Verbandsstruktur

Verbandsstruktur

Die Satzung des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V.

Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. hat seinen Sitz in Bonn.
Er wurde am 20. Januar 1961 gegründet und am 15.8.1961 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düren unter der Nummer 6 VR 293 eingetragen.

Die aktuelle der Satzung wurde am 24. Oktober 2019 von der Delegiertenversammlung beschlossen und am 23. Januar 2020 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Vereinsregisternummer 20 VR 7931 eingetragen.


Leitlinien Der Verbandsarbeit
Leitlinien Der Verbandsarbeit
Leitlinien_der_Verbandsarbeit.pdf

Aufgabe und Funktion der Zentralfachverbände

Die Zentralfachverbände des Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen der Innungen.

Sie sind die Zusammenschlüsse von Landesinnungs- und Landesfachverbänden eines Handwerks oder fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Gewerke. Als freiwillige Zusammenschlüsse vertreten sie die spezifischen Interessen eines Handwerkszweigs oder Handwerksberufs. Darüberhinaus betreuen sie die Mitglieder in fachlicher Hinsicht und informieren über Produkte und Dienstleistungen der einzelnen Branchen. Fach- und Bundesinnungsverbände haben die Funktion von Arbeitgeberorganisationen und führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Die Fachverbände des Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH). Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat den Vorsitz des UDH wie auch des Deutschen Handwerkskammertags in Personalunion inne.

 

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