(2270) Nach dem Versand der Teilnahmeunterlagen an alle Mitgliedsbetriebe treffen in der BVRS-Geschäftsstelle jetzt täglich die Anmeldungen für die Haupttagung im Europa-Park ein und damit auch eine ganze Menge Fragen. Einige davon beantworten wir hier:
(2271) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2017 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 31. August eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung im Europapark Rust. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de)
(2272) Wir wiederholen unseren Aufruf an alle jungen Gesellen und Meister, sich mit ihren Prüfungsstücken ab dem Jahr 2015 für die Sonderschau „Junge Talente“ auf dem BVRS-Stand während der R+T 2018 zu bewerben. Vom 27. Februar bis 3. März 2018 erhalten sie Gelegenheit, ihre Handwerkskünste vor einem Weltpublikum zu präsentieren. Diese einmalige Präsentationsmöglichkeit ist vielleicht auch ein besonderer Ansporn genug für die jetzt anstehenden praktischen Gesellenprüfungen.
Weitere Infos und Formulare gibt es in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(2273) Seit Oktober 2016 sind Überspannungsmaßnahmen nicht nur bei Nichtwohngebäuden sondern auch bei Wohngebäuden verpflichtend. Deshalb erfordert eine bauliche Anlage mit äußerem Blitzschutz einen umfangreichen Schutz mittels Überspannungs-Ableitern. Für die Verkabelung von Sonnenschutzsystemen heißt dies konkret, dass die Versorgungs- und Steuerleitungen mindestens im Bereich der Fassade/Wand zum Übergang in den Raum mit Überspannungs-Ableitern beschaltet werden müssen. Dies verhindert, dass die Blitzenergie über die Kabel und Leitungen des Sonnenschutzsystems im Gebäude weiter gefährlich verschleppt werden.
(2274) Pünktlich zum Beginn der Haupturlaubszeit tritt ab dem 15. Juni 2017 die neue EU-Regulierung in Kraft, in der klar geregelt wurde, was die Telefon- und Datennutzung im EU Ausland kostet. Viele gehen durch die Berichterstattung in den Medien davon aus, dass jetzt Telefonieren und die Datennutzung innerhalb der EU kostenlos ist. Unser Rahmenvertragspartner ComBusiness hat darüber informiert und auf einige Besonderheiten hingewiesen, die im Vorfeld beachtet werden sollten, um nach dem Urlaub keine bösen Überraschungen zu erleben. In einer Informationsschrift, die BVRS-Mitglieder in der Rubrik „Rahmenverträge“ unter www.rs-fachverband.de finden, gibt es noch weitere Punkte, die für die Betriebe von Interesse sind. Hier geht es um Mehrgeräteanschlüsse mit bis zu 8 Leitungen und die neuen IP-Anlagenanschlüsse, die neuen Telekom Mobilfunktarife, das Produkt „Start TV“ als Alternative zu DVB-T2 sowie eine Erläuterung des MagentaEINS-Vorteils bei der Telekom.
(2275) Weiterhin ist das vom BMWi geförderte Projekt „IT-Sicherheit im Handwerk“ aktueller denn je. Erst jüngst hat der Erpressungs-Trojaner „WonnaCry“ versucht, vielen Betrieben erheblichen Schaden zuzufügen.
Das Projekt „IT-Sicherheit im Handwerk“ soll Handwerksbetrieben dabei helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren, zu schließen und Angriffspunkte zu minimieren. Dazu wurden zahlreiche Materialien wie Checklisten, Handbücher und Ratgeber zu den unterschiedlichsten Aspekten der IT-Sicherheit in Handwerksunternehmen erstellt. Eine Übersicht dazu finden Sie im Ratgeberbereich IT von www.rs-fachverband.de.
(2276) Grundsätzlich musste für das Steuerjahr 2016 die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden. Wer seine Steuererklärung authentifiziert elektronisch, also per Elster, an das Finanzamt übermittelt, bekommt in den Bundesländern NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für die Abgabe seiner elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, also bis zum 31. Juli 2017.
Dadurch soll die elektronische Abgabe von Steuererklärungen gefördert werden. Die Fristverlängerung gilt auch für Gewerbetreibende und Selbstständige, die bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 gesetzlich verpflichtet sind, ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt abzugeben.
(2277) Die Softwarefirma Autodesk (www.autodesk.com) bietet aktuell ein Webinar über BMI (Building Information Modeling) für Hersteller von Bauprodukten an. BIM gewinnt weltweit mehr und mehr an Bedeutung und stellt die Baubranche vor neue Anforderungen, Herausforderungen und Chancen. So werden von Planern, Bauherren und Betreibern immer öfter schon während der Angebotsphase BIM-Modelle verlangt. Eine EU-weite Richtlinie, die zum Ziel hat, die Qualität von Bauprojekten zum bestmöglichen Preisleistungsverhältnisses zu erhöhen, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für alle Hersteller von Produkten, die in Gebäuden eingebaut und genutzt werden.
Das Webinar behandelt die aktuelle Situation, die kommenden Trends und Anforderungen für Fertigungsfirmen, die in enger Kooporation mit der Baubranche stehen (Fenster, Sonnenschutz, Türen, Profile, Lichtsysteme, Klima- und Belüftungshersteller,…).
Es findet statt am 22. Juni 2017 von 10.00 bis 11.00 Uhr und hat folgende Themen:
Interessenten registrieren sich bitte vor dem Webinar unter folgendem Link: https://register.gotowebinar.com/register/8670171835562102785?source=HBS.
(2261) Auf Drängen des BVRS hat die Bauwirtschaft eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin an das Bundesarbeitsministerium zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien – abgegeben. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB), bei der der BVRS Mitglied ist, wendet sich hierin gegen die Einführung einer sogenannten Pflichtvorsorge. Zwar ist der Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs nicht zu bestreiten, daher weist die BVB in der Stellungnahme auf die bereits vorliegenden Präventionsmaßnahmen hin und spricht sich insbesondere nicht gegen eine Angebotsvorsorge aus. Kritikpunkt ist dagegen die vorgesehene Pflichtuntersuchung.
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die im Ausschuss unmittelbar vertreten ist, konnte auf der Grundlage der Argumente der BVB die Einführung einer Pflichtvorsorge erst einmal abwenden. Eine Beschlussfassung zu dem Vorschlag wurde vorerst verhindert.
Die Thematik soll zunächst in großer Runde mit den Vertretern des Ausschusses für Arbeitsmedizin diskutiert werden. Nach Einschätzung der BDA würden die im Ausschuss vertretenen Mediziner an einer Untersuchung festhalten. Insofern ist es wichtig, auch bei den anstehenden Diskussion vehement die Argumente gegen eine Pflichtuntersuchung vorzutragen. Wir werden weiter über den Sachstand informieren.
(2262) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet BVRS-Mitgliedern wieder zeitlich begrenzt Aktionsmodelle an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
(2263) Der BVRS-Kooperationspartner Kompetenzcenter Tortechnik in Dillenburg (KCTT) bietet auch in den kommenden Wochen wieder verschiedene Seminare an, die BVRS-Mitgliedern zu vergünstigten Preisen offen stehen. Es handelt sich um:
Deutschlandweite Seminare für das 2. Halbjahr 2017 und für 2018 finden Sie hier: http://kctt.de/schulungskalender_test.html
KCTT wird auch im Zeitraum der R+T ein Seminar am 1. März 2018 direkt in Stuttgart anbieten.
Bitte weisen Sie bei Seminaranmeldungen auf Ihre Mitgliedschaft im BVRS hin, um die vergünstigten Preise zu erhalten.
(2264) Der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. (BSR) bietet am 10. Juli 2017 ein eintägiges Fachseminar zum innenliegenden Sonnenschutz an, das bei der Firma van Clewe sun protection in Hamminkeln stattfindet. Es steht auch den ö.b.u.v. Sachverständigen des R+S-Handwerks, aber auch allen anderen Mitgliedsbetrieben offen; die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 Euro zzgl. MwSt. p. P. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum BSR finden Sie unter http://www.bsr-sachverstaendige.de/Seminare.
