Förderung von Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz nach §35 c EStG – Fachunternehmererklärung

Förderung von Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz nach §35 c EStG – Fachunternehmererklärung

Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz steuerlich nach §35 c EStG fördern lassen wollen, müssen beim Finanzamt eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt wurden.  Das entsprechendes Formular steht unseren Mitgliedern im Ratgeber Technik zum Download zur Verfügung.