Frage und Antwort aus der R+S-Fachzeitschrift 2016-04

Frage und Antwort aus der R+S-Fachzeitschrift 2016-04

Schlagregendichte Führungsschienen

Frage: Gibt es Vorgaben, aus welchen hervorgeht, was das Bauteil hinter den Führungsschienen erfüllen muss, damit die Führungsschienen schlagregendicht bleiben?

Antwort: In den Putz einbindende und auf dem Fensterrahmen direkt befestigte Rollladen- und Sonnenschutzführungsschienen müssen schlagregendicht an das Fenster angeschlossen werden. Bei plan auf dem Fensterrahmen montierten Führungsschienen entsteht zwischen Fensterrahmen und Führungsschiene eine Kapillarfuge, die zum Eindringen von Wasser in die Putz- oder Dämmebene führen kann. Um einen Wassereintritt in die Dämmung oder die Putzebene zu verhindern muss zwischen Fensterrahmen und Führungsschiene die Kapillarwirkung unterbrochen werden. Dies kann durch eine konstruktive Unterbrechung der Kapillarfuge (z.B. Nut), durch eine Dichtlippe, durch ein Dichtungsband, durch ein Fugendichtband und dergleichen erzielt werden.

Werden Führungsschienen nach den fertiggestellten Putzarbeiten eingebaut, sind keine Anforderungen an Schlagregendichtheit im Bereich der Führungsschienen gegeben. Bei feuchte-
empfindlichen Materialien, z.B. Holzbau, feuchteempfindliches Dämmmaterial, ist der Funktion der Schlagregenschutzmaßnahmen Aufmerksamkeit zu schenken. Beispielsweise müssen im Holzbau die Fensterbänke unterseitig eine zweite Dichtebene aufweisen.

Jedes Gewerk hat den jeweiligen Schlagregenschutz (z.B. Schlagregenbeanspruchung, Schlagregendichtheitsklasse) für sein einzubauendes Bauteil (z.B. Fenster, Rollladenschienen, Außenwärmedämmung/Putz, Fensterbank) selbst sicherzustellen bzw. geeignete Maßnahmen einzubauen, soweit dies planerisch nicht anders vorgesehen ist bzw. keine Notwendigkeit besteht.

Eventuell eingedrungene Feuchtigkeit darf keinen Schaden verursachen und muss kontrolliert nach außen abgeführt werden können. Um Feuchtigkeitsschäden im Anschlussbereich zu vermeiden, müssen Bauteil, Fuge und Wand als Gesamtsystem gesehen werden.

Totmannsteuerung für Rollläden?

Frage: Ein Gutachter behauptet, dass die Rollläden aus Sicherheitsgründen nur im Totmannbetrieb betrieben werden dürfen. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Richtlinie für kraftbetätigte Türen und Tore für Rollläden, die vor einem Fenster laufen, keine Anwendung findet und diese Rollläden also per Funk, Rastschalter oder Impulssteuerung ganz normal bis zu ihrem Endschalter laufen dürfen.

Antwort: Damit vom sich schließenden Tor keine Personengefährdung ausgeht, müssen einige Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Für kraftbetätigte Tore sind diese in der DIN EN 12453 definiert. Nur wenn Tore mit einer Totmannschaltung ausgerüstet sind (das heißt, dass das Tor nur so lange läuft, wie der Schalter festgehalten wird) und das Tor vom Bediener vollständig überblickt werden kann, kann auf eine Absicherung der Schließkante verzichtet werden. Wird das Tor z.B. per Funk oder in Selbsthaltung (das heißt, durch kurzes Tasten auf einem Schalter fährt das Tor selbstständig zu) betrieben, dann muss die Hauptschließkante (unterer Abschluss des Torpanzers) zusätzlich gesichert werden, um ein Einklemmen von Personen zu verhindern. Ein Rolltor wird verwendet um begeh- oder befahrbare Öffnungen von Hallen oder Garagen abzuschließen. Es ähnelt einem Rollladen, muss jedoch zusätzlich die Sicherheits- und Wärmeschutzanforderungen erfüllen, die beim Rollladen durch das Fenster gewährleistet werden.
Für Rollläden, die vor einem Fenster laufen, findet die DIN EN 12453 daher keine Anwendung – Rollläden in ihrer Standardausführung dürfen per Funk, Rastschalter oder Impulssteuerung bis zu ihrem Endschalter laufen.

Bedienung Rollladengurt

Frage: Wir haben vor drei Monaten zahlreiche Gurtbänder bei einem Kunden ausgetauscht. Durch Schrägzug sind verschiedene Gurtbänder gedoppelt. Der Kunde meint, dies würde durch eine schlechte Qualität der Gurtbänder entstehen. Gibt es technische Richtlinien für Gurtbänder und deren Bedienung und Eigenschaften?

Antwort: Wir haben eine ganze Reihe an Richtlinien und technischen Hinweisen, die jedoch nicht auf die Gurtbedienung von Rollläden im Einzelnen eingehen. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Fachhändlern oder Monteuren, dem Nutzer bei der jeweiligen Beratung die Qualität und Grenzen technischer Möglichkeiten und die warenspezifischen Eigenschaften zu vermitteln. Nicht nur mündlich, sondern auch durch die Übergabe einer Bedienungs- und Wartungsanleitung – und sich dieses schriftlich bestätigen zu lassen. Das hilft später, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Frage und Antwort aus der R+S-Fachzeitschrift 2015-04

Übertapezierte Rollladenkästen

Frage: Bei Reparaturen von Rollläden ist es erforderlich, den Kasten zu öffnen. Oft sind wir als Fachbetrieb damit konfrontiert, dass die Kästen übertapeziert sind und so Beschädigungen durch die Kastenöffnung unvermeidlich sind. Was können wir als Fachbetrieb tun, um diesen Problemen vorzubeugen?

Antwort: Der Kunde ist unbedingt nachweisbar darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Rollkastendeckel um eine Revisionsöffnung handelt, die beschädigungsfrei abnehmbar sein muss. Andernfalls können beim beliebten Übertapezieren erhebliche Kosten auf den Fachbetrieb zukommen. Allerdings sollte der Revisionsdeckel auch so gestaltet werden, dass er zum einen von der Oberfläche her ansprechend ist und zum anderen (durch seitliche Putzstücke) einfach abgenommen werden kann. Wichtig ist, dass der Rollladenfachbetrieb in solchen Fällen der Hinweispflicht nachkommt – am besten auch schriftlich. Mehr technische Informationen zu Rollladenkästen finden Sie in unserer Technischen Richtlinie 103, die zum Download auf unserer Homepage zu finden ist.

Rolloführungsschienen

Frage: Gibt es Festlegungen hinsichtlich der maximalen Begrenzung von Rolloführungsschienen über der Fensterbank?

Antwort: In der Technischen Richtlinie 121 des BVRS, aber auch in der Richtlinie für Putzanschlüsse geben wir den Hinweis, dass die Führungsschienen maximal 8 mm über der Fensterbank enden sollen. Der Schlussstab des Rollladenpanzers muss sicher bis zum Ende geführt werden, damit der Panzer bis zum Ende gleichmäßig läuft und sich nicht verkantet. Um das zu erreichen, sollte die Fensterbank ausgeklinkt werden.

Lichteinfall

Frage: Welche Festlegungen gibt es hinsichtlich des seitlichen Lichteinfalls – an den Führungsschienen vorbei – bei Rollläden? Gibt es hierzu eine relevante Norm, auf die unsere Kunden hingewiesen werden sollten?

Antwort: Grundsätzlich ist zu bemerken, dass ein Rollladen allgemein aufgrund seiner Konstruktion keine lichtdichte Verdunkelungsanlage ist. Abgesehen von speziellen transparenten Rollläden aus Kunststoff darf aber durch das Stabmaterial selbst jedoch kein Lichtdurchtritt erfolgen. Im Bereich der Stabverbindungen, der seitlichen Führungen und des oberen und unteren Abschlusses ist Streulicht zulässig, sofern die Verarbeitungsvorschriften des jeweiligen Stabherstellers bezüglich der zu verwendenden Führungsschienen und einzuhaltender Abzugsmaßen beachtet werden. Gleiches gilt für Vorbaukästen, bei denen die hintere Blende fehlt (Kundenwunsch!). Hier kann über den Rollladenkasten ein Lichteintritt erfolgen. Absolut unzulässig ist ein direkter Lichtdurchtritt an den seitlichen Führungen und im Bereich der Stabverbindungen (Lichtschlitze nicht vollständig geschlossen). Ob ein direkter Lichtdurchgang vorliegt, kann mit dem sogenannten Nadeltest überprüft werden: Ein nicht angespitzter Stahldraht mit 1 mm Durchmesser darf nicht ohne großen Kraftaufwand im Bereich des Lichtdurchtritts in waagrechter Richtung durchgeschoben werden können.

Bei Rollläden aus Holz kann aufgrund der Eigenschaften des natürlich gewachsenen Werkstoffes (Verziehen) und der erforderlichen Oberflächenbehandlung eine völlige Lichtdichtheit nicht gewährleistet werden. Diese Angaben sind so in unserer Technischen Richtlinie 121 – Produkteigenschaften Rollläden festgehalten worden. Der Fachbetrieb sollte den Endkunden darüber sach- und fachkundig beraten.

CE-Kennzeichnung von Fenstern mit Aufsatzrollladenkästen – Wie ist mit kombinierten Bauelementen Fenster und Verschattung zu verfahren?

In einem Bauwerk werden Bauprodukte häufig miteinander gemeinsam verbaut, so zum Beispiel Fassaden mit Fenstern oder Fenster mit Aufsatzrollladenkästen bzw. entsprechenden Sonnenschutzsystemen. Grundsätzlich sind gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) für alle Produkte, für die es eine harmonisierte europäische Produktnorm gibt, vom Hersteller eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen zu erstellen und zusammen mit dem Produkt zu liefern.