(2265) Ende April ist der neue Zulieferkatalog des Deutschen Handwerks im Internet gestartet. Mehr als 3.000 Unternehmen sind dort bereits gelistet. Der ZDH will mit diesem kostenfreien Angebot Unternehmen des Handwerks eine Möglichkeit bieten, ihre Absatzchancen zu steigern und mit dem Katalogeintrag neue Abnehmerkreise zu erschließen.
Der Zulieferkatalog des Handwerks richtet sich an Handwerksunternehmen, die bestimmte Produkte und Leistungen innerhalb des Handwerks beziehen oder anbieten möchten. Er ist aber auch für Industrieunternehmen interessant, die Zulieferbetriebe im Handwerk suchen, und für Dienstleister, die Kompetenzen von Handwerksunternehmen in Planung und Konstruktion nachfragen.
Neben dem neuen Design wurde das Erstellen eines Unternehmenseintrags deutlich vereinfacht. Neue Funktionen helfen bei der Suche und verbessern die Chance, gefunden zu werden. Mehr Informationen unter www.zulieferkatalog.de oder www.zulika.de
(2266) Ab dem 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge nach § 850 c ZPO, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2015 erhöht worden.
(2267) Der „Transferpreis Handwerk + Wissenschaft (Seifriz-Preis)“ der Zeitschrift ‚handwerk magazin‘ zeichnet auch 2017 wieder bundesweit Handwerksbetriebe aus, die zusammen mit einem Partner aus der Wissenschaft innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Die Gewinnerteams erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 25.000 Euro.
Der Preis wird für erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen einem Handwerksbetrieb und einer Wissenschaftseinrichtung vergeben. Bewerben können sich Handwerker und Wissenschaftler gemeinsam, die an einer innovativen Entwicklung substanziell beteiligt sind. Das Projekt muss zu einem abgeschlossenen Ergebnis gekommen sein und Markterfolge oder Marktchancen aufweisen.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Handwerk, Wissenschaft und Transferförderung. Einsendeschluss ist der 2. Juni 2017. Bewerbungsunterlagen und Informationen gibt es unter www.handwerk-magazin.de/technologietransfer.
(2268) Die Telekom schaltet 2018 ihre 12 Millionen ISDN-Anschlüsse ab. Die Folgetechnologie heißt „Voice over IP“ (VoIP).
Viele Telefonanlagen sind nicht für VoIP ausgelegt und müssen ausgetauscht werden. Es gibt auch eine Reihe von ISDN-Funktionen, die sich nicht ohne Weiteres auf VoIP übertragen lassen.
Wir empfehlen, sich zu diesem Thema frühzeitig an Ihren Telekommunikationsanbieter zu wenden und sich von ihm beraten zu lassen.
(2269) Ein Mitgliedsbetrieb aus Westfalen berichtet uns wie folgt über eine Betrugsmasche, denen offenbar ältere Kunden von Betrieben zum Opfer fallen sollen, in dem sich der Betrüger als dessen Beauftragter ausgibt:
„Gestern hat ein Kunde aus Düsseldorf bei mir im Büro angerufen. Warum seine Rollläden überprüft werden müssten und wenn ja, warum wir jemand Fremden schicken würden. Wir konnten uns diesen Anruf nicht erklären. Zuerst haben wir an Datendiebstahl gedacht, jedoch ist die Familie nur ein kleiner Kunde, und zudem liegt die Montage bereits 10 Jahre zurück.
Ich habe dann persönlich zurückgerufen und gemerkt, dass es sich um ein älteres Ehepaar handelt, welches mit der Situation überfordert war. Offensichtlich hat man durch geschicktes Hinterfragen unseren Firmennamen erfahren und sich erst dann als jemand ausgegeben, der in unserem Namen eine Überprüfung aller Rollläden durchführen soll.
Ich habe daraufhin mit der örtlichen Kripo gesprochen, die den gleichen Verdacht hatten wie ich, dass es sich hierbei offensichtlich um Trickbetrüger handelt, die sich Zugang zu allen Räumen verschaffen wollen. Die Kripo in Düsseldorf hat sich gleich mit meinem Kunden in Verbindung gesetzt, um Schlimmeres zu verhindern. Offensichtlich ist der Trickbetrüger misstrauisch geworden und ist zum vereinbarten Termin nicht erschienen.“
(2252) Die Erreichbarkeit des Technischen Kompetenzzentrums wurde optimiert. Ab sofort sind die Mitarbeiter unserer Technischen Beratungsstelle unter der zentralen Rufnummer 0228 95210-20 zu erreichen. Bei konkreten Beratungsanfragen bitten wir jedoch darum, diese schriftlich per E-Mail an technik@rs-fachverband.de zu schicken. Unser Qualitätsversprechen: Hier erhalten Sie binnen eines Werktages eine Antwort – idealer Weise schon die gewünschte Auskunft, zumindest aber eine Eingangsbestätigung und einen Hinweis, bis wann mit einer Auskunft zu rechnen ist.
(2253) Mit Rundschreiben vom 21. Februar und Erinnerung am 14. März hatten wir Sie über die Möglichkeit informiert, ein auf den Bedarf des R+S-Handwerks zugeschnittenes Normungsportal einzurichten, das für eine jährliche Pauschale von 550 Euro genutzt werden kann. Leider hat unsere diesbezügliche Abfrage ergeben, dass das Interesse an so einem Portal im Kreis der Innungsmitglieder sehr gering ist, so dass es für den Beuth-Verlag nicht wirtschaftlich möglich ist, ein Normenportal für die R+S-Branche einzurichten.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen daher kein entsprechendes Angebot unterbreiten können. In diesem Zusammenhang verweisen wir aber auf das generell vorhandene Angebot des Beuth-Verlages für verschiedene „Normen-Flatrates“. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.beuth.de/de/normenverwaltung/normen-flatrate
(2254) In der März-Ausgabe von RS-Aktuell hatten wir eine Bedarfsabfrage zur Planung künftiger Einbruchschutzschulungen gestartet. Hierauf haben schon einige Betriebe geantwortet, aber nicht so viele, dass sich zur Zeit ein unmittelbarer Bedarf in ausreichender Höhe ergäbe. Deshalb möchten wir nochmals Gelegenheit zur Rückmeldung geben. Konkret handelt es sich um:
Bei Interesse an einer der genannten Schulungen bitten wir Sie, sofern noch nicht geschehen, um eine kurze E-Mail unter Angabe der wahrscheinlichen Personenzahl an ingo.plueck@rs-fachverband.de. Bitte geben Sie an, für welche Schulung(en) Sie sich konkret interessieren. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dann im Rahmen der eigentlichen Seminarausschreibung!
(2255) Ein außerordentlich gutes Abdruckergebnis wurde mit der PR-Gemeinschaftskampagne im ersten Jahresquartal 2017 erreicht: Nach ersten Übersichten gelangten rund 68 Millionen Mal (1. Quartal 2016: 40 Mio.) Informationen über das R+S-Fachhandwerk in die Medien (Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Bauen/Wohnen-Magazine, Online-Portale für Modernisierer). Eine von uns initiierte dpa-Fachveröffentlichung zum Einbruchschutz und eine ungewöhnlich hohe Zahl an Veröffentlichungen zum R+S-Tag 2017 waren die wichtigsten Treiber dieses bemerkenswerten Ergebnisses. Unserer PR-Agentur KOOB gelang es zudem, Informationen über das RS-Fachhandwerk in der TV-Programmbeilage vieler Tageszeitungen – „Prisma“ – unterzubringen.
