(2519) Das Programmheft für die diesjährige BVRS-Haupttagung vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen ist fertiggestellt und geht in den nächsten Tagen in den Versand. Außerdem werden in Kürze alle wichtigen Informationen unter www.rs-tagung.de abrufbar sein.
Das Programm der Tagung ist wieder ausgesprochen vielseitig und interessant. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung und freuen uns auf ein Wiedersehen in Garmisch-Partenkirchen.
(2520) Unter dem Motto „Deutschland 4.0: Wir bauen Zukunft – digital und smart“ findet am 13. November 2019 in Berlin der 6. Deutsche Bauwirtschaftstag unseres Dachverbandes Bundesvereinigung Bauwirtschaft statt.
Zu der Veranstaltung, die von 15 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im Hotel Titanic Chaussee, Chausseestraße 30, 10115 Berlin, stattfindet, werden u. a. die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, und der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck erwartet. Hierzu, wie auch zum anschließenden Get-Together, sind alle BVRS-Mitgliedsbetriebe herzlich eingeladen. Merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor. Es ist wichtig, dass die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks bei dieser Veranstaltung vor allem gegenüber der Politik und der Presse breit vertreten sind.
Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen in Kürze durch uns und unter www.bv-bauwirtschaft.de.
(2521) Der BVRS hat gerade die verbandseigene Übersicht mit relevanten DIN-Normen überarbeitet. Seit 2016 informiert der BVRS mit dem öffentlich zugänglichen Dokument „Anwendung von Normen“ über die unser Handwerk betreffenden technischen Vorschriften. Dabei wird die alte, abgelaufene Version benannt sowie auf den aktuellen Stand der Norm und einhergehende Änderungen eingegangen sowie die einzelne Norm kurz erläutert. Zudem wird kurz beschrieben, wie mit den Regelwerken richtig umzugehen ist. Die aktuelle Ausgabe von „Anwendung von Normen“ ersetzt das Dokument aus dem Jahr 2016. Sie ist im „Ratgeber Technik“ von www.rs-fachverband.de bzw. www.rs-kompetenzzentrum.de abrufbar.
(2522) Zum 1. April 2019 hat die KfW ihre Förderbedingungen zum Einbruchschutz im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (455-E) angepasst. Das Merkblatt zu den förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen und die dazugehörige Anlage der Technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet.
Künftig werden auch Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion bezuschusst. Außerdem müssen die Arbeiten zum Einbruchschutz von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistungen werden nicht mehr anerkannt.
Im Rahmen des Zuschussprogramms erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten:
Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 € förderfähig, und zwar mit Zuschüssen von maximal 1.600 €. Die Zuschüsse können vom Eigentümer oder auch vom Mieter beantragt werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor Umbaubeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Zum Nachweis der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sieht die KfW seit dem 1. April eine Fachunternehmerbestätigung vor. Diese kann sich der Zuschussempfänger zu Dokumentationszwecken vom Fachunternehmer ausstellen lassen. Die Bestätigung ist für die Antragsstellung zwar nicht zwingend erforderlich, gibt aber Sicherheit, dass alle Anforderungen tatsächlich eingehalten wurden.
(2523) Am 1. Mai 2019 wurde der Anwendungsbereich des ElektroG um sogenannte passive Endgeräte erweitert. Erfasst werden seitdem auch Geräte, die „lediglich Strom durchleiten“. Hierzu zählen beispielsweise konfektionierte Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter. In der Folge gewinnt die Schaffung eindeutiger und handhabbarer Abgrenzungskriterien, wann es sich um ein „Elektrogerät“ und wann um ein bloßes „Bauteil“ handelt, an Bedeutung. Denn diese Abgrenzungskriterien stellen die Grundlage für zukünftiges rechtskonformes Handeln dar. Grundsätzlich ist das individuelle Assemblieren im Rahmen von Werkverträgen oder Werklieferverträgen eine Kerntätigkeit von Handwerksunternehmen. Aufgrund der stetig zunehmenden Elektrifizierung von Produkten gewinnt darüber hinaus vor allem aber die Frage an Bedeutung, wann ein Handwerksbetrieb Hersteller von Elektrogeräten wird. Dies gilt es nun eindeutig zu klären. Dass dem Abgrenzungskriterium „zerstörungsfreies Trennen“ künftig keine Bedeutung mehr beigemessen werden soll, führt dabei zu großer Verunsicherung. In der Folge würden Handwerksbetriebe sogar durch Einzelanfertigungen zum Hersteller mit allen damit verbundenen Lasten gemäß ElektroG. Dies ist unserer Auffassung nach vollkommen unangemessen. Es ist besonders dann unverständlich, wenn die Einzelprodukte, die durch den Handwerksbetrieb assembliert werden, durch den eigentlichen Hersteller bereits als Elektrogerät registriert wurden. Gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerks ZVEH und weiteren Verbänden bemüht sich der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) hier um eine eindeutige Klärung des Sachverhaltes.
(2524) Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) als IT-Sicherheitsleitfaden den „Routenplaner“ erarbeitet. Der Umsetzungsleitfaden zeigt Wege auf, wie RS-Fachbetriebe das Thema Informationssicherheit zielgerichtet angehen können. Auf drei alternativen Routen können Handwerkbetriebe ihren individuellen Sicherheitsprozess gemäß IT-Grundschutzprofil entwickeln:
Jede Route enthält verschiedene Stationen mit Bausteinen. Diese Bausteine, z.B. Sicherheitsmanagement, Personal oder Datensicherung, können Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Weitere Informationen gibt es unter https://handwerkdigital.de/angebote/cybersicherheit.
(2525) Der Europäische Gesetzgeber hat im April 2019 die Richtlinie für Verbraucherverträge über die Lieferung digitaler Inhalte und den Verkauf von Waren verabschiedet und nun im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Gegenüber dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 wurde der Anwendungsbereich von Online-Geschäften auf sämtliche Verbraucherverträge über Waren und Dienstleistungen erweitert.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen des Verbrauchers mindestens zwei Jahre beträgt. Die Mitgliedstaaten werden jedoch ermächtigt, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht über diese zweijährige Mindestfrist unbeschränkt hinauszugehen.
Die Dauer der Beweislastumkehr bezüglich des Bestehens eines von Gefahrübergang an vorliegenden Mangels muss künftig mindestens ein Jahr betragen. Damit wird die bisher geltende Dauer von sechs Monaten verdoppelt. Die Mitgliedstaaten können diese Frist jedoch zusätzlich auf bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist führt faktisch zu einer zeitlichen Ausweitung der Gewährleistungshaftung, da Unternehmer in der Regel nicht beweisen können, dass ein aufgetretener Mangel erst nach Gefahrübergang auf den Verbraucher entstanden ist.
Beim Verkauf gebrauchter Waren nimmt die Richtlinie Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und erweitert die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Einführung einer Haftungserleichterung für Unternehmer. Der EuGH hatte entschieden, dass die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie ausschließlich erlaubt, dass Verkäufer gebrauchter Sachen ihre Gewährleistungshaftung auf ein Jahr beschränken. Dagegen ist es nicht zulässig, die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers von zwei auf ein Jahr zu verkürzen. Der deutsche Gesetzgeber hatte jedoch im Rahmen der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie die Möglichkeit für Verkäufer geschaffen, im Wege vertraglicher Vereinbarungen die Verjährung der Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr zu halbieren.
Trotz dieser praxisgerechten Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung besteht Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Die Vorschriften der Warenhandels-Richtlinie erlangen – unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht – europaweit einheitlich erst zwei Jahre und sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Geltung. Auf Verträge, die vor Geltungsbeginn geschlossen werden, finden die neuen Bestimmungen keine Anwendung, so dass für diese Verträge die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich ist.
Wir werden Sie über den Umsetzungsprozess der Richtlinie in deutsches Recht und die weitere Entwicklung in Kenntnis setzen.
(2526) Die Entlastung von Handwerksbetrieben im Bereich Bürokratie ist einer der thematischen Schwerpunkte des Handwerks in diesem Jahr und kann nur unter Mitwirkung der gesamten Handwerksorganisation sowie unter Einbindung der Handwerksbetriebe gelingen. Mit dem Thema soll der Fokus der Politik auf die zunehmend kritische Entwicklung beim Bürokratieaufbau gerichtet werden und die Diskussion um mutige Maßnahmen anstoßen. Zudem sollen konkrete Vorschläge für spürbare Entlastungen erarbeitet und als Ergebnis im nächsten Jahr beim „Rechtspolitischen Podium 2020“ vorgestellt werden.
Wir bitten daher alle Mitgliedsbetriebe um ihre Mitwirkung bei der Benennung von konkreten Bürokratiehürden, die wir dann auswerten und an unseren Dachverband ZDH anonymisiert weiterleiten. Schreiben Sie dazu gerne eine E-Mail mit konkreten Punkten an dietrich.asche@rs-fachverband.de
(2527) Vor dem Hintergrund mehrerer rechtlicher Änderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung („Minijobs“) und vor allem im Übergangsbereich (vormals „Gleitzone / Midijobs“) ab dem 1. Juli 2019 hat der ZDH den Flyer „Geringfügige Beschäftigung im Handwerk“ aktualisiert und neu aufgelegt.
Der Flyer ist als E-Magazin mit der Möglichkeit zum Download auf der Internetseite des ZDH hinterlegt.
(2528) Auch Handwerksbetriebe sind durch die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und die fortschreitende Digitalisierung stetig steigenden Anforderungen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten ausgesetzt. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient (sog. Tax Compliance Management System – Tax CMS), ist ein wertvolles Instrument zur Bewältigung dieser Anforderungen.
Mit der nun vorliegenden Broschüre wollen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Handwerker und Steuerberater dazu aufrufen, den Dialog zu suchen, damit die Handwerksbetriebe die maßgeschneiderte Unterstützung bekommen, die sie zukunftssicher macht. Sie kann hier heruntergeladen werden.
(2529) Der BVRS konnte zum 1. Juni 2019 drei neue Fördermitglieder begrüßen. Es handelt sich um die Firmen:
(2530) Hans-Hermann Vosshenrich, der langjährige Prokurist und Gesamtvertriebsleiter von Alulux in Verl, feiert am 4. Juli seinen 75. Geburtstag.
(2506) Der BVRS verleiht anlässlich der Haupttagung 2019 in Garmisch-Partenkirchen wieder den mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis für herausragende Ausbildungsleistungen.
Mit dem Preis ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderer Weise für die Ausbildung von jungen Menschen aktiv engagieren. In erster Linie werden Bewerber berücksichtigt, die sich durch eine überdurchschnittliche Ausbildungsleistung hervorheben. Aber auch innovative Konzepte und Ideen zur Förderung etwa von begabten oder auch benachteiligten Jugendlichen, ausländischen Jugendlichen oder Frauen sind von Bedeutung.
Natürlich haben kleinere Betriebe, die lange nicht über die gleichen personellen und finanziellen Mittel wie größere Betriebe verfügen, trotzdem die gleichen Chancen.
Für die Bewerbung oder einen Vorschlag muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das – neben den Teilnahmebedingungen – unter www.rs-fachverband.de zum Herunterladen bereitsteht. Die Bewerbungsunterlagen können jederzeit auch über die Geschäftsstelle bei Dietrich Asche (Tel.: 0228/95210-18, Mail: dietrich.asche@rs-fachverband.de) bezogen werden. Sie müssen bis spätestens zum 31. August beim BVRS eingegangen sein.
Die Jurierung erfolgt Anfang September durch ein neutrales Gremium, bestehend aus Vertretern von BVRS-Präsidium, Berufsbildungsausschuss, Handwerksorganisation und Fachpresse.
(2507) Sandra Mayer-Wörner ist Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin und Betriebswirtin im Handwerk. Sie hat sich für Germanys Power People beworben und möchte unser Handwerk in die Öffentlichkeit tragen.
Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit und voten jetzt für Sandra! https://www.germanyspowerpeople.de/kandidat/sandra-mayer-woerner
(2508) Die Verlagsanstalt Handwerk bietet ein Wörterbuch mit Fachbegriffen in verschiedenen übersetzten Sprachen (DE, PL, IT, FR, E, GB) aus der Rollladen- und Sonnenschutzbranche an. Erschienen ist die 4. Auflage zur R+T 2015.
Immer noch aktuell, können Sie sich dieses wertvolle Nachschlagewerk unter der URL https://bvrs.info/RTSLex kostenlos herunterladen. Ein hilfreiches Werkzeug zum Erlernen der spezifischen Fachbegriffe aus der R+S-Branche.
(2509) Die EU-Kommission hat Anfang Mai eine Empfehlung zur energetischen Renovierung von Gebäuden ausgesprochen. Damit zielt die EU-Kommission auf das energie- und klimapolitische Ziel ab, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dabei stehen Gebäude im Mittelpunkt der Energieeffizienzpolitik der Union, da auf sie fast 40 Prozent des Endenergieverbrauches entfallen. Beinahe 50 Prozent des Endenergieverbrauchs der Union entfallen auf das Heizen und Kühlen. Da davon wiederum 80 Prozent in Gebäuden verwendet werden, ist die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der Union mit deren Anstrengungen zur Renovierung der Gebäudebestände verknüpft. Bei diesen wird der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt, der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ angewendet und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Betracht gezogen. Damit die Union höhere Renovierungsquoten erreichen und aufrechterhalten kann, sind angemessene Finanzierungsinstrumente zur Beseitigung von Fehlentwicklungen des Marktes, ausreichend Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen und die Erschwinglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung.
(2510) Das „IT-Grundschutz-Profil für Handwerksbetriebe“ zeigt einfache Wege auf, wie Betriebe das Thema IT-Sicherheit zielgerichtet angehen und umsetzen können. Es bildet das Beispiel eines Betriebes unabhängig vom Gewerk ab. Dadurch stehen möglichst vielen Handwerksbetrieben Anregungen für die Erhöhung der Informationssicherheit zur Verfügung. Die Basis dafür bildet der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – eine seit Jahren bewährte Methodik, um das Niveau der Informationssicherheit in Betrieben jeder Größenordnung zu erhöhen.
Flankiert wird es durch den dazugehörigen Routenplaner, der im Rahmen der Allianz für Cyber-Sicherheit gemeinsam von BSI und Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) entwickelt wurde. Weitere Informationen zum IT-Grundschutzprofil und zum Routenplaner finden Sie hier. (https://handwerkdigital.de/angebote/cybersicherheit/)
(2511) Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und soll nun nach zwei Jahren bis Mai 2020 evaluiert werden, um die Auswirkungen auf die Praxis zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Unser Dachverband, der ZDH, hat dazu ein neunseitiges Positionspapier veröffentlicht, in dem die Kritikpunkte aus dem Handwerk benannt und konkrete Forderungen formuliert werden.
Zunächst wird in der Evaluierung die Chance gesehen, der vorwiegend durch die Medien überspitzten Darstellung der neuen Regelungen entgegen zu treten und verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Die rein sachbezogene Analyse verfolgt einen risikobasierten Ansatz und schlägt Verbesserungen u.a. bei folgenden Punkten vor:
Im Ergebnis muss die DSGVO dringend anwendungstauglicher ausgestaltet werden.
(2512) Am 26. Mai wird das Europäische Parlament neu gewählt. Derzeit wird überall die Werbetrommel gerührt, damit die EU-Bürger zur Wahl gehen, um nicht die rechten und linken Ränder der Politik zu stärken. Was aber tut die EU konkret für ihre Bürger und wie kann man sich selbst einbringen?
Bereits 2015 wurde eine Agenda zur besseren Rechtsetzung in der EU beschlossen und nunmehr wurde der Evaluierungsprozess abgeschlossen. Insbesondere ist der Gesetzgebungsprozess offener und transparenter geworden und die Kommission legt mehr Wert auf fundierte regulatorische Entscheidungen durch Auswertung von Studien, Konsultationen etc. Es gab diverse Vereinfachungen zum Bürokratieabbau und es sollte mehr Transparenz geschaffen werden. Auf der Seite „Ihre Meinung zählt“ der EU-Kommission https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de kann jeder Politikinteressierte seine Verbesserungsvorschläge mitteilen.
Nutzen auch Sie die Möglichkeit, sich dort zu den Sie interessierenden Vorschlägen zu äußern.
