(2554) Am vergangenen Montag haben die Koalitionsfraktionen ihre Ankündigung bekannt gemacht, in 12 Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen und dies dem Bundestag in einem Gesetzesentwurf vorzuschlagen. Bei den 12 Berufen ist auch das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk dabei. Damit ist unser Gewerk einen wichtigen Schritt weiter, aber noch nicht am Ende. Der Gesetzesentwurf zur Meisterpflicht muss nun zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht und verabschiedet werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Gesetzesnovelle Anfang 2020 in Kraft tritt.
Einen Link zu unserer aktuellen Pressemeldung finden Sie hier: https://rs-fachverband.de/verband/nachrichten/#5001
Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zum Thema Meisterpflicht interviewte das ZDF-Morgenmagazin am 12. September Carmen Franke von unserem Mitgliedsbetrieb Glück + Franke in Berlin und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union Carsten Linnemann. Die Links dazu:
www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/meisterpflicht-100.html und
www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/handwerk-meisterpflicht-100.html
(2555) Mit den neuen Lehr- und Arbeitsblättern Läden für Fenster und Türen ist erneut eine wertvolle Arbeitshilfe und ein umfassendes Kompendium für alle an der Ausbildung von Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikern Beteiligten erschienen.
Sie soll in erster Linie bei der Ausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker unterstützen. Aber auch für „fertige“ Fachkräfte kann das Werk wertvolle Erkenntnisgewinne bieten. Dies können z. B. Informationen zur Geschichte der Läden, Kenntnisse von Sonderausführungen oder die Anwendung von Normen sein.
Einen großen Teil nehmen die einzelnen Begriffsdefinitionen, die vielfältigen Funktionen vom Wärmeschutz über die Tageslichtnutzung bis hin zum Einbruchschutz – um nur einige wenige zu nennen –, der Aufbau von Läden, die Ausführungsdetails und natürlich die Normen und Richtlinien ein. Ein ausführlicher Anhang sowie ein Literatur- und Quellenverzeichnis runden das Werk ab.
Die neuen Lehr- und Arbeitsblätter Läden können wie die anderen Lehr- und Arbeitsblätter zum Preis von 29,00 Euro zzgl. MwSt. und Versand über www.rs-fachverband.de/shop bezogen werden.
(2556) Am 13. November findet der 6. Deutsche Bauwirtschaftstag der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) in Berlin statt. Er steht unter dem Motto „Wir bauen Zukunft – Digital und Smart“.
Erstmalig in diesem Jahr wird das komplette Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen in elektronischer Form stattfinden. Die BVB hat dazu eine eigene Website eingerichtet, die Sie unter www.bauwirtschaftstag.de erreichen. Hier erhalten Sie alle Informationen hinsichtlich des Programms, den Link für die Zimmerbuchung (so gewünscht) sowie die eigentlichen Anmeldemasken. Diejenigen, die sich anmelden, erhalten jetzt auch eine Teilnahmebestätigung in elektronischer Form.
(2557) Nun ist es amtlich: Ende Juli wurden die neuen zusätzlichen Windwiderstandsklassen der DIN EN 13561 per sogenannten „delegated act“ durch die EU-Kommission abgesegnet und im Official Journal of the European Union (OJEU) veröffentlicht. Damit sollte einer Harmonisierung der DIN EN 13561:2015 nichts mehr im Wege stehen. Die Windwiderstandsklassen sind nun in drei Tabellen nach Produktgruppen aufgegliedert.
(2558) Bereits seit Mai 2018 war die Bearbeitung der ATV DIN 18358 abgeschlossen. Im Oktober wird die Gesamtausgabe der VOB nun endlich veröffentlicht. Dass es nun so lange gedauert hat, lag daran, dass andere Gewerke Ihren Teil der VOB noch nicht abschließen konnten und die VOB noch verabschiedet werden musste.
(2559) Im Juli 2019 ist der Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes neu erschienen. Leider taucht hier das Thema Sonnenschutz in Rettungswegen nicht auf. Dennoch stellt der Leitfaden ein umfangreiches Kompendium dar, das sicherlich auch für die eine oder andere Fragestellung anderer Bauvorhaben zu Rate gezogen werden kann. Der Leitfaden steht kostenlos unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Brandschutz/ zur Verfügung.
(2560) Seit seiner Einführung 1991 wurde er immer wieder angefeindet, nun soll er für viele wegfallen: Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli), der sich bisher von Ausnahmen abgesehen auf 5,5 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer belief.
Das Bundeskabinett hat die im Koalitionsvertrag verankerte teilweise Rückführung des Soli jetzt als Gesetzentwurf verabschiedet. Danach soll für rund 90 Prozent der Steuerzahler der Soli ab 2021 entfallen. Allerdings führt die nur teilweise Abschaffung zu einer „Zwei-Klassen-Entlastung“, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke in einer aktuellen Pressemeldung. Denn für rund 12 Prozent der Gewerbetreibenden ändere sich nichts. „Bei der nun geplanten Teilabschaffung des Soli bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschafterin die Mehrheit der Betriebe im Handwerk ausmachen, im Ergebnis unberücksichtigt.“
Verschiedene Parteien und auch Bürger wollen wegen der Ungleichbehandlung gegen das Gesetz Verfassungsbe-schwerde einlegen, sofern das Gesetz im Herbst im Bundestag verabschiedet wird.
(2561) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein besonderes Gerichtsverfahren, das vor 10 Jahren eingeführt wurde, um Parteien zu helfen, ihre geringfügigen Forderungen in einem Wert von bis zu 5.000 Euro schneller und kostengünstiger im Vergleich zu einem normalen Gerichtsverfahren geltend zu machen. Insbesondere handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren.
Auf dem europäischen Justizportal stellt die EU-Kommission Informationen und Leitfäden zur Verfügung, um die Verwendung dieses Verfahrens zu erleichtern, beispielsweise Online-Formulare, eine Suchmaschine für die zuständigen Gerichte und Anleitungen zur Erläuterung des Verfahrens.
Um potenzielle Nutzer des Verfahrens besser für diese Möglichkeit zu sensibilisieren, hat die EU-Kommission eine Informationskampagne, einschließlich über soziale Medien, gestartet. Sie wurde unter anderem für KMU konzipiert, denen ein Kunde oder Lieferant in einem anderen EU-Land Geld schuldet.
Das Informationsmaterial ist in Deutsch unter folgendem Link verfügbar: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do.
(2562) Ende August wurde die im Jahre 2015 ins Leben gerufene Allianz für Aus- und Weiterbildung in einer neuen Erklärung für drei weitere Jahre fortgeführt. Die Allianz bildet sich aus dem Bund, den Ländern, der Wirtschaft und den Gewerkschaften. Der Fokus der nächsten drei Jahre ist darauf gerichtet, die hohe und zuletzt jährlich steigende Zahl gemeldeter betrieblicher Ausbildungsplätze zu besetzen, die berufliche Bildung als Rückgrat der Fachkräftesicherung und gleichwertige Alternative zur akademischen Bildung zu stärken und die Möglichkeiten der Unterstützung weiter zu entwickeln sowie stärker publik zu machen. Daraus definieren sich drei zentrale Handlungsfelder:
Diese Allianz dient als programmatische Grundlage, um in den kommenden Jahren auf Bundesebene konstruktiv mit allen Allianzpartnern die Berufsbildung voranzubringen.
(2563) Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat die damaligen Hinweise im Umfeld der Vorstellung seiner Industriestrategie aufgegriffen und nun für Ende September eine Mittelstandsstrategie angekündigt. Deren zentralen Eckpunkte hat er am 29. August anlässlich des Beginns seiner diesjährigen Mittelstandsreise – bei der er auch Handwerksunternehmen besuchen wird – der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie können unter https://www.champions-von-hier.de/CHAMPS/Navigation/DE/Mittelstand/Eckpunktepapier/eckpunktepapier.html abgerufen werden.
Seitens des Handwerks werden diese Eckpunkte begrüßt und unterstützt. Die hierzu veröffentlichte Pressemitteilung des ZDH ist unter https://www.zdh.de/presse/pressemitteilungen/zdh-praesident-wollseifer-zu-eckpunkten-der-mittelstandstrategie/ einsehbar.
So wie der ZDH bereits in die Erstellung dieser Eckpunkte einbezogen war, wird er sich auch in den Prozess der Finalisierung der Mittelstandsstrategie einbringen. Zugleich sollte diese Strategie ressortübergreifend zur Richtschnur der dann auch praktizierten Mittelstandspolitik der gesamten Bundesregierung werden. Es wäre daher schön, wenn Sie in Ihren politischen Kontakten gleichfalls die geplante Ausrichtung der Mittelstandsstrategie mittragen und unterstützen würden. Zudem verweisen wir auf die Internetseite www.mitreden.champions-von-hier.de, die seitens des BMWi eingerichtet wurde, um weitere Hinweise und Anregungen zur Finalisierung der Mittelstandsstrategie gerade auch aus der unternehmerischen Praxis aufnehmen zu können.
(2564) Das „Land des Handwerks” auf der Internationalen Handwerksmesse präsentiert Unternehmen, die für das herausragende Können des deutschen Handwerks stehen.
Ab sofort können sich Handwerksunternehmen für einen Platz auf dem Gemeinschaftsstand „Land des Handwerks” in Halle C2 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) vom 11. bis 15. März 2020 in München bewerben. Auch Kammern, Innungen und weitere Handwerksorganisationen sind aufgerufen, Vorschläge einzureichen und herausragende Betriebe aus ihrem Bereich zu nominieren.
Der Gemeinschaftsstand steht diesmal unter dem Messemotto der IHM 2020: „Wir wissen, was wir tun. Für uns. Für alle. Für die Zukunft.”, das gleichlautend ist mit dem Leitgedanken der Imagekampagne des Handwerks 2020. Auf dem „Land des Handwerks“ auf der Internationalen Handwerksmesse in München wird es zum Leben erweckt und für alle Besucher hautnah erlebbar. Denn dort zeigen außergewöhnliche Unternehmen ihr herausragendes Können, ihre Leidenschaft für ihren Beruf und natürlich ihr Handwerk.