In der Praxis werden Fenster mit Rollladenkästen von einem oder verschiedenen Herstellern oft komplett vormontiert auf die Baustelle geliefert oder auch erst dort zu einer funktionsfähigen Einheit zusammengefügt. Auch der Rollladenpanzer wird wahlweise vormontiert oder erst auf der Baustelle eingefügt. Dabei entsteht in der Praxis häufig die Fragestellung, wie bei solchen Elementen mit der CE-Kennzeichnung zu verfahren ist.
In EN 14351-1+A1:2010 heißt es hierzu „… Diese Norm gilt für Fenster und Türen inklusive aller Beschlagteile, Dichtungen, Verglasungen sowie Rollladenkästen und Abschlüsse …“

Der Kommentar zur EN 14351-1 erläutert, dass hiermit zum Ausdruck gebracht wird, „… dass der Hersteller und Lieferant des Produkts für das komplette Element verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht, dass Elemente nur in einem komplett zusammengebauten betriebsfertigen Zustand geliefert werden müssen. Auch in Einzelteilen auf der Baustelle montierte Elemente fallen unter den Geltungsbereich dieser Norm, sofern diese in der Verantwortung eines als Hersteller auftretenden Unternehmens liegen.“

Durch die BauPVO wird festgelegt, dass jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen zu erhalten hat, um in Verkehr gebracht zu werden. Daher kann ein Kunde/Fachhändler Bauelemente mit einer nur für das einzelne Bauprodukt geltenden CE-Kennzeichnung erwerben, wie z.B. Fenster nach EN 14351-1, Markisen nach EN 13561 oder äußere Abschlüsse wie Außenjalousien und Rollläden nach EN 13659. Im Fall eines gemeinsamen Einbaus von Fenstern plus Aufsatzkästen mit Rollläden bzw. Sonnenschutzsystemen gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten/Fälle die CE-Kennzeichnung vorzunehmen.

Fall 1: Fenster + Aufsatzrollladenkasten von einem Hersteller

Wenn ein Fensterhersteller ein selbst hergestelltes Fenster mit Aufsatzrollladenkasten und Panzer von einem anderen Hersteller verbindet, kann er es auch mit einem CE-Zeichen deklarieren. In Deutschland sind für Fenster in der Regel der U-Wert, die Luftdurchlässigkeit sowie die Strahlungseigenschaften der transparenten Flächen anzugeben. Eine Angabe für den Widerstand gegen Windlast des Behangs (nach EN 13659) ist in diesem Falle nicht erforderlich. Allerdings muss der Hersteller dafür Sorge tragen, dass der Behang diese Anforderungen erfüllt (Informationen und Hilfestellung bietet die Technische Richtlinie 106 des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz). Zusätzlich fordert die EnEV Angaben zu der Luftdurchlässigkeit, also auch zu der Fuge zwischen Fenster und Aufsatzrollladenkasten. Durch den Nachweis der Kennwerte für das gesamte Element können diese Anforderungen ebenfalls geprüft bzw. nachgewiesen werden. Die Werte für das gesamte Element können sich dabei durchaus verbessern, beispielsweise der U-Wert beim Einsatz hochwärmedämmender Rollladenkästen.

Natürlich umfasst die Verantwortung des Herstellers auch die technische Dokumentation (TD mit Prüfzeugnissen, Angaben WPK etc.) und die Leistungserklärung als Voraussetzung für das CE-Zeichen am kombinierten Element. Wenn der Fensterhersteller den Rollladen inklusive Kasten von einem anderen Hersteller bezieht, muss er von diesem die notwendigen Angaben und Nachweise fordern und in der TD archivieren. Besonderes Augenmerk gilt den Verschattungseinrichtungen, weil bei bewohnten Gebäuden der sommerliche Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung EnEV bzw. DIN 4108-2 nachzuweisen ist. Gemäß EN 14351-1 und EN 13659 für äußere Abschlüsse ist der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung mit der Verschattung zu berechnen – sofern beide gemeinsam vom Fensterhersteller in Verkehr gebracht werden. Dies ist sinnvoll, da der Bauherr bzw. der Planer bei Neubauten bauphysikalische Anforderungen an die Gebäudehülle nachweisen muss; dies gilt im Übrigen auch für Erweiterungsbauten > 50 m². Bei einem reinen Austausch bestehender Fenster ist dieser Nachweis nicht notwendig.

Fall 2: Fenster + Aufsatzrollladenkasten von unterschiedlichen Herstellern

Alternativ kann der Fensterhersteller die Merkmale für das Fenster und den Rollladenpanzer sowie den Aufsatzrollladenkasten auch getrennt nach DIN EN 14351-1 und DIN EN 13659:2004 ausweisen. In diesem Fall müssen in Deutschland für den Rollladenkasten aber zusätzliche Angaben zum Wärme- und Schallschutz gemacht werden, da in der Bauregelliste A Anforderungen an den Rollladenkasten („Richtlinie über Rollladenkästen – RokR“) definiert werden, deren Einhaltung mit einem Ü-Zeichen zu kennzeichnen ist. Der Planer oder Bauherr muss diese Einzelwerte dann getrennt bei der Berechnung für den Wärme- und Schallschutz ansetzen und der Hersteller muss dem Monteur Vorgaben für die Montage machen, um den nach EnEV geforderten luftdichten Anschluss von Fenster und Rollladenkasten zu gewährleisten.
Kombiniert ein Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb Fenster und Rollladenkasten mit Panzer von unterschiedlichen Herstellern ist dieser nicht für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, sofern er nicht als Händler (mit eigener Fenstermarke) oder Importeur auftritt. Er muss jedoch darauf achten, dass für die einzelnen Produkte entsprechende Leistungserklärungen und CE-Zeichen bzw. Ü-Zeichen der verschiedenen Hersteller vorliegen. Die unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten sowie detaillierte Informationen und Praxisbeispiele finden sich im Kommentar zur EN 14351-1.

