(2291) Gute Nachricht für alle, die jetzt aus dem Urlaub zurückkommen: Sie können sich noch zur Haupttagung im Europapark in Rust anmelden. Nach Abstimmung mit den Veranstaltungsorten konnten wir eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 29. September erreichen. Bitte das Anmeldeformular möglichst schnell per Fax (0228 95210-10) oder an unsere E-Mail-Adresse (info@rs-fachverband.de) übermitteln.
Erschöpft ist leider unser Kontingent im Veranstaltungshotel Bell Rock. Es gibt aber noch Zimmer aus unserem Kontingent im Hotel Colosseo auf dem Gelände des Europaparks.
Ebenfalls noch möglich sind Anmeldungen zum erstmalig durchgeführten Azubi-Kongress „Next Generation“. Nähere Informationen hierzu können bei den Fachlehrern an den Berufsschulen oder beim BVRS unter info@rs-fachverband.de bzw. Tel. 0228/95210-0 abgefragt werden. (Für Auszubildende aus Betrieben im Bereich der Innung Köln wird der Beitrag für den Kongress sowie die Übernachtung im Tipi-Zelt dankenswerter Weise von der Innung übernommen.)
(2292) Jetzt gilt es, sich zu beeilen: Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2017 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 31. August eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, können mitmachen oder sich vorschlagen lassen. Gerade jetzt, nach den absolvierten Gesellenprüfungen, sind für Ausbildungsbetriebe auch Bestleistungen ihrer früheren Azubis doch ein guter Anlass, sich zu bewerben. Der mit 500 Euro dotierte Preis wird während der Haupttagung im Europapark Rust verliehen.
Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2293) Die Gesellenprüfungen an den vier Berufsschulstandorten sind nun alle „gelaufen“. Allen frischgebackenen Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikern herzlichen Glückwunsch! Unsere Junggesellinnen und -gesellen sind nun aufgerufen, sich mit gut bewerteten und interessanten Exponaten für die Teilnahme an der Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 vom 27. Februar bis 3. März in Stuttgart zu bewerben. Das gleiche gilt natürlich auch für die Absolventen der letzten Meisterprüfungen!
Begleitet von entsprechender Pressearbeit und Sonderaktionen wie einer Urkundenverleihung besteht hier die Möglichkeit zur Präsentation vor einem Fachpublikum von über 60.000 Besuchern.
Bewerbungsformulare sind in der BVRS-Geschäftsstelle bei RA Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) erhältlich.
(2294) Unser Partner VW Nutzfahrzeuge informiert darüber, dass dessen Seite www.vwn.de neu aufgebaut wurde. Der neue Link zur Anmeldung für Innungsmitglieder ist https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de/konfigurieren-und-kaufen/aktionen/fuer-innungsmitglieder.html. Der bisher, auch auf der BVRS-Homepage, kommunizierte Link http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/innungsmitglieder wird darauf umgeleitet.
Nach Angaben von VW Nutzfahrzeuge besteht jedoch aus technischen Gründen zurzeit nicht die Möglichkeit der Anmeldung und Bescheinigung der Mitgliedschaft. Mitglieder, die also derzeit an einer Teilnahme der VN Nutzfahrzeuge-Aktionen interessiert sind, mögen sich so lange einfach direkt bei Ingo Plück (Tel. 0228 95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) melden. Sie bekommen dann umgehend eine schriftliche Mitgliedsbestätigung.
(2295) Unser Partner Kompetenz Center Tortechnik (KCTT) in Dillenburg hat inzwischen für seine Online-Seminaranmeldung die Möglichkeit geschaffen, direkt Rabatt-Codes zu verwenden. Der Rabatt-Code, welchen BVRS-Mitglieder einsetzen können, lautet passenderweise: „BVRS“
Hierdurch sichern sich unsere Mitglieder die folgenden Rabatte pro Person auf die entsprechenden Seminare:
Den Seminarkalender mit allen deutschlandweiten Terminen finden Sie hier: http://kctt.de/schulungskalender.html.
Bitte verwenden Sie als BVRS-Mitglied immer den oben angegebenen Rabatt-Code „BVRS“, da dieser immer gültig ist und einen größeren Rabatt darstellt, als derjenige der aktuellen Summer-Sale-Aktion (50 Euro), den alle Bezieher des KCTT-Newsletters erhalten.
(2296) Handwerkerinnen und Handwerker waren aufgerufen, sich an der „Handwerksmelodie“ zu beteiligen. Gesucht wurden Töne ihrer Werkzeuge und Arbeitsumgebung. Der Komponist Thomas Berlin wird daraus nun ein Musikstück kreieren. Dieses steht ab KW 33 auf https://handwerk.de/handwerksmelodie zum Download bereit. Handwerksorganisationen und -betriebe können die „Handwerksmelodie“ künftig beispielsweise als Telefonwarteschleife oder Klingelton nutzen.
(2297) Obwohl die neue Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) zum 1. August 2017 in Kraft getreten ist, bestehen weiterhin Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial zukünftig kein gefährlicher Abfall mehr ist. Trotzdem muss mit der Entsorgung ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, welches dem bei gefährlichen Abfällen entspricht.
Derzeit gibt es zum Recycling nur Pilotanlagen mit geringen Kapazitäten, welche keine wesentliche Rolle spielen. Daher sehen wir nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Beseitigung über Müllverbrennungsanlagen zu gewährleisten. Diese sind aber, nach unseren Informationen, so kurzfristig nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingestellt und können dieses Material deswegen zurzeit noch nicht annehmen.
Da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat, wird es vermutlich weiterhin zu Problemen bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien kommen.
Solange noch keine praxisgerechte Lösung vorliegt, geben wir folgende Empfehlung:
Es ist davon auszugehen, dass die Entsorgung der Dämmplatten teurer wird, da sich die Müllverbrennungsanlagen nicht nur die Sonderleistung des Nachweisverfahrens gut bezahlen lassen werden.
Es ist empfehlenswert, vor den Angeboten für entsprechende Bauvorhaben verbindliche Entsorgungsangebote einzuholen.
(2278) Nur noch wenige Tage (bis zum 20. Juli 2017) läuft die Anmeldefrist für die diesjährige BVRS-Haupttagung vom
27. bis 29. Oktober im Europapark in Rust. Wer sich also noch nicht angemeldet hat, sollte dies unbedingt schleunigst tun.
Und ganz wichtig: In diesem Jahr sind ausdrücklich auch die Auszubildenden zur Teilnahme aufgefordert.
Alle Informationen zur Haupttagung einschließlich der Anmeldemöglichkeiten wurden mit dem gedruckten Programmheft an alle Mitgliedsbetriebe verschickt. Darüber hinaus sind sie jederzeit unter www.rs-tagung.de abrufbar. Zudem steht die Geschäftsstelle auch gerne für telefonische Auskünfte unter 0228/95210-15 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
(2279) Das Technische Kompetenzzentrum des BVRS hat ein neues Informationsblatt mit Beratungshinweisen für den Einsatz von Kunststoffrollläden herausgegeben. Auf knapp vier Seiten werden darin praxisgerechte Hinweise zu den Produkteigenschaften von PVC-Rollläden vermittelt. Diese Informationen dienen vor allem dem Zweck, die fachgerechte Kundenberatung zu unterstützen, und sollen somit helfen, Reklamationen vor allem aufgrund von Fehlbedienungen der Rollläden zu vermeiden. Das Informationsblatt steht ab sofort auf der Homepage des Technischen Kompetenzzentrums unter www.rs-kompetenzzentrum.de (Merkblätter und Studien) zum Download zur Verfügung.
