(2623) Ein langer Prozess hat nun endgültig seinen positiven Abschluss gefunden. Am Freitag, den 14. Februar 2020, ist die Handwerksnovelle mit der Rückkehr zur Meisterpflicht in Kraft getreten, nachdem sie tags zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das Dokument können Sie unter nachfolgender URL beziehen:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0142.pdf
Über die einzelnen Änderungen werden wir separat in der nächsten R+S berichten.
(2624) Frau Dipl.-Ing. Andrea Papkalla-Geisweid ist mit Wirkung zum 1. Februar 2020 zur stellvertretenden Chefredakteurin der R+S ernannt worden. Somit wird sie künftig in Ergänzung ihrer bisherigen Tätigkeitsfelder nun auch offiziell Chefredakteur Ingo Plück bei der Leitung unserer Fachzeitschrift unterstützen.
(2625) In fünf Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir in dieser Woche an alle Betriebe per Post versenden, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf die Fachbetriebssuche auf der Endkundeninformationsplattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann seinen Eintrag mit einem Bild und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle.
(2626) Die für Ende Februar in Shanghai geplante R+T Asia 2020 wird verschoben. Grund ist das Coronavirus. Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Lungenkrankheit hat die lokale Regierung in Shanghai alle im Februar stattfindenden Großveranstaltungen abgesagt. Ein neuer Termin im Juni 2020 ist bereits in der Abstimmung und wird möglichst zeitnah kommuniziert werden.
(2627) Bei ihrer Mitgliederversammlung am 21. Januar hat die Innung Saarland ihren Vorstand wiedergewählt. Gewählt wurden somit Martin Hurth (Ledig & Szymanski GmbH) als Landesinnungsmeister, Stefan Schenkel (Schenkel-Sonnenschutz) als Stellvertreter, Carsten Boeckmann (Boeckmann Markisen GmbH) als Lehrlingswart sowie Markus Hahn (Igel Rollladen- und Sonnenschutztechnik GmbH) als Beisitzer und Webmaster – und zwar jeweils einstimmig. Auch Christel Faas und Jan Möllers wurden als Kassenprüfer im Amt bestätigt.
Dem wiedergewählten Innungsvorstand die besten Glückwünsche und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
(2628) Wer seine Kunden am Telefon mit einer coolen Warteschleifenmusik begeistern möchte, kann den erfolgreichen Rollladen- und Sonnenschutz-Rap von Izzwo in seine Telefonanlage einspielen.
Ihre BVRS-Geschäftsstelle hat eine 5 Jahreslizenz exklusiv für die Mitglieder im BVRS erworben. Sie können die Warteschleifenmusik bis zum bis 31.12.2024 kostenfrei nutzen.
Erfreuen Sie Ihre Kunden auf moderne Weise. Den Song für die Telefonanlage (16BitPCM, 8kHz, Mono) gibt es hier zum Download: https://rs-fachverband.de/download/shop/Telefonschleife_Izzwo_RS.zip
(2629) „Wir wissen, was wir tun“. Unter diesem Motto ist die dritte Staffel der Imagekampagne des deutschen Handwerks gestartet. Sie stellt erfolgreiche und zufriedene Handwerkerinnen und Handwerker in den Mittelpunkt und macht deutlich, welchen positiven Einfluss der richtige Beruf auf diejenigen hat, die ihn ausüben.
Die neue Imagekampagne des deutschen Handwerks ist bereits bundesweit im Fernsehen, im Internet, auf Plakaten, Bussen, Info- Screens und in den sozialen Medien gestartet. Sie richtet sich an eine breite Öffentlichkeit, darunter angehende Schulabsolventen, Lehrer, Eltern und alle, die in beratender Funktion aktiv sind.
Weitere Informationen unter https://www.handwerk.de und https://www.werbemittel.handwerk.de
(2630) In letzter Zeit wird in unserer Geschäftsstelle vermehrt nach dem Planungshandbuch des BVRS gefragt. Aus den Anfragen lässt sich schließen, dass dies meist für ein klassisches Lehrmittel gehalten oder sogar mit den Lehr- und Arbeitsblättern verwechselt wird.
Zur Klarstellung:
Das Planungshandbuch ist seit einigen Jahren vergriffen; zuletzt hatte es Ergänzungslieferungen gegeben. Es diente auch nicht als Lehrmittel, sondern der Bekanntmachung unserer Branchenprodukte sowie deren Varianten und Einbauweisen bei Architekten. Es ist also in Art und Umfang in keiner Weise mit unseren Lehr- und Arbeitsblättern vergleichbar und kann diese daher auch nicht ersetzen. Zu Ausbildungszwecken eignet es sich allenfalls für einen ersten Überblick, den ein neuer Lehrling über unsere Produkte erhalten kann.
Über eine eventuelle Neuauflage des Planungshandbuchs werden wir rechtzeitig informieren.
(2631) Seit Januar sind neue Regelungen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Wie bisher sind Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern verpflichtet, auf der Webseite oder in den AGB den Verbrauchern Auskunft darüber zu geben, ob sie bereit oder nicht bereit sind, im Falle eines Rechtsstreites an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen. Infolge der Neuerungen hat die Stelle eine neue Bezeichnung bekommen und ist jetzt als „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.“ zu bezeichnen (vorher: „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl“). Die Änderung ist entsprechend auf der Webseite oder in den AGB vorzunehmen, damit eine mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung vermieden werden kann.
(2632) In der letzten R+S-Ausgabe haben wir auf eine betrügerische Mail einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ aufmerksam gemacht, auf die keinesfalls reagiert werden sollte, da geleistete Zahlungen vermutlich unwiederbringlich verloren sind.
Tatsächlich aber gibt es ein Transparenzregister im Zusammenhang mit neuen Regelungen zum Geldwäschegesetz, das vom Bundesanzeiger Verlag GmbH im Auftrag des Bundes betrieben wird. Darin müssen Angaben gemacht werden zu den Eigentümerstrukturen, d.h. zu den wirtschaftlichen Berechtigten von u.a. Unternehmen. Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts, aber auch Vereine oder Bundesverbände wie wir, nicht jedoch z.B. eine GbR, sofern sie nicht Anteile an einer GmbH hält.
Allerdings ist das Transparenzregister ein sog. Auffangregister, d.h. sind die Angaben bereits anderweitig hinterlegt (z.B. im Handels- oder Vereinsregister), besteht keine Meldepflicht. Eine wichtige Ausnahme ist die vor 2007 eingetragene GmbH ohne Gesellschafterveränderung, weil die Daten dieser GmbHs nicht elektronisch abrufbar sind, weshalb die Liste im Handelsregister aktualisiert oder im Transparenzregister erstellt werden sollte.
Für die Führung des Transparenzregisters entstehen übrigens nur geringe Gebühren von bisher 2,50 € netto pro Jahr. Weitere Informationen unter www.transparenzregister.de.
(2633) Auf Einladung des ZDH fand am 14. Januar 2020 die erste Sitzung des neu gegründeten Arbeitskreises „Strategiekreis Normung“ statt.
Zu dem Treffen fanden sich ca. 20 Personen aus verschiedenen Handwerksverbänden, darunter dem BVRS, ein.
Das Handwerk ist in besonderer Weise von der Normung und von Normen betroffen: Mit seinen über 130 Berufen ist es in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen tätig, sei es in Wertschöpfungsketten mit der Industrie oder in der direkten Produkt- und Dienstleistungserstellung für private Verbraucher sowie für die öffentliche Hand. In nahezu allen denkbaren Wirtschaftsbereichen müssen Handwerksbetriebe als Umsetzer und Anwender Normen beachten und in ihre Leistungen integrieren.
Allerdings fällt das den meisten der rund 1 Mio. Handwerksbetrieben zunehmend schwer, denn die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt 5 Mitarbeiter. Während schon die Erfassung aller für die Arbeit relevanten Normen eine Herausforderung darstellt, ist den meisten dieser kleinen und mittleren Betriebe eine aktive Mitarbeit in der Normung nicht möglich. Die Fachverbände des deutschen Handwerks nehmen aus diesem Grunde eine wichtige Rolle als Interessenvertreter und Mittler im Bereich der Normung ein.
Ziel des Strategiekreis Normung ist es, sich dauerhaft mit Fragen der Normung auseinanderzusetzen und eine stärkere Beteiligung des Handwerks an der Normung zu erreichen, aber auch frühzeitig Probleme an die Politik und das DIN adressieren zu können.
(2634) Die schier unendliche Anzahl von Online-Stellenbörsen macht das zielgerichtete Schalten von Stellenanzeigen schwierig. Seit Mai 2019 kann man jedoch kostenlos das neue Google-for-jobs-Tool für sich nutzen, zumal nach einer aktuellen Studie 84,3 Prozent der Jugendlichen bei Google nach einer Ausbildungsstelle suchen. Beherzigt man ein paar Spielregeln, wird die etwa auf der eigenen Homepage oder zahlreichen Stellenbörsen eingestellte Suchanzeige von potenziellen Ausbildungssuchenden auch bei Google gefunden.
Um bei Google gefunden zu werden, sollte pro Stellenangebot eine eigene HTML-Seite auf der Webseite eingerichtet werden, die mit einer separaten Webadresse aufgerufen werden kann. PDF- oder Word-Dokumente kann Google nicht finden. Sollten Sie ein Stellenangebot veröffentlicht haben, überprüfen Sie, ob es sich über die Google-Suche finden lässt. Durch diese kostenlose Nutzung der nunmehr größten Jobbörse können Sie die Aufmerksamkeit auf das Stellenangebot signifikant erhöhen. Weitere Infos dazu z.B. bei:
https://www.haufe.de/personal/hr-management/google-for-jobs-und-der-jobboersen-markt_80_502744.html
(2635) Der aktuelle Aufruf für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) läuft noch bis zum 29. Februar 2020. Informationen zu einem möglichen weiteren Förderaufruf liegen noch nicht vor.
Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen bzw. ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftig möglichen Fahrverboten sichern wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen. Die Einreichung eines Förderantrages bei der BAV reicht aus, um die Mittel zu binden.
Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein.
Wie bereits berichtet, sind im November 2019 Erhöhungen der maximalen Fördersummen in Kraft getreten. (Für LHLF von 3.000 Euro auf 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF von 4.000 Euro auf 4.800 Euro). Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 Prozent.
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist weiterhin für die Förderabwicklung zuständig und bietet eine Hotline unter der Tel. 04941 – 602-788 sowie eine Service-E-Mailadresse an (Diesel-HWNR@bav.bund.de).
Die 2019 durch die Bundesregierung angekündigten verbesserten Förderungen für Elektromobilität verzögern sich.
Das Notifizierungsverfahren für beide Förderungen bei der EU-Kommission wurde erst im Januar 2020 begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. Der ZDH wird über den Fortgang der Notifizierung und Details der endgültigen Regelungen berichten.
(2636) Am 18. Juli 2019 ist die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ in Kraft getreten. Hiernach muss der Arbeitgeber nunmehr denjenigen Beschäftigten, die Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausüben, eine Angebotsvorsorge anbieten.
Die BG BAU hat den Betrieben nunmehr ein Musteranschreiben zur Aussprache des Angebots an die betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Es weist auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zum Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge hin. Inhalt der Vorsorge ist insbesondere ein Beratungsgespräch. Der Arbeitnehmer kann sich zusätzlich untersuchen lassen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass für ihn durch die Annahme oder die Ablehnung der Angebotsvorsorge kein Nachteil entsteht. Da arbeitsmedizinische Vorsorge eine Arbeitsschutzmaßnahme ist, trägt der Arbeitgeber die Kosten der Angebotsvorsorge. Arbeitsmedizinische Vorsorge hat innerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer erhalten vom Arzt eine Vorsorgebescheinigung. Diese dient der Bestätigung der Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Das Ergebnis der Vorsorge, d. h. die Diagnose, erfährt der Arbeitgeber nicht. Diese fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.
