Neben den gewerkespezifischen Normen, die im Dokument „Anwendung von Normen“ erläutert sind, werden häufig noch weitere Normen zitiert. Dieses sind dann Grund- oder Planungsnormen, die in diesem Dokument aufgelistet und die Anwendungsbereiche erläutert werden.
Neben den gewerkespezifischen Normen, die im Dokument „Anwendung von Normen“ erläutert sind, werden häufig noch weitere Normen zitiert. Dieses sind dann Grund- oder Planungsnormen, die in diesem Dokument aufgelistet und die Anwendungsbereiche erläutert werden.
Erstellt vom Technischen Kompetenzzentrum, wird bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben.
Stand: 06. Juli 2023
Frühere Ausgaben: 26. Mai 2019
Änderungen: DIN EN 12216, DIN EN 12453, DIN EN 12604, DIN EN
13241, DIN 18104-1, DIN EN 513, DIN EN 514, DIN EN 12207
Zurückziehungen: DIN EN 12445, DIN EN 12605
Rund um das Thema CE-Kennzeichnung ergeben sich immer wieder eine ganze Reihe von Fragestellungen. Was bei der CE-Kennzeichnung als Hersteller sowie als Verarbeiter von kennzeichnungspflichtigen Bauprodukten zu beachten ist, hat das DIBt übersichtlich zusammengefasst und sind nun auch bei uns zum Download zu finden.
Mit diesem Protokoll können Mitgliedbetriebe nach erfolgter Montage z.B. einer Markise, alle Daten erfassen, um eine ordnungsgemäße Montage und die Verwendung von entsprechend geeigneten und zugelassenen Befestigungsmitteln zu dokumentieren. Diese kann dann dem Kunden übergeben werden und zur eigenen Sicherheit abgelegt werden.
In den vergangenen Monaten gab es erhebliche Diskussionen darum, welche Tabellen für die Leistungserklärung bei der Windwiderstandsklassen von Markisen anzuwenden sind (R+S 12/2021).
Dort hatten wir berichtet, dass am 14. März 2019 eine delegierte Verordnung der EU-Kommission 2019/1188 erlassen worden ist, die festlegt, dass die neuen Windklassen, wie sie bereits in der DIN EN 13561-2015 enthalten sind, für die Leistungserklärung nun zu verwenden sind. Die Diskussion um die Gültigkeit dieser Verordnung wurde Mitte November an das DIBt und die Marktüberwachungsbehörden herangetragen. Nun liegt dem BVRS ein Protokoll und dazu neue vom DIBt erstellte Muster für die Leistungs- und Konformitätserklärung vor. Im Muster zur Leistungserklärung wird nun eindeutig bei der Erklärung der Windklassen auf die Delegierte Verordnung der EU-Kommission 2019/1188 verwiesen. Allerdings scheint die Diskussion noch nicht vollständig abgeschlossen, denn das DIBt und die Marktüberwachungsbehörden weisen ebenfalls darauf hin, dass Widersprüche mit der harmonisierten Fassung der DIN EN 13561 aus dem Jahr 2009 auf EU-Ebene zu klären wären.
Nachfolgend finden Sie folgende relevante Dokumente zum Download:
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz steuerlich nach §35 c EStG fördern lassen wollen, müssen beim Finanzamt eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt wurden. Das entsprechende Formular kann hier hier heruntergeladen werden:
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz durch die BAFA förden lassen wollen, müssen gegenüber dem Energieeffiezienzexperten bzw. der BAFA eine Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht und den Förderbedingungen der BAFA entsprechend ausgeführt wurden. Die BAFA selbst bietet derzeit noch keinen Vordruck an, der verwendet werden kann. Das entsprechende Formular kann hier hier heruntergeladen werden:
Seit dem 1.November 2020 sind Betriebe bei Abgabe eines Angebotes zu einem energetisch bilanzierten Sanierungsvorhaben gemäß §48 Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, den Bauherrn darüber zu informieren, dass er einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einer Person, die gemäß §88 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Diese Beratungsleistung muss jedoch kostenlos angeboten werden.
Hinweis: Im Rahmen jeder Vor- oder Entwurfsplanung für eine energetische Sanierung ist eine solchen Leistung grundsätzlich enthalten, sie wird jedoch häufig – oft aus Unwissenheit der Bauherren – nicht unmittelbar in Anspruch genommen.
Nachfolgend finden Sie das entsprechende Formular zur Vorlage beim Kunden: