RS-Aktuell Ausgabe 2024-04

RS-Aktuell Ausgabe 2024-04

Herzlich willkommen Innung Mecklenburg-Vorpommern!

(3520) Die R+S-Familie bekommt Zuwachs! Auf einstimmigen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung wird die „Landesinnung des Rolladen- und Jalousiebauerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern“ zum 1. April Mitglied des BVRS. Die Innung wird vertreten durch Obermeister Lars Bantow und Geschäftsführerin Gabriela Glävke-Münkwitz von der Kreishandwerkerschaft Rostock-Bad Doberan.

Wir freuen uns sehr, auch den Nordosten in unserer Familie begrüßen zu dürfen.

Konjunktur im R+S-Handwerk: Schon Zeit für Optimismus?

(3521) Die Wintermonate boten den Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks wenig Raum für Zuversicht. Die Geschäftsentwicklung hatte sich im 4. Quartal so weit eingetrübt, dass der Geschäftsklimaindex auf nur noch 60 Punkte (nach 77 Punkten im 3.Quartal) sank. Das neue Jahr scheint besser zu starten. Der Index erreicht im 1.Quartal 2024 wieder 81 Punkte. Über die Hälfte der Betriebe konnte eine zumindest gleichbleibende Nachfrage, verglichen mit dem Vorquartal, verzeichnen. Reicht das schon für Optimismus? Den vollständigen Bericht können Sie in der der Mai-Ausgabe 05 der R+S-Fachzeitschrift lesen.

Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des R+S-Handwerks

(3522) Am 3. Mai 2024 findet wieder ein Online-Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des R+S-Handwerks statt.

Im Mittelpunkt stehen diesmal die Themen Lebensdauerklassen und Zeitwert.

Auch diesmal können die Sachverständigen mit der Teilnahme Fortbildungspunkte sammeln.

Bedarfsabfrage Schulungen zum Einbruchschutz

(3523) Wie bereits in der letzten Chefinfo erwähnt, wollen wir noch einmal auf unsere Bedarfsabfrage hinweisen.

Auch dieses Jahr plant der BVRS wieder, in Zusammenarbeit mit Siegenia Aubi eine „Grund- und Aufbauschulung Einbruchschutz“ sowie eine „Turnusmäßige Fortbildung Einbruchschutz“ seinen Mitgliedern anzubieten. Mitgliedsbetriebe, die in der polizeilichen Errichterliste aufgenommen werden wollen und solche, die zur Beibehaltung der Eintragung eine turnusmäßige Fortbildung nachweisen müssen, können sich gerne bis Ende April unter info@rs-fachverband.de melden. Bisher liegen leider nur wenige Rückmeldungen vor. Ob die Veranstaltung zu Stande kommen wird, hängt daher noch von der Anzahl der weiteren Rückmeldungen ab.

Digital und vernetzt: ein neuer Karriereweg für das Bauhandwerk

(3524) Was heute schon auf vielen Baustellen zu sehen ist, wird morgen mehr und mehr zu einer Selbstverständlichkeit: das digitale Bauen. Building Information Modeling, kurz „BIM“, spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Mit der neuen Aufstiegsfortbildung „Bachelor Professional für Energieeffizienz und digitales Bauprojektmanagement (EDiB)“ bringt sich nun auch das Handwerk ins Spiel.

Ab September 2024 startet die Fortbildung, die Handwerker aus dem Bau- und Ausbaugewerbe fit für die digitale Planung und Umsetzung von Modernisierungsprojekten macht und neben digitalen und fachlichen Qualifikationen auch fundierte Schnittstellen- und Führungskompetenzen vermittelt.

Betriebsintern bietet der Bachelor Professional EDiB damit die ideale Ergänzung zum Meistertitel. Sie möchten erfahren, welche Inhalte Sie erwarten, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und wie Sie mögliche Förderungen voll ausschöpfen können?

Dann melden Sie sich zur Online-Infoveranstaltung an oder informieren Sie sich hier.

Online-InfoVortrag | IT-Sicherheit und Datenschutz im digitalen Zeitalter – Expertentipps für die Baubranche

(3525) 15.04.2024, 14:00 – 15:30 Uhr | Online

Befinden Sie sich im Baugewerbe und interessieren sich für Themen rund um IT-Sicherheit und Datenschutz? Dann sollten Sie diesen Online-InfoVortrag nicht verpassen!

Wir laden Sie herzlich ein, an diesem Vortrag des Mittelstand Digital Zentrums teilzunehmen, bei dem zwei Experten ihr Fachwissen speziell für die Baubranche präsentieren werden. Erhalten Sie wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps, wie Sie die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen verbessern und den Datenschutz gewährleisten können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen direkt an die Experten zu stellen und von ihrem Know-how zu profitieren. Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Unternehmen sicherer zu machen und sich weiterzubilden. Jetzt anmelden: Link zur Anmeldung

Online-Seminar: Digitales Aufmaß – Werkzeuge und Methoden

(3526) 02.05., 17:00 – 18:00 Uhr

In diesem einstündigen Onlineseminar des Mittelstand Digital Zentrums lernen Sie verschiedene Werkzeuge und Methoden für das digitale Aufmaß kennen.

Mit digitalen Aufmaß-Werkzeugen wie einfachen Laserentfernungsmessern oder Drohnen sparen Handwerksbetriebe Zeit, erhöhen die Genauigkeit und reduzieren die Fehlerhäufigkeit beim Aufmaß. Außerdem sind digitale Systeme in der Lage, nicht nur zu messen, sondern zusätzlich 3D-Modelle aus den Messdaten zu erstellen, beispielsweise von bestehenden Gebäuden. Zur Anmeldung

Gesucht: Stellvertretung im Rentenausschuss 2 (Düsseldorf, Köln) der Bezirksverwaltung West der BGHM

(3527) Bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sind ca. 80 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe versichert. Insofern ist es wichtig, dass unsere Branche in deren Gremien gehört wird, denn selbst das Gesamthandwerk stellt nur einen relativ kleinen Teil der Versicherten. Vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen bestehen etwa in der Vertreterversammlung oder in den regionalen Renten- und Widerspruchsausschüssen, in denen das R+S-Handwerk bereits durch einige ehren- und hauptamtliche Vertreter repräsentiert ist.

Nun sucht die BGHM für die o.g. Position kurzfristig einen Ersatz, d.h. einen Unternehmer (der bei der BGHM versichert ist) oder einen Beauftragten. In der Regel gibt es ca. zwei bis drei Termine/Jahr, die meist in Düsseldorf stattfinden. An einer Lösung für Online-Termine wird noch gearbeitet.

Bei Interesse bitten wir um schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de

Zu Besuch beim Tag der Verbände

(3528) Zuhören, Netzwerken, Ideen sammeln – viele Verbandsvertreter – darunter auch der BVRS – aus völlig unterschiedlichen Branchen trafen sich beim Tag der Verbände NRW am 9. April 24 in Neuss. Und so unterschiedlich wie die Teilnehmer waren auch die Themen der Vorträge. Ob Software zur Mitgliederverwaltung und Tools zur Mitgliederbetreuung, über Tipps zu EU-Förderprogrammen für Verbände bis hin zu Haftungsfragen, die Veranstalter hatten für ein abwechslungsreiches Programm gesorgt. Zum Ende der Veranstaltung kamen die Europaabgeordneten Alexandra Geese (Bündnis90/Die Grünen) und Moritz Körner (FDP) zu einer Diskussionsrunde nach Neuss. Die beiden Abgeordneten waren sich − bei allen parteipolitischen Unterschieden − darüber einig, dass die überbordende Bürokratie nicht nur ein großes Ärgernis, sondern ein echtes Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa sei. Immerhin sei es gelungen, die Beantragung für niedrige Fördersummen, erheblich unkomplizierter zu gestalten. Beide wollen sich zukünftig dafür einsetzen Bürokratie zu begrenzen und kandidieren auf den Listen ihrer Parteien auf aussichtsreichen Plätzen.

Neuer Flyer und Informationswebsite der BDA zum Thema Praktikum

(3529) Praktika sind nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur Beruflichen Orientierung: 61 Prozent der Unternehmen gewinnen ihre Auszubildende über Praktika.

Erstmals gibt es auf gemeinsam mit von BDA, Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT neu gelaunchten Website https://praktika-berufsorientierung.de/ Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen, zu Vergütung, Vertrag und Kündigung bei Praktika gebündelt an einer Stelle. Grundlage sind die Erfahrungen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT.

Neben den klassischen Schülerbetriebspraktika rücken weitere Zielgruppen in den Fokus: Freiwillige oder geförderte Praktika nach Verlassen der Schule, Einstiegsqualifizierungen, digitale Praktika oder auch Unternehmenspraktika für Lehrkräfte.

Je nach Art des Praktikums sind unterschiedliche Aspekte zu beachten und gelten unterschiedliche Regelungen. Auf der Website finden Sie auch alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf.

Bundesweites Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk

(3530) Am 31. Mai 2024 findet das nächste bundesweite Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk in Lüneburg statt. die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade lädt in Kooperation mit dem ZDH und dem Verband der UnternehmerFrauen im Handwerk am 31. Mai 2024 zu einem bundesweiten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk nach Lüneburg ein. Unter dem Motto „Mehr Frauen ins Handwerk“ möchte die Veranstaltung mit Impulsvorträgen, einer Podiums-Diskussion und einem spannenden Projekte-Parcours bewährte Praktiken und erfolgreiche Beispiele vorstellen und neue Ideen entwickeln. Darüber hinaus wird es ausreichend Zeit geben, zu „netzwerken“ und neue Impulse für die eigene Arbeit mitzunehmen. Auch ZDH-Präsident Jörg Dittrich hat sein Kommen zugesagt. Das Treffen ist für alle, die sich für dieses Thema engagieren wollen, offen. Über diesen Link können Sie Ihre Teilnahme anmelden.

EU-Verpackungsverordnung kommt noch in dieser Legislatur

(3531) Am 4. März 2024 einigten sich Rat, Kommission und Parlament über die neue EU-Verpackungsverordnung. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle hat eine vorläufige, politische Einigung in den interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) erfahren. Der Kompromisstext muss noch von Rat und Parlament förmlich bestätigt werden, was noch in der laufenden EU-Legislatur erfolgen wird. Das bedeutet, dass die EU-Verpackungsverordnung noch 2024 in Kraft treten wird.

Ab 2030 müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass 40 Prozent ihrer Transportverpackungen im Rahmen eines Wiederverwendungssystems bereitgestellt werden. Ab 2040 muss der wirtschaftliche Akteur sich bemühen, eine Quote von 70 Prozent einzuhalten. Diese Quoten gelten nicht für den Transport von gefährlichen Gütern, bei Verpackungen, die auf individuelle Bedarfe zugeschnitten sind, flexible Verpackungsformate im direkten Lebensmittelkontakt sowie bei Papierkartons. Über die Erreichung der Ziele für die Wiederverwendung müssen die Wirtschaftsakteure ab 2030 und dann jährlich an die zuständigen Behörden berichten.

Wirtschaftliche Akteure sind von den Wiederverwendungszielen insgesamt ausgenommen, wenn sie in einem Kalenderjahr nicht mehr als 1000 kg Verpackungen in einem EU-Mitgliedstaat bereitgestellt haben und wenn das Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist (unter 10 Beschäftigte und nicht mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer von fünf Jahren weitergehende Ausnahmen vorsehen. Sie können die oben genannten Quoten aber auch verschärfen.

Ab 2030 muss der Wirtschaftsakteur versuchen, 10 Prozent der Waren in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Kleinstunternehmen sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Ab 2030 stellen Erzeuger und Importeur sicher, dass Verpackungen in ihrem Gewicht und Volumen minimiert werden. Dies ist mittels technischer Dokumentation nachzuweisen. Bestimmte, nicht minimierte Verpackungsformate werden verboten. Der Begriff des Erzeugers ist maßgeblich dafür, wer konkret von den Pflichten zur Leerraumminimierung betroffen ist. Die durch das Parlament geforderte Ausnahme für Kleinstunternehmen wurde nicht aufrechterhalten. Dass nunmehr Pflichten wie die Leerraumminimierung und die damit verbundene Dokumentations- und Nachweislast an unklaren Begrifflichkeiten („Erzeuger“) hängt, trägt nicht zur Rechtssicherheit bei.

Auswirkungen der Cannabislegalisierung (Cannabisgesetz – CanG) auf das Arbeitsverhältnis

(3532) Die weitgehende Legalisierung von Cannabis betrifft auch das Arbeitsverhältnis. Volljährigen Personen soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort erlaubt sein (vgl. § 13 KCanG). Der bisher straflose Cannabiskonsum wird künftig an und im Umkreis von bestimmten Orten nach § 5 KCanG (z.B. in Gegenwart minderjähriger Personen, an Schulen, an Fußgängerzonen) als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Konsum am Arbeitsplatz ist – sofern es sich nicht um einen der in § 5 KCanG genannten Orte handelt – nicht nach dem KCanG verboten.

Betriebliches Cannabisverbot

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, den Cannabiskonsum im Betrieb zu untersagen. Da ein Verbot des Cannabiskonsums das Ordnungsverhalten im Betrieb betrifft, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Verstoßen Beschäftigte gegen dieses Verbot, riskieren sie eine Abmahnung oder die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Erscheint ein Arbeitnehmer unter Cannabiseinfluss zur Arbeit, kann dies auch ohne betriebliches Cannabisverbot eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.

Arbeitsschutz und betriebliche Suchtprävention

Auch ohne ausdrückliches Cannabisverbot dürfen Beschäftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten. Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 ist es Beschäftigten untersagt, sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die erkennbar unter Cannabiseinfluss stehen, gem. § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht arbeiten lassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) tritt dafür ein, dass Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz gleichbehandelt werden. In beiden Fällen müsse ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein. Betriebliche Suchtprävention sei laut DGUV schon seit langem Thema der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln und damit auch von Cannabis. Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen werden sie die bestehenden Aktivitäten ausbauen – auch im Zusammenspiel mit anderen Akteurinnen und Akteuren in der Prävention.

Drogentests

Ohne Einwilligung der Arbeitnehmer darf dieser keinem Drogentest unterzogen werden. Auch mit Einwilligung des Arbeitnehmers dürfen Drogentests im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches kann dem Arbeitgeber bei gefahrgeneigten Tätigkeiten (z.B. Arbeit an Maschinen) grundsätzlich zugesprochen werden. Allerdings lässt sich aus einem Drogentest kein unmittelbarer Rückschluss auf ein missbräuchliches Konsumverhalten ziehen.

Handlungsempfehlung

Der Umgang der Beschäftigten mit Cannabis am Arbeitsplatz und auf dem Betriebsgelände kann in Einzelfällen zu neuen Spannungen im Betrieb führen. Umso wichtiger ist es, hier zeitnah klare Regeln zu statuieren, um Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts (vgl. § 106 GewO) berechtigt, den Drogenkonsum am Arbeitsplatz zu untersagen. Zugleich ist er den Beschäftigten gegenüber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet. Relevant wird dies vor allem im Bereich gefahrgeneigter Tätigkeiten oder beim Betrieb von Maschinen. Im Ergebnis ist der Cannabiskonsum arbeitsrechtlich nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol im Betrieb. Bereits bestehende betriebliche Regelungen wie etwa Betriebsvereinbarungen zum Alkoholverbot sollten hinsichtlich des Cannabiskonsums entsprechend aktualisiert und ergänzt werden.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

(3533) Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Der Entwurf ist inhaltlich ernüchternd und bleibt hinter dem Entlastungsbedürfnis von Handwerksbetrieben und den bestehenden Entlastungsmöglichkeiten zurück. Positiv ist allein die vom Handwerk geforderte und von der Bundesregierung aufgegriffene Nachjustierung des Nachweisgesetzes zu bewerten. So wird der Vorschlag umgesetzt, die Informationen an Beschäftigte anstelle in der Schriftform in ausdruckbarer Textform auszuhändigen. Die Forderung nach einer ausnahmslosen Regelung wird dagegen nicht übernommen. So soll die Formerleichterung weiterhin nicht für Betriebe gelten, die in § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelistet sind.

 Neue Fördermitglieder

(3534) Wir freuen uns sehr, seit dem 15. März zwei neue Fördermitglieder in unserer R+S-Familie dabei zu haben. Einmal begrüßen wir die Firma Carl Stahl GmbH & Co.KG aus Herbrechtingen und zum anderen die Firma Novoplast AG mit Sitz in Wallbach, Schweiz.

Weiter Informationen finden Sie unter:

http://www.stahl-gurte.de

https://www.novoplast.com

RS-Aktuell Ausgabe 2024-04
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RS-Aktuell Ausgabe 2024-03

Eine großartige R+T 2024 liegt hinter uns!

(3502) Hinter uns liegt eine großartige R+T 2024! Vom 19. bis zum 23. Februar 2024 kamen 61.155 Besucher aus 146 Ländern auf das Stuttgarter Messegelände, um Produktinnovationen live zu erleben, sich mit ausstellenden Unternehmen sowie Branchenkolleginnen  und -kollegen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

Ob R+T Innovationspreis, die Sonderschau Junge Talente, Torforum, OUTDOOR. AMBIENTE. LIVING. oder der Tag der Architektur: Die R+T 2024 bot ein umfangreiches Rahmenprogramm sowie vielfältige Möglichkeiten für Networking, Innovation und Inspiration.

Das R+T-Messeteam und wir bedanken uns bei allen Besuchern sowie den ausstellenden Unternehmen, die die R+T 2024 zu einem großartigen Event gemacht haben! Und wir danken allen, die uns an unserem Stand im Eingangsbereich Ost besucht, sich über unsere Leistungen informiert und sich uns mit uns ausgetauscht haben.

In den Ausgaben März und April der R+S finden Sie ausführliche Berichte.

Wenn Sie die R+T auch in Bewegtbildern Revue passieren lassen wollen, kann klicken Sie bitte hier:

Schon jetzt freuen wir uns auf die nächste R+T im Februar 2027!

Rückblick auf Zukunft Handwerk und IHM 2024

(3503) ZUKUNFT HANDWERK, das Kongress- und Eventformat aus dem Handwerk für das Handwerk, und die Internationale Handwerksmesse (IHM) haben vorletzte Woche auf dem Messegelände München stattgefunden: Das Programm war vollgepackt mit einer Reihe hochkarätig besetzter Veranstaltungen – unter anderem mit einer Podiumsdiskussion mit Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, einem ZDH-Forum zur Europawahl und dem Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Und, natürlich nicht zu vergessen, unser Messeauftritt mit der Innung Südbayern auf der Sonderausstellung Young Generation.