Für die Durchführung der Angebotsvorsorge können sich die dem Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU angeschlossenen Betriebe an diesen wenden. Ansonsten können die Ärzte in Anspruch genommen werden, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Es ist zu empfehlen, vor allem die weniger arbeitsintensiven Zeiten im Winter dazu zu nutzen, die Angebotsvorsorge anzubieten und durchzuführen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot nicht nur bestehenden Arbeitnehmern gegenüber, sondern auch innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber neu eingestellten Mitarbeitern auszusprechen ist. Das Anschreiben sollte daher jedem betroffenen neuen Mitarbeiter als Anlage zu dem Arbeitsvertrag ausgehändigt werden.
Das Anschreiben kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.bgbau.de/mitteilung/arbeitsmedizinische-regel-13-3/.
Die Verordnung stellt nochmals klar, dass der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen hat, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst geringgehalten wird. Wir möchten in diesem Rahmen dazu ermutigen, von den Arbeitsschutzprämien Gebrauch zu machen, die die BG BAU in diesem Bereich anbietet.
(2637) Im gesamten Lohn- und Einkommenssteuerrecht sind künftig nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt. Dies klärt nun ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung im Vorgriff auf eine entsprechende Gesetzesänderung.
Insofern werden künftig Sachbezüge oder Zuschüsse nur dann als zusätzlich zum Arbeitslohn angesehen, wenn
a.) die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
b.) der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
c.) die zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohnes gewährt
und
d.) bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht
wird.
Das Anwendungsschreiben finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-02-05-gewaehrung-von-zusatzleistungen-und-zulaessigkeit-von-gehaltsumwandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(2638) Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 17. Januar 2020 wurde Herr Michael Wolter als neuer Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks ins Amt gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Martin Gutmann an.
(2639) Am 28. Februar feiert Jürgen Roßkamp, früherer Vizepräsident des BVRS, Sprecher des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit sowie ehemaliger Obermeister und langjähriger Delegierter der Innung Aachen, seinen 70. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!
(2609) Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 das vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember verabschiedete Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Rückführung in die Meisterpflicht, BT-Drs. 19/14335) angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren formal abgeschlossen.
Das Gesetz wird dem Bundespräsidialamt zur Ausfertigung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich noch im Januar 2020, in Kraft.
(2610) Mit Übergang in das neue Jahr hat sich der BVRS (zusammen mit der IVRSA) einstimmig zu einem Wechsel der
PR-Agentur für die Gemeinschaftskampagne entschieden. Die PR-Arbeit soll durch frischen Wind belebt werden und wird zukünftig von der in Witten ansässigen Agentur R.O.E. Consulting GmbH mit dem Geschäftsführer Joachim Ochs betreut.
Für unsere Mitglieder ändert sich dadurch nichts – der Rahmen der Zusammenarbeit bleibt unverändert, ebenso wie der Etat. Zu Jahresanfang werden wie gewohnt die Unterlagen und Informationen zum Rollladen- und Sonnenschutztag (20. März) an alle Mitglieder versandt. Auch das Informationsbüro für Anfragen sowie der Facebook-Auftritt werden weiterhin betreut. Die monatlich verfassten Presseinformationen werden den Geschäftsstellen der Innungen sowie den Obermeistern zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Im März steht ein Workshop zur neuen thematischen Ausrichtung der Gemeinschaftskampagne an. Die Ergebnisse werden dann im laufenden Jahr von der neuen Agentur entsprechend umgesetzt.
(2611) Nochmals möchten wir auf den Architektentag am 23. Januar 2020 in Berlin hinweisen. Den ersten Architektentag „Durchblick bei Fenstern + Fassaden“ veranstaltet der Verband Fenster + Fassade (VFF) zusammen mit dem BVRS, anderen Branchenverbänden und dem ift Rosenheim in der Berliner Beuth-Hochschule.
Im Fokus der u.a. durch einen Vortrag unseres Dipl.-Ing. Björn Kuhnke getragenen Veranstaltung stehen – angesichts des Engpasses und Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen – die Planung und Ausschreibung geeigneter Bauelemente für Schulen und Kindergärten. Die Teilnahme ist für Architekten und Vertreter der Presse kostenlos. Nähere Informationen zum Architektentag finden Sie unter https://www.ift-rosenheim.de/web/akademie/-/architektenveranstaltung. Interessenten nutzen bitte nicht den „Zur Buchung“-Button auf der verlinkten Website, sondern geben bitte bis zum 20. Januar kurz per E-Mail an die Adresse vff@window.de Bescheid.
(2612) Auf Grundlage einer Ausstellerbefragung 2018 stellte sich ein deutlicher Trend heraus: Die Fachbesucher nutzen bevorzugt die Wochentage. Gemeinsam mit dem Messebeirat hat die Projektleitung der Messe Stuttgart deshalb einen Wechsel der Messelaufzeit beschlossen: Somit findet die nächste R+T von Montag, 22., bis Freitag, 26. Februar 2021 auf dem Stuttgarter Messegelände statt.
Durch den Wegfall des Wochenendtages und die Verlagerung auf den Montag erhofft sich die Messeleitung eine Steigerung und gleichzeitig noch bessere Verteilung der Besuche.
(2613) Für die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151, 153) sowie das „Zuschuss-Programm“ (430) wurden die Förderhöchstbeträge für KfW-Effizienzhäuser zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro pro Wohneinheit erhöht.
Diese Änderung gilt für wohnwirtschaftliche Kreditanträge (Sofortbestätigung Plus, Sofortzusage), die ab dann bei der KfW eingehen.
Zudem wurden die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhausniveaus um einheitlich 10,0 Prozentpunkte erhöht. Bisher konnte ein Zuschuss für ein KfW-Effizienzhaus 55 (Sanierung) in Höhe von maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten abgerufen werden.
Ab dem 24. Januar 2020 sind es dann 40 Prozent. Das betrifft auch die Produktpalette des R+S-Handwerks.
(2614) Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung enthält verschiedene auch für das Handwerk relevante Punkte; insbesondere die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Hier hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 verabschiedet wurde. Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz können mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Bei Kosten von z.B. 100.000 Euro könnten dann bis zu 20.000 Euro über drei Jahre lang steuerlich geltend gemacht werden; also 6.667 Euro pro Jahr. Außerdem werden nun auch Energieberaterkosten zu
50 Prozent gefördert (wobei die Inanspruchnahme eines Energieberaters freiwillig ist).
Darüber hinaus wurde der Einstieg in die CO2-Bepreisung spürbar erhöht und gleichzeitig eine Reduzierung der EEG-Umlage sowie eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer beschlossen. So sollen die zu erwartenden erhöhten Treibstoffkosten teilweise wieder aufgefangen werden.
(2615) Zum 1. Januar 2020 wurde die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz) von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Bei der Istbesteuerung, die beantragt werden muss, wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wird – im Gegensatz zu der Sollbesteuerung. Dort wird die Steuer bereits mit Rechnungsstellung fällig.
Die Buchführungsgrenze in der Abgabenordnung war schon 2015 von 500.000 Euro auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Mit der neuen gesetzlichen Anpassung wird nun der Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen hergestellt.
(2616) Statt der bisherigen Freigrenze gilt nun für die Krankenkassenbeiträge zur Betriebsrente ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Krankenkassenbeiträge müssen nur noch auf den Teil der Betriebsrente entrichtet werden, der diesen Freibetrag überschreitet. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.
Die Neuregelung entlastet alle Betriebsrentenempfänger und führt zu jährlichen Mindereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 1,2 Mrd. Euro.
Laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums arbeiten die Krankenkassen und Zahlstellen derzeit mit Hochdruck daran, dass die neue Regelung zügig in die Buchhaltungen zur Beitragsberechnung integriert wird. Trotzdem werde es noch einige Wochen dauern, bis die Umstellung erfolgt sei. Zu viel gezahlte Beiträge werden den Versicherten entweder rückwirkend erstattet oder mit den Beitragszahlungen zukünftiger Monate verrechnet. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
(2617) Nicht nur der Windows-7-Support endete am 14. Januar. Auch das am 27. Februar 2008 freigegebene Server-Betriebssystem Windows Server 2008 sowie sein am 22. Oktober 2009 erschienener Nachfolger Server 2008 R2 erhielten letztmalig Sicherheitsupdates.
Microsoftkunden, die Produkte und Dienste von Windows Server 2008 oder Windows Server 2008 R2 verwenden, können zu Microsoft Azure migrieren, um die Vorteile von drei zusätzlichen Jahren von kritischen und wichtigen Sicherheitsupdates ohne zusätzliche Kosten zu nutzen und bei Verfügbarkeit zu modernisieren. Für andere Umgebungen als Azure empfiehlt Microsoft auf die neueste Version aufzurüsten. Kunden, die die Support-Endfrist nicht einhalten können, können verlängerte Sicherheitsupdates erwerben, um die Server-Workloads bis zum Upgrade zu schützen (einige Einschränkungen gelten). Weitere Informationen zum Supportende erhalten Sie bei Microsoft:
https://www.microsoft.com/de-de/cloud-platform/windows-server-2008
(2618) Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es gute Nachrichten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte am 17. Dezember 2019 den Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)“.
Die Vergütungssätze des JVEG für Sachverständige sind zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine längst fällige erneute Anpassung vor. Daneben werden verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind der Fahrtkostenersatz, der von 0,30 Euro auf 0,42 Euro pro km steigen soll und die für unser Gewerk relevanten Vergütungsstundensätze, die von bisher 70 bis 90 Euro auf 100 bis 110 Euro erhöht werden sollen.
Hierzu wird unser Dachverband ZDH noch eine ausführliche Stellungnahme abgeben, bevor das Gesetz das parlamentarische Verfahren durchläuft. Wir werden Sie über den weiteren Ablauf informiert halten.
(2619) Seit dem 1. Januar gilt das im Rahmen der „Bonpflicht“ vieldiskutierte „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das bargeldintensive Betriebe mit elektronischen Kassensystemen vor große Herausforderungen stellt.
Aus diesem Grund hat der ZDH dazu eine umfassende Handreichung erstellt, die einen guten Überblick über alle wesentlichen Neuregelungen gibt. Diese Handreichung finden Sie hier: https://www.zdh.de/fachbereiche/steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/handreichung-kassenfuehrung-neuregelung-zum-112020/.
(2620) Als bundesweiter Transferpreis des Handwerks prämiert der Seifriz-Preis seit 30 Jahren erfolgreiche Kooperationen zwischen Handwerk und Wissenschaft. Unter dem Motto „Meister sucht Professor“ werden innovative Ideen, die durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Handwerk umgesetzt wurden, mit Preisgeldern von insgesamt 25.000 Euro belohnt.
Zur Teilnahme aufgerufen sind Handwerksbetriebe und deren Wissenschaftspartner, die im Team eine Innovation in den Bereichen Produkt, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen haben. Aber auch innovative Strategien und Geschäftsmodelle sowie neue Formen der Unternehmensorganisation und der Unternehmenskultur können prämiert werden. Die Projekte sollen zeigen, wie Wissenstransfer und Zusammenspiel zwischen Handwerk und Wissenschaft beispielhaft funktionieren und gelingen kann.
Bewerbungsfrist ist der 1. März 2020.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungskriterien finden Sie unter www.seifriz-preis.de.
(2621) Zum 1. Januar durften wir die Firma La Viuda, Herstellerin von hochwertigen und innovativen Aluminium- und PVC-Systemlösungen für Rollläden, Sonnenschutz, Insektenschutz, Wand- und Deckenverkleidungen und Rolltore aus Alicante/Spanien, als neues Fördermitglied bei uns begrüßen.
Herzlich willkommen!
(2622) Am 25. Januar feiert Gertrud Müller, frühere Geschäftsführerin des Industrieverbandes Technische Textilien Rollladen Sonnenschutz (ITRS), ihren 65. Geburtstag.
