Zum dreizehnten Mal lobt der BVRS den mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis für herausragende Ausbildungsleistungen aus.
Mit dem Preis ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderer Weise für die Ausbildung von jungen Menschen aktiv engagieren. In erster Linie werden Bewerber berücksichtigt, die sich durch eine überdurchschnittliche Ausbildungsleistung hervorheben. Aber auch innovative Konzepte und Ideen zur Förderung etwa von begabten oder auch benachteiligten Jugendlichen, ausländischen Jugendlichen oder Frauen sind von Bedeutung.
Natürlich haben kleinere Betriebe, die nicht über die gleichen personellen und finanziellen Mittel wie größere Betriebe verfügen, die gleichen Chancen.
Die Jurierung erfolgt durch ein neutrales Gremium, bestehend aus Vertretern von BVRS-Präsidium, Berufsbildungsausschuss, Berufsschulen, Handwerksorganisation und Fachpresse.
Für die Bewerbung oder einen Vorschlag muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das – neben den Teilnahmebedingungen – nachfolgend zum Herunterladen bereitsteht. Bewerbungsschluss ist der 11. September.
(Hinweis: Öffnen Sie das Formular bitte mit dem kostenlosen Acrobat Reader, um die interaktiven Funktionen zu nutzen.)
BVRS Ausbildungspreis Bewerbungsbogen 2026
BVRS Ausbildungspreis Teilnahmebedingungen 2026
Die Haupttagung vom 09.-11. Oktober in Leipzig kommt mit großen Schritten näher. Die Einladungsbroschüre liegt in den letzten Zügen und wird bald verschickt. Bereits jetzt schon können Sie sich Ihr Zimmer in unserem Tagungshotel „The Westin Leipzig“ sichern. Unter https://bvrs.info/hotel-leipzig steht ab sofort die Buchungsmaske bereit. Wir freuen uns, dass wir die Übernachtungspreise im Vergleich zu den Vorjahren sogar etwas reduzieren konnten. Zimmer gibt es für 139,- € als Einzelzimmer und 159,- € als Doppelzimmer, natürlich inklusive eines reichhaltigen Frühstückbuffets.
Bereits bekannt, aber weiterhin interessant: Mit dem Eventticket der Deutschen Bahn können unsere Mitglieder vergünstigt nach Leipzig reisen. Fahrkarten dafür gibt es unter: https://www.bvrs.info/mit-dem-zug-nach-leipzig
Erstmals verleihen die Handwerksjunioren Deutschland die Auszeichnungen „Junghandwerkerin 2026“ und „Junghandwerker 2026“. Gesucht werden dafür junge Handwerkerinnen und Handwerker bis einschließlich 30 Jahre, die mit besonderen Projekten, unternehmerischem Engagement, Ehrenamt oder einer starken Präsenz in den sozialen Medien ihr Gewerk sichtbar machen und das Handwerk mit Leidenschaft voranbringen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 26. September 2026 beim Bundeskongress der Handwerksjunioren in Berlin ausgezeichnet. Bewerbungen sind noch bis zum 16. August 2026 möglich. Hier finden Sie alle Informationen.
Auch der BVRS sucht weiterhin nach jungen Talenten. Auf der R+T 2027 in Stuttgart (15. bis 19. Februar 2027) bieten wir wieder auf der „Sonderschau Junge Talente“ eine Bühne, um sich mit dem eigenen Gesellen- oder Meisterstück einer Weltöffentlichkeit zu präsentieren.
Junge Talente, die seit der R+T 2024 ihr Gesellen- oder Meisterstück angefertigt haben, wenden sich bei Interesse gerne an Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, ingo.plueck@rs-fachverband.de).
Gleichzeitig bitten wir die Betriebe darum, ihre herausragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, ihre Werke vorzustellen.
