Betriebe brauchen Planungssicherheit bei der Erbschaftssteuer

Betriebe brauchen Planungssicherheit bei der Erbschaftssteuer

BVRS-Präsident Nüssgens mahnt schnelles Handeln der Politik an – Zumutungen für Betriebe beim Mindestlohn / Kritik auch an der Novelle der Arbeitsstättenverordnung

Für eine schnelle Realisierung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform des Erbschaftssteuerrechts hat sich der Präsident des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz (BVRS), Georg Nüssgens, auf der Weltleitmesse seiner Branche, der R+T in Stuttgart, ausgesprochen. Dabei gehe es vor allem um Planungssicherheit für die vor einem Generationenwechsel stehenden Familienbetriebe, wie sie auch für das RS-Handwerk typisch sind.

Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass künftig die bisher davon ausgenommenen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten ebenfalls Verschonungstatbestände wie den Erhalt von Arbeitsplätzen oder Einhalt des Lohnsummenkriteriums nachzuweisen haben, um von der Erbschaftssteuer verschont zu bleiben, stelle die Politik vor die Aufgabe, drohende bürokratische Zusatzbelastungen für die Betriebe von vornherein auszuschließen.

Nüssgens in Stuttgart: „Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung des Gesetzgebers zur Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich anerkannt und nur in Details zu Nachbesserungen aufgefordert. Dies ist eine klare Vorgabe, die es politisch umzusetzen gilt. Das Versprechen der Regierungskoalition an die mittelständische Wirtschaft, nur eine punktuelle, aufkommensneutrale Nachbesserung vorzunehmen, die auch nicht rückwirkend zur Anwendung kommt, muss nun rasch eingelöst werden.“

Aufzeichnungspflichten zum Mindestlohn praxisfern

Als „praxisfern“ kritisierte der Präsident der RS-Fachhandwerker die Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn. So sind alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind. Die Aufzeichnungspflicht für Angestellte sei angesichts der gerade auch in den RS-Fachbetrieben weit verbreiteten freien Einteilung der Arbeitszeit in Gestalt der Vertrauensarbeit eine Farce, umso mehr als gerade diese Angestellten weit über der Mindestlohngrenze bezahlt würden. Nüssgens: „Für alle diese Angestellten sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten eine Zumutung! Das muss geändert werden.“

Arbeitsstättenverordnung schießt über das Ziel hinaus

Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaft strangulierende Überregulierung sei die geplante Novelle der Arbeitsstättenverordnung, die mit 11 Seiten doppelt so lang ist wie zuvor. Der Aufwand für die Betriebe, die neuen Regelungen zu verstehen und umzusetzen sei immens. So sollen künftig alle Pausen- und Bereitschaftsräume ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen haben. Damit schießt die Verordnung sogar über Vorgaben aus Brüssel hinaus. In vielen Fällen wären umfangreiche und teure Umbauten erforderlich, an denen ein erheblicher Teil der Betriebe scheitern würde, so Nüssgens. Der Verordnungsgeber müsse bei seiner Regelungswut aufpassen, dass er noch ernst genommen werde.

Keine Einschränkung des „Steuerbonus“

Nüssgens warnte auf der R+T auch davor, die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerleistungen einzuschränken. Eine Reduzierung des Höchstbetrags oder eine Absenkung des Fördersatzes nannte er vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Energiesparens „völlig indiskutabel“. Gerade jetzt müsse alles getan werden, um Eigentümer zur energetischen Gebäudesanierung zu animieren. Jede Beeinträchtigung des Steuerbonus für Handwerksleistungen bewirke nur das Gegenteil.