(2050) Wie Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-innen R+S-Systeme herstellen, sie vor Ort beim Kunden montieren und Steuerungsanlagen installieren – darüber informiert ein neuer Film der Bundesagentur für Arbeit. Begleitet wurde das gesamte Filmprojekt vom Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz. Gedreht wurde der Berufe-Film mit tatkräftiger Unterstützung der Innung Schleswig-Holstein / Hamburg im RS-Fachbetrieb Rolladen- u. Markisenbau Rönnfeld in Quickborn. Zu Wort kommen darin Betriebsinhaber Frank Rönnfeld (in seiner Funktion als Ausbildungsleiter) und seine Azubis.
Man sieht es allen Akteuren an: R+S-Mechatroniker/-in macht richtig Spaß und liegt durch die breite Anwendung von modernsten Steuerungstechniken voll im Trend. Unser Beruf ist ein tolles Sprungbrett für die Zukunft.
Der R+S-Mechatroniker-Film steht interessierten jungen Leuten auf den verschiedenen Ausbildungsplattformen der Arbeitsagentur (so z. B. auf www.berufe.tv), aber auch auf www.rs-mechatroniker.de zur Verfügung. Alle RS-Fachbetriebe können den Berufe-Film auch auf der eigenen Homepage bereitstellen – durch Verlinkung mit dem Film auf einer der genannten Internetseiten.
(2051) Da sich die Jury für den diesjährigen Ausbildungspreis des BVRS erst im September treffen wird, haben wir uns entschieden, die Frist für Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe bis zum 1. September 2015 zu verlängern. Alle Mitgliedsbetriebe des BVRS, die ausbilden, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt wie im vergangenen Jahr während der Haupttagung.
Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/ oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2052) Nach der Sommerpause beginnt beim BVRS wieder ein interessantes und anspruchsvolles Seminarprogramm.
Hinweisen möchten wir neben den regelmäßigen Seminaren wie Sachverständigentagung, Berufsschullehrerfortbildung und Jungunternehmertagung besonders auf folgende Seminare im Herbst:
Alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen.
(2053) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CITROËN hat zum 1. Juli 2015 die Konditionen für Verbandsmitglieder bei vielen Modellen erhöht und neue Modelle in sein Angebot aufgenommen. Bei den Modellen Jumper, Jumpy und Berlingo gibt es zudem bis zum 30. September 2015 exklusive Vorteile für BVRS-Mitglieder.
Die aktuelle Konditionentabelle sowie eine ausführliche Broschüre zu den drei o.g. Modellen finden Sie unter www.rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/.
(2054) Mit der Herausgabe der DIN EN 13561 zum August 2015 sind nun alle überarbeiteten Produktnormen für Abschlüsse verfügbar. Es gibt jedoch Unklarheit, ab wann die Normen anzuwenden sind. Hier eine Klarstellung aus dem Vorwort der DIN EN 13561:
„Anwendungsbeginn dieser Norm ist 2015-08-01. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach dieser Norm kann erst nach der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union bzw. im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen. Hinweise hierzu erhalten die Anwender der Norm auf den entsprechenden Webseiten der Europäischen Kommission oder auf den entsprechenden Webseiten der Bauaufsichtsbehörden. Neben dieser Norm darf die im Ersatzvermerk genannte Norm DIN EN 13561:2009-01 noch für eine bestimmte Übergangsphase angewendet werden, sofern dies im Amtsblatt der Europäischen Union bzw. im Bundesanzeiger entsprechend verbindlich festgelegt wurde“.
Wann die Veröffentlichung in den Amtsblättern erfolgt, ist uns unbekannt. Wir gehen aber davon aus, dass dies im November der Fall sein wird, wenn die nationale Anerkennungsfrist abgelaufen ist. Hierzu auch das Vorwort:
„Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2015, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Februar 2017 zurückgezogen werden“.
Bei der DIN EN 13659 beginnen die Fristen einen Monat früher zu laufen (Anwendungsbeginn 1. Juli 2015).
Die Produktnormen sind auch als harmonisierte Normen der Maschinenrichtlinie veröffentlicht, d. h. mit der Anwendung der Normen (auch der 13120) gilt die Maschinenrichtlinie als erfüllt.
(2055) Seit dem 1. August 2015 gilt die neu gefasste Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Sie tritt an die Stelle der Verordnung vom 18. Dezember 2014.
Damit entfallen insbesondere die Verpflichtungen zur Erstellung und Aufbewahrung von Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 Abs. 1 MiLoG und die Pflicht zur Bereithaltung der für Mindestlohnkontrollen erforderlichen Unterlagen gemäß § 17 Abs. 2 MiLoG, wenn das verstetigte regelmäßige monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers 2.958 Euro übersteigt. Gleiches gilt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt eines Arbeitnehmers brutto 2.000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die vergangenen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat. Die Entgeltgrenzen gelten als absolute Beträge gleichermaßen für Beschäftigte in Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen. Die Verknüpfung zum Arbeitszeitgesetz wurde gestrichen.
Zudem entfallen die im Mindestlohngesetz und die entsprechenden im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Unterlagenbereithaltungspflichten für mitarbeitende enge Angehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers).
Die Korrekturen sind ein Schritt zur Entbürokratisierung und Entlastung der Betriebe, bleiben aber hinter dem gebotenen Änderungsbedarf deutlich zurück. Unverzichtbar bleibt weiterhin die gesetzliche Korrektur der Auftraggeberhaftung. Hierzu hat das Bundesarbeitsministerium lediglich „Interpretationshilfen“ angekündigt, die jedoch kein gesetzgeberisches Handeln ersetzen und daher auch nicht die notwendige Rechtssicherheit herbeiführen können. Auch bedarf es dringend Klarstellungen und Abgrenzungen zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen (insbesondere den Baunebengewerken), um den Betrieben auch hier die erforderliche rechtliche Sicherheit zu geben.
(2056) Mit einem einstündigen Workshop der Firma Geiger Antriebstechnik am zweiten Veranstaltungstag spielt der Sonnenschutz auch bei der zweiten Auflage der GFF-Praxistage am 30. und 31. Oktober 2015 in der Karlsruher Stadthalle eine tragende Rolle. Es geht um ein innovatives Konzept für den dauerhaft funktionssichernden Antrieb von Verschattungsanlagen in Fassadensystemen wie CCF bzw. Kastenfenstern.
Weitere Inhalte sind ein Impulsvortrag des Münchner Architekten Professor Hans Nickl über die Zukunft des Bauens, Fachreferate zu aktuellen Problemen der Fenstermontage, die prominent besetzte Diskussionsrunde zur Normung u. a. mit Professor Ulrich Sieberath vom ift Rosenheim und eine stimmungsvolle Abendveranstaltung im Foyer der Stadthalle. Mehr auf www.gff-praxistage.de.
(2057) Am 26. August feiert Markus Müllers, Delegierter der Innung Düsseldorf, seinen 40. Geburtstag.
(2043) Bis zum 30. Juli ist der Anmeldeschluss für die Nürnberger Haupttagung im Oktober dieses Jahres verlängert worden. Bitte Ihre Anmeldung für unsere Tagung zeitnah vornehmen, da unsere Optionen für die Veranstaltungen in Nürnberg zu diesem Zeitpunkt auslaufen.
Nehmen Sie bitte auch Ihre Zimmerreservierungen in unseren beiden Unterkunftshotels – dem Sheraton Carlton Nürnberg sowie dem Maritim Hotel Nürnberg – bis Ende Juli vor, da danach die von uns optionierten Zimmer wieder in den freien Verkauf der Hotels zurückgehen.
(2044) Unter den Themen der Haupttagung Nürnberg ist sicher für alle Teilnehmer etwas dabei.
Am Freitag (23. Oktober) steht ein Motivationstraining mit dem bekannten Trainer Sven Bartosch im Mittelpunkt: „Inspiration & Motivation – Lass Dich davon anstecken und begeistern!“ Neues zum Thema „Sonnenschutz und Fenster“ vermittelt das ift Rosenheim am Samstagvormittag. Zu „Chancen und Risiken des Klimawandels“ nimmt Professor Dr. Dr. Peter Höppe von der Münchener Rück Stellung. Professor Holger Jahn von der Fachhochschule Potsdam spricht – ebenfalls am Samstag – über moderne Kommunikationstechnologien.
Nicht zu kurz kommen werden aktuelle „Informationen über die Arbeit Ihres Bundesverbandes“: Am Freitagnachmittag referiert BVRS-Präsident Georg Nüssgens über Erreichtes und Künftiges in der Verbandsarbeit. Die ehrenamtlichen Arbeitsausschüsse informieren am Samstagvormittag über ihre Tätigkeit.
In die bekannte Traditionsgaststätte „Barfüßer“ geht es während der Nürnberger Haupttagung am Freitagabend (23. Oktober).
Besonderer Höhepunkt der Nürnberger Haupttagung wird der Erlebnisabend im Showroom von Mercedes Benz in Nürnberg sein. Wo sonst Fahrzeuge der Spitzenklasse präsentiert werden, können Sie in einem attraktiven Ambiente die Nürnberger Tage noch einmal Revue passieren lassen und nach den Tagungsstunden entspannen. Für kulinarischen Hochgenuss an diesem Abend wird einer der deutschlandweit führenden Serviceanbieter im Bereich des Eventcaterings, die Firma Lehrieder aus Nürnberg, sorgen.
(2045) Im Meisterkurs der HWK Wiesbaden für die Teile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) gibt es noch freie Plätze. Der Kurs beginnt am 21. September 2015 und endet im Januar. Ende Januar ist der Theorieteil der Prüfung. Der Praxisteil wird voraussichtlich Ende Februar sein.
Ansprechpartnerin ist Annette Giersch, Telefon: 0611/77895-559, E-Mai: annette.giersch@hwk-wiesbaden.de.
(2046) Die HWK Ulm bietet zur Vorbereitung auf Teil III der Meisterprüfung vom Montag, 31. August 2015, bis Mittwoch, 17. Februar 2016, einen Abendkurs an.
Information und Anmeldung bei Sabrina Nothelfer, Handwerkskammer Ulm, Telefon: 0731/1425-6322, E-Mail: s.nothelfer@hwk-ulm.de.
Außerdem können angehende Meisterschüler bei der HWK Ulm einen Meistervorbereitungskurs Mathematik besuchen. Für einen erfolgreichen Einstieg in den Meisterkurs Teil I und Teil II ist es insbesondere wichtig, über Grundlagenwissen in Mathematik zu verfügen. Die gezielte Auffrischung und Festigung von Schulwissen kann hierbei entscheidend sein. Die Handwerkskammer Ulm bietet deshalb gezielte Vorbereitungskurse an. Maßstab sind hierbei die Anforderungen in der Berufswelt.
Information und Anmeldung bei Katharina Heidt, Bildungsakademie Ulm, Telefon: 0731/1425-7108, E-Mail k.heidt@hwk-ulm.de.
(2047) Der BVRS führt, wie schon in der Chef-Info Ausgabe April/2015 angekündigt, in Kooperation mit der Siegenia-Aubi KG am 12. und 13. Oktober 2015 in Wilnsdorf bei Siegen eine Grundschulung Einbruchschutz durch.
Für jede verantwortliche Fachkraft für die Projektierung und Montage mechanischer Sicherungseinrichtungen, die in die sog. Errichterliste der Landeskriminalämter aufgenommen werden will, ist nach dem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog ein Nachweis über die Teilnahme an einer „fachlichen Unterweisung zur sicherungstechnisch fachgerechten Montage von aufschraubbaren, einbruchhemmenden Nachrüstprodukten (Grundschulung)“ einzureichen. Die hier angebotene Grundschulung enthält natürlich auch Schulungsinhalte zu einbruchhemmenden Rollläden, die von Bernd Heydebreck, Mitglied im Fachausschuss Einbruchschutz, vermittelt werden.
Alle Informationen und ein Anmeldeformular erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen.
(2048) Der BVRS hat mit der Firma BTI Befestigungstechnik einen Rahmenvertrag geschlossen, der passgenau auf die Bedürfnisse der RS-Fachbetriebe zugeschnitten ist. Eine eigens für BVRS-Mitgliedsbetriebe zusammengestellte Preisliste bietet ihnen genau die Befestigungsmittel, die sie täglich brauchen.
Neben dem speziell zugeschnittenen Sortiment an Montagematerial bietet BTI einen Baustellenservice, etwa zur Prüfung statischer Lasten an, sowie ein Logistikkonzept und weitere Kundenschulungen.