(2596) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. November keine Einwendungen gegen die Änderung der Handwerksordnung (Wiedereinführung der Meisterpflicht im R+S-Handwerk und 11 weiteren Gewerken) erhoben. Damit kann das bislang vorgesehene Verfahren – Verabschiedung bis Ende des Jahres –, wie von der Bundesregierung geplant, weiterhin eingehalten werden. Die 2./3. Lesung im Bundestag fand am 12. Dezember statt und der Bundestag hat erfreulicherweise unter Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen der Rückführung mit breiter Mehrheit zugestimmt. Damit ist zu erwarten, dass der Bundesrat am 20. Dezember formal zustimmt und das Gesetz kann zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft treten.
Wir hoffen nun, Ihnen in der nächsten RS-Aktuell endgültig das Inkrafttreten verkünden zu können.
(2597) Mit Wirkung vom 28. November sind Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Stickoxidfilternachrüstung von leichten (2,8 t bis 3,5 t) und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (3,5 t bis 7,5 t) in Kraft getreten. Insbesondere wurde darin eine Anhebung der maximalen Fördersumme für die Dieselfilternachrüstung umgesetzt. Die Maximalförderung erhöht sich bei leichten Nutzfahrzeugen von 3.000 € auf 3.600 € und bei schweren Nutzfahrzeugen von 4.000 € auf
4.800 €. Weiterhin gilt eine maximale Förderquote von 80 Prozent. Mit einer Filternachrüstung von 4.500 € oder mehr etwa bei leichten Nutzfahrzeugen würde man somit die maximale Summe von 3.600 € ausschöpfen können.
Förderfähig sind die Umrüstungen in Städten mit einer Grenzwertüberschreitung von 40 Mikrogramm NO2 pro m3 Luft. Die aktuelle Liste dieser Städte finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/dokumente/no2-ueberschreitungen_staedte_stand_30.5.pdf. Sollten weitere Städte hinzukommen, gelten diese automatisch als förderfähig. Die Förderung gilt zunächst bis zum 29. Februar 2020.
(2598) In Deutschland existiert seit dem 1. Januar 2005 eine Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t, die dem Bund jährlich etwa sieben Milliarden Euro einbringen. Nunmehr gab es in der EU Überlegungen, die Maut bereits für Fahrzeuge ab 3,5 t einzuführen. Dieses Thema ist seit dem 2. Dezember vorerst vom Tisch, nachdem der EU-Verkehrsministerrat sich begrüßenswerterweise mit einer Sperrminorität gegen diese Pläne der EU-Kommission ausgesprochen hat. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben; das Thema wird vermutlich erneut von der EU-Kommission aufgegriffen.
(2599) In der Mindestlohnanpassungsverordnung ist eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen jeweils zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 vorgesehen. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindexes in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018. Mit Veröffentlichung der zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns im Bundesgesetzblatt wurde der gesetzliche Mindestlohn zunächst zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Nunmehr steht zum 1. Januar 2020 die nächste Erhöhung auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde an.
(2600) Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2020 von derzeit 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent. Bis Ende 2022 soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent betragen. Ab 1. Januar 2023 würde der Beitragssatz auf den gesetzlich vorgegebenen Beitragssatz von 2,6 Prozent steigen.
Die dieser Änderung zugrunde liegende Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann damit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
(2601) Das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzes an die EU-Verordnung 2016/679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (2. DSAnpUG-EU) ist am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, wobei für Handwerksunternehmen lediglich die nachfolgenden zwei Änderungen relevant sind:
Die Erhöhung des Schwellenwerts zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten folgt einer Forderung der Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) hatte sich dafür eingesetzt, die Anforderungen an die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu erleichtern.
Hinsichtlich der Einwilligung im Arbeitsverhältnis wird das BDSG weitgehend den Wirksamkeitsvoraussetzungen nach DSGVO angepasst. Die DSGVO verlangt eine nachweisbare Einwilligung, nicht aber deren Schriftform. Die Möglichkeit der elektronischen Einwilligung entspricht dem technischen Fortschritt einer modernen Arbeitswelt.
(2602) Mit dem 1. Januar 2020 beginnt die dritte Staffel der Imagekampagne des deutschen Handwerks. In den nächsten fünf Jahren stehen die Steigerung der Wertschätzung des Handwerks in der breiten Öffentlichkeit sowie eine gezielte Jugendansprache als wichtige Ziele der Kampagne weiterhin im Vordergrund. Darüber hinaus soll aber auch die Einbindung der Betriebe stärker in den Fokus rücken. Im Rahmen der Maßnahmenplanung für 2020 ist die Erstellung von je einem Textmotiv für jeden der 130 Ausbildungsberufe im Handwerk vorgesehen. Zum einen soll damit an den Erfolg der selbstbewussten Sprüche aus den Anfangsjahren der Kampagne anknüpfen, zum anderen sollen die berufsspezifischen Motive, die Identifikation und Motivation bei den Betrieben weiter steigern.
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass aufgrund dieser Staffelübergabe zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien auslaufen, so dass diese nicht weiter verwendet werden dürfen. Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf einfarbigen Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Welche Materialien darüber hinaus betroffen sind und von Internetseiten, Social-Media-Accounts oder aus Betriebsräumen zu entfernen sind, erfahren Sie im Werbemittelportal des Handwerks unter
https://zdh-cloud.odav.de/index.php/s/TIbSRkcRy4J2zy4.
(2603) In der letzten RS-Aktuell haben wir über den Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz) berichtet. Der Bundesrat hat den steuerrechtlichen Teil des Klimapakets abgelehnt und dazu den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit ist der Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen zunächst gestoppt. Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses ist noch nicht terminiert. Im Vorfeld hatte der Bundesverband sowie weitere Verbände Stellungnahmen mit Hinweisen beim Bundesministerium für Finanzen abgegeben.
Das Gesetz sieht neben Steuervorteilen im Bereich der Pendlerpauschale, der Mobilitätsprämie für Geringverdiener, beim Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrkarten ab 2020 und Vorteile im Bereich von Windenergieanlagen auch Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, vor.
Der vorläufige Stopp war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt. Umso wichtiger ist es nun, diese Frage einvernehmlich und vor allem auch zügig zu klären, denn die steuerlichen Anreize haben eine starke Impulswirkung, um die bislang brach liegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen.
Ingenieure und Architekten sprechen sich noch gegen das geplante Gesetz aus, mit der Begründung, dass der Steuerbonus für Sanierungen grundsätzlich zu begrüßen sei, dadurch jedoch ein Qualitätsverlust am Bau zu befürchten sei. Derzeit sieht das Gesetz noch vor, die obligatorische Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienzexperten abzuschaffen. Umso wichtiger ist es da, als qualifiziertes Handwerksunternehmen eine Fachunternehmererklärung ausstellen zu können.
(2604) Die DIN EN ISO 52120-1 befasst sich mit der Energieeffizienz von Gebäuden und dem Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement.
Weiterhin werden Verfahren zur Festlegung der Mindestanforderungen oder Spezifikationen hinsichtlich der Funktionen der Gebäudeautomation und des technischen Gebäudemanagements, die zur Energieeffizienz von Gebäuden beitragen und die in Gebäuden unterschiedlicher Komplexität umzusetzen sind, dargestellt. Die Einspruchsphase endet am
22. Januar 2020. Derzeit prüft der BVRS den Entwurf, um ggf. Einsprüche zu formulieren.
(2605) Am 14. November hat der Bundestag das nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (ab 2021) beschlossen. Damit werden weite Teile der Bevölkerung künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr leisten müssen.
Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, wird auf 16.956 € bzw. 33.912 € (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerschuld angehoben. Dies bedeutet, dass etwa eine Familie mit zwei Kindern von 151.990 € und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 € keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten müssen. Für höhere Einkommen gibt es eine Milderungszone.
Entscheidend aber ist und daran entzündet sich auch die Kritik der Reform, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin von juristischen Personen, also auch Kapitalgesellschaften, erhoben wird.
(2606) Die Unterstützung der Mobilität von – mehrheitlich nicht motorisierten – Auszubildenden ist ein entscheidender Ansatzpunkt zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Durch regionale Ungleichgewichte von Angebot und Nachfrage suchen sich junge Menschen überregional Ausbildungsplätze und legen nicht unerhebliche Pendeldistanzen zurück. In unserem Gewerk legen die Auszubildenden durch die Blockbeschulung außerdem längere An- und Abfahrtswege zur Berufsschule zurück.
Da Auszubildende im Vergleich zu Studierenden häufig mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen, hat unser Dachverband ZDH ein Positionspapier veröffentlicht, das die Einführung eines Azubitickets fordert. Argumentiert wird u.a. mit der Gewöhnung und Bindung an den ÖPNV, der Entlastung der städtischen Infrastruktur, der Minimierung des Wegeunfallrisikos und der Leistung eines Beitrags zum Erreichen der Klimaziele. Ein solches Ticket müsste in einem ersten Schritt landesweit und später auch bundesweit Gültigkeit haben und sollte unbeschränkt ganzjährig gültig sein. Zudem sei das ÖPNV-Netz in der Fläche auszuweiten. Einige Bundesländer wie etwa Hessen oder Thüringen gehen bereits mit gutem Beispiel voran und weitere Länder wollen folgen.
(2607) Wir möchten Sie aufrufen, sich am Girls´ Day, der nächstes Jahr am Donnerstag, den 26. März 2020 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de. Parallel zum Girls´ Day findet am 26. März 2020 auch der bundesweite Boys´ Day (www.boys-day.de) statt.
(2608) Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz wünschen allen Leserinnen und Lesern von RS-Aktuell ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2020!
Vom 23. Dezember bis zum 3. Januar bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Hiernach sind wir wieder für Sie da.
(2579) Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlichen Vorschriften (BT-Drs. 19/14335) in 1. Lesung beraten und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung zugewiesen. Insgesamt unterstützen die Redner partei- und fraktionsübergreifend den vorliegenden Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur Stärkung des Handwerks und signalisierten ihre Zustimmung zur HwO-Novelle. Die 1. Lesung können Sie sich in der Mediathek des Deutschen Bundestags ansehen (https://www.bundestag.de/mediathek).
Die 2./3. Lesung soll im Dezember folgen. Danach stehen die Beratungen im Bundesrat an.
Wir halten Sie über das weitere Verfahren selbstverständlich unterrichtet.
(2580) Der BVRS veranstaltet zusammen mit anderen Branchenverbänden und dem ift Rosenheim den 1. Architektentag „Durchblick bei Fenstern + Fassaden“ am 23. Januar 2020 in der Berliner Beuth-Hochschule. Diese Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich exklusiv an Architekten, verbunden mit sechs Fortbildungspunkten der Architektenkammer Berlin. Im Fokus der Veranstaltung steht angesichts des Engpasses und Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen die Planung und Ausschreibung geeigneter Bauelemente für Schulen und Kitas.
Für den BVRS wird Dipl.-Ing. Björn Kuhnke zum Thema „Temporärer sommerlicher Wärmeschutz“ referieren.
Wir bitten alle Mitgliedsbetriebe und -organisationen darum, Architekten, mit denen sie zusammenarbeiten, auf diese Veranstaltung aufmerksam zu machen. Weitere Informationen gibt es unter https://www.ift-rosenheim.de/web/akademie/-/architektenveranstaltung.
(2581) Bisher gehörte der Bereich Tore mit in den Normausschuss Fenster, Türen und Vorhangfassaden.
Aufgrund der immer komplizierter werdenden Anforderungen im Bereich Tore, gerade was den Bereich Betriebssicherheit angeht, hat man sich dazu entschlossen, auf nationaler Ebene zu diesem Thema einen eigenen Normausschuss zu gründen.
Der neue Normausschuss wird beim DIN unter der Bezeichnung NA 005-09-05 AA Tore geführt und ist gleichsam ein Arbeitsausschuss für die nationale Normung sowie der Spiegelausschuss zur europäischen WG 5 „Industrial, commercial and garage doors and gates“.
