Chef-Info Ausgabe 2015-02

Chef-Info Ausgabe 2015-02

Wir für Sie auf der R+T 2015

(2001) Direkt im Eingangsbereich Ost (Stand EO/331) heißen wir Sie herzlich willkommen. Unsere Angebote für Sie:

  • Messewegweiser zu unseren Fördermitgliedern + kostenloser Messekatalog
  • Kostenloser Sonderdruck: Fachregelwerk des R+S-Handwerks (Zusammenstellung und Erläuterungen)
  • Weitere aktuelle Informationsmaterialien
  • Individuelle Beratung …
  • Verbandsabend am 27. Februar 2015 um 18.30 Uhr

RS-Update (Aktuelles aus der Beratungspraxis des BVRS)

(2002) Täglich während der R+T um 11.00 Uhr in der BVRS-Lounge (EO 337)

  • Dienstag, 24. Februar 2015: Motivationstraining mit Joey Kelly
  • Mittwoch, 25. Februar 2015: RA Ingo Plück: Neues aus den Bereichen Recht und Bildung
  • Donnerstag, 26. Februar 2015: Martin Auerbach (Geschäftsführer des VIS): Kindersicherheit bei innenliegendem Sonnenschutz
  • Freitag, 27. Februar 2015: Dipl.-Ing. Andrea Papkalla-Geisweid: Aktuelles aus dem Technischen Kompetenzzentrum

Neue Broschüre „Einbruchschutz“, Überarbeitung „Richtlinie Putzanschlüsse“

(2003) Die Broschüre „Einbruchschutz“ zur Endkundenberatung ist komplett neu überarbeitet und damit auf den aktuellsten Stand gebracht worden. Die fertiggestellte und neu layoutete Informationsschrift wird auf der R+T in Stuttgart auf dem Messestand des Bundesverbandes erhältlich sein.

Ebenfalls derzeit in Bearbeitung ist die gemeinsame Richtlinie „Putzanschlüsse“. Die bisherige Ausgabe von 2010 – eine Zusammenarbeit der Gewerke rund um die Fensteröffnung – wird dem Stand der Technik, aber auch den aktuellen Normen und Richtlinien angepasst. In diesem Frühjahr finden bereits drei Termine des Arbeitskreises statt, mit einer Fertigstellung ist im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen.

10. R+S-Tag 2015

(2004) Seit 2006 öffnen die RS-Fachbetriebe ihre Ladengeschäfte am Rollladen- und Sonnenschutztag, in diesem Jahr am 18. April. Das Präsidium ruft alle RS-Fachbetriebe zur Teilnahme auf. Anmeldungen nimmt die BVRS-Geschäftsstelle entgegen.

Ihre Unterstützung zugesagt haben bereits jetzt unsere Fördermitglieder Alulux, ak-technik, CGD/TEBA, Erhardt Markisen, Flexalum, Roma, Schmitz Werke, Schweiker, Selve, SIRAL, Warema und Weinor – ein ganz dickes Dankeschön an die Förderer des R+S-Tages 2015. Mit weiteren Fördermitgliedern sind wir im Gespräch.

Gutscheinaktion von ComBusiness zur R+T 2015

(2005) Anlässlich der R+T 2015 bietet der BVRS-Rahmenvertragspartnern ComBusiness Mitgliedern eine exklusive Aktion an: Für jeden Neuvertrag in den Tarifen „Magenta Mobil Business M oder L“, der im Zeitraum 24. Februar bis 13. März 2015 über ComBusiness abgeschlossen wird, gibt es einen Gutschein von Amazon, Mediamarkt, Saturn, iTunes oder GooglePlay im Wert von 100,00 € hinzu. Bei Interesse bitte einfach bei den Beratern von ComBusiness anrufen oder eine kurze Mail senden.

Herr Sebastian Tomazin und Herr Gernot Moll sind erreichbar unter Telefon: 0208 / 77 81 321, Telefax: 0208 / 88 24 652 oder per E-Mail: bvrs@combusiness.de.

Aktionsverlängerung bei VW Nutzfahrzeuge

(2006) Der BVRS-Rahmenvertragspartner VW Nutzfahrzeuge hat seine aktuellen Aktionen verlängert. Sie laufen beim Caddy bis zum 28. Februar und bei den anderen Aktionsmodellen bis zum 31. März 2015. Alle Einzelheiten finden Sie unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/.

Weitere Neuwagen-Sonderaktion von CarFleet 24

(2007) CarFleet 24 bietet BVRS-Mitgliedern eine weitere Neuwagen-Sonderaktion: Der „neue“ BMW 1er inklusive Winterkompletträder und den BMW X1 sDrive 16d und 18d inklusive Winterkompletträder. Alle Informationen über diese und weitere Aktionen erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/  oder direkt unter http://www.carfleet24.de/ (Passwort: rs-fachverband).

Letzte Anmeldemöglichkeit zum Toreseminar am 5. März

(2008) Am 5. März 2015 findet in Dillenburg wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT ein eintägiges  Sachkundigenseminar für kraftbetätigte Türen und Tore an. Wer sich noch vor der Sommerpause schulen lassen möchte, sollte sich hierzu anmelden, denn weitere Ein- und Zweitagesseminar finden erst wieder im Herbst statt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de /verband/ veranstaltungen/.

Mindestlohngesetz: Wichtige Hinweise zu Prüfpraxis und Dokumentationspflichten

(2009) Im Zuge des seit dem 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde nach dem Mindestlohngesetz hat der Zoll seinen Internet-Auftritt (http://www.zoll.de) um dieses Thema erweitert. Der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) obliegt gemäß § 14 Mindestlohngesetz (MiLoG) die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnzahlung durch den Arbeitgeber. Den Ausführungen des Zolls kommt insoweit eine hohe Bedeutung zu, da sie erste Aufschlüsse über die zu erwartende Prüfpraxis der FKS geben.

In den letzten Tagen gab es zu der Frage, in welchen Zweigen des Baugewerbes die in § 17 MiLoG geregelte Verpflichtung gilt, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, neue Entwicklungen. Die Regelung enthält nur einen Verweis auf die „in § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige“. Danach besteht eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren unter anderem „im Baugewerbe“ (vgl. § 2 a Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat nun vor wenigen Tagen den Katalog von Beispieltätigkeiten aus ihrem Internetauftritt herausgenommen. Stattdessen heißt es dort jetzt an sehr versteckter Stelle :

„Betriebe des Baugewerbes sind die in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 in der jeweils aktuellen Fassung aufgeführten Betriebe.

Der Begriff des Baugewerbes ist umfassend zu verstehen und erfasst auch das Ausbau- und Baunebengewerbe ……. Auf die Anwendung der Tarifverträge für das Baugewerbe oder die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung der Betriebe kommt es nicht an. Betriebe des Baugewerbes sind die in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980, in der jeweils aktuellen Fassung, aufgeführten Betriebe.“ (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de /Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/04_meldeverfahren_deuev/03_sofortmeldung/baugewerbe.html).

Den Gesetzesbegründungen und sonstigen Gesetzgebungsmaterialien zu den genannten Regelungen im MiLoG, im SchwarzArbG und im SGB IV lassen sich zwar keine Hinweise darauf entnehmen, welche Betriebe als „Betriebe des Baugewerbes“ im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sind. Es gibt auch – soweit ersichtlich – keinen Hinweis auf die Baubetriebe-Verordnung.

Aber: Aus Anlass der Einführung der Sofortmeldepflicht sind im Jahre 2009 Gespräche mit dem BMF und den Sozialversicherungsträgern geführt worden. Damals war man sich einig, dass die gesetzliche Verpflichtung, Sofortmeldungen abzugeben, für die Arbeitgeber aller Branchen gilt, in denen Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2008 den Sozialversicherungsausweis mitführen mussten, und dass aus dem Baugewerbe alle in den §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung genannten Zweige hiervon betroffen sind. Das wurde seinerzeit auch vom BMF bestätigt.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch in die Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG alle in § 1 (zugelassene Betriebe) und in § 2 (ausgeschlossene Betriebe) der Baubetriebe-Verordnung genannten Zweige des Baugewerbes einbeziehen wollte.