BVRS-Mitglieder bekommen noch ein zusätzliches Bonbon: Sie erhalten – unabhängig von der o. g. Preisliste – sämtliche Produkte aus dem BTI-Online-Shop zu vergünstigten Konditionen (Rabatt von 10 Euro ab einem Warenwert von 250 Euro netto).
Alle Informationen zum Rahmenvertrag einschließlich Preisliste, Hinweisen zur Nutzung des Online-Shops und Kontaktdaten sind für BVRS-Mitglieder unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege zu finden.
(2049) Mit Ausgabedatum Juli 2015 wurde die überarbeitete Produktnorm DIN EN 13659 Abschlüsse außen und Außenjalousien – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen vom Beuth-Verlag herausgegeben. Allerdings wurde die Norm im EU-Amtsblatt noch nicht (Stand 14.7.2015) als harmonisierte Norm bekannt gemacht. Deshalb können zu einer Anwendungspflicht bei der CE-Kennzeichnung bzw. einer Übergangsfrist noch keine Angaben gemacht werden.
Für die R+S-Branche wichtige Normen werden vom DIN in Kürze zur Umfrage veröffentlicht. Es handelt sich um folgende Normentwürfe:
Bei der E DIN EN ISO 10077-2 handelt es sich um eine Überarbeitung der Norm von 2012; enthalten ist z. B. eine Neuformulierung der Randbedingungen bei der Berechnung des U-Wertes von Rollladenkästen.
Bei den beiden anderen Normen handelt es sich vom Titel her um neue Normen, die zu einem Normenpaket zum Zwecke einer internationalen Harmonisierung der Methodik zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden gehört. Inhaltlich werden die Inhalte von DIN EN 13363-1 und 13363-2 mit umfangreichen Modifikationen und Ergänzungen übernommen.
Die deutschen Fassungen der Norm-Entwürfe können im DIN-Norm-Entwurfs-Portal (unter http://www.entwuerfe.din.de) eingesehen werden.
Die Einspruchsfrist endet am 17.9.2015
(2033) In den nächsten Tagen geht der Versand der Programmhefte und der Anmeldeunterlagen für die Haupttagung in Nürnberg los. Wer sich schon jetzt anmelden möchte, kann dies tun – gerne nimmt die BVRS-Geschäftsstelle Ihre Anmeldung entgegen. Nutzen Sie dafür bitte die online verfügbaren Anmeldeunterlagen für die Haupttagung Nürnberg unter www.rs-tagung.de.
(2034) Wie schon in der Chef-Info vom März und in der R+S mitgeteilt, verleiht der BVRS anlässlich der Haupttagung 2015 in Nürnberg wieder den mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis für herausragende Ausbildungsleistungen. Mit dem Preis ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderer Weise für die Ausbildung von jungen Menschen aktiv engagieren. Die Jurierung erfolgt durch ein neutrales Gremium, bestehend aus Vertretern von BVRS-Präsidium, Berufsbildungsausschuss, Berufsschulen, Handwerksorganisation und Fachpresse.
Für die Bewerbung oder einen Vorschlag muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das – neben den genauen Teilnahmebedingungen – unter www.rs-fachverband.de erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen können auch über die Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel.: 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de), der auch für Rückfragen zur Verfügung steht, bezogen werden. Bewerbungen müssen bis spätestens zum 1. August beim BVRS eingereicht werden.
(2035) Der BVRS bietet in Kooperation mit der Firma BTI Befestigungstechnik GmbH & Co.KG seinen Mitgliedern im September zwei interessante Fachseminare an:
Bei dem Fachseminar zur Fenstermontage am Donnerstag, den 24. September 2015, geht es u.a. um die Vorgaben der EnEV und der Gesetze, Schadensfälle, Gewährleistung, die unterschiedlichen Fachbegriffe, den Baukörperanschluss, Lastenabtragung und Befestigung – natürlich auch mit Übungen in der Praxis.
Am Folgetag, dem 25. September, wird das Thema „Schwerlastenbefestigung“ behandelt. Zwar werden hier auch Grundlagen und Fachbegriffe erläutert. Kern des Seminars sind jedoch neue Entwicklungen bzw. Anforderungen (z.B. nach den Verarbeitungsrichtlinien). Prüfzeugnisse und Zulassungen sind ebenso Gegenstand des Seminars wie Gewährleistungsfragen, Absturzsicherungen und Fallbeispiele von unterschiedlichen Wandaufbauten. Auch dieses Seminar wird von praktischen Übungen begleitet. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Bereich der Befestigungsentwicklung ist es für alle Fachbetriebe – gerade auch für „Fortgeschrittene“ – interessant.
Beide Seminare finden jeweils von 10.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr im BTI-Handwerkerzentrum in Dreieich bei Frankfurt/Main (Nähe Flughafen/ICE-Bahnhof) statt und können auch gemeinsam gebucht werden.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es kurzfristig unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/ oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2036) Wegen des großen Erfolgs im letzten Jahr bietet der BVRS seinen Mitgliedern auch in 2015 wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT in Dillenburg Sachkundigenseminare für kraftbetätigte Türen und Tore an. Es sind Eintagesseminare (für Fortgeschrittene) geplant für den 5. und den 26. November 2015. Ein Zweitagesseminar (für Einsteiger) findet am 10./11. November 2015 statt.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/ oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2037) In Zusammenarbeit mit dem itb – Institut für Technik der Betriebsführung bietet der BVRS eine Fortbildung zum „Auftragsverantwortlichen vor Ort“ an. Diese ist besonders für Betriebe interessant, die im Objektgeschäft tätig sind oder mit größeren Aufträgen zu tun haben. Um die vielfältigen Arbeitsabläufe einer Baustelle erfolgreich und rechtssicher durchführen zu können, ist es sinnvoll, eine verantwortliche Person vor Ort zu haben, die entsprechend qualifiziert wurde. Denn: Der Chef kann nicht überall gleichzeitig sein!
Das Seminar befasst sich – nach einer Vorabendveranstaltung – mit den drei großen Themenblöcken „Baustellen organisieren“ (einschließlich gewerkspezifischer Bezüge), „Kollegen führen“ und „Miteinander sprechen“.
