RS-Aktuell Ausgabe 2023-11

RS-Aktuell Ausgabe 2023-11

Bald neu im Geschäftsstellen-Team: Simon Schmid

(3445) Simon Schmid tritt zum 1. Dezember in die Dienste des BVRS ein. Er übernimmt damit das Referat für PR und Kommunikation. In diesem Rahmen verantwortet Herr Schmid auch das Veranstaltungsmanagement.

Eine ausführliche Vorstellung erfolgt in der kommenden Ausgabe Dezember der R+S.

Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung. Eine gute Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen von Herrn Schmid besteht für alle Mitglieder spätestens auf der R+T 2024 im kommenden Februar.

Neue Geschäftsführung der qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH

(3446) Seit 2007 verleiht die qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH das Kundenbewertungssiegel „Der Handwerksbetrieb – sehr gut“ in einigen Handwerken, darunter dem R+S-Handwerk.

Grundidee hierbei ist, dass nicht irgendein Verband nach objektiven Kriterien eine Bewertung abgibt, sondern der Kunde selbst nach Beendigung des Auftrags eine Bewertung, die u.a. die Auftragsabwicklung, aber auch das Preis-Leistungsverhältnis umfasst, gegenüber qih abgibt. Dies geschieht durch eine Postkarte oder aber auch online. Hat der Handwerker zehn „sehr gute“ Bewertungen erreicht, darf er das Siegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ verwenden. Um dieses zu behalten, muss er dann pro Quartal mindestens drei neue Bewertungen veranlassen.

Der Befürchtung einiger Betriebsinhaber, gegebenenfalls auch mal mit schlechteren Bewertungen im Netz zu erscheinen, wirkt qih dadurch entgegen, dass der Betrieb erst nach Erreichen des Siegels „RS Fachbetrieb – sehr gut“ freigeschaltet wird und niemand erfährt, dass ein Unternehmen entweder noch nicht die notwendige Anzahl von sehr guten Bewertungen erreicht hat.

Das Kundenbewertungssiegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ generiert in zweierlei Hinsicht einen Mehrwert für den Handwerksbetriebe. Zum einen ist er eine attraktive Marketingmaßnahme (Briefaufkleber / Pressearbeit / Schilder), zum anderen jedoch dient er auch der innerbetrieblichen Schwachstellenanalyse, da der Betriebsinhaber aufgrund der Bewertungskarten nachvollziehen kann, in welchem Bereich vielleicht noch etwas Luft nach oben besteht und welcher Mitarbeiter vielleicht etwas schlechter bewertet wird als seine Kunden.

Die Teilnahme an diesem Kundenbewertungssystem ist natürlich nicht kostenlos. Für den Handwerksbetrieb beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 199,00 € + MwSt.; für je 100 (bereits frankierte Postkarten) muss er darüber hinaus 78,71 € + MwSt. zahlen.

Warum schreiben wir Ihnen das alles in dieser RS Aktuell?

Zum einen sind wir als BVRS einer der Gesellschaften von qih; zum anderen ist Hermann Hubing seit dem 1. Oktober 2023 Geschäftsführer, der damit den langjährigen Geschäftsführer Henning Cronemeyer abgelöst hat. Für das operative Geschäft ist Juana Schöler zuständig.

Die neuen Kontaktdaten einschließlich des neuen Sitzes der Gesellschaft in Bad Wildungen sowie alle weiteren Infos erhalten Sie unter www.qih.de.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für eine Teilnahme am qih-Kundenbewertungsportal interessieren würden. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht, Juana Schöler unter Tel. 05621 7919-74, Mail: service@qih.de zu kontaktieren.

Die von Ihnen bereits erworbenen Bewertungskarten können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Es wurde ein Nachsendeauftrag an die neue Firmenadresse eingerichtet.

Mitgliedervorteile bei CarFleet 24

(3447) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet 24 bietet für BVRS-Mitgliedsbetriebe wieder zahlreiche neue Aktionsmodelle zu vergünstigten Konditionen an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Themenheft „Exoskelette im Handwerk“

(3448) Wer im R+S-Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Durch Exoskelette werden körperliche Belastungen deutlich reduziert, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeiter sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und Betrieb und Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima. Im Themenheft „Exoskelette im Handwerk“ des Mittelstand Digital Zentrums Handwerk erfahren Sie, was Exoskelette sind und welche Chancen sie Handwerksbetrieben bieten.

Themen:

  • Körperliche Belastungen reduzieren
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten
  • Für welche konkreten Anwendungsfälle eignen sich Exoskelette?
  • Wie finde ich passende Exoskelette für meinen Betrieb?
  • Wie sieht die Zukunft von Exoskeletten im Handwerk aus?

Themenheft als PDF herunterladen

Freie Plätze bei Online-Seminaren der ZWH für Lehrpersonal im Handwerk

(3449) Bei der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk ZWH gibt es noch freie Plätze in kompakten Online-Seminaren für das Lehrpersonal im Handwerk:

  • Do, 16.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Lernvideos: anschaulich, einfach, kompakt
  • Do, 23.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Interaktives Lernen: Tools und Methoden
  • Do, 30.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Digitale Lernerfolgskontrolle: Wissen spielerisch überprüfen

Die Online-Seminare erfüllen den oft genannten Wunsch nach Unterstützung bei der didaktisch-methodischen Unterrichtsgestaltung und dem Einsatz digitaler Medien sowie nach kleinen, praxisorientierten Lerneinheiten.

Infos und Anmeldungen unter https://zwh.de/angebote/online-seminare-fuer-lehrpersonal/.

Ausbildungsmarkt Handwerk im Oktober 2023

(3450) Zwischen Januar und Oktober 2023 sind 132.971 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 2.447 bzw. 1,9 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum. Nach dem Neuvertragsrückgang im vergangenen Jahr befinden sich die Neuvertragszahlen im Handwerk damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Im Jahr 2019 wurden im gleichen Zeitraum allerdings 8.000 Neuverträge mehr registriert.

Laut Bilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30. September ist der Rückgang der Ausbildungsstellenbewerber gestoppt. Ihre Zahl befindet sich 2023, genauso wie die Zahl der an die BA gemeldeten Ausbildungsstellen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der zum Stichtag unversorgt gebliebenen Bewerber ist jedoch, ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen, abermals gestiegen. Auch die Zahl der laut Handwerkskammermeldungen im Oktober noch offenen Lehrstellen liegt über dem Niveau des Vorjahres.

Für eine abschließende Bilanz ist es zu früh. Der Ausbildungsmarkt ist weiterhin in Bewegung. Der sich abzeichnende leichte Neuvertragszuwachs im Handwerk ist erfreulich. Das Niveau aus 2019 wird jedoch abermals verfehlt. Um dieses zu erreichen, müsste die Bewerberzahl wieder steigen und die Integration in Ausbildung effizienter gelingen.

Sv.net wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet

(3451) Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024

(3452) Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit müssen zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten, Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. Der Gesetzgeber verlangt nunmehr bis zum 1. Januar 2024 von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs.6 GwG).

Das GwG richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 16 GwG sind die Adressaten des Gesetzes abschließend aufgezählt und werden „Verpflichtete“ genannt.

Für das Handwerk von besonderer Bedeutung ist, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet sind. Denn Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG). Güterhändler sind insoweit alle, die gewerblich mit Gütern handeln, sofern sie dies in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind in § 1 Absatz 10 GwG definiert als Gegenstände,

  • die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
  • die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal goAML WEB. Dort finden sich auch weitere Informationen und Publikationen zur Benutzung des Portals.

Eine unterbliebene Registrierung wird derzeit noch nicht sanktioniert. Allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen. Güterhändler sollten daher die Registrierung bereits jetzt vornehmen, um auch den Zugriff auf FIU-Informationen zu erhalten und für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Asylsuchenden und Geduldeten

(3453) Mit Blick auf die aktuelle Debatte um eine bessere Steuerung der humanitären Migration nach Deutschland hat das Bundeskabinett am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Ein wichtiger Bestand Teil dieses umfassenden Gesetzespaketes sind Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. Für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten sind folgende Neuregelungen vorgesehen:

  • Alle Personen im Asylverfahren, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen einheitlich nach sechs Monaten (bislang neun Monate für Alleinstehende, sechs Monate für Eltern von Kindern) eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.
  • Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt jedoch nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bei Geduldeten eine Beschäftigung zu erlauben wird reduziert. Eine Beschäftigung „soll“ im Regelfall erlaubt werden (statt vorher „kann“). Das gilt allerdings nicht, „wenn zum Zeitpunkt der Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Den Ausländerbehörden verbleibt auch die Möglichkeit, bei Vorliegen von atypischen Sachverhalten, die Erlaubnis zu verweigern.
  • Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zur Beschäftigung (§ 60d AufenthG) zu erhalten, wird auch denjenigen gewährt, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. ▪ Um weitere Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, wird außerdem die erforderliche Vorbeschäftigungszeit auf zwölf Monate verkürzt (statt bislang 18 Monate). Gleichzeitig bleiben die weiteren Voraussetzungen wie Kenntnisse der deutschen Sprache, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, keinerlei Bezüge zu extremistischen Organisationen und keine Straftaten bestehen.

Um möglichst vielen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen, wird die notwendige Mindestwochenarbeitszeit von 36 Stunden auf 20 Stunden gesenkt. Für den dauerhaften Eintritt in den Arbeitsmarkt bleibt es aber weiterhin erforderlich, dass die Betroffenen in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Arbeit auf Abruf – BAG legt Beschäftigungszeiten bei fehlender Stundenvereinbarung fest

(3454) Verständigen sich die Arbeitsvertragsparteien darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf), legen sie dabei allerdings nicht die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit fest, gilt grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Etwas Abweichendes könne im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung unsachgerecht sei und objektive Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere wöchentliche Arbeitszeitdauer gewollt hätten. Das Abrufverhalten des Arbeitgebers sei dabei nicht ausschlaggebend. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Oktober 2023 (Az.: 5 AZR 22/23).

Eine ausführliche Urteilsbesprechung finden Sie in der kommenden R+S.

Betriebliche Krankenversicherung gegen Fachkräftemangel

(3455) Nach Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft fehlten 2021 allein im Handwerk 87.000 Fachkräfte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen gehen bei der Mitarbeitersuche häufig leer aus. Vor allem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten haben Probleme: Sie können im Schnitt jede dritte Stelle nicht besetzen. Auch weil sie sich häufig nicht gegen deutlich größere Mitbewerber durchsetzen können. Viele Firmen versuchen daher, den Fachkräftemangel in Engpassberufen abzumildern, indem sie die Ausbildung verstärken. Aber auch hier sind qualifizierte Bewerber nicht selten rar gesät.

BVRS-Kooperationspartner und Fördermitglied SIGNAL IDUNA empfiehlt daher, sich als Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt zu profilieren. Das kann auch durch das Angebot betrieblicher Zusatzleistungen geschehen – wie einer arbeitgeberfinanzierten, betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Hierbei handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die Betriebe über einen Kollektivvertrag für ihre Beschäftigten abschließen. Dies ist bei SIGNAL IDUNA ab einer Betriebsgröße von drei Mitarbeitern möglich.

Damit lassen Betriebsinhaber ihre Beschäftigten von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. So erhöht sich nicht nur die Bindung an das Unternehmen, sondern zahlt sich auch an anderer Stelle aus. Denn Fehltage aufgrund von Krankheiten kommen die Betriebe in Summe teuer zu stehen. Das betrifft nicht nur die Kosten etwa für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch Produktionsausfälle und Störungen der Betriebsabläufe.

Die bKV-Verträge lassen sich zudem einfach und sicher über das Arbeitgeberportal von SIGNAL IDUNA verwalten. Darüber hinaus entstehen den Betrieben weder höherer Aufwand noch zusätzliche Belastungen, wenn die Versicherten ihre bKV in Anspruch nehmen: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Beschäftigten.

Mit drei neuen Budget-Varianten und optimierten Bausteintarifen hat SIGNAL IDUNA ihr bKV-Angebot weiter abgerundet.

Die Versicherten können darüber hinaus gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz um weitere Leistungsbausteine erweitern. Auch für ihre Angehörigen. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber oder in den Ruhestand wechseln, brauchen dennoch nicht auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Sie können in die arbeitnehmerfinanzierte Variante der bKV wechseln. Das gilt auch, wenn der Betrieb die bKV nicht fortführen möchte.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.  

Bundestag verabschiedet Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes

(3456) Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen.

Gemäß dem 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab dem 1. Dezember 2023 ein eine CO2-Kompemente eingeführt, um Anreize für sparsame und emissionsfreie Antriebstechnologien zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund versuchen aktuell einige Unternehmen, ihre ab dem 1. Dezember 2023 eintretenden Mehrkosten an ihre Vertragspartner weiterzugeben. In rechtlicher Hinsicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Weitergabe der durch die Mauterhöhung bedingten Mehrkosten. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Verträge so zu erfüllen sind, wie sie geschlossen wurden. Etwas Anderes gilt lediglich dann, wenn im Vertrag eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart worden ist. Sollte es eine solche jedoch nicht geben, kommt eine Weitergabe der erhöhten Mautkosten grundsätzlich nicht in Betracht. Die Ausnahmeregelung über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB wird nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher nur sehr selten vorliegen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird zudem die LKW-Maut grundsätzlich auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, bleiben jedoch von der Maut befreit.

