Auf Grundlage einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. Dezember 2011die Nacherfüllungspflichten des Verkäufers bei Verbrauchsgüterkaufverträgen erweitert. Hierüber haben wir bereits informiert.
Die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die Verfahrenspraxis bei Mängelgewährleistungsfällen sind gerade für Handwerksbetriebe im komplexen Nebeneinander
von Werk- und Kaufverträgen einerseits sowie von Kunden- und Zuliefererverhältnissen
andererseits nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Die hieraus zumTeil erwachsene Unsicherheit kann von Händlern/Lieferanten ausgenutzt werden, um berechtigte Nacherfüllungsansprüche von Handwerksbetriebenzu verweigern.
Um Handwerksbetrieben eine Orientierung hinsichtlich der Bedeutung und der Folgen der Urteile des BGH und des EuGH zu bieten, hat der ZDH die maßgeblichen Auswirkungen für die betriebliche Praxis von Handwerksbetrieben in einem Informationsblatt zusammengestellt.