(2280) Die beim BVRS angesiedelten Gewerbespezifischen Informationstransferstellen für Technik sowie für Betriebswirtschaft bieten Inhabern und Führungskräften von Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks ein neues Veranstaltungsformat an:
Im Rahmen dieser eintägigen Informationsveranstaltungen soll über aktuelle Neuerungen aus den Gebieten Technik und Betriebswirtschaft berichtet und auf individuelle Fragen der Teilnehmer eingegangen werden. Um insbesondere individuelle Problemsituationen einbeziehen zu können, wird ein Schwerpunkt auf interaktive Elemente und den Erfahrungsaustausch gelegt.
Für das Jahr 2017 sind folgende Termine in Planung:
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenfrei. Es wird lediglich eine Verpflegungspauschale in Höhe von 35 Euro zzgl. MwSt. erhoben.
Ein Veranstaltungsflyer mit Anmeldemöglichkeit kann unter www.rs-fachverband.de/veranstaltungen heruntergeladen werden.
(2281) In den nächsten Tagen gehen wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg.
Die Angebote von Drescher stehen ausschließlich RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.
Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auch unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.
Bestellschluss ist der 1. September 2017.
(2282) Das Rollladen- und Sonnenschutzportal auf Facebook hält eine Fülle an informativen und humorvollen Posts für Sie zum Teilen über Ihre eigene Facebook-Seite bereit.
Schauen Sie doch einfach mal rein und nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen das Portal für Ihre Social Media Aktivitäten bietet: https://www.facebook.com/RollladenSonnenschutz
(2283) Der Bundesrat hat die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Damit wurde nun eine dauerhafte, praxisgerechte und vertretbare Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden. Die beschlossene Verordnung stuft HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein. Dies entspricht der vom Handwerk geforderten 1:1-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben. Allerdings sieht die Verordnung auf Druck der Länder vor, dass die Entsorgung trotzdem weiter überwachungsbedürftig ist.
Zum Hintergrund: Wärmedämmplatten, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Die geänderte Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen im Zusammenspiel mit der ohnehin hohen Auslastung von Müllverbrennungsanlagen führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass für diese Abfälle. Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde zwar mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle ausgesetzt. Allerdings endet das Moratorium am 31. Dezember 2017. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder die neue Verordnung, die der Bundesrat nun beschlossen hat (wir berichteten).
(2284) Ab dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Wie bisher unterliegen alle Handwerksbetriebe deren Regelungen, die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind. Die Verordnung regelt den Umgang mit diesen Abfällen.
Um den Betrieben den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern, insbesondere, was die richtige Einordnung ihrer Abfälle und die Folgen daraus angeht, hat der ZDH auf seiner Homepage zahlreiche Informationen und Arbeitshilfen bereitgestellt. Hierin finden Sie eine Übersicht über die Neuregelungen, die Definitionen der einschlägigen Abfallarten, konkrete Handlungsanleitungen und FAQs. Die Informationen gibt es beim ZDH unter:
https://www.zdh.de/themen/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/gewerbeabfallverordnung.
(2285) Zum 15. August 2018 tritt Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 in Kraft. Damit fallen ab dem 15. August sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, sie sind explizit davon ausgeschlossen. Zusätzlich nimmt Artikel 3 Änderungen bei der Zusammenstellung der Sammelgruppen nach § 14 Abs. 1 ElektroG vor, die aufgrund der neu festgelegten Übergangsfristen ab dem 1. Dezember 2018 wirksam werden.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die LAGA-Mitteilung 31 A zur „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ entsprechend aktualisiert. Die LAGA-Mitteilung kann unter info@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2286) Das BKA hat im Internet eine Sammlung von ca. 500 Millionen von Hackern ausgespähten E-Mail-Adressen samt dazugehörigen Passwörtern gefunden. Mit einem kostenlosen Sicherheitstest des Hasso-Plattner-Instituts können Sie herausfinden, ob sich Ihre E-Mail-Adresse samt Passwort in den erbeuteten Datensätzen befindet. Prüfen Sie Ihre E-Mailadressen hier: https://sec.hpi.de/leak-checker. Alternativ können Sie Ihre E-Mailadressen auch beim BSI überprüfen lassen https://www.sicherheitstest.bsi.de.
(2287) Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht der wichtigsten Zahlen zur Lohnsteuer 2017 veröffentlicht. Die Übersicht kann unter info@rs-fachverband.de abgefordert werden.
(2288) Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundestag im Oktober 2011 beschlossen. Mit der Reform wurde neben Vereinfachungen insolvenzspezifischer Verfahren, wie der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens, eine Stärkung von Mitentscheidungs- und Gestaltungsrechten der Gläubiger eingeführt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Praxisauswirkungen der Reform nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten evaluiert. Eine wissenschaftliche Expertengruppe führt nun im Auftrag des BMJV die Evaluation durch und hat zu diesem Zweck eine Online-Befragung erstellt. Der Fragebogen richtet sich an Betriebe, die als Schuldner oder Gläubiger entsprechende Erfahrungen mit den neu gestalteten Verfahren gemacht haben.
Damit die Erfahrung des Handwerks in die Evaluierung einfließt, bitten wir Sie, an der Befragung teilzunehmen:
https://www.esug-evaluation.de/befragung/esug/?q=esug_verbaende&password=esug_verband07043X
Die Befragung endet am 18. August 2017. Nach Angabe der Ersteller dauert die anonyme Beantwortung des Fragebogens ca. 20 Minuten. Fragen zur Evaluierung können direkt per E-Mail an die Expertengruppe (befragung@esug-evaluation.de) gerich-
tet werden.
(2289) Markus Müllers aus Mönchengladbach ist von den Mitgliedern der Innung Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk im Reg.-Bezirk Düsseldorf zum neuen Obermeister gewählt worden. Er folgt damit auf Heinz Banzhaf, der sich nicht erneut zur Wahl gestellt hatte. Als stellvertretender Obermeister fungiert künftig Michael Westerheide und als Lehrlingswart Harald Pfeiffer.
(2290) Wilhelm Hachtel, Mitglied im Industriebeirat des BVRS, feiert am 23. Juli seinen 60. Geburtstag.
(2270) Nach dem Versand der Teilnahmeunterlagen an alle Mitgliedsbetriebe treffen in der BVRS-Geschäftsstelle jetzt täglich die Anmeldungen für die Haupttagung im Europa-Park ein und damit auch eine ganze Menge Fragen. Einige davon beantworten wir hier:
(2271) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2017 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 31. August eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung im Europapark Rust. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de)
(2272) Wir wiederholen unseren Aufruf an alle jungen Gesellen und Meister, sich mit ihren Prüfungsstücken ab dem Jahr 2015 für die Sonderschau „Junge Talente“ auf dem BVRS-Stand während der R+T 2018 zu bewerben. Vom 27. Februar bis 3. März 2018 erhalten sie Gelegenheit, ihre Handwerkskünste vor einem Weltpublikum zu präsentieren. Diese einmalige Präsentationsmöglichkeit ist vielleicht auch ein besonderer Ansporn genug für die jetzt anstehenden praktischen Gesellenprüfungen.
Weitere Infos und Formulare gibt es in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2273) Seit Oktober 2016 sind Überspannungsmaßnahmen nicht nur bei Nichtwohngebäuden sondern auch bei Wohngebäuden verpflichtend. Deshalb erfordert eine bauliche Anlage mit äußerem Blitzschutz einen umfangreichen Schutz mittels Überspannungs-Ableitern. Für die Verkabelung von Sonnenschutzsystemen heißt dies konkret, dass die Versorgungs- und Steuerleitungen mindestens im Bereich der Fassade/Wand zum Übergang in den Raum mit Überspannungs-Ableitern beschaltet werden müssen. Dies verhindert, dass die Blitzenergie über die Kabel und Leitungen des Sonnenschutzsystems im Gebäude weiter gefährlich verschleppt werden.
(2274) Pünktlich zum Beginn der Haupturlaubszeit tritt ab dem 15. Juni 2017 die neue EU-Regulierung in Kraft, in der klar geregelt wurde, was die Telefon- und Datennutzung im EU Ausland kostet. Viele gehen durch die Berichterstattung in den Medien davon aus, dass jetzt Telefonieren und die Datennutzung innerhalb der EU kostenlos ist. Unser Rahmenvertragspartner ComBusiness hat darüber informiert und auf einige Besonderheiten hingewiesen, die im Vorfeld beachtet werden sollten, um nach dem Urlaub keine bösen Überraschungen zu erleben. In einer Informationsschrift, die BVRS-Mitglieder in der Rubrik „Rahmenverträge“ unter www.rs-fachverband.de finden, gibt es noch weitere Punkte, die für die Betriebe von Interesse sind. Hier geht es um Mehrgeräteanschlüsse mit bis zu 8 Leitungen und die neuen IP-Anlagenanschlüsse, die neuen Telekom Mobilfunktarife, das Produkt „Start TV“ als Alternative zu DVB-T2 sowie eine Erläuterung des MagentaEINS-Vorteils bei der Telekom.
(2275) Weiterhin ist das vom BMWi geförderte Projekt „IT-Sicherheit im Handwerk“ aktueller denn je. Erst jüngst hat der Erpressungs-Trojaner „WonnaCry“ versucht, vielen Betrieben erheblichen Schaden zuzufügen.
Das Projekt „IT-Sicherheit im Handwerk“ soll Handwerksbetrieben dabei helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren, zu schließen und Angriffspunkte zu minimieren. Dazu wurden zahlreiche Materialien wie Checklisten, Handbücher und Ratgeber zu den unterschiedlichsten Aspekten der IT-Sicherheit in Handwerksunternehmen erstellt. Eine Übersicht dazu finden Sie im Ratgeberbereich IT von www.rs-fachverband.de.
(2276) Grundsätzlich musste für das Steuerjahr 2016 die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden. Wer seine Steuererklärung authentifiziert elektronisch, also per Elster, an das Finanzamt übermittelt, bekommt in den Bundesländern NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für die Abgabe seiner elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, also bis zum 31. Juli 2017.
Dadurch soll die elektronische Abgabe von Steuererklärungen gefördert werden. Die Fristverlängerung gilt auch für Gewerbetreibende und Selbstständige, die bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 gesetzlich verpflichtet sind, ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt abzugeben.
(2277) Die Softwarefirma Autodesk (www.autodesk.com) bietet aktuell ein Webinar über BMI (Building Information Modeling) für Hersteller von Bauprodukten an. BIM gewinnt weltweit mehr und mehr an Bedeutung und stellt die Baubranche vor neue Anforderungen, Herausforderungen und Chancen. So werden von Planern, Bauherren und Betreibern immer öfter schon während der Angebotsphase BIM-Modelle verlangt. Eine EU-weite Richtlinie, die zum Ziel hat, die Qualität von Bauprojekten zum bestmöglichen Preisleistungsverhältnisses zu erhöhen, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für alle Hersteller von Produkten, die in Gebäuden eingebaut und genutzt werden.
Das Webinar behandelt die aktuelle Situation, die kommenden Trends und Anforderungen für Fertigungsfirmen, die in enger Kooporation mit der Baubranche stehen (Fenster, Sonnenschutz, Türen, Profile, Lichtsysteme, Klima- und Belüftungshersteller,…).
Es findet statt am 22. Juni 2017 von 10.00 bis 11.00 Uhr und hat folgende Themen:
Interessenten registrieren sich bitte vor dem Webinar unter folgendem Link: https://register.gotowebinar.com/register/8670171835562102785?source=HBS.
(2261) Auf Drängen des BVRS hat die Bauwirtschaft eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin an das Bundesarbeitsministerium zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien – abgegeben. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB), bei der der BVRS Mitglied ist, wendet sich hierin gegen die Einführung einer sogenannten Pflichtvorsorge. Zwar ist der Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs nicht zu bestreiten, daher weist die BVB in der Stellungnahme auf die bereits vorliegenden Präventionsmaßnahmen hin und spricht sich insbesondere nicht gegen eine Angebotsvorsorge aus. Kritikpunkt ist dagegen die vorgesehene Pflichtuntersuchung.
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die im Ausschuss unmittelbar vertreten ist, konnte auf der Grundlage der Argumente der BVB die Einführung einer Pflichtvorsorge erst einmal abwenden. Eine Beschlussfassung zu dem Vorschlag wurde vorerst verhindert.
Die Thematik soll zunächst in großer Runde mit den Vertretern des Ausschusses für Arbeitsmedizin diskutiert werden. Nach Einschätzung der BDA würden die im Ausschuss vertretenen Mediziner an einer Untersuchung festhalten. Insofern ist es wichtig, auch bei den anstehenden Diskussion vehement die Argumente gegen eine Pflichtuntersuchung vorzutragen. Wir werden weiter über den Sachstand informieren.
(2262) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet BVRS-Mitgliedern wieder zeitlich begrenzt Aktionsmodelle an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
(2263) Der BVRS-Kooperationspartner Kompetenzcenter Tortechnik in Dillenburg (KCTT) bietet auch in den kommenden Wochen wieder verschiedene Seminare an, die BVRS-Mitgliedern zu vergünstigten Preisen offen stehen. Es handelt sich um:
Deutschlandweite Seminare für das 2. Halbjahr 2017 und für 2018 finden Sie hier: http://kctt.de/schulungskalender_test.html
KCTT wird auch im Zeitraum der R+T ein Seminar am 1. März 2018 direkt in Stuttgart anbieten.
Bitte weisen Sie bei Seminaranmeldungen auf Ihre Mitgliedschaft im BVRS hin, um die vergünstigten Preise zu erhalten.
(2264) Der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. (BSR) bietet am 10. Juli 2017 ein eintägiges Fachseminar zum innenliegenden Sonnenschutz an, das bei der Firma van Clewe sun protection in Hamminkeln stattfindet. Es steht auch den ö.b.u.v. Sachverständigen des R+S-Handwerks, aber auch allen anderen Mitgliedsbetrieben offen; die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 Euro zzgl. MwSt. p. P. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum BSR finden Sie unter http://www.bsr-sachverstaendige.de/Seminare.
(2265) Ende April ist der neue Zulieferkatalog des Deutschen Handwerks im Internet gestartet. Mehr als 3.000 Unternehmen sind dort bereits gelistet. Der ZDH will mit diesem kostenfreien Angebot Unternehmen des Handwerks eine Möglichkeit bieten, ihre Absatzchancen zu steigern und mit dem Katalogeintrag neue Abnehmerkreise zu erschließen.