Hier finden Sie einen Rückblick auf die Veranstaltungen, Presseveröffentlichungen und Bildergalerien.

In der R+S berichten wir in der April-Ausgabe über beide Veranstaltungen.

Auftakt zum R+S Tag bei Rollladen Kutsch in Aachen

(3504) Die Auftakt-Pressekonferenz zum R+S Tag 2024 fand in diesem Jahr bei Rollladen Kutsch in Aachen, dem Betrieb des ehemaligen BVRS-Präsidenten Georg Nüssgens, statt. Neben einigen Fachjournalisten nahmen auch Vertreter von CDU, FDP und Grünen aus der Aachener Kommunalpolitik an der Betriebsbesichtigung teil und informierten sich darüber, welchen Beitrag unsere Branche zum Erreichen der Klimaziele beträgt. Klar ist dabei: Das Kühlen von Gebäuden wird zukünftig eine größere Rolle spielen als das Heizen – deswegen ist es wichtig, dass wir heute bei aktuellen Bau- oder Sanierungsprojekten Sonnenschutz mitdenken und vor allem einplanen. Einen Beitrag zur Auftakt-Pressekonferenz finden sie in der kommenden R+S.

Bedarfsabfrage Schulungen zum Einbruchschutz

(3505) Auch dieses Jahr plant der BVRS wieder in Zusammenarbeit mit Siegenia Aubi eine „Grund- und Aufbauschulung Einbruchschutz“ sowie eine „Turnusmäßige Fortbildung Einbruchschutz“ seinen Mitgliedern anzubieten. Mitgliedsbetriebe, die in der polizeilichen Errichterliste aufgenommen werden wollen und solche, die zur Beibehaltung der Eintragung eine turnusmäßige Fortbildung nachweisen müssen, können sich bis zum 15. April unter info@rs-fachverband.de melden. Wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl zusammenkommt, würde der BVRS entsprechende Seminar in Kooperation mit Siegenia Aubi vorbereiten.

„Zeit zu machen“ – Werbekampagne des Handwerks geht in die nächste Runde

(3506) Unter dem Leitmotiv „Zeit zu machen“ geht die Werbekampagne des ZDH in die nächste Runde. Mit Plakaten, Anzeigen und Bewegtbild zeigt die Kampagne, welche zentrale Rolle das Handwerk für die Zukunft Deutschlands übernimmt. Mit authentischen Bildern aus dem Arbeitsalltag von Handwerkerinnen und Handwerkern greift sie mit „Zeit zu machen“ das Selbstverständnis des Handwerks auf, Aufgaben zu erledigen und etwas zu schaffen, anstatt nur darüber zu reden.

Das Video zur Kampagne schließt mit einem Bild von 36 Handwerkerinnen und Handwerkern aus verschiedenen Gewerken – unter ihnen auch Sandra Meyer-Wörner, Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterin aus Pfullingen – die gemeinsam den Satz „Deutschland, wir haben viel vor!“ sprechen und damit die Bereitschaft des Handwerks unterstreichen, anzupacken und die Dinge in Deutschland zum positiven zu verändern.

Hier gibt’s den Spot zum Anschauen: Das Handwerk – Zeit, zu machen. 50sek Video Spot (youtube.com)

Das Handwerk setzt Imagekampagne in vierter Staffel fort

(3507) Die Imagekampagne des deutschen Handwerks wird in einer vierten Staffel von 2025 bis 2029 fortgesetzt. Das hat die Vollversammlung des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) mit zustimmender Kenntnisnahme der in der UDH-Vollversammlung vereinigten Zentralfachverbände am 29. Februar in München beschlossen.

Die neue Staffel wird von der Kreativagentur CarlNann aus Hamburg betreut. Das Handwerk setzt dabei vor allem auf die Fähigkeit der Agentur, strategische und kreative Markenführung über alle Kanäle hinweg zu denken und umzusetzen.

Die vierte Kampagnenstaffel wird auf die erfolgreichen Ergebnisse der drei bisherigen Laufzeiten seit 2010 (Scholz & Friends), 2015 (Heimat) und 2020 (DDB) aufbauen. Im Mittelpunkt steht, die Wertschätzung handwerklicher Leistung weiter zu verbessern, die zentrale Rolle des Handwerks für die Zukunft des Landes herauszustellen, über die Zukunftspotenziale handwerklicher Berufe zur persönlichen Entfaltung zu informieren sowie die gezielte Jugendansprache erneut zu verstärken.

Zum Hintergrund: Seit 2010 macht das Handwerk, unterstützt von führenden Kreativagenturen, selbstbewusst und pointiert auf sich aufmerksam und gibt einer Million Handwerksbetriebe mit ihren 5,7 Millionen Beschäftigten einen starken gemeinsamen Auftritt. Die Imagekampagne hat seit ihrem Beginn dazu beigetragen, die Wahrnehmungs- und Bedeutungswerte des Handwerks signifikant zu erhöhen. Sie gehört mit über 50 Auszeichnungen zu einer der meistprämierten Kampagnen in Deutschland.

ZDH-Vollversammlung verabschiedet Resolution

(3508) Einstimmig hat die ZDH-Vollversammlung am 29. Februar 2024 in München eine Resolution für Vielfalt und Zusammenhalt im Handwerk beschlossen, der sich der BVRS vollumfänglich anschließt. Wir stellen uns entschieden gegen Diskriminierung und setzen uns ein für Toleranz und Weltoffenheit. Lesen Sie hier die Resolution:

Für Vielfalt und Zusammenhalt

Das deutsche Handwerk ist stolz auf seine Vielfalt und seinen Zusammenhalt. Eine Million Handwerksbetriebe mit 5,7 Millionen Beschäftigten und 350.000 Auszubildenden in 130 Ausbildungsberufen bilden unser Land in seiner Leistungskraft, in seiner ganzen Breite und in allen Regionen ab.

Standortverbundenheit und Weltoffenheit sind für das Handwerk keine Gegensätze. Es sind die Grundlagen unseres Erfolgs. Denn bei uns zählt nicht, wo man herkommt, sondern was man erreichen will. Auch im Handwerk fühlen sich viele Menschen von Spaltungsversuchen in unserer Gesellschaft verunsichert, persönlich angegriffen und herabgesetzt. Diese Menschen lassen wir nicht allein. Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Form von Hetze und Rassismus und stellen uns vor unsere Beschäftigten, Auszubildenden und Unternehmerinnen und Unternehmer, wie verschieden sie auch sein mögen. Sie gehören alle zum Erfolgsteam Handwerk und verdienen Respekt und Wertschätzung.

Als bedeutende Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe liegt uns der Standort Deutschland und dessen Zukunft in einem geeinten und friedlichen Europa am Herzen. Für uns ist klar: Das Handwerk braucht einen Standort mit einem festen demokratischen, freiheitlichen, rechtsstaatlichen und weltoffenen Fundament. Demokratiefeindliche und rassistische Debatten schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch dem deutschen Handwerk.

Für uns ist auch klar: Das Handwerk braucht einen Standort, für den eine mutige und verantwortungsvolle Politik neue Chancen eröffnet. Wir brauchen eine Politik, die Probleme anpackt und dadurch neues Vertrauen gewinnt. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit, für größere Bildungschancen und bessere Integration. Mit Vielfalt, Zusammenhalt und Reformbereitschaft schaffen wir neuen Zukunftsmut für unser Land.

BVRS-Partner Ampere informiert: Wichtige Frist bis 31. März für reduzierte StromNEV-Umlage

(3509) In der aktuellen Entwicklungsphase des Energiemarktes steht insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch eine bedeutende Chance zur Kostenoptimierung im Vordergrund. Bis zum Stichtag des 31. März haben Betriebe, die an einer ihrer Verbrauchsstellen im Jahr 2023 über eine Gigawattstunde Strom selbst verbraucht haben, die Möglichkeit, sich signifikante finanzielle Vorteile zu sichern. Durch eine Meldung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber können diese Unternehmen eine reduzierte Umlage gemäß § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Anspruch nehmen.

Die Differenzierung zwischen selbstverbrauchtem und an Dritte weitergeleitetem Strom ist ein wesentlicher Bestandteil des Meldeverfahrens. In der Regel wird dieser Unterschied mittels geeichter Zähler erfasst. Eine exakte Abgrenzung ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung die Möglichkeit einer Umlagereduzierung seitens des Netzbetreibers verwehrt werden kann.

Die sogenannte „Letztverbrauchergruppe B“, Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als einem GWh an selbstverbrauchter Energie, profitiert von einem reduzierten Umlagesatz. Während die Basisgruppe A einen Satz von 0,417 ct/kWh entrichtet, ermöglicht eine rechtzeitige Meldung an den Verteilnetzbetreiber für die Gruppe B einen reduzierten Satz von 0,05 ct/kWh. Bei einigen Netzbetreibern kann die Meldung in deren Online-Portal vornehmen oder müssen ein vorgefertigtes Formular ausfüllen – eine gesetzliche Formvorgabe gibt es hier nicht.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die zusätzlich eine Stromkostenbelastung von mindestens vier Prozent des Umsatzes nachweisen können, eröffnet sich die Einstufung in die Letztverbrauchergruppe C. Diese Gruppe ist berechtigt, für den Verbrauch über ein GWh einen noch günstigeren Umlagesatz von 0,025 ct/kWh in Anspruch zu nehmen, wofür jedoch eine gesonderte, schriftliche Meldung mit Wirtschaftsprüfertestat erforderlich ist.

Exklusiv für Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz:

Alle Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz können ihre Energierechnung von unabhängigen Experten prüfen lassen, um weitere Einsparpotentiale auszuloten. Melden Sie sich dazu mit dem Stichwort „Mitglieder-Vorteil“ an die Mitgliedsberater der Ampere AG: Tel.: 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail: energie@ampere.de.

Online-Montage-Aufbauseminar des VFF am 24. April

(3510) Das erste der beiden jährlichen Online-Montage-Aufbauseminare der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren findet am 24. April 2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr als Onlineseminar statt. Die Veranstaltung gehört zum verpflichtenden Schulungskonzept zur Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse von Montageverantwortlichen im Turnus von vier Jahren, kann aber auch von Nichtmitgliedern der Gütegemeinschaft genutzt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Montageverantwortliche, Planer, Fachplaner und Projektleiter. Das zweite Online-Aufbauseminar Montage in diesem Jahr findet am 4. September statt.

Die vier Themenschwerpunkte der Referenten Martin Heßler, Wolfgang Jehl, Felix Fischbacher und Torsten Voigt, alle ift Rosenheim, lauten:

  1. Montage von Fenstern im Altbau, fachgerechte Fenstermontage im Bestand: Chancen, Herausforderungen und Lösungen.
  2. Fensterbefestigung – Fallunterscheidung im Detail, Abgrenzung, Erläuterung und Dimensionierung der Standardfälle 1 und 2 sowie des Sonderfalls und Nutzung des ift-Montageplaners.
  3. Absturzsicherheit: Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Absturzsicherheit.
  4. Schadensfälle zur Kopplung und Profilverbreiterung (Schaden-fälle, Gutachten, Technik) und Vorstellung der Projektstudie Profilverbreitungen.

Die Teilnahmegebühren betragen für Gütemitglieder 295,00 Euro, für Mitglieder der Partnerverbände 395,00 und Nicht-Mitglieder 495,00 €, jeweils zzgl. ges. MwSt. Fragen zum Seminar beantwortet Ulrike Döbel unter ral@window.de. Weitere Infos unter www.window.de.

ZDH-Umfrage zu aktuellen Herausforderungen

(3511) Anfang Februar hat der ZDH eine Umfrage zu aktuellen Herausforderungen im Handwerk durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse. Schwerpunkte der Umfrage unter den teilnehmenden 4.448 Betrieben waren die konjunkturelle Lage, aktuelle Belastungen und die Europawahlen. Die Handwerksbetriebe erwarten, dass ihre Umsätze im ersten Halbjahr des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich rückläufig sein werden. Die große Unsicherheit im Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung und politischen Entscheidungen führt bei den Handwerksbetrieben vor allem zu einer starken Zurückhaltung bei Investitionen.

Praxistest zur Nachhaltigkeit: Handwerksbetriebe gesucht!

(3512) Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungrichtlinie (CSRD) droht auch Handwerksbetrieben, die gar nicht direkt berichtspflichtig sind, neue Bürokratie: Denn sie erreichen Fragebögen von Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Ein freiwilliger, einheitlicher Berichtsstandard kann hier für Entlastung sorgen. Gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden sucht unser Dachverband ZDH bis zum April Betriebe, die diesen freiwilligen Bericht auf Mittelstands- und Praxistauglichkeit testen. Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme am Praxistest finden Sie hier.

UDH-Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche“

(3513) Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der UDH das Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzende Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung durch die Fachverbände und Innungen nicht ersetzen. Nähere Infos unter www.zdh.de.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

(3514) Für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gibt es einen neuen Info-Flyer, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun publiziert hat und den Sie hier herunterladen können.

Inklusionspreis 2024 – Bewerbungsphase läuft bis 31. März 2024!

(3515) Auch in diesem Jahr wird wieder der Inklusionspreis der Wirtschaft verliehen. Die Initiatoren des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Charta der Vielfalt, das UnternehmensForum sowie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Ausgezeichnet werden herausragende Beispiele unternehmerischer Praxis bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die zum Nachahmen einladen. Bis Ende März können Betriebe für den Preis vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Weitere Informationen und das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter: www.inklusionspreis.de.

Einführung Qualifizierungsgeld für Weiterbildung Beschäftigter

(3516) Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung wurde das neue Instrument des Qualifizierungsgeldes beschlossen. Es soll der strukturwandelbedingten Weiterbildung von Beschäftigten dienen, sofern diese einer nachhaltigen Weiterbeschäftigung im Betrieb dient. Für die Weiterbildung von Beschäftigten der meist kleineren Handwerksbetriebe dürften allerdings die Vorschriften nach § 82 SGB III zumeist die günstigere Variante in Bezug auf die Förderhöhe darstellen, da dort für kleine Betriebe eine höhere Förderung möglich ist. Gleichwohl kann das Qualifizierungsgeld eine Möglichkeit der Förderung darstellen, da keine Maßnahmezertifizierung notwendig ist.

Allerdings stellt die Voraussetzung, dass ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung vorliegt, eine Hürde für Handwerksbetriebe dar. Daran wird vermutlich auch die Regelung nichts ändern, nach der in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten statt einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers ausreichend ist.

Die Regelungen zu Qualifizierungsgeld treten zum 1. April 2024 in Kraft. Einen aktualisierten Überblick über Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten finden Sie hier bzw. in dem entsprechenden Flyer.

Öffnung der akademischen Begabtenförderung für die berufliche Bildung

(3517) Im Rahmen einer neuen Förderung durch das BMBF öffnen viele akademische Begabtenförderungswerke ihre Angebote künftig auch für begabte Auszubildende. Dies kann ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sein. Die meisten der 13 akademischen Begabtenförderungswerke haben seit Anfang 2024 damit begonnen, Pilotprojekte zur Förderung von begabten Auszubildenden zu entwickeln. Finanziert werden die Vorhaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel des BMBF ist es, dass die Angebote der Werke künftig nicht mehr nur akademischen Talenten vorbehalten sein sollen, sondern allen Talenten offenstehen. Dadurch beabsichtigt das BMBF die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zu stärken und die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen. Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw), kooperiert als eines der 13 akademischen Werke dabei unmittelbar mit der Stiftung für Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB). Der Deutsche Handwerkskammertag ist neben der Deutschen Industrie- und Handelskammer und dem Bundesverband der Freien Berufe Gesellschafter der SBB. In einem Pilotprojekt sollen ab 2025 jährlich insgesamt 25 Stipendiaten bzw. Stipendiatinnen aufgenommen werden. Diese sollen die – in der akademischen Förderung derzeit übliche – monatliche Bildungspauschale von 300 Euro sowie Zugang zu passgenauen Angeboten der ideellen Förderung erhalten. Weitere Pilotprojekte bieten beispielsweise christliche Werke wie das Cusanuswerk oder politische Einrichtungen wie die Friedrich-Naumann-Stiftung oder die Konrad-Adenauer Stiftung. Parallel dazu plant das BMBF, eine übergeordnete und zusammengefasste Kommunikationsstrategie für die heterogenen Angebote der akademischen Werke zu erarbeiten, damit interessierte (künftige) Auszubildende sowie die Akteure der Berufsorientierung einen leichten Zugang zu den Informationen zu den vielfältigen Angeboten der Werke erhalten. Weitere Hintergrundinformationen sowie Links zu den akademischen Werken finden Sie auf den Seiten des BMBF: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/pilotfoerderung-baff/pilotfoerderung-baff.html                                 

 Ratspräsidentschaft verschiebt Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz

(3518) Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat kurzfristig entschieden, den umstrittenen Trilogkompromiss zum EU-Lieferkettengesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Dieser Schritt zeigt, dass der Kompromiss nicht mehrheitsfähig ist. Das Handwerk wird daher den Druck auf die EU-Botschafter aufrechterhalten. Weil sich abzeichnete, dass Deutschland sowie wahrscheinlich Italien und einige kleinere Mitgliedstaaten sich zumindest enthalten würden, wäre die notwendige qualifizierte Mehrheit von mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung verfehlt worden. Dieses Risiko wollte die Ratspräsidentschaft nicht eingehen. Im Vorfeld hatten der ZDH und andere Wirtschaftsverbände bei den jeweiligen Partnern in den wichtigen Mitgliedstaaten (z.B. Polen, Italien und Frankreich) um Unterstützung gegen das Gesetz geworben. Die Tatsache, dass die Abstimmung verschoben werden muss, ist ein Erfolg. Die belgische Ratspräsidentschaft will die betroffenen Mitgliedstaaten zur Einwilligung bewegen. Sollte sich weiterhin keine Mehrheit abzeichnen, müsste die Trilogeinigung neuverhandelt werden. In diesem Fall könnte das Gesetz nicht bis zum Ende der Wahlperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden.

Runder Geburtstag

(3519) Am 14. April wird der BVRS-Vizepräsident und Obermeister der Innung Sachsen-Anhalt Matthias Klenner 65 Jahre jung.

Herzliche Glückwünsche nach Klostermansfeld!

RS-Aktuell Ausgabe 2024-03
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RS-Aktuell Ausgabe 2024-02

Nur noch wenige Tage bis zur R+T 2024!

(3494) Nur noch ein paar Tage – dann startet nach sechs Jahren endlich wieder eine R+T in Präsenzform. Sie findet von Montag, den 19. Februar, bis Freitag, den 23. Februar, statt.

Das Messeteam der Landesmesse Stuttgart, die Aussteller, die beiden anderen Trägerverbände ITRS und BVT Tore und wir können es kaum erwarten. Das BVRS-Geschäftsstellen-Team steckt in den letzten Vorbereitungen und hat Ihnen nachfolgend wichtige Infos zusammengetragen:

Kostenlose Tickets:

Unter www.rt-expo.de/tickets  können Sie sich eine kostenlose Tageskarte für die Teilnahme an der R+T 2024 sichern.

Und so geht‘s:

  • Ticketshop aufrufen: rt-expo.de/tickets
  • Legen Sie kein Ticket in den Warenkorb, sondern geben Sie den Code direkt in das Feld unter den Öffnungszeiten ein

3)            BVRS-Messe-Ticket-Code eingeben: RT24RSMAGAZIN

4)            Daten eintragen

5)            Eintrittskarte ausgedruckt oder digital zur Messe mitbringen

Der Code ist mehrfach einlösbar.

Neue R+T-App:

Mit der neuen R+T App können Sie Ihren Messebesuch optimal planen. Schon im Vorfeld Ihres Besuchs stehen Ihnen Ausstellerlisten, Hallenpläne, Programmübersichten und weitere Features mit der kostenlosen R+T App zur Verfügung. Die App ist in allen gängigen App-Stores verfügbar!

Der BVRS auf der R+T:

Der BVRS wird zur R+T 2024 seinen Stand wieder im Eingangsbereich Ost des Messegeländes haben. Kern des Auftritts ist der Basis-Stand (EO333) und die dazugehörige Lounge (EO337). Für unsere Mitglieder halten wir dort wieder einen besonderen Messeführer mit der Lage der Stände unserer Fördermitglieder bereit. Für Imbiss und Erfrischungsgetränke in der RS-Lounge ist gesorgt. 

Ein besonderes Highlight ist wieder die Ausstellungsfläche für die Sonderschau Junge Talente 2024 (EO331). Die „Jungen Talente“ werden für ihre Bestleistungen bei den Gesellen- und Meisterprüfungen der letzten Jahre publikumswirksam geehrt, nämlich während des Verbandsabends am Donnerstag – übrigens ebenso Träger des qih-Qualitatssiegels. Fester Bestandteil ist auch wieder ein Besuch der Berufsschulklassen auf dem Messestand. Neu ist eine Sonderfläche, auf der unser Transferpartner Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (MDZH) digitale Lösungen für unser Gewerk präsentiert (EO329).

Erneut bieten wir an den Messetagen gemeinsam mit dem MDZH und weiteren Partnern Kurzvorträge an, bei denen die Referenten über aktuelle Themen berichten werden.

So wird Matthias Imdahl vom MDZH den „Nachhaltigkeits-Piloten“ des MDZH vorstellen (Mittwoch, 21. Februar, von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr) und das neue E-Learning-Programm „Digitale Mitarbeitergewinnung“ (Donnerstag, 22. Februar, von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr) präsentieren.

Hinweisen möchten wir auch auf den Vortrag von Werner Gräf, dem 2. Vorsitzenden des Verbands deutscher Sonnenschutzreiniger, am Dienstag, 20. Februar, von 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr. Werner Gräf spricht zu dem Thema „Ja zu mehr Nachhaltigkeit und Energieeinsparung – Reinigung und Pflege von Sonnenschutz“.

Ein ganz besonderes Highlight erwartet Sie am Mittwoch, 21. Februar, von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr: Carmen Franke, Inhaberin des Berliner Mitgliedsbetriebs Glück & Franke und Mitglied im Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit des BVRS, erläutert im Interview mit Hauptgeschäftsführer Ingo Plück, wie sie sehr erfolgreich mit dem Projekt „Future Check“ für mehr Kundenzufriedenheit und Mitarbeitermotivation gesorgt hat. Ein Thema, das für jeden R+S-Betrieb interessant sein dürfte und ideal am Ende eines spannenden Messetags liegt.

Zudem ist der BVRS wieder Gastgeber und Schirmherr des R+T-Smart Home Forums, bei dem täglich Vorträge und Diskussionsrunden über die vielen Möglichkeiten auf diesem Gebiet angeboten werden. Das Programm des Smart Home Forums finden Sie hier. Das Smart Home Forum startet am Montag infolge der Messeeröffnung erst um 13.00 Uhr, an den anderen Tagen bereits um 12.00 Uhr.

Am Donnerstag, den 22. Februar, findet ab 18.00 Uhr wie gewohnt wieder der Verbandsabend an unserem Stand statt – seien Sie herzlich willkommen. Aufgrund aktuell geänderter Sicherheitsstandards der Messe bitten wir alle Teilnehmer, bereits vor 18 Uhr auf dem Messegelände zu sein, da ein Zugang nach 18 Uhr nur nach Anmeldung erfolgen kann. Sollte Ihnen eine Anwesenheit vor 18 Uhr nicht möglich sein, bitten wir um kurzfristige Übermittlung der teilnehmenden Personen mit Vor- und Zuname. Diese Daten werden dem Sicherheitspersonal gemeldet, um einen reibungslosen Zugang zu ermöglichen.

 Am Nachmittag des gleichen Tages findet unser Obermeisterstammtisch statt. Last but not least empfangen wir unsere Senioren am Stand. Die Einladungen zu unseren Veranstaltungen haben wir in den letzten Wochen verschickt.

Wer ist Aussteller?

Sie möchten wissen, wer auf der R+T 2024 wo ausstellt? Das aktuelle Ausstellerverzeichnis finden Sie hier

R+T-Innovationspreis – Präsentation auf dem BVRS-Stand:

Der R+T Innovationspreis zeichnet 2024 bereits zum zwölften Mal die neuesten, zukunftsweisenden technischen Entwicklungen, großartige Designs oder besonders nachhaltige und energieeffiziente Produkte aus. Erfahren Sie hier, wer nominiert ist.

Der Innovationspreis wird am Vorabend zum ersten Messetag, also am Sonntagabend, verliehen. Leider besteht Zutritt zu dieser Veranstaltung nur auf besondere Einladung. Jedoch präsentieren sich die Preisträger aus dem Rollladen- und Sonnenschutzbereich auf dem BVRS-Stand und zwar am Montag, 19. Februar, von 10.30 Uhr bis 12.40 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr sowie am Dienstag, 20. Februar, von 10.00 Uhr bis 11.55 Uhr sowie von 15.30 Uhr bis 16.25 Uhr.

Rahmenprogramm:

Auch und gerade diese R+T wartet mit einem vielseitigen und spannenden Rahmenprogramm auf. Alle aktuellen Details finden Sie hier.

Anreise, Unterkunft, Freizeit:

Auf welchem Weg Sie das Messegelände am besten erreichen, wo Sie eine geeignete Unterkunft finden und was Sie in der Freizeit unternehmen können, erfahren Sie hier.

Bitte beachten Sie: Während der Laufzeit der R+T 2024 werden die S-Bahn-Linien S2 und S3 zwischen Stuttgart-Rohr und Filderstadt aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn nicht verkehren. Die Messe Stuttgart empfiehlt daher, auf die Stadtbahn-Linie U6 oder das Auto umzusteigen. Nähere Infos zu den genannten Einschränkungen finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Alle weiteren Informationen zu unserem Auftritt, aber natürlich auch zu allen anderen Aktivitäten auf der Messe und den Produktneuheiten der Aussteller, finden Sie in der Januar/Februar-Ausgabe der R+S. Außerdem finden Sie an unserem Messestand immer einen tagesaktuellen Überblick über alle Programmpunkte.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Stuttgart!

R+S-Handwerk wieder auf Internationaler Handwerksmesse in München – Zweite Ausgabe der Zukunft Handwerk

(3495) Direkt im Anschluss an die R+T dreht sich das Messekarussell schnell weiter: Nämlich vom 28. Februar bis zum 3. März bei der alljährlichen Internationale Handwerksmesse in München. Die Innung Südbayern und der BVRS werden den Ausbildungsberuf Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in wieder auf der Sonderausstellung Young Generation präsentieren.

Parallel, vom 28. Februar bis zum 1. März, öffnet im Internationalen Congress Center München zum zweiten Mal der Kongress Zukunft Handwerk seine Pforten. Es ist die erste und größte Veranstaltung aus dem Handwerk und für das Handwerk, die Praktiker, Start-ups, Wirtschaft und Politik mit Handwerksbetrieben zusammenbringt.

Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk: Digitalisierung im Betriebsalltag

(3496) Ob Fachvorträge, Workshops, Online-Seminare, Präsenz- oder Train-the-Trainer-Schulungen: Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk – Transferpartner des BVRS – informiert mit vielfältigen Veranstaltungsformaten über die Digitalisierung und ihre Chancen im Handwerk. Vorläufig bis zum Juli besteht Gelegenheit, sich in unterschiedlichen Online-Formaten kostenfrei zu informieren. Die Veranstaltungsübersicht finden Sie hier.

Spitzenverbände fordern Befreiungsschlag – Brandbrief an Bundeskanzler Scholz

(3497) Jetzt braucht es ein echtes Aufbruchssignal: In einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz fordern die vier Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – entschlossene Reformen, einen echten Befreiungsschlag bei der Bürokratie, verlässliche Rahmenbedingungen für Planungssicherheit und eine Wirtschaftspolitik, die endlich wieder Anreize für Investitionen und Leistung setzt. Der Reformstau und die angespannte Stimmung im Land, im Mittelstand und im Handwerk hängen zusammen, so ZDH-Präsident Dittrich. Für Politik gilt daher: Es ist Zeit, zu machen! Zeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken, machbare Etappenziele zu setzen und klarzumachen, dass Deutschland deutlich mehr kann als nur Mittelmaß.

Der Brief ist in der kommenden Ausgabe der R+S abgedruckt. Ein Video mit einem Interview mit Präsident Dittrich hierzu finden sie hier.

New Bridge Program der Atlantik-Brücke

(3498) Das „New Bridge Program“ der Atlantik-Brücke fördert zehntägige Studienreisen für junge Berufstätige in die USA.

Als gemeinnütziger und überparteilicher Verein verfolgt die Atlantik-Brücke das Ziel, den transatlantischen Dialog zwischen Deutschland, Europa und Amerika zu vertiefen.

Mit dem „New Bridge Program“ der Atlantik-Brücke erhalten junge Berufstätige im Alter von 25 bis 35 Jahren die Möglichkeit vom 6. bis 16. Juni 2024 an einer zehntägigen, vollfinanzierten Studienreise in die USA teilzunehmen. Das Programm beinhaltet neben Vorbereitungsaktivitäten in Berlin, Informations- und Gesprächstermine mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Besuche von Institutionen in Washington DC und den amerikanischen Südstaaten. Über das Nominierungsformular können bis Mittwoch, den 28. Februar 2024, bis zu drei Kandidaten nominiert werden. Das Nominierungsformular können Sie unter dem folgenden Link erreichen: https://de.newbridgeprogram.org/

„Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten“: 4. Förderaufruf der Sozialpartner-Richtlinie

(3499) Der vierte Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten“ ist gestartet. Bis zum 15. März 2024 können z.B. von Arbeitgeberverbänden, Unternehmen und Bildungswerken der Wirtschaft Interessensbekundungen eingereicht werden. Ziel der von BMAS mit BDA und DGB gesteuerten Richtlinie ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern. Die Projektträger, die im Rahmen der Richtlinie aktiv werden möchten, müssen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz oder Einbezug der Tarif- oder Betriebspartner zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen nachweisen.

Der 4. Förderaufruf setzt zwei thematische Schwerpunkte:

  • Weiterbildung in Teilzeit
  • Nachhaltigkeit

Interessenbekundungen zu den bisherigen Themenschwerpunkten bleiben ebenfalls möglich und sind weiterhin ebenso erwünscht:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Die Richtlinie wird von einer Regiestelle begleitet. Sie nimmt unter anderem die Aufgabe wahr, potentielle Antragsteller zu beraten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur

(3500) Eine Antragstellung setzt verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFA eingeben. Hier entsteht mit der Reform eine neue Aufgabe für Fachunternehmen. Eine Eingabe der technischen Daten durch Antragstellende selbst ist nicht mehr möglich. Durch diese Änderung sollen potentielle Fehlerquellen (z.B. irrtümliche technische Angaben zu Anlagen und Maßnahmen) im Antragsprozess ausgeschlossen und die Antragstellung – im Sinne aller Beteiligten – weiter beschleunigt werden. Die abschließende Antragstellung erfolgt durch die Antragsteller selbst unter Angabe der BzA-ID (KfW) bzw. TPB-ID (BAFA), die das registrierte Fachunternehmen oder der oder die Energieeffizienz-Experten zuvor generiert haben. Ebenso wird mit dieser Umstellung die Fachunternehmererklärung abgelöst, die bislang bei BAFA-Anträgen zur Förderung von Heizungen analog auszufüllen war. Zum Start ist für Fachunternehmen nur einmalig erforderlich, ein Profil anzulegen – auf der neuen Fachunternehmen-Registrierung der Deutschen Energie-Agentur: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/. Mehr Informationen finden Sie auf www.kfw.de/prueftool.

Runde Geburtstage

(3501) Christoph Trenkler, Vorstandsmitglied und Delegierter der Innung Südbayern zum Bundesverband, feiert am 21. Februar seinen 60. Geburtstag.

Susanne Walter, Obermeisterin der Innung Baden, wird am 3. März 50 Jahre jung.

Herzliche Glückwünsche aus Bonn nach Ebersberg und Müllheim!

RS-Aktuell Ausgabe 2024-02
RS-Aktuell Ausgabe 2024-02
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RS-Aktuell Ausgabe 2024-01

R+T 2024 in greifbarer Nähe!

(3479) Nur noch gut einen Monat – dann startet nach sechs Jahren endlich wieder eine R+T in Präsenzform. Sie findet von Montag, den 19. Februar, bis Freitag, den 23. Februar, statt.

Das Messeteam der Landesmesse Stuttgart, die Aussteller, die beiden anderen Trägerverbände ITRS und BVT Tore und wir können es kaum erwarten. Wir vom BVRS-Geschäftsstellen-Team stecken mitten in den Vorbereitungen und haben Ihnen nachfolgend wichtige Infos zusammengetragen:

Kostenlose Tickets:

Unter www.rt-expo.de/tickets können Sie sich schon heute eine kostenlose Tageskarte für die Teilnahme an der R+T 2024 sichern.

Und so geht‘s:

1)            Ticketshop aufrufen: www.rt-expo.de/tickets 

2)            BVRS-Messe-Ticket-Code eingeben: RT24RSMAGAZIN

3)            Daten eintragen

4)            Eintrittskarte ausgedruckt oder digital zur Messe mitbringen

Der Code ist mehrfach einlösbar.

Neue R+T-App:

Mit der neuen R+T App können Sie Ihren Messebesuch bereits jetzt optimal planen. Schon im Vorfeld Ihres Besuchs stehen Ihnen Ausstellerlisten, Hallenpläne, Programmübersichten und weitere Features mit der kostenlosen R+T App zur Verfügung. Die App ist ab sofort in allen gängigen App-Stores verfügbar!

Der BVRS auf der R+T:

Der BVRS wird zur R+T 2024 seinen Stand wieder im Eingangsbereich Ost des Messegeländes haben. Kern des Auftritts ist der Basis-Stand (EO333) und die dazugehörige Lounge (EO337). Für unsere Mitglieder halten wir dort wieder einen besonderen Messeführer mit der Lage der Stände unserer Fördermitglieder bereit. Für Imbiss und Erfrischungsgetränke in der RS-Lounge ist gesorgt. 

Ein besonderes Highlight ist wieder die Ausstellungsfläche für die Sonderschau Junge Talente 2024 (EO331). Die „Jungen Talente“ werden für ihre Bestleistungen publikumswirksam geehrt – voraussichtlich während des Verbandsabends am Donnerstag. Fester Bestandteil ist auch wieder ein Besuch der Berufsschulklassen auf dem Messestand. Neu ist eine Sonderfläche, auf der unser Transferpartner Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (MDZH) digitale Lösungen für unser Gewerk präsentiert (EO329).

Erneut bieten wir an den Messetagen gemeinsam mit dem MDZH und weiteren Partnern Kurzvorträge an, bei denen die Referenten über aktuelle Themen berichten werden. Zudem ist der BVRS wieder Gastgeber des R+T Smart Home Forums, bei dem täglich Vorträge und Diskussionsrunden über die vielen Möglichkeiten auf diesem Gebiet angeboten werden.

Bitte schon jetzt vormerken: Am Donnerstag, den 22. Februar, findet ab 18.00 Uhr wie gewohnt wieder der Verbandsabend an unserem Stand statt – seien Sie herzlich willkommen. Außerdem planen wir für den Nachmittag des gleichen Tages einen Obermeisterstammtisch. Last but not least empfangen wir unsere Senioren am Stand.

Die Einladungen zu unseren Veranstaltungen werden in den nächsten Tagen verschickt.

Wer ist Aussteller?

Sie möchten wissen, wer auf der R+T 2024 wo ausstellt? Das aktuelle Ausstellerverzeichnis finden Sie hier.

Innovationspreis:

Der R+T Innovationspreis zeichnet 2024 bereits zum zwölften Mal die neuesten, zukunftsweisenden technischen Entwicklungen, großartige Designs und besonders nachhaltige und energieeffiziente Produkte aus. Erfahren Sie hier, wer nominiert ist.

Rahmenprogramm:

Auch und gerade diese R+T wartet mit einem vielseitigen und spannenden Rahmenprogramm auf. Alle aktuellen Details finden Sie hier.

Anreise, Unterkunft, Freizeit:

Auf welchem Weg Sie das Messegelände am besten erreichen, wo Sie eine geeignete Unterkunft finden und was Sie in der Freizeit unternehmen können, erfahren Sie hier.

Bitte beachten Sie: Während der Laufzeit der R+T 2024 werden die S-Bahn-Linien S2 und S3 zwischen Stuttgart-Rohr und Filderstadt aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn nicht verkehren. Die Messe Stuttgart empfiehlt daher, auf die Stadtbahn-Linie U6 oder das Auto umzusteigen. Nähere Infos zu den genannten Einschränkungen finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zu unserem Auftritt, aber natürlich auch zu allen anderen Aktivitäten auf der Messe und den Produktneuheiten der Aussteller, finden Sie in der kommenden Januar/Februar-Ausgabe der R+S. Darüber hinaus halten wir vom BVRS Sie natürlich weiterhin über unsere Newsletter und weiteren Kommunikationskanäle auf dem Laufenden.

Auf Wiedersehen im Februar in Stuttgart!

Rollladen- und Sonnenschutz-Tag 2024

(3480) Der Rollladen- und Sonnenschutz-Tag hat sich in den vergangenen Jahren zu einer echten Erfolgsgeschichte für unsere Branche entwickelt. 2024 schreiben wir diese Geschichte weiter.

Rund um den kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März erzeugen wir mit einer breiten Medien-Kampagne Aufmerksamkeit für R+S-Betriebe und deren Produkte.

Der R+S-Tag 2024 steht unter dem Motto „Nachhaltig für eine gute Zukunft“. Wurde das Thema Nachhaltigkeit in der Vergangenheit zumeist als reines Werbewort überstrapaziert, hat echtes nachhaltiges Wirtschaften inzwischen einen hohen Stellenwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu greifen wir den Leitgedanken der kommenden R+T Messe auf, die unter dem Motto: „Zukunft. Nachhaltig. Gestalten.“ am 19. Februar 2024 ihre Pforten öffnen wird.

Wie wir wissen, tragen die Produkte unserer Branche erheblich zum Energiesparen und damit zum Klimaschutz bei. Intelligente Steuerungen erhöhen das Potenzial enorm und die hohe Qualität bei Produktion und Einbau der Produkte garantiert lange Lebenszeiten.

Alle RS-Fachbetriebe erhalten rechtzeitig zum Kampagnen-Start ein Aktionspaket bestehend aus Briefaufklebern, Plakaten, Muster-Pressetexten und Anzeigenvorlagen kostenlos zugeschickt. Wir freuen uns, wenn sie sich an der Kampagne beteiligen und den Rückenwind unserer Aktivitäten rund um den R+S-Tag für sich nutzen.

I.H.M. und Zukunft Handwerk | Kongress: Der Treffpunkt für alle aus dem Handwerk

(3481) ZUKUNFT HANDWERK findet vom 28. Februar bis 1. März 2024 in München statt und ist die erste und größte Veranstaltung aus dem Handwerk und für das Handwerk, die Praktiker, Start-ups, Wirtschaft und Politik mit Handwerksbetrieben zusammenbringt. Weitere Informationen finden Sie unter www.zukunfthandwerk.com

Vom 28. Februar bis 3. März findet ebenfalls in München die internationale Handwerksmesse mit dem traditionellen Gemeinschaftsstand der Innung Südbayern und des BVRS auf der Sonderschau Young Generation statt. Nähre Infos unter www.ihm.de,

Entlastungsperspektiven für Handwerksbetriebe gefordert

(3482) Die Handwerksorganisationen in Deutschland üben hohen Druck auf die Politik aus, um spürbare Entlastungsperspektiven für Betriebe und Beschäftigte zu erreichen. Dazu setzen sie auf den intensiven Austausch mit Regierungsspitzen, Ministerien und Abgeordneten. Über diese Zugänge hat unser Dachverband in den vergangenen Monaten gemeinsam einiges bewegt, auch wenn es sehr viel Hartnäckigkeit erfordert, bis es zu echten Fortschritten kommt.

Angesichts der angespannten Belastungssituation muss dieser Druck aufrechterhalten werden. Dazu sind – neben den direkten Gesprächen mit der Politik – weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erforderlich, um die Forderungen des Handwerks mit Nachdruck zu vermitteln. Es geht darum, sichtbare Zeichen für einen Belastungsstopp sowie mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit zu setzen.

So hat der ZDH hier Vorlagen bereitgestellt, damit Betriebe und Organisationen an der geplanten Aktion am 19. Januar 2024 teilnehmen können. Auf mehrfache Anregung wurde der Downloadordner inzwischen um ein zusätzliches Motiv zum Thema „Planbarkeit und Verlässlichkeit“ ergänzt.

Bei seinen Aktivitäten setzt der ZDH zudem auf ein konzertiertes Vorgehen der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft. Der ZDH stimmt derzeit mit BDA, BDI und DIHK ein gemeinsames Schreiben an den Bundeskanzler ab. Ziel ist es, im engen Schulterschluss der Spitzenverbände auf die zugespitzte Situation in der deutschen Wirtschaft hinzuweisen und spürbare Entlastungen sowie ein wirtschaftspolitisches Umsteuern der Bundesregierung einzufordern.

In wenigen Wochen gibt es dann erneut ein Angebot für eine betriebsbezogene Partizipation. Mittels einer Postkartenaktion sollen Betriebe und Beschäftigte die Möglichkeit bekommen, Kernforderungen des Handwerks direkt an die Bundesregierung zu adressieren. Zum Anschub stellt der ZDH der Handwerksorganisation eine Gesamtauflage von 120.000 Exemplaren zur Verfügung, die Marketing Handwerk um den 26. Januar 2024 anteilig an alle Handwerkskammern und Zentralfachverbände ausliefert.

Als weitere kommunikative Maßnahme wird der ZDH Mitte Februar mit einer pointierten Aktion im Berliner Regierungsviertel ein Zeichen für den Bürokratieabbau setzen. Geplant ist, starke und aufmerksamkeitsstarke Bilder zu produzieren, die auch in den Medien entsprechende Verbreitung finden.

Beim Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft am 1. März 2023 im Rahmen von IHM und ZUKUNFT HANDWERK wird das Handwerk dann erneut Gelegenheit haben, die Forderungen des Handwerks direkt an den Bundeskanzler zu adressieren und konkrete Antworten einzufordern.

Angebote für Organisationen und Betriebe

 (3483) Informationen, Publikationen, Handreichungen, Veranstaltungen und Sonderumfragen: Das digitale Service-Angebot unseres Dachverbandes ZDH bietet Handwerksorganisationen und Betrieben einen Rundumblick über die wichtigsten Themen und aktuelle Entwicklungen. Von der Kassenführung über das Energiemanagement bis hin zu unterschiedlichen Seminar-Reihen finden Sie hier alles konzentriert, was das Handwerk bewegt. Reinklicken lohnt sich!

Online-Schulungen zur Nachhaltigkeit im Handwerk

(3484) Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) bietet neue Termine für Online-Schulungen im Handwerk an. Handwerksbetriebe und KMU erhalten einen praxisnahen Einstieg in die für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen. Für jedes Schwerpunktthema stehen drei Termine zur Auswahl. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.

Sonderumfrage zum EU-Binnenmarkt

(3485) Wie schon in der letzten RS-Aktuell hervorgehoben, widmet sich der ZDH dieses Jahr aus Anlass seines 30-jährigen Bestehens dem EU-Binnenmarkt. Die Europäische Union möchte den Binnenmarkt weiterentwickeln, Hindernisse weiter abbauen und den europäischen Markt wettbewerbsfähiger machen. Im März 2024 sollen dazu neue Fakten und ggf. auch legislative Vorschläge vorgelegt werden.

Der ZDH möchte die Interessen der Betriebe des Handwerks in die Diskussion über den EU-Binnenmarkt und seine zukünftige Ausgestaltung einbringen. Der ZDH setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung des Binnenmarktes ein. Für seine politische Arbeit braucht er belastbare Zahlen und Informationen. Wir bitten Sie daher um Teilnahme an der ZDH-Umfrage zur Nutzung des EU-Binnenmarkts. Sie ist als reine Online-Umfrage konzipiert und unter https://zdh-umfragen.de/eu-binnenmarkt/ erreichbar. Der Abschluss der Befragung ist bis zum 31. Januar 2024 vorgesehen.

Teilqualifizierungen im Handwerk

(3486) Die Ergebnisse der ZDH-Facharbeitsgruppe „Flexible Wege der Weiterbildung im Handwerk“ zum Thema Teilqualifizierung sind in einem Strategiepapier gebündelt. Auf dieser Grundlage sollen in einem nächsten Schritt erste Teilqualifizierungen für Handwerksberufe erarbeitet werden. Ausgehend von intensiven Befassungen mit möglichen Flexibilisierungen von Weiterbildungsangeboten im Handwerk in den zurückliegenden Monaten hatte der ZDH diese handwerksinterne Fach-AG eingerichtet.

Zwischenzeitlich hat die Fach-AG das Thema Teilqualifizierungen umfänglich beraten und hierfür ein einheitliches, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch relevantes Verständnis für die Handwerksorganisation erarbeitet. Dieses einheitliche Verständnis umfasst sowohl Begriffs-, Produkt- und Zielgruppenbeschreibungen als auch die Benennung von Verantwortlichkeiten sowie die Skizzierung von Verfahrensabläufen bei der Gestaltung von Teilqualifizierungen im Handwerk.

Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) wird die Ergebnisse der Fach-AG aufgreifen und auf dieser Grundlage die Handwerksorganisation bei der konkreten Erarbeitung von Teilqualifizierungen unterstützen. Derzeit ist der ZDH mit Zentralfachverbänden des Handwerks im Austausch zur Entwicklung von Teilqualifizierungen im Rahmen des ZWH-Projektes. Eine Beteiligung der Sozialpartner wird angestrebt. Gespräche hierzu finden aktuell mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund statt.

Im nächsten Schritt wird die ZDH-Fach-AG die Förderung von handwerksspezifischen Teilqualifizierungen beleuchten. Im Fokus stehen dabei die Vorschriften des SGB III sowie die entsprechenden fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Bedarfsbezogen wird im Rahmen der ZDH-Fach-AG das Strategiepapier um Aspekte der arbeitsmarktpolitischen Förderungen von Teilqualifizierungen erweitert.

Zudem hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung in seiner Dezembersitzung beschlossen, eine Empfehlung zur Gestaltung von Teilqualifizierungen unter Einbindung der Bundesagentur für Arbeit zu erstellen. Eine solche Empfehlung soll u.a. Standards und Verfahrenskriterien für die Entwicklung und Umsetzung von Teilqualifizierungen enthalten. Der ZDH bringt hierbei das im Strategiepapier erstellte handwerkspolitische Verständnis von Teilqualifizierungen ein.

 Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK)

(3487) Zu den Berufssprachkursen für Auszubildende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden eine Informationsseite und ein Flyer entwickelt sowie die Antragsverfahren für Träger erleichtert. Es handelt sich um ein kostenloses, ausbildungsvorbereitendes oder -begleitendes Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung von Auszubildenden mit Flucht- oder Migrationshintergrund.

Die Sprachkurse unterstützen die teilnehmenden Auszubildenden beim Schließen sprachlicher Lücken und vermitteln Schlüsselkompetenzen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht. In dem Berufsbereich Handwerk, Gewerbe und Technik des BAMF können Sprachkurse in allen handwerklichen Ausbildungsberufen, (Service-) Dienstleistungs- und Verwaltungsberufen sowie kaufmännischen, technischen und verarbeitenden Ausbildungsberufen gefördert werden.

Die Deutschförderung bezieht sich auf konkrete Ausbildungsinhalte, vermittelt und intensiviert das Fachvokabular und bereitet auf die jeweiligen Zwischen- und Abschlussprüfungen in unterschiedlichen Ausbildungsberufen vor. Das BAMF hat zur Information einen Flyer entwickelt − abrufbar unter BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Infothek – Flyer: Berufssprachkurse für Azubis − sowie eine Themenseite im BAMF-Internetangebot eingerichtet. Zudem wurden die Antragsverfahren für etablierte Träger erleichtert und die Aufwandspauschalen erhöht. Damit soll auch eine hohe Qualität der Sprachkurs-Angebote gesichert werden.

 BIBB veröffentlicht Ausbildungsmarktanalyse 2023 (Stichtag 30. September 2023)

(3488) Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Ausbildungsmarktanalyse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Zahl der Neuverträge im Handwerk ist hiernach im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent gestiegen. Für die Gesamtwirtschaft gab es einen Neuvertragszuwachs um 3,0 Prozent.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet zeigen die Daten, dass sowohl das betriebliche Ausbildungsangebot (+18.600 bzw. +3,5 Prozent) als auch die Ausbildungsnachfrage (+17.300 bzw. +3,2 Prozent) in diesem Jahr zugenommen haben. Der Zuwachs des betrieblichen Ausbildungsstellenangebotes im Handwerk fiel dabei leicht unterdurchschnittlich aus (+2.100 bzw. +1,4 Prozent). Die Zuwächse auf beiden Ausbildungsmarktseiten führten jedoch aufgrund weiter zunehmender Passungsprobleme nicht zu Neuvertragszuwächsen in derselben Größenordnung.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet waren am 30. September noch 63.700 Ausbildungsbewerber bei der Bundesagentur für Arbeit suchend gemeldet (+3.300 bzw. +5,5 Prozent). Gleichzeitig blieben in diesem Jahr 73.400 betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt (+4.600 bzw. +6,6 Prozent). Gemessen am gesamten betrieblichen Ausbildungsplatzangebot entspricht das knapp jeder 7. Stelle (13,4 Prozent).

Auch im Handwerk nahmen Zahl und Anteil der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen 2023 abermals auf nunmehr 20.500 zu (+3,1 Prozent bzw. +600). Dies entspricht 13,6 Prozent des betrieblichen Ausbildungsstellenangebotes im Handwerk. Trotz eines Ausbildungsangebotes, das die Ausbildungsnachfrage weiterhin übersteigt, und trotz zunehmender Passungsprobleme ist es gelungen, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahresvergleich zu erhöhen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet stieg die Zahl der Neuverträge 2023 um 14.000 bzw. 3,0 Prozent. Im Handwerk belief sich der Neuvertragszuwachs gemäß BIBB-Erhebung, die sich auf den Erfassungszeitraum Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres bezieht, auf ein Plus von 1.600 bzw. 1,2 Prozent.

Dieser leichte Aufwuchs bei den Neuverträgen bietet zwar Anlass für Optimismus. Fest steht allerdings auch, dass Neuvertragszahlen in dieser Größenordnung kaum ausreichen dürften, um den Fachkräftebedarf im Handwerk nachhaltig decken zu können. Die Handwerksbetriebe wollen mehr ausbilden, wie die hohe Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen unverkennbar aufzeigt. Um wieder mehr junge Menschen für die aussichtsreichen Berufseinstiegs- und Karrierechancen zu gewinnen, setzt sich der ZDH für eine Bildungswende und eine echte Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung in materieller und ideeller Hinsicht ein.

  Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk: Rahmenlehrplan

(3489) Bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplans standen insbesondere die Aspekte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Heterogenität der Auszubildenden im Fokus. Für diese Aspekte wurden punktuelle Ergänzungen im Rahmenlehrplan vorgenommen. Im Zuge der inhaltlichen Ergänzungen wurde zugleich das Handlungsfeld 3 (Ausbildung durchführen) zeitlich geringfügig erweitert und damit die Rolle der Ausbildenden als Lernprozessbegleitung gestärkt.

Die Überarbeitung des Rahmenlehrplans für Teil IV der Meisterprüfung erfolgte parallel zur Überarbeitung des Rahmenplans für die Ausbildung nach der Ausbildereignungsverordnung durch Gremien des Bundesinstitutes für Berufsbildung.

Die parallele Überarbeitung der beiden Rahmenlehrpläne stellt sicher, dass auch weiterhin eine Anrechnung der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) als Teil IV der Meisterprüfung durch die Meisterprüfungsausschüsse erfolgen kann. Das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) hat nun den Rahmenlehrplan für Teil IV der Meisterprüfung auf seinen Webseiten veröffentlicht.

Erste Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft

(3490) Die MiLoDokV regelt Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach § 17 Mindestlohngesetz für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt bestimmte Bruttobeträge (Schwellenwerte) überschreitet. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegen und wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde steigen. Mit der vorliegenden Änderung der MiLoDokV werden die Schwellenwerte entsprechend angepasst auf:

  • 319 Euro bzw. 2.879 Euro ab 1. Januar 2024,
  • 461 Euro bzw. 2.974 Euro ab 1. Januar 2025

 Praxis Recht zur im Gesellschaftsregister eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

(3491) Seit Januar 2024 besteht die Möglichkeit, Gesellschaften bürgerlichen Rechts in ein neu errichtetes Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR. Die Registerpublizität erleichtert in vielen Fällen eine Teilnahme am Rechtsverkehr. Weichen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag beispielsweise vom gesetzlich vorgesehenen Regelfall der Gesamtvertretung zu Gunsten einer Einzelvertretung ab, so ist dies aus der kostenfrei zugänglichen Registereintragung ersichtlich. Es bedarf daher keines Vertretungsnachweises im Einzelfall.

Auch bestehen nur für die eGbR bestimmte Gestaltungsoptionen, wie die bereits genannte Möglichkeit für eingetragene GbR zur Wahl eines Vertragssitzes. Dies kann beispielsweise hilfreich sein, wenn der Verwaltungssitz im Ausland liegt, aber inländisches Recht Anwendung finden soll. Den Vorteilen stehen gewisse Belastungen gegenüber, die aus dem Eintragungsverfahren und der Verpflichtung zur Aktualisierung von Registerdaten resultieren. Schließlich ist die freie öffentliche Zugänglichmachung bestimmter personenbezogener Daten in öffentlichen Registern ein sensibles Thema.

 Vorläufige Trilogeinigung zum EU-Lieferkettengesetz erzielt

(3492) Am 14. Dezember 2023 haben die Verhandlungsführer von EU-Parlament, EU-Kommission und Rat eine vorläufige Trilogeinigung zum EU-Lieferkettengesetz erzielt, die den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und weltweit verbessern soll. Dabei wurde der risikobasierte Ansatz verankert.