Beim Einbau ist der Fachbetrieb dann in der Pflicht zu prüfen, ob die Systeme miteinander kombiniert werden können und wie die nach EnEV geforderte Luftdichtigkeit zwischen Aufsatzkasten und Fenster gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch den Rollladenkasten- bzw. Fensterhersteller durch geprüfte Anschlusssysteme und Verarbeitungsrichtlinien erfolgen oder vom Montagebetrieb durch eine Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden, beispielsweise auf Basis der Angaben im „Leitfaden zur Montage“.

Für den Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb ist es also unerheblich, welche Vorgehensweise er auswählt. Entscheidend ist für ihn, dafür Sorge zu tragen, dass die einzubauenden Systeme die entsprechende CE-Kennzeichnung und weitere erforderliche Nachweise besitzen. Zu beachten ist, dass diese Regelungen nur für Aufsatzkastensysteme und Fenster gelten. Vorbauelemente und Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum werden davon nicht erfasst. So gesehen steht einer freien Produktauswahl bei der Kombination von Fenstern und Aufsatzkästen nichts entgegen.

Frage und Antwort aus der R+S-Fachzeitschrift 2015-01

Stahlsicherungsfedern

Frage: Einer unserer Kunden fragt, ob es eine Richtlinie oder Norm bzgl. der Verwendung/Einsatz/Anzahl von Stahlsicherungsfedern gibt. Gibt es eine entsprechende Richt-
linie oder Norm hierzu?

Anwort: Eine Norm oder Richtlinie dazu gibt es nicht. Für die tägliche Praxis sollte man sich folgenden groben Richtwert merken: Mindestens zwei Aufhängefedern sind notwendig – auf dem ersten Meter Rollladenbreite zwei  Federn, für jede angefangenen 50 cm eine weitere.

Grundsätzlich ist es aber so, dass man auf die Herstellerangaben achten sollte. Also entsprechend die Einbauvorschriften von Somfy oder Selve usw. lesen; diese geben genau Auskunft, wie viele Federn zum Einsatz kommen sollten. Bei Somfy gibt es beispielsweise die Angabe von max. fünf Federn bei 3.000 bis 3.800 mm Panzerbreite. Ausschlaggebend für die Anzahl der Federn sollte auch das Profilmaterial bzw. das Gewicht des Panzers sein.

Normen

Frage: Wir haben von einem unserer Kunden eine Liste von Normen (DIN EN 13120:2014-09 – Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen, DIN EN 16433:2014-06 – Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Prüfverfahren, DIN EN 16434:2014-06 – Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitseinrichtungen) zugeschickt bekommen mit der Bitte um Prüfung, ob dies auch für Rollläden gilt (im Speziellen um die Bedienung mit Gurt oder Schnur, da diese ja auch innen sind)? Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, weil mir die genannten Normen nicht bekannt sind.

Antwort: Mit Ausgabedatum Juni 2014 sind zwei EU-Normen erschienen, die sich mit Strangulationsgefahren bei inneren Abschlüssen befassen. Dies sind:

  • DIN EN 16433 Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Prüfverfahren
  • DIN EN 16434 Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitseinrichtungen.

Diese beiden Normen sind Prüfnormen zur DIN EN 13120:2009 mit dem Amendment (Ergänzung) A1; in A1 sind die Anforderungen enthalten, nach denen geprüft werden soll. Nach meiner Kenntnis ist jedoch A1 noch nicht in der deutschen Fassung veröffentlicht, so dass kein eindeutiger Bezug herzustellen ist. A1 ist als EN mit Datum Februar 2014 herausgegeben worden. Eine EN ist aber erst anzuwenden, wenn die entsprechenden nationalen Sprachfassungen veröffentlicht sind, und das DIN braucht sehr oft viel Zeit, damit die EN (auch) in Deutsch erhältlich ist!
Die Hersteller haben jedoch schon ihre innenliegenden Produkte auf die neuen Anforderungen abgestimmt. Zum Thema gab es schon zahlreiche Veröffentlichungen – auch von Herstellerseite.

Es ist keinesfalls so, dass Bedienschnüre verboten sind! Es müssen nur die notwendigen Anforderungen erfüllt sein – eine Möglichkeit ist z.B. ein Wendestab, in dem die Bedienschnüre verdeckt angebracht sind. Ein solches Bauteil wird vulgo Schnurwendestab genannt, ein solches Produkt von Holis BV bekam übrigens auf der letzten R+T einen Innovationspreis.
Die Anforderungen gelten übrigens überall – nicht nur in öffentlichen Gebäuden! Ausnahmen gibt es nur, wenn absolut sichergestellt ist, dass keine kleinen Kinder Zugang haben – denn um diese geht es bei der ganzen Sache! Das nur als kurze Info zu den von Ihnen angesprochenen Normen. Für Rollläden gilt das alles aber nicht.

Rollladen

Frage: Wie ist ein verbauter Rollladen energetisch und schallschutztechnisch zu betrachten? Wird er einzeln oder im Zusammenhang mit dem Fensterelement gesehen?