Für Politiker, Journalisten, Wirtschaftsvertreter und viele weitere Messegäste ist das „Land des Handwerks“ feste Anlaufstelle bei ihrem Besuch auf der IHM. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war in den vergangenen Jahren im Rahmen ihres Messerundgangs bei ausgewählten Ausstellern des Gemeinschaftsstands zu Gast. Zudem findet dort die Pressekonferenz zum Münchener Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft statt.
Bis zum 31. Oktober 2019 können sich Unternehmen für einen Platz auf dem „Land des Handwerks“ anmelden. Als Messeorganisation des Handwerks fördert die GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH eine Beteiligung auf dem „Land des Handwerks“. Ansprechpartnerin für Fragen ist Cornelia Lutz, Projektleiterin der Internationalen Handwerksmesse, T +49 89 189 149 110. Mehr Informationen unter www.ihm.de/land-des-handwerks.
(2565) Der für Handwerksbetriebe gedachte Informationsflyer zur Einstiegsqualifizierung wurde aktualisiert und kann jetzt bei der Marketing Handwerk GmbH bezogen werden. Der Flyer enthält u. a. eine Übersicht zu den bundesweit einheitlich geregelten Qualifizierungsbausteinen für die Einstiegsqualifizierung im Handwerk. Eine Aktualisierung des Flyers wurde erforderlich, da der Zuschuss zur Vergütung ab 1. August 2019 auf 243 Euro erhöht wurde und ab 1. August 2020 auf 247 Euro ansteigen wird.
Der Flyer ist auch als E-Magazin mit der Möglichkeit zum Download auf der Internetseite des ZDH hinterlegt (https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/).
(2566) Bereits zum achten Mal verleiht das UnternehmensForum den Inklusionspreis der Wirtschaft unter dem Motto „Potenziale von Menschen mit Behinderung“. Jedes Unternehmen, das sich für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen engagiert, ist eingeladen, sich zu bewerben.
Der Inklusionspreis würdigt vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender. Mitinitiatoren des Inklusionspreises sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Charta der Vielfalt. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bewerbungen können bis zum 31. Oktober 2019 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter www.inklusionspreis.de.
(2567) Das Bundesfinanzministerium hat den ZDH mit Schreiben vom 15. Juli 2019 darüber informiert, dass die von einer ausländischen Firma beworbene Softwarelösung (sogen. „Export Certificate“) zur Erstellung von Gelangensbestätigungen als Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. B, 6a UStG – anders als von der Firma in ihren Produktinformationen dargestellt – nicht in Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und evaluiert wurde. Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob das „Export Certificate“ als Nachweis i. S. d. § 17a UStDV anzusehen ist. Das gilt auch für alle anderen Gelangensbestätigungen.
(2568) Wir möchten Sie auf eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ hinweisen, die am 13. November 2019 im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Berlin stattfinden wird. Über dieses Förderprogramm werden Auslandspraktika für Auszubildende und betriebliche Ausbilder in Ländern gefördert, die nicht über das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ abgedeckt werden. Damit wurde durch das BMBF eine wichtige Förderlücke im Bereich der transnationalen Mobilität in der Berufsbildung geschlossen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte diesem Link: https://www.ausbildung-weltweit.de/de/Infoveranstaltung-2019.html
(2569) Nach einer Rekordbeteiligung im vergangenen Jahr geht der bundesweite Wettbewerb des Handwerks für Kita-Kinder jetzt in seine 7. Runde. Über 230 Kitas nahmen am vergangenen Wettbewerb teil – an diesen Erfolg wollen die Initiatoren bei der Neuauflage anknüpfen. Für Handwerker stellt der Wettbewerb eine hervorragende Gelegenheit dar, sich und ihren Beruf zu präsentieren und schon den Kleinsten ein positives Handwerksbild zu vermitteln. Denn Handwerker können jetzt wieder aktiv auf die Kitas in ihrer Region zugehen, sie zu sich einladen und den Kindern zeigen, wie ihr Handwerk funktioniert, was an ihrem Beruf so spannend und einzigartig ist.
Der Wettbewerb ist eine Initiative der Aktion Modernes Handwerk (AMH) und wird von Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen bundesweit durchgeführt. Die Teilnahmeunterlagen können online unter www.amh-online.de/wettbewerbspaket kostenlos angefordert werden.
(2570) Die Bundesregierung berät bekanntlich derzeit über Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Einbeziehung von verschiedensten Interessengruppen geschieht unter anderem über das Aktionsbündnis Klimaschutz. Dieses trifft sich zu einer nächsten regulären Sitzung am 25. November 2019.
Die Verbände aus dem Bereich „Mittelstand, KMU, Handwerk“ wurden gebeten, ein Papier zur Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen im Mittelstand bis zur nächsten Sitzung anzufertigen. Um das Stimmungsbild des Handwerks in die Diskussion und in eben dieses Papier einfließen zu lassen, hat der ZDH eine Online-Umfrage konzipiert. Die Umfrage richtet sich an Handwerksbetriebe aller Gewerke. Wir bitten Sie daher, an dieser Umfrage teilzunehmen. Sie kann ausschließlich online unter diesem Link: https://zdh-umfragen.de/umfrage-klimaschutz/ durchgeführt werden und ist bis zum 30. September 2019 geöffnet.
(2571) Am 17. September feiert Michael Schmidt, stellvertretender Obermeister und Delegierter der Innung Württemberg, seinen 40. Geburtstag.
Seinen 80. Geburtstag vollendet Hendrik Detlefsen, Geschäftsführer der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg am 24. September.
Beiden Jubilaren die besten Glückwünsche!
(2542) Für alle diejenigen, die vielleicht noch im Urlaub sind und sich deshalb noch nicht zur diesjährigen BVRS-Haupttagung vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen anmelden konnten, haben wir die Frist noch einmal bis zum 13. September verlängert. Leider sind die Kontingente in den drei Tagungshotels bereits ausgeschöpft. Deshalb haben wir weitere Zimmer im Atlas Posthotel (Telefon 08821-709-0, www.atlas-posthotel.com) geblockt. Auch mit den Anmeldungen für den Festabend auf der Zugspitze wird es mittlerweile knapp. Wer also noch dabei sein möchte, bitte jetzt trotz der verlängerten Frist möglichst schnell anmelden. Die Unterlagen hierzu gibt es unter www.rs-tagung.de.
(2543) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2019 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch spätestens bis zum 31. August beim BVRS eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die ordentliches oder förderndes Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Es wäre schön, wenn auch die gerade abgeschlossenen Gesellenprüfungen, bei denen wieder vielfältige Bestleistungen erzielt wurden, Ansporn zur Teilnahme wären, zeichnen diese Prüfungsleistungen ja auch die Ausbildungsbetriebe mit aus.
Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Dietrich Asche (Tel.: 0228/95210-18; dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2544) Anfang des Monats sind wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg gebracht worden.
Die Angebote von Drescher stehen ausschließlich RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.
Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auch unter https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege.
Bestellschluss ist der 13. September 2019.
(2545) Seit dem 29. April 2019 fährt Apple für seinen Kartendienst mit Kamera-Autos durch Deutschland, um Straßenzüge und deren Gebäudefronten aufzunehmen. Das Unternehmen gab an, dass die gewonnenen Daten zur Verbesserung des Kartendienstes genutzt werden sollen. Die Aufnahmen sollen nach Angaben von Apple aber nicht dafür genutzt werden, den Dienst „Look Around“ in Deutschland anzubieten. Dieser ist mit „Google Street View“ vergleichbar. Nach Informationen des Bundesdatenschutzbeauftragten sind neben Apple auch die Firmen Google und NCTech mit vergleichbaren Fahrzeugen unterwegs. Sofern Sie z.B. von einem der Kamera-Autos abgelichtet wurden und sich deshalb zur Durchsetzung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren möchten, können Sie dies wie folgt tun:
Alle genannten Unternehmen haben ihre europäische Hauptniederlassung nicht in Deutschland; die federführenden Datenschutzbehörden sitzen deshalb in Irland (Apple, Google) bzw. dem Vereinigten Königreich (NCTech). Ihre Beschwerden müssen Sie jedoch nicht an die dortige Aufsichtsbehörde richten, sondern können diese bei den folgenden Landesdatenschutzbehörden einreichen:
Beschwerden gegenüber Apple richten Sie an:
Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern, Promenade 18, 91522 Ansbach
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Beschwerden gegenüber Google richten Sie an:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22 7., 20459 Hamburg
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Beschwerden gegenüber NCTech richten Sie an Ihre örtliche Landesdatenschutzbehörde, da das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat.
(2546) Nachdem der EuGH kürzlich entschieden hat, die Seitenbetreiber von Social-Media-Seiten stärker in die Pflicht zu nehmen, sollte man folgende Praxistipps beherzigen, um Abmahnungen zu vermeiden:
Kein Grund, das Internet abzuschalten, aber auf überflüssige Plug-Ins wie den facebook-Like-Button sollten Sie zunächst einmal verzichten. Sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Dienstleister.
(2547) Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen und einige Auszubildende werden während ihrer Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, die zum 1. August signifikant angehoben wurde, was angesichts steigender Mieten auch geboten ist. Hierbei ist zwischen Grundbedarf und Pauschale für die Unterkunftskosten zu unterscheiden. Insbesondere letztere wurde zum 1. August angehoben und die Beihilfe steigt somit auf insgesamt 716 Euro (vorher 622 Euro). Hiermit gleicht das Bundesarbeitsministerium die Beihilfe an das Niveau der BAfÖG-Sätze an, die ebenfalls angehoben wurden. Im Jahr 2017 haben rund 87.000 junge Menschen eine solche Beihilfe erhalten.
Weitere Informationen gibt es hier: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
(2548) Alljährlich vergibt der Deutsche Bundestag im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Stipendien an junge Berufstätige für einen einjährigen Lern- und Arbeitsaufenthalt in den USA. Durchgeführt wird das Programm von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Teilnahmeberechtigt sind junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die
Die Bewerbungsunterlagen können bei der GIZ bis zum 13. September 2019 angefordert werden. Einsendeschluss der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen ist der 30. September 2019. Ausführliche Informationen zum Programm und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier: www.giz.de/de/weltweit/12884.html.
(2549) Mittlerweile haben fast 400.000 Personen aus den Asylherkunftsländern einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Die Zahl der neuabgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen ist seit 2014 von knapp 2.000 bis 2017 auf gut 15.400 um mehr als 800 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung war angesichts der vielzähligen Herausforderungen, die Unternehmen bei der Ausbildung von Flüchtlingen bewältigen müssen, nicht absehbar. Die Wirtschaft und insbesondere das Handwerk haben damit unterstrichen, dass sie auch für integrationspolitische Herausforderungen gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Ist ein Ausbildungsverhältnis zwischen Unternehmen und Auszubildenden mit Fluchthintergrund geschlossen, stellen die sprachlichen Barrieren oftmals die größte Hürde für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf dar. Während Auszubildende mit Fluchthintergrund in den Betrieben trotz sprachlicher Nachteile oftmals erfolgreich ausgebildet werden können, verhindern diese vielfach ein erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung. Entsprechend lag 2017 die Durchfallquote von Auszubildenden mit Fluchthintergrund bei den Abschlussprüfungen gut dreieinhalb Mal so hoch wie bei deutschen Auszubildenden. Hier gilt es sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Flüchtlinge Lösungen zu finden, die angesichts der zunehmenden Zahl der Teilnehmenden mit Fluchthintergrund an den Abschlussprüfungen auch kurzfristig wirken müssen.
Die Arbeitgeberverbände und damit auch der ZDH fordern u.a. eine bundesweite Zulassung von zweisprachigen Wörterbüchern bei Abschlussprüfungen, eine Ausweitung der Regelungen des Nachteilsausgleichs auf Personen mit Fluchthintergrund und eine Aufgabenstellung bei Abschlussprüfungen in leichter Sprache.
Um diesen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, wären konkrete Beispiele aus der Praxis hilfreich. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, inwieweit bereits die Erfahrung gemacht wurde, dass Auszubildende mit Fluchthintergrund trotz einer im Betrieb erfolgreich absolvierten Ausbildung an der Abschlussprüfung aufgrund von sprachlichen Nachteilen gescheitert sind und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Praxisbeispiele möglichst bis zum 15. September 2019 an unseren Leiter Recht und Berufsbildung, Dietrich Asche, übermitteln könnten (dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2550) Am 6. September 2019 findet die 7. Startupnight in Berlin statt. In diesem Jahr ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), neben der Deutschen Telekom, Microsoft, Volkswagen und dem Deutschen Sparkassenverband, Mitveranstalter der Startupnight und bringt mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk im Haus des Deutschen Handwerks zusammen, was zusammen gehört: Zahlreiche Startups aus ganz unterschiedlichen Branchen präsentieren ihre digitalen Angebote für Handwerksbetriebe. Weitere Informationen gibt es hier: https://handwerkdigital.de/anmeldung/
(2551) Am 23. September 2019 findet in Berlin die Konferenz „Mega-Ökosystem Smart Living“ statt, die gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Wirtschaftsinitiative Smart Living, in der auch der BVRS mitarbeitet, ausgerichtet wird.
Folgende Fragen sind Gegenstand der Konferenz: Ist Smart Living ein Mega-Ökosystem der Zukunft? Wer bestimmt den Markt? Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz? Kann intelligente Gebäudetechnik zur Umsetzung der Energiewende, zu mehr Energieeffizienz beitragen und auch für selbstbestimmtes Wohnen im Alter sorgen? Wie kann Deutschland zum Leitmarkt für Smart Living-Technologien und Anwendungen werden? Die vorgesehenen Foren und Diskussionsrunden adressieren übergreifend die vielen bei Smart Living betroffenen Branchen. Angesprochen sind insbesondere Hersteller und Anbieter, Planer und Berater, das Handwerk und die Anwenderseite.
Offizieller Anmeldeschluss ist der 12. September 2019. Das Platzkontingent ist begrenzt. Eine frühe Anmeldung ist daher ratsam. Hierzu kann folgender Link genutzt werden: https://www.bmwi-registrierung.de/smart-living/Default.aspx?link=m2556.
Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier: https://anga.de/media/file/2841.Einladung_Mega-OEkosystem_der_Zukunft.pdf.
(2552) Für die Veranstaltung rund um die energetisch optimierte Gebäudehülle haben die Kongressmacher von Holzmann Medien und der Zeitschriften GFF/sicht+sonnenschutz kompetente Fachleute verpflichtet: Die Highlights 2019 sind eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Das Bauen der Zukunft – und welche Rolle das Fenster dabei spielt“, u. a. mit Martin Gutmann (BIM im Glaserhandwerk) und Günter Schmitz (Gründer und Coach Coplaning), sowie ein besonderer Vortrag über „Die Bedeutung der Tageslichtplanung in der modernen Architektur und die Konsequenzen für Glas und Fenster“ mit Prof. Peter Andres. Der ideelle Träger, der Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, präsentiert im Expertenfenster u.a. Einsichten und Aussichten zu den Themen: Besser ausbilden, die Digitalisierung im Griff und die neuesten Regelwerke – und was der Verband dazu an Hilfsmitteln zur Verfügung stellt.
Top-Tipp für R+S-Experten ist ein eigener Workshop von Warema und Selve, in dem es 60 Minuten lang mit maximalem Praxisbezug darum geht, Kundenwünsche nach Textilem an der Fassade zu erfüllen und die Notöffnung von Rollläden am 2. Flucht- und Rettungsweg zu beherrschen.
Weitere Infos auf www.gff-praxistage.de.
(2553) Zum 1. August durften wir folgende neue Fördermitglieder in unserem Verband willkommen heißen:
(2531) In wenigen Tagen, am 2. August 2019, läuft die Anmeldefrist für die diesjährige BVRS-Haupttagung, die vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen stattfindet, ab. Wer sich also noch nicht angemeldet hat, sollte dies rasch nachholen.
Alle Informationen zur Haupttagung, einschließlich der Anmeldemöglichkeiten, wurden mit dem gedruckten Programmheft an alle Mitgliedsbetriebe verschickt. Darüber hinaus sind sie jederzeit unter https://www.rs-tagung.de abrufbar. Zudem steht die Geschäftsstelle auch gerne für telefonische Auskünfte unter 0228/95210-15 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
(2532) Bewerbungen oder Vorschläge geeigneter Ausbildungsbetriebe für den BVRS-Ausbildungspreis 2019 für herausragende Ausbildungsleistungen können noch spätestens bis zum 31. August beim BVRS eingereicht werden. Alle Ausbildungsbetriebe, die ordentliches oder förderndes Mitglied im BVRS sind, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Es wäre schön, wenn auch die gerade laufenden Gesellenprüfungen, bei denen sicherlich wieder vielfältige Bestleistungen erzielt werden, Ansporn zur Teilnahme wären, zeichnen diese Prüfungsleistungen ja auch die Ausbildungsbetriebe mit aus.
Die Verleihung des mit 500 Euro dotierten Preises erfolgt während der Haupttagung in Garmisch-Partenkirchen. Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.rs-fachverband.de/verband/nachrichten oder bei Dietrich Asche
(Tel.: 0228/95210-18; dietrich.asche@rs-fachverband.de).
(2533) In der diesjährigen ARD-Themenwoche unter dem Titel „Zukunft Bildung“ geht es in der Woche vom 9. bis 16. November 2019 im Hörfunk, Fernsehen und Internet um die Zukunft von Bildung in Deutschland. Die ARD verfolgt hiermit das Ziel, eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema Bildung anzustoßen.
Gerade auch für das Handwerk ist Bildung bekanntlich ein zentrales und zukunftsrelevantes Thema. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine Bildungswende zu bewirken hin zu mehr Wertschätzung für Berufliche Bildung. Eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des Bildungssystems bietet daher eine gute Gelegenheit, die Forderungen des Handwerks mit Nachdruck zu vertreten.
In einem Schreiben an die ARD hat der ZDH daher ausdrücklich auf die Bedeutung der beruflichen Bildung für unsere Gesellschaft und Gesamtwirtschaft aufmerksam gemacht. Zugleich wurde die Erwartung des Handwerks betont, dass das Thema berufliche Bildung in der Themenwoche aufgegriffen und zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht wird. Eine dafür notwendige Unterstützung der Reporter und Journalisten hat der ZDH zugesichert.
Auch wir als BVRS werden unsere Möglichkeiten und Kontakte zu den Sendeanstalten nutzen, um diese zur Berichterstattung über berufliche Ausbildung zu motivieren und dann entsprechend durch Informationen und Beispiele zu unterstützen. Gleichzeitig bitten wir aber auch unserer Mitgliedsorganisationen und Betriebe, dies in ihren jeweiligen Regionen gleichzutun.
(2534) Mit Blick auf den „Tag der Bundeswehr“ am 15. Juni 2019 hat das Bundesverteidigungsministerium eine großangelegte Recruiting-Kampagne durchgeführt. Irritierend und ärgerlich für das Handwerk ist daran die gezielte und ausdrückliche Ansprache und Abwerbung von Handwerkerinnen und Handwerkern.
Ein unfaires Vorgehen sieht der ZDH vor allem auch deshalb in der Abwerbe-Aktion, weil sich viele hunderttausend Handwerksbetriebe mit großem Engagement und Kosten für die berufliche Ausbildung junger Menschen engagieren, während der Staat die akademische Bildung großzügig finanziert.
Zahlreiche Kooperationen der Bundeswehr mit Organisationen und Betrieben des Handwerks sind grundsätzlich Ausdruck einer engen Verbundenheit und Partnerschaft. Umso weniger Verständnis hat das Handwerk allerdings für eine derart gezielte Abwerbe-Aktion. Mit aller Deutlichkeit hat das der ZDH in einem Schreiben an die Bundesverteidigungsministerin zum Ausdruck gebracht. In dem Schreiben werden auch einige Motive kritisiert, die es an Wertschätzung gegenüber Handwerkern vermissen lassen.
