Ordentliche Mitglieder sind die Innungen des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks und sonstige rechtlich selbständige Zusammenschlüsse juristischer oder natürlicher Personen, die die Herstellung, Montage und den Vertrieb von Rollläden, Fensterläden, Rolltoren, Roll- und Scherengittern, Fenstern, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen und verwandten Artikeln selbständig in einem stehenden Gewerbe betreiben.
Einzelmitglieder sind natürliche und juristische Personen, die sich auf dem Arbeitsgebiet der ordentlichen Mitglieder betätigen und in deren Gebiet keine Innung oder vergleichbare Fachorganisation besteht oder dem Verband angehört.
Fördernde Mitglieder sind Firmen oder Personen, die in einem Lieferantenverhältnis zu ordentlichen Mitgliedern stehen, oder um ein solches bemüht sind.