Antwort: Da ich Ihre Frage nicht so richtig einordnen kann, nachfolgend kurz eine allgemeine Antwort:

Zur Angabe der energetischen und akustischen Kennzahlen werden die Werte des Fensterelements als auch die des Sonnenschutzes berücksichtigt und ergeben zusammen eine Kenngröße.
Grundsätzlich werden die bauphysikalischen Eigenschaften allerdings dem verbauten Sonnenschutz zugeschrieben und nicht dem Fensterelement. Dabei gilt es zu beachten, dass der Schallschutz nicht errechnet, sondern nur gemessen werden kann.
Rollläden und Fensterelemente sehe ich von ihren Werten her eher getrennt (Zusammenhang s.o.), außer sie werden als Komplettelement eingebaut.

Technik im Dialog Jahrgang 2012

Aus dem Inhalt:

  • Aktuell gestellte Fragen und Antworten
  • Bei Rollladenkästen nichts Neues
  • EnEV soll Anforderungen zweistufig verschärfen
  • EnEV 2013
  • u. a.
RS-Fachzeitschrift - Technik Im Dialog 2012
RS-Fachzeitschrift - Technik Im Dialog 2012
Technik_im_Dialog_2012_2.pdf

Schwitzen gesetzlich verboten

Sonnenschutz schon seit 2001 vorgeschrieben – Nachweisverfahren aktualisiert

In der Diskussion über Verbesserungen des Wärmeschutzes im Rahmen der Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein für die R+S-Branche wichtiges Thema weitgehend unbeachtet geblieben:
Neben der Begrenzung des Primärenergiebedarfs als Hauptanforderung und dem Mindestwärmeschutz als Nebenanforderung enthält sowohl die aktuelle als auch die kommende EnEV als Zusatzanforderung den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für zu errichtende Gebäude – und das schon seit 2001. Im Gebäudeenergieausweis ist dieser Nachweis zu dokumentieren.

Die Grundlage für den Nachweis ist im Abschnitt 8 der DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zu finden. Dieses Verfahren wurde im Jahre 2001 aufgestellt und wurde seither unverändert angewendet.

Aufgrund negativer Erfahrungen, insbesondere einer Überhitzungsproblematik bei bestimmten Bundesbauten, sollte bei der EnEV 2009 eine Verbesserung erfolgen. Der damals gewählte Weg, nämlich eine pauschale Verschärfung der Anforderungen um 30 Prozent, erwies sich als untauglich und wurde schlussendlich aufgegeben. Zu dieser Erkenntnis hatten auch die Argumentationen und Projektzusagen der Aktionsgemeinschaft von BVRS, Verband Fenster + Fassade (VFF) und dem Bundesverband Flachglas (BF) geführt.

Überarbeitung DIN 4108-2

Mit der Zurückziehung der pauschalen Verschärfung rückte die Überarbeitung der in DIN 4108-2 geregelten Mindestanforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz in den Vordergrund. Dazu wurde in 2008 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein Forschungsvorhaben (Auftragsforschung) mit dem Ziel einer Harmonisierung auf sonstige bestehende Regelwerke und einer Anpassung auf aktuelle Gegebenheiten begonnen. Die Bearbeitung erfolgt durch das Ingenieurbüro Professor Dr. Hauser in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) und dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP). In einem Parallelvorhaben erfolgte durch den Deutschen Wetterdienst eine Überarbeitung der für Deutschland heranzuziehenden Klimadatensätze (sogenannte Testreferenzjahre).

Schon früh wurde dabei erkannt, dass es zu einer Anhebung des im Sommer zugrunde zu legenden Temperaturniveaus und dadurch zwangsweise zu einer Verschärfung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz kommen würde. Dies war auch teilweise so gewollt, denn trotz Erfüllung der Anforderungen sind massive Überhitzungen aufgetreten. Auf der anderen Seite sind wesentliche Parameter, die sich günstig auf das sommerliche Wärmeverhalten auswirken können, bisher nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden, wie z.B. wirksame Nachtlüftungskonzepte oder auch die Einbeziehung von Systemen zur regenerativen Kälteerzeugung.
Zur Berücksichtigung dieser Parameter wären umfangreiche Studien erforderlich gewesen, die der Forschungsauftrag des BBR nicht abgedeckt hätte. Da die drei Verbände BVRS, VFF und BF grundsätzlich ihre Bereitschaft zur Unterstützung bekundet hatten, hat Projektleiter Professor Maas nicht vergeblich um Unterstützung gebeten. Die Beteiligten sahen es als äußerst wünschenswert an, sowohl eine differenzierte Nachtlüftung als auch die sogenannte Sohlplattenkühlung in das vereinfachte Verfahren der DIN 4108-2 aufzunehmen, um möglichst große Fensterflächen mit hohen solaren Gewinnen im Winter zu realisieren, ohne den Komfort im Sommer zu verschlechtern.

Der neue Nachweis

An der grundsätzlichen Vorgehensweise beim von der EnEV geforderten „vereinfachen Nachweis“ hat sich nichts geändert; es werden weiterhin Sonneneintragskennwerte verglichen.

Aus der Fläche der Fenster, deren Gesamtenergiedurchlassgrad einschließlich Sonnenschutz (gtot) und der Nettogrundfläche des Raumes wird als erster Schritt der vorhandene Sonneneintragskennwert ermittelt. Für eine überschlägige Berechnung, vor allem wenn die Einbaubedingungen noch nicht genau festgelegt sind, enthält die Tabelle 7 Anhaltswerte für Abminderungsfaktoren FC, und zwar erstmals in Abhängigkeit vom verwendeten Glas. Damit können die gtot-Werte ermittelt werden. Es empfiehlt sich aber immer eine genaue Bestimmung, entweder durch Berechnung nach den einschlägigen Normen oder unter Verwendung gesicherter Herstellerangaben.