Die konstituierende Sitzung fand am 14. Oktober 2019 beim DIN statt. Marcus Baumeister aus dem TKZ vertritt dort die Interessen des BVRS.
(2582) Energetische Sanierungsmaßnahmen sollen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden. Um das Ziel, den Ausstoß der Treibhausgase zu verringern, auch tatsächlich zu erreichen, müssen die energetischen Einzelmaßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten.
Welche Mindestanforderungen das sind, wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 35c Absatz 7 EStG durch die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz) geregelt.
Die Mindestanforderungen in der Rechtsverordnung entsprechen maßgeblich den grundlegenden Anforderungen der Förderrichtlinien der noch zu konzipierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bzw. den geltenden Förderbestimmungen der KfW.
Dadurch wird der Gleichlauf der steuerrechtlichen Förderung mit der investiven Förderung gewährleistet. Zudem wird in der Rechtsverordnung der Begriff des Fachunternehmens definiert.
Nach § 1 ist die Einhaltung der in den jeweiligen Anlagen aufgeführten Mindestanforderungen durch das Fachunternehmen zu bestätigen. Und unter § 2 werden dazu Gewerke definiert, die diesen Nachweis erbringen können.
Bisher ist diese Aufstellung unvollständig und zwingend zu ergänzen. Der Leistungsbereich Rollladenarbeiten (LB 030) ist bisher noch nicht enthalten.
Da für die energetische Sanierung auch gerade Fenster und Sonnenschutz sowie deren dynamische Steuerung wichtig sind, müssen zwingend zusätzliche Gewerke in die Nachweisführung aufgenommen werden, da ansonsten eine Ausgrenzung vieler Unternehmen erfolgt, die gerade dieses Segment bedienen. Eine entsprechende Stellungnahme wird der BVRS beim Bundesministerium der Finanzen einreichen und auf Nachbesserung bestehen.
(2583) Wer länger Windows 10 (Home, Pro und Pro for Workstations) nicht aktualisiert, muss das Support-Ende im Auge behalten. Die Version 1803 von Windows 10 lief am 12. November 2019 aus.
Welche Version habe ich im Einsatz? Drücken Sie die Windows-Taste ÿ und „i“ -> System -> Info -> Abschnitt Windows-Spezifikationen.
Um weiter mit Sicherheits-Updates versorgt zu bleiben, sollten Sie mit Windows Update [Windows-Taste ÿ und „i“ -> Update und Sicherheit] auf die neueste Windows 10 Version 1903 bzw. 1909 aktualisieren.
Bitte überprüfen Sie im Vorfeld aber unbedingt die Kompatibilität zu anderen Programmen wie z.B. ERP-/Warenwirtschaftssysteme. Ihr Systemanbieter kann Ihnen hierzu Auskunft geben.
(2584) Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Anschließend sind weder technische Unterstützung noch Softwareupdates über Windows Update zum Schutz des PCs verfügbar.
Microsoft empfiehlt dringend, vor Januar 2020 zu Windows 10 zu wechseln, um Situationen zu vermeiden, in denen Sie Service oder Support benötigen, der nicht mehr verfügbar ist.
(2585) Auch für Office 2010 endet der Support, dieser jedoch am 13. Oktober 2020. Es wird weder eine Verlängerung noch verlängerte Sicherheitsupdates geben. Alle Office 2010-Apps funktionieren lt. Microsoft zwar weiterhin, allerdings könnten sie dann schwerwiegende und potenziell gefährliche Sicherheitsrisiken eingehen. Für viele Betriebe bietet sich an, den Einsatz des Microsoft Abo-Modells Microsoft Office 365 Business oder Microsoft Office 365 Business Premium zu prüfen.
(2586) Seit Oktober 2017 sind u.a. juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch über www.transparenzregister.de einzutragen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GWG) drohen erhebliche Bußgelder, wobei eine verspätete Mitteilung deutlich milder geahndet wird als eine nicht erfolgte Mitteilung (fünfmal so wenig). Für die betroffenen Vereinigungen und auch die verantwortlichen Leitpersonen können sich hieraus erhebliche Konsequenzen im nationalen und internationalen Rechts- und Geschäftsverkehr ergeben. Die Veröffentlichung kann vermieden werden, wenn die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten noch im Jahr 2019 nachgeholt wird. Allerdings gilt die Mitteilungspflicht als erfüllt, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus anderen Registern (z. B. Handelsregister) ergeben.
Weitere Ausführungen zu rechtlichen Fragen rund um das Transparenzregister finden Sie in den FAQ des Bundesverwaltungsamtes: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Transparenzregister/Transparenzregister_FAQ.pdf.
(2587) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lädt Betriebe dazu ein, die Werbemittel der Imagekampagne Handwerk zur Kundenansprache am Jahresabschluss zu nutzen. Gemeinsam mit der Deutschen Post AG bietet der ZDH auch eine Handwerksbriefmarke an.
Als „Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ präsentiert sich das deutsche Handwerk mit einer langfristig angelegten Kampagne. Ziel ist es, die Bedeutung und Attraktivität des Handwerks herauszustellen und vor allem junge Menschen für das Handwerk als berufliche Perspektive zu begeistern.
Unter https://www.handwerk.shop/handwerkszeug sind die Angebote gebündelt, die Handwerksbetriebe in der Kundenansprache nutzen können. Von hier gelangt man zum Werbemittelportal, wo sämtliche Materialien der Kampagne zum Download bereitstehen. Außerdem finden sich dort Links zu Werbeartikelideen – von der passenden Briefhülle bis zum Give-away.
Der ZDH weist besonders auf die Handwerksbriefmarke hin, die er in Kooperation mit der Deutschen Post AG anbietet. Betriebe können unter verschiedenen Motiven, Designs und Portostufen wählen und so eine individuelle Briefmarke gestalten. Ab einer Mindestbestellmenge von 20 Stück, das entspricht einem Bogen, können die Briefmarken versandkostenfrei zum reinen Portowert geordert werden.
(2588) Die Imagekampagne des Handwerks geht ab Januar 2020 in die nächste Runde. Die dritte Kampagnenstaffel wird neben der Nachwuchsgewinnung auch die Ansprache der breiten Öffentlichkeit wieder mehr in den Fokus rücken. Mit der Staffelstabübergabe geht einher, dass zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien auslaufen, so dass diese nicht weiter verwendet werden dürfen. Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf einfarbigen Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Welche Materialien darüber hinaus betroffen sind und von Internetseiten, Social-Media-Accounts oder aus Betriebsräumen zu entfernen sind, erfahren Betriebe im Werbemittelportal des Handwerks unter https://zdh-cloud.odav.de/index.php/s/TIbSRkcRy4J2zy4.
(2589) Die angekündigten bürokratischen Entlastungen durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz bleiben weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück und sorgen nicht für die erhofften spürbaren Entlastungen. Zahlreiche Vorschläge des Handwerks blieben unberücksichtigt.
Geändert wurde etwa im Bereich der Umsatzsteuer die Umsatzgrenze des § 19 UstG, bis zu der von Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Der Betrag steigt zum 1. Januar 2020 von 17.500 € auf 22.000 €, was aber nicht zum Bürokratieabbau beiträgt, sondern eher das Risiko der Schwarzarbeit fördert. Daneben wird ab 2021 die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Existenzgründer für sechs Jahre ausgesetzt. Eine positive Veränderung ist, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform an die Arbeitgeber geschickt werden müssen, sondern dass diese Übermittlung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber in elektronischer Form erfolgen soll. Daneben verkürzen sich noch einige Aufbewahrungspflichten bei der Archivierung von Steuerdaten. Insgesamt ist das Ergebnis nach über 18 Monaten Abstimmung aber eine herbe Enttäuschung und die Lobbyarbeit in Berlin wird fortgesetzt, um das Handwerk weiter entlasten zu können.
(2590) Die gemeinnützige Stiftung Datenschutz hat auf 17 Seiten die wichtigsten Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes zusammengefasst und mit zahlreichen Praxisbeispielen auch aus Handwerksbetrieben versehen, z.B.: „Der Installateurbetrieb Warmwasser stattet seine Installateure mit Mobiltelefonen aus, damit sie während der Arbeit beim Kunden erreichbar sind, und gestattet die uneingeschränkte private Nutzung. Die Beschäftigten benötigen kein privates Mobiltelefon, dadurch entsteht ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil. Daher ist davon auszugehen, dass ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung, die ihre private Telefonnutzung betrifft, wirksam erteilt werden kann.“
Hinweise zu weiteren lesenswerten und verständlich formulierten Veröffentlichungen der Stiftung Datenschutz runden die informative Handreichung ab. Sie finden sie unter: https://stiftungdatenschutz.org/themen/beschaeftigtendatenschutz/
(2591) Seit 2015 konnte das Handwerk insgesamt auf jährlich steigende Neuvertragszahlen verweisen. Nach den ersten Ergebnissen dieses Jahres scheint sich dieser Aufwärtstrend leider nicht fortzusetzen. Bei den Handwerkskammern wurden in den Lehrlingsrollen zwischen Januar und September 2019 insgesamt 134.535 Ausbildungsverträge neu erfasst, was einem Rückgang von 1,6 Prozent zum Vorjahreszeitraum entspricht. Dies bestätigt auch die Prognosen etwa des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und anderer Institute. Endgültige Klarheit werden aber erst die Jahresstatistiken erbringen, da zunächst abgewartet werden muss, welche Auszubildenden die Probezeit überstehen und evtl. ergeben sich noch Neuanmeldungen.
(2592) Seit Jahren verleiht die Bertelsmann-Stiftung den CSR-Preis „Mein gutes Beispiel“. Mit diesem Preis werden Unternehmen und Handwerksbetriebe ausgezeichnet, die praktische und kreative Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in ihrer Region entwickeln.
Auch 2020 wird die Kooperation der Bertelsmann-Stiftung mit dem ZDH fortgesetzt. In diesem Jahr werden vier Preise einschließlich eines Sonderpreises Handwerk für einen besonders gesellschaftlich engagierten Handwerksbetrieb verliehen. Ab sofort und bis zum 31. Januar 2019 können sich Unternehmen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement unter www.mein-gutes-beispiel.de bewerben.
Darüber hinaus besteht auch dieses Jahr eine Nominierungsmöglichkeit. Ausgewählte Partner und Institutionen können über einen nicht öffentlichen Internetlink direkt Unternehmen benennen, von denen sie wissen, dass diese sich im besonderen Maße gesellschaftlich engagieren. Da gerade im Handwerk immer wieder festzustellen ist, dass viele gesellschaftlich engagierte Handwerksbetriebe ihre oftmals bemerkenswerten CSR-Aktivitäten nur im Verborgenen betreiben und bewusst nicht öffentlich propagieren, besteht damit für Handwerksorganisationen die Möglichkeit, die ihnen bekannten engagierten Handwerksbetriebe unmittelbar für die Preisauslobung vorzuschlagen. Für diese gezielte Nominierungsfunktion ist folgender Link freigeschaltet: https://mein-gutes-beispiel.de/de/nominierung/.
Die Preisverleihung wird am 6. Mai 2020 in der Repräsentanz der Bertelsmann-Stiftung in Berlin unter Teilnahme von ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer stattfinden.
(2593) Drei Unternehmen der Sonnenschutzbranche, PARÀ TEMPOTEST, SOMFY und WÜRTH, haben sich für ein neues Schulungskonzept zusammengeschlossen, um Fachbetrieben das nötige Wissen und Verständnis für die Produkte der Zukunft zu vermitteln und somit das alltägliche Arbeiten zu vereinfachen und zu erleichtern.
Das gemeinsame Schulungskonzept www.markisenschulung.de bietet Tagesseminare mit den drei wichtigsten Themenblöcke der Markise an: Tuch/Gewebe (Para/Tempotest), Motor/Steuerung (Somfy) und Montage (Würth). Jeder Themenblock dauert ca. 90-120 Minuten.
