(3751) Über die Thematik des Betrugs mit gefälschten Rechnungen der Berufsgenossenschaft hatten wir auf Hinweis der Kreishandwerkerschaft Ulm bereits berichtet. Von auf einem aufmerksamen Mitgliedsbetrieb hat diese aktuell wieder einen solchen Betrugsversuch gemeldet bekommen. Per E-Mail wird über eine angebliche verpflichtende Teilnahme am neuen digitalen Präventionsmodul der DGUV informiert. Im Anhang befindet sich ein Informationsschreiben mit entsprechender Rechnung.
Die Betrüger gehen äußerst professionell vor. In der E-Mail angegebene Homepage „bgn-rechnungen.de“ wird direkt auf die tatsächliche Seite der Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Über die angegebene Telefonnummer gelangt man immer an ein Callcenter, das sich als angebliche Genossenschaft ausgibt. Die Unterlagen sind jedoch gefälscht. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Berufsgenossenschaft.
(3752) Transfercoup für die Haupttagung! Vize-Weltmeister, Europameister und Werder Bremen Legende ist er schon. Nun wird Marco Bode auch noch Gast-Redner auf der 63. Haupttagung des BVRS, die vom 10. bis 12. Oktober 2025 in Bremen stattfinden wird. Im Anschluss an seinen Vortrag am Freitagnachmittag, steht der Gentleman des deutschen Fußballs für Autogramme und sicherlich auch für ein kurzes, persönliches Gespräch zur Verfügung. Über die Ablösemodalitäten wurde Stillschweigen vereinbart.
(3753) Mit über 1.250 Teilnehmern waren die diesjährigen Bonner Wirtschaftsgespräche ein starkes Zeichen für den Stellenwert von Vernetzung, Standortpolitik und wirtschaftlichem Austausch in der Region. Auch der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz war vertreten und hat wertvolle Impulse aus unserer Branche eingebracht. Gerade in Zeiten des Wandels ist der Schulterschluss von Mittelstand, Politik und Wissenschaft wichtiger denn je. Für den BVRS sind Veranstaltungen wie diese eine großartige Gelegenheit, Themen wie Fachkräftesicherung, Digitalisierung im Handwerk und unternehmerische Rahmenbedingungen in den öffentlichen Diskurs einzubringen und auf die Leistungsfähigkeit unsere Branche aufmerksam zu machen.
(3754) Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Ausgabedatum 2025-07 die DIN EN 12046-2 Bedienkräfte – Prüfverfahren – Teil 2: Türen; Deutsche Fassung EN 12046-2:2025 unter Mitarbeit des BVRS e.V. erschienen ist.
Dieses Dokument kann bei der DIN Media GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin), http://www.dinmedia.de bezogen werden.
(3755) Die IVRSA hat Kurzfilme zur IBH4 Studie als Shorts auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht. Die Studie des renommierten Ingenieurbüros Hauser (IBH) zeigt, wie intelligente Sonnenschutzlösungen Energiekosten und CO2-Emissionen senken und gleichzeitig den Wohnkomfort steigern können.
Interessante Fakten aus der Studie:
Die Kurzfilme sind auf dem YouTube-Kanal des IVRSA als Shorts verfügbar. Für individuelle Anfragen zur Auflösung oder Personalisierung kann man die IVRSA direkt kontaktieren.
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Die Klimaanlage – YouTube
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Die Lösungen – YouTube
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Gebäudehülle – YouTube
Weitere Infos könne unter: office@itrs-ev.com erbeten werden.
(3756) Ansprüche auf Elternzeit und auf Eltern-Teilzeit nach BEEG können künftig von den Beschäftigten in Textform geltend gemacht werden. Das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Ebenso kann der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit oder deren Verteilung künftig mit Begründung in Textform ablehnen. Die Anwendbarkeit der neuen Textform gilt indes nur für Geburten oder Adoptionen ab dem 1. Mai 2025. Für die Elternzeit für ältere Kinder bleibt es bei der strengeren Schriftform. Auch für die arbeitgeberseitige Ablehnung der verhältnismäßig selten ausgeübten vorzeitigen Rückkehroption wurde das Schriftformerfordernis beibehalten (§ 16 Abs. 3 S. 2 BEEG). Im Übrigen muss die Elternzeit nach wie vor formlos bestätigt werden.
