(3670) Wie schon verschiedentlich berichtet, hat Frank Wigger zum 1. Januar 2025 die Nachfolge von Björn Kuhnke als Technischer Referent des BVRS angetreten. Unter anderem erfolgte eine ausführliche Berichterstattung in der R+S Ausgabe Dezember 2024 sowie eine persönliche Vorstellung auf der Ulmer Haupttagung. Für die Obermeister und Delegierten unserer Mitgliedsorganisation besteht auch bei deren gemeinsamen Tagung am 18./19. Februar in Fulda Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen.
In der Geschäftsstelle ist Frank Wigger unter der Telefonnummer 0228-95210-22 sowie – für die persönliche E-Mail-Kommunikation – über die Adresse frank.wigger@rs-fachverband.de erreichbar. Technische Anfragen richten Sie bitte wie gewohnt an technik@rs-fachverband.de.
Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung.
(3671) Der BVRS unterstützt seit Jahresbeginn in Form einer Partnerschaft die Initiative Cybersicherheit im Handwerk, die unter dem Dach des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk umgesetzt wird. Ziel ist es, ein starkes Netzwerk für das Handwerk zu schaffen, den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu fördern und aus der Vielzahl von Angeboten die für das Handwerk passfähigen Lösungen zu identifizieren und an zentraler Stelle zu bündeln. Hierzu stellt die Initiative Cybersicherheit im Handwerk Ihnen Informationen, konkrete Angebote, Ansprechpartner und Hilfestellungen zur Verfügung, um Sie bei der Stärkung Ihrer Abwehr gegen Hackerangriffe unterstützen. Weitere Informationen zur Initiative und Hilfestellungen erhalten Sie auf der Webseite https://cybersicherheit-handwerk.de.
(3672) Aus dem Kreis ihrer Mitgliedsbetriebe ist die Kreishandwerkerschaft Ulm wieder auf gefälschte Rechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen aufmerksam gemacht worden. Dabei handelt es sich um täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen einer „Zentralen Zahlstelle“ oder anderer Absender – angeblich von einem Amtsgericht, im aktuellen Fall dem Amtsgericht Ulm. Den betrügerischen Schreiben waren stets Änderungen im Handelsregister wie Umfirmierung oder Neueintragungen vorausgegangen.
Die Briefe sind gerichtlichen Schreiben nachempfunden. Der angebliche Sitz der Zentralen Zahlstelle ist unterschiedlich: mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Im aktuellen Fall ist es Frankfurt am Main. Oben auf dem Brief befindet sich sehr auffällig das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Nennung des vermeintlichen Absenders „Amtsgericht Ulm”. In der gefälschten Rechnung werden die Firmen aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von mehreren Hundert Euro für eine „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung” im Handelsregister nach „§ 58 GNotKG, § 1 HregGebV, Nr. 250 GV” zu zahlen. Die Kontoverbindung führt ins Ausland. Unterzeichnet ist das Schreiben von „Dr. Jörg Raupach” oder „Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Ulm. Diese Richter gibt es dort nicht.
Lassen Sie sich nicht täuschen. Zur Überprüfung der Echtheit einer Rechnung für Eintragungen ins Handelsregister achten Sie insbesondere auf die Bankverbindung solcher Schreiben. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Ausländische Bankverbindungen erkennen Sie daran, dass die IBAN nicht mit „DE“ beginnt. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hat aufgrund zahlreicher Beschwerden bereits Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet.
(3673) Die Kreishandwerkerschaft Ulm berichtete in letzter Zeit vermehrt über Betrugsfälle, bei denen per E-Mail versendete Rechnungen abgefangen und manipuliert wurden. Dabei wurden für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen und gelieferte Waren die Kontodaten des Rechnungssteller durch die Kontodaten der Betrüger ausgetauscht.
Verbraucher erkennen diese E-Mails nicht als gefälscht, da Absender-E-Mail-Adresse und die E-Mail selbst unverändert bleiben. Es wird lediglich das PDF-Dokument (die Rechnung) manipuliert. Die Rechnungsempfänger überweisen das Geld dann auf die Konten der Betrüger. Der Betrug fällt leider erst Tage später auf, wenn der Käufer erneut zur Zahlung auffordert.
Werden in Ihrem Namen manipulierte Rechnungen versendet, könnte Ihr E-Mail-Konto / System kompromittiert worden sein. Ziehen Sie bei Verdacht einen Fachmann hinzu, der mit Ihnen gemeinsam das System prüft und ggf. weitere Maßnahmen einleitet oder wenden Sie sich an die Notfall-Hotline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) unter 0800 2741000. Das Cybersicherheitsnetzwerk steht Ihnen Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr kostenlos zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie unter https://cybersicherheit-handwerk.de. Sollte eine Kompromittierung festgestellt werden, so erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
(3674) Vom 13. bis 17. Januar 2025 macht der Innovationsparcours „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Handwerk“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk Station auf der BAU 2025 in München. Betriebe können hier also noch bis Freitag digitale Technologien erleben und neue Lösungen für ihren Alltag im Betrieb entdecken. Spannende Praxisbeispiele aus dem Handwerk für das Handwerk – unter dem Motto „Sehen, Anfassen und Ausprobieren“ zeigen, wie viel Potenzial in Digitalisierung und Technologien der Künstlichen Intelligenz für das Handwerk steckt. Der Innovationsparcour ist zu finden in der Halle C3 auf dem Stand 601.
(3675) Der Standort Deutschland braucht einen Neustart. Die vergangenen Monate haben deutlich gezeigt: Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sind alles andere als selbstverständlich. Dafür muss etwas getan werden. Für einen wirtschaftlichen Aufschwung braucht es mutige und entschlossene Maßnahmen, die im Einklang mit soliden öffentlichen Haushalten stehen.
Das Handwerk ist Motor für die wirtschaftliche Stärke und die Modernisierung unseres Landes – bei Energie, Klimaschutz, Verkehr, Digitalisierung, Gesundheit, Wohnungsbau und vielem mehr. Als standorttreuer Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich ist das Handwerk dabei ganz besonders auf gute und verlässliche Bedingungen angewiesen. Nur so kann es seine ganze Kraft für die Zukunft Deutschlands in einem geeinten Europa entfalten. Zu diesen Standortfaktoren gehören Freiräume für Unternehmertum und Innovation, Impulse für Beschäftigung, gute Arbeitsbedingungen und Fachkräftesicherung, eine starke Bildungsinfrastruktur sowie eine feste Verankerung in Städten und ländlichen Räumen.
Das Handwerk erwartet von den Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl 2025, sich für wichtige 25 Punkte einzusetzen. Den Wahlcheck 25 für 25 finden Sie hier: Wahlcheck des Handwerks zur Bundestagswahl 2025.
(3676) 2025 hat begonnen – und sind damit jede Menge Änderungen und neue Gesetze in Kraft getreten. Die Deutsche Handwerks Zeitung bietet einen Überblick, was für Betriebe und Beschäftigte im Handwerk Neues kommt und was an wichtigen Terminen ansteht. Auch ein Blick auf die ZDH-Internetseiten hilft: Von Neuerungen zur E-Rechnung über das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), neue Pflichten für Verbraucherprodukte in der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Austauschpflichten für Tachografen, dem Start des elektronischen Mitteilungsverfahrens bis hin zum Jahressteuergesetz 2024: Kleinunternehmergrenze und Co. sind hier die anstehenden Änderungen aufgelistet.
(3677) Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind s .g. sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des ZDH unter: E-Rechnung.
(3678) Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 ist im Bundesgesetzblatt zu finden. Auf die Einzelheiten wird verwiesen.
(3679) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zu der Ende 2024 beschlossenen und am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV) eine aktualisierte Weisung veröffentlicht.
Durch die Verlängerung der Bezugsdauer wird die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Die seit Januar 2024 von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 die Kurzarbeit in ihrem Betrieb fortführen. Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen.
Die o.g. Weisung finden sie hier: https://www.arbeitsagentur.de.
Außerdem wurden die FAQs ergänzt. Insbesondere wird die Frage behandelt, welche Auswirkungen Unterbrechungen der Kurzarbeit auf die Bezugsdauer haben:
Bei weiteren Fragen ist der Operative Service (KIA-Team) der zuständigen Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.
(3680) Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die das Produktsicherheitsrecht auf dem gesamten EU-Binnenmarkt harmonisiert. Für Handwerksbetriebe – besonders in Gewerken, die Verbraucherprodukte herstellen oder vertreiben – ergeben sich neue Pflichten, um die Sicherheit von Produkten sicherzustellen. Alle wichtigen Informationen, die genauen Pflichten und die rechtlichen Konsequenzen und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie auf der entsprechenden ZDH-Informationsseite.
(3681) Zum 1. Januar 2025 wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung, sowie für Fach-kräfte über 45 Jahre neu festgelegt. Die Gehaltsgrenzen für 2025 wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 4. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die für 2025 gültigen Mindestbeträge zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung und Studium hat das BMI bereits am 27. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der erforderliche Mindestbetrag zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung für eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung von Ausreisepflichtigen (§ 16g AufenthG) wird entsprechend § 12 BAföG bestimmt. Daraus ergibt sich ein Mindestbetrag für das Jahr 2025 von monatlich 666 €.
(3682) Das Bundeskabinett hat befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie von Bauleistungen bis zum Jahresende 2025 beschlossen.
Anlass für die Erhöhung ist, dass Ende des Jahres die krisenbedingte Anhebung der Direktauftragswertgrenze für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf 5.000 Euro ausläuft.
Die (vorübergehende) Erhöhung der Direktauftragsgrenzen im Liefer- und Dienstleistungsbereich für die Vergabestellen des Bundes auf 15.000 Euro entspricht dabei der von der Bundesregierung im Vergabetransformationspaket vorgeschlagenen Erhöhung. Das Vergabetransformationspaket befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Mit der (erneuten) zeitlichen Befristung soll den Beschlüssen der nächsten Bundesregierung nicht vorgegriffen werden.
Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert.
(3683) Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungsmarktanalyse für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk im Gegensatz zum Gesamttrend leicht zugenommen hat. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden nach diesen Daten 2024 im Handwerk 321 bzw. 0,2 Prozent mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Auf eine ähnliche Entwicklung deuten auch die mit Rundschreiben vom 11. Dezember 2024 berichteten monatlichen Ausbildungsmarktkennzahlen für das Handwerk, die den Zeitraum Januar bis November umfassten (+135 bzw. +0,1 Prozent).
Gesamtwirtschaftlich betrachtet ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Daten des BIBB hingegen leicht zurück (-2.472 bzw. -0,5 Prozent). Mögliche Gründe für die bessere Entwicklung der Neuvertragszahlen im Handwerk können der geringere Rückgang im Ausbildungsangebot und ein gleichzeitig leicht verbesserter Ausbildungsstellenbesetzungserfolg sein.
Das Ausbildungsplatzangebot ist nach Berechnungen des BIBB im Handwerk 2024 lediglich um 1.062 bzw. 0,7 Prozent kleiner als im Vorjahr. Insgesamt nahm es hingegen um 6.510 bzw. 1,2 Prozent ab. Gleichzeitig sank die Zahl der unbesetzt gebliebenen Stellen im Handwerk (-6,7 Prozent) im Vorjahresvergleich stärker als das Ausbildungsplatzangebot und als in der Gesamtwirtschaft (-5,5 Prozent).
Im Handwerk blieben mit 19.075 auch im Jahr 2024 zu viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Bezogen auf das Ausbildungsplatzangebot waren es 12,7 Prozent Prozent. Allerdings ist dieser Anteilswert im Handwerk erstmals seit 2011 kleiner als jener für die Gesamtwirtschaft. Mit Blick auf den gesamten Ausbildungsmarkt lag die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen bei 69.405 und die Nichtbesetzungsquote bei 12,8 Prozent. Erfreulich ist zudem, dass die Nichtbesetzungsquote im Handwerk, die seit 2019 kontinuierlich stieg, in diesem Jahr wieder etwas zurückgegangen ist (von 13,6 Prozent auf 12,7 Prozent). Ob dies nur ein temporärer Rückgang ist, oder der Anfang einer Trendumkehr werden die kommenden Jahre zeigen müssen.
Der leichte Zuwachs bei der Ausbildungsplatznachfrage (+4.218 bzw. +0,8 Prozent) dürfte die skizzierte Entwicklung positiv beeinflusst haben. Allerdings lässt sich, ähnlich wie für die Ausbildungsbetriebsseite auch für die Ausbildungsbewerberseite konstatieren, dass zu viele erfolglos suchen. 70.385 Personen waren zum Stichtag 30. September als noch suchende Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert (davon 31.151 gänzlich unversorgt und 39.234 mit Alternative, aber weitersuchend). Bezogen auf die Ausbildungsstellennachfrage ergibt das eine Quote von 12,6 Prozent erfolglos Suchenden.
(3684) Der Kongress ZUKUNFT HANDWERK bietet – parallel zu den ersten drei Tagen der Internationalen Handwerksmesse – vom 12. Bis 13. März 2025 im ICM in München nicht nur eine Plattform, um sich mit anderen Branchenexperten zu vernetzen, sondern auch ein Programm voller spannender Einblicke, praktischer Lösungen und visionärer Ideen. Ob Sie neue Wege für die Fachkräftegewinnung suchen, sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen oder einfach inspiriert werden wollen – hier finden Sie Impulse, die Sie und Ihr Unternehmen voranbringen. Alle Infos zu Tickets und zum Programm gibt es hier.
(3685) Von Künstlicher Intelligenz (KI) im Handwerk über die Einflussfaktoren von Abiturienten bei der Wahl einer Berufsausbildung bis zu Frauen in der Handwerksorganisation – der aktuelle DHI-Newsletter bietet wieder viele neue Studien und Projekt-News aus der Handwerksforschung. Reinlesen lohnt sich!
(3686) Damit Sie besser langfristig planen können, wollen wir – wie in der letzten RS-Aktuell angekündigt – unseren monatlichen Newsletter nun auch dazu nutzen, Ihnen als feste Rubrik eine Vorschau auf die schon feststehenden Termine und Veranstaltungen zu geben. Bitte beachten Sie vor allem die Termine für die beiden nächsten Haupttagungen.
(3687) Am 25. Januar feiert Gertrud Müller, die frühere Geschäftsführerin des ITRS bzw. BKTex, ihren 70. Geburtstag.
Am 26. Januar wird Manuela Wohlert, Geschäftsführerin der Innung Nordbayern, 60 Jahre Jung.
Ebenfalls ihren 60. Geburtstag vollendet Ursula Beuttler, Vorstandsmitglied und Delegierte der Innung Württemberg, am 27. Januar.
Last but not least begeht Gabriela Glavke-Münkwitz, Geschäftsführerin der Innung Mecklenburg-Vorpommern, am 8. Februar ebenfalls ihren 60. Geburtstag.