Am 24. Juni 2026 wurde im Landesinnungsverband Berlin-Brandenburg erfolgreich eine ES-SO-Schulung mit 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde umfassendes Wissen zu innen- und außenliegendem Sonnenschutz sowie zu den Themen Energieeinsparung, Gebäudekühlung, Behaglichkeit, Gesundheit und Gebäudeautomation vermittelt.
Die nächste ES-SO-Schulung des BVRS findet am Montag, den 14. September 2026 bei der Innung Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Freie Plätze können auch von Mitgliedsbetrieben anderer Innungen gebucht werden.
Obermeister Lars Bantow (info@rostock-handwerk.de) freut sich über weitere Anmeldungen und Anfragen. Die Teilnahme an der Schulung lässt sich zudem ideal mit einem Kurzurlaub an der Ostsee verbinden.
Die Innung Baden führt eine ES-SO Schulung im November 2026 durch. Weitere Terminanfragen können gerne an das TKZ unter technik@rs-fachverband.de gestellt werden.
Der GEAB-Arbeitskreis „Standard-Leistungsbuch Rollladen“ hat am 13. und 14. Juli 2026 im DIN-Gebäude in Berlin getagt. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Thema Fensterläden, das im Rahmen der Sitzungen entscheidend weiterentwickelt werden konnte.
Mit den erarbeiteten Lösungen sind künftig deutliche Erleichterungen für Planerinnen und Planer bei der Ausschreibung und Beschreibung von Fensterläden zu erwarten. Gleichzeitig gewinnt das Standard-Leistungsbuch weiter an Bedeutung, da es zunehmend als technische Grundlage für verschiedene BIM-Anwendungen dient. Damit leistet die Weiterentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und Standardisierung von Planungs- und Ausschreibungsprozessen im Bauwesen.
Der Arbeitskreis Einbruchschutz tagte am 22. Juni 2026 bei der Firma WIRAL in Baltmannsweiler. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung des Einbruchschutzes für Rollläden, der Austausch mit dem VdS sowie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit. Diskutiert wurde die Zusammenarbeit mit der Agentur Vieregg, und es wurde die Nutzung von Social-Media-Inhalten bewertet. Berichte von Fachveranstaltungen zeigten, dass Rollläden in der Einbruchschutzdiskussion bislang nur unzureichend berücksichtigt werden. Der Arbeitskreis beschloss, die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen zu intensivieren, den Fokus auf Einbruchschutz beizubehalten und Schulungs- sowie Seminarangebote auszubauen. Weitere Themen waren die Digitalisierung von vorhandenen Unterlagen, die Erarbeitung einer Ausschussagenda sowie die Vorbereitung künftiger Veranstaltungen.
Wie bleibt das Handwerk in Krisenzeiten handlungsfähig, und welche Rolle spielt es für die gesamtstaatliche Resilienz? Die neue ZDH-Themenseite bündelt Positionen, Studien und Praxisbeispiele rund um die Widerstandsfähigkeit der rund eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland. Von Cybersicherheit über Fachkräftesicherung bis hin zum Bevölkerungsschutz: Die neue Themenseite zeigt auf, wie das Handwerk als Stabilitätsanker für Wirtschaft und Gesellschaft wirkt, und welche Voraussetzungen es dafür braucht.
In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis haben sog. Minijobber die Wahl, ob sie eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der Regel nutzen Beschäftigte und Unternehmen diese Option, um Sozialabgaben zu sparen. Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Seit dem 1. Juli 2026 besteht aufgrund einer Gesetzesreform erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren.
Grundsätzlich sind Minijobber versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, Beiträge sind durch einen Eigenanteil vom Bruttolohn abzuführen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung im gewerblichen Bereich liegt dieser bei 3,6 Prozent und entspricht bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro 21,71 Euro. Auf Antrag kann jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen.
Die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht ist nur auf ausdrücklichen Antrag der Beschäftigten beim Arbeitgeber möglich. Der Antrag kann auf der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden.
