RS-Aktuell Ausgabe 2018-02

RS-Aktuell Ausgabe 2018-02

Trauer um Heinz Brenig

(2351) Heinz Brenig, Präsident des BVRS von 1985 bis 1992, ist am 2. Februar im Alter von 79 Jahren verstorben. Am 9. Februar wurde er unter großer Anteilnahme von Familie, Freunden, lokaler Politik und Vereinswesen sowie Innung und Verband in seiner Heimatstadt Wesseling beigesetzt.

Der BVRS auf der R+T

(2352) Ganz herzlich laden wir Sie ein, unser Gast während der Messetage zu sein:

  • An unserem Stand im Eingangsbereich Ost (EO 331) erhalten Sie ein Informationspaket mit dem Messekatalog und einen Wegweiser zu unseren Fördermitgliedern aus der Industrie. Seien Sie unser Gast in der BVRS-Lounge; wir halten hier rund um die Uhr Erfrischungsgetränke, einen Imbiss und – nach dem anstrengenden Messerundgang – ein Feierabendbier für Sie bereit.
  • Täglich von 11.00 bis 11.30 Uhr findet auf dem BVRS-Stand unser RS-Update mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle statt. Geplant sind folgende Themen:

Dienstag, 27. Februar:      Türen, Tore, Abschlüsse – Energetische Bilanzierung (Björn Kuhnke)
Mittwoch, 28. Februar:      Aktuelles aus der Normung (Marcus Baumeister)
Donnerstag, 1. März:         Reform des Mängelgewährleistungsrechts (Ingo Plück)
Freitag, 2. März:                Was leistet der BVRS für seine Mitglieder? (Christoph Silber-Bonz)
Samstag, 3. März:             SEO für RS-Fachbetriebe – Grundlagen zur Websiteoptimierung (Claus Winter)

  • Jeden Tag um 12.00 Uhr findet auf unserem Stand das Smart-Home-Forum statt.
  • Besonders herzlich laden wir Sie zu unserem Verbandsabend am Freitag, 2. März, um 18.00 Uhr
  • … und am Samstag (3. März) würden wir uns freuen, wenn Sie Ihren Messerundgang mit dem Team aus Ihrem Betrieb bei uns mit dem Frühstücksimbiss für RS-Fachbetriebe

Veranstaltung auf der R+T: „Senkung des Energiebedarfs und Steigerung des Komforts durch automatisierten Sonnenschutz“

(2353) Während der R+T wird im Rahmen eines Seminars des europäischen Dachverbands European Solar Shading Organization (ES-SO) eine Studie vorgestellt, die die Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) bei dem renommierten Ingenieurbüro Hauser in Kassel in Auftrag gegeben hat. Konkret geht es dabei um die erstmalige bilanzierende Messung aller Energieströme am Fenster. Damit soll herausgefunden werden, welchen Einfluss dies auf den Primärenergieverbrauch und den CO2-Ausstoß in Deutschland hat. Somit soll eine wissenschaftlich fundierte Antwort auf die Frage gegeben werden, wie viel Heizwärme bzw. Kühlleistung man mit modernem, automatisierten Sonnenschutz einsparen kann.

Der ES-SO Shading Seminar Day, in dessen Rahmen der IVRSA-Vorsitzende Wilhelm Hachtel die Studie präsentieren wird, findet statt am Donnerstag, 1. März, 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Atrium im Eingangsbereich Ost der Messe Stuttgart. Die Veranstaltung findet in Englisch statt, die Präsentation der Studie jedoch auf Deutsch. Die Teilnahme ist kostenlos.

R+S-Tag 2018

(2354) Am 24. März ist Rollladen- und Sonnenschutztag 2018 – Pünktlich zur Zeitumstellung und zum Frühlingsbeginn wird im Vorfeld wieder eine breite Öffentlichkeitskampagne in Tageszeitungen und Anzeigenblättern sowie über Online-Medien durchgeführt.

Ziel der Kampagne ist es, noch nachdrücklicher den RS-Fachbetrieb im Bewusstsein unserer Zielgruppen zu verankern: Die RS-Fachbetriebe sind die optimalen Part­ner bei der Verbesserung der Gebäudestandards durch ihre innovativen Lösungen in Sachen Energieeinsparung, Sicherheit und Komfort, für Wetterschutz und Behaglichkeit, fürs Alter, aber natürlich auch im Rahmen anspruchsvoller Hausautomation.

Das dazu zusammengestellte RS-Fachbetriebs-Werbepaket besteht aus: Kampagnen-Plakat im Format A1, Briefaufklebern, Anzeigenvorlagen und einem Muster-Pressetext, der mit den individuellen Firmenangaben vervollständigt werden kann. Darüber hinaus stellen wir den Fachbetrieben das Logo des R+S-Tages 2018 zur Verfügung, um es auf der Homepage einbinden zu können.

Außerdem ist jeder Innungsbetrieb mit einem Firmeneintrag auf dem Informationsportal rollladen-sonnenschutz.de online und über die Fachbetriebssuche zu finden. Einfach mit den Mitglieder-Zugangsdaten einloggen und den Firmeneintrag mit eigenen Angaben und einem Foto aufwerten – damit wird’s noch individueller.

In der Rubrik Ratgeber IT von www.rs-fachverband.de sind die dafür notwendigen Schritte erklärt. Bei der Umsetzung unterstützt aber auch gerne Claus Winter (Tel. 0228 95210-16 oder claus.winter@rs-fachverband.de).

Auch individuellen Aktionen während der PR-Kampagne zum R+S-Tag 2018 sind möglich – dabei unterstützt unser Kampagnenbüro bei KOOB:

Joachim Ochs, Telefon: 0208 4696-311 Joachim.Ochs@koob-pr.com

Larissa Rauch, Telefon: 0208 4696-267 Larissa.Rauch@koob-pr.com

Bundesverband verstärkt Engagement bei der Normungsarbeit

(2355) Ab Februar dieses Jahres wird der BVRS sich bei der Normungsarbeit im Arbeitsgremium Lichttechnik NA 058-00-06AA „Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht“ beteiligen. Damit will der Verband gemeinsam mit dem VFF und dem Bundesverband Flachglas der stark in diesem Gremium vertretenen Leuchtmittelindustrie begegnen. Der Arbeitsausschuss beschäftigt sich unter anderem als Kernthema mit der Tageslichtnutzung. In dem einschlägigen Normenwerk sind Lichtlenksysteme nicht repräsentativ vertreten. Der BVRS bemüht sich daher sicherzustellen, dass in der Bearbeitung der entsprechenden Normen Raffstoren, Zip-Anlagen, innenliegende Jalousien und Blendschutzsysteme richtig berücksichtigt werden. Viele Bauvorhaben im Nichtwohnungsbau stellen Anforderungen an die Tageslichtnutzung. Die Produkte unserer Branche sind sehr leistungsfähig und müssen bei der entsprechenden Nachweisführung in der Bauplanung berücksichtigt werden.

Neuer Image-Spot für das Handwerk

(2356) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks startet am 16. Februar einen neuen Imagespot. Visuell angelehnt an das Westerngenre erzählt er die Geschichte eines erfüllten Arbeitstages im Handwerk. Der Film wird in verschiedenen Längen für unterschiedliche Verwendungszwecke veröffentlicht. Abrufbar ist er unter anderem über den YouTube-Kanal „Das Handwerk“ (www.youtube.com/user/DasHandwerk).

Im TV wird der Film wird ab dem 16. Februar auf den privaten Fernsehsendern und ab Samstag, 17. Februar, um 18:24 Uhr im Werbeblock der Sportschau Fußball-Bundesliga der ARD auf den öffentlich-rechtlichen Sendern seine Premiere haben.

ZDH-Flyer „Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen“

(2357) Der ZDH-Flyer „Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen“ gibt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen. Er wurde anlässlich der Anhebung der Betragsgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro aktualisiert. Er steht in Form eines E-Magazins auf https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/aktualisierter-flyer-zur-umsatzsteuer-anforderungen-an-rechnungen/ als Download mit der Möglichkeit zum Ausdrucken zur Verfügung.

Tool zur neuen Gewerbeabfallverordnung

(2358) Seit dem 1. August 2017 sieht die neue Gewerbeabfallverordnung deutlich erweiterte Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten vor, von denen eine Vielzahl von Handwerksbetrieben betroffen sein dürfte. Insbesondere die Dokumentationspflichten können für die Betriebe beachtlichen Mehraufwand bedeuten. Eine unter Federführung der HWK Düsseldorf entwickelte Software erleichtert deren Erfüllung, indem sie den Anwender schrittweise dazu anleitet, eine anforderungskonforme Dokumentation aufzubauen und die erforderlichen Belege zuzuordnen.

Damit kann sich der Handwerksbetrieb auf die Beschreibung der Abfallerfassung beschränken; die anforderungskonforme Darstellung übernimmt das Programm.

Die Software ist für Mitgliedsbetriebe der deutschen Handwerkskammern kostenlos. Sie kann ab sofort über die ZDH-Themenseite zur Gewerbeabfallverordnung (www.zdh.de/gewerbeabfallverordnung) abgerufen werden.