Für das R+S-Handwerk bedeutet dies, dass Betriebe, die z.B. überwiegend Fertigbauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Nr. 12 oder Montagebauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Nr. 36 BaubetriebeVO (http://www.gesetze-im-internet.de/baubetrv_1980/__1.html) erbringen, von den Dokumentationspflichten betroffen sein können.

Allerdings gilt die Dokumentationspflicht zurzeit nur für Arbeitnehmer, die weniger als 2.958 Euro brutto monatlich verdienen. Vereinfachte Aufzeichnungspflichten gelten für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie z.B. bei ausschließlich mobiler Tätigkeit.

Inkrafttreten der ausgeweiteten Handwerkerausnahme von der Tachografenpflicht zum 2. März 2015

(2010) Die EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Tachografenpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse) wurde Anfang 2014 verabschiedet. Der Großteil der Bestimmungen wird erst zum 2. März 2016 in Kraft treten. Dabei handelt es sich zumeist um eher technische Änderungen mit begrenzter Relevanz für das Handwerk. Bereits zum 2. März 2015 tritt jedoch über den Artikel 45 die Ausweitung der sogenannten „Handwerkerregelung“ (Ausnahme von der Tachografenpflicht) in Kraft. Der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, ist ab dem 2. März 2015 bis zu einer Entfernung von 100 Kilometer vom Unternehmenssitz (statt bisher 50 Kilometer) möglich, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht. Weiterhin bestehen die zusätzlichen Bedingungen für die Ausnahme, wonach das Fahrzeug über keine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen verfügen darf und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.

Wenngleich nicht alle Forderungen des Handwerks in der langjährigen Diskussion über die EU-Tachografenverordnung durchgesetzt werden konnten (u.a. Erweiterung auf 150 km; stärkere Flexibilisierung bei den weiteren Bedingungen für die Ausnahme), wird die erweiterte Ausnahme deutliche Erleichterungen bringen.

GEMA zieht Gebühren für die Verwertungsgesellschaft Media ein

(2011) Die GEMA nimmt in Deutschland die urheberrechtlichen Verwertungsrechte von Komponisten und Musikern war. Die öffentliche Nutzung lizenzierter Musik wie z.B. das Verwenden von Musik in Telefonwarteschleifen oder das Abspielen von Radiogeräten in Verkaufsräumen ist gebührenpflichtig und muss der GEMA angezeigt werden.

Seit dem 1. Januar 2015 zieht die GEMA zusätzlich die Gebühren für die Verwertung der Rechte von privaten Medienunternehmen (z.B. RTL, ProSieben, N24 etc.) ein. Die hierfür zuständige Verwertungsgesellschaft VG Media hat der GEMA ein entsprechendes Inkassomandat erteilt. Hierüber informiert die GEMA die bei ihr gelisteten Lizenznehmer. Hierunter befinden sich auch zahlreiche Handwerksbetriebe.

Offensichtlich hat das Informationsschreiben der GEMA mancherorts zu Missverständnissen geführt. Die GEMA führt in diesem Schreiben aus, dass die Vergütung für die Nutzung von Verwertungsrechten der VG Media als Zuschlag auf bestehende GEMA Tarife erhoben wird (für Radiowiedergaben 15 Prozent und für Fernsehwiedergaben 25 Prozent). Das Schreiben führt jedoch nicht aus, dass diese Zuschläge nur dann anfallen, wenn im Wege der Radio- und/oder Fernsehwiedergabe die von der VG Media vertretenen privaten Sender in Anspruch genommen werden. Spielt ein Betrieb dagegen lediglich öffentlich-rechtliche Sender ab, fällt keine zusätzliche Gebühr an.

Die GEMA hat auf Nachfrage eingeräumt, dass sie künftig pauschal davon ausgeht, dass Musiknutzer auch private Sender abspielen, so dass die zusätzliche Gebühr für die VG Media anfällt und die GEMA diese eintreibt. Betriebe, die keine von der VG Media vertretenen Sender abspielen, müssen dies der GEMA bei der nächsten Vertragsanpassung melden. Erfolgt diese Meldung nicht, werden die zusätzlichen Gebühren erhoben!

Rentenversicherung informiert seit Jahresbeginn über Rentenzuschläge bei Weiterarbeit

(2012) Seit Jahresbeginn informiert die gesetzliche Rentenversicherung Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, aber noch keinen Rentenantrag gestellt haben, darüber, dass sie über die Regelaltersgrenze (aktuell bei 65 Jahren und 3 Monaten) hinaus rentensteigernd arbeiten können. Dies wird mit einem Zuschlag auf die gesetzliche Rente von 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr belohnt.

BMWi-Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben ist online

(2013) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den neuen Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben im Internet unter www.eu-mittelstandsmonitor.de freigeschaltet.

Wie in den Vorjahren haben kleine und mittlere Unternehmen die Gelegenheit, sich mit Hilfe der regelmäßig aktualisierten Monitorliste über wichtige EU-Vorhaben zu informieren. Die Farbe Rot markiert diejenigen Vorhaben, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht.

Die Monitorliste enthält zudem Informationen der EU-Kommission über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen. Insbesondere aber bietet sie Zugang zu öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission. Hieran können und sollten sich interessierte Unternehmen beteiligen, um auf diesem Weg eine mittelstandsfreundliche Gestaltung europäischer Vorhaben voranzubringen.

Die ZDH-Kommentierung zum BMWi-Mittelstandsmonitor ist abrufbar unter http://www.zdh.de/themen/europapolitik/eu-positionen/zdh-stellungnahmen.html.

Unternehmerfrau im Handwerk 2015: Starke Frauen gesucht

(2014) Erfolg, Mut und Leistungen der Unternehmerfrauen im Handwerk werden 2015 ausgezeichnet. Dazu hat das „handwerk magazin“ zum 25. Mal den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird wieder in zwei Kategorien verliehen: für mitarbeitende und für selbständige Frauen im Handwerk. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro. Unternehmerinnen oder mitarbeitende Frauen können sich selbst bewerben oder sie werden von ihrer Familie, der Belegschaft oder einer Handwerksorganisation vorgeschlagen. Wichtige Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Betrieb, in dem die Unternehmerfrau arbeitet oder den sie leitet, seit mindestens fünf Jahren erfolgreich am Markt besteht.

Eine unabhängige Jury wertet dann die eingereichten Bewerbungen aus. Die Preisverleihung findet am 16. Oktober 2015 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Erfurt statt. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. April 2015.

Die Bewerbungsunterlagen können unter www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2015 abgerufen werden.

Aufruf zur Beteiligung am Girls‘ Day und Boys‘ Day am 23. April 2015

(2015) Am 23. April 2015 findet wieder der bundesweite Girls‘ Day bzw. Boys‘ Day statt, an dem sich Mädchen und Jungen vor Ort in den Unternehmen über Berufsfelder und -perspektiven informieren können.

Mitmachen lohnt sich für alle: Am Girls‘ Day haben inzwischen mehr als 1,5 Millionen Mädchen teilgenommen und Berufe insbesondere in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften kennengelernt. Jedes dritte Mädchen hat im Nachgang angegeben, in dem kennengelernten Berufsfeld ein Praktikum machen oder eine Ausbildung beginnen zu wollen. 28 Prozent der Unternehmen, die am Girls‘ Day aktiv waren, haben mittlerweile Bewerbungen von ihren ehemaligen Girls‘ Day-Teilnehmerinnen erhalten.

Weitere Informationen zum Girls‘ Day und zum Boys‘ Day erhalten Sie von den bundesweiten Koordinierungsstellen unter http://www.girls-day.de und http://www.boys-day.de.

Runde Geburtstage

(2016) Jürgen Roßkamp, Obermeister der Innung Aachen und Sprecher des BVRS-Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit, feiert am 28. Februar seinen 65.Geburtstag.

Impressum: «Leeres_Feld»

Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. · Hopmannstr. 2 · 53177 Bonn · Telefon: 0228 95210-0 · info@rs-fachverband.de

Verantwortlich: Christoph Silber-Bonz · Registergericht: Amtsgericht Bonn · Registernummer: 20VR7931 · Umsatzsteuer-ID: DE122284197

Chef-Info Ausgabe 2015-01

PR-Gemeinschaftskampagne 2015

(1997) Auch in diesem Jahr wird die vom BVRS verantwortete bundesweite PR-Kampagne für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk wieder durch zahlreiche Unternehmen der Zulieferindustrie finanziell unterstützt, so dass wie in den Vorjahren erneut von einer Gemeinschaftskampagne von Handwerk und Industrie gesprochen werden kann.

Konkret haben bisher folgende Unternehmen ihre Mitwirkung fest zugesagt: Alukon, Becker-Antriebe, Erhardt-Markisen, Heydebreck, Leo Kunststoffprofile, MHZ, Rademacher, Schweiker, Selve, Somfy, Schmitz-Werke, Warema und Weinor.

Derzeit wird mit der Agentur Koob die konzeptionelle Feinplanung für die Maßnahmen in 2015 abgestimmt. Erste Pressemitteilungen sind bereits in Vorbereitung. Auch ein Fotoshooting für neue Pressebilder ist in Planung. Mit dem dank der Unterstützung von Innungsbetrieben und Förderern aus der Industrie zur Verfügung stehenden Budget ist so abermals mit einer hohen Abdruckrate und einem starken Maß an Aufmerksamkeit für das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk in den Medien zu rechnen.

R+T 2015: Wir laden Sie ein!

(1998) Ihr erster Weg auf der R+T sollte Sie zu unserem Stand im Eingangsbereich Ost (Stand-Nr. EO 331) führen. In der BVRS-Lounge wollen wir Sie mit einem kleinen Imbiss empfangen. Wie gewohnt halten wir für Sie auch den offiziellen Messekatalog der R+T, den Wegweiser mit unseren ausstellenden Fördermitgliedern und vieles weitere mehr bereit – natürlich alles kostenlos für unsere Verbandsmitglieder.

Vormerken sollten Sie sich schon heute folgende Termine (Auswahl):

  • Unser Verbandsabend am Freitag, 27. Februar, ab 18.30 Uhr auf unserem Messestand: Ein leckeres Büffet und Dixieland-Musik erwarten Sie.
  • Tägliche RS-Update-Workshops mit aktuellen Informationen aus unseren Fachbereichen – immer von 11.00 bis 11.30 Uhr in der BVRS-Lounge. Eine erste Themenauswahl: Unser Stargast des RS-Updates am Dienstag (24. Februar) ist Joey Kelly. Am Donnerstag (26. Februar) spricht Martin Auerbach (Geschäftsführer des VIS) zum Thema Kindersicherheit.

Keinesfalls versäumen sollten Sie den Besuch unserer Sonderschau Junger Talente auf der R+T 2015 (Stand: EO 327). Sehr empfehlenswert ist auch eine Stippvisite bei unseren unmittelbaren „Nachbarn“: der Informations- und Kontaktbörse von Handwerk International (EO 342), der Fachpresselounge (EO 347) und dem Handwerkerbattle (EO 345).

Zehnter R+S-Tag am 18. April 2015

(1999) In den nächsten Tagen erhalten Sie Post von uns: die Anmeldeunterlagen für den diesjährigen Rollladen- und Sonnenschutztag am 18.04.2015. Starten können Sie aber auch bereits ab Frühlingsanfang (20. März); bis Mitte Mai können Sie dann mit Ihren Aktionen Ihre ganz individuelle Frühlingsaktion durchführen.

Wir stellen Ihnen natürlich wieder eine bunte Palette von Werbematerialien zur Verfügung und werden die Aktionstage mit einer breit angelegten PR-Kampagne begleiten.

Weitere Toreseminare

(2000) Wegen des großen Erfolgs im letzten Jahr bietet der BVRS seinen Mitgliedern auch in 2015 wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT in Dillenburg Sachkundigenseminar für kraftbetätigte Türen und Tore an. Es sind Eintagesseminare geplant für den 5. Februar, den 5. März, den 5. November und den 26. November 2015 (jeweils donnerstags). Die Zweitagesseminare sind für den 27./28. Januar und den 10./11. November 2015 (jeweils dienstags/mittwochs) reserviert.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.

Chef-Info Ausgabe 2014-12

Landesverband Thüringen wieder Vollmitglied im BVRS

(1983) Bei ihrer Versammlung am 10. Dezember 2014 in Erfurt haben die Mitglieder des Fachverbandes Rolladen, Tore und Sonnenschutz für Mitteldeutschland e. V. (der Verband deckt das Bundesland Thüringen ab) beschlossen, dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz zum 1. Januar 2015 als Vollmitglied beizutreten.

Präsidium und Geschäftsführung des BVRS freuen sich auf eine gute enge Zusammenarbeit mit dem Thüringer Fachverband unter Führung von Präsidentin Kathrin Imber.

Wir auf der R+T 2015

(1984) Der Bundesverband wird zur R+T 2015 seinen Stand wieder im Eingangsbereich Ost des Messegeländes haben. Für unsere Mitglieder halten wir dort wieder den R+T-Messekatalog und einen besonderen Messeführer mit der Lage der Stände unserer Fördermitglieder kostenlos bereit. Für Imbiss und Erfrischungsgetränke in der RS-Lounge ist gesorgt.

Täglich um 11 Uhr laden wir Sie zum RS-Update mit aktuellen Informationen aus den einzelnen Beratungsbereichen ein. Am Dienstag (14. Februar) um 11 Uhr wird Joey Kelly unser Star-Gastredner sein.

Schon jetzt bitte vormerken: Am Freitag (27. Februar) um 18 Uhr findet unser Verbandsabend auf unserem Stand statt.

Durch die tollen Bewerbungen unseres Nachwuchses für die „Meisterstraße“ wissen wir, dass die Sonderschau Junge Talente auf der R+T 2015 (natürlich auf unserem Stand) ein ganz besonderes Highlight der Messe sein wird.

Kontakt-und Kooperationsbörse auf der R+T 2015

(1985) Für Aussteller oder Besucher der R+T gibt es wieder die Chance, als Teilnehmer an der Kooperationsbörse des Enterprise Europe Networks interessante Kontakte mit zukünftigen Zulieferern zu knüpfen. Auch Aussteller können die Kontaktbörse kostenlos nutzen, um ihr Unternehmen auf der Plattform zu bewerben und so ins Blickfeld von Besuchern zu rücken.

Messeauftritt und Messebesuch können so bereits im Vorfeld mit wenig Zeitaufwand optimal vorbereitet werden: Auf einer Online-Plattform können Treffen mit interessanten Geschäftspartnern vereinbart werden. Alle Gespräche können auf dem Stand der Kooperationsbörse oder bei den Ausstellern geführt werden. Die Registrierung auf der Kontakt- und Kooperationsbörse kann erfolgen unter: http://rundt2015.converve.com/

Online-Marketing mit telegate: Neues Rahmenvertragsangebot für BVRS-Mitglieder

(1986) Durch einen neuen Rahmenvertrag mit der telegate MEDIA AG in Essen können sich BVRS-Mitglieder jetzt direkten Zugang zu einem der größten Netzwerke digitaler Branchenverzeichnisse verschaffen. Mit telegate können Sie auf 11880.com und klickTel.de sowie bei den telegate-Partnern Cylex.de und Stadtbranchenbuch.com werben. BVRS-Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt auf den Media-Eintrag sowie dessen attraktive Zusatz-Optionen. Zu den telegate-Leistungen zählen die digitale und lokale Präsenz in einem reichweitenstarken Werbeumfeld mit über 350 Mio. Suchanfragen pro Jahr, eine hochqualifizierte Beratung, ein zuverlässiger Kundenservice und eine einfache Werbeerfolgskontrolle.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter  https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/ oder direkt unter http://www.rs-telegate-vorteil.de/.