Als Vergleichswert, der nicht überschritten werden darf, wird als zweiter Schritt aus den anteiligen Sonneneintragskennwerten S1 bis S6 der zulässige Sonneneintragskennwert bestimmt. Die Anzahl dieser S-Werte ist zwar gleich geblieben wie in der Vorgängernorm, aber bei den Inhalten gibt es erhebliche Unterschiede.

Berechnet wurden die Kennwerte mit Hilfe von jährlichen Übertemperaturgradstunden, also einem Produkt aus Zeitdauer und der Höhe der Überschreitung, und zwar mit 1.200 Kh/a bei Wohngebäuden und 500 Kh/a bei Nichtwohngebäuden. Dies ist wesentlich aussagekräftiger als die bisherige Regelung, bei der die „Grenztemperatur“ bei nicht mehr als 10 Prozent der Aufenthaltsdauer überschritten werden durfte.

Die neuen Kennwerte

DIN 4108-2:2013-02

DIN 4108-2:2013-02

In S1 sind nun Klimaregion, Bauart und (erweiterte) Nachtlüftung mit Hilfe einer Matrix kombiniert. Dabei ist anzumerken, dass durch die neuen Klimadaten auch die Karte der Klimazonen grundsätzlich überarbeitet wurde und nun wesentlich detaillierter ist. Zudem wird zur Charakterisierung der Klimazonen der Begriff Grenztemperatur vermieden und durch Bezugstemperatur ersetzt. In der Vergangenheit hatte dies ja bekanntlicherweise zu Fehlinterpretationen geführt (z.B. „Bielefelder Klimaurteil“). Eine Erleichterung ist auch eine Beschreibung der Bauart, mit der diese in der Regel ohne Nachweis der wirksamen Wärmespeicherkapazität bestimmt werden kann.

Grundlage für die Bestimmung des Kennwerts S1 ist ein Fensterflächenanteil von etwa 25 Prozent. Mit dem neu eingeführten Wert S2 wird hier bei Abweichungen eine Kompensation vorgenommen.
Mit dem Kennwert S6 wird nun der bauartabhängige Einfluss der passiven Kühlung berücksichtigt. Dies wird häufig dergestalt realisiert, dass die Rohrsysteme von Flächenheizungen im Sommer anstelle des Heizwassers von kaltem Wasser durchströmt werden; die aufgenommene Wärme wird an das Erdreich im Fundamentbereich (daher stammt der Begriff Sohlplattenkühlung) abgegeben.
Der Kennwert S3 berücksichtigt nun den Einfluss von Sonnenschutzglas, S4 die Fensterneigung und S5 die Orientierung. Die Werte für S3 und S5 sind gleich geblieben.
Eine ausführliche Beschreibung des Nachweises und Beispiele sind Inhalt des überarbeiteten Merkblatts ES.04 sommerlicher Wärmeschutz des VFF, das in Kürze veröffentlicht wird. An der Erstellung und Überarbeitung dieses Merkblatts ist der BVRS schon von Anfang an beteiligt gewesen.

Das Technische Kompetenzzentrum des BVRS plant die Erstellung einer Technischen Richtlinie zum gleichen Thema, in der auch auf die Berechnung von gtot näher eingegangen werden soll.

Fassadensanierung leicht gemacht

Gemeinsam mit dem VFF und dem BF hat der BVRS die Erstellung eines Leitfadens zur Fassadensanierung gefördert.

Kurzbericht und Zusammenfassung zum Leitfaden

Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Auszug)
Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Auszug)
Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Auszug).pdf
Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Kurzbericht Fraunhofer)
Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Kurzbericht Fraunhofer)
Leitfaden Sommerlicher Wärmeschutz (Kurzbericht fraunhofer).pdf

Nachfolgende der zugehörige Artikel aus der Fachzeitschrift R+S Ausgabe Januar/Februar 2013

Umfangreiche Modernisierungsempfehlungen auch für Sonnenschutz

Mit der Fertigstellung des Leitfadens für abgestimmte Modernisierungsempfehlungen bei Nichtwohngebäuden unter besonderer Berücksichtigung der Fassade sind nun alle Zusagen erfüllt, welche im Zuge der Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 vom BVRS und seinen Partnerverbänden gemacht worden sind, um die damalige pauschale Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes abzuwenden.
Das Projekt wurde von der Universität Kassel in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Bauphysik (Kassel) durchgeführt. Begonnen wurde es vom Verein Zentrum für Umweltbewusstes Bauen (ZUB) e.V. und zum 1. Januar 2012 an die Universität Kassel übertragen. Unter der Projektnummer SF – 10.08.18.7-11.12 erfolgte eine Förderung mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), und zwar als Antragsforschung.
Bei geförderten Forschungsvorhaben dieser Art muss ein Teil der Kosten von „Industriepartnern“ übernommen werden. Neben dem BVRS waren dies der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Bundesverband Flachglas (BF). Durch die Mitwirkung des Technischen Kompetenzzentrums (TKZ) des BVRS und Fachleuten der anderen Beteiligten in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe konnte sichergestellt werden, dass die Empfehlungen praxisnah und kostengünstig umsetzbar sind. Die nachfolgenden Ausführungen sind in der Regel dem Text des Abschlussberichts bzw. dem Leitfaden selbst entnommen. Selbstverständlich liegt der Fokus dieses Artikels auf den Ausführungen zu Produkten der R+S-Branche.
Schon im Abschlussbericht wird die Bedeutung des Sonnenschutzes hervorgehoben: „Neben dem winterlichen Wärmeschutz stellt der sommerliche Wärmeschutz eine weitere wichtige bauphysikalische Planungsaufgabe dar. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sommerliche Überhitzungen und die beim Einsatz von Kühlgeräten entstehenden Energieaufwendungen durch eine entsprechende Planung und Ausführung gering gehalten werden.“