Der Zulieferkatalog des Handwerks richtet sich an Handwerksunternehmen, die bestimmte Produkte und Leistungen innerhalb des Handwerks beziehen oder anbieten möchten. Er ist aber auch für Industrieunternehmen interessant, die Zulieferbetriebe im Handwerk suchen, und für Dienstleister, die Kompetenzen von Handwerksunternehmen in Planung und Konstruktion nachfragen.
Neben dem neuen Design wurde das Erstellen eines Unternehmenseintrags deutlich vereinfacht. Neue Funktionen helfen bei der Suche und verbessern die Chance, gefunden zu werden. Mehr Informationen unter www.zulieferkatalog.de oder www.zulika.de
(2266) Ab dem 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge nach § 850 c ZPO, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2015 erhöht worden.
(2267) Der „Transferpreis Handwerk + Wissenschaft (Seifriz-Preis)“ der Zeitschrift ‚handwerk magazin‘ zeichnet auch 2017 wieder bundesweit Handwerksbetriebe aus, die zusammen mit einem Partner aus der Wissenschaft innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Die Gewinnerteams erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 25.000 Euro.
Der Preis wird für erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen einem Handwerksbetrieb und einer Wissenschaftseinrichtung vergeben. Bewerben können sich Handwerker und Wissenschaftler gemeinsam, die an einer innovativen Entwicklung substanziell beteiligt sind. Das Projekt muss zu einem abgeschlossenen Ergebnis gekommen sein und Markterfolge oder Marktchancen aufweisen.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Handwerk, Wissenschaft und Transferförderung. Einsendeschluss ist der 2. Juni 2017. Bewerbungsunterlagen und Informationen gibt es unter www.handwerk-magazin.de/technologietransfer.
(2268) Die Telekom schaltet 2018 ihre 12 Millionen ISDN-Anschlüsse ab. Die Folgetechnologie heißt „Voice over IP“ (VoIP).
Viele Telefonanlagen sind nicht für VoIP ausgelegt und müssen ausgetauscht werden. Es gibt auch eine Reihe von ISDN-Funktionen, die sich nicht ohne Weiteres auf VoIP übertragen lassen.
Wir empfehlen, sich zu diesem Thema frühzeitig an Ihren Telekommunikationsanbieter zu wenden und sich von ihm beraten zu lassen.
(2269) Ein Mitgliedsbetrieb aus Westfalen berichtet uns wie folgt über eine Betrugsmasche, denen offenbar ältere Kunden von Betrieben zum Opfer fallen sollen, in dem sich der Betrüger als dessen Beauftragter ausgibt:
„Gestern hat ein Kunde aus Düsseldorf bei mir im Büro angerufen. Warum seine Rollläden überprüft werden müssten und wenn ja, warum wir jemand Fremden schicken würden. Wir konnten uns diesen Anruf nicht erklären. Zuerst haben wir an Datendiebstahl gedacht, jedoch ist die Familie nur ein kleiner Kunde, und zudem liegt die Montage bereits 10 Jahre zurück.
Ich habe dann persönlich zurückgerufen und gemerkt, dass es sich um ein älteres Ehepaar handelt, welches mit der Situation überfordert war. Offensichtlich hat man durch geschicktes Hinterfragen unseren Firmennamen erfahren und sich erst dann als jemand ausgegeben, der in unserem Namen eine Überprüfung aller Rollläden durchführen soll.
Ich habe daraufhin mit der örtlichen Kripo gesprochen, die den gleichen Verdacht hatten wie ich, dass es sich hierbei offensichtlich um Trickbetrüger handelt, die sich Zugang zu allen Räumen verschaffen wollen. Die Kripo in Düsseldorf hat sich gleich mit meinem Kunden in Verbindung gesetzt, um Schlimmeres zu verhindern. Offensichtlich ist der Trickbetrüger misstrauisch geworden und ist zum vereinbarten Termin nicht erschienen.“
(2252) Die Erreichbarkeit des Technischen Kompetenzzentrums wurde optimiert. Ab sofort sind die Mitarbeiter unserer Technischen Beratungsstelle unter der zentralen Rufnummer 0228 95210-20 zu erreichen. Bei konkreten Beratungsanfragen bitten wir jedoch darum, diese schriftlich per E-Mail an technik@rs-fachverband.de zu schicken. Unser Qualitätsversprechen: Hier erhalten Sie binnen eines Werktages eine Antwort – idealer Weise schon die gewünschte Auskunft, zumindest aber eine Eingangsbestätigung und einen Hinweis, bis wann mit einer Auskunft zu rechnen ist.
(2253) Mit Rundschreiben vom 21. Februar und Erinnerung am 14. März hatten wir Sie über die Möglichkeit informiert, ein auf den Bedarf des R+S-Handwerks zugeschnittenes Normungsportal einzurichten, das für eine jährliche Pauschale von 550 Euro genutzt werden kann. Leider hat unsere diesbezügliche Abfrage ergeben, dass das Interesse an so einem Portal im Kreis der Innungsmitglieder sehr gering ist, so dass es für den Beuth-Verlag nicht wirtschaftlich möglich ist, ein Normenportal für die R+S-Branche einzurichten.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen daher kein entsprechendes Angebot unterbreiten können. In diesem Zusammenhang verweisen wir aber auf das generell vorhandene Angebot des Beuth-Verlages für verschiedene „Normen-Flatrates“. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.beuth.de/de/normenverwaltung/normen-flatrate
(2254) In der März-Ausgabe von RS-Aktuell hatten wir eine Bedarfsabfrage zur Planung künftiger Einbruchschutzschulungen gestartet. Hierauf haben schon einige Betriebe geantwortet, aber nicht so viele, dass sich zur Zeit ein unmittelbarer Bedarf in ausreichender Höhe ergäbe. Deshalb möchten wir nochmals Gelegenheit zur Rückmeldung geben. Konkret handelt es sich um:
Bei Interesse an einer der genannten Schulungen bitten wir Sie, sofern noch nicht geschehen, um eine kurze E-Mail unter Angabe der wahrscheinlichen Personenzahl an ingo.plueck@rs-fachverband.de. Bitte geben Sie an, für welche Schulung(en) Sie sich konkret interessieren. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dann im Rahmen der eigentlichen Seminarausschreibung!
(2255) Ein außerordentlich gutes Abdruckergebnis wurde mit der PR-Gemeinschaftskampagne im ersten Jahresquartal 2017 erreicht: Nach ersten Übersichten gelangten rund 68 Millionen Mal (1. Quartal 2016: 40 Mio.) Informationen über das R+S-Fachhandwerk in die Medien (Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Bauen/Wohnen-Magazine, Online-Portale für Modernisierer). Eine von uns initiierte dpa-Fachveröffentlichung zum Einbruchschutz und eine ungewöhnlich hohe Zahl an Veröffentlichungen zum R+S-Tag 2017 waren die wichtigsten Treiber dieses bemerkenswerten Ergebnisses. Unserer PR-Agentur KOOB gelang es zudem, Informationen über das RS-Fachhandwerk in der TV-Programmbeilage vieler Tageszeitungen – „Prisma“ – unterzubringen.
(2256) Die Anstrengungen zur Ausbildungswerbung lohnen sich: Laut der aktuellen Statistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks gab es zum 31. Dezember 2016 im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk sage und schreibe 501 Auszubildende. Gegenüber dem Vorjahr (458 Lehrlinge) bedeutet dies eine Steigerung um fast 10 Prozent! Auch die Zahl der Ausbildungsbetriebe kann sich mit insgesamt 341 mehr als sehen lassen. 2015 waren es „nur“ 318.
(2257) Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW haben die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, ausgeweitet. Jetzt werden auch kleinere Sicherungs-maßnahmen gefördert: Der Zuschuss von 10% kann nun bereits ab einer Investition von 500 € bei der KfW beantragt werden (bisher ab 2.000 EUR). Nicht verändert ist die Maximalfördersumme für aufwendige Einbruchschutzmaßnahmen von 1.500 EUR (für Investitionen von 15.000 €).
Infos unter www.kfw.de/zuschussportal oder www.kfw.de/einbruchschutz
(2258) Seit 2004 sind alle Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX aufgefordert, für langzeiterkrankte oder wiederholt arbeitsunfähige Beschäftigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Da der Gesetzgeber die Voraussetzungen nur sehr vage beschreibt, hatte der UDH 2009 ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet. Dieses Merkblatt hat er nun unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der vergangenen Jahre überarbeitet und aktualisiert. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte, die Arbeitgeber im Rahmen des Eingliederungsmanagements zu beachten haben. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis einschließlich Checklisten und Musterbriefe.
Das Merkblatt kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (ingo.plueck@rs-fachverband.de) angefordert werden.
(2259) Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hat ein „Energiebuch“ vorgestellt, mit dem Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe alle betrieblich relevanten Energiedaten zentral sammeln können. Von der Erfassung zentraler Energieträger und der entsprechenden Kosten über die konkrete Betrachtung von Einzelmaschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation mit einfließen. In der Summe ermöglicht das Energiebuch belastbare Aussagen über Energieverbräuche und Einsparmöglichkeiten und schafft damit eine wichtige Grundlage für sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Weitere Informationen zum Energiebuch gibt es unter:
www.energieeffizienz-handwerk.de/themen-energiebuch
(2260) Wie können Betriebe von der weiterentwickelten Imagekampagne des Handwerks profitieren? Und wie hilft sie ihnen ganz konkret bei der Ansprache des Nachwuchses? Antworten finden Betriebe ab sofort in den „Infos für Betriebe“. Wenn Sie dieses spezielle Informationsangebot des ZDH regelmäßig lesen möchten, melden Sie sich bitte hier an. www.handwerk.de/infosfuerbetriebe/anmeldung
(2243) Dipl.-Ing. (FH) Björn Kuhnke tritt am 1. April seine Tätigkeit als neuer Referent im Technischen Kompetenzzentrum des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz an. Er wird dort für die Beratung der Innungsmitglieder sowie die Interessenvertretung für das RS-Handwerk in Normungsgremien und technischen Ausschüssen benachbarter Verbände zuständig sein. Björn Kuhnke, Jahrgang 1977, absolvierte eine Ausbildung zum Tischler und anschließend den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen an der FH Köln. Danach war er über viele Jahre in einem Bonner Ingenieurbüro als Projektleiter Bauphysik tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit beriet er Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der optimalen Umsetzung von Bauprojekten und in bauphysikalischen Fragestellungen. Zudem ist er staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz.
(2244) In der kommenden Woche ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag, eine gute Chance, auf sich als R+S-Fachhandwerk aufmerksam zu machen. Von unserem Kampagnen-Büro wurden Pressetexte erarbeitet und an die Medien herausgegeben. Auf unserem facebook-Kanal wurde in diesem Jahr verstärkt für den R+S-Tag geworben. Die Botschaft „Wenn Du Qualitätssonnenschutz brauchst, dann wende Dich an den R+S-Fachbetrieb“ kommt in der Presse gut an.
Profitieren Sie ganz direkt von der breit angelegten Kampagne: Nutzen Sie die Werbematerialien des Ihnen vor vier Wochen übersandten Werbepakets und kennzeichnen sich als Trägerbetrieb des R+S-Tages. Bei Zusatzbedarf wenden Sie sich bitte an unser Kampagnen-Büro bei KOOB:
Werten Sie Ihren individuellen Firmenauftritt in der Datenbank von www.rollladen-sonnenschutz.de mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben auf. Dafür einloggen unter http://rollladen-sonnenschutz.de/login. Für Hilfe können Sie unseren IT-Berater Claus Winter (02 28 / 95 21 016 oder claus.winter@rs-fachverband.de) ansprechen.
(2245) Nun schon traditionell findet mit einem bekannten Politiker das Pressegespräch zum R+S-Tag im Bonner RS-Fachbetrieb Specht statt; dieses Mal mit Dr. Claudia Lücking-Michel MdB am 17. März. Im Mittelpunkt werden neben Erläuterungen zum Leistungsspektrum des R+S-Fachhandwerks Ausbildungsfragen stehen. An der Pressekonferenz werden neben Betriebsinhaber Georg von Goscinski der Obermeister der Innung Köln André Urban und BVRS-Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz teilnehmen.
(2246) Zur Planung künftiger Einbruchschutzschulungen möchten wir gerne feststellen, wie hoch der Bedarf bei unseren Betrieben ist. Konkret handelt es sich um:
Bei konkretem Interesse an einer der genannten Schulungen bitten wir Sie um eine kurze E-Mail unter Angabe der wahrscheinlichen Personenzahl an ingo.plueck@rs-fachverband.de. Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung; diese erfolgt dann im Rahmen der eigentlichen Seminarausschreibung!
(2247) Bereits zum dritten Mal vertrat die Innung Südbayern in den letzten Tagen mit einem Ausbildungsstand das R+S-Fachhandwerk auf der Internationalen Handwerksmesse in München. Dabei ging es um die Werbung bei den Schulabgängern für eine Lehre im R+S-Handwerk.
Mit Geschick und viel Engagement kämpften die jungen Leute auch in diesem Jahr um die Bestzeit für die Montage von Rollläden. Die Tagessieger und der/die Gesamtsieger/-in erhielten wertvolle Preise.
Die Anstrengungen lohnen sich. Meinhard Berger, Obermeister und BVRS-Präsidiumsmitglied, verweist darauf, dass viele junge Leute mit der Aktion angesprochen und für eine Ausbildung R+S-Mechatroniker interessiert wurden. Die Zahl der Lehrlinge im Innungsbezirk Südbayern hat sich in den letzten beiden Jahren mehr als verdoppelt!
(2248) Nach langwierigen Beratungen hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 10. März 2017 das Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts verabschiedet. Die Reform berücksichtigt umfassend die Forderungen des Handwerks und verbessert die Rechtslage für Handwerksbetriebe insbesondere hinsichtlich des Gewährleistungsrechts deutlich.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird um einen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten ergänzt. Des Weiteren erhalten Handwerker das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie entscheiden, ob der Materiallieferant ihnen Geldersatz leisten muss oder der Lieferant selbst die erforderliche Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Eine gesetzliche AGB-Festigkeit hat der Bundestag nicht beschlossen. Die Abgeordneten gehen aber davon aus, dass die bewährte Rechtsprechung des BGH einen ausreichenden Schutz für die Betriebe bietet, was ausdrücklich in einer Protokollerklärung des Bundestags festgehalten wurde.