Weitere Toreseminare im kommenden Jahr

(1987) Wegen des großen Erfolgs im ablaufenden Jahr bietet der BVRS seinen Mitgliedern auch in 2015 wieder in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT in Dillenburg Sachkundigenseminar für kraftbetätigte Türen und Tore an. Es sind Eintagesseminare geplant für den 5. Februar, den 5. März, den 5. November und den 26. November 2015 (jeweils donnerstags). Die Zweitagesseminare sind für den 27./28. Januar und den 10./11. November 2015 (jeweils dienstags/mittwochs) reserviert.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.

Neuer Workshop für das R+S-Handwerk

(1988) Mit einem neuen Seminarkonzept richtigen sich Olaf Vögele und Klaus-Dieter Scholz an das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk: In Abstimmung mit dem BVRS veranstalten sie am 8./9. Januar 2015 bei der Innung Köln (Haus der Kreishandwerkerschaft) die ersten „DoingDays“. Dieses vor allem praxisorientierte Seminar vermittelt aktuelle Informationen aus den Bereichen Technik und Marketing/Kommunikation. Dabei werden die Themen gemeinsam besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und diskutiert.

Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 440 Euro pro Person (zzgl. MwSt.). BVRS- bzw. Innungsmitglieder erhalten einen Preisvorteil von 50 Euro. Ausführliche Informationen zu dem Seminar gibt es im Internet unter www.facebook.com/BSCGGmbH.

Kurse bei den Bildungsakademien der Handwerkskammer Ulm

(1989) Die Handwerkskammer Ulm bietet in der kommenden Zeit folgende Weiterbildungen an:

  • Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung vom 7. bis 20. Januar 2015, jeweils 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
  • Einstiegskurs CNC-Technik vom 10. bis 28. März 2015, jeweils samstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
  • Grundlagenwissen und erster Baustein zum Fachwirt / zur Fachwirtin Computermanagement  vom 19. bis 30. Januar 2015, jeweils von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
  • Schweißfachmann vom 19. bis 23. Januar 2015, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Nähere Informationen zu allen Angeboten gibt es unter www.hwk-ulm.de.

ZDH-Flyer zu Mindestlohn und Metalllieferungen

(1990) Der ZDH hat aktuelle Flyer zu dem ab 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetz und zu der seit 01.10.2014 geltenden Steuerschuldnerschaft herausgegeben. Sie können bei Ingo Plück unter der Telefonnummer 0228-95210-18 oder ingo.plueck@rs-fachverband.de angefordert werden.

Achtung: Werklohnforderungen aus 2011 droht die Verjährung

(1991) Zum 31. Dezember 2014 verjähren alle Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen und die im Jahr 2011 entstanden sind. Dies sind unter anderem Werklohn- und Kaufpreisforderungen. Um die Einrede der Verjährung zu verhindern, sollte rechtzeitig ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht werden. Das Gesetz sieht in § 203 BGB auch eine Verjährungshemmung durch Verhandlungen vor. Hieran sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft, so dass man sich nicht unbedingt hierauf verlassen sollte. Im Zweifel sollte sicherheitshalber der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.

Steuerentlastung nach § 9 b StromStG für (Handwerks-)Betriebe des Produzierenden Gewerbes

(1992) Betriebe des Produzierenden Gewerbes können noch bis zum 31. Dezember 2014 für die in 2013 gezahlte Stromsteuer bei ihrem zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Entlastung stellen.

Eine Entlastung erfolgt für den (nach dem Regelsteuersatz) versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie entnimmt. Der Entlastungsbetrag beträgt 5,13 Euro/MWh. Zu beachten ist jedoch, dass die Steuerentlastung nur insoweit gewährt wird, als der Entlastungsbetrag 250 Euro übersteigt, d.h. der Stromverbrauch des Unternehmens muss höher als 48.730 Kilowattstunden (kWh) gewesen sein.

Der Antrag muss durch das Unternehmen bis zum 31. Dezember des Jahres, welches dem Antragsjahr folgt, beim zuständigen Hauptzollamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Vordruck 1453) erfolgen. Ergänzend müssen grundsätzlich eine „Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit“ (Vordruck 1402) sowie eine „Selbsterklärung“ (Vordruck 1456) abgegeben werden. Die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit kann unterbleiben, wenn dem Hauptzollamt eine solche bereits vorliegt, z.B. wegen einer Beantragung der Steuerentlastung in den Vorjahren. Die Vordrucke sind auf der Internetseite des Zolls abrufbar.

Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer

(1993) Viele Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugssteuer laufen zum 31. Dezember 2014 aus. Betroffene Mitgliedsunternehmen sollten daher rechtzeitig Folgebescheinigungen beantragen.

Zum Hintergrund: Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (= Bauabzugsteuer) und an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Rundfunkbeitrag: Fristende für Rückforderungen von zu viel gezahlten Rundfunkbeiträgen zum 31. Dezember 2014

(1994) Mit dem Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) Anfang 2013 erfolgte eine grundsätzliche Änderung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom gerätebezogenen Gebührensystem zum neuen geräteunabhängigen Beitragssystem. Damit zahlen auch Unternehmen jetzt einen Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Vor der Umstellung wurden die Betriebe über die anstehenden Änderungen informiert und um Mitteilung der entsprechenden Angaben gebeten. Erfolgte daraufhin keine Meldung, wurden sie mit einem Übergangsbeitrag angemeldet. Dieser beträgt nach § 14 Abs. 4 Satz 1 RBStV mindestens einen vollen Rundfunkbeitrag und orientiert sich an der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 entrichteten Rundfunkgebühren. Insbesondere Kleinunternehmer mit bis zu acht Beschäftigten, die vor der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag für jedes Rundfunkgerät zahlen mussten, können aber vom neuen Modell profitieren. Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Übergangsbeitrag höher ausfällt als die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Rundfunkbeiträge, da Kleinunternehmen nunmehr für ihre Betriebsstätte, einschließlich eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs, nur noch insgesamt einen Drittelbeitrag von 5,99 Euro entrichten müssen. In Zweifelsfällen hilft der Beitragsrechner unter https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/index_ger.html.

Eine Rückerstattung der zu viel geleisteten Beiträge ist bis zum 31. Dezember 2014 möglich. Sie ist beim „ARD ZDF Deutschlandradio“, Beitragsservice, 50656 Köln, geltend zu machen.

Auf 12 Monate verlängerter Anspruch auf Kurzarbeitergeld gilt auch in 2015

(1995) Das Bundesarbeitsministerium verlängert die geltende längere Anspruchsdauer auf Kurzarbeitergeld von maximal zwölf statt sechs Monaten auf das Jahr 2015.

Bisher gilt die zwölfmonatige Bezugsdauer auf Kurzarbeitergeld nur für solche Fälle, in denen der Anspruch bis zum 31. Dezember 2014 entstanden ist. Durch die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung vom 13. November 2014 gilt die auf zwölf Monate verlängerte Bezugsdauer auch für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2015 entstanden ist.

Neues Fördermitglied

(1996) Die Georg Musculus GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach – Manufaktur für technische Textilien (www.markisentuch.com) ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.

Chef-Info Ausgabe 2014-11

www.rollladen-sonnenschutz.de für alle Mitglieder

(1969) Zeigen Sie dem Endkunden wer Sie sind!
Die neue Fachbetriebssuche auf dem Endkundenportal www.rollladen-sonnenschutz.de steht nun ganzjährig allen Mitgliedern zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Eintrag zu einem Firmenportrait aufzuwerten. Firmenfoto- und Logo sowie andere Informationen sind schnell und leicht integriert.

Die Stammdaten stehen dann natürlich auch auf www.rs-fachverband.de zur Verfügung.

Über http://www.rollladen-sonnenschutz.de/login können Sie sich mit den Ihren bekannten Zugangsdaten von rs-fachverband.de einloggen und die Ergänzungen vornehmen.

Eine kurze Anleitung finden Sie unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/ratgeber-it

Für weitere Fragen steht Ihnen aber auch gerne IT-Referent Claus Winter telefonisch unter 0228 95210-16 zur Verfügung.

