Bonn. Kurz vor der Urlaubssaison nimmt die Angst vor Einbrüchen in Deutschland wieder zu. Und das nicht ohne Grund: Laut aktueller polizeilicher Kriminalstatistik stieg die Anzahl der Einbrüche in Wohnungen und Häuser im Jahr 2012 auf mehr als 144.000 Fälle an – eine Zunahme um 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Experten raten daher dringend, sich gegen die wachsende Gefahr durch Sicherheitsmaßnahmen zu rüsten. Effektiven Schutz gegen unerwünschte Gäste bieten hier auch einbruchhemmende Rollläden. (mehr …)
Troisdorf/Bonn/Frankfurt. Der Bundesverband Flachglas (BF), der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) sowie der Verband Fenster + Fassade (VFF) freuen sich, dass sie durch zahlreiche Eingaben und Gespräche an entscheidender Stelle eine unbeabsichtigte Reduzierung transparenter Flächen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 verhindern konnten.Diese hätte sich noch aus der Entwurfsfassung ergeben, wurde aber aus der am 6. Februar 2013 vom Kabinett verabschiedeten Fassung gestrichen. „Hätten wir dieses Ziel nicht erreicht, wäre das einem Super-GAU für die gesamte Branche gleichgekommen. Insofern können wir einen großen Erfolg für uns alle verzeichnen“, freut sich der Geschäftsführer des VFF, Ulrich Tschorn. (mehr …)
Rund 300.000 Mitarbeiter, zirka 34 Milliarden Euro Jahresumsatz und insgesamt 58.000 Betriebe:
So lauten die erstmalig im Rahmen des zweimal jährlich stattfindenden Treffens der Geschäftsführer aller branchenrelevanten Verbände erhobenen Zahlen für die gesamte Fenster- und Fassadenbranche inklusive aller wesentlichen vor- und nachgelagerten Industriezweige. (mehr …)
Auf Grundlage einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. Dezember 2011die Nacherfüllungspflichten des Verkäufers bei Verbrauchsgüterkaufverträgen erweitert. Hierüber haben wir bereits informiert.
Die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die Verfahrenspraxis bei Mängelgewährleistungsfällen sind gerade für Handwerksbetriebe im komplexen Nebeneinander
von Werk- und Kaufverträgen einerseits sowie von Kunden- und Zuliefererverhältnissen
andererseits nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Die hieraus zumTeil erwachsene Unsicherheit kann von Händlern/Lieferanten ausgenutzt werden, um berechtigte Nacherfüllungsansprüche von Handwerksbetriebenzu verweigern.
Um Handwerksbetrieben eine Orientierung hinsichtlich der Bedeutung und der Folgen der Urteile des BGH und des EuGH zu bieten, hat der ZDH die maßgeblichen Auswirkungen für die betriebliche Praxis von Handwerksbetrieben in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Der Unternehmerverband des Deutschen Handwerks UDH hat neue Merkblätter zu den Themen Elternzeit und Elterngeld sowie Mutterschutz herausgegeben, die hier heruntergeladen werden können.