(2513) Inzwischen haben die Parteien in Deutschland ihre Wahlprogramme für die Europawahl vorgelegt. Diese finden Sie unter folgendem Link auf der ZDH-Seite: https://www.zdh.de//fachbereiche/europapolitik/europawahl-2019/die-parteien-und-ihre-programme/.
Der ZDH hat zudem die Wahlprogramme mit Blick auf die Handwerksforderungen zur Europawahl „In Vielfalt zusammen“ untersucht: https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Bruessel/sonstiges/zdh_broschuere_Europawahl2019_Web.pdf.
(2514) Das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Geflüchtete auf ihrem Weg in eine Ausbildung. Die Geflüchteten lernen in den bis zu 26-wöchigen Kursen die Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden individuell unterstützt. Die Kurse finden in Lehrwerkstätten, Praxisräumen und Betrieben statt. Das BMBF hat nun durch eine am 5. April 2019 veröffentlichte Förderrichtlinie das BOF-Konzept ausgeweitet. Gefördert werden nun auch Zugewanderte mit migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf. Zudem ist eine intensive und individuelle Berufsorientierung auch in weiteren Ausbildungsberufen neben dem Handwerk möglich.
Antragsberechtigt sind neben Trägern von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS) auch Träger von damit vergleichbaren Berufsbildungsstätten. ÜBS des Handwerks, die derzeit BOF-Kurse durchführen, können ihr Angebotsportfolio zur Berufsorientierung auf weitere Berufe ausweiten. Hierfür können auch vergleichbare Berufsbildungsstätten als Kooperationspartner eingebunden werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Berufsorientierungsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
(2515) Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist aufgrund der Debatte um Diesel-Fahrverbote geändert worden und enthält in seinem § 47 Abs. 4a nun folgende Ausnahmen vom Fahrverbot:
Fahrverbote sind nach den Änderungen der BImSchG nur noch dann verhältnismäßig, wenn betroffene Städte Grenzwertüberschreitungen oberhalb von 50 µm Stickstoffdioxid pro m³ Luft im Jahresmittel aufweisen. Dieser Wert wird von der EU-Kommission als Schwellenwert akzeptiert.
(2516) Bei sog. bargeldintensiven Betrieben ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft. Eine Verfahrensdokumentation ist die Basis für die Beweiskraft einer konventionellen oder IT-gestützten Kassenführung sowie der damit verbundenen sonstigen handels- und/oder steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus ist die Verfahrensdokumentation der Kassensysteme wesentliche Voraussetzung für die Prüfbarkeit (§ 145 Abs. 1 S. 1 AO) im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen. Die Unternehmer/Unternehmen sind dazu verpflichtet, detailliert zu beschreiben, wie Prozessdaten (hier: Kassendaten), Belege und Dokumente erfasst, empfangen, digitalisiert, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden, ohne dass die digitalen Grundaufzeichnungen einer Veränderung (Grundsatz der Unveränderbarkeit § 146 Abs. 4 AO) unterliegen.
Im Rahmen der Facharbeit beim Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) ist eine Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung aus Sicht des kassenführenden Unternehmers erstellt worden. Sie dient dem Unternehmer dazu, seinen individuellen Prozess der Kassenführung auf Basis zahlreicher Hinweise für die organisatorische Ausgestaltung und mit passenden Formulierungsvorschlägen einzurichten und zu dokumentieren. Dieses Muster steht ab sofort unter folgendem Link kostenfrei zum Download bereit: https://dfka.net/muster-vd-kasse/.
(2517) Die „Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ informieren über die jeweiligen Regelungen und die Kontrollgerätekarten im Rahmen der Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer. Die Hinweise wurden erneut aktualisiert (Stand 20. Februar 2019). Negativ ist, dass nunmehr bei der Bemessung des Umkreisradius von 100 km für die Handwerkerausnahme der konkrete Betriebssitz eines Unternehmens zählt und nicht mehr die administrative Gemeindegrenze (siehe Punkt 6.2.1., Seite 45/46). Dies kann im Einzelfall (in großen Gemeinden) zu Problemen führen.
Die Hinweise sind zwischen den für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Sie werden auch von den Kontrollbehörden als Informationsgrundlage genutzt. Sie finden den Leitfaden auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).
(2518) Am 24. Mai vollendet der westfälische Obermeister und Landesinnungsmeister von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Sölter, sein 65. Lebensjahr.
Am 2. Juni feiert der rheinland-pfälzische Ehrenobermeister Klaus Motsch seinen 85. Geburtstag.
Der BVRS gratuliert beiden Jubilaren sehr herzlich!
(2496) Auch in diesem Jahr wurde der Startschuss für den Rollladen- und Sonnenschutz-Tag wieder mit einem Pressegespräch, diesmal beim RS-Fachbetrieb Brenig Instandhaltungs GmbH in Wesseling, gegeben. Gast in diesem Jahr am 25. März war Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Handwerkskammer zu Köln. Die Gastgeber, die Geschwister und Inhaber der Brenig Instandhaltungs GmbH, Andrea und Torsten Brenig, der Kölner Innungsobermeister André Urban sowie Martina Engels-Bremer vom CDU Stadtverband Wesseling und die Repräsentanten des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz, der den Termin abermals organisiert hatte, besichtigten in einem ausführlichen Betriebsrundgang nicht nur die wichtigsten Branchenprodukte und -leistungen.
Intensiv setzten sich die Gesprächsteilnehmer auch mit dem Bürokratieabbau und den bildungspolitischen Verwerfungen aufgrund der nach wie vor wahrnehmbaren Bevorzugung akademischer Bildung auseinander, die den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in Deutschland noch verschärfe. Weitere wichtige Themen für das R+S-Handwerk waren u.a. die Auswirkungen drohender Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten auf Handwerksbetriebe und die Ausbildung von Flüchtlingen sowie die Arbeits- und Sozialpolitik. Handwerkspräsident Wollseifer gab zudem ein starkes Statement für die Rückführung des R+S-Handwerks in die Meisterpflicht ab.
Der eigentliche R+S-Tag am Samstag vor der Umstellung auf die Sommerzeit am 30. März wurde durch eine intensive Pressearbeit begleitet. Außerdem haben alle Innungsbetriebe ein Aktionspaket mit Plakat, Briefaufklebern und Vorlagen für Pressemitteilungen erhalten. Weiterhin bestand das Angebot, individuelle Maßnahmen aktiv durch die Agentur KOOB zu begleiten.
Unterstützt wurde der R+S-Tag 2019 durch folgende Unternehmen: Alulux, Becker-Antriebe, Beck+Heun, DuoTherm, elero, Euro Markisen, Hella, LEO, markilux, MHZ, Rödelbronn, Roma, Schweiker, Selve, Somfy, Warema und Weinor.
(2497) Die Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ hat am 9. April ein Eckpunktepapier für eine Novellierung der Handwerksordnung (https://www.cducsu.de/themen/wirtschaft-und-energie-haushalt-und-finanzen/zurueck-zur-meisterpflicht) veröffentlicht. Darin werden die Ziele, der Prüfungsrahmen sowie das weitere Verfahren beschrieben. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens durch das BMWi vor, um auszuloten, welche Gewerke rechtssicher wieder in die Meisterpflicht überführt werden können. Auf Basis der Konsultationsergebnisse soll in der Sommerpause ein Referentenentwurf erarbeitet und im Herbst 2019 im Deutschen Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalitionsarbeitsgruppe zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die ZDH-Planungsgruppe HwO, in der wir natürlich mitarbeiten, wird während des Konsultationsprozesses zu weiteren Beratungen zusammenkommen. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang weiterhin unterrichtet halten. Einen ausführlichen Sachstandsbericht finden Sie in der kommenden R+S.
(2498) Die BVRS-Filme wie etwa die Filmreihe „Gesichter der Branche“ oder das neue Musikvideo zum Ausbildungsberuf sind auf unserem YouTube-Kanal unter https://www.youtube.com/user/BVRSeV abrufbar, um sie im eigenen Social-Media-Kanal, auf der eigenen Webseite oder auch im eigenen YouTube-Kanal einzubinden. Auf der o. g. Seite besteht die Möglichkeit, die Filme zu teilen. Eine Anleitung zum Teilen der Videos auf YouTube ist hier: https://support.google.com/youtube/answer/57741 hinterlegt.
