(2226) In der letzten Woche hatten wir mittels Sonderrundschreiben darüber informiert, dass der vom BVRS erarbeitete Leitfaden zur Arbeitssicherheit ab sofort bestellbar ist. Die Reaktion darauf war sehr positiv, es liegen bereits zahlreiche Bestellungen vor.
Derzeit werden die Ordner produziert, mit dem Versand wird ab der 10. Kalenderwoche begonnen. Weitere Bestellungen können über den Online-Shop unter rs-fachverband.de oder das am 6. Februar per Mail verschickte Bestellformular (kann bei Bedarf auch noch einmal unter info@rs-fachverband.de angefordert werden) erfolgen.
(2227) In vier Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir jetzt an jeden Betrieb versandt haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unsere neue Mitarbeiterin Christiane Bussenius ansprechen.
(2228) Viele Medien griffen in den letzten Tagen einen dpa-Artikel mit Tipps für den Einbruchschutz mit Rollläden auf, darunter auch die Ratgeber-Plattform des Nachrichtensenders n-tv. Dort, im „Hamburger Abendblatt“, im „Nordkurier“ und in vielen weiteren Zeitungen wird darauf verwiesen, dass „einbruchhemmende Rollläden ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn die nach der Anleitung der Hersteller fachgerecht eingebaut werden.“ In der dpa-Meldung kommen RS-Fachbetriebe und Experten der Kriminalpolizei zu Wort, darunter auch der Vizepräsident des BVRS, Reinhard Kowalewski. Entstanden ist die dpa-Reportage im Ergebnis von Hintergrundgesprächen, die vom BVRS in Zusammenarbeit mit der PR-Agentur KOOB begleitet wurden.
(2229) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet unseren Mitgliedern im Rahmen der Kooperation neue Aktionsmodelle sowie verlängerte Aktionsmodelle, teilweise zu verbesserten Konditionen an. Bitte beachten Sie, dass einige Aktionen zeitlich begrenzt sind.
Nähere Infos unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/ oder direkt unter http://carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
(2230) Wie schon bei den vergangenen Messen wird sicher auch auf der R+T 2018 vom 27. Februar bis 3. März 2018 die Sonderausstellung „Junge Talente“ mit den Exponaten junger Meister und Gesellen wieder ein besonderer Publikumsmagnet werden.
Der Nachwuchs des R+S-Handwerks ist somit aufgerufen, sich bis spätestens 31. August 2017 mit repräsentativen, interessanten Meister- oder Gesellenstücken, die seit 2015 entstanden sind oder noch entstehen werden, für eine Teilnahme an der Sonderschau zu bewerben! Hier bietet sich die einmalige Gelegenheit, sich ohne Standmiete vor einem Fachpublikum aus aller Welt zu präsentieren und gleichzeitig am Innovationspreis der Messe Stuttgart teilzunehmen.
Wir bitten, den o. g. Termin einzuhalten, damit wir rechtzeitig planen können. Interessenten melden sich bitte bei Ingo Plück, Tel.: 0228 95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de.
(2231) Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Wiesbaden, in dem Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk veranstaltet werden, bietet in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit zum „Reinschnuppern“ im wahrsten Sinne des Wortes. Am Freitag, dem 31. März 2017 können zwischen 11:00 und 15:00 Uhr die Räume und Einrichtungen des BTZ besichtigt werden. Während dieser Zeit beantwortet Dozent Wolfgang Löster Fragen zum Unterricht und zu Prüfungsinhalten. Weitere Dozenten haben bereits ebenfalls zugesagt. Mitarbeiter/-innen von BTZ und HWK geben Auskunft über Prüfungszulassung, Meister-BaföG, Unterbringung usw.
Dieser Mini-Tag-der-offenen-Tür ist gedacht für Teilnehmer/-innen des nächsten Kurses, der im September beginnt, aber auch für Interessenten, die noch unentschlossen sind. Und wer vorhat, erst in ein paar Jahren einen Meisterkurs zu besuchen, ist ebenfalls herzlich willkommen.
(2232) Am 23. Januar wurde durch das federführende Bundeswirtschaftsministerium der Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (führt erfreulicherweise EnEV und EEWärmeGesetz zu einem Gesetz zusammen) an die damit befassten Verbände verschickt. Mit sehr knapper Frist, nämlich nur bis zum 1. Februar, gab es Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Dies wurde auch vom Verband Fenster + Fassade, dem Bundesverband Flachglas, Tischler Schreiner Deutschland und dem BVRS genutzt, die eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben.
Deren wesentlicher Punkt ist der Vorschlag, die Nebenanforderung an die Gebäudehülle künftig vom mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten auf den Heizwärmebedarf umzustellen, wodurch dann auch die solaren Energiegewinne berücksichtigt würden. Hintergrund ist die durch eine Studie des Ingenieurbüros Hauser belegte Tatsache, dass weitere einseitige Verschärfungen der U-Wert-Anforderungen die realisierbaren Glas- bzw. Fensterflächen begrenzen würden.
Die Stellungnahme der vier Verbände kann bei Interesse unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2233) Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag von Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung Februar 2017 vor.
Die Überarbeitung ist vor dem Hintergrund der Informationspflicht der Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erfolgt. Sie ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten (vgl. RS-Aktuell Ausgabe Januar 2017, weitere Details in der kommenden R+S). Hiernach muss der Unternehmer darüber informieren, inwieweit er bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies ist in Ziffer 12.0 des Vertrags aufgenommen worden.
Außerdem wurde die gesetzliche Neuregelung in § 309 Nr. 13 BGB berücksichtigt (Unwirksamkeit einer Bestimmung in AGB, dass für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist; R+S berichtete).
Eine weitere Änderung betrifft den Aufwendungsersatz des Auftragnehmers bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen.
Die Neufassung ist bei Ingo Plück unter ingo.plueck@rs-fachverband.de erhältlich. Bei Vertragsneuabschlüssen sollten die Vorgängerversionen (zuletzt vom 13. Juni 2014) nicht mehr verwendet werden.
(2234) Der ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ wurde aktualisiert und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen:
Das Bundesfinanzministerium hat sich in dem nun vorliegenden Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG der funktionsbezogenen Auslegung des Begriffs „Haushalt“ dem Bundesfinanzhof angeschlossen. Demnach genügt es, wenn die Handwerkerleistung für den Haushalt erbracht wird. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, bspw. öffentlichem Grund erbracht werden.
Der aktualisierte Flyer enthält zudem den Hinweis, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z. B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind. Eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts München bleibt insoweit eine Einzelfallentscheidung.
Aus dem genannten BMF-Schreiben geht ebenfalls hervor, dass Prüfleistungen von Handwerkern, aufgrund derer der Bedarf von Reparaturarbeiten erst noch eruiert werden soll, ebenfalls steuerbegünstigt sind.
Der Flyer und das BMF-Schreiben können beim BVRS unter ingo.plueck@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2235) Durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag können Unternehmen die Zahl der Beschäftigten ab 2017 in veränderter Form beim Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) melden:
Bisher war die Beschäftigtenzahl eines Unternehmens „pro Kopf“ zu melden, unabhängig von der realen jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Änderung des § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ermöglicht nun die Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente (interne Bezeichnung beim Beitragsservice „Zählweise B“):
anzusetzen (gemessen an der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Kalenderjahres).