(2256) Die Anstrengungen zur Ausbildungswerbung lohnen sich: Laut der aktuellen Statistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks gab es zum 31. Dezember 2016 im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk sage und schreibe 501 Auszubildende. Gegenüber dem Vorjahr (458 Lehrlinge) bedeutet dies eine Steigerung um fast 10 Prozent! Auch die Zahl der Ausbildungsbetriebe kann sich mit insgesamt 341 mehr als sehen lassen. 2015 waren es „nur“ 318.
(2257) Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW haben die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, ausgeweitet. Jetzt werden auch kleinere Sicherungs-maßnahmen gefördert: Der Zuschuss von 10% kann nun bereits ab einer Investition von 500 € bei der KfW beantragt werden (bisher ab 2.000 EUR). Nicht verändert ist die Maximalfördersumme für aufwendige Einbruchschutzmaßnahmen von 1.500 EUR (für Investitionen von 15.000 €).
Infos unter www.kfw.de/zuschussportal oder www.kfw.de/einbruchschutz
(2258) Seit 2004 sind alle Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX aufgefordert, für langzeiterkrankte oder wiederholt arbeitsunfähige Beschäftigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Da der Gesetzgeber die Voraussetzungen nur sehr vage beschreibt, hatte der UDH 2009 ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet. Dieses Merkblatt hat er nun unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der vergangenen Jahre überarbeitet und aktualisiert. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte, die Arbeitgeber im Rahmen des Eingliederungsmanagements zu beachten haben. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis einschließlich Checklisten und Musterbriefe.
Das Merkblatt kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (ingo.plueck@rs-fachverband.de) angefordert werden.
(2259) Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hat ein „Energiebuch“ vorgestellt, mit dem Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe alle betrieblich relevanten Energiedaten zentral sammeln können. Von der Erfassung zentraler Energieträger und der entsprechenden Kosten über die konkrete Betrachtung von Einzelmaschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation mit einfließen. In der Summe ermöglicht das Energiebuch belastbare Aussagen über Energieverbräuche und Einsparmöglichkeiten und schafft damit eine wichtige Grundlage für sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Weitere Informationen zum Energiebuch gibt es unter:
www.energieeffizienz-handwerk.de/themen-energiebuch
(2260) Wie können Betriebe von der weiterentwickelten Imagekampagne des Handwerks profitieren? Und wie hilft sie ihnen ganz konkret bei der Ansprache des Nachwuchses? Antworten finden Betriebe ab sofort in den „Infos für Betriebe“. Wenn Sie dieses spezielle Informationsangebot des ZDH regelmäßig lesen möchten, melden Sie sich bitte hier an. www.handwerk.de/infosfuerbetriebe/anmeldung
(2243) Dipl.-Ing. (FH) Björn Kuhnke tritt am 1. April seine Tätigkeit als neuer Referent im Technischen Kompetenzzentrum des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz an. Er wird dort für die Beratung der Innungsmitglieder sowie die Interessenvertretung für das RS-Handwerk in Normungsgremien und technischen Ausschüssen benachbarter Verbände zuständig sein. Björn Kuhnke, Jahrgang 1977, absolvierte eine Ausbildung zum Tischler und anschließend den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen an der FH Köln. Danach war er über viele Jahre in einem Bonner Ingenieurbüro als Projektleiter Bauphysik tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit beriet er Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der optimalen Umsetzung von Bauprojekten und in bauphysikalischen Fragestellungen. Zudem ist er staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz.
(2244) In der kommenden Woche ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag, eine gute Chance, auf sich als R+S-Fachhandwerk aufmerksam zu machen. Von unserem Kampagnen-Büro wurden Pressetexte erarbeitet und an die Medien herausgegeben. Auf unserem facebook-Kanal wurde in diesem Jahr verstärkt für den R+S-Tag geworben. Die Botschaft „Wenn Du Qualitätssonnenschutz brauchst, dann wende Dich an den R+S-Fachbetrieb“ kommt in der Presse gut an.
Profitieren Sie ganz direkt von der breit angelegten Kampagne: Nutzen Sie die Werbematerialien des Ihnen vor vier Wochen übersandten Werbepakets und kennzeichnen sich als Trägerbetrieb des R+S-Tages. Bei Zusatzbedarf wenden Sie sich bitte an unser Kampagnen-Büro bei KOOB:
Werten Sie Ihren individuellen Firmenauftritt in der Datenbank von www.rollladen-sonnenschutz.de mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben auf. Dafür einloggen unter http://rollladen-sonnenschutz.de/login. Für Hilfe können Sie unseren IT-Berater Claus Winter (02 28 / 95 21 016 oder claus.winter@rs-fachverband.de) ansprechen.
(2245) Nun schon traditionell findet mit einem bekannten Politiker das Pressegespräch zum R+S-Tag im Bonner RS-Fachbetrieb Specht statt; dieses Mal mit Dr. Claudia Lücking-Michel MdB am 17. März. Im Mittelpunkt werden neben Erläuterungen zum Leistungsspektrum des R+S-Fachhandwerks Ausbildungsfragen stehen. An der Pressekonferenz werden neben Betriebsinhaber Georg von Goscinski der Obermeister der Innung Köln André Urban und BVRS-Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz teilnehmen.
(2246) Zur Planung künftiger Einbruchschutzschulungen möchten wir gerne feststellen, wie hoch der Bedarf bei unseren Betrieben ist. Konkret handelt es sich um:
Bei konkretem Interesse an einer der genannten Schulungen bitten wir Sie um eine kurze E-Mail unter Angabe der wahrscheinlichen Personenzahl an ingo.plueck@rs-fachverband.de. Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung; diese erfolgt dann im Rahmen der eigentlichen Seminarausschreibung!
(2247) Bereits zum dritten Mal vertrat die Innung Südbayern in den letzten Tagen mit einem Ausbildungsstand das R+S-Fachhandwerk auf der Internationalen Handwerksmesse in München. Dabei ging es um die Werbung bei den Schulabgängern für eine Lehre im R+S-Handwerk.
Mit Geschick und viel Engagement kämpften die jungen Leute auch in diesem Jahr um die Bestzeit für die Montage von Rollläden. Die Tagessieger und der/die Gesamtsieger/-in erhielten wertvolle Preise.
Die Anstrengungen lohnen sich. Meinhard Berger, Obermeister und BVRS-Präsidiumsmitglied, verweist darauf, dass viele junge Leute mit der Aktion angesprochen und für eine Ausbildung R+S-Mechatroniker interessiert wurden. Die Zahl der Lehrlinge im Innungsbezirk Südbayern hat sich in den letzten beiden Jahren mehr als verdoppelt!
(2248) Nach langwierigen Beratungen hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 10. März 2017 das Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts verabschiedet. Die Reform berücksichtigt umfassend die Forderungen des Handwerks und verbessert die Rechtslage für Handwerksbetriebe insbesondere hinsichtlich des Gewährleistungsrechts deutlich.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird um einen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten ergänzt. Des Weiteren erhalten Handwerker das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie entscheiden, ob der Materiallieferant ihnen Geldersatz leisten muss oder der Lieferant selbst die erforderliche Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Eine gesetzliche AGB-Festigkeit hat der Bundestag nicht beschlossen. Die Abgeordneten gehen aber davon aus, dass die bewährte Rechtsprechung des BGH einen ausreichenden Schutz für die Betriebe bietet, was ausdrücklich in einer Protokollerklärung des Bundestags festgehalten wurde.
Große praktische Bedeutung werden auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts haben, die letztendlich in ihren Auswirkungen noch nicht vollends abgeschätzt werden können. Allerdings konnte das Handwerk gegenüber den ursprünglichen Überlegungen und Gesetzentwürfen erhebliche Verbesserungen erreichen. Als ein Beispiel sei die Einrichtung von Baukammern bei den Landgerichten genannt, durch die Handwerksbetriebe ihre Forderungen auf zusätzlichen Werklohn bei Zusatzanordnungen der Auftraggeber besser durchsetzen können.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einen ausführlichen Überblick wird es in der kommenden Ausgabe der R+S geben; im Nachgang werden wir den Betrieben weitere Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.