Selbstverständlich steht das Filmmaterial auch auf unserer Facebookseite unter https://www.facebook.com/BVRSeV/videos zur Verfügung.
Eine Anleitung zum Teilen von Beiträgen bzw. Videos auf Facebook sind hier abrufbar: https://www.facebook.com/help/418076994900119.
Um die Filme jedoch auf einer Veranstaltung offline zu zeigen, kann das Filmmaterial für diesen Zweck hier heruntergeladen werden: https://bvrs.info/filme. Ein Upload der Filme auf Videoplattformen oder in Social-Media-Kanäle ist urheberrechtlich leider nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.
(2499) Zurzeit finden in kurzen Intervallen die letzten Einspruchssitzungen zur GemRi statt. Hier werden speziell die jeweiligen, den einzelnen Gewerken zugehörigen Vertreter der Zulieferindustrie angehört.
Aber auch mitarbeitende Verbände wie zum Beispiel der Bundesverband Holz und Kunststoff konnten noch hohen fachlichen Input geben.
Nach Bearbeitung der letzten Einsprüche und nach einer vierjährigen Bearbeitungszeit mit ca. 30 Beratungssitzungen wird zum Schluss noch ein Lektorat durchgeführt, bevor die Schrift dann Mitte des Jahres in den Druck geht!
(2500) Für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung soll es in Zukunft ein arbeitsmedizinisches Vorsorgeangebot geben. Durch intensive Gespräche zwischen Baugewerbe und Gewerkschaft konnte verhindert werden, dass eine Pflichtvorsorge eingeführt wird; insofern wird ein Angebot zunächst freiwillig sein. Darauf basierend wird eine arbeitsmedizinische Regel noch festgelegt werden. Voraussetzung für ein Vorsorgeangebot ist, dass der Arbeitnehmer zwischen April und September täglich mindestens eine Stunde an mindestens 40 Prozent der Arbeitstage einer UV-Strahlung ausgesetzt ist (zwischen 10 und 15 Uhr). Ob das Angebot nach der Einführung weiterhin freiwillig bleibt, hängt auch davon ab, ob das Angebot flächendeckend in Anspruch genommen wird. Da der Gesetzesentwurf noch durch die parlamentarischen Gremien muss, werden wir Sie über den weiteren Verlauf entsprechend informieren.
(2501) Am 26. Mai sind die EU-Bürger aufgerufen, das neunte Europäische Parlament zu wählen. Was erwartet das Handwerk in Deutschland von der künftigen Europapolitik? In einem breit angelegten und intensiven Diskussionsprozess haben die Organisationen des Handwerks ihre Leitlinien und konkreten Forderungen formuliert. Diese Wahlprüfsteine zur Europawahl sind unter https://www.zdh.de/fachbereiche/europapolitik/europawahl-2019/ erhältlich. Nicht zuletzt dienen sie dazu, die Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort anzusprechen und ihnen die Erwartungen des Handwerks mit auf den Weg nach Brüssel und Straßburg zu geben.
Sagen auch Sie am 26. Mai „Ja zu Europa“ und gehen Sie wählen.
(2502) Angesichts der vielfältigen rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz seit dem Jahr 2015 hat der ZDH seinen Flyer „Der gesetzliche Mindestlohn“ aktualisiert und neu aufgelegt. Als E-Magazin ist der ZDH-Flyer auf der Internetseite des ZDH (https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/aktualisiert-der-gesetzliche-mindestlohn/) elektronisch hinterlegt.
(2503) Das BIBB-Handbuch zum „ Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende – Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis“, erschienen 2014, kann jetzt kostenlos auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung eingesehen und unter dem Link https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407 heruntergeladen werden. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der praktischen Umsetzung des Rechts auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Der besondere Schwerpunkt der Veröffentlichung liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen.
(2504) Unser Kooperationspartner Kompetenzcenter Tortechnik KCTT bietet am 15./16. Mai 2019 das Seminar „Tore | Türen | Brandschutz“ in Nürnberg an.
Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie folgende Qualifikationen:
Weitere Infos unter www.kctt.de. Bekanntlich erhalten BVRS-Mitglieder ermäßigte Teilnahmegebühren. Weisen Sie bei der Anmeldung bitte auf Ihre Mitgliedschaft hin.
(2505) Die Firma Verano B.V. aus den Niederlanden (www.verano.nl) ist seit dem 1. April neues Fördermitglied im BVRS. Sie bietet ein breit gefächertes Produktsortiment für Garten und Terrasse sowie Fassade und Fenster.
(2486) In zwei Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir bereits an alle Betriebe per Post versendet haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Im Vorfeld des R+S-Tages wird ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer am 25. März den RS-Fachbetrieb Brenig Instandsetzungs GmbH in Wesseling besuchen. Seitens des BVRS werden Präsident Heinrich Abletshauser und Hauptgeschäftsführer RA Ingo Plück und seitens der Innung Köln Obermeister André Urban am Betriebsrundgang und Pressegespräch teilnehmen.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür unsere Mitarbeiterin Marina Florin unter 0228.95210-11 ansprechen.
(2487) Der BVRS hat ein Musikvideo zur Ausbildung im R+S-Handwerk produzieren lassen und kürzlich veröffentlicht.
In dem Video beschreibt Izzwo (Rapper André Franz) musikalisch und in jugendgerechter Sprache die unterschiedlichen Tätigkeiten im R+S-Handwerk. Das Video zeigt die Vielseitigkeit, Faszination und Zukunftsorientierung des R+S-Handwerks und welche Freude es macht, zum Wohlbefinden von Menschen durch seine Arbeit beizutragen. Es macht Lust auf eine Tätigkeit im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk – und gut Geld verdienen lässt sich dabei auch.
Der erste Teil des Videos wurde bei dem württembergischen Innungsmitgliedsbetrieb Lutz in Urbach gedreht. Im zweiten Teil wird die Montage einer ansprechenden Pergolamarkise in reizvoller landschaftlicher Umgebung beim Kunden gezeigt – natürlich immer mit den echten Azubis aus Firma Lutz, die einfach Begeisterung ausstrahlen.
Das gut zweieinhalb Minuten lange Video, das von Izzwo in Eigenregie produziert worden ist, kann über folgenden Link https://www.youtube.com/watch?v=goKOrqakpL4 bei Youtube, aber auch bei facebook sowie über die Homepage des BVRS angeschaut werden. Wem es gefällt, ist ausdrücklich zum Teilen aufgerufen, damit das Video rasch Verbreitung findet. Auch lohnt es sich, den You-Tube-Kanal des BVRS zu abonnieren.
BVRS-Mitgliedsbetriebe können übrigens das Video auf Wunsch gegen einen kleinen Beitrag von 120,00 Euro mit ihrem Firmennamen und ihrem Logo individualisieren lassen. Interessierte wenden sich bitte an HGF Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de.
(2488) Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm hat wieder einen Meistervorbereitungskurs für Rollladen- und Sonnenschutztechniker im Programm. Die Teile I und II finden in Vollzeit vom 17.09.2019 bis 11.01.2020 in Ulm statt. Es gibt noch freie Plätze. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.hwk-ulm.de/seminar/rollladen-und-sonnenschutztechniker-teil-i-und-ii-1-mv-roll-vz/
(2489) Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung Februar 2019 vor.
Es wurden einerseits lediglich einige sprachliche Anpassungen vorgenommen. Andererseits wurde das Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag in den Katalog der Beispielsfälle für das Widerrufsrecht aufgenommen. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass das Vertragsmuster auch dann von den Vertragsparteien verwendet wird, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) abgeschlossen wird.
Den aktualisierten Vertrag finden Sie im geschlossenen Bereich unserer Homepage:
https://rs-fachverband.de/blog/2019/03/06/verbrauchervertrag-bvb-haus-und-grund-fassung-februar-2019/
(2490) Aufgrund aktueller Abmahnungen zu nicht verschlüsselten Webseiten möchten wir noch einmal auf das Erfordernis hinweisen, dass Webseiten nach dem aktuellen Stand der Technik zu verschlüsseln sind. Hierzu gehört u. a., dass man ein sog. SSL-Zertifikat nutzt, das an dem „s“ bei „https“ zu erkennen ist. Ansonsten besteht die Gefahr, einen Datenschutzverstoß zu begehen, da Webseiten ohne Zertifikat von außen abgefangen und mitgelesen werden können, etwa bei Kontaktformularen oder Anfragen mit personenbezogenen Daten.