Der BVRS hat nun erste Eckdaten festgezurrt. Danach wird die Fortbildung von Mittwoch, 17. Februar (Vorabend), bis Samstag, 20. Februar 2016 in Remagen-Oberwinter bei Bonn stattfinden. Interessierte Betriebe bitten wir, sich diesen Termin langfristig freizuhalten. Weitere Informationen werden wir rechtzeitig bekanntgeben.
(2038) Gute Nachrichten aus dem Bundesstag: Der Haushaltsausschuss hat im Nachtragshaushalt für 2015 Mittel für ein separates KfW-Förderprogramm für Einbruchsicherung bereitgestellt. Was genau in welcher Höhe gefördert wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die konkreten Förderrichtlinien werden demnächst ausformuliert, das Programm soll dann ab Herbst abrufbar sein. Der BVRS wird natürlich in Gesprächen mit dem zuständigen Bundesministerium dafür Sorge tragen, dass die Produkte unserer Branche in dem Programm angemessene Berücksichtigung finden.
(2039) Schon jetzt klickten über 1,5 Millionen Internetnutzer die ntv-Nachricht vom 5. Juni an: Die Hitze nicht hereinlassen – Sonnenschutz für das Haus. Dazu erklärte der Nachrichtensender dann: „Am effektivsten ist Sonnenschutz, der einen Teil des Sonnenlichts und damit die Wärme erst gar nicht ins Innere des Gebäudes eindringen lässt. Eine erste wirksame Barriere bilden außenliegende Elemente wie Markisen, Raffstores und Rollläden.“ Als Fachexpertin kommt in dem ntv-Beitrag TKZ-Leiterin Andrea Papkalla-Geisweid zu Wort.
(2040) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, dass im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) amtlich aussehende Schreiben versendet werden, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird. Das BZSt weist darauf hin, dass diese Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.
(2041) Die Handwerkskammer Ulm bietet vom 24. August bis 23. Oktober 2015 einen Kompaktkurs für die Teile III und IV der Meisterprüfung. Dieser vermittelt in neun Wochen praxisbezogen und handlungsorientiert die betriebswirtschaftlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Es wird empfohlen, diese beiden Teile vor den Teilen I und II zu absolvieren.
Information und Anmeldung bei Sabrina Nothelfer, Handwerkskammer Ulm, Telefon: 0731 1425-6322, E-Mail: s.nothelfer@hwk-ulm.de.
(2042) Die Firma Profiroll Schuricht in Veitshöchheim (Innung Nordbayern) feiert am 3. Juli ihr 30jähriges Bestehen mit einem „Hollywood-Abend“.
(2028) Bei ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen im April haben die Innungen in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ihre Vorstände neugewählt. In den allermeisten Fällen haben die bisherigen Amtsinhaber erneut kandidiert und wurden somit in ihren Ämtern bestätigt.
In Rheinland-Pfalz setzt sich der Vorstand künftig wie folgt zusammen:
Und an der Spitze der saarländischen Innungen stehen künftig:
Als Delegierte beim BVRS fungieren künftig Michael Nußbaum und Gunther Nußbaum (Rheinland-Pfalz) sowie Martin Hurth und Karl-Richard Lembach (Saarland).
(2029) Der BVRS hat seinen Rahmenvertrag mit der Renault Deutschland AG erneut verlängert. BVRS-Mitglieder dürfen sich wieder über Rabatte von bis zu 34 Prozent freuen. Gleichzeitig wurden neue Modelle in das Angebot aufgenommen. Mitglieder finden die aktuelle Rabatttabelle sowie Hinweise zum Abruf des Angebots im Mitgliederbereich von www.rs-fachverband.de unter der Rubrik Rahmenverträge.
(2030) Aktuell bieten die BVRS-Rahmenvertragspartner ComBusiness und Telekom den Mitgliedsbetrieben das Produkt „OfficeLine“, das persönliche Telefonsekretariat der Telekom, zum Vorzugspreis an:
Zusätzlich zur Gutschrift des einmaligen Bereitstellungspreises erhält das Mitglied eine dreimonatige Grundgebührenbefreiung und weitere 12 Monate einen reduzierten Grundpreis von 9,95 EUR pro Monat im Tarif OfficeLine Business.
Somit haben Mitglieder einen echten Vorteil gegenüber dem regulären Preis. Bei Nicht-Gefallen können die Mitglieder OfficeLine zum Ende des Folgemonats kündigen. Alle Infos gibt es im Mitgliederbereich von www.rs-fachverband.de in der Rubrik Rahmenverträge.
(2031) Seit 2012 jährlich findet der „Green Day“ bundesweit statt. Träger ist die Zeitbild Stiftung und gefördert wird er durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. In den vergangenen Jahren haben über 450 Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Türen für Schülerinnen und Schüler geöffnet. Mehr als 10.000 Jugendliche bekamen so einen Einblick in Berufs- und Studienperspektiven im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Über 50 Prozent der jugendlichen „Green Day“-Teilnehmer konnten sich 2014 vorstellen, bei Ihrem „Green Day“-Anbieter eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen.
RS-Fachbetriebe haben die Möglichkeit, sich kostenlos auf der Aktionsplattform www.greendaydeutschland.de mit ihren Aktionen einzuschreiben.
(2032) Google hat am 21. April ein großes Update seiner Suchmaschine gestartet. Wichtigste Änderung: Websites ohne mobile Ansicht droht nun ein schlechteres Ranking in den Suchergebnissen. Eine Seite gilt laut Google als „mobile-friendly“, wenn kein Flash verwendet wurde. Außerdem sollten Texte idealerweise auch ohne Zoomen auf Mobilgeräten lesbar sein, zudem sollte sich die Darstellung der Website automatisch an die jeweilige Bildschirmgröße anpassen. Nutzer unseres Rahmenvertrags mit web4business können ihre Website mit wenigen Mausklicks kostenlos auf eine mobilfähige Webseite umschalten.
(2023) Das BVRS-Präsidium und das Aktionsbüro wünscht allen Teilnehmern Erfolg für den Rollladen- und Sonnenschutztag am 18. April 2015. Viele Betriebe beteiligen sich auch an den Frühlingsaktionen der Branche, die bereits seit dem 20. März laufen.