Die errechnete neue Gesamtzahl (alle Vollzeitbeschäftigten und die errechneten Vollzeitäquivalente der Teilzeitbeschäftigten zusammengefasst) können nur einmal jährlich bis zum 31. März beim Beitragsservice gemeldet werden, damit der Beitrag ggf. mit Wirkung zum April des jeweiligen Jahres angepasst werden kann.
Es werden (wie bisher) nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gezählt, ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Es handelt sich ausdrücklich um eine Option: Weiterhin können die Unternehmen ihre Beschäftigtenzahl nach „Köpfen“ angeben (interne Bezeichnung „Zahlweise A“). Wenn sich keine Änderungen der Beschäftigtenzahl ergeben, ist auch keine erneute Meldung notwendig.
Die betroffenen Unternehmen müssen abwägen, ob der Aufwand der Neuberechnung und Meldung gerechtfertigt ist.
Offizielle Hinweise des Beitragsservice zur Vorgehensweise für Unternehmen gibt es hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/index_ger.html.
(2236) Gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten, was sich in Bezug auf die Energieeffizienz so alles auf nationaler und europäischer Ebene tut, welche Konzepte und Papiere aktuell im Umlauf sind.
Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea), an der der BVRS durch seine Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mittelbar beteiligt ist, hat daher einen „Monitor Energieeffizienzpolitik“ veröffentlicht, der in knapper Form die wichtigsten Prozesse und Papiere, die derzeit auf dem Tisch liegen, zusammenfasst.
Bei Interesse kann dieser geea-Monitor (6 Seiten) als pdf-Datei unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2237) Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2017″ veröffentlicht. Es enthält ein klarstellendes Beispiel, das die Höhe der Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedene Länder mit zwischenzeitlicher Rückkehr zur Wohnung erläutert.
Wer an dem Schreiben interessiert ist, kann es unter ingo.plueck@rs-fachverband.de beim BVRS anfordern.
(2238) In einigen Medien wurde kürzlich falsch über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärungen berichtet. Hintergrund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, das u. a. auch die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung enthält.
Die neue Regelung greift entgegen dieser Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018: Die Steuererklärung für das Jahr 2018 kann dann bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Für die Steuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31. Mai des Folgejahres.
Für vom Steuerberater vertretene Steuerpflichtige ist für die Steuererklärung für das Jahr 2018 Abgabetermin der 29. Februar 2020.
Die verlängerten Fristen gelten übrigens nur, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung bis dahin gegeben sind.
(2239) Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat am 24. Januar 2017 über die Änderungsanträge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmen-Richtlinie abgestimmt.
Das Handwerk hatte sich im Vorfeld insbesondere für Änderungsanträge zum Abfalltransport stark gemacht. Die betreffenden Anträge der Abgeordneten Karl-Heinz Florenz, Dr. Markus Pieper (beide CDU) und Markus Ferber (CSU) wurden vom Ausschuss angenommen. Wird das Ergebnis im Plenum und im EU-Rat bestätigt, wird die Einführung eines 2-Tonnen-Schwellenwerts für den Transport gefährlicher Abfälle auf EU-Ebene ermöglicht. Deutschland könnte in dem Fall seine geltende Praxis fortführen.
Außerdem stimmte der ENVI dafür, die Ermächtigung der EU-Kommission zur Anpassung der Schwellenwerte über den Weg nachträglicher delegierter Rechtsakte zu streichen. Auch damit wurde eine wesentliche Forderung des Handwerks erfüllt.
Nach der Abstimmung im Umweltausschuss wird über das Dossier voraussichtlich im März im Plenum abgestimmt. Parallel berät weiterhin der Rat der EU-Umweltminister.
(2240) Das „handwerk magazin“ hat zum 26. Mal den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird wieder in zwei Kategorien verliehen: Für die mitarbeitende Partnerin oder Ehefrau des Inhabers und für die selbstständige Handwerksunternehmerin. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro.
Die Preisverleihung findet am 13. Oktober 2017 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Schweinfurt statt.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Mai 2017. Die Bewerbungsunterlagen können über die Redaktion handwerk magazin, Robert-Koch-Straße 1, 82152 Planegg, E-Mail: redaktion@handwerk-magazin.de, Internet: www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2017 abgerufen werden.
(2241) Am 4. Februar hat die Firma Lug GmbH und Co. KG in Geretsried, das Unternehmen des BVRS-Ehrenpräsidenten Walter Lug, ihr 60jähriges Jubiläum gefeiert.
(2242) Am 22. Februar feiert Jürgen Schönenborn, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Innung Köln, seinen 50. Geburtstag.
(2213) Bereits in der vergangenen Ausgabe von RS-Aktuell hatten wir über die Schulung „KfW-Förderung leicht gemacht“ informiert, die wir im März in Kooperation mit dem Verband Fenster+Fassade sowie weiteren Branchenverbänden deutschlandweit an fünf verschiedenen Orten durchführen.
Mittlerweile ist auch ein Flyer mit allen Informationen zu diesen Veranstaltungen sowie der Anmeldemöglichkeit verfügbar. Er kann auf unserer Homepage www.rs-fachverband.de heruntergeladen oder unter info@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2214) Die 10. bundesweite Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 7. bis 9. April 2017 bei der Firma Renson in Belgien statt. Gemeinsam fahren die Jungunternehmer mit dem Bus nach Waregem (Belgien) zu Renson.
Abfahrt ist ab Flughafen Köln/Bonn am 7. April um 8:30 Uhr. Individuelle Anreise ist möglich. Maximale Teilnehmerzahl 54. Anmeldeschluss ist der 11. Februar 2017.
Die Anmeldeunterlagen werden per E-Mail versendet und stehen unter www.rsju.de als Download zur Verfügung.
(2215) Bitte schon jetzt im Terminkalender vormerken: Die diesjährige Haupttagung wird vom 27. bis 29. Oktober im Europapark Rust stattfinden. Gastgeber wird die Innung Baden sein. Bundesverband und Innung arbeiten zur Zeit am Tagungsprogramm. Inhaltliche Angebote wird es wie immer an beiden Konferenztagen geben. Der Samstagnachmittag wird dieses Mal frei sein, um auch allen die Möglichkeit zu geben, den Europapark mit seinen vielen Attraktionen zu erkunden. Für den Freitag und Samstag sind wie jedes Jahr attraktive Abendveranstaltungen geplant. Neu werden spezielle Angebote für unsere Lehrlinge sein, die Bundesverband und Innung zu dieser Tagung erstmalig einladen wollen.
