Beuth-Verlag bietet Normen-Flatrate

Beuth-Verlag bietet Normen-Flatrate

Originaldokumente zum günstigen Festpreis

Jetzt für DIN-Normen, ISO-Normen oder VDI-Richtlinien

Unter www.beuth.de kann man jetzt mit verschiedenen Normen-Flatrates wichtige Regelwerke per Download im PDF-Format mit großem Preisvorteil im Vergleich zum Einzelbezug erwerben.

So schaltet man die Flatrate frei:

  1. Die passende Variante online auswählen und per Mausklick bestellen.
  2.  Die Freischaltung der Normen-Flatrate wird mit einer E-Mail bestätigt.
  3. Dann können die ausgewählten Dokumente direkt im Download als PDF über den WebShop bezogen werden.

Vorteile:

Clever sparen: Für alle Normen-Flatrates gilt unabhängig von den Einzelpreisen der Dokumente jeweils ein Festpreis mit Sparvorteil: In der Normen-Flatrate DIN 25 zum Beispiel kostet eine Original-DIN-Norm zurzeit umgerechnet 42 EUR.
Bitte beachten: Die Preise für die Flatrates erhöhen sich ab Januar 2016 – nur noch im Dezember gelten noch die 2015er-Preise.

Kein Abonnement: Die Flatrate gilt für ein Jahr und läuft automatisch aus – es besteht keinerlei Abo-Verpflichtung!

Nichts verschenken: Eine E-Mail informiert kurz vor Auslauf der Flatrate über die bis dato erworbenen Dokumente, damit die Flatrate voll ausgeschöpft werden kann.

Die Normen-Flatrate gibt es für

  • 25 oder 50 DIN-Normen
  • 25 oder 50 ISO-Normen
  • 10, 25 oder 50 VDI-Richtlinien
  • oder in einer Kombi für 10 DIN-Normen und 10 VDI-Richtlinien.

Hinweis:

  • Alle Normen-Flatrates haben eine Gültigkeit von jeweils 12 Monaten.
  • Innerhalb von 12 Monaten kann man nur eine Normen-Flatrate je Regelwerk (DIN, ISO, VDI) beziehen.
  • Es gibt die Möglichkeit zum Upgrade der Normen-Flatrate (z. B. von 25 auf 50 Dokumente) innerhalb eines Jahres.
  • Die Dokumente können ausschließlich online im PDF-Format bezogen werden.
  • Über die Normen-Flatrate können nur bereits erschienene und damit lieferbare Normen bezogen werden. Vormerkbare Normen, also Dokumente, die noch nicht veröffentlicht worden sind, können dem Kontingent der Normen-Flatrate nicht hinzugefügt werden.

Studie von Prof. Dr. Hauser zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung von Fenstern

Die vollständige Studie von Herrn Prof. Dr. Hauser zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung von Fenstern steht unseren Mitgliedern exklusiv im Ratgeber Technik zum heruterladen bereit.

Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern

Die Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern sind Online und zu finden unter https://rs-kompetenzzentrum.de/merkblaetter-studien/

Energy Label für Fenster mit Rollläden und Sonnenschutz

Transparenz für Hersteller, Planer und Verbraucher

In Zusammenarbeit mit dem ITRS Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e.V. (Fachgruppe IV Rollladen – Sonnenschutz – Automation) hat das ift Rosenheim das bereits existierende Energy Label für Fenster weiterentwickelt. Damit kann nun auch der zusätzliche Wärmewiderstand eines außenliegenden Rollladens oder Sonnenschutzes bei der Berechnung der Energieverluste berücksichtigt werden.

Durch die Überarbeitung der Produktnorm EN 13659 für außenliegende Ab­schlüsse und Jalousien ist zukünftig der zusätzliche Wärmewiderstand ΔR eines Rollladens oder einer Jalou­sie zu ermitteln und auf dem CE Zeichen zu deklarieren. Durch die Berücksichtigung des ΔR-Wertes im Energy Label des ift Rosenheim wird dieser Effekt bei der Er­mittlung der Energieeffizienz von Fenstern mit Rollläden oder Sonnenschutz für den Verbraucher klar und ver­ständlich.