Bei mehreren Minijobs muss die Rückkehr einheitlich für alle Beschäftigungen erfolgen. Die Aufhebung der Befreiung wirkt ausschließlich für die Zukunft und greift ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags beim Arbeitgeber. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen. Nach der Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ist eine erneute Befreiung endgültig ausgeschlossen.
Arbeitgeber müssen Anträge auf Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht entgegennehmen, den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung ab dem Folgemonat umsetzen. Die Statusänderung ist der Einzugsstelle zu melden und in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Dafür müssen sie die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abmelden und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe „1“ in der Rentenversicherung wieder anmelden.
Bei mehreren Minijobs ist eine Abstimmung mit anderen Arbeitgebern erforderlich, um die einheitliche Rückkehr sicherzustellen.
Unternehmen sollten die Beschäftigten über die neue Option und deren Konsequenzen informieren. Zwar lässt sich eine Informationspflicht nicht unmittelbar aus § 6 SGB VI herleiten, eine Informationspflicht kann sich jedoch aus § 2 Abs. 1 NachweisG ableiten.
Mit dem Inkrafttreten der nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 wurde der Arbeitsmarktzugang für bestimmte Asylsuchende und Geduldete angepasst. Die Regelung ist Teil des GEAS-Anpassungsgesetzes.
Für Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist, ist eine Beschäftigung künftig grundsätzlich nach drei Monaten möglich. Für Geduldete gilt der erleichterte Arbeitsmarktzugang ebenfalls nach drei Monaten, sofern die Identität geklärt ist.
Der beschleunigte Arbeitsmarktzugang gilt nicht
Hinweis: Die Übergangsregelungen im GEAS-Anpassungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 111) stellen klar, dass die neuen GEAS-Verordnungen ab 12. Juni 2026 auch für bereits laufende Verfahren gelten. Diese ergänzende Änderung ist Teil der nationalen Umsetzung der GEAS-Reform.
Ab dem 12. August 2026 gilt EU-weit die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Gleichzeitig soll in Deutschland das bisherige Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Für Handwerksbetriebe bringt das unter anderem erweiterte Zulassungspflichten und neue Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen mit sich. Der ZDH hat die wichtigsten Änderungen und Übergangsfristen auf einer neuen Informationsseite zusammengefasst. Sie bietet Betrieben einen kompakten Überblick über Pflichten, Fristen und mögliche Sanktionen.
Die Kreishandwerkerschaft Ulm hat uns auf die Warnung eines Innungsfachbetriebes vor folgender Betrugsmasche aufmerksam gemacht:
Derzeit erhalten Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige in ganz Deutschland Post von einer Firma namens Datenschutzdienst Deutschland UG.
Hinter dem Begriff „DatenschutzDienst Deutschland“ (oder ähnlichen Namen wie „Datenschutzauskunft-Zentrale“) verbirgt sich eine Betrugsmasche. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Behörde, sondern um Kriminelle, die versuchen, mit gefälschten Rechnungen, Mahnungen oder behördlich aussehenden Formularen Geld von Unternehmen und Privatpersonen zu erpressen. Die Forderung: 46,41 Euro für eine angebliche „Jahrespauschale DSGVO-Absicherung“.
Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben, überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf die geforderten Konten. Bleiben Sie wachsam!
Mitarbeitersuche mit Jobbeast
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit unserem Partner Jobbeast haben RS-Fachbetriebe die Möglichkeit, zu exklusiven Konditionen Stellenanzeigen zu veröffentlichen.
Ganz gleich, ob Sie Fachkräfte, Mitarbeitende, Auszubildende oder Nachwuchskräfte suchen: Als Mitgliedsbetrieb profitieren Sie von einer schnellen und unkomplizierten Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige sowie einem besonderen Vorteil. Ihre Anzeige bleibt online, bis die Stelle besetzt ist. Eine erneute Schaltung ist nicht erforderlich.
