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Wie das alles funktioniert, erfahren Sie in dem nachfolgenden Hilfedokument:
Die Computerhardware sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft.
Nunmehr hat die Finanzverwaltung die Nutzungsdauer an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Die bisher in der AfA (Abschreibung für Abnutzung)-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Die neue Regelung kann vom Steuerpflichtigen angewendet werden, er hat ein Wahlrecht. Was davon alles betroffen ist, erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ausführlichen BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021, worin die Begriffe konkret definiert werden.
Danach umfasst der Begriff »Computerhardware« Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte.
Zu den Peripheriegeräten zählen
Software
Zur „Software“ wird die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und –verarbeitung gezählt. Dazu gehören auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Anwendung
Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.
Hinweis
In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Damit kann auch auf diese noch nicht vollständig abgeschriebenen Computer, Software etc. die einjährige Nutzungsdauer angewandt werden.
Für Arbeitnehmer und Vermieter, die entsprechende private Computer, Software etc. zur Einkünfteerzielung verwenden, gilt die Neuregelung ab dem Veranlagungszeitraum 2021.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben in der Anlage.
Nach dem 31. März 2021 werden kleine und mittelständische Betriebe, deren Website noch nicht für mobile Endgeräte wie Smartphones optiert sind, es schwer haben, im Google-Index gefunden zu werden.
Der Großteil aller Suchanfragen bei Google wird inzwischen von mobilen Endgeräten gestellt und deshalb stellt der Suchmaschinen-Gigant zum 31. März seine Strategie um. Google ändert seinen Such-Algorithmus, sodass Webseiten, die nicht oder schlecht auf mobilen Geräten abgebildet werden, möglicherweise nicht mehr zu finden sein werden.
Google verfolgt seit einigen Jahren die Strategie, mobile Seite bevorzugt in den Suchergebnissen auszuweisen. Damit trägt der Suchmaschinen-Gigant dem Trend Rechnung, dass immer mehr Internetnutzer mit mobilen Endgeräten unterwegs sind.
Die als „Mobilefirst“ benannte Initiative hat Google schon 2016 angekündigt. Der BVRS hatte hierzu schon in der Chef-Info 2015-05 (2032) darauf hingewiesen.
Im ZDH Arbeitskreis Betriebe in Schwierigkeiten (AKBiS) entwickeln erfahrene Berater der Handwerksorganisation Standards, Methoden und Werkzeuge um Handwerksbetriebe in der Unternehmenskrise effizient zu unterstützen bzw. diese frühzeitig auf Schwächen hinzuweisen.
Die hier angebotene Broschüre zeichnet aus, dass nicht nur finanzwirtschaftlichen Maßnahmen gelistet, sondern auch operative Maßnahmen aufgeführt werden. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen sind meist nur wie Medikamente, die die Symptome der Unternehmenskrankheit (kurzfristig) unterdrücken können. Eine Heilung erfolgt, wenn die operativen Prozesse wieder erfolgreich laufen.
Deshalb hat der AKBiS die neue Liste erarbeitet, die einen Schwerpunkt auf operative Maßnahmen legt, die geeignet sind, das Unternehmen zu stärken. Darüber hinaus wird ein kurzer Ausblick gegeben, was ein Unternehmen mittelfristig für einen stabilen Erfolg tun sollte. In Verbindung mit der Checkliste steht die umfassenden Broschüre „Erfolgreich durch die Krise – Checklisten und Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und im Handwerksunternehmen“, in der auch die problematische juristische Situation intensiv behandelt wird. Diese Dokumentation enthält zahlreiche Ratschläge und Tipps, wie rechtliche Risiken in der Krise vermieden werden können.
Die Broschüre und die Checkliste sind auch zur Selbsthilfe der Unternehmen gedacht. Für ausgewählte Maßnahmen wird den Betrieben jedoch empfohlen, sich Unterstützung bei den Betriebsberatungsstellen der Handwerksorganisationen zu holen.
Gutscheine jeder Art erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Für viele Kunden sind Gutscheine ein beliebtes Geschenk und für die Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument. Insoweit greifen immer mehr Unternehmen auf die Ausgabe von Gutscheinen zurück, obwohl sie regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bei der zutreffenden steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Gutscheine haben. Daher hat die ZDH-Steuerabteilung ein Merkblatt ausgearbeitet, das den Unternehmen bei der zutreffenden steuerlichen Erfassung von Gutscheinen eine Hilfestellung geben soll. Das Merkblatt geht zum einen auf die umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Behandlung von Gutscheinen ein und gibt Einblicke in die Aspekte der Kassenführung und der Gewinnermittlung.