Unter das EU-Lieferkettengesetz fallen alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro. Auch erfasst sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro, wenn sie in Hochrisikosektoren wie Textil, Nahrungsmittel und Mineralien tätig sind. Noch offen ist, ob der Bau dazu gehört. Die Verhandlungsführer haben sich darauf geeinigt, dass die komplette Aktivitätenkette (“chain of activities”) einbezogen werden muss, inklusive Zulieferer und gewisse “Downstream”-Aktivitäten (Transport, Lagerung, Entsorgung)

Risikobasierter Ansatz:

  • Unternehmen müssen nur Risiken identifizieren, die aufgrund von Risikofaktoren in ihren Aktivitätenketten besonders schwerwiegend oder wahrscheinlich sind.
  • Unternehmen können die Reihenfolge, in der sie diese Risiken abmildern, nach Schwere und Wahrscheinlichkeit ordnen, d.h. eine Priorisierung der Risiken vornehmen.
  • Bei der Identifizierung von Risiken, die über die erste Stufe („tier 1“) hinausgehen, sollen sich die Unternehmen direkt an die gefährdeten Unternehmen wenden. Somit soll vermieden werden, dass KMU mit Informationsanfragen überzogen werden.
  • Eine Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, besteht nur dann, wenn ein Unternehmen das Risiko selbst verursacht hat; alles, was darüber hinausgeht, unterliegt einer allgemeinen Sorgfaltspflicht.

Unternehmen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Betroffene, darunter Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, können innerhalb von fünf Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten sollen die Einhaltung der Richtlinie überwachen. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des Nettoumsatzes geahndet. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung wurde komplett gestrichen.

Die Richtlinie in der Kompromissfassung muss formell noch von Rat und EU-Parlament bestätigt werden. Dies geschieht voraussichtlich Anfang 2024. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre. Sie tritt somit 2026 in Kraft, allerdings stufenweise:

  • ab 2027 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern
  • ab 2028 für alle Unternehmen ab 500 Mitarbeitern
  • ab 2029 für alle Unternehmen in Hochrisikosektoren ab 250 Mitarbeitern.

  Runder Geburtstag

(3493) Andreas Motsch, Obermeister der Innung Rheinland-Pfalz, vollendet am 7. Februar sein 60. Lebensjahr. Die besten Glückwünsche zum runden Geburtstag nach Pirmasens!

RS-Aktuell Ausgabe 2024-01
RS-Aktuell Ausgabe 2024-01
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RS-Aktuell Ausgabe 2023-12

Neu im Geschäftsstellen-Team: Simon Schmid

(3458) Simon Schmid ist zum 1. Dezember in die Dienste des BVRS eingetreten. Er hat damit das Referat für Kommunikation und Veranstaltungsmanagement übernommen. Simon Schmid war zuvor 17 Jahre lang als Büroleiter des Bundestags- und Europaabgeordneten und heutigen Botschafters in Moskau Alexander Graf Lambsdorff tätig. Insofern beherrscht er nicht nur die gesamte Klaviatur der Kommunikation, sondern ist darüber hinaus in der Politik bestens vernetzt.

Eine ausführliche Vorstellung erfolgt in der aktuellen Dezember-Ausgabe der R+S.

Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung. Eine gute Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen von Herrn Schmid besteht für alle Mitglieder spätestens auf der R+T 2024 im kommenden Februar. Sie erreichen ihn in der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0228-95210-17 sowie über die folgende E-Mail-Adresse: simon.schmid@rs-fachverband.de

R+T 2024 in Sicht!

(3459) Nur noch gut zwei Monate – dann startet nach sechs Jahren endlich wieder eine R+T in Präsenzform. Sie findet von Montag, den 19. Februar, bis Freitag, den 23. Februar, statt.

Das Messeteam der Landesmesse Stuttgart, die Aussteller, die beiden anderen Trägerverbände ITRS und BVT Tore und wir können es kaum erwarten. Wir vom BVRS-Geschäftsstellen-Team stecken mitten in den Vorbereitungen und haben Ihnen nachfolgend schon einige wichtige Infos zusammengetragen:

Kostenlose Tickets:

Unter www.rt-expo.de/tickets können Sie sich schon heute eine kostenlose Tageskarte für die Teilnahme an der R+T 2024 sichern.

Und so geht‘s:

1)            Ticketshop aufrufen: www.rt-expo.de/tickets 

2)            BVRS-Messe-Ticket-Code eingeben: RT24RSMAGAZIN

3)            Daten eintragen

4)            Eintrittskarte ausgedruckt oder digital zur Messe mitbringen

Der Code ist mehrfach einlösbar.

Der BVRS auf der R+T:

Der BVRS wird zur R+T 2024 seinen Stand wieder im Eingangsbereich Ost des Messegeländes haben. Kern des Auftritts ist der Basis-Stand (EO333) und die dazugehörige Lounge (EO337). Für unsere Mitglieder halten wir dort wieder einen besonderen Messeführer mit der Lage der Stände unserer Fördermitglieder bereit. Für Imbiss und Erfrischungsgetränke in der RS-Lounge ist gesorgt. 

Ein besonderes Highlight ist wieder die Ausstellungsfläche für die Sonderschau Junge Talente 2024 (EO331). Die „Jungen Talente“ werden für ihre Bestleistungen publikumswirksam geehrt. Fester Bestandteil ist auch wieder ein Besuch der Berufsschulklassen auf dem Messestand. Neu ist eine Sonderfläche, auf der unser Transferpartner Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (MDZH) digitale Lösungen für unser Gewerk präsentiert (EO329).

Erneut bieten wir an den Messetagen gemeinsam mit dem MDZH Kurzvorträge an, bei denen die Referenten über aktuelle Themen berichten werden. Zudem ist der BVRS wieder Gastgeber des R+T Smart Home Forums, bei dem täglich Vorträge und Diskussionsrunden über die vielen Möglichkeiten auf diesem Gebiet angeboten werden.

Bitte schon jetzt vormerken: Am Donnerstag, den 22. Februar, findet ab 18.00 Uhr wie gewohnt wieder der Verbandsabend an unserem Stand statt – seien Sie herzlich willkommen. Außerdem planen wir einen Obermeisterstammtisch und empfangen unsere Senioren am Stand.

Wer ist Aussteller?

Sie möchten wissen, wer auf der R+T 2024 wo ausstellt? Das aktuelle Ausstellerverzeichnis finden Sie hier.

Innovationspreis:

Der R+T Innovationspreis zeichnet 2024 bereits zum zwölften Mal die neuesten, zukunftsweisenden technischen Entwicklungen, großartige Designs und besonders nachhaltige und energieeffiziente Produkte aus. Erfahren Sie hier, wer nominiert ist.

Rahmenprogramm:

Auch und gerade diese R+T wartet mit einem vielseitigen und spannenden Rahmenprogramm auf. Alle aktuellen Details finden Sie hier.

Anreise, Unterkunft, Freizeit:

Auf welchem Weg Sie das Messegelände am besten erreichen, wo Sie eine geeignete Unterkunft finden und was Sie in der Freizeit unternehmen können, erfahren Sie hier.

Alle weiteren Informationen zu unserem Auftritt, aber natürlich auch zu allen anderen Aktivitäten auf der Messe und den Produktneuheiten der Aussteller, finden Sie in der kommenden Januar/Februar-Ausgabe der R+S. Darüber hinaus halten wir vom BVRS Sie natürlich weiterhin über unsere Newsletter und weiteren Kommunikationskanäle auf dem Laufenden.

Auf Wiedersehen im Februar in Stuttgart!

Resturlaub – Arbeitgeber muss Arbeitnehmer zum Abbau auffordern!

(3460) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: „Der Arbeitgeber hat konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun.“

Wie das Bundesarbeitsgericht in Umsetzung dieses Urteils mitteilt, erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Mitarbeiter sollten daher schriftlich aufgefordert werden, restliche Urlaubstage bis zu einem vorgegebenen Stichtag zu verplanen. Für den Fall, dass Arbeitnehmer dem nicht nachkommen, könnte der Urlaubsanspruch verfallen.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

(3461) Bestimmte Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuer absetzen – aber welche? Damit Betriebe ihre Kunden verständlich und kompakt über die wichtigsten Voraussetzungen informieren können, bietet sich neben dem Info-Flyer unseres Dachverbandes ZDH zum Thema auch das aktuelle „Focus Business“-Interview mit ZDH-Referatsleiter Fabian Bertram an: Hier gibt es einen Überblick über absetzbare Leistungen sowie grundsätzliche Fristen.

Wettbewerbsregister – aktualisierte Leitfäden

(3462) Für Nutzer des Wettbewerbsregisters stellt das Bundeskartellamt auf seinen Webseiten aktualisierte Leitfäden für Nutzer zur Verfügung. Ab sofort abrufbar sind ein überarbeiteter Leitfaden für die Registrierung von projektbezogenen Auftraggebern nach § 99 Nr. 4 GWB sowie ein aktualisierter allgemeiner Nutzerleitfaden für Abfragen im Wettbewerbsregister von nicht-projektbezogenen Auftraggebern.

ZDH-Sonderumfrage zum EU-Binnenmarkt

(3463) In diesem Jahr ist der EU-Binnenmarkt 30 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass hat die Europäische Union eine Initiative zur Neubelebung gestartet. Hier gilt es auch für das Handwerk, sich einzubringen: Welche Märkte sind besonders relevant, welche Entwicklungsperspektiven gibt es für Betriebe? Und wie kann der Binnenmarkt handwerksgerecht weiterentwickelt werden? Mit der aktuellen ZDH-Sonderumfrage haben Sie die Chance, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Neue digitale Informations- und Vernetzungsinfrastruktur für Ausbilder und Prüfer

(3464) Am 20. November hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen eines Go-Live-Events die neue digitale Informations- und Vernetzungsinfrastruktur Leando in den Regelbetrieb überführt.

Das neue Angebot ist eine Weiterentwicklung der BIBB-Portale für Ausbilder und Prüfer. Diese wurden zusammengeführt und um ein digitales Angebot zur Stärkung der Medien- und IT-Kompetenz für Ausbildungspersonal (MIKA) sowie ein Online-Tool (Aufgaben-Manager), mit dem sich projektförmige, kompetenzfördernde und arbeitsprozessorientierte Aufgaben entwickeln lassen, ergänzt.

Leando greift zudem den von Social-Media-Plattformen bekannten Vernetzungsgedanken noch stärker auf als die bisherigen digitalen Angebote des BIBB und ermöglicht dem Ausbildungs- und Prüfungspersonal, sich in verschiedenen Communitys zu engagieren und auszutauschen. Erfolg und Nutzen von Leando hängen daher auch von der Bekanntheit und Akzeptanz bei den adressierten Zielgruppen ab.

Praktikumsoffensive #empowergirl

(3465) Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses muss das Handwerk alle Ausbildungspotenziale heben und verstärkt auch junge Frauen für eine Ausbildung gewinnen. Vor diesem Hintergrund kann die Praktikumsoffensive #empowerGirl des Bündnisses für Frauen in MINT-Berufen und der Initiative MINTvernetzt auch für Handwerksbetriebe ein erfolgversprechendes Instrument sein. Ziel dieser Praktikumsoffensive ist es, insbesondere Mädchen und junge Frauen für ein Praktikum in MINT-Berufen zu gewinnen.

Die Plattform www.empowergirl.de wird im Rahmen der Praktikumsoffensive von einem breiten Netzwerk, u. a. der Bundesagentur für Arbeit, unterstützt und von Großunternehmen finanziell getragen. Die Nutzung der Plattform ist für kleine und mittlere Unternehmen kostenlos.

Der Login-Bereich für Betriebe ist inzwischen freigeschaltet, so dass Betriebe ihre Praktikumsangebote einstellen und damit insbesondere Mädchen und junge Frauen ansprechen können. Klein- und Kleinstunternehmen aus dem Handwerk können damit weitere Zielgruppen erschließen und erhalten über die Plattform auch Informationen zur Gewinnung und Bindung weiblicher Auszubildender.

Aufruf zur Beteiligung am Girls’/Boys‘ Day – Mädchen/Jungen-Zukunftstag 2024

(3466) Am Donnerstag, den 25. April 2024, findet bundesweit ein Girls‘ Day- und Boys‘ Day-Zukunftstag statt.

Die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen – frei von Geschlechter- und Rollenklischees – steht im Mittelpunkt des Zukunftstags. Adressaten sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, die an diesem Tag jeweils Einblicke in Berufsfelder erhalten, in denen Frauen bzw. Männer bislang unterrepräsentiert sind. Bei Mädchen und jungen Frauen stehen dabei insbesondere Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), also auch die RS-Mechatroniker-Ausbildung, im Fokus, bei Jungen und jungen Männern Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich.

Neben Handwerkskammern und Zentralfachverbänden können auch Handwerksbetriebe mit eigenen Angeboten zur Berufsorientierung sowohl digital als auch analog am Zukunftstag teilnehmen. Auf den offiziellen Internetpräsenzen, dem Girls’Day-Radar (www.girls-day.de/Radar) bzw. dem Boys’Day-Radar (www.boys-day.de/Radar), wird das jeweilige Berufsorientierungsangebot bundesweit sichtbar gemacht.

Gute Beispiele, Leitfäden für digitale Angebote, Checklisten für Veranstalter, Einwilligungserklärungen für Foto- und Videoaufnahmen und weitere Informationen sind auf der Homepage www.girlsday.de bzw. www.boysday.de zusammengestellt.

Ausbildungsmarkt im November 2023

(3467) Von Januar bis November 2023 wurden in den Lehrlingsrollen 133.700 Ausbildungsverträge neu erfasst. Das sind 1,4 Prozent bzw. 1.815 Ausbildungsverträge mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 wurden im gleichen Zeitraum allerdings 8.413 Neuverträge mehr registriert. Auch im Jahr 2021 waren es 884 Ausbildungsverträge mehr als gegenwärtig.

Im November waren nach Meldungen aus den Handwerkskammern noch 20.013 Lehrstellen unbesetzt. Für das so genannte 5. Quartal (Oktober bis Dezember) zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 26.852 unversorgte Bewerber. Diese Zahl setzt sich hauptsächlich zusammen aus Bewerbern, die bereits am 30. September unversorgt gemeldet waren (19.017) und Bewerbern, die sich erst jetzt ausbildungssuchend gemeldet haben und noch für dieses Jahr eine Ausbildungsstelle suchen (4.711).

Trotz weiterhin schwieriger Rekrutierungsbedingungen ist eine leichte Erholung der Neuvertragszahlen im Handwerk wahrscheinlich. Die Fachkräftesicherung im Handwerk kann aber nur nachhaltig gelingen, wenn die Neuverträge kontinuierlich gesteigert werden können. Es müssen folglich wieder deutlich mehr junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk gewonnen und die Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt abgemildert werden.

Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns tritt am 1.1.2024 in Kraft

(3468) Die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns ist am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2020 außer Kraft. Somit wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:

  • Zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde
  • Zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde

Vergünstigte Abgabe eines Deutschlandtickets

(3469) Das Deutschlandticket soll nun auch als Semesterticket zu einem vergünstigten Abgabepreis zu beziehen sein. Das Semesterticket kann zum Preis von 60 Prozent des jeweiligen Preises des Deutschlandticket abgegeben werden (aktuell 29,40 Euro im Monat). Falls der Regelpreis steigt, würde auch der Preis für das vergünstigte Ticket steigen.

Ein entsprechendes Solidarmodell gibt es für Auszubildende nicht. Bereits jetzt können jedoch Auszubildende wie andere Beschäftigte über ihren Ausbildungsbetrieb ein vergünstigtes Jobticket erhalten. Durch einen lohn- und sozialversicherungsfreien Fahrgeldzuschuss von mindestens 25 Prozent bzw. 12,25 € pro Monat durch den Betrieb können auch Auszubildende das Deutschlandticket für maximal 34,30 Euro beziehen. Das Angebot steht auch Klein- und Kleinstbetrieben unabhängig von der Abnahmezahl der Tickets zur Verfügung Startseite | D-Ticket Job Darüber hinaus wurde in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Mai ausschließlich für Auszubildende und in Bayern im September für Auszubildende und Studenten das Deutschlandticket für einen reduzierten Betrag von 29 Euro eingeführt.

Verlängerung des Rahmenvertrages mit dem Online-Stellenportal StepStone

(3470) Der ZDH hat den Rahmenvertrag mit dem Stellenportal StepStone Deutschland GmbH verlängert. Alle Handwerksbetriebe, Handwerksorganisationen sowie wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks können die Konditionen unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag für die Schaltung von StepStone-Stellenanzeigen nutzen. Mit dem StepStone-Rahmenvertrag besteht die Möglichkeit für alle Handwerksorganisationen, Betriebe und wirtschaftlichen Einrichtungen des Handwerks, Stellenanzeigen bei StepStone zu einem besonders günstigen Preis zu schalten. Damit wird die Fachkräftesicherung im Handwerk unterstützt und ein spürbarer Mehrwert für die Betriebe geschaffen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2024. Damit bleiben auch die vereinbarten Preise des Rahmenvertrages für das gesamte Jahr gültig – unabhängig von zwischenzeitlich vorgenommenen offiziellen Preisänderungen durch StepStone. Die Sonderkonditionen dieses Rahmenvertrages sind – anders als bei vielen Einzelvereinbarungen – an keinerlei Kontingente oder Abnahmeauflagen seitens des Handwerks gebunden.

Unabhängig davon weisen wir aber ausdrücklich nochmals auf die Stellen- und Ausbildungsplatzbörsen auf unseren eigenen Internetseiten hin, die mit Indeed gekoppelt sind.

Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Energiepreisbremsen

(3471) Die Energiepreisbremsen (leitungsgebundenes Erdgas und leitungsgebundene Wärme sowie Strom) laufen derzeit noch bis 31. Dezember 2023 und enden damit mitten im Winter. Die jeweiligen Preisbremsengesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung, wonach die Bundesregierung den zeitlichen Anwendungsbereich dieser Gesetze per Verordnung mit Zustimmung des Bundestages bis zum 30. April 2024 verlängern könnte (§ 47 Abs. 1 StromPBG und § 39 Abs. 1 EWPBG). Für darüberhinausgehende inhaltliche Änderungen am Gesetz bestünde bei dieser „Gesetzesänderung per Verordnung“ keine Kompetenz. Im Oktober 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Verlängerung der Energiepreisbremsen vorgelegt und das förmliche Verfahren der Verbändeanhörung eingeleitet.