Alle Informationen zur Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit, offene Stellen direkt einzureichen, finden Sie unter:
https://jobbeast.de/rs-fachverband/
Bei Fragen steht Ihnen das Team von Jobbeast gerne persönlich zur Verfügung
19.-20. August 2026: Präsidiumssitzung, Bonn
8. Oktober 2026: Delegiertenversammlung, Leipzig
09.-11. Oktober 2026: Haupttagung, Leipzig
19.-21. November 2026: Sachverständigentagung, Köln
25. November 2026: Industriebeirat, Berlin
11.-15. Januar 2027: BAU, München
15.-19. Februar 2027: R+T, Stuttgart
10.-14. März 2027: Internationale Handwerksmesse, München
10./11. März 2027: Zukunft Handwerk, München
8. April 2027: Delegiertenversammlung, Frankfurt
11. Mai 2027: Fördermitgliederkonferenz, Bonn
12. Mai 2027: Industriebeirat, Bonn
21. Oktober 2027: Delegiertenversammlung, Saarbrücken
22.-24. Oktober 2027: Haupttagung, Saarbrücken
Runder Geburtstag
Wir gratulieren Georg Braun! Der Obermeister der Innung Nordbayern ist seit vielen Jahren engagiertes Mitglied der RS-Familie und feiert am 6. August seinen 60. Geburtstag.
Herzlichen Glückwunsch nach Weiding!
Gemeinsam mit den Partnern Frontify und Ciloo entwickelt das ZDH-Kampagnenbüro das Werbeportal von „Das Handwerk“ derzeit umfassend weiter und stellt es auf ein anderes technisches System um. Alle Handwerksbetriebe und -organisationen Deutschlands sind herzlich eingeladen, das Portal weiterhin aktiv für ihre Kommunikationsarbeit zu nutzen.
Das neue Werbeportal steht Ihnen ab dem 30. Juni 2026 zur Verfügung. Hier finden Sie wie gewohnt Kampagnenmotive, personalisierbare Vorlagen für Flyer, Anzeigen & Co sowie Logos und weitere Design-Elemente. Auch der Shop mit Give-aways und anderen Werbeartikeln von „Das Handwerk“ ist auf der Plattform angesiedelt.
Darauf können Sie sich freuen:
So finden Sie relevante Inhalte künftig noch schneller, einfacher und gezielter.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der technischen Umstellung ist das Werbeportal vom 25. bis 29. Juni 2026 ganztägig nicht erreichbar.
Am 30. Juni 2026 geht das neue Werbeportal live. An diesem Tag erhalten Sie, sofern Ihre E-Mailadresse dort hinterlegt ist, aus dem neuen System heraus eine E-Mail von kampagne@handwerk.de mit allen Informationen zum Login sowie zur Vergabe Ihres neuen Passworts. Ihre Registrierung bleibt dabei bestehen. Sie müssen sich also keinen neuen Account anlegen, sondern lediglich ein neues Passwort vergeben.
Die bekannte Domain https://werbeportal.handwerk.de/ bleibt unverändert.
Wir freuen uns, wenn Sie das Werbeportal auch in Zukunft aktiv nutzen.
Am 1. Juni ist der „Sommer der Berufsausbildung“ gestartet
Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) wurde das neue Arbeitsprogramm der Allianz für Aus- und Weiterbildung 2026 bis 2029 veröffentlicht. „Unsere Betriebe brauchen mehr denn je motivierte und gut vorbereitete Auszubildende. „Die neue Allianz setzt genau an den richtigen Stellen an“, betont Handwerkspräsident Jörg Dittrich.
Unter dem Motto „Erfolgreich in die Zukunft mit #AusbildungSTARTEN“ informieren die Allianzpartner während des Sommers der Berufsausbildung bis September 2026 mit vielfältigen Aktionen über die Chancen der beruflichen Bildung, bringen Jugendliche und Betriebe zusammen und unterstützen so den Weg in die Ausbildung.