(2249) Ab heute, 15. März, können unter www.zdh.de die Wahlforderungen des deutschen Handwerks für die anstehende Bundestagswahl als E-Magazin in einer hochwertig gestalteten Version heruntergeladen werden.
(2250) Bei ihrer Vollversammlung am 9. März in München haben die dem Zentralverband des Deutschen Handwerks angeschlossenen Verbände und Kammern eine Resolution verabschiedet, die sich klar gegen das von der Europäischen Kommission am 10. Januar veröffentlichte Dienstleistungspaket ausspricht. Denn dieses greife tief in mitgliedstaatliche Kompetenzen und Gestaltungsspielräume ein. Bildungspolitik müsse jedoch Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Die Handwerksorganisationen sehen die Gefahr, dass dem geplanten Maßnahmenpaket, das Zugangsbeschränkungen zu reglementierten Berufen reduzieren soll, letztlich die Meisterpflicht in allen Berufen zum Opfer fallen könnte.
Kritik kommt auch von Bundestag und Bundesrat, die eine sogenannte Subsidaritätsrüge erhoben haben, womit sie zum Ausdruck bringen, dass die EU-Kommission hier Fragen regeln will, die in den Verantwortungsbereich der Einzelstaaten fallen.
Der Wortlaut der ZDH-Resolution kann bei Interesse unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2251) Für die Veranstaltung rund um die energetisch optimierte Gebäudehülle haben die Kongressmacher von Holzmann Medien und der Zeitschriften GFF/sicht+sonnenschutz kompetente Fachleute verpflichtet: Highlights in 2017 sind eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Sicherheitsglas wird Vorschrift – Lobbyarbeit auf dem Rücken des Handwerks?“ sowie ein großer Schwerpunkt mit Professor Wolfgang Feist als Gründer des weltumspannenden Baustandards und Franz Freundorfer, Passivhaus-Fensterentwickler. Der Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg präsentiert mit dem Sachverständigen Karl-Heinz Volk und Hans-Joachim Rausch von der Kripo Karlsruhe eine praxisbezogene Vorführung zum Thema „Wie sicher ist mein Fenster?“. Der Frühbucher-Teilnehmerbeitrag beträgt bis zum 31. Juli 2017 für Abonnenten von GFF und/oder sicht+sonnenschutz 269 Euro, ansonsten 359 Euro. Weitere Infos auf www.gff-praxistage.de.
(2226) In der letzten Woche hatten wir mittels Sonderrundschreiben darüber informiert, dass der vom BVRS erarbeitete Leitfaden zur Arbeitssicherheit ab sofort bestellbar ist. Die Reaktion darauf war sehr positiv, es liegen bereits zahlreiche Bestellungen vor.
Derzeit werden die Ordner produziert, mit dem Versand wird ab der 10. Kalenderwoche begonnen. Weitere Bestellungen können über den Online-Shop unter rs-fachverband.de oder das am 6. Februar per Mail verschickte Bestellformular (kann bei Bedarf auch noch einmal unter info@rs-fachverband.de angefordert werden) erfolgen.
(2227) In vier Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir jetzt an jeden Betrieb versandt haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unsere neue Mitarbeiterin Christiane Bussenius ansprechen.
(2228) Viele Medien griffen in den letzten Tagen einen dpa-Artikel mit Tipps für den Einbruchschutz mit Rollläden auf, darunter auch die Ratgeber-Plattform des Nachrichtensenders n-tv. Dort, im „Hamburger Abendblatt“, im „Nordkurier“ und in vielen weiteren Zeitungen wird darauf verwiesen, dass „einbruchhemmende Rollläden ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn die nach der Anleitung der Hersteller fachgerecht eingebaut werden.“ In der dpa-Meldung kommen RS-Fachbetriebe und Experten der Kriminalpolizei zu Wort, darunter auch der Vizepräsident des BVRS, Reinhard Kowalewski. Entstanden ist die dpa-Reportage im Ergebnis von Hintergrundgesprächen, die vom BVRS in Zusammenarbeit mit der PR-Agentur KOOB begleitet wurden.
(2229) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet unseren Mitgliedern im Rahmen der Kooperation neue Aktionsmodelle sowie verlängerte Aktionsmodelle, teilweise zu verbesserten Konditionen an. Bitte beachten Sie, dass einige Aktionen zeitlich begrenzt sind.
Nähere Infos unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/ oder direkt unter http://carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).
(2230) Wie schon bei den vergangenen Messen wird sicher auch auf der R+T 2018 vom 27. Februar bis 3. März 2018 die Sonderausstellung „Junge Talente“ mit den Exponaten junger Meister und Gesellen wieder ein besonderer Publikumsmagnet werden.
Der Nachwuchs des R+S-Handwerks ist somit aufgerufen, sich bis spätestens 31. August 2017 mit repräsentativen, interessanten Meister- oder Gesellenstücken, die seit 2015 entstanden sind oder noch entstehen werden, für eine Teilnahme an der Sonderschau zu bewerben! Hier bietet sich die einmalige Gelegenheit, sich ohne Standmiete vor einem Fachpublikum aus aller Welt zu präsentieren und gleichzeitig am Innovationspreis der Messe Stuttgart teilzunehmen.
Wir bitten, den o. g. Termin einzuhalten, damit wir rechtzeitig planen können. Interessenten melden sich bitte bei Ingo Plück, Tel.: 0228 95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de.
(2231) Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Wiesbaden, in dem Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk veranstaltet werden, bietet in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit zum „Reinschnuppern“ im wahrsten Sinne des Wortes. Am Freitag, dem 31. März 2017 können zwischen 11:00 und 15:00 Uhr die Räume und Einrichtungen des BTZ besichtigt werden. Während dieser Zeit beantwortet Dozent Wolfgang Löster Fragen zum Unterricht und zu Prüfungsinhalten. Weitere Dozenten haben bereits ebenfalls zugesagt. Mitarbeiter/-innen von BTZ und HWK geben Auskunft über Prüfungszulassung, Meister-BaföG, Unterbringung usw.
Dieser Mini-Tag-der-offenen-Tür ist gedacht für Teilnehmer/-innen des nächsten Kurses, der im September beginnt, aber auch für Interessenten, die noch unentschlossen sind. Und wer vorhat, erst in ein paar Jahren einen Meisterkurs zu besuchen, ist ebenfalls herzlich willkommen.
(2232) Am 23. Januar wurde durch das federführende Bundeswirtschaftsministerium der Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (führt erfreulicherweise EnEV und EEWärmeGesetz zu einem Gesetz zusammen) an die damit befassten Verbände verschickt. Mit sehr knapper Frist, nämlich nur bis zum 1. Februar, gab es Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Dies wurde auch vom Verband Fenster + Fassade, dem Bundesverband Flachglas, Tischler Schreiner Deutschland und dem BVRS genutzt, die eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben.
Deren wesentlicher Punkt ist der Vorschlag, die Nebenanforderung an die Gebäudehülle künftig vom mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten auf den Heizwärmebedarf umzustellen, wodurch dann auch die solaren Energiegewinne berücksichtigt würden. Hintergrund ist die durch eine Studie des Ingenieurbüros Hauser belegte Tatsache, dass weitere einseitige Verschärfungen der U-Wert-Anforderungen die realisierbaren Glas- bzw. Fensterflächen begrenzen würden.
Die Stellungnahme der vier Verbände kann bei Interesse unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2233) Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag von Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung Februar 2017 vor.
Die Überarbeitung ist vor dem Hintergrund der Informationspflicht der Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erfolgt. Sie ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten (vgl. RS-Aktuell Ausgabe Januar 2017, weitere Details in der kommenden R+S). Hiernach muss der Unternehmer darüber informieren, inwieweit er bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies ist in Ziffer 12.0 des Vertrags aufgenommen worden.