An folgenden Terminen sind noch Plätze frei:
Tagesseminar jeweils von ca. 9 Uhr – 17 Uhr.
Die Kosten für das Tagesseminar betragen 195,- € zzgl. MwSt./pro Teilnehmer.
Teilnehmen kann jeder Fachbetrieb der Sonnenschutzbranche.
Anmeldung: www.markisenschulung.de
(2594) Die Firma Delta Dore Schlüter GmbH, Landau, Anbieterin von Smart-Home-Lösungen und -produkten, ist seit dem
1. November neues Fördermitglied im BVRS. Herzlich willkommen!
(2595) Peter Duwe, Stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes Rollladen + Sonnenschutz Berlin/Brandenburg e.V. und Delegierter zum BVRS, feiert am 10. Dezember seinen 65. Geburtstag.
(2572) Rund 600 Anmeldungen gibt es für die 59. BVRS-Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen; wir freuen uns sehr auf ein paar interessante Tage im Zentrum des Werdenfelser Landes.
Die Haupttagung beginnt am Freitag (25. Oktober) um 14.00 Uhr im Saal Werdenfels in der Kongresshalle (Kongresszentrum GAP, Richard-Strauß-Platz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen) und endet am Samstag (26. Oktober) mit dem Erlebnisabend auf der Zugspitze in fast 3.000 m Höhe. Höhepunkte der Tagung sind u. a. die Motivationsvorträge von Dr. med. Willi Heepe und Rallyesportlegende Walter Röhrl zum Thema „Gesundheit“. Gute Stimmung herrscht sicher bereits zum Begrüßungsabend in der Bayernhalle am Freitagabend – bei schönem Wetter begrüßen uns dort die Alphornbläser. Zugspitzbowling und ein Ausflug zur Geisterklamm sind die Ziele der mitreisenden Kinder. Aus dem umfangreichen Begleitprogramm sei hier nur die Fahrt zum Schloss Linderhof und Kloster Ettal erwähnt – und wer am Sonntag noch Luft nach oben hat, der kann beim Nordic Walking mitmachen.
Für die Anreise bitte möglichst die Bahn nutzen, auch wenn es Parkmöglichkeiten an den Hotels sowie der Kongresshalle gibt – für den Transfer zwischen Hotels und Kongresshalle sind Busshuttles eingerichtet. Der Info-Desk des Bundesverbandes befindet sich für alle Teilnehmer im Foyer der Kongresshalle – hier bekommt jeder Teilnehmer seine Unterlagen für die Tagung und von hier starten auch die Begleitprogramme.
(2573) Am vergangenen Mittwoch, den 9. Oktober, hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Rückführung von 12 Gewerken, darunter dem Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk, in die Meisterpflicht beschlossen. Damit ist wieder ein weiterer Schritt in Richtung Rückführung „gemeistert“ worden, allerdings steht noch das gesamte parlamentarische Verfahren mit Bundestag und Bundesrat bevor. Der Gesetzentwurf wird als nächstes dem federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung zugeleitet.
Wir halten Sie über das weitere Verfahren selbstverständlich unterrichtet.
Die jüngsten Beschlüsse aus der Politik sind ein ausgewogener Kompromiss und ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk – ein großer Erfolg! Trotzdem heißt es auch jetzt wieder „Weiterkämpfen“, alle politischen Kontakte weiterhin nutzen und sachliche Überzeugungsarbeit leisten. So werden wir etwa heute Abend im Rahmen eines Parlamentarischen Abends der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) in Berlin mit den „Bauabgeordneten“ der FDP sprechen – auch über die Meisterpflicht!
(2574) In der vergangenen Chefinfo haben wir darüber berichtet, dass die neuen zusätzlichen Windwiderstandklassen der DIN EN 13561 durch den sogenannten „delegated act“ durch die EU-Kommission abgesegnet und im Official Journal of the European Union (OJEU) veröffentlicht wurden und damit einer Harmonisierung der DIN EN 13561:2015 nichts mehr im Wege stehen sollte.
Seitdem häufen sich die Anfragen, ob die neuen Klassen nun endlich für die Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung herangezogen werden können.
Dem ist derzeit noch nicht so, denn zunächst muss die Norm ja noch harmonisiert werden und in der Liste der harmonisierten Normen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aufgenommen werden, so wie es im Bauproduktengesetz geregelt ist. Erst, wenn die DIN EN 13561 mit dem Stand von 2015 dort veröffentlicht wurde, kann diese für die Leistungserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung verwendet werden.
(2575) Am 14. Oktober hat in Berlin die konstituierende Sitzung des NA 005-09-05 Tore stattgefunden. Bisher war für Tore der Normausschuss 005-09-01 Fenster, Türen, Vorhangfassaden zuständig.
Aufgrund der immer komplexer werdenden Anforderungen und Normen im Bereich Tore hat man sich dazu entschlossen, auf nationaler Ebene zu diesem Thema einen eigenen Spiegelausschuss zum europäischen Ausschuss CEN/TC 33/WG 5 zu gründen.
Als Mitarbeiter vom BVRS wurde Marcus Baumeister aus dem Technischen Kompetenzzentrum in dieses Gremium berufen.
Als erstes Projekt wird in diesem Ausschuss bereits die neue DIN SPEC 18194 Tore – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung bearbeitet. Weitere Projekte wie die Revision der EN 13241 und der EN 12453 folgen.
(2576) Bereits am 5. September tagte der Technische Ausschuss in Bonn.
Dabei hatte der Ausschuss als eines der Kernthemen die Arbeit an den Technischen Richtlinien des Verbandes in den kommenden Monaten auf dem Papier. Hier liegt viel Arbeit vor uns.
Denn auch die Technischen Richtlinien des Verbandes müssen genau wie alle anderen Regelwerke regelmäßig überprüft werden.
Neben weiteren wichtigen Punkten wurde auch festgehalten, dass das Thema Energieeinsparung auch in Zukunft von hoher Priorität für unsere Branche bleiben wird.
(2577) Ebenfalls traf sich der Fachausschuss Einbruchschutz, nämlich am 4. Oktober in der Nähe von München. Hier wurde der Stand der Revision der Normenreihe EN 1627-1630 (Einbruchhemmung) besprochen.
Ebenso wurde über die neue DIN SPEC 18194 zur Einbruchhemmung bei Toren diskutiert.
Festgelegt wurde auch, dass die TR 111 weitergeführt wird und demnächst der aktuellen EN 13659 entsprechend aktualisiert wird.
(2578) Unser Kooperationspartner Bach-Film aus Köln hat bekanntlich für den Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz die Filmreihe „Gesichter der Branche“ erstellt, deren fünf Filme mit verschiedenen Portraits aus der Branche am Ende des letzten sowie am Anfang dieses Jahres erschienen sind.
Nun bietet die Firma Bach-Film für BVRS-Mitglieder die Erstellung von individuellen Firmenvideos und Web-Filmen, aber im CI von „Gesichter der Branche“ , zum reduzierten Preis von 4.300 Euro statt 4.800 Euro, zzgl. 7 Prozent MwSt für die Rechteübertragung. Hierin enthalten ist der Gesamtpreis pro Film im Staatsgebiet von Deutschland (inkl. Vorbereitung, Planung, Recherche, Skripts, Drehbücher, Dreharbeiten, Filmschnitt, evtl. notwendige Änderungsschleife, Überstellung in gewünschten Formaten wie HD oder 4K; außerdem ausgehend von einem Drehtag und einer Filmlänge von 1:00 bis 2:30 Minuten, zzgl. Reisekosten).
Interessenten wenden sich bitte direkt an die Firma Bach-Film (Tel.: 0221 4530840, Fax: 0221 4530839, Mail: info@bachfilm.com, Web: www.bachfilm.com.)
Die BVRS-Videos der Reihe „Gesichter der Branche“ können bei youtube (https://www.youtube.com/user/BVRSeV) oder bei facebook (https://www.facebook.com/pg/BVRSeV/videos/?ref=page_internal) angeschaut werden.
(2579) Seit mehr als 40 Jahren gab es die Kooperation mit CWS Boco bzgl. Mietkleidung. Nunmehr wurde diese langjährige Vereinbarung seitens CWS Boco bekanntlich zum 30. Juni 2019 beendet.
Mit unserem Kooperationspartner BAMAKA AG haben wir nunmehr eine neue Kollektion zusammengestellt, die für Sie künftig evtl. als Kaufkleidung interessant sein könnte. Damit Sie sich persönlich ein Bild davon machen können, wird die BAMAKA AG auf der Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen als Aussteller vor Ort sein, um Ihnen die erste Musterkollektion zu präsentieren. Dabei wollen wir ausdrücklich auch auf Ihre Wünsche und Anregungen eingehen, um einer möglichst breiten Mehrheit die passende Kleidung, nunmehr als Kaufkleidung, anbieten zu können. Sollten Sie nicht an der Haupttagung teilnehmen können, nehmen wir Wünsche und Anregungen natürlich auch gerne fernmündlich oder schriftlich entgegen. Schreiben Sie dazu gerne eine Mail an dietrich.asche@rs-fachverband.de oder rufen Sie uns an unter: 0228 / 95210-18.
(2580) Nochmals sei auf den am 13. November in Berlin stattfindenden 6. Deutsche Bauwirtschaftstag der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) hingewiesen. Er steht unter dem Motto „Wir bauen Zukunft – Digital und Smart“. Ihre Teilnahme zugesagt haben Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Hubertus Heil (SPD) und Robert Habeck (Grüne).
Erstmalig in diesem Jahr wird das komplette Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen in elektronischer Form stattfinden. Die BVB hat dazu eine eigene Website eingerichtet, die Sie unter www.bauwirtschaftstag.de erreichen. Hier erhalten Sie alle Informationen hinsichtlich des Programms, den Link für die Zimmerbuchung (so gewünscht) sowie die eigentlichen Anmeldemasken. Diejenigen, die sich anmelden, erhalten jetzt auch eine Teilnahmebestätigung in elektronischer Form.
Eine rege Teilnahme möglichst vieler Betriebe aus dem R+S-Handwerk ist ausdrücklich erwünscht. Es ist wichtig, gegenüber der Politik hier in großer Zahl aufzutreten. Vom BVRS selbst nehmen das Präsidium und der Industriebeirat teil.
(2581) Die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), ist um eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ergänzt worden. Ursprünglich war auch die Einführung einer Pflichtvorsorge im Gespräch. Unter Federführung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) ist es aber gelungen, die Einführung einer solchen Pflichtvorsorge durch Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung „Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ erfolgreich abzuwenden. Im Rahmen der Vereinbarung haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, die Arbeitgeber aufzufordern, den im Freien Beschäftigten die Durchführung einer Vorsorge im Hinblick auf natürliche UV-Strahlung anzubieten. Parallel dazu wurde vom zuständigen Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesarbeitsministeriums ein Arbeitskreis „UV-Strahlung“ eingerichtet, der mit der Ausarbeitung einer Arbeitsmedizinischen Regel zu UV-Strahlung beauftragt war.
Am 24. September 2019 ist nunmehr die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ veröffentlicht worden und kann
hier heruntergeladen werden. Diese AMR konkretisiert die Anforderungen an die neue Angebotsvorsorge bei natürlicher UV-Strahlung. Als Kriterium für die Durchführung einer Angebotsvorsorge sieht die AMR folgende solare UV-Exposition vor:
Zudem ist eine zeitnahe Evaluation bezüglich der Umsetzung der Angebotsvorsorge geplant. Ob auch in Zukunft von der Einführung einer Pflichtvorsorge abgesehen wird, wird wesentlich davon abhängen, ob die Angebotsvorsorge flächendeckend umgesetzt wird.