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns oder holen anderweitig Rechtsrat ein, da umstritten ist, ob ein Datenschutzverstoß überhaupt abmahnfähig ist.
(2491) Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg hat vor kurzem einige Hinweise für den Umgang mit Passwörtern veröffentlicht; auch und gerade vor dem Hintergrund der DSGVO. Einfache Passwörter sollten trotz Bequemlichkeitserwägungen der Vergangenheit angehören, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Hinweise mit Hilfestellungen bei der Auswahl von sicheren Passwörtern finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/hinweise-zum-umgang-mit-passwoertern/
(2492) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm Förderung des unternehmerischen Know-hows die Beratung zur Umsetzung der DSGVO. Als Berater fungieren Datenschutzbeauftragte. Die Umsetzung selbst wird auch gefördert, sofern sie „organisatorischer Art“ ist (Softwareanschaffung wird allerdings nicht gefördert).
Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) erhalten Zuschüsse für freiberufliche Beratungsleistungen. Unter die Überschrift „Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“ fallen auch Digitalisierungsthemen und der Datenschutz.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent (alte Bundesländer und Berlin) bis 80 Prozent (neue Bundesländer) bei Beratungskosten von max. 3.000 bzw. 4.000 € (je nach Alter des Unternehmens).
Vor Beratungsbeginn muss der Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der BAFA oder unter www.bafa.de.
(2493) Die Digitalisierung eröffnet dem Handwerk vielfältige Chancen, bringt aber gleichzeitig neue Risiken mit sich. IT-unter-stützte Abläufe sind in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken. Dabei hat das Thema IT-Sicherheit trotz zunehmender Cyber-Bedrohungen noch nicht den Stellenwert, den es auch für Unternehmen im Handwerk haben sollte.
Vor diesem Hintergrund richtet die Allianz für Cyber-Sicherheit gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk einen Cyber-Sicherheits-Tag exklusiv für Handwerksbetriebe aus und lädt am 28. März 2019 von 10:00 – 16:30 Uhr nach Frankfurt am Main ein.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite https://handwerkdigital.de/anmeldung/.
(2494) Die Firma acomax GmbH rollladenantriebe plus aus Aichtal (www.acomax.de) ist seit Anfang des Monats Fördermitglied im BVRS. Die Firma bietet hochwertige Produkte in der Gebäudeautomatisierung zu besonders günstigen Konditionen. Auch seit Anfang des Monats ist die Firma Regazzi SA (www.regazzi.ch) mit Sitz in Gordola, Kanton Tessin, neues Fördermitglied im BVRS. Das Unternehmen bietet hochwertige Rollläden aus hauseigener Produktion an.
(2495) Der Hauptgeschäftsführer des BVRS, RA Ingo Plück, feiert am 26. März seinen 50. Geburtstag.
Der Vizepräsident des BVRS und Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt, Matthias Klenner, wird am 14. April 60 Jahre alt.
(2474) Der neue Justiziar bzw. Referent für Recht und Berufsbildung des BVRS, Ass. jur. Dietrich Asche, hat zum 1. Februar als Nachfolger von RA Ingo Plück seine Arbeit aufgenommen. Er ist unter Tel. 0228 95210-18 bzw. dietrich.asche@rs-fachverband.de erreichbar.
(2475) In sechs Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir bereits an alle Betriebe per Post versendet haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte unsere Mitarbeiterin Marina Florin unter 0228 95210-11 ansprechen.
(2476) Das Beschaffungsamt des BMI warnt aus gegebenem Anlass vor gefälschten e-Vergabe-E-Mails. Aktuell wird über vermeintliche Einladungen zu Ausschreibungsverfahren versucht, an Benutzerdaten zu gelangen. Das Beschaffungsamt des BMI weist darauf hin, dass vertrauenswürdige Einladungen per E-Mail zu Ausschreibungen stets von dem Absender e-Vergabe.service@bescha.bund.de kommen und keine Anhänge enthalten. Diese werden überdies nur an registrierte Nutzer verschickt.
(2477) Medien warnen regelmäßig vor Sicherheitslücken oder Computerviren. Was für die eigene Situation wirklich relevant ist, können viele Verbraucher und Betriebe allerdings oft schwer erkennen. Hier hilft das DsiN-Sicherheitsbarometer (SiBa), dass es als kostenfreie Mobile App gibt. Das Sicherheitsbarometer informiert über Spam-Wellen, Viren, kritische Sicherheitslücken und andere Bedrohungen der digitalen Sicherheit in verbreiteten Programmen und Diensten. Gleichzeitig stellt die App erste Handlungsempfehlungen und Sicherheitstipps bereit. Um die individuelle Gefährdungslage besser einschätzen zu können, unterscheidet die App einzelne Meldungen nach dem Ampelsystem in Grün, Gelb und Rot. Weitere Informationen gibt es unter https://sicher-im-netz.de/siba.
(2478) Im BTZ Wiesbaden, wo die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk angeboten werden, gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zum „Reinschnuppern“. Am Freitag, dem 15. März 2019, kann man nicht nur einen Blick in die Räumlichkeiten werfen, sondern auch Fragen rund um Kurs, Prüfung, Unterkunft und Meister-BAFöG stellen. Der nächste Kurs beginnt am 9. September.
Aber auch, wer erst später einen Kurs belegen möchte, kann sich gerne hier informieren.
Treffpunkt Raum „Idstein“, Moltkering 17, 65189 Wiesbaden ab 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr.
(2479) Am 29. Januar 2019 fand in Hagen die zweite Einspruchssitzung zu „unserer Handwerksnorm“, der DIN 18073, statt (eine erste Einspruchssitzung hatte bereits am 6. Dezember 2018 stattgefunden).
Ging man ursprünglich davon aus, dass es kaum oder keine Einsprüche zu der überarbeiteten Norm geben würde, ging nun doch eine Vielzahl von Fragen und Einsprüchen ein. So sollen die Anhänge B und C, die sich mit der Bemessung der Beanspruchung aus Wind befassen, neu überarbeitet werden, nachdem diese Anhänge zuerst gestrichen werden sollten. Dennoch gilt das ehrgeizige Ziel, die Norm im März 2019 dem zuständigen Spiegelausschuss zur Umfrage vorzustellen und so eine zügige Veröffentlichung voranzutreiben.
(2480) PU-Schaumdosen sind gefährlicher Abfall und müssen deswegen gesondert entsorgt werden. PDR Recycling bietet Handwerkern seit über 25 Jahren einen kostenlosen Rücknahme- und Recyclingservice für gebrauchte PU-Schaumdosen an. Viele Handwerker nehmen den Umweltschutz ernst und nutzen das PDR-System, um ihre PU-Schaumdosen gesetzeskonform zu entsorgen. Doch nach jüngsten Marktforschungsstudien landen immer noch 40 Prozent der Dosen in nicht zulässigen Entsorgungssystemen, vor allem auf der Baustelle im Baumischcontainer.
Wenn Sie Ihre Mitgliedsbetriebe auf einer Ihrer nächsten Innungsveranstaltungen über die korrekte Entsorgung von Montageschaumdosen informieren möchten, unterstützt PDR Sie gerne mit Infomaterial für Ihre Mitglieder, einem ca. 15-minütigen Infovortrag zum Thema und/oder einem Infostand. Selbstverständlich auch kostenlos.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Annette Schauder, PDR Recycling GmbH + Co KG, T. 09228 950-278, E-Mail as@pdr.de , www.pdr.de
(2481) Neben Windows 7 läuft am 14. Januar 2020 auch der Support für Windows Server 2008 R2 und Exchange Server 2010 aus. Darüber hinaus endet bereits in diesem Jahr am 9. Juli der Support für den SQL Server 2008 R2. Natürlich stellen die Produkte nicht ihren Betrieb ein, wenn die Unterstützung von Microsoft ausläuft, allerdings steigt das Sicherheitsrisiko erheblich und es gibt keine Produktunterstützung mehr. Die Migration auf neue Systeme sollte zeitnah mit einem professionellen Dienstleister besprochen und umgesetzt werden.
(2482) Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wie ein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer als „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Bestreben der Zollbehörden, insbesondere sogenannte (meist privat genutzte) „Pick Ups“ neu zu bewerten.
Der ZDH rät deshalb in diesen Fällen dazu, gegen den geänderten Kfz-Steuerbescheid Einspruch bei der Zollbehörde einzulegen und sowohl die Anzahl der Sitzplätze als auch die Flächenaufteilung des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Gegebenenfalls kann der Einspruch zurückgenommen werden.
Der ZDH sammelt aktuelle entsprechende Fälle und wird in Kürze mit dem BMF in Kontakt treten, um hier eine handwerksgerechte Lösung zu erreichen.
(2483) Auch Handwerksbetriebe, die Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, sich für die Werkverkehrsdatei bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) anzumelden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Unter Werkverkehr ist zu verstehen, wenn eigene Waren mit eigenem Personal vom oder zum Unternehmen bzw. auf dem eigenen Firmengelände transportiert werden und dieser Transport nicht der Hauptunternehmenszweck ist. Weiterführende Informationen und einen Anmeldebogen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.
(2484) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den neuen Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben im Internet unter www.eu-mittelstandsmonitor.de freigeschaltet. Grundlage für den Monitor ist das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2019.
Die Einschätzung der Mittelstandsrelevanz der in dem Mittelstandsmonitor aufgeführten Vorhaben beruht auf einer Befragung innerhalb des BMWi und bei den Wirtschaftsverbänden (u.a. ZDH). Wie in den Vorjahren haben kleine und mittlere Unternehmen die Gelegenheit, sich mit Hilfe der Monitorliste über wichtige EU-Vorhaben zu informieren. Die Farbe Rot markiert diejenigen Vorhaben, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Die Monitorliste enthält zudem Informationen der EU-Kommission über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen.
Die ZDH-Kommentierung zum BMWi-Mittelstandsmonitor ist hier abrufbar.
(2485) Heute, am 15. Februar 2019 vollendet Stephan Schweiker, Geschäftsführer der Robert Schweiker GmbH und Mitglied des Industriebeirats, sein 50. Lebensjahr.
„Mr. R+T“ Sebastian Schmid von der Messe Stuttgart wird am 27. Februar 40 Jahr alt.
Last but not least feiert Michael Nußbaum, Obermeister der Innung Rheinland-Pfalz, am 12. März seinen 60. Geburtstag.
(2463) Rechtsassessor Dietrich Asche tritt am 1. Februar seine Tätigkeit als neuer Justiziar und Referent für Recht und Berufsbildung beim Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz an. Er übernimmt damit das bisherige Arbeitsgebiet von RA Ingo Plück, der diese Position seit Mai 2002 innehatte und zum Jahreswechsel Christoph Silber-Bonz in das Amt des Hauptgeschäftsführers nachgefolgt ist.
Dietrich Asche, Jahrgang 1967, arbeitete seit 2005 als Referent der Abteilung Tarif, Recht und Steuern beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes in Bonn und betreute dort vier Verbände mit ca. 800 Mitgliedsbetrieben. Neben der rechtlichen Beratung der Mitglieder und der Verbände selbst oblagen ihm u.a. die Planung und Durchführung von Tagungen, die Kooperationspartnerbetreuung und die Betreuung des Berufsbildungswesens. Zuvor war Dietrich Asche als Rechtsanwalt und als Geschäftsstellenleiter der Innung der Metallbauer und Feinwerkmechaniker in Hannover tätig. Er ist daher nicht nur mit den einschlägigen Rechtsgebieten und Berufsbildungsfragen, sondern auch mit der Verbandsorganisation bestens vertraut.
(2464) In zwei Monaten ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir in den nächsten Wochen an jeden Betrieb versenden werden, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login einloggen und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unsere Mitarbeiterin Christiane Bussenius unter Tel. 0228-95210-12 ansprechen.
(2465) Bitte heute schon den Termin für die diesjährige Haupttagung im Kalender vormerken. Wie gewohnt geht es am Freitag (25.10.) um 14.00 Uhr mit dem Tagungsprogramm los, das am Samstagmorgen mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden fortgesetzt wird. Für den Freitag und Samstag sind Abendveranstaltungen in Vorbereitung; am Samstag geht es auf die Zugspitze. Übernachtungen werden in drei unterschiedlichen Unterkunftshotels in Garmisch-Partenkirchen organisiert, die Tagesveranstaltungen finden im Kongresszentrum statt.
Weitere Einzelheiten zur Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen folgen in Kürze.
(2466) Die Bundesregierung stellt der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau 2019 erneut 65 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Verhinderung von Einbruchsdelikten zur Verfügung. Eigentümer, die ihre Immobilie mit Sicherheitstechnik, wie z. B. einbruchhemmende Rollläden, Querriegeln an Haustüren, Alarmanlagen etc. ausrüsten möchten, sollten sich über ihre Möglichkeiten auf Zuschüsse informieren.
Bei den ersten 1.000 Euro, die investiert werden, gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Maximal ist ein Investitionszuschuss von 1.600 Euro möglich. Die Durchschnittsfördersumme liegt bei immerhin 500 Euro.
Welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Zuschüsse beantragt werden können, findet man unter folgendem Link:
(2467) In einem Jahr, am 14. Januar 2020, wird der Support von Windows 7 eingestellt und es wird keine Sicherheits-Updates und Aktualisierungen oder technischen Support von Microsoft geben. Ab diesem Tag kann man davon ausgehen, dass es verstärkt Angriffe auf bestehende Sicherheitslücken von Windows 7 geben wird. Der Weg führt somit zu Windows 10 Professional und es ist an der Zeit, jetzt den Umstieg zu planen.
(2468) Wir möchten Sie aufrufen, sich am Girls´ Day, der am Donnerstag, den 28. März 2019 stattfindet, zu beteiligen. Dieser Aktionstag ist insbesondere an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 gerichtet. Ziel dieses Tages ist es, dass die Mädchen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt und speziell des Handwerks gewinnen. Dabei sollen ihnen technische und naturwissenschaftliche Berufe im Handwerk oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen nahe gebracht werden. In ganz Deutschland beteiligen sich zahlreiche Betriebe, Unternehmen und Organisationen an diesem Aktionstag.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.girls-day.de. Parallel zum Girls´Day findet am 28. März 2019 übrigens auch der bundesweite Boys´Day – Jungen-Zukunftstag (www.boys-day.de) statt.
(2469) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Werte der darin enthaltenen Tabelle sind für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu Grunde zu legen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Sie können sie im Bundesgesetzblatt abrufen.
(2470) Auch fast vier Jahre nach Veröffentlichung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind in der Praxis große Unsicherheiten bezüglich der Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation festzustellen. Aus den GoBD ergeben sich nur wenige Anhaltspunkte für eine Umsetzung der Anforderungen in die Unternehmenspraxis. Möchte ein Unternehmen die Potenziale der Digitalisierung rechtskonform nutzen, fehlen ihm insbesondere hierzu konkrete und einfach umsetzbare Hilfestellungen.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) bietet mit ihrem im März 2018 veröffentlichten GoBD-Leitfaden praktikable Hilfestellungen für die Praxis. Der AWV-Leitfaden wendet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen, ohne die Anwendbarkeit für große Unternehmen einzuschränken. Aktuell wurden diese Hilfestellungen um weitere Hinweise zur Erstellung von GoBDkonformen Verfahrensdokumentationen erweitert. Das neue Kapitel 5 richtet sich an Betriebe und deren steuerliche Berater. Zwar können nicht alle Unsicherheiten und Fragen ausgeräumt werden, aber der Leser erhält eine praxisgerechte Orientierungshilfe. Dadurch wird er in die Lage versetzt, qualifizierte Entscheidungen zu treffen und die Dokumentation effizienter zusammenzustellen.
Der erweiterte Leitfaden wird kostenfrei im PDF-Format zur Verfügung gestellt und soll in weiteren Versionen aktuelle Entwicklungen aufnehmen. Den Leitfaden finden Sie unter dem folgenden Link zum Download: https://www.awv-net.de/gobd-praxisleitfaden-iks.
(2471) Seit dem 1. Januar 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit diesem Zeitpunkt ist nicht nur die damals erstmalig festgesetzte gesetzliche Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro (brutto) pro Zeitstunde gestiegen. Mittlerweile sind auch die aus dem Mindestlohngesetz resultierenden Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auf dem Verordnungswege konkretisiert worden. Darüber hinaus sind seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung zahlreiche Klarstellungen etwa in Bezug auf die Zusammensetzung des gesetzlichen Mindestlohnes erfolgt.