Große praktische Bedeutung werden auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts haben, die letztendlich in ihren Auswirkungen noch nicht vollends abgeschätzt werden können. Allerdings konnte das Handwerk gegenüber den ursprünglichen Überlegungen und Gesetzentwürfen erhebliche Verbesserungen erreichen. Als ein Beispiel sei die Einrichtung von Baukammern bei den Landgerichten genannt, durch die Handwerksbetriebe ihre Forderungen auf zusätzlichen Werklohn bei Zusatzanordnungen der Auftraggeber besser durchsetzen können.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einen ausführlichen Überblick wird es in der kommenden Ausgabe der R+S geben; im Nachgang werden wir den Betrieben weitere Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.
(2249) Ab heute, 15. März, können unter www.zdh.de die Wahlforderungen des deutschen Handwerks für die anstehende Bundestagswahl als E-Magazin in einer hochwertig gestalteten Version heruntergeladen werden.
(2250) Bei ihrer Vollversammlung am 9. März in München haben die dem Zentralverband des Deutschen Handwerks angeschlossenen Verbände und Kammern eine Resolution verabschiedet, die sich klar gegen das von der Europäischen Kommission am 10. Januar veröffentlichte Dienstleistungspaket ausspricht. Denn dieses greife tief in mitgliedstaatliche Kompetenzen und Gestaltungsspielräume ein. Bildungspolitik müsse jedoch Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Die Handwerksorganisationen sehen die Gefahr, dass dem geplanten Maßnahmenpaket, das Zugangsbeschränkungen zu reglementierten Berufen reduzieren soll, letztlich die Meisterpflicht in allen Berufen zum Opfer fallen könnte.
Kritik kommt auch von Bundestag und Bundesrat, die eine sogenannte Subsidaritätsrüge erhoben haben, womit sie zum Ausdruck bringen, dass die EU-Kommission hier Fragen regeln will, die in den Verantwortungsbereich der Einzelstaaten fallen.
Der Wortlaut der ZDH-Resolution kann bei Interesse unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2251) Für die Veranstaltung rund um die energetisch optimierte Gebäudehülle haben die Kongressmacher von Holzmann Medien und der Zeitschriften GFF/sicht+sonnenschutz kompetente Fachleute verpflichtet: Highlights in 2017 sind eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Sicherheitsglas wird Vorschrift – Lobbyarbeit auf dem Rücken des Handwerks?“ sowie ein großer Schwerpunkt mit Professor Wolfgang Feist als Gründer des weltumspannenden Baustandards und Franz Freundorfer, Passivhaus-Fensterentwickler. Der Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg präsentiert mit dem Sachverständigen Karl-Heinz Volk und Hans-Joachim Rausch von der Kripo Karlsruhe eine praxisbezogene Vorführung zum Thema „Wie sicher ist mein Fenster?“. Der Frühbucher-Teilnehmerbeitrag beträgt bis zum 31. Juli 2017 für Abonnenten von GFF und/oder sicht+sonnenschutz 269 Euro, ansonsten 359 Euro. Weitere Infos auf www.gff-praxistage.de.
(2226) In der letzten Woche hatten wir mittels Sonderrundschreiben darüber informiert, dass der vom BVRS erarbeitete Leitfaden zur Arbeitssicherheit ab sofort bestellbar ist. Die Reaktion darauf war sehr positiv, es liegen bereits zahlreiche Bestellungen vor.
Derzeit werden die Ordner produziert, mit dem Versand wird ab der 10. Kalenderwoche begonnen. Weitere Bestellungen können über den Online-Shop unter rs-fachverband.de oder das am 6. Februar per Mail verschickte Bestellformular (kann bei Bedarf auch noch einmal unter info@rs-fachverband.de angefordert werden) erfolgen.
(2227) In vier Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir jetzt an jeden Betrieb versandt haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unsere neue Mitarbeiterin Christiane Bussenius ansprechen.
(2228) Viele Medien griffen in den letzten Tagen einen dpa-Artikel mit Tipps für den Einbruchschutz mit Rollläden auf, darunter auch die Ratgeber-Plattform des Nachrichtensenders n-tv. Dort, im „Hamburger Abendblatt“, im „Nordkurier“ und in vielen weiteren Zeitungen wird darauf verwiesen, dass „einbruchhemmende Rollläden ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn die nach der Anleitung der Hersteller fachgerecht eingebaut werden.“ In der dpa-Meldung kommen RS-Fachbetriebe und Experten der Kriminalpolizei zu Wort, darunter auch der Vizepräsident des BVRS, Reinhard Kowalewski. Entstanden ist die dpa-Reportage im Ergebnis von Hintergrundgesprächen, die vom BVRS in Zusammenarbeit mit der PR-Agentur KOOB begleitet wurden.
(2229) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet unseren Mitgliedern im Rahmen der Kooperation neue Aktionsmodelle sowie verlängerte Aktionsmodelle, teilweise zu verbesserten Konditionen an. Bitte beachten Sie, dass einige Aktionen zeitlich begrenzt sind.
Nähere Infos unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/ oder direkt unter http://carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
(2230) Wie schon bei den vergangenen Messen wird sicher auch auf der R+T 2018 vom 27. Februar bis 3. März 2018 die Sonderausstellung „Junge Talente“ mit den Exponaten junger Meister und Gesellen wieder ein besonderer Publikumsmagnet werden.
Der Nachwuchs des R+S-Handwerks ist somit aufgerufen, sich bis spätestens 31. August 2017 mit repräsentativen, interessanten Meister- oder Gesellenstücken, die seit 2015 entstanden sind oder noch entstehen werden, für eine Teilnahme an der Sonderschau zu bewerben! Hier bietet sich die einmalige Gelegenheit, sich ohne Standmiete vor einem Fachpublikum aus aller Welt zu präsentieren und gleichzeitig am Innovationspreis der Messe Stuttgart teilzunehmen.
Wir bitten, den o. g. Termin einzuhalten, damit wir rechtzeitig planen können. Interessenten melden sich bitte bei Ingo Plück, Tel.: 0228 95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de.
(2231) Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Wiesbaden, in dem Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk veranstaltet werden, bietet in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit zum „Reinschnuppern“ im wahrsten Sinne des Wortes. Am Freitag, dem 31. März 2017 können zwischen 11:00 und 15:00 Uhr die Räume und Einrichtungen des BTZ besichtigt werden. Während dieser Zeit beantwortet Dozent Wolfgang Löster Fragen zum Unterricht und zu Prüfungsinhalten. Weitere Dozenten haben bereits ebenfalls zugesagt. Mitarbeiter/-innen von BTZ und HWK geben Auskunft über Prüfungszulassung, Meister-BaföG, Unterbringung usw.
Dieser Mini-Tag-der-offenen-Tür ist gedacht für Teilnehmer/-innen des nächsten Kurses, der im September beginnt, aber auch für Interessenten, die noch unentschlossen sind. Und wer vorhat, erst in ein paar Jahren einen Meisterkurs zu besuchen, ist ebenfalls herzlich willkommen.
(2232) Am 23. Januar wurde durch das federführende Bundeswirtschaftsministerium der Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (führt erfreulicherweise EnEV und EEWärmeGesetz zu einem Gesetz zusammen) an die damit befassten Verbände verschickt. Mit sehr knapper Frist, nämlich nur bis zum 1. Februar, gab es Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Dies wurde auch vom Verband Fenster + Fassade, dem Bundesverband Flachglas, Tischler Schreiner Deutschland und dem BVRS genutzt, die eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben.