Auch auf der R+T 2027 (15. bis 19. Februar 2027) bieten wir wieder auf der Sonderschau Junge Talente die einmalige Möglichkeit, sich mit dem eigenen Gesellen- oder Meisterstück einer Weltöffentlichkeit zu präsentieren – dies natürlich begleitet von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und einer feierlichen Urkundenverleihung.
Junge Talente, die seit der R+T 2024 ihr Gesellen- oder Meisterstück angefertigt haben, wenden sich bei Interesse gerne an Ingo Plück
(Tel. +49 228 95210-15, ingo.plueck@rs-fachverband.de).
Vielleicht bieten die letzten Wintergesellen- und Meisterprüfungen bzw. die anstehenden Sommerprüfungen einen guten Anlass, sich für eine Bewerbung zu entscheiden.
Eine starke Ausbildung ist das Fundament für die Zukunft des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks. Sie vermittelt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Werte, Verantwortung und Teamgeist. Wer junge Menschen erfolgreich begleitet, schafft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Identifikation mit dem Handwerk – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Um dieses Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen, verleiht der BVRS im Jahr 2026 erneut seinen Ausbildungspreis. Mit dieser Auszeichnung sollen Ausbildungsbetriebe geehrt werden, die mit besonderem Einsatz, innovativen Ideen und einem klaren Bekenntnis zur Nachwuchsförderung überzeugen.
Der Ausbildungspreis würdigt:
Ob kleine inhabergeführte Werkstatt oder mittelständischer Ausbildungsbetrieb – entscheidend ist nicht die Betriebsgröße, sondern das Engagement für junge Menschen.
Gefragt sind kurze Angaben zum Ausbildungskonzept, insbesondere Unterstützungsangebote, kreative Ansätze oder Kooperationen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe des BVRS.
Der ausgezeichnete Betrieb erhält:
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
Interessierte wenden sich bitte an Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, ingo.plueck@rs-fachverband.de).
Dann kommen Sie zum Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS)!
Zur Erweiterung unserer Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Referenten/in für Veranstaltungsmanagement und Kommunikation (m/w/d)
Das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ist mit einem Dämpfer in das Jahr 2026 gestartet. Der Geschäftsklimaindex im R+S-Handwerks, lag im ersten Quartal bei 87 Punkten und damit unter dem Vorjahreswert von 94 Punkten. Auch die wirtschaftliche Lage blieb angespannt: 44,8 Prozent der Betriebe bewerteten ihre Situation als schlecht. 42,5 Prozent berichteten von einer nachlassenden Nachfrage und 48,3 Prozent über rückläufige Umsätze.
Für das zweite Quartal 2026 zeigt sich eine optimistischere Erwartungshaltung: Der Geschäftsklimaindex könnte sich im Zuge der saisonalen Frühjahrsbelebung stabilisieren. So erwarten 37,9 Prozent der Betriebe eine Verbesserung der Geschäftslage, während weitere 26,4 Prozent von einer stabilen Entwicklung ausgehen.
Besonders bei der Nachfrage zeichnet sich die Hoffnung auf eine saisonale Belebung ab: Insgesamt rechnen 63,2 Prozent der Betriebe mit zumindest stabilen Werten; davon 36,8 Prozent mit einer Verbesserung Ihrer Situation. Auch bei den Umsätzen überwiegt vorsichtiger Optimismus – 43,7 Prozent erwarten steigende Erlöse.
Gleichzeitig bleibt der Kostendruck hoch. 87,4 Prozent der Betriebe rechnen weiterhin mit steigenden Einkaufspreisen, die vielfach über höhere Verkaufspreise weitergegeben werden sollen.
Eine Stabilisierung der Geschäftslage hängt maßgeblich von der tatsächlichen Nachfrageentwicklung im Frühjahr und der weiteren Kostenentwicklung ab.