Um den Betrieben den Einstieg in die Verwendung der Software zu erleichtern, ist zudem ein umfangreiches Video-Tutorial entstanden, das über YouTube zur Verfügung gestellt wird. Zum Tutorial gelangen Sie entweder über die oben genannte Download-Seite oder direkt über den nachfolgenden Link: https://www.youtube.com/playlist?list=PLtVjF7VaddbqIKq5cFpYBI7R-3jmZC7Eh.

Datenschutz: EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung

(2359) Die Kommission hat einen Leitfaden zu der ab Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht und ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitgestellt. Das Online-Tool unterstützt die praktische Anwendung, indem es Bürgern, Organisationen und Unternehmen (insbesondere KMU) dabei hilft, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen. Den Leitfaden und das Online-Tool finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_en. Außerdem sei nochmals auf die zahlreichen Informationen für Unternehmen und Handwerksorganisationen samt zahlreichen Mustern, Checklisten und Formulierungsbeispielen auf der ZDH-Website aufmerksam gemacht: https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/.

Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater förderungsfähig

(2360) KMU, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, können hierfür Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten.

Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater wird grundsätzlich als förderungsfähige Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien gewertet. Gefördert werden neben Bestandsunternehmern auch junge Unternehmen in der Gründungsphase sowie Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden.

Aktuelle Informationen zur Förderung (Antragsberechtigung, Förderhöhe, etc.) finden sich auf den Internetseiten des BAFA unter http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html.

Reisekosten – BMF-Schreiben zu Auslandspauschalen

(2361) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2018″ veröffentlicht. Es enthält ein klarstellendes Beispiel, das die Höhe der Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedene Länder mit zwischenzeitlicher Rückkehr zur Wohnung erläutert. Das Schreiben kann hier heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-11-08-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2018.html.

Unternehmenspreis „Wir für Anerkennung“

(2362) Betriebe, die Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen unterstützen, können sich bis zum 31. Mai 2018 auf den Unternehmenspreis „Wir für Anerkennung“ bewerben. Der Preis richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Bewertet werden Ideen zur Berufsanerkennung als Instrument der Fachkräftegewinnung, Personalentwicklung und/oder Mitarbeiterbindung.

Der Unternehmenspreis wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, ZDH  und DIHK im Rahmen des Projektes „Unternehmen Berufsanerkennung“ verliehen. Durch das vom BMBF geförderte Projekt werden Betriebe bundesweit über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse informiert. Die Preisträger werden von einer Fachjury ausgewählt und auf der Bundeskonferenz Bildungsmanagement im Herbst 2018 in Berlin feierlich ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Unternehmenspreis sind auf www.anerkennungspreis.de zu finden.

Neues Fördermitglied

(2363) Die Firma Krülland GmbH, Pool und Sonnenschutz aus München (www.kruelland.com) ist dem BVRS als neues Fördermitglied beigetreten.

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2018-01

Umsetzungshilfe „Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in“ veröffentlicht

(2341) Die Umsetzungshilfe zum Beruf „Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) ist gerade in dessen Internet-Angebot des BIBB erschienen: www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/gd8798. Über die Seite besteht die Möglichkeit, die Online-Berufsinformationen mit den dazugehörigen zahlreichen Zusatzmaterialien wie Mustern und Checklisten herunterzuladen sowie als gedrucktes Exemplar per „Print on Demand“ beim Verlag zu bestellen.

Die Nachfolgefassung der „Erläuterungen und Praxishilfen R+S-Mechatroniker“ von 2004 ist hinsichtlich der berufsspezifischen Inhalte von Sachverständigen des Neuordnungsverfahrens von 2016 erarbeitet worden und bietet allen an der Ausbildung Beteiligten unerlässliche Hilfestellungen. Zudem ist die Umsetzungshilfe eine wertvolle Quelle, sich im Vorfeld der Ausbildung umfassend zu informieren und alles über Organisation, Inhalte, Recht und Pflichten zu erfahren.

Lehr- und Arbeitsblätter Rollläden völlig neu überarbeitet

(2342) Der BVRS hat die Lehr- und Arbeitsblätter Rollläden völlig neu überarbeitet.

Auch die nun dritte Auflage soll bei der Ausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker unterstützen. Aber auch für „fertige“ Fachkräfte kann das Werk wertvolle Erkenntnisgewinne bieten. Dies können z. B. Informationen zur Geschichte des Rollladens sein, Vertiefung im Bereich Holzrollläden oder die Anwendung von Normen. Bei der Neuauflage wurde auf die bisherige Zweiteilung verzichtet. War bei den vorhergegangenen Auflagen die DIN 18073 die einzige normative Grundlage, so sind es heute vor allem die Produktnorm DIN EN 13659 und die dazugehörigen Anforderungs- und Prüfnormen. Selbstverständlich ist die DIN 18073 als nationale Umsetzung der EU-Normen immer noch wichtig, dazu kommt das im September 2014 herausgegebene Fachregelwerk.

Die neuaufgelegten Lehr- und Arbeitsblätter Rollläden können wie bisher zum Preis von 29,00 Euro zzgl. MwSt. und Versand über https://rs-fachverband.de/shop/ bezogen werden.

Informationen und Arbeitshilfen zum neuen Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht

(2343) Am 1. Januar 2018 sind bekanntlich die Änderungen im Mängelgewährleistungsrecht (Aus- und Einbaukosten) und das neue gesetzliche Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Die Neuerungen gelten damit für alle Verträge, die seit diesem Zeitpunkt geschlossen wurden. Auf „Altfälle“ hingegen ist das bisherige Recht anwendbar.

Wir möchten ausdrücklich nochmals auf unsere bisherigen Meldungen zu dem Thema in unseren Medien und die zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitshilfen vor allem unserer Dachorganisationen (ZDH und BVB) hinweisen. Diese sind über den Jahreswechsel noch erheblich ergänzt worden. Sie stehen nun gesammelt mit den entsprechenden Erläuterungen im Ratgeberbereich Recht von www.rs-fachverband.de zum Herunterladen zur Verfügung. Die Seite wird regelmäßig ergänzt. Bitte halten Sie sich von Zeit zu Zeit über weitere Arbeitshilfen informiert.

Impressumspflicht und Datenschutzerklärung

(2344) Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Internetseite neben dem Impressum auch über eine separate Datenschutzerklärung verfügen muss: Nach § 13 Telemediengesetz (TMG) muss der Dienstanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR unterrichten.

Der notwendige Inhalt der Datenschutzerklärung ergibt sich aus den auf der Webseite erfolgenden Datenverwendungen. Darunter fallen Informationen über die allgemeinen Datenerhebungen, wie zum Beispiel bei Kontaktformularen, als auch die Verwendung von Cookies oder die Verwendung von Google-Analytics.

Wer den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus kann eine Datenerhebung ohne eine ausreichende Datenschutzerklärung ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sein und daher abgemahnt werden.

Hilfestellungen gibt es im Internet unter https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html.

Dieser führt Sie im Interview-Modus zu einem kostenlosen, rechtssicherem Impressum mit der dazugehörigen Datenschutzerklärung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre BVRS-Geschäftsstelle (Ingo Plück, Tel.: 0228/95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de oder Claus Winter, Tel.: 0228/95210-16, E-Mail: claus.winter@rs-fachverband.de).

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz

(2345) In den vergangenen Monaten wurden eine Reihe geänderter technischer Regeln veröffentlicht:

Für Gefahrstoffe:

  • TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen“
  • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
  • TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung inhalativer Exposition“
  • TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Für Lärm:

  • TRLV Lärm, Teil „Allgemeines“
  • TRLV Lärm, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“
  • TRLV Lärm, Teil 2 „Messung von Lärm“
  • TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“

Diese und alle anderen aktuellen technischen Regeln finden Sie auf der Internetseite der BAuA unter der Rubrik „Technischer Arbeitsschutz“ (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Technischer-Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz_node.html).

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat folgende aktuelle Informationen veröffentlicht:

Neue Informationswebsite für Arbeitgeber zur Integration geflüchteter Menschen

(2346) Die neue Internetseite www.erfolgreich-integrieren.de von BDA, BDI, ZDH und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist seit dem 18. Dezember 2017 online. Um Arbeitgeber bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, haben die im „Arbeitsstab Flüchtlinge“ zusammenarbeitenden o.g. Organisationen gemeinsam die Website ins Leben gerufen. Die Internetseite zeigt Unternehmen die vielfältigen Informationen und Angebote zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten auf. Gleichzeitig bietet sie Unternehmen und Verbänden die Gelegenheit, das Engagement der Wirtschaft sichtbar zu machen und vorhandene Strukturen besser zu vernetzen.

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2017/2018

(2347) Die ZDH-Abteilung Soziale Sicherung hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 erstellt. Sie kann in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück (E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) abgefordert werden.

Wissenschaftliche Studie zur Handwerkerzufriedenheit

(2348) In den letzten Jahren haben Wissenschaftler vermehrt nach der Bedeutung der Arbeit für die Lebenszufriedenheit gefragt. Und gerade Handwerker sind offensichtlich mit ihrer Arbeit in besonderem Maße zufrieden. Die Zeichen deuten darauf hin, dass die Ausübung eines Handwerksberufs selbst entscheidend für das Wohlbefinden sein könnte. Dieser Vermutung soll im Rahmen der Forschungsstudie „Handwerksstolz – Glücksforschung im Handwerk“, welche die Georg-August-Universität Göttingen gemeinsam mit dem ZDH durchführt, systematisch nachgegangen werden.

Wir laden Sie, aber auch Ihre Mitarbeiter, daher ein, unter www.handwerksstolz.de an der Studie teilzunehmen. Die Online-Umfrage dauert ca. 12 Minuten und kann auf dem PC sowie auf mobilen Endgeräten beantwortet werden. Die Umfrage wird anonym durchgeführt; alle Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt und nur in Gesamtergebnissen veröffentlicht.

Veränderungen in der Geschäftsstelle

(2349) Zum 31. Dezember 2017 ist Gunter Voigtländer nach 18 Jahren überaus engagierter und erfolgreicher Tätigkeit für den BVRS in den Ruhestand getreten.

Seine Aufgaben auf den Feldern der Öffentlichkeitsarbeit und des Veranstaltungsmanagements sind größtenteils von Andrea Papkalla-Geisweid übernommen worden.

Runde Geburtstage

(2350) Thomas Jung, Geschäftsführer der Innung Württemberg sowie der Kreishandwerkerschaft Ulm, wird am 4. Februar 50 Jahre alt.

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-12

Wir auf der R+T

(2329) Der BVRS wird zur R+T 2018 seinen Stand wieder im Eingangsbereich Ost des Messegeländes haben. Kern des Auftritts ist der Basis-Stand (EO331) und die dazugehörige Lounge (EO337). Für unsere Mitglieder halten wir dort wieder den R+T-Messekatalog und einen besonderen Messeführer mit der Lage der Stände unserer Fördermitglieder kostenlos bereit. Für Imbiss und Erfrischungsgetränke in der RS-Lounge ist gesorgt. 

Um ein Viertel vergrößert wurde die Ausstellungsfläche für die Sonderschau Junge Talente 2018 (EO329). Neu ist auch eine Sonderausstellung, wo die Prüfverfahren für die TR 111 demonstriert werden sollen (EO325).

Erneut bieten wir von Mittwoch bis Samstag RS-Update-Kurzvorträge (jeweils um 11.00 Uhr) an, bei denen die Referenten der Geschäftsstelle über aktuelle Entwicklungen aus ihren Fachgebieten berichten werden. Zudem ist der BVRS Gastgeber des R+T Smart Home Forums, bei dem täglich Vorträge und Diskussionsrunden über die vielen Möglichkeiten auf diesem Gebiet angeboten werden.

Schon jetzt bitte vormerken: Am Freitag, 2. März findet ab 18.00 Uhr wie gewohnt wieder der Verbandsabend auf unserem Stand statt – seien Sie herzlich willkommen.

12. GRE-Kongress in Kassel

(2330) Am 22./23. März 2018 findet in Kassel der GRE-Kongress statt, den die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung (GRE) alle zwei Jahre durchführt. Auf dem Kongress informieren Experten aus Wissenschaft und Baupraxis über grundlegende und aktuelle Themen modernen und energieeffizienten Bauens in Zeiten erhöhter Klimaschutzanforderungen. Technische Themen aus den Bereichen Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtigkeit kommen hinzu.

Der Veranstaltungsflyer mit weiteren Informationen sowie einem Anmeldeformular kann auf der Homepage der GRE unter www.gre-online.de heruntergeladen werden. Aufgrund der Mitgliedschaft des BVRS in der GRE gilt für dessen Mitglieder die reduzierte Teilnahmegebühr von 250 Euro für Kongress und Abendveranstaltung. Hierzu bitte „BVRS-Mitglied“ auf der Anmeldung vermerken.

ComBusiness – News aus der Welt der Telekommunikation

(2331) Der BVRS-Rahmenvertragspartner ComBusiness hat in seinem Dezember-Newsletter wieder attraktive Angebote für BVRS-Mitglieder zusammengestellt. Hier geht es unter anderem um die Vorstellung der neuen Business Mobil Tarife und das neue Produkt „Car Connect“.

Sie finden den Newsletter und weitere Informationen im Mitgliederbereich unserer Homepage unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.

Das neue Datenschutzrecht

(2332) Ab 25. Mai 2018 gelten in der EU neue Datenschutzregeln, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.

Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, hat der ZDH die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im Format „Praxis Datenschutz“ unter nachfolgendem Link anschaulich aufbereitet. https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/

ZDH-Flyer zur Betriebsrentenreform

(2333) Am 1. Januar 2018 wird das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert. Mit einem praxisorientierten Flyer möchte der ZDH über die Neuregelungen informieren.

Sie finden den Flyer ab sofort als E-Magazin unter: https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer.

Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer

(2334) Viele von den Finanzämtern erteilte Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer laufen zum 31. Dezember 2017 aus. Sie sollten daher rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Zum Hintergrund: Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommenssteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Der Auftragnehmer legt die Freistellungsbescheinigung seinem Auftraggeber vor. Damit ist dieser von der Pflicht zum Steuerabzug i. H. v. 15 Prozent befreit. Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt.

In der Vergangenheit hatte die Freistellungsbescheinigung zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wurde. Diese Funktion erfüllt das 2014 neu eingeführte rein umsatzsteuerliche Formular USt 1 TG.

Achtung: Werklohnforderungen aus 2014 droht die Verjährung

(2335) Zum 31. Dezember 2017 verjähren alle Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen und die im Jahr 2014 entstanden sind. Dies sind unter anderem Werklohn- und Kaufpreisforderungen. Um die Einrede der Verjährung zu verhindern, sollte rechtzeitig ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht werden. Das Gesetz sieht in § 203 BGB auch eine Verjährungshemmung durch Verhandlungen vor. Hieran sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft, so dass man sich nicht unbedingt hierauf verlassen sollte. Im Zweifel sollte sicherheitshalber der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.

Zweite Antragsrunde im Rahmen des BMBF-Pilotprojekts „Ausbildung Weltweit“

(2336) Über das neue Pilotprojekt „Ausbildung Weltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Lernaufenthalte von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern im Ausland gefördert werden.

Im Januar 2018 startet nunmehr die zweite Antragsphase für die Förderung weltweiter Lernaufenthalte, wobei der inhaltliche Fokus der Förderung auf dem betrieblichen Teil der Berufsbildung liegt. Zuschüsse können für Lernaufenthalte in allen Ländern und Regionen, die nicht vom EU-Förderprogramm „Erasmus+“ erfasst werden, beantragt werden. Mit dieser geografischen Ausweitung soll ein weiterer Beitrag zur Förderung der Internationalisierung und Attraktivität der Berufsbildung geleistet werden. Die Förderdauer beträgt bei Auszubildenden drei Wochen bis drei Monate, bei Ausbilderinnen und Ausbildern zwei Tage bis zwei Wochen. Antragsfrist für Projekte, die zwischen dem 1. Mai 2018 und dem 30. April 2019 stattfinden sollen, ist der 15. Februar 2018. Für Anfang September 2018 ist eine weitere Antragsrunde geplant.

Weitere Informationen zu „Ausbildung Weltweit“ sowie Kontaktdaten zur individuellen Beratung finden Sie auf der Homepage der Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (ibs) der Nationalen Agentur für Bildung in Europa (NA-BIBB): https://www.go-ibs.de/angebote/fuer-unternehmen/ausbildung-weltweit.

Transferpreis Handwerk + Wissenschaft („Seifriz-Preis“)

(2337) Der „Transferpreis Handwerk + Wissenschaft“ zeichnet in einem bundesweiten Leistungswettbewerb innovative Entwicklungen aus, die durch die Zusammenarbeit zwischen einem Handwerksbetrieb und einer (Fach-)Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zur Marktreife gebracht wurden. Er ist mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro dotiert. Prämiert werden beide Partner des Transferprozesses. Eingereichte Projekte sollen sich auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder neuer Formen der betrieblichen Organisation beziehen und den Transfergedanken beispielhaft verkörpern. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury aus Handwerk, Wissenschaft und Transferförderung unter Vorsitz von Professor Johann Löhn, Präsident der Steinbeis-Hochschule Berlin.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie unter www.seifrizpreis.de. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 16. März 2018.

Aufruf zum Girls´ Day – Mädchen-Zukunftstag 2018

(2338) Wir möchten Sie aufrufen, sich am Girls´ Day, der am 26. April 2018 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de.

Parallel zum Girls´Day findet am 26. April 2018 übrigens auch der bundesweite Boys´Day – Jungen-Zukunftstag statt.

Runde Geburtstage

(2339) Am 29. Dezember feiert Michael März, ehemaliger Obermeister und aktuell Delegierter der Innung Südbayern, seinen 60. Geburtstag.