(2554) Am vergangenen Montag haben die Koalitionsfraktionen ihre Ankündigung bekannt gemacht, in 12 Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen und dies dem Bundestag in einem Gesetzesentwurf vorzuschlagen. Bei den 12 Berufen ist auch das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk dabei. Damit ist unser Gewerk einen wichtigen Schritt weiter, aber noch nicht am Ende. Der Gesetzesentwurf zur Meisterpflicht muss nun zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht und verabschiedet werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Gesetzesnovelle Anfang 2020 in Kraft tritt.
Einen Link zu unserer aktuellen Pressemeldung finden Sie hier: https://rs-fachverband.de/verband/nachrichten/#5001
Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zum Thema Meisterpflicht interviewte das ZDF-Morgenmagazin am 12. September Carmen Franke von unserem Mitgliedsbetrieb Glück + Franke in Berlin und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union Carsten Linnemann. Die Links dazu:
www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/meisterpflicht-100.html und
www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/handwerk-meisterpflicht-100.html
(2555) Mit den neuen Lehr- und Arbeitsblättern Läden für Fenster und Türen ist erneut eine wertvolle Arbeitshilfe und ein umfassendes Kompendium für alle an der Ausbildung von Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikern Beteiligten erschienen.
Sie soll in erster Linie bei der Ausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker unterstützen. Aber auch für „fertige“ Fachkräfte kann das Werk wertvolle Erkenntnisgewinne bieten. Dies können z. B. Informationen zur Geschichte der Läden, Kenntnisse von Sonderausführungen oder die Anwendung von Normen sein.
Einen großen Teil nehmen die einzelnen Begriffsdefinitionen, die vielfältigen Funktionen vom Wärmeschutz über die Tageslichtnutzung bis hin zum Einbruchschutz – um nur einige wenige zu nennen –, der Aufbau von Läden, die Ausführungsdetails und natürlich die Normen und Richtlinien ein. Ein ausführlicher Anhang sowie ein Literatur- und Quellenverzeichnis runden das Werk ab.
Die neuen Lehr- und Arbeitsblätter Läden können wie die anderen Lehr- und Arbeitsblätter zum Preis von 29,00 Euro zzgl. MwSt. und Versand über www.rs-fachverband.de/shop bezogen werden.
(2556) Am 13. November findet der 6. Deutsche Bauwirtschaftstag der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) in Berlin statt. Er steht unter dem Motto „Wir bauen Zukunft – Digital und Smart“.
Erstmalig in diesem Jahr wird das komplette Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen in elektronischer Form stattfinden. Die BVB hat dazu eine eigene Website eingerichtet, die Sie unter www.bauwirtschaftstag.de erreichen. Hier erhalten Sie alle Informationen hinsichtlich des Programms, den Link für die Zimmerbuchung (so gewünscht) sowie die eigentlichen Anmeldemasken. Diejenigen, die sich anmelden, erhalten jetzt auch eine Teilnahmebestätigung in elektronischer Form.
(2557) Nun ist es amtlich: Ende Juli wurden die neuen zusätzlichen Windwiderstandsklassen der DIN EN 13561 per sogenannten „delegated act“ durch die EU-Kommission abgesegnet und im Official Journal of the European Union (OJEU) veröffentlicht. Damit sollte einer Harmonisierung der DIN EN 13561:2015 nichts mehr im Wege stehen. Die Windwiderstandsklassen sind nun in drei Tabellen nach Produktgruppen aufgegliedert.
(2558) Bereits seit Mai 2018 war die Bearbeitung der ATV DIN 18358 abgeschlossen. Im Oktober wird die Gesamtausgabe der VOB nun endlich veröffentlicht. Dass es nun so lange gedauert hat, lag daran, dass andere Gewerke Ihren Teil der VOB noch nicht abschließen konnten und die VOB noch verabschiedet werden musste.
(2559) Im Juli 2019 ist der Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes neu erschienen. Leider taucht hier das Thema Sonnenschutz in Rettungswegen nicht auf. Dennoch stellt der Leitfaden ein umfangreiches Kompendium dar, das sicherlich auch für die eine oder andere Fragestellung anderer Bauvorhaben zu Rate gezogen werden kann. Der Leitfaden steht kostenlos unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Brandschutz/ zur Verfügung.
(2560) Seit seiner Einführung 1991 wurde er immer wieder angefeindet, nun soll er für viele wegfallen: Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli), der sich bisher von Ausnahmen abgesehen auf 5,5 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer belief.
Das Bundeskabinett hat die im Koalitionsvertrag verankerte teilweise Rückführung des Soli jetzt als Gesetzentwurf verabschiedet. Danach soll für rund 90 Prozent der Steuerzahler der Soli ab 2021 entfallen. Allerdings führt die nur teilweise Abschaffung zu einer „Zwei-Klassen-Entlastung“, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke in einer aktuellen Pressemeldung. Denn für rund 12 Prozent der Gewerbetreibenden ändere sich nichts. „Bei der nun geplanten Teilabschaffung des Soli bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschafterin die Mehrheit der Betriebe im Handwerk ausmachen, im Ergebnis unberücksichtigt.“
Verschiedene Parteien und auch Bürger wollen wegen der Ungleichbehandlung gegen das Gesetz Verfassungsbe-schwerde einlegen, sofern das Gesetz im Herbst im Bundestag verabschiedet wird.
(2561) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein besonderes Gerichtsverfahren, das vor 10 Jahren eingeführt wurde, um Parteien zu helfen, ihre geringfügigen Forderungen in einem Wert von bis zu 5.000 Euro schneller und kostengünstiger im Vergleich zu einem normalen Gerichtsverfahren geltend zu machen. Insbesondere handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren.
Auf dem europäischen Justizportal stellt die EU-Kommission Informationen und Leitfäden zur Verfügung, um die Verwendung dieses Verfahrens zu erleichtern, beispielsweise Online-Formulare, eine Suchmaschine für die zuständigen Gerichte und Anleitungen zur Erläuterung des Verfahrens.
Um potenzielle Nutzer des Verfahrens besser für diese Möglichkeit zu sensibilisieren, hat die EU-Kommission eine Informationskampagne, einschließlich über soziale Medien, gestartet. Sie wurde unter anderem für KMU konzipiert, denen ein Kunde oder Lieferant in einem anderen EU-Land Geld schuldet.
Das Informationsmaterial ist in Deutsch unter folgendem Link verfügbar: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do.
(2562) Ende August wurde die im Jahre 2015 ins Leben gerufene Allianz für Aus- und Weiterbildung in einer neuen Erklärung für drei weitere Jahre fortgeführt. Die Allianz bildet sich aus dem Bund, den Ländern, der Wirtschaft und den Gewerkschaften. Der Fokus der nächsten drei Jahre ist darauf gerichtet, die hohe und zuletzt jährlich steigende Zahl gemeldeter betrieblicher Ausbildungsplätze zu besetzen, die berufliche Bildung als Rückgrat der Fachkräftesicherung und gleichwertige Alternative zur akademischen Bildung zu stärken und die Möglichkeiten der Unterstützung weiter zu entwickeln sowie stärker publik zu machen. Daraus definieren sich drei zentrale Handlungsfelder:
Diese Allianz dient als programmatische Grundlage, um in den kommenden Jahren auf Bundesebene konstruktiv mit allen Allianzpartnern die Berufsbildung voranzubringen.
(2563) Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat die damaligen Hinweise im Umfeld der Vorstellung seiner Industriestrategie aufgegriffen und nun für Ende September eine Mittelstandsstrategie angekündigt. Deren zentralen Eckpunkte hat er am 29. August anlässlich des Beginns seiner diesjährigen Mittelstandsreise – bei der er auch Handwerksunternehmen besuchen wird – der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie können unter https://www.champions-von-hier.de/CHAMPS/Navigation/DE/Mittelstand/Eckpunktepapier/eckpunktepapier.html abgerufen werden.
Seitens des Handwerks werden diese Eckpunkte begrüßt und unterstützt. Die hierzu veröffentlichte Pressemitteilung des ZDH ist unter https://www.zdh.de/presse/pressemitteilungen/zdh-praesident-wollseifer-zu-eckpunkten-der-mittelstandstrategie/ einsehbar.
So wie der ZDH bereits in die Erstellung dieser Eckpunkte einbezogen war, wird er sich auch in den Prozess der Finalisierung der Mittelstandsstrategie einbringen. Zugleich sollte diese Strategie ressortübergreifend zur Richtschnur der dann auch praktizierten Mittelstandspolitik der gesamten Bundesregierung werden. Es wäre daher schön, wenn Sie in Ihren politischen Kontakten gleichfalls die geplante Ausrichtung der Mittelstandsstrategie mittragen und unterstützen würden. Zudem verweisen wir auf die Internetseite www.mitreden.champions-von-hier.de, die seitens des BMWi eingerichtet wurde, um weitere Hinweise und Anregungen zur Finalisierung der Mittelstandsstrategie gerade auch aus der unternehmerischen Praxis aufnehmen zu können.
(2564) Das „Land des Handwerks” auf der Internationalen Handwerksmesse präsentiert Unternehmen, die für das herausragende Können des deutschen Handwerks stehen.
Ab sofort können sich Handwerksunternehmen für einen Platz auf dem Gemeinschaftsstand „Land des Handwerks” in Halle C2 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) vom 11. bis 15. März 2020 in München bewerben. Auch Kammern, Innungen und weitere Handwerksorganisationen sind aufgerufen, Vorschläge einzureichen und herausragende Betriebe aus ihrem Bereich zu nominieren.
Der Gemeinschaftsstand steht diesmal unter dem Messemotto der IHM 2020: „Wir wissen, was wir tun. Für uns. Für alle. Für die Zukunft.”, das gleichlautend ist mit dem Leitgedanken der Imagekampagne des Handwerks 2020. Auf dem „Land des Handwerks“ auf der Internationalen Handwerksmesse in München wird es zum Leben erweckt und für alle Besucher hautnah erlebbar. Denn dort zeigen außergewöhnliche Unternehmen ihr herausragendes Können, ihre Leidenschaft für ihren Beruf und natürlich ihr Handwerk.
Für Politiker, Journalisten, Wirtschaftsvertreter und viele weitere Messegäste ist das „Land des Handwerks“ feste Anlaufstelle bei ihrem Besuch auf der IHM. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war in den vergangenen Jahren im Rahmen ihres Messerundgangs bei ausgewählten Ausstellern des Gemeinschaftsstands zu Gast. Zudem findet dort die Pressekonferenz zum Münchener Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft statt.
Bis zum 31. Oktober 2019 können sich Unternehmen für einen Platz auf dem „Land des Handwerks“ anmelden. Als Messeorganisation des Handwerks fördert die GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH eine Beteiligung auf dem „Land des Handwerks“. Ansprechpartnerin für Fragen ist Cornelia Lutz, Projektleiterin der Internationalen Handwerksmesse, T +49 89 189 149 110. Mehr Informationen unter www.ihm.de/land-des-handwerks.
(2565) Der für Handwerksbetriebe gedachte Informationsflyer zur Einstiegsqualifizierung wurde aktualisiert und kann jetzt bei der Marketing Handwerk GmbH bezogen werden. Der Flyer enthält u. a. eine Übersicht zu den bundesweit einheitlich geregelten Qualifizierungsbausteinen für die Einstiegsqualifizierung im Handwerk. Eine Aktualisierung des Flyers wurde erforderlich, da der Zuschuss zur Vergütung ab 1. August 2019 auf 243 Euro erhöht wurde und ab 1. August 2020 auf 247 Euro ansteigen wird.
Der Flyer ist auch als E-Magazin mit der Möglichkeit zum Download auf der Internetseite des ZDH hinterlegt (https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/).
(2566) Bereits zum achten Mal verleiht das UnternehmensForum den Inklusionspreis der Wirtschaft unter dem Motto „Potenziale von Menschen mit Behinderung“. Jedes Unternehmen, das sich für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen engagiert, ist eingeladen, sich zu bewerben.
