RS-Aktuell Ausgabe 2024-10

RS-Aktuell Ausgabe 2024-10

Herzlich willkommen in Ulm

(3626) Nach coronabedingter Verschiebung um zwei Jahre findet in dieser Woche in Ulm die 62. BVRS-Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg und wir freuen uns sehr auf interessante Tage mit Ihnen an der schönen blauen Donau.

Die Haupttagung beginnt – nach dem Frühstarterprogramm am Morgen – am Freitag (18. Oktober) um 14 Uhr im Einsteinsaal des mit dem Maritim-Hotel verbundenen Kongresszentrums und endet am Sonntagmorgen (20. Oktober).

Höhepunkte der Tagung sind u. a. die Vorträge von Christoph Krause, Marc Gassert und Udo Hermann. Gute Stimmung herrscht sicher bereits beim „Württembergischen Begrüßungsabend“ in der Oldtimer Fabrik Neu-Ulm am Freitagabend – freuen Sie sich hier außer auf tolle Exponate aus der Welt der Autos auf schwäbische Spezialitäten in fester und flüssiger Form. Am Samstagabend erleben Sie im Einsteinsaal einen Gala-Abend mit vielen Überraschungen – Musik und Unterhaltung natürlich inklusive.

Aus dem umfangreichen Rahmenprogramm seien die verschiedenen Fahrten und Rundgänge in Ulm sowie ins LEGOLAND erwähnt.

Die Anreise zum Maritim-Hotel Ulm ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto problemlos möglich. Der Info-Tisch des BVRS befindet sich diesmal voraussichtlich im Foyer des Einsteinsaals im Kongresszentrum. Der Weg dorthin von der Hotellobby aus ist überdacht und ausgeschildert. An unserem Infotisch bekommt jeder Teilnehmer seine Unterlagen für die Tagung. Die Begleitprogramme hingegen starten von der Hotellobby aus.

Warnmeldung – täuschend echte freenet-Rechnungen

(3627) Wie die Kreishandwerkerschaft Ulm mitgeteilt hat, erhalten derzeit Mobilfunk-Kunden gefälschte freenet-mobilfunk-Rechnungen per E-Mail, die täuschend echt aussehen.

Mutmaßliche Betrüger versuchen, über freenet-Kunden an Geld zu kommen. Sie verschicken Mails mit der Mitteilung, dass das Lastschriftverfahren ausgesetzt ist und das Konto einen offenen Betrag aufweise. Sobald die Forderung jedoch beglichen sei, würde die Abbuchung wieder per Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Sollten Sie ein solches, oder ähnliches Schreiben erhalten, seien Sie vorsichtig und prüfen Sie dieses genau auf seine Richtigkeit. Kontaktieren Sie Ihren Mobilfunk-Anbieter. Wir raten dringend, auf solche Schreiben nicht zu reagieren. Seien Sie wachsam!

 Online-Digitalisierungswerkstatt 2025/26 „Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk“

(3628) Künstliche Intelligenz (KI) automatisiert lästige Arbeiten, federt die Effekte des Fachkräftemangels ab, überwindet bürokratische Hürden und hilft dabei, steigende Kundenerwartungen zu erfüllen. – z. B. durch Bestell- und Verwaltungs-Automatisierung, KI-Anrufbeantworter, intelligente Website-Chatbots und automatische Qualitätsprüfungen im Bau und bei der Fertigung. Als Betrieb lernen Sie im Rahmen der 12-monatigen Digitalisierungswerkstatt des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk alles zum Potenzial von KI für Ihren Betrieb und setzen ein konkretes KI-Projekt um. Dabei werden Sie von Beratern, KI-Trainern und Digitalisierungs-Experten unterstützt. Die Veranstaltung ist kostenfrei! Weitere Informationen gibt es hier: Online-Digitalisierungswerkstatt 2025/26

Wohnraum für Azubis: Neue Themenseite auf zdh.de

(3629) Azubis sind in der Regel minderjährig, haben keinen Führerschein und kein Riesenbudget für einen Umzug – sind also in ihrer Mobilität für eine Lehre eingeschränkt. Die Unterstützung der Mobilität von Azubis durch bezahlbaren Wohnraum ist ein entscheidender Ansatzpunkt zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk. Unser Dachverband ZDH widmet dem „Jungen Wohnen“ daher eine neue Themenseite.

Kleine Hände, große Zukunft: Es geht wieder los!

(3630) Der Kita-Wettbewerb 2024/2025 geht in die nächste Runde: Kita-Kinder aus ganz Deutschland erhalten die Gelegenheit, die spannende und vielfältige Welt des Handwerks hautnah zu erleben und selbst kreativ mit ihren Händen tätig zu werden. Handwerksbetriebe schenken Kitas und Kindern einen Tag voller praktischer Erfahrungen. Die Kinder gestalten aus ihren Erfahrungen ein Plakat. Pro Bundesland wird ein Gewinner gekürt. Mehr Infos gibt es hier.

IAB-Kurzbericht belegt hohe Betriebs- und Berufstreue von Ausbildungsabsolventen

(3631) Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Betriebs- und Berufstreue von Ausbildungsabsolventen des Handwerks untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht (Link). Diese fußen auf Daten des „Ausbildungspanel Handwerk“, welches in Kooperation mit den Handwerkskammern, die Daten aus ihren Lehrlingsrollen zur Verfügung gestellt haben, entstanden ist. Diese Lehrlingsrollendaten wurden mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft, um die Arbeitsmarktverläufe der Ausbildungsabsolventen nachzuzeichnen.

Ein zentrales Ergebnis des veröffentlichten IAB-Kurzberichtes ist, dass die Zahl der Ausbildungsabsolventen im betrachteten Zeitraum (2014 bis 2020) zwar zurückging, die Absolventenkohorte 2020 jedoch häufiger im Ausbildungsbetrieb und/oder -beruf verblieb als die beiden Vergleichskohorten (2014 und 2017). So waren 58,2 Prozent des Ausbildungsabsolventenjahrganges 2020 auch 12 Monate nach Ausbildungsabschluss noch in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Zum Vergleich: Beim 2014er Jahrgang traf dies auf 52,4 Prozent der Absolventen zu, beim 2017er Jahrgang auf 53,9 Prozent. Als mögliche Erklärungen für die gewachsene Betriebstreue führen die Autoren einen Sondereffekt der Corona-Pandemie an. Die Pandemie habe, so die Vermutung, die Beschäftigungsalternativen für die Absolventenkohorte 2020 eingeschränkt. Eine weitere Erklärungsmöglichkeit wird im wachsenden Fachkräftemangel gesehen, welcher eine Beschäftigung im Handwerk bzw. im Ausbildungsbetrieb auch nach dem Ausbildungsende attraktiver mache.

Jenseits der einzelbetrieblichen Perspektive stimmt auch der Befund der Berufstreue optimistisch. So waren 78,5 Prozent des Absolventenjahrgangs 2020 auch 12 Monate nach Ausbildungsende noch in dem Beruf beschäftigt, den sie erlernt haben (2014er Kohorte: 75,4 Prozent; 2020er Kohorte: 75,3 Prozent). Dies kann als Indiz für eine gute Passung von im Zuge der beruflichen Ausbildung erworbenen und durch eine Gesellenprüfung objektiv bescheinigten Kompetenzen mit den qualifikatorischen Arbeitsmarktanforderungen interpretiert werden. Dass dieser Wert deutlich oberhalb jenes für die Betriebstreue liegt zeigt, dass auch Ausbildungsabsolventen, die nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb verbleiben wollen oder können, eine qualifikationsadäquate Beschäftigung finden.

Die Autoren weisen im Fazit darauf hin, dass in künftigen Forschungsarbeiten noch untersucht werden müsse, ob bzw. in welchem Maße die gestiegene Betriebs- und Berufstreue von Ausbildungsabsolventen im Handwerk, die insgesamt rückläufige Absolventenzahl zu kompensieren vermag. Zudem sei noch offen, wie sich die Betriebs- und Berufstreue in den kommenden Jahren entwickle und inwiefern der 2020er Absolventenjahrgang von Corona Sondereffekten beeinflusst ist.

Beide Fragen sind vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung im Handwerk äußerst relevant und zeigen exemplarisch, dass ein Austausch zwischen IAB und Handwerksorganisation lohnend ist.

Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

(3632) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gem. § 139 c AO ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen zugeteilt wird. Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.

Die W-IDNr. wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Sie dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) beschlossen. Am 21. August 2024 wurde diese zur Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet. Mit der WIdV sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z. B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat kürzlich umfassende Informationen zur W-IdNr. auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hierzu zählen u. a. Informationen über Vergabe, Aufbau und Verwendung der W-IdNr.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen stellt Kollegium vor

(3633) Unter der Kommission von Ursula von der Leyen wird es künftig sechs Exekutiv-Vizepräsidenten geben. Die Kommissare inklusive der Vizepräsidenten haben jeweils eigene Zuständigkeiten und sind den Dienststellen der EU-Kommission (sog. Generaldirektorate) zugeordnet.

Eine Übersicht aller Vizepräsidenten und Kommissare finden Sie hier. Die aus Handwerkssicht zentralen sind: Ursula von der Leyen (Kommissionspräsidentin), Teresa Ribera Rodriguez (Vizepräsidentin für den sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang), Stéphane Séjourné (Vizepräsident für Prosperität und Industriestrategie) und Roxana Minzatu (Vizepräsidentin für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorsorge). Hinzu kommen die Kommissare Valdis Dombrovskis (Wirtschaft und Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung), Wopke Hoekstra (Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum), Maria Luis Albuquerque (Finanzdienstleistungen sowie Spar- und Investitionsunion (bisher: Kapitalmarktunion)), Jessika Roswall (Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft), Dan Jørgensen (Energie und Wohnungswesen) und Ekaterina Zaharieva (Start-ups, Forschung und Innovation).   

Das Thema Bürokratieabbau spielt auf Ebene der Vizepräsidenten nicht die angekündigte große Rolle. Es ist bei Kommissar Dombrovskis angesiedelt. Darüber hinaus enthalten alle persönlichen Schreiben („Mission Letters“) den Auftrag, zum Thema Vereinfachung und Entlastung beizutragen. KMU sollen von Bürokratiebelastungen im Umfang von 35 Prozent entlastet werden. Die europäische KMU-Politik findet sich in den Bezeichnungen der Kommissare nicht wieder. Zuständig ist der Franzose Séjourné.

Die designierten Vizepräsidenten und Kommissare müssen sich noch den Anhörungen durch die Europaabgeordneten in den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments stellen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Kommission ihr Amt nicht vor dem 1. Dezember antritt.   

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-09

Haupttagung 2024 in Ulm

(3606) Die Anmeldefrist zur diesjährigen Haupttagung konnten wir vom 20. September um eine Woche bis zum
27. September verlängern. Alle weiteren Informationen unter www.rs-tagung.de.

Zu Besuch im Bundestag

(3607) Die politische Kommunikation soll zukünftig wieder eine größere Rolle beim BVRS spielen. Als Auftakt dafür reisten Ingo Plück und Simon Schmid im Anfang September nach Berlin und führten Gespräche mit Abgeordneten von SPD, CDU, CSU, Grünen und FDP. Besonders im Fokus waren die Themen Meisterpflicht, Berufsausbildung, Gebäudetyp E, die Bau- und Sanierungskrise und den Beitrag der RS-Handwerks zum Erreichen der Klimaziele. Besonders erfreulich war, dass alle Politikerinnen und Politiker ein offenes Ohr für die Themen unserer Branche hatten. Damit bilden die Gespräche eine gute Grundlage, um die Beziehungen zwischen dem BVRS und Entscheiderinnen und Entscheidern im Bundestag zu vertiefen. Dazu werden auch Unternehmensbesuche bei Mitgliedsbetrieben beitragen, für die wir von allen Abgeordneten eine Zusage bekommen haben.

Neuer Gefahrtarif für BGHM-Mitgliedsbetriebe: Erste Infos und Online-Seminar

(3608) Ein Großteil der BVRS-Mitgliedsbetriebe ist bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gesetzlich unfallversichert.

Zum 1. Januar 2025 tritt bei der BGHM ein neuer Gefahrtarif in Kraft. Er bildet die Grundlage der ab April 2026 geltenden neuen Beitragsberechnung und verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Mit dem neuen Gefahrtarif ergeben sich zum Teil größere Änderungen, die für manche Betriebe der Branchen Holz und Metall zu Beitragserhöhungen führen.

Jede Berufsgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre einen Gefahrtarif aufzustellen. Der neue Gefahrtarif der BGHM wurde in der Sitzung der Vertreterversammlung am 26. Juni 2024 beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung am 11. Juli 2024 genehmigt. Darin sind die Gewerbezweige, für die die BGHM zuständig ist, aufgeführt. Sie sind nach gleichen oder ähnlichen Gefährdungsrisiken in Tarifstellen zusammengefasst. Der Gefahrtarif enthält zudem die für die Tarifstellen geltenden Gefahrklassen, nach denen die Mitgliedsunternehmen veranlagt werden. Errechnet wurden die Gefahrklassen, indem Arbeitsentgelte und Versicherungssummen aus den Jahren 2019 bis 2022 und gezahlte Entschädigungsleistungen für Versicherte im gleichen Zeitraum gegenübergestellt wurden.

Die Veranlagungsbescheide mit der neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Gefahrklasse werden Ende Oktober 2024 an die Unternehmen versandt.

Nach dem Versand der Veranlagungsbescheide im Oktober 2024 wird die BGHM für Vertreter der Mitgliedsbetriebe Online-Seminare durchführen. Die Termine werden unter www.bghm.de, Webcode 705, beziehungsweise über das Onlineportal „meineBGHM“ ab 25. Oktober 2024 buchbar sein.

DMH – German Craft Skills gehen in die heiße Phase!

(3609) In zahlreichen Innungs- und Kammerbezirken bleibt die Anmeldung zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk DMH weiterhin möglich! Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an Europas größtem Berufswettbewerb teilzunehmen? Wo können junge Ausnahmetalente sich anmelden? Wann finden die Wettbewerbe auf Bundesebene statt? Die Themenseite rund um die Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills klärt auf!

Ausbildungspraxis – Jetzt Leando entdecken!

(3610) Informieren – Vernetzen – Qualifizieren: Das ist der Ansatz, der hinter dem „Leando“ steckt, einem Portal des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für Ausbildungs- und Prüfungspersonal. Damit sich das Portal konsequent an die Anforderungen der modernen Ausbildung anpassen kann, ist Ihre Unterstützung gefragt: Aktuell sucht das Leando-Team nach Ausbildern und Prüfern, die das Portal kostenlos ausprobieren und persönliches Feedback rund um die Inhalte und Funktionen geben. Gesucht werden dafür Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Berufssparten, Altersgruppen und mit unterschiedlichen Social-Media-Kenntnissen. Klingt nach einer guten Gelegenheit zum Reinschnuppern? Dann können Sie sich hier für einen Termin anmelden!

Die Fördersätze in der Begabtenförderung werden erhöht

(3611) Die Bundesregierung bietet Bildungsteilnehmern im Rahmen verschiedener Förderprogramme seit vielen Jahren finanzielle Unterstützung, darunter auch im Weiterbildungs- und im Aufstiegsstipendium. Im Gleichklang zur Erhöhung der BAföG-Sätze für Studierende wurden nun auch die Fördersätze in diesen beiden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Programmen erhöht. Im Weiterbildungsstipendium werden die Fördersätze ab dem 1. Januar 2025 auf insgesamt bis zu 9.135 Euro (bislang 8.700 Euro), verteilt auf drei Förderjahre, erhöht. Der Eigenanteil bleibt weiterhin bei 10 Prozent. Die Förderpauschalen im Aufstiegsstipendium wurden zum 1. September 2024 auf jährlich 3.045 Euro (für Teilzeit-Studierende) bzw. monatlich 992 Euro (für Vollzeit-Studierende) angehoben. Somit erhalten im Weiterbildungsstipendium alle von der zuständigen Handwerkskammer noch geförderten sowie neu in das Programm aufgenommene Stipendiaten um 5 Prozent höhere Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen. Die Erhöhung der Fördersätze ist – neben der in den vergangenen beiden Jahren bereits umgesetzten Erhöhung der Zahl der Weiterbildungsstipendien pro Jahr um 500 auf jetzt 6.500 – ein Baustein der „Exzellenzinitiative für berufliche Bildung“ des BMBF.

E-Rechnung – Online-Workshop der DATEV und Checkliste

(3612) Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinen-lesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass der Prozess des Rechnungseingangs in den Unternehmen angepasst wird, denn eine E-Rechnung ist keine PDF, Excel oder Word Rechnung!

DATEV bietet einen Online-Workshop zu diesem Thema am 12. Dezember 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr an. Dieser Workshop bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Wissen über die effiziente Verwaltung von Rechnungen zu vertiefen und dabei die Vorteile der E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung kennenzulernen.

Die Teilnahme am Workshop ist für Verbands- und Innungsmitglieder kostenfrei. Die Anmeldung, Abwicklung und Umsetzung erfolgt über diesen Link. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer automatisch einen Einwahllink und weitere Informationen.

Wer unsicher ist, wie die Einführung im Betrieb gelingt, findet bereits jetzt mithilfe der Checkliste von ZDH und DATEV Unterstützung, um den eigenen Informations- und Digitalisierungsstand zu prüfen und die Umsetzung so zu vereinfachen. Zur Checkliste sowie weiteren hilfreichen Tipps rund um die Einführung der E-Rechnung gelangen Sie hier.

Cyberschutz für Handwerksbetriebe von der SIGNAL IDUNA

(3613) Die schnell voranschreitende Digitalisierung lässt Handwerksbetriebe zu einem immer begehrteren Ziel von Hackerangriffen werden. Obwohl sich 90 Prozent der Bedrohung bewusst sind, besitzen nur 10 Prozent eine Cyber-Versicherung. Dabei muss man selbst keine IT-Experte sein, um sich vor solchen Gefahren zu schützen.

