Leitfaden für den Einsatz von Windwächtern

Leitfaden für den Einsatz von Windwächtern

Im November 2020 ist der neue Leitfaden für den Einsatz von Windwächtern erschienen. Die Steuerung außenliegender Sonnenschutzsysteme bei Windeinwirkung ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Realisierung von Gebäuden. In diesem Zusammenhang sind Windwächter wichtige und bewährte Produkte, die die maximale Nutzungsdauer in Abhängigkeit zur anstehenden Windgeschwindigkeit von außenliegenden Sonnenschutzsystemen gewährleisten und somit auch einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Der Leitfaden soll dem Fachhändler und Monteur bei seiner Beratung als Grundlage dienen, die Qualität und Grenzen technischer Möglichkeiten zu erkennen und dem Nutzer die warenspezifischen Eigenschaften zu vermitteln. Er soll helfen, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Die Richtlinie richtet sich somit an Planer, Hersteller, Händler, Montageunternehmen, Sachverständige wie auch an Elektrofachbetriebe und an den Nutzer oder Betreiber von Sonnenschutzanlagen. Entstanden ist der Leitfaden unter der Beteiligung des BVRS und somit freuen wir uns darüber den neuen Leitfaden an dieser Stelle vorstellen zu können. Der Leitfaden kann auf der Homepage des IVRSA kostenlos heruntergeladen werden. 

Musterformular zur Hinweispflicht von Betrieben gegenüber Bauherrn gemäß §48 Gebäudeenergiegesetzt (GEG)

Seit dem 1.November 2020 sind Betriebe bei Abgabe eines Angebotes zu einem energetisch bilanzierten Sanierungsvorhaben gemäß §48 Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, den Bauherrn darüber zu informieren, dass er einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einer Person, die gemäß §88 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Diese Beratungsleistung muss jedoch kostenlos angeboten werden.

Das Dokument steht für unsere Mitglieder im Ratgeber Technik zum Download bereit.

Anwendung von Normen

Vom Technischen Kompetenzzentrum ist eine aktuelle Aufstellung der derzeit gültigen branchennahen Normen mit Stand 29. MAi 2019 erarbeitet worden und wird laufend fortgeschrieben. Es wurde bewusst eine tabellarische Form gewählt um die Aktualisierung ohne großen Aufwand umzusetzen. Derzeit beinhaltet die Aufstellung die Normen für Abschlüsse/Markisen und Tore.

Das Dokument steht für unsere Mitglieder im Ratgeber Technik zum Download bereit.

Informationsflyer Sommerlicher Wärmeschutz

Hitzeperioden im Sommer, steigende Komfortansprüche bei Nutzern, wachsende Energieaufwendungen zur Klimatisierung im Sommer sowie das Streben nach architektonischer Entfaltung führen zur wachsenden Bedeutung des sommerlichen Wärmeschutzes bei Gebäuden. Hierzu hat die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V. in Zusammenarbeit mit dem BVRS zu den Berliner Energietagen einen Informationsflyer zum Sommerlichen Wärmeschutz veröffentlicht, der nachfolgend zum Herunterladen bereit steht:

GRE Flyer Sommerlicher  Waermeschutz 2018
GRE Flyer Sommerlicher Waermeschutz 2018
GRE_Flyer_Sommerlicher_-Waermeschutz_2018.pdf

Neuer ITRS-Flyer zum Energy-Label soll Verbraucher aufklären

bildschirmfoto-2016-09-15-um-09-24_nzmwmjg0wgNach dem Fachbetrieb soll nun auch der Endkunde zum Energy-Label des ift für Fenster mit Rollladen und Sonnenschutz informiert werden. Dazu steht ab sofort ein weiterer Flyer der ITRS-Fachgruppe IVRSA (Industrievereinigung Rollladen–Sonnenschutz–Automation) speziell auf den Endverbraucher zugeschnitten mit dem Titel „So geht Energiesparen heute – Energieeinsparung durch Fenster mit Rollladen und Sonnenschutz“ zur Verfügung.

Hier sollen sehr anschaulich zu den energetischen Daten die positiven Auswirkungen von intelligent gesteuerten Rollläden und Sonnenschutz auf die Energieeffizienz sowohl im Sommer als auch im Winter dargestellt werden. Die Beispiele (z.b. Verbesserung von F auf B) sollen zeigen wie die Energiebilanz des Fensters erheblich verbessert werden kann.

Weiterhin will man mit gut verständlichen Abbildungen die Anforderungen an Sonnenschutz und/oder Verschattungssystemen in Winternächten oder bei sommerlichen Temperaturen aufzeigen. „Wir freuen uns, Verbrauchern und Bauherren mit dem Energy-Label ein aussagestarkes und objektives Instrument bieten zu können, dass für mehr Transparenz sorgt“, so Dr. Torsten Grundmann, der Vorsitzende des Fachausschusses Rollladen im IVRSA, „wichtig war uns bei der Erarbeitung auch, dass das Energy-Label dem Renovierungsmarkt gerecht wird.“

Der Flyer steht unter http://itrs-ev.com/so-geht-energiesparen-heute/ zum Download bereit.