Die unterschiedlichen Formvorschriften je nach Geburtstermin des Kindes verkomplizieren das Verfahren leider unnötig.
(3757) Mit dieser Kernaussage in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2025 (AZ 2 AZR 68/24) hat das Bundesarbeitsgericht für eine Überraschung gesorgt. Zwar hatte die Arbeitgeberin den Fehler gemacht, auf der Poststelle nicht den Empfänger des Schreibens im Einlieferungsbeleg notieren zu lassen. Die Forderung nach einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs als Zugangsnachweis ist aber schon beachtlich. Dies gilt umso mehr, als dass der Zusteller nur noch scannt und das vom Gericht beschriebene Verfahren zum Aufkleben des Labels in der Zustellung zunehmend nicht mehr zur Anwendung kommt.
Arbeitgebern ist dringend zu raten, in jedem Fall in der Poststelle den Empfänger auf dem Einlieferungsbeleg notieren zu lassen. Außerdem wird empfohlen, sich im Online-Portal von DHL als Geschäftskunde registrieren zu lassen. Dann besteht die Möglichkeit, bis zu 15 Monate nach Einlieferung einen Auslieferungsbeleg anzufordern.
Alternativ kann direkt eine Zustellung im Rahmen eines Postzustellungsauftrags (PAZ, gelber Briefumschlag) gewählt werden. Diese Möglichkeit haben neben Behörden und Gerichten auch Geschäftskunden, sie müssen allerdings einen Gerichtsvollzieher dazwischenschalten. Dies birgt das Risiko der verspäteten Zustellung.
Es kann auch ein Dritter, z. B. ein Mitarbeiter, als Bote eine Zustellung vornehmen.
(3758) Ab 28. Juni 2025 müssen bestimmte Websites barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, was bedeutet, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden müssen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die über eine Website elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Dazu gehören z. B. Onlineshops, Websites zur Buchung von Dienstleistungen, Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.
Wer ist nicht betroffen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro. Auch reine Präsentationsseiten wie z. B. Blogs sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie nicht zu einem Onlineshop gehören.
Was droht bei Nichteinhaltung und wie kann ich vorbeugen?
Das BFSG sieht bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen klare Sanktionen vor. Unternehmen, welche die Vorgaben nicht einhalten, müssen mit behördlichen Anforderungen zur Nachbesserung rechnen. Ferner drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EURO sowie Abmahnungen, zum Beispiel durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen.
Welche Anforderungen gibt es?
Die Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen wie z. B. bei Online-Shops sind umfangreich. Nachfolgend einige Beispiele:
Die Informationen müssen in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, d.h. neben Schrift zum Beispiel über eine Vorlesefunktion verfügen und gut auffindbar sein (Navigation). Letztere muss beispielsweise auch über die Tastatur möglich sein. Multimediale Inhalte (Fotos, Videos etc.) müssen mit Untertitel und Alt-Tag versehen werden.
Die Texte müssen gut lesbar sein (Schriftgröße und Kontrast).
Die Anforderungen für einzelne Dienstleistungen und Produkte finden Sie in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (insb. §12).
(3759) Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Verpflichtung für Webseitenbetreiber zur Verlinkung auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Sofern Handwerksbetriebe Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, muss bisher gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) auf der Unternehmenswebseite ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angegeben werden. Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die ODR-Verordnung gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/3228 am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform ab diesem Tag eingestellt. Bisher von der Verpflichtung betroffene Handwerksbetriebe müssen die Verlinkung ab diesem Tag nicht mehr angeben und sollten diese am 20. Juli 2025 von der Webseite entfernen, da ansonsten das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht. Bis zu diesem Tag muss die Verlinkung bestehen bleiben. Die weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind nicht von der Aufhebung betroffen und bestehen weiterhin.
Sofern Handwerksbetriebe in der Vergangenheit wegen fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, gegenüber dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich zu erklären, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab 20. Juli 2025 entfällt und diese hilfsweise gekündigt wird. Anderenfalls wirkt die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger auch nach Aufhebung der gesetzlichen Pflicht weiter.
(3760) Wie wir schon berichteten, sind gefälschte Meisterbriefe im Umlauf und tauchen immer häufiger auf. Doch dem wird jetzt ein digitaler Riegel vorgeschoben: Die kostenfreie App „Zeugnischeck“ ermöglicht eine schnelle und einfache Echtheitsprüfung von Meisterurkunden. Entwickelt von Kammern für Kammern, Betriebe und Privatpersonen, hilft sie dabei, Schein-Meister zu entlarven. Der Datenbestand werde kontinuierlich von den teilnehmenden Handwerkskammern erweitert. Ein echter Gewinn für die Integrität im Handwerk.
Weitere Infos sowie die App erhalten Sie bei der Deutschen Handwerkszeitung.
(3761) Unser Dachverband Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat den BVB-Praxisleitfaden „Asbest auf Baustellen“ für Mitglieder veröffentlicht.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung und die neue LAGA-Vollzugshilfe M 23 bringen wichtige Änderungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden und bei der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Der Leitfaden soll dabei unterstützen, die neuen rechtlichen Anforderungen im Betrieb zu erfüllen, bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigt praxistaugliche Lösungswege – ergänzt um Checklisten – auf.
Die Kapitel im Überblick:
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bei Hauptgeschäftsführer Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch unter www.zdb.de/publikationen/weitere-publikationen
(3762) Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz wurden auch einzelne Vorschriften, die den Berufsausbildungsvertrag betreffen, angepasst. Aus diesem Grund nahm der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in seiner Sitzung vom 26. März eine Anpassung der Empfehlung Nr. 115 zum Ausbildungsvertragsmuster vor. Die aktualisierte Empfehlung wurde am 29. April 2025 im Bundesanzeiger Nr. 115 veröffentlicht.
Folgende wesentlichen Änderungen wurden aufgenommen:
Auch die Erläuterungen zum Vertragsmuster (Merkblatt) wurden z. T. aktualisiert. So wurde insbesondere die Erläuterung zur Mindestausbildungsvergütung (zu § 6) gekürzt, da die Passage zur Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2023 zeitlich überholt war.
Die Handwerkskammern sind vom ZDH mit Rundschreiben vom 21. Mai gebeten worden, die notwendigen Anpassungen in ihren Online-Lehrverträgen und ggf. auch in Printvarianten mit Ihren (IT-)-Dienstleistern zeitnah entsprechend der Empfehlung vorzunehmen.
(3763) Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) betreibt seit vielen Jahren das Beratungsnetzwerk Queraufstieg und bietet darüber u. a. Unternehmen und Beratungsstellen die Möglichkeit, sich als Ansprechpartner für jene Studienzweifler oder Studienabbrecher zu präsentieren, die als Alternative zum Studium ggfs. eine Berufsausbildung in Betracht ziehen.
In Rahmen dieses Projekts möchte das f-bb nun eine bundesweite Online-Befragung von ausbildenden Unternehmen durchführen, um herauszufinden, welche Rolle die Gruppe der Studienabbrecher bei der Nachwuchsgewinnung der Unternehmen spielt. Dabei will das f-bb Erkenntnisse dazu gewinnen, wie Betriebe Studienabbrecher ansprechen, in ihr Betriebspersonal integrieren und welche Potenziale und Herausforderungen sie im Umgang mit ihnen sehen. Daraus sollen für das Beratungsnetzwerk Empfehlungen abgeleitet werden, wie Unternehmen zukünftig noch besser diese Zielgruppe gewinnen können.
An die Online-Befragung soll sich eine qualitative Befragung von Unternehmen, Auszubildenden und Lehrkräften an beruflichen Schulen anschließen, an der Unternehmen, die den Online-Fragebogen beantwortet haben, optional ebenfalls teilnehmen können.
An der Befragung kann online bis zum 15. Juli 2025 teilgenommen werden. Laut f-bb nimmt die Beantwortung der Fragen ca. 20 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist optional und nur dann notwendig, wenn sich Betriebe anschließend für ausführlichere, persönliche Interviews im Rahmen der qualitativen Befragung zur Verfügung stellen wollen.
(3764) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Gesamthandwerk generierten Daten zeigen, dass von Januar bis Mai dieses Jahres insgesamt rund 48.900 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 3.800 Ausbildungsverträgen bzw. 8,4 Prozent.
Die Daten für die neu eingetragenen Ausbildungsverträge stimmen weiterhin optimistisch. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai jedoch noch stark in Bewegung. Die kommenden Monate müssen zeigen, ob sich die positive Tendenz verfestigt.
(3765) Die Praktikumswochen bieten Schülern eine einmalige Gelegenheit, Berufe und Betriebe hautnah kennenzulernen – und das gleich im täglichen Wechsel! In über 200 Regionen deutschlandweit können junge Menschen an mehreren Tagen in den Ferien oder während schulischer Projektwochen unterschiedliche Unternehmen und Berufsfelder entdecken.
Das Besondere: Jeder Tag ein neues Praktikum, jeder Tag eine neue Erfahrung. So gelingt der erste Einblick in die Arbeitswelt praxisnah, abwechslungsreich und ohne lange Verpflichtungen – ideal zur beruflichen Orientierung.
Jetzt Region auswählen und direkt anmelden: www.praktikumswoche.de
(3766) Social Media sind die Nachrichtenquelle Nummer 1 der Generation Z (Jahrgänge 1997 – 2012). Für mehr als 80 Prozent der Generation U30 gehört die Nutzung sozialer Netzwerke zum Alltag dazu. Allerdings googelt die Generation Z kaum mehr, sie sucht News stattdessen bevorzugt über TikTok. Darauf sollten sich Unternehmen einstellen, die Azubis für sich gewinnen wollen.
Gemäß einer gemeinsamen Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln bewerben Unternehmen ihre Ausbildungsplätze nicht immer dort, wo junge Menschen danach suchen. YouTube wird von vielen Unternehmen stark vernachlässigt. Doch fast die Hälfte der Jugendlichen sucht dort nach Ausbildungsstellen. Aber noch nicht einmal jedes fünfte Unternehmen bespielt diesen Kanal. Ähnliche Differenzen zeigen sich in Bezug auf WhatsApp, TikTok und Snapchat. Rund 30 Prozent der Jugendlichen suchen nach Ausbildungsplätzen auf TikTok, dagegen werben dort nur etwa 3,6 Prozent der Firmen.
Facebook hingegen wird nur noch von jedem vierten Jugendlichen, aber von über 70 Prozent der Unternehmen genutzt.
(3767) Seit 2019 ist die Ampere AG Rahmenvertragspartnerin des BVRS. Schon oft haben wir daher in verschiedenster Weise über die Kosteneinsparmöglichkeiten für Mitgliedsbetriebe informiert. Was Ampere leistet und wie die Einsparungen ermöglicht werden erklärt Ampere anschaulich mit diesem Imagevideo.
(3768) Unter www.nachhaltiges-handwerk.de finden Handwerksbetriebe seit Mitte Mai alles rund um nachhaltiges Wirtschaften: von Praxisbeispielen über interaktive Web-Trainings bis hin zum freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht. Highlight ist der direkte Zugang zum neuen Online-Tool Zukunfts-Kompass Handwerk zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, das speziell für Handwerksbetriebe entwickelt wird und schon bald kostenlos zur Verfügung steht.