Das Energy Label schafft damit einen einheitlichen Bewer­tungsmaßstab für die wärme- und kältedämmende Wirkung unterschiedlicher Behänge in Kombination mit dem Fens­ter. Um eine realitätsnahe Klassifizierung zu erreichen, werden die gegensätzlichen jahreszeitlichen Anforderungen im Sommer und Winter berücksichtigt. Im Sommer stehen die Vermeidung von Hitzestaus in den Wohnräumen, die Einsparung von Klimatisierungskosten sowie die Erhöhung des Wohnkomforts im Vordergrund. Im Winter ist die opti­male Nutzung des Tageslichts als natürliche Energiequelle zur Reduzierung des Heizbedarfs und die Verbesserung der Dämmwirkung in den kalten Nachtstunden zu beach­ten.

Als Ergebnis wird im Energy Label des ift Rosenheim eine Einstufung in eine von sieben Effizienzklassen vorge­nommen. Die Hersteller von Rollläden und Sonnen­schutzsystemen bekommen damit ein aussagestarkes und objektives Instrument an die Hand, um die Energieeinspar­potentiale ihrer Produkte in Verbindung mit einem Fenster im Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit zu verankern. Denn Behänge leisten selbst bei hochwertigen Fenstern einen ganz erheblichen und nachhaltigen Energieeinspa­rungseffekt und zwar im Sommer und Winter.

CE-Kennzeichnung von Fenstern mit Aufsatzrollladenkästen

Wie ist mit kombinierten Bauelementen Fenster + Verschattung zu verfahren?

In einem Bauwerk werden Bauprodukte häufig miteinander kombiniert, so zum Beispiel Fassaden mit Fenstern oder Fenster mit Aufsatzrollladenkästen bzw. entsprechenden Sonnenschutzsystemen. Grundsätzlich ist gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) für alle Produkte, für die es eine harmonisierte europäische Produktnorm gibt, vom Hersteller eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen zu erstellen und zusammen mit dem Produkt zu liefern.

In der Praxis werden Fenster mit Rollladenkästen von einem oder verschiedenen Herstellern oft komplett vormontiert auf die Baustelle geliefert oder auch erst dort zu einer funktionsfähigen Einheit zusammengefügt. Auch der Rollladenpanzer wird wahlweise vormontiert oder erst auf der Baustelle eingefügt. Dabei entsteht in der Praxis häufig die Fragestellung wie bei solchen kombinierten Elementen mit der CE-Kennzeichnung zu verfahren ist. In EN 14351-1+A1:2010 heißt es hierzu „… Diese Norm gilt für Fenster und Türen inklusive aller Beschlagteile, Dichtungen, Verglasungen sowie … Rollladenkästen und Abschlüsse …

Der Kommentar zur EN 14351-1 erläutert, dass hiermit zum Ausdruck gebracht wird, „dass der Hersteller und Lieferant des Produkts für das komplette Element verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht, dass Elemente nur in einem komplett zusammengebauten betriebsfertigen Zustand geliefert werden müssen. Auch in Einzelteilen auf der Baustelle montierte Elemente fallen unter den Geltungsbereich dieser Norm, sofern diese in der Verantwortung eines als Hersteller auftretenden Unternehmens liegen.“

Durch die Bauproduktenverordnung wird festgelegt, dass jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen zu erhalten hat, um es in Verkehr zu bringen. Daher kann ein Kunde/Fachhändler Bauelemente mit einer nur für das einzelne Bauprodukt geltenden CE-Kennzeichnung erwerben, wie z.B. Fenster nach EN 14351-1, Markisen nach EN 13561 oder äußere Abschlüsse wie Außenjalousien und Rollläden nach EN 13659. Im Fall eines gemeinsamen Einbaus von Fenstern plus Aufsatzkästen mit Rollläden bzw. Sonnenschutzsystemen gibt es zwei unterschiedliche Fälle, die bei der CE-Kennzeichnung beachtet werden müssen.

Fall 1: Fenster + Aufsatzrollladenkasten von einem Hersteller

Bezieht ein Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb ein kombiniertes oder selbst hergestelltes Fenster mit Aufsatzrollladenkasten und Panzer von einem Hersteller, besteht die Möglichkeit dieses mit einem CE-Zeichen zu deklarieren. In Deutschland sind das für Fenster in der Regel der U-Wert, die Luftdurchlässigkeit sowie die Strahlungseigenschaften der transparenten Flächen und für Rollläden der Windwiderstand. Zusätzlich fordert die EnEV Angaben zu der Luftdurchlässigkeit, also auch der Fuge zwischen Fenster und Aufsatzrollladenkasten. Durch den Nachweis der Kennwerte für das gesamte Element, können sich die Werte verbessern, beispielsweise der U-Wert beim Einsatz hochwärmedämmender Rollladenkästen.

Als Alternative können die Merkmale für Fenster und Aufsatzrollladenkasten auch getrennt nach DIN EN 14351-1 und DIN EN 13659 ausgewiesen werden. In diesem Fall müssen in Deutschland für den Rollladenkasten aber zusätzliche Angaben zum Wärme- und Schallschutz gemacht werden, da in der Bauregelliste A Anforderungen an den Rollladenkasten („Richtlinie über Rollladenkästen – RokR“) definiert werden, deren Einhaltung mit einem Ü-Zeichen zu kennzeichnen ist. Der Planer oder Bauherr muss diese Einzelwerte dann getrennt bei der Berechnung für den Wärme- und Schallschutz ansetzen und der Hersteller muss dem Monteur Vorgaben für die Montage machen, um den nach EnEV geforderten luftdichten Anschluss von Fenster und Rollladenkasten zu gewährleisten.

Fall 2: Fenster + Aufsatzrollladenkasten von unterschiedlichen Herstellern

Kombiniert ein Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb Fenster und Rollladenkasten mit Panzer von unterschiedlichen Herstellern ist dieser nicht für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, sofern er nicht als Händler oder Importeur auftritt. Er muss jedoch darauf achten, dass für die einzelnen Produkte entsprechende Leistungserklärungen und CE-Zeichen bzw. Ü-Zeichen der verschiedenen Hersteller vorliegen. Die unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten sowie detaillierte Informationen und Praxisbeispiele finden sich im Kommentar zur EN 14351-1.

Beim Einbau ist der Fachbetrieb auch in der Pflicht zu prüfen, ob die Systeme miteinander kombiniert werden können und wie die nach EnEV geforderte Luftdichtigkeit zwischen Aufsatzkasten und Fenster gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch den Rollladenkasten- bzw. Fensterhersteller durch geprüfte Anschlusssysteme und Verarbeitungsrichtlinien erfolgen oder vom Montagebetrieb durch eine Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden, beispielsweise auf Basis der Angaben im Leitfaden zur Montage.

Natürlich umfasst die Verantwortung des Herstellers auch die technische Dokumentation (Prüfzeugnisse sowie Angaben zur WPK) und die Leistungserklärung als Voraussetzung für das CE-Zeichen am kombinierten Element. Wenn der Fensterhersteller den Rollladen inkl. Kasten von einem anderen Hersteller bezieht, muss er von diesem die notwendigen Angaben und Nachweise fordern.

Besonderes Augenmerk gilt den Verschattungseinrichtungen, weil bei bewohnten Gebäuden der sommerliche Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung EnEV bzw. DIN 4108-2 nachzuweisen ist. Gemäß EN 14351-1 und EN 13659 für äußere Abschlüsse ist der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung mit der Verschattung zu berechnen – sofern beide gemeinsam vom Fensterhersteller in Verkehr gebracht werden. Dies ist sinnvoll, da der Bauherr bzw. der Planer bei Neubauten bauphysikalische Anforderungen an die Gebäudehülle nachweisen muss; dies gilt im Übrigen auch für Erweiterungsbauten. Bei einer einfachen Nachrüstung bestehender Fenster ist dies nicht notwendig.

Für den Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb ist es also unerheblich, welche Vorgehensweise er auswählt. Entscheidend ist für ihn dafür Sorge zu tragen, dass die einzubauenden Systeme die entsprechende CE-Kennzeichnung und weitere erforderliche Nachweise besitzen. Zu beachten ist, dass diese Regelungen nur für Aufsatzkastensysteme und Fenster gelten. Vorbauelemente und Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum werden davon nicht erfasst. So gesehen steht einer freien Produktauswahl bei der Kombination von Fenstern und Aufsatzkästen nichts entgegen.

Smarte Einsparpotentiale

Bereits Mitte der 90er Jahre zeigte Microsoft-Gründer Bill Gates, dass intelligente Haussteuerung der Schlüssel zum Energie sparen und einem gewissen Lifestyle sein kann. Auf über 1.800 qm präsentierte er die erste vollständig vernetzte Hightech-Villa, die 24 Stunden am Tag nichts mehr dem Zufall überlässt: Xanadu.
Betritt Gates das Haus, gibt ein Mikrochip sofort seine Stimmung und Vorlieben an die intelligente Haussteuerung weiter. Das Licht geht an, seine Lieblingsmusik erklingt, virtuelle Tapeten passen sich seiner Stimmung mit den unterschiedlichsten Motiven an. Sensoren steuern Sonnenschutz, Temperatur und Licht sowie die hauseigene Solaranlage und optimieren den Energiebedarf. Waschmaschine, Kühlschrank und Mikrowelle kommunizieren miteinander, schlagen Rezepte vor, bestellen Einkäufe über das Internet, waschen selbstständig.

Seinerzeit hatte sich die Idee der intelligenten Vernetzung nur vereinzelt bei öko- und technikbegeisterten Hausbesitzern durchgesetzt. Zu teuer und zu störungsanfällig waren die damaligen Systeme. Doch seitdem ist einige Zeit vergangen und inzwischen „elektrisiert“ die smarte Technik auch Forschungseinrichtungen, Energieversorger und Architekten. Ihr gemeinsames Ziel: Energie sparende Wohnlandschaften, die das Leben spürbar erleichtern und eine echte win-win-Situation für Hausbesitzer und die Umwelt schaffen.

Die Diskussion über den Klimawandel hat Energiesparen quasi zum gesellschaftlichen Wert gemacht. Die technische Infrastruktur der Stromkonzerne steht vor gewaltigen Umstrukturierungen, die es den Verbrauchern leichter machen werden, die Kosten durch cleveres Energiemanagement zu reduzieren. Darüber hinaus bedeutet Energiesparen nicht nur die Kosten zu senken, sondern unabhängiger gegenüber den Energiepreisen und Energieversorgern zu werden. Aber auch Themen wie Einbruch- und Brandschutz oder das Wohnen im Alter sind Herausforderungen, die immer „intelligentere“ Haussteuerungen notwendig werden lassen.

Der Verbraucher betreibt Energie-Management

Ein sogenanntes Smart Grid (ein schlaues Stromnetz) in dem sich der Verbrauch an vielen Punkten in Echtzeit messen und steuern lässt, ist der Zukunftsmarkt, der den Energie-, Öko- und IT-Sektor zusammenbringt. Der Endverbraucher muss sich in Zukunft nicht mehr über seine hohen Jahresrechnungen ärgern, denn er kann selbst seinen Verbrauch minutengenau kontrollieren und ggfs. programmieren.

Bequem per Smartphone, Tablet oder Computer lassen sich der Sonnenschutz, Heizintervalle, Leuchteinheiten und Elektrogeräte einstellen. Besonders interessant dabei ist die Möglichkeit spezielle Situationen oder Profile zu programmieren. Da die einzelnen Geräte über die Zentrale miteinander kommunizieren können, sind Szenarien wie diese vorstellbar: Sobald die Haustür geöffnet wird, geht im Wohnzimmer das Licht an und die Heizung fährt von 15 auf 20 Grad hoch. Oder: Wird tagsüber der Computer eingeschaltet, fahren die tageslichttauglichen Beschattungssysteme herunter und versorgen den Raum mit blendungsfreiem, natürlichen Tageslicht. Beleuchtungsexperten und Wissenschaftler vertreten sogar die Ansicht, dass die konsequente Nutzung und Lenkung von Tageslicht, den Strombedarf für Beleuchtung um 50-80% reduzieren kann – All das ist also umsetzbar.

Ob Türsensor, Sonnenschutzsteuerung, Feuermelder oder Lichtschalter, die Kommunikation der einzelnen Elemente untereinander funktioniert hervorragend. Wer also einen geregelten Tagesablauf hat oder sein Zuhause aus der Ferne kontrollieren möchte, der wird seine Freude an diesen Steuerungsmöglichkeiten haben. Bleibt nur zu wünschen, dass die Geräte noch etwas günstiger werden und irgendwann eine Schnittstelle auch die Einbindung weiterer „smarter“ Technik anderer Anbieter ermöglicht.