Rollladen- und Sonnenschutztag 2015

(1970) Im nächsten Jahr wird der Rollladen- und Sonnenschutztag wieder an einem zentralen Tag, am 18. April 2015, veranstaltet. Natürlich gibt es für alle Teilnehmer auch wieder die Möglichkeit, eigene Aktionen im Rahmen der Frühlings-Aktionswochen Rollladen + Sonnenschutz – vom 20. März 2015 bis Mitte Mai – zu starten. Wir arbeiten an den Aktionsmotiven und Werbematerialien und werden diese in Kürze präsentieren.

Haupttagung Nürnberg 2015

(1971) Bitte heute schon den Termin für die Haupttagung im nächsten Jahr vormerken: 23. bis 25. Oktober 2015. Die gastgebende Innung Nordbayern und der Bundesverbande arbeiten intensiv am Programm für Nürnberg. Seit kurzem gibt es auch einen von der Innung Nordbayern entwickelten Online-Videofilm zur Tagung in der Video-Zone von www.rs-fachverband.de.

Simone Huber ist erste PLW-Bundessiegerin 2014

(1972) Bei der Bewertung zum Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks PLW am vergangenen Mittwoch in Mannheim hat die Jury, bestehend aus Oliver Jost, Rolf Kehrbeck und Wilfried Weß, für den Ausbildungsberuf R+S-Mechatroniker zwei Bundessieger ermittelt: Erste Bundessiegerin ist Simone Huber aus Wasserburg, ausgebildet bei der Firma WAREMA Renkhoff SE in Marktheidenfeld und in der Berufsschule Wiesau. Zweiter Bundessieger ist Dennis Nägele, der bei der Firma FISOTEC in Asperg sowie in der Berufsschule Ehingen ausgebildet wurde. Am 29. November 2014 findet in Mannheim die PLW-Schlussfeier statt, bei der die ersten Bundessieger geehrt werden.

Beiden Bundessiegern herzlichen Glückwunsch sowie alles Gute für die persönliche und berufliche Zukunft!

Letzte Möglichkeit zur Teilnahme an der Sonderschau Junge Talente auf der R+T 2015

(1973) Am 26. November 2014 wird der Berufsbildungsausschuss seine Empfehlung über die eingegangenen Bewerbungen für die Sonderschau Junge Talente auf der R+T 2015 aussprechen.

Wer also sein repräsentatives Meister- oder Gesellenstück aus den letzten drei Jahren vor einem Weltpublikum präsentieren möchte, natürlich begleitet von einer feierlichen Urkundenübergabe durch Joey Kelly, Pressemitteilungen u.s.w., sollte schnellstmöglich bei Bildungsreferent Ingo Plück von der BVRS-Geschäftsstelle das entsprechende Rückmeldeformular anfordern (Tel.: 0228/95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de).

Noch kurzfristig Anmeldemöglichkeit zu Toreseminaren

(1974) Wer ganz schnell ist, kann sich noch für das zweitägige Seminar für kraftbetätigte Türen und Toren am 18/19. November 2014 in Dillenburg anmelden. Das eintägige Seminar am 27. November ist bereits überbelegt. Unser Kooperationspartner Kompetenzcenter Tortechnik KCTT bietet jedoch einen Zusatztermin am Vortag, dem 26. November, an. Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es unter unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.
Wegen der großen Nachfrage sind außerdem Seminartermine für das kommende Jahr in Planung, d.h. im Februar/März und im November. Sobald diese feststehen, werden wir hierüber informieren.

Aktuelle Aktionsangebote von VW Nutzfahrzeuge

(1975) Der BVRS-Rahmenvertragspartner VW Nutzfahrzeuge bietet BVRS-Mitgliedern bis zum 31. Dezember 2014 besondere Aktionsangebote bei verschiedenen Modellen: So bei den VW Nutzfahrzeugen Caddy Team Sondermodellen, beim Multivan oder beim Original-Transporter. Informationen unter www.rs-fachverband.de/mitgliederbereich/ rahmenvertraege , unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/innungsmitglieder oder direkt beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler.

Weitere Neuwagen-Sonderaktionen von CarFleet24

(1976) CarFleet24 wartet mit neuen Sonderaktionen für BVRS-Mitglieder auf: Diese betreffen die Modelle VW Polo, VW up!, Peugeot PKW, Peugeot Nutzfahrzeuge, BMW X 1 und BMW 1er. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Aktionsseite von CarFleet24, erreichbar über www.rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.

ZDH-Handwerkskampagne: Nutzungsrechte von Bildmotiven laufen aus

(1977) Zum Jahreswechsel laufen die Nutzungsrechte an einigen alten ZDH-Kampagnenmaterialien aus, so dass diese nicht weiter verwendet werden dürfen.

Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Materialien aus der ersten ZDH-Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe die betreffenden Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite, aus ihren Social-Media-Kanälen oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.

Die beiden RS-Motivposter „Die Atmosphäre…“ sowie „Weniger CO2 für alle…“ dürfen weiter zum Einsatz kommen.

Eine Übersicht der auslaufenden Kampagnenmotive finden Sie hier: http://www.kampagnenmaterial.handwerk.de/fileadmin/pdf/2014/Kampagnen-Nutzungsrechte_1._Staffel.pdf

Ende des Supports für die Windows Server 2003 Familie

(1978) Nach über 10 Jahren endet der Produktlebenszyklus von Windows Server 2003 mit dem Ende des Supports am 14. Juli 2015. Beginnen Sie jetzt frühzeitig mit der Planung zur Migration. Nach dem Ende des Supports wird Microsoft keine Updates, Hotfixe oder Security-Patches mehr bereitstellen. Dies betrifft alle Editionen von Windows Server 2003, Windows Server 2003 R2 und den Microsoft Small Business Server (SBS) 2003.

ITRS und IV RSA mit neuer Spitze

(1979) Bei der Mitgliederversammlung des Industrieverbandes Technische Textilien – Rollladen- Sonnenschutz (ITRS) am 6./7. November in Papenburg wurde Wolfgang Rudorf-Witrin (CENO TEC) zum neuen Präsidenten des Verbandes gewählt. Auch bei der Industrievereinigung Rollladen – Sonnenschutz – Automation (IV RSA) gab es einen Wechsel an der Spitze: Hier folgt Hermann Frentzen (Erhard Markisenbau) als neuer Vorsitzender auf Thilo Weiermann. Ein ausführlicher Bericht über die ITRS-Jahrestagung folgt in der Dezemberausgabe von R+S.

Stephan Schweiker Vizepräsident von European Plastic Window Association

(1980) Stephan Schweiker, Geschäftsführer der Robert Schweiker GmbH Besigheim-Ottmarsheim und Mitglied im Industriebeirat des BVRS, ist zum neuen Vizepräsidenten der European Plastic Window Association, dem europäischen Verband der Hersteller von Kunststofffenstern, gewählt worden.

Firmenjubiläum

(1981) Der Fachbetrieb Detlefsen Jalousie-Rolladen-Markisen in Glücksburg (Landesinnung Schleswig-Holstein und Hamburg) feiert am 5. Dezember mit einer Festveranstaltung sein 50jähriges Firmenjubiläum.

Runder Geburtstag

(1982) Peter Duwe, Delegierter des Fachverbandes Rollladen + Sonnenschutz Berlin/Brandenburg und Rechnungsprüfer beim Bundesverband Rollladen sowie stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes, wird am 10. Dezember 60 Jahre alt.

Chef-Info Ausgabe 2014-10

Personalwechsel in der BVRS-Geschäftsstelle

(1962) Iris Wurzel verstärkt als Assistentin des Hauptgeschäftsführers die Geschäftsstelle des BVRS in Bonn. Sie folgt in dieser Position auf Doris Motek, die ihren Ruhestand angetreten hat. Frau Wurzel war viele Jahre Assistentin der Geschäftsführung bei Specht+Co. und ist daher mit der R+S-Branche bereits bestens vertraut.

Umfrage zur Teilnahme am sog. Unternehmermodell

(1963) Der BVRS möchte für seine Mitgliedsbetriebe einen Leitfaden zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Um hierbei weit möglichst die Bedürfnisse unserer Betriebe berücksichtigen zu können, interessiert uns neben der BG-Zugehörigkeit, wie viele der Betriebe am sog. Unternehmermodell teilnehmen. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können statt einer Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit am Unternehmermodell teilnehmen, d. h. sie können nach dem Besuch einiger Lehrgänge die Sicherheitsbetreuung selbst übernehmen.

Daher bitten wir Sie um kurze Beantwortung folgender Fragen (per Rückfax an 0228 95210-10):

Nehmen Sie am Unternehmermodell teil?

Ja: ☐   Nein: ☐ Bisher nicht, aber ich beabsichtige es: ☐

Anzahl der Mitarbeiter: _______

Wir sind Mitglied bei folgender Berufsgenossenschaft:

___________________________

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

BVRS-Vertreter im Vorstand der Gesellschaft für rationelle Energieverwendung

(1964) Mit Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz arbeitet künftig ein Vertreter des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz im Vorstand der renommierten Gesellschaft für rationelle Energieverwendung e.V. (www.gre-online.de) mit. Neuer 1. Vorsitzender wurde Professor Dr.-Ing. Andreas Holm, geschäftsführender Institutsleiter des FIW in München, sein Stellvertreter ist künftig Professor Dr.-Ing. Anton Maas vom Fachbereich Bauphysik der Universität Kassel, der auch auf der BVRS-Haupttagung auf Mallorca einen Vortrag halten wird.

Ein- und zweitägige Sachkundigenseminare Tore im November

(1965) Nach dem ersten eintägigen Sachkundigen Seminar Tore Ende September gibt es einen zweiten Termin am 27. November. Wer sich Grundkenntnisse zu kraftbetätigten Tore aneignen möchte, dem sei das zweitägige Seminar am 18./19. November empfohlen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter https://rs-fachverband.de

Bertelsmann-Stiftung schreibt Corporate Social Responsibility-Preis für Handwerksunternehmen aus

(1966) Seit vielen Jahren verleiht die Initiative der Bertelsmann-Stiftung „Unternehmen für die Region“ den CSR-Preis „Mein gutes Beispiel“. Ausgezeichnet werden damit Unternehmen, die praktische und kreative Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in der Region entwickeln. In gemeinsamer Initiative mit dem ZDH wurde nun für 2015 ein Sonderpreis in der Kategorie Handwerk ins Leben gerufen, um das breit und vielfältige gesellschaftliche Engagement zahlloser Handwerksbetriebe stärker sichtbar zu machen.

Bis zum 15. Januar 2015 haben Handwerksbetriebe die Gelegenheit, sich unter www.mein-gutes-beispiel.de für den Sonderpreis zu bewerben. Die Preisverleihung wird im März 2015 in Berlin stattfinden.

Umsatzsteuer – BMF veröffentlicht Verwaltungsanweisung zu neuen Reverse-Charge-Verfahren

(1967) Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr Einzelheiten zu den Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen sowie bei der Lieferung von Metallen veröffentlicht.

Mit dem sog. Kroatien-Anpassungsgesetz war die Vorschrift des § 13 b UStG für Bau- und Gebäudereinigungsleistungen geändert und um die Lieferung von Metallen ergänzt worden, vgl. Chef-Info Ausgabe 9/2014. Die Neuregelungen gelten grundsätzlich ab dem 1. Oktober 2014.

Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 26. September 2014 zu den Neuregelungen Stellung genommen und Übergangsregelungen veröffentlicht. Das Schreiben steht unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html zum Herunterladen bereit. Es wird empfohlen, die konkreten Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zeitnah mit dem steuerlichen Berater zu erörtern.

Milliardenförderung für kleine und mittlere Unternehmen

(1968) Die EU-Kommission und der Europäische Investitionsfonds (EIF) haben den Weg frei gemacht für bis zu 25 Mrd. Euro Finanzierungshilfen für mittelständische Unternehmen. Die EU stellt für die nächsten sieben Jahre aus ihrem COSME-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen 1,3 Mrd. EUR bereit. COSME verschafft europäischen KMU über Hebeleffekte Zugang zu mehr als 25 Mrd. EUR in Form von Darlehensgarantien und Beteiligungen.

In dem Zeitraum von 2014 bis 2020 können Unternehmen Darlehen von bis zu 150.000 Euro aufnehmen und bekommen Hilfestellung beim Marktzugang zu Ländern über die EU hinaus. Sie werden bei der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie ihrer Beschäftigungspolitik unterstützt. Die durchschnittliche, durch eine Garantie abgesicherte Darlehenshöhe beläuft sich zurzeit auf 65.000 EUR.

Über das EU-Finanzierungsportal können Unternehmen aktuelle Informationen über den Zugang zu EU-Mitteln und zur Beantragung EU-gestützter Finanzierungen über Banken erhalten: http://europa.eu/youreurope/business/funding-grants/access-to-finance

Chef-Info Ausgabe 2014-08

Anmeldung für die Haupttagung Mallorca

(1946) Viele Betriebe haben bereits sich zur Haupttagung auf Mallorca, die vom 23. bis 26. Oktober 2014 stattfindet, angemeldet. Wenn Sie bisher noch keine Gelegenheit dazu hatten, nehmen wir Ihre Anmeldung für Mallorca gern entgegen. Denn es gibt noch Übernachtungszimmer in unseren beiden Veranstaltungshotels und auch noch günstige Flüge von vielen deutschen Flughäfen nach Mallorca.

Teilnahme lohnt sich, denn wir haben ein hoch informatives Fachprogramm vorbereitet: Neben den bereits bekannt gemachten Vorträgen von Professor Dr.-Ing. Maas (Wärmeschutz im Sommer und in Winter) und Reinhard Kowalewski (Vermeidung von Montagefehlern) konnten wir auch noch weitere Referenten gewinnen. Neu ist die Vorstellung des Messekonzepts für die kommende R+T 2015 in Stuttgart durch Messe-Geschäftsführer Ulrich Kromer von Baerle. Erstmalig wird der neue Ausbildungspreis des BVRS verliehen. Der BVRS wird seine neuen Online-Auftritte vorstellen. Der bekannte Extremsportler Joey Kelly vermittelt neue Motivationsimpulse … Und am Samstag haben Sie Gelegenheit zu individuellen Beratungsgesprächen mit den Fachreferenten der BVRS-Geschäftsstelle.

Die Anmeldeunterlagen gibt es online unter www.rs-tagung.de oder auf Anfrage in der BVRS-Geschäftsstelle (02 28 – 95 21 00).

Weitere Möglichkeit zur Teilnahme an Turnusmäßiger Fortbildung Einbruchschutz und an Toreseminaren

(1947) Betriebe, die in die Errichterlisten der Landeskriminalämter eingetragen sind, haben noch die Möglichkeit, durch eine Teilnahme an dem zweiten Schulungstermin am 14. Oktober 2014 ihre Pflicht zur Turnusmäßigen Fortbildung zu erfüllen. Die Fortbildung findet wieder in Girod/Westerwald statt. Es sind noch Plätze frei.

Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auch noch einmal auf die ein- und zweitägigen Sachkundigenschulungen für kraftbetätigte Tore, die der BVRS in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT ebenfalls im Herbst anbietet. Auch hier bitten wir um rasche Anmeldung, denn das erste eintägige Seminar findet bereits am 25. September statt. Am 18./19. November folgt dann das zweitägige Seminar. Das Eintagesseminar wird am 27. November noch einmal angeboten.

Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren finden Sie unter www.rs-fachverband.de/seminare.

Weitere Exponate für die Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2015 gesucht!

(1948) Die Gesellenprüfungen an den vier Berufsschulstandorten sind nun alle „gelaufen“. Allen frischgebackenen Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikern herzlichen Glückwunsch! Unsere Junggesellinnen und -gesellen sind nun aufgerufen, sich mit gut bewerteten und interessanten Exponaten für die Teilnahme an der Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2015 in Stuttgart zu bewerben. Begleitet von entsprechender Pressearbeit und Sonderaktionen wie einer Urkundenverleihung besteht hier die Möglichkeit zur Präsentationen vor einem Fachpublikum von über 65.000 Besuchern!