Am 7. Januar wird Dieter Linssen, BVRS-Vizepräsident von 1970 bis 1982 und ehemaliger Landesinnungsmeister in Nordrhein-Westfalen, 80 Jahre alt.

Zum Jahreswechsel

(2340) Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz wünschen allen Leserinnen und Lesern von RS-Aktuell ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2018!

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-11

Meldung für Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 noch möglich

(2322) Junge Meister und Gesellen haben jetzt noch die Möglichkeit, sich mit ihren praktischen Prüfungsstücken aus den letzten drei Jahren für die Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 zu bewerben und ihr Stück einem Weltpublikum zu präsentieren – natürlich begleitet von Urkundenverleihung, Pressearbeit sowie sonstiger Unterstützung durch den BVRS. Kommende Woche tagt der Berufsbildungsausschuss, der über die vorliegenden Bewerbungen beraten wird. Formulare können in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück angefordert werden (Tel. 0228 95210-18; Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de).

Intensiv-Seminar „Die Zukunft des Unternehmens sorgfältig planen und organisieren“ am 16./17. Januar 2018 in Fulda

(2323) Noch bis Mitte Dezember besteht die Möglichkeit, sich zu dieser Neuauflage des Intensiv-Seminars mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner anzumelden. Es wendet sich an Unternehmer, die ihren Betrieb in den nächsten Jahren übergeben wollen, aber auch an Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen, egal ob sie ein Familienunternehmen übernehmen oder als externer Dritter einen Betrieb kaufen. Und schließlich erfahren Unternehmen, die planen, einen Betrieb zu übernehmen, alles Wissenswerte.

Das zweitägige Seminar in Fulda erlaubt zudem den kollegialen Austausch sowie Zeit für individuelle Beratungen in den Pausen und am Abend.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.

5. Bauwirtschaftstag am 7. Dezember 2018 in Berlin

(2324) Unter dem Motto „Deutschland und Europa: Der Kontinent vor neuen Herausforderungen! Chancen und Perspektiven für die (Bau-)Wirtschaft“ findet am 7. Dezember der 5. Bauwirtschaftstag in Berlin statt. Veranstaltet wird er von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, deren Mitglied auch der BVRS ist.

Als Hauptredner werden Günther Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal, sowie der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner erwartet. Außerdem dürfte eine geplante Gesprächsrunde mit Wirtschaftspolitikern verschiedener Parteien erste interessante Einblicke in die Vorhaben der neuen Legislaturperiode ermöglichen.

Weitere Informationen zum Bauwirtschaftstag gibt es im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage (https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/) oder unter www.bauwirtschaftstag.de

German Pavilion auf der R+T Asia in Shanghai

(2325) Vom 20. bis 22. März 2018 findet in Shanghai wieder die R+T Asia als Ableger unserer Weltleitmesse R+T in Stuttgart statt. Dort steht als interessante Möglichkeit, sich unkompliziert und kostengünstig als deutscher Aussteller zu präsentieren, abermals der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte sogenannte „German Pavilion“ zur Verfügung. Dieser Gemeinschaftsstand wird von der Landesmesse Stuttgart betreut. Mitarbeiter des BVRS als einem der antragstellenden Verbände für den German Pavilion werden ebenfalls vor Ort sein.

Es kann zwischen einem kleinen Infostand oder einer Standfläche mit oder ohne Standbau gewählt werden. Anmeldeschluss für den German Pavilion ist der 4. Dezember 2017.

Ausführliche Informationen und die Anmeldunterlagen gibt es bei der Landesmesse Stuttgart, Patricia Grabenbauer, Tel. 0711/18560-2172, patricia.grabenbauer@messe-stuttgart.de.

Umsatzsteuer – Bescheinigung USt 1 TG – Achtung: Gültigkeit überprüfen

(2326) Die Bescheinigung USt 1 TG wird vom Leistungsempfänger (Auftraggeber) dem leistenden Unternehmer (Auftragnehmer) vorgelegt und dient zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Der Auftragnehmer schreibt in diesem Fall eine Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer (netto). Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft tritt ein, wenn dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung erteilt wurde. Die Bescheinigung USt 1 TG hat eine rein umsatzsteuerliche Funktion.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf längstens drei Jahre befristet. Da die Bescheinigung im Herbst 2014 eingeführt wurde, laufen derzeit eine Vielzahl der ausgestellten Vordrucke USt 1 TG ab. Wir empfehlen daher, die Bescheinigung auf ihre Gültigkeit zu prüfen.

Hinweis:

Bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2014 erfüllte die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer nach § 48 b Einkommensteuergesetz auch diese umsatzsteuerliche Funktion mit. Die Freistellungsbescheinigung dient nunmehr ausschließlich zur Vermeidung der Bauabzugsteuer: Der Auftragnehmer legt die Freistellungsbescheinigung seinem Auftraggeber vor, damit ist dieser von der Pflicht zum Steuerabzug i.H.v. 15 Prozent befreit. Auch hier ist auf die Gültigkeit der Bescheinigung zu achten.

Förderung künftig auch für Gebäudeenergieberater des Handwerks

(2327) Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen ab dem 1. Dezember 2017 den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die entsprechende „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Bisher war dies mit Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Interessen des jeweiligen Handwerkers nicht möglich gewesen. Die nun erfolgte Änderung in der Richtlinie ist ein Erfolg intensiver Überzeugungsarbeit der Handwerksorganisationen.

Runde Geburtstage

(2328) Wolfgang Cossmann, Ehrenpräsident des BVRS, feiert am 24. November seinen 75. Geburtstag.

Am 3. Dezember wird Rüdiger Wehling, Obermeister der Landesinnung Niedersachsen/Bremen, 70 Jahre alt.

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-10

Haupttagung im Europa-Park Rust

(2309) Die R+S-Welt trifft sich vom 27. bis 29. Oktober im Europa-Park! Über 580 Teilnehmer, inkl. rund 90 Lehrlingen und mehr als 60 mitreisende Kinder/Jugendliche, werden nach Rust kommen.

Ein spannendes Programm, das die einmaligen Einrichtungen des Parks nutzen wird, wurde vorbereitet. Inhaltlich stehen der Fachkongress „Digitalisierung des Handwerks“ sowie ein Workshop zur Erstellung einer Kettenreaktion im Mittelpunkt. Im Rahmen des Jugendkongresses „Next Generation“ werden sich die Auszubildenden bei den Firmen Ehret und Somfy über Neues in der Rollladen- und Klappladentechnik  informieren können. Und natürlich wird es auch viele Gelegenheiten geben, den Europa-Park mit seinen Attraktionen zu erschließen. Abgerundet wird die 57. Haupttagung wieder mit zwei Abendveranstaltungen, einem Badischen Weinabend mit Verkostung sowie einem Erlebnisabend.

Bitte beachten, dass es am Freitag bereits kurz nach 13 Uhr mit der EP-Bahn zum Tagungsraum gehen wird.

Für die Anreise: Die Unterkunftshotels bitte direkt „ansteuern“ und die jeweils dazugehörigen Parkplätze (kostenlos) nutzen, solange „der Vorrat reicht“:

  • Hotel Bell Rock
    Peter-Thumb-Straße 6, 77977 Rust
  • Hotel Colosseo
    An der L104, 77977 Rust

Intensiv-Seminar „Die Zukunft des Unternehmens sorgfältig planen und organisieren“ am 16./17. Januar 2018 in Fulda

(2310) Mit dieser Neuauflage des Intensiv-Seminars mit Unternehmensberater Ulrich C. Heckner wenden wir uns an Unternehmer, die ihren Betrieb in den nächsten Jahren übergeben wollen. Gleichzeitig richtet sich das Seminar an Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen, egal ob sie ein Familienunternehmen übernehmen oder als externer Dritter einen Betrieb kaufen. Und schließlich erfahren Unternehmen, die planen, einen Betrieb zu übernehmen, alles Wissenswerte.

Das zweitägige Seminar erlaubt mit seinem zentralen Tagungsort nicht nur eine für jeden praktische Anreise, sondern auch den kollegialen Austausch sowie Zeit für individuelle Beratungen in den Pausen und am Abend.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es unter https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/.

Letzter Aufruf zur Meldung für Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018

(2311) Junge Meister und Gesellen haben noch die Möglichkeit, sich mit ihren praktischen Prüfungsstücken aus den letzten drei Jahren für die Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 zu bewerben und ihr Stück einem Weltpublikum zu präsentieren – natürlich begleitet von Urkundenverleihung, Pressearbeit sowie sonstiger Unterstützung durch den BVRS. Es gilt jedoch, sich zu beeilen, da Mitte November der Berufsbildungsausschuss über die vorliegenden Bewerbungen entscheiden wird. Formulare können in der BVRS-Geschäftsstelle bei Ingo Plück angefordert werden (Tel. 0228 95210-18; Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de).

Rundfunkspots in Nordrhein-Westfalen

(2312) Die im Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Innungen haben Anfang Oktober eine gemeinsame Rundfunkwerbekampagne gestartet. In über 50 Radiospots wird landesweit für den Rollladen als Sicherheitselement für das eigene Zuhause geworben. Die Hörer werden zudem auf eine „Landingpage“ im Internet (www.rollladengegeneinbruch.de) geleitet, über die für ganz NRW der Innungsfachbetrieb in der Nähe gesucht werden kann.

Symposium „Glass meets Daylight“

(2313) Am 29. und 30. November veranstaltet der Bundesverband Flachglas (BF) in Hamburg das Symposium Glass meets…Daylight. Der BF möchte mit dieser Tagung das bestehende Format der BF-Symposien mit Fachvorträgen zu relevanten Themen verbinden. Zudem, so die Idee der neuen Veranstaltungsreihe „Glass meets…“, sollen junge Mitglieder aus der Branche von erfahrenen Insidern lernen.

Inhaltlich dreht sich alles um das Thema Tageslicht. Neben einer Tour durch die Speicherstadt mit Besichtigung der Elbphilharmonie Plaza erwartet die Teilnehmer ein informatives Fachprogramm mit viel Raum für Kommunikation.

Weitere Informationen finden sich im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage (https://rs-fachverband.de/verband/veranstaltungen/) oder sind beim Bundesverband Flachglas unter info@bundesverband-flachglas.de bzw. Tel. 02241 /8727-0 erhältlich.

Weitere Arbeitshilfen zum neuen Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht

(2314) Ergänzend zu den in der September-Ausgabe von RS-Aktuell empfohlenen Informationen und Arbeitshilfen zu dem ab 1. Januar 2018 geltenden neuen Recht, gibt es nun auch einen sehr anschaulichen und leicht verständlichen Flyer des ZDH. Er informiert über die wichtigsten Änderungen und steht unter https://www.zdh.de/presse/publikationen/flyer-und-broschueren/neue-regeln-fuer-aus-und-einbaukosten-und-fuer-bauvertraege/ als E-Magazin zur Verfügung.

Außerdem gibt es den in der letzten Ausgabe von RS-Aktuell als Druckversion beworbenen Leitfaden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) zum gesetzlichen Bauvertragsrecht nun auch als pdf-Datei. Diese kann bei Ingo Plück (Tel. 0228 95210-18; Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) bezogen werden. Selbstverständlich werden wir den Leitfaden auch – wie angekündigt – an unserem Infostand während der Haupttagung in Rust auslegen. Wer unabhängig davon ein gedrucktes Exemplar haben möchte, möge sich ebenfalls bei Ingo Plück melden.

Aktualisierter Flyer zur Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker

(2315) Welche selbstständig tätigen Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? Diese und weitere Fragen beantwortet der aktualisierte ZDH-Flyer zum Thema „Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker“ und erklärt, welche Beiträge gezahlt werden und ob eine  Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist. Den Flyer erhalten Sie als E-Magazin unter https://www.zdh.de/index.php?id=31950.

Auslegestellen für Normen

(2316) Nicht immer ist es erforderlich, Normentexte zu erwerben. Oftmals genügt es, wenn man einen Blick hineinwirft, um eine Antwort auf eine konkrete Fragestellung zu erhalten. Für diese Zwecke hält der Beuth-Verlag bundesweit zahlreiche sogenannte Normen-Infopoints (bislang bekannt als DIN-Normen-Auslegestellen) vor, an denen Normentexte kostenfrei eingesehen werden können. Eine Liste dieser Normen-Infopoints findet sich im Internet unter www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen. Teilweise können dort auch Normen käuflich erworben werden.

Seit diesem Monat entfallen Bürokratielasten beim Programm „Willkommenslotsen“

(2317) Seit diesem Monat entfallen bürokratische Hürden in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programm der „Willkommenslotsen“, das junge Flüchtlinge in Betriebe vermittelt. So sind in Zukunft weder sogenannte Deminimis-, noch KMU-Erklärungen von den Betrieben einzuholen, bevor ein Flüchtling beschäftigt werden kann.

Das Willkommenslotsen-Programm selbst läuft seit dem 1. März 2016. Nach dem Aufbau von Netzwerken und ersten Integrationserfolgen von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt  unterstützen nunmehr insgesamt 150 Willkommenslotsen, die bei Kammern und anderen Organisationen der Wirtschaft angesiedelt sind, die Betriebe dabei, Fachkräfte unter Flüchtlingen zu gewinnen. Nähere Informationen zum Programm „Willkommenslotsen“ finden Sie hier: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/willkommenslotsen.html.

Digitales Informationstool für Familienleistungen

(2318) Das Bundesfamilienministerium hat ein digitales Informationstool zu familienpolitischen Leistungen gestartet. Sie finden das Tool unter der Internetadresse https://www.infotool-familie.de/. Die Informationen sind anwenderfreundlich gestaltet und ermöglichen einen Überblick über das teilweise unübersichtliche Angebot der familienpolitischen Leistungen. Sie können auch Arbeitgebern dabei helfen, ihre Beschäftigten bei der Auswahl der passenden familienpolitischen Leistung zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Warnhinweis

(2319) Ein „IDW Interessenverband der Wirtschaft“ kontaktiert derzeit Unternehmen per Telefax. In dem Schreiben wird eine kostenfreie Verlängerung einer Mitgliedschaft für 2018 angeboten. Es wird suggeriert, dass die Unternehmen bereits Mitglied beim Verband seien. Es gehe nur um eine Bestätigung der Mitgliedschaft. Wer das Kleingedruckte weiter liest, sieht jedoch, dass Neumitglieder einen Jahresbeitrag von 800 Euro bezahlen müssen. Schickt das Unternehmen eine unterzeichnete Rückantwort zurück, entsteht eine dreijährige Mitgliedschaft mit jährlichen Kosten von 800 Euro, die sich im Falle der unterlassenen Kündigung vor Ablauf der drei Jahre um weitere drei Jahre verlängert.

Der „IDW Interessenverband der Wirtschaft“ setzt sich angeblich aktiv für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament der Europäischen Union ein. Konkrete Leistungen werden nicht angeboten. Der „IDW Interessenverband der Wirtschaft“ ist bereits in Österreich und in der Schweiz aktiv.

Marcus Baumeister mit Meisterbrief

(2320) Marcus Baumeister, Referent im Technischen Kompetenzzentrum des BVRS, hat alle vier Teile seiner Meisterprüfung erfolgreich abgelegt und ist nun offiziell Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meister. Mit dieser Qualifikation ist er noch besser in der Lage, Innungsfachbetriebe in allen technischen Fragen umfassend zu beraten.

Neue Mitarbeiterin beim BVRS

(2321) Am 9. Oktober hat Marina Florin ihre Tätigkeit beim BVRS aufgenommen. Frau Florin arbeitet sich derzeit in das Aufgabengebiet von Petra Voigtländer – in erster Linie Betreuung der Anzeigenkunden der Fachzeitschrift R+S – ein. Frau Voigtländer verlässt den Verband zum 31. Oktober, da sie aus Bonn wegziehen wird.

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-09

BVRS ist neuer Teilnehmer der Wirtschaftsinitiative Smart Living

(2298) Der BVRS ist als neuer Teilnehmer der Wirtschaftsinitiative Smart Living beigetreten. In dieser haben sich zahlreiche Verbände und Unternehmen mit dem Ziel zusammengeschlossen, insgesamt das Geschäftsfeld „Smart Living“ in Deutschland zu fördern und voranzubringen. Erstmals einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt hat sich die Initiative bei de IFA Anfang September in Berlin. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch ein eigener Internetaufritt freigeschaltet, der unter www.smart-living-germany.de erreichbar ist und zahlreiche Informationen zur Struktur und den Zielen der Initiative enthält.

BVRS macht weitere Schritte bei der TR111

(2299) Im August hat der Bundesverband erneut Tests im technischen Entwicklungs- und Leistungszentrum (TELZ) beim Sachverständigenbüro Dupp durchgeführt. Es gilt, die TR 111 weiterzuentwickeln. Um entsprechende Erkenntnisse und Erfahrungswerte zu gewinnen, sind praktische Prüfungen absolut notwendig. Dabei wurden, wie bereits im April dieses Jahres, unsere Rollladensysteme wieder über den manuellen Einbruchversuch nach Abschnitt 8 der DIN EN 1627 getestet und neben der Einbausituation des Rollladens auch einzelne konstruktive Details der Rollläden unter die Lupe genommen. Wir sind zuversichtlich, die TR 111 so weiterentwickeln zu können, dass am Ende ein Produkt entsteht, das dem gewachsenen Sicherheitsbedürfnis unserer Kunden gerecht wird. Damit sollen Kunden angesprochen werden, die möglicherweise vor höheren Investitionskosten in RC2-Rollläden zurückschrecken. Allerdings muss dafür die TR 111 überarbeitet und in Teilen ergänzt werden. So muss beispielsweise die Montagesituation sowohl im Neubau als auch im Bestand ergänzt werden, um eine einheitliche Qualität gewährleisten zu können.