Energy Label

Rollläden und Sonnenschutzsysteme haben nachweislich positive Auswirkungen auf die Energieeffizienz eines Hauses. Für Klarheit sorgt hier das neue Energy Label des ift Rosenheim, das inZusammenarbeit mit dem ITRS (Fachgruppe IV Rollladen – Sonnenschutz – Automation) weiterentwickelt wurde. Es zeigt die energetischen Vorteile von Sonnenschutz und Rollläden an Fenstersystemen und bietet mehr Transparenz für Architekten, Planer und Verbraucher. Berücksichtigung findet die Energieeffizienz im Winter (Heizen plus solare Zugewinne) und im Sommer (Vermeidung von Überhitzung).

Weitere Informationen und Handlungsanleitungen erhalten Sie unter nachfolgenden Links:

Für Fachbetriebe:

https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/ift-energy-label/

www.ift-rosenheim.de/ift-energy-label

Für Endverbraucher:

https://rollladen-sonnenschutz.de/loesungen/energy-label/

 

KfW Förderung

KfW Ratgeber auf der Endkundenplattform
www.rollladen-sonnenschutz.de

Auf der Endkundenplattform www.rollladen-sonnenschutz.de sind die Fördermöglichkeiten der KfW endkundenfreundlich zusammengefasst:

http://rollladen-sonnenschutz.de/foerderprogramme/kfw-energieeffizienz/

http://rollladen-sonnenschutz.de/foerderprogramme/kfw-einbruchschutz/

Relevante Förderprodukte

Bei der Förderung von Immobilien spielen Sie als Fachhandwerker eine wichtige Rolle. Sie sind nicht nur als Experte bei vielfältigen Baumaßnahmen gefragt, sondern auch als Kenner der KfW-Förderprodukte. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützt die KfW Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Handwerksbetriebe.

Alle Förderprodukte der KfW für Privatpersonen und Unternehmen

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Handwerksbetriebe/Förderprodukte/index.jsp

Einbruchschutz: finanziert mit Krediten oder Zuschüssen der KfW

Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

Tools & Rechner

Hilfreiche Rechner, Tools und Anwendungen rund um die Förderprodukte der KfW.

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Handwerksbetriebe/Tools-Rechner/

Service für Handwerksbetriebe

Wenn es um die Durchführung geförderter Baumaßnahmen geht, sind Sie ein wichtiger Ansprechpartner für Ihre Kunden. Damit Sie Bauherren und Geschäftskunden stets optimal beraten und kompetent unterstützen können, bietet die KfW Ihnen vielfältige Services für Ihr Tagesgeschäft.

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Handwerksbetriebe/Arbeitshilfen-Service/

EnEV erhöht den Energie-Standard ab 2016

Um den Energiestandard von Neubauten weiter zu erhöhen und damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt, hatte der Bund Verschärfungen für Neubauten bereits mit in die EnEV eingebunden, die nun zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Viele sprechen jetzt auch von der „EnEV ab 2016“, es handelt sich dabei allerdings um die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an Neubauten ab 2016.

Demnach hat ab 2016 …

  • der erlaubte Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik um 25 Prozent zu sinken und
  • der Wärmeschutz der Bauhülle um 20 Prozent zu steigen.

Konkret bedeutet das: effizientere Heiz-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie besser gedämmte Fenster, Außenwände, Dächer und Decken in Neubauten. Somit wird das KfW-Effizienzhaus 70 quasi zum Mindeststandard der EnEV erklärt.

Betroffene Neubauten

Unter die verschärften EnEV-Vorgaben ab 2016 fallen Bauvorhaben, für die der Bauherr folgende Schritte unternimmt – je nachdem, was die Bauordnung seines Bundeslandes fordert:

  • Der Bauherr reicht den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später bei der Baubehörde ein.
  • Der Bauherr erstattet die Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später dem zuständigen Amt.
  • Der Bauherr beginnt das Bauvorhaben – für das er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren benötigt – am 1. Januar 2016 oder später auszuführen.

Wer ein neues Wohnhaus plant und baut, muss darauf achten, dass der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung den erlaubten Höchstwert nicht überschreitet. Dieser Höchstwert wird allerdings nicht mehr durch das Verhältnis seiner wärmeabgebenden Gebäudehülle zu dem beheizten Bauvolumen (wie es bei den ersten EnEV-Fassungen war) berechnet, sondern anhand eines „Referenzhauses“.

Auch für Wohngebäude berechnet der Planer also den maximal erlaubten jährlichen Primärenergiebedarf für das neu geplante Wohngebäude anhand eines „maßgeschneiderten, virtuellen“ Referenz-Gebäudes.

Das Referenz-Wohngebäude hat die gleiche Geometrie, Baumaße, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für die Ausführung und technische Ausstattung des Referenzhauses stellt die EnEV in einer Tabelle bereit. Diese umfasst folgende Angaben:

die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile, die das beheizte oder gekühlte Bauvolumen umgeben: Außenwand, Dach, Bodenplatte, Fenster und Außentüren, der Wärmebrückenzuschlag für diese Außenbauteile,

  • den Bemessungswert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle,
  • die Regeln für die Berücksichtigung des Sonnenschutzes,
  • die technische Ausstattung für die Heizung, Zubereitung des Warmwassers und Lüftung.
  • Das Referenzhaus ist nicht mit einer Kühlung ausgestattet.

Jahres-Primärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent

Für neue Wohnhäuser, die unter die EnEV ab 2016 fallen, mindert die Verordnung den berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf jeweils um 25 Prozent. Im Grunde geht der beauftragte Planer folgendermaßen vor: Er berechnet den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzhauses und multipliziert das Ergebnis mit 0,75. Der erlaubte Höchstwert ist damit um ein Viertel gemindert, anders gesagt: die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25 Prozent verbessert.