Jeder Betrieb denkt und agiert heutzutage digital. Ob Kundendaten oder Kommunikation, nichts funktioniert ohne Anschluss ans Netz. Schwachstellen oder Unwissenheit werden mittlerweile immer öfter von Cyber-Kriminellen ausgenutzt. Die Täter müssen dabei nicht mal vor Ort sein, sondern operieren von der ganzen Welt aus. Gerade das macht es für jeden Betrieb so gefährlich und für Cyber-Kriminelle so lukrativ. Ist der eigene Betrieb erst einmal von einem Cyber-Angriff betroffen, kann alles passieren: das IT-System muss wiederhergestellt werden, eine Betriebsunterbrechung folgt und auch Schadenersatzforderungen können erhoben werden. Ohne professionelle Hilfe kann sogar ein existenzieller Schaden drohen. Damit es nicht so weit kommt, steht das BVRS-Fördermitglied SIGNAL IDUNA seinen Kunden mit dem
SI Cyberschutz im Schadenfall als verlässlicher Partner unterstützend zur Seite.

Mit Perseus ist hier ein kompetenter IT-Partner an Bord, der mit einem 24-Stunden-Support und seinem Online-Portal für Soforthilfe sorgt. Über Online-Trainings für Mitarbeiter und Phishing-Simulationen wird bereits vor einem Schadenfall ein umfangreicher Werkzeugkasten zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der September-Ausgabe der R+S. Weitere Infos unter www.signal-iduna.de/si_cyberschutz.

BAMAKA 2024 Highlights: Erweiterte Partnerschaften und attraktive Rabatte!

(3614) Im zweiten Halbjahr 2024 bietet unser Rahmenvertragspartner BAMAKA erneut verbesserte Einkaufskonditionen in allen Bereichen an – mit besonderen Highlights im Automotive-Sektor. Dank neuer Partnerschaften und erweiterten Kooperationen kann die BAMAKA unseren Mitgliedern attraktive Rabatte und Sonderkonditionen bei einer Vielzahl neuer Marken anbieten. Die verbesserten Konditionen umfassen nicht nur klassische Fahrzeuge, sondern auch eine breite Palette an neuen, innovativen Modellen. So können Sie von den neuesten Entwicklungen auf dem Markt profitieren und gleichzeitig Kosten sparen.

Mitgliedervorteile von CarFleet24

(3615) Auch der langjährige BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet Mitgliedsbetrieben Aktionsmodelle diverser Hersteller. Zugang hierzu finden Sie unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Fon: +49 (89) 411146-59,

Fax: +49 (1805) 717108,

Mail: kundenbetreuung@carfleet24.de

Ampere informiert | Jetzt Energieverträge prüfen lassen

(3616) Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt bietet eine seltene Gelegenheit für viele Unternehmen: langfristige Planungssicherheit und erhebliche Kosteneinsparungen – denn die Preise für Strom und Gas sind nach unsicheren Jahren deutlich gefallen!

  • Entspannte Energiemärkte durch drastisch gesunkene Preise für Strom und Gas
  • Günstige Konditionen durch die Rückkehr des Wettbewerbs unter den Energieversorgern
  • Zukunftssicherheit durch Ampere-Rahmenverträge mit Bestkonditionen

Nutzen auch Sie diese Chance, um Ihre Energiekosten zu senken und langfristige Planungssicherheit zu gewinnen. Ihre Vorteile mit unserem Kooperationspartner Ampere:

  • Preisvorteile durch Bündelausschreibungen: Profitieren Sie von dem starken Verhandlungsvolumen der Ampere
  • Langfristige Planungssicherheit: Stabilisieren Sie Ihre Energiekosten in einer unsicheren Marktumgebung
  • Individuelle Beratung: Erhalten Sie maßgeschneiderte Experten-Lösungen für Ihren Energiebedarf

Lassen Sie jetzt Ihre Strom- und Gasverträge von Ampere überprüfen und sichern Sie sich Mitglieds-Sonderkonditionen in Rahmenverträgen. Nutzen Sie den kostenlosen Rechnungscheck, um Ihr Einsparpotential in wenigen Minuten ermitteln zu lassen.

Kontakt unter Tel. 030 283933800 oder per Mail energie@ampere.de.

Sofortmaßnahmen zum LkSG bis zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

(3617) Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD-Richtlinie) muss bis zum 25. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Umsetzungsprobleme beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben die vier Spitzenverbände eine Aussetzung des LkSG bis zur Umsetzung gefordert. Bundesminister Habeck hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Nun haben allerdings die zuständigen Ressorts, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), statt einer Aussetzung des LkSG ein „Sofortprogramm mit untergesetzlichen Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG, auch im Lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie“ vorgelegt. Enthalten sind sechs untergesetzliche Maßnahmen, mit denen einzelne Anforderungen nach der CSDDD schon teilweise in das LkSG integriert werden sollen. Andere Bestimmungen der CSDDD können hingegen erst per Gesetz in deutsches Recht übertragen werden.

Zu den Sofortmaßnahmen:

  1. Es ist eine weitere Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes bzw. des Angemessenheitsprinzips vorgesehen. So soll auch das Rechtsdurchsetzungsniveau im Produktionsland berücksichtigt werden, was den in Deutschland ansässigen Zulieferbetrieben, gerade auch aus dem Handwerk, zugutekommt.
  2. KMU sollen entlastet werden, indem noch klarer kommuniziert wird, dass LkSG-Pflichten nicht pauschal auf die Zulieferer abgewälzt werden, indem einheitliche Fragebögen an alle verschickt werden. Darüber hinaus soll die Erarbeitung von Mustervertragsklauseln unterstützt werden. Mustervertragsklauseln sind aber aus Sicht des Handwerks kritisch zu bewerten, außer ggf. für sehr eng abgegrenzte Branchen. Einheitliche Lösungen widersprechen dem Grundsatz des risikoorientierten Ansatzes und auch der Orientierung an der Größe und Marktmacht eines Zulieferers (Angemessenheit).
  3. Die vorgesehene Klarstellung zur Unterstützung von Brancheninitiativen und Pooling von Audits ist zwar im Grundsatz positiv zu bewerten. Die Erfahrungen mit entsprechenden übergreifenden Audits zeigt allerdings, dass diese zunehmend auch zwecks internationaler Anwendbarkeit auf die Bezugnahme auf das LkSG verzichten und damit auch nicht mehr an die für handwerkliche Zulieferer relevanten Prinzipien der Angemessenheit und Risikoorientierung gebunden sind.
  4. Die Orientierung an Standards und Zertifizierungen soll durch eine Handreichung mit Anhaltspunkten für geeignete Standards etc. verbessert werden. Die Wirkung auf handwerkliche Zulieferer bleibt abzuwarten, zumal entsprechende Standards im Handwerk nur teilweise Verbreitung finden.
  5. Der geplante vertiefte Austausch mit der Wirtschaft soll über einen strukturierten Dialogprozess mit betroffenen Unternehmen erfolgen. Da gerade im Bereich der Zulieferer die eher kleinen Unternehmen nicht über geeignete eigene Ressourcen für die Teilnahme an solchen Prozessen verfügen, ist es wichtig, weiterhin die Verbände als Partner einzubeziehen, zumal diese die Rückmeldungen auch besser bündeln können.
  6. Mit Blick auf die Überleitung zum CSDDD soll sich das für die Überwachung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eng in das geplante Netzwerk von Prüfbehörden auf EU-Ebene einbringen. Aus Handwerkssicht sollte das BAFA hier auch offen für gute und vor allem bürokratieverringernde Ansätze anderer Behörden sein.

Onlineseminar zum Lieferkettengesetz

(3618) Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt bereits, die europäische Richtlinie zum Thema muss in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden. Was bedeutet dies für Handwerksbetriebe? Worauf müssen sie sich einstellen? Wie sollten sie mit Fragebögen oder Verhaltensrichtlinien umgehen? In einer Kooperationsveranstaltung von über zwanzig Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften bietet sich bereits am 18. September Gelegenheit, offene Fragen in einem Onlineseminar zu stellen. Beantwortet werden sie Ihnen von Richard Wilhelm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Jan Dannenbring, ZDH-Bereichsleiter für Arbeits- und Tarifpolitik. Interessiert? Hier gelangen Sie zur kostenlosen Anmeldung.

Tag des Handwerks 2024

(3619) Zeig, was dir am Herzen liegt! Handwerk ist mehr als ein Job. Handwerk ist eine Haltung – gerade, weil Ehrenamt für die Handwerksfamilie Ehrensache ist. Wenn in Kürze der diesjährige „Tag des Handwerks“ stattfindet, gilt es, dieses gesellschaftliche Engagement in den Mittelpunkt zu rücken und bundesweit Strahlkraft zu entfalten. Handwerkerinnen und Handwerker, Betriebe und Organisationen sind unter dem Motto „Zeit, zu machen“ eingeladen, ihre Beiträge zu teilen. Alle wichtigen Infos rund um die Aktion im September finden Sie auf der Landingpage zum #TagdesHandwerks!

Ausstellung von Rechnungen

(3620) Wann muss eine Rechnung ausgestellt werden? Wie lange müssen private Auftraggeber Rechnungen aufbewahren? Müssen Handwerker darauf hinweisen? Welche Fristen gelten? Und vor allem: Welche Angaben müssen in einer Rechnung enthalten sein? Der neue ZDH-Ratgeber „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ klärt über die wichtigsten Angaben auf und gibt so konkrete Hilfestellung. Den Info-Flyer finden Sie an dieser Stelle.

Sonderumfrage: Handwerk in der Mobilitätswende

(3621) Mobilität ist ein Schlüsselbedürfnis im Handwerk. Aber was genau braucht das Handwerk? Wie sehen moderne, handwerksgerechte Mobilitätskonzepte aus? Diesen Bedarf will unser Dachverband ZDH noch besser erfassen: Mit unserer aktuellen Sonderumfrage „Mobilität im Handwerk“ haben Sie die Chance, über Ihre Anforderungen an die Handwerksmobilität von heute und morgen zu berichten. Ein besserer Blick auf die Bedürfnisse im Betriebsalltag erleichtert die wirkungsvolle Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Bund, Ländern und Kommunen.

Weitere Angebote für Organisationen und Betriebe

(3622) Informationen, Publikationen, Handreichungen, Veranstaltungen und Sonderumfragen: Das digitale Service-Angebot des ZDH bietet Handwerksorganisationen und Betrieben einen Rundumblick über die wichtigsten Themen und aktuelle Entwicklungen. Von Kassenführung und E-Rechnung über das betriebliche Energiemanagement bis hin zu unterschiedlichen Seminar-Reihen finden Sie hier alles konzentriert, was das Handwerk bewegt. Reinklicken lohnt sich!  

Vorsorgevollmachten Praxisprobleme und Gestaltungsmöglichkeiten

(3623) Vorsorgevollmachten sind ein sinnvolles Instrument sind, selbstbestimmt Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zu treffen. Sofern von der Vollmacht auch Immobilien oder Stimmrechte bei einer Kapitalgesellschaft erfasst werden sollen, ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Aber selbst in notariellen Urkunden ist nicht bedacht und damit nicht geregelt, inwieweit die bevollmächtigte Person Auskunft sowie Rechenschaft über von ihr getätigte Geschäfte schuldet. Gegenüber dem Vollmachtgeber spielt dies in der Regel keine Rolle, denn der Bevollmächtigte wird für diesen ohne Entgelt tätig. Sollte er mit zahlreichen Rechenschaftspflichten belastet werden, wird er sich überlegen, die Vollmacht gar nicht erst anzunehmen. Bei Eintritt des Erbfalls ist die Rechenschaftspflicht auch ohne Bedeutung, wenn der Bevollmächtigte der Alleinerbe ist. Anders sieht es aus, wenn es Miterben gibt. Diese könnten grundsätzlich ohne jegliche zeitliche Beschränkung Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des gesamten Vollmachtverhältnisses verlangen. Damit ist der unentgeltlich tätig gewordene Bevollmächtigte dazu verpflichtet, den Erben bzw. Miterben des verstorbenen Vollmachtgebers sämtliche von ihm veranlassten Einnahmen und Ausgaben ab Ausübung der Vollmacht bis zur Beendigung zusammenzustellen und entsprechende Belege vorzulegen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in der Vollmacht Informationspflichten zeitlich zu begrenzen, etwa auf die vorausgegangenen sechs bzw. zwölf Monate. Zusätzlich kann noch festgelegt werden, dass Auskunft- und Rechenschaftslegung nur gegenüber dem ursprünglichen Vollmachtgeber geschuldet sind, nicht aber gegenüber dessen Erben und sonstigen Personen.

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung

(3624) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt mit dem Ziel, die gesetzliche Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen und auf neue Schutzbedarfe zu reagieren. Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Unfallversicherungsschutz im Ausland (Artikel 1 § 8 Absatz 2 Nr. 6 SGB VII) Es ist vorgesehen, den Unfallversicherungsschutz für ins Ausland entsandte Beschäftigte auszudehnen. Für Entsandte soll Unfallversicherungsschutz auch bei privaten Verrichtungen im Ausland bestehen können, wenn der Versicherungsfall auf auslandsspezifisch erhöhte Risiken zurückzuführen ist.
  • Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zu Schulen und Kindertagesstätten (Artikel 1 § 8 Absatz 2 SGB VII) Es ist vorgesehen, den Personenkreis, der Unfallversicherungsschutz auf Wegen zu Schulen und Kindertagesstätten genießt, auszuweiten auf getrenntlebende Eltern, Großeltern und Geschwister sowie enge Bezugspersonen des Kindes, die in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind leben.
  • Unfallversicherungsschutz von Bewerberinnen und Bewerbern bei Auswahlverfahren (Artikel 1 § 2 Absatz 1 SGB VII) In den Versicherungsschutz sollen auch Personen, die sich bei einem Betrieb bewerben einbezogen werden, einschließlich des Schutzes bei Wegeunfällen.
  • wie gut Einrichtungen des Handwerks in den beabsichtigten Aufbau von Netzwerken mit außerschulischen Partnern einbezogen werden.

Runder Geburtstag

(3625) Claudia Abletshauser, Mitglied im Berufsbildungsausschuss, feiert am 12. Oktober 2024 ihren 40. Geburtstag. Herzliche Glückwünsche nach Freiburg.

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-08

Haupttagung 2024 in Ulm

(3595) Die Vorbereitungen der Württemberger Innung und von uns auf die Haupttagung vom 18.-20. Oktober in Ulm gehen nun die heiße Phase.

Mitte Juli haben Sie von uns die Einladungsbroschüre und die Anmeldeunterlagen erhalten. Und die Zimmerreservierung beim Maritim Hotel Ulm ist unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm ja schon länger möglich.

Finden Sie die Einladungsbroschüre und die Anmeldeunterlagen auch gern direkt auf unserer Homepage und melden Sie sich bis spätestens zum 20. September für die Tagung an. Achtung: Die Zimmer müssen wegen Ablaufs des Kontingents schon bis zum 3. September abgerufen werden.

Neues digitales Berichtsheft für R+S Azubis erleichtert den Ausbildungsstart

(3596) Pünktlich zum Ausbildungsbeginn präsentiert der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. in Kooperation mit Zubido das neue digitale Berichtsheft für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk – eine innovative Lösung, die den Ausbildungsalltag von Auszubildenden und Ausbildern erheblich vereinfacht. Mit diesem digitalen Tool gehört das lästige „Vergessen von Berichtsheften“ der Vergangenheit an. Das digitale Berichtsheft ermöglicht es Auszubildenden, ihre Berichte jederzeit und überall einzusehen und zu aktualisieren – ob am PC, auf dem Smartphone oder Tablet. Diese Flexibilität sorgt für eine reibungslose und effiziente Dokumentation des Ausbildungsfortschritts.

Das digitale Ausbildungsberichtsheft optimiert den Alltag von Ausbildern und Azubis durch Zeitersparnis, einfache Handhabung und direkten Zugriff. Es dokumentiert alle Lehrunterweisungen, Teamarbeiten, Projekte und Exkursionen. Die digitale Version bietet viele zusätzliche Funktionen, die über die klassischen Möglichkeiten hinausgehen. Die Software erfüllt die unterschiedlichen Anforderungen und bietet ein einheitliches System für die gesamte R+S-Branche. Für weitere Informationen zum digitalen Berichtsheft besuchen Sie unsere Webseite zur App unter https://app.rs-mechatroniker.de.

#DMH2024 – Die Zukunft in den besten Händen

(3597) Gute Nachrichten für all die, die nach der Fußball-Europameisterschaft auf der Suche nach dem nächsten Großevent zum Mitfiebern sind: Die Bewerbungsphase für die Deutsche Meisterschaft im Handwerk ist mit den diesjährigen Gesellenprüfungen angelaufen! Hierzu gibt es frisches Infomaterial, das bis in den Herbst hinein erweitert wird. Denn die 3.000 jungen Ausnahmetalente, die in Europas größten Berufswettbewerb starten, wollen gebührend gewürdigt werden: Sie machen greifbar, wie viel Exzellenz im Handwerk steckt – und beweisen, dass die Zukunft beim Nachwuchs in besten Händen liegt!

Pilotprojekt für Talente in der Ausbildung

(3598) Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist ein zentrales Element der Bildungswende. Bei ihrer Umsetzung geht es wieder einen Schritt voran: Am 1. August startete das Pilotprojekt „TidA – Talente in der Ausbildung“, das begabte Auszubildende drei Jahre lang fördert und ihnen dabei ein umfangreiches, passgenaues ideelles Programm bietet. Ermöglicht wird das Stipendium durch die Öffnung der akademischen Förderwerke im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Die wichtigsten Infos zur Bewerbung? Gibt es hier!

Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ 2025 gestartet!

(3599) Im Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ des RKW-Kompetenzzentrums werden seit 2002 jährlich innovative und praxisnahe digitale Lösungen für die Bauwirtschaft gesucht. Die vier Wettbewerbsbereiche sind:

  • Architektur
  • Baubetriebswirtschaft
  • Bauingenieurwesen
  • Handwerk und Technik

Auch der Sonderpreis Start-up wird in 2025 wieder ausgelobt.

In allen Bereichen können Einzel- sowie Team-Arbeiten eingereicht werden.

Folgende Preise werden in jeder der vier Kategorien vergeben:

  • 500 Euro für den ersten Platz
  • 500 Euro für den zweiten Platz
  • 000 Euro für den dritten Platz

Der Sonderpreis Start-up ist mit 2.000 Euro dotiert.

Die Preisverleihung findet am 14. Januar 2025 auf der BAU, Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme, in München statt.

Online-Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind bis zum 16. Oktober 2024 auf www.aufitgebaut.de möglich. Hier gibt es auch ein Wettbewerbs-Archiv mit vielen Anregungen und Inspirationen für mögliche Themen aus den vergangenen Jahren.

Die Broschüre zum Wettbewerb 2024 bietet einen umfangreichen Überblick über die Preisträger der letzten Wettbewerbsrunde, die prämierten Arbeiten sowie weitere Informationen zur Besetzung und den Beurteilungskriterien der Jury. Die Broschüre ist kostenfrei als Printversion (Bestellungen per E-Mail an: megerlin@rkw.de) oder als Download auf www.aufitgebaut.de erhältlich.

Veröffentlichung des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt

(3600) Das  Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) trat zum 1. August 2024 in Kraft. Ausgenommen von diesem Termin sind die Regelungen zur Berufsvalidierung, die ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen.

Auf die folgenden Regelungen möchten wir hinweisen:

  • Option zur elektronischen Abfassung des Berufsausbildungsvertrags (§ 11 BBiG), Erleichterung bei der Prüfungszulassung beim Führen eines digitalen Berichtsheftes (§ 36 Absatz 1 HwO),
  • Option zur virtuellen Teilnahme von Prüfern bei der Abnahme bestimmter Prüfungsleistungen (§ 35b HwO),
  • Pflicht zur Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis, wenn das jeweilige Bundesland dies gesetzlich regelt (§ 31 Absatz 3 HwO) sowie
  • Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, insofern zur Bestätigung der Fortbildungsstufe von Fortbildungsprüfungsregelungen zuständiger Stellen ein Gutachten erforderlich ist (§ 42f Absatz 3 HwO).

Die für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Berufsvalidierung relevante Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung befindet sich noch nicht in der Verbändeanhörung.

Tag des Handwerks am 21. September

(3601) Haben Sie am 21. September schon was vor? Der ZDH fordert die alle Handwerksbetriebe auf sich am Tag des Handwerks am 21. September 2024 zu beteiligen. Unter dem Motto „Zeit zu machen“ geht es in diesem Jahr darum zu zeigen, dass Handwerk mehr als ein Job ist. Handwerk ist eine Haltung. Trotz des oft herausfordernden Jobs, ist ein zusätzliches Ehrenamt Ehrensache für viele Handwerkerinnen und Handwerker. Gesellschaftliches Engagement im Sportverein, in Schulen und Kindergärten, in der Kommunalpolitik oder in Bürgerinitiativen gehört für viele einfach dazu. Dieses Engagement möchte der ZDH rund um den 21. September sichtbar machen. Infos zu den Planungen und wie sie mitmachen können finden Sie hier auf den Seiten des ZDH.

KI-Readiness Check

(3602) KI-Readiness bedeutet, sich schon heute auf die Herausforderungen und Chancen der künstlichen Intelligenz vorzubereiten und entsprechend zu handeln. Der Fachcheck KI-Readiness der Initiative Mittelstand Digital hilft Unternehmen dabei, ihren KI-Reifegrad zu ermitteln. Mit dem Wissen über den eigenen Status-quo können Unternehmen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Potenziale von künstlicher Intelligenz für sich zu nutzen. Hier geht es zum Fachcheck: https://digitalzentrum-chemnitz.de/werkzeuge/selbstchecks/fachcheck-readiness/

Über Mittelstand Digital: Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Online-Schulungen zur Nachhaltigkeit im Handwerk

(3603) Zur Unterstützung der Handwerksorganisation und der Betriebe bietet die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) auch in diesem Herbst wieder Online-Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit im Handwerk an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitern hierbei ihr Wissen zur betrieblichen Nachhaltigkeit und erhalten Informationen dazu, wie sie dieses für den (eigenen) Handwerksbetrieb anwenden können. Die Themen reichen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung über Instrumente wie den Nachhaltigkeits-Navigator bis zu Themen wie Nachhaltigkeit im Marketing.

Näheres unter: Online-Schulungen zur Nachhaltigkeit im Handwerk

Aktualisierung Praxis Recht „Impressumspflicht auf Webseiten“ und „Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“

(3604) Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Die vormals im TMG geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG geregelt. Das Praxis Recht „Impressumspflicht auf Webseiten“ unseres Dachverbandes ZDH wurde an die neue Rechtslage und an das aktuelle ZDH-Design angepasst. In diesem Zuge steht zusätzlich das Praxis Recht „Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“ in aktualisiertem Layout zur Verfügung.

Beide Dokumente können hier heruntergeladen werden.

Umfrage der Bundeswehr zu Arbeitgebern und in der Reserve aktiven Beschäftigten

(3605) Das BMVg führt eine Umfrage zum Thema Arbeitgeber und Reserve durch, um die Bedürfnisse der Unternehmen bei der Freistellung von Reservisten zu erfragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Zeitenwende, die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vor große Herausforderungen stellt, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Kooperation mit dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) im März 2024 die Initiative Arbeitgeber und Reserve ins Leben gerufen. Die Initiative will die Zusammenarbeit gerade zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und den Streitkräften stärken. Übergeordnetes Ziel ist es, die aktive Reserve der Bundeswehr auszubauen und insgesamt die Wehrhaftigkeit der deutschen Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bundeswehr. Weitere Informationen finden Sie hier: www.arbeitgeber-und-reserve.de. Zudem soll dieses Initiative dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Arbeitgeber hinsichtlich der Freistellung von Reservisten zu verbessern. Um insoweit die Interessen und Bedürfnisse der Unternehmen besser berücksichtigen zu können und hierfür eine solide Datengrundlage zu haben, führt das BMVg eine Kurzumfrage durch. Die Beantwortung der zwölf Fragen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Umfrage finden Sie hier Befragung | Arbeitgeber-Reserve (arbeitgeber-und-reserve.de)

Mit der Unterstützung der Umfrage helfen Sie mit, ein aktuelles Stimmungsbild der Unternehmen zum Thema Reserve zu erstellen, auf dessen Basis das BMVg mittelstandsgerechte Handlungsoptionen entwickeln kann.

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-07

Haupttagung 2024 in Ulm

(3574) Wie schon vielfach angekündigt, findet vom 18. bis 20. Oktober 2024 unsere diesjährige Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg lädt alle Mitglieder, Freunde und Förderer des Verbandes in die Stadt an der Donau ein. Es erwartet Sie ein vielfältiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm und hochkarätigen Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen sowie ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre steht vor dem Druck und wird zusammen mit den weiteren Anmeldeunterlagen in Kürze verschickt. Weitere Infos gibt es auch in der Mai-Ausgabe der R+S in einem Interview mit Obermeister Tino Steimle.

Die Hotelzimmer in unserem Tagungshotel Maritim Ulm können bereits jetzt unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm gebucht werden.

Natürlich hoffen die Innung Württemberg und wir auf eine rege Teilnahme an unserem Branchenfamilientreffen.

Erreichbarkeit und Neubesetzung des Technischen Kompetenzzentrums

(3575) Wie schon mehrfach mitgeteilt, hat der technische Referent Björn Kuhnke zum 31. Mai auf eigenen Wunsch den BVRS verlassen. Dies tut jedoch einer qualifizierten und zeitnahen technischen Beratung und der Betreuung des Technischen Kompetenzzentrums (TKZ) keinerlei Abbruch. Bis zur Neubesetzung wird die Arbeit durch den langjährigen Leiter des TKZ, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rommel, fortgesetzt. Anfragen richten sie bitte an technik@rs-fachverband.de. Sie erhalten kurzfristig eine Antwort.

Unterdessen läuft die Suche nach bis zu zwei neuen technischen Referenten auf Hochtouren. Die Stellenausschreibung finden Sie u.a. hier.

Einführung des digitalen Berichtshefts – Revolution im Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerk

(3576) Wir freuen uns, Ihnen ab dem kommenden Ausbildungsjahr eine bahnbrechende Innovation im Bereich des Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerks vorzustellen: unser digitales Berichtsheft der Firma Zubido. Diese moderne Lösung bietet zahlreiche Vorteile für Auszubildende, Ausbilder und Betriebe und markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in unserer Branche.

Was ist das digitale Berichtsheft von Zubido?

Das digitale Berichtsheft von Zubido ersetzt das traditionelle, papierbasierte Berichtsheft durch eine benutzerfreundliche und effiziente Online-Plattform. Es ermöglicht Auszubildenden, ihre täglichen Aufgaben und Fortschritte direkt auf ihrem Smartphone, Tablet oder Computer zu dokumentieren. Ausbilder können diese Berichte in Echtzeit einsehen, kommentieren und bewerten.

Vorteile des digitalen Berichtshefts

  1. Zeit- und Kostenersparnis: Das digitale Berichtsheft reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Auszubildende müssen keine handschriftlichen Einträge mehr anfertigen, die dann mühsam abgeheftet und aufbewahrt werden müssen. Alles geschieht digital, was nicht nur Zeit spart, sondern auch Papierkosten reduziert.
  2. Echtzeit-Überblick: Ausbilder und Betriebe haben jederzeit einen Überblick über den Fortschritt der Auszubildenden. Dies ermöglicht eine bessere Planung und gezielte Förderung individueller Stärken und Schwächen.
  3. Umweltfreundlichkeit: Der Umstieg auf das digitale Berichtsheft ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit. Durch die Reduktion des Papierverbrauchs leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
  4. Verbesserte Kommunikation: Die Plattform ermöglicht eine direkte Kommunikation zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Fragen können sofort geklärt und Feedback kann zeitnah gegeben werden, was die Ausbildungsqualität steigert.
  5. Sicherheit und Nachvollziehbarkeit: Alle Einträge im digitalen Berichtsheft sind sicher gespeichert und können jederzeit nachverfolgt werden. Dies schützt vor Verlust und Manipulation der Daten und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.

Einfache Implementierung und Nutzung

Die Einführung des digitalen Berichtshefts von Zubido ist denkbar einfach. Nach einer kurzen Schulung können Auszubildende und Ausbilder die Plattform intuitiv nutzen. Zubido bietet umfassenden Support und regelmäßige Updates, um sicherzustellen, dass die Anwendung stets den neuesten Anforderungen entspricht.

Fazit

Das digitale Berichtsheft von Zubido ist mehr als nur eine moderne Alternative zum traditionellen Berichtsheft. Es ist ein Werkzeug, das die Ausbildung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk revolutioniert, indem es Prozesse optimiert, die Kommunikation verbessert und zur Nachhaltigkeit beiträgt.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unserer Branche gestalten und von den zahlreichen Vorteilen der Digitalisierung profitieren (Fortsetzung folgt).

Auszeichnung für Exzellenz: Der diesjährige Ausbildungspreis des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V.

(3577) Der BVRS wird auch in diesem Jahr wieder den begehrten Ausbildungspreis verleihen. Diese Auszeichnung würdigt herausragende Leistungen in der Ausbildung und hebt die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte in unserem Handwerk hervor.

Ziel des Ausbildungspreises

Der Ausbildungspreis des BVRS wird an Betriebe verliehen, die sich durch besondere Leistungen und Engagement in der Ausbildung von Nachwuchskräften auszeichnen. Der Preis fördert den Austausch von Best Practices und ermutigt Betriebe, ihre Ausbildungsqualität stetig zu verbessern.

Die Bedeutung der Auszeichnung

Die Verleihung des Ausbildungspreises soll zeigen, wie wichtig hochwertige Ausbildung für die Zukunft unseres Handwerks ist. Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament unserer Branche und sichern die Qualität und Innovation, die unsere Kunden von uns erwarten.

Der BVRS setzt sich intensiv für die Förderung und Weiterentwicklung der Ausbildung ein. Der Preis soll Anreize schaffen, die Ausbildungsbedingungen weiter zu optimieren und die nächste Generation von Fachkräften bestmöglich zu unterstützen.

Blick in die Zukunft

Auch in den kommenden Jahren wird der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. den Ausbildungspreis verleihen und damit Betriebe auszeichnen, die sich besonders um die Ausbildung verdient machen. Wir ermutigen alle Betriebe, ihre Ausbildungsprogramme weiter zu verbessern und ihre Auszubildenden bestmöglich zu fördern.

Weitere Informationen zum Ausbildungspreis und den diesjährigen Preisträgern finden Sie auf der Website des BVRS.

Der Ausbildungspreis des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Qualität und Zukunftsfähigkeit unseres Handwerks.

Wir hoffen, dass diese Auszeichnung viele Betriebe inspiriert, einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der nächsten Generation zu leisten.

Fachkräftezuwanderung – Informationsportal für Betriebe

(3578) Damit Zuwanderung in Mittelstand und Handwerk gelingt, braucht es auch passende Unterstützung für die Akteure im komplexen Einwanderungsprozess. Wie beispielsweise das BQ-Portal: Die Plattform informiert nicht nur Betriebe kompakt und verständlich über ausländische Bildungssysteme und Abschlüsse. Auch beschleunigt das Portal deren Anerkennung, indem es die zuständigen Stellen und Kammern untereinander vernetzt: Durch den bundesweiten Abgleich der Gleichwertigkeitsprüfungen werden Verfahren einfacher und unbürokratischer.

Ausbildungsmarkt Handwerk im Juni 2024

(3579) Mit 61.514 liegt die Zahl der zwischen Januar und Juni bei den Handwerkskammern neu eingetragenen Ausbildungsverträge um 2.051 bzw. 3,2 Prozent unter dem Vorjahresvergleichswert. Der IT-Vorfall im Frühjahr wirkt sich nach wie vor auf die Erfassung der Neuverträge und damit auf die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreswert aus. Zu den unbesetzten Ausbildungsstellen sind aus diesem Grund keine vergleichbaren Daten aus den Lehrstellenbörsen verfügbar.

Im Handwerk waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juni noch 52.373 Lehrstellen unbesetzt – 4.718 bzw. 8,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Gesamtwirtschaftlich betrug die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze nach diesen Daten im Juni 235.322 (-23.413 bzw. -8,2 Prozent) und überstieg damit, trotz Rückgang, die Zahl der 153.930 unversorgten Bewerber (+6.476 bzw. +4,4 Prozent) nach wie vor deutlich.

Die allgemeine Einstellungszurückhaltung am Arbeitsmarkt dürfte sich in Teilen auch auf den Ausbildungsmarkt niederschlagen. Die Zahl der offenen Arbeitsstellen lag im ersten Quartal 2024 um rund 10 Prozent unter jener des ersten Quartals 2023. Insbesondere bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten, welche, gerade im Handwerk, einen erheblichen Teil aller Ausbildungsplätze stellen, waren hiernach deutliche Rückgänge zu verzeichnen (-14 Prozent). Der Ausbildungsmarkt ist jedoch noch stark in Bewegung. Für eine endgültige Bilanzierung ist es zum jetzigen Zeitpunkt daher zu früh.

Medien- und IT-Kompetenz im Fokus

(3580) Um die Ausbildung digitaler, innovativer und attraktiver zu gestalten, braucht es motivierte Ausbilderinnen und Ausbilder in den Betrieben, die digitale Medien kompetent in den Betriebsalltag integrieren. Hier bietet die berufsbegleitende Weiterbildung „MIKA“ des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB) Unterstützung. Wie lange die Weiterbildung dauert und wo sie stattfindet? Alle wichtigen Infos finden Sie über die interaktive Karte auf dem digitalen MIKA Campus.

Neue Website Arbeitgeber für Bildung

(3581) Die Arbeitgeberverbände wie unsere Dachverband ZDH und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA engagieren sich vielfach für Bildung. Der wachsende Bedarf an Fachkräftenachwuchs und an Qualifizierung im Strukturwandel braucht ein breites Bildungsengagement entlang der gesamten Bildungskette. Die Arbeitgeberverbände und die verbundenen Organisationen, Institutionen und Netzwerke sind damit auch praxisnahe Gesprächspartner für Bildungs- und Qualifizierungsfragen.

Das Engagement ist allerdings oft nicht breit bekannt. Mit der neuen Website Arbeitgeber für Bildung, die an die BDA-Website angedockt ist, will die BDA die Bandbreite ihres Engagements und ihres Netzwerks sichtbarer machen.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit tagt in Bonn

(3582) Ende Juni traf sich der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (AfÖ) ergänzt um Präsidiumsbeisitzerin Nina Kowalewski in der BVRS-Geschäftsstelle in Bonn. Unser Kommunikationsreferent Simon Schmid, für den es die erste AfÖ-Sitzung war, hatte die Sitzung für zwei Tage geplant, denn die Themen waren vielfältig. Auf der Agenda standen u.a. ein Konzept zur Lehrlingswerbung über Social-Media, neue Ideen für den Rollladen- und Sonnenschutztag, der jedes Jahr am 20. März begangen wird, und eine App, mit der die Verbandskommunikation optimiert werden könnte. Ergebnisse der Sitzung wird die Ausschuss-Sprecherin Sandra Mayer-Wörner spätestens auf der Haupttagung in Ulm vorstellen können.

Tag des Handwerks 2024

(3583) Handwerk ist mehr als ein Job. Handwerk ist eine Haltung – gerade, weil Ehrenamt für die Handwerksfamilie Ehrensache ist. Am diesjährigen „Tag des Handwerks“ (21. September) soll dieses gesellschaftliche Engagement in den Mittelpunkt rücken und bundesweit Strahlkraft entfalten. Handwerkerinnen und Handwerker, Betriebe und Organisationen sind unter dem Motto „Zeit, zu machen“ eingeladen, ihre Beiträge zu teilen. Alle wichtigen Infos rund um die Aktion im September finden Sie der Landingpage zum #TdH24!

Baustelle und Currywurst

(3584) Unter dem drolligen Titel „Baustelle und Currywurst“ veranstaltet die Bundesvereinigung Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) seit mehreren Jahren ihren Parlamentarischen Abend in Berlin. Für den BVRS nahm Kommunikationsreferent Simon Schmid an der Veranstaltung teil. Über spannende Themen rund um die Gebäudehülle und das Baugewerbe im allgemeinen diskutierten die Bundestagsabgeordneten Kassem Taher Saleh (B90/Grüne) und MdB Ulrich Lange (CSU). Daneben stand auch das Netzwerken und der kollegiale Austausch im Mittelpunkt des Abends, dabei ging es natürlich auch um das Aufmerksam machen auf die Themen des BVRS im politischen Berlin.

Entwurf Bundeshaushalt 2025

(3585) Wie Sie der Presse entnommen haben, hat die Bundesregierung am 5. Juli die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 vorgelegt. Zugleich hat sie einen Nachtragshaushalt in der Größenordnung von 11 Milliarden für das Jahr 2024 vorgelegt. Unabhängig von den Einzelheiten ist bislang Folgendes schon klar:

Der Bundeshaushalt 2024 wird insgesamt einschließlich des Nachtragshaushaltes nun ein Volumen von 489 Milliarden Euro haben, die Nettokreditaufnahme beträgt 50,5 Milliarden und insgesamt werden 52 Milliarden Euro investiert.

Im Jahr 2025 wird der Haushalt ein Gesamtvolumen von 481 Milliarden haben, bei einer Nettokreditaufnahme von 44 Milliarden und 57 Milliarden Investition.

Wohnungsbau:

Für den Wohnungsbau hat der Bundeskanzler eine zusätzliche Milliarde für die Förderprogramme der KFW angekündigt.

Wachstumspaket:

  • Im Rahmen des Wachstumspakets soll nun jährlich ein Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet werden.
  • Darüber hinaus soll das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt und zukünftig nur die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten.
  • Es wird angestrebt, Überstunden ab dem nächsten Jahr steuerfrei arbeiten zu können und Rentner sollen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung als Entgelt erhalten können.
  • Beim Bürgergeld soll es beim Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis ein Bürgergeld geben und bei Verstoß gegen Melde- und Arbeitsaufnahmepflichten soll es als Sanktion wieder bis zu 30 Prozent Kürzungen geben.
  • Die degressive AfA bis wird 2028 verlängert und die eheliche Abschreibungshöhe von 20 auf 25 Prozent erhöht.
  • Im Bereich der erneuerbaren Energien soll dadurch gespart werden, dass bei einem negativen Strompreis die EEG-Entschädigung entfällt. Darüber hinaus soll die Entlastung im Bereich der kalten Progression vorgesetzt werden in den Jahren 2025 und 2026.
  • Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, gesetzlich die Möglichkeit einzuführen, in Tarifverträgen die Tageshöchstarbeitszeit zu erhöhen und zu flexibilisieren.
  • Insgesamt sollen mit dem Bundeshaushalt und dem Wachstumspaket 49 Einzelmaßnahmen, darunter auch eine Regelung zur Tariftreue und eine Novelle des Vergaberechts angegangen werden.

Eine erste, unmittelbare Einschätzung des Handwerks können Sie der Pressemitteilung unseres Dachverbandes ZDH entnehmen.

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Verabschiedung aufgeschoben

(3586) Die Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im Deutschen Bundestag wird sich aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs verzögern. Angestrebt wird die Verabschiedung des Gesetzes zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause. Geplant war die Verabschiedung des BEG IV in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Unter anderem gibt es noch andauernde Diskussionen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geplanten Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie bezüglich einer möglichen Befreiung von der Belegausgabepflicht. Mit der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens wird die Chance vergeben, zügig für den dringend notwendigen Bürokratieabbau zu sorgen. Der federführende Rechtsauschuss und die mitberatenden Ausschüsse sind nun gefordert, die kommenden Wochen zu nutzen, um die zahlreichen Ergänzungsvorschläge zum BEG IV sorgfältig zu prüfen und auch die Ergebnisse der Verbändeabfrage zu berücksichtigen. Die verlängerte Beratungszeit muss jetzt dafür genutzt werden, den Gesetzentwurf um deutlich wirkungsvollere Maßnahmen anzureichern.

Aktualisiertes BMAS-Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge

(3587) Das vom BMAS aktualisierte Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist aktualisiert und mit Stand vom 1. Juli 2024 veröffentlicht worden. Unter den derzeit rund 87.000 als gültig in das Tarifregister des BMAS eingetragenen Tarifverträgen befinden sich aktuell 228 Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist auf der Internetseite des BMAS abrufbar.

Vorübergehender Schutz für Ukraine-Geflüchtete verlängert

(3588) Der Rat der EU hat am 25. Juni 2024 einen Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr gefasst. Auf die Zuwanderung ukrainischer Flüchtlinge in die Europäische Union reagierend hatte der Rat der EU im März 2022 einen Durchführungsbeschluss (EU) zur Aktivierung des vorübergehenden Schutzes angenommen. Nach einer ersten Verlängerung im September 2023 ist nach Ablauf der neuen Frist im März 2026 nach Art. 6 der Richtlinie keine weitere Verlängerungsoption vorgesehen. Mit dem am 25. Juni 2024 gefassten Durchführungsbeschluss wird der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine ab dem 4. März 2025 um ein weiteres Kalenderjahr bis zum 4. März 2026 verlängert.

Die Entscheidung des Rats ist folgerichtig. Entscheidend ist aber, dass rechtzeitig eine geeignete und dauerhafte Anschlusslösung – bestenfalls auf europäischer Ebene – gefunden wird. Diejenigen Betriebe, die ukrainische Flüchtlinge beschäftigen, erwarten eine verlässliche Regelung, dass eine Beschäftigung auch nach Ablauf des jetzt bis März 2026 verlängerten vorübergehenden Schutzes dauerhaft und rechtssicher fortgesetzt werden kann.

Digitales Service-Angebot für Organisationen und Betriebe

(3589) Informationen, Publikationen, Handreichungen, Veranstaltungen und Sonderumfragen: Das digitale Service-Angebot unseres Dachverbandes ZDH bietet Handwerksorganisationen und Betrieben – ergänzend zu dem Informationsangebot der einzelnen Branchen – einen Rundumblick über die wichtigsten gewerkübergreifenden Themen und aktuelle Entwicklungen. Von Kassenführung und E-Rechnung über das betriebliche Energiemanagement bis hin zu unterschiedlichen Seminar-Reihen finden Sie hier alles konzentriert, was das Handwerk bewegt. Reinklicken lohnt sich!

Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

(3590) Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG.

Recht auf Reparatur: Was kommt auf’s Handwerk zu?

(3591) Mit der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass zukünftig mehr Waren repariert als weggeworfen werden. Auch, wenn die Pflichten in erster Linie die Hersteller von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, kommen auf handwerkliche Reparaturbetriebe Änderungen zu: Welche dies sind und was Handwerkerinnen und Handwerker beachten müssen, darüber klärt ZDH-Referatsleiter Christian Reuter im „handwerk magazin“-Podcast auf.

Abschaltung von sv.net.

(3592) Mit dem RS Aktuell 11-2023 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass das Portal sv.net nicht, wie ursprünglich geplant, am 29. Februar 2024 abgeschaltet wird, sondern darüber hinaus weiter genutzt werden kann, um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden. Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde nun endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Seit dem 1. Juli 2024 steht nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung.

Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal dringend zu empfehlen.

Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie auf dieser Website der BDA (siehe weiter unten im grünen Kasten), die regelmäßig aktualisiert wird.

SBS ruft zur Beteiligung an der Europäischen Normung auf

(3593) Der europäische Normungsverband SBS hat seinen jährlichen Aufruf zu Bewerbungen von Normungsexperten gestartet. Ziel ist die Anwerbung von erfahrenen Fachleuten zur Vertretung von KMU-Interessen bei der europäischen und internationalen Normung (CEN, CENELEC, ETSI, ISO, IEC). Bis zum 9. September können Bewerbungen für das Jahr 2025 eingereicht werden. Am 29. August findet außerdem ein Onlineseminar statt, um interessierten Kandidaten wichtige Informationen für die Bewerbung zu geben und Möglichkeit zum Austausch mit SBS zu bieten.

Besonderen Bedarf sieht SBS bei Normungsbestrebungen in den Bereichen Ökodesign und Ressourceneffizienz, kritische Rohstoffe, EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten, Künstliche Intelligenz, Luftqualität, digitaler und grüner Wandel. Bewerbungen sind in diesen Bereichen daher besonders erwünscht. Weiterhin kann aber auch für andere Bereiche eine Expertentätigkeit angestrebt werden, KMU-Relevanz vorausgesetzt.

Von SBS geförderte Experten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10.500 €. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei physischen Teilnahmen an Sitzungen gezahlt.

Der Experte oder sein unterstützender Verband muss eine anteilige Finanzierung leisten. Darüber hinaus kann man auch als nicht bezahlter Experte akzeptiert werden. Daraus ergeben sich für die Fachleute Vorteile (z.B. Zugang zu Normungsgremien, Nutzung des SBS-Netzwerks).

Einige relevante Anforderungen an die Bewerber sind:

  • Kandidaten bewerben sich mit einem konkreten Anliegen für einen Technischen Ausschuss bzw. eine Arbeitsgruppe einer entsprechenden Normungsorganisation und legen ihre Motivation dar
  • KMU-Hintergrund muss erkennbar sein und nachgewiesen werden
  • Verhandlungssicheres Englisch, insbesondere entsprechendes Fachvokabular
  • Bewerber müssen EU- bzw. EFTA-Angehörige sein
  • Kandidaten müssen von einer KMU-Organisation (z.B. BVRS, Handwerkskammer) unterstützt werden
  • Ausschluss von Interessenkonflikten (z.B. KMU- vs. Industrieinteressen)

Die eingegangenen Bewerbungen werden von SBS entlang eines Kriterienkatalogs geprüft. Aussichtsreiche Bewerbungen werden dann der SBS-Vollversammlung voraussichtlich im Dezember zur Ernennung vorgeschlagen, sodass die Experten ihre Arbeit im Januar 2025 aufnehmen können.

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an SBS (info@sbs-sme.eu) oder an Herrn Uebbing (uebbing@zdh.de) im Bereich Europapolitik des ZDH wenden. Für weitere Informationen über den Verband und seine Normungsarbeit, besuchen Sie die Internetseite von SBS. Dort finden Sie auch Informationen über aktuelle und künftige Veranstaltungen sowie Normungsaktivitäten von SBS.

Runde Geburtstage

(3594) Am 17. Juli vollendet Georg D. Hager, Geschäftsführer des Fachverbandes Berlin/Brandenburg, sein 75. Lebensjahr.

Am 14. August feiert Peter Huber, BVRS-Präsidiumsmitglied und Vorstandsmitglied der Innung Südbayern, seinen 65. Geburtstag.

Beiden Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche und alles erdenklich Gute für die nächsten Jahre!

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-06

Erreichbarkeit des Technischen Kompetenzzentrums

(3556) Wie schon in der letzten RS Aktuell mitgeteilt, hat der technische Referent Björn Kuhnke zum 31. Mai auf eigenen Wunsch den BVRS verlassen. Dies tut jedoch einer qualifizierten und zeitnahen technischen Beratung und der Betreuung des Technischen Kompetenzzentrums (TKZ) keinerlei Abbruch. Bis zur Neubesetzung wird die Arbeit durch den langjährigen Leiter des TKZ, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rommel, fortgesetzt. Anfragen richten sie bitte an technik@rs-fachverband.de. Sie erhalten kurzfristig eine Antwort.

In eigener Sache – Login-Fehler auf rollladen-sonnenschutz.de behoben

(3557) Beim Anmelden auf dem Rollladen- und Sonnenschutzportal unter www.rollladen-sonnenschutz.de hatten viele Nutzer leider Probleme mit ihren Passwörtern. Dies führte dazu, dass sie ständig neue Passwörter anfordern mussten. Glücklicherweise erhielten wir einen Hinweis aus unserer Community, der uns auf den Fehler aufmerksam machte. Wir konnten das Problem daraufhin beheben.

Haupttagung 2024 in Ulm

(3558) Wie schon mehrfach angekündigt, findet vom 18. bis 20. Oktober 2024 unsere diesjährige Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Württemberg lädt alle Mitglieder, Freunde und Förderer des Verbandes in die Stadt an der Donau ein. Es erwartet Sie ein vielfältiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm und hochkarätigen Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen sowie ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre steht vor dem Druck und wird zusammen mit den weiteren Anmeldeunterlagen in Kürze verschickt. Weitere Infos gibt es auch in der Mai-Ausgabe der R+S in einem Interview mit Obermeister Tino Steimle.

Die Hotelzimmer in unserem Tagungshotel Maritim Ulm können bereits jetzt unter https://bvrs.info/Zimmer-HT-Ulm gebucht werden.

Natürlich hoffen die Innung Württemberg und wir auf eine rege Teilnahme an unserem Branchenfamilientreffen.

Ausbildungspreis 2024 des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz: Ein Meilenstein für Nachwuchstalente

(3559) Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) verleiht auch im Jahr 2024 wieder seinen renommierten Ausbildungspreis. Dieser Preis würdigt die herausragenden Leistungen von Ausbildungsbetrieben, die sich durch ihr Engagement in der Branche besonders hervorgetan haben. Dies wird aktuell mit Blick auf die anstehenden Gesellenprüfungen deutlich, die für viele angehende Fachkräfte ein bedeutender Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn sind.

Bedeutung des Ausbildungspreises

Der Ausbildungspreis des BVRS hat sich über die Jahre zu einer angesehenen Auszeichnung in der Branche entwickelt. Er fördert die Motivation und das Engagement der Ausbildungsbetriebe und setzt gleichzeitig ein Zeichen für die hohe Qualität der Ausbildung im Bereich Rollladen und Sonnenschutz. Der Preis dient nicht nur der Anerkennung der individuellen Leistungen, sondern auch der Förderung des gesamten Berufsstands.

Die Rolle der Gesellenprüfungen

Die anstehenden Gesellenprüfungen stellen einen entscheidenden Meilenstein für die Auszubildenden dar. Sie sind der Nachweis für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungszeit und der erworbenen fachlichen Kompetenzen. Die Auslobung des Ausbildungspreises verleiht den Prüfungen eine noch größere Bedeutung und erhöht sicher die Motivation der Teilnehmer, ihr Bestes zu geben.

Auswahlverfahren und Preisverleihung

Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Fachjury, die sich aus erfahrenen Mitgliedern zusammensetzt. Kriterien sind unter anderem die fachliche Kompetenz, die während der Ausbildung unter Beweis gestellt wird, sowie das Engagement und die Innovationsbereitschaft der Ausbildungsbetriebe.

Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen der Haupttagung des BVRS dieses Jahr in Ulm statt. Hier wird der Preisträger in einem festlichen Rahmen geehrt und seine Leistungen gewürdigt. Der Ausbildungspreis umfasst neben einer Urkunde auch eine finanzielle Anerkennung.

Perspektiven für die Zukunft

Der Ausbildungspreis 2024 des BVRS soll nicht nur die herausragenden Leistungen der Preisträger würdigen, sondern auch die Attraktivität des Berufsfeldes Rollladen und Sonnenschutz erhöhen. Durch die öffentliche Anerkennung der Ausbildungserfolge wird ein positives Signal an alle jungen Menschen gesendet, die eine Karriere in dieser Branche in Betracht ziehen, aber auch an Betriebe, die bisher noch nicht ausbilden.

Mit dem Ausbildungspreis wird somit auch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses geleistet, der für die Zukunft der Branche von entscheidender Bedeutung ist.

Alle weiteren Informationen gibt es bei Bildungsreferent Enno Schaumburg (Tel. +49 228 95210-18, enno.schaumburg@rs-fachverband.de).

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung hochwasserbedingter Schäden

(3560) Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Unwetterereignissen. Im Zeitraum vom 17. Mai bis 22. Mai 2024 waren das Saarland und Rheinland-Pfalz betroffen, hiernach ist es insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg zu heftigen unwetterbedingten Katastrophen gekommen. Es sind beträchtliche Schäden entstanden, die beseitigt werden müssen und zu erheblichen finanziellen Belastungen bei den Betroffenen führen.

Mit Hilfe von verschiedenen Maßnahmen schafft die Finanzverwaltung regelmäßig nach schweren Unwetterereignissen mittels sog. Katastrophenerlasse für die Betroffenen umfassende steuerliche Erleichterungen, um unbillige Härten zu vermeiden. Zu den Kernelementen der Katastrophenerlasse zählen u. a. Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen, vereinfachte Spendennachweise, steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Verlust von Buchführungsunterlagen und Regelungen der vereinfachten steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

Bei regional begrenzten Ereignissen erfolgt immer eine Abstimmung zwischen dem jeweiligen Finanzministerium des Bundeslandes und des Bundesministeriums für Finanzen. Darüber hinaus werden die Finanzministerien der anderen Bundesländer über den Erlass informiert, da die Auswirkungen von Katastrophenerlassen nicht auf die regionale Steuerverwaltung beschränkt sind.

Der Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes vom 21. Mai 2024 (Az. S 1915-1#0492024/079674) führt in der Einleitung aus, wer als Geschädigter im Sinne des Erlasses gilt. Zwingend erforderlich ist eine nachweislich unmittelbare und nicht unerhebliche negative wirtschaftliche Betroffenheit durch das Hochwasser. Dies gilt gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Erlass verwiesen.

Außerdem gelten für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Regelungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

Der ZDH hat auf seiner Internetseite Informationen über die steuerlichen Hilfeleistungen für vom Hochwasser Betroffene veröffentlicht, die bei Bedarf laufend aktualisiert werden.

Mobilität: Handwerkerausnahme kommt

(3561) Ab 1. Juli wird es ernst: Dann gilt die LKW-Maut in Deutschland auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Allerdings konnte unser Dachverband ZDH erreichen, dass es im Gesetz eine Handwerkerausnahme gibt. In der Zwischenzeit konnten zudem viele Detailfragen mit den Behörden geklärt werden. Wo die Ausnahmen gelten und welche Nachweise dafür notwendig sind, dazu finden Sie alle Informationen auf der neuen ZDH-Themenseite zur LKW-Maut.

Förderung von Schnellladeinfrastrukturen ab 3. Juni 2024 für Unternehmen

(3562) Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur über den Projektträger Jülich beantragen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt 150 Millionen Euro für die Förderung von nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Die Förderung zielt auf Unternehmen, die diese Lademöglichkeiten nicht öffentlich zugänglich machen, sondern für eigene Fuhrparks nutzen. Es ist nur die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) möglich. Nach einem ersten Förderaufruf im letzten Jahr will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut KMU wie auch Großunternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen. Zitat: „Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors.“ Die Antragstellung ist seit dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich (PTJ) möglich. Nicht-öffentliche Schnelllade-infrastruktur: Antragseinreichung (ptj.de)     

Renten steigen ab Juli erneut deutlich

(3563) Zum 01. Juli 2024 erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen.

Inkrafttreten weiterer Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

(3564) Zum 1. Juni 2024 traten weitere Regelungen aus dem Gesetz und der Verordnung zur Fachkräfteeinwanderung – wie insbesondere die neue Chancenkarte und die erweiterte Westbalkanregelung – in Kraft. Informationen einen Selfcheck zur Chancenkarte und Folge-Chancenkarte finden Sie auf „Make it in Germany“ unter Chancenkarte zur Jobsuche  und Self-Check: Chancenkarte .

Hinweise:

  • Zur Verlängerung der Folge-Chancenkarte muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen.
  • Eine Verlängerung ist für bis zu zwei Jahre möglich, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit noch nicht erfüllt sind (z. B. keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sind).
  • Eine Zustimmung der BA erfolgt, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen und es sich um eine inländische qualifizierte Beschäftigung handelt (d. h. keine Helfer- oder Anlerntätigkeit).
  • Eine Zustimmung zur erstmaligen Erteilung der Chancenkarte ist nicht erforderlich. Den Visum- und Einreiseprozess finden Sie auf einen Blick hier.

Hinweise zur Westbalkanregelung:

  • Das Kontingent für die Westbalkanregelung wurde zum 1. Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen erhöht. Es wird Monatskontingente geben.
  • Bei Ausschöpfung des Kontingents im Monat wird geprüft, ob im Folgemonat eine Zustimmung erteilt werden kann.
  • Die BA soll die Zustimmung nur als Vorabzustimmung (§ 36 Absatz 3 Beschäftigungsverordnung) erteilen.
  • Seit dem 1. Juni 2024 können Arbeitgeber Vorabzustimmungsanfragen hier online stellen.
  • Hat die BA die Vorabzustimmung zur Beschäftigung erteilt, kann die künftige Arbeitskraft in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Einreise und Aufnahme der Beschäftigung beantragen.

Zu beachten ist:

  • Das Vorabzustimmungsverfahren kann nicht für die Verlängerung des Aufenthaltstitels genutzt werden. In diesem Fall muss sich die Arbeitskraft direkt an die Ausländerbehörde wenden. Diese holt die Zustimmung der BA in einem behördeninternen Verfahren ein.
  • Die Vorrangprüfung für die Westbalkanregelung ist bis auf weiteres ausgesetzt. So zielführend diese Neuregelungen – vor allem für das Handwerk die erweiterte Westbalkanregelung – sind, so müssen jetzt sowohl auf Ebene der deutschen Auslandsvertretungen als auch der inländischen Ausländerbehörden schlanke und effiziente Verwaltungsverfahren geschaffen werden, damit insbesondere auch kleine Unternehmen von diesen Regelungen profitieren können.

Information über kostenlose Integrationsangebote des Goethe-Instituts für Erwerbsmigranten

(3565) Mit kostenlosen Unterstützungsangeboten leistet das Goethe-Institut bei der Integration von Personen im Kontext der Erwerbsmigration Hilfestellungen. Im Rahmen des Projekts stehen u.a. sogenannte Willkommenscoaches „als Ansprechpersonen für neuzuwandernde Drittstaatsangehörige, die aus beruflichen oder privaten Gründen mit Visum nach Deutschland kommen, während der Übergangszeit und nach der Ankunft in Deutschland zur Verfügung“. Die Kurse, die als Teil des Projekts für Zugewanderte kostenlos angeboten werden, können als Ergänzung zu bereits vorhandenen Angeboten im Handwerk, wie etwa den Willkommenslotsen, verstanden werden. Die Kurse bereiten auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor, bieten Erstorientierung und unterstützen bei der sozialen Integration.

Für Betriebe und Handwerksorganisationen kann durch dieses Angebot eine Entlastung hinsichtlich der Betreuung von Zugewanderten geschaffen und der Fokus auf die betriebliche Integration gelegt werden. Das Portfolio umfasst Online- und Präsenzveranstaltungen zu Themen wie z.B. Wohnen, Versicherung, Gesundheitswesen, Steuererklärung, Verträge. Darüber hinaus werden niveauspezifische Sprachkurse angeboten.

Das Goethe-Institut plant, die aktuell noch größtenteils auf Pflegeberufe zugeschnittenen Sprachkurse künftig auf andere Berufsbereiche zu erweitern.

Nähere Informationen zum Angebot entnehmen Sie der beigefügten Broschüre oder der Webseite Integrationsangebote für Unternehmen.

Toller Jahreskongress des VFF

(3566) Spannende Vorträge, eine interessante Fachausstellung und ein schönes Rahmenprogramm bot der Jahreskongress des Verbandes Fenster und Fassade (VFF). Unter dem Motto „Gestärkt aus der Krise“ trafen sich rund 350 Branchenvertreterinnen und -vertreter in Hamburg, um zwei Tage über die Themenblöcke Klimawandel und Digitalisierung zu sprechen.

Der prominenteste Redner, Prof. Mojib Latif, Meteorologe und Klimaforscher, nahm in seinem Vortrag Bezug auf die Hochwasser-Lage in Süddeutschland und betonte, dass in einer wärmeren Welt häufiger mit Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen sei.

Künstliche Intelligenz baut keine Häuser, das weiß natürlich auch Dr. Léa Steinacker. Die Sozialwissenschaftlerin und Unternehmerin weiß aber, wo KI die Abläufe in der Bauwirtschaft schneller, effizienter und kostengünstiger machen kann. Bald werden Computer in der Lage sein, durch Abgleichen des Lagerbestandes mit dem Auftragseingang selbstständig das notwendige Material zu bestellen. Oder eine künstliche Intelligenz wir dabei helfen Verträge auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Noch ist unklar, was genau KI verändern und in welchem Tempo der Wandel kommen wird. KI ist aber mit Sicherheit das Mega-Thema der Zukunft und damit grundgenug, dass wir uns auch auf unserer eigenen Haupttagung in Ulm vom 18. bis 20.10.2024 in Ulm damit intensiv befassen.

Der BVRS beim NRW-Sommerfest in Berlin

(3567) Das Sommerfest des Landes Nordrhein-Westfalen in Berlin gehört zu den wichtigsten politischen Events in der Hauptstadt. Politik, Unternehmen, Verwaltung und Verbände treffen sich im zwanglosen Rahmen in der Landesvertretung NRW zum Netzwerken und Austauschen.

BVRS Kommunikations-Referent Simon Schmid konnte die Veranstaltung besuchen, interessante Gesprächspartnerinnen und -partner treffen und über die Interessen des deutschen Handwerks im Allgemeinen und unserer Branche im Besonderen zu sprechen. Miteinander sprechen ist immer wichtig, deswegen wird der BVRS diese und ähnliche Veranstaltungen zukünftig bestimmt wieder besuchen.

Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit

(3568) Das Arbeitsgericht Köln entschied, dass die fristgerechte Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters während der Probezeit rechtswidrig ist, da sie eine Diskriminierung wegen der Behinderung darstellt.

Der mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehinderte Kläger war seit dem 01. Januar 2023 bei der beklagten Kommune als „Beschäftigter im Bauhof“ beschäftigt und wurde in verschiedenen Kolonnen des Bauhofs eingesetzt. Ab Ende Mai war der Kläger arbeitsunfähig. Am 22. Juni 2023 kündigte die beklagte Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2023.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte ist nicht wirksam. Der Arbeitgeber ist auch während der Probezeit verpflichtet, ein Präventionsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt möglichst frühzeitig als Präventionsmaßnahme einzuschalten sind, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, eintreten. Dies hat die Arbeitgeberin im Streitfall nicht getan.

Wann diskriminiert eine Formulierung in einer Stellenanzeige ältere Bewerber?

(3569) Ein 50-jähriger Bewerber hatte eine Absage auf seine Bewerbung als Verkäufer bei einem Tankstellenbetreiber erhalten. Anschließend machte er mit einer Klage u. a. einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. In der Ausschreibung des Tankstellenbetreibers hieß es u. a.: „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Der Bewerber war der Auffassung, die Formulierung sei ein Hinweis auf eine Altersdiskriminierung. „Jung“ beziehe sich auf das Alter der zu suchenden Teammitglieder. Der Arbeitgeber hingegen vertrat die Ansicht, die Stellenanzeige enthalte keine Altersvorgabe. Die Formulierung beschreibe vielmehr das Team.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage ab und folgte der Argumentation des Arbeitgebers (Az.: 2 Sa 61/23). Es handelt sich um eine überspitzte, ironische, nicht ernst gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle, nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potenziellen Bewerber. Der Arbeitgeber hat die Stelle in seinem Betrieb somit nicht unter Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung ausgeschrieben. Daher steht dem Bewerber keine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

Ungenehmigtes Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann Kündigungsgrund sein

(3570) Ein Frachtpilot hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder YouTube geteilt, obwohl es im Unternehmen u. a. eine Geheimhaltungsverpflichtung sowie bestimmte Zustimmungserfordernisse gab. Der Pilot hatte eine Nebentätigkeit unter dem Stichwort „Promotion, Modeln (Blogger)“ beantragt und diese auch genehmigt bekommen. Er ging daher davon aus, dass seine Veröffentlichungen durch diese Genehmigung abgedeckt seien. Der Pilot teilte z. B. Fotos aus dem Cockpit, von sich bei der Arbeit oder in Dienstuniform. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin das Arbeitsverhältnis.

Das Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam. Das ungenehmigte Posten von Bildern vom Arbeitsplatz stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Dem Arbeitgeber steht das Recht am eigenen Bild und Wort zu. Dieses Recht hat der Kläger durch die Postings verletzt. Zudem hat er gegen seine umfassende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, da keine Erlaubnis für derartige Veröffentlichungen vorlag.

Matthias Klenner mit Ehrenkreuz ausgezeichnet

(3571) Vizepräsident Matthias Klenner wurde am 12. Juni anlässlich des 1.050-jährigen Jubiläums seiner Heimatgemeinde Klostermansfeld mit dem Ehrenkreuz der Gemeinde ausgezeichnet. Die Gemeinde würdigt hiermit die besonderen Verdienste Klenners auf kommunaler Ebene.

Der BVRS gratuliert sehr herzlich!

Meinhard Berger erhält Goldene Ehrennadel des BVRS

(3572) Südbayerns Obermeister Meinhard Berger wurde anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Innung am 8. Juni von BVRS-Vizepräsident Matthias Klenner mit der höchsten Auszeichnung des Verbandes, der Goldenen Ehrennadel, gewürdigt. Klenner betonte in seiner Laudatio besonders die großen Verdienste Bergers als langjähriger Obermeister seiner Innung, besonders aber als früheres Präsidiumsmitglied, als Mitglied des Berufsbildungsausschusses und als Sachverständiger am Ausbildungsneuordnungsverfahren 2016.

Eine ausführliche Berichterstattung über die gesamte Jubiläumsveranstaltung folgt in der kommenden Ausgabe der R+S.

Runder Geburtstag

(3573) Der langjährige Prokurist der Firma Alulux und das ehemalige Mitglied des Industriebeirats Hans-Hermann Voßhenrich vollendet am 4. Juli sein 80. Lebensjahr.

Herzliche Glückwünsche nach Verl!

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-05

Erreichbarkeit und Neubesetzung des Technischen Kompetenzzentrums

(3535) Wie sicherlich schon vielfach bekannt, verlässt unser technischer Referent Dipl.-Ing. Björn Kuhnke zum 31. Mai auf eigenen Wunsch den BVRS, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Die Suche nach bis zu zwei neuen technischen Referenten ist bereits in vollem Gange. Die Stellenausschreibung finden Sie u.a. auf unserer Homepage und in der aktuellen R+S.

Das Technische Kompetenzzentrum wird bis zu dessen Neubesetzung von unserem langjährigen technischen Referenten Dipl.-Ing. Gerhard Rommel betreut. Technische Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an technik@rs-fachverband.de.

Richtlinien überarbeitet

(3536) Mit Ausgabedatum April 2024 stehen nun einige der Technischen Richtlinien (TR) des BVRS in überarbeiteter Fassung zur Verfügung. Dabei wurde die bisher verwendete Nummerierung aufgegeben.

Es handelt sich dabei um folgende Richtlinien:

  • TR Montage ist die Fortschreibung und Ergänzung der TR 105: Bauphysik, Abdichtungen, Montagen auf WDVS und andere Untergründe;
  • TR Windeinflüsse ist die Fortschreibung TR 106: Berechnung der auftretenden Windlasten, Einsatzempfehlungen für die Auswahl der Windklassen, Lastannahmen für die Befestigung;
  • TR Wärmeschutz ist die Fortschreibung TR 108: Berechnungsverfahren temporärer Wärmeschutz, Definition Einflussgrößen, erzielbare Energieeinsparung;
  • TR Sonnenschutz ist die Fortschreibung TR 110: Nachweisverfahren sommerlicher Wärmeschutz, Bauteilkennwerte, Energieeinsparung, Tageslichtversorgung, Blendschutz.

Aufgrund dieser Überarbeitungen wurde auch das Fachregelwerk des R+S-Handwerks entsprechend angepasst. In der Fassung vom April 2024 sind zudem die relevanten Normen aktualisiert und weitere Dokumente eingefügt worden.

Alle diese Dokumente stehen unter https://rs-fachverband.de/rs-fachwelt/fachpublikationen/ zur Verfügung und sind auf die Homepage des Technischen Kompetenzzentrums verlinkt. Direkt erreichbar sind sie außerdem unter https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/technische-richtlinien/.

Save the date: R +T 2027

(3537) Der Termin der nächsten Ausgabe der R+T – Weltleitmesse für Rollläden, Tore und Sonnenschutz steht bereits fest: Die R+T öffnet ihre Tore wieder vom 15. bis 19. Februar 2027. Merken Sie sich diesen Termin schon jetzt vor.

Bereits ab Juni 2024 wird eine Anmeldung zur R+T 2027 möglich sein. Am 8. Mai fand die erste Sitzung des Messebeirats zur R+T 2027 statt, in der natürlich auch eine ausführliche Nachlese zur R+T 2024 vorgenommen wurde.

Das R+T-Messeteam und wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Stuttgart 2027!

Ausbildungspreis 2024 – erzähl uns Deine Ausbildungs-Story!

(3538) Zum elften Mal seit 2014 sucht der BVRS in diesem Jahr den Top Ausbildungsbetrieb des Rollladen + Sonnenschutzgewerks. Deshalb rufen wir alle Ausbildungsbetriebe dazu auf, sich für den BVRS-Ausbildungspreis zu bewerben. Mehr als 300 R+S-Betriebe bilden seit vielen Jahren aus und rekrutieren damit ihre eigenen Fachkräfte. Dabei engagieren sie sich in höchstem Maße mit einer hohen Übernahmequote, bieten zahlreiche Praktika und sind sehr kreativ bei der Lehrlingswerbung. Darüber hinaus leisten die Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Integration benachteiligter Jugendlicher oder geflüchteter Menschen und unterstreichen damit ihr gesellschaftliches Engagement. Die Preisträger der vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, mit welchen guten Ideen unsere Branche neue Auszubildende gewinnt und fördert. Mit dem Ausbildungspreis rücken wir Ausbildungsbetriebe öffentlichkeitswirksam in den Fokus, die sich in besonderem Maße für die Ausbildung engagieren. Hierbei kommt es nicht auf die Größe des Betriebes oder die finanzielle Ausstattung an – jede gute Idee zählt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen Betrieb für den Ausbildungspreis vorzuschlagen. Teilnehmen können alle Mitgliedsbetriebe des BVRS. Neben dem begehrten Glaspokal erhält der Sieger für seine Leistung ein Preisgeld von 500 Euro.

Sie bilden aus und wollen bei der Preisverleihung im Rahmen der Haupttagung 2024 in Ulm auf dem Siegertreppchen stehen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Für die Bewerbung oder den Vorschlag für einen Betrieb muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das auf unserer Homepage abrufbar ist oder über unsere Geschäftsstelle bezogen werden kann.

Anmeldeschluss für die Bewerbung ist der 31. August 2024.

Die Jury, die die Gewinnerin oder den Gewinner kürt, setzt sich aus neutralen Fachleuten aus den Reihen des BVRS-Präsidiums, des Berufsbildungsausschusses, der Berufsschulen der Handwerksorganisation und der Fachpresse zusammen.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Bewerbungen bzw. Vorschläge.  

Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills 2024

(3539) Die jährlich stattfindenden Deutschen Meisterschaften im Handwerk sind Europas größter Berufswettbewerb. Aus rund 130 Gewerken nehmen Handwerker/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung teil. Der Wettkampf ist in mehrere Ebenen unterteilt. Die Teilnehmer qualifizieren sich von der Innungs- über die Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessieger. Die Wettbewerbsleistung wird beispielsweise durch eine Arbeitsprobe vor Ort oder die Begutachtung eines Gesellenstücks ermittelt. Eine Expertenjury ist für die Bewertung zuständig. Die rund 130 Bundessieger werden am 7. Dezember in Berlin im Rahmen der Abschlussveranstaltung im Berliner Congress Center öffentlich ausgezeichnet.

Die Anmeldung zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk erfolgt bei der zuständigen Innung bzw. über die zuständige Handwerkskammer.  Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter 2023 bis zum Sommer 2024 abgelegt haben sowie zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind. Im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ist die Note „gut“ (81 Punkte) notwendig. Die Teilnahme lohnt sich!

Sommer der Berufsausbildung – Möglichkeiten der Beteiligung

(3540) Der „Sommer der Berufsausbildung“ ist gestartet. Die Initiative der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde bereits in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführt und findet nun erneut statt. Sie hat das Ziel, Schulabgänger, junge Erwachsene, deren Familien und potenzielle Ausbildungsbetriebe anzusprechen und auf die sehr guten Chancen der Jugendlichen auf Ausbildung aufmerksam zu machen.

Auch in diesem Jahr gibt es keine festgelegten Formate. Webinare, Tage der offenen Tür, Besuche von Ausbildungsbetrieben, Diskussionsrunden, Berufsorientierungsmessen, Preisverleihungen etc. ermöglichen allen Beteiligten eine größtmögliche Vielfalt. Die Themenschwerpunkte werden über die gesamte Laufzeit des „Sommers der Berufsausbildung“ von Mai bis Oktober 2024 bespielt, wobei die „Nachvermittlung“ am Ende der Aktion dominiert. 

Die BDA widmet sich in Kooperation mit dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland in diesem Jahr dem Thema „Praktikum“. Geplant ist unter anderem ein ISWA-Kurzwebinar „Wie schaffen wir es, Jugendliche gut auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten?“ am 13. Juni 2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Alle Informationen rund um den „Sommer der Berufsausbildung“ sind bzw. werden fortlaufend auf www.aus-und-weiterbildungsallianz.de eingestellt.

Auch Sie haben die Möglichkeit, den „Sommer der Berufsausbildung“ mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen zu unterstützen. Zum Format oder Umfang der Veranstaltungen und Angebote gibt es keine Vorgaben. Lediglich sollte eine Verbindung zu den genannten, breit gefassten Themen rund um die duale Ausbildung bestehen. Um Ihre Aktivitäten als Teil des „Sommers der Berufsausbildung“ visuell kenntlich zu machen, finden Sie hier einen Logo-Koffer zu Ihrer Verfügung. Die darin enthaltenen Dateien sind so gestaltet, dass Sie auch Ihre eigenen Logos mit dem des „Sommers der Berufsausbildung“ kombinieren können. Verwenden Sie ebenfalls gern den gemeinsamen Hashtag #AusbildungStarten.

BIBB-Plattform für das Ausbildungs- und Prüfungspersonal LEANDO

(3541) Wie wir bereits informiert haben, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bisherigen Portale für Ausbilder (foraus) sowie für Prüfer (Prüferportal) zusammengeführt und um weitere digitale Angebote erweitert. So soll u.a. mit dem neuen Angebot des „MIKA-Campus” die Medien- und IT-Kompetenz des Ausbildungspersonals gestärkt werden. Darüber hinaus können Ausbilder mit dem Online-Tool „Aufgaben-Manager” gemeinsam praxisnahe und handlungsorientierte Aufgaben erstellen und austauschen.

Um Interessierten die neue Plattform näher zu bringen, sind im Rahmen einer Roadshow des BIBB mehrere Veranstaltungen geplant. Hierin stellt das BIBB die drei zentralen Angebote von Leando vor: Informieren (hier finden Ausbildungs- und Prüfungspersonal z. B. Informationen zu aktuellen gesetzlichen Änderungen) – Vernetzen (im Bereich Leando-Communitys findet ein direkter Austausch und Vernetzung statt) – Qualifizieren (der MIKA-Campus dient der Vermittlung von Medien- und IT-Kompetenzen).

Darüber hinaus haben die Teilnehmer der Roadshow in parallel angebotenen Workshops die Möglichkeit, konkrete Themen und Methoden zur Gestaltung ihrer Ausbildungspraxis mit geeigneten Werkzeugen selbst zu erproben. In den Workshops werden der MIKA-Campus, der Aufgaben-Manager sowie die Leando-Community mit Hilfe von Praxisbeispielen näher vorgestellt.

Informationen zu den anderen Terminen der Roadshow sowie zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: Roadshow Leando on Tour.

Handwerkswettbewerb „MACH WAS!“ wird nächstes Schuljahr fortgesetzt

(3542) Mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler an über 120 Schulen bundesweit nehmen aktuell am Handwerkswettbewerb „MACH WAS!“ teil. Damit fördert die Firma Würth handwerkliche Projekte an den allgemeinbildenden Schulen. Ein Engagement, das die Handwerksorganisation über eine Schirmherrschaft unserer AMH anerkennt und unterstützt. Von Sitzgelegenheiten für den Schulhof über „grüne Klassenzimmer“ bis hin zum Umbau eines ausgedienten Reisebusses wurden in den vergangenen Monaten vor Ort beeindruckende Projekte realisiert – mit viel Leidenschaft von Schülerinnen und Schülern, Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern und nicht zuletzt der Kompetenz von Handwerksbetrieben, die den Schulen als Paten zur Seite standen.

Ende April stellten sich die Projekte zunächst einem öffentlichen Online-Voting, bevor eine Fachjury dann die Gewinnerteams auswählt. Noch vor den Sommerferien werden die drei Siegerschulen zur großen Preisverleihung geladen und dürfen u.a. am „Würth-Open-Air“ teilnehmen. Die Initiative bereitet schon jetzt die nächste – sechste – Wettbewerbsrunde vor. Denn natürlich sollen auch im Schuljahr 2024/25 Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihr handwerkliches Geschick unter dem Motto „MACH WAS!“ zu beweisen. Bei der Umsetzung unterstützt Würth alle zur Umsetzung ausgewählten Projekte erneut mit jeweils 1.000 Euro Fördergeld, einer Grundausstattung an Werkzeugen sowie T-Shirts zur Aktion. Fachliche und praktische Unterstützung bekommen die Jugendlichen von örtlichen Handwerksbetrieben.

Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen oder Arbeitsgruppen der Klassenstufe 7 – 10 von allen weiterführenden Schulen in Deutschland mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss.

Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Teilnahmebedingungen und der Bewerbung unter: www.handwerkswettbewerb.de. Bewerbungsschluss für die neue Wettbewerbsrunde ist der 15. Oktober 2024. Im November beginnt dann die Umsetzungsphase. Bis zum 10. April 2025 haben die Schulteams Zeit, ihr Projekt zu realisieren. Es folgen Online-Voting, Jurybewertung und Siegerehrung der besten drei Schulen.

Inklusionstage 2024

(3543) Am 3. und 4. Juni 2024 finden die diesjährigen Inklusionstage unter dem Motto „MOBILITÄT barrierefrei ∙ selbstbestimmt ∙ zeitgemäß“ statt. Ort der Veranstaltung ist – wie in den vergangenen Jahren auch schon – die Telekom Hauptstadtrepräsentanz in Berlin. Die Veranstaltung wird wieder in kompletter Länge live und barrierefrei im Internet übertragen. Im Rahmen der Veranstaltung sollen insbesondere folgende Fragen diskutiert werden: Wie steht es um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen? Wie lassen sich im öffentlichen Raum Wege und Übergänge inklusiv und sicher gestalten? Wie gelingt die praktische Umsetzung bei den Leistungen zur Mobilität? Nähere Informationen zum Programm und den Link zur Teilnahme vor Ort oder online finden Sie hier. Die Anmeldung ist bis zum 17. Mai 2024 möglich.

Rosenheimer Tür- und Tortage 2024

(3544) Am 5. und 6. Juni 2024 finden im KU’KO Rosenheim die Rosenheimer Tür- und Tortage unter dem Motto „Tür + Tor: Klimasicher + Smart“ als zentraler Branchentreff statt. Aktuelle Infos rund um die Veranstaltung und das Programm finden Sie hier.

Wiener Fenster- u. Sonnenschutz-Kongress | 27.-28. Juni 2024 / Meliá Vienna

(3545) Künstliche Intelligenz | Modulares Bauen | Märkte besser verstehen

Der Wiener Fenster- u. Sonnenschutz-Kongress setzt in seiner 5. Ausgabe von 27.-28.06.2024 einen Fokus die Künstliche Intelligenz, das Modulare Bauen, sowie auf aktuelle Prognosen und auf Marketing-Tools für Bauelemente. Im noblen Ambiente des Meliá Vienna präsentieren Branchenvertreter und externe Experten aktuelle Lösungsansätze für die vielfältigen aktuellen Herausforderungen. Das Ganze, wie gehabt, inklusive des traditionellen Ausklangs beim Wiener Heurigen. Mitglieder des R+S Fachverbands profitieren hier von 10% Rabatt auf alle Präsenztickets.

Mehr Effizienz in alle Richtungen

Andreas Göbel zeigt als Projektentwickler des weltweit siebtgrößten Baukonzerns DAIWA House, warum die Zukunft mit bis zu 50% CO2-Reduktion im Modularen Bauen liegt und Thomas Stemeseder stellt das neu entwickelte System „Perfect“ vor, das mit seinem modularen Ansatz den Fenstereinbau optimiert und u.a. viel Kostenersparnis bringt. Und Andreas Kraler, der 2023 mit dem begehrten EY Award für Innovation ausgezeichnet wurde, präsentiert die neuesten Innovationen aus dem Hause HELLA.

Innovative Impulse wie beispielsweise bio-attribuiertes PVC als herausragend nachhaltigen Werkstoff, Lösungen zum Tracking von Fenstern oder einen klaren strategischen Fahrplan, um Nachhaltigkeit im Unternehmen groß zu schreiben, bietet REHAU Geschäftsführer Carsten Heuer in seinem Vortrag zur Kreislaufwirtschaft. Und Interconnection steuert ein Hochbauszenario 2030 sowie aktuelle Analysen den Fenster- und Sonnenschutz-Märkten bei.

Marketing-Tools für Bauelemente

Darüber hinaus gibt es praxisorientierte Anwendungen rund um den Einsatz von KI in Marketing und Vertrieb und einen Impulsvortrag zum Blue Collar Recruiting, der Schwung in die Debatte rund um fehlende Arbeitskräfte bringt. Mit an Bord sind weiter Alexander Oswald | Futura mit seinem Input zu digitalem Marketing für die Baubranche, Livia Rainsberger | Wissence mit einer umfassenden Keynote zu Künstlicher Intelligenz im Vertrieb, sowie Peter Berger | Team Vertriebserfolg und Dr. Franz Juen | QUOMATIC.AI zum Einsatz von KI im Fenstergeschäft u.v.m.

Bis 14.06. nehmen die Veranstalter Einreichungen für die diesjährigen WFSK.Awards entgegen, die im Rahmen des Wiener Fenster- und Sonnenschutz-Kongresses alljährlich in den Kategorien INNOVATION, NACHHALTIGKEIT und WEBSITE verliehen werden.

Mehr Information: https://www.wienerfensterkongress.at/de/home

Neu: Themenheft „Künstliche Intelligenz – Anwendungen und Chancen für das Handwerk“

(3546) Das Themenheft bietet einen ersten Praxiseinstieg in die neue Generation von KI-Werkzeugen, ihre Funktionsweise und den Nutzen für das Handwerk. Erkunden Sie die Vorteile von KI für Handwerksbetriebe und schauen Sie, wie Sie mit KI im eigenen Betrieb starten können. Hier geht es zum Themenheft: Download Themenheft

Chancen der digitalen Rechnungsbearbeitung frühzeitig nutzen

(3547) Ab dem 1. Januar 2025 wird schrittweise die Verpflichtung zum Empfang und zur Ausstellung von E-Rechnungen eingeführt. Die E-Rechnung stellt einen bedeutenden Umbruch in der Arbeitsweise der Handwerksbetriebe dar. Sie bietet einerseits die große Chance, Arbeitsabläufe in den Betrieben effizienter zu gestalten, bürokratische Belastungen zu senken und die Liquidität zu verbessern. Andererseits ist die Etablierung der E-Rechnung im Betrieb zunächst mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Hierzu stellen wir Ihnen die Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ des ZDH für Handwerksbetriebe zur Verfügung, die Ihnen bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll. Hier geht es zum Download: Broschüre E-Rechnung

Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnung letztmalig verlängert

(3548) Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Mit der Schlussabrechnung fand der Abgleich zwischen den beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellern tatsächlich zustehen, statt. Für die Einreichung dieser Schlussabrechnung wurde die Frist nun letztmalig verlängert: Wer vorab bereits eine Fristverlängerung beantragt hat, hat in Einzelfällen nun bis zum 30. September 2024 Zeit für die Einreichung. Die wichtigsten Informationen des ZDH zum Thema finden Sie hier.

ZDH-Praxishilfe Kassenführung aktualisiert

(3549) Auch im Jahre 2024 ist eine ordnungsmäßige Kassenführung insbesondere für bargeldintensive Betriebe von zentraler Bedeutung, da andernfalls bei einer Kassen- Nachschau oder einer Außenprüfung gravierende Steuernachzahlungen drohen. Die Umsetzung der Vielzahl von Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen.

Die „Praxishilfe Kassenführung – Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe“ unseres Dachverbandes ZDH richtet sich an die Betriebe und soll eine Hilfestellung bei der Bewältigung der Aufgabe sein. Die aktualisierte Fassung berücksichtigt u. a. neben dem sog. DAC7-Umsetzungsgesetz auch die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO, welcher seit dem 1. Januar 2024 gilt.

Wie bisher wird die Praxishilfe auf der Internetseite des ZDH zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Mitgliedervorteile bei CarFleet24

(3550) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet für BVRS-Mitgliedsbetriebe wieder zahlreiche neue Aktionsmodelle zu vergünstigten Konditionen an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Fachpressetag bei Weinor

(3551) Seit dem 1. Januar ist Tim Füldner als Nachfolger von Thilo Weiermann neuer CEO von Weinor. Ein guter Grund die Fachpresse am 7. Mai nach Köln einzuladen und über die Ausrichtung des Unternehmens zu sprechen. Mit dem Ausscheiden von Weiermann übernahm die Schweizer Griesser AG weitere Anteile von Weinor und ist nun nahezu zu 100 Prozent Eigentümerin des Kölner Unternehmens.  Füldner betonte, dass die Marke Weinor unverändert bestehen bleiben werde. Am Standort Möckern in Sachsen-Anhalt wurde kräftig investiert und eine der modernsten Pulverbeschichtungsanlagen in Europa errichtet. In einem neuen Zuschnitt-Center werden Stoffe so optimal geschnitten, dass nur noch sehr wenig Abfall entsteht. Im Vertrieb hingegen bleibt alles beim Alten. Einem Franchisesystem oder gar Direktvertrieb erteilte Füldner eine klare Absage. Für Weinor käme nur der Vertrieb über starke Fachpartner in Frage, denn sie verstünden die Kunden und könnten daher optimal beraten.

Ausschuss für Kommunikation zur Europawahl

(3552) Der Ausschuss für Kommunikation des ZDH warf bei der letzten Sitzung einen besonderen Blick nach Brüssel. Tim Krögel, Leiter des Bereiches Europapolitik und der Vertretung des ZDH bei der EU berichtete über die aktuelle politische Lage und seine Erwartungen an die nächste Legislaturperiode. Natürlich durfte dabei ein Ausblick auf die Europawahl nicht fehlen. Rund 350 Mio. Europäerinnen und Europäer sind zwischen dem 6. und dem 9. Juni aufgerufen, zum zehnten Mal das Europäische Parlament zu wählen. In Deutschland öffnen die Wahllokale klassisch am Sonntag, den 9. Juni zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Unter Europawahl 2024 – Europas Zukunft mit dem Handwerk meistern | ZDH hat der ZDH die wichtigsten Positionen des Handwerks zur Wahl und die Forderung an die Kandidaten veröffentlicht. Klar ist, das Handwerk braucht eine starke Europäische Union, genau deswegen will der ZDH mit seinen Forderungen und Leitlinien dazu beitragen, Europa fit für die Zukunft zu machen.

Kampagnenbeauftragte trafen sich in Berlin

(3553) Kurz vor Ende des ersten Kampagnen-Flights 2024 konnte der ZDH auf der Sitzung der Kampagnenbeauftragten Ende April überzeugende Zahlen der Handwerks-Kampagne präsentieren. Knapp 400 Mio. Kontakte konnten mit verschiedenen Werbeformen erreicht werden. Klassische und digitale Werbeplakate, digitale Infoscreens in Innenstädten, an Bahnhöfen und in Shopping-Malls generierten rund zwei Drittel der Kontakte. Verschiedene Anzeigenformate auf Websites, in Apps oder in Online-Videos (u.a. bei SPOX, TV-Spielfilm, Fussball.de oder Focus-Online) erreichten rund 28,5 Mio. Menschen. Aber auch Printanzeigen in Wochenpublikationen (Zeit, Spiegel, WamS, Stern, F.A.S. und BamS) trugen mit rund 17 Mio. Leserinnen und Lesern zur erfolgreichen Kampagne bei.

Die Jungendansprache findet auf Plattformen statt, die besonders für Schülerinnen/Schüler und junge Erwachsene relevant sind. Die Spots und Anzeigen laufen deswegen auf u.a. Spotify, Youtube und Twitch und werden bei TikTok, Instagram und Snapchat platziert. Auch im Lernumfeld werden Jugendliche z.B. bei studyflix angesprochen.

Die Kampagne mit den Berufsinsidern, in der Meisterinnen und Meister ihren Beruf in kurzen Werbespots präsentieren, wird mit neuen Videos vorgesetzt. Der BVRS bemüht sich, in dieser Reihe auch das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk vorstellen zu können. Allerdings ist das Bau- und Ausbaugewerbe bereits stark repräsentiert, sodass die Agentur ihr Augenmerk zunächst auf andere Gewerke (Gesundheits-, Lebensmittel- und Holzgewerbe) legt.

Regeln für Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall

(3554) Aufgrund häufiger Anfragen an dieser Stelle nachfolgende Hinweise für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mangelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss.

Ein Handwerksbetrieb schließt mit einem Verbraucher einen Werkvertrag. Für die Erledigung des Auftrags kauft der Handwerksbetrieb Material von einem Händler. Der Handwerker baut das Material beim Verbraucher ein oder bringt das Material an. Nachdem das Material eingebaut oder angebracht ist, stellt sich heraus, dass das es mangelhaft ist und ausgetauscht werden muss. Handwerksbetriebe haben in dieser Situation neben dem Anspruch auf Materialersatz auch einen Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten gegen den Händler.

Das gekaufte Material muss dabei mangelhaft und in eine andere Sache eingebaut, an eine andere Sache angebracht oder im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses bearbeitet worden sein. Laut BGH-Rechtsprechung (Az.: VIII ZR 105/22) besteht der Aufwendungsersatzanspruch auch bereits in Situationen, in denen sich ein Mangel am gekauften Material im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses vor Einbau bzw. Anbringung des Materials zeigt.

Der Aufwendungsersatzanspruch erfasst alle Positionen, die erforderlich sind, um den Mangel zu beheben (u.a.):

  • Anfahrtskosten zum Kunden
  • Fehlersuche zur Verifizierung des Mangels
  • Ausbau/Demontage der mangelhaften Sache
  • Abwicklung des Umtausches gegen eine mangelfreie Sache oder Zurücksendung der mangelhaften Sache an den Lieferanten
  • Erneute Zurichtung und Parametrierung
  • Wiedereinbau/erneute Montage
  • neue Funktionsproben und Änderung der Dokumentationen
  • Sachbearbeitungskosten für die Abwicklung

Vor Beginn der Mangelbeseitigung sollte eine Einigung mit dem Materialhändler über die zu erwartenden Kosten erzielt werden. Anderenfalls droht im Nachgang Streit über die Kostenhöhe.

Ein Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs in AGB von Materialhändlern ist in der Regel unzulässig, sofern nicht ausnahmsweise ein besonderer Grund besteht. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihrer Handwerkskammer oder Innung melden, wenn Ihr Händler haftungsbeschränkende AGB vorlegt, damit sie die AGB für Sie prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten können.

Runde Geburtstage

(3555) Am 24. Mai vollendet Wolfgang Sölter, Landesinnungsmeister NRW sowie Obermeister und Delegierter der Innung Westfalen, seinen 70. Geburtstag.

Am 2. Juni feiert Klaus Motsch, Ehrenobermeister der Innung Rheinland-Pfalz, seinen 90. Geburtstag.

Der BVRS gratuliert sehr herzlich und sendet beste Glückwünsche nach Warendorf und Pirmasens.

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-04

Herzlich willkommen Innung Mecklenburg-Vorpommern!

(3520) Die R+S-Familie bekommt Zuwachs! Auf einstimmigen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung wird die „Landesinnung des Rolladen- und Jalousiebauerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern“ zum 1. April Mitglied des BVRS. Die Innung wird vertreten durch Obermeister Lars Bantow und Geschäftsführerin Gabriela Glävke-Münkwitz von der Kreishandwerkerschaft Rostock-Bad Doberan.

Wir freuen uns sehr, auch den Nordosten in unserer Familie begrüßen zu dürfen.

Konjunktur im R+S-Handwerk: Schon Zeit für Optimismus?

(3521) Die Wintermonate boten den Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks wenig Raum für Zuversicht. Die Geschäftsentwicklung hatte sich im 4. Quartal so weit eingetrübt, dass der Geschäftsklimaindex auf nur noch 60 Punkte (nach 77 Punkten im 3.Quartal) sank. Das neue Jahr scheint besser zu starten. Der Index erreicht im 1.Quartal 2024 wieder 81 Punkte. Über die Hälfte der Betriebe konnte eine zumindest gleichbleibende Nachfrage, verglichen mit dem Vorquartal, verzeichnen. Reicht das schon für Optimismus? Den vollständigen Bericht können Sie in der der Mai-Ausgabe 05 der R+S-Fachzeitschrift lesen.

Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des R+S-Handwerks

(3522) Am 3. Mai 2024 findet wieder ein Online-Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des R+S-Handwerks statt.

Im Mittelpunkt stehen diesmal die Themen Lebensdauerklassen und Zeitwert.

Auch diesmal können die Sachverständigen mit der Teilnahme Fortbildungspunkte sammeln.

Bedarfsabfrage Schulungen zum Einbruchschutz

(3523) Wie bereits in der letzten Chefinfo erwähnt, wollen wir noch einmal auf unsere Bedarfsabfrage hinweisen.

Auch dieses Jahr plant der BVRS wieder, in Zusammenarbeit mit Siegenia Aubi eine „Grund- und Aufbauschulung Einbruchschutz“ sowie eine „Turnusmäßige Fortbildung Einbruchschutz“ seinen Mitgliedern anzubieten. Mitgliedsbetriebe, die in der polizeilichen Errichterliste aufgenommen werden wollen und solche, die zur Beibehaltung der Eintragung eine turnusmäßige Fortbildung nachweisen müssen, können sich gerne bis Ende April unter info@rs-fachverband.de melden. Bisher liegen leider nur wenige Rückmeldungen vor. Ob die Veranstaltung zu Stande kommen wird, hängt daher noch von der Anzahl der weiteren Rückmeldungen ab.

Digital und vernetzt: ein neuer Karriereweg für das Bauhandwerk

(3524) Was heute schon auf vielen Baustellen zu sehen ist, wird morgen mehr und mehr zu einer Selbstverständlichkeit: das digitale Bauen. Building Information Modeling, kurz „BIM“, spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Mit der neuen Aufstiegsfortbildung „Bachelor Professional für Energieeffizienz und digitales Bauprojektmanagement (EDiB)“ bringt sich nun auch das Handwerk ins Spiel.

Ab September 2024 startet die Fortbildung, die Handwerker aus dem Bau- und Ausbaugewerbe fit für die digitale Planung und Umsetzung von Modernisierungsprojekten macht und neben digitalen und fachlichen Qualifikationen auch fundierte Schnittstellen- und Führungskompetenzen vermittelt.

Betriebsintern bietet der Bachelor Professional EDiB damit die ideale Ergänzung zum Meistertitel. Sie möchten erfahren, welche Inhalte Sie erwarten, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und wie Sie mögliche Förderungen voll ausschöpfen können?

Dann melden Sie sich zur Online-Infoveranstaltung an oder informieren Sie sich hier.

Online-InfoVortrag | IT-Sicherheit und Datenschutz im digitalen Zeitalter – Expertentipps für die Baubranche

(3525) 15.04.2024, 14:00 – 15:30 Uhr | Online

Befinden Sie sich im Baugewerbe und interessieren sich für Themen rund um IT-Sicherheit und Datenschutz? Dann sollten Sie diesen Online-InfoVortrag nicht verpassen!

Wir laden Sie herzlich ein, an diesem Vortrag des Mittelstand Digital Zentrums teilzunehmen, bei dem zwei Experten ihr Fachwissen speziell für die Baubranche präsentieren werden. Erhalten Sie wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps, wie Sie die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen verbessern und den Datenschutz gewährleisten können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen direkt an die Experten zu stellen und von ihrem Know-how zu profitieren. Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Unternehmen sicherer zu machen und sich weiterzubilden. Jetzt anmelden: Link zur Anmeldung

Online-Seminar: Digitales Aufmaß – Werkzeuge und Methoden

(3526) 02.05., 17:00 – 18:00 Uhr

In diesem einstündigen Onlineseminar des Mittelstand Digital Zentrums lernen Sie verschiedene Werkzeuge und Methoden für das digitale Aufmaß kennen.

Mit digitalen Aufmaß-Werkzeugen wie einfachen Laserentfernungsmessern oder Drohnen sparen Handwerksbetriebe Zeit, erhöhen die Genauigkeit und reduzieren die Fehlerhäufigkeit beim Aufmaß. Außerdem sind digitale Systeme in der Lage, nicht nur zu messen, sondern zusätzlich 3D-Modelle aus den Messdaten zu erstellen, beispielsweise von bestehenden Gebäuden. Zur Anmeldung

Gesucht: Stellvertretung im Rentenausschuss 2 (Düsseldorf, Köln) der Bezirksverwaltung West der BGHM

(3527) Bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sind ca. 80 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe versichert. Insofern ist es wichtig, dass unsere Branche in deren Gremien gehört wird, denn selbst das Gesamthandwerk stellt nur einen relativ kleinen Teil der Versicherten. Vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen bestehen etwa in der Vertreterversammlung oder in den regionalen Renten- und Widerspruchsausschüssen, in denen das R+S-Handwerk bereits durch einige ehren- und hauptamtliche Vertreter repräsentiert ist.

Nun sucht die BGHM für die o.g. Position kurzfristig einen Ersatz, d.h. einen Unternehmer (der bei der BGHM versichert ist) oder einen Beauftragten. In der Regel gibt es ca. zwei bis drei Termine/Jahr, die meist in Düsseldorf stattfinden. An einer Lösung für Online-Termine wird noch gearbeitet.

Bei Interesse bitten wir um schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de

Zu Besuch beim Tag der Verbände

(3528) Zuhören, Netzwerken, Ideen sammeln – viele Verbandsvertreter – darunter auch der BVRS – aus völlig unterschiedlichen Branchen trafen sich beim Tag der Verbände NRW am 9. April 24 in Neuss. Und so unterschiedlich wie die Teilnehmer waren auch die Themen der Vorträge. Ob Software zur Mitgliederverwaltung und Tools zur Mitgliederbetreuung, über Tipps zu EU-Förderprogrammen für Verbände bis hin zu Haftungsfragen, die Veranstalter hatten für ein abwechslungsreiches Programm gesorgt. Zum Ende der Veranstaltung kamen die Europaabgeordneten Alexandra Geese (Bündnis90/Die Grünen) und Moritz Körner (FDP) zu einer Diskussionsrunde nach Neuss. Die beiden Abgeordneten waren sich − bei allen parteipolitischen Unterschieden − darüber einig, dass die überbordende Bürokratie nicht nur ein großes Ärgernis, sondern ein echtes Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa sei. Immerhin sei es gelungen, die Beantragung für niedrige Fördersummen, erheblich unkomplizierter zu gestalten. Beide wollen sich zukünftig dafür einsetzen Bürokratie zu begrenzen und kandidieren auf den Listen ihrer Parteien auf aussichtsreichen Plätzen.

Neuer Flyer und Informationswebsite der BDA zum Thema Praktikum

(3529) Praktika sind nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur Beruflichen Orientierung: 61 Prozent der Unternehmen gewinnen ihre Auszubildende über Praktika.

Erstmals gibt es auf gemeinsam mit von BDA, Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT neu gelaunchten Website https://praktika-berufsorientierung.de/ Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen, zu Vergütung, Vertrag und Kündigung bei Praktika gebündelt an einer Stelle. Grundlage sind die Erfahrungen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT.

Neben den klassischen Schülerbetriebspraktika rücken weitere Zielgruppen in den Fokus: Freiwillige oder geförderte Praktika nach Verlassen der Schule, Einstiegsqualifizierungen, digitale Praktika oder auch Unternehmenspraktika für Lehrkräfte.

Je nach Art des Praktikums sind unterschiedliche Aspekte zu beachten und gelten unterschiedliche Regelungen. Auf der Website finden Sie auch alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf.

Bundesweites Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk

(3530) Am 31. Mai 2024 findet das nächste bundesweite Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk in Lüneburg statt. die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade lädt in Kooperation mit dem ZDH und dem Verband der UnternehmerFrauen im Handwerk am 31. Mai 2024 zu einem bundesweiten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk nach Lüneburg ein. Unter dem Motto „Mehr Frauen ins Handwerk“ möchte die Veranstaltung mit Impulsvorträgen, einer Podiums-Diskussion und einem spannenden Projekte-Parcours bewährte Praktiken und erfolgreiche Beispiele vorstellen und neue Ideen entwickeln. Darüber hinaus wird es ausreichend Zeit geben, zu „netzwerken“ und neue Impulse für die eigene Arbeit mitzunehmen. Auch ZDH-Präsident Jörg Dittrich hat sein Kommen zugesagt. Das Treffen ist für alle, die sich für dieses Thema engagieren wollen, offen. Über diesen Link können Sie Ihre Teilnahme anmelden.

EU-Verpackungsverordnung kommt noch in dieser Legislatur

(3531) Am 4. März 2024 einigten sich Rat, Kommission und Parlament über die neue EU-Verpackungsverordnung. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle hat eine vorläufige, politische Einigung in den interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) erfahren. Der Kompromisstext muss noch von Rat und Parlament förmlich bestätigt werden, was noch in der laufenden EU-Legislatur erfolgen wird. Das bedeutet, dass die EU-Verpackungsverordnung noch 2024 in Kraft treten wird.

Ab 2030 müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass 40 Prozent ihrer Transportverpackungen im Rahmen eines Wiederverwendungssystems bereitgestellt werden. Ab 2040 muss der wirtschaftliche Akteur sich bemühen, eine Quote von 70 Prozent einzuhalten. Diese Quoten gelten nicht für den Transport von gefährlichen Gütern, bei Verpackungen, die auf individuelle Bedarfe zugeschnitten sind, flexible Verpackungsformate im direkten Lebensmittelkontakt sowie bei Papierkartons. Über die Erreichung der Ziele für die Wiederverwendung müssen die Wirtschaftsakteure ab 2030 und dann jährlich an die zuständigen Behörden berichten.

Wirtschaftliche Akteure sind von den Wiederverwendungszielen insgesamt ausgenommen, wenn sie in einem Kalenderjahr nicht mehr als 1000 kg Verpackungen in einem EU-Mitgliedstaat bereitgestellt haben und wenn das Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist (unter 10 Beschäftigte und nicht mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer von fünf Jahren weitergehende Ausnahmen vorsehen. Sie können die oben genannten Quoten aber auch verschärfen.

Ab 2030 muss der Wirtschaftsakteur versuchen, 10 Prozent der Waren in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Kleinstunternehmen sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Ab 2030 stellen Erzeuger und Importeur sicher, dass Verpackungen in ihrem Gewicht und Volumen minimiert werden. Dies ist mittels technischer Dokumentation nachzuweisen. Bestimmte, nicht minimierte Verpackungsformate werden verboten. Der Begriff des Erzeugers ist maßgeblich dafür, wer konkret von den Pflichten zur Leerraumminimierung betroffen ist. Die durch das Parlament geforderte Ausnahme für Kleinstunternehmen wurde nicht aufrechterhalten. Dass nunmehr Pflichten wie die Leerraumminimierung und die damit verbundene Dokumentations- und Nachweislast an unklaren Begrifflichkeiten („Erzeuger“) hängt, trägt nicht zur Rechtssicherheit bei.

Auswirkungen der Cannabislegalisierung (Cannabisgesetz – CanG) auf das Arbeitsverhältnis

(3532) Die weitgehende Legalisierung von Cannabis betrifft auch das Arbeitsverhältnis. Volljährigen Personen soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort erlaubt sein (vgl. § 13 KCanG). Der bisher straflose Cannabiskonsum wird künftig an und im Umkreis von bestimmten Orten nach § 5 KCanG (z.B. in Gegenwart minderjähriger Personen, an Schulen, an Fußgängerzonen) als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Konsum am Arbeitsplatz ist – sofern es sich nicht um einen der in § 5 KCanG genannten Orte handelt – nicht nach dem KCanG verboten.

Betriebliches Cannabisverbot

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, den Cannabiskonsum im Betrieb zu untersagen. Da ein Verbot des Cannabiskonsums das Ordnungsverhalten im Betrieb betrifft, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Verstoßen Beschäftigte gegen dieses Verbot, riskieren sie eine Abmahnung oder die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Erscheint ein Arbeitnehmer unter Cannabiseinfluss zur Arbeit, kann dies auch ohne betriebliches Cannabisverbot eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.

Arbeitsschutz und betriebliche Suchtprävention

Auch ohne ausdrückliches Cannabisverbot dürfen Beschäftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten. Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 ist es Beschäftigten untersagt, sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die erkennbar unter Cannabiseinfluss stehen, gem. § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht arbeiten lassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) tritt dafür ein, dass Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz gleichbehandelt werden. In beiden Fällen müsse ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein. Betriebliche Suchtprävention sei laut DGUV schon seit langem Thema der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln und damit auch von Cannabis. Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen werden sie die bestehenden Aktivitäten ausbauen – auch im Zusammenspiel mit anderen Akteurinnen und Akteuren in der Prävention.

Drogentests

Ohne Einwilligung der Arbeitnehmer darf dieser keinem Drogentest unterzogen werden. Auch mit Einwilligung des Arbeitnehmers dürfen Drogentests im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches kann dem Arbeitgeber bei gefahrgeneigten Tätigkeiten (z.B. Arbeit an Maschinen) grundsätzlich zugesprochen werden. Allerdings lässt sich aus einem Drogentest kein unmittelbarer Rückschluss auf ein missbräuchliches Konsumverhalten ziehen.

Handlungsempfehlung

Der Umgang der Beschäftigten mit Cannabis am Arbeitsplatz und auf dem Betriebsgelände kann in Einzelfällen zu neuen Spannungen im Betrieb führen. Umso wichtiger ist es, hier zeitnah klare Regeln zu statuieren, um Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts (vgl. § 106 GewO) berechtigt, den Drogenkonsum am Arbeitsplatz zu untersagen. Zugleich ist er den Beschäftigten gegenüber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet. Relevant wird dies vor allem im Bereich gefahrgeneigter Tätigkeiten oder beim Betrieb von Maschinen. Im Ergebnis ist der Cannabiskonsum arbeitsrechtlich nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol im Betrieb. Bereits bestehende betriebliche Regelungen wie etwa Betriebsvereinbarungen zum Alkoholverbot sollten hinsichtlich des Cannabiskonsums entsprechend aktualisiert und ergänzt werden.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

(3533) Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Der Entwurf ist inhaltlich ernüchternd und bleibt hinter dem Entlastungsbedürfnis von Handwerksbetrieben und den bestehenden Entlastungsmöglichkeiten zurück. Positiv ist allein die vom Handwerk geforderte und von der Bundesregierung aufgegriffene Nachjustierung des Nachweisgesetzes zu bewerten. So wird der Vorschlag umgesetzt, die Informationen an Beschäftigte anstelle in der Schriftform in ausdruckbarer Textform auszuhändigen. Die Forderung nach einer ausnahmslosen Regelung wird dagegen nicht übernommen. So soll die Formerleichterung weiterhin nicht für Betriebe gelten, die in § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelistet sind.

 Neue Fördermitglieder

(3534) Wir freuen uns sehr, seit dem 15. März zwei neue Fördermitglieder in unserer R+S-Familie dabei zu haben. Einmal begrüßen wir die Firma Carl Stahl GmbH & Co.KG aus Herbrechtingen und zum anderen die Firma Novoplast AG mit Sitz in Wallbach, Schweiz.

Weiter Informationen finden Sie unter:

http://www.stahl-gurte.de

https://www.novoplast.com

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RS-Aktuell Ausgabe 2024-03

Eine großartige R+T 2024 liegt hinter uns!

(3502) Hinter uns liegt eine großartige R+T 2024! Vom 19. bis zum 23. Februar 2024 kamen 61.155 Besucher aus 146 Ländern auf das Stuttgarter Messegelände, um Produktinnovationen live zu erleben, sich mit ausstellenden Unternehmen sowie Branchenkolleginnen  und -kollegen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

Ob R+T Innovationspreis, die Sonderschau Junge Talente, Torforum, OUTDOOR. AMBIENTE. LIVING. oder der Tag der Architektur: Die R+T 2024 bot ein umfangreiches Rahmenprogramm sowie vielfältige Möglichkeiten für Networking, Innovation und Inspiration.

Das R+T-Messeteam und wir bedanken uns bei allen Besuchern sowie den ausstellenden Unternehmen, die die R+T 2024 zu einem großartigen Event gemacht haben! Und wir danken allen, die uns an unserem Stand im Eingangsbereich Ost besucht, sich über unsere Leistungen informiert und sich uns mit uns ausgetauscht haben.

In den Ausgaben März und April der R+S finden Sie ausführliche Berichte.

Wenn Sie die R+T auch in Bewegtbildern Revue passieren lassen wollen, kann klicken Sie bitte hier:

Schon jetzt freuen wir uns auf die nächste R+T im Februar 2027!

Rückblick auf Zukunft Handwerk und IHM 2024

(3503) ZUKUNFT HANDWERK, das Kongress- und Eventformat aus dem Handwerk für das Handwerk, und die Internationale Handwerksmesse (IHM) haben vorletzte Woche auf dem Messegelände München stattgefunden: Das Programm war vollgepackt mit einer Reihe hochkarätig besetzter Veranstaltungen – unter anderem mit einer Podiumsdiskussion mit Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, einem ZDH-Forum zur Europawahl und dem Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Und, natürlich nicht zu vergessen, unser Messeauftritt mit der Innung Südbayern auf der Sonderausstellung Young Generation.