(3769) Bis zum 31. Oktober 2025 können wieder Bewerbungen für den Seifriz-Preis 2026 eingereicht werden. Neben Preisgeldern von insgesamt bis zu 25.000 Euro erwarten die Preisträger die Einladung zur Teilnahme am Branchenevent „Zukunft Handwerk, im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse (IHM) vom 04. bis 05. März 2026 in München, sowie ein Porträt im „handwerk magazin“.
Handwerksunternehmen und mit ihnen kooperierende Wissenschaftseinrichtungen sind eingeladen, zukunftsweisende Projekte einzureichen. Dabei stehen nicht nur technische Innovationen im Vordergrund. Es können auch innovative Geschäftsmodelle, wegweisende Strategien, effiziente Organisationsstrukturen prämiert werden. Für nachhaltige Innovationen gibt es einen Sonderpreis.
Die Kriterien, die der Auswahl der Projekte zugrunde gelegt werden, sind.
Bewerbungen für den Seifriz-Transferpreis „Handwerk + Wissenschaft“ 2026 können unter www.seifriz-preis.de eingereicht werden. Dort sind auch alle Informationen rund um den Preis zu finden.
(3733) Bei der nächsten Delegiertenversammlung am 9. Oktober 2025 in Bremen steht die Neuwahl des Präsidiums an. Unsere Satzung sieht für Kandidaturen keinerlei Fristen vor; theoretisch können diese auch noch unmittelbar in der Versammlung erfolgen. Wir planen jedoch, in der Doppelausgabe Juli/August von R+S möglichst alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Präsidium der Amtszeit 2025 bis 2029 ausführlich vorzustellen. Insofern bitten wir, dass Kandidaturabsichten für das Präsidium der Geschäftsstelle unter hgf@rs-fachverband.de bis Anfang Juni mitgeteilt werden.
(3734) Ebenfalls in Bremen werden die Fachausschüsse des BVRS turnusgemäß neu besetzt. Auch hier freuen wir uns über ein möglichst großes Interesse an einer aktiven Mitwirkung. Konkret geht es um folgende Ausschüsse:
Wenn Sie Interesse daran haben, in einem der genannten Gremien mitzuarbeiten, bitten wir um Nachricht an die Geschäftsstelle (hgf@rs-fachverband.de).
(3735) Auf Einladung von elero/Nice fand die Jungunternehmertagung vom 7.-10. Mai in Oderzo in der Region Venetien statt. Spannende Vorträge und das Ideensammeln für die Haupttagung 2026 standen dabei im Mittelpunkt. Unter anderem beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit, wie lokales Onlinemarketing gelingen kann, ein weiterer Vortrag beleuchtete die verschiedenen Funkstandards in der Hausautomation und die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Systeme.
Zeit zum Austauschen und Netzwerken war aber genauso eingeplant wie ein tolles Rahmenprogramm. In Treviso mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Stadt-Rallye „Operation Mindfall“ lösen und die Menschheit retten – zum Glück hat das geklappt. Ein weiterer Programmpunkt war eine Schifffahrt rund um Venedig mit anschließender Besichtigung der Lagunenstadt.
Ein herzliches Dankeschön geht an das Orga-Team der Jungunternehmertagung und ganz besonders an Davide Campagnari, Geschäftsführer und Jessica Hanninger, Marketing und Online Kommunikation, bei der elero GmbH für die außerordentliche Unterstützung der Tagung.
(3736) Wir möchten Sie auf aktuelle Warnmeldungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam machen. Seit Ende April werden gefälschte Schreiben mit dem Absender „DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ versendet. Der Betreff lautet beispielsweise: „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“. Diese Schreiben sind Fälschungen.