Aufmerksam begleitet hat der ZDH die Bundeswehr-Kampagne von Beginn an in Zusammenarbeit mit den Agenturen der Handwerkskampagne, um sich ggf. kommunikativ gegen diese Regelverletzung zur Wehr zu setzen. Die einhellige Expertise zeigt jedoch, dass die Bundeswehr-Kampagne dem Image des Handwerks in der Öffentlichkeit nicht schadet – im Gegenteil. Insofern hat der ZDH bewusst darauf verzichtet, die Bundeswehr-Aktion nach außen hin mit flächendeckenden Maßnahmen zu erwidern. Zu befürworten sind aber gerne punktuelle Aktionen, die vor allem mit Augenzwinkern reagieren.
Das ändert nichts an der kritischen Bewertung der Bundeswehr-Aktion, die der ZDH auch weiterhin in seinen politischen Kontakten deutlich machen wird.
(2535) Alljährlich vergibt der Deutsche Bundestag ihm Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Stipendien an junge Berufstätige für einen einjährigen Lern- und Arbeitsaufenthalt in den USA. Durchgeführt wird das Programm von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Teilnahmeberechtigt sind junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die
Die Bewerbungsunterlagen können bei der GIZ bis zum 13. September 2019 angefordert werden. Einsendeschluss der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen ist der 30. September 2019. Ausführliche Informationen zum Programm und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im Internet unter: www.usappp.de.
(2536) Ab sofort können wieder Arbeiten in den Wettbewerbsbereichen Handwerk und Technik, Bauingenieurwesen, Baubetriebswirtschaft sowie Architektur eingereicht werden. Gesucht werden innovative und praxisgerechte IT-Lösungen für die Bauwirtschaft.
BIM Anwendungen, Simulationen, Social Media, E-Learning oder Berechnungstools sind nur einige Beispiele für IT-Ideen rund um das Thema Bau. Auf die Gewinner warten wertvolle Preise, insgesamt werden Preisgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro je Wettbewerbsbereich vergeben.
Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.aufitgebaut.de. Anmeldefrist ist bis zum 18. November 2019.
(2537) Sie haben Fragen rund um das Thema Digitalisierung? Sie möchten geeignete Digitalisierungsmaßnahmen für Ihren Betrieb finden? Oder Sie möchten mehr über aktuelle Technologien erfahren?
Ab sofort bietet das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) einmal wöchentlich eine kostenfreie, telefonische Sprechstunde für Handwerksbetriebe an. Immer dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr informieren Sie die KDH-Expertinnen unter der Telefonnummer 02151-5155 88 in vertraulicher Atmosphäre darüber, welche Maßnahmen für den Einstieg in den digitalen Wandel geeignet sind, welche Kompetenzen und Werkzeuge die Mitarbeiter benötigen und wie diese geschult werden können.
(2538) Ende Juni hat der Bundesrat der Einführung einer Angebotsvorsorge für regelmäßige Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung zugestimmt. Die ursprünglich geplante Pflichtvorsorge ist damit zunächst vom Tisch, nachdem die Sozialpartner der Bau- und Landwirtschaft eine Sozialpartnervereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen haben. Danach soll der Arbeitgeber nach bestimmten Kriterien ein Arbeitsvorsorgeangebot unterbreiten, wobei diese Kriterien und die Konkretisierung der Voraussetzungen für eine Angebotsvorsorge noch vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet werden muss. In diesem Ausschuss ist u.a. auch der ZDH vertreten.
Im Zuge einer Evaluation soll dann zeitnah überprüft werden, ob die Vorsorgemaßnahme flächendeckend durchgeführt wird, um ggf. bei geringem Erfolg doch eine Pflichtvorsorge einzuführen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf unterrichten.
(2539) Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch.
Mit diesem Gesetz werden die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur effizienten Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch ausgeweitet. So soll die FKS zukünftig Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken und gegen missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch vorgehen. Darüber hinaus obliegt der FKS künftig die Prüfung von sog. Tagelöhnerbörsen.
Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist für das Handwerk grundsätzlich zu begrüßen, um Verwerfungen durch Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder etwa Mindestlohnverstöße wirksam zu bekämpfen. Allerdings muss die Behörde dann auch mit mehr Personal ausgestattet werden, damit dies nicht zulasten der Kernkompetenzen geht, nämlich die Durchführung effektiver Mindestlohnkontrollen und die Prüfung der Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
(2540) Die bekannte staatliche Kaufprämie beim Erwerb eines Elektrofahrzeuges (4.000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 € für Plug-In-Hybride) wird bis Ende 2020 verlängert.
Die Regelungen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Es gibt aber auch einige weitere Neuerungen. So kann man sich bei Elektrofahrzeugen seit dem 1. Juli auch die Einrichtung eines akustischen Warnsystems pauschal mit 100 € fördern lassen.
Zum anderen wird nicht nur die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, sondern auch die Anschaffung eines betrieblichen Fahrrads zur privaten Nutzung steuerlich gefördert. Hier gilt folgende Regelung: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 1. Januar 2022, gilt auch die 1%-Versteuerung, aber nur auf die halbierte unverbindliche Preisempfehlung; dies gilt auch für E-Bikes, sofern sie verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind (keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht). Zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads sind seit 1. Januar steuerfrei.
Den Erlass finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
(2541) Am 17. Juli vollendet RA und Notar Georg D. Hager, Geschäftsführer des Fachverbandes Berlin/Brandenburg, sein
70. Lebensjahr.
Am 25. Juli wird Peter Stutzer, Ehrenlandesinnungsmeister der Innung Schleswig-Holstein/Hamburg, 80 Jahre alt.
Am 14. August feiert Peter Huber, Vorstandsmitglied und Delegierter der Innung Südbayern, seinen 60. Geburtstag.
Bereits am 21. Mai 2019 beging Helge Kuhnert seinen 80. Geburtstag. Helge Kuhnert war als letzter Obermeister der R+S- Innung Schleswig-Holstein Initiator des Innungszusammenschlusses der R+S-Innungen Hamburg und Schleswig-Holstein zur jetzigen Landesinnung.
Allen Jubilaren die besten Glückwünsche!
(2519) Das Programmheft für die diesjährige BVRS-Haupttagung vom 25. bis 27. Oktober in Garmisch-Partenkirchen ist fertiggestellt und geht in den nächsten Tagen in den Versand. Außerdem werden in Kürze alle wichtigen Informationen unter www.rs-tagung.de abrufbar sein.
Das Programm der Tagung ist wieder ausgesprochen vielseitig und interessant. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung und freuen uns auf ein Wiedersehen in Garmisch-Partenkirchen.
(2520) Unter dem Motto „Deutschland 4.0: Wir bauen Zukunft – digital und smart“ findet am 13. November 2019 in Berlin der 6. Deutsche Bauwirtschaftstag unseres Dachverbandes Bundesvereinigung Bauwirtschaft statt.
Zu der Veranstaltung, die von 15 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im Hotel Titanic Chaussee, Chausseestraße 30, 10115 Berlin, stattfindet, werden u. a. die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, und der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck erwartet. Hierzu, wie auch zum anschließenden Get-Together, sind alle BVRS-Mitgliedsbetriebe herzlich eingeladen. Merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor. Es ist wichtig, dass die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks bei dieser Veranstaltung vor allem gegenüber der Politik und der Presse breit vertreten sind.
Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen in Kürze durch uns und unter www.bv-bauwirtschaft.de.
(2521) Der BVRS hat gerade die verbandseigene Übersicht mit relevanten DIN-Normen überarbeitet. Seit 2016 informiert der BVRS mit dem öffentlich zugänglichen Dokument „Anwendung von Normen“ über die unser Handwerk betreffenden technischen Vorschriften. Dabei wird die alte, abgelaufene Version benannt sowie auf den aktuellen Stand der Norm und einhergehende Änderungen eingegangen sowie die einzelne Norm kurz erläutert. Zudem wird kurz beschrieben, wie mit den Regelwerken richtig umzugehen ist. Die aktuelle Ausgabe von „Anwendung von Normen“ ersetzt das Dokument aus dem Jahr 2016. Sie ist im „Ratgeber Technik“ von www.rs-fachverband.de bzw. www.rs-kompetenzzentrum.de abrufbar.
(2522) Zum 1. April 2019 hat die KfW ihre Förderbedingungen zum Einbruchschutz im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (455-E) angepasst. Das Merkblatt zu den förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen und die dazugehörige Anlage der Technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet.
Künftig werden auch Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion bezuschusst. Außerdem müssen die Arbeiten zum Einbruchschutz von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistungen werden nicht mehr anerkannt.
Im Rahmen des Zuschussprogramms erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten:
Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 € förderfähig, und zwar mit Zuschüssen von maximal 1.600 €. Die Zuschüsse können vom Eigentümer oder auch vom Mieter beantragt werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor Umbaubeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Zum Nachweis der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sieht die KfW seit dem 1. April eine Fachunternehmerbestätigung vor. Diese kann sich der Zuschussempfänger zu Dokumentationszwecken vom Fachunternehmer ausstellen lassen. Die Bestätigung ist für die Antragsstellung zwar nicht zwingend erforderlich, gibt aber Sicherheit, dass alle Anforderungen tatsächlich eingehalten wurden.
(2523) Am 1. Mai 2019 wurde der Anwendungsbereich des ElektroG um sogenannte passive Endgeräte erweitert. Erfasst werden seitdem auch Geräte, die „lediglich Strom durchleiten“. Hierzu zählen beispielsweise konfektionierte Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter. In der Folge gewinnt die Schaffung eindeutiger und handhabbarer Abgrenzungskriterien, wann es sich um ein „Elektrogerät“ und wann um ein bloßes „Bauteil“ handelt, an Bedeutung. Denn diese Abgrenzungskriterien stellen die Grundlage für zukünftiges rechtskonformes Handeln dar. Grundsätzlich ist das individuelle Assemblieren im Rahmen von Werkverträgen oder Werklieferverträgen eine Kerntätigkeit von Handwerksunternehmen. Aufgrund der stetig zunehmenden Elektrifizierung von Produkten gewinnt darüber hinaus vor allem aber die Frage an Bedeutung, wann ein Handwerksbetrieb Hersteller von Elektrogeräten wird. Dies gilt es nun eindeutig zu klären. Dass dem Abgrenzungskriterium „zerstörungsfreies Trennen“ künftig keine Bedeutung mehr beigemessen werden soll, führt dabei zu großer Verunsicherung. In der Folge würden Handwerksbetriebe sogar durch Einzelanfertigungen zum Hersteller mit allen damit verbundenen Lasten gemäß ElektroG. Dies ist unserer Auffassung nach vollkommen unangemessen. Es ist besonders dann unverständlich, wenn die Einzelprodukte, die durch den Handwerksbetrieb assembliert werden, durch den eigentlichen Hersteller bereits als Elektrogerät registriert wurden. Gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerks ZVEH und weiteren Verbänden bemüht sich der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) hier um eine eindeutige Klärung des Sachverhaltes.
(2524) Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) als IT-Sicherheitsleitfaden den „Routenplaner“ erarbeitet. Der Umsetzungsleitfaden zeigt Wege auf, wie RS-Fachbetriebe das Thema Informationssicherheit zielgerichtet angehen können. Auf drei alternativen Routen können Handwerkbetriebe ihren individuellen Sicherheitsprozess gemäß IT-Grundschutzprofil entwickeln:
Jede Route enthält verschiedene Stationen mit Bausteinen. Diese Bausteine, z.B. Sicherheitsmanagement, Personal oder Datensicherung, können Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Weitere Informationen gibt es unter https://handwerkdigital.de/angebote/cybersicherheit.
(2525) Der Europäische Gesetzgeber hat im April 2019 die Richtlinie für Verbraucherverträge über die Lieferung digitaler Inhalte und den Verkauf von Waren verabschiedet und nun im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Gegenüber dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 wurde der Anwendungsbereich von Online-Geschäften auf sämtliche Verbraucherverträge über Waren und Dienstleistungen erweitert.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen des Verbrauchers mindestens zwei Jahre beträgt. Die Mitgliedstaaten werden jedoch ermächtigt, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht über diese zweijährige Mindestfrist unbeschränkt hinauszugehen.
Die Dauer der Beweislastumkehr bezüglich des Bestehens eines von Gefahrübergang an vorliegenden Mangels muss künftig mindestens ein Jahr betragen. Damit wird die bisher geltende Dauer von sechs Monaten verdoppelt. Die Mitgliedstaaten können diese Frist jedoch zusätzlich auf bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist führt faktisch zu einer zeitlichen Ausweitung der Gewährleistungshaftung, da Unternehmer in der Regel nicht beweisen können, dass ein aufgetretener Mangel erst nach Gefahrübergang auf den Verbraucher entstanden ist.
Beim Verkauf gebrauchter Waren nimmt die Richtlinie Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und erweitert die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Einführung einer Haftungserleichterung für Unternehmer. Der EuGH hatte entschieden, dass die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie ausschließlich erlaubt, dass Verkäufer gebrauchter Sachen ihre Gewährleistungshaftung auf ein Jahr beschränken. Dagegen ist es nicht zulässig, die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers von zwei auf ein Jahr zu verkürzen. Der deutsche Gesetzgeber hatte jedoch im Rahmen der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie die Möglichkeit für Verkäufer geschaffen, im Wege vertraglicher Vereinbarungen die Verjährung der Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr zu halbieren.
Trotz dieser praxisgerechten Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung besteht Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Die Vorschriften der Warenhandels-Richtlinie erlangen – unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht – europaweit einheitlich erst zwei Jahre und sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Geltung. Auf Verträge, die vor Geltungsbeginn geschlossen werden, finden die neuen Bestimmungen keine Anwendung, so dass für diese Verträge die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich ist.
Wir werden Sie über den Umsetzungsprozess der Richtlinie in deutsches Recht und die weitere Entwicklung in Kenntnis setzen.
(2526) Die Entlastung von Handwerksbetrieben im Bereich Bürokratie ist einer der thematischen Schwerpunkte des Handwerks in diesem Jahr und kann nur unter Mitwirkung der gesamten Handwerksorganisation sowie unter Einbindung der Handwerksbetriebe gelingen. Mit dem Thema soll der Fokus der Politik auf die zunehmend kritische Entwicklung beim Bürokratieaufbau gerichtet werden und die Diskussion um mutige Maßnahmen anstoßen. Zudem sollen konkrete Vorschläge für spürbare Entlastungen erarbeitet und als Ergebnis im nächsten Jahr beim „Rechtspolitischen Podium 2020“ vorgestellt werden.
Wir bitten daher alle Mitgliedsbetriebe um ihre Mitwirkung bei der Benennung von konkreten Bürokratiehürden, die wir dann auswerten und an unseren Dachverband ZDH anonymisiert weiterleiten. Schreiben Sie dazu gerne eine E-Mail mit konkreten Punkten an dietrich.asche@rs-fachverband.de
(2527) Vor dem Hintergrund mehrerer rechtlicher Änderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung („Minijobs“) und vor allem im Übergangsbereich (vormals „Gleitzone / Midijobs“) ab dem 1. Juli 2019 hat der ZDH den Flyer „Geringfügige Beschäftigung im Handwerk“ aktualisiert und neu aufgelegt.
Der Flyer ist als E-Magazin mit der Möglichkeit zum Download auf der Internetseite des ZDH hinterlegt.
(2528) Auch Handwerksbetriebe sind durch die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und die fortschreitende Digitalisierung stetig steigenden Anforderungen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten ausgesetzt. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient (sog. Tax Compliance Management System – Tax CMS), ist ein wertvolles Instrument zur Bewältigung dieser Anforderungen.
Mit der nun vorliegenden Broschüre wollen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Handwerker und Steuerberater dazu aufrufen, den Dialog zu suchen, damit die Handwerksbetriebe die maßgeschneiderte Unterstützung bekommen, die sie zukunftssicher macht. Sie kann hier heruntergeladen werden.
(2529) Der BVRS konnte zum 1. Juni 2019 drei neue Fördermitglieder begrüßen. Es handelt sich um die Firmen:
(2530) Hans-Hermann Vosshenrich, der langjährige Prokurist und Gesamtvertriebsleiter von Alulux in Verl, feiert am 4. Juli seinen 75. Geburtstag.
(2506) Der BVRS verleiht anlässlich der Haupttagung 2019 in Garmisch-Partenkirchen wieder den mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis für herausragende Ausbildungsleistungen.
Mit dem Preis ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderer Weise für die Ausbildung von jungen Menschen aktiv engagieren. In erster Linie werden Bewerber berücksichtigt, die sich durch eine überdurchschnittliche Ausbildungsleistung hervorheben. Aber auch innovative Konzepte und Ideen zur Förderung etwa von begabten oder auch benachteiligten Jugendlichen, ausländischen Jugendlichen oder Frauen sind von Bedeutung.
Natürlich haben kleinere Betriebe, die lange nicht über die gleichen personellen und finanziellen Mittel wie größere Betriebe verfügen, trotzdem die gleichen Chancen.
Für die Bewerbung oder einen Vorschlag muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das – neben den Teilnahmebedingungen – unter www.rs-fachverband.de zum Herunterladen bereitsteht. Die Bewerbungsunterlagen können jederzeit auch über die Geschäftsstelle bei Dietrich Asche (Tel.: 0228/95210-18, Mail: dietrich.asche@rs-fachverband.de) bezogen werden. Sie müssen bis spätestens zum 31. August beim BVRS eingegangen sein.
Die Jurierung erfolgt Anfang September durch ein neutrales Gremium, bestehend aus Vertretern von BVRS-Präsidium, Berufsbildungsausschuss, Handwerksorganisation und Fachpresse.
(2507) Sandra Mayer-Wörner ist Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin und Betriebswirtin im Handwerk. Sie hat sich für Germanys Power People beworben und möchte unser Handwerk in die Öffentlichkeit tragen.
Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit und voten jetzt für Sandra! https://www.germanyspowerpeople.de/kandidat/sandra-mayer-woerner
(2508) Die Verlagsanstalt Handwerk bietet ein Wörterbuch mit Fachbegriffen in verschiedenen übersetzten Sprachen (DE, PL, IT, FR, E, GB) aus der Rollladen- und Sonnenschutzbranche an. Erschienen ist die 4. Auflage zur R+T 2015.
Immer noch aktuell, können Sie sich dieses wertvolle Nachschlagewerk unter der URL https://bvrs.info/RTSLex kostenlos herunterladen. Ein hilfreiches Werkzeug zum Erlernen der spezifischen Fachbegriffe aus der R+S-Branche.
(2509) Die EU-Kommission hat Anfang Mai eine Empfehlung zur energetischen Renovierung von Gebäuden ausgesprochen. Damit zielt die EU-Kommission auf das energie- und klimapolitische Ziel ab, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dabei stehen Gebäude im Mittelpunkt der Energieeffizienzpolitik der Union, da auf sie fast 40 Prozent des Endenergieverbrauches entfallen. Beinahe 50 Prozent des Endenergieverbrauchs der Union entfallen auf das Heizen und Kühlen. Da davon wiederum 80 Prozent in Gebäuden verwendet werden, ist die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der Union mit deren Anstrengungen zur Renovierung der Gebäudebestände verknüpft. Bei diesen wird der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt, der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ angewendet und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Betracht gezogen. Damit die Union höhere Renovierungsquoten erreichen und aufrechterhalten kann, sind angemessene Finanzierungsinstrumente zur Beseitigung von Fehlentwicklungen des Marktes, ausreichend Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen und die Erschwinglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung.
(2510) Das „IT-Grundschutz-Profil für Handwerksbetriebe“ zeigt einfache Wege auf, wie Betriebe das Thema IT-Sicherheit zielgerichtet angehen und umsetzen können. Es bildet das Beispiel eines Betriebes unabhängig vom Gewerk ab. Dadurch stehen möglichst vielen Handwerksbetrieben Anregungen für die Erhöhung der Informationssicherheit zur Verfügung. Die Basis dafür bildet der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – eine seit Jahren bewährte Methodik, um das Niveau der Informationssicherheit in Betrieben jeder Größenordnung zu erhöhen.
Flankiert wird es durch den dazugehörigen Routenplaner, der im Rahmen der Allianz für Cyber-Sicherheit gemeinsam von BSI und Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) entwickelt wurde. Weitere Informationen zum IT-Grundschutzprofil und zum Routenplaner finden Sie hier. (https://handwerkdigital.de/angebote/cybersicherheit/)
(2511) Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und soll nun nach zwei Jahren bis Mai 2020 evaluiert werden, um die Auswirkungen auf die Praxis zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Unser Dachverband, der ZDH, hat dazu ein neunseitiges Positionspapier veröffentlicht, in dem die Kritikpunkte aus dem Handwerk benannt und konkrete Forderungen formuliert werden.
Zunächst wird in der Evaluierung die Chance gesehen, der vorwiegend durch die Medien überspitzten Darstellung der neuen Regelungen entgegen zu treten und verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Die rein sachbezogene Analyse verfolgt einen risikobasierten Ansatz und schlägt Verbesserungen u.a. bei folgenden Punkten vor:
Im Ergebnis muss die DSGVO dringend anwendungstauglicher ausgestaltet werden.
(2512) Am 26. Mai wird das Europäische Parlament neu gewählt. Derzeit wird überall die Werbetrommel gerührt, damit die EU-Bürger zur Wahl gehen, um nicht die rechten und linken Ränder der Politik zu stärken. Was aber tut die EU konkret für ihre Bürger und wie kann man sich selbst einbringen?
Bereits 2015 wurde eine Agenda zur besseren Rechtsetzung in der EU beschlossen und nunmehr wurde der Evaluierungsprozess abgeschlossen. Insbesondere ist der Gesetzgebungsprozess offener und transparenter geworden und die Kommission legt mehr Wert auf fundierte regulatorische Entscheidungen durch Auswertung von Studien, Konsultationen etc. Es gab diverse Vereinfachungen zum Bürokratieabbau und es sollte mehr Transparenz geschaffen werden. Auf der Seite „Ihre Meinung zählt“ der EU-Kommission https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de kann jeder Politikinteressierte seine Verbesserungsvorschläge mitteilen.
Nutzen auch Sie die Möglichkeit, sich dort zu den Sie interessierenden Vorschlägen zu äußern.
(2513) Inzwischen haben die Parteien in Deutschland ihre Wahlprogramme für die Europawahl vorgelegt. Diese finden Sie unter folgendem Link auf der ZDH-Seite: https://www.zdh.de//fachbereiche/europapolitik/europawahl-2019/die-parteien-und-ihre-programme/.
Der ZDH hat zudem die Wahlprogramme mit Blick auf die Handwerksforderungen zur Europawahl „In Vielfalt zusammen“ untersucht: https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Bruessel/sonstiges/zdh_broschuere_Europawahl2019_Web.pdf.
(2514) Das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Geflüchtete auf ihrem Weg in eine Ausbildung. Die Geflüchteten lernen in den bis zu 26-wöchigen Kursen die Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden individuell unterstützt. Die Kurse finden in Lehrwerkstätten, Praxisräumen und Betrieben statt. Das BMBF hat nun durch eine am 5. April 2019 veröffentlichte Förderrichtlinie das BOF-Konzept ausgeweitet. Gefördert werden nun auch Zugewanderte mit migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf. Zudem ist eine intensive und individuelle Berufsorientierung auch in weiteren Ausbildungsberufen neben dem Handwerk möglich.
Antragsberechtigt sind neben Trägern von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS) auch Träger von damit vergleichbaren Berufsbildungsstätten. ÜBS des Handwerks, die derzeit BOF-Kurse durchführen, können ihr Angebotsportfolio zur Berufsorientierung auf weitere Berufe ausweiten. Hierfür können auch vergleichbare Berufsbildungsstätten als Kooperationspartner eingebunden werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Berufsorientierungsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
(2515) Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist aufgrund der Debatte um Diesel-Fahrverbote geändert worden und enthält in seinem § 47 Abs. 4a nun folgende Ausnahmen vom Fahrverbot:
Fahrverbote sind nach den Änderungen der BImSchG nur noch dann verhältnismäßig, wenn betroffene Städte Grenzwertüberschreitungen oberhalb von 50 µm Stickstoffdioxid pro m³ Luft im Jahresmittel aufweisen. Dieser Wert wird von der EU-Kommission als Schwellenwert akzeptiert.
(2516) Bei sog. bargeldintensiven Betrieben ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft. Eine Verfahrensdokumentation ist die Basis für die Beweiskraft einer konventionellen oder IT-gestützten Kassenführung sowie der damit verbundenen sonstigen handels- und/oder steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus ist die Verfahrensdokumentation der Kassensysteme wesentliche Voraussetzung für die Prüfbarkeit (§ 145 Abs. 1 S. 1 AO) im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen. Die Unternehmer/Unternehmen sind dazu verpflichtet, detailliert zu beschreiben, wie Prozessdaten (hier: Kassendaten), Belege und Dokumente erfasst, empfangen, digitalisiert, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden, ohne dass die digitalen Grundaufzeichnungen einer Veränderung (Grundsatz der Unveränderbarkeit § 146 Abs. 4 AO) unterliegen.
Im Rahmen der Facharbeit beim Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) ist eine Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung aus Sicht des kassenführenden Unternehmers erstellt worden. Sie dient dem Unternehmer dazu, seinen individuellen Prozess der Kassenführung auf Basis zahlreicher Hinweise für die organisatorische Ausgestaltung und mit passenden Formulierungsvorschlägen einzurichten und zu dokumentieren. Dieses Muster steht ab sofort unter folgendem Link kostenfrei zum Download bereit: https://dfka.net/muster-vd-kasse/.
(2517) Die „Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ informieren über die jeweiligen Regelungen und die Kontrollgerätekarten im Rahmen der Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer. Die Hinweise wurden erneut aktualisiert (Stand 20. Februar 2019). Negativ ist, dass nunmehr bei der Bemessung des Umkreisradius von 100 km für die Handwerkerausnahme der konkrete Betriebssitz eines Unternehmens zählt und nicht mehr die administrative Gemeindegrenze (siehe Punkt 6.2.1., Seite 45/46). Dies kann im Einzelfall (in großen Gemeinden) zu Problemen führen.
Die Hinweise sind zwischen den für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Sie werden auch von den Kontrollbehörden als Informationsgrundlage genutzt. Sie finden den Leitfaden auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).
(2518) Am 24. Mai vollendet der westfälische Obermeister und Landesinnungsmeister von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Sölter, sein 65. Lebensjahr.
Am 2. Juni feiert der rheinland-pfälzische Ehrenobermeister Klaus Motsch seinen 85. Geburtstag.
Der BVRS gratuliert beiden Jubilaren sehr herzlich!
(2496) Auch in diesem Jahr wurde der Startschuss für den Rollladen- und Sonnenschutz-Tag wieder mit einem Pressegespräch, diesmal beim RS-Fachbetrieb Brenig Instandhaltungs GmbH in Wesseling, gegeben. Gast in diesem Jahr am 25. März war Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Handwerkskammer zu Köln. Die Gastgeber, die Geschwister und Inhaber der Brenig Instandhaltungs GmbH, Andrea und Torsten Brenig, der Kölner Innungsobermeister André Urban sowie Martina Engels-Bremer vom CDU Stadtverband Wesseling und die Repräsentanten des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz, der den Termin abermals organisiert hatte, besichtigten in einem ausführlichen Betriebsrundgang nicht nur die wichtigsten Branchenprodukte und -leistungen.
Intensiv setzten sich die Gesprächsteilnehmer auch mit dem Bürokratieabbau und den bildungspolitischen Verwerfungen aufgrund der nach wie vor wahrnehmbaren Bevorzugung akademischer Bildung auseinander, die den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in Deutschland noch verschärfe. Weitere wichtige Themen für das R+S-Handwerk waren u.a. die Auswirkungen drohender Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten auf Handwerksbetriebe und die Ausbildung von Flüchtlingen sowie die Arbeits- und Sozialpolitik. Handwerkspräsident Wollseifer gab zudem ein starkes Statement für die Rückführung des R+S-Handwerks in die Meisterpflicht ab.
Der eigentliche R+S-Tag am Samstag vor der Umstellung auf die Sommerzeit am 30. März wurde durch eine intensive Pressearbeit begleitet. Außerdem haben alle Innungsbetriebe ein Aktionspaket mit Plakat, Briefaufklebern und Vorlagen für Pressemitteilungen erhalten. Weiterhin bestand das Angebot, individuelle Maßnahmen aktiv durch die Agentur KOOB zu begleiten.
Unterstützt wurde der R+S-Tag 2019 durch folgende Unternehmen: Alulux, Becker-Antriebe, Beck+Heun, DuoTherm, elero, Euro Markisen, Hella, LEO, markilux, MHZ, Rödelbronn, Roma, Schweiker, Selve, Somfy, Warema und Weinor.
(2497) Die Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ hat am 9. April ein Eckpunktepapier für eine Novellierung der Handwerksordnung (https://www.cducsu.de/themen/wirtschaft-und-energie-haushalt-und-finanzen/zurueck-zur-meisterpflicht) veröffentlicht. Darin werden die Ziele, der Prüfungsrahmen sowie das weitere Verfahren beschrieben. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens durch das BMWi vor, um auszuloten, welche Gewerke rechtssicher wieder in die Meisterpflicht überführt werden können. Auf Basis der Konsultationsergebnisse soll in der Sommerpause ein Referentenentwurf erarbeitet und im Herbst 2019 im Deutschen Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalitionsarbeitsgruppe zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die ZDH-Planungsgruppe HwO, in der wir natürlich mitarbeiten, wird während des Konsultationsprozesses zu weiteren Beratungen zusammenkommen. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang weiterhin unterrichtet halten. Einen ausführlichen Sachstandsbericht finden Sie in der kommenden R+S.
