Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bestätigt, dass das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk weiterhin der Anlage A der Handwerksordnung zugeordnet und damit meisterpflichtig bleibt. Damit wird die 2020 beschlossene „Rückvermeisterung“ unseres Handwerks nach einer fünfjährigen Evaluierungsphase offiziell als richtig anerkannt. Ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation, die täglich im Betrieb, auf der Baustelle und in der Ausbildung geleistet wird.
Zur Erinnerung: Im Jahr 2004 wurden über 50 Handwerksberufe – darunter auch der damalige Rolladen- und Jalousiebauer – in die zulassungsfreie Anlage B überführt. 2020 hat die Bundesregierung diese Entscheidung für einige Berufe revidiert und die Meisterpflicht wiedereingeführt – mit der Auflage, die Wirkung nach fünf Jahren zu überprüfen.
Diese Überprüfung ist nun beendet – mit einem erfreulichen Ergebnis:
Wir konnten dem Ministerium nachvollziehbar darlegen, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten von Meisterbetrieben deutlich höher ist als die von Betrieben ohne Meister. Sachverständige berichten, dass Betriebe ohne einschlägige Qualifikation für bis zu 70–80 Prozent der Schadensfälle verantwortlich sind. Noch dazu sind die verursachten Schäden auch noch deutlich höher als die, die Meisterbetriebe zu verantworten haben.
Wir sind uns sicher, dass die Entscheidung ein wichtiger Schritt sowohl im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes als auch für die berufliche Zukunft unserer Handwerkerinnen und Handwerker ist.
Den ganzen Evaluierungsbericht gibt es hier: Evaluierungsbericht