Die Dokumente wurden mit hoher krimineller Energie erstellt. Sowohl das Anschreiben als auch die beigefügte Rechnung enthalten eine angebliche Telefonnummer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Anrufe unter dieser Nummer werden offenbar an ein Call-Center im Ausland weitergeleitet – ein weiterer Hinweis auf die professionelle Täuschung. Auch die angegebene E-Mail-Adresse ist gefälscht. Die Domain „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ leitet täuschend echt auf die offizielle Webseite der BGN weiter.
Mittlerweile kommen unterschiedliche Domain-Namen zum Einsatz, auf die die BGN bereits reagiert hat. Seit dem 9. April erhalten nicht nur Unternehmen aus dem Gastgewerbe, sondern auch aus anderen Branchen solche Schreiben. Der Betreff kann dabei variieren, etwa:
Bereits zuvor wurden gefälschte Schreiben per Post und E-Mail an BGN-Mitgliedsunternehmen verschickt. Betreffzeilen lauteten beispielsweise:
In einigen Fällen ist den Schreiben eine gefälschte Rechnung beigefügt – neuerdings ergänzt um eine angebliche „Augenspülstation nach DIN-Norm“.
Wichtiger Hinweis:
Bitte leisten Sie keine Zahlungen auf derartige Forderungen. Wenden Sie sich bei Zweifeln an der Echtheit eines Schreibens oder einer E-Mail an die Präventionshotline der BGN unter Tel. 0621 / 4456-3517.
(3737) Aus dem Kreis ihrer Mitgliedsbetriebe wurde die KH Ulm darüber informiert, dass derzeit betrügerische E-Mails im Umlauf sind, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. In diesen E-Mails werden Empfängerinnen und Empfänger unter dem Vorwand einer angeblichen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2023 kontaktiert.
Die E-Mails erwecken den Eindruck, offiziell und dringend zu sein. Teilweise enthalten sie sogar Rechnungen mit Zahlungsaufforderungen oder Links zu vermeintlichen Formularen bzw. Anhängen, die angeblich zur Übermittlung Ihrer Steuerdaten erforderlich seien.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei diesen E-Mails eindeutig um einen Betrugsversuch! Öffnen Sie keinesfalls die enthaltenen Links oder Dateianhänge und überweisen Sie auf keinen Fall Geldbeträge auf angegebene Konten.
Die Täter versuchen gezielt, an Ihre sensiblen Daten zu gelangen oder Schadsoftware auf Ihren Systemen zu installieren. Das Bundeszentralamt für Steuern versendet in der Regel keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail und fordert auch nicht zur Übermittlung von Daten über externe Links auf.
Wenn Sie eine derartige Nachricht erhalten haben, empfiehlt die KH Ulm :
(3738) Nachhaltigkeit wird auch im Handwerk zunehmend zum Erfolgsfaktor – ob bei Energieeffizienz, Materialeinsatz oder Kundenanforderungen. Jetzt ist das Nachhaltigkeitsportal des Handwerks online.
Was bietet das Portal?
Der Zukunfts-Kompass hilft dabei, unsere nachhaltigen Maßnahmen sichtbar und nachvollziehbar zu machen – auch für Kunden und Auftraggeber, die zunehmend Wert auf Umweltverantwortung legen.
Ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – umgesetzt von ZWH und ZDH.
👉 Jetzt reinschauen: www.nachhaltigkeit-handwerk.de
(3739) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet wieder neue Aktionsmodelle. Einfach die Seite www.carfleet24.de aufrufen und das Passwort „rs-fachverband“ eingeben.
(3740) Jetzt bewerben! Sie bilden mit Herz, System und Weitblick aus? Dann zeigen Sie, wie gute Ausbildung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk funktioniert – und bewerben Sie sich jetzt für den Ausbildungspreis 2025 des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e. V.
Ausgezeichnet werden Betriebe, die junge Menschen engagiert begleiten, innovative Ausbildungskonzepte umsetzen oder mit gezielter Förderung und einem wertschätzenden Miteinander überzeugen. Ob kleines Familienunternehmen oder mittelständischer Betrieb – entscheidend ist das persönliche Engagement.