Hier finden Sie einen Rückblick auf die Veranstaltungen, Presseveröffentlichungen und Bildergalerien.

In der R+S berichten wir in der April-Ausgabe über beide Veranstaltungen.

Auftakt zum R+S Tag bei Rollladen Kutsch in Aachen

(3504) Die Auftakt-Pressekonferenz zum R+S Tag 2024 fand in diesem Jahr bei Rollladen Kutsch in Aachen, dem Betrieb des ehemaligen BVRS-Präsidenten Georg Nüssgens, statt. Neben einigen Fachjournalisten nahmen auch Vertreter von CDU, FDP und Grünen aus der Aachener Kommunalpolitik an der Betriebsbesichtigung teil und informierten sich darüber, welchen Beitrag unsere Branche zum Erreichen der Klimaziele beträgt. Klar ist dabei: Das Kühlen von Gebäuden wird zukünftig eine größere Rolle spielen als das Heizen – deswegen ist es wichtig, dass wir heute bei aktuellen Bau- oder Sanierungsprojekten Sonnenschutz mitdenken und vor allem einplanen. Einen Beitrag zur Auftakt-Pressekonferenz finden sie in der kommenden R+S.

Bedarfsabfrage Schulungen zum Einbruchschutz

(3505) Auch dieses Jahr plant der BVRS wieder in Zusammenarbeit mit Siegenia Aubi eine „Grund- und Aufbauschulung Einbruchschutz“ sowie eine „Turnusmäßige Fortbildung Einbruchschutz“ seinen Mitgliedern anzubieten. Mitgliedsbetriebe, die in der polizeilichen Errichterliste aufgenommen werden wollen und solche, die zur Beibehaltung der Eintragung eine turnusmäßige Fortbildung nachweisen müssen, können sich bis zum 15. April unter info@rs-fachverband.de melden. Wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl zusammenkommt, würde der BVRS entsprechende Seminar in Kooperation mit Siegenia Aubi vorbereiten.

„Zeit zu machen“ – Werbekampagne des Handwerks geht in die nächste Runde

(3506) Unter dem Leitmotiv „Zeit zu machen“ geht die Werbekampagne des ZDH in die nächste Runde. Mit Plakaten, Anzeigen und Bewegtbild zeigt die Kampagne, welche zentrale Rolle das Handwerk für die Zukunft Deutschlands übernimmt. Mit authentischen Bildern aus dem Arbeitsalltag von Handwerkerinnen und Handwerkern greift sie mit „Zeit zu machen“ das Selbstverständnis des Handwerks auf, Aufgaben zu erledigen und etwas zu schaffen, anstatt nur darüber zu reden.

Das Video zur Kampagne schließt mit einem Bild von 36 Handwerkerinnen und Handwerkern aus verschiedenen Gewerken – unter ihnen auch Sandra Meyer-Wörner, Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterin aus Pfullingen – die gemeinsam den Satz „Deutschland, wir haben viel vor!“ sprechen und damit die Bereitschaft des Handwerks unterstreichen, anzupacken und die Dinge in Deutschland zum positiven zu verändern.

Hier gibt’s den Spot zum Anschauen: Das Handwerk – Zeit, zu machen. 50sek Video Spot (youtube.com)

Das Handwerk setzt Imagekampagne in vierter Staffel fort

(3507) Die Imagekampagne des deutschen Handwerks wird in einer vierten Staffel von 2025 bis 2029 fortgesetzt. Das hat die Vollversammlung des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) mit zustimmender Kenntnisnahme der in der UDH-Vollversammlung vereinigten Zentralfachverbände am 29. Februar in München beschlossen.

Die neue Staffel wird von der Kreativagentur CarlNann aus Hamburg betreut. Das Handwerk setzt dabei vor allem auf die Fähigkeit der Agentur, strategische und kreative Markenführung über alle Kanäle hinweg zu denken und umzusetzen.

Die vierte Kampagnenstaffel wird auf die erfolgreichen Ergebnisse der drei bisherigen Laufzeiten seit 2010 (Scholz & Friends), 2015 (Heimat) und 2020 (DDB) aufbauen. Im Mittelpunkt steht, die Wertschätzung handwerklicher Leistung weiter zu verbessern, die zentrale Rolle des Handwerks für die Zukunft des Landes herauszustellen, über die Zukunftspotenziale handwerklicher Berufe zur persönlichen Entfaltung zu informieren sowie die gezielte Jugendansprache erneut zu verstärken.

Zum Hintergrund: Seit 2010 macht das Handwerk, unterstützt von führenden Kreativagenturen, selbstbewusst und pointiert auf sich aufmerksam und gibt einer Million Handwerksbetriebe mit ihren 5,7 Millionen Beschäftigten einen starken gemeinsamen Auftritt. Die Imagekampagne hat seit ihrem Beginn dazu beigetragen, die Wahrnehmungs- und Bedeutungswerte des Handwerks signifikant zu erhöhen. Sie gehört mit über 50 Auszeichnungen zu einer der meistprämierten Kampagnen in Deutschland.

ZDH-Vollversammlung verabschiedet Resolution

(3508) Einstimmig hat die ZDH-Vollversammlung am 29. Februar 2024 in München eine Resolution für Vielfalt und Zusammenhalt im Handwerk beschlossen, der sich der BVRS vollumfänglich anschließt. Wir stellen uns entschieden gegen Diskriminierung und setzen uns ein für Toleranz und Weltoffenheit. Lesen Sie hier die Resolution:

Für Vielfalt und Zusammenhalt

Das deutsche Handwerk ist stolz auf seine Vielfalt und seinen Zusammenhalt. Eine Million Handwerksbetriebe mit 5,7 Millionen Beschäftigten und 350.000 Auszubildenden in 130 Ausbildungsberufen bilden unser Land in seiner Leistungskraft, in seiner ganzen Breite und in allen Regionen ab.

Standortverbundenheit und Weltoffenheit sind für das Handwerk keine Gegensätze. Es sind die Grundlagen unseres Erfolgs. Denn bei uns zählt nicht, wo man herkommt, sondern was man erreichen will. Auch im Handwerk fühlen sich viele Menschen von Spaltungsversuchen in unserer Gesellschaft verunsichert, persönlich angegriffen und herabgesetzt. Diese Menschen lassen wir nicht allein. Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Form von Hetze und Rassismus und stellen uns vor unsere Beschäftigten, Auszubildenden und Unternehmerinnen und Unternehmer, wie verschieden sie auch sein mögen. Sie gehören alle zum Erfolgsteam Handwerk und verdienen Respekt und Wertschätzung.

Als bedeutende Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe liegt uns der Standort Deutschland und dessen Zukunft in einem geeinten und friedlichen Europa am Herzen. Für uns ist klar: Das Handwerk braucht einen Standort mit einem festen demokratischen, freiheitlichen, rechtsstaatlichen und weltoffenen Fundament. Demokratiefeindliche und rassistische Debatten schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch dem deutschen Handwerk.

Für uns ist auch klar: Das Handwerk braucht einen Standort, für den eine mutige und verantwortungsvolle Politik neue Chancen eröffnet. Wir brauchen eine Politik, die Probleme anpackt und dadurch neues Vertrauen gewinnt. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit, für größere Bildungschancen und bessere Integration. Mit Vielfalt, Zusammenhalt und Reformbereitschaft schaffen wir neuen Zukunftsmut für unser Land.

BVRS-Partner Ampere informiert: Wichtige Frist bis 31. März für reduzierte StromNEV-Umlage

(3509) In der aktuellen Entwicklungsphase des Energiemarktes steht insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch eine bedeutende Chance zur Kostenoptimierung im Vordergrund. Bis zum Stichtag des 31. März haben Betriebe, die an einer ihrer Verbrauchsstellen im Jahr 2023 über eine Gigawattstunde Strom selbst verbraucht haben, die Möglichkeit, sich signifikante finanzielle Vorteile zu sichern. Durch eine Meldung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber können diese Unternehmen eine reduzierte Umlage gemäß § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Anspruch nehmen.

Die Differenzierung zwischen selbstverbrauchtem und an Dritte weitergeleitetem Strom ist ein wesentlicher Bestandteil des Meldeverfahrens. In der Regel wird dieser Unterschied mittels geeichter Zähler erfasst. Eine exakte Abgrenzung ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung die Möglichkeit einer Umlagereduzierung seitens des Netzbetreibers verwehrt werden kann.

Die sogenannte „Letztverbrauchergruppe B“, Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als einem GWh an selbstverbrauchter Energie, profitiert von einem reduzierten Umlagesatz. Während die Basisgruppe A einen Satz von 0,417 ct/kWh entrichtet, ermöglicht eine rechtzeitige Meldung an den Verteilnetzbetreiber für die Gruppe B einen reduzierten Satz von 0,05 ct/kWh. Bei einigen Netzbetreibern kann die Meldung in deren Online-Portal vornehmen oder müssen ein vorgefertigtes Formular ausfüllen – eine gesetzliche Formvorgabe gibt es hier nicht.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die zusätzlich eine Stromkostenbelastung von mindestens vier Prozent des Umsatzes nachweisen können, eröffnet sich die Einstufung in die Letztverbrauchergruppe C. Diese Gruppe ist berechtigt, für den Verbrauch über ein GWh einen noch günstigeren Umlagesatz von 0,025 ct/kWh in Anspruch zu nehmen, wofür jedoch eine gesonderte, schriftliche Meldung mit Wirtschaftsprüfertestat erforderlich ist.

Exklusiv für Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz:

Alle Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz können ihre Energierechnung von unabhängigen Experten prüfen lassen, um weitere Einsparpotentiale auszuloten. Melden Sie sich dazu mit dem Stichwort „Mitglieder-Vorteil“ an die Mitgliedsberater der Ampere AG: Tel.: 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail: energie@ampere.de.

Online-Montage-Aufbauseminar des VFF am 24. April

(3510) Das erste der beiden jährlichen Online-Montage-Aufbauseminare der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren findet am 24. April 2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr als Onlineseminar statt. Die Veranstaltung gehört zum verpflichtenden Schulungskonzept zur Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse von Montageverantwortlichen im Turnus von vier Jahren, kann aber auch von Nichtmitgliedern der Gütegemeinschaft genutzt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Montageverantwortliche, Planer, Fachplaner und Projektleiter. Das zweite Online-Aufbauseminar Montage in diesem Jahr findet am 4. September statt.

Die vier Themenschwerpunkte der Referenten Martin Heßler, Wolfgang Jehl, Felix Fischbacher und Torsten Voigt, alle ift Rosenheim, lauten:

  1. Montage von Fenstern im Altbau, fachgerechte Fenstermontage im Bestand: Chancen, Herausforderungen und Lösungen.
  2. Fensterbefestigung – Fallunterscheidung im Detail, Abgrenzung, Erläuterung und Dimensionierung der Standardfälle 1 und 2 sowie des Sonderfalls und Nutzung des ift-Montageplaners.
  3. Absturzsicherheit: Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Absturzsicherheit.
  4. Schadensfälle zur Kopplung und Profilverbreiterung (Schaden-fälle, Gutachten, Technik) und Vorstellung der Projektstudie Profilverbreitungen.

Die Teilnahmegebühren betragen für Gütemitglieder 295,00 Euro, für Mitglieder der Partnerverbände 395,00 und Nicht-Mitglieder 495,00 €, jeweils zzgl. ges. MwSt. Fragen zum Seminar beantwortet Ulrike Döbel unter ral@window.de. Weitere Infos unter www.window.de.

ZDH-Umfrage zu aktuellen Herausforderungen

(3511) Anfang Februar hat der ZDH eine Umfrage zu aktuellen Herausforderungen im Handwerk durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse. Schwerpunkte der Umfrage unter den teilnehmenden 4.448 Betrieben waren die konjunkturelle Lage, aktuelle Belastungen und die Europawahlen. Die Handwerksbetriebe erwarten, dass ihre Umsätze im ersten Halbjahr des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich rückläufig sein werden. Die große Unsicherheit im Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung und politischen Entscheidungen führt bei den Handwerksbetrieben vor allem zu einer starken Zurückhaltung bei Investitionen.

Praxistest zur Nachhaltigkeit: Handwerksbetriebe gesucht!

(3512) Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungrichtlinie (CSRD) droht auch Handwerksbetrieben, die gar nicht direkt berichtspflichtig sind, neue Bürokratie: Denn sie erreichen Fragebögen von Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Ein freiwilliger, einheitlicher Berichtsstandard kann hier für Entlastung sorgen. Gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden sucht unser Dachverband ZDH bis zum April Betriebe, die diesen freiwilligen Bericht auf Mittelstands- und Praxistauglichkeit testen. Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme am Praxistest finden Sie hier.

UDH-Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche“

(3513) Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der UDH das Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzende Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung durch die Fachverbände und Innungen nicht ersetzen. Nähere Infos unter www.zdh.de.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

(3514) Für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gibt es einen neuen Info-Flyer, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun publiziert hat und den Sie hier herunterladen können.

Inklusionspreis 2024 – Bewerbungsphase läuft bis 31. März 2024!

(3515) Auch in diesem Jahr wird wieder der Inklusionspreis der Wirtschaft verliehen. Die Initiatoren des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Charta der Vielfalt, das UnternehmensForum sowie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Ausgezeichnet werden herausragende Beispiele unternehmerischer Praxis bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die zum Nachahmen einladen. Bis Ende März können Betriebe für den Preis vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Weitere Informationen und das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter: www.inklusionspreis.de.

Einführung Qualifizierungsgeld für Weiterbildung Beschäftigter

(3516) Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung wurde das neue Instrument des Qualifizierungsgeldes beschlossen. Es soll der strukturwandelbedingten Weiterbildung von Beschäftigten dienen, sofern diese einer nachhaltigen Weiterbeschäftigung im Betrieb dient. Für die Weiterbildung von Beschäftigten der meist kleineren Handwerksbetriebe dürften allerdings die Vorschriften nach § 82 SGB III zumeist die günstigere Variante in Bezug auf die Förderhöhe darstellen, da dort für kleine Betriebe eine höhere Förderung möglich ist. Gleichwohl kann das Qualifizierungsgeld eine Möglichkeit der Förderung darstellen, da keine Maßnahmezertifizierung notwendig ist.

Allerdings stellt die Voraussetzung, dass ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung vorliegt, eine Hürde für Handwerksbetriebe dar. Daran wird vermutlich auch die Regelung nichts ändern, nach der in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten statt einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers ausreichend ist.

Die Regelungen zu Qualifizierungsgeld treten zum 1. April 2024 in Kraft. Einen aktualisierten Überblick über Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten finden Sie hier bzw. in dem entsprechenden Flyer.

Öffnung der akademischen Begabtenförderung für die berufliche Bildung

(3517) Im Rahmen einer neuen Förderung durch das BMBF öffnen viele akademische Begabtenförderungswerke ihre Angebote künftig auch für begabte Auszubildende. Dies kann ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sein. Die meisten der 13 akademischen Begabtenförderungswerke haben seit Anfang 2024 damit begonnen, Pilotprojekte zur Förderung von begabten Auszubildenden zu entwickeln. Finanziert werden die Vorhaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel des BMBF ist es, dass die Angebote der Werke künftig nicht mehr nur akademischen Talenten vorbehalten sein sollen, sondern allen Talenten offenstehen. Dadurch beabsichtigt das BMBF die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zu stärken und die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen. Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw), kooperiert als eines der 13 akademischen Werke dabei unmittelbar mit der Stiftung für Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB). Der Deutsche Handwerkskammertag ist neben der Deutschen Industrie- und Handelskammer und dem Bundesverband der Freien Berufe Gesellschafter der SBB. In einem Pilotprojekt sollen ab 2025 jährlich insgesamt 25 Stipendiaten bzw. Stipendiatinnen aufgenommen werden. Diese sollen die – in der akademischen Förderung derzeit übliche – monatliche Bildungspauschale von 300 Euro sowie Zugang zu passgenauen Angeboten der ideellen Förderung erhalten. Weitere Pilotprojekte bieten beispielsweise christliche Werke wie das Cusanuswerk oder politische Einrichtungen wie die Friedrich-Naumann-Stiftung oder die Konrad-Adenauer Stiftung. Parallel dazu plant das BMBF, eine übergeordnete und zusammengefasste Kommunikationsstrategie für die heterogenen Angebote der akademischen Werke zu erarbeiten, damit interessierte (künftige) Auszubildende sowie die Akteure der Berufsorientierung einen leichten Zugang zu den Informationen zu den vielfältigen Angeboten der Werke erhalten. Weitere Hintergrundinformationen sowie Links zu den akademischen Werken finden Sie auf den Seiten des BMBF: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/pilotfoerderung-baff/pilotfoerderung-baff.html                                 

 Ratspräsidentschaft verschiebt Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz

(3518) Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat kurzfristig entschieden, den umstrittenen Trilogkompromiss zum EU-Lieferkettengesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Dieser Schritt zeigt, dass der Kompromiss nicht mehrheitsfähig ist. Das Handwerk wird daher den Druck auf die EU-Botschafter aufrechterhalten. Weil sich abzeichnete, dass Deutschland sowie wahrscheinlich Italien und einige kleinere Mitgliedstaaten sich zumindest enthalten würden, wäre die notwendige qualifizierte Mehrheit von mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung verfehlt worden. Dieses Risiko wollte die Ratspräsidentschaft nicht eingehen. Im Vorfeld hatten der ZDH und andere Wirtschaftsverbände bei den jeweiligen Partnern in den wichtigen Mitgliedstaaten (z.B. Polen, Italien und Frankreich) um Unterstützung gegen das Gesetz geworben. Die Tatsache, dass die Abstimmung verschoben werden muss, ist ein Erfolg. Die belgische Ratspräsidentschaft will die betroffenen Mitgliedstaaten zur Einwilligung bewegen. Sollte sich weiterhin keine Mehrheit abzeichnen, müsste die Trilogeinigung neuverhandelt werden. In diesem Fall könnte das Gesetz nicht bis zum Ende der Wahlperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden.

Runder Geburtstag

(3519) Am 14. April wird der BVRS-Vizepräsident und Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt Matthias Klenner 65 Jahre jung.

Herzliche Glückwünsche nach Klostermansfeld!

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