Die Zukunft des Unternehmens gut vorbereiten – Seminarankündigung für Januar 2018

(2300) Je besser die wirtschaftliche Situation, umso weniger Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Es gibt aber noch weitere Wege für Unternehmen, die einen Nachfolger suchen, für Betriebe die erweitern wollen und einen Betrieb kaufen und für Existenzgründer, die einen Betrieb, auch aus dem Familienkreis, übernehmen wollen.

In einem Intensivseminar für RS-Fachbetriebe am 16./17. Januar 2018 – zentral gelegen in Fulda – zeigt die Unternehmensberatung Heckner den richtigen Weg, um einen Nachfolger zu finden. Allen, die in den nächsten zehn Jahren planen, ein Unternehmen zu verkaufen oder eines übernehmen wollen, ist das Seminar zu empfehlen. Hier werden alle Themen behandelt, die relevant sind, damit die Nachfolge für alle Beteiligten zum Erfolg wird. Weitere Informationen finden Sie in der Oktober-Ausgabe der R+S. Mit deren Erscheinen stehen dann auch Anmeldemöglichkeiten unter www.rs-fachverband.de zur Verfügung.

Rahmenvertrag mit VW Nutzfahrzeuge: Anmeldung für Innungsmitglieder funktioniert wieder!

(2301) In der letzten Ausgabe von RS-Aktuell haben wir darüber berichtet, dass aus technischen Gründen zurzeit nicht die Möglichkeit der Anmeldung und Bescheinigung der Mitgliedschaft unter dem neuen Link https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de/konfigurieren-und-kaufen/aktionen/fuer-innungsmitglieder.html bestehe. Wie VW Nutzfahrzeuge mitteilt, ist der Fehler inzwischen behoben, so dass sich interessierte Mitgliedsbetriebe wie gewohnt unter dem o.g. Link anmelden können.

Arbeitshilfen zum neuen Mängelgewährleistungsrecht und zum neuen Bauvertragsrecht

(2302) Wie schon verschiedentlich berichtet, treten zum 1. Januar 2018 das neue Mängelgewährleistungsrecht mit der Regelung der Aus- und Einbaukosten sowie das neue gesetzliche Bauvertragsrecht in Kraft.

Zur Unterstützung der Betriebe hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft BVB Arbeitshilfen entwickelt, die unsere Mitgliedsbetriebe fortan beziehen können:

  • In einem separaten Merkblatt wird über die Neuregelung der Aus- und Einbaukosten informiert. In dem Merkblatt wird aufgezeigt, welche Ansprüche Unternehmer ab dem 1. Januar 2018 bei Verwendung mangelhafter Baumaterialien gegenüber dem Verkäufer/Hersteller geltend machen können. Dieses Merkblatt kann ab sofort bei Ingo Plück unter plueck@rs-fachverband.de abgefordert werden.
  • Parallel dazu hat die BVB einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der einen Überblick über das neue gesetzliche Bauvertragsrecht gibt sowie eine Darstellung aller praxisrelevanten Änderungen enthält. Er stellt eine erste Hilfestellung im Umgang mit den sich aus der Reform des Bauvertragsrechts ergebenden Änderungen dar. Beispiele, Übersichten sowie Mustertexte sollen den Unternehmern den Umgang mit den neuen Vorschriften in der Praxis erleichtern.
    Der Leitfaden wird als Druckfassung während der Haupttagung in Rust ausliegen. Wer ein Exemplar vorab zugesendet haben möchte, möge ich bitte ebenfalls bei Ingo Plück unter der o.g. E-Mailadresse melden.

Neue Arbeitshilfen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(2303) Bekanntlich ist am 13. Juni 2014 ein neues Verbraucherrecht in Kraft getreten, wodurch Verbraucher u.a. bei bestimmten Vertragstypen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben und dem Unternehmer entsprechende Informationspflichten zukommen.

Der ZDH-Arbeitskreis Zivilrecht hat jüngst die maßgeblichen Aspekte des Widerrufsrechts von Verbrauchern noch einmal praxisgerecht aufgearbeitet und in einem „Praxis Recht“ zusammengefasst. Die informative Übersicht wird durch verschiedene Muster für Widerrufsbelehrungen sowie ein Merkblatt zur Unterscheidung von Werkverträgen und Werklieferungsverträgen (relevant für den Ausnahmefall „Sonderanfertigungen“) ergänzt. Die Arbeitshilfen eignen sich als Ergänzung zu den schon von uns kommunizierten Arbeitshilfen insbesondere der Bundesvereinigung Bauwirtschaft BVB. Sie sind unter https://www.zdh.de/themen/organisation-und-recht/praxis-recht/praxis-recht-widerruf-bei-vertraegen-mit-verbrauchern/ erhältlich. Diese und die weiteren Arbeitshilfen sind natürlich auch bei Ingo Plück unter ingo.plueck@rs-fachverband.de zu beziehen.

SOKA-BAU wird Erhebung des Mindestbeitrages zum Berufsbildungsverfahren stoppen und zu viel geleistete Mindestbeiträge zurückerstatten

(2304) Um die umlagefinanzierte Ausbildungsförderung auf eine breitere Basis zu stellen, hatten die drei Bau-Tarifvertragsparteien ab dem 1. April 2015 für alle Baubetriebe einen Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren eingeführt, der auch von Betrieben ohne Beschäftigte zu entrichten ist (§ 17 VTV). Dieser beträgt 900 Euro. Der lohnsummenabhängige Beitrag wird darauf angerechnet. Bei dem Mindestbeitrag bleibt es bei der Grundvoraussetzung, dass der Betrieb überhaupt in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fällt.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit Beschluss vom 1. August 2017 festgestellt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 Arbeitsgerichtsgesetz für Klagen auf Zahlung des Mindestbeitrages gemäß § 17 VTV gegen Einmannbetriebe eröffnet ist. Die einfache Begründung ist, dass Betriebe ohne Beschäftigte keine Arbeitgeber in diesem Sinne sind.

Die Tarifvertragsparteien haben sich als Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss gemeinsam mit der SOKA-BAU darauf verständigt, die Anwendung des Mindestbeitragsverfahrens gemäß § 17 VTV zu stoppen und die zu viel gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Dies betrifft auch die sog. Aufstocker bzw. Differenzzahler.

Verbraucherstreitschlichtung: Klarstellung zur neuen Schlichtungsstelle in Bauangelegenheiten

(2305) Wie seinerzeit berichtet, müssen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Unternehmer seit Februar 2017 Verbrauchern u.a. auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber Auskunft darüber geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung i. S. d. VSBG teilnehmen.

Da bislang für Handwerksbetriebe keine speziellen Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet worden sind, galt für alle verpflichteten Betriebe, auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl hinzuweisen. Inzwischen wurde vom Immobilienverband Deutschland (IVD) und dem Verband Privater Bauherren (VPB) eine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten nach den Anforderungen des VSBG gegründet und beim Bundesamt für Justiz akkreditiert.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Verfahrensordnung die Stelle nur für Streitigkeiten zuständig ist, „die ihren Grund in einem Verbrauchervertrag haben,

  1. a) durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird (Verbraucherbauvertrag),
  2. b) der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen (Bauträgervertrag)“.

Nur im Rahmen dieses Zuständigkeitsbereichs geht die Stelle in Bauangelegenheiten der Allgemeinen Schiedsstelle in Kehl vor. Bei Tätigkeiten im R+S-Handwerk liegen jedoch weder Verbraucherbauverträge noch Bauträgerfälle vor, so dass es bis auf weiteres bei der Zuständigkeit der Schiedsstelle in Kehl bleibt.

BVRS-Partner ComBusiness informiert zur IP-Umstellung bei der Telekom

(2306) Viele Kunden reagieren nicht auf die Briefe der Telekom zur Vertragsumstellung auf die IP Technologie. Da die Telekom die bestehenden Verträge nicht einfach umstellen kann, ist sie gezwungen, die Verträge zu kündigen, da die Leistungen in dieser Form nicht mehr angeboten werden können. Bis Ende 2018 soll die ISDN-Technik komplett abgeschafft werden. Unser Rahmenvertragspartner ComBusiness empfiehlt erneut dringend, insbesondere im geschäftlichen Umfeld die Umstellung bestens zu planen, um einen möglichst reibungslosen Wechsel auf die IP-Technologie zu gewährleisten. BVRS-Mitglieder werden gerne beraten und erhalten individuelle Angebote – auch zu aktuellen Telekom-Aktionen wie „Mehr Datenvolumen für MagentaMobil S und M Business“ oder „MagentaEINS– Business Vorteil“.

Nähere Infos bei ComBusiness, Gernot Moll und Sebastian Tomazin, Telefon: 0208 451 930-0, E-Mail: bvrs@combusiness.de.

