Mieter haben Recht auf Sonnenschutz – Positives Urteil für die R+S-Branche

Mieter haben Recht auf Sonnenschutz – Positives Urteil für die R+S-Branche

Erneut hat ein Gericht einem Mieter per Urteil ein Recht auf Sonnenschutz durch ein geeignetes Produkt der R+S-Branche zugebilligt: Wie das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden hat, gehört der Sonnenschutz auf dem Balkon als sozial übliches Verhalten zum Wohngebrauch eines Mieters. Ein solcher Schutz könne durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringung einer Markise bestehe. In seinem Urteil vom 7. Juni 2013, Az.:411 C 4836/13 hat das Gericht die Vorteile einer Markise im Detail herausgearbeitet.

Verabschiedung der veränderten Tachographenverordnungen im EU-Parlament

Am 15. Januar 2014 hat das Europäische Parlament nach mehrjährigen Beratungen die Änderungen der europäischen Tachographenverordnungen verabschiedet. Für das Handwerk ist von besonderem Belang, dass der Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 Kilometer verdoppelt wird. (In diesem Radius um den Betriebsstandort besteht keine Nutzungspflicht für digitale Tachographen beim Transport eigener Materialien durch nicht hauptberufliche Fahrer in Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen.) Die im Trilog erzielte Einigung wurde damit übernommen. Eine Ausweitung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen konnte verhindert werden. Eine Vergrößerung des Ausnahmeradius auf 150 Kilometerließ sich jedoch auf europäischer Ebene nicht durchsetzen.

Diese Neuregelung wird zukünftig direkt in gleicher Weise in allen Mitgliedstaaten gelten und bedarf keiner expliziten Übernahme durch nationale Gesetze mehr. Dennoch werden voraussichtlich begleitende Anpassungen im deutschen Recht notwendig werden. Die Erweiterung der Ausnahme wird jedoch erst ein Jahr nach der in einigen Wochen anstehenden Veröffentlichung der Verordnung im EU-Gesetzblatt in Kraft treten, also nicht vor Februar 2015. Die Änderungsverordnung enthält auch zahlreiche Neuregelungen zu eher technischen Aspekten, die teils nach Veröffentlichung im Amtsblatt, teils auch erst in ein oder zwei Jahren in Kraft treten werden.

Die wesentlichen Änderungen, insbesondere die gewachsenen Anforderungen an die technische Ausstattung der neuen intelligenten Tachographen und die Neuregelungen für die Ausnahmen, werden noch bekannt gegeben.
Bis auf Weiteres gelten die bestehenden handwerksrelevanten Regelungen zu Ausnahmen, Aufzeichnungspflichten und Lenk- und Ruhezeiten fort, wie sie auch auf der Homepage des ZDH dargestellt sind:

http://www.zdh.de/themen/wirtschaft-energie-umwelt/verkehr/lenk-und-ruhezeiten-tachographenpflicht.html

Der ZDH wird im Vorfeld der Anpassungen der deutschen Regelungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erörtern, inwiefern auf deutscher Ebene für Handwerker weitere Erleichterungsmöglichkeiten im Fahrpersonalrecht bestehen.

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2013/2014

Zum Jahreswechsel 2013/2014 sind zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Änderungen zu beachten. Die wichtigsten Änderungen für die Praxis sind in einer Übersicht des ZDH zusammengestellt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht wie nach bisher geltendem Recht vorgesehen auf 18,3 Prozent abgesenkt, sondern unverändert 18,9 Prozent betragen wird.

 

 

 

Steuerrechtsänderungen 2013/2014

Die ZDH-Abteilung Steuer- und Finanzpolitik hat erneut die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen, die sich zum Jahreswechsel geändert haben, für die Handwerksbetriebe in einem Gesamtüberblick zusammengestellt. Großen Raum nehmen die Maßnahmen im Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht durch die Änderungen des Reisekostenrechts ein. Darüber hinaus hat es im Bereich des Umsatzsteuerrechts Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie den neuen Rechnungspflichtangaben gegeben. Zu beiden letzteren Themen hat die ZDH-Abteilung Informationsflyer für die Betriebe erstellt. Ebenfalls sind Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen in Kraft getreten.