(2216) Der BVRS-Partner Kompetenzcenter Tortechnik (KCTT) wird seine eintägigen Toreseminare nach dem großen Erfolg im Herbst letzten Jahres auch in 2017 wieder überregional anbieten – neben den Terminen im hauseigenen Technikum in Dillenburg. Dabei erhalten BVRS-Mitglieder auch im Jahr 2017 einen Vorteilspreis für alle KCTT-Seminare. Dieser beläuft sich fortan für Eintagesseminare auf 400,00 Euro statt dem regulären Preis von 470 Euro, woraus sich ein Rabatt von 70,00 Euro im Gegensatz zu bislang 55,00 Euro ergibt. Daneben bietet KCTT in Dillenburg auch nach wie vor zweitätige Toreseminare, Auffrischungskurse sowie Seminare zu Themen wie Brandschutz und Feststellanlagen an – natürlich auch zu vergünstigten Konditionen für BVRS-Mitglieder.
Alle Schulungsthemen und -termine finden Sie auf http://www.kctt.de/schulungskalender_test.html. Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Anmeldung auf Ihre Mitgliedschaft im BVRS (bitte Firmennamen um „BVRS-Mitglied“ ergänzen).
(2217) Am 30. November/1. Dezember 2016 fand in Königswinter das lang angekündigte Unternehmensnachfolge-Seminar „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ mit Ulrich C. Heckner statt. Praxisgerecht wurden alle Themen, die im Rahmen einer anstehenden Firmenübergabe – sei es innerhalb der Familie, sei es an einen Dritten – relevant werden, behandelt und auf individuelle Fragen eingegangen. Eine ausführliche Berichterstattung folgt in der nächsten Ausgabe von R+S.
Aufgrund der ausnahmslos guten Resonanz der Teilnehmer und des großen Beratungsbedarfs planen wir eine Wiederholung im Herbst/Winter 2017/2018. Um Ort und Zeitpunkt nach Ihren Bedürfnissen ausrichten zu können, bitten wir Sie, sich bei Interesse bei Ingo Plück, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de zu melden.
(2218) Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, beschlossen. Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits-und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.
Die Regelung, die nach Verkündung unmittelbar in Kraft tritt, gilt für ein Jahr. Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.
(2219) Wiederholt hatten wir in RS-Aktuell auf das KfW-Förderprogramm für Maßnahmen zum Einbruchschutz hingewiesen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesem Förderinstrument hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die zur Verfügung stehenden Mittel für 2017 noch einmal deutlich auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm und weiteren Fördermöglichkeiten der KfW sind auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal erhältlich.
(2220) Die ZDH-Abteilung Soziale Sicherung hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 erstellt. Sie kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) abgefordert werden.
(2221) Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Hintergrund ist das seit April 2016 geltende Verfahren für Streitigkeiten mit Verbrauchern. Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Welche Punkte beachtet und umgesetzt werden müssen, erfahren Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.
(2222) Am 13. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Neuregelungen sind zum 1. Januar in Kraft getreten.
Das Flexirentengesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen zur Teilrente sowie zur Sozialversicherung bei erwerbstätigen Rentnern. Detaillierte Informationen mit zahlreichen Anwendungsbeispielen zu den neuen Hinzuverdienstregelungen, den geänderten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und den erweiterten Möglichkeiten zur Entrichtung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen hat die Rentenversicherung auf ihrer Internetseite eingestellt.
(2223) Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Schriftwechsel und Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Depotauszüge sowie Finanz- und Gehaltsberichte, aber auch Betriebsprüfungsberichte und Jahresabschlusserklärungen, Kassenzettel und Preislisten vernichtet werden, die im Jahr 2010 oder zuvor erstellt wurden.
Aus dem Jahr 2006 oder früher stammende Unterlagen wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Bilanzunterlagen, Kassenberichte, Kredit- und Steuerunterlagen sowie Lieferscheine dürfen nun ebenfalls vernichtet oder unwiderruflich gelöscht werden.
Bei der Berechnung der Aufbewahrungsfristen sollte daran gedacht werden, dass die Frist stets mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem in einem Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist oder Handels- und Geschäftsbriefe abgesandt oder empfangen wurden, beginnt. Beispiel: Wenn 2006 die letzte Buchung für 2004 gemacht und der Jahresabschluss erstellt wurde, können erst zum 1. Januar 2017 diese Unterlagen aus dem Jahr 2004 vernichtet werden.
(2224) Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk lädt zur 3. Regionalkonferenz der Initiative Mittelstand 4.0 zum Thema „Digitale Geschäftsmodelle – Made in Germany“ am 10. März 2017 auf der Internationalen Handwerksmesse München (IHM) ein.
Verbinden Sie Ihren Messebesuch auf der IHM mit der Teilnahme an der Regionalkonferenz und diskutieren Sie über die aktuellen Trends, Möglichkeiten und Erfolgsfaktoren für das Handwerk im digitalen Zeitalter sowie über innovative Ansätze und Methoden zur Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle. Weitere Informationen sowie den Anmeldungsflyer erhalten Sie auf www.rs-fachverband.de/veranstaltungen.
(2225) Wir möchten Sie dazu aufrufen, sich am Girls´ Day, der am 27. April 2017 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de.
Parallel zum Girls´Day findet am 27. April 2017 übrigens auch der bundesweite Boys´Day – Jungen-Zukunftstag statt.
(2195) In letzter Zeit häufen sich massiv die Probleme mit sich verformenden, verschmutzten und verbleichenden Rollladenbehängen.
Grundsätzlich hat der BVRS dafür Hinweise in den Technischen Richtlinien, aber auch in den Wartungs- und Bedienungsanleitungen, geschaffen, die zu beachten sind. Dringend anzuraten sind aber auch Hinweise in den Beratungsgesprächen – wofür wird der Rollladen genutzt, in welcher Himmelsrichtung ist der Behang montiert, arbeitet der Hausherr im Schichtdienst und schläft tagsüber usw. Einige Fachbetriebe sind auch dazu übergegangen, dass bei einem 14er Profil eine max. Fläche von 3 qm nicht überschritten werden darf, bei einem Minirollladen noch deutlich darunter, und Breiten über 180 cm in PVC grundsätzlich nicht mehr zu montieren, sondern Aluminium anzubieten.
Aus diesen Gründen hat der BVRS ein Merkblatt entwickelt, die im Ratgeber Technik des Technischen Kompetenzzentrums zu finden ist.
(2196) Vom Technischen Kompetenzzentrum ist eine aktuelle Aufstellung der derzeit gültigen branchennahen Normen mit Stand November 2016 erarbeitet worden. Diese ist im internen Bereich auf der BVRS-Homepage zum Download bereitgestellt und wird laufend fortgeschrieben: https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/ratgeber-technik/#3783
(2197) Die Produktnormen DIN EN 13241 (Tore) sowie DIN EN 14351 (Fenster und Außentüren) sind mit Ausgabedatum Dezember 2016 erschienen.
Die Europäische Norm 13241 legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen.
Die Europäische Norm 14351 gibt materialunabhängige Leistungseigenschaften an, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, und gilt für Fenster (auch Dachflächenfenster, Dachflächenfenster mit Schutz gegen Brand von außen und Fenstertüren), Außentüren (einschließlich rahmenlose Glastür-, Flucht- und Paniktürelemente) und zusammengesetzte Elemente.