Einsendeschluss ist der 31. August 2025
Die Preisverleihung findet im Oktober 2025 auf der Haupttagung des Bundesverbands in Bremen statt.
Jetzt teilnehmen und Ausbildungsqualität sichtbar machen:
👉 zum Ausbildungspreis
(3741) Machen Sie Ihre Besten sichtbar – bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk 2025!
Sie haben in Ihrem Betrieb junge Talente, die in ihrer Ausbildung Herausragendes geleistet haben? Dann geben Sie ihnen die Chance, ihr Können auf Bundesebene unter Beweis zu stellen!
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk 2025 sucht wieder die besten Nachwuchshandwerkerinnen und -handwerker – auch im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk.
Motivieren Sie Ihre Gesellen zur Teilnahme – als Zeichen der Anerkennung und als Karrieresprungbrett.
📆 Jetzt informieren und bewerben: Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills | ZDH
(3742) Der „Sommer der Berufsausbildung 2025“ der Allianz für Aus- und Weiterbildung ist am 5. Mai 2025 mit einer konzertierten Öffentlichkeitsarbeit der Allianzpartner gestartet. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung führen auch im Jahr 2025 einen „Sommer der Berufsausbildung“ von Mai bis Oktober durch. Das bestehende Motto #AusbildungSTARTEN und die dazugehörige Wort-Bild-Marke werden beibehalten. Der „Sommer der Berufsausbildung“ wird sich auch im Jahr 2025 an den folgenden Schwerpunktthemen orientieren:
Der „Sommer der Berufsausbildung“ ist einmal mehr eine hervorragende Chance, um regionale Veranstaltungen, mit denen Jugendliche angesprochen und für eine berufliche Ausbildung gewonnen werden sollen, mit den Aktivitäten auf der Bundesebene zu vernetzen. Es ist damit auch ein Angebot, regionalen Maßnahmen eine besondere Aufmerksamkeit zu verleihen.
(3743) Die neue Bundesregierung plant deutliche Entlastung für Strom- und Gaskunden. Sie plant konkrete Schritte zur Senkung der Energiekosten, sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche Verbraucher. In Summe soll der Strompreis dauerhaft um ca. 5 Cent/kWh über zwei Maßnahmen sinken. Die Stromsteuer sinkt drastisch – von 2,05 auf 0,10 Cent/kWh. Ein zentrales Vorhaben ist die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Für Haushalte und Gewerbekunden bedeutet das konkret: Die Steuer soll von derzeit 2,05 Cent/kWh auf nur noch 0,10 Cent/kWh sinken. Damit wird die Stromsteuer deutlich reduziert. Ein Schritt, der sich direkt auf die Stromrechnung auswirkt.
(3744) Am 29. Juni 2025 treten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft. Diese Vorschriften setzen die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) um. Durch die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen soll die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Wirtschaftsleben gestärkt werden.
Ziel der neuen Regelungen ist es, unter anderem bestimmte Online-Angebote barrierefrei zu gestalten, so dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen des Sehens, des Hörens, der Motorik oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind und ohne Erschwernis genutzt werden können. Schwerpunkt der Vorschriften sind Vorgaben für Hersteller zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte, wie etwa Selbstbedienungsterminals, Smartphones oder Notebooks.
Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus Betreiber von Webseiten zur barrierefreien Gestaltung des Webauftritts, sofern darauf B2C-E-Commerce-Angebote, beispielsweise B2C-Online-Shops oder Buchungen von B2C-Handwerksleistungen, dargestellt werden. Firmenwebseiten von Handwerksbetrieben sind somit grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Vorschriften betroffen, sofern der Webauftritt solche Angebote umfasst. „Kleinstunternehmen“ sind vom Anwendungsbereich der neuen Vorschriften ausgenommen. Betroffene Handwerksbetriebe, die nicht unter die gesetzliche Definition des Kleinstunternehmens fallen, bei denen die Einhaltung der neuen Anforderungen jedoch zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, sind ebenfalls ausgenommen.