Außerdem wurde die gesetzliche Neuregelung in § 309 Nr. 13 BGB berücksichtigt (Unwirksamkeit einer Bestimmung in AGB, dass für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist; R+S berichtete).
Eine weitere Änderung betrifft den Aufwendungsersatz des Auftragnehmers bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen.
Die Neufassung ist bei Ingo Plück unter ingo.plueck@rs-fachverband.de erhältlich. Bei Vertragsneuabschlüssen sollten die Vorgängerversionen (zuletzt vom 13. Juni 2014) nicht mehr verwendet werden.
(2234) Der ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ wurde aktualisiert und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen:
Das Bundesfinanzministerium hat sich in dem nun vorliegenden Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG der funktionsbezogenen Auslegung des Begriffs „Haushalt“ dem Bundesfinanzhof angeschlossen. Demnach genügt es, wenn die Handwerkerleistung für den Haushalt erbracht wird. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, bspw. öffentlichem Grund erbracht werden.
Der aktualisierte Flyer enthält zudem den Hinweis, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z. B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind. Eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts München bleibt insoweit eine Einzelfallentscheidung.
Aus dem genannten BMF-Schreiben geht ebenfalls hervor, dass Prüfleistungen von Handwerkern, aufgrund derer der Bedarf von Reparaturarbeiten erst noch eruiert werden soll, ebenfalls steuerbegünstigt sind.
Der Flyer und das BMF-Schreiben können beim BVRS unter ingo.plueck@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2235) Durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag können Unternehmen die Zahl der Beschäftigten ab 2017 in veränderter Form beim Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) melden:
Bisher war die Beschäftigtenzahl eines Unternehmens „pro Kopf“ zu melden, unabhängig von der realen jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Änderung des § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ermöglicht nun die Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente (interne Bezeichnung beim Beitragsservice „Zählweise B“):
anzusetzen (gemessen an der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Kalenderjahres).
Die errechnete neue Gesamtzahl (alle Vollzeitbeschäftigten und die errechneten Vollzeitäquivalente der Teilzeitbeschäftigten zusammengefasst) können nur einmal jährlich bis zum 31. März beim Beitragsservice gemeldet werden, damit der Beitrag ggf. mit Wirkung zum April des jeweiligen Jahres angepasst werden kann.
Es werden (wie bisher) nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gezählt, ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Es handelt sich ausdrücklich um eine Option: Weiterhin können die Unternehmen ihre Beschäftigtenzahl nach „Köpfen“ angeben (interne Bezeichnung „Zahlweise A“). Wenn sich keine Änderungen der Beschäftigtenzahl ergeben, ist auch keine erneute Meldung notwendig.
Die betroffenen Unternehmen müssen abwägen, ob der Aufwand der Neuberechnung und Meldung gerechtfertigt ist.
Offizielle Hinweise des Beitragsservice zur Vorgehensweise für Unternehmen gibt es hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/index_ger.html.
(2236) Gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten, was sich in Bezug auf die Energieeffizienz so alles auf nationaler und europäischer Ebene tut, welche Konzepte und Papiere aktuell im Umlauf sind.
Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea), an der der BVRS durch seine Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mittelbar beteiligt ist, hat daher einen „Monitor Energieeffizienzpolitik“ veröffentlicht, der in knapper Form die wichtigsten Prozesse und Papiere, die derzeit auf dem Tisch liegen, zusammenfasst.
Bei Interesse kann dieser geea-Monitor (6 Seiten) als pdf-Datei unter hgf@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2237) Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2017″ veröffentlicht. Es enthält ein klarstellendes Beispiel, das die Höhe der Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedene Länder mit zwischenzeitlicher Rückkehr zur Wohnung erläutert.
Wer an dem Schreiben interessiert ist, kann es unter ingo.plueck@rs-fachverband.de beim BVRS anfordern.
(2238) In einigen Medien wurde kürzlich falsch über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärungen berichtet. Hintergrund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, das u. a. auch die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung enthält.
Die neue Regelung greift entgegen dieser Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018: Die Steuererklärung für das Jahr 2018 kann dann bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Für die Steuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31. Mai des Folgejahres.
Für vom Steuerberater vertretene Steuerpflichtige ist für die Steuererklärung für das Jahr 2018 Abgabetermin der 29. Februar 2020.
Die verlängerten Fristen gelten übrigens nur, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung bis dahin gegeben sind.
(2239) Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat am 24. Januar 2017 über die Änderungsanträge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmen-Richtlinie abgestimmt.
Das Handwerk hatte sich im Vorfeld insbesondere für Änderungsanträge zum Abfalltransport stark gemacht. Die betreffenden Anträge der Abgeordneten Karl-Heinz Florenz, Dr. Markus Pieper (beide CDU) und Markus Ferber (CSU) wurden vom Ausschuss angenommen. Wird das Ergebnis im Plenum und im EU-Rat bestätigt, wird die Einführung eines 2-Tonnen-Schwellenwerts für den Transport gefährlicher Abfälle auf EU-Ebene ermöglicht. Deutschland könnte in dem Fall seine geltende Praxis fortführen.
Außerdem stimmte der ENVI dafür, die Ermächtigung der EU-Kommission zur Anpassung der Schwellenwerte über den Weg nachträglicher delegierter Rechtsakte zu streichen. Auch damit wurde eine wesentliche Forderung des Handwerks erfüllt.
Nach der Abstimmung im Umweltausschuss wird über das Dossier voraussichtlich im März im Plenum abgestimmt. Parallel berät weiterhin der Rat der EU-Umweltminister.
(2240) Das „handwerk magazin“ hat zum 26. Mal den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird wieder in zwei Kategorien verliehen: Für die mitarbeitende Partnerin oder Ehefrau des Inhabers und für die selbstständige Handwerksunternehmerin. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro.
Die Preisverleihung findet am 13. Oktober 2017 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Schweinfurt statt.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Mai 2017. Die Bewerbungsunterlagen können über die Redaktion handwerk magazin, Robert-Koch-Straße 1, 82152 Planegg, E-Mail: redaktion@handwerk-magazin.de, Internet: www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2017 abgerufen werden.
(2241) Am 4. Februar hat die Firma Lug GmbH und Co. KG in Geretsried, das Unternehmen des BVRS-Ehrenpräsidenten Walter Lug, ihr 60jähriges Jubiläum gefeiert.
(2242) Am 22. Februar feiert Jürgen Schönenborn, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Innung Köln, seinen 50. Geburtstag.
(2213) Bereits in der vergangenen Ausgabe von RS-Aktuell hatten wir über die Schulung „KfW-Förderung leicht gemacht“ informiert, die wir im März in Kooperation mit dem Verband Fenster+Fassade sowie weiteren Branchenverbänden deutschlandweit an fünf verschiedenen Orten durchführen.
Mittlerweile ist auch ein Flyer mit allen Informationen zu diesen Veranstaltungen sowie der Anmeldemöglichkeit verfügbar. Er kann auf unserer Homepage www.rs-fachverband.de heruntergeladen oder unter info@rs-fachverband.de angefordert werden.
(2214) Die 10. bundesweite Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 7. bis 9. April 2017 bei der Firma Renson in Belgien statt. Gemeinsam fahren die Jungunternehmer mit dem Bus nach Waregem (Belgien) zu Renson.
Abfahrt ist ab Flughafen Köln/Bonn am 7. April um 8:30 Uhr. Individuelle Anreise ist möglich. Maximale Teilnehmerzahl 54. Anmeldeschluss ist der 11. Februar 2017.
Die Anmeldeunterlagen werden per E-Mail versendet und stehen unter www.rsju.de als Download zur Verfügung.