Bewerbungsformulare sind in der BVRS-Geschäftsstelle bei RA Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) erhältlich.

Bundeskongress UnternehmerFrauen im Handwerk

(1949) Der Bundesverband UnternehmerFrauen im Handwerk veranstaltet am 17. Oktober 2014 in Lübeck seinen diesjährigen Bundeskongress. Hauptthema der Veranstaltung, die um 15.00 Uhr beginnt, ist die gelungene Nachfolge im Betrieb. Dem Kongress schließt sich eine Abendveranstaltung an, bei der der Preis „Unsere UFH-Frau 2014“ verliehen wird.

Die UnternehmerFrauen im Handwerk sind ein Netzwerk von Ehefrauen, Partnerinnen und Töchtern, die im Büro für den kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Teil Verantwortung übernehmen, sowie von Unternehmerinnen, die erfolgreich Betriebe führen. Der Verband hat rund 6000 Mitglieder.

Weitere Informationen zum diesjährigen Bundeskongress sowie zum Verband allgemein gibt es bei der UFH-Geschäftsstelle in Berlin unter bv-ufh.geschaeftsstelle@zdh.de oder unter Tel. 030/20619-184.

Bildungsangebote der Handwerkskammer Ulm

(1950) Die HWK Ulm bietet vom 10. Oktober bis 6. Dezember 2014 einen berufsbegleitenden AutoCAD-Lehrgang an. Im Kurs lernen die Teilnehmer die wichtigsten Grundlagen der CAD-Technik und ihre Anwendungsmöglichkeiten kennen, ein gängiges CAD-Programm zu bedienen und einfache CAD-Zeichnungen zu erstellen. Informationen und Anmeldung bei Katharina Heidt, Tel. 0731/1425-7108, E-Mail: k.heidt@hwk-ulm.de.

Ebenfalls bei der HWK Ulm kann man sich demnächst wieder – in Vollzeit – auf Teil III der Meisterprüfung vorbereiten. Der Kurs findet statt vom 21. Oktober bis zum 28. November 2014 und beschäftigt sich intensiv und praxisnah mit kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen sowie rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Der Teil III ist für alle Handwerksberufe identisch. Es wird empfohlen, diesen vor den Teilen I und II zu absolvieren. Information und Anmeldung bei Sabrina Nothelfer, Tel.: 0731/1425-6322, E-Mail: s.nothelfer@hwk-ulm.de.

Zeit umzustellen: Der Support für Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2 endet bald

(1951) Am 14. Juli 2015 endet der Extended Support für Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2.
Sollten Sie noch entsprechende Systeme in Ihrer Umgebung betreiben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Migration auf eine aktuelle Version zu planen.

Chef-Info Ausgabe 2014-07

Gesetz gegen Zahlungsverzug verabschiedet

(1939) In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschiedet. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt, so dass das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zeitnah in Kraft treten kann. Mit diesem Gesetz soll die Bauwirtschaft und insbesondere der Mittelstand vor unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen geschützt werden. Grundsätzlich sind damit künftig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und deshalb nicht kumulieren können. Die Abnahmefrist geht hiernach stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auftraggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatten sich in den letzten Wochen mit Nachdruck für einige zügige Verabschiedung dieses für die deutsche Bauwirtschaft so wichtigen Gesetzes eingesetzt.

Aktuelle Konditionen von VW Nutzfahrzeuge verlängert

(1940) Der BVRS-Rahmenvertragspartner VW Nutzfahrzeuge hat sämtliche, ursprünglich bis zum 30. Juni 2014 geltenden Konditionen bis zum 31. August verlängert. Dies betrifft namentlich die aktuellen Konditionen der Aktion „Handwerksfamilie“, die Prämienerhöhung für den HandwerksAmarok von 2.000 Euro auf 2.500 Euro sowie die seit 15. Juli 2013 geltende Verdopplung des Wertguthabens (1.000 Euro statt 500 Euro).

Alle Infos gibt es unter www.rs-fachverband.de/rahmenvertraege.

BMW-Sonderaktion von CarFleet24 jetzt mit Motor-Upgrade

(1941) Die bereits laufende und noch bis zum 30. September 2014 gültige BMW-Neuwagenaktion des BVRS-Rahmenvertragspartners CarFleet24 (siehe Chef-Info Ausgabe Juni 2014) wurde auf vielfachen Wunsch erweitert: Es wurde ein zusätzliches Motor-Upgrade in das Angebot aufgenommen. Nähere Infos unter www.rs-fachverband.de/rahmenvertraege.

Roaming-Gebühren ab 1. Juli 2014 günstiger

(1942) Seit dem 1. Juli ist die Absenkung der Roaming-Kosten innerhalb der EU in Kraft getreten. Somit dürfen ausgehende Anrufe maximal 0,19 Euro pro Minute kosten – zuvor waren es 0,24 Euro. Deutlich günstiger wird das Daten-Roaming. Für ein MB Datenvolumen dürfen die Anbieter seit dem 1. Juli nur noch maximal 20 statt zuvor bis zu 45 Cents verlangen. Die Kosten-Obergrenze für eingehende Anrufe sinkt von sieben auf fünf Cents pro Minute, beim SMS-Versand sind es künftig sechs statt acht Cents pro Mitteilung (Preise jeweils ohne Mehrwertsteuer). Bis Ende 2015 sollen die Roaming-Gebühren vollständig abgeschafft werden.

Deutsch-französische Weiterbildungen für Ausbilder und Lehrer der beruflichen Bildung

(1943) Zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität im Rahmen der Berufsausbildung bietet das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) im Herbst 2014 zwei Weiterbildungsseminare an, die sich an interessierte Ausbilder und Berufsschullehrer aus Deutschland und Frankreich richten:

  • „Zusammenarbeiten – ein deutsch-französisches Projekt gestalten“, 16. bis 21. November 2014, Paris.
  • „Sprachanimation in deutsch-französischen Begegnungen mit Auszubildenden und jungen Berufstätigen“, 29. Oktober bis 2. November 2014, Dijon.

Bewerbungsschluss ist der 12. September 2014. Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind im Internetangebot des DFJW unter http://www.dfjw.org/Lehrerfortbildungen erhältlich. Bei Fragen steht das Referat „Berufsausbildung und Hochschulaustausch” des DFJW zur Verfügung: pedapro@ofaj.org.

Runde Geburtstage

(1944) Am 17. Juli wird Georg D. Hager, Rechtsanwalt in Berlin und Geschäftsführer des Fachverbandes Rollladen + Sonnenschutz Berlin/Brandenburg, 65 Jahre alt.

Neues Fördermitglied

(1945) Die Elsner Elektronik GmbH in Gechingen (www.elsner-elektronik.de), ein Hersteller von Steuerungs- und Automatisierungstechnik, ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.

Chef-Info Ausgabe 2014-06

Fachbetriebslogo nun mit Claim „Rollladen + Sonnenschutz“

(1927) Auf Anregung vieler Betriebe hat der BVRS das Fachbetriebslogo weiterentwickelt und mit dem Claim „Rollladen + Sonnenschutz“ ausgestattet.