(3651) Frank Wigger wird zum 1. Januar 2025 als Technischer Referent in die Dienste des BVRS eintreten. Er folgt damit auf Björn Kuhnke, der den Verband zum 31. Mai 2024 verlassen hat. Der Rolladen- und Jalousiebauermeister und ausgewiesene Praktiker Frank Wigger führte bisher den eigenen RS-Innungsfachbetrieb in Ahaus (Münsterland). Seit 2009 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des R+S-Handwerks und arbeitet seit sechs Jahren im BVRS-Arbeitskreis Sachverständigenwesen mit. Daher ist er vielen in der Branche bereits gut bekannt. Daneben besteht aber auch bei den anstehenden Verbandsveranstaltungen vielfältige Gelegenheit zum Kennenlernen.
Eine ausführliche Vorstellung finden Sie in der aktuellen Dezember-Ausgabe der R+S.
Wir freuen uns sehr über die Neubesetzung und heißen Frank Wigger herzlich bei uns willkommen!
(3652) Damit Sie besser langfristig planen können, wollen wir RS-Aktuell ab nun auch dazu nutzen, Ihnen als feste Rubrik eine Vorschau auf die schon feststehenden Termine und Veranstaltungen zu geben. Bitte beachten Sie vor allem die Termine für die beiden nächsten Haupttagungen.
(3653) Pünktlich zum neuen Jahr startet unser Instagram-Kanal @rsmechatroniker! Mit diesem Projekt möchten wir gezielt für unseren Ausbildungsberuf werben und das RS-Handwerk einem breiteren Publikum näherbringen.
Auf unserem Kanal richten wir uns an Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte, um die Vielseitigkeit und die Karrierechancen in unserem Gewerk zu präsentieren.
Wir suchen motivierte Auszubildende, Gesellen und Meister, die in kurzen Videos aus ihrem Berufsalltag berichten. Erfahrungen aus erster Hand und spannende Einblicke können andere inspirieren, Teil unseres Handwerks zu werden.
Interessiert? Dann bitte eine E-Mail an simon.schmid@rs-fachverband.de. Wir freuen uns darauf!
(3654) Die Agentur CarlNann aus Hamburg übernimmt zum 01. Januar 2025 die Kampagne des ZDH und setzt einen besonderen Impuls. Im besonders bei Jugendlichen populären Spiel Minecraft soll ein „Monument“ gebaut werden. Natürlich in Form eines großen, magentafarbenen Daumens, der deutschlandweit für das Handwerk bekannt ist. Nach und nach werden rund um den Daumen mit Hilfe der Community Häuser errichtet und damit eine Stadt gebaut. Wie in jeder Stadt sollen sich auch virtuell die verschiedenen Handwerksberufe niederlassen. Klar, dass das R+S-Handwerk auch dabei sein soll.
Mit diesem digitalen Gemeinschaftsprojekt schaffen wir einen Social-Space, der tatsächlich im Spiel besucht werden kann und an dem unsere Botschaften erlebbar werden. Seitens des ZDH sind u.a. Events, Gewinnspiele und Challenges geplant, um Spielerinnen und Spieler auf das Handwerk aufmerksam zu machen. Wann genau es losgeht ist noch nicht bekannt, wir halten Sie auf dem Laufenden.
(3655) Eine gute Agentur erkennt man daran, dass sie zukünftige Trends vor allen anderen wahrnimmt. CarlNann scheint eine solche Agentur zu sein. Zum Kampagnenstart im neuen Jahr setzen die Hamburger stark auf das Thema Zuversicht. Mit dem Neuen Claim „Wir können alles, was kommt“ reagieren wir auf die Sorgen und Ängste, die aktuell in der Bevölkerung greifbar sind. Regierungskrise in Deutschland, Kriege und Konflikte in Europa, dem Nahen Osten und weltweit sorgen für Unsicherheit. Das Handwerk hingegen strahlt Verlässlichkeit aus und präsentiert sich als zukunftsfähiger, kompetenter Arbeitgeber und als verlässlicher Partner für die Zukunft. Im Jahresverlauf widmet sich die Kampagne dem Thema Wohlbefinden, das besonders für jüngere Menschen immer mehr zu einem entscheidenden Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes wird. Wir werden in zukünftigen Newslettern darüber informieren.
(3656) Zum Ende der dritten Staffel – also zum 31. Dezember 2024 – laufen bei einigen Werbemitteln der Handwerkskampagne die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus. Generell gilt, wie auch schon in den beiden ersten Kampagnenstaffeln: Der ZDH bzw. DHKT hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Kampagne und der Kreativleistung der Agentur DDB unbefristet erworben. Sämtliche Textmotive sowie grundsätzlich die Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen von der gesamten Organisation des Handwerks und den Betrieben unbefristet verwendet werden.
Einige wenige Materialien, auf denen die Rechte Dritter liegen, zum Beispiel Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, sind dagegen nur befristet nutzbar. Dies betrifft aber deutlich weniger Produkte als in den vorherigen Staffeln.
Im Werbeportal informiert der ZDH auf einer Unterseite detailliert über die Motive, die ablaufen: https://werbeportal.handwerk.de/nutzungsrechte. Alle Werbematerialien, deren Rechte zum 31. Dezember 2024 ablaufen, sind hier ersichtlich. Vorausschauend wurden auch zwei Produkte aufgenommen, die nur noch bis zum 13. Mai 2025 genutzt werden dürfen. Zudem enthält die Übersicht der Vollständigkeit halber auch jene Produkte, deren Lizenzen bereits während der aktuellen Staffel abgelaufen sind. Ergänzend dazu erhalten Sie eine rechtliche Bewertung mit Praxistipps.
Aus dem Werbemittelportal, von den Webseiten www.handwerk.de und www.zdh.de sowie den Social-Media-Kanälen des Handwerks werden bis Ende 2024 sämtliche Materialien entfernt, deren Nutzungs- und Verwertungsrechte mit Ende der dritten Kampagnenstaffel auslaufen.
(3657) Unsere Mitgliedsbetriebe sind wieder dazu aufgerufen, am Donnerstag, den 3. April 2025, am Aktionstag teilzunehmen!
Der Girls’Day vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen und Studienfächern, in denen der Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt. Die Studie zum Aktionstag 2022 hat gezeigt, dass der Girls’Day wirkt: Nach dem Aktionstag 2022 konnten sich z.B. 21 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen vorstellen, einen Beruf in der Informationstechnologie oder Informatik zu ergreifen, vorher waren es nur 12 Prozent. Durch Ihr Engagement beim Girls’Day fördern Sie den weiblichen Nachwuchs im Handwerk. Ergreifen Sie die Chance und machen Sie mit!
(3658) Die Ansprache von Schülern durch Auszubildende, die als Ausbildungsbotschafter über ihren Ausbildungsberuf berichten, ist ein erfolgreicher Berufsorientierungsansatz – auch in unserer Branche. Zahlreiche Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften akquirieren, schulen und begleiten Ausbildungsbotschafter für bzw. bei Berufsorientierungsveranstaltungen. Im Berufsorientierungsunterricht allgemeinbildender Schulen und auf Ausbildungsmessen berichten sie authentisch und auf Augenhöhe mit den Schülerinnen und Schülern über ihren Ausbildungsalltag.
Gefördert vom BMWK wurde vom RKW Kompetenzzentrum eine Website zur Vernetzung der Ausbildungsbotschafter-Initiativen mit umfangreichen Informationen und Kontaktdaten zu mehr als 90 Initiativen eingerichtet: www.ausbildungsbotschafter.online.
Sofern Sie ebenfalls Ausbildungsbotschafter einsetzen und den Wunsch haben, auf der Website genannt zu werden, wenden Sie sich bitte an das RKW-Kompetenzzentrum presse@rkw.de. Durch die Nennung auf der Internetseite sind Ausbildungsbotschafter-Initiativen auch für die Öffentlichkeit sichtbar und können beispielsweise gezielt für Berufsorientierungsveranstaltungen angefragt werden.
(3659) Am 27. November 2024 wurden die Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung und die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 Abs. 1 AufenthG gelten damit bis zum 4. März 2026. Die Betroffenen müssen demnach keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Die Verlängerung bis zum März 2026 gilt für alle vorübergehend Schutzberechtigten aus der Ukraine (ca. 993.000 ukrainische Staatsangehörige sowie 7.000 Drittstaatsangehörige mit unbefristetem ukrainischen Aufenthaltstitel).
Ausgenommen von der Verlängerung sind Drittstaatsangehörige mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel (ca. 22.000 Personen). Für diese Gruppe besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, andere Aufenthaltstitel zu beantragen.
(3660) Das BMBF hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung und Etablierung von Weiterbildungsmentoren veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten durch die Qualifizierung und Etablierung von betrieblichen sowie über- bzw. außerbetrieblichen Weiterbildungsmentoren zu erhöhen. Die Förderrichtlinie des BMBF setzt auf bereits bestehenden, vor allem gewerkschaftsnah ausgerichteten Konzepten zum Weiterbildungsmentoring auf betrieblicher Ebene auf und ergänzt diese um neue Ansätze auf über- bzw. außerbetrieblicher Ebene. Während die vom BMBF geförderten gewerkschaftsnahen Vorläuferprojekte vorrangig Betriebs- und Personalräte in Betrieben adressierte, richtet sich die aktuelle Förderrichtlinie explizit auch an Personen, die einer über- bzw. außerbetrieblichen Struktur angehören, beispielsweise Handwerkskammern und Innungen. Damit richtet sich die aktuelle BMBF-Richtlinie auch an die im Handwerk angesiedelten Weiterbildungsberatungsstrukturen.
Gefördert werden Konzepte zur Etablierung von Weiterbildungsmentoren sowie Konzepte zur Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren, sofern diese in Verbindung mit Maßnahmen zur Etablierung von Weiterbildungsmentoren stehen. Die Projekte, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden, sollen insbesondere geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erreichen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, insbesondere auch Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen, Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen und Überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie bewilligten Projekte werden bis zu 36 Monate gefördert. Verbundprojekte können dabei mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden, Einzelprojekte mit bis zu 400.000 Euro. Der Beginn der Förderung von Projektvorhaben ist für den 1. September 2025 vorgesehen.
Das Antragsverfahren hat das BMBF zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist bis zum 14. Februar 2025 eine Projektskizze einzureichen. Nach positiver fachlicher Begutachtung werden die Skizzeneinreichenden zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert. Die fachliche und administrative Begleitung dieser Förderrichtlinie obliegt dem Bundesinstitut für Berufsbildung. Das BMBF hat angekündigt, dass am 14. Januar 2025 und am 4. Februar 2025 je eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Förderrichtlinie durchgeführt wird und empfiehlt Förderinteressierten eine Teilnahme. Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung und zum Konzept der Weiterbildungsmentoren hat das BMBF auf der Webseite Qualifizierung von Weiterbildungsmentorinnen und –mentoren – BMBF veröffentlicht
(3661) Im kommenden Jahr werden zahlreiche Strom- und Gasanbieter ihre Tarife senken. Dadurch können Unternehmen trotz steigender CO2-Preise und Netzentgelte von sinkenden Einkaufspreisen an den Energiebörsen profitieren.
Ein Vergleich ist dennoch wichtig! Denn auch bei Preisanpassungen nach unten können diese Tarife noch zu teuer sein.
Hier hilft der unverbindliche Energiekosten-Check des BVRS-Partners Ampere – die Experten beraten gern dazu, ob es Sinn macht, von dem bei Preissenkungen möglichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Kontakt unter Tel. 030 283933800 oder per Mail unter energie@ampere.de. Hier gibt es auch Hinweise auf die Beratung vor Ort, die Ampere in vielen Bundesländern anbietet.
(3662) Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (sogen. Viewer). Unser Dachverband ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de
Bitte beachten Sie auch die ZDH-Informationsseite zum Thema E-Rechnung.
(3663) Am 4. Dezember ist die kürzlich vom Bundesrat und Bundeskabinett beschlossene novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.
Die BG BAU hat angekündigt ihre „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ zeitnah zu überarbeiten und an die neuen Regelungen anzupassen. Zudem sind Handlungshilfen zum Umgang mit Asbest und den Neu-Regelungen in der Gefahrstoffverordnung in Arbeit. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie darüber informieren.
(3664) Wir erinnern an die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.
Zum Hintergrund: Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 t (zulässige Gesamtmasse, zGM bzw. zulässige Höchstmasse, entspricht F.2 in der Zulassungsbescheinigung) unterliegen in Deutschland der Pflicht zur Nutzung eines Tachographen zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Ein Großteil des Handwerks ist durch die sogenannte „Handwerkerausnahme“ von dieser Pflicht befreit. Da die Handwerkerausnahme im Tachographenrecht aber beim Transport eigener Materialien nur bis maximal 100 km und für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit nicht mehr als 7,5 t Höchstmasse gilt, gibt es dennoch Betriebe, die für bestimmte Fahrten nachweispflichtig sind und deshalb Tachographen in ihren Fahrzeugen eingebaut haben.
Alle Einzelheiten finden Sie ab S. 37 im offiziellen Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) .
Nach Absprache mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird in Kürze eine neue Fassung des Leitfadens online gestellt, in der auch einige vom Handwerk gewünschte ergänzende Klarstellungen Aufnahme finden sollen. Das Handwerk hat das BMDV ebenfalls gebeten klarzustellen, dass Fahrzeuge im Geltungsbereich der Handwerkerausnahme (innerhalb von 100 km) auch bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht unter Nachrüstpflichten fallen. Hier fehlt noch eine finale Bestätigung.
Der ZDH wird nach der Klärung offener Fragen erneut berichten.
(3665) Microsoft hat den Lebenszyklus von Windows 10 bereits bei der Markteinführung klar definiert. Der Support für Windows 10 endet am 14. Oktober 2025. Es werden keine Sicherheitsupdates oder Fehlerbehebungen für Windows 10 mehr bereitgestellt; auch der technische Support endet. Für Unternehmen als auch Privatanwender ergeben sich daraus mehrere Risiken; insbesondere:
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, sollte zeitnah eine Bestandsaufnahme erfolgen, denn nicht alle Computer unterstützen Windows 11 und müssen ggfs. ausgetauscht werden. Computer, welche die Hardwareanforderungen erfüllen, können auf Windows 11 aktualisiert werden, doch auch hier sollte genau hingeschaut werden, ob die Hardware noch den Ansprüchen genügt. Prüfen sie mit ihrem IT-Dienstleister, welche Auswirkungen eine Migration auf ihr Unternehmen hat und leiten Sie gemeinsam mit ihm die notwendigen Schritte ein. Microsoft stellt auch für weitere, unternehmenskritische Produkte den Support zum 14. Oktober 2025 ein. Welche Produkte betroffen sind, erfahren Sie auf der relevanten Support-Seite von Microsoft unter: https://learn.microsoft.com/de-de/lifecycle/end-of-support/end-of-support-2025.
(3666) Am 22. November 2024 hat der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ beraten. Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat nach dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 6. November 2024 zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Der auf eine Modernisierung und Digitalisierung der Zollverwaltung ausgerichtete Gesetzentwurf sieht in seiner jetzigen Fassung eine Reihe von neu gefassten Konkretisierungen der Befugnisse der Zollverwaltung vor. Dies betrifft insbesondere die geplante Ausgestaltung des operativen Informations- und Datenanalysesystems durch die Generalzolldirektion als Zentralstelle der Zollverwaltung im Rahmen eines neuen § 26 SchwarzArbG.
(3667) Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich eine aktualisierte Ausfüllanleitung zur Mitteilung von Kassen veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der „FAQ Kassen“ auch eine Ausfüllhilfe „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))“ zur Verfügung stellt. Diese soll der Vorbereitung der Betriebe dienen. Zur besseren Lesbarkeit wird im Weiteren statt des elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV der Begriff „Kasse“ verwendet. Das BMF hat mit Datum vom 2. Dezember 2024 eine aktualisierte Fassung der Ausfüllhilfe veröffentlicht. Folgende wesentlichen Änderungen haben sich ergeben:
Es ist zu empfehlen, dass die betroffenen Betriebe mit ihrem Steuerberater und dem Kassendienstleister Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären.
(3668) Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes befasst und die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen. Zur Anpassung des deutschen Produktsicherheitsrechts an die Regelungen der bald unmittelbar geltenden GPSR soll das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) durch den beigefügten Gesetzentwurf geändert werden. Vorgesehen ist insbesondere die Streichung der bisher in § 6 ProdSG geregelten Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten, da sich diese künftig aus der GPSR ergeben werden. Außerdem werden Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Vorgaben der GPSR eingeführt. Darüber hinaus sind Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz vorgesehen.
Es bleibt abzuwarten, ob das parlamentarische Verfahren in der aktuellen Legislaturperiode noch abgeschlossen wird. Sollte dies nicht gelingen, müsste die kommende Bundesregierung aufgrund des Diskontinuitätsprinzips einen neuen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
(3669) In gut zwei Wochen geht das Jahr 2024 zu Ende. Erneut haben Kriege und Krisen die Welt in Atem gehalten und tun es immer noch. In Deutschland war es zumindest eine Regierungskrise, in deren Folge wir in gut zwei Monaten einen neuen Bundestag wählen. Damit verbinden wir im Handwerk die Hoffnung, dass es endlich mit der schwächelnden Konjunktur wieder aufwärts geht, wir deutlich mehr von der Bürokratie entlastet werden und dass es wieder mehr Anreize gibt, als selbständige Unternehmer zu arbeiten – um nur wenige Beispiele zu nennen. Wir wollen arbeiten, gerne auch viel – daran soll es nicht liegen. Aber wir wollen uns dabei nicht weiter lähmen lassen, sondern unsere Kunden und damit auch uns glücklich machen. Dazu muss sich im nächsten Jahr einiges ändern.
Wir in unserer R+S-Familie können trotz aller Schwierigkeiten auf Positives wie die R+T 2024 und die von hier ausgehenden Impulse, aber auch auf Veranstaltungshöhepunkte wie das 60-jährige Jubiläum der Innung Südbayern oder unsere Ulmer Haupttagung zurückblicken. Die dortigen Begegnungen und vieles mehr haben wieder einmal gezeigt, was unsere Branche ausmacht: Wir packen auch in herausfordernden Zeiten gemeinsam tatkräftig an und lassen uns nicht unterkriegen.
Dies geht niemals ohne Ihre wertvolle Unterstützung, Ihre Mitarbeit in unseren Gremien, Ihre konstruktive Kritik und das oft freundschaftliche Miteinander. Hierfür möchten wir uns sehr herzliche bei Ihnen bedanken.
Bevor wir im neuen Jahr die sicher nicht weniger werdenden Herausforderungen anpacken und gemeinsam an der Zukunft unseres Gewerks arbeiten, sollten wir alle etwas zur Ruhe kommen und Kraft schöpfen. Wir – das Präsidium und das Geschäftsstellenteam – wünschen Ihnen hierzu von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr!
Vom 23. Dezember bis zum 3. Januar bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.
(3634) Der bisherige stellvertretende Obermeister der Innung Südbayern, Manfred Müller, ist von den Mitgliedern seiner Innung am 25. Oktober zum neuen Obermeister gewählt worden. Er folgt damit auf Meinhard Berger, der sich nach 15 Jahren Obermeistertätigkeit nicht mehr zur Wahl gestellt hat, aber der Innung als stellv. Obermeister erhalten bleibt.
Die besten Glückwünsche zur Wahl von Präsidium und Geschäftsstelle des BVRS!
(3635) Eine spannende Diskussion erlebten Präsidiumsmitglied Nina Kowalewski und Kommunikations-Referent Simon Schmid beim Parlamentarischen Abend der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle in Berlin. Sandra Weeser (FDP), Christina-J. Schröder (B90/Grüne), Lars Rohwer (CDU), Bernhard Daldrup (SPD) diskutierten mit Thomas Drinkuth (RTG) rund um die Gebäudehülle, über Neubauten und Sanierungen. Alle Panel-Teilnehmenden waren sich einig, dass die Baubranche mehr politische Impulse braucht und die Konjunktur angekurbelt werden muss. Nina Kowalewski und Simon Schmid nutzten die lockere Atmosphäre im „Habel am Reichstag“ zum Netzwerken und Austauschen mit Branchenvertretern.
(3636) Der Kommunikationsausschuss beim ZDH stand dieses Mal ganz im Zeichen zweier Jubiläen. Im Jahr 2025 feiern die Handwerkskammern in Deutschland ihr 125-Jähriges und der Zentralverband des Deutschen Handwerks sein 75-jähriges Jubiläum. Während der ZDH sein Jubiläum mit einem zentralen Festakt in Berlin am 12.06.25 begehen wird, feiern die Handwerkskammern in ihren Regionen.
Erik Staschöfsky, Leitung Kommunikation und Wirtschaftsbeobachtung bei der Handwerkskammer Aachen, präsentierte den Stand der Planungen für das Jubiläumsjahr. Die Aachener setzen dabei darauf, das Handwerk zu den Menschen zu bringen. Unter anderem präsentieren sich beim Weltfest des Pferdesports CHIO verschiedene Gewerke in der Handwerksstraße und geben dabei interessierten Personen einen Einblick in ihre Berufe. Dabei steht der Mit-Mach-Faktor im Mittelpunkt. Die Zuschauer sollen mit Werkzeugen kleine Erinnerungen herstellen können und diese dann stolz mit nach Hause nehmen.
(3637) Bei der Sitzung der Kampagnenbeauftragen beim ZDH in Berlin präsentierte der ZDH Daten und Fakten zum aktuellen Kampagnenflight. Mit 772,4 Millionen Kontakten im Kampagnenjahr 2024 erreicht die Kampagne nach wie vor sehr gute Zahlen. Davon entfielen auf digitale und analoge Außenwerbung – im Fachjargon „(digital) out of home“ (D)OOH genannt – 652 Mio. Kontakte, auf digitale/online Werbung 83,5 Mio. Kontakte und klassische Print-Werbung erreichte 28 Mio. Menschen. Hinzukommen noch 8,9 Mio. Kontakte, die per spezieller Jungendansprache erreicht wurden. Das Budget von 6,2 Mio. Euro verteilt sich mit 47% auf (D)OOH, 38% auf Digitalwerbung, 11% wurden für Printwerbung ausgegeben und 4% für Jungendansprache.
(3638) Die Instagram-Kampagne zum Tag des Handwerks 2024 war ein voller Erfolg. Der ZDH hatte Handwerkerinnen und Handwerker dazu aufgerufen, einerseits ihre Gewerke und andererseits ihr gesellschaftliches Engagement zu präsentieren. Rund 1.200 Mitmachende konnten dabei mit Ihren Reels gut 2 Mio. Menschen erreichen. Der Macherfilm https://www.youtube.com/watch?v=Acn3fI5_OnI erreichte auf dem Instagram-Kanal „dashandwerk“ weit über 5.000 Likes, wurde fast 600-mal geteilt und fleißig und sehr positiv kommentiert. Eine tolle Aktion, die beweist, dass das Handwerk mit Engagement und Zusammenhalt eine enorme Kraft entwickeln kann.
(3639) Im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ist normalerweise im Frühjahr und Sommer eine höhere Nachfrage zu erwarten, was zu steigenden Umsätzen führt. 2024 zeigte sich dieser Trend jedoch nur im 2. Quartal, mit einem Anstieg des Geschäftsklimaindex auf fast 100 Punkte. Die Umsätze stiegen laut Statistischem Bundesamt im 2. Quartal um 27,9 % gegenüber dem Vorquartal, blieben aber 5,9 % unter dem Vorjahresniveau. Im 3. Quartal erreichte der Geschäftsklimaindex nur 74 Punkte, und die Nachfrage stabilisierte sich nur bei 63,2 % der Betriebe. Mehr als ein Viertel erzielte geringere Umsätze, die Auftragsreichweite lag bei 6,3 Wochen. Gründe sind gedämpfte Konsumfreude trotz leicht besserer Einkommenserwartungen und sinkender Inflation. Verbraucher zögern vor allem bei größeren Anschaffungen, was durch wirtschaftliche Unsicherheiten verstärkt wird. Die Erwartungen für das 4. Quartal 2024 sind verhalten. 63 % der Betriebe erwarten eine stabile Geschäftslage, und nur noch 4 % rechnen mit Verbesserungen. Auch 2025 bleibt die Lage herausfordernd, jedoch gibt es Hoffnung auf eine Erholung dank EZB-Zinssenkungen und einer möglichen Belebung der Konjunktur. Impulse aus der Politik sind dringend notwendig.
(3640) Die BAU ist international der Treffpunkt für alle, die am Planen, Bauen, Gestalten und Betreiben von Gebäuden beteiligt sind. Vom 13. bis 17. Januar 2025 ist die BAU in München der Hotspot der Baubranche. Informieren, austauschen, Produkte testen und Kontakte knüpfen.
Die Messe München bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die BAU 2025 zu besuchen – mit dem untenstehenden Gutschein-Code ist der Eintritt kostenfrei.
Ihr Gutschein-Code:
WelcometoBAU_23
Einfach den Gutschein-Code kopieren und ihn jeweils hier einlösen.
Das Ticket berechtigt zum Messebesuch an einem Tag Ihrer Wahl. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Neben Ausstellern aus allen Branchen und Gewerken auf hohem internationalem Niveau hält auch das hochkarätige und wegweisende Rahmenprogramm viele Anregungen bereit.
Bei der Planung einer Anreise und Aufenthalts kann folgender Link behilflich sein: Besuch planen
(3641) Opfer einer Abo-Falle warnen aus aktuellem Anlass vor der „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“, Betreiber von „Firmenauskunft24“ bzw. der „Ceotecc“.
Die beiden Gesellschaften versuchen offenbar weiterhin Unternehmen in teure Abo-Fallen für angebliche Suchmaschinenoptimierung und Branchenbucheinträge zu locken. Bei einer ersten Kontaktaufnahme (Cold Call) wird durch die Anrufer suggeriert, dass bereits ein Eintrag in einem Branchenbuch besteht, der lediglich aktualisiert werden muss. In Wahrheit wird aber ein Vertag neu abgeschlossen, für den eine Rechnung über 3.570,00 € ins Haus flattert. Für ein Branchenbuch mit äußerst zweifelhaftem Nutzen.
Die Kosten für den Eintrag können bei Nichtzahlung durch angedrohte und tatsächlich durchgeführte rechtliche Schritte eskalieren. Darüber hinaus sehen die AGB der Firmen auch noch eine automatische Vertragsverlängerung vor, falls nicht fristgerecht gekündigt wird.
Wir raten allen Betroffenen, die Forderung zurückzuweisen, den Vertrag zu kündigen und ihn wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kommt hier nicht zum Tragen; dieses gilt nur für am Telefon abgeschlossene Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Generell gilt, legen Sie sofort auf, wenn Ihnen ein Cold Call suspekt vorkommt, und lassen Sie sich nicht erst in ein Gespräch verwickeln.
(3642) Zum Jahreswechsel wird der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. In vielen Betrieben sind aber immer noch Fragen offen: Betreffen mich die Pflichten auch bei wenig Umsatz? Kann ich die durch die Umstellung entstehenden Kosten steuerlich geltend machen? Und wie viel Digitalisierung muss, wie viel darf sein? Im Interview mit „handwerk.com“ zur Einführung der E-Rechnung haben ZDH-Referatsleiterin Simone Schlewitz und Dr. Markus Peifer, ZDH-Bereichsleiter Organisation und Recht, die brennendsten Fragen beantwortet. Unsere Empfehlung: Unbedingt lesen!
Außerdem hat das BMF eine Verwaltungsanweisung zur E-Rechnung veröffentlicht, in der viele handwerksrelevante Praxisfragen geklärt werden.
(3643) Wer in puncto Digitalisierung noch Inspiration sucht: Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk bietet auch noch in der zweiten Novemberhälfte wieder einen spannenden Veranstaltungskalender vollgepackt mit Fachvorträgen, Workshops, Online-Seminaren und Stammtischen an. Die Angebote sind dabei nicht nur kostenfrei, sondern bieten auch für jede und jeden – ganz unabhängig vom eigenen „Digitalisierungsgrad“ – den passenden Anknüpfungspunkt. Glauben Sie nicht? Dann unbedingt die Veranstaltungs-Highlights für den November checken und selbst überzeugen!
(3644) Sie sind ein leidiges, aber unumgängliches Thema: die unterschiedlichen Informationspflichten, die Betriebe gegenüber Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Das aktuelle „Praxis Recht“ unseres Dachverbandes ZDH macht es ein wenig einfacher, sie zu erfüllen: Es bietet einen Überblick über wichtige, aktuell geltende Informationspflichten und bietet mit zusätzlichen Erklärungen und Musterschreiben Hilfestellung.
(3645) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2025 bekanntgegeben.
Die Beträge sind in allen vier Lehrjahren um mehr als 5 Prozent angestiegen. Sie sind wie folgt festgelegt worden:
Lehrjahr |
Euro |
Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
1 |
Euro |
682,00 |
2 |
Euro |
805,00 |
3 |
Euro |
921,00 |
4 |
Euro |
955,00 |
(3646) Eine zunehmend konfrontative Diskussionskultur und kontroverse politische Auffassungen sind eine Herausforderung für den Ausbildungsalltag. Um Ausbilderinnen und Ausbilder in Bildungsstätten und Betrieben dabei zu unterstützen, angemessen auf Konflikte zu reagieren und eine konstruktive Kommunikation zu fördern, wurde eine Materialsammlung zur Demokratieförderung in der beruflichen Bildung zusammengestellt.
Die Entwicklung der mehrtägigen Qualifizierungskonzepte für das Berufsbildungspersonal und von Lerneinheiten zum Einsatz in Ausbildungsbetrieben erfolgte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch den Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Rassismus e.V. (gelbe Hand)“ unter Beteiligung des Handwerks.
Die entsprechenden Materialien sowie eine Einführungsbroschüre in das Thema können lizenzfrei verwendet werden und sind unter Demokratieförderung in der beruflichen Bildung (gelbehand.de) abrufbar.
(3647) Zwischen den Parteien besteht Streit über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vertraglich vereinbart war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Der Arbeitgeber kündigt mit Kündigungsschreiben vom 28. September zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Nachweislich hat ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG das Kündigungsschreiben am 30. September in den Hausbriefkasten des Klägers eingeworfen. Dieser bestreitet allerdings den Einwurf der Kündigung zu den üblichen Postzustellungszeiten, da der Zugang wohl erst am späten Nachmittag erfolgt sei. Da mit einer Entnahme des Kündigungsschreibens am 30. September nicht zu rechnen gewesen sei und der Zugang daher erst als am 1. Oktober erfolgt gelten könne, sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst am 31. März des Folgejahres eingetreten. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen, auch die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. Das BAG hat mit Urteil vom 20.06.2024 (2 AZR 213/23) entschieden, dass verkörperte Willenserklärungen – und nichts anderes ist ein Kündigungsschreiben – unter Abwesenden als zugegangen gelten, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangen und die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Ein Zugang durch Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgt, wenn mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Entscheidend dabei ist eine generalisierende Betrachtung, auf individuelle Verhältnisse des Empfängers kommt es nicht an. Auch wenn die Postzustellungszeiten inzwischen stark variieren, begründet die Zustellung durch eine bedienstete Person der Deutschen Post AG in den Hausbriefkasten den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Einwurf am Zustelltag innerhalb der üblichen Zeiten und damit eine Zustellung am selben Tag erfolgt ist.
Praxishinweis:
Mit dieser Rechtsprechung erleichtert das BAG Arbeitgebern den Nachweis des Zugangs wichtiger Dokumente am selben Tag, da nunmehr ein Anscheinsbeweis für den Zugang zu den postüblichen Zeiten am selben Tag höchstrichterlich anerkannt ist. Arbeitgeber sollten also für einen Nachweis des Zugangs einer Postsendung grundsätzlich das Einwurfeinschreiben wählen. Unbedingt den Einlieferungsbeleg und den Ausdruck des Zustellungsvermerks aus dem Internet gut verwahren.
(3648) Nachdem der Deutsche Bundestag am 26. September 2024 das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, hat nun der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Die für Handwerksbetriebe relevanten Entlastungsmaßnahmen, wie etwa die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, Erleichterungen im Mess- und Eichwesen, die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung oder die Einführung der Textform im Nachweisgesetz, treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
(3649) Die drei Leitzinsen werden zum 23. Oktober jeweils um 25 Basispunkte gesenkt. Somit liegen sie bei 3,25 Prozent (Einlagenfazilität), 3,40 Prozent (Hauptrefinanzierungssatz) sowie 3,65 Prozent (Spitzenrefinanzierungsfazilität).
Begründet wird die Senkung mit der Inflationsaussicht der EZB. Für September wird diese mit 1,7 Prozent angegeben und liegt somit erstmals wieder unter dem 2,0-Prozent-Ziel, wobei die Kerninflation mit 2,7 Prozent weiterhin den Zielwert übertrifft. Allerdings wird erwartet, dass die Inflation in den kommenden Monaten anzieht, da vor allem durch Lohnanpassungen weiterhin Inflationsdruck besteht. Erwartet wird, dass sie im Laufe des nächsten Jahres auf den gewünschten Wert zurückgeht.
Zudem bestätigt die EZB erneut, dass sie die Wertpapierbestände des Eurosystems aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € reduzieren wird, indem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren nicht mehr angelegt werden. Es wird beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.
Am 12. Dezember wird die EZB das nächste Mal über mögliche Zinsanpassungen entscheiden.
(3650) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 über die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (BR-Drucksache 304/24) abgestimmt. Hierbei standen auch eine Reihe von Änderungsanträgen zur vorgelegten Verordnung mit zur Abstimmung, unter anderem Anträge aus Bayern und Rheinland-Pfalz, die eine stärkere Inverantwortungnahme der Veranlasser von Bautätigkeiten zum Ziel hatte. Leider haben diese Anträge keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Nur der Änderungsantrag zu § 6, durch welchen klargestellt werden soll, dass Erkundung zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, fand eine Mehrheit im Bundesrat. Im Rahmen der Entschließungsanträge bestätigt der Bundesrat, dass sich die vorgesehene Mitwirkungspflicht nur auf die Weitergabe von Informationen beschränkt und „die Verpflichtung der Veranlasser […] damit hinter den Ergebnissen des Asbestdialogs zurück [bleibt], der auch eine anlassbezogene Erkundung und damit Beprobung durch den Veranlasser für angezeigt hielt“ (Seite 11, Ziffer 1 des Beschlusses des Bundesrats). Mit Blick auf die Ergebnisse des Asbestdialogs zu einer Mitwirkungspflicht der Veranlasser bittet der Bundesrat die Bundesregierung Auswertungen zu den asbestbedingten Berufskrankheiten vorzunehmen und zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt sind. Aufgrund der Änderungen, die durch den Bundesrat beschlossen wurden, muss nun das Bundeskabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen. Erst danach kann die Rechtsverordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt der Verkündung steht derzeit noch nicht fest.
(3626) Nach coronabedingter Verschiebung um zwei Jahre findet in dieser Woche in Ulm die 62. BVRS-Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg und wir freuen uns sehr auf interessante Tage mit Ihnen an der schönen blauen Donau.
Die Haupttagung beginnt – nach dem Frühstarterprogramm am Morgen – am Freitag (18. Oktober) um 14 Uhr im Einsteinsaal des mit dem Maritim-Hotel verbundenen Kongresszentrums und endet am Sonntagmorgen (20. Oktober).
Höhepunkte der Tagung sind u. a. die Vorträge von Christoph Krause, Marc Gassert und Udo Hermann. Gute Stimmung herrscht sicher bereits beim „Württembergischen Begrüßungsabend“ in der Oldtimer Fabrik Neu-Ulm am Freitagabend – freuen Sie sich hier außer auf tolle Exponate aus der Welt der Autos auf schwäbische Spezialitäten in fester und flüssiger Form. Am Samstagabend erleben Sie im Einsteinsaal einen Gala-Abend mit vielen Überraschungen – Musik und Unterhaltung natürlich inklusive.
Aus dem umfangreichen Rahmenprogramm seien die verschiedenen Fahrten und Rundgänge in Ulm sowie ins LEGOLAND erwähnt.
Die Anreise zum Maritim-Hotel Ulm ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto problemlos möglich. Der Info-Tisch des BVRS befindet sich diesmal voraussichtlich im Foyer des Einsteinsaals im Kongresszentrum. Der Weg dorthin von der Hotellobby aus ist überdacht und ausgeschildert. An unserem Infotisch bekommt jeder Teilnehmer seine Unterlagen für die Tagung. Die Begleitprogramme hingegen starten von der Hotellobby aus.
(3627) Wie die Kreishandwerkerschaft Ulm mitgeteilt hat, erhalten derzeit Mobilfunk-Kunden gefälschte freenet-mobilfunk-Rechnungen per E-Mail, die täuschend echt aussehen.
Mutmaßliche Betrüger versuchen, über freenet-Kunden an Geld zu kommen. Sie verschicken Mails mit der Mitteilung, dass das Lastschriftverfahren ausgesetzt ist und das Konto einen offenen Betrag aufweise. Sobald die Forderung jedoch beglichen sei, würde die Abbuchung wieder per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Sollten Sie ein solches, oder ähnliches Schreiben erhalten, seien Sie vorsichtig und prüfen Sie dieses genau auf seine Richtigkeit. Kontaktieren Sie Ihren Mobilfunk-Anbieter. Wir raten dringend, auf solche Schreiben nicht zu reagieren. Seien Sie wachsam!
(3628) Künstliche Intelligenz (KI) automatisiert lästige Arbeiten, federt die Effekte des Fachkräftemangels ab, überwindet bürokratische Hürden und hilft dabei, steigende Kundenerwartungen zu erfüllen. – z. B. durch Bestell- und Verwaltungs-Automatisierung, KI-Anrufbeantworter, intelligente Website-Chatbots und automatische Qualitätsprüfungen im Bau und bei der Fertigung. Als Betrieb lernen Sie im Rahmen der 12-monatigen Digitalisierungswerkstatt des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk alles zum Potenzial von KI für Ihren Betrieb und setzen ein konkretes KI-Projekt um. Dabei werden Sie von Beratern, KI-Trainern und Digitalisierungs-Experten unterstützt. Die Veranstaltung ist kostenfrei! Weitere Informationen gibt es hier: Online-Digitalisierungswerkstatt 2025/26
(3629) Azubis sind in der Regel minderjährig, haben keinen Führerschein und kein Riesenbudget für einen Umzug – sind also in ihrer Mobilität für eine Lehre eingeschränkt. Die Unterstützung der Mobilität von Azubis durch bezahlbaren Wohnraum ist ein entscheidender Ansatzpunkt zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk. Unser Dachverband ZDH widmet dem „Jungen Wohnen“ daher eine neue Themenseite.
(3630) Der Kita-Wettbewerb 2024/2025 geht in die nächste Runde: Kita-Kinder aus ganz Deutschland erhalten die Gelegenheit, die spannende und vielfältige Welt des Handwerks hautnah zu erleben und selbst kreativ mit ihren Händen tätig zu werden. Handwerksbetriebe schenken Kitas und Kindern einen Tag voller praktischer Erfahrungen. Die Kinder gestalten aus ihren Erfahrungen ein Plakat. Pro Bundesland wird ein Gewinner gekürt. Mehr Infos gibt es hier.
(3631) Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Betriebs- und Berufstreue von Ausbildungsabsolventen des Handwerks untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht (Link). Diese fußen auf Daten des „Ausbildungspanel Handwerk“, welches in Kooperation mit den Handwerkskammern, die Daten aus ihren Lehrlingsrollen zur Verfügung gestellt haben, entstanden ist. Diese Lehrlingsrollendaten wurden mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft, um die Arbeitsmarktverläufe der Ausbildungsabsolventen nachzuzeichnen.
Ein zentrales Ergebnis des veröffentlichten IAB-Kurzberichtes ist, dass die Zahl der Ausbildungsabsolventen im betrachteten Zeitraum (2014 bis 2020) zwar zurückging, die Absolventenkohorte 2020 jedoch häufiger im Ausbildungsbetrieb und/oder -beruf verblieb als die beiden Vergleichskohorten (2014 und 2017). So waren 58,2 Prozent des Ausbildungsabsolventenjahrganges 2020 auch 12 Monate nach Ausbildungsabschluss noch in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Zum Vergleich: Beim 2014er Jahrgang traf dies auf 52,4 Prozent der Absolventen zu, beim 2017er Jahrgang auf 53,9 Prozent. Als mögliche Erklärungen für die gewachsene Betriebstreue führen die Autoren einen Sondereffekt der Corona-Pandemie an. Die Pandemie habe, so die Vermutung, die Beschäftigungsalternativen für die Absolventenkohorte 2020 eingeschränkt. Eine weitere Erklärungsmöglichkeit wird im wachsenden Fachkräftemangel gesehen, welcher eine Beschäftigung im Handwerk bzw. im Ausbildungsbetrieb auch nach dem Ausbildungsende attraktiver mache.
Jenseits der einzelbetrieblichen Perspektive stimmt auch der Befund der Berufstreue optimistisch. So waren 78,5 Prozent des Absolventenjahrgangs 2020 auch 12 Monate nach Ausbildungsende noch in dem Beruf beschäftigt, den sie erlernt haben (2014er Kohorte: 75,4 Prozent; 2020er Kohorte: 75,3 Prozent). Dies kann als Indiz für eine gute Passung von im Zuge der beruflichen Ausbildung erworbenen und durch eine Gesellenprüfung objektiv bescheinigten Kompetenzen mit den qualifikatorischen Arbeitsmarktanforderungen interpretiert werden. Dass dieser Wert deutlich oberhalb jenes für die Betriebstreue liegt zeigt, dass auch Ausbildungsabsolventen, die nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb verbleiben wollen oder können, eine qualifikationsadäquate Beschäftigung finden.
Die Autoren weisen im Fazit darauf hin, dass in künftigen Forschungsarbeiten noch untersucht werden müsse, ob bzw. in welchem Maße die gestiegene Betriebs- und Berufstreue von Ausbildungsabsolventen im Handwerk, die insgesamt rückläufige Absolventenzahl zu kompensieren vermag. Zudem sei noch offen, wie sich die Betriebs- und Berufstreue in den kommenden Jahren entwickle und inwiefern der 2020er Absolventenjahrgang von Corona Sondereffekten beeinflusst ist.
Beide Fragen sind vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung im Handwerk äußerst relevant und zeigen exemplarisch, dass ein Austausch zwischen IAB und Handwerksorganisation lohnend ist.
(3632) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gem. § 139 c AO ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen zugeteilt wird. Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.
Die W-IDNr. wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Sie dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) beschlossen. Am 21. August 2024 wurde diese zur Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet. Mit der WIdV sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z. B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat kürzlich umfassende Informationen zur W-IdNr. auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hierzu zählen u. a. Informationen über Vergabe, Aufbau und Verwendung der W-IdNr.
(3633) Unter der Kommission von Ursula von der Leyen wird es künftig sechs Exekutiv-Vizepräsidenten geben. Die Kommissare inklusive der Vizepräsidenten haben jeweils eigene Zuständigkeiten und sind den Dienststellen der EU-Kommission (sog. Generaldirektorate) zugeordnet.
Eine Übersicht aller Vizepräsidenten und Kommissare finden Sie hier. Die aus Handwerkssicht zentralen sind: Ursula von der Leyen (Kommissionspräsidentin), Teresa Ribera Rodriguez (Vizepräsidentin für den sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang), Stéphane Séjourné (Vizepräsident für Prosperität und Industriestrategie) und Roxana Minzatu (Vizepräsidentin für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorsorge). Hinzu kommen die Kommissare Valdis Dombrovskis (Wirtschaft und Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung), Wopke Hoekstra (Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum), Maria Luis Albuquerque (Finanzdienstleistungen sowie Spar- und Investitionsunion (bisher: Kapitalmarktunion)), Jessika Roswall (Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft), Dan Jørgensen (Energie und Wohnungswesen) und Ekaterina Zaharieva (Start-ups, Forschung und Innovation).
Das Thema Bürokratieabbau spielt auf Ebene der Vizepräsidenten nicht die angekündigte große Rolle. Es ist bei Kommissar Dombrovskis angesiedelt. Darüber hinaus enthalten alle persönlichen Schreiben („Mission Letters“) den Auftrag, zum Thema Vereinfachung und Entlastung beizutragen. KMU sollen von Bürokratiebelastungen im Umfang von 35 Prozent entlastet werden. Die europäische KMU-Politik findet sich in den Bezeichnungen der Kommissare nicht wieder. Zuständig ist der Franzose Séjourné.
Die designierten Vizepräsidenten und Kommissare müssen sich noch den Anhörungen durch die Europaabgeordneten in den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments stellen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Kommission ihr Amt nicht vor dem 1. Dezember antritt.
(3606) Die Anmeldefrist zur diesjährigen Haupttagung konnten wir vom 20. September um eine Woche bis zum
27. September verlängern. Alle weiteren Informationen unter www.rs-tagung.de.
(3607) Die politische Kommunikation soll zukünftig wieder eine größere Rolle beim BVRS spielen. Als Auftakt dafür reisten Ingo Plück und Simon Schmid im Anfang September nach Berlin und führten Gespräche mit Abgeordneten von SPD, CDU, CSU, Grünen und FDP. Besonders im Fokus waren die Themen Meisterpflicht, Berufsausbildung, Gebäudetyp E, die Bau- und Sanierungskrise und den Beitrag der RS-Handwerks zum Erreichen der Klimaziele. Besonders erfreulich war, dass alle Politikerinnen und Politiker ein offenes Ohr für die Themen unserer Branche hatten. Damit bilden die Gespräche eine gute Grundlage, um die Beziehungen zwischen dem BVRS und Entscheiderinnen und Entscheidern im Bundestag zu vertiefen. Dazu werden auch Unternehmensbesuche bei Mitgliedsbetrieben beitragen, für die wir von allen Abgeordneten eine Zusage bekommen haben.
(3608) Ein Großteil der BVRS-Mitgliedsbetriebe ist bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gesetzlich unfallversichert.
Zum 1. Januar 2025 tritt bei der BGHM ein neuer Gefahrtarif in Kraft. Er bildet die Grundlage der ab April 2026 geltenden neuen Beitragsberechnung und verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Mit dem neuen Gefahrtarif ergeben sich zum Teil größere Änderungen, die für manche Betriebe der Branchen Holz und Metall zu Beitragserhöhungen führen.
Jede Berufsgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre einen Gefahrtarif aufzustellen. Der neue Gefahrtarif der BGHM wurde in der Sitzung der Vertreterversammlung am 26. Juni 2024 beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung am 11. Juli 2024 genehmigt. Darin sind die Gewerbezweige, für die die BGHM zuständig ist, aufgeführt. Sie sind nach gleichen oder ähnlichen Gefährdungsrisiken in Tarifstellen zusammengefasst. Der Gefahrtarif enthält zudem die für die Tarifstellen geltenden Gefahrklassen, nach denen die Mitgliedsunternehmen veranlagt werden. Errechnet wurden die Gefahrklassen, indem Arbeitsentgelte und Versicherungssummen aus den Jahren 2019 bis 2022 und gezahlte Entschädigungsleistungen für Versicherte im gleichen Zeitraum gegenübergestellt wurden.
Die Veranlagungsbescheide mit der neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Gefahrklasse werden Ende Oktober 2024 an die Unternehmen versandt.
Nach dem Versand der Veranlagungsbescheide im Oktober 2024 wird die BGHM für Vertreter der Mitgliedsbetriebe Online-Seminare durchführen. Die Termine werden unter www.bghm.de, Webcode 705, beziehungsweise über das Onlineportal „meineBGHM“ ab 25. Oktober 2024 buchbar sein.
(3609) In zahlreichen Innungs- und Kammerbezirken bleibt die Anmeldung zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk DMH weiterhin möglich! Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an Europas größtem Berufswettbewerb teilzunehmen? Wo können junge Ausnahmetalente sich anmelden? Wann finden die Wettbewerbe auf Bundesebene statt? Die Themenseite rund um die Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills klärt auf!
(3610) Informieren – Vernetzen – Qualifizieren: Das ist der Ansatz, der hinter dem „Leando“ steckt, einem Portal des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für Ausbildungs- und Prüfungspersonal. Damit sich das Portal konsequent an die Anforderungen der modernen Ausbildung anpassen kann, ist Ihre Unterstützung gefragt: Aktuell sucht das Leando-Team nach Ausbildern und Prüfern, die das Portal kostenlos ausprobieren und persönliches Feedback rund um die Inhalte und Funktionen geben. Gesucht werden dafür Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Berufssparten, Altersgruppen und mit unterschiedlichen Social-Media-Kenntnissen. Klingt nach einer guten Gelegenheit zum Reinschnuppern? Dann können Sie sich hier für einen Termin anmelden!
(3611) Die Bundesregierung bietet Bildungsteilnehmern im Rahmen verschiedener Förderprogramme seit vielen Jahren finanzielle Unterstützung, darunter auch im Weiterbildungs- und im Aufstiegsstipendium. Im Gleichklang zur Erhöhung der BAföG-Sätze für Studierende wurden nun auch die Fördersätze in diesen beiden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Programmen erhöht. Im Weiterbildungsstipendium werden die Fördersätze ab dem 1. Januar 2025 auf insgesamt bis zu 9.135 Euro (bislang 8.700 Euro), verteilt auf drei Förderjahre, erhöht. Der Eigenanteil bleibt weiterhin bei 10 Prozent. Die Förderpauschalen im Aufstiegsstipendium wurden zum 1. September 2024 auf jährlich 3.045 Euro (für Teilzeit-Studierende) bzw. monatlich 992 Euro (für Vollzeit-Studierende) angehoben. Somit erhalten im Weiterbildungsstipendium alle von der zuständigen Handwerkskammer noch geförderten sowie neu in das Programm aufgenommene Stipendiaten um 5 Prozent höhere Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen. Die Erhöhung der Fördersätze ist – neben der in den vergangenen beiden Jahren bereits umgesetzten Erhöhung der Zahl der Weiterbildungsstipendien pro Jahr um 500 auf jetzt 6.500 – ein Baustein der „Exzellenzinitiative für berufliche Bildung“ des BMBF.
(3612) Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinen-lesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass der Prozess des Rechnungseingangs in den Unternehmen angepasst wird, denn eine E-Rechnung ist keine PDF, Excel oder Word Rechnung!
DATEV bietet einen Online-Workshop zu diesem Thema am 12. Dezember 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr an. Dieser Workshop bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Wissen über die effiziente Verwaltung von Rechnungen zu vertiefen und dabei die Vorteile der E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung kennenzulernen.
Die Teilnahme am Workshop ist für Verbands- und Innungsmitglieder kostenfrei. Die Anmeldung, Abwicklung und Umsetzung erfolgt über diesen Link. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer automatisch einen Einwahllink und weitere Informationen.
Wer unsicher ist, wie die Einführung im Betrieb gelingt, findet bereits jetzt mithilfe der Checkliste von ZDH und DATEV Unterstützung, um den eigenen Informations- und Digitalisierungsstand zu prüfen und die Umsetzung so zu vereinfachen. Zur Checkliste sowie weiteren hilfreichen Tipps rund um die Einführung der E-Rechnung gelangen Sie hier.
(3613) Die schnell voranschreitende Digitalisierung lässt Handwerksbetriebe zu einem immer begehrteren Ziel von Hackerangriffen werden. Obwohl sich 90 Prozent der Bedrohung bewusst sind, besitzen nur 10 Prozent eine Cyber-Versicherung. Dabei muss man selbst keine IT-Experte sein, um sich vor solchen Gefahren zu schützen.
Jeder Betrieb denkt und agiert heutzutage digital. Ob Kundendaten oder Kommunikation, nichts funktioniert ohne Anschluss ans Netz. Schwachstellen oder Unwissenheit werden mittlerweile immer öfter von Cyber-Kriminellen ausgenutzt. Die Täter müssen dabei nicht mal vor Ort sein, sondern operieren von der ganzen Welt aus. Gerade das macht es für jeden Betrieb so gefährlich und für Cyber-Kriminelle so lukrativ. Ist der eigene Betrieb erst einmal von einem Cyber-Angriff betroffen, kann alles passieren: das IT-System muss wiederhergestellt werden, eine Betriebsunterbrechung folgt und auch Schadenersatzforderungen können erhoben werden. Ohne professionelle Hilfe kann sogar ein existenzieller Schaden drohen. Damit es nicht so weit kommt, steht das BVRS-Fördermitglied SIGNAL IDUNA seinen Kunden mit dem
SI Cyberschutz im Schadenfall als verlässlicher Partner unterstützend zur Seite.
Mit Perseus ist hier ein kompetenter IT-Partner an Bord, der mit einem 24-Stunden-Support und seinem Online-Portal für Soforthilfe sorgt. Über Online-Trainings für Mitarbeiter und Phishing-Simulationen wird bereits vor einem Schadenfall ein umfangreicher Werkzeugkasten zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der September-Ausgabe der R+S. Weitere Infos unter www.signal-iduna.de/si_cyberschutz.
(3614) Im zweiten Halbjahr 2024 bietet unser Rahmenvertragspartner BAMAKA erneut verbesserte Einkaufskonditionen in allen Bereichen an – mit besonderen Highlights im Automotive-Sektor. Dank neuer Partnerschaften und erweiterten Kooperationen kann die BAMAKA unseren Mitgliedern attraktive Rabatte und Sonderkonditionen bei einer Vielzahl neuer Marken anbieten. Die verbesserten Konditionen umfassen nicht nur klassische Fahrzeuge, sondern auch eine breite Palette an neuen, innovativen Modellen. So können Sie von den neuesten Entwicklungen auf dem Markt profitieren und gleichzeitig Kosten sparen.
(3615) Auch der langjährige BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet Mitgliedsbetrieben Aktionsmodelle diverser Hersteller. Zugang hierzu finden Sie unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Fon: +49 (89) 411146-59,
Fax: +49 (1805) 717108,
Mail: kundenbetreuung@carfleet24.de
(3616) Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt bietet eine seltene Gelegenheit für viele Unternehmen: langfristige Planungssicherheit und erhebliche Kosteneinsparungen – denn die Preise für Strom und Gas sind nach unsicheren Jahren deutlich gefallen!
Nutzen auch Sie diese Chance, um Ihre Energiekosten zu senken und langfristige Planungssicherheit zu gewinnen. Ihre Vorteile mit unserem Kooperationspartner Ampere:
Lassen Sie jetzt Ihre Strom- und Gasverträge von Ampere überprüfen und sichern Sie sich Mitglieds-Sonderkonditionen in Rahmenverträgen. Nutzen Sie den kostenlosen Rechnungscheck, um Ihr Einsparpotential in wenigen Minuten ermitteln zu lassen.
Kontakt unter Tel. 030 283933800 oder per Mail energie@ampere.de.
(3617) Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD-Richtlinie) muss bis zum 25. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Umsetzungsprobleme beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben die vier Spitzenverbände eine Aussetzung des LkSG bis zur Umsetzung gefordert. Bundesminister Habeck hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Nun haben allerdings die zuständigen Ressorts, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), statt einer Aussetzung des LkSG ein „Sofortprogramm mit untergesetzlichen Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG, auch im Lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie“ vorgelegt. Enthalten sind sechs untergesetzliche Maßnahmen, mit denen einzelne Anforderungen nach der CSDDD schon teilweise in das LkSG integriert werden sollen. Andere Bestimmungen der CSDDD können hingegen erst per Gesetz in deutsches Recht übertragen werden.
Zu den Sofortmaßnahmen:
(3618) Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt bereits, die europäische Richtlinie zum Thema muss in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden. Was bedeutet dies für Handwerksbetriebe? Worauf müssen sie sich einstellen? Wie sollten sie mit Fragebögen oder Verhaltensrichtlinien umgehen? In einer Kooperationsveranstaltung von über zwanzig Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften bietet sich bereits am 18. September Gelegenheit, offene Fragen in einem Onlineseminar zu stellen. Beantwortet werden sie Ihnen von Richard Wilhelm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Jan Dannenbring, ZDH-Bereichsleiter für Arbeits- und Tarifpolitik. Interessiert? Hier gelangen Sie zur kostenlosen Anmeldung.
(3619) Zeig, was dir am Herzen liegt! Handwerk ist mehr als ein Job. Handwerk ist eine Haltung – gerade, weil Ehrenamt für die Handwerksfamilie Ehrensache ist. Wenn in Kürze der diesjährige „Tag des Handwerks“ stattfindet, gilt es, dieses gesellschaftliche Engagement in den Mittelpunkt zu rücken und bundesweit Strahlkraft zu entfalten. Handwerkerinnen und Handwerker, Betriebe und Organisationen sind unter dem Motto „Zeit, zu machen“ eingeladen, ihre Beiträge zu teilen. Alle wichtigen Infos rund um die Aktion im September finden Sie auf der Landingpage zum #TagdesHandwerks!
(3620) Wann muss eine Rechnung ausgestellt werden? Wie lange müssen private Auftraggeber Rechnungen aufbewahren? Müssen Handwerker darauf hinweisen? Welche Fristen gelten? Und vor allem: Welche Angaben müssen in einer Rechnung enthalten sein? Der neue ZDH-Ratgeber „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ klärt über die wichtigsten Angaben auf und gibt so konkrete Hilfestellung. Den Info-Flyer finden Sie an dieser Stelle.
(3621) Mobilität ist ein Schlüsselbedürfnis im Handwerk. Aber was genau braucht das Handwerk? Wie sehen moderne, handwerksgerechte Mobilitätskonzepte aus? Diesen Bedarf will unser Dachverband ZDH noch besser erfassen: Mit unserer aktuellen Sonderumfrage „Mobilität im Handwerk“ haben Sie die Chance, über Ihre Anforderungen an die Handwerksmobilität von heute und morgen zu berichten. Ein besserer Blick auf die Bedürfnisse im Betriebsalltag erleichtert die wirkungsvolle Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Bund, Ländern und Kommunen.
(3622) Informationen, Publikationen, Handreichungen, Veranstaltungen und Sonderumfragen: Das digitale Service-Angebot des ZDH bietet Handwerksorganisationen und Betrieben einen Rundumblick über die wichtigsten Themen und aktuelle Entwicklungen. Von Kassenführung und E-Rechnung über das betriebliche Energiemanagement bis hin zu unterschiedlichen Seminar-Reihen finden Sie hier alles konzentriert, was das Handwerk bewegt. Reinklicken lohnt sich!
(3623) Vorsorgevollmachten sind ein sinnvolles Instrument sind, selbstbestimmt Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zu treffen. Sofern von der Vollmacht auch Immobilien oder Stimmrechte bei einer Kapitalgesellschaft erfasst werden sollen, ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Aber selbst in notariellen Urkunden ist nicht bedacht und damit nicht geregelt, inwieweit die bevollmächtigte Person Auskunft sowie Rechenschaft über von ihr getätigte Geschäfte schuldet. Gegenüber dem Vollmachtgeber spielt dies in der Regel keine Rolle, denn der Bevollmächtigte wird für diesen ohne Entgelt tätig. Sollte er mit zahlreichen Rechenschaftspflichten belastet werden, wird er sich überlegen, die Vollmacht gar nicht erst anzunehmen. Bei Eintritt des Erbfalls ist die Rechenschaftspflicht auch ohne Bedeutung, wenn der Bevollmächtigte der Alleinerbe ist. Anders sieht es aus, wenn es Miterben gibt. Diese könnten grundsätzlich ohne jegliche zeitliche Beschränkung Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des gesamten Vollmachtverhältnisses verlangen. Damit ist der unentgeltlich tätig gewordene Bevollmächtigte dazu verpflichtet, den Erben bzw. Miterben des verstorbenen Vollmachtgebers sämtliche von ihm veranlassten Einnahmen und Ausgaben ab Ausübung der Vollmacht bis zur Beendigung zusammenzustellen und entsprechende Belege vorzulegen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in der Vollmacht Informationspflichten zeitlich zu begrenzen, etwa auf die vorausgegangenen sechs bzw. zwölf Monate. Zusätzlich kann noch festgelegt werden, dass Auskunft- und Rechenschaftslegung nur gegenüber dem ursprünglichen Vollmachtgeber geschuldet sind, nicht aber gegenüber dessen Erben und sonstigen Personen.
(3624) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt mit dem Ziel, die gesetzliche Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen und auf neue Schutzbedarfe zu reagieren. Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:
(3625) Claudia Abletshauser, Mitglied im Berufsbildungsausschuss, feiert am 12. Oktober 2024 ihren 40. Geburtstag. Herzliche Glückwünsche nach Freiburg.
(3595) Die Vorbereitungen der Württemberger Innung und von uns auf die Haupttagung vom 18.-20. Oktober in Ulm gehen nun die heiße Phase.
Mitte Juli haben Sie von uns die Einladungsbroschüre und die Anmeldeunterlagen erhalten. Und die Zimmerreservierung beim Maritim Hotel Ulm ist unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm ja schon länger möglich.
Finden Sie die Einladungsbroschüre und die Anmeldeunterlagen auch gern direkt auf unserer Homepage und melden Sie sich bis spätestens zum 20. September für die Tagung an. Achtung: Die Zimmer müssen wegen Ablaufs des Kontingents schon bis zum 3. September abgerufen werden.
(3596) Pünktlich zum Ausbildungsbeginn präsentiert der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. in Kooperation mit Zubido das neue digitale Berichtsheft für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk – eine innovative Lösung, die den Ausbildungsalltag von Auszubildenden und Ausbildern erheblich vereinfacht. Mit diesem digitalen Tool gehört das lästige „Vergessen von Berichtsheften“ der Vergangenheit an. Das digitale Berichtsheft ermöglicht es Auszubildenden, ihre Berichte jederzeit und überall einzusehen und zu aktualisieren – ob am PC, auf dem Smartphone oder Tablet. Diese Flexibilität sorgt für eine reibungslose und effiziente Dokumentation des Ausbildungsfortschritts.
Das digitale Ausbildungsberichtsheft optimiert den Alltag von Ausbildern und Azubis durch Zeitersparnis, einfache Handhabung und direkten Zugriff. Es dokumentiert alle Lehrunterweisungen, Teamarbeiten, Projekte und Exkursionen. Die digitale Version bietet viele zusätzliche Funktionen, die über die klassischen Möglichkeiten hinausgehen. Die Software erfüllt die unterschiedlichen Anforderungen und bietet ein einheitliches System für die gesamte R+S-Branche. Für weitere Informationen zum digitalen Berichtsheft besuchen Sie unsere Webseite zur App unter https://app.rs-mechatroniker.de.
(3597) Gute Nachrichten für all die, die nach der Fußball-Europameisterschaft auf der Suche nach dem nächsten Großevent zum Mitfiebern sind: Die Bewerbungsphase für die Deutsche Meisterschaft im Handwerk ist mit den diesjährigen Gesellenprüfungen angelaufen! Hierzu gibt es frisches Infomaterial, das bis in den Herbst hinein erweitert wird. Denn die 3.000 jungen Ausnahmetalente, die in Europas größten Berufswettbewerb starten, wollen gebührend gewürdigt werden: Sie machen greifbar, wie viel Exzellenz im Handwerk steckt – und beweisen, dass die Zukunft beim Nachwuchs in besten Händen liegt!
(3598) Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist ein zentrales Element der Bildungswende. Bei ihrer Umsetzung geht es wieder einen Schritt voran: Am 1. August startete das Pilotprojekt „TidA – Talente in der Ausbildung“, das begabte Auszubildende drei Jahre lang fördert und ihnen dabei ein umfangreiches, passgenaues ideelles Programm bietet. Ermöglicht wird das Stipendium durch die Öffnung der akademischen Förderwerke im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Die wichtigsten Infos zur Bewerbung? Gibt es hier!
(3599) Im Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ des RKW-Kompetenzzentrums werden seit 2002 jährlich innovative und praxisnahe digitale Lösungen für die Bauwirtschaft gesucht. Die vier Wettbewerbsbereiche sind:
Auch der Sonderpreis Start-up wird in 2025 wieder ausgelobt.
In allen Bereichen können Einzel- sowie Team-Arbeiten eingereicht werden.
Folgende Preise werden in jeder der vier Kategorien vergeben:
Der Sonderpreis Start-up ist mit 2.000 Euro dotiert.
Die Preisverleihung findet am 14. Januar 2025 auf der BAU, Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme, in München statt.
Online-Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind bis zum 16. Oktober 2024 auf www.aufitgebaut.de möglich. Hier gibt es auch ein Wettbewerbs-Archiv mit vielen Anregungen und Inspirationen für mögliche Themen aus den vergangenen Jahren.
Die Broschüre zum Wettbewerb 2024 bietet einen umfangreichen Überblick über die Preisträger der letzten Wettbewerbsrunde, die prämierten Arbeiten sowie weitere Informationen zur Besetzung und den Beurteilungskriterien der Jury. Die Broschüre ist kostenfrei als Printversion (Bestellungen per E-Mail an: megerlin@rkw.de) oder als Download auf www.aufitgebaut.de erhältlich.
(3600) Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) trat zum 1. August 2024 in Kraft. Ausgenommen von diesem Termin sind die Regelungen zur Berufsvalidierung, die ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen.
Auf die folgenden Regelungen möchten wir hinweisen:
Die für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Berufsvalidierung relevante Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung befindet sich noch nicht in der Verbändeanhörung.
(3601) Haben Sie am 21. September schon was vor? Der ZDH fordert die alle Handwerksbetriebe auf sich am Tag des Handwerks am 21. September 2024 zu beteiligen. Unter dem Motto „Zeit zu machen“ geht es in diesem Jahr darum zu zeigen, dass Handwerk mehr als ein Job ist. Handwerk ist eine Haltung. Trotz des oft herausfordernden Jobs, ist ein zusätzliches Ehrenamt Ehrensache für viele Handwerkerinnen und Handwerker. Gesellschaftliches Engagement im Sportverein, in Schulen und Kindergärten, in der Kommunalpolitik oder in Bürgerinitiativen gehört für viele einfach dazu. Dieses Engagement möchte der ZDH rund um den 21. September sichtbar machen. Infos zu den Planungen und wie sie mitmachen können finden Sie hier auf den Seiten des ZDH.
(3602) KI-Readiness bedeutet, sich schon heute auf die Herausforderungen und Chancen der künstlichen Intelligenz vorzubereiten und entsprechend zu handeln. Der Fachcheck KI-Readiness der Initiative Mittelstand Digital hilft Unternehmen dabei, ihren KI-Reifegrad zu ermitteln. Mit dem Wissen über den eigenen Status-quo können Unternehmen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Potenziale von künstlicher Intelligenz für sich zu nutzen. Hier geht es zum Fachcheck: https://digitalzentrum-chemnitz.de/werkzeuge/selbstchecks/fachcheck-readiness/
Über Mittelstand Digital: Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.
(3603) Zur Unterstützung der Handwerksorganisation und der Betriebe bietet die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) auch in diesem Herbst wieder Online-Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit im Handwerk an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitern hierbei ihr Wissen zur betrieblichen Nachhaltigkeit und erhalten Informationen dazu, wie sie dieses für den (eigenen) Handwerksbetrieb anwenden können. Die Themen reichen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung über Instrumente wie den Nachhaltigkeits-Navigator bis zu Themen wie Nachhaltigkeit im Marketing.
Näheres unter: Online-Schulungen zur Nachhaltigkeit im Handwerk
(3604) Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Die vormals im TMG geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG geregelt. Das Praxis Recht „Impressumspflicht auf Webseiten“ unseres Dachverbandes ZDH wurde an die neue Rechtslage und an das aktuelle ZDH-Design angepasst. In diesem Zuge steht zusätzlich das Praxis Recht „Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“ in aktualisiertem Layout zur Verfügung.
Beide Dokumente können hier heruntergeladen werden.
(3605) Das BMVg führt eine Umfrage zum Thema Arbeitgeber und Reserve durch, um die Bedürfnisse der Unternehmen bei der Freistellung von Reservisten zu erfragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Zeitenwende, die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vor große Herausforderungen stellt, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Kooperation mit dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) im März 2024 die Initiative Arbeitgeber und Reserve ins Leben gerufen. Die Initiative will die Zusammenarbeit gerade zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und den Streitkräften stärken. Übergeordnetes Ziel ist es, die aktive Reserve der Bundeswehr auszubauen und insgesamt die Wehrhaftigkeit der deutschen Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bundeswehr. Weitere Informationen finden Sie hier: www.arbeitgeber-und-reserve.de. Zudem soll dieses Initiative dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Arbeitgeber hinsichtlich der Freistellung von Reservisten zu verbessern. Um insoweit die Interessen und Bedürfnisse der Unternehmen besser berücksichtigen zu können und hierfür eine solide Datengrundlage zu haben, führt das BMVg eine Kurzumfrage durch. Die Beantwortung der zwölf Fragen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Umfrage finden Sie hier Befragung | Arbeitgeber-Reserve (arbeitgeber-und-reserve.de)
Mit der Unterstützung der Umfrage helfen Sie mit, ein aktuelles Stimmungsbild der Unternehmen zum Thema Reserve zu erstellen, auf dessen Basis das BMVg mittelstandsgerechte Handlungsoptionen entwickeln kann.
(3574) Wie schon vielfach angekündigt, findet vom 18. bis 20. Oktober 2024 unsere diesjährige Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg lädt alle Mitglieder, Freunde und Förderer des Verbandes in die Stadt an der Donau ein. Es erwartet Sie ein vielfältiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm und hochkarätigen Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen sowie ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre steht vor dem Druck und wird zusammen mit den weiteren Anmeldeunterlagen in Kürze verschickt. Weitere Infos gibt es auch in der Mai-Ausgabe der R+S in einem Interview mit Obermeister Tino Steimle.
Die Hotelzimmer in unserem Tagungshotel Maritim Ulm können bereits jetzt unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm gebucht werden.
Natürlich hoffen die Innung Württemberg und wir auf eine rege Teilnahme an unserem Branchenfamilientreffen.
(3575) Wie schon mehrfach mitgeteilt, hat der technische Referent Björn Kuhnke zum 31. Mai auf eigenen Wunsch den BVRS verlassen. Dies tut jedoch einer qualifizierten und zeitnahen technischen Beratung und der Betreuung des Technischen Kompetenzzentrums (TKZ) keinerlei Abbruch. Bis zur Neubesetzung wird die Arbeit durch den langjährigen Leiter des TKZ, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rommel, fortgesetzt. Anfragen richten sie bitte an technik@rs-fachverband.de. Sie erhalten kurzfristig eine Antwort.
Unterdessen läuft die Suche nach bis zu zwei neuen technischen Referenten auf Hochtouren. Die Stellenausschreibung finden Sie u.a. hier.
(3576) Wir freuen uns, Ihnen ab dem kommenden Ausbildungsjahr eine bahnbrechende Innovation im Bereich des Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerks vorzustellen: unser digitales Berichtsheft der Firma Zubido. Diese moderne Lösung bietet zahlreiche Vorteile für Auszubildende, Ausbilder und Betriebe und markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in unserer Branche.
Was ist das digitale Berichtsheft von Zubido?
Das digitale Berichtsheft von Zubido ersetzt das traditionelle, papierbasierte Berichtsheft durch eine benutzerfreundliche und effiziente Online-Plattform. Es ermöglicht Auszubildenden, ihre täglichen Aufgaben und Fortschritte direkt auf ihrem Smartphone, Tablet oder Computer zu dokumentieren. Ausbilder können diese Berichte in Echtzeit einsehen, kommentieren und bewerten.
Vorteile des digitalen Berichtshefts
Einfache Implementierung und Nutzung
Die Einführung des digitalen Berichtshefts von Zubido ist denkbar einfach. Nach einer kurzen Schulung können Auszubildende und Ausbilder die Plattform intuitiv nutzen. Zubido bietet umfassenden Support und regelmäßige Updates, um sicherzustellen, dass die Anwendung stets den neuesten Anforderungen entspricht.
Fazit
Das digitale Berichtsheft von Zubido ist mehr als nur eine moderne Alternative zum traditionellen Berichtsheft. Es ist ein Werkzeug, das die Ausbildung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk revolutioniert, indem es Prozesse optimiert, die Kommunikation verbessert und zur Nachhaltigkeit beiträgt.
Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unserer Branche gestalten und von den zahlreichen Vorteilen der Digitalisierung profitieren (Fortsetzung folgt).
(3577) Der BVRS wird auch in diesem Jahr wieder den begehrten Ausbildungspreis verleihen. Diese Auszeichnung würdigt herausragende Leistungen in der Ausbildung und hebt die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte in unserem Handwerk hervor.
Ziel des Ausbildungspreises
Der Ausbildungspreis des BVRS wird an Betriebe verliehen, die sich durch besondere Leistungen und Engagement in der Ausbildung von Nachwuchskräften auszeichnen. Der Preis fördert den Austausch von Best Practices und ermutigt Betriebe, ihre Ausbildungsqualität stetig zu verbessern.
Die Bedeutung der Auszeichnung
Die Verleihung des Ausbildungspreises soll zeigen, wie wichtig hochwertige Ausbildung für die Zukunft unseres Handwerks ist. Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament unserer Branche und sichern die Qualität und Innovation, die unsere Kunden von uns erwarten.
Der BVRS setzt sich intensiv für die Förderung und Weiterentwicklung der Ausbildung ein. Der Preis soll Anreize schaffen, die Ausbildungsbedingungen weiter zu optimieren und die nächste Generation von Fachkräften bestmöglich zu unterstützen.
Blick in die Zukunft
Auch in den kommenden Jahren wird der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. den Ausbildungspreis verleihen und damit Betriebe auszeichnen, die sich besonders um die Ausbildung verdient machen. Wir ermutigen alle Betriebe, ihre Ausbildungsprogramme weiter zu verbessern und ihre Auszubildenden bestmöglich zu fördern.
