Wir hatten Sie jüngst über die Reform der Sicherheitsbeauftragten informiert. Nachdem das der Reform zugrundeliegende Gesetz in der letzten Maiwoche im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist die Änderung der Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten wie geplant am 29. Mai 2026 in Kraft getreten.
Künftig gilt für die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten:
Der Unfallversicherungsträger kann – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – eine Bestellung anordnen, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit vorliegen.
Das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesamt für Justiz warnen immer wieder vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Unternehmen hätten angeblich ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht und sollten jetzt an die angegebene Bankverbindung überweisen. Tun Sie es nicht! Klicken Sie nicht auf irgendwelche Links! Öffnen Sie keine Anhänge! Auch, wenn viel Druck gemacht wird.
Richtig ist:
Betrüger nutzen jedoch scheinbar oft das Halbwissen über die Pflichten und die Sanktionen aus. Verbreitet sind betrügerische Zahlungsaufforderungen wegen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger – offenbar mit dem Absender „Bundesamt der Justiz“, manchmal auch mit Bußgeld-Androhung.
Von Mitteilungspflichten bis zur E-Rechnung: Unser Dachverband ZDH hat seine Handreichung zur ordnungsgemäßen Kassenführung umfassend überarbeitet.
Die aktualisierte Praxishilfe unterstützt insbesondere bargeldintensive Handwerksbetriebe dabei, neue Anforderungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen, inklusive aktueller Regelungen zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zur Kassen-Nachschau und zu digitalen Belegen.
Damit erhalten Betriebe und Beschäftigte eine kompakte Orientierung zu den derzeit geltenden Anforderungen rund um die Kassenführung.
In den kommenden Monaten treten mehrere neue gesetzliche Regelungen für Verbraucherverträge in Kraft, die auch Handwerksbetriebe betreffen. Die neuen Praxis Recht-Informationen unseres Dachverbandes ZDH bieten einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und hilfreiche Praxishinweise:
Die Praxis Recht-Dokumente können auf der ZDH-Webseite heruntergeladen werden.
Gutscheine jeder Art erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Für viele Kunden sind Gutscheine ein beliebtes Geschenk und für die Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument. Insoweit greifen immer mehr Unternehmen auf die Ausgabe von Gutscheinen zurück, obwohl sie regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bei der zutreffenden steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Gutscheine haben. Daher hat die ZDH-Steuerabteilung ein Merkblatt ausgearbeitet, das den Unternehmen bei der zutreffenden steuerlichen Erfassung von Gutscheinen eine Hilfestellung geben soll. Das Merkblatt geht zum einen auf die umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Behandlung von Gutscheinen ein und gibt Einblicke in die Aspekte der Kassenführung und der Gewinnermittlung.
Für das zweite Halbjahr 2020 wurde die Umsatzsteuer bekanntlich auf 16 Prozent bzw. 5 Prozent abgesenkt. Ein aktualisiertes Merkblatt der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) erläutert anhand von Beispielen und Mustern zahlreiche Detailfragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung und gibt umfassende Erläuterungen zu praxisrelevanten Sachverhalten.
Seit dem 14. Februar 2020 ist das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk nach über 16 Jahren wieder meisterpflichtig.
Das neue Merkblatt behandelt die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in unserem Gewerk. Hier wird besonders auf die Regelungen zum Bestandsschutz eingegangen und die möglichen Ausnahmen von der Meisterpflicht.
Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung März 2020 vor.
Im Rahmen der Überarbeitung 2020 wurden überwiegend sprachliche Anpassungen im Bereich der Regelung zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen vorgenommen. Die Regelung wurde sprachlich weiter an den Gesetzeswortlaut angepasst. Hierdurch soll bei einer möglichen gerichtlichen Inhaltskontrolle eine Unwirksamkeit der Regelung vermieden werden.
Überdies wurde die Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes berücksichtigt. Hierdurch hat sich die Bezeichnung der für Handwerker zuständigen Streitschlichtungsstelle im Einzelgewerk/Handwerkervertrag geändert. Der verpflichtende Hinweis auf die Schlichtungsstelle im Info-Blatt des Einzelgewerk/Handwerkervertrages musste daher angepasst werden.
Den aktualisierten Verbrauchervertrag für Bauleistungen geben wir Ihnen in der Anlage zur Kenntnis.