Mit Ausgabedatum 2016-12 ist die deutsche Fassung der DIN EN 16758 (Vorhangfassaden – Bestimmung der Beanspruchbarkeit von auf Abscheren beanspruchten Verbindungen – Prüfverfahren und Anforderungen) erschienen. Diese Europäische Norm legt Prüfverfahren zur Bestimmung der Tragfähigkeit (Grenzzustand der Tragfähigkeit und Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit) der Verbindungen zwischen den Rahmenprofilen der Vorhangfassade fest, die nicht nach geltenden Codes oder herkömmlichen Berechnungen, die auf der Festigkeit der Werkstoffe basieren, berechnet werden können.
Mit Ausgabedatum 2016-12 ist die dreisprachige Fassung der DIN EN 13119 (Vorhangfassaden – Terminologie) erschienen. Diese Europäische Norm beschreibt die Terminologie, die in Dokumenten, Zeichnungen, Spezifikationen und so weiter bei Bezugnahme auf Einzelelemente von Vorhangfassaden verwendet wird, und stellt eine umfassende, aber nicht vollständige Liste der üblichen Benennungen dar. Physikalische Definitionen, die sich auf Leistungsanforderungen und deren Prüfverfahren beziehen und daher sinnvollerweise in den einzelnen Normen für Vorhangfassaden aufgeführt sind, werden nicht wiederholt.
(2198) Mit Ausgabedatum 2017-01 ist zur deutschen Fassung EN 13561:2015/AC:2016: Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen eine Berichtigung erschienen.
Die Berichtigung wurde wegen eines Zahlendrehers in Tabelle Windwiderstandsklassen erforderlich. Dort stand beim Sicherheitswinddruck für Klasse 5: 234 N/m². Richtig ist aber 324 N/m². Der Bezug der Berichtigung (zum Download unter http://www.beuth.de) ist kostenlos.
(2199) Gemeinsam mit mehreren anderen Verbänden (Bundesverband Flachglas, Bundesverband ProHolzfenster, Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie, Verband Fenster + Fassade, Wintergarten Fachverband) bietet der BVRS im März 2017 an mehreren Orten eine Tagesschulung an, die die nötigen Kenntnis vermitteln soll, um kompetent zur Beantragung einer KfW-Förderung (Sanierung, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz) beraten zu können. Referenten werden Vertreter der KfW sein.
Folgende Termine sind geplant: 2. März 2017: Frankfurt am Main, 15. März 2017: Helpsen (bei Hannover), 16. März 2017: Meiningen, 20. März 2017: Rosenheim, 23. März 2017: Troisdorf bei Bonn.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 14.30 Uhr. Die Kosten betragen 49 €/Person (zzgl. MwSt.). Interessenten an dieser Schulungsveranstaltung können unter info@rs-fachverband.de weitere Informationen anfordern.
(2200) Die 10. bundesweite Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 7. bis 9. April 2017 bei der Firma Renson in Belgien statt. Die letzten Details sind in der Abstimmung und die Einladungen werden Anfang des Jahres versendet.
Vorab schon einmal die wichtigsten Eckdaten: Gemeinsame Fahrt mit dem Bus nach Waregen (Belgien) zu Renson. Abfahrt ab Flughafen Köln/Bonn, 7. April um 8:30 Uhr. Individuelle Anreise ist möglich. Maximale Teilnehmerzahl 60. Anmeldeschluss ist der 11. Februar 2017
(2201) Beim Deutschen Handwerkstag am 8. Dezember in Münster ist Hans Peter Wollseifer für eine weitere dreijährige Amtszeit als Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks wiedergewählt worden.
(2202) Die ZDH-Abteilung Berufliche Bildung stellt aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge zur Verfügung, die wir gern an die RS-Fachbetriebe weitergeben, die Flüchtlinge ausbilden. Wir möchten in unserer Fachzeitschrift R+S darüber berichten. Auch wollen wir den Erfahrungsaustausch unter den (Flüchtlinge) ausbildenden Betrieben organisieren. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe: Wer bildet Flüchtlinge aus? Bitte bei der BVRS-Geschäftsstelle melden.
(2203) Wir informieren über ein neues, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Informationsportal zur Ausbildung von Flüchtlingen: Unter dem Link www.jobstarter.de/fluechtlinge-und-ausbildung sind grundlegende und einfach verständliche Informationen zum Asylverfahren und zu den Voraussetzungen für den Einstieg Geflüchteter in die duale Ausbildung zusammengestellt. Zudem werden die vom Bund geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote präsentiert. Darüber hinaus bietet die Seite zahlreiche Hinweise auf kostenlose Publikationen und Downloads zum Thema und verlinkt auf andere informative Seiten. Erstellt hat das Portal die vom Bundesbildungsministerium finanzierte Koordinierungsstelle Ausbildung und Integration (KAUSA).
(2204) Die Ransomware Goldeneye wird per E-Mail verbreitet, an der eine XLS-Datei hängt. Die Mails sind als Bewerbung getarnt und in fehlerfreiem Deutsch formuliert, was die Erkennung als potenzielle Gefahr erschwert.
Es wird dringend davor gewarnt, die angehängte Excel-Datei zu öffnen und die „Bearbeitungsfunktion“ des eingesetzten Tabellenkalkulationsprogramms zu aktivieren. Derzeit wird Goldeneye von vielen Virenscannern noch nicht erkannt.
(2205) Viele von den Finanzämtern erteilte Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer laufen zum 31. Dezember 2016 aus. Sie sollten daher rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Zum Hintergrund: Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommenssteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Der Auftragnehmer legt die Freistellungsbescheinigung seinem Auftraggeber vor. Damit ist dieser von der Pflicht zum Steuerabzug i. H. v. 15 Prozent befreit. Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt. Da die Bauabzugsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführt wurde, hat die Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen eine Geltungsdauer bis Ende 2016. Dementsprechend benötigt eine Vielzahl der Unternehmen zum 1. Januar 2017 neue Freistellungsbescheinigungen.
In der Vergangenheit hatte die Freistellungsbescheinigung zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wurde. Diese Funktion erfüllt das 2014 neu eingeführte rein umsatzsteuerliche Formular USt 1 TG.
(2206) Mit Inkrafttreten der neuen Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV (neu)) zum 1. Januar 2017 sollen Arbeitgeber gemäß § 1 MiLoMeldV (neu) die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das gleiche gilt für Entleiher, die von einem Verleiher mit Sitz im Ausland überlassene Arbeitnehmer tätig werden lassen. Ihre Anmeldungen können sie dort wesentlich einfacher vornehmen. Zudem sparen sie durch den Wegfall der Übersendung des Papiervordrucks Zeit und Kosten. Der Inhalt der Meldungen hat sich nicht verändert und es ergeben sich keinerlei neue Informationspflichten.
Das Meldeportal-Mindestlohn kann ab dem 1. Januar 2017 über www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ oder direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.
Die Abgabe der Anmeldungen an die bekannten Fax-Nummern wird nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich sein.
(2207) Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat am 4. November 2016 ein Merkblatt zur „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ veröffentlicht. Mit diesem soll den Unternehmen ein Überblick verschafft werden, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Daher wird aufgezeigt, was aus Sicht der Finanzverwaltung beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss. Neben Ausführungen zur Einzelaufzeichnungspflicht, den Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen und dem Einsatz von offenen Ladenkassen beinhaltet das Merkblatt auch solche zum Datenzugriffsrecht und den Folgen von Mängeln.
Es kann unter http://www.ofd-karlsruhe.de heruntergeladen werden oder in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) angefordert werden.
(2208) Um die Kenntnis und Nutzung der Anerkennungsmöglichkeiten zu fördern, haben DIHK und ZDH das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ gestartet. Gemeinsam mit 11 Industrie- und Handelskammern sowie fünf Handwerkskammern sollen Unternehmen über die Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung informiert und für die Chancen sensibilisiert werden. Im Projekt wurden aktuell eine Broschüre und Checkliste zur Information von Handwerksunternehmen veröffentlicht. Diese finden darin Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Berufsanerkennung und erfahren, wie sie Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen dabei unterstützen können.
Die digitale Fassung der Broschüre und der Checkliste finden Sie unter http://bit.ly/2dtyNRT.
Weitere Informationen zum Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ finden Sie unter: http://unternehmen-berufsanerkennung.de. Dort gibt es auch Hinweise auf regionalen Veranstaltungen im Rahmen des Projekts. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an die dort angegebenen Ansprechpartner des Projektbüros.
(2209) Zum 31. Dezember 2016 verjähren alle Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen und die im Jahr 2013 entstanden sind. Dies sind unter anderem Werklohn- und Kaufpreisforderungen. Um die Einrede der Verjährung zu verhindern, sollte rechtzeitig ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht werden. Das Gesetz sieht in § 203 BGB auch eine Verjährungshemmung durch Verhandlungen vor. Hieran sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft, so dass man sich nicht unbedingt hierauf verlassen sollte. Im Zweifel sollte sicherheitshalber der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.
(2210) Am 1. Dezember hat Frau Christiane Bussenius ihre Tätigkeit als Redaktionssekretärin in der Geschäftsstelle des BVRS begonnen. Sie folgt damit auf Ulrike Langen, die nach fast 22 Jahren engagierter Tätigkeit den Verband auf eigenen Wunsch verlassen hat.
Frau Bussenius ist als Halbtagskraft in erster Linie für alle die Fachzeitschrift R+S betreffenden administrativen Aufgaben zuständig.
(2211) Am 9. Januar feiert Daniel Kammerer, Mitglied im Berufsbildungsausschuss des BVRS und Lehrlingswart der Innung Südbayern, seinen 30. Geburtstag.
(2212) Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz wünschen allen Leserinnen und Lesern von RS-Aktuell ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2017!
(2183) Fast 500 Teilnehmer aus 115 Fachbetrieben und 50 Fördermitgliedern kamen zur diesjährigen BVRS-Haupttagung nach Hamburg und erlebten einmal mehr ein wahres Feuerwerk an Fachvorträgen und Veranstaltungen.
In dem Bewertungsbogen der Teilnehmer gab es sehr oft die Noten „1“ und „2“ für die Haupttagung. Dabei wurden vor allem die vielen Möglichkeiten gelobt, miteinander ins fachliche und persönliche Gespräch zu kommen. Auch der Spaß an den Abenden und bei den Exkursionen kam offensichtlich nicht zu kurz. Und es gab auch wertvolle Hinweise für die Tagung im kommenden Jahr, die vom 27. bis 29. Oktober 2017 im Europapark Rust stattfinden wird.
Viel Anerkennung wurde dem engagierten Organisationsteam der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg und der Geschäftsstelle des BVRS gezollt.
(2184) Das Energy Label erklärt die Energieeinsparung durch Anbringung von Rollladen und Sonnenschutz an Fenstern. Vergleichbar mit bekannten Kennzeichnungen bei Elektrogeräten erfolgt die Einteilung in Effizienzklassen von A bis G. Das Energy Label für Fenster berücksichtigt zusätzlich zu den energetischen Daten des Fensters die positiven Auswirkungen von Rollladen und Sonnenschutz auf die Energieeffizienz im Sommer und Winter. Es sorgt für Einheitlichkeit in Bezug auf die Bewertung der Wirkung unterschiedlicher Behänge in Verbindung mit dem Fenster auf sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz.
Informationen dazu auf unseren Homepages:
Auf der Seite des Verbandes: https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/ift-energy-label/,
als auch auf der für die Zielgruppe Endverbraucher gedachte Plattform rollladen-sonnenschutz.de:
https://rollladen-sonnenschutz.de/loesungen/energy-label/ und
https://rollladen-sonnenschutz.de/loesungen/energetische-optimierung/.
(2185) Es ist geplant, das technische Kompetenzzentrum weiter zu verstärken. Eine entsprechende Stellenanzeige ist in den einschlägigen Portalen geschaltet. Den Text der Ausschreibung finden Sie unter http://bvrs.info/tkz.
(2186) Es ist noch möglich, sich kurzfristig zu dem zweitägigen Unternehmensnachfolgeseminar mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner am 30. November / 1. Dezember in Königswinter anzumelden. Unter dem Titel „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ sind hier sowohl Firmensenioren und -junioren als auch „außenstehende“ Personen angesprochen, die einen Betrieb übernehmen wollen. Wegen des baldigen Seminartermins und der Zimmerbuchung empfiehlt sich eine sofortige Anmeldung.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter
https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.
(2187) Im Frühjahr 2017 finden zwei interessante internationalen Satellitenmessen der R+T statt: Vom 1. bis 4. März die R+T Turkey in Istanbul und vom 21. bis 23. März die R+T Asia in Shanghai. Bei beiden Messen besteht das Angebot eines offiziellen, vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Deutschen Gemeinschaftsstandes.
Unternehmen, für die die Märkte Türkei bzw. China von Interesse sind, bietet dieser Gemeinschaftsstand eine optimale Möglichkeit, kostengünstig und unkompliziert auf diesen beiden wichtigen Messen Präsenz zu zeigen. Bei Interesse bitten wir um Nachricht an info@rs-fachverband.de. Wir stellen dann gerne weitere Informationen zu dem sogenannten „German Pavillon“ und dem Anmeldeprocedere zur Verfügung.
(2188) Deutschlands größtes unabhängiges Wirtschaftsmagazin für Handwerksunternehmer zeigt in einer Denkwerkstatt an nur einem Tag, wie die Chancen des digitalen Wandels genutzt werden können.
Vielfältige Themen zu Unternehmensprozessen, Google Ranking, Social Media, digitale Unternehmensführung, Cybercrime und Wirtschaftsspionage sind Bestandteile dieses Workshops. Am Ende der Fortbildung bietet eine Führung im Signal Iduna Park Dortmund, ein geselliger Hüttenabend in München oder das lockere Get-Together in der Ausstellung des Porsche Museums den perfekten Rahmen für den Austausch von Chef zu Chef.
Weitere Informationen auch zu den verschiedenen angebotenen Terminen und Orten finden sich auf der Homepage vom Handwerk Magazin unter
http://www.handwerk-magazin.de/denkwerkstatt
(2189) Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro verbindlich gemacht.