Weitere Informationen zum Ausbildungspreis und den diesjährigen Preisträgern finden Sie auf der Website des BVRS.
Der Ausbildungspreis des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Qualität und Zukunftsfähigkeit unseres Handwerks.
Wir hoffen, dass diese Auszeichnung viele Betriebe inspiriert, einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der nächsten Generation zu leisten.
(3578) Damit Zuwanderung in Mittelstand und Handwerk gelingt, braucht es auch passende Unterstützung für die Akteure im komplexen Einwanderungsprozess. Wie beispielsweise das BQ-Portal: Die Plattform informiert nicht nur Betriebe kompakt und verständlich über ausländische Bildungssysteme und Abschlüsse. Auch beschleunigt das Portal deren Anerkennung, indem es die zuständigen Stellen und Kammern untereinander vernetzt: Durch den bundesweiten Abgleich der Gleichwertigkeitsprüfungen werden Verfahren einfacher und unbürokratischer.
(3579) Mit 61.514 liegt die Zahl der zwischen Januar und Juni bei den Handwerkskammern neu eingetragenen Ausbildungsverträge um 2.051 bzw. 3,2 Prozent unter dem Vorjahresvergleichswert. Der IT-Vorfall im Frühjahr wirkt sich nach wie vor auf die Erfassung der Neuverträge und damit auf die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreswert aus. Zu den unbesetzten Ausbildungsstellen sind aus diesem Grund keine vergleichbaren Daten aus den Lehrstellenbörsen verfügbar.
Im Handwerk waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juni noch 52.373 Lehrstellen unbesetzt – 4.718 bzw. 8,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Gesamtwirtschaftlich betrug die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze nach diesen Daten im Juni 235.322 (-23.413 bzw. -8,2 Prozent) und überstieg damit, trotz Rückgang, die Zahl der 153.930 unversorgten Bewerber (+6.476 bzw. +4,4 Prozent) nach wie vor deutlich.
Die allgemeine Einstellungszurückhaltung am Arbeitsmarkt dürfte sich in Teilen auch auf den Ausbildungsmarkt niederschlagen. Die Zahl der offenen Arbeitsstellen lag im ersten Quartal 2024 um rund 10 Prozent unter jener des ersten Quartals 2023. Insbesondere bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten, welche, gerade im Handwerk, einen erheblichen Teil aller Ausbildungsplätze stellen, waren hiernach deutliche Rückgänge zu verzeichnen (-14 Prozent). Der Ausbildungsmarkt ist jedoch noch stark in Bewegung. Für eine endgültige Bilanzierung ist es zum jetzigen Zeitpunkt daher zu früh.
(3580) Um die Ausbildung digitaler, innovativer und attraktiver zu gestalten, braucht es motivierte Ausbilderinnen und Ausbilder in den Betrieben, die digitale Medien kompetent in den Betriebsalltag integrieren. Hier bietet die berufsbegleitende Weiterbildung „MIKA“ des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB) Unterstützung. Wie lange die Weiterbildung dauert und wo sie stattfindet? Alle wichtigen Infos finden Sie über die interaktive Karte auf dem digitalen MIKA Campus.
(3581) Die Arbeitgeberverbände wie unsere Dachverband ZDH und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA engagieren sich vielfach für Bildung. Der wachsende Bedarf an Fachkräftenachwuchs und an Qualifizierung im Strukturwandel braucht ein breites Bildungsengagement entlang der gesamten Bildungskette. Die Arbeitgeberverbände und die verbundenen Organisationen, Institutionen und Netzwerke sind damit auch praxisnahe Gesprächspartner für Bildungs- und Qualifizierungsfragen.
Das Engagement ist allerdings oft nicht breit bekannt. Mit der neuen Website Arbeitgeber für Bildung, die an die BDA-Website angedockt ist, will die BDA die Bandbreite ihres Engagements und ihres Netzwerks sichtbarer machen.
(3582) Ende Juni traf sich der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (AfÖ) ergänzt um Präsidiumsbeisitzerin Nina Kowalewski in der BVRS-Geschäftsstelle in Bonn. Unser Kommunikationsreferent Simon Schmid, für den es die erste AfÖ-Sitzung war, hatte die Sitzung für zwei Tage geplant, denn die Themen waren vielfältig. Auf der Agenda standen u.a. ein Konzept zur Lehrlingswerbung über Social-Media, neue Ideen für den Rollladen- und Sonnenschutztag, der jedes Jahr am 20. März begangen wird, und eine App, mit der die Verbandskommunikation optimiert werden könnte. Ergebnisse der Sitzung wird die Ausschuss-Sprecherin Sandra Mayer-Wörner spätestens auf der Haupttagung in Ulm vorstellen können.
(3583) Handwerk ist mehr als ein Job. Handwerk ist eine Haltung – gerade, weil Ehrenamt für die Handwerksfamilie Ehrensache ist. Am diesjährigen „Tag des Handwerks“ (21. September) soll dieses gesellschaftliche Engagement in den Mittelpunkt rücken und bundesweit Strahlkraft entfalten. Handwerkerinnen und Handwerker, Betriebe und Organisationen sind unter dem Motto „Zeit, zu machen“ eingeladen, ihre Beiträge zu teilen. Alle wichtigen Infos rund um die Aktion im September finden Sie der Landingpage zum #TdH24!
(3584) Unter dem drolligen Titel „Baustelle und Currywurst“ veranstaltet die Bundesvereinigung Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) seit mehreren Jahren ihren Parlamentarischen Abend in Berlin. Für den BVRS nahm Kommunikationsreferent Simon Schmid an der Veranstaltung teil. Über spannende Themen rund um die Gebäudehülle und das Baugewerbe im allgemeinen diskutierten die Bundestagsabgeordneten Kassem Taher Saleh (B90/Grüne) und MdB Ulrich Lange (CSU). Daneben stand auch das Netzwerken und der kollegiale Austausch im Mittelpunkt des Abends, dabei ging es natürlich auch um das Aufmerksam machen auf die Themen des BVRS im politischen Berlin.
(3585) Wie Sie der Presse entnommen haben, hat die Bundesregierung am 5. Juli die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 vorgelegt. Zugleich hat sie einen Nachtragshaushalt in der Größenordnung von 11 Milliarden für das Jahr 2024 vorgelegt. Unabhängig von den Einzelheiten ist bislang Folgendes schon klar:
Der Bundeshaushalt 2024 wird insgesamt einschließlich des Nachtragshaushaltes nun ein Volumen von 489 Milliarden Euro haben, die Nettokreditaufnahme beträgt 50,5 Milliarden und insgesamt werden 52 Milliarden Euro investiert.
Im Jahr 2025 wird der Haushalt ein Gesamtvolumen von 481 Milliarden haben, bei einer Nettokreditaufnahme von 44 Milliarden und 57 Milliarden Investition.
Wohnungsbau:
Für den Wohnungsbau hat der Bundeskanzler eine zusätzliche Milliarde für die Förderprogramme der KFW angekündigt.
Wachstumspaket:
Eine erste, unmittelbare Einschätzung des Handwerks können Sie der Pressemitteilung unseres Dachverbandes ZDH entnehmen.
(3586) Die Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im Deutschen Bundestag wird sich aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs verzögern. Angestrebt wird die Verabschiedung des Gesetzes zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause. Geplant war die Verabschiedung des BEG IV in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Unter anderem gibt es noch andauernde Diskussionen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geplanten Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie bezüglich einer möglichen Befreiung von der Belegausgabepflicht. Mit der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens wird die Chance vergeben, zügig für den dringend notwendigen Bürokratieabbau zu sorgen. Der federführende Rechtsauschuss und die mitberatenden Ausschüsse sind nun gefordert, die kommenden Wochen zu nutzen, um die zahlreichen Ergänzungsvorschläge zum BEG IV sorgfältig zu prüfen und auch die Ergebnisse der Verbändeabfrage zu berücksichtigen. Die verlängerte Beratungszeit muss jetzt dafür genutzt werden, den Gesetzentwurf um deutlich wirkungsvollere Maßnahmen anzureichern.
(3587) Das vom BMAS aktualisierte Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist aktualisiert und mit Stand vom 1. Juli 2024 veröffentlicht worden. Unter den derzeit rund 87.000 als gültig in das Tarifregister des BMAS eingetragenen Tarifverträgen befinden sich aktuell 228 Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist auf der Internetseite des BMAS abrufbar.
(3588) Der Rat der EU hat am 25. Juni 2024 einen Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr gefasst. Auf die Zuwanderung ukrainischer Flüchtlinge in die Europäische Union reagierend hatte der Rat der EU im März 2022 einen Durchführungsbeschluss (EU) zur Aktivierung des vorübergehenden Schutzes angenommen. Nach einer ersten Verlängerung im September 2023 ist nach Ablauf der neuen Frist im März 2026 nach Art. 6 der Richtlinie keine weitere Verlängerungsoption vorgesehen. Mit dem am 25. Juni 2024 gefassten Durchführungsbeschluss wird der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine ab dem 4. März 2025 um ein weiteres Kalenderjahr bis zum 4. März 2026 verlängert.
Die Entscheidung des Rats ist folgerichtig. Entscheidend ist aber, dass rechtzeitig eine geeignete und dauerhafte Anschlusslösung – bestenfalls auf europäischer Ebene – gefunden wird. Diejenigen Betriebe, die ukrainische Flüchtlinge beschäftigen, erwarten eine verlässliche Regelung, dass eine Beschäftigung auch nach Ablauf des jetzt bis März 2026 verlängerten vorübergehenden Schutzes dauerhaft und rechtssicher fortgesetzt werden kann.
(3589) Informationen, Publikationen, Handreichungen, Veranstaltungen und Sonderumfragen: Das digitale Service-Angebot unseres Dachverbandes ZDH bietet Handwerksorganisationen und Betrieben – ergänzend zu dem Informationsangebot der einzelnen Branchen – einen Rundumblick über die wichtigsten gewerkübergreifenden Themen und aktuelle Entwicklungen. Von Kassenführung und E-Rechnung über das betriebliche Energiemanagement bis hin zu unterschiedlichen Seminar-Reihen finden Sie hier alles konzentriert, was das Handwerk bewegt. Reinklicken lohnt sich!
(3590) Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG.
(3591) Mit der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass zukünftig mehr Waren repariert als weggeworfen werden. Auch, wenn die Pflichten in erster Linie die Hersteller von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, kommen auf handwerkliche Reparaturbetriebe Änderungen zu: Welche dies sind und was Handwerkerinnen und Handwerker beachten müssen, darüber klärt ZDH-Referatsleiter Christian Reuter im „handwerk magazin“-Podcast auf.
(3592) Mit dem RS Aktuell 11-2023 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass das Portal sv.net nicht, wie ursprünglich geplant, am 29. Februar 2024 abgeschaltet wird, sondern darüber hinaus weiter genutzt werden kann, um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden. Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde nun endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Seit dem 1. Juli 2024 steht nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung.
Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal dringend zu empfehlen.
Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie auf dieser Website der BDA (siehe weiter unten im grünen Kasten), die regelmäßig aktualisiert wird.
(3593) Der europäische Normungsverband SBS hat seinen jährlichen Aufruf zu Bewerbungen von Normungsexperten gestartet. Ziel ist die Anwerbung von erfahrenen Fachleuten zur Vertretung von KMU-Interessen bei der europäischen und internationalen Normung (CEN, CENELEC, ETSI, ISO, IEC). Bis zum 9. September können Bewerbungen für das Jahr 2025 eingereicht werden. Am 29. August findet außerdem ein Onlineseminar statt, um interessierten Kandidaten wichtige Informationen für die Bewerbung zu geben und Möglichkeit zum Austausch mit SBS zu bieten.
Besonderen Bedarf sieht SBS bei Normungsbestrebungen in den Bereichen Ökodesign und Ressourceneffizienz, kritische Rohstoffe, EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten, Künstliche Intelligenz, Luftqualität, digitaler und grüner Wandel. Bewerbungen sind in diesen Bereichen daher besonders erwünscht. Weiterhin kann aber auch für andere Bereiche eine Expertentätigkeit angestrebt werden, KMU-Relevanz vorausgesetzt.
Von SBS geförderte Experten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10.500 €. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei physischen Teilnahmen an Sitzungen gezahlt.
Der Experte oder sein unterstützender Verband muss eine anteilige Finanzierung leisten. Darüber hinaus kann man auch als nicht bezahlter Experte akzeptiert werden. Daraus ergeben sich für die Fachleute Vorteile (z.B. Zugang zu Normungsgremien, Nutzung des SBS-Netzwerks).
Einige relevante Anforderungen an die Bewerber sind:
Die eingegangenen Bewerbungen werden von SBS entlang eines Kriterienkatalogs geprüft. Aussichtsreiche Bewerbungen werden dann der SBS-Vollversammlung voraussichtlich im Dezember zur Ernennung vorgeschlagen, sodass die Experten ihre Arbeit im Januar 2025 aufnehmen können.
Bei Rückfragen können Sie sich direkt an SBS (info@sbs-sme.eu) oder an Herrn Uebbing (uebbing@zdh.de) im Bereich Europapolitik des ZDH wenden. Für weitere Informationen über den Verband und seine Normungsarbeit, besuchen Sie die Internetseite von SBS. Dort finden Sie auch Informationen über aktuelle und künftige Veranstaltungen sowie Normungsaktivitäten von SBS.
(3594) Am 17. Juli vollendet Georg D. Hager, Geschäftsführer des Fachverbandes Berlin/Brandenburg, sein 75. Lebensjahr.
Am 14. August feiert Peter Huber, BVRS-Präsidiumsmitglied und Vorstandsmitglied der Innung Südbayern, seinen 65. Geburtstag.
Beiden Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche und alles erdenklich Gute für die nächsten Jahre!
(3556) Wie schon in der letzten RS Aktuell mitgeteilt, hat der technische Referent Björn Kuhnke zum 31. Mai auf eigenen Wunsch den BVRS verlassen. Dies tut jedoch einer qualifizierten und zeitnahen technischen Beratung und der Betreuung des Technischen Kompetenzzentrums (TKZ) keinerlei Abbruch. Bis zur Neubesetzung wird die Arbeit durch den langjährigen Leiter des TKZ, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rommel, fortgesetzt. Anfragen richten sie bitte an technik@rs-fachverband.de. Sie erhalten kurzfristig eine Antwort.
(3557) Beim Anmelden auf dem Rollladen- und Sonnenschutzportal unter www.rollladen-sonnenschutz.de hatten viele Nutzer leider Probleme mit ihren Passwörtern. Dies führte dazu, dass sie ständig neue Passwörter anfordern mussten. Glücklicherweise erhielten wir einen Hinweis aus unserer Community, der uns auf den Fehler aufmerksam machte. Wir konnten das Problem daraufhin beheben.