(2498) Die BVRS-Filme wie etwa die Filmreihe „Gesichter der Branche“ oder das neue Musikvideo zum Ausbildungsberuf sind auf unserem YouTube-Kanal unter https://www.youtube.com/user/BVRSeV abrufbar, um sie im eigenen Social-Media-Kanal, auf der eigenen Webseite oder auch im eigenen YouTube-Kanal einzubinden. Auf der o. g. Seite besteht die Möglichkeit, die Filme zu teilen. Eine Anleitung zum Teilen der Videos auf YouTube ist hier: https://support.google.com/youtube/answer/57741 hinterlegt.
Selbstverständlich steht das Filmmaterial auch auf unserer Facebookseite unter https://www.facebook.com/BVRSeV/videos zur Verfügung.
Eine Anleitung zum Teilen von Beiträgen bzw. Videos auf Facebook sind hier abrufbar: https://www.facebook.com/help/418076994900119.
Um die Filme jedoch auf einer Veranstaltung offline zu zeigen, kann das Filmmaterial für diesen Zweck hier heruntergeladen werden: https://bvrs.info/filme. Ein Upload der Filme auf Videoplattformen oder in Social-Media-Kanäle ist urheberrechtlich leider nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.
(2499) Zurzeit finden in kurzen Intervallen die letzten Einspruchssitzungen zur GemRi statt. Hier werden speziell die jeweiligen, den einzelnen Gewerken zugehörigen Vertreter der Zulieferindustrie angehört.
Aber auch mitarbeitende Verbände wie zum Beispiel der Bundesverband Holz und Kunststoff konnten noch hohen fachlichen Input geben.
Nach Bearbeitung der letzten Einsprüche und nach einer vierjährigen Bearbeitungszeit mit ca. 30 Beratungssitzungen wird zum Schluss noch ein Lektorat durchgeführt, bevor die Schrift dann Mitte des Jahres in den Druck geht!
(2500) Für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung soll es in Zukunft ein arbeitsmedizinisches Vorsorgeangebot geben. Durch intensive Gespräche zwischen Baugewerbe und Gewerkschaft konnte verhindert werden, dass eine Pflichtvorsorge eingeführt wird; insofern wird ein Angebot zunächst freiwillig sein. Darauf basierend wird eine arbeitsmedizinische Regel noch festgelegt werden. Voraussetzung für ein Vorsorgeangebot ist, dass der Arbeitnehmer zwischen April und September täglich mindestens eine Stunde an mindestens 40 Prozent der Arbeitstage einer UV-Strahlung ausgesetzt ist (zwischen 10 und 15 Uhr). Ob das Angebot nach der Einführung weiterhin freiwillig bleibt, hängt auch davon ab, ob das Angebot flächendeckend in Anspruch genommen wird. Da der Gesetzesentwurf noch durch die parlamentarischen Gremien muss, werden wir Sie über den weiteren Verlauf entsprechend informieren.
(2501) Am 26. Mai sind die EU-Bürger aufgerufen, das neunte Europäische Parlament zu wählen. Was erwartet das Handwerk in Deutschland von der künftigen Europapolitik? In einem breit angelegten und intensiven Diskussionsprozess haben die Organisationen des Handwerks ihre Leitlinien und konkreten Forderungen formuliert. Diese Wahlprüfsteine zur Europawahl sind unter https://www.zdh.de/fachbereiche/europapolitik/europawahl-2019/ erhältlich. Nicht zuletzt dienen sie dazu, die Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort anzusprechen und ihnen die Erwartungen des Handwerks mit auf den Weg nach Brüssel und Straßburg zu geben.
Sagen auch Sie am 26. Mai „Ja zu Europa“ und gehen Sie wählen.
(2502) Angesichts der vielfältigen rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz seit dem Jahr 2015 hat der ZDH seinen Flyer „Der gesetzliche Mindestlohn“ aktualisiert und neu aufgelegt. Als E-Magazin ist der ZDH-Flyer auf der Internetseite des ZDH (https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/aktualisiert-der-gesetzliche-mindestlohn/) elektronisch hinterlegt.
(2503) Das BIBB-Handbuch zum „ Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende – Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis“, erschienen 2014, kann jetzt kostenlos auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung eingesehen und unter dem Link https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407 heruntergeladen werden. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der praktischen Umsetzung des Rechts auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Der besondere Schwerpunkt der Veröffentlichung liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen.
(2504) Unser Kooperationspartner Kompetenzcenter Tortechnik KCTT bietet am 15./16. Mai 2019 das Seminar „Tore | Türen | Brandschutz“ in Nürnberg an.
Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie folgende Qualifikationen:
Weitere Infos unter www.kctt.de. Bekanntlich erhalten BVRS-Mitglieder ermäßigte Teilnahmegebühren. Weisen Sie bei der Anmeldung bitte auf Ihre Mitgliedschaft hin.
(2505) Die Firma Verano B.V. aus den Niederlanden (www.verano.nl) ist seit dem 1. April neues Fördermitglied im BVRS. Sie bietet ein breit gefächertes Produktsortiment für Garten und Terrasse sowie Fassade und Fenster.
(2486) In zwei Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir bereits an alle Betriebe per Post versendet haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Im Vorfeld des R+S-Tages wird ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer am 25. März den RS-Fachbetrieb Brenig Instandsetzungs GmbH in Wesseling besuchen. Seitens des BVRS werden Präsident Heinrich Abletshauser und Hauptgeschäftsführer RA Ingo Plück und seitens der Innung Köln Obermeister André Urban am Betriebsrundgang und Pressegespräch teilnehmen.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte dafür unsere Mitarbeiterin Marina Florin unter 0228.95210-11 ansprechen.
(2487) Der BVRS hat ein Musikvideo zur Ausbildung im R+S-Handwerk produzieren lassen und kürzlich veröffentlicht.
In dem Video beschreibt Izzwo (Rapper André Franz) musikalisch und in jugendgerechter Sprache die unterschiedlichen Tätigkeiten im R+S-Handwerk. Das Video zeigt die Vielseitigkeit, Faszination und Zukunftsorientierung des R+S-Handwerks und welche Freude es macht, zum Wohlbefinden von Menschen durch seine Arbeit beizutragen. Es macht Lust auf eine Tätigkeit im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk – und gut Geld verdienen lässt sich dabei auch.
Der erste Teil des Videos wurde bei dem württembergischen Innungsmitgliedsbetrieb Lutz in Urbach gedreht. Im zweiten Teil wird die Montage einer ansprechenden Pergolamarkise in reizvoller landschaftlicher Umgebung beim Kunden gezeigt – natürlich immer mit den echten Azubis aus Firma Lutz, die einfach Begeisterung ausstrahlen.
Das gut zweieinhalb Minuten lange Video, das von Izzwo in Eigenregie produziert worden ist, kann über folgenden Link https://www.youtube.com/watch?v=goKOrqakpL4 bei Youtube, aber auch bei facebook sowie über die Homepage des BVRS angeschaut werden. Wem es gefällt, ist ausdrücklich zum Teilen aufgerufen, damit das Video rasch Verbreitung findet. Auch lohnt es sich, den You-Tube-Kanal des BVRS zu abonnieren.
BVRS-Mitgliedsbetriebe können übrigens das Video auf Wunsch gegen einen kleinen Beitrag von 120,00 Euro mit ihrem Firmennamen und ihrem Logo individualisieren lassen. Interessierte wenden sich bitte an HGF Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de.
(2488) Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm hat wieder einen Meistervorbereitungskurs für Rollladen- und Sonnenschutztechniker im Programm. Die Teile I und II finden in Vollzeit vom 17.09.2019 bis 11.01.2020 in Ulm statt. Es gibt noch freie Plätze. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.hwk-ulm.de/seminar/rollladen-und-sonnenschutztechniker-teil-i-und-ii-1-mv-roll-vz/
(2489) Der Verbrauchervertrag für Bauleistungen „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Fassung Februar 2019 vor.
Es wurden einerseits lediglich einige sprachliche Anpassungen vorgenommen. Andererseits wurde das Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag in den Katalog der Beispielsfälle für das Widerrufsrecht aufgenommen. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass das Vertragsmuster auch dann von den Vertragsparteien verwendet wird, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) abgeschlossen wird.
Den aktualisierten Vertrag finden Sie im geschlossenen Bereich unserer Homepage:
https://rs-fachverband.de/blog/2019/03/06/verbrauchervertrag-bvb-haus-und-grund-fassung-februar-2019/
(2490) Aufgrund aktueller Abmahnungen zu nicht verschlüsselten Webseiten möchten wir noch einmal auf das Erfordernis hinweisen, dass Webseiten nach dem aktuellen Stand der Technik zu verschlüsseln sind. Hierzu gehört u. a., dass man ein sog. SSL-Zertifikat nutzt, das an dem „s“ bei „https“ zu erkennen ist. Ansonsten besteht die Gefahr, einen Datenschutzverstoß zu begehen, da Webseiten ohne Zertifikat von außen abgefangen und mitgelesen werden können, etwa bei Kontaktformularen oder Anfragen mit personenbezogenen Daten.
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns oder holen anderweitig Rechtsrat ein, da umstritten ist, ob ein Datenschutzverstoß überhaupt abmahnfähig ist.
(2491) Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg hat vor kurzem einige Hinweise für den Umgang mit Passwörtern veröffentlicht; auch und gerade vor dem Hintergrund der DSGVO. Einfache Passwörter sollten trotz Bequemlichkeitserwägungen der Vergangenheit angehören, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Hinweise mit Hilfestellungen bei der Auswahl von sicheren Passwörtern finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/hinweise-zum-umgang-mit-passwoertern/
(2492) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm Förderung des unternehmerischen Know-hows die Beratung zur Umsetzung der DSGVO. Als Berater fungieren Datenschutzbeauftragte. Die Umsetzung selbst wird auch gefördert, sofern sie „organisatorischer Art“ ist (Softwareanschaffung wird allerdings nicht gefördert).
Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) erhalten Zuschüsse für freiberufliche Beratungsleistungen. Unter die Überschrift „Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“ fallen auch Digitalisierungsthemen und der Datenschutz.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent (alte Bundesländer und Berlin) bis 80 Prozent (neue Bundesländer) bei Beratungskosten von max. 3.000 bzw. 4.000 € (je nach Alter des Unternehmens).