(2190) Ab Januar 2017 bietet die Handwerkskammer Ulm verschiedene Vorbereitungskurse auf die Teile III und IV der Meisterprüfung an. Durch mögliche Kombinationen der Kurse sowie Vollzeit- und Teilzeitmodelle findet jeder den für sich passenden Kurs. Nähere Informationen unter www.hwk-ulm.de.
(2191) Jürgen Leber, Geschäftsführer der Innung Köln, ist anlässlich seiner 40jährigen Tätigkeit für die Kreishandwerkerschaft mit der Silbernen Ehrennadel des Kölner Handwerks ausgezeichnet worden.
(2192) Am 7. November ist der ehemalige stellvertretende Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt, Andreas Schulze, verstorben. Andreas Schulze, Inhaber der Firma Rollladenbau Schulze in Stadt Wanzleben hatte seine Meisterprüfung 1975 abgelegt und war seit 1991 Innungsmitglied. Seit 1998 gehörte er dem Innungsvorstand an, von 2004 bis 2015 fungierte er als stellvertretender Obermeister.
(2193) Martin Lindemann, Geschäftsführer der Innung Düsseldorf, feiert am 19. November seinen 65. Geburtstag.
Peter Kruttschnitt, Delegierter der Innung Württemberg, wird am 10. Dezember 60 Jahre alt.
(2194) Die Firma BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG in Ingelfingen (www.bti.de) ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.
(2175) Am Freitagnachmittag (21.10. um 14.00 Uhr) beginnt die diesjährige Haupttagung im Radisson Blu Hotel Hamburg. Über 500 Teilnehmer haben ihr Kommen angemeldet.
Die Anreise kann ganz bequem mit der Bahn über den ICE-Bahnhof Dammtor (50 m Fußweg) erfolgen. Für die Anreise mit Auto: Unter dem Radisson-Hotel befindet sich ein großes Parkhaus, das sich weiter unter dem Congress Center Hamburg erstreckt (über 1.000 Parkplätze). Bitte bei Bedarf Anfahrtsbeschreibung auf der Hotelseite
(https://www.radissonblu.com/de/hotel-hamburg/standort) aufrufen.
Wir erwarten Sie mit unserem Informations-Counter neben der Hotelrezeption im Erdgeschoss. Die Tagung selbst (an beiden Tagen) und unser Get-together (am Freitagabend) finden im Radisson statt.
Am Samstagabend laden wir gemeinsam mit der Innung zum Hamburger Abend auf das Museumsschiff Cap San Diego ein. Bitte trittfestes Schuhwerk anziehen! Der Transfer zu und von den Landungsbrücken erfolgt mit Bussen.
Treffpunkt für unser Kinderprogramm und die touristischen Exkursionen ist unser Informations-Counter im Erdgeschoss. Bitte beachten, dass die XXL-Hafenrundfahrt am Samstagnachmittag bereits eine Stunde früher (um 14.00 Uhr) startet.
(2176) In der Regel werden Daten im Internet einfach unverschlüsselt übertragen. Das kann in sehr vielen Situationen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen ein Problem darstellen. Um den Austausch von Daten sicherer zu gestalten, setzt der BVRS im ersten Schritt auf all seinen Webseiten nun SSL (Secure Socket Layer) Zertifikate ein. Für den Anwender sind SSL-gesicherte Seiten schnell zu erkennen. Zum einen markieren die gängigen Browser SSL-Verschlüsselungen mit einem Schlosssymbol und zum anderen kommt in der Adresszeile statt dem üblichen http- nun das https-Transportprotokoll zum Einsatz. Nicht nur für die Sicherheit der Nutzer, sondern auch für die Suchmaschinenoptimierung sind SSL Zertifikate mittlerweile relevant.
(2177) Zur Kundenansprache per Mail gibt es – exklusiv für Innungsbetriebe – ab sofort die Möglichkeit, Werbe-Mails oder auch Angebote mit dem Einbruchschutzflyer zu vervollständigen. Die kleine Datei mit dem Flyer übersenden wir gern auf Anfrage.
(2178) Noch ist es möglich, sich zu den am 25. Oktober in München beginnenden sieben Sachkundigenseminaren für kraftbetätigte Türen und Tore unseres Kooperationspartners KCTT anzumelden. Die deutschlandweite Verteilung der Seminarorte erspart die ggf. weite Anreise nach Dillenburg. BVRS-Mitglieder erhalten den gewohnten Vorzugspreis von 375,00 Euro statt 430,00 Euro.
Ebenfalls besteht noch die Möglichkeit zur Anmeldung zum zweitägigen Unternehmensnachfolgeseminar mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner am 30. November / 1. Dezember in Königswinter. Unter dem Titel „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ sind hier sowohl Firmensenioren und –junioren als auch „außenstehende“ Personen angesprochen, die einen Betrieb übernehmen wollen. Aufgrund des baldigen Ablaufs des Zimmerkontingents empfiehlt sich dringend eine schnelle Anmeldung.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter
https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/
(2179) Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD, die vornehmlich bei Wärmedämmverbund-Systemen eingesetzt werden, gelten seit Oktober als gefährlicher Abfall. Probleme können sich theoretisch bei der Entsorgung dieser Materialien im Neubau und der Modernisierung ergeben. Da nämlich Abfälle aus Polystyrol, die HBCD enthalten, separat gesammelt und entsorgt werden müssen, kann es fortan in einigen Branchen zu Entsorgungsengpässen kommen.
Sollte es sich hingegen um reines Verpackungsstyropor handeln, ist im Rahmen einer Regelvermutung zum heutigen Zeitpunkt von einer Ungefährlichkeit auszugehen und der Abfall kann als „Verpackungen aus Kunststoff“ gewertet werden. Normales Verpackungsstyropor, wie es bei den R+S-Betrieben in der Regel anfällt, ist also nicht betroffen. Dieses kann wie bisher entsorgt werden, so dass es insoweit auch keine Engpässe gibt.
Sollte es dennoch Probleme mit der Entsorgung von Styropor geben, bitten wir die betroffenen Betriebe um entsprechende Nachricht, damit wir der Sache nachgehen können.
(2180) Windows 7 Professional geht ab dem 31.10.2016 EoS. Dies bedeutet, dass ab November 2016 nur noch begrenzte Stückzahlen in der Distribution verfügbar sein werden. Zusätzlich dürfen die OEM-Hersteller ab dem 01.11.2016 keine Windows 7 Professional Preload mehr verkaufen.
(2181) Die Firma Wismar GmbH aus Heddesheim (www.wismar-markisen.de) ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.
(2182) Rolf Kehrbeck, Mitglied im Berufsbildungsausschuss sowie stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart seiner Innung Baden, feiert am 17. Oktober seinen 50. Geburtstag.
(2168) Bis heute haben sich bereits über 480 Teilnehmer aus 115 Innungsbetrieben und von 45 Fördermitgliedern für die Hamburger Haupttagung vom 21. bis 23. Oktober angemeldet.
Bereits ausgeschöpft ist unser Kontingent für das Get-together am Freitagabend – hierfür können wir keine Anmeldungen mehr entgegennehmen. Auch bei den anderen Tagungsveranstaltungen erreichen wir jetzt so langsam die Kapazitätsgrenzen.