(2215) Bitte schon jetzt im Terminkalender vormerken: Die diesjährige Haupttagung wird vom 27. bis 29. Oktober im Europapark Rust stattfinden. Gastgeber wird die Innung Baden sein. Bundesverband und Innung arbeiten zur Zeit am Tagungsprogramm. Inhaltliche Angebote wird es wie immer an beiden Konferenztagen geben. Der Samstagnachmittag wird dieses Mal frei sein, um auch allen die Möglichkeit zu geben, den Europapark mit seinen vielen Attraktionen zu erkunden. Für den Freitag und Samstag sind wie jedes Jahr attraktive Abendveranstaltungen geplant. Neu werden spezielle Angebote für unsere Lehrlinge sein, die Bundesverband und Innung zu dieser Tagung erstmalig einladen wollen.
(2216) Der BVRS-Partner Kompetenzcenter Tortechnik (KCTT) wird seine eintägigen Toreseminare nach dem großen Erfolg im Herbst letzten Jahres auch in 2017 wieder überregional anbieten – neben den Terminen im hauseigenen Technikum in Dillenburg. Dabei erhalten BVRS-Mitglieder auch im Jahr 2017 einen Vorteilspreis für alle KCTT-Seminare. Dieser beläuft sich fortan für Eintagesseminare auf 400,00 Euro statt dem regulären Preis von 470 Euro, woraus sich ein Rabatt von 70,00 Euro im Gegensatz zu bislang 55,00 Euro ergibt. Daneben bietet KCTT in Dillenburg auch nach wie vor zweitätige Toreseminare, Auffrischungskurse sowie Seminare zu Themen wie Brandschutz und Feststellanlagen an – natürlich auch zu vergünstigten Konditionen für BVRS-Mitglieder.
Alle Schulungsthemen und -termine finden Sie auf http://www.kctt.de/schulungskalender_test.html. Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Anmeldung auf Ihre Mitgliedschaft im BVRS (bitte Firmennamen um „BVRS-Mitglied“ ergänzen).
(2217) Am 30. November/1. Dezember 2016 fand in Königswinter das lang angekündigte Unternehmensnachfolge-Seminar „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ mit Ulrich C. Heckner statt. Praxisgerecht wurden alle Themen, die im Rahmen einer anstehenden Firmenübergabe – sei es innerhalb der Familie, sei es an einen Dritten – relevant werden, behandelt und auf individuelle Fragen eingegangen. Eine ausführliche Berichterstattung folgt in der nächsten Ausgabe von R+S.
Aufgrund der ausnahmslos guten Resonanz der Teilnehmer und des großen Beratungsbedarfs planen wir eine Wiederholung im Herbst/Winter 2017/2018. Um Ort und Zeitpunkt nach Ihren Bedürfnissen ausrichten zu können, bitten wir Sie, sich bei Interesse bei Ingo Plück, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de zu melden.
(2218) Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, beschlossen. Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits-und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.
Die Regelung, die nach Verkündung unmittelbar in Kraft tritt, gilt für ein Jahr. Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.
(2219) Wiederholt hatten wir in RS-Aktuell auf das KfW-Förderprogramm für Maßnahmen zum Einbruchschutz hingewiesen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesem Förderinstrument hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die zur Verfügung stehenden Mittel für 2017 noch einmal deutlich auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm und weiteren Fördermöglichkeiten der KfW sind auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal erhältlich.
(2220) Die ZDH-Abteilung Soziale Sicherung hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 erstellt. Sie kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) abgefordert werden.
(2221) Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Hintergrund ist das seit April 2016 geltende Verfahren für Streitigkeiten mit Verbrauchern. Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Welche Punkte beachtet und umgesetzt werden müssen, erfahren Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.
(2222) Am 13. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Neuregelungen sind zum 1. Januar in Kraft getreten.
Das Flexirentengesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen zur Teilrente sowie zur Sozialversicherung bei erwerbstätigen Rentnern. Detaillierte Informationen mit zahlreichen Anwendungsbeispielen zu den neuen Hinzuverdienstregelungen, den geänderten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und den erweiterten Möglichkeiten zur Entrichtung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen hat die Rentenversicherung auf ihrer Internetseite eingestellt.
(2223) Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Schriftwechsel und Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Depotauszüge sowie Finanz- und Gehaltsberichte, aber auch Betriebsprüfungsberichte und Jahresabschlusserklärungen, Kassenzettel und Preislisten vernichtet werden, die im Jahr 2010 oder zuvor erstellt wurden.
Aus dem Jahr 2006 oder früher stammende Unterlagen wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Bilanzunterlagen, Kassenberichte, Kredit- und Steuerunterlagen sowie Lieferscheine dürfen nun ebenfalls vernichtet oder unwiderruflich gelöscht werden.
Bei der Berechnung der Aufbewahrungsfristen sollte daran gedacht werden, dass die Frist stets mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem in einem Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist oder Handels- und Geschäftsbriefe abgesandt oder empfangen wurden, beginnt. Beispiel: Wenn 2006 die letzte Buchung für 2004 gemacht und der Jahresabschluss erstellt wurde, können erst zum 1. Januar 2017 diese Unterlagen aus dem Jahr 2004 vernichtet werden.
(2224) Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk lädt zur 3. Regionalkonferenz der Initiative Mittelstand 4.0 zum Thema „Digitale Geschäftsmodelle – Made in Germany“ am 10. März 2017 auf der Internationalen Handwerksmesse München (IHM) ein.
Verbinden Sie Ihren Messebesuch auf der IHM mit der Teilnahme an der Regionalkonferenz und diskutieren Sie über die aktuellen Trends, Möglichkeiten und Erfolgsfaktoren für das Handwerk im digitalen Zeitalter sowie über innovative Ansätze und Methoden zur Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle. Weitere Informationen sowie den Anmeldungsflyer erhalten Sie auf www.rs-fachverband.de/veranstaltungen.
(2225) Wir möchten Sie dazu aufrufen, sich am Girls´ Day, der am 27. April 2017 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de.
Parallel zum Girls´Day findet am 27. April 2017 übrigens auch der bundesweite Boys´Day – Jungen-Zukunftstag statt.
(2195) In letzter Zeit häufen sich massiv die Probleme mit sich verformenden, verschmutzten und verbleichenden Rollladenbehängen.
Grundsätzlich hat der BVRS dafür Hinweise in den Technischen Richtlinien, aber auch in den Wartungs- und Bedienungsanleitungen, geschaffen, die zu beachten sind. Dringend anzuraten sind aber auch Hinweise in den Beratungsgesprächen – wofür wird der Rollladen genutzt, in welcher Himmelsrichtung ist der Behang montiert, arbeitet der Hausherr im Schichtdienst und schläft tagsüber usw. Einige Fachbetriebe sind auch dazu übergegangen, dass bei einem 14er Profil eine max. Fläche von 3 qm nicht überschritten werden darf, bei einem Minirollladen noch deutlich darunter, und Breiten über 180 cm in PVC grundsätzlich nicht mehr zu montieren, sondern Aluminium anzubieten.
Aus diesen Gründen hat der BVRS ein Merkblatt entwickelt, die im Ratgeber Technik des Technischen Kompetenzzentrums zu finden ist.
(2196) Vom Technischen Kompetenzzentrum ist eine aktuelle Aufstellung der derzeit gültigen branchennahen Normen mit Stand November 2016 erarbeitet worden. Diese ist im internen Bereich auf der BVRS-Homepage zum Download bereitgestellt und wird laufend fortgeschrieben: https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/ratgeber-technik/#3783
(2197) Die Produktnormen DIN EN 13241 (Tore) sowie DIN EN 14351 (Fenster und Außentüren) sind mit Ausgabedatum Dezember 2016 erschienen.
Die Europäische Norm 13241 legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen.
Die Europäische Norm 14351 gibt materialunabhängige Leistungseigenschaften an, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, und gilt für Fenster (auch Dachflächenfenster, Dachflächenfenster mit Schutz gegen Brand von außen und Fenstertüren), Außentüren (einschließlich rahmenlose Glastür-, Flucht- und Paniktürelemente) und zusammengesetzte Elemente.