Deren wesentlicher Punkt ist der Vorschlag, die Nebenanforderung an die Gebäudehülle künftig vom mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten auf den Heizwärmebedarf umzustellen, wodurch dann auch die solaren Energiegewinne berücksichtigt würden. Hintergrund ist die durch eine Studie des Ingenieurbüros Hauser belegte Tatsache, dass weitere einseitige Verschärfungen der U-Wert-Anforderungen die realisierbaren Glas- bzw. Fensterflächen begrenzen würden.
Die Stellungnahme der vier Verbände kann bei Interesse unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2233) Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag von Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung Februar 2017 vor.
Die Überarbeitung ist vor dem Hintergrund der Informationspflicht der Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erfolgt. Sie ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten (vgl. RS-Aktuell Ausgabe Januar 2017, weitere Details in der kommenden R+S). Hiernach muss der Unternehmer darüber informieren, inwieweit er bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies ist in Ziffer 12.0 des Vertrags aufgenommen worden.
Außerdem wurde die gesetzliche Neuregelung in § 309 Nr. 13 BGB berücksichtigt (Unwirksamkeit einer Bestimmung in AGB, dass für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist; R+S berichtete).
Eine weitere Änderung betrifft den Aufwendungsersatz des Auftragnehmers bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen.
Die Neufassung ist bei Ingo Plück unter ingo.plueck@rs-fachverband.de erhältlich. Bei Vertragsneuabschlüssen sollten die Vorgängerversionen (zuletzt vom 13. Juni 2014) nicht mehr verwendet werden.
(2234) Der ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ wurde aktualisiert und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen:
Das Bundesfinanzministerium hat sich in dem nun vorliegenden Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG der funktionsbezogenen Auslegung des Begriffs „Haushalt“ dem Bundesfinanzhof angeschlossen. Demnach genügt es, wenn die Handwerkerleistung für den Haushalt erbracht wird. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, bspw. öffentlichem Grund erbracht werden.
Der aktualisierte Flyer enthält zudem den Hinweis, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z. B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind. Eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts München bleibt insoweit eine Einzelfallentscheidung.
Aus dem genannten BMF-Schreiben geht ebenfalls hervor, dass Prüfleistungen von Handwerkern, aufgrund derer der Bedarf von Reparaturarbeiten erst noch eruiert werden soll, ebenfalls steuerbegünstigt sind.
Der Flyer und das BMF-Schreiben können beim BVRS unter ingo.plueck@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2235) Durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag können Unternehmen die Zahl der Beschäftigten ab 2017 in veränderter Form beim Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) melden:
Bisher war die Beschäftigtenzahl eines Unternehmens „pro Kopf“ zu melden, unabhängig von der realen jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Änderung des § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ermöglicht nun die Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente (interne Bezeichnung beim Beitragsservice „Zählweise B“):
anzusetzen (gemessen an der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Kalenderjahres).
Die errechnete neue Gesamtzahl (alle Vollzeitbeschäftigten und die errechneten Vollzeitäquivalente der Teilzeitbeschäftigten zusammengefasst) können nur einmal jährlich bis zum 31. März beim Beitragsservice gemeldet werden, damit der Beitrag ggf. mit Wirkung zum April des jeweiligen Jahres angepasst werden kann.
Es werden (wie bisher) nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gezählt, ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Es handelt sich ausdrücklich um eine Option: Weiterhin können die Unternehmen ihre Beschäftigtenzahl nach „Köpfen“ angeben (interne Bezeichnung „Zahlweise A“). Wenn sich keine Änderungen der Beschäftigtenzahl ergeben, ist auch keine erneute Meldung notwendig.
Die betroffenen Unternehmen müssen abwägen, ob der Aufwand der Neuberechnung und Meldung gerechtfertigt ist.
Offizielle Hinweise des Beitragsservice zur Vorgehensweise für Unternehmen gibt es hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/index_ger.html.
(2236) Gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten, was sich in Bezug auf die Energieeffizienz so alles auf nationaler und europäischer Ebene tut, welche Konzepte und Papiere aktuell im Umlauf sind.
Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea), an der der BVRS durch seine Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mittelbar beteiligt ist, hat daher einen „Monitor Energieeffizienzpolitik“ veröffentlicht, der in knapper Form die wichtigsten Prozesse und Papiere, die derzeit auf dem Tisch liegen, zusammenfasst.
Bei Interesse kann dieser geea-Monitor (6 Seiten) als pdf-Datei unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2237) Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2017″ veröffentlicht. Es enthält ein klarstellendes Beispiel, das die Höhe der Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedene Länder mit zwischenzeitlicher Rückkehr zur Wohnung erläutert.
Wer an dem Schreiben interessiert ist, kann es unter ingo.plueck@rs-fachverband.de beim BVRS anfordern.
(2238) In einigen Medien wurde kürzlich falsch über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärungen berichtet. Hintergrund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, das u. a. auch die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung enthält.
Die neue Regelung greift entgegen dieser Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018: Die Steuererklärung für das Jahr 2018 kann dann bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Für die Steuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31. Mai des Folgejahres.
Für vom Steuerberater vertretene Steuerpflichtige ist für die Steuererklärung für das Jahr 2018 Abgabetermin der 29. Februar 2020.
Die verlängerten Fristen gelten übrigens nur, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung bis dahin gegeben sind.
(2239) Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat am 24. Januar 2017 über die Änderungsanträge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmen-Richtlinie abgestimmt.
Das Handwerk hatte sich im Vorfeld insbesondere für Änderungsanträge zum Abfalltransport stark gemacht. Die betreffenden Anträge der Abgeordneten Karl-Heinz Florenz, Dr. Markus Pieper (beide CDU) und Markus Ferber (CSU) wurden vom Ausschuss angenommen. Wird das Ergebnis im Plenum und im EU-Rat bestätigt, wird die Einführung eines 2-Tonnen-Schwellenwerts für den Transport gefährlicher Abfälle auf EU-Ebene ermöglicht. Deutschland könnte in dem Fall seine geltende Praxis fortführen.
Außerdem stimmte der ENVI dafür, die Ermächtigung der EU-Kommission zur Anpassung der Schwellenwerte über den Weg nachträglicher delegierter Rechtsakte zu streichen. Auch damit wurde eine wesentliche Forderung des Handwerks erfüllt.
Nach der Abstimmung im Umweltausschuss wird über das Dossier voraussichtlich im März im Plenum abgestimmt. Parallel berät weiterhin der Rat der EU-Umweltminister.
(2240) Das „handwerk magazin“ hat zum 26. Mal den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird wieder in zwei Kategorien verliehen: Für die mitarbeitende Partnerin oder Ehefrau des Inhabers und für die selbstständige Handwerksunternehmerin. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro.
Die Preisverleihung findet am 13. Oktober 2017 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Schweinfurt statt.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Mai 2017. Die Bewerbungsunterlagen können über die Redaktion handwerk magazin, Robert-Koch-Straße 1, 82152 Planegg, E-Mail: redaktion@handwerk-magazin.de, Internet: www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2017 abgerufen werden.
(2241) Am 4. Februar hat die Firma Lug GmbH und Co. KG in Geretsried, das Unternehmen des BVRS-Ehrenpräsidenten Walter Lug, ihr 60jähriges Jubiläum gefeiert.