Vor Beratungsbeginn muss der Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der BAFA oder unter www.bafa.de.
(2493) Die Digitalisierung eröffnet dem Handwerk vielfältige Chancen, bringt aber gleichzeitig neue Risiken mit sich. IT-unter-stützte Abläufe sind in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken. Dabei hat das Thema IT-Sicherheit trotz zunehmender Cyber-Bedrohungen noch nicht den Stellenwert, den es auch für Unternehmen im Handwerk haben sollte.
Vor diesem Hintergrund richtet die Allianz für Cyber-Sicherheit gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk einen Cyber-Sicherheits-Tag exklusiv für Handwerksbetriebe aus und lädt am 28. März 2019 von 10:00 – 16:30 Uhr nach Frankfurt am Main ein.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite https://handwerkdigital.de/anmeldung/.
(2494) Die Firma acomax GmbH rollladenantriebe plus aus Aichtal (www.acomax.de) ist seit Anfang des Monats Fördermitglied im BVRS. Die Firma bietet hochwertige Produkte in der Gebäudeautomatisierung zu besonders günstigen Konditionen. Auch seit Anfang des Monats ist die Firma Regazzi SA (www.regazzi.ch) mit Sitz in Gordola, Kanton Tessin, neues Fördermitglied im BVRS. Das Unternehmen bietet hochwertige Rollläden aus hauseigener Produktion an.
(2495) Der Hauptgeschäftsführer des BVRS, RA Ingo Plück, feiert am 26. März seinen 50. Geburtstag.
Der Vizepräsident des BVRS und Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt, Matthias Klenner, wird am 14. April 60 Jahre alt.
(2474) Der neue Justiziar bzw. Referent für Recht und Berufsbildung des BVRS, Ass. jur. Dietrich Asche, hat zum 1. Februar als Nachfolger von RA Ingo Plück seine Arbeit aufgenommen. Er ist unter Tel. 0228 95210-18 bzw. dietrich.asche@rs-fachverband.de erreichbar.
(2475) In sechs Wochen ist wieder Rollladen- und Sonnenschutztag. Die PR-Kampagne läuft auf vollen Touren. Mit den Plakaten und den Briefaufklebern, die wir bereits an alle Betriebe per Post versendet haben, kann jeder Innungsbetrieb zeigen, dass er bei der Kampagne Pro Rollladen + Sonnenschutz vom RS-Fachbetrieb mit dabei ist. Gern nimmt die Geschäftsstelle auch Zusatzbestellungen für diese Werbemittel entgegen und liefert sie aus, solange der Vorrat reicht.
Aufmerksam gemacht werden soll auch noch einmal auf den individuellen Firmeneintrag auf der Online-Plattform www.rollladen-sonnenschutz.de. Jeder kann den Eintrag mit eigenen Bildern und weiteren Firmenangaben ergänzen. Dafür einloggen unter https://rollladen-sonnenschutz.de/login und schon kann es losgehen. Auch dafür gibt es Hilfe seitens der BVRS-Geschäftsstelle. Bitte unsere Mitarbeiterin Marina Florin unter 0228 95210-11 ansprechen.
(2476) Das Beschaffungsamt des BMI warnt aus gegebenem Anlass vor gefälschten e-Vergabe-E-Mails. Aktuell wird über vermeintliche Einladungen zu Ausschreibungsverfahren versucht, an Benutzerdaten zu gelangen. Das Beschaffungsamt des BMI weist darauf hin, dass vertrauenswürdige Einladungen per E-Mail zu Ausschreibungen stets von dem Absender e-Vergabe.service@bescha.bund.de kommen und keine Anhänge enthalten. Diese werden überdies nur an registrierte Nutzer verschickt.
(2477) Medien warnen regelmäßig vor Sicherheitslücken oder Computerviren. Was für die eigene Situation wirklich relevant ist, können viele Verbraucher und Betriebe allerdings oft schwer erkennen. Hier hilft das DsiN-Sicherheitsbarometer (SiBa), dass es als kostenfreie Mobile App gibt. Das Sicherheitsbarometer informiert über Spam-Wellen, Viren, kritische Sicherheitslücken und andere Bedrohungen der digitalen Sicherheit in verbreiteten Programmen und Diensten. Gleichzeitig stellt die App erste Handlungsempfehlungen und Sicherheitstipps bereit. Um die individuelle Gefährdungslage besser einschätzen zu können, unterscheidet die App einzelne Meldungen nach dem Ampelsystem in Grün, Gelb und Rot. Weitere Informationen gibt es unter https://sicher-im-netz.de/siba.
(2478) Im BTZ Wiesbaden, wo die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk angeboten werden, gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zum „Reinschnuppern“. Am Freitag, dem 15. März 2019, kann man nicht nur einen Blick in die Räumlichkeiten werfen, sondern auch Fragen rund um Kurs, Prüfung, Unterkunft und Meister-BAFöG stellen. Der nächste Kurs beginnt am 9. September.
Aber auch, wer erst später einen Kurs belegen möchte, kann sich gerne hier informieren.
Treffpunkt Raum „Idstein“, Moltkering 17, 65189 Wiesbaden ab 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr.
(2479) Am 29. Januar 2019 fand in Hagen die zweite Einspruchssitzung zu „unserer Handwerksnorm“, der DIN 18073, statt (eine erste Einspruchssitzung hatte bereits am 6. Dezember 2018 stattgefunden).
Ging man ursprünglich davon aus, dass es kaum oder keine Einsprüche zu der überarbeiteten Norm geben würde, ging nun doch eine Vielzahl von Fragen und Einsprüchen ein. So sollen die Anhänge B und C, die sich mit der Bemessung der Beanspruchung aus Wind befassen, neu überarbeitet werden, nachdem diese Anhänge zuerst gestrichen werden sollten. Dennoch gilt das ehrgeizige Ziel, die Norm im März 2019 dem zuständigen Spiegelausschuss zur Umfrage vorzustellen und so eine zügige Veröffentlichung voranzutreiben.
(2480) PU-Schaumdosen sind gefährlicher Abfall und müssen deswegen gesondert entsorgt werden. PDR Recycling bietet Handwerkern seit über 25 Jahren einen kostenlosen Rücknahme- und Recyclingservice für gebrauchte PU-Schaumdosen an. Viele Handwerker nehmen den Umweltschutz ernst und nutzen das PDR-System, um ihre PU-Schaumdosen gesetzeskonform zu entsorgen. Doch nach jüngsten Marktforschungsstudien landen immer noch 40 Prozent der Dosen in nicht zulässigen Entsorgungssystemen, vor allem auf der Baustelle im Baumischcontainer.
Wenn Sie Ihre Mitgliedsbetriebe auf einer Ihrer nächsten Innungsveranstaltungen über die korrekte Entsorgung von Montageschaumdosen informieren möchten, unterstützt PDR Sie gerne mit Infomaterial für Ihre Mitglieder, einem ca. 15-minütigen Infovortrag zum Thema und/oder einem Infostand. Selbstverständlich auch kostenlos.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Annette Schauder, PDR Recycling GmbH + Co KG, T. 09228 950-278, E-Mail as@pdr.de , www.pdr.de
(2481) Neben Windows 7 läuft am 14. Januar 2020 auch der Support für Windows Server 2008 R2 und Exchange Server 2010 aus. Darüber hinaus endet bereits in diesem Jahr am 9. Juli der Support für den SQL Server 2008 R2. Natürlich stellen die Produkte nicht ihren Betrieb ein, wenn die Unterstützung von Microsoft ausläuft, allerdings steigt das Sicherheitsrisiko erheblich und es gibt keine Produktunterstützung mehr. Die Migration auf neue Systeme sollte zeitnah mit einem professionellen Dienstleister besprochen und umgesetzt werden.
(2482) Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wie ein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer als „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Bestreben der Zollbehörden, insbesondere sogenannte (meist privat genutzte) „Pick Ups“ neu zu bewerten.
Der ZDH rät deshalb in diesen Fällen dazu, gegen den geänderten Kfz-Steuerbescheid Einspruch bei der Zollbehörde einzulegen und sowohl die Anzahl der Sitzplätze als auch die Flächenaufteilung des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Gegebenenfalls kann der Einspruch zurückgenommen werden.
Der ZDH sammelt aktuelle entsprechende Fälle und wird in Kürze mit dem BMF in Kontakt treten, um hier eine handwerksgerechte Lösung zu erreichen.
(2483) Auch Handwerksbetriebe, die Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, sich für die Werkverkehrsdatei bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) anzumelden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Unter Werkverkehr ist zu verstehen, wenn eigene Waren mit eigenem Personal vom oder zum Unternehmen bzw. auf dem eigenen Firmengelände transportiert werden und dieser Transport nicht der Hauptunternehmenszweck ist. Weiterführende Informationen und einen Anmeldebogen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.
(2484) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den neuen Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben im Internet unter www.eu-mittelstandsmonitor.de freigeschaltet. Grundlage für den Monitor ist das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2019.
Die Einschätzung der Mittelstandsrelevanz der in dem Mittelstandsmonitor aufgeführten Vorhaben beruht auf einer Befragung innerhalb des BMWi und bei den Wirtschaftsverbänden (u.a. ZDH). Wie in den Vorjahren haben kleine und mittlere Unternehmen die Gelegenheit, sich mit Hilfe der Monitorliste über wichtige EU-Vorhaben zu informieren. Die Farbe Rot markiert diejenigen Vorhaben, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Die Monitorliste enthält zudem Informationen der EU-Kommission über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen.
Die ZDH-Kommentierung zum BMWi-Mittelstandsmonitor ist hier abrufbar.
(2485) Heute, am 15. Februar 2019 vollendet Stephan Schweiker, Geschäftsführer der Robert Schweiker GmbH und Mitglied des Industriebeirats, sein 50. Lebensjahr.
„Mr. R+T“ Sebastian Schmid von der Messe Stuttgart wird am 27. Februar 40 Jahr alt.
Last but not least feiert Michael Nußbaum, Obermeister der Innung Rheinland-Pfalz, am 12. März seinen 60. Geburtstag.