Mit Ausgabedatum 2016-12 ist die deutsche Fassung der DIN EN 16758 (Vorhangfassaden – Bestimmung der Beanspruchbarkeit von auf Abscheren beanspruchten Verbindungen – Prüfverfahren und Anforderungen) erschienen. Diese Europäische Norm legt Prüfverfahren zur Bestimmung der Tragfähigkeit (Grenzzustand der Tragfähigkeit und Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit) der Verbindungen zwischen den Rahmenprofilen der Vorhangfassade fest, die nicht nach geltenden Codes oder herkömmlichen Berechnungen, die auf der Festigkeit der Werkstoffe basieren, berechnet werden können.
Mit Ausgabedatum 2016-12 ist die dreisprachige Fassung der DIN EN 13119 (Vorhangfassaden – Terminologie) erschienen. Diese Europäische Norm beschreibt die Terminologie, die in Dokumenten, Zeichnungen, Spezifikationen und so weiter bei Bezugnahme auf Einzelelemente von Vorhangfassaden verwendet wird, und stellt eine umfassende, aber nicht vollständige Liste der üblichen Benennungen dar. Physikalische Definitionen, die sich auf Leistungsanforderungen und deren Prüfverfahren beziehen und daher sinnvollerweise in den einzelnen Normen für Vorhangfassaden aufgeführt sind, werden nicht wiederholt.
(2198) Mit Ausgabedatum 2017-01 ist zur deutschen Fassung EN 13561:2015/AC:2016: Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen eine Berichtigung erschienen.
Die Berichtigung wurde wegen eines Zahlendrehers in Tabelle Windwiderstandsklassen erforderlich. Dort stand beim Sicherheitswinddruck für Klasse 5: 234 N/m². Richtig ist aber 324 N/m². Der Bezug der Berichtigung (zum Download unter http://www.beuth.de) ist kostenlos.
(2199) Gemeinsam mit mehreren anderen Verbänden (Bundesverband Flachglas, Bundesverband ProHolzfenster, Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie, Verband Fenster + Fassade, Wintergarten Fachverband) bietet der BVRS im März 2017 an mehreren Orten eine Tagesschulung an, die die nötigen Kenntnis vermitteln soll, um kompetent zur Beantragung einer KfW-Förderung (Sanierung, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz) beraten zu können. Referenten werden Vertreter der KfW sein.
Folgende Termine sind geplant: 2. März 2017: Frankfurt am Main, 15. März 2017: Helpsen (bei Hannover), 16. März 2017: Meiningen, 20. März 2017: Rosenheim, 23. März 2017: Troisdorf bei Bonn.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 14.30 Uhr. Die Kosten betragen 49 €/Person (zzgl. MwSt.). Interessenten an dieser Schulungsveranstaltung können unter info@rs-fachverband.de weitere Informationen anfordern.
(2200) Die 10. bundesweite Jungunternehmertagung im R+S-Handwerk findet vom 7. bis 9. April 2017 bei der Firma Renson in Belgien statt. Die letzten Details sind in der Abstimmung und die Einladungen werden Anfang des Jahres versendet.
Vorab schon einmal die wichtigsten Eckdaten: Gemeinsame Fahrt mit dem Bus nach Waregen (Belgien) zu Renson. Abfahrt ab Flughafen Köln/Bonn, 7. April um 8:30 Uhr. Individuelle Anreise ist möglich. Maximale Teilnehmerzahl 60. Anmeldeschluss ist der 11. Februar 2017
(2201) Beim Deutschen Handwerkstag am 8. Dezember in Münster ist Hans Peter Wollseifer für eine weitere dreijährige Amtszeit als Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks wiedergewählt worden.
(2202) Die ZDH-Abteilung Berufliche Bildung stellt aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge zur Verfügung, die wir gern an die RS-Fachbetriebe weitergeben, die Flüchtlinge ausbilden. Wir möchten in unserer Fachzeitschrift R+S darüber berichten. Auch wollen wir den Erfahrungsaustausch unter den (Flüchtlinge) ausbildenden Betrieben organisieren. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe: Wer bildet Flüchtlinge aus? Bitte bei der BVRS-Geschäftsstelle melden.
(2203) Wir informieren über ein neues, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Informationsportal zur Ausbildung von Flüchtlingen: Unter dem Link www.jobstarter.de/fluechtlinge-und-ausbildung sind grundlegende und einfach verständliche Informationen zum Asylverfahren und zu den Voraussetzungen für den Einstieg Geflüchteter in die duale Ausbildung zusammengestellt. Zudem werden die vom Bund geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote präsentiert. Darüber hinaus bietet die Seite zahlreiche Hinweise auf kostenlose Publikationen und Downloads zum Thema und verlinkt auf andere informative Seiten. Erstellt hat das Portal die vom Bundesbildungsministerium finanzierte Koordinierungsstelle Ausbildung und Integration (KAUSA).
(2204) Die Ransomware Goldeneye wird per E-Mail verbreitet, an der eine XLS-Datei hängt. Die Mails sind als Bewerbung getarnt und in fehlerfreiem Deutsch formuliert, was die Erkennung als potenzielle Gefahr erschwert.
Es wird dringend davor gewarnt, die angehängte Excel-Datei zu öffnen und die „Bearbeitungsfunktion“ des eingesetzten Tabellenkalkulationsprogramms zu aktivieren. Derzeit wird Goldeneye von vielen Virenscannern noch nicht erkannt.
(2205) Viele von den Finanzämtern erteilte Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer laufen zum 31. Dezember 2016 aus. Sie sollten daher rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Zum Hintergrund: Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommenssteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Der Auftragnehmer legt die Freistellungsbescheinigung seinem Auftraggeber vor. Damit ist dieser von der Pflicht zum Steuerabzug i. H. v. 15 Prozent befreit. Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt. Da die Bauabzugsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführt wurde, hat die Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen eine Geltungsdauer bis Ende 2016. Dementsprechend benötigt eine Vielzahl der Unternehmen zum 1. Januar 2017 neue Freistellungsbescheinigungen.
In der Vergangenheit hatte die Freistellungsbescheinigung zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wurde. Diese Funktion erfüllt das 2014 neu eingeführte rein umsatzsteuerliche Formular USt 1 TG.
(2206) Mit Inkrafttreten der neuen Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV (neu)) zum 1. Januar 2017 sollen Arbeitgeber gemäß § 1 MiLoMeldV (neu) die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das gleiche gilt für Entleiher, die von einem Verleiher mit Sitz im Ausland überlassene Arbeitnehmer tätig werden lassen. Ihre Anmeldungen können sie dort wesentlich einfacher vornehmen. Zudem sparen sie durch den Wegfall der Übersendung des Papiervordrucks Zeit und Kosten. Der Inhalt der Meldungen hat sich nicht verändert und es ergeben sich keinerlei neue Informationspflichten.
Das Meldeportal-Mindestlohn kann ab dem 1. Januar 2017 über www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ oder direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.
Die Abgabe der Anmeldungen an die bekannten Fax-Nummern wird nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich sein.
(2207) Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat am 4. November 2016 ein Merkblatt zur „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ veröffentlicht. Mit diesem soll den Unternehmen ein Überblick verschafft werden, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Daher wird aufgezeigt, was aus Sicht der Finanzverwaltung beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss. Neben Ausführungen zur Einzelaufzeichnungspflicht, den Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen und dem Einsatz von offenen Ladenkassen beinhaltet das Merkblatt auch solche zum Datenzugriffsrecht und den Folgen von Mängeln.
Es kann unter http://www.ofd-karlsruhe.de heruntergeladen werden oder in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) angefordert werden.
(2208) Um die Kenntnis und Nutzung der Anerkennungsmöglichkeiten zu fördern, haben DIHK und ZDH das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ gestartet. Gemeinsam mit 11 Industrie- und Handelskammern sowie fünf Handwerkskammern sollen Unternehmen über die Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung informiert und für die Chancen sensibilisiert werden. Im Projekt wurden aktuell eine Broschüre und Checkliste zur Information von Handwerksunternehmen veröffentlicht. Diese finden darin Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Berufsanerkennung und erfahren, wie sie Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen dabei unterstützen können.
