Selbsthaftende Fensterbriefhüllen für RS-Fachbetriebe

Selbsthaftende Fensterbriefhüllen für RS-Fachbetriebe

Selbsthaftende Fensterbriefhüllen und mehr für RS-Fachbetriebe zu Sammelfertigungspreisen

Als RS-Fachbetrieb kümmern Sie sich um besseren Klimaschutz, mehr Energie-Einsparung und Einbruchschutz. Das sollten auch Ihre Kunden wissen!

Die werbende, informative Geschäftsdruck-Verpackung mit der RS-Marke hilft Ihnen, diese wichtige Botschaft mit jedem Geschäftsbrief zu allen Post-Empfängern zu tragen.

Wählen Sie aus folgenden Produkten:

  • Fensterbriefhüllen für Ihren täglichen Schriftverkehr. Ein starkes Werbe-Motiv mit hohem Wiedererkennungswert. Die Haftklebung mit Abdeckstreifen für einen langen, sicheren Halt.
  • Versandtaschen ebenfalls mit Abdeckstreifen für umfangreichere Post.
    Optional ist Ihr Absendereindruck möglich.
  • Personalisierte Aufkleber für neutrale Prospekte, Karten, Mappen, Geräte etc.
  • Angebots-/Werbemappen zur geordneten Angebotsübergabe. Versand von umfangreichem Schriftgut. Personalisierung mit Ihrer Geschäftskarte.
  • Schreibblock – der Klassiker zum Notieren, Skizzieren oder auch zum Verschenken.

Die Angebote von Drescher stehen ausschließlich RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die den RS- Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben. Wenn Sie noch nicht RS-Markenbetrieb sind, wenden Sie sich bitte an Ihre BVRS-Geschäftsstelle in Bonn unter 0228 95210-0. Wir helfen gerne weiter.

Nutzen Sie diese Angebote mit den unten angefügten Bestellschein und senden Sie diesen per Post oder Fax an Drescher Full-Service Versand GmbH.

Drescher Bestellschein 2024
Drescher Bestellschein 2024
Drescher_Bestellschein_2024.pdf

Themenheft „Künstliche Intelligenz – Anwendungen und Chancen für das Handwerk“

Künstliche Intelligenz ist heute so einfach zugänglich wie nie zuvor. Das ist auch der Grund für die aktuelle Welle der KI-Begeisterung. Für Betriebe bedeutet das: Sie können schon heute mit minimalem Aufwand das Potenzial mächtiger KI-Tools nutzen – oder an eigenen KI-Lösungen arbeiten, die neue Geschäftsmodelle eröffnen.

Künstliche Intelligenz hilft dabei, ineffiziente und zeitintensive Prozesse im Handwerk zu optimieren und zu vereinfachen. So haben Mitarbeitende von Handwerksbetrieben wieder mehr Zeit fürs eigentliche Handwerk – in Zeiten des Fachkräftemangels ein großer Vorteil. Viele zeitintensive Arbeiten im Betrieb, die aktuell von Menschen erledigt werden, eignen sich dazu, durch KI (teil-)automatisiert zu werden. Algorithmen in klassischer Software sind dieser Aufgabe häufig nicht gewachsen. Mit KI verändert sich das nun. Oftmals sind es nach einem klaren Schema ablaufende Routinen, die die Kapazität von Mitarbeitenden binden, die eigentlich bei wichtigeren Aufgaben gebraucht würden. Und gerade hier, bei klar definierbaren, wiederkehrenden Aufgaben können KI-Systeme unterstützen, da sie sich algorithmisch „erlernen“ lassen.

Hierzu hat das Mittelstand Digital Zentrum Handwerk ein Themenheft mit wertvollen Inhalten entwickelt. Das Themenheft bietet einen ersten Praxiseinstieg in die neue Generation von KI-Werkzeugen, ihre Funktionsweise und den Nutzen für das Handwerk. Erkunden Sie die Vorteile von KI für Handwerksbetriebe und schauen, wie Sie mit  KI im eigenen Betrieb starten können. Hier geht es zum Themenheft: Download Themenheft

Elektronische Rechnungen

Chancen der digitalen Rechnungsbearbeitung frühzeitig nutzen

Die E-Rechnung stellt einen bedeutenden Umbruch in der Arbeitsweise der Handwerksbetriebe dar. Sie bietet einerseits die große Chance, Arbeitsabläufe in den Betrieben
effizienter zu gestalten, bürokratische Belastungen zu senken und die Liquidität zu verbessern. Andererseits ist die Etablierung der E-Rechnung im Betrieb zunächst mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.

Hierzu stellen wir Ihnen von unserem Dachverband ZDH die Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ für Handwerksbetriebe zur Verfügung, die Ihnen bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll.