Zum Auftakt des R+S-Tages 2015 findet am Donnerstag, 16. April ein Pressegespräch mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Claudia Lücking-Michel im Bonner RS-Fachbetrieb Specht statt.
(2024) Bitte heute schon den Termin für die diesjährige Haupttagung in Nürnberg vormerken. In Vorbereitung ist ein mit vielen interessanten Themen dicht gespicktes Tagungsprogramm.
Der Freitagnachmittag wird ganz im Zeichen des Impulsgebers, Coaches und Trainers Sven Bartosch stehen. Sein Motto: Jeder Tag ist wie ein neues Leben und eine neue Chance!
Am Samstag gibt es u.a. einen Vortrag des bekannten Risikoforschers Professor Dr. Peter Höppe zu den Auswirkungen des Klimawandels. Das ift Rosenheim bereitet einen Fachvortrag zum Thema Fenster und Sonnenschutz vor. Der ausgewiesene Experte für Online-Medien Holger Jahn wird zu modernen Kommunikationsfragen sprechen.
Eingerahmt wird die Tagung von zwei attraktiven Rahmenveranstaltungen: Am Freitagabend geht es in den Barfüßer, eine traditionelle Hausbrauerei in der Nürnberger Altstadt. Für den Samstag haben sich die Nordbayern etwas ganz Besonderes ausgedacht, denn die Abendveranstaltung findet im über 1.500 Quadratmeter großen Verkaufssalon der Mercedes-Niederlassung statt.
(2025) Zahlreiche Mitgliedsbetriebe haben bereits Interesse an einer erneuten Grundschulung Einbruchschutz bekundet. Diese ist nach den Pflichtenkatalogen der Landeskriminalämter Voraussetzung, um in die Errichterlisten der Landeskriminalämter für mechanische Sicherungen eingetragen zu werden.
Der BVRS hat nun erste Eckdaten mit dem Kooperationspartner Siegenia Aubi festgezurrt. Danach wird die Grundschulung aller Voraussicht nach am 12. und 13. Oktober 2015 bei Siegenia Aubi in Siegen stattfinden. Interessierte Betriebe bitten wir, sich diesen Termin langfristig freizuhalten. Weitere Informationen werden wir rechtzeitig bekanntgeben.
(2026) Der BVRS-Rahmenvertragspartner VW Nutzfahrzeuge gibt aktuell folgendes zu den Aktionen für Mitgliedsbetriebe bekannt:
Alle Einzelheiten erfahren Sie unter http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/innungsmitglieder.
(2027) Am 21. April feiert Dieter Janning, langjähriger Obermeister der Innung Düsseldorf und ehemaliger Vizepräsident des BVRS, seinen 75. Geburtstag.
(2017) Der BVRS verleiht anlässlich der Haupttagung 2015 in Nürnberg wieder den mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis für herausragende Ausbildungsleistungen.
Mit dem Preis ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderer Weise für die Ausbildung von jungen Menschen aktiv engagieren. In erster Linie werden Bewerber berücksichtigt, die sich durch eine überdurchschnittliche Ausbildungsleistung hervorheben. Aber auch innovative Konzepte und Ideen zur Förderung etwa von begabten oder auch benachteiligten Jugendlichen, ausländischen Jugendlichen oder Frauen sind von Bedeutung.
Natürlich haben kleinere Betriebe, die lange nicht über die gleichen personellen und finanziellen Mittel wie größere Betriebe verfügen, die gleichen Chancen.
Für die Bewerbung oder einen Vorschlag muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das bereits zur R+T am BVRS-Messestand auslag und in Kürze unter rs-fachverband.de erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen können jederzeit auch über die Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel.: 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) bezogen werden. Sie müssen bis spätestens zum 1. August beim BVRS eingereicht werden.
Die Jurierung erfolgt durch ein neutrales Gremium, bestehend aus Vertretern von BVRS-Präsidium, Berufsbildungsausschuss, Berufsschulen, Handwerksorganisation und Fachpresse.
(2018) Am 20. März startet die diesjährige Frühlingsaktion mit dem Höhepunkt – dem Rollladen- und Sonnenschutztag – am 18. April.
Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben: Gern nimmt die Geschäftsstelle Ihre Anmeldung noch entgegen. Die Anmeldeunterlagen gibt es online unter www.rs-fachverband.de (auf Eingangsseite Rollladen- und Sonnenschutztag 2015 unter Veranstaltung anklicken); natürlich senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch auf Anfrage zu (02 28 – 95 21 00).
Zum Aktionsstand: Die Auslieferung der Aktionspakete ist in vollem Gang. Die Presseaktion ist angelaufen: Lokale Redaktionen wollen Meldungen veröffentlichen und fragen nach Teilnehmern am R+S-Tag. Der Online-Auftritt www.rollladen-sonnenschutz.de mit der Teilnehmerdatenbank wird von immer mehr potenziellen Kunden aufgerufen.
Seien Sie mit dabei und nutzen die einmalige Chance, mehr Kunden zu gewinnen!
(2019) Für die Veranstaltung rund um die energetisch optimierte Gebäudehülle haben die Kongressmacher von Holzmann Medien und der Zeitschriften GFF/sicht+sonnenschutz kompetente Fachleute verpflichtet: In die aktuelle Normungsdiskussion einbringen wird sich Prof. Ulrich Sieberath vom ift, die Praxisthemen heißen „Schimmelpilz im Fensterfalz“ (ö.b.u.v. Sachverständiger Jürgen Sieber) oder „Befestigung in Zeiten von Vollwärmeschutz“ (Jan Eiermann). Ein Höhepunkt wird der Workshop am zweiten Tag sein, in dem die Experten der Firma Gerhard Geiger über den Betrieb von Sonnenschutz in Closed Cavity Fassaden berichten. Frühbucher zahlen bis 31. Juli 2015, sofern sie Abonnenten von GFF und/oder sicht+sonnenschutz sind, 259 Euro, weitere Infos auf www.gff-praxistage.de.
(2020) Beim Transferpreis Handwerk + Wissenschaft (Seifriz-Preis) der Zeitschrift „handwerk magazin“ werden auch 2015 wieder bundesweit Handwerksbetriebe ausgezeichnet, die zusammen mit einem Partner aus der Wissenschaft innovative Produkte entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Die Gewinnerteams erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 25.000 Euro. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 10. Juni 2015.
Der Preis wird für erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen einem Handwerksbetrieb und einer Wissenschaftseinrichtung vergeben, die sich auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder neuer Formen der betrieblichen Organisation beziehen. Die Projekte sollen den Technologietransfer beispielhaft verkörpern und veranschaulichen, wie durch die Zusammenarbeit eine Erfindung entstanden ist.
Bewerben können sich Handwerker und Wissenschaftler gemeinsam, die an einer innovativen Entwicklung substanziell beteiligt sind. Dabei spielt es keine Rolle, von wem die Initiative ausgeht. Ihr Projekt muss zu einem abgeschlossenen Ergebnis gekommen sein und Markterfolge oder Marktchancen aufweisen.
Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury aus Handwerk, Wissenschaft und Transferförderung unter Vorsitz von Professor Dr. Johann Löhn, Präsident der Steinbeis-Hochschule Berlin.
Bewerbungsunterlagen und Informationen auf www.seifriz-preis.de oder www.handwerk-magazin.de/technologiepreis.
(2021) Die Firma Sonnenschutzsysteme Foltas in Stafstedt (Landesinnung Schleswig-Holstein/Hamburg) wird am 15. März 50 Jahre alt. Gefeiert wird dies mit Tagen der offenen Tür vom 27. bis 29. März.
(2022) Am 29. März feiert Meinhard Berger, Obermeister der Innung Südbayern, seinen 50. Geburtstag.
(2001) Direkt im Eingangsbereich Ost (Stand EO/331) heißen wir Sie herzlich willkommen. Unsere Angebote für Sie:
(2002) Täglich während der R+T um 11.00 Uhr in der BVRS-Lounge (EO 337)
(2003) Die Broschüre „Einbruchschutz“ zur Endkundenberatung ist komplett neu überarbeitet und damit auf den aktuellsten Stand gebracht worden. Die fertiggestellte und neu layoutete Informationsschrift wird auf der R+T in Stuttgart auf dem Messestand des Bundesverbandes erhältlich sein.
Ebenfalls derzeit in Bearbeitung ist die gemeinsame Richtlinie „Putzanschlüsse“. Die bisherige Ausgabe von 2010 – eine Zusammenarbeit der Gewerke rund um die Fensteröffnung – wird dem Stand der Technik, aber auch den aktuellen Normen und Richtlinien angepasst. In diesem Frühjahr finden bereits drei Termine des Arbeitskreises statt, mit einer Fertigstellung ist im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen.
(2004) Seit 2006 öffnen die RS-Fachbetriebe ihre Ladengeschäfte am Rollladen- und Sonnenschutztag, in diesem Jahr am 18. April. Das Präsidium ruft alle RS-Fachbetriebe zur Teilnahme auf. Anmeldungen nimmt die BVRS-Geschäftsstelle entgegen.
Ihre Unterstützung zugesagt haben bereits jetzt unsere Fördermitglieder Alulux, ak-technik, CGD/TEBA, Erhardt Markisen, Flexalum, Roma, Schmitz Werke, Schweiker, Selve, SIRAL, Warema und Weinor – ein ganz dickes Dankeschön an die Förderer des R+S-Tages 2015. Mit weiteren Fördermitgliedern sind wir im Gespräch.
(2005) Anlässlich der R+T 2015 bietet der BVRS-Rahmenvertragspartnern ComBusiness Mitgliedern eine exklusive Aktion an: Für jeden Neuvertrag in den Tarifen „Magenta Mobil Business M oder L“, der im Zeitraum 24. Februar bis 13. März 2015 über ComBusiness abgeschlossen wird, gibt es einen Gutschein von Amazon, Mediamarkt, Saturn, iTunes oder GooglePlay im Wert von 100,00 € hinzu. Bei Interesse bitte einfach bei den Beratern von ComBusiness anrufen oder eine kurze Mail senden.
Herr Sebastian Tomazin und Herr Gernot Moll sind erreichbar unter Telefon: 0208 / 77 81 321, Telefax: 0208 / 88 24 652 oder per E-Mail: bvrs@combusiness.de.
(2006) Der BVRS-Rahmenvertragspartner VW Nutzfahrzeuge hat seine aktuellen Aktionen verlängert. Sie laufen beim Caddy bis zum 28. Februar und bei den anderen Aktionsmodellen bis zum 31. März 2015. Alle Einzelheiten finden Sie unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/.
(2007) CarFleet 24 bietet BVRS-Mitgliedern eine weitere Neuwagen-Sonderaktion: Der „neue“ BMW 1er inklusive Winterkompletträder und den BMW X1 sDrive 16d und 18d inklusive Winterkompletträder. Alle Informationen über diese und weitere Aktionen erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/ oder direkt unter http://www.carfleet24.de/ (Passwort: rs-fachverband).
(2008) Am 5. März 2015 findet in Dillenburg wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT ein eintägiges Sachkundigenseminar für kraftbetätigte Türen und Tore an. Wer sich noch vor der Sommerpause schulen lassen möchte, sollte sich hierzu anmelden, denn weitere Ein- und Zweitagesseminar finden erst wieder im Herbst statt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de /verband/ veranstaltungen/.
(2009) Im Zuge des seit dem 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde nach dem Mindestlohngesetz hat der Zoll seinen Internet-Auftritt (http://www.zoll.de) um dieses Thema erweitert. Der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) obliegt gemäß § 14 Mindestlohngesetz (MiLoG) die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnzahlung durch den Arbeitgeber. Den Ausführungen des Zolls kommt insoweit eine hohe Bedeutung zu, da sie erste Aufschlüsse über die zu erwartende Prüfpraxis der FKS geben.
In den letzten Tagen gab es zu der Frage, in welchen Zweigen des Baugewerbes die in § 17 MiLoG geregelte Verpflichtung gilt, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, neue Entwicklungen. Die Regelung enthält nur einen Verweis auf die „in § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige“. Danach besteht eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren unter anderem „im Baugewerbe“ (vgl. § 2 a Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat nun vor wenigen Tagen den Katalog von Beispieltätigkeiten aus ihrem Internetauftritt herausgenommen. Stattdessen heißt es dort jetzt an sehr versteckter Stelle :
„Betriebe des Baugewerbes sind die in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 in der jeweils aktuellen Fassung aufgeführten Betriebe.