(3558) Wie schon mehrfach angekündigt, findet vom 18. bis 20. Oktober 2024 unsere diesjährige Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg lädt alle Mitglieder, Freunde und Förderer des Verbandes in die Stadt an der Donau ein. Es erwartet Sie ein vielfältiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm und hochkarätigen Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen sowie ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre steht vor dem Druck und wird zusammen mit den weiteren Anmeldeunterlagen in Kürze verschickt. Weitere Infos gibt es auch in der Mai-Ausgabe der R+S in einem Interview mit Obermeister Tino Steimle.
Die Hotelzimmer in unserem Tagungshotel Maritim Ulm können bereits jetzt unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm gebucht werden.
Natürlich hoffen die Innung Württemberg und wir auf eine rege Teilnahme an unserem Branchenfamilientreffen.
(3559) Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) verleiht auch im Jahr 2024 wieder seinen renommierten Ausbildungspreis. Dieser Preis würdigt die herausragenden Leistungen von Ausbildungsbetrieben, die sich durch ihr Engagement in der Branche besonders hervorgetan haben. Dies wird aktuell mit Blick auf die anstehenden Gesellenprüfungen deutlich, die für viele angehende Fachkräfte ein bedeutender Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn sind.
Bedeutung des Ausbildungspreises
Der Ausbildungspreis des BVRS hat sich über die Jahre zu einer angesehenen Auszeichnung in der Branche entwickelt. Er fördert die Motivation und das Engagement der Ausbildungsbetriebe und setzt gleichzeitig ein Zeichen für die hohe Qualität der Ausbildung im Bereich Rollladen und Sonnenschutz. Der Preis dient nicht nur der Anerkennung der individuellen Leistungen, sondern auch der Förderung des gesamten Berufsstands.
Die Rolle der Gesellenprüfungen
Die anstehenden Gesellenprüfungen stellen einen entscheidenden Meilenstein für die Auszubildenden dar. Sie sind der Nachweis für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungszeit und der erworbenen fachlichen Kompetenzen. Die Auslobung des Ausbildungspreises verleiht den Prüfungen eine noch größere Bedeutung und erhöht sicher die Motivation der Teilnehmer, ihr Bestes zu geben.
Auswahlverfahren und Preisverleihung
Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Fachjury, die sich aus erfahrenen Mitgliedern zusammensetzt. Kriterien sind unter anderem die fachliche Kompetenz, die während der Ausbildung unter Beweis gestellt wird, sowie das Engagement und die Innovationsbereitschaft der Ausbildungsbetriebe.
Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen der Haupttagung des BVRS dieses Jahr in Ulm statt. Hier wird der Preisträger in einem festlichen Rahmen geehrt und seine Leistungen gewürdigt. Der Ausbildungspreis umfasst neben einer Urkunde auch eine finanzielle Anerkennung.
Perspektiven für die Zukunft
Der Ausbildungspreis 2024 des BVRS soll nicht nur die herausragenden Leistungen der Preisträger würdigen, sondern auch die Attraktivität des Berufsfeldes Rollladen und Sonnenschutz erhöhen. Durch die öffentliche Anerkennung der Ausbildungserfolge wird ein positives Signal an alle jungen Menschen gesendet, die eine Karriere in dieser Branche in Betracht ziehen, aber auch an Betriebe, die bisher noch nicht ausbilden.
Mit dem Ausbildungspreis wird somit auch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses geleistet, der für die Zukunft der Branche von entscheidender Bedeutung ist.
Alle weiteren Informationen gibt es bei Bildungsreferent Enno Schaumburg (Tel. +49 228 95210-18, enno.schaumburg@rs-fachverband.de).
(3560) Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Unwetterereignissen. Im Zeitraum vom 17. Mai bis 22. Mai 2024 waren das Saarland und Rheinland-Pfalz betroffen, hiernach ist es insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg zu heftigen unwetterbedingten Katastrophen gekommen. Es sind beträchtliche Schäden entstanden, die beseitigt werden müssen und zu erheblichen finanziellen Belastungen bei den Betroffenen führen.
Mit Hilfe von verschiedenen Maßnahmen schafft die Finanzverwaltung regelmäßig nach schweren Unwetterereignissen mittels sog. Katastrophenerlasse für die Betroffenen umfassende steuerliche Erleichterungen, um unbillige Härten zu vermeiden. Zu den Kernelementen der Katastrophenerlasse zählen u. a. Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen, vereinfachte Spendennachweise, steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Verlust von Buchführungsunterlagen und Regelungen der vereinfachten steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.
Bei regional begrenzten Ereignissen erfolgt immer eine Abstimmung zwischen dem jeweiligen Finanzministerium des Bundeslandes und des Bundesministeriums für Finanzen. Darüber hinaus werden die Finanzministerien der anderen Bundesländer über den Erlass informiert, da die Auswirkungen von Katastrophenerlassen nicht auf die regionale Steuerverwaltung beschränkt sind.
Der Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes vom 21. Mai 2024 (Az. S 1915-1#0492024/079674) führt in der Einleitung aus, wer als Geschädigter im Sinne des Erlasses gilt. Zwingend erforderlich ist eine nachweislich unmittelbare und nicht unerhebliche negative wirtschaftliche Betroffenheit durch das Hochwasser. Dies gilt gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Erlass verwiesen.
Außerdem gelten für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Regelungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld.
Der ZDH hat auf seiner Internetseite Informationen über die steuerlichen Hilfeleistungen für vom Hochwasser Betroffene veröffentlicht, die bei Bedarf laufend aktualisiert werden.
(3561) Ab 1. Juli wird es ernst: Dann gilt die LKW-Maut in Deutschland auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Allerdings konnte unser Dachverband ZDH erreichen, dass es im Gesetz eine Handwerkerausnahme gibt. In der Zwischenzeit konnten zudem viele Detailfragen mit den Behörden geklärt werden. Wo die Ausnahmen gelten und welche Nachweise dafür notwendig sind, dazu finden Sie alle Informationen auf der neuen ZDH-Themenseite zur LKW-Maut.
(3562) Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur über den Projektträger Jülich beantragen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt 150 Millionen Euro für die Förderung von nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Die Förderung zielt auf Unternehmen, die diese Lademöglichkeiten nicht öffentlich zugänglich machen, sondern für eigene Fuhrparks nutzen. Es ist nur die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) möglich. Nach einem ersten Förderaufruf im letzten Jahr will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut KMU wie auch Großunternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen. Zitat: „Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors.“ Die Antragstellung ist seit dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich (PTJ) möglich. Nicht-öffentliche Schnelllade-infrastruktur: Antragseinreichung (ptj.de)
(3563) Zum 01. Juli 2024 erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen.
(3564) Zum 1. Juni 2024 traten weitere Regelungen aus dem Gesetz und der Verordnung zur Fachkräfteeinwanderung – wie insbesondere die neue Chancenkarte und die erweiterte Westbalkanregelung – in Kraft. Informationen einen Selfcheck zur Chancenkarte und Folge-Chancenkarte finden Sie auf „Make it in Germany“ unter Chancenkarte zur Jobsuche und Self-Check: Chancenkarte .
Hinweise:
Hinweise zur Westbalkanregelung:
Zu beachten ist:
(3565) Mit kostenlosen Unterstützungsangeboten leistet das Goethe-Institut bei der Integration von Personen im Kontext der Erwerbsmigration Hilfestellungen. Im Rahmen des Projekts stehen u.a. sogenannte Willkommenscoaches „als Ansprechpersonen für neuzuwandernde Drittstaatsangehörige, die aus beruflichen oder privaten Gründen mit Visum nach Deutschland kommen, während der Übergangszeit und nach der Ankunft in Deutschland zur Verfügung“. Die Kurse, die als Teil des Projekts für Zugewanderte kostenlos angeboten werden, können als Ergänzung zu bereits vorhandenen Angeboten im Handwerk, wie etwa den Willkommenslotsen, verstanden werden. Die Kurse bereiten auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor, bieten Erstorientierung und unterstützen bei der sozialen Integration.
Für Betriebe und Handwerksorganisationen kann durch dieses Angebot eine Entlastung hinsichtlich der Betreuung von Zugewanderten geschaffen und der Fokus auf die betriebliche Integration gelegt werden. Das Portfolio umfasst Online- und Präsenzveranstaltungen zu Themen wie z.B. Wohnen, Versicherung, Gesundheitswesen, Steuererklärung, Verträge. Darüber hinaus werden niveauspezifische Sprachkurse angeboten.
Das Goethe-Institut plant, die aktuell noch größtenteils auf Pflegeberufe zugeschnittenen Sprachkurse künftig auf andere Berufsbereiche zu erweitern.
Nähere Informationen zum Angebot entnehmen Sie der beigefügten Broschüre oder der Webseite Integrationsangebote für Unternehmen.
(3566) Spannende Vorträge, eine interessante Fachausstellung und ein schönes Rahmenprogramm bot der Jahreskongress des Verbandes Fenster und Fassade (VFF). Unter dem Motto „Gestärkt aus der Krise“ trafen sich rund 350 Branchenvertreterinnen und -vertreter in Hamburg, um zwei Tage über die Themenblöcke Klimawandel und Digitalisierung zu sprechen.
Der prominenteste Redner, Prof. Mojib Latif, Meteorologe und Klimaforscher, nahm in seinem Vortrag Bezug auf die Hochwasser-Lage in Süddeutschland und betonte, dass in einer wärmeren Welt häufiger mit Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen sei.
Künstliche Intelligenz baut keine Häuser, das weiß natürlich auch Dr. Léa Steinacker. Die Sozialwissenschaftlerin und Unternehmerin weiß aber, wo KI die Abläufe in der Bauwirtschaft schneller, effizienter und kostengünstiger machen kann. Bald werden Computer in der Lage sein, durch Abgleichen des Lagerbestandes mit dem Auftragseingang selbstständig das notwendige Material zu bestellen. Oder eine künstliche Intelligenz wir dabei helfen Verträge auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Noch ist unklar, was genau KI verändern und in welchem Tempo der Wandel kommen wird. KI ist aber mit Sicherheit das Mega-Thema der Zukunft und damit grundgenug, dass wir uns auch auf unserer eigenen Haupttagung in Ulm vom 18. bis 20.10.2024 in Ulm damit intensiv befassen.
(3567) Das Sommerfest des Landes Nordrhein-Westfalen in Berlin gehört zu den wichtigsten politischen Events in der Hauptstadt. Politik, Unternehmen, Verwaltung und Verbände treffen sich im zwanglosen Rahmen in der Landesvertretung NRW zum Netzwerken und Austauschen.
BVRS Kommunikations-Referent Simon Schmid konnte die Veranstaltung besuchen, interessante Gesprächspartnerinnen und -partner treffen und über die Interessen des deutschen Handwerks im Allgemeinen und unserer Branche im Besonderen zu sprechen. Miteinander sprechen ist immer wichtig, deswegen wird der BVRS diese und ähnliche Veranstaltungen zukünftig bestimmt wieder besuchen.
(3568) Das Arbeitsgericht Köln entschied, dass die fristgerechte Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters während der Probezeit rechtswidrig ist, da sie eine Diskriminierung wegen der Behinderung darstellt.
Der mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehinderte Kläger war seit dem 01. Januar 2023 bei der beklagten Kommune als „Beschäftigter im Bauhof“ beschäftigt und wurde in verschiedenen Kolonnen des Bauhofs eingesetzt. Ab Ende Mai war der Kläger arbeitsunfähig. Am 22. Juni 2023 kündigte die beklagte Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2023.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte ist nicht wirksam. Der Arbeitgeber ist auch während der Probezeit verpflichtet, ein Präventionsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt möglichst frühzeitig als Präventionsmaßnahme einzuschalten sind, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, eintreten. Dies hat die Arbeitgeberin im Streitfall nicht getan.
(3569) Ein 50-jähriger Bewerber hatte eine Absage auf seine Bewerbung als Verkäufer bei einem Tankstellenbetreiber erhalten. Anschließend machte er mit einer Klage u. a. einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. In der Ausschreibung des Tankstellenbetreibers hieß es u. a.: „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Der Bewerber war der Auffassung, die Formulierung sei ein Hinweis auf eine Altersdiskriminierung. „Jung“ beziehe sich auf das Alter der zu suchenden Teammitglieder. Der Arbeitgeber hingegen vertrat die Ansicht, die Stellenanzeige enthalte keine Altersvorgabe. Die Formulierung beschreibe vielmehr das Team.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage ab und folgte der Argumentation des Arbeitgebers (Az.: 2 Sa 61/23). Es handelt sich um eine überspitzte, ironische, nicht ernst gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle, nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potenziellen Bewerber. Der Arbeitgeber hat die Stelle in seinem Betrieb somit nicht unter Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung ausgeschrieben. Daher steht dem Bewerber keine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.
(3570) Ein Frachtpilot hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder YouTube geteilt, obwohl es im Unternehmen u. a. eine Geheimhaltungsverpflichtung sowie bestimmte Zustimmungserfordernisse gab. Der Pilot hatte eine Nebentätigkeit unter dem Stichwort „Promotion, Modeln (Blogger)“ beantragt und diese auch genehmigt bekommen. Er ging daher davon aus, dass seine Veröffentlichungen durch diese Genehmigung abgedeckt seien. Der Pilot teilte z. B. Fotos aus dem Cockpit, von sich bei der Arbeit oder in Dienstuniform. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin das Arbeitsverhältnis.
Das Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam. Das ungenehmigte Posten von Bildern vom Arbeitsplatz stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Dem Arbeitgeber steht das Recht am eigenen Bild und Wort zu. Dieses Recht hat der Kläger durch die Postings verletzt. Zudem hat er gegen seine umfassende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, da keine Erlaubnis für derartige Veröffentlichungen vorlag.
(3571) Vizepräsident Matthias Klenner wurde am 12. Juni anlässlich des 1.050-jährigen Jubiläums seiner Heimatgemeinde Klostermansfeld mit dem Ehrenkreuz der Gemeinde ausgezeichnet. Die Gemeinde würdigt hiermit die besonderen Verdienste Klenners auf kommunaler Ebene.
Der BVRS gratuliert sehr herzlich!
(3572) Südbayerns Obermeister Meinhard Berger wurde anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Innung am 8. Juni von BVRS-Vizepräsident Matthias Klenner mit der höchsten Auszeichnung des Verbandes, der Goldenen Ehrennadel, gewürdigt. Klenner betonte in seiner Laudatio besonders die großen Verdienste Bergers als langjähriger Obermeister seiner Innung, besonders aber als früheres Präsidiumsmitglied, als Mitglied des Berufsbildungsausschusses und als Sachverständiger am Ausbildungsneuordnungsverfahren 2016.
Eine ausführliche Berichterstattung über die gesamte Jubiläumsveranstaltung folgt in der kommenden Ausgabe der R+S.
(3573) Der langjährige Prokurist der Firma Alulux und das ehemalige Mitglied des Industriebeirats Hans-Hermann Voßhenrich vollendet am 4. Juli sein 80. Lebensjahr.
Herzliche Glückwünsche nach Verl!