Der Inklusionspreis würdigt vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender. Mitinitiatoren des Inklusionspreises sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Charta der Vielfalt. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bewerbungen können bis zum 31. Oktober 2019 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter www.inklusionspreis.de.
(2567) Das Bundesfinanzministerium hat den ZDH mit Schreiben vom 15. Juli 2019 darüber informiert, dass die von einer ausländischen Firma beworbene Softwarelösung (sogen. „Export Certificate“) zur Erstellung von Gelangensbestätigungen als Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. B, 6a UStG – anders als von der Firma in ihren Produktinformationen dargestellt – nicht in Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und evaluiert wurde. Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob das „Export Certificate“ als Nachweis i. S. d. § 17a UStDV anzusehen ist. Das gilt auch für alle anderen Gelangensbestätigungen.
(2568) Wir möchten Sie auf eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ hinweisen, die am 13. November 2019 im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Berlin stattfinden wird. Über dieses Förderprogramm werden Auslandspraktika für Auszubildende und betriebliche Ausbilder in Ländern gefördert, die nicht über das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ abgedeckt werden. Damit wurde durch das BMBF eine wichtige Förderlücke im Bereich der transnationalen Mobilität in der Berufsbildung geschlossen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte diesem Link: https://www.ausbildung-weltweit.de/de/Infoveranstaltung-2019.html
(2569) Nach einer Rekordbeteiligung im vergangenen Jahr geht der bundesweite Wettbewerb des Handwerks für Kita-Kinder jetzt in seine 7. Runde. Über 230 Kitas nahmen am vergangenen Wettbewerb teil – an diesen Erfolg wollen die Initiatoren bei der Neuauflage anknüpfen. Für Handwerker stellt der Wettbewerb eine hervorragende Gelegenheit dar, sich und ihren Beruf zu präsentieren und schon den Kleinsten ein positives Handwerksbild zu vermitteln. Denn Handwerker können jetzt wieder aktiv auf die Kitas in ihrer Region zugehen, sie zu sich einladen und den Kindern zeigen, wie ihr Handwerk funktioniert, was an ihrem Beruf so spannend und einzigartig ist.
Der Wettbewerb ist eine Initiative der Aktion Modernes Handwerk (AMH) und wird von Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen bundesweit durchgeführt. Die Teilnahmeunterlagen können online unter www.amh-online.de/wettbewerbspaket kostenlos angefordert werden.
(2570) Die Bundesregierung berät bekanntlich derzeit über Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Einbeziehung von verschiedensten Interessengruppen geschieht unter anderem über das Aktionsbündnis Klimaschutz. Dieses trifft sich zu einer nächsten regulären Sitzung am 25. November 2019.
Die Verbände aus dem Bereich „Mittelstand, KMU, Handwerk“ wurden gebeten, ein Papier zur Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen im Mittelstand bis zur nächsten Sitzung anzufertigen. Um das Stimmungsbild des Handwerks in die Diskussion und in eben dieses Papier einfließen zu lassen, hat der ZDH eine Online-Umfrage konzipiert. Die Umfrage richtet sich an Handwerksbetriebe aller Gewerke. Wir bitten Sie daher, an dieser Umfrage teilzunehmen. Sie kann ausschließlich online unter diesem Link: https://zdh-umfragen.de/umfrage-klimaschutz/ durchgeführt werden und ist bis zum 30. September 2019 geöffnet.
(2571) Am 17. September feiert Michael Schmidt, stellvertretender Obermeister und Delegierter der Innung Württemberg, seinen 40. Geburtstag.
Seinen 80. Geburtstag vollendet Hendrik Detlefsen, Geschäftsführer der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg am 24. September.
Beiden Jubilaren die besten Glückwünsche!
(2542) Für alle diejenigen, die vielleicht noch im Urlaub sind und sich deshalb noch nicht zur diesjährigen BVRS-Haupttagung vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen anmelden konnten, haben wir die Frist noch einmal bis zum 13. September verlängert. Leider sind die Kontingente in den drei Tagungshotels bereits ausgeschöpft. Deshalb haben wir weitere Zimmer im Atlas Posthotel (Telefon 08821-709-0, www.atlas-posthotel.com) geblockt. Auch mit den Anmeldungen für den Festabend auf der Zugspitze wird es mittlerweile knapp. Wer also noch dabei sein möchte, bitte jetzt trotz der verlängerten Frist möglichst schnell anmelden. Die Unterlagen hierzu gibt es unter www.rs-tagung.de.
(2543) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2019 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch spätestens bis zum 31. August beim BVRS eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die ordentliches oder förderndes Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Es wäre schön, wenn auch die gerade abgeschlossenen Gesellenprüfungen, bei denen wieder vielfältige Bestleistungen erzielt wurden, Ansporn zur Teilnahme wären, zeichnen diese Prüfungsleistungen ja auch die Ausbildungsbetriebe mit aus.
Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Dietrich Asche (Tel.: 0228/95210-18; dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2544) Anfang des Monats sind wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg gebracht worden.
Die Angebote von Drescher stehen ausschließlich RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.
Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auch unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.
Bestellschluss ist der 13. September 2019.
(2545) Seit dem 29. April 2019 fährt Apple für seinen Kartendienst mit Kamera-Autos durch Deutschland, um Straßenzüge und deren Gebäudefronten aufzunehmen. Das Unternehmen gab an, dass die gewonnenen Daten zur Verbesserung des Kartendienstes genutzt werden sollen. Die Aufnahmen sollen nach Angaben von Apple aber nicht dafür genutzt werden, den Dienst „Look Around“ in Deutschland anzubieten. Dieser ist mit „Google Street View“ vergleichbar. Nach Informationen des Bundesdatenschutzbeauftragten sind neben Apple auch die Firmen Google und NCTech mit vergleichbaren Fahrzeugen unterwegs. Sofern Sie z.B. von einem der Kamera-Autos abgelichtet wurden und sich deshalb zur Durchsetzung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren möchten, können Sie dies wie folgt tun:
Alle genannten Unternehmen haben ihre europäische Hauptniederlassung nicht in Deutschland; die federführenden Datenschutzbehörden sitzen deshalb in Irland (Apple, Google) bzw. dem Vereinigten Königreich (NCTech). Ihre Beschwerden müssen Sie jedoch nicht an die dortige Aufsichtsbehörde richten, sondern können diese bei den folgenden Landesdatenschutzbehörden einreichen:
Beschwerden gegenüber Apple richten Sie an:
Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern, Promenade 18, 91522 Ansbach
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Beschwerden gegenüber Google richten Sie an:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22 7., 20459 Hamburg
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Beschwerden gegenüber NCTech richten Sie an Ihre örtliche Landesdatenschutzbehörde, da das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat.
(2546) Nachdem der EuGH kürzlich entschieden hat, die Seitenbetreiber von Social-Media-Seiten stärker in die Pflicht zu nehmen, sollte man folgende Praxistipps beherzigen, um Abmahnungen zu vermeiden:
Kein Grund, das Internet abzuschalten, aber auf überflüssige Plug-Ins wie den facebook-Like-Button sollten Sie zunächst einmal verzichten. Sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Dienstleister.
(2547) Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen und einige Auszubildende werden während ihrer Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, die zum 1. August signifikant angehoben wurde, was angesichts steigender Mieten auch geboten ist. Hierbei ist zwischen Grundbedarf und Pauschale für die Unterkunftskosten zu unterscheiden. Insbesondere letztere wurde zum 1. August angehoben und die Beihilfe steigt somit auf insgesamt 716 Euro (vorher 622 Euro). Hiermit gleicht das Bundesarbeitsministerium die Beihilfe an das Niveau der BAfÖG-Sätze an, die ebenfalls angehoben wurden. Im Jahr 2017 haben rund 87.000 junge Menschen eine solche Beihilfe erhalten.
Weitere Informationen gibt es hier: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
(2548) Alljährlich vergibt der Deutsche Bundestag im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Stipendien an junge Berufstätige für einen einjährigen Lern- und Arbeitsaufenthalt in den USA. Durchgeführt wird das Programm von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Teilnahmeberechtigt sind junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die
Die Bewerbungsunterlagen können bei der GIZ bis zum 13. September 2019 angefordert werden. Einsendeschluss der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen ist der 30. September 2019. Ausführliche Informationen zum Programm und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier: www.giz.de/de/weltweit/12884.html.
(2549) Mittlerweile haben fast 400.000 Personen aus den Asylherkunftsländern einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Die Zahl der neuabgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen ist seit 2014 von knapp 2.000 bis 2017 auf gut 15.400 um mehr als 800 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung war angesichts der vielzähligen Herausforderungen, die Unternehmen bei der Ausbildung von Flüchtlingen bewältigen müssen, nicht absehbar. Die Wirtschaft und insbesondere das Handwerk haben damit unterstrichen, dass sie auch für integrationspolitische Herausforderungen gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Ist ein Ausbildungsverhältnis zwischen Unternehmen und Auszubildenden mit Fluchthintergrund geschlossen, stellen die sprachlichen Barrieren oftmals die größte Hürde für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf dar. Während Auszubildende mit Fluchthintergrund in den Betrieben trotz sprachlicher Nachteile oftmals erfolgreich ausgebildet werden können, verhindern diese vielfach ein erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung. Entsprechend lag 2017 die Durchfallquote von Auszubildenden mit Fluchthintergrund bei den Abschlussprüfungen gut dreieinhalb Mal so hoch wie bei deutschen Auszubildenden. Hier gilt es sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Flüchtlinge Lösungen zu finden, die angesichts der zunehmenden Zahl der Teilnehmenden mit Fluchthintergrund an den Abschlussprüfungen auch kurzfristig wirken müssen.
Die Arbeitgeberverbände und damit auch der ZDH fordern u.a. eine bundesweite Zulassung von zweisprachigen Wörterbüchern bei Abschlussprüfungen, eine Ausweitung der Regelungen des Nachteilsausgleichs auf Personen mit Fluchthintergrund und eine Aufgabenstellung bei Abschlussprüfungen in leichter Sprache.
Um diesen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, wären konkrete Beispiele aus der Praxis hilfreich. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, inwieweit bereits die Erfahrung gemacht wurde, dass Auszubildende mit Fluchthintergrund trotz einer im Betrieb erfolgreich absolvierten Ausbildung an der Abschlussprüfung aufgrund von sprachlichen Nachteilen gescheitert sind und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Praxisbeispiele möglichst bis zum 15. September 2019 an unseren Leiter Recht und Berufsbildung, Dietrich Asche, übermitteln könnten (dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2550) Am 6. September 2019 findet die 7. Startupnight in Berlin statt. In diesem Jahr ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), neben der Deutschen Telekom, Microsoft, Volkswagen und dem Deutschen Sparkassenverband, Mitveranstalter der Startupnight und bringt mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk im Haus des Deutschen Handwerks zusammen, was zusammen gehört: Zahlreiche Startups aus ganz unterschiedlichen Branchen präsentieren ihre digitalen Angebote für Handwerksbetriebe. Weitere Informationen gibt es hier: https://handwerkdigital.de/anmeldung/
(2551) Am 23. September 2019 findet in Berlin die Konferenz „Mega-Ökosystem Smart Living“ statt, die gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Wirtschaftsinitiative Smart Living, in der auch der BVRS mitarbeitet, ausgerichtet wird.
Folgende Fragen sind Gegenstand der Konferenz: Ist Smart Living ein Mega-Ökosystem der Zukunft? Wer bestimmt den Markt? Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz? Kann intelligente Gebäudetechnik zur Umsetzung der Energiewende, zu mehr Energieeffizienz beitragen und auch für selbstbestimmtes Wohnen im Alter sorgen? Wie kann Deutschland zum Leitmarkt für Smart Living-Technologien und Anwendungen werden? Die vorgesehenen Foren und Diskussionsrunden adressieren übergreifend die vielen bei Smart Living betroffenen Branchen. Angesprochen sind insbesondere Hersteller und Anbieter, Planer und Berater, das Handwerk und die Anwenderseite.