Die digitale Fassung der Broschüre und der Checkliste finden Sie unter http://bit.ly/2dtyNRT.
Weitere Informationen zum Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ finden Sie unter: http://unternehmen-berufsanerkennung.de. Dort gibt es auch Hinweise auf regionalen Veranstaltungen im Rahmen des Projekts. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an die dort angegebenen Ansprechpartner des Projektbüros.
(2209) Zum 31. Dezember 2016 verjähren alle Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen und die im Jahr 2013 entstanden sind. Dies sind unter anderem Werklohn- und Kaufpreisforderungen. Um die Einrede der Verjährung zu verhindern, sollte rechtzeitig ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht werden. Das Gesetz sieht in § 203 BGB auch eine Verjährungshemmung durch Verhandlungen vor. Hieran sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft, so dass man sich nicht unbedingt hierauf verlassen sollte. Im Zweifel sollte sicherheitshalber der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.
(2210) Am 1. Dezember hat Frau Christiane Bussenius ihre Tätigkeit als Redaktionssekretärin in der Geschäftsstelle des BVRS begonnen. Sie folgt damit auf Ulrike Langen, die nach fast 22 Jahren engagierter Tätigkeit den Verband auf eigenen Wunsch verlassen hat.
Frau Bussenius ist als Halbtagskraft in erster Linie für alle die Fachzeitschrift R+S betreffenden administrativen Aufgaben zuständig.
(2211) Am 9. Januar feiert Daniel Kammerer, Mitglied im Berufsbildungsausschuss des BVRS und Lehrlingswart der Innung Südbayern, seinen 30. Geburtstag.
(2212) Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz wünschen allen Leserinnen und Lesern von RS-Aktuell ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2017!
(2183) Fast 500 Teilnehmer aus 115 Fachbetrieben und 50 Fördermitgliedern kamen zur diesjährigen BVRS-Haupttagung nach Hamburg und erlebten einmal mehr ein wahres Feuerwerk an Fachvorträgen und Veranstaltungen.
In dem Bewertungsbogen der Teilnehmer gab es sehr oft die Noten „1“ und „2“ für die Haupttagung. Dabei wurden vor allem die vielen Möglichkeiten gelobt, miteinander ins fachliche und persönliche Gespräch zu kommen. Auch der Spaß an den Abenden und bei den Exkursionen kam offensichtlich nicht zu kurz. Und es gab auch wertvolle Hinweise für die Tagung im kommenden Jahr, die vom 27. bis 29. Oktober 2017 im Europapark Rust stattfinden wird.
Viel Anerkennung wurde dem engagierten Organisationsteam der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg und der Geschäftsstelle des BVRS gezollt.
(2184) Das Energy Label erklärt die Energieeinsparung durch Anbringung von Rollladen und Sonnenschutz an Fenstern. Vergleichbar mit bekannten Kennzeichnungen bei Elektrogeräten erfolgt die Einteilung in Effizienzklassen von A bis G. Das Energy Label für Fenster berücksichtigt zusätzlich zu den energetischen Daten des Fensters die positiven Auswirkungen von Rollladen und Sonnenschutz auf die Energieeffizienz im Sommer und Winter. Es sorgt für Einheitlichkeit in Bezug auf die Bewertung der Wirkung unterschiedlicher Behänge in Verbindung mit dem Fenster auf sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz.
Informationen dazu auf unseren Homepages:
Auf der Seite des Verbandes: https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/ift-energy-label/,
als auch auf der für die Zielgruppe Endverbraucher gedachte Plattform rollladen-sonnenschutz.de:
https://rollladen-sonnenschutz.de/loesungen/energy-label/ und
https://rollladen-sonnenschutz.de/loesungen/energetische-optimierung/.
(2185) Es ist geplant, das technische Kompetenzzentrum weiter zu verstärken. Eine entsprechende Stellenanzeige ist in den einschlägigen Portalen geschaltet. Den Text der Ausschreibung finden Sie unter http://bvrs.info/tkz.
(2186) Es ist noch möglich, sich kurzfristig zu dem zweitägigen Unternehmensnachfolgeseminar mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner am 30. November / 1. Dezember in Königswinter anzumelden. Unter dem Titel „Nachfolge systematisch planen und organisieren“ sind hier sowohl Firmensenioren und -junioren als auch „außenstehende“ Personen angesprochen, die einen Betrieb übernehmen wollen. Wegen des baldigen Seminartermins und der Zimmerbuchung empfiehlt sich eine sofortige Anmeldung.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Seminaren erhalten Sie unter
https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.
(2187) Im Frühjahr 2017 finden zwei interessante internationalen Satellitenmessen der R+T statt: Vom 1. bis 4. März die R+T Turkey in Istanbul und vom 21. bis 23. März die R+T Asia in Shanghai. Bei beiden Messen besteht das Angebot eines offiziellen, vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Deutschen Gemeinschaftsstandes.
Unternehmen, für die die Märkte Türkei bzw. China von Interesse sind, bietet dieser Gemeinschaftsstand eine optimale Möglichkeit, kostengünstig und unkompliziert auf diesen beiden wichtigen Messen Präsenz zu zeigen. Bei Interesse bitten wir um Nachricht an info@rs-fachverband.de. Wir stellen dann gerne weitere Informationen zu dem sogenannten „German Pavillon“ und dem Anmeldeprocedere zur Verfügung.
(2188) Deutschlands größtes unabhängiges Wirtschaftsmagazin für Handwerksunternehmer zeigt in einer Denkwerkstatt an nur einem Tag, wie die Chancen des digitalen Wandels genutzt werden können.
Vielfältige Themen zu Unternehmensprozessen, Google Ranking, Social Media, digitale Unternehmensführung, Cybercrime und Wirtschaftsspionage sind Bestandteile dieses Workshops. Am Ende der Fortbildung bietet eine Führung im Signal Iduna Park Dortmund, ein geselliger Hüttenabend in München oder das lockere Get-Together in der Ausstellung des Porsche Museums den perfekten Rahmen für den Austausch von Chef zu Chef.
Weitere Informationen auch zu den verschiedenen angebotenen Terminen und Orten finden sich auf der Homepage vom Handwerk Magazin unter
http://www.handwerk-magazin.de/denkwerkstatt
(2189) Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro verbindlich gemacht.
(2190) Ab Januar 2017 bietet die Handwerkskammer Ulm verschiedene Vorbereitungskurse auf die Teile III und IV der Meisterprüfung an. Durch mögliche Kombinationen der Kurse sowie Vollzeit- und Teilzeitmodelle findet jeder den für sich passenden Kurs. Nähere Informationen unter www.hwk-ulm.de.
(2191) Jürgen Leber, Geschäftsführer der Innung Köln, ist anlässlich seiner 40jährigen Tätigkeit für die Kreishandwerkerschaft mit der Silbernen Ehrennadel des Kölner Handwerks ausgezeichnet worden.
(2192) Am 7. November ist der ehemalige stellvertretende Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt, Andreas Schulze, verstorben. Andreas Schulze, Inhaber der Firma Rollladenbau Schulze in Stadt Wanzleben hatte seine Meisterprüfung 1975 abgelegt und war seit 1991 Innungsmitglied. Seit 1998 gehörte er dem Innungsvorstand an, von 2004 bis 2015 fungierte er als stellvertretender Obermeister.
(2193) Martin Lindemann, Geschäftsführer der Innung Düsseldorf, feiert am 19. November seinen 65. Geburtstag.
Peter Kruttschnitt, Delegierter der Innung Württemberg, wird am 10. Dezember 60 Jahre alt.
(2194) Die Firma BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG in Ingelfingen (www.bti.de) ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.