Mit Unterstützung der Technischen Arbeitsgruppe Ukraine-Hilfen (TAG Ukraine-Hilfen) hat der ZDH eine Stellungnahme abgegeben. Hierin wurde einerseits die Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 befürwortet, gleichzeitig aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung coronabedingter Rückgänge beim Energieverbrauch auch durch die Anpassungsnovelle zu den Energiepreisbremsen nur unzureichend erfolgte. Der Bundestag hat nunmehr beschlossen, die zum Jahresende auslaufende Regelung zu verlängern, jedoch lediglich bis zum 31. März 2024. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April 2024 wurde damit eine Absage erteilt. Dies dürfte damit im Zusammenhang stehen, dass der Bundestagsbeschluss unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission steht und diese in den parallellaufenden Gesprächen entsprechende Signale gegeben haben.

Aktuelle Merkblätter zum Sachverständigenwesen

(3472) Der ZDH-Bundesarbeitskreis Sachverständigenwesen hat eine Mustersachverständigenordnung (MSVO) erarbeitet und stellt diese den Handwerkskammern in regelmäßig aktualisierter Form zur Verfügung. Dies ermöglicht es den Handwerkskammern, von den Vollversammlungen einen verlässlichen Rechtsrahmen beschließen zu lassen.

Darüber hinaus erstellt der Bundesarbeitskreis Sachverständigenwesen umfangreiches Informationsmaterial zu vielfältigen Fragestellungen in Form von Merkblättern. Diese werden ebenfalls regelmäßig aktualisiert und der Handwerksorganisation zur Verfügung gestellt. Abgerundet werden die Dokumente durch Richtlinien, die Auslegungshilfen zu den einzelnen Bestimmungen der MSVO enthalten. Die aktuellen Merkblätter zum Sachverständigenwesen sind mit Stand November 2023 auf der ZDH-Homepage abrufbar und stehen hier zum Download zur Verfügung.

Spannende Einblicke bei Jahrestagung der AMH

(3473) Spannende Einblicke in aktuelle Kampagnen des ZDH erhielten Ingo Plück und Simon Schmid bei der Jahresversammlung der „Aktion Modernes Handwerk (AMH)“ am 06. Dezember 2023 in den Räumen der Signal Iduna in Dortmund.
Die Kampagne „Das Handwerk, die Wirtschaftsmacht von Nebenan“ ist Dank der auffälligen Optik und des hohen Wiedererkennungswertes nach wie vor sehr erfolgreich und wird auch 2024 mit neuen Motiven fortgesetzt. Aktuelle Infos dazu finden Sie unter www.handwerk.de
Beim Kita-Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ besuchen Kindertagesstätten Betriebe, um die Vielfalt der verschiedenen Handwerksberufe kennenzulernen. Im Anschluss besprechen die Kinder das erlernte und gestalten gemeinsam ein Riesenposter zum Thema. Wie so ein Tag im Betrieb aussehen kann, erfahren Sie z.B. auf dem YouTube-Channel der HWK-Dortmund: https://youtu.be/eYQMiDDLP_s Alle Infos dazu gibt’s unter www.kita-wettbewerb.de, der Einsendeschluss für Kitas ist der 15. März 2023.
Unter der Schirmherrschaft des AHM veranstaltet die Adolf Würth GmbH & Co. KG „Mach was!“, den Handwerkswettbewerb für Schulteams. Dabei setzen Schülerinnen und Schüler, gemeinsam mit örtlichen Handwerksbetrieben, Projekte um und lernen dabei die Freude am handwerklichen Arbeiten kennen. Für Betriebe ergibt sich dabei die Chance einerseits wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und andererseits, junge Menschen für den Beruf zu begeistern und als Azubi zu gewinnen. Alle Infos dazu gibt’s unter www.handwerkswettbewerb.de

Ratlosigkeit angesichts der Förderpolitik zur Energieeffizienz von Gebäuden

(3474) Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS), Verband Fenster + Fassade (VFF), Bundesverband Flachglas (BF) und die Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz Automation (IVRSA) sind ratlos angesichts der aktuellen und zukünftigen Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Während Anfang 2023 noch große Ambitionen seitens der Politik bestanden, die stockende Bauwirtschaft mit Blick auf die energetische Modernisierung und der gewünschten CO2-Einsparung insbesondere im Gebäudebestand mittels gezielten Förderprogrammen anzukurbeln, muss man kurz vor dem auslaufenden Jahr feststellen, dass sich eine vollständige Kehrtwende abzeichnet.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Wärmeschutz beim VFF hat man sich aus diesem Grund darauf verständigen. Bau- und Sanierungswilligen davon abzuraten, bei ihrem Vorhaben eine Finanzspritze in Form von Förderungen seitens des Bundes einzuplanen. Die derzeitigen Förderungen durch das Programm BEG EM des Bafa sind zwar für 2024 unverändert zugesagt. Ob dies jedoch eingehalten wird, ist nicht absehbar.

Aktuelle Technische Richtlinien des IVRSA

(3475) Im Jahr 2023 wurde eine Reihe von Technischen Richtlinien neu aufgesetzt und sind nun auf der Homepage der IVRSA frei verfügbar zum Download.

Bei der Erstellung der Richtlinien hat natürlich auch der BVRS intensiv mitgearbeitet. So sind in diesem Jahr die „Richtlinie zur Beurteilung von vertikalen seitensaumgeführten Markisen“, der „Leitfaden Lamellendach“ sowie die „Richtlinie zur Beurteilung der Produkteigenschaften von Raffstoren/Außenjalousien“, die Richtlinie „Sonnenschutz in Rettungswegen“ und die Richtlinie „Anschlüsse an Sonnenschutzprodukten Schnittstellen Sonnenschutz, Führungsschiene, Fenster und Fensterbankneu“ neu erschienen bzw. sind überarbeitet worden. Die Richtlinien stehen unter Technische Unterlagen – IVRSA – Industrievereinigung zum Download zur Verfügung.

Die SIGNAL IDUNA GRUPPE informiert zur betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung

(3476) Fachkräfte wollen nicht nur ge- sondern auch umworben sein: Nicht nur eine leistungsgerechte Bezahlung ist selbstverständlich. Zunehmend beurteilen Bewerber einen Arbeitgeber anhand der von ihm angebotenen betrieblichen Zusatzleistungen.

Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet BVRS-Partner und Fördermitglied SIGNAL IDUNA vor allem kleinen und mittleren Handwerksbetrieben ein besonderes Angebot. Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.

Das Tarifwerk von SIGNAL IDUNA umfasst als wichtigen Bestandteil ein professionelles Reha-Management. Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation sicher. Daneben bietet das Reha-Management umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen. So informieren die Spezialisten beispielsweise über Therapie- und Behandlungsmaßnahmen und helfen dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung stehen zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen.

Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag steuerlich geltend machen: Je nach gewählter Vertragskonstellation zählt der Beitrag dann zum Arbeitslohn. Hier fallen neben der Einkommensteuer unter Umständen Kirchensteuer an sowie der Solidaritätszuschlag.

Übrigens: Die betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch ist für viele Betriebe eine besonders günstige Lösung. Steuern fallen hier nämlich nur an, wenn eine Leistung fällig wird.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.  

Runde Geburtstage

(3477) Dirk H. Jedan, Geschäftsführer der Innung Westfalen, feiert am 16. Dezember seinen 65. Geburtstag.

Der frühere Vizepräsident des BVRS und langjährige Obermeister der Innung Württemberg, Manfred Lutz, begeht am 3. Januar sein 70. Wiegenfest.

Bernd Heydebreck, Mitglied im Fachausschuss Einbruchschutz und langjähriges Mitglied im Industriebeirat, wird am 11. Januar 80 Jahre Jung.

Allen Jubilaren die besten Glückwünsche aus Bonn.

Zu Weihnachten und zum Jahreswechsel

(3478) Das Jahr 2023 geht in Kürze zu Ende. Ein Jahr, das wieder unter vielerlei Eindrücken stand: Einerseits große Verunsicherung durch weitere geopolitische Krisen – zum Ukraine-Krieg ist jetzt ein neuer Nahost-Krieg dazugekommen – und eine Politik hierzulande, die sich eher mit sich selbst zu beschäftigen scheint, als uns Handwerkern endlich spürbare Erleichterungen statt weitere Verunsicherung zu bringen. Nicht zu vergessen natürlich der Verlust unserer beiden Ehrenpräsidenten Wolfgang Cossmann und Heinrich Abletshauser. Andererseits aber auch die ungebrochene Tatkraft und Zuversicht unserer Branche, den Herausforderungen der Zeit zu begegnen und wirkungsvolle Lösungen für Themen wie Energieeinsparung, altersgerechtes Wohnen und Sicherheit zu bieten. Dazu gerade vor wenigen Wochen unsere Haupttagung in Frankfurt, bei der wir uns alle nicht nur bei einem attraktiven Programm, sondern auch bei bester Stimmung getroffen haben und gemeinsam an der Zeitenwende im R+S-Handwerk gearbeitet haben.

Für Ihre wertvolle Unterstützung, Ihren Rat, Ihre ehrenamtliche Arbeit und natürlich auch für Ihre konstruktive Kritik möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken!

Das Präsidium und das Team der BVRS-Geschäftsstelle wünschen Ihnen nun von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Neues Jahr! Passen Sie gut auf sich und Ihre Lieben auf. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen – hoffentlich zahlreich auf unserem großen Branchenfamilientreffen auf der R+T in Stuttgart.

Vom 27. bis 29. Dezember bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 2. Januar 2024 sind wir wieder für Sie da.

RS-Aktuell Ausgabe 2023-12
RS-Aktuell Ausgabe 2023-12
RS-Aktuell-Ausgabe-2023-12.pdf

RS-Aktuell Ausgabe 2023-11

Bald neu im Geschäftsstellen-Team: Simon Schmid

(3445) Simon Schmid tritt zum 1. Dezember in die Dienste des BVRS ein. Er übernimmt damit das Referat für PR und Kommunikation. In diesem Rahmen verantwortet Herr Schmid auch das Veranstaltungsmanagement.

Eine ausführliche Vorstellung erfolgt in der kommenden Ausgabe Dezember der R+S.

Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung. Eine gute Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen von Herrn Schmid besteht für alle Mitglieder spätestens auf der R+T 2024 im kommenden Februar.

Neue Geschäftsführung der qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH

(3446) Seit 2007 verleiht die qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH das Kundenbewertungssiegel „Der Handwerksbetrieb – sehr gut“ in einigen Handwerken, darunter dem R+S-Handwerk.

Grundidee hierbei ist, dass nicht irgendein Verband nach objektiven Kriterien eine Bewertung abgibt, sondern der Kunde selbst nach Beendigung des Auftrags eine Bewertung, die u.a. die Auftragsabwicklung, aber auch das Preis-Leistungsverhältnis umfasst, gegenüber qih abgibt. Dies geschieht durch eine Postkarte oder aber auch online. Hat der Handwerker zehn „sehr gute“ Bewertungen erreicht, darf er das Siegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ verwenden. Um dieses zu behalten, muss er dann pro Quartal mindestens drei neue Bewertungen veranlassen.

Der Befürchtung einiger Betriebsinhaber, gegebenenfalls auch mal mit schlechteren Bewertungen im Netz zu erscheinen, wirkt qih dadurch entgegen, dass der Betrieb erst nach Erreichen des Siegels „RS Fachbetrieb – sehr gut“ freigeschaltet wird und niemand erfährt, dass ein Unternehmen entweder noch nicht die notwendige Anzahl von sehr guten Bewertungen erreicht hat.

Das Kundenbewertungssiegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ generiert in zweierlei Hinsicht einen Mehrwert für den Handwerksbetriebe. Zum einen ist er eine attraktive Marketingmaßnahme (Briefaufkleber / Pressearbeit / Schilder), zum anderen jedoch dient er auch der innerbetrieblichen Schwachstellenanalyse, da der Betriebsinhaber aufgrund der Bewertungskarten nachvollziehen kann, in welchem Bereich vielleicht noch etwas Luft nach oben besteht und welcher Mitarbeiter vielleicht etwas schlechter bewertet wird als seine Kunden.

Die Teilnahme an diesem Kundenbewertungssystem ist natürlich nicht kostenlos. Für den Handwerksbetrieb beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 199,00 € + MwSt.; für je 100 (bereits frankierte Postkarten) muss er darüber hinaus 78,71 € + MwSt. zahlen.

Warum schreiben wir Ihnen das alles in dieser RS Aktuell?

Zum einen sind wir als BVRS einer der Gesellschaften von qih; zum anderen ist Hermann Hubing seit dem 1. Oktober 2023 Geschäftsführer, der damit den langjährigen Geschäftsführer Henning Cronemeyer abgelöst hat. Für das operative Geschäft ist Juana Schöler zuständig.

Die neuen Kontaktdaten einschließlich des neuen Sitzes der Gesellschaft in Bad Wildungen sowie alle weiteren Infos erhalten Sie unter www.qih.de.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für eine Teilnahme am qih-Kundenbewertungsportal interessieren würden. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht, Juana Schöler unter Tel. 05621 7919-74, Mail: service@qih.de zu kontaktieren.

Die von Ihnen bereits erworbenen Bewertungskarten können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Es wurde ein Nachsendeauftrag an die neue Firmenadresse eingerichtet.

Mitgliedervorteile bei CarFleet 24

(3447) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet 24 bietet für BVRS-Mitgliedsbetriebe wieder zahlreiche neue Aktionsmodelle zu vergünstigten Konditionen an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Themenheft „Exoskelette im Handwerk“

(3448) Wer im R+S-Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Durch Exoskelette werden körperliche Belastungen deutlich reduziert, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeiter sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und Betrieb und Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima. Im Themenheft „Exoskelette im Handwerk“ des Mittelstand Digital Zentrums Handwerk erfahren Sie, was Exoskelette sind und welche Chancen sie Handwerksbetrieben bieten.

Themen:

  • Körperliche Belastungen reduzieren
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten
  • Für welche konkreten Anwendungsfälle eignen sich Exoskelette?
  • Wie finde ich passende Exoskelette für meinen Betrieb?
  • Wie sieht die Zukunft von Exoskeletten im Handwerk aus?

Themenheft als PDF herunterladen

Freie Plätze bei Online-Seminaren der ZWH für Lehrpersonal im Handwerk

(3449) Bei der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk ZWH gibt es noch freie Plätze in kompakten Online-Seminaren für das Lehrpersonal im Handwerk:

  • Do, 16.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Lernvideos: anschaulich, einfach, kompakt
  • Do, 23.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Interaktives Lernen: Tools und Methoden
  • Do, 30.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Digitale Lernerfolgskontrolle: Wissen spielerisch überprüfen

Die Online-Seminare erfüllen den oft genannten Wunsch nach Unterstützung bei der didaktisch-methodischen Unterrichtsgestaltung und dem Einsatz digitaler Medien sowie nach kleinen, praxisorientierten Lerneinheiten.

Infos und Anmeldungen unter https://zwh.de/angebote/online-seminare-fuer-lehrpersonal/.

Ausbildungsmarkt Handwerk im Oktober 2023

(3450) Zwischen Januar und Oktober 2023 sind 132.971 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 2.447 bzw. 1,9 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum. Nach dem Neuvertragsrückgang im vergangenen Jahr befinden sich die Neuvertragszahlen im Handwerk damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Im Jahr 2019 wurden im gleichen Zeitraum allerdings 8.000 Neuverträge mehr registriert.

Laut Bilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30. September ist der Rückgang der Ausbildungsstellenbewerber gestoppt. Ihre Zahl befindet sich 2023, genauso wie die Zahl der an die BA gemeldeten Ausbildungsstellen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der zum Stichtag unversorgt gebliebenen Bewerber ist jedoch, ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen, abermals gestiegen. Auch die Zahl der laut Handwerkskammermeldungen im Oktober noch offenen Lehrstellen liegt über dem Niveau des Vorjahres.

Für eine abschließende Bilanz ist es zu früh. Der Ausbildungsmarkt ist weiterhin in Bewegung. Der sich abzeichnende leichte Neuvertragszuwachs im Handwerk ist erfreulich. Das Niveau aus 2019 wird jedoch abermals verfehlt. Um dieses zu erreichen, müsste die Bewerberzahl wieder steigen und die Integration in Ausbildung effizienter gelingen.

Sv.net wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet

(3451) Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024

(3452) Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit müssen zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten, Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. Der Gesetzgeber verlangt nunmehr bis zum 1. Januar 2024 von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs.6 GwG).

Das GwG richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 16 GwG sind die Adressaten des Gesetzes abschließend aufgezählt und werden „Verpflichtete“ genannt.

Für das Handwerk von besonderer Bedeutung ist, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet sind. Denn Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG). Güterhändler sind insoweit alle, die gewerblich mit Gütern handeln, sofern sie dies in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind in § 1 Absatz 10 GwG definiert als Gegenstände,

  • die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
  • die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal goAML WEB. Dort finden sich auch weitere Informationen und Publikationen zur Benutzung des Portals.

Eine unterbliebene Registrierung wird derzeit noch nicht sanktioniert. Allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen. Güterhändler sollten daher die Registrierung bereits jetzt vornehmen, um auch den Zugriff auf FIU-Informationen zu erhalten und für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Asylsuchenden und Geduldeten

(3453) Mit Blick auf die aktuelle Debatte um eine bessere Steuerung der humanitären Migration nach Deutschland hat das Bundeskabinett am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Ein wichtiger Bestand Teil dieses umfassenden Gesetzespaketes sind Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. Für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten sind folgende Neuregelungen vorgesehen:

  • Alle Personen im Asylverfahren, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen einheitlich nach sechs Monaten (bislang neun Monate für Alleinstehende, sechs Monate für Eltern von Kindern) eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.
  • Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt jedoch nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bei Geduldeten eine Beschäftigung zu erlauben wird reduziert. Eine Beschäftigung „soll“ im Regelfall erlaubt werden (statt vorher „kann“). Das gilt allerdings nicht, „wenn zum Zeitpunkt der Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Den Ausländerbehörden verbleibt auch die Möglichkeit, bei Vorliegen von atypischen Sachverhalten, die Erlaubnis zu verweigern.
  • Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zur Beschäftigung (§ 60d AufenthG) zu erhalten, wird auch denjenigen gewährt, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. ▪ Um weitere Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, wird außerdem die erforderliche Vorbeschäftigungszeit auf zwölf Monate verkürzt (statt bislang 18 Monate). Gleichzeitig bleiben die weiteren Voraussetzungen wie Kenntnisse der deutschen Sprache, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, keinerlei Bezüge zu extremistischen Organisationen und keine Straftaten bestehen.

Um möglichst vielen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen, wird die notwendige Mindestwochenarbeitszeit von 36 Stunden auf 20 Stunden gesenkt. Für den dauerhaften Eintritt in den Arbeitsmarkt bleibt es aber weiterhin erforderlich, dass die Betroffenen in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Arbeit auf Abruf – BAG legt Beschäftigungszeiten bei fehlender Stundenvereinbarung fest

(3454) Verständigen sich die Arbeitsvertragsparteien darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf), legen sie dabei allerdings nicht die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit fest, gilt grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Etwas Abweichendes könne im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung unsachgerecht sei und objektive Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere wöchentliche Arbeitszeitdauer gewollt hätten. Das Abrufverhalten des Arbeitgebers sei dabei nicht ausschlaggebend. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Oktober 2023 (Az.: 5 AZR 22/23).

Eine ausführliche Urteilsbesprechung finden Sie in der kommenden R+S.

Betriebliche Krankenversicherung gegen Fachkräftemangel

(3455) Nach Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft fehlten 2021 allein im Handwerk 87.000 Fachkräfte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen gehen bei der Mitarbeitersuche häufig leer aus. Vor allem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten haben Probleme: Sie können im Schnitt jede dritte Stelle nicht besetzen. Auch weil sie sich häufig nicht gegen deutlich größere Mitbewerber durchsetzen können. Viele Firmen versuchen daher, den Fachkräftemangel in Engpassberufen abzumildern, indem sie die Ausbildung verstärken. Aber auch hier sind qualifizierte Bewerber nicht selten rar gesät.

BVRS-Kooperationspartner und Fördermitglied SIGNAL IDUNA empfiehlt daher, sich als Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt zu profilieren. Das kann auch durch das Angebot betrieblicher Zusatzleistungen geschehen – wie einer arbeitgeberfinanzierten, betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Hierbei handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die Betriebe über einen Kollektivvertrag für ihre Beschäftigten abschließen. Dies ist bei SIGNAL IDUNA ab einer Betriebsgröße von drei Mitarbeitern möglich.

Damit lassen Betriebsinhaber ihre Beschäftigten von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. So erhöht sich nicht nur die Bindung an das Unternehmen, sondern zahlt sich auch an anderer Stelle aus. Denn Fehltage aufgrund von Krankheiten kommen die Betriebe in Summe teuer zu stehen. Das betrifft nicht nur die Kosten etwa für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch Produktionsausfälle und Störungen der Betriebsabläufe.

Die bKV-Verträge lassen sich zudem einfach und sicher über das Arbeitgeberportal von SIGNAL IDUNA verwalten. Darüber hinaus entstehen den Betrieben weder höherer Aufwand noch zusätzliche Belastungen, wenn die Versicherten ihre bKV in Anspruch nehmen: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Beschäftigten.

Mit drei neuen Budget-Varianten und optimierten Bausteintarifen hat SIGNAL IDUNA ihr bKV-Angebot weiter abgerundet.

Die Versicherten können darüber hinaus gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz um weitere Leistungsbausteine erweitern. Auch für ihre Angehörigen. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber oder in den Ruhestand wechseln, brauchen dennoch nicht auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Sie können in die arbeitnehmerfinanzierte Variante der bKV wechseln. Das gilt auch, wenn der Betrieb die bKV nicht fortführen möchte.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.  

Bundestag verabschiedet Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes

(3456) Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen.

Gemäß dem 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab dem 1. Dezember 2023 ein eine CO2-Kompemente eingeführt, um Anreize für sparsame und emissionsfreie Antriebstechnologien zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund versuchen aktuell einige Unternehmen, ihre ab dem 1. Dezember 2023 eintretenden Mehrkosten an ihre Vertragspartner weiterzugeben. In rechtlicher Hinsicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Weitergabe der durch die Mauterhöhung bedingten Mehrkosten. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Verträge so zu erfüllen sind, wie sie geschlossen wurden. Etwas Anderes gilt lediglich dann, wenn im Vertrag eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart worden ist. Sollte es eine solche jedoch nicht geben, kommt eine Weitergabe der erhöhten Mautkosten grundsätzlich nicht in Betracht. Die Ausnahmeregelung über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB wird nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher nur sehr selten vorliegen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird zudem die LKW-Maut grundsätzlich auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, bleiben jedoch von der Maut befreit.

Ausschreibung Beirat des WWF One Planet Hub

(3457) Das neue World Wide Fund for Nature (WWF) Projekt „One Planet Hub“ sucht fünf junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die 2024 ehrenamtlich an der Entwicklung und Gestaltung eines neuen Weiterbildungsangebots mitwirken möchten. Im Fokus steht dabei das Leben und Wirtschaften in planetaren Grenzen und die gemeinsame Arbeit an realen Nachhaltigkeitsproblemen. Angesprochen sind auch Auszubildende im Handwerk, die Zeit und Interesse haben, ein Jahr lang hinter die Kulissen des „One Planet Hubs“ zu schauen, eigene Ideen für die Zukunftsgestaltung in Planetaren Grenzen zu erarbeiten und im Team zu arbeiten.

Vorgesehen sind im Rahmen der Mitwirkung zwei Treffen in Berlin, eine Workshop-Woche und weitere digitale Meetings: Das Auftakttreffen findet Mitte Januar statt. Eine Bewerbung ist bis zum 26. November möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung gibt es hier. Rückfragen können gerne per E-Mail an oneplanethub@wwf.de gestellt werden.

RS-Aktuell Ausgabe 2023-11
RS-Aktuell Ausgabe 2023-11
RS-Aktuell-Ausgabe-2023-11_2.pdf

RS-Aktuell Ausgabe 2023-11

Bald neu im Geschäftsstellen-Team: Simon Schmid

(3445) Simon Schmid tritt zum 1. Dezember in die Dienste des BVRS ein. Er übernimmt damit das Referat für PR und Kommunikation. In diesem Rahmen verantwortet Herr Schmid auch das Veranstaltungsmanagement.

Eine ausführliche Vorstellung erfolgt in der kommenden Ausgabe Dezember der R+S.

Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung. Eine gute Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen von Herrn Schmid besteht für alle Mitglieder spätestens auf der R+T 2024 im kommenden Februar.

Neue Geschäftsführung der qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH

(3446) Seit 2007 verleiht die qih Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH das Kundenbewertungssiegel „Der Handwerksbetrieb – sehr gut“ in einigen Handwerken, darunter dem R+S-Handwerk.

Grundidee hierbei ist, dass nicht irgendein Verband nach objektiven Kriterien eine Bewertung abgibt, sondern der Kunde selbst nach Beendigung des Auftrags eine Bewertung, die u.a. die Auftragsabwicklung, aber auch das Preis-Leistungsverhältnis umfasst, gegenüber qih abgibt. Dies geschieht durch eine Postkarte oder aber auch online. Hat der Handwerker zehn „sehr gute“ Bewertungen erreicht, darf er das Siegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ verwenden. Um dieses zu behalten, muss er dann pro Quartal mindestens drei neue Bewertungen veranlassen.

Der Befürchtung einiger Betriebsinhaber, gegebenenfalls auch mal mit schlechteren Bewertungen im Netz zu erscheinen, wirkt qih dadurch entgegen, dass der Betrieb erst nach Erreichen des Siegels „RS Fachbetrieb – sehr gut“ freigeschaltet wird und niemand erfährt, dass ein Unternehmen entweder noch nicht die notwendige Anzahl von sehr guten Bewertungen erreicht hat.

Das Kundenbewertungssiegel „RS Fachbetrieb – sehr gut“ generiert in zweierlei Hinsicht einen Mehrwert für den Handwerksbetriebe. Zum einen ist er eine attraktive Marketingmaßnahme (Briefaufkleber / Pressearbeit / Schilder), zum anderen jedoch dient er auch der innerbetrieblichen Schwachstellenanalyse, da der Betriebsinhaber aufgrund der Bewertungskarten nachvollziehen kann, in welchem Bereich vielleicht noch etwas Luft nach oben besteht und welcher Mitarbeiter vielleicht etwas schlechter bewertet wird als seine Kunden.

Die Teilnahme an diesem Kundenbewertungssystem ist natürlich nicht kostenlos. Für den Handwerksbetrieb beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 199,00 € + MwSt.; für je 100 (bereits frankierte Postkarten) muss er darüber hinaus 78,71 € + MwSt. zahlen.

Warum schreiben wir Ihnen das alles in dieser RS Aktuell?

Zum einen sind wir als BVRS einer der Gesellschaften von qih; zum anderen ist Hermann Hubing seit dem 1. Oktober 2023 Geschäftsführer, der damit den langjährigen Geschäftsführer Henning Cronemeyer abgelöst hat. Für das operative Geschäft ist Juana Schöler zuständig.

Die neuen Kontaktdaten einschließlich des neuen Sitzes der Gesellschaft in Bad Wildungen sowie alle weiteren Infos erhalten Sie unter www.qih.de.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für eine Teilnahme am qih-Kundenbewertungsportal interessieren würden. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht, Juana Schöler unter Tel. 05621 7919-74, Mail: service@qih.de zu kontaktieren.

Die von Ihnen bereits erworbenen Bewertungskarten können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Es wurde ein Nachsendeauftrag an die neue Firmenadresse eingerichtet.

Mitgliedervorteile bei CarFleet 24

(3447) Der BVRS-Rahmenvertragspartner CarFleet 24 bietet für BVRS-Mitgliedsbetriebe wieder zahlreiche neue Aktionsmodelle zu vergünstigten Konditionen an. Nähere Infos unter www.carfleet24.de (Passwort: rs-fachverband).

Themenheft „Exoskelette im Handwerk“

(3448) Wer im R+S-Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Durch Exoskelette werden körperliche Belastungen deutlich reduziert, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeiter sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und Betrieb und Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima. Im Themenheft „Exoskelette im Handwerk“ des Mittelstand Digital Zentrums Handwerk erfahren Sie, was Exoskelette sind und welche Chancen sie Handwerksbetrieben bieten.

Themen:

  • Körperliche Belastungen reduzieren
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten
  • Für welche konkreten Anwendungsfälle eignen sich Exoskelette?
  • Wie finde ich passende Exoskelette für meinen Betrieb?
  • Wie sieht die Zukunft von Exoskeletten im Handwerk aus?

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Freie Plätze bei Online-Seminaren der ZWH für Lehrpersonal im Handwerk

(3449) Bei der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk ZWH gibt es noch freie Plätze in kompakten Online-Seminaren für das Lehrpersonal im Handwerk:

  • Do, 16.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Lernvideos: anschaulich, einfach, kompakt
  • Do, 23.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Interaktives Lernen: Tools und Methoden
  • Do, 30.11.2023, 16:00-17:00 Uhr // Digitale Lernerfolgskontrolle: Wissen spielerisch überprüfen

Die Online-Seminare erfüllen den oft genannten Wunsch nach Unterstützung bei der didaktisch-methodischen Unterrichtsgestaltung und dem Einsatz digitaler Medien sowie nach kleinen, praxisorientierten Lerneinheiten.

Infos und Anmeldungen unter https://zwh.de/angebote/online-seminare-fuer-lehrpersonal/.

Ausbildungsmarkt Handwerk im Oktober 2023

(3450) Zwischen Januar und Oktober 2023 sind 132.971 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 2.447 bzw. 1,9 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum. Nach dem Neuvertragsrückgang im vergangenen Jahr befinden sich die Neuvertragszahlen im Handwerk damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Im Jahr 2019 wurden im gleichen Zeitraum allerdings 8.000 Neuverträge mehr registriert.

Laut Bilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30. September ist der Rückgang der Ausbildungsstellenbewerber gestoppt. Ihre Zahl befindet sich 2023, genauso wie die Zahl der an die BA gemeldeten Ausbildungsstellen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der zum Stichtag unversorgt gebliebenen Bewerber ist jedoch, ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen, abermals gestiegen. Auch die Zahl der laut Handwerkskammermeldungen im Oktober noch offenen Lehrstellen liegt über dem Niveau des Vorjahres.

Für eine abschließende Bilanz ist es zu früh. Der Ausbildungsmarkt ist weiterhin in Bewegung. Der sich abzeichnende leichte Neuvertragszuwachs im Handwerk ist erfreulich. Das Niveau aus 2019 wird jedoch abermals verfehlt. Um dieses zu erreichen, müsste die Bewerberzahl wieder steigen und die Integration in Ausbildung effizienter gelingen.

Sv.net wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet

(3451) Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024

(3452) Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit müssen zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten, Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. Der Gesetzgeber verlangt nunmehr bis zum 1. Januar 2024 von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs.6 GwG).

Das GwG richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 16 GwG sind die Adressaten des Gesetzes abschließend aufgezählt und werden „Verpflichtete“ genannt.

Für das Handwerk von besonderer Bedeutung ist, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet sind. Denn Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG). Güterhändler sind insoweit alle, die gewerblich mit Gütern handeln, sofern sie dies in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind in § 1 Absatz 10 GwG definiert als Gegenstände,

  • die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
  • die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal goAML WEB. Dort finden sich auch weitere Informationen und Publikationen zur Benutzung des Portals.

Eine unterbliebene Registrierung wird derzeit noch nicht sanktioniert. Allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen. Güterhändler sollten daher die Registrierung bereits jetzt vornehmen, um auch den Zugriff auf FIU-Informationen zu erhalten und für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Asylsuchenden und Geduldeten

(3453) Mit Blick auf die aktuelle Debatte um eine bessere Steuerung der humanitären Migration nach Deutschland hat das Bundeskabinett am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Ein wichtiger Bestand Teil dieses umfassenden Gesetzespaketes sind Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. Für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten sind folgende Neuregelungen vorgesehen:

  • Alle Personen im Asylverfahren, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen einheitlich nach sechs Monaten (bislang neun Monate für Alleinstehende, sechs Monate für Eltern von Kindern) eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.
  • Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt jedoch nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bei Geduldeten eine Beschäftigung zu erlauben wird reduziert. Eine Beschäftigung „soll“ im Regelfall erlaubt werden (statt vorher „kann“). Das gilt allerdings nicht, „wenn zum Zeitpunkt der Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Den Ausländerbehörden verbleibt auch die Möglichkeit, bei Vorliegen von atypischen Sachverhalten, die Erlaubnis zu verweigern.
  • Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zur Beschäftigung (§ 60d AufenthG) zu erhalten, wird auch denjenigen gewährt, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. ▪ Um weitere Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, wird außerdem die erforderliche Vorbeschäftigungszeit auf zwölf Monate verkürzt (statt bislang 18 Monate). Gleichzeitig bleiben die weiteren Voraussetzungen wie Kenntnisse der deutschen Sprache, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, keinerlei Bezüge zu extremistischen Organisationen und keine Straftaten bestehen.

Um möglichst vielen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen, wird die notwendige Mindestwochenarbeitszeit von 36 Stunden auf 20 Stunden gesenkt. Für den dauerhaften Eintritt in den Arbeitsmarkt bleibt es aber weiterhin erforderlich, dass die Betroffenen in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Arbeit auf Abruf – BAG legt Beschäftigungszeiten bei fehlender Stundenvereinbarung fest

(3454) Verständigen sich die Arbeitsvertragsparteien darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf), legen sie dabei allerdings nicht die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit fest, gilt grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Etwas Abweichendes könne im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung unsachgerecht sei und objektive Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere wöchentliche Arbeitszeitdauer gewollt hätten. Das Abrufverhalten des Arbeitgebers sei dabei nicht ausschlaggebend. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Oktober 2023 (Az.: 5 AZR 22/23).

Eine ausführliche Urteilsbesprechung finden Sie in der kommenden R+S.

Betriebliche Krankenversicherung gegen Fachkräftemangel

(3455) Nach Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft fehlten 2021 allein im Handwerk 87.000 Fachkräfte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen gehen bei der Mitarbeitersuche häufig leer aus. Vor allem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten haben Probleme: Sie können im Schnitt jede dritte Stelle nicht besetzen. Auch weil sie sich häufig nicht gegen deutlich größere Mitbewerber durchsetzen können. Viele Firmen versuchen daher, den Fachkräftemangel in Engpassberufen abzumildern, indem sie die Ausbildung verstärken. Aber auch hier sind qualifizierte Bewerber nicht selten rar gesät.

BVRS-Kooperationspartner und Fördermitglied SIGNAL IDUNA empfiehlt daher, sich als Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt zu profilieren. Das kann auch durch das Angebot betrieblicher Zusatzleistungen geschehen – wie einer arbeitgeberfinanzierten, betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Hierbei handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die Betriebe über einen Kollektivvertrag für ihre Beschäftigten abschließen. Dies ist bei SIGNAL IDUNA ab einer Betriebsgröße von drei Mitarbeitern möglich.

Damit lassen Betriebsinhaber ihre Beschäftigten von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. So erhöht sich nicht nur die Bindung an das Unternehmen, sondern zahlt sich auch an anderer Stelle aus. Denn Fehltage aufgrund von Krankheiten kommen die Betriebe in Summe teuer zu stehen. Das betrifft nicht nur die Kosten etwa für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch Produktionsausfälle und Störungen der Betriebsabläufe.

Die bKV-Verträge lassen sich zudem einfach und sicher über das Arbeitgeberportal von SIGNAL IDUNA verwalten. Darüber hinaus entstehen den Betrieben weder höherer Aufwand noch zusätzliche Belastungen, wenn die Versicherten ihre bKV in Anspruch nehmen: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Beschäftigten.

Mit drei neuen Budget-Varianten und optimierten Bausteintarifen hat SIGNAL IDUNA ihr bKV-Angebot weiter abgerundet.

Die Versicherten können darüber hinaus gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz um weitere Leistungsbausteine erweitern. Auch für ihre Angehörigen. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber oder in den Ruhestand wechseln, brauchen dennoch nicht auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Sie können in die arbeitnehmerfinanzierte Variante der bKV wechseln. Das gilt auch, wenn der Betrieb die bKV nicht fortführen möchte.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.  

Bundestag verabschiedet Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes

(3456) Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen.