Somit stehen nun für die Gestaltung der Außenwirkung zur RS-Marke zwei Logos für den Fachbetrieb zur Verfügung. Dort, wo es aufgrund der Größe sinnvoll erscheint, werden in Kürze auch Werbemittel mit dem neuen Logo verfügbar sein.

chefinfo 2014-06 Logos

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlichung Technische Richtlinien

(1928) Am 23.05. wurden eine Reihe neuer Technischer Richtlinien veröffentlicht und zum Download auf die BVRS-Seite gestellt. Die Technischen Richtlinien im Einzelnen:

  • TR 101 Rollläden – Allgemeines (12 Seiten)
  • TR 102 Rollläden – Rollladenpanzer (14 Seiten)
  • TR 103 Rollläden, Außensonnenschutz – Kästen (18 Seiten)
  • TR 104 Abschlüsse und Markisen – Wellen (8 Seiten)
  • TR 109 Abschlüssen und Markisen – Schallschutz (10 Seiten)

 

Voraussichtlich Mitte Juni werden veröffentlicht:

  • TR 106 Abschlüsse und Markisen – Windeinflüsse (Vollständige Fassung, 22 Seiten)
  • TR 106a Abschlüsse und Markisen – Windeinflüsse (Teilfassung, nur Einsatzempfehlungen, 16 Seiten)
  • TR 108 Abschlüsse und Markisen – Wärmeschutz (20 Seiten)
  • TR 110 Abschlüsse und Markisen – Sonnenschutz (24 Seiten)

 

In Arbeit sind:

  • TR 105 Vorbausysteme – Ausführung und Einbau
  • TR 121 Produkteigenschaften von Rollläden (Überarbeitung ab September 2014)
  • TR 107 Befestigungstechnik ist noch nicht begonnen –hier werden Inhalte der (künftigen) Lehr- und Arbeitsblätter einfließen

Bundesaußenminister besucht Kowalewski Rollladenbau in Brandenburg

(1929) Am 6. Juni war Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zu Besuch im RS-Fachbetrieb Kowalewski Rollladenbau in Wiesenburg. Steinmeier informierte sich über die Leistungsangebote auf den Gebieten des Einbruchschutzes, der energetischen Optimierung sowie bei intelligenten Antriebs- und Steuerungslösungen. Besondere Beachtung fanden die einbruchhemmenden Rollläden von Kowalewski  für mobile Hotelzimmer („Hoteltower“ genannt) sowie Goldbarrenautomaten, die nach dem Prinzip von Geldautomaten funktionieren.

Jetzt zur Haupttagung Mallorca anmelden!

(1930) Aktuell liegen die Flugkosten recht günstig. Von daher möglichst jetzt für die Haupttagung auf Mallorca vom 23. bis 26. Oktober anmelden und Flüge buchen. Mit dem günstigen Hotel- und Veranstaltungspreis von 249 € im Hotel Playa Marina (bzw. 410 € im Hotel Bon Sol) können Sie das Komplettpaket für unsere Haupttagung in Anspruch nehmen. Darin enthalten sind u.a. die Teilnahmegebühr, die Hotelunterkünfte mit Halbpension am Freitag und Samstag sowie die beiden Abendveranstaltungen am Donnerstag und Freitagsabend und nicht zu vergessen die interessanten Fachvorträge. Lediglich die Flüge nach Mallorca müssen selbst gebucht werden.

Ihre Veranstaltungsanmeldung nehmen Sie wie gewohnt bei der BVRS-Geschäftsstelle (Fax: 02 28 – 95 21 010) vor, die Hotelbuchung an die Veranstaltungsagentur Elan Touristik (Fax: 0 24 21 – 1 51 53) senden.

Die Anmeldunterlagen finden Sie online unter www.rs-tagung.de bzw. können diese bei der BVRS-Geschäftsstelle (Telefon 02 28 – 95 21 00) anfordern.

Bewerbungsfrist für BVRS-Ausbildungspreis läuft bald ab

(1931) Wer sich für den BVRS-Ausbildungspreis bewerben oder jemanden hierfür vorschlagen möchte, hat noch bis zum 1. August hierfür Zeit. Die Preisverleihung findet während der Jahreshaupttagung auf Mallorca statt. Die Teilnahmeunterlagen (Teilnahmebedingungen und Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular) sind unter www.rs-fachverband.de erhältlich oder können in der BVRS-Geschäftsstelle bei RA Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) angefordert werden.

Weitere Möglichkeit zur Teilnahme an Turnusmäßiger Fortbildung Einbruchschutz und an Toreseminaren

(1932) Der erste Termin der Turnusmäßigen Fortbildung Einbruchschutz am 22. Mai in Girod/Westerwald war ein voller Erfolg. Betriebe, die in den Errichterlisten der Landeskriminalämter eingetragen sind, habe noch die Möglichkeit, durch eine Teilnahme an dem zweiten Termin am 14. Oktober ihre Pflicht zur Turnusmäßigen Fortbildung zu erfüllen.
Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auch noch einmal auf die ein- und zweitägigen Toreseminare, die der BVRS – in Kooperation mit dem Kompetenzcenter Tortechnik KCTT – ebenfalls im Herbst anbietet.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/seminare.

Weitere Exponate für die Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2015 gesucht!

(1933) Die Absolventen der letzten Meisterprüfungen, aber auch die Prüflinge der anstehenden Gesellenprüfungen sind aufgerufen, sich mit gut bewerteten und interessanten Exponaten für die Teilnahme an der Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2015 in Stuttgart zu bewerben. Begleitet von entsprechender Pressearbeit und Sonderaktionen wie einer Urkundenverleihung besteht hier die Möglichkeit zur Präsentationen vor einem Fachpublikum von über 65.000 Besuchern!
Bewerbungsformulare sind in der BVRS-Geschäftsstelle bei RA Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) erhältlich.

Neues Verbraucherrecht

(1934) Zum 13. Juni sind neue Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Verbraucherverträge in Kraft getreten. Dies betrifft sowohl die Informationspflichten des Unternehmers als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Hierüber haben wir in der Ausgabe Januar 2014 unserer Fachzeitschrift R+S bereits informiert. Seit vergangenem September finden Sie im Ratgeberbereich „Recht“ unsere Homepage neben den grundlegenden Informationen eine Liste mit einzelnen Informationspflichten sowie die dem neuen Gesetz entsprechende Muster-Widerrufsbelehrung.

Diese Arbeitshilfen sind nunmehr erweitert worden durch eine Neufassung des Muster-Bauvertrages der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) zur Anwendung gegenüber Verbrauchern. Die Neuauflage des Mustervertrages berücksichtigt die aktuellen Gesetzesänderungen, insbesondere alle erforderlichen Belehrungen, und sollte daher ab sofort verwendet werden.

BMW-Sonderaktion bei CarFleet 24

(1935) Der neue BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet BVRS-Mitgliedern BMW 1er, 3er und X1 bis zum 30. September zu TOP-Leasingkonditionen einschließlich gratis Leichtmetallräder (Sonderedition) und Winterkompletträder.
Natürlich profitieren Mitglieder auch beim Kauf eines Neuwagens einer anderen Automarke.
Alle Informationen zum Angebot gibt es unter www.rs-fachverband.de/rahmenvertraege.de

Kurs-Info der Handwerkskammer Ulm

(1936) Aktuell werden an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm folgende Kurse angeboten:

  • Elektroanlagen – Baulicher Brandschutz:
    Montag/Dienstag, 23. und 24. Juni 2014, jeweils 8.30 – 16.00 Uhr;
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten:
    Montag, 30. Juni bis 10. Juli (in Vollzeit), jeweils 8.00 – 17.00 Uhr oder
    Freitag, 5. September bis 17. Oktober (in Teilzeit), jeweils von 16.00 – 21.00 Uhr (Samstags von 8.00 bis 17.00 Uhr);
  • Nachqualifizierung Elektrofachkraft:
    Samstag, 5. Juli, 8.00 bis 16.00 Uhr.

Weitere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldungen zu den Kursen und Informationsveranstaltungen erhalten Sie unter www.hk-ulm.de.

Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms „Bildungsprämie“

(1937) Am 1. Juli 2014 wird die o. g. Richtlinie zur sogenannten Bildungsprämie des BMBF in Kraft treten. In der neuen Runde fördert das BMBF nun Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1.000 Euro nicht überschreiten darf. Der Text der Richtlinie ist auf der Website zur Bildungsprämie zu finden: http://www.bildungspraemie.info/1183.php.

Runde Geburtstage

(1938) Hans-Hermann Vosshenrich, ehemaliger Prokurist und Vertriebsleiter von Alulux sowie langjähriges Mitglied im Industriebeirat des BVRS, feiert am 4. Juli 2014 seinen 70. Geburtstag.