Inhalt des Leitfadens

Ziel des Vorhabens war es, Hilfestellungen für die Erstellung von Modernisierungsempfehlungen zur fassaden-
bezogenen Verbesserung der energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden bereitzustellen. Im Ergebnis soll auf diese Weise ein Maßnahmenkatalog mit übersichtlich zusammengefassten, prinzipiellen Modernsierungsempfehlungen entstehen. Dies soll erfolgen unter Berücksichtigung

  • baukonstruktiver, bauphysikalischer, anlagentechnischer und gestalterischer Aspekte,
  • der Darstellung von Energieeinsparpotenzialen und
  • von Angaben zur Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsempfehlungen.

Diese Modernisierungsempfehlungen können u.a. beim bedarfsorientierten Energieausweis zur Beschreibung der bau- und anlagentechnischen sowie gestalterischen Aspekte und darüber hinaus beim verbrauchsorientierten Energieausweis zur Darstellung der möglichen Energieeinsparung infolge Einzelmaßnahmen oder Kombinationen solcher und deren Wirtschaftlichkeit herangezogen werden.
Neben der Bereitstellung von Modernisierungsempfehlungen werden Hinweise auf allgemeine Planungsaspekte, wie Normen oder Verordnungen, gegeben. Darüber hinaus werden die auf den Maßnahmenblättern betrachteten Aspekte vertieft beschrieben. Somit gliedert sich der Leitfaden im Wesentlichen in zwei Teile: Zum einen ist eine Art Katalog entstanden, in dem für bestimmte Bauteile Modernisierungsempfehlungen kompakt und übersichtlich abgebildet werden; des Weiteren gibt es einen vorangestellten, allgemeinen Teil, in dem diese Empfehlungen näher erläutert und inhaltlich vertieft werden.

Maßnahmenblätter

Folgende Nichtwohngebäudetypen wurden aufgrund der aufgeführten Aspekte als relevant identifiziert und untersucht:

  • Bürogebäude: hoher Anteil am Gesamtgebäudebestand, allgemeine Relevanz, Sanierungspotenzial (fassadenbezogen)
  • Schulen: stehen im Interesse der Öffentlichkeit; politisches Vorbild; Sanierungspotenzial (fassadenbezogen); derzeit große Relevanz im Bereich Sanierung (dena: „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen“; enob: „Energieeffiziente Schule“)
  • Sporthallen: ähnliche Motivation wie bei Schulen
  • Hotels: Sanierungspotenzial von großem Interesse für die Gebäudenut-zer/Betreiber; relevanter Sektor in der öffentlichen Wahrnehmung.

Zwei Lösungsansätze wurden betrachtet, und zwar zum ersten die Instandsetzung, zum zweiten Rückbau, Austausch und Neuerrichtung.
Beim ersten Sanierungsansatz ist es das Ziel, die bestehenden Fassadenkomponenten so weit in Stand zu setzen, dass sie den heutigen Anforderungen an eine Gebäudehülle genügen. Zu den notwendigen Mindestmaßnahmen können in der Regel das Aufbringen von Wärmedämmung, der Austausch der Fenster sowie die Installation bzw. Erneuerung eines Sonnenschutzes zählen.
Der Rückbau einer bestehenden Fassade bis zum Rohbau und das anschließende Errichten einer neuen Fassade sind in der Regel Maßnahmen im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung des gesamten Gebäudes als Reaktion auf Veränderungen der inneren Organisation bzw. Nutzung. In diesem Fall ist es häufig notwendig, das Gebäude in den Rohbauzustand zurückzuführen, um funktionale, energetische, konstruktive und gestalterische Aspekte im Zusammenhang lösen zu können.

Die in Maßnahmenblättern zu Fenstertausch bzw. Innendämmung enthaltenen Textbausteine zum sommerlichen Wärmeschutz wiederholen sich im gesamten Leitfaden. Sie lauten:

  • Der Wärmeeintrag über transparente Bauteile wird im Wesentlichen durch den gtot-Wert bestimmt, der zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes so gering wie möglich ausfallen sollte. Dieser ergibt sich durch das Fenster inklusive Sonnenschutz. Je nach Orientierung und Transparenzanteil der Fassade bzw. des Fensters ist ein entsprechender Sonnenschutz erforderlich.
  • Voraussetzung für akzeptable Innenraumtemperaturen ist in jedem Fall das Vorhandensein eines Sonnenschutzes für die transparenten Bauteilflächen.
    Besonders wichtig, insbesondere zur Argumentation, ist die Tatsache, dass bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz immer als kostenneutral betrachtet werden („Sowieso-Maßnahmen“)!