(2242) Am 22. Februar feiert Jürgen Schönenborn, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Innung Köln, seinen 50. Geburtstag.
(2213) Bereits in der vergangenen Ausgabe von RS-Aktuell hatten wir über die Schulung „KfW-Förderung leicht gemacht“ informiert, die wir im März in Kooperation mit dem Verband Fenster+Fassade sowie weiteren Branchenverbänden deutschlandweit an fünf verschiedenen Orten durchführen.
Mittlerweile ist auch ein Flyer mit allen Informationen zu diesen Veranstaltungen sowie der Anmeldemöglichkeit verfügbar. Er kann auf unserer Homepage www.rs-fachverband.de heruntergeladen oder unter info@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2214) Die 10. bundesweite Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 7. bis 9. April 2017 bei der Firma Renson in Belgien statt. Gemeinsam fahren die Jungunternehmer mit dem Bus nach Waregem (Belgien) zu Renson.
Abfahrt ist ab Flughafen Köln/Bonn am 7. April um 8:30 Uhr. Individuelle Anreise ist möglich. Maximale Teilnehmerzahl 54. Anmeldeschluss ist der 11. Februar 2017.
Die Anmeldeunterlagen werden per E-Mail versendet und stehen unter www.rsju.de als Download zur Verfügung.
(2215) Bitte schon jetzt im Terminkalender vormerken: Die diesjährige Haupttagung wird vom 27. bis 29. Oktober im Europapark Rust stattfinden. Gastgeber wird die Innung Baden sein. Bundesverband und Innung arbeiten zur Zeit am Tagungsprogramm. Inhaltliche Angebote wird es wie immer an beiden Konferenztagen geben. Der Samstagnachmittag wird dieses Mal frei sein, um auch allen die Möglichkeit zu geben, den Europapark mit seinen vielen Attraktionen zu erkunden. Für den Freitag und Samstag sind wie jedes Jahr attraktive Abendveranstaltungen geplant. Neu werden spezielle Angebote für unsere Lehrlinge sein, die Bundesverband und Innung zu dieser Tagung erstmalig einladen wollen.
(2216) Der BVRS-Partner Kompetenzcenter Tortechnik (KCTT) wird seine eintägigen Toreseminare nach dem großen Erfolg im Herbst letzten Jahres auch in 2017 wieder überregional anbieten – neben den Terminen im hauseigenen Technikum in Dillenburg. Dabei erhalten BVRS-Mitglieder auch im Jahr 2017 einen Vorteilspreis für alle KCTT-Seminare. Dieser beläuft sich fortan für Eintagesseminare auf 400,00 Euro statt dem regulären Preis von 470 Euro, woraus sich ein Rabatt von 70,00 Euro im Gegensatz zu bislang 55,00 Euro ergibt. Daneben bietet KCTT in Dillenburg auch nach wie vor zweitätige Toreseminare, Auffrischungskurse sowie Seminare zu Themen wie Brandschutz und Feststellanlagen an – natürlich auch zu vergünstigten Konditionen für BVRS-Mitglieder.
Alle Schulungsthemen und -termine finden Sie auf http://www.kctt.de/schulungskalender_test.html. Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Anmeldung auf Ihre Mitgliedschaft im BVRS (bitte Firmennamen um „BVRS-Mitglied“ ergänzen).
(2217) Am 30. November/1. Dezember 2016 fand in Königswinter das lang angekündigte Unternehmensnachfolge-Seminar „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ mit Ulrich C. Heckner statt. Praxisgerecht wurden alle Themen, die im Rahmen einer anstehenden Firmenübergabe – sei es innerhalb der Familie, sei es an einen Dritten – relevant werden, behandelt und auf individuelle Fragen eingegangen. Eine ausführliche Berichterstattung folgt in der nächsten Ausgabe von R+S.
Aufgrund der ausnahmslos guten Resonanz der Teilnehmer und des großen Beratungsbedarfs planen wir eine Wiederholung im Herbst/Winter 2017/2018. Um Ort und Zeitpunkt nach Ihren Bedürfnissen ausrichten zu können, bitten wir Sie, sich bei Interesse bei Ingo Plück, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de zu melden.
(2218) Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, beschlossen. Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits-und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.
Die Regelung, die nach Verkündung unmittelbar in Kraft tritt, gilt für ein Jahr. Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.
(2219) Wiederholt hatten wir in RS-Aktuell auf das KfW-Förderprogramm für Maßnahmen zum Einbruchschutz hingewiesen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesem Förderinstrument hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die zur Verfügung stehenden Mittel für 2017 noch einmal deutlich auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm und weiteren Fördermöglichkeiten der KfW sind auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal erhältlich.
(2220) Die ZDH-Abteilung Soziale Sicherung hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 erstellt. Sie kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) abgefordert werden.
(2221) Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Hintergrund ist das seit April 2016 geltende Verfahren für Streitigkeiten mit Verbrauchern. Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Welche Punkte beachtet und umgesetzt werden müssen, erfahren Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.
(2222) Am 13. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Neuregelungen sind zum 1. Januar in Kraft getreten.
Das Flexirentengesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen zur Teilrente sowie zur Sozialversicherung bei erwerbstätigen Rentnern. Detaillierte Informationen mit zahlreichen Anwendungsbeispielen zu den neuen Hinzuverdienstregelungen, den geänderten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und den erweiterten Möglichkeiten zur Entrichtung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen hat die Rentenversicherung auf ihrer Internetseite eingestellt.
(2223) Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Schriftwechsel und Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Depotauszüge sowie Finanz- und Gehaltsberichte, aber auch Betriebsprüfungsberichte und Jahresabschlusserklärungen, Kassenzettel und Preislisten vernichtet werden, die im Jahr 2010 oder zuvor erstellt wurden.
Aus dem Jahr 2006 oder früher stammende Unterlagen wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Bilanzunterlagen, Kassenberichte, Kredit- und Steuerunterlagen sowie Lieferscheine dürfen nun ebenfalls vernichtet oder unwiderruflich gelöscht werden.
Bei der Berechnung der Aufbewahrungsfristen sollte daran gedacht werden, dass die Frist stets mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem in einem Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist oder Handels- und Geschäftsbriefe abgesandt oder empfangen wurden, beginnt. Beispiel: Wenn 2006 die letzte Buchung für 2004 gemacht und der Jahresabschluss erstellt wurde, können erst zum 1. Januar 2017 diese Unterlagen aus dem Jahr 2004 vernichtet werden.
(2224) Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk lädt zur 3. Regionalkonferenz der Initiative Mittelstand 4.0 zum Thema „Digitale Geschäftsmodelle – Made in Germany“ am 10. März 2017 auf der Internationalen Handwerksmesse München (IHM) ein.
Verbinden Sie Ihren Messebesuch auf der IHM mit der Teilnahme an der Regionalkonferenz und diskutieren Sie über die aktuellen Trends, Möglichkeiten und Erfolgsfaktoren für das Handwerk im digitalen Zeitalter sowie über innovative Ansätze und Methoden zur Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle. Weitere Informationen sowie den Anmeldungsflyer erhalten Sie auf www.rs-fachverband.de/veranstaltungen.
(2225) Wir möchten Sie dazu aufrufen, sich am Girls´ Day, der am 27. April 2017 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de.
Parallel zum Girls´Day findet am 27. April 2017 übrigens auch der bundesweite Boys´Day – Jungen-Zukunftstag statt.