Für das touristische Rahmenprogramm sind Anmeldungen noch möglich. Das gilt auch für die Hamburger XXL-Hafenrundfahrt am Samstagnachmittag (anstelle der Barkassen-Quiz-Rallye).
Es gibt übrigens auch noch freie Zimmer im Alternativhotel InterCity (nur wenige Gehminuten von unserem Veranstaltungshotel entfernt) und noch einige wenige Übernachtungen im Tagungshotel Radisson Blu am Bahnhof Dammtor.
(2169) Wir weisen nochmals auf das Seminar „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ hin, das wir mit der Unternehmensberatung Heckner am 30. November/1. Dezember 2016 in Königswinter bei Bonn veranstalten. Angesprochen sind besonders Unternehmer, die ihren Betrieb in den nächsten Jahren übergeben wollen, aber auch Personen, die ihrerseits einen Betrieb übernehmen wollen, sei es im Rahmen einer Nachfolgeregelung oder durch Kauf. Herr Heckner ist vielen Mitgliedern noch von der RS-Unternehmerakademie und von Vorträgen auf Innungs- oder Verbandsveranstaltungen bestens bekannt. Die zeitliche Gestaltung mit Abendessen und Übernachtung und das Tagungshaus bieten den idealen Rahmen für einen ausgiebigen kollegialen Austausch.
Die Ausschreibung mit Anmeldeformular ist unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/ zu finden.
(2170) Die ATV DIN 18358 „Rollladenarbeiten“ wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) redaktionell überarbeitet. Es wurden u. a. die Verweisungen auf VOB/A aktualisiert. Sie gilt für das Herstellen und Einbauen von Rollläden, Roll- und Sektionaltoren, Rollgittern, mechanisch betriebene Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen wie Jalousien, Falt- und Raffstores, Rollos, Markisen und dergleichen sowie für das Herstellen und Einbauen von Insektenschutzgittern.
Gegenüber der DIN 18358:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Hinweis: Die Norm ist ab sofort (September 2016) anzuwenden, aber nicht mit der vorgesehenen Neufassung zu verwechseln.
(2171) Der BVRS-Partner KCTT Kompetenzcenter Tortechnik hat mit praxisgerechten Schulungen zum „Sachkundigen für kraftbetätigte Türen und Tore“ bereits mehr als 900 Personen erfolgreich ausgebildet, darunter zahlreiche BVRS-Mitglieder. Den nötigen Praxisanteil kann KCTT durch das hauseigene Technikum in Dillenburg gewährleisten.
Mit sieben Terminen von Ende Oktober bis Mitte November 2016 im süd-, nord- und ostdeutschen Raum wird den Teilnehmern jetzt die mitunter weite Anreise nach Dillenburg erspart. In München, Nürnberg, Stuttgart, Berlin, Leipzig, Hamburg und Hannover sind bereits eintägige Schulungen geplant und terminiert. Durch mobile Exponate wird das Grundprinzip der Praxisschulung nicht aus den Augen verloren.
BVRS-Mitglieder erhalten auch bei diesen KCTT-Seminaren den attraktiven Vorzugspreis von 375,00 Euro netto statt 430,00 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie in der kommenden R+S sowie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.
(2172) Der BVRS-Rahmenvertragspartner ComBusiness aus Oberhausen bietet ein neuartiges Smartphone mit integrierter Wärmebildkamera an, die die Firma Caterpillar mit dem neuen CAT S60 auf den Markt gebracht hat. Sicherlich gibt es auch im Bereich des R+S-Handwerks vielfältige Einsatzmöglichkeiten hierfür. Nähere Informationen gibt es bei Ingo Plück unter Tel. 0228 95210-18 oder ingo.plueck@rs-fachverband.de.
(2173) Das LKA Baden-Württemberg warnt vor Betrug bei Rechnungsstellung per E-Mail. Die mittlerweile in vielen Geschäftsbereichen ausschließlich elektronische Rechnungsstellung machen sich nun auch Kriminelle zunutze, indem sie böswillig auf den Nachrichtenaustausch zwischen Verkäufer/Dienstleister und Kunde einwirken.
Die Kriminellen „hacken“ sich auf einen der beteiligten E-Mail-Server ein, fangen die relevanten E-Mails ab und verändern die Inhalte ganz oder teilweise. So gaukeln sie den Kunden eine E-Mail vom Rechnungssteller vor, aus der hervorgeht, dass sich dessen Bankverbindung geändert habe. Auf diese Weise manipulieren die Täter auch bei andauerndem E-Mail-Verkehr die Kommunikation so, dass bei Rückfragen per E-Mail der Betrug zunächst unentdeckt bleibt. Der Polizei sind außerdem Fälle bekannt, in denen die Betrüger zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost verschickten, um die Glaubwürdigkeit des manipulierten E-Mail Verkehrs zu untermauern. Ist dieses Täuschungsmanöver beim Kunden erfolgreich, überweist dieser den tatsächlich offenen Rechnungsbetrag auf das Konto der Betrüger.
Das LKA rät daher zu folgenden Maßnahmen:
(2174) Ein Mitgliedsbetrieb hat uns auf E-Mails einer Firma KMP-Inkasso aufmerksam gemacht, in der diese angebliche Forderungen der 11885 Auskunftsdienste AG aus Bonn geltend macht, obwohl diese Dienste nie in Anspruch genommen wurden. Für ein angebliches, eineinhalb Jahre zurückliegendes, 72-minütiges Gespräch wurden Telefonkosten nebst Anwaltsgebühren in Höhe von mehr als 200,00 Euro gefordert und für den Fall der Nichtzahlung gerichtliche Schritte angedroht.
Die Inkassofirma hat sich in ihrer Mail einer legalen Domain einer Anwaltskanzlei bedient, die sie gekapert hatte. Die Kanzlei ist von unserem Mitglied über den Vorgang informiert worden. Danach wurde die in der Mahn-E-Mail angegebene Website der Inkassofirma direkt aus dem Netz genommen. Wenn auch durch diese Aufdeckung des Schwindels ggf. keine weiteren unberechtigten Mahnungen mehr verschickt werden, raten wir dennoch zur Vorsicht.
Gute Nachricht für alle, die jetzt aus dem Urlaub zurückkommen: Sie können sich noch zur Hamburger Haupttagung anmelden. Nach Abstimmung mit den Veranstaltungsorten konnten wir eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 31. August erreichen. Bitte das Anmeldeformular möglichst schnell per Fax (0228 95210-10) oder an unsere
E-Mail-Adresse (info@rs-fachverband.de) übermitteln.
Erschöpft ist leider unser Kontingent im Veranstaltungshotel Radisson Blu Hamburg-Dammtor. Es gibt aber noch Zimmer im freien Verkauf (über die Homepage des Hotels) sowie über verschiedene Buchungsplattformen.
Jetzt heißt es „Gas geben!“: Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2016 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 1. September eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, können mitmachen oder sich vorschlagen lassen. Gerade jetzt, nach den absolvierten Gesellenprüfungen, sind für Ausbildungsbetriebe auch Bestleistungen ihrer früheren Azubis doch ein guter Anlass, sich zu bewerben. Der mit 500 Euro dotierte Preis wird während der Haupttagung in Hamburg verliehen.
Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück, (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2163) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet Mitgliedsbetrieben aktuell eine ganze Reihe von neuen Aktionsmodellen bzw. solche mit Verlängerungen. Die Aktionen laufen – je nach Modell – teilweise bis Ende September, teilweise bis zum Jahresende und umfassen sowohl PKW als auch Nutz- und Branchenfahrzeuge.
Nähere Infos im Mitgliederbereich/Rubrik Rahmenverträge von www.rs-fachverband.de.
Gemeinsam mit unserem Partner web4business bieten wir eine kompetente Beratung bei Fragestellungen zur Digitalisierung an. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin und finden Sie mit einem der web4business Berater heraus, welche Themenbereiche für Ihr Unternehmen heute und in Zukunft relevant sind,
um langfristig erfolgreich zu sein: http://www.web4business.de/rueckruf.html
(2165) In den vergangenen Monaten wurde eine Reihe von technischen Regeln veröffentlicht:
Für Arbeitsstätten:
Für Gefahrstoffe:
Diese und alle anderen aktuellen technischen Regeln finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de unter Themen von A – Z und dann z.B. „Arbeitsstätten“ (für ASRen), „Gefahrstoffe“ (für TRGSen), „Anlagen- und Betriebssicherheit“ (für TRB-Sen) und „Vibrationen“ (für TRLVen).
Ab sofort können wieder Arbeiten in den Wettbewerbsbereichen Bauingenieurwesen, Baubetriebswirtschaft sowie im gewerblich-technischen Bereich eingereicht werden. Gesucht werden innovative und praxisgerechte IT-Lösungen für die Bauwirtschaft.
BIM Anwendungen, Simulationen, Social Media, E-Learning oder Berechnungstools sind nur einige Beispiele für IT-Ideen rund um das Thema Bau. Auf die Gewinner warten wertvolle Preise, insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 20.000 Euro vergeben.
Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.aufitgebaut.de. Anmeldefrist ist bis zum 14. November 2016.
Am 17. August wird Reinhard Kowalewski, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin/Brandenburg und Mitglied
im Präsidium des BVRS, 65 Jahre alt.
(2152) Präsident Georg Nüssgens hat in einem persönlichen Schreiben die Obermeister aller Mitgliedsinnungen und -verbände des BVRS darüber informiert, dass er aus persönlichen Gründen nicht erneut für das Amt des BVRS-Präsidenten kandidieren wird. Ebenso wird Reinhard Felser bei der Haupttagung im Oktober in Hamburg keine weitere Amtszeit als Vizepräsident anstreben.
Derzeit haben folgende Personen ihre Kandidatur für ein Amt im neuen Präsidium angekündigt:
Alle Kandidaten werden sich in der Oktober-Ausgabe von R+S ausführlich vorstellen.
(2153) In der BVRS-Geschäftsstelle sind bereits jetzt erfreulich viele Tagungsanmeldungen eingegangen. Auch für das Veranstaltungshotel – das Radisson Blu Hotel Hamburg (Dammtor) – wurden schon viele Zimmerreservierungen vorgenommen. Bitte möglichst kurzfristig Ihre Zimmerwünsche im Radisson anmelden, denn die Kapazitäten für die Nächte von Freitag auf Samstag (21.10.) und von Samstag auf Sonntag 22.10.) gehen zur Neige.
Die Reservierungsformulare für das Radisson und die Anmeldeunterlagen für die Tagung können online über
www.rs-tagung.de abgerufen bzw. auch von der Geschäftsstelle direkt angefordert werden.
(2154) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2016 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 1. September eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung in Hamburg. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter
www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2155) Unter dem Titel „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ führt der BVRS mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner, vielen bekannt von zahlreichen BVRS- und Innungsveranstaltungen, ein spannendes Unternehmensnachfolgeseminar durch. Es findet am 30. November/1. Dezember in Königswinter bei Bonn statt. Das Seminar wendet sich an Unternehmer, die ihren Betrieb in den nächsten Jahren übergeben wollen. Genauso interessant ist es für Personen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen – egal, ob sie ein Familienunternehmen übernehmen oder als Dritte einen Betrieb kaufen.
An einem ansprechenden Tagungsort, verbunden mit einer attraktiven Pauschale einschließlich Vollpension (auf Wunsch natürlich auch ohne Abendessen, Übernachtung und Frühstück) und Rabatten ab der zweiten Person je Betrieb bietet die Veranstaltung neben dem Fachprogramm hervorragende Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
Alle weiteren Informationen und ein Anmeldeformular erhalten Sie unter
www.rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen.
(2156) Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) hat sich in einer Presseerklärung für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für alle Handwerksberufe ausgesprochen. Darin wird der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann wie folgt zitiert: „Die Abschaffung der Meisterpflicht hat die Ausbildung deutlich geschwächt. Wir müssen den Trend zur Akademisierung stoppen und stattdessen das System der dualen Ausbildung stärken.“
Mit dieser öffentlichen Wortmeldung der durchaus einflussreichen Mittelstandsvereinigung ist das Thema Meisterpflicht auf die politische Agenda zurückgekehrt.
Der volle Wortlaut der MIT-Pressemitteilung sowie des dahinterstehenden Beschlusses des MIT-Bundesvorstandes findet sich hier: www.mit-bund.de/content/mit-fordert-wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht.
(2157) Die Mindestlohnkommission hat am 28. Juni 2016 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro erhöht.
Inhaltliche Änderungen des Mindestlohngesetzes, die nicht zum Handlungsauftrag der Mindestlohnkommission gehören, bleiben für das Handwerk auf der politischen Tagesordnung. Der ZDH wird sich weiterhin für erforderliche Änderungen des Mindestlohngesetzes insbesondere mit Blick auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten und Belastungen durch gestiegene Dokumentationspflichten, bei der Auftraggeberhaftung, den Arbeitszeitkonten und den Praktikanten bzw. dem Ehrenamt einsetzen.
(2158) Insbesondere in den gefahrgeneigten Gewerken des Handwerks ist die Unterweisung der Beschäftigten über arbeitsschutzrechtliche Standards von großer Bedeutung. Dies gilt im gleichen Maße für die Beschäftigung von Flüchtlingen, bei denen sich jedoch aufgrund oft nur unzureichender Deutschkenntnisse für die Unternehmen das Problem stellt, in welcher Art und Weise Flüchtlinge am besten über Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterrichten sind.
Ansätze zur Lösung dieser sehr praxisrelevanten Problematik hat nun die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Internetseite eingestellt. Unter http://www.dguv.de/fluechtlinge/unternehmen/index.jsp werden erste Informationen bereitgestellt, die sukzessive ausgebaut werden.
(2159) Georg Braun, Obermeister der Innung Nordbayern wurde zum neuen Kreishandwerksmeister im Landkreis Cham in der Oberpfalz gewählt.
(2160) Am 21. Juli feiert Heinrich Abletshauser, Vizepräsident des BVRS, seinen 60. Geburtstag.
Am 6. August wird Georg Braun, Obermeister der Innung Nordbayern, 50 Jahre alt.