Ausschreibung Beirat des WWF One Planet Hub

(3457) Das neue World Wide Fund for Nature (WWF) Projekt „One Planet Hub“ sucht fünf junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die 2024 ehrenamtlich an der Entwicklung und Gestaltung eines neuen Weiterbildungsangebots mitwirken möchten. Im Fokus steht dabei das Leben und Wirtschaften in planetaren Grenzen und die gemeinsame Arbeit an realen Nachhaltigkeitsproblemen. Angesprochen sind auch Auszubildende im Handwerk, die Zeit und Interesse haben, ein Jahr lang hinter die Kulissen des „One Planet Hubs“ zu schauen, eigene Ideen für die Zukunftsgestaltung in Planetaren Grenzen zu erarbeiten und im Team zu arbeiten.

Vorgesehen sind im Rahmen der Mitwirkung zwei Treffen in Berlin, eine Workshop-Woche und weitere digitale Meetings: Das Auftakttreffen findet Mitte Januar statt. Eine Bewerbung ist bis zum 26. November möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung gibt es hier. Rückfragen können gerne per E-Mail an oneplanethub@wwf.de gestellt werden.

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-11

Bald neu im Geschäftsstellen-Team: Simon Schmid

(3445) Simon Schmid tritt zum 1. Dezember in die Dienste des BVRS ein. Er übernimmt damit das Referat für PR und Kommunikation. In diesem Rahmen verantwortet Herr Schmid auch das Veranstaltungsmanagement.

Eine ausführliche Vorstellung erfolgt in der kommenden Ausgabe Dezember der R+S.

Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung. Eine gute Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen von Herrn Schmid besteht für alle Mitglieder spätestens auf der R+T 2024 im kommenden Februar.

Neue Geschäftsführung der qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH

(3446) Seit 2007 verleiht die qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH das Kundenbewertungssiegel „Der Handwerksbetrieb – sehr gut“ in einigen Handwerken, darunter dem R+S-Handwerk.

Grundidee hierbei ist, dass nicht irgendein Verband nach objektiven Kriterien eine Bewertung abgibt, sondern der Kunde selbst nach Beendigung des Auftrags eine Bewertung, die u.a. die Auftragsabwicklung, aber auch das Preis-Leistungsverhältnis umfasst, gegenüber qih abgibt. Dies geschieht durch eine Postkarte oder aber auch online. Hat der Handwerker zehn „sehr gute“ Bewertungen erreicht, darf er das Siegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ verwenden. Um dieses zu behalten, muss er dann pro Quartal mindestens drei neue Bewertungen veranlassen.

Der Befürchtung einiger Betriebsinhaber, gegebenenfalls auch mal mit schlechteren Bewertungen im Netz zu erscheinen, wirkt qih dadurch entgegen, dass der Betrieb erst nach Erreichen des Siegels „RS Fachbetrieb – sehr gut“ freigeschaltet wird und niemand erfährt, dass ein Unternehmen entweder noch nicht die notwendige Anzahl von sehr guten Bewertungen erreicht hat.

Das Kundenbewertungssiegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ generiert in zweierlei Hinsicht einen Mehrwert für den Handwerksbetriebe. Zum einen ist er eine attraktive Marketingmaßnahme (Briefaufkleber / Pressearbeit / Schilder), zum anderen jedoch dient er auch der innerbetrieblichen Schwachstellenanalyse, da der Betriebsinhaber aufgrund der Bewertungskarten nachvollziehen kann, in welchem Bereich vielleicht noch etwas Luft nach oben besteht und welcher Mitarbeiter vielleicht etwas schlechter bewertet wird als seine Kunden.

Die Teilnahme an diesem Kundenbewertungssystem ist natürlich nicht kostenlos. Für den Handwerksbetrieb beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 199,00 € + MwSt.; für je 100 (bereits frankierte Postkarten) muss er darüber hinaus 78,71 € + MwSt. zahlen.

Warum schreiben wir Ihnen das alles in dieser RS Aktuell?

Zum einen sind wir als BVRS einer der Gesellschaften von qih; zum anderen ist Hermann Hubing seit dem 1. Oktober 2023 Geschäftsführer, der damit den langjährigen Geschäftsführer Henning Cronemeyer abgelöst hat. Für das operative Geschäft ist Juana Schöler zuständig.

Die neuen Kontaktdaten einschließlich des neuen Sitzes der Gesellschaft in Bad Wildungen sowie alle weiteren Infos erhalten Sie unter www.qih.de.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für eine Teilnahme am qih-Kundenbewertungsportal interessieren würden. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht, Juana Schöler unter Tel. 05621 7919-74, Mail: service@qih.de zu kontaktieren.

Die von Ihnen bereits erworbenen Bewertungskarten können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Es wurde ein Nachsendeauftrag an die neue Firmenadresse eingerichtet.

Mitgliedervorteile bei CarFleet 24

(3447) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet 24 bietet für BVRS-Mitgliedsbetriebe wieder zahlreiche neue Aktionsmodelle zu vergünstigten Konditionen an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Themenheft „Exoskelette im Handwerk“

(3448) Wer im R+S-Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Durch Exoskelette werden körperliche Belastungen deutlich reduziert, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeiter sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und Betrieb und Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima. Im Themenheft „Exoskelette im Handwerk“ des Mittelstand Digital Zentrums Handwerk erfahren Sie, was Exoskelette sind und welche Chancen sie Handwerksbetrieben bieten.

Themen:

  • Körperliche Belastungen reduzieren
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten
  • Für welche konkreten Anwendungsfälle eignen sich Exoskelette?
  • Wie finde ich passende Exoskelette für meinen Betrieb?
  • Wie sieht die Zukunft von Exoskeletten im Handwerk aus?

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Freie Plätze bei Online-Seminaren der ZWH für Lehrpersonal im Handwerk

(3449) Bei der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk ZWH gibt es noch freie Plätze in kompakten Online-Seminaren für das Lehrpersonal im Handwerk:

  • Do, 16.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Lernvideos: anschaulich, einfach, kompakt
  • Do, 23.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Interaktives Lernen: Tools und Methoden
  • Do, 30.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Digitale Lernerfolgskontrolle: Wissen spielerisch überprüfen

Die Online-Seminare erfüllen den oft genannten Wunsch nach Unterstützung bei der didaktisch-methodischen Unterrichtsgestaltung und dem Einsatz digitaler Medien sowie nach kleinen, praxisorientierten Lerneinheiten.

Infos und Anmeldungen unter https://zwh.de/angebote/online-seminare-fuer-lehrpersonal/.

Ausbildungsmarkt Handwerk im Oktober 2023

(3450) Zwischen Januar und Oktober 2023 sind 132.971 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 2.447 bzw. 1,9 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum. Nach dem Neuvertragsrückgang im vergangenen Jahr befinden sich die Neuvertragszahlen im Handwerk damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Im Jahr 2019 wurden im gleichen Zeitraum allerdings 8.000 Neuverträge mehr registriert.

Laut Bilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30. September ist der Rückgang der Ausbildungsstellenbewerber gestoppt. Ihre Zahl befindet sich 2023, genauso wie die Zahl der an die BA gemeldeten Ausbildungsstellen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der zum Stichtag unversorgt gebliebenen Bewerber ist jedoch, ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen, abermals gestiegen. Auch die Zahl der laut Handwerkskammermeldungen im Oktober noch offenen Lehrstellen liegt über dem Niveau des Vorjahres.

Für eine abschließende Bilanz ist es zu früh. Der Ausbildungsmarkt ist weiterhin in Bewegung. Der sich abzeichnende leichte Neuvertragszuwachs im Handwerk ist erfreulich. Das Niveau aus 2019 wird jedoch abermals verfehlt. Um dieses zu erreichen, müsste die Bewerberzahl wieder steigen und die Integration in Ausbildung effizienter gelingen.

Sv.net wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet

(3451) Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024

(3452) Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit müssen zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten, Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. Der Gesetzgeber verlangt nunmehr bis zum 1. Januar 2024 von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs.6 GwG).

Das GwG richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 16 GwG sind die Adressaten des Gesetzes abschließend aufgezählt und werden „Verpflichtete“ genannt.

Für das Handwerk von besonderer Bedeutung ist, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet sind. Denn Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG). Güterhändler sind insoweit alle, die gewerblich mit Gütern handeln, sofern sie dies in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind in § 1 Absatz 10 GwG definiert als Gegenstände,

  • die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
  • die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal goAML WEB. Dort finden sich auch weitere Informationen und Publikationen zur Benutzung des Portals.

Eine unterbliebene Registrierung wird derzeit noch nicht sanktioniert. Allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen. Güterhändler sollten daher die Registrierung bereits jetzt vornehmen, um auch den Zugriff auf FIU-Informationen zu erhalten und für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Asylsuchenden und Geduldeten

(3453) Mit Blick auf die aktuelle Debatte um eine bessere Steuerung der humanitären Migration nach Deutschland hat das Bundeskabinett am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Ein wichtiger Bestand Teil dieses umfassenden Gesetzespaketes sind Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. Für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten sind folgende Neuregelungen vorgesehen:

  • Alle Personen im Asylverfahren, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen einheitlich nach sechs Monaten (bislang neun Monate für Alleinstehende, sechs Monate für Eltern von Kindern) eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.
  • Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt jedoch nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bei Geduldeten eine Beschäftigung zu erlauben wird reduziert. Eine Beschäftigung „soll“ im Regelfall erlaubt werden (statt vorher „kann“). Das gilt allerdings nicht, „wenn zum Zeitpunkt der Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Den Ausländerbehörden verbleibt auch die Möglichkeit, bei Vorliegen von atypischen Sachverhalten, die Erlaubnis zu verweigern.
  • Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zur Beschäftigung (§ 60d AufenthG) zu erhalten, wird auch denjenigen gewährt, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. ▪ Um weitere Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, wird außerdem die erforderliche Vorbeschäftigungszeit auf zwölf Monate verkürzt (statt bislang 18 Monate). Gleichzeitig bleiben die weiteren Voraussetzungen wie Kenntnisse der deutschen Sprache, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, keinerlei Bezüge zu extremistischen Organisationen und keine Straftaten bestehen.

Um möglichst vielen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen, wird die notwendige Mindestwochenarbeitszeit von 36 Stunden auf 20 Stunden gesenkt. Für den dauerhaften Eintritt in den Arbeitsmarkt bleibt es aber weiterhin erforderlich, dass die Betroffenen in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Arbeit auf Abruf – BAG legt Beschäftigungszeiten bei fehlender Stundenvereinbarung fest

(3454) Verständigen sich die Arbeitsvertragsparteien darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf), legen sie dabei allerdings nicht die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit fest, gilt grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Etwas Abweichendes könne im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung unsachgerecht sei und objektive Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere wöchentliche Arbeitszeitdauer gewollt hätten. Das Abrufverhalten des Arbeitgebers sei dabei nicht ausschlaggebend. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Oktober 2023 (Az.: 5 AZR 22/23).

Eine ausführliche Urteilsbesprechung finden Sie in der kommenden R+S.

Betriebliche Krankenversicherung gegen Fachkräftemangel

(3455) Nach Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft fehlten 2021 allein im Handwerk 87.000 Fachkräfte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen gehen bei der Mitarbeitersuche häufig leer aus. Vor allem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten haben Probleme: Sie können im Schnitt jede dritte Stelle nicht besetzen. Auch weil sie sich häufig nicht gegen deutlich größere Mitbewerber durchsetzen können. Viele Firmen versuchen daher, den Fachkräftemangel in Engpassberufen abzumildern, indem sie die Ausbildung verstärken. Aber auch hier sind qualifizierte Bewerber nicht selten rar gesät.

BVRS-Kooperationspartner und Fördermitglied SIGNAL IDUNA empfiehlt daher, sich als Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt zu profilieren. Das kann auch durch das Angebot betrieblicher Zusatzleistungen geschehen – wie einer arbeitgeberfinanzierten, betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Hierbei handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die Betriebe über einen Kollektivvertrag für ihre Beschäftigten abschließen. Dies ist bei SIGNAL IDUNA ab einer Betriebsgröße von drei Mitarbeitern möglich.

Damit lassen Betriebsinhaber ihre Beschäftigten von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. So erhöht sich nicht nur die Bindung an das Unternehmen, sondern zahlt sich auch an anderer Stelle aus. Denn Fehltage aufgrund von Krankheiten kommen die Betriebe in Summe teuer zu stehen. Das betrifft nicht nur die Kosten etwa für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch Produktionsausfälle und Störungen der Betriebsabläufe.

Die bKV-Verträge lassen sich zudem einfach und sicher über das Arbeitgeberportal von SIGNAL IDUNA verwalten. Darüber hinaus entstehen den Betrieben weder höherer Aufwand noch zusätzliche Belastungen, wenn die Versicherten ihre bKV in Anspruch nehmen: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Beschäftigten.

Mit drei neuen Budget-Varianten und optimierten Bausteintarifen hat SIGNAL IDUNA ihr bKV-Angebot weiter abgerundet.

Die Versicherten können darüber hinaus gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz um weitere Leistungsbausteine erweitern. Auch für ihre Angehörigen. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber oder in den Ruhestand wechseln, brauchen dennoch nicht auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Sie können in die arbeitnehmerfinanzierte Variante der bKV wechseln. Das gilt auch, wenn der Betrieb die bKV nicht fortführen möchte.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.  

Bundestag verabschiedet Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes

(3456) Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen.

Gemäß dem 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab dem 1. Dezember 2023 ein eine CO2-Kompemente eingeführt, um Anreize für sparsame und emissionsfreie Antriebstechnologien zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund versuchen aktuell einige Unternehmen, ihre ab dem 1. Dezember 2023 eintretenden Mehrkosten an ihre Vertragspartner weiterzugeben. In rechtlicher Hinsicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Weitergabe der durch die Mauterhöhung bedingten Mehrkosten. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Verträge so zu erfüllen sind, wie sie geschlossen wurden. Etwas Anderes gilt lediglich dann, wenn im Vertrag eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart worden ist. Sollte es eine solche jedoch nicht geben, kommt eine Weitergabe der erhöhten Mautkosten grundsätzlich nicht in Betracht. Die Ausnahmeregelung über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB wird nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher nur sehr selten vorliegen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird zudem die LKW-Maut grundsätzlich auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, bleiben jedoch von der Maut befreit.

Ausschreibung Beirat des WWF One Planet Hub

(3457) Das neue World Wide Fund for Nature (WWF) Projekt „One Planet Hub“ sucht fünf junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die 2024 ehrenamtlich an der Entwicklung und Gestaltung eines neuen Weiterbildungsangebots mitwirken möchten. Im Fokus steht dabei das Leben und Wirtschaften in planetaren Grenzen und die gemeinsame Arbeit an realen Nachhaltigkeitsproblemen. Angesprochen sind auch Auszubildende im Handwerk, die Zeit und Interesse haben, ein Jahr lang hinter die Kulissen des „One Planet Hubs“ zu schauen, eigene Ideen für die Zukunftsgestaltung in Planetaren Grenzen zu erarbeiten und im Team zu arbeiten.

Vorgesehen sind im Rahmen der Mitwirkung zwei Treffen in Berlin, eine Workshop-Woche und weitere digitale Meetings: Das Auftakttreffen findet Mitte Januar statt. Eine Bewerbung ist bis zum 26. November möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung gibt es hier. Rückfragen können gerne per E-Mail an oneplanethub@wwf.de gestellt werden.

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-10

Herzlich willkommen in Frankfurt!

(3431) Nach coronabedingter Verschiebung um zwei Jahre findet kommende Woche in Frankfurt die 61. BVRS-Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Hessen und wir freuen uns sehr auf ein paar interessante Tage mit Ihnen in der Finanzmetropole am Main.

Die Haupttagung beginnt – nach dem Frühstarterprogramm am Morgen – am Freitag (27. Oktober) um 14 Uhr im Platinum-Ballsaal des Marriott-Hotels Frankfurt und endet am Sonntagmorgen (29. Oktober).

Höhepunkte der Tagung sind u. a. die Vorträge von Jörg Mosler, Armin Leinen und Volker Geyer. Gute Stimmung herrscht sicher bereits beim „Hessischen Begrüßungsabend“ im Depot 1899 am Freitagabend – freuen Sie sich hier neben Frankfurter Lokalkolorit auf hessische Spezialitäten in fester und flüssiger Form. Am Samstagabend erleben Sie im legendären Palmengarten ein rauschendes Fest im Stil der 1920er Jahre – Musik und Unterhaltung natürlich inklusive. Wer Lust hat, ist herzlich eingeladen, sich im Stil der Roaring Twenties zu kleiden oder „aufzuhübschen“.

Aus dem umfangreichen Rahmenprogramm seien die verschiedenen Fahrten und Rundgänge in Frankfurt erwähnt.

Die Anreise zum Marriott-Hotel Frankfurt ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto problemlos möglich. Der Info-Tisch des BVRS befindet sich in der Hotellobby. Hier bekommt jeder Teilnehmer seine Unterlagen für die Tagung. Von hier starten auch die Begleitprogramme.

Warnung vor Mails von falscher Anwaltskanzlei

(3432) Die Kreishandwerkerschaft Ulm hat uns aufgrund einer Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks aktuell auf folgende Betrugsmasche aufmerksam gemacht:

In betrügerischer Absicht wendet sich aktuell eine angebliche Anwaltskanzlei Manuel Holleis aus Hamburg per E-Mail an Betriebe. In den E-Mails werden Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße geltend gemacht. Der Empfänger wird aufgefordert, die Identität seiner IP-Adresse durch Klick auf einen beigefügten Link zu bestätigen.

Die angebliche Anwaltskanzlei existiert nicht und wir warnen davor, auf diese E-Mails zu reagieren, insbesondere nicht auf einen darin enthaltenen Link zu klicken. Sie werden in betrügerischer Absicht versandt. Es handelt sich offensichtlich um eine Phishing-Attacke, mit der Daten der Empfänger ausspioniert werden sollen.

Fensterbriefhüllen und mehr für RS-Fachbetriebe zu Sammelfertigungspreisen

(3433) In den nächsten Tagen bringt Drescher wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg.

Die Angebote stehen ausschließlich den RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.

Weitere Informationen und das Bestellformular finden Sie auch Online unter

https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/#464. Bestellschluss ist der 10. November 2023.

Veranstaltungshinweis (Online): Effektive Backups am 25. Oktober 2023

(3434) Damit die Verfügbarkeit der Daten gesichert ist – und zwar auch dann, wenn ein Server ausfällt oder ein Hacker-Angriff erfolgt – sind regelmäßige Backups (Datensicherungen) essenziell wichtig. Backups haben schon manchem Unternehmen die Existenz gerettet.

Doch was macht ein gutes und vor allem sicheres Backup sowie eine funktionierende Backupstrategie aus? In dem Webinar „Effektive Backups“ erfahren Sie wie Sie eine effektive Backupstrategie entwickeln, was die richtigen Fragen und Antworten sind und wie sich die Daten Ihres Unternehmens bestmöglich sichern lassen – und das kostenlos. Hier geht es zur Anmeldung: https://www.digital-sicher.nrw/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/effektive-backups-393

#AusbildungSTARTEN auch im Herbst!

(3435) „Die Chance, mit einer Ausbildung durchzustarten, bleibt! – auch wenn der „Sommer der Berufsausbildung“ vorbei ist, erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich zur Nachvermittlungsphase im Anschluss an den „Sommer der Berufsausbildung“. Der Einstieg in das laufende Ausbildungsjahr ist auch im Oktober und November durch die Nachvermittlung weiter möglich. Im Lehrstellenradar des Handwerks finden Jugendliche noch rund 30.000 freie Ausbildungsplätze und damit noch rund 30.000 Chancen auf den Beginn der eigenen Bildungskarriere!

Auch die Angebote zur Unterstützung sind weiter offen: Die Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern, die Berufsberaterinnen und -berater der „Passgenauen Besetzung“ sowie die Arbeitsagenturen und Jobcenter begleiten junge Menschen in der Nachvermittlungsphase vor Ort. Hier finden Jugendliche Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz, gelangen in Kontakt zu Ausbildungsbetrieben und können sich über ausbildungsbegleitende Fördermöglichkeiten informieren.

Kita-Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“

(3436) Nachwuchshandwerkerinnen und -handwerkern die Chance geben, echten Profis über die Schulter zu schauen: Diese Gelegenheit bietet sich zum mittlerweile 11. Mal beim beliebten Kita-Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ des Handwerks. Wie es aussieht, wenn Betriebe und Kitas zusammenkommen, um Handwerk für die Kleinsten spielerisch erfahrbar zu machen, zeigt die Handwerkskammer Dortmund in einem beispielhaften Kino-Spot. Reinklicken, informieren und unbedingt teilnehmen!

Ausbildungsmarkt Handwerk September 2023

(3437) Zwischen Januar und September 2023 sind 126.043 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 1.703 bzw. 1,4 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum.

Nach Informationen der Handwerkskammern waren Ende September noch 29.409 Lehrstellen vakant. Das sind 3.177 bzw. 12,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine erste Bilanz des gesamtwirtschaftlichen Verhältnisses von (unbesetzten) Ausbildungsstellen und (unversorgten) Bewerbern zum Stichtag 30. September wird die Bundesagentur für Arbeit am 2. November veröffentlichen. Am 13. Dezember wird das Bundesinstitut für Berufsbildung die Ergebnisse der BIBB-Erhebung zum 30. September bekanntgeben. Es ist zu erwarten, dass sich dort der Trend der vergangenen Monate – wachsende Zahl an Ausbildungsstellen bei konstant niedriger Zahl von Ausbildungsbewerbern – ebenfalls zeigen wird. In der Folge ist für das Handwerk abermals mit einem hohen Anteil unbesetzt gebliebener Ausbildungsstellen zu rechnen.

Für eine abschließende Gesamtbilanz ist es nach wie vor zu früh. Viele Handwerksbetriebe suchen noch nach Auszubildenden und auch Ausbildungsbewerber sind, wenn auch deutlich weniger als in früheren Jahren, noch auf Lehrstellensuche. Inwieweit sich das aktuelle Zwischenergebnis bei den Neuverträgen festigen und ggf. noch verbessern lässt, hängt auch von der gerade laufenden Nachvermittlungsphase ab.

KulturPass auch für Auszubildende

(3438) Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle Personen, die 2023 ihren 18. Geburtstag begehen. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro geschenkt, das sie in der KulturPass-App für Kino- und Konzertkarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt dieses Angebot die Nachfrage bei den Kulturanbietenden. Damit hat der KulturPass gleich zwei Ziele: Junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und die Kulturbranche zu unterstützen. Auch Auszubildene im Handwerk können von diesem attraktiven Angebot profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kulturpass.de.

Umsatzsteuer – „Muster-Rechnung“

(3439) Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 soll für zwischenunternehmerische Umsätze die elektronische Rechnung verpflichtend eingeführt werden. Grundlage für die elektronische Rechnung ist die EU-Norm EN 16931. Diese wird aktuell auf EU-Ebene überarbeitet, um Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen hinreichend abbilden zu können.

Unser Dachverband ZDH benötigt einen Überblick darüber, mit welchen Angaben die einzelnen Gewerke üblicherweise Rechnungen erstellen, damit diese bei der Überarbeitung der Norm berücksichtigt werden können. Insbesondere bittet der ZDH um Mitteilung gewerkespezifischer Besonderheiten.

Deshalb sind die Verbände gefragt, dem ZDH Muster-Rechnungen Ihrer jeweiligen Gewerke zur Verfügung zu stellen. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns – selbstverständlich anonymisierte und nicht mit Beträgen versehene – Rechnungen aus Ihren Betrieben schicken, die wir dann dem ZDH weiterleiten können.

Bundesrat setzt beim Bürokratieabbau richtiges Signal

(3440) Zum dem am Freitag, 29. September, vom Bundesrat erstmals beratenen Antrag Bayerns zur „Abschaffung und Erleichterung bürokratischer Hemmnisse für KMU“ erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Bürokratieabbau lebt vom Machen und ist für Handwerksbetriebe nur spürbar, wenn Entlastungen tatsächlich auf den Weg gebracht, ankommen, und nicht nur angekündigt werden. Der Antrag Bayerns zeigt gleich in mehrfacher Hinsicht, wie es gehen kann. So werden zahlreiche Vorschläge des ZDH aufgegriffen, die sich gezielt auf die Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe konzentrieren. Diese Zielrichtung ist mit Blick auf die überproportional starke Bürokratiebelastung des handwerklichen Mittelstands von großer praktischer Bedeutung. Der Bundesrat ist aufgerufen, den Antrag in den anstehenden Beratungen zeitnah zu beschließen. Dies wäre ein wichtiges Signal an die Bundesregierung und den Bundestag, das längst überfällige Bürokratieentlastungsgesetz erstens inhaltlich überzeugend und zweitens endlich auf den Weg zu bringen. Handwerksbetriebe haben nicht nur mit Blick auf die konjunkturelle Prognose keine Zeit mehr, länger abzuwarten. Handwerksbetriebe brauchen jetzt spürbare Entlastungen.“

Startchancenprogramm: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

(3441) Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Startchancenprogramm haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerien der Länder nun auf Eckpunkte zur Umsetzung verständigen können. Übergeordnete Zielstellung des Programms ist es, die „Verbesserung der Chancengerechtigkeit“ von benachteiligten Schülerinnen und Schülern, wobei seitens des BMBF und der Länder explizit darauf verwiesen wird, dass dies „auch einen Beitrag zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit umfasst.“ Dafür soll das Programm „etwa 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ finanziell dabei unterstützten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, „dass sich Prozesse, der Unterrichts- und Schulentwicklung signifikant und messbar verbessern und Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung in der schulischen Bildung verankert werden“ sowie „die Kultur des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Ebenen, Institutionen und Professionen weiterentwickelt werden“.

Das Startchancenprogramm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen. Dafür stellt der Bund jährlich Fördermittel von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, wobei auch Rahmenbedingungen für eine Ko-Finanzierung durch die Länder in gleicher Höhe vereinbart worden sind. Die Mittel verteilen sich auf die drei Programmsäulen wie folgt: 1. Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (40 Prozent) 2. Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (30 Prozent) 3. Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (30 Prozent).

Auf die Schularten sollen sich die Fördermittel wie folgt verteilen: 60 Prozent für Grundschulen und 40 Prozent für weiterführende Schulen, wovon „ausdrücklich auch berufliche Schulen profitieren sollen, hier insbesondere Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung.“ Die konkrete Benennung eines Anteils für berufsbildenden Schulen in Höhe 20 Prozent, wie noch in einem Eckpunkte-Entwurf des BMBF vom Mai 2023 enthalten, findet sich in der nun veröffentlichten Version nicht mehr.

EU-Minister erzielen allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Norm

(3442) Auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat haben sich die Mitgliedstaaten am 25. September auf eine allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Verordnung geeinigt. Die Euro-7-Verordnung ersetzt die Euro-6-Verordnung und legt die Normen für Emissionen oder die Dauerhaltbarkeit von Batterien für Kraftfahrzeuge, Motoren und Bauteile fest. Deutschland hatte sich für strengere Abgaswerte eingesetzt, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch die von Deutschland geforderten E-Fuels fanden keine Berücksichtigung im Text. Acht EU-Länder – darunter Frankreich und Italien – haben sich gegen eine Verschärfung der Vorschriften ausgesprochen und argumentiert, dass die Autohersteller bereits unter Druck stehen, das von der EU geplante Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrenner im Jahr 2035 einzuhalten. Die neue Euro-7-Norm enthält vor allem schärfere Abgasregeln für Diesel-Neuwagen. So sollen nur noch Diesel zugelassen werden, die nicht mehr als 60 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer ausstoßen. Erstmals soll es nicht nur Grenzwerte für Auspuffabgase geben, sondern auch für Emissionen von Bremsen und Reifen. Dies würde auch und vor allem Elektroautos betreffen, die wegen ihrer Batterien schwerer sind, dadurch mehr Reifenabrieb verursachen und vermehrt für Feinstaub sorgen. Das Europäische Parlament hat bisher seine Position noch nicht festgelegt. Der federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich im Oktober, das Plenum im November ab.

Rechtsprechung – Arbeitszeit: Weisungsrecht des Arbeitsgebers

(3443) Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei der Schichtzuteilung rechtfertigt nicht, andere Kollegen durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zugunsten einer alleinerziehenden Beschäftigten zu belasten. Dies entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 13. Juli 2023 – 5 Sa 139/22.

Die Klägerin arbeitet Vollzeit als Bäckereiverkäuferin in einer Filiale der Beklagten. Der Arbeitsvertrag sieht Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Im Juli 2020 bekam die Klägerin Zwillinge. Sie beantragte, nur noch an den Wochentagen Montag bis Freitag und nur noch zwischen 7:40 Uhr und 16:40 Uhr eingesetzt zu werden. Darüber hinaus beantragte sie eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden. Zur Begründung berief sie sich auf ihre Betreuungspflichten als alleinerziehende Mutter. Die Beklagte stimmte der beantragten Arbeitszeitverkürzung zu, widersprach jedoch der beantragten Arbeitszeitverteilung. Zur Begründung verwies sie auf die übrigen Mitarbeiterinnen mit kleinen Kindern.

Die Klägerin hat laut LAG gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf ihre gewünschte Arbeitszeitverteilung. Zwar müsse die Beklagte bei der Einteilung der Arbeitszeit nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten der Klägerin Rücksicht nehmen. Dies gelte jedoch nur, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigten nicht entgegenstehen. Hierfür sei festzustellen, welches betriebliche Organisationskonzept der Festlegung der Arbeitszeiten zugrunde liege. Das Organisationskonzept der Beklagten werde bestimmt durch die Öffnungszeiten der Filialen. Diesem Konzept stehe die von der Klägerin gewünschte Verteilung der Arbeitszeit entgegen. Dass es anderen Mitarbeiterinnen gelinge, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, rechtfertige nicht, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten und gegenüber einer alleinerziehenden Klägerin zu benachteiligen.

Beschäftigung von Rentnern – Das gilt es sozialversicherungsrechtlich zu beachten

(3444) Auch bei der Beschäftigung von Rentnern unterscheidet man zwischen geringfügigen Arbeitsverhältnissen und sozialversicherungspflichtigen Anstellungen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Sonderregelungen zu beachten, abhängig vom Umfang der Rente und deren Inanspruchnahme, die sich dann ebenfalls auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Versicherungspflicht bzw. -freiheit für ihre Beschäftigten zu beurteilen und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berechnen und an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Diese Pflicht besteht auch für beschäftigte Rentner. Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausgenommen davon sind lediglich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Dies gilt auch für die Beschäftigung von Rentnern. Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das monatliche Entgelt die Grenze von 520 € nicht überschreitet. Geringfügig ist auch, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts, eine Beschäftigung, die von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet ist. Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Seit dem 1. Januar 2013 sind geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für beschäftigte Rentner, es sei denn, der Rentner hat bereits die Regelaltersgrenze erreicht und ist aufgrund dessen versicherungsfrei in der Rentenversicherung.

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-09

BVRS-Haupttagung 2023: Anmeldefristen beachten

(3421) Endlich findet – vom 27. bis 29. Oktober – die bereits für 2021 geplante und damit lang ersehnte Haupttagung des BVRS in Frankfurt statt. Die gastgebende Innung Hessen und der BVRS laden alle Mitglieder, Freunde und Förderer ein, in die Finanzmetropole am Main zu kommen.

Wer teilnehmen möchte, sollte sich mit der Anmeldung nun beeilen: Am 25. September gehen alle nicht abgerufenen Zimmer des BVRS-Kontingents im Marriott-Hotel (Reservierungen unter https://bvrs.info/HT2023) in den freien Verkauf zurück. Und Anmeldeschluss für die Tagung ist der 28. September 2023. Die Anmeldeunterlagen sind erhältlich unter https://rs-tagung.de.

Tag des Handwerks 2023 − Wir machen, was unser Land ausmacht

(3422) Am Samstag, den 16. September, findet der diesjährige Tag des Handwerks statt. Deutschlandweit zeigen Handwerksorganisationen und Betriebe mit vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen: Das Handwerk macht, was unser Land ausmacht – von Kultur bis Energiewende. Eine Million Betriebe und 5,6 Millionen Handwerkerinnen und Handwerker in über 130 Ausbildungsberufen packen an, entwickeln Lösungen, setzen um und sichern so die Zukunft und den Wohlstand Deutschlands. Der Tag des Handwerks macht auf ihre Leistungen und ihre Vielfalt aufmerksam und rückt in diesem Jahr den großen Beitrag des Handwerks zur Kultur unseres Landes in den Fokus.

Jörg Dittrich, Dachdeckermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Für das Handwerk ist Deutschland mehr als ein Standort. Es ist der Ort, den Handwerkerinnen und Handwerker jeden Tag prägen, gestalten und mit Leben erfüllen. Alles, was wir uns als Gesellschaft für die Zukunft vornehmen, kann nur mit starken Handwerksbetrieben und ihren Beschäftigten erreicht werden. Unsere Botschaft ist klar: Das Handwerk macht, was Deutschland ausmacht. Die Politik muss mehr tun, damit das so bleibt. Die Aufgaben sind dabei klar umrissen: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte sichern, Belastungen reduzieren.“

Mit einer pointierten Aktion setzt das deutsche Handwerk in diesem Jahr parallel zur Berlin Art Week einen besonderen Akzent. In einer Pop-up-Galerie auf dem Tempelhofer Feld werden auf ungewöhnliche Weise Gegenstände aus dem Handwerk gezeigt, die von einem Berliner Künstler und Kurator in Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben neu interpretiert und arrangiert worden sind. Die Aktion setzt dem Handwerk ein künstlerisches Denkmal, das neue Perspektiven und Zugänge schafft.

Die Pop-up-Ausstellung ist vom 14. bis 17. September auf dem Tempelhofer Feld (Eingang Nord, Columbiadamm / Lilienthalstraße), einem Hauptstandort der Berlin Art Week, jeweils von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Bild- und Videomaterial zu der Aktion steht ab dem 18. September, 12 Uhr, auf www.handwerk.de zur Verfügung.

Der Tag des Handwerks findet seit 2011 immer am dritten Samstag im September statt. Einen Überblick über die zahlreichen Aktionen in ganz Deutschland gibt es auf einer Aktionskarte unter Tag des Handwerks 2023 | Das Handwerk 

Hannover Messe 2024 – Firmengemeinschaftsstand des Handwerks

(3423) Auf der vom 22. April bis 26. April 2024 stattfindenden Hannover Messe ist wieder ein Firmengemeinschaftsstand des Handwerks eingeplant. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produkte, Dienstleistungen und Innovationen auf dem Gemeinschaftsstand einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren. Ein Sonderthema für den Gemeinschaftsstand soll 2024 die Robotik sein. Sinnvoll dürfte die Teilnahme an dieser Messe insbesondere für Handwerksunternehmen sein, die im gewerblichen Bedarf arbeiten. Die Hannover Messe eignet sich daher insbesondere auch für leistungsstärkere Betriebe aus dem Zulieferwesen zur Industrie. Auch, wenn diese Konstellation im R+S-Handwerk eher ungewöhnlich ist, möchten wir trotzdem auf die Teilnahmemöglichkeit aufmerksam machen.

Für Handwerksbetriebe wird es spezielle, preisgünstige Konditionen geben, die zudem viele Dienstleistungsangebote
(z. B. Stand, Catering, Loungebereich für Gespräche) beinhaltet. Damit bietet sich die Möglichkeit, zu geringen Kosten an der Weltmesse teilzunehmen und neue Industriekunden aus aller Welt zu gewinnen. Des Weiteren ist eine gute und persönliche Beratung bei der Organisation und vor Ort gewährleistet. Der Firmengemeinschaftsstand wird von der Handwerkskammer Münster organisiert.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Thomas Melchert unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
Tel: 0251 5203-123, E-Mail: thomas.melchert@hwk-muenster.de.

Ausbildungsmarkt Handwerk im August

(3424) Zwischen Januar und August 2023 sind 112.231 neue Ausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern eingetragen worden – 2.822 bzw. 2,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren Ende August nach Information der Handwerkskammern noch 31.432 Lehrstellen vakant. 342 bzw. 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr und 2.201 bzw. 7,5 Prozent mehr als im August 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie.

Bis August haben sich annähernd genauso viele junge Menschen bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet wie im Vorjahreszeitraum. Die Bewerberzahl hat sich somit auf niedrigem Niveau stabilisiert. Die Zahl der im August noch als unversorgt geltenden Ausbildungsbewerber bewegt sich mit 76.260 ebenfalls in etwa auf dem Vorjahresniveau. Im August 2019 waren 90.174 Bewerber unversorgt.

Da sich die wirtschaftlichen Rahmendaten in Deutschland eintrüben (z.B. BIP oder Baugenehmigungen), bleibt die Fachkräftesicherung im Handwerk über die duale Ausbildung auch im Jahr 2023 herausfordernd. Dass es dem Handwerk aller Voraussicht nach dennoch gelingt, in diesem Jahr mehr Neuverträge abzuschließen als 2022 ist insbesondere vor diesem Hintergrund äußerst positiv zu bewerten. Das Niveau aus dem Jahr 2019 dürfte jedoch weiterhin verfehlt werden. Seinerzeit wurden bis August 119.680 Neuverträge bei den Handwerkskammern registriert.

Brexit: CE-Zeichen wird weiter in UK anerkannt

(3425) Das Vereinigte Königreich verlängert die Anerkennung der CE-Kennzeichnung, damit der Warenverkehr, der den EU-Anforderungen entspricht, unter Verwendung der EU-Konformitätskennzeichnung (einschließlich der CE-Kennzeichnung) in England, Schottland und Wales weiterhin möglich ist. Dies gilt u. a. für folgende Produkte: Aufzüge, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), aber nicht für Bauprodukte! Für diese Produkte prüfen die zuständigen britischen Ministerien noch eine mögliche Verlängerung.

Normenübersichten aktualisiert

(3426) Die Ratgeber „Anwendung von Normen“ und „Grund- und Planungsnormen“ sind aktualisiert worden. Seit den letzten Ausgaben von Mai 2019 bzw. Juni 2019 haben sich einige Normenänderungen ergeben. Die beiden Dokumente sind wie gewohnt im Mitgliederbereich auf der BVRS-Homepage in der Rubrik „Ratgeber Technik“ zu finden.

In „Anwendung von Normen“ sind allgemeine Festlegungen zur Anwendung enthalten, die fachbezogenen Normen werden mehr oder weniger nur aufgelistet, die Inhalte werden in den Technischen Richtlinien des BVRS sowie den Veröffentlichungen des ITRS näher beschrieben.

Die „Grund- und Planungsnormen“ sind in den genannten Veröffentlichungen wohl teilweise zitiert, für nähere Informationen enthält die Zusammenstellung eine ausführliche Inhalts- und Anwendungsbeschreibung.

Leitfaden zum Umgang mit Zulieferern nach dem LkSG

(3427) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwischenzeitlich eine ausführliche Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern vorgelegt. Hierin werden Fragen zum Umgang mit Zulieferern durch vom Gesetz unmittelbar erfasste Unternehmen ausführlich diskutiert.

Wichtig aus Sicht des R+S Handwerks ist, dass hier auch die im Gesetz verankerten Grundsätze der Risikoorientierung und der Angemessenheit beim Umgang mit Zulieferern in Bezug auf das LkSG hervorgehoben und konkretisiert werden. Darüber hinaus finden sich hilfreiche zusätzliche Informationen, wie z. B. die Erklärung der „substantiierten Kenntnis“, zur Rolle von bestehenden Standards sowie Beispiele.

LAG Hamm entscheidet zur gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung bei Ausbilderwechsel

(3428) Ein Auszubildender bleibt in Bezug auf die Mindestvergütung auch im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebs während der gesamten Ausbildung grundsätzlich in der nach § 17 Abs. 2 BBiG mit dem Ausbildungsbeginn verbundenen Ausbildungskohorte. Die Höhe der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung gemäß
§ 17 Abs. 2 BBiG knüpft an den Zeitpunkt an, in dem die individuelle Berufsausbildung des jeweiligen Auszubildenden beginnt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) mit Urteil vom 9. März 2022 (Az.: 3 Sa 1174/21). Dies soll auch dann gelten, wenn der Beginn der Ausbildung und der Beginn des letzten Ausbildungsvertrags im Falle eines Ausbildungsbetriebswechsels zeitlich in unterschiedliche Kalenderjahre fallen. Das LAG Hamm bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15. September 2021. Dieses hatte bereits festgestellt, dass der Ausbildungsbeginn, d.h. das Anfangsdatum, welches die Berechnungsgrundlage für die ansteigenden Ausbildungsvergütungsbeträge in den Folgejahren definiert, nicht unbedingt identisch mit dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses mit einem bestimmten Ausbildungsbetrieb bzw. Träger der Ausbildung sein muss. Der Neuabschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses infolge eines Ausbildungsplatzwechsels zu einem anderen Ausbildenden führe nicht zu einem „Kohorten-Aufstieg“ und damit zu keiner höheren Mindestausbildungsvergütung.

Regel des Mutterschutzausschusses zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht

(3429) Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat seine erste Regel zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt. Sie ist Anfang August im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Regel soll Betriebe dabei unterstützen, die mutterschutzrechtlichen Aspekte im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, welche seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes 2018 für alle Arbeitgeber verpflichtend einzuhalten sind – unabhängig davon, ob Frauen beschäftigt werden oder nicht. Die Regel unterscheidet zwischen den zwei Stufen der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung, die anlassunabhängige und die anlassbezogene, und konkretisiert u. a. die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgeber. Im Anhang der Regel findet sich zudem ein übersichtliches Schema zum Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Fall einer unverantwortbaren Gefährdung.

Runde Geburtstage

(3430) In den kommenden Wochen feiern gleich vier Innungs- bzw. Verbandsgeschäftsführer ihre runden Geburtstage:

Uwe Günter, Geschäftsführer der Innung Aachen, begeht am 22. September sein 65. Wiegenfest.

Mirko Karkowsky, Geschäftsführer der Innung Saarland, feiert am 24. September seinen 40. Geburtstag.

Wilfried Röhrig, Geschäftsführer der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg, wird am 3. Oktober 70 Jahre jung,

Und last but not least feiert Andreas Fabri, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes NRW, am 11. Oktober ebenfalls seinen 70. Geburtstag.

Allen Jubilaren die besten Glückswünsche aus Bonn!

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-08

Anmeldung zur BVRS-Haupttagung 2023 in Frankfurt

(3405) Das Programmheft und die Anmeldeunterlagen für die diesjährige Haupttagung, die vom 27. bis 29. Oktober 2023 auf Einladung der Innung Hessen in Frankfurt stattfindet, haben Sie vor einigen Wochen auf dem Postweg erhalten. Wir bitten Sie, uns das Anmeldeformular möglichst schnell per Fax (0228 95210-10) oder an unsere E-Mail-Adresse (info@rs-fachverband.de) zu übermitteln. Die Zimmerreservierung im Marriott Hotel Frankfurt nehmen Sie bitte über https://bvrs.info/HT2023 vor. Alle Informationen zur Tagung finden Sie auch online. Gerne steht Ihnen die BVRS-Geschäftsstelle für Fragen zur Haupttagung auch telefonisch unter 0228 95210-15 zur Verfügung. Die Innung Hessen und wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und auf eine tolle Tagung mit vielen abwechslungsreichen und spannenden Programmpunkten in Frankfurt.

Offene Sprechstunde zu Förderprogrammen geht online

(3406) Wie bereits angekündigt wird der BVRS ab Freitag, den 25.08.2023, wöchentlich eine offene Sprechstunde zu den Fördermöglichkeiten von Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz veranstalten. Inhaltlich dreht sich alles um die Förderung nach § 35 c EStG und um das Förderprogramm BEG EM des BAFA. Es wird die praktische Umsetzung, der Umgang mit Formularen und das Ausfüllen der Fachunternehmererklärung erläutert und die einfache Erstellung des Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz mit unseres Exceltools erklärt. Teilnehmende Fachbetriebe können gerne Ihre eigenen Beispiele selbst einbringen und gemeinsam bearbeiten. Mitmachen ist also jederzeit erwünscht.

Die Sprechstunde ist vorerst in einem wöchentlichen Rhythmus geplant und soll am 25.August beginnend immer freitags zwischen 10 und 11:30 stattfinden. Interessenten können sich über info@rs-fachverband.de melden und bekommen die Zugangsdaten unmittelbar übermittelt. Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder des Verbandes und ist kostenfrei.

Brandbrief an die Bundesregierung

(3407) Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle in Berlin (RTG) wendet sich mit einem Brandbrief im Namen der gesamten R+S- und Fassadenbranche an die Politik. Damit betreibt Sie im Interesse der gesamten Branche, die auf vielfältige Weise miteinander vernetzt ist, mit einer starken Position Lobbyarbeit in Berlin. Sie weist in dem Brief nachdrücklich auf den Einbruch der Förderanträge bei der energetischen Sanierung und ein damit einhergehendes Verfehlen der Klimaziele hin.

IVRSA gründet eigenen Fachausschuss Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

(3408) Im Juli wurde der bisherige Arbeitskreis Energie in den Fachausschuss Energieeffizienz und Nachhaltigkeit umgewandelt. Damit wird die Position dieses Themas innerhalb der Branche noch einmal gestärkt. Natürlich ist der BVRS auch in diesem Gremium vertreten.

BVRS – Ausbildungspreis 2023

(3409) Auch in diesem Jahr, und das bereits zum zehnten Mal seit 2014, sucht der BVRS den Top Ausbildungsbetrieb des Rollladen + Sonnenschutzgewerks. Deshalb rufen wir Ausbildungsbetriebe dazu auf, sich für den BVRS-Ausbildungspreis zu bewerben. Ca. 300 R+S-Betriebe bilden seit vielen Jahren aus und rekrutieren damit ihre eigenen Fachkräfte. Dabei engagieren sie sich in höchstem Maße mit einer hohen Ausbildungs- und Übernahmequote sowie zahlreichen Praktika und sind sehr kreativ bei der Lehrlingswerbung. Außerdem leisten viele einen wichtigen Beitrag zur Integration benachteiligter Jugendlicher oder geflüchteter Menschen und unterstreichen damit ihr gesellschaftliches Engagement. Die Preisträger der vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, mit welchen guten Ideen unsere Branche neue Auszubildende gewinnt und fördert. Mit dem Ausbildungspreis möchten wir Ausbildungsbetriebe, die sich in besonderem Maße für die Ausbildung engagieren, öffentlichkeitswirksam in den Fokus rücken. Hierbei kommt es in keiner Weise auf die Größe des Betriebes oder die finanzielle Ausstattung an – jede gute Idee zählt. Aber es besteht auch die Möglichkeit, einen Betrieb vorzuschlagen und dessen Leistungen für die Ausbildung darzustellen.

Teilnehmen können alle Mitgliedsbetriebe des BVRS. Neben dem Glaspokal erhält der Sieger für seine Leistung ein Preisgeld von 500 Euro.

Sie bilden aus und wollen bei der Preisverleihung im Rahmen der Haupttagung 2023 in Frankfurt am Main auf dem Siegertreppchen stehen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Für die Bewerbung oder den Vorschlag für einen Betrieb muss ein Formblatt ausgefüllt werden, welches auf der Homepage oder über unsere Geschäftsstelle bezogen werden kann. Anmeldeschluss für die Bewerbung ist nunmehr der 15. September 2023. Die Jury, die die Gewinnerin oder den Gewinner kürt, setzt sich aus neutralen Fachleuten aus den Reihen des BVRS-Präsidiums, des Berufsbildungsausschusses, der Berufsschulen der Handwerksorganisation und der Fachpresse zusammen. Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Bewerbungen bzw. Vorschläge.

Zusammengefasste Ausbildungsmarktkennzahlen für Juli 2023

(3410) Die aus den Meldungen der Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Handwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und Juli dieses Jahres insgesamt 87.550 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von rund 3.700 Ausbildungsverträgen bzw. 4,5 Prozent. Neuvertragszahlen in ähnlichem Umfang gab es zuletzt im Juli 2021 (87.882). Im Juli 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie, lagen die Neuvertragszahlen zum selben Zeitpunkt allerdings sogar bei 94.804.

Ende Juli waren nach Informationen der Handwerkskammern noch 33.751 Lehrstellen bei Handwerksbetrieben vakant – 1.569 bzw. 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der unversorgten Bewerber lag nach Daten der Bundesagentur für Arbeit um 1.852 bzw. 1,6 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist primär auf die im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren insgesamt bessere Einmündung in Ausbildung zurückzuführen.

Der Ausbildungsmarkt war auch im Juli noch in Bewegung. Ein Neuvertragszuwachs im Handwerk für das Jahr 2023 ist aber sehr wahrscheinlich und angesichts der unsicheren Rahmenbedingungen (z. B. Energiepreise, Konjunktur) keine Selbstverständlichkeit. Das Zusammenführen von Ausbildungsangebot und -nachfrage bleibt herausfordernd. Es gilt in den kommenden Wochen weiter für die Ausbildungschancen im Handwerk zu werben und die vorhandenen Bewerberpotenziale zu erschließen. In der Nachvermittlungsphase kann das positive Zwischenergebnis stabilisiert oder noch ausgebaut werden.

15. Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk – Safe the Date!

(3411) Wir freuen uns, bekannt zu geben: Die 15. Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 25. bis 26. April 2024 statt. Zu Gast sind die Jungunternehmer dann bei Warema, in der neu eröffneten Sun Academy in Wertheim. Freut Euch schon jetzt auf ein spannendes Programm. Weitere Infos folgen bald.

Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk – aktuelle Seminare

(3412) Nutzen Sie die vielfältigen Veranstaltungsformate des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk zu zahlreichen Digitalisierungsthemen. Schauen Sie einfach mal rein: https://handwerkdigital.de/Veranstaltungen . Die wertvollen Seminare sind anbieterneutral und für Sie kostenfrei.

Neuer Werkzeugkasten der Cybersicherheit

(3413) Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ hat eine Vielzahl kostenfreier Hilfestellungen auf einer Website zusammengetragen – vom Schwachstellen-Scanner bis zum Selbstcheck. Mit der Initiative unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden für das Thema sensibilisiert und durch konkrete Hilfsangebote bei der Erhöhung ihres IT-Sicherheitsniveaus unterstützt.
Hier geht es zum Werkzeugkasten: Mittelstand Digital – IT-Sicherheit in der Wirtschaft (mittelstand-digital.de)

Umsetzungstag 2023 – digitale Sicherheit anpacken

(3414) An einem Tag lernen Sie in kurzen und kostenlosen Online-Veranstaltungen Schritt für Schritt, was Sie sofort konkret tun können, um Ihre digitale Selbstverteidigung zu stärken – wie effektive Backups anlegen, Passwortmanager einrichten, Festplatten verschlüsseln, Browser sicher einstellen und vieles mehr. Teilnehmen können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Arbeitsalltag mit digitalen Geräten zu tun haben und praktische Hilfe beim digitalen Schutz ihres Betriebes benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link: https://www.digital-sicher.nrw/umsetzungstag

Achtung: Pfändungsfreigrenzen gestiegen

(3415) Am 1. Juli 2023 sind die Pfändungsfreigrenzen um ca. 5 Prozent gestiegen. Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen bleibt dann entsprechend mehr in ihrer Haushaltskasse. Künftig sind Einkünfte bis 1.410 Euro geschützt. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreigrenzen automatisch zu beachten. Dies gilt auch bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen. Sind die zu leistenden Beträge aber vom Gericht oder der Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuell festgesetzt worden, müssen Schuldner selbst darauf achten, dass eine Änderung erfolgt. In diesem Fall können Überzahlungen nicht zurückgefordert werden. Die Arbeitgeber sind gehalten, die festgesetzten Beträge weiter zu leisten.

Praxis Recht zur drohenden Insolvenz des Vertragspartners

(3416) Bei Vertragsverhältnissen zwischen Handwerksbetrieben und gewerblichen Kunden oder Lieferanten kann es vorkommen, dass Anzeichen für eine drohende Insolvenz des Vertragspartners auftreten. Handwerksbetriebe sollten Warnsignale kennen und in diesen Situationen die richtigen Maßnahmen ergreifen, um Liquiditätsengpässe im eigenen Betrieb zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Das neue Praxis Recht unseres Dachverbandes ZDH zeigt Handlungsmöglichkeiten für Handwerksbetriebe auf und bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

Checkheft – Familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen

(3417) Das neu aufgelegte und komplett überarbeitete „Checkheft – Familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen“ ist ein praktisches Handbuch zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in KMU. Es wird vom Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben. Wesentliche Handlungsfelder einer familienorientierten Personalpolitik werden hier anhand von praxisnahen Beispielen und Tipps gut verständlich erläutert – speziell aus der Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen. Die acht Schwerpunktkapitel decken wesentliche Themenfelder von Arbeitszeitgestaltung über Elternzeit und Wiedereinstieg bis hin zur Pflege von Angehörigen so ab, dass ebenso Einsteiger als auch erfahrene Personalverantwortliche davon profitieren.

Die Broschüre kann unter Checkheft Familienorientierung KMU heruntergeladen werden.

ZDH-Betriebsbefragung zu den wirtschaftlichen Herausforderungen

(3418) Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Handwerksbetriebe bleiben weiterhin vielfältig. Hohe Energie- und Beschaffungskosten, Lieferengpässe, die hohe Verbraucherpreisinflation sowie ein insgesamt stagnierendes gesamtwirtschaftliches Umfeld sind weiterhin maßgebliche Belastungsfaktoren.
Um eine aktuelle Einschätzung dazu von den Handwerksbetrieben zu erhalten, führt der ZDH eine weitere Betriebsbefragung vom 21. bis 28. August 2023 durch. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um an der Umfrage unter https://zdh-umfragen.de/herausforderungen/ teilzunehmen.

Sonderumfrage Bürokratiebelastung im Handwerk

(3419) In Ergänzung zur Konjunkturumfrage für das 1. Quartal 2023 hatte unser Dachverband ZDH gemeinsam mit den Handwerkskammern eine Sonderumfrage zur „Bürokratiebelastung im Handwerk“ durchgeführt. Hieran haben sich 10.630 Betriebe beteiligt.

Die Auswertung der Bundesergebnisse ist auf den ZDH-Webseiten abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Bundesergebnisse nach Betriebsgrößenklassen gewichtet wurden und deshalb nur eingeschränkt mit den ungewichteten regionalen Ergebnissen (für einzelne Handwerkskammern und Bundesländer) vergleichbar sind.

Die Ergebnisse der Sonderumfrage bestätigen (leider) die bisherigen Einschätzungen und die (nicht nur empfundene) erhebliche Belastung durch den zunehmenden Bürokratieaufwand. Dabei werden besonders die ständige Anpassung an immer neue gesetzliche Regelungen und die Erfüllung von Nachweis- und Berichtspflichten als größte Belastungen empfunden.

Dass die Bürokratiebelastung von mehr als der Hälfte der Befragten als Grund dafür gesehen wird, dass die Selbständigkeit im Handwerk zunehmend unattraktiv wird, sollte mehr als ein Weckruf an die Politik sein. Hier wird die Bürokratiebelastung zu einer ernsten Gefahr für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur. Dieser gilt es entgegenzuwirken. Die Umfrage liefert dem gesamten Handwerk dabei eine wichtige, evidenzbasierte Argumentationsgrundlage für die Interessenvertretung auf den verschiedenen politischen Ebenen.

Runde Geburtstage

(3420) Thomas Walter, langjähriger Bereichsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart, begeht am 25. August sein 65. Wiegenfest.

Am 31. August feiert Dr. Andreas Bierich, seit vielen Jahren Geschäftsführer der Innung Niedersachsen/Bremen und der Kreishandwerkerschaften Region Braunschweig-Gifhorn und Peine, ebenfalls seinen 65. Geburtstag.

Beiden Jubilaren die besten Glückwünsche aus Bonn!

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-07

Anmeldung zur Haupttagung in Frankfurt

(3396) Gute Nachricht für alle, die bereits jetzt aus dem Urlaub zurückgekommen sind – oder für diejenigen, die ihren Urlaub gerade vor sich haben und noch die letzte Post sichten: Das Programmheft und die Anmeldeunterlagen für die diesjährige Haupttagung, die auf Einladung unserer hessischen Innung vom 27. bis 29. Oktober 2023 in Frankfurt stattfindet, haben Sie auf dem Postweg erhalten. Wir bitten Sie, uns das Anmeldeformular möglichst schnell per Fax (0228 95210-10) oder an unsere E-Mail-Adresse (info@rs-fachverband.de) zu übermitteln. Die Zimmerreservierung im Marriott Hotel Frankfurt nehmen Sie bitte über https://bvrs.info/HT2023 vor. Gerne steht Ihnen die BVRS-Geschäftsstelle für Fragen zur Haupttagung auch telefonisch unter 0228 95210-15 zur Verfügung. Die Innung Hessen und wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und auf eine tolle Tagung mit vielen abwechslungsreichen und spannenden Programmpunkten in der Finanzmetropole am Main.

Ausbildungspreis 2023

(3397) Für den jährlich vom BVRS ausgelobten und mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis läuft die diesjährige Bewerbungsfrist noch bis zum 31. August.

Bis dahin können sich engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder noch bei uns bewerben und ihre guten Ideen erläutern bzw. können engagierte Betriebe auch von Dritten vorgeschlagen werden. Das dafür auszufüllende Formblatt und die Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Wir freuen uns auf zahlreiche aussagekräftige Bewerbungen. Für Rückfragen steht Ihnen unser Justiziar und Bildungsreferent RA Enno Schaumburg (enno.schaumburg@rs-fachverband.de, Tel.: 0228 95210-18) zur Verfügung.

Deutsche Meisterschaft im Handwerk (DHM)

(3398) Jedes Jahr aufs Neue ringen Handwerksgesellinnen und -gesellen bei Europas größtem Berufswettbewerb DHM (ehemals PLW) um den Bundessieg in ihrem Gewerk. Anmeldungen erfolgen über die Innungen oder Handwerkskammern: Wenn Ihre Absolventinnen und Absolventen ihre Prüfung mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossen haben und nicht älter als 27 Jahre sind, dann begeistern Sie sie bitte für die Teilnahme am PLW (sofern noch nicht geschehen)!

Sonderbeilage in der BILD am Sonntag zum Tag des Handwerks

(3399) Zum Tag des Handwerks am 17. September wird es auch in diesem Jahr wieder eine Sonderbeilage der „BILD am Sonntag (BamS)“ geben. Erscheinungstermin ist der 10. September. Flankiert wird die Printpublikation von einer digitalen Themenbühne auf bild.de, die für die Dauer von vier Wochen online sein wird.

Am 6. Juli hat die Redaktion unserem Dachverband ZDH ihre Vorstellungen für die inhaltliche Schwerpunktsetzung präsentiert und am 9. Juli in der BamS einen Aufruf an Handwerksbetriebe veröffentlicht, sich für eine Darstellung in der Sonderbeilage zu melden. Ihrem redaktionellen Konzept entsprechend will die BamS auch in diesem Jahr Handwerkerinnen und Handwerker mit außergewöhnlichen Geschichten präsentieren. Gern können diese sich unter unser diesjähriges Motto zum Tag des Handwerks „Wir machen, was unser Land ausmacht“ einreihen und einen besonderen Fokus auf den Bereich Kultur legen.

Von besonderem Interesse sind auch Betriebe, die den Ausbau erneuerbarer Energien mitgestalten. Ebenfalls im Fokus: Familienbetriebe mit mehreren Generationen, die den Wandel ihres Gewerks live miterlebt haben.

Dabei ist das Interesse der BamS an Personen und Geschichten aus den Regionen auch eine besondere Chance, Handwerkerinnen und Handwerkern vor Ort bundesweite Bekanntheit zu geben. Das verbinden wir mit der herzlichen Bitte an Sie, sich bei Interesse beim ZDH zu melden, damit dieser Sie für ein BamS-Portrait vorschlagen kann. Senden Sie bitte Ihre Interessenbekundung direkt an kampagnenbuero@zdh.de. Benötigt werden in einem ersten Schritt lediglich Namen und Kontaktdaten Ihres Betriebes sowie kurze Informationen dazu, was Ihren Betrieb bzw. Sie als Handwerker besonders auszeichnet. Hilfreich wäre eine Rückmeldung bis zum 24. Juli.

Welche Betriebe dann in der Beilage porträtiert werden, ist letztlich eine Entscheidung der BamS-Redaktion. Über den weiteren Fortgang des Projektes wie generell über die geplanten Aktionen zum Tag des Handwerk 2023 halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

Zunächst hoffen wir auf Ihre Interessenbekundungen und zahlreiche interessante Geschichten aus dem Handwerk!

Zusammengefasste Ausbildungsmarktkennzahlen für Juni 2023

(3400) Die Zahl der zwischen Januar und Juni 2023 in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragenen Ausbildungsverträge liegt mit 63.565 um 3,8 Prozent bzw. 2.309 Verträgen weiterhin klar und sogar noch einmal deutlicher als im Mai (+2,6 Prozent) über dem Vorjahresvergleichswert. Die Zahl der nach Information der Handwerkskammern noch offenen Ausbildungsstellen ist mit 35.708 ebenfalls höher als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr (+2.276 bzw. +6,8 Prozent).

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) deuten trotz der hohen Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen darauf hin, dass die Passung von Bewerbern und Stellen (Matching) wieder etwas besser gelingt als in den Vorjahren. Zwar liegt die Zahl der unversorgten Bewerber in etwa genauso hoch wie im Vorjahr (-345 bzw. -0,2 Prozent). Die Zahl der in eine Ausbildung einmündenden Bewerber ist im Juni aber um 3.260 bzw. 3,0 Prozent höher gewesen als im Vorjahr.

Der Ausbildungsmarkt war auch im Juni noch stark in Bewegung. Angesichts der Fachkräfteengpässe im Handwerk ist zu hoffen, dass sich der Aufwärtstrend bei den neu eingetragenen Ausbildungsverträgen verfestigt. Es scheint besser zu gelingen, Bewerber zu erreichen und in eine Ausbildung zu vermitteln als in den zurückliegenden, coronageprägten Jahren. Die wesentliche Herausforderung bleibt dennoch wieder mehr junge Menschen für ein Ausbildung zu gewinnen, um mehr Ausbildungsstellen besetzen zu können.

Neue Themenseite: Digitales Aufmaß und 3D-Scan im Handwerk

(3401) Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (MDZH), dessen Transferpartner der BVRS ist, hat eine neue Themenseite zum digitalen Aufmaß und 3D-Scan im Handwerk veröffentlicht.

Die Themenseite bündelt Informationen, Videos, Podcasts und Erfolgsgeschichten zu digitalen Aufmaß-Werkzeugen und 3D-Scannern im Handwerk.

Hier erhalten Sie Tipps zur Geräteauswahl und zu typischen Anwendungsfällen: Digitales Aufmaß und 3D-Scan im Handwerk (handwerkdigital.de)

Gutachter für die Zuordnung non-formaler Qualifikationen in den DQR gesucht

(3402) Im Rahmen der Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) wurde gemeinsam von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der non-formalen Bildung ein Zuordnungsverfahren für Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bildungsbereich in die verschiedenen DQR-Niveaus entwickelt. Auf dieser Grundlage wird der DQR neben den formalen Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung zukünftig auch die non-formale Bildung – und damit das gesamte deutsche Bildungssystem – abbilden. Damit wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch der Empfehlung der EU, dass sämtliche Bildungsbereiche in den Nationalen Qualifikationsrahmen der EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden sollen, gerecht.

Für die fachliche Begutachtung von Zuordnungsvorschlägen aus der non-formalen Bildung möchte das DQR-Büro, das das BMBF und den Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen bei der Entwicklung des DQR unterstützt, einen Pool aus fachkundigen Expertinnen und Experten aufbauen.

Interessierte Gutachter können sich bei Interesse dann direkt über den entsprechenden Link hier als Gutachter anmelden. Der ZDH ist über seine Mitgliedschaft im Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen gerne bereit, Bewerbungen aus dem Handwerk zu unterstützen. Ein Auswahlverfahren für potenzielle Gutachter gibt es im engeren Sinne nicht. Personen, die sich registriert haben, werden vom DQR-Büro direkt kontaktiert. In einem Gespräch wird das Begutachtungsverfahren gemeinsam erörtert und Fragen beantwortet. Im Anschluss können sich Interessenten dann in den Gutachter-Pool aufnehmen lassen.

Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie im Bundestag verabschiedet

(3403) Der Bundestag hat am 7. Juli 2023 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Verbandsklagenrichtlinie verabschiedet. Handwerksbetriebe können nur eingeschränkt davon profitieren.

  • Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt, werden Verbrauchern gleichgestellt. Im Regierungsentwurf lag die Grenze bei weniger als 50 Personen und 10 Millionen Euro Umsatz. Die in der Sache nicht nachvollziehbare Verengung der Voraussetzungen, unter denen einen prozessuale Gleichstellung erfolgt, schließt die Partizipationsmöglichkeiten zahlreicher Handwerksbetriebe an künftigen Verbandsklagen aus.
  • Ansprüche, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, können bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet werden (Opt-in). Der Regierungsentwurf sah eine Frist von zwei Monaten nach der ersten mündlichen Verhandlung vor. Die vom Bundestag vorgenommene Fristverkürzung kann jedoch nichts daran ändern, dass die nachträgliche Opt-in Möglichkeit ordnungspolitisch verfehlt ist und die im Zivilprozess gebotene Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für beklagte Unternehmen vermissen lässt.
  • Die Möglichkeiten einer Drittfinanzierung von Verbandsklagen wurden im Vergleich zum Regierungsentwurf richtigerweise eingeschränkt. Danach ist eine Verbandsklage unzulässig, wenn sie von einem Dritten finanziert wird und diesem eine Beteiligung am Klagegegenstand von mehr als 10 Prozent versprochen wird. Finanzielle Vereinbarungen mit Drittfinanzierern sind dem Gericht seitens der klageberechtigten Stelle offen zu legen.

Keine Änderungen wurden an den Regelungen über klageberechtigte Stellen vorgenommen. Somit bleibt es bei der ausschließlichen und damit nicht sachgerechten Klageberechtigung für qualifizierte Verbraucherverbände und qualifizierte Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Das sich nach der Sommerpause anschließende Verfahren im Bundesrat beschränkt sich auf die Einspruchsmöglichkeit der Länderkammer, so dass im Weiteren mit einer zügigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und einem entsprechenden Inkrafttreten zu rechnen ist.

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und handwerkliche Zulieferer

(3404) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) zuständig ist, hat zum 1. Juli 2023 die bereits längere Zeit angekündigten und vom Handwerk dringlich angemahnten Erläuterungen/Hilfestellungen zur Umsetzung des LkSG bei Zulieferern vorgelegt. Immer häufiger erhalten auch kleine handwerkliche Zulieferer von ihren industriellen Auftraggebern umfangreiche, in Extremfällen bis zu 80-seitige (!) Fragebögen bzw. Verhaltenskodizes zum LkSG, mit denen verpflichtete Großunternehmen ihre Auskunfts- und Berichtspflichten auf ihre gesamte Zuliefererkette abwälzen – unabhängig davon, ob es sich um einen Zulieferer in Deutschland oder in Entwicklungs- und Schwellenländer handelt. Handwerkliche Zulieferer, die nach deutschen Recht und Gesetz tätig sind, verstehen weder den Nutzen noch die Notwendigkeit solcher Verhaltenskodizes. Mit denen von ihnen geforderten Auskünften im Rahmen dieser LkSG-Codes of Conducts sind sie fachlich und bürokratisch überfordert. Viele angeschriebene Handwerksbetriebe lehnen die Unterzeichnung solcher Verhaltenskodizes daher ab.

Die hier vor allem auch die im Gesetz verankerten Grundsätze der Risikoorientierung und der Angemessenheit hervorheben und konkretisieren, erläutert hierbei vor allem, was die Zulieferer von verpflichteten Unternehmen in Zusammenhang mit den Vorgaben des LkSG erwarten. So wird klargestellt, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist, wenn Unternehmen faktisch ihre Pflichten nach dem LkSG nahezu komplett und undifferenziert auf ihre Zulieferer abwälzen. Vielmehr sind die verpflichteten Unternehmen aufgefordert, zwischen risikoarmen und risikogeneigten Zulieferern/Geschäftsfeldern zu unterscheiden. Ebenfalls sind Zulieferer eben nicht auf Basis des Gesetzes verpflichtet, bezogen auf ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durchzuführen oder selbst zu prüfen, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen sie bezogen auf ihre Lieferkette durchführen sollten. Leider gibt es keine grundsätzliche rechtliche Handhabe gegen Forderungen nach zu umfassenden Fragekatalogen oder Maßnahmen auf Basis des LkSG, so dass es letztlich jedem industriellen Auftraggeber freisteht, von seinem Zulieferer im Rahmen der bestehenden Verträge z. B. die Unterzeichnung von Codes of Conduct zu fordern. Dies kann dann allerdings nicht mit dem Hinweis auf das LkSG gerechtfertigt werden.

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-06

Haupttagung 2023 in Frankfurt

(3385) Wie schon mehrfach angekündigt, findet vom 27. bis 29. Oktober 2023 unsere diesjährige Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Hessen lädt alle Mitglieder, Freunde und Förderer des Verbandes in die Mainmetropole Frankfurt ein. Es erwartet Sie ein vielfältiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm und hochkarätigen Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen sowie ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre steht vor dem Druck und wird zusammen mit den weiteren Anmeldeunterlagen in Kürze verschickt. Weitere Infos gibt es auch in der kommenden Ausgabe der R+S in einem Doppelinterview mit Obermeister Frank Wagner und seiner Stellvertreterin Anja Georg-Lochmann.

Natürlich hoffen die Innung Hessen und wir nach endgültiger Überwindung der Corona-Pandemie auf eine besonders rege Teilnahme an unserem Branchenfamilientreffen.

Aktualisierter ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“

(3386) Im Flyer zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen finden Sie Informationen über die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Steuerbegünstigung. Der Flyer steht in digitaler Form hier zur Verfügung und kann dort auch als Druckversion bestellt werden.

Umsatzsteuer – Praxisleitfaden zur elektronischen Rechnung

(3387) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte mit Schreiben vom 17. April 2023 einen Diskussionsentwurf für eine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für zwischenunternehmerische Umsätze (B2B) in Deutschland vorgelegt.

Unser Dachverband ZDH hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft mit Schreiben vom 22. Mai 2023 eine Stellungnahme abgegeben.

Darüber hinaus stellt der ZDH die Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ zur Verfügung, um Handwerksbetriebe auf die Umstellung ihrer Rechnungsstellungssysteme auf elektronische Rechnungen vorzubereiten. Sie steht hier zum Herunterladen bereit.

Wir werden Sie zeitnah über die weiteren Entwicklungen informieren.

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

(3388) Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sieht ab Juli diesen Jahres eine Beitragsstaffelung nach der Kinderzahl vor. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen auf dieser Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Betriebe müssen dazu von ihren Beschäftigten Informationen zur Kinderzahl und zum Alter ihrer Kinder einholen. Dieses kann digital oder in Papierform erfolgen. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen ein Musterinformationsschreiben für die Betriebe an ihre Beschäftigten nebst einem Muster für die freiwillige Selbstauskunft, die die Beschäftigten bezüglich der zu berücksichtigenden Kinder ausfüllen und dem Arbeitgeber zukommen lassen können, bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Scharfe Diskussion um die Bauproduktenverordnung

(3389) Nach wie vor wird im Vorbereitenden Ausschuss zur Harmonisierung im Bauwesen (VAEG) scharf über den aktuellen Entwurf der Bauproduktenverordnung diskutiert. Insbesondere die Auswirkungen auf die Bewertungssysteme zur CE-Kennzeichnung (AVCP-System) und die damit verbundenen Pflichten der Hersteller von Bauprodukten im Rahmen der CE-kennzeichnung werden scharf diskutiert.

DIN stellt Arbeitsgruppe BIM vor

(3390) Am 7. Juni hat das DIN in einer Onlinesitzung dem Normenausschuss Hochbau die Inhalte der Arbeitsgruppe BIM (Building Information Model) vorgestellt. Das Idealziel der Arbeitsgruppe, ein Gebäude bis auf die letzte Schraube digital abzubilden, ist dabei sehr kritisch in der praktischen Umsetzung bewertet worden. Die Vielfalt von Produktkombinationen und vor allem die Montagegegebenheiten sind kaum so zu erfassen, dass sämtliche digitale Daten zurückzuverfolgen sind.

Förderprojekte der „Zukunft Bau“ werden in Bonn vorgestellt

(3391) Am 13. und 14. Juni wurden Forschungsprojekte, die vom Bund über das Programm Zukunft Bau gefördert werden, vorgestellt. Darunter ist auch das Projekt zur Untersuchung von Fenstergrößen zur Optimierung von Tageslicht in Wohnräumen, an dem sich auch der BVRS beteiligt hat.

Zusammengefasste Ausbildungsmarktkennzahlen für Mai 2023

(3392) Neuverträge weiterhin deutlich im Plus

Die Zahl der zwischen Januar und Mai 2023 in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragenen Ausbildungsverträge liegt mit 46.693 um 2,6 Prozent bzw. 1.195 Verträgen weiterhin klar über dem Vorjahresvergleichswert. Dieser Wert reicht zwar noch nicht an das Niveau von vor der Corona-Pandemie heran (2019: 50.359 Neuverträge), ist aber höher als die Zahl der in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils zwischen Januar und Mai erfassten Neuverträge.

Mehr offene Lehrstellen, etwas weniger unversorgte Bewerber

Nach Information der Handwerkskammern waren zudem Ende Mai 3.262 bzw. 9,7 Prozent mehr Lehrstellen unbesetzt als im Mai 2022. Gegenwärtig liegen sowohl die besetzten als auch die unbesetzten Ausbildungsstellen über dem Vorjahresniveau. Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassten unversorgten Bewerber ist nur noch leicht unter dem Vorjahreswert (-0,2 Prozent). Der in den vergangenen Jahren deutliche Bewerberrückgang ist zwar noch nicht gestoppt, hat sich aber verlangsamt.

Aktuelle Zahlen geben Anlass zu verhaltenem Optimismus

Der Ausbildungsmarkt ist noch stark in Bewegung. Der aktuell festgestellte Zuwachs bei den neu eingetragenen Ausbildungsverträgen ist nur ein Zwischenstand. Die hohe Zahl der gegenwärtig noch offenen Ausbildungsstellen deutet auf eine ungebrochen hohe Ausbildungsbereitschaft im Handwerk. Je besser es in den kommenden Wochen gelingt, noch mehr Bewerber für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern und mit den vorhandenen Vakanzen zusammenzubringen, desto eher lässt sich der Trend verfestigen.

Automatische gegenseitige Anerkennung in der allgemeinen und beruflichen Bildung

(3393) Auf Initiative der EU soll bis 2025 ein Europäischer Bildungsraum errichtet werden. Wesentliches Ziel dieser Initiative ist es, die Lernmobilität in Europa zu erhöhen, indem Lernenden EU-weit ein leichterer, grenz- und systemübergreifender Zugang zu allgemeinen und beruflichen Bildungsgängen ermöglicht wird.

Hierzu soll insbesondere die automatische gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II noch stärker befördert werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht gleichzusetzen ist mit einer automatischen Zulassung zu weiterführenden Studien oder Bildungsgängen. So ist zu unterscheiden zwischen der Berechtigung zur Bewerbung für ein weiterführendes Studium (d. h. der Anerkennung) und der Zulassung zu einem konkreten Studiengang, die nicht Gegenstand der o.g. Ratsempfehlung ist.

Gemäß den Ratsschlussfolgerungen soll der Grundsatz gelten, dass eine Qualifikation, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben worden ist, zu einem Hochschulstudium einer bestimmten Stufe berechtigt, auch zu einem Hochschulstudium derselben Stufe in einem anderen Mitgliedstaat berechtigt. Für das Handwerk hat dies kaum Relevanz, da es weder für den Zugang zu einer dualen Ausbildung noch zu einem Meistervorbereitungskurs formale Zugangsbeschränkungen gibt. In den Ratsschlussfolgerungen wird hingegen festgestellt, dass es bei der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen weiterhin große Schwierigkeiten bezüglich der Berechtigung zum Hochschulstudium in anderen Mitgliedstaaten gibt.

Eine erfolgreiche Umsetzung setzt deshalb weitere Fortschritte hin zu mehr Transparenz und Vertrauen zwischen den Bildungssystemen der Mitgliedsstaaten voraus. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen wäre die Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), der als ein bildungsbereichsübergreifendes Transparenzinstrument die Gleichwertigkeit von beruflichen und hochschulischen Qualifikationen fördert.

Weiterbildungsgesetz im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beraten

(3394) Am 22. Mai 2023 wurde das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Von Seiten der geladenen Sachverständigen wurde Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Ausbildungsgarantie und dem beabsichtigten Qualifizierungsgeld gesehen. Seitens des ZDH wurde angeraten, im Rahmen der Ausbildungsgarantie den Ausbildungsmarkt nicht durch zusätzliche außerbetriebliche Angebote zulasten der Handwerksbetriebe zu verzerren. Um die Bedarfe des Handwerks bei der Weiterbildungsförderung zu berücksichtigen, wurde darüber hinaus eine Reduzierung des Mindestumfangs und eine kostendeckende Anpassung der Fördersätze nach § 82 SGB III gefordert. Mehrheitlich wurde von den Sachverständigen der Vorrang betrieblicher Ausbildungsangebote vor einer außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) betont und ein restriktiver Umgang mit regional zusätzlichen BaE-Maßnahmen für „marktbenachteiligte“ junge Menschen angemahnt. Forderungen nach einer Ausbildungsumlage standen nicht im Fokus der Anhörung. Bei der Weiterbildungsförderung wurden Informationsdefizite bei Betrieben konstatiert und die geplante Vereinfachung und Vereinheitlichung bei der beruflichen Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III begrüßt. Das vorgesehene Qualifizierungsgeld (§ 82 a SGB III neu) wurde als für KMU ungeeignetes Instrument eingeordnet.

Runder Geburtstag

(3395) Am 18. Juni vollendet der Ehrenpräsident des BVRS und langjährige Obermeister und Delegierte der Innung Südbayern, Walter Lug, sein 90. Lebensjahr. Herzliche Glückwünsche nach Geretsried!

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RS-Aktuell Ausgabe 2023-05

Haupttagung 2023 in Frankfurt

(3374) Vom 27. bis 29. Oktober findet die diesjährige Haupttagung des BVRS in Frankfurt statt. Bereits am 26. Oktober treffen sich die Delegierten zur Herbstversammlung. Für den Vormittag des 27. Oktober ist wieder ein attraktives Frühstarterprogramm geplant, so dass sich die Anreise bereits am Donnerstag auch für Nichtdelegierte lohnt.

Die gastgebende Innung Hessen und der BVRS arbeiten derzeit mit Hochdruck am letzten Schliff für das Fach- und Rahmenprogramm sowie an der Einladungsbroschüre inkl. Anmeldeunterlagen. Auf der Delegiertenversammlung im Februar, auf der Fördermitgliederkonferenz in der vergangenen Woche und auf verschiedenen Innungsversammlungen ist der Planungsstand durch den eindrucksvollen, von der Innung Hessen erstellten Film vorgestellt worden. Darüber hinaus werden wir in den nächsten Wochen und Monaten regelmäßig über unsere Medien über die Frankfurter Haupttagung informieren und hoffentlich viel Interesse wecken.

Besonders aufmerksam möchten wir auf einen Sondernewsletter machen, den wir in den nächsten Tagen an Sie verschicken werden. Hierin werden wir das Interesse bzw. den Bedarf an einem Kinderprogramm und an einer Kinderbetreuung abfragen, um diese aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungen bei den letzten Haupttagungen besser planen zu können.

Die Innung Hessen und wir freuen uns sehr, die gesamte R+S-Familie im Oktober in Frankfurt begrüßen zu dürfen!

Ausbildungspreis 2023 – Best Boss wanted! 

(3375) Auch in diesem Jahr sucht der BVRS, und das bereits zum zehnten Mal seit 2014, den Top-Ausbildungsbetrieb des Rollladen + Sonnenschutzgewerks. Deshalb rufen wir Ausbildungsbetriebe dazu auf, sich für den BVRS-Ausbildungspreis zu bewerben. Ca. 350 R+S-Betriebe bilden seit vielen Jahren aus und rekrutieren damit ihre eigenen Fachkräfte. Dabei engagieren sie sich in höchstem Maße mit einer hohen Ausbildungs- und Übernahmequote sowie zahlreichen Praktika und sind sehr kreativ bei der Lehrlingswerbung. Außerdem leisten viele einen wichtigen Beitrag zur Integration benachteiligter Jugendlicher oder geflüchteter Menschen und unterstreichen damit ihr gesellschaftliches Engagement. Die Preisträger der vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, mit welchen guten Ideen unsere Branche neue Auszubildende gewinnt und fördert. Mit dem Ausbildungspreis möchten wir Ausbildungsbetriebe, die sich in besonderem Maße für die Ausbildung engagieren, öffentlichkeitswirksam in den Fokus rücken. Hierbei kommt es in keiner Weise auf die Größe des Betriebes oder die finanzielle Ausstattung an – jede gute Idee zählt. Aber es besteht auch die Möglichkeit, einen Betrieb vorzuschlagen und dessen Leistungen für die Ausbildung darzustellen. Teilnehmen können alle Mitgliedsbetriebe des BVRS. Neben einem attraktiven Korpus erhält der Sieger für seine Leistung ein Preisgeld von 500 Euro. 

Sie bilden aus und wollen bei der Preisverleihung im Rahmen der Haupttagung 2023 in Frankfurt am Main auf dem Siegertreppchen stehen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! 

Für die Bewerbung oder den Vorschlag für einen Betrieb muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das auf der Homepage abrufbar ist oder über unsere Geschäftsstelle bezogen werden kann.  

Anmeldeschluss für die Bewerbung ist der 31. August 2023.  

Die Jury, die die Gewinnerin oder den Gewinner kürt, setzt sich aus neutralen Fachleuten aus den Reihen des BVRS-Präsidiums, des Berufsbildungsausschusses, der Berufsschulen, der Handwerksorganisation und der Fachpresse zusammen.  

Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Bewerbungen bzw. Vorschläge.  

Neue Fachbetriebsfahnen mit neuen Motiven – Hissflagge R+S-Handwerk im Hochformat 1,20 m x 3 m

(3376) Durch dieses Medium mit „Fernwirkung“ ist Ihr Fachbetrieb schon von weitem als solcher erkennbar!

Die Flagge mit neuen, frischen Motiven gibt es nun auch als weitere Variante mit einem zusätzlichen Hohlsaum für einen Ausleger konfektioniert.

Ab sofort können Sie die R+S-Fachbetriebsflagge wieder über unseren Online-Shop unter https://rs-fachverband.de/shop/  bestellen.

Große Eröffnung der Warema Sun Academy in Wertheim

(3377) Am 8. Mai hat Warema seine Sun Academy feierlich eröffnet. Bei der Veranstaltung in Wertheim war auch der BVRS zu Gast. Damit setzt Warema in Wertheim ein Ausrufezeichen in Sachen Aus- und Weiterbildung für die Branche.

Auf einer Fläche von über 1.000 m² mit fünf Seminarräumen und vier Lernzonen wird Warema zukünftig seine Fachpartner aus- und weiterbilden. Jährlich rechnet Warema mit ca. 4.000 Präsenz- und 10.000 Onlineteilnehmern.

Damit will man dem Bedarf an fachlich qualifizierten und gut ausgebildeten R+S-Mechatronikern und weiteren in der Branche tätigen Fachpersonal nachkommen.

Weinor verdoppelt Kapazität bei der Pulverbeschichtung

(3378) Am 11. Mai hat Weinor mit einem Pressegespräch unter Beteiligung des BVRS seine neue Pulverbeschichtungsanlage in Möckern vorgestellt. Damit verdoppelt Weinor seine Kapazität bei der Pulverbeschichtung.

Weinor bleibt mit diesem Schritt seiner Linie des organischen Firmenwachstums treu. „Es ist eine angemessene Investition, deshalb ist es auch in spannenden Zeiten, die wir jetzt haben, ein angemessener, ein guter Schritt!“ bewertet Geschäftsführer Thilo Weiermann die Investition in Möckern.

Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills

(3379) Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk findet jährlich statt und ist Europas größter Berufswettbewerb. Aus rund 130 Gewerken nehmen Handwerker mit abgeschlossener Berufsausbildung teil. Der Wettkampf ist in mehrere Ebenen unterteilt. Von der Innungs- über die Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessieger. Die Wettbewerbsleistung wird z. B. durch eine Arbeitsprobe vor Ort oder – wie im R+S-Handwerk − die Begutachtung eines Gesellenstücks ermittelt. Eine Expertenjury ist für die Bewertung zuständig. Die rund 130 Bundessieger werden im Dezember in Berlin bei einer Abschlussveranstaltung öffentlich ausgezeichnet.​ Der Wettstreit (ehem. Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks – PLW) selbst ist seit über 70 Jahren ein wichtiges Instrument, um Exzellenz im Handwerk zu zeigen und die Attraktivität der Ausbildung im Handwerk zu stärken.

Mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des Wettbewerbs zu erhöhen, seine Markenbildung zu stärken sowie die Umsetzung insgesamt zu modernisieren, hat die ZDH-Vollversammlung am 8. Dezember 2022 in Augsburg die Umbenennung des PLW in „Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk und zum Kreativwettbewerb „Die gute Form im Handwerk“ erfolgt über die zuständige Innung bzw. über die zuständige Handwerkskammer.  Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben sowie zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ist die Note „gut“ (81 Punkte) notwendig. Die Teilnahme lohnt sich! 

Support für Windows 10 läuft am 14. Okt. 2025 aus

(3380) Ein PC muss ungewöhnlich hohe Anforderungen erfüllen, damit Windows 11 darauf installiert werden kann. Das bedeutet: Wenn im übernächsten Jahr der Support für Windows 10 ausläuft, werden viele Betriebe neue Rechner kaufen müssen. Schon jetzt wirkt sich das auf den Markt für Hardware aus.

Eine Systemmigration sollte rechtzeitig geplant werden. Bitte prüfen Sie schon jetzt, ob Ihre PCs und Notebooks für Windows 11 geeignet sind, um ggfs. rechtzeitig neue Hardware anzuschaffen.

Dieser Artikel beschreibt, wie Sie Ihren PC mittels der App zur PC-Integritätsprüfung überprüfen können.

Weitere Informationen zu Windows 11 erhalten Sie über diesen Link.

Dem Handwerk ein Gesicht geben 

(3381) Man kann sich jetzt wieder für die Wahl zur Miss und zum Mister Handwerk bewerben.

Bewerben können sich alle, die einen Handwerksberuf ausüben – egal, ob eine Ausbildung absolviert wird, bereits der Gesellen- oder Meisterbrief vorhanden ist oder bereits erfolgreich ein Handwerksbetrieb geführt wird. Als Miss und Mister Handwerk ist man Botschafterin und Botschafter fürs Handwerk und sorgt dafür, dass das Handwerk mit seinen 130 Berufen noch sichtbarer und präsenter wird. Bewerbungs- und Votingschluss ist am Freitag, 16. Juni 2023. Danach kommt die Jury zusammen und trifft eine Vorauswahl, die sich auf ein Kalender-Shooting freuen darf. Die auserwählten Kalender-Stars haben dann die Möglichkeit, ins Finale zu kommen.

Bewerbungen können jetzt unter https://www.missmisterhandwerk.de/bewerbung eingereicht werden.

Herausforderung Energiewende am Wiener Fenster und Sonnenschutz Kongress (WFSK) vom 22. bis 23. Juni 2023

(3382) Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind die bestimmenden Themen des WSFK 2023. Präsentiert werden Analysen, Tools und Best Practices rund um neue Entwicklungen und technische Innovationen. Das Programm präsentiert sich, nicht zuletzt aufgrund der Erweiterung um die Sonnenschutz-Märkte, vielseitig: Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Smart Home und BIM oder Marktentwicklung und Markenpositionierung sind einige der Themen, vorgetragen u.a. von Lars Oberwinter (Plandata), Ralf Kern (Delta Dore), Jörn P. Lass (ift Rosenheim), Till Schmiedeknecht (Salamander), Armin Leinen uvm. Tickets sind ab 499,00 Euro erhältlich. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wienerfensterkongress.at/de/agenda/

Strategiekreis Normung des ZDH

(3383) „Frust statt Lust“ und „Normengestrüpp“ waren am 4. Mai nur zwei Schlagworte bei der Sitzung des Strategiekreises Normung des ZDH. Gemeinsam mit dem DIN und den zuständigen Referaten beim BMWK will man gemeinsam versuchen, den herrschenden Frust bei der Normungsarbeit zu beseitigen. Wichtig ist, dass die europäische Bauproduktenverordnung endlich fertig wird und die EU-Kommission damit hoffentlich den Harmonisierungsstau auf europäischer Ebene beseitigt. Auf nationaler Ebene wird Planungs- und Rechtssicherheit benötigt. Die immer weiter hinterherhinkenden Normenstände weichen langsam aber sicher die Vermutungswirkung auf, dass Normen die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen. Das gilt es zu vermeiden.

Umfrage zum Thema „Wohnen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“

(3384) Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts angespannt. Gleichzeitig bewirkt die demografische Entwicklung, dass es schwieriger wird, Fachkräfte zu rekrutieren. Es liegt daher für Unternehmen nahe, Arbeiten und Wohnen zusammenzudenken und sich so Vorteile bei der Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verschaffen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat hierzu ein wichtiges Forschungsprojekt initiiert und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit der Erhebung und Analyse von Informationen beauftragt. Das IW benötigt die Beteiligung von Unternehmen, die sich aktiv mit dem o. g. Themenfeld auseinandersetzen. Wertvoll sind aber auch Angaben von Unternehmen, die keine Maßnahmen anbieten, da auch nach Hemmnissen gefragt wird.

Über den folgenden Link können Sie an der Befragung teilnehmen: https://iwconsult.de/umfragen/index.php/259372?lang=de

Durch Ihre Mitwirkung leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Aufbau einer Wissensgrundlage zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Für die Umfrage benötigen Sie ca. 20 Minuten.

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