Aus diesem Grund hat der ZDH seinen Flyer „Der gesetzliche Mindestlohn“ aktualisiert und neu aufgelegt. Er ist auf der Internetseite des ZDH hinterlegt (https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/aktualisiert-der-gesetzliche-mindestlohn/).
(2472) Nach erfolgreicher Vorstellung des Leitfadens Sportmarketing für die Handwerksorganisation zum Jahresauftakt 2018 in Ingolstadt gesellt sich nun ein weiteres Produkt in die Handreichungen zum Sportmarketing. Frisch erschienen ist der Leitfaden Sportmarketing für Betriebe. Dieser basiert auf dem bereits bekannten Leitfaden, der durch die Planungsgruppe Sportmarketing erarbeitet wurde, zugeschnitten auf Betriebe und ergänzt um Praxisbeispiele von Handwerksbetrieben, die bereits erfolgreich im Sportmarketing aktiv sind.
Der Leitfaden steht als E-Magazin im Werbemittelportal bereit: https://werbemittel.handwerk.de/node/29375. Dort finden Sie wie gehabt auch den Leitfaden für Handwerksorganisationen sowie die Galerie mit Praxisbeispielen, die ebenfalls um Beispiele von Handwerksbetrieben ergänzt wurde.
(2473) Michael Hilpert ist neuer Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Michael Hilpert – gleichzeitig bayerischer Landesinnungsmeister und seit 2017 Vize-Präsident – folgt auf Friedrich Budde, der sich nicht mehr zur Wahl stellte.
(2447) Am 6. Dezember hat der BVRS bei Youtube den ersten einer Reihe von ca. zweiminütigen Imagefilmen gestartet, die unter dem Motto „Gesichter der Branche“ unterschiedliche Persönlichkeiten aus dem R+S-Handwerk portraitieren. Die Akteure berichten darin lebendig und authentisch, was sie motiviert hat, ihren Beruf zu ergreifen, und was ihnen daran besondere Freude bereitet. Mit diesen Filmen soll gezeigt werden, wie vielfältig, modern und interessant die R+S-Branche ist, und somit für eine Tätigkeit dort geworben werden.
Zwei der Filme sind bereits auf dem Youtube-Kanal des BVRS unter www.youtube.com/user/BVRSeV veröffentlicht. Die übrigen drei werden im Laufe der nächsten Wochen folgen.
(2448) Der BVRS hat zur Haupttagung in Magdeburg völlig neue Lehr- und Arbeitsblätter Jalousien herausgegeben. Die an unserem Infostand ausgelegten Ansichtsexemplare erfreuten sich großem Interesse. Zahlreiche Bestellungen wurden vor Ort abgegeben. Die neuen Lehr- und Arbeitsblätter Jalousien können zum Preis von 29,00 Euro zzgl. MwSt. und Versand über https://rs-fachverband.de/shop/ bezogen werden.
(2449) Am 6. Dezember fand in Hagen die Einspruchsitzung zur E DIN 18073 statt. Kurzfristig sind noch einige Einsprüche beim DIN eingegangen, so dass die gesamte Liste der Einsprüche an diesem Termin nicht abschließend abgearbeitet werden konnte.
Ein weiterer Termin wurde für den 29.01.2019 wiederum in Hagen angesetzt. Danach sollte die Beratung zu unserer „Handwerksnorm“ abgeschlossen sein. Wann dann der Entwurf der DIN 18073 erscheinen wird, kann somit noch nicht genau gesagt werden. Eine Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2019 sollte jedoch möglich sein.
(2450) Gefälschte E-Mails im Namen von Freunden, Nachbarn oder Kollegen gefährden im Moment ganze Netzwerke: Emotet gilt als eine der größten Bedrohungen durch Schadsoftware weltweit und verursacht auch in Deutschland aktuell hohe Schäden.
Emotet liest die Kontaktbeziehungen und E-Mail-Inhalte aus den Postfächern infizierter Systeme aus. Diese Informationen nutzen die Täter zur weiteren Verbreitung des Schadprogramms. Das funktioniert so: Empfänger erhalten E-Mails mit authentisch aussehenden, jedoch erfundenen Inhalten von Absendern, mit denen sie erst kürzlich in Kontakt standen. Aufgrund der korrekten Angabe der Namen und Mailadressen von Absender und Empfänger in Betreff, Anrede und Signatur wirken diese Nachrichten auf viele authentisch. Deswegen verleiten sie zum unbedachten Öffnen des schädlichen Dateianhangs oder der in der Nachricht enthaltenen URL.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Allianz für Cybersicherheit unter https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Micro/E-Mailsicherheit/emotet.html.
(2451) Die Auftragsverarbeitung spielt für Handwerksbetriebe auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle. In letzter Zeit ist jedoch zunehmend zu beobachten, dass Handwerksbetriebe von Hausverwaltungen oder Generalunternehmern, mit denen sie in vertraglichen Beziehungen stehen, aufgefordert werden, Auftragsverarbeitungsverträge zu unterzeichnen. Dies ist jedoch datenschutzrechtlich weder erforderlich noch in der Sache geboten. Zwar erhalten Handwerksbetriebe die Kundendaten. Anders als bei einer Auftragsverarbeitung sind die Daten der Kunden jedoch nicht wesentlicher Gegenstand des eigentlichen Werkvertrags. Die Kundendaten sind lediglich nötig, um den eigentlichen handwerklichen Auftrag erfüllen zu können.
Zum Zweck einer nachvollziehbaren In-formation hat der ZDH sein „Praxis Datenschutz zur Auftragsverarbeitung“ um diesen Aspekt ergänzt. Die aktualisierte Fassung steht unter https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/ als Download zur Verfügung.
(2452) Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Betriebe von ganz erheblicher Bedeutung, da ansonsten im Rahmen von Kassen-Nachschauen oder Betriebsprüfungen gravierende Steuernachzahlungen drohen. Um den Betrieben hier Unterstützung anzubieten, stellt der ZDH einen neuen Flyer zur Verfügung. Sie finden die Publikation als E-Magazin auf https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/brennpunkt-kassenfuehrung/ mit der Möglichkeit zum Download und zum Ausdrucken.
(2453) Der ZDH hat gemeinsam mit den Experten der Handwerksorganisation einen Flyer erarbeitet, der die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes zusammenfasst. Dieses tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter dessen Regelungsbereich. Mithilfe des Flyers können die Betriebe prüfen, ob sie Verpackungen bei einem dualen System anmelden müssen, welche weiteren Verpflichtungen zukünftig zu erfüllen sind und wie sie mit Verpackungen umgehen, die nicht bei einem dualen System anzumelden sind. Derzeit bestehen u. a. noch unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Begriffs Serviceverpackungen.
Zusätzlich zum Flyer, den Sie ab sofort als E-Magazin unter https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/das-neue-verpackungsgesetz/ finden, hat der ZDH unter http://www.zdh.de/verpackungsgesetz eine Themenseite eingerichtet. Neben den neuen Regelungen finden sich dort auch Praxisbeispiele, um die eigene Betroffenheit besser beurteilen zu können.
(2454) Das von der Bundesregierung geplante „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, das zu erheblichen Rechtsänderungen im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung führen wird, wird aller Voraussicht nach frühestens im Sommer 2019 das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben und erst zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bis dahin richten sich die Möglichkeiten für die Zuwanderung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte weiterhin nach den geltenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung. Aufgrund der Komplexität dieser Regelungen, die durch das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz transparenter gestaltet werden sollen, herrscht ein großer Bedarf für eine übersichtliche Darstellung der geltenden Regelungen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Broschüre veröffentlicht, die einen guten Überblick über die wesentlichen Vorschriften des Aufenthaltsrechts für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte gibt. Insbesondere die Darstellungen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften mit einer Berufsausbildung (Seite 11 ff.) dürften für das Handwerk von besonderen Nutzen sein. Die Broschüre kann unter https://www.arbeitgeber.de heruntergeladen werden.