Der Begriff des Baugewerbes ist umfassend zu verstehen und erfasst auch das Ausbau- und Baunebengewerbe ……. Auf die Anwendung der Tarifverträge für das Baugewerbe oder die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung der Betriebe kommt es nicht an. Betriebe des Baugewerbes sind die in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980, in der jeweils aktuellen Fassung, aufgeführten Betriebe.“ (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de /Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/04_meldeverfahren_deuev/03_sofortmeldung/baugewerbe.html).
Den Gesetzesbegründungen und sonstigen Gesetzgebungsmaterialien zu den genannten Regelungen im MiLoG, im SchwarzArbG und im SGB IV lassen sich zwar keine Hinweise darauf entnehmen, welche Betriebe als „Betriebe des Baugewerbes“ im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sind. Es gibt auch – soweit ersichtlich – keinen Hinweis auf die Baubetriebe-Verordnung.
Aber: Aus Anlass der Einführung der Sofortmeldepflicht sind im Jahre 2009 Gespräche mit dem BMF und den Sozialversicherungsträgern geführt worden. Damals war man sich einig, dass die gesetzliche Verpflichtung, Sofortmeldungen abzugeben, für die Arbeitgeber aller Branchen gilt, in denen Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2008 den Sozialversicherungsausweis mitführen mussten, und dass aus dem Baugewerbe alle in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung genannten Zweige hiervon betroffen sind. Das wurde seinerzeit auch vom BMF bestätigt.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch in die Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG alle in § 1 (zugelassene Betriebe) und in § 2 (ausgeschlossene Betriebe) der Baubetriebe-Verordnung genannten Zweige des Baugewerbes einbeziehen wollte.
Für das R+S-Handwerk bedeutet dies, dass Betriebe, die z.B. überwiegend Fertigbauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Nr. 12 oder Montagebauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Nr. 36 BaubetriebeVO (http://www.gesetze-im-internet.de/baubetrv_1980/__1.html) erbringen, von den Dokumentationspflichten betroffen sein können.
Allerdings gilt die Dokumentationspflicht zurzeit nur für Arbeitnehmer, die weniger als 2.958 Euro brutto monatlich verdienen. Vereinfachte Aufzeichnungspflichten gelten für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie z.B. bei ausschließlich mobiler Tätigkeit.
(2010) Die EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Tachografenpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse) wurde Anfang 2014 verabschiedet. Der Großteil der Bestimmungen wird erst zum 2. März 2016 in Kraft treten. Dabei handelt es sich zumeist um eher technische Änderungen mit begrenzter Relevanz für das Handwerk. Bereits zum 2. März 2015 tritt jedoch über den Artikel 45 die Ausweitung der sogenannten „Handwerkerregelung“ (Ausnahme von der Tachografenpflicht) in Kraft. Der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, ist ab dem 2. März 2015 bis zu einer Entfernung von 100 Kilometer vom Unternehmenssitz (statt bisher 50 Kilometer) möglich, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht. Weiterhin bestehen die zusätzlichen Bedingungen für die Ausnahme, wonach das Fahrzeug über keine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen verfügen darf und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
Wenngleich nicht alle Forderungen des Handwerks in der langjährigen Diskussion über die EU-Tachografenverordnung durchgesetzt werden konnten (u.a. Erweiterung auf 150 km; stärkere Flexibilisierung bei den weiteren Bedingungen für die Ausnahme), wird die erweiterte Ausnahme deutliche Erleichterungen bringen.
(2011) Die GEMA nimmt in Deutschland die urheberrechtlichen Verwertungsrechte von Komponisten und Musikern war. Die öffentliche Nutzung lizenzierter Musik wie z.B. das Verwenden von Musik in Telefonwarteschleifen oder das Abspielen von Radiogeräten in Verkaufsräumen ist gebührenpflichtig und muss der GEMA angezeigt werden.
Seit dem 1. Januar 2015 zieht die GEMA zusätzlich die Gebühren für die Verwertung der Rechte von privaten Medienunternehmen (z.B. RTL, ProSieben, N24 etc.) ein. Die hierfür zuständige Verwertungsgesellschaft VG Media hat der GEMA ein entsprechendes Inkassomandat erteilt. Hierüber informiert die GEMA die bei ihr gelisteten Lizenznehmer. Hierunter befinden sich auch zahlreiche Handwerksbetriebe.
Offensichtlich hat das Informationsschreiben der GEMA mancherorts zu Missverständnissen geführt. Die GEMA führt in diesem Schreiben aus, dass die Vergütung für die Nutzung von Verwertungsrechten der VG Media als Zuschlag auf bestehende GEMA Tarife erhoben wird (für Radiowiedergaben 15 Prozent und für Fernsehwiedergaben 25 Prozent). Das Schreiben führt jedoch nicht aus, dass diese Zuschläge nur dann anfallen, wenn im Wege der Radio- und/oder Fernsehwiedergabe die von der VG Media vertretenen privaten Sender in Anspruch genommen werden. Spielt ein Betrieb dagegen lediglich öffentlich-rechtliche Sender ab, fällt keine zusätzliche Gebühr an.
Die GEMA hat auf Nachfrage eingeräumt, dass sie künftig pauschal davon ausgeht, dass Musiknutzer auch private Sender abspielen, so dass die zusätzliche Gebühr für die VG Media anfällt und die GEMA diese eintreibt. Betriebe, die keine von der VG Media vertretenen Sender abspielen, müssen dies der GEMA bei der nächsten Vertragsanpassung melden. Erfolgt diese Meldung nicht, werden die zusätzlichen Gebühren erhoben!
(2012) Seit Jahresbeginn informiert die gesetzliche Rentenversicherung Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, aber noch keinen Rentenantrag gestellt haben, darüber, dass sie über die Regelaltersgrenze (aktuell bei 65 Jahren und 3 Monaten) hinaus rentensteigernd arbeiten können. Dies wird mit einem Zuschlag auf die gesetzliche Rente von 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr belohnt.
(2013) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den neuen Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben im Internet unter www.eu-mittelstandsmonitor.de freigeschaltet.
Wie in den Vorjahren haben kleine und mittlere Unternehmen die Gelegenheit, sich mit Hilfe der regelmäßig aktualisierten Monitorliste über wichtige EU-Vorhaben zu informieren. Die Farbe Rot markiert diejenigen Vorhaben, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht.