Sommerlicher Wärmeschutz

Im Abschnitt 6 des Leitfadens werden die Einflussgrößen auf den sommerlichen Wärmeschutz ausführlich beschrieben und das Nachweisverfahren nach DIN 4108-2 umfassend erläutert. Die Texte dieses Abschnittes sollen hier auszugsweise wiedergegeben werden, können sie doch als Basis für Planung und Verkauf dienen.

Wärmeeinträge durch transparente Bauteile eines Gebäudes tragen zur Erhöhung sommerlicher Raumtemperaturen bei. Während beispielsweise große Fensterflächen in den entsprechenden Orientierungen aufgrund ihrer hohen passiven Solarenergiegewinne für den winterlichen Heizfall von Vorteil sind, können diese in den Sommermonaten ohne vorbeugende Maßnahmen zu Überhitzungen in den Innenräumen führen.
Raumtemperaturen, die sich während der Sommerperiode im Gebäude einstellen, sind unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:

  • Standort des Gebäudes
  • Größe, Orientierung und Gesamtenergiedurchlassgrad transparenter Außenbauteile
  • Art und Anwendung von Sonnenschutzvorrichtungen, usw.

Die Effizienz eines Gesamtsystems (Fenster und Sonnenschutz) sollte immer unter Berücksichtigung der Beeinflussung der Einzelkomponenten untereinander bestimmt werden. Beispielsweise nimmt die Positionierung des Sonnenschutzes einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz.

Eine Möglichkeit zur Reduzierung des Energieeintrags besteht in der Verwendung von Sonnenschutzgläsern mit reduziertem Gesamtenergiedurchlassgrad. Zu beachten ist jedoch, dass die ausschließliche Verwendung ohne weiteren Sonnenschutz in den meisten Fällen (ohne aktive Kühlung) nicht ausreichend zur sicheren Gewährleistung von akzeptablen Raumtemperaturen ist.

Während ein Sonnenschutz also zur Gewährleistung akzeptabler Raumtemperaturen (thermische Behaglichkeit) beiträgt und demnach seine Funktion überwiegend in den Sommermonaten erfüllt, reduziert ein Blendschutz ganzjährig unerwünschte Blendungen oder Reflexionen durch Lichteinfall (visuelle Behaglichkeit). Eine Trennung der Systeme in ein Blend- und ein Sonnenschutzsystem ist zwar in der Umsetzung aufwändiger, bietet jedoch die Möglichkeit einer besseren Regulierung je nach jahreszeitlichen Anforderungen. Durch diese Zweiteilung kann sowohl im Winter- als auch im Sommerhalbjahr der Schutzmechanismus so abgestimmt werden, dass entweder die Sonneneinstrahlung bereits vor oder erst hinter Glasscheibe abgeschirmt wird. Diese Grundvoraussetzung kann sich sowohl auf den Kühlkälte- als auch auf den Heizwärmebedarf positiv auswirken.

Die richtige Anordnung von Sonnenschutzsystemen hat einen entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch von Gebäuden. Berechnungen für Glasfassaden zeigen, dass gegenüber der Fassade ohne Sonnenschutz der Kühlkältebedarf beim Einsatz eines außenliegenden Sonnenschutzes auf weniger als die Hälfte reduziert werden kann. Die Verwendung eines innenliegenden Systems erzielt im Vergleich dazu lediglich eine Einsparung von 20 Prozent gegenüber einer Fassade ohne Sonnenschutzsystem.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass sich ein Sonnenschutzsystem nicht nur positiv auf den sommerlichen Wärmeschutz auswirkt, sondern über die Nutzung als temporärer Wärmeschutz auch eine Einsparung von Heizenergie möglich ist. Im Nichtwohngebäudebereich kommen für außenliegende Systeme in der Regel entweder Außenjalousien/Raffstores oder textiler Sonnenschutz zum Einsatz, die der Klasse 1 für die Luftdurchlässigkeit zugeordnet sind, wodurch in etwa ein zusätzlicher Wärmedurchlasswiderstand ΔR = 0,08 m²K/W erreicht werden kann.
Die typischen ΔR-Werte für innenliegende Systeme betragen gemäß DIN EN 13125 je nach Luftdichtheitsklasse Werte von ΔR = 0,08 – 0,14 m²K/W.
Anmerkung: Bei Anwendung IR-reflektierender Behänge können wesentlich höhere Energieeinsparungen erzielt werden, wie aktuelle Untersuchungen zeigen bzw. nach DIN EN 13125 berechnet werden können.

Fazit

Die vorstehenden Ausführungen zum sommerlichen Wärmeschutz könnten noch seitenlang fortgeführt werden. Der Leitfaden dürfte in Kürze durch das BBSR veröffentlicht werden und steht dann allgemein zur Verfügung. Die vorgenannten Beispiele zeigen auf, dass sich der Aufwand gelohnt hat und der Sonnenschutz auch bei Sanierungsmaßnahmen „ins rechte Licht“ gerückt wird.

Technik im Dialog Jahrgang 2011

Aus dem Inhalt:

  • Aktuell gestellte Fragen und Antworten
  • Anmerkungen zur Richtlinie Putzanschlüsse
  • Kindersicherheit bei innenliegendem Sonnenschutz
  • Reinigung von Markisentüchern
  • u. a.

RS-Fachzeitschrift - Technik Im Dialog 2011
RS-Fachzeitschrift - Technik Im Dialog 2011
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