(2455) Viele von den Finanzämtern erteilte Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer laufen zum 31. Dezember 2018 aus. Sie sollten daher rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Zum Hintergrund: Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommenssteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Der Auftragnehmer legt die Freistellungsbescheinigung seinem Auftraggeber vor. Damit ist dieser von der Pflicht zum Steuerabzug i. H. von 15 Prozent befreit. Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt.
Bisher hatte die Freistellungsbescheinigung zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wurde. Diese Funktion erfüllt das 2014 neu eingeführte rein umsatzsteuerliche Formular USt 1 TG.
(2456) Zum 31. Dezember 2018 verjähren alle Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen und die im Jahr 2015 entstanden sind. Dies sind unter anderem Werklohn- und Kaufpreisforderungen. Um die Einrede der Verjährung zu verhindern, sollte rechtzeitig ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht werden. Das Gesetz sieht in § 203 BGB auch eine Verjährungshemmung durch Verhandlungen vor. Hieran sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft, so dass man sich nicht unbedingt hierauf verlassen sollte. Im Zweifel sollte sicherheitshalber der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.
(2457) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2019″ veröffentlicht. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen http://www.bundesfinanzministerium.de zur Verfügung.
(2458) Die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2019 ist gestartet. Ausgelobt wird der Preis vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist die große, branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildhafte Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 2019 wird der Preis erstmals in den Kategorien Strategisch, Betrieblich, Kulturell, Persönlich und Newcomer verliehen. Bewerben können sich in Deutschland ansässige Unternehmen und Einrichtungen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen. Zu gewinnen gibt es Preisgelder im Wert von insgesamt 50.000 Euro.
Bewerbungen können bis 1. März 2019 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de eingereicht werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Wettbewerb.
(2459) Der Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz (ITRS) hat bei seiner Mitgliederversammlung am 21. November mit Thomas Roman einen neuen Präsidenten gewählt. Der Geschäftsführer der Röder Zelt- und Veranstaltungsservice GmbH aus Büdingen folgt auf Wolfgang Rudorf-Witrin, der nicht erneut kandidiert hatte.
(2460) Thomas Radermacher aus Meckenheim bei Bonn wurde zum neuen Präsidenten von Tischler Schreiner Deutschland gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Konrad Steininger an, der seit 2010 als Präsident fungiert hatte.
(2461) Am 16. Dezember feiert Hans-Dieter Hertel, Ehrenobermeister der Innung Köln, seinen 80. Geburtstag.
Der Hauptgeschäftsführer des BVRS, Christoph Silber-Bonz, wird am 26. Dezember 50 Jahre alt.
Seinen 65. Geburtstag feiert am 3. Januar der ehemalige BVRS-Vizepräsident und Obermeister der Innung Württemberg, Manfred Lutz.
(2462) Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz wünschen allen Leserinnen und Lesern von RS-Aktuell ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2019!
(2439) Vergangene Woche haben wir alle Mitglieder per Rundschreiben über das umfassende Angebot der BAMAKA AG informiert. Dem Schreiben war eine Vereinbarung beigefügt, die zwischen dem jeweiligen Betrieb und der BAMAKA AG abgeschlossen wird und folglich auch von diesen beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Wir freuen uns, dass dieses Angebot offensichtlich auf großes Interesse stößt. In den letzten Tagen haben jedoch wir eine Vielzahl dieser Vereinbarungen per Fax oder Mail erhalten, die wir alle an die BAMAKA AG weiterleiten müssen, da nicht wir Vertragspartner der Betriebe sind und somit auch nicht der richtige Adressant. Wir bitten daher darum, die ausgefüllten Vereinbarungen direkt an die BAMAKA AG zu schicken, entweder per Fax (02224-981088-8), per E-Mail (service@bamaka.de) oder per Post an die Hausanschrift (Rhöndorfer Str. 9, 53604 Bad Honnef).
(2440) Am 7./8. November tagten die Sachverständigen des Tischlerhandwerks NRW in Dortmund. Der BVRS wurde zu dieser Gelegenheit gebeten, über Regeln und Technik des R+S Handwerks zu berichten.
Neben den technischen Richtlinien des BVRS wurden den Sachverständigen die zentralen Themen der Branche vorgestellt. Neben dem Einbruchschutz wurde über bauphysikalische Aspekte und zu typischen Schadensbildern referiert und in großer Runde angeregt diskutiert. Am 23. Januar 2019 ist der BVRS dann ein weiteres Mal zu Gast bei den Tischlern.
(2441) Laptops, Tablets und Smartphones sind heute Standard im Arbeitsalltag. Analog der „Fähigkeiten“ dieser Geräte hat sich aber auch deren Preis entwickelt. Umso ärgerlicher, wenn diese Geräte beschädigt, zerstört oder entwendet werden.
Der BVRS-Partner ComBusiness hat für Mitglieder jetzt einen exklusiven Rahmenvertrag mit Vorteilskonditionen ausgehandelt – ab 99,00 Euro pro Jahr zzgl. 19 Prozent Versicherungssteuer. Im Rahmen der Allgefahrendeckung gelten Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel, aber auch technisches Versagen, Bedienfehler, Bruch, Fahrlässigkeit, Frost, gestörte Klimatisierung, Kurzschluss, Nässe (ja, auch bei verschüttetem Kaffee), Überspannung, Ungeschick, Fallenlassen, usw. mitversichert. Erstattet werden die Reparaturkosten bei Beschädigung. Bei Totalschaden erhalten Sie die Aufwendungen für eine technisch gleichwertige Ausstattung.
Nähere Infos bei ComBusiness, Herrn Gernot Moll oder Herrn Sebastian Tomazin (Tel.: 0208/451930-0, E-Mail: bvrs@combusiness.de).
(2442) Das Handwerk ist Deutschlands vielseitigster Wirtschaftsbereich. Insgesamt 147 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind in den Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung aufgeführt. Der ZDH hat seinen Flyer „Selbstständig im Handwerk“ aktualisiert und neu aufgelegt. Er ist als E-Magazin auf der ZDH-Seite in der Rubrik Publikationen elektronisch hinterlegt (www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer).
(2443) Anfang Oktober ist die Kölner Studie 2017 zum Modus Operandi bei Wohnungseinbrüchen erschienen. Die neue Auflage hat lange auf sich warten lassen, die letzte Ausgabe stammt aus 2011. Aus den Statistiken ergibt sich, dass fast jeder zweite Einbruch im Versuchsstadium stecken blieb. Zudem sind im Parterre gelegene Wohnungen in Mehrfamilien-häusern am häufigsten betroffen. Nach wie vor ist die dunkle Jahreszeit (November bis März) am stärksten belastet, hier speziell an den Tagen Donnerstag bis Samstag. Immer mehr Menschen setzen jedoch auf die Smart-Home Technologie, um beispielsweise Rollladen oder Markisen zu steuern, um so einen bewohnten Zustand des Gebäudes zu simulieren. Die ganze Studie als Download: www.bit.ly/KoelnerStudie
(2444) Das Bundeskabinett hat eine neue Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschlossen: Für privat genutzte Dienstwagen, die als Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angeschafft oder geleast werden, gibt es bald eine interessante steuerliche Förderung (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz-E). Bei der pauschalen sog. 1-Prozent-Regelung ist die Privatnutzung mit monatlich 1 Prozent vom Bruttolistenpreis (im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonder-Ausstattung) zu versteuern. Nach der Neuregelung wird für die private Nutzung lediglich 1 Prozent vom halbierten Bruttolistenpreis angesetzt. Wird die private Nutzung mittels eines Fahrtenbuchs nachgewiesen, sind die Aufwendungen für die Anschaffung des Fahrzeuges nur zur Hälfte anzusetzen. Entsprechend gilt bei geleasten Fahrzeugen, dass die Leasingkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind.
Die Neuregelung gilt für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die ab 1. Januar 2019 und bis 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden (auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an).
(2445) Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Nun hat das Bundeskabinett am 31. Oktober 2018 die entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Zeitstunde.
(2446) Am 30. Oktober 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2019 auf 0,9 Prozent festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent gesenkt. Jede Krankenkasse legt jedoch selbst fest, wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz für ihre Mitglieder ausfällt. Dabei können die Krankenkassen auch erheblich vom durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach oben oder unten abweichen. Gemäß dem „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, sind ab diesem Zeitpunkt die individuellen Zusatzbeiträge der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch von den Arbeitgebern mit zu finanzieren.