Gemäß dem 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab dem 1. Dezember 2023 ein eine CO2-Kompemente eingeführt, um Anreize für sparsame und emissionsfreie Antriebstechnologien zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund versuchen aktuell einige Unternehmen, ihre ab dem 1. Dezember 2023 eintretenden Mehrkosten an ihre Vertragspartner weiterzugeben. In rechtlicher Hinsicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Weitergabe der durch die Mauterhöhung bedingten Mehrkosten. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Verträge so zu erfüllen sind, wie sie geschlossen wurden. Etwas Anderes gilt lediglich dann, wenn im Vertrag eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart worden ist. Sollte es eine solche jedoch nicht geben, kommt eine Weitergabe der erhöhten Mautkosten grundsätzlich nicht in Betracht. Die Ausnahmeregelung über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB wird nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher nur sehr selten vorliegen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird zudem die LKW-Maut grundsätzlich auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, bleiben jedoch von der Maut befreit.

Ausschreibung Beirat des WWF One Planet Hub

(3457) Das neue World Wide Fund for Nature (WWF) Projekt „One Planet Hub“ sucht fünf junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die 2024 ehrenamtlich an der Entwicklung und Gestaltung eines neuen Weiterbildungsangebots mitwirken möchten. Im Fokus steht dabei das Leben und Wirtschaften in planetaren Grenzen und die gemeinsame Arbeit an realen Nachhaltigkeitsproblemen. Angesprochen sind auch Auszubildende im Handwerk, die Zeit und Interesse haben, ein Jahr lang hinter die Kulissen des „One Planet Hubs“ zu schauen, eigene Ideen für die Zukunftsgestaltung in Planetaren Grenzen zu erarbeiten und im Team zu arbeiten.

Vorgesehen sind im Rahmen der Mitwirkung zwei Treffen in Berlin, eine Workshop-Woche und weitere digitale Meetings: Das Auftakttreffen findet Mitte Januar statt. Eine Bewerbung ist bis zum 26. November möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung gibt es hier. Rückfragen können gerne per E-Mail an oneplanethub@wwf.de gestellt werden.

RS Aktuell Ausgabe 2023-11
RS Aktuell Ausgabe 2023-11
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RS-Aktuell Ausgabe 2023-10

Herzlich willkommen in Frankfurt!

(3431) Nach coronabedingter Verschiebung um zwei Jahre findet kommende Woche in Frankfurt die 61. BVRS-Haupttagung statt. Die gastgebende Innung Hessen und wir freuen uns sehr auf ein paar interessante Tage mit Ihnen in der Finanzmetropole am Main.

Die Haupttagung beginnt – nach dem Frühstarterprogramm am Morgen – am Freitag (27. Oktober) um 14 Uhr im Platinum-Ballsaal des Marriott-Hotels Frankfurt und endet am Sonntagmorgen (29. Oktober).

Höhepunkte der Tagung sind u. a. die Vorträge von Jörg Mosler, Armin Leinen und Volker Geyer. Gute Stimmung herrscht sicher bereits beim „Hessischen Begrüßungsabend“ im Depot 1899 am Freitagabend – freuen Sie sich hier neben Frankfurter Lokalkolorit auf hessische Spezialitäten in fester und flüssiger Form. Am Samstagabend erleben Sie im legendären Palmengarten ein rauschendes Fest im Stil der 1920er Jahre – Musik und Unterhaltung natürlich inklusive. Wer Lust hat, ist herzlich eingeladen, sich im Stil der Roaring Twenties zu kleiden oder „aufzuhübschen“.

Aus dem umfangreichen Rahmenprogramm seien die verschiedenen Fahrten und Rundgänge in Frankfurt erwähnt.

Die Anreise zum Marriott-Hotel Frankfurt ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto problemlos möglich. Der Info-Tisch des BVRS befindet sich in der Hotellobby. Hier bekommt jeder Teilnehmer seine Unterlagen für die Tagung. Von hier starten auch die Begleitprogramme.

Warnung vor Mails von falscher Anwaltskanzlei

(3432) Die Kreishandwerkerschaft Ulm hat uns aufgrund einer Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks aktuell auf folgende Betrugsmasche aufmerksam gemacht:

In betrügerischer Absicht wendet sich aktuell eine angebliche Anwaltskanzlei Manuel Holleis aus Hamburg per E-Mail an Betriebe. In den E-Mails werden Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße geltend gemacht. Der Empfänger wird aufgefordert, die Identität seiner IP-Adresse durch Klick auf einen beigefügten Link zu bestätigen.

Die angebliche Anwaltskanzlei existiert nicht und wir warnen davor, auf diese E-Mails zu reagieren, insbesondere nicht auf einen darin enthaltenen Link zu klicken. Sie werden in betrügerischer Absicht versandt. Es handelt sich offensichtlich um eine Phishing-Attacke, mit der Daten der Empfänger ausspioniert werden sollen.

Fensterbriefhüllen und mehr für RS-Fachbetriebe zu Sammelfertigungspreisen

(3433) In den nächsten Tagen bringt Drescher wieder die Bestellbogen für Fensterbriefhüllen, Versandtaschen, personalisierte Aufkleber, Angebots- und Werbemappen mit den verschiedenen Aufdrucken zum Leistungsspektrum des R+S-Handwerks auf den Weg.

Die Angebote stehen ausschließlich den RS-Fachbetrieben zur Verfügung, die auch den RS-Marken-Lizenzvertrag mit dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz unterzeichnet haben.

Weitere Informationen und das Bestellformular finden Sie auch Online unter

https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege/#464. Bestellschluss ist der 10. November 2023.

Veranstaltungshinweis (Online): Effektive Backups am 25. Oktober 2023

(3434) Damit die Verfügbarkeit der Daten gesichert ist – und zwar auch dann, wenn ein Server ausfällt oder ein Hacker-Angriff erfolgt – sind regelmäßige Backups (Datensicherungen) essenziell wichtig. Backups haben schon manchem Unternehmen die Existenz gerettet.

Doch was macht ein gutes und vor allem sicheres Backup sowie eine funktionierende Backupstrategie aus? In dem Webinar „Effektive Backups“ erfahren Sie wie Sie eine effektive Backupstrategie entwickeln, was die richtigen Fragen und Antworten sind und wie sich die Daten Ihres Unternehmens bestmöglich sichern lassen – und das kostenlos. Hier geht es zur Anmeldung: https://www.digital-sicher.nrw/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/effektive-backups-393

#AusbildungSTARTEN auch im Herbst!

(3435) „Die Chance, mit einer Ausbildung durchzustarten, bleibt! – auch wenn der „Sommer der Berufsausbildung“ vorbei ist, erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich zur Nachvermittlungsphase im Anschluss an den „Sommer der Berufsausbildung“. Der Einstieg in das laufende Ausbildungsjahr ist auch im Oktober und November durch die Nachvermittlung weiter möglich. Im Lehrstellenradar des Handwerks finden Jugendliche noch rund 30.000 freie Ausbildungsplätze und damit noch rund 30.000 Chancen auf den Beginn der eigenen Bildungskarriere!

Auch die Angebote zur Unterstützung sind weiter offen: Die Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern, die Berufsberaterinnen und -berater der „Passgenauen Besetzung“ sowie die Arbeitsagenturen und Jobcenter begleiten junge Menschen in der Nachvermittlungsphase vor Ort. Hier finden Jugendliche Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz, gelangen in Kontakt zu Ausbildungsbetrieben und können sich über ausbildungsbegleitende Fördermöglichkeiten informieren.

Kita-Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“

(3436) Nachwuchshandwerkerinnen und -handwerkern die Chance geben, echten Profis über die Schulter zu schauen: Diese Gelegenheit bietet sich zum mittlerweile 11. Mal beim beliebten Kita-Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ des Handwerks. Wie es aussieht, wenn Betriebe und Kitas zusammenkommen, um Handwerk für die Kleinsten spielerisch erfahrbar zu machen, zeigt die Handwerkskammer Dortmund in einem beispielhaften Kino-Spot. Reinklicken, informieren und unbedingt teilnehmen!

Ausbildungsmarkt Handwerk September 2023

(3437) Zwischen Januar und September 2023 sind 126.043 Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern neu eingetragen worden. Das waren 1.703 bzw. 1,4 Prozent mehr Neuverträge als im Vorjahreszeitraum.

Nach Informationen der Handwerkskammern waren Ende September noch 29.409 Lehrstellen vakant. Das sind 3.177 bzw. 12,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine erste Bilanz des gesamtwirtschaftlichen Verhältnisses von (unbesetzten) Ausbildungsstellen und (unversorgten) Bewerbern zum Stichtag 30. September wird die Bundesagentur für Arbeit am 2. November veröffentlichen. Am 13. Dezember wird das Bundesinstitut für Berufsbildung die Ergebnisse der BIBB-Erhebung zum 30. September bekanntgeben. Es ist zu erwarten, dass sich dort der Trend der vergangenen Monate – wachsende Zahl an Ausbildungsstellen bei konstant niedriger Zahl von Ausbildungsbewerbern – ebenfalls zeigen wird. In der Folge ist für das Handwerk abermals mit einem hohen Anteil unbesetzt gebliebener Ausbildungsstellen zu rechnen.

Für eine abschließende Gesamtbilanz ist es nach wie vor zu früh. Viele Handwerksbetriebe suchen noch nach Auszubildenden und auch Ausbildungsbewerber sind, wenn auch deutlich weniger als in früheren Jahren, noch auf Lehrstellensuche. Inwieweit sich das aktuelle Zwischenergebnis bei den Neuverträgen festigen und ggf. noch verbessern lässt, hängt auch von der gerade laufenden Nachvermittlungsphase ab.

KulturPass auch für Auszubildende

(3438) Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle Personen, die 2023 ihren 18. Geburtstag begehen. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro geschenkt, das sie in der KulturPass-App für Kino- und Konzertkarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt dieses Angebot die Nachfrage bei den Kulturanbietenden. Damit hat der KulturPass gleich zwei Ziele: Junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und die Kulturbranche zu unterstützen. Auch Auszubildene im Handwerk können von diesem attraktiven Angebot profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kulturpass.de.

Umsatzsteuer – „Muster-Rechnung“

(3439) Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 soll für zwischenunternehmerische Umsätze die elektronische Rechnung verpflichtend eingeführt werden. Grundlage für die elektronische Rechnung ist die EU-Norm EN 16931. Diese wird aktuell auf EU-Ebene überarbeitet, um Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen hinreichend abbilden zu können.

Unser Dachverband ZDH benötigt einen Überblick darüber, mit welchen Angaben die einzelnen Gewerke üblicherweise Rechnungen erstellen, damit diese bei der Überarbeitung der Norm berücksichtigt werden können. Insbesondere bittet der ZDH um Mitteilung gewerkespezifischer Besonderheiten.

Deshalb sind die Verbände gefragt, dem ZDH Muster-Rechnungen Ihrer jeweiligen Gewerke zur Verfügung zu stellen. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns – selbstverständlich anonymisierte und nicht mit Beträgen versehene – Rechnungen aus Ihren Betrieben schicken, die wir dann dem ZDH weiterleiten können.

Bundesrat setzt beim Bürokratieabbau richtiges Signal

(3440) Zum dem am Freitag, 29. September, vom Bundesrat erstmals beratenen Antrag Bayerns zur „Abschaffung und Erleichterung bürokratischer Hemmnisse für KMU“ erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Bürokratieabbau lebt vom Machen und ist für Handwerksbetriebe nur spürbar, wenn Entlastungen tatsächlich auf den Weg gebracht, ankommen, und nicht nur angekündigt werden. Der Antrag Bayerns zeigt gleich in mehrfacher Hinsicht, wie es gehen kann. So werden zahlreiche Vorschläge des ZDH aufgegriffen, die sich gezielt auf die Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe konzentrieren. Diese Zielrichtung ist mit Blick auf die überproportional starke Bürokratiebelastung des handwerklichen Mittelstands von großer praktischer Bedeutung. Der Bundesrat ist aufgerufen, den Antrag in den anstehenden Beratungen zeitnah zu beschließen. Dies wäre ein wichtiges Signal an die Bundesregierung und den Bundestag, das längst überfällige Bürokratieentlastungsgesetz erstens inhaltlich überzeugend und zweitens endlich auf den Weg zu bringen. Handwerksbetriebe haben nicht nur mit Blick auf die konjunkturelle Prognose keine Zeit mehr, länger abzuwarten. Handwerksbetriebe brauchen jetzt spürbare Entlastungen.“

Startchancenprogramm: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

(3441) Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Startchancenprogramm haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerien der Länder nun auf Eckpunkte zur Umsetzung verständigen können. Übergeordnete Zielstellung des Programms ist es, die „Verbesserung der Chancengerechtigkeit“ von benachteiligten Schülerinnen und Schülern, wobei seitens des BMBF und der Länder explizit darauf verwiesen wird, dass dies „auch einen Beitrag zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit umfasst.“ Dafür soll das Programm „etwa 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ finanziell dabei unterstützten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, „dass sich Prozesse, der Unterrichts- und Schulentwicklung signifikant und messbar verbessern und Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung in der schulischen Bildung verankert werden“ sowie „die Kultur des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Ebenen, Institutionen und Professionen weiterentwickelt werden“.

Das Startchancenprogramm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen. Dafür stellt der Bund jährlich Fördermittel von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, wobei auch Rahmenbedingungen für eine Ko-Finanzierung durch die Länder in gleicher Höhe vereinbart worden sind. Die Mittel verteilen sich auf die drei Programmsäulen wie folgt: 1. Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (40 Prozent) 2. Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (30 Prozent) 3. Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (30 Prozent).

Auf die Schularten sollen sich die Fördermittel wie folgt verteilen: 60 Prozent für Grundschulen und 40 Prozent für weiterführende Schulen, wovon „ausdrücklich auch berufliche Schulen profitieren sollen, hier insbesondere Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung.“ Die konkrete Benennung eines Anteils für berufsbildenden Schulen in Höhe 20 Prozent, wie noch in einem Eckpunkte-Entwurf des BMBF vom Mai 2023 enthalten, findet sich in der nun veröffentlichten Version nicht mehr.

EU-Minister erzielen allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Norm

(3442) Auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat haben sich die Mitgliedstaaten am 25. September auf eine allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Verordnung geeinigt. Die Euro-7-Verordnung ersetzt die Euro-6-Verordnung und legt die Normen für Emissionen oder die Dauerhaltbarkeit von Batterien für Kraftfahrzeuge, Motoren und Bauteile fest. Deutschland hatte sich für strengere Abgaswerte eingesetzt, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch die von Deutschland geforderten E-Fuels fanden keine Berücksichtigung im Text. Acht EU-Länder – darunter Frankreich und Italien – haben sich gegen eine Verschärfung der Vorschriften ausgesprochen und argumentiert, dass die Autohersteller bereits unter Druck stehen, das von der EU geplante Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrenner im Jahr 2035 einzuhalten. Die neue Euro-7-Norm enthält vor allem schärfere Abgasregeln für Diesel-Neuwagen. So sollen nur noch Diesel zugelassen werden, die nicht mehr als 60 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer ausstoßen. Erstmals soll es nicht nur Grenzwerte für Auspuffabgase geben, sondern auch für Emissionen von Bremsen und Reifen. Dies würde auch und vor allem Elektroautos betreffen, die wegen ihrer Batterien schwerer sind, dadurch mehr Reifenabrieb verursachen und vermehrt für Feinstaub sorgen. Das Europäische Parlament hat bisher seine Position noch nicht festgelegt. Der federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich im Oktober, das Plenum im November ab.

Rechtsprechung – Arbeitszeit: Weisungsrecht des Arbeitsgebers

(3443) Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei der Schichtzuteilung rechtfertigt nicht, andere Kollegen durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zugunsten einer alleinerziehenden Beschäftigten zu belasten. Dies entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 13. Juli 2023 – 5 Sa 139/22.

Die Klägerin arbeitet Vollzeit als Bäckereiverkäuferin in einer Filiale der Beklagten. Der Arbeitsvertrag sieht Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Im Juli 2020 bekam die Klägerin Zwillinge. Sie beantragte, nur noch an den Wochentagen Montag bis Freitag und nur noch zwischen 7:40 Uhr und 16:40 Uhr eingesetzt zu werden. Darüber hinaus beantragte sie eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden. Zur Begründung berief sie sich auf ihre Betreuungspflichten als alleinerziehende Mutter. Die Beklagte stimmte der beantragten Arbeitszeitverkürzung zu, widersprach jedoch der beantragten Arbeitszeitverteilung. Zur Begründung verwies sie auf die übrigen Mitarbeiterinnen mit kleinen Kindern.

Die Klägerin hat laut LAG gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf ihre gewünschte Arbeitszeitverteilung. Zwar müsse die Beklagte bei der Einteilung der Arbeitszeit nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten der Klägerin Rücksicht nehmen. Dies gelte jedoch nur, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigten nicht entgegenstehen. Hierfür sei festzustellen, welches betriebliche Organisationskonzept der Festlegung der Arbeitszeiten zugrunde liege. Das Organisationskonzept der Beklagten werde bestimmt durch die Öffnungszeiten der Filialen. Diesem Konzept stehe die von der Klägerin gewünschte Verteilung der Arbeitszeit entgegen. Dass es anderen Mitarbeiterinnen gelinge, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, rechtfertige nicht, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten und gegenüber einer alleinerziehenden Klägerin zu benachteiligen.

Beschäftigung von Rentnern – Das gilt es sozialversicherungsrechtlich zu beachten

(3444) Auch bei der Beschäftigung von Rentnern unterscheidet man zwischen geringfügigen Arbeitsverhältnissen und sozialversicherungspflichtigen Anstellungen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Sonderregelungen zu beachten, abhängig vom Umfang der Rente und deren Inanspruchnahme, die sich dann ebenfalls auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Versicherungspflicht bzw. -freiheit für ihre Beschäftigten zu beurteilen und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berechnen und an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Diese Pflicht besteht auch für beschäftigte Rentner. Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausgenommen davon sind lediglich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Dies gilt auch für die Beschäftigung von Rentnern. Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das monatliche Entgelt die Grenze von 520 € nicht überschreitet. Geringfügig ist auch, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts, eine Beschäftigung, die von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet ist. Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Seit dem 1. Januar 2013 sind geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für beschäftigte Rentner, es sei denn, der Rentner hat bereits die Regelaltersgrenze erreicht und ist aufgrund dessen versicherungsfrei in der Rentenversicherung.

RS-Aktuell Ausgabe 2023-10
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