Für das zweite Halbjahr 2020 wurde die Umsatzsteuer bekanntlich auf 16 Prozent bzw. 5 Prozent abgesenkt. Ein aktualisiertes Merkblatt der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) erläutert anhand von Beispielen und Mustern zahlreiche Detailfragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung und gibt umfassende Erläuterungen zu praxisrelevanten Sachverhalten.
Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zur Digitalisierung. Die Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks beantragen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen.
Das Programm besteht aus zwei Modulen. Das Modul 1 „Investitionen in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Das Modul 2 „Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitenden“ vermittelt Mitarbeitern in KMU das notwendige Know-how, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus den durchgeführten Digitalisierungsmaßnahmen zu ziehen.
Voraussetzung für die Förderung in einem der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist das geplante Digitalisierungsvorhaben zu beschreiben, die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens hervorzuheben sowie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaß- nahmen zu erläutern.
Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und liegen bis zum 30.06.2021 zwischen 50 und 40 Prozent, ab dem 01.07.2021 zwischen 40 und 30 Prozent. Für Investitionen in die IT-Sicherheit innerhalb der Module 1 und / oder 2 ist eine erhöhte Förderquote (+ 5 Prozentpunkte) vorgesehen. Darüber hinaus gilt eine er- höhte Förderquote auch für bestehende Wertschöpfungsketten und -netzwerke sowie für Unternehmen aus strukturschwachen Regionen.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 so- wie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Weitere Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinie oder wenden sich an den DLR als beauftragten Projektträger (digitaljetzt@dlr.de). Der Projektträger des DLR wird eine Internetseite mit entsprechenden Informationen zeitnah freischalten.
Übersicht über nützliche Tools, falls Betriebe Mitarbeiters ins Homeoffice schicken wollen oder müssen.
Falls gewerbliches Personal wegen Corona nicht beschäftigt werden kann, bleibt – neben Urlaub nehmen, Überstunden abbummeln und Arbeitszeitkonten herunterfahren – nur die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Büromitarbeiter, möglicherweise auch Kalkulatoren oder Bauleiter, können aber – zumindest teilweise – auch im Homeoffice arbeiten. Manche Mitarbeiter müssen aktuell sogar zu Hause bleiben, weil Kinder zu betreuen sind, die nicht in die KITA oder Schule gehen können.
Um die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern zu erleichtern und in Kontakt zu bleiben, gibt es zahlreiche digitale Tools: zum Telefonieren mit Bild, für Videokonferenzen, Webinare oder um gemeinsam Dokumente zu bearbeiten.
Viele dieser Tools sind in der Grundversion kostenlos. Der Preis allein sollte aber nicht entscheiden. Denn gerade kostenlose Tools sind oft störanfälliger gegen Überlastung, schlimmstenfalls bergen sie auch Sicherheitsprobleme.
Chat Tools und Messenger-Dienste vereinfachen die Zusammenarbeit mit den Kollegen und ersetzen in diesem Bereich E-Mails. Für jedes Thema oder Projekt gibt es einen „Chat“, einen Gesprächsraum. Alle, die Zugang zum Chat haben, sind jederzeit über alles, was besprochen wird, auf dem Laufenden.
Präsenzkonferenzen mit Kunden und Mitarbeitern können momentan nicht stattfinden. Stattdessen kann man sich aber vor dem Bildschirm treffen. Das ist immer noch persönlicher als ein Telefonat. Über manche Tools kann man nur „telefonieren“ und sich dabei am Bildschirm sehen (Video-Chats), mit anderen Tools kann man auch gemeinsam Dokumente ansehen (wie im Webinar) oder diese sogar zusammen bearbeiten:
Um gemeinsam an einem Dokument arbeiten zu können, ohne es per Mail hin- und herzuschicken, sollte am besten „die Cloud“ genutzt werden. Sie ist besser als ihr Ruf:
„Trello“ von Asana ermöglicht virtuelles Projektmanagement: Mitarbeiter haben ihre Zuständigkeiten, Aufgaben und Fristen im Blick https://trello.com/de
Die meisten werden „Doodle“ bereits kennen: Derjenige, der einen Termin mit den anderen finden und festlegen will, macht Terminvorschläge. Alle anderen erhalten den Link zur Übersicht über die möglichen Termine per Mail und kreuzen an, wann sie Zeit haben. Die Grundversion ist kostenlos.
Die Beratung zur Einrichtung von Homeoffice, aber auch die Konfiguration von Hard- und Software kann durch das BMWI-Förderprogramm „go -digital“ finanziell unterstützt werden. Weitere Informationen unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html.