Aber auch für das Grunderwerbsteuerrecht sowie das Energie- und Stromsteuerrecht gelten ab dem 1. Januar 2014 neue Regelungen, die wir in die Gesamtschau mit aufgenommen wurden.

Informationen zum Thema Wertguthaben/Lebensarbeitszeitkonten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Informationsmaterialien zum Thema Wertguthaben/Lebensarbeitszeitkonten herausgegeben.

2008 wurden die Regelungen zu Arbeitszeitkonten reformiert. Seitdem trennt der Gesetzgeber zwischen den so genannten Flexi-Konten zur Flexibilisierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit bzw. zum Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen und den Wertguthaben (zuvor: Lebensarbeitszeitkonten).

Während für die Flexi-Konten die Anforderungen eher niedrigschwellig sind (wie etwa keine Insolvenzsicherung), sind die Regelungen zu Wertguthaben umfangreich.
Wertguthaben sind langfristige Konten, auf denen ein Arbeitnehmer z.B. Überstunden, Entgeltbestandteile usw. anspart. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung. Ziel von Wertguthaben ist die vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, z.B. für den Übergang in die Rente, für Pflege oder Kinderbetreuung. Wertguthaben sind in Entgelt zu führen und gegen Insolvenz zu sichern.
Da die Anlage der Guthaben und die Führung der Konten mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, sind Wertguthaben in kleinen und mittleren Betrieben bisher kaum verbreitet. Dabei enthalten Wertguthaben durchaus Potenzial, insbesondere auch mit Blick auf einen gleitenden Übergang in die Rente und damit als Instrument zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Anlass genommen, Informationsmaterialien zu dem Thema zu erarbeiten, die einen ersten umfassenden Einblick gewähren.
Unter dem Link http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Meldungen/wertguthaben-publikation.html sind diese Materialien abrufbar.

Folgende Broschüren sind dabei erhältlich:

  • Arbeitsleben aktiv gestalten. So profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von Wertguthaben,
  • Wertguthaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Checkliste für Wertguthaben,
  • Häufig gestellte Fragen/FAQ.

Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen

Immer wieder stellen sich im Rahmen von Naturkatastrophen, etwa bei dem Sturmtief Kyrill am Jahresanfang 2007 und zuletzt bei der Flutkatastrophe im Mai/Juni 2013, arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmer. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz. Fragen stellen sich aber auch bei Arbeitsausfall wegen zerstörter Betriebe, unpassierbarer Straßen und Verhinderung des Arbeitnehmers wegen Schäden bzw. notwendiger Sicherungsmaßnahmenam eigenen Haus.

Ein Merkblatt des ZDH klärt umfassend über die arbeitsrechtlichen Folgen von Naturkatastrophen auf:

Geringfügige Beschäftigung im Handwerk

Die geringfügige Beschäftigung wurde zum 1. Januar 2013 neu geregelt. Die neuen Regeln bedeuten höhere Verdienstgrenzen, aber auch grundsätzlich Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern.

Ein Flyer des ZDH informiert über alles, was für Handwerksbetriebe wichtig ist:

Datenschutz bei Werbemaßnahmen

Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von 2009 sah zahlreiche Übergangsvorschriften vor, wonach Altdatenbestände erst zu einem späteren Zeitpunkt den neuen Regeln unterworfen werden. Für den praxisrelevanten Bereich der Werbung finden die geltenden Vorschriften des BDSG ab dem 1. September 2012 auch für Altdaten Anwendung.

Die Voraussetzungen und Anforderungen des geltenden BDSG an die Nutzung von Daten zur Werbung müssen demzufolge künftig für sämtliche Daten (Alt- und Neudaten) beachtet werden. Für einen entsprechenden Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen haben wir ein ZDH-Merkblatt zum Thema Datenschutz und Werbung bereitgestellt, in dem die für Handwerksbetriebe wichtigsten Punkte des geltenden Rechts für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken zusammengefasst sind.