Die Monitorliste enthält zudem Informationen der EU-Kommission über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen. Insbesondere aber bietet sie Zugang zu öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission. Hieran können und sollten sich interessierte Unternehmen beteiligen, um auf diesem Weg eine mittelstandsfreundliche Gestaltung europäischer Vorhaben voranzubringen.
Die ZDH-Kommentierung zum BMWi-Mittelstandsmonitor ist abrufbar unter http://www.zdh.de/themen/europapolitik/eu-positionen/zdh-stellungnahmen.html.
(2014) Erfolg, Mut und Leistungen der Unternehmerfrauen im Handwerk werden 2015 ausgezeichnet. Dazu hat das „handwerk magazin“ zum 25. Mal den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird wieder in zwei Kategorien verliehen: für mitarbeitende und für selbständige Frauen im Handwerk. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro. Unternehmerinnen oder mitarbeitende Frauen können sich selbst bewerben oder sie werden von ihrer Familie, der Belegschaft oder einer Handwerksorganisation vorgeschlagen. Wichtige Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Betrieb, in dem die Unternehmerfrau arbeitet oder den sie leitet, seit mindestens fünf Jahren erfolgreich am Markt besteht.
Eine unabhängige Jury wertet dann die eingereichten Bewerbungen aus. Die Preisverleihung findet am 16. Oktober 2015 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Erfurt statt. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. April 2015.
Die Bewerbungsunterlagen können unter www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2015 abgerufen werden.
(2015) Am 23. April 2015 findet wieder der bundesweite Girls‘ Day bzw. Boys‘ Day statt, an dem sich Mädchen und Jungen vor Ort in den Unternehmen über Berufsfelder und -perspektiven informieren können.
Mitmachen lohnt sich für alle: Am Girls‘ Day haben inzwischen mehr als 1,5 Millionen Mädchen teilgenommen und Berufe insbesondere in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften kennengelernt. Jedes dritte Mädchen hat im Nachgang angegeben, in dem kennengelernten Berufsfeld ein Praktikum machen oder eine Ausbildung beginnen zu wollen. 28 Prozent der Unternehmen, die am Girls‘ Day aktiv waren, haben mittlerweile Bewerbungen von ihren ehemaligen Girls‘ Day-Teilnehmerinnen erhalten.
Weitere Informationen zum Girls‘ Day und zum Boys‘ Day erhalten Sie von den bundesweiten Koordinierungsstellen unter http://www.girls-day.de und http://www.boys-day.de.
(2016) Jürgen Roßkamp, Obermeister der Innung Aachen und Sprecher des BVRS-Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit, feiert am 28. Februar seinen 65.Geburtstag.
Impressum: «Leeres_Feld»
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. · Hopmannstr. 2 · 53177 Bonn · Telefon: 0228 95210-0 · info@rs-fachverband.de
Verantwortlich: Christoph Silber-Bonz · Registergericht: Amtsgericht Bonn · Registernummer: 20VR7931 · Umsatzsteuer-ID: DE122284197
(1997) Auch in diesem Jahr wird die vom BVRS verantwortete bundesweite PR-Kampagne für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk wieder durch zahlreiche Unternehmen der Zulieferindustrie finanziell unterstützt, so dass wie in den Vorjahren erneut von einer Gemeinschaftskampagne von Handwerk und Industrie gesprochen werden kann.
Konkret haben bisher folgende Unternehmen ihre Mitwirkung fest zugesagt: Alukon, Becker-Antriebe, Erhardt-Markisen, Heydebreck, Leo Kunststoffprofile, MHZ, Rademacher, Schweiker, Selve, Somfy, Schmitz-Werke, Warema und Weinor.
Derzeit wird mit der Agentur Koob die konzeptionelle Feinplanung für die Maßnahmen in 2015 abgestimmt. Erste Pressemitteilungen sind bereits in Vorbereitung. Auch ein Fotoshooting für neue Pressebilder ist in Planung. Mit dem dank der Unterstützung von Innungsbetrieben und Förderern aus der Industrie zur Verfügung stehenden Budget ist so abermals mit einer hohen Abdruckrate und einem starken Maß an Aufmerksamkeit für das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk in den Medien zu rechnen.
(1998) Ihr erster Weg auf der R+T sollte Sie zu unserem Stand im Eingangsbereich Ost (Stand-Nr. EO 331) führen. In der BVRS-Lounge wollen wir Sie mit einem kleinen Imbiss empfangen. Wie gewohnt halten wir für Sie auch den offiziellen Messekatalog der R+T, den Wegweiser mit unseren ausstellenden Fördermitgliedern und vieles weitere mehr bereit – natürlich alles kostenlos für unsere Verbandsmitglieder.
Vormerken sollten Sie sich schon heute folgende Termine (Auswahl):
Keinesfalls versäumen sollten Sie den Besuch unserer Sonderschau Junger Talente auf der R+T 2015 (Stand: EO 327). Sehr empfehlenswert ist auch eine Stippvisite bei unseren unmittelbaren „Nachbarn“: der Informations- und Kontaktbörse von Handwerk International (EO 342), der Fachpresselounge (EO 347) und dem Handwerkerbattle (EO 345).
(1999) In den nächsten Tagen erhalten Sie Post von uns: die Anmeldeunterlagen für den diesjährigen Rollladen- und Sonnenschutztag am 18.04.2015. Starten können Sie aber auch bereits ab Frühlingsanfang (20. März); bis Mitte Mai können Sie dann mit Ihren Aktionen Ihre ganz individuelle Frühlingsaktion durchführen.
Wir stellen Ihnen natürlich wieder eine bunte Palette von Werbematerialien zur Verfügung und werden die Aktionstage mit einer breit angelegten PR-Kampagne begleiten.
(2000) Wegen des großen Erfolgs im letzten Jahr bietet der BVRS seinen Mitgliedern auch in 2015 wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT in Dillenburg Sachkundigenseminar für kraftbetätigte Türen und Tore an. Es sind Eintagesseminare geplant für den 5. Februar, den 5. März, den 5. November und den 26. November 2015 (jeweils donnerstags). Die Zweitagesseminare sind für den 27./28. Januar und den 10./11. November 2015 (jeweils dienstags/mittwochs) reserviert.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.