Offizieller Anmeldeschluss ist der 12. September 2019. Das Platzkontingent ist begrenzt. Eine frühe Anmeldung ist daher ratsam. Hierzu kann folgender Link genutzt werden: https://www.bmwi-registrierung.de/smart-living/Default.aspx?link=m2556.
Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier: https://anga.de/media/file/2841.Einladung_Mega-OEkosystem_der_Zukunft.pdf.
(2552) Für die Veranstaltung rund um die energetisch optimierte Gebäudehülle haben die Kongressmacher von Holzmann Medien und der Zeitschriften GFF/sicht+sonnenschutz kompetente Fachleute verpflichtet: Die Highlights 2019 sind eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Das Bauen der Zukunft – und welche Rolle das Fenster dabei spielt“, u. a. mit Martin Gutmann (BIM im Glaserhandwerk) und Günter Schmitz (Gründer und Coach Coplaning), sowie ein besonderer Vortrag über „Die Bedeutung der Tageslichtplanung in der modernen Architektur und die Konsequenzen für Glas und Fenster“ mit Prof. Peter Andres. Der ideelle Träger, der Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, präsentiert im Expertenfenster u.a. Einsichten und Aussichten zu den Themen: Besser ausbilden, die Digitalisierung im Griff und die neuesten Regelwerke – und was der Verband dazu an Hilfsmitteln zur Verfügung stellt.
Top-Tipp für R+S-Experten ist ein eigener Workshop von Warema und Selve, in dem es 60 Minuten lang mit maximalem Praxisbezug darum geht, Kundenwünsche nach Textilem an der Fassade zu erfüllen und die Notöffnung von Rollläden am 2. Flucht- und Rettungsweg zu beherrschen.
Weitere Infos auf www.gff-praxistage.de.
(2553) Zum 1. August durften wir folgende neue Fördermitglieder in unserem Verband willkommen heißen:
(2531) In wenigen Tagen, am 2. August 2019, läuft die Anmeldefrist für die diesjährige BVRS-Haupttagung, die vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen stattfindet, ab. Wer sich also noch nicht angemeldet hat, sollte dies rasch nachholen.
Alle Informationen zur Haupttagung, einschließlich der Anmeldemöglichkeiten, wurden mit dem gedruckten Programmheft an alle Mitgliedsbetriebe verschickt. Darüber hinaus sind sie jederzeit unter https://www.rs-tagung.de abrufbar. Zudem steht die Geschäftsstelle auch gerne für telefonische Auskünfte unter 0228/95210-15 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
(2532) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2019 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch spätestens bis zum 31. August beim BVRS eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die ordentliches oder förderndes Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Es wäre schön, wenn auch die gerade laufenden Gesellenprüfungen, bei denen sicherlich wieder vielfältige Bestleistungen erzielt werden, Ansporn zur Teilnahme wären, zeichnen diese Prüfungsleistungen ja auch die Ausbildungsbetriebe mit aus.
Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Dietrich Asche
(Tel.: 0228/95210-18; dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2533) In der diesjährigen ARD-Themenwoche unter dem Titel „Zukunft Bildung“ geht es in der Woche vom 9. bis 16. November 2019 im Hörfunk, Fernsehen und Internet um die Zukunft von Bildung in Deutschland. Die ARD verfolgt hiermit das Ziel, eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema Bildung anzustoßen.
Gerade auch für das Handwerk ist Bildung bekanntlich ein zentrales und zukunftsrelevantes Thema. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine Bildungswende zu bewirken hin zu mehr Wertschätzung für Berufliche Bildung. Eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des Bildungssystems bietet daher eine gute Gelegenheit, die Forderungen des Handwerks mit Nachdruck zu vertreten.
In einem Schreiben an die ARD hat der ZDH daher ausdrücklich auf die Bedeutung der beruflichen Bildung für unsere Gesellschaft und Gesamtwirtschaft aufmerksam gemacht. Zugleich wurde die Erwartung des Handwerks betont, dass das Thema berufliche Bildung in der Themenwoche aufgegriffen und zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht wird. Eine dafür notwendige Unterstützung der Reporter und Journalisten hat der ZDH zugesichert.
Auch wir als BVRS werden unsere Möglichkeiten und Kontakte zu den Sendeanstalten nutzen, um diese zur Berichterstattung über berufliche Ausbildung zu motivieren und dann entsprechend durch Informationen und Beispiele zu unterstützen. Gleichzeitig bitten wir aber auch unserer Mitgliedsorganisationen und Betriebe, dies in ihren jeweiligen Regionen gleichzutun.
(2534) Mit Blick auf den „Tag der Bundeswehr“ am 15. Juni 2019 hat das Bundesverteidigungsministerium eine großangelegte Recruiting-Kampagne durchgeführt. Irritierend und ärgerlich für das Handwerk ist daran die gezielte und ausdrückliche Ansprache und Abwerbung von Handwerkerinnen und Handwerkern.
Ein unfaires Vorgehen sieht der ZDH vor allem auch deshalb in der Abwerbe-Aktion, weil sich viele hunderttausend Handwerksbetriebe mit großem Engagement und Kosten für die berufliche Ausbildung junger Menschen engagieren, während der Staat die akademische Bildung großzügig finanziert.
Zahlreiche Kooperationen der Bundeswehr mit Organisationen und Betrieben des Handwerks sind grundsätzlich Ausdruck einer engen Verbundenheit und Partnerschaft. Umso weniger Verständnis hat das Handwerk allerdings für eine derart gezielte Abwerbe-Aktion. Mit aller Deutlichkeit hat das der ZDH in einem Schreiben an die Bundesverteidigungsministerin zum Ausdruck gebracht. In dem Schreiben werden auch einige Motive kritisiert, die es an Wertschätzung gegenüber Handwerkern vermissen lassen.
Aufmerksam begleitet hat der ZDH die Bundeswehr-Kampagne von Beginn an in Zusammenarbeit mit den Agenturen der Handwerkskampagne, um sich ggf. kommunikativ gegen diese Regelverletzung zur Wehr zu setzen. Die einhellige Expertise zeigt jedoch, dass die Bundeswehr-Kampagne dem Image des Handwerks in der Öffentlichkeit nicht schadet – im Gegenteil. Insofern hat der ZDH bewusst darauf verzichtet, die Bundeswehr-Aktion nach außen hin mit flächendeckenden Maßnahmen zu erwidern. Zu befürworten sind aber gerne punktuelle Aktionen, die vor allem mit Augenzwinkern reagieren.
Das ändert nichts an der kritischen Bewertung der Bundeswehr-Aktion, die der ZDH auch weiterhin in seinen politischen Kontakten deutlich machen wird.
(2535) Alljährlich vergibt der Deutsche Bundestag ihm Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Stipendien an junge Berufstätige für einen einjährigen Lern- und Arbeitsaufenthalt in den USA. Durchgeführt wird das Programm von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Teilnahmeberechtigt sind junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die
Die Bewerbungsunterlagen können bei der GIZ bis zum 13. September 2019 angefordert werden. Einsendeschluss der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen ist der 30. September 2019. Ausführliche Informationen zum Programm und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im Internet unter: www.usappp.de.
(2536) Ab sofort können wieder Arbeiten in den Wettbewerbsbereichen Handwerk und Technik, Bauingenieurwesen, Baubetriebswirtschaft sowie Architektur eingereicht werden. Gesucht werden innovative und praxisgerechte IT-Lösungen für die Bauwirtschaft.
BIM Anwendungen, Simulationen, Social Media, E-Learning oder Berechnungstools sind nur einige Beispiele für IT-Ideen rund um das Thema Bau. Auf die Gewinner warten wertvolle Preise, insgesamt werden Preisgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro je Wettbewerbsbereich vergeben.
Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.aufitgebaut.de. Anmeldefrist ist bis zum 18. November 2019.
(2537) Sie haben Fragen rund um das Thema Digitalisierung? Sie möchten geeignete Digitalisierungsmaßnahmen für Ihren Betrieb finden? Oder Sie möchten mehr über aktuelle Technologien erfahren?
Ab sofort bietet das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) einmal wöchentlich eine kostenfreie, telefonische Sprechstunde für Handwerksbetriebe an. Immer dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr informieren Sie die KDH-Expertinnen unter der Telefonnummer 02151-5155 88 in vertraulicher Atmosphäre darüber, welche Maßnahmen für den Einstieg in den digitalen Wandel geeignet sind, welche Kompetenzen und Werkzeuge die Mitarbeiter benötigen und wie diese geschult werden können.
(2538) Ende Juni hat der Bundesrat der Einführung einer Angebotsvorsorge für regelmäßige Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung zugestimmt. Die ursprünglich geplante Pflichtvorsorge ist damit zunächst vom Tisch, nachdem die Sozialpartner der Bau- und Landwirtschaft eine Sozialpartnervereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen haben. Danach soll der Arbeitgeber nach bestimmten Kriterien ein Arbeitsvorsorgeangebot unterbreiten, wobei diese Kriterien und die Konkretisierung der Voraussetzungen für eine Angebotsvorsorge noch vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet werden muss. In diesem Ausschuss ist u.a. auch der ZDH vertreten.
Im Zuge einer Evaluation soll dann zeitnah überprüft werden, ob die Vorsorgemaßnahme flächendeckend durchgeführt wird, um ggf. bei geringem Erfolg doch eine Pflichtvorsorge einzuführen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf unterrichten.
(2539) Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch.
Mit diesem Gesetz werden die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur effizienten Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch ausgeweitet. So soll die FKS zukünftig Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken und gegen missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch vorgehen. Darüber hinaus obliegt der FKS künftig die Prüfung von sog. Tagelöhnerbörsen.
Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist für das Handwerk grundsätzlich zu begrüßen, um Verwerfungen durch Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder etwa Mindestlohnverstöße wirksam zu bekämpfen. Allerdings muss die Behörde dann auch mit mehr Personal ausgestattet werden, damit dies nicht zulasten der Kernkompetenzen geht, nämlich die Durchführung effektiver Mindestlohnkontrollen und die Prüfung der Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
(2540) Die bekannte staatliche Kaufprämie beim Erwerb eines Elektrofahrzeuges (4.000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 € für Plug-In-Hybride) wird bis Ende 2020 verlängert.
Die Regelungen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Es gibt aber auch einige weitere Neuerungen. So kann man sich bei Elektrofahrzeugen seit dem 1. Juli auch die Einrichtung eines akustischen Warnsystems pauschal mit 100 € fördern lassen.
Zum anderen wird nicht nur die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, sondern auch die Anschaffung eines betrieblichen Fahrrads zur privaten Nutzung steuerlich gefördert. Hier gilt folgende Regelung: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 1. Januar 2022, gilt auch die 1%-Versteuerung, aber nur auf die halbierte unverbindliche Preisempfehlung; dies gilt auch für E-Bikes, sofern sie verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind (keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht). Zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads sind seit 1. Januar steuerfrei.
Den Erlass finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
(2541) Am 17. Juli vollendet RA und Notar Georg D. Hager, Geschäftsführer des Fachverbandes Berlin/Brandenburg, sein
70. Lebensjahr.
Am 25. Juli wird Peter Stutzer, Ehrenlandesinnungsmeister der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg, 80 Jahre alt.
Am 14. August feiert Peter Huber, Vorstandsmitglied und Delegierter der Innung Südbayern, seinen 60. Geburtstag.
Bereits am 21. Mai 2019 beging Helge Kuhnert seinen 80. Geburtstag. Helge Kuhnert war als letzter Obermeister der R+S- Innung Schleswig-Holstein Initiator des Innungszusammenschlusses der R+S-Innungen Hamburg und Schleswig-Holstein zur jetzigen Landesinnung.
Allen Jubilaren die besten Glückwünsche!