Online-Flyer für Geflüchtete zur dualen Ausbildung

(2307) SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit haben einen Online-Flyer in sechs Sprachen mit Informationen zur dualen Ausbildung entwickelt. Er empfiehlt sich bei der Ansprache junger Flüchtlinge. Der Flyer stellt aus der Perspektive von vier jungen Männern mit Fluchterfahrung, die sich für eine duale Berufsausbildung entschieden haben, die Vorteile einer dualen Ausbildung heraus und informiert über Förderangebote vor und während einer Ausbildung.

Das Produkt ist eine Website für mobile Endgeräte, die auch in Englisch, Französisch, Arabisch, Tigrinya und Farsi angeboten wird. In einem nächsten Schritt ist geplant, junge Frauen zu Wort kommen zu lassen. Der Online-Flyer ist unter www.einfachzukunft.de abrufbar.

Änderung technischer Regeln für Arbeitsstätten und Gefahrstoffe

(2308) In den vergangenen Monaten wurden eine Reihe geänderter technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht:

Für Arbeitsstätten:

  • ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“
  • ASR A3.5 „Raumtemperatur“
  • ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
  • ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
  • ASR A4.4 „Unterkünfte“

Für Gefahrstoffe:

  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
  • TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
  • TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Diese und alle anderen aktuellen technischen Regeln finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de unter der Rubrik „Technischer Arbeitsschutz“ (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Technischer-Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz_node.html).

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-08

Haupttagung Europapark Rust 27. bis 29. Oktober 2017

(2291) Gute Nachricht für alle, die jetzt aus dem Urlaub zurückkommen: Sie können sich noch zur Haupttagung im Europapark in Rust anmelden. Nach Abstimmung mit den Veranstaltungsorten konnten wir eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 29. September erreichen. Bitte das Anmeldeformular möglichst schnell per Fax (0228 95210-10) oder an unsere E-Mail-Adresse (info@rs-fachverband.de) übermitteln.

Erschöpft ist leider unser Kontingent im Veranstaltungshotel Bell Rock. Es gibt aber noch Zimmer aus unserem Kontingent im Hotel Colosseo auf dem Gelände des Europaparks.

Ebenfalls noch möglich sind Anmeldungen zum erstmalig durchgeführten Azubi-Kongress „Next Generation“. Nähere Informationen hierzu können bei den Fachlehrern an den Berufsschulen oder beim BVRS unter info@rs-fachverband.de bzw. Tel. 0228/95210-0 abgefragt werden. (Für Auszubildende aus Betrieben im Bereich der Innung Köln wird der Beitrag für den Kongress sowie die Übernachtung im Tipi-Zelt dankenswerter Weise von der Innung übernommen.)

Endspurt zum BVRS-Ausbildungspreis 2017

(2292) Jetzt gilt es, sich zu beeilen: Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2017 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch bis zum 31. August eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die Mitglied im BVRS sind, können mitmachen oder sich vorschlagen lassen. Gerade jetzt, nach den absolvierten Gesellenprüfungen, sind für Ausbildungsbetriebe auch Bestleistungen ihrer früheren Azubis doch ein guter Anlass, sich zu bewerben. Der mit 500 Euro dotierte Preis wird während der Haupttagung im Europapark Rust verliehen.

Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Ingo Plück (Tel.: 0228 95210-18; ingo.plueck@rs-fachverband.de).

Weitere Exponate für die Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 gesucht

(2293) Die Gesellenprüfungen an den vier Berufsschulstandorten sind nun alle „gelaufen“. Allen frischgebackenen Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikern herzlichen Glückwunsch! Unsere Junggesellinnen und -gesellen sind nun aufgerufen, sich mit gut bewerteten und interessanten Exponaten für die Teilnahme an der Sonderschau „Junge Talente“ auf der R+T 2018 vom 27. Februar bis 3. März in Stuttgart zu bewerben. Das gleiche gilt natürlich auch für die Absolventen der letzten Meisterprüfungen!

Begleitet von entsprechender Pressearbeit und Sonderaktionen wie einer Urkundenverleihung besteht hier die Möglichkeit zur Präsentation vor einem Fachpublikum von über 60.000 Besuchern.

Bewerbungsformulare sind in der BVRS-Geschäftsstelle bei RA Ingo Plück (Tel. 0228/95210-18, Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) erhältlich.

Rahmenvertrag mit VW Nutzfahrzeuge: Aktuelle Information zur Anmeldung für Verbandsmitglieder

(2294) Unser Partner VW Nutzfahrzeuge informiert darüber, dass dessen Seite www.vwn.de neu aufgebaut wurde. Der neue Link zur Anmeldung für Innungsmitglieder ist https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de/konfigurieren-und-kaufen/aktionen/fuer-innungsmitglieder.html. Der bisher, auch auf der BVRS-Homepage, kommunizierte Link http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/innungsmitglieder wird darauf umgeleitet.

Nach Angaben von VW Nutzfahrzeuge besteht jedoch aus technischen Gründen zurzeit nicht die Möglichkeit der Anmeldung und Bescheinigung der Mitgliedschaft. Mitglieder, die also derzeit an einer Teilnahme der VN Nutzfahrzeuge-Aktionen interessiert sind, mögen sich so lange einfach direkt bei Ingo Plück (Tel. 0228 95210-18, E-Mail: ingo.plueck@rs-fachverband.de) melden. Sie bekommen dann umgehend eine schriftliche Mitgliedsbestätigung.

Neue Termine und attraktive Rabatte für Torseminare mit KCTT

(2295) Unser Partner Kompetenz Center Tortechnik (KCTT) in Dillenburg hat inzwischen für seine Online-Seminaranmeldung die Möglichkeit geschaffen, direkt Rabatt-Codes zu verwenden. Der Rabatt-Code, welchen BVRS-Mitglieder einsetzen können, lautet passenderweise: „BVRS“

Hierdurch sichern sich unsere Mitglieder die folgenden Rabatte pro Person auf die entsprechenden Seminare:

  • 1-Tages-Seminar „Sachkundige/r für kraftbetätigte Türen und Tore“ – 70,00 Euro (Seminarpreis 400,00 Euro anstatt 470,00 Euro)
  • 2-Tages-Seminar „Sachkundige/r für kraftbetätigte Türen und Tore“ – 100,00 Euro (Seminarpreis 620,00 Euro anstatt 720,00 Euro)
  • 3-Tages-Seminar „All-In-One“ inkl. Facherrichter HEKATRON – 120,00 EUR (Seminarpreis 970,00 Euro anstatt 1.090,00 Euro)

Den Seminarkalender mit allen deutschlandweiten Terminen finden Sie hier: http://kctt.de/schulungskalender.html.

Bitte verwenden Sie als BVRS-Mitglied immer den oben angegebenen Rabatt-Code „BVRS“, da dieser immer gültig ist und einen größeren Rabatt darstellt, als derjenige der aktuellen Summer-Sale-Aktion (50 Euro), den alle Bezieher des KCTT-Newsletters erhalten.

Die Handwerksmelodie wird komponiert

(2296) Handwerkerinnen und Handwerker waren aufgerufen, sich an der „Handwerksmelodie“ zu beteiligen. Gesucht wurden Töne ihrer Werkzeuge und Arbeitsumgebung. Der Komponist Thomas Berlin wird daraus nun ein Musikstück kreieren. Dieses steht ab KW 33 auf https://handwerk.de/handwerksmelodie zum Download bereit. Handwerksorganisationen und -betriebe können die „Handwerksmelodie“ künftig beispielsweise als Telefonwarteschleife oder Klingelton nutzen.

Weiterhin Probleme bei der HBCD-Entsorgung

(2297) Obwohl die neue Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) zum 1. August 2017 in Kraft getreten ist, bestehen weiterhin Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial zukünftig kein gefährlicher Abfall mehr ist. Trotzdem muss mit der Entsorgung ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, welches dem bei gefährlichen Abfällen entspricht.

Derzeit gibt es zum Recycling nur Pilotanlagen mit geringen Kapazitäten, welche keine wesentliche Rolle spielen. Daher sehen wir nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Beseitigung über Müllverbrennungsanlagen zu gewährleisten. Diese sind aber, nach unseren Informationen, so kurzfristig nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingestellt und können dieses Material deswegen zurzeit noch nicht annehmen.

Da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat, wird es vermutlich weiterhin zu Problemen bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien kommen.

Solange noch keine praxisgerechte Lösung vorliegt, geben wir folgende Empfehlung:

  • Mit dem Entsorger eine Einigung finden, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial als gemischter Bau-Abfall anfällt, wobei es nicht mehr als 25 Volumenprozent im Container einnehmen darf.
  • Sollten doch im erheblichen Umfang HBCD-haltige Abfälle ohne die entsprechenden Mengen an sonstigem Bau-Abfall anfallen, entsprechende Verträge vorab mit zugelassenen Entsorgungsfirmen abschließen.

Es ist davon auszugehen, dass die Entsorgung der Dämmplatten teurer wird, da sich die Müllverbrennungsanlagen nicht nur die Sonderleistung des Nachweisverfahrens gut bezahlen lassen werden.

Es ist empfehlenswert, vor den Angeboten für entsprechende Bauvorhaben verbindliche Entsorgungsangebote einzuholen.