Praxishilfe Elektronische Rechnung
Praxishilfe Elektronische Rechnung
Praxishilfe_elektronische_Rechnung.pdf

Neuer Werkzeugkasten der Cybersicherheit

Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ hat eine Vielzahl kostenfreier Hilfestellungen auf einer Website zusammengetragen – vom Schwachstellen Scanner bis zum Selbstcheck. Mit der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden für das Thema sensibilisiert und durch konkrete Hilfsangebote bei der Erhöhung ihres IT-Sicherheitsniveaus unterstützt. Hier geht es zum Werkzeugkasten: Mittelstand Digital – IT-Sicherheit in der Wirtschaft (mittelstand-digital.de)

Checkheft – Familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen

Das neu aufgelegte und komplett überarbeitete „Checkheft – Familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen“ ist ein praktisches Handbuch zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in KMU. Es wird vom Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, dem Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben. Wesentliche Handlungsfelder einer familienorientierten Personalpolitik werden hier anhand von praxisnahen Beispielen und Tipps gut verständlich erläutert – speziell aus der Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen. Die acht Schwerpunktkapitel decken wesentliche Themenfelder von Arbeitszeitgestaltung über Elternzeit und Wiedereinstieg bis hin zur Pflege von Angehörigen so ab, dass ebenso Einsteiger als auch erfahrene Personalverantwortliche davon profitieren.

Broschüre herunterladen unter (externer Link): Checkheft Familienorientierung KMU

KfW stellt zwei neue Mittelstandsprogramme vor

Die KfW hat ihre Mittelstandsfinanzierung neu strukturiert, dabei strafft und bietet sie nur noch zwei Kreditvarianten in der Mittelstandsfinanzierung an.

ERP-Förderkredit KMU

Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme – einschließlich Einzelunternehmern und Freiberufler sowie Gründern und Nachfolgern.
Kredithöhe bis max. 25 Mio. Euro bei einer Laufzeit von bis zu max. 20 Jahre; dabei sind 3 Jahre tilgungsfrei. Weitere Infos gibt es unter ERP-Förderkredit KMU (365, 366) | KfW

KfW-Förderkredit großer Mittelstand

Gefördert werden große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro – einschließlich Nachfolgerinnen und Nachfolgern.
Kredithöhe bis max. 25 Mio. Euro für Investitionen und laufende Kosten. Weitere Infos gibt es unter KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375 376) | KfW

Rollladen- und Sonnenschutzportal – Schärfen Sie Ihr Unternehmensprofil

Eine neue Generation der Endkundeninformation

Schärfen Sie in fünf einfachen Schritten Ihr Unternehmensprofil auf dem Rollladen- und Sonnenschutzportal www.rollladen-sonnenschutz.de (Fachbetriebssuche).

  • Sie möchten Ihren Firmeneintrag in der Fachbetriebssuche aufwerten?
    Schärfen Sie Ihr Unternehmensprofil, indem Sie Ihr Firmenlogo und Ihre
    Bilder aktualisieren. Das Rollladen- und Sonnenschutzportal ist nun für eine
    hochauflösende Darstellung optimiert.
  • Sie möchten einen Tag der offenen Tür oder eine Rabatt-Aktion bekannt
    geben? Sie können nun mehrere Aktionen und Veranstaltungen im Voraus
    planen und einstellen.
  • Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende? Kein Problem: Sie können nun Stellenangebote einstellen, die automatisch in der bekannten Suchmaschine für Stellenagebote Indeed gelistet werden. Darüber hinaus wird Ihr Stellenangebot auch auf der Homepage des BVRS und auf der Informationsseite zum Ausbildungsberuf des Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikers gelistet.

Ihr Profil im Rollladen- und Sonnenschutzportal und in der Fachbetriebssuche bleibt für Sie als Mitglied im BVRS selbstverständlich kostenfrei.

Wie das alles funktioniert, erfahren Sie in dem nachfolgenden Hilfedokument:

Tipps Zum RS-Portal
Tipps Zum RS-Portal
Tipps-zum-RS-Portal.pdf

Abschreibung von Computerhardware und Software auf ein Jahr verkürzt

Die Computerhardware sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft.

Nunmehr hat die Finanzverwaltung die Nutzungsdauer an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Die bisher in der AfA (Abschreibung für Abnutzung)-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Die neue Regelung kann vom Steuerpflichtigen angewendet werden, er hat ein Wahlrecht. Was davon alles betroffen ist, erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ausführlichen BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021, worin die Begriffe konkret definiert werden.

Danach umfasst der Begriff »Computerhardware« Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte.

Zu den Peripheriegeräten zählen

    • Eingabegeräte: wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset,
    • externe Speicher: Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer,
    • Ausgabegeräte: Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display sowie Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker).

Software

Zur „Software“ wird die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und –verarbeitung gezählt. Dazu gehören auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Anwendung

Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.

Hinweis

In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Damit kann auch auf diese noch nicht vollständig abgeschriebenen Computer, Software etc. die einjährige Nutzungsdauer angewandt werden.

Für Arbeitnehmer und Vermieter, die entsprechende private Computer, Software etc. zur Einkünfteerzielung verwenden, gilt die Neuregelung ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben in der Anlage.

20210226 AFA Nutzungsdauer
20210226 AFA Nutzungsdauer
20210226_AFA_Nutzungsdauer.pdf