Download

RS-Aktuell Ausgabe 2017-07

Anmeldung zur Haupttagung im Europapark Rust

(2278) Nur noch wenige Tage (bis zum 20. Juli 2017) läuft die Anmeldefrist für die diesjährige BVRS-Haupttagung vom
27. bis 29. Oktober im Europapark in Rust. Wer sich also noch nicht angemeldet hat, sollte dies unbedingt schleunigst tun.

Und ganz wichtig: In diesem Jahr sind ausdrücklich auch die Auszubildenden zur Teilnahme aufgefordert.

Alle Informationen zur Haupttagung einschließlich der Anmeldemöglichkeiten wurden mit dem gedruckten Programmheft an alle Mitgliedsbetriebe verschickt. Darüber hinaus sind sie jederzeit unter www.rs-tagung.de abrufbar. Zudem steht die Geschäftsstelle auch gerne für telefonische Auskünfte unter 0228/95210-15 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Neue BVRS-Information zu Kunststoffrollläden

(2279) Das Technische Kompetenzzentrum des BVRS hat ein neues Informationsblatt mit Beratungshinweisen für den Einsatz von Kunststoffrollläden herausgegeben. Auf knapp vier Seiten werden darin praxisgerechte Hinweise zu den Produkteigenschaften von PVC-Rollläden vermittelt. Diese Informationen dienen vor allem dem Zweck, die fachgerechte Kundenberatung zu unterstützen, und sollen somit helfen, Reklamationen vor allem aufgrund von Fehlbedienungen der Rollläden zu vermeiden. Das Informationsblatt steht ab sofort auf der Homepage des Technischen Kompetenzzentrums unter www.rs-kompetenzzentrum.de (Merkblätter und Studien) zum Download zur Verfügung.

Neues Schulungsangebot der Gewerbespezifischen Informationsstellen

(2280) Die beim BVRS angesiedelten Gewerbespezifischen Informationstransferstellen für Technik sowie für Betriebswirtschaft bieten Inhabern und Führungskräften von Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks ein neues Veranstaltungsformat an:

Im Rahmen dieser eintägigen Informationsveranstaltungen soll über aktuelle Neuerungen aus den Gebieten Technik und Betriebswirtschaft berichtet und auf individuelle Fragen der Teilnehmer eingegangen werden. Um insbesondere individuelle Problemsituationen einbeziehen zu können, wird ein Schwerpunkt auf interaktive Elemente und den Erfahrungsaustausch gelegt.

Für das Jahr 2017 sind folgende Termine in Planung:

  • Mittwoch, September, 11.00 bis 15.00 Uhr in der BVRS-Geschäftsstelle, Bonn-Bad Godesberg
  • Freitag, Oktober, 9.00 bis 13.00 Uhr im Europa-Park Rust (Im Vorfeld der Haupttagung)
  • Mittwoch, November, 11.00 bis 15.00 h in der BVRS-Geschäftsstelle, Bonn-Bad Godesberg.

Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenfrei. Es wird lediglich eine Verpflegungspauschale in Höhe von   35 Euro zzgl. MwSt. erhoben.

Ein Veranstaltungsflyer mit Anmeldemöglichkeit kann unter www.rs-fachverband.de/veranstaltungen heruntergeladen werden.

Fensterbriefhüllen und mehr für RS-Fachbetriebe zu Sammelfertigungspreisen

(2281) In den nächsten Tagen gehen wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg.

Die Angebote von Drescher stehen ausschließlich RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.

Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auch unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.

Bestellschluss ist der 1. September 2017.

Mehr Abwechslung und Traffic auf Ihrer Facebook-Seite

(2282) Das Rollladen- und Sonnenschutzportal auf Facebook hält eine Fülle an informativen und humorvollen Posts für Sie zum Teilen über Ihre eigene Facebook-Seite bereit.

Schauen Sie doch einfach mal rein und nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen das Portal für Ihre Social Media Aktivitäten bietet: https://www.facebook.com/RollladenSonnenschutz

Dauerhafte Lösung zur Dämmstoffentsorgung gefunden

(2283) Der Bundesrat hat die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Damit wurde nun eine dauerhafte, praxisgerechte und vertretbare Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden. Die beschlossene Verordnung stuft HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein. Dies entspricht der vom Handwerk geforderten 1:1-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben. Allerdings sieht die Verordnung auf Druck der Länder vor, dass die Entsorgung trotzdem weiter überwachungsbedürftig ist.

Zum Hintergrund: Wärmedämmplatten, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Die geänderte Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen im Zusammenspiel mit der ohnehin hohen Auslastung von Müllverbrennungsanlagen führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass für diese Abfälle. Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde zwar mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle ausgesetzt. Allerdings endet das Moratorium am 31. Dezember 2017. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder die neue Verordnung, die der Bundesrat nun beschlossen hat (wir berichteten).

Neufassung der Gewerbeabfallverordnung

(2284) Ab dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Wie bisher unterliegen alle Handwerksbetriebe deren Regelungen, die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind. Die Verordnung regelt den Umgang mit diesen Abfällen.

Um den Betrieben den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern, insbesondere, was die richtige Einordnung ihrer Abfälle und die Folgen daraus angeht, hat der ZDH auf seiner Homepage zahlreiche Informationen und Arbeitshilfen bereitgestellt. Hierin finden Sie eine Übersicht über die Neuregelungen, die Definitionen der einschlägigen Abfallarten, konkrete Handlungsanleitungen und FAQs. Die Informationen gibt es beim ZDH unter:
https://www.zdh.de/themen/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/gewerbeabfallverordnung.

Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

(2285) Zum 15. August 2018 tritt Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 in Kraft. Damit fallen ab dem 15. August sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, sie sind explizit davon ausgeschlossen. Zusätzlich nimmt Artikel 3 Änderungen bei der Zusammenstellung der Sammelgruppen nach § 14 Abs. 1 ElektroG vor, die aufgrund der neu festgelegten Übergangsfristen ab dem 1. Dezember 2018 wirksam werden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die LAGA-Mitteilung 31 A zur „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ entsprechend aktualisiert. Die LAGA-Mitteilung kann unter info@rs-fachverband.de angefordert werden.

BKA warnt vor Hacker-Angriff: Sind Sie auch betroffen?

(2286) Das BKA hat im Internet eine Sammlung von ca. 500 Millionen von Hackern ausgespähten E-Mail-Adressen samt dazugehörigen Passwörtern gefunden. Mit einem kostenlosen Sicherheitstest des Hasso-Plattner-Instituts können Sie herausfinden, ob sich Ihre E-Mail-Adresse samt Passwort in den erbeuteten Datensätzen befindet. Prüfen Sie Ihre E-Mailadressen hier: https://sec.hpi.de/leak-checker. Alternativ können Sie Ihre E-Mailadressen auch beim BSI überprüfen lassen https://www.sicherheitstest.bsi.de.

Lohnsteuer – Die wichtigsten Zahlen 2017

(2287) Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht der wichtigsten Zahlen zur Lohnsteuer 2017 veröffentlicht. Die Übersicht kann unter info@rs-fachverband.de abgefordert werden.

Evaluierung des Gesetzes zur Sanierung von Unternehmen (ESUG) – Fragebogen für Betriebe

(2288) Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundestag im Oktober 2011 beschlossen. Mit der Reform wurde neben Vereinfachungen insolvenzspezifischer Verfahren, wie der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens, eine Stärkung von Mitentscheidungs- und Gestaltungsrechten der Gläubiger eingeführt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Praxisauswirkungen der Reform nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten evaluiert. Eine wissenschaftliche Expertengruppe führt nun im Auftrag des BMJV die Evaluation durch und hat zu diesem Zweck eine Online-Befragung erstellt. Der Fragebogen richtet sich an Betriebe, die als Schuldner oder Gläubiger entsprechende Erfahrungen mit den neu gestalteten Verfahren gemacht haben.

Damit die Erfahrung des Handwerks in die Evaluierung einfließt, bitten wir Sie, an der Befragung teilzunehmen:
https://www.esug-evaluation.de/befragung/esug/?q=esug_verbaende&password=esug_verband07043X

Die Befragung endet am 18. August 2017. Nach Angabe der Ersteller dauert die anonyme Beantwortung des Fragebogens ca. 20 Minuten. Fragen zur Evaluierung können direkt per E-Mail an die Expertengruppe (befragung@esug-evaluation.de) gerich-
tet werden.

Neuer Obermeister der Innung Düsseldorf

(2289) Markus Müllers aus Mönchengladbach ist von den Mitgliedern der Innung Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk im Reg.-Bezirk Düsseldorf zum neuen Obermeister gewählt worden. Er folgt damit auf Heinz Banzhaf, der sich nicht erneut zur Wahl gestellt hatte. Als stellvertretender Obermeister fungiert künftig Michael Westerheide und als Lehrlingswart Harald Pfeiffer.

Runde Geburtstage

(2290) Wilhelm Hachtel, Mitglied im Industriebeirat des BVRS, feiert am 23. Juli seinen 60. Geburtstag.

Download