Um eine Webseite gemäß den Vorgaben des BFSG und der BFSGV barrierefrei zu gestalten, müssen die Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 beachtet werden, welche auf den internationalen Standard „Web Content Accessibility Guide-lines“ (WCAG) verweist.
Barrierefreiheit Webseiten: FAQ und Praxishinweise | ZDH
(3745) Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat am 14. April formal dem Vorschlag zur Verschiebung der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) zugestimmt (sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie). Damit ist nun klar, dass CSRD-Berichterstattung um zwei Jahre und CS3D-Sorgfaltspflichten um ein Jahr verschoben werden. Die CSRD-Verschiebung gilt für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die erstmals im Jahr 2028 berichtspflichtig sind, sowie für börsennotierte KMU, die ein weiteres Jahr später berichten müssen. Bei CS3D gilt die Verschiebung für die erste Phase der Anwendung (d.h. für die größten Unternehmen).
Nächste Schritte:
Der Rechtsakt ist am 16. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in ihr nationales Recht umsetzen.
Parallel laufen die Arbeiten zu dem Vorschlag mit inhaltlichen Änderungen bei CSRD, CS3D, Taxonomie und CBAM weiter, die ebenfalls als Teil des „Omnibus I“-Pakets vorgeschlagen wurden. Mit einem Abschluss des Verfahrens kann frühestens Ende des Jahres gerechnet werden.
(3746) CDU, CSU und SPD haben im April dieses Jahres ihre Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und eine Vereinbarung vorgelegt. Der ZDH hat den Koalitionsvertrag unter handwerkspolitischen Gesichtspunkten ausgewertet. Die Bewertung erfolgt entlang der strategischen Leitthemen, die das Handwerk in seinem Wahlcheck „25 für 25“ festgelegt hat. Aus der Darstellung wird für jeden Wahlcheck ersichtlich, wo handwerkspolitische Fortschritte erzielt wurden – und wo noch Handlungsbedarf besteht. Zum Koalitionscheck
(3747) Der neueste Jahresbericht der EU-Kommission zur Wettbewerbspolitik vom 25. April 2025 hebt insbesondere die Rolle der Wettbewerbspolitik für eine florierende europäische Wirtschaft und einen funktionierenden Binnenmarkt hervor.
Der Bericht enthält außerdem die wichtigsten Gesetzesinitiativen und politischen Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik sowie eine Auswahl wichtiger Durchsetzungsmaßnahmen.
Vor allem staatliche Beihilfemaßnahmen sowie das Gesetz über digitale Märkte (DMA) und die Verordnung über ausländische Subventionen wurden als Instrumente genutzt, um die industriepolitischen Ziele im Einklang mit den politischen Prioritäten der Kommission (d.h. Wettbewerbsfähigkeit und digitaler sowie grüner Wandel) zu unterstützen.
Ein weiterer Fokus des Berichts ist die Vereinfachung der Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission hat dazu die Wettbewerbsverordnungen, Leitlinien und Bekanntmachungen weiter überprüft, um sie einfacher und klarer zu gestalten.
Jahresberichte – Europäische Kommission
(3748) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge auf seiner Website veröffentlicht.
Ausweislich des Verzeichnisses sind von den aktuell rund 88.000 als gültig in das Tarifregister des BMAS eingetragenen Tarifverträgen zurzeit 221 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt.
Mit dem Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gibt das BMAS Auskunft über die nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sowie die nach §§ 7, 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf Grundlage eines Tarifvertrags ergangenen Rechts-verordnungen. Es führt dabei alle für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in ihrer derzeit gültigen Fassung auf. Das Verzeichnis des BMAS ist hier abrufbar.
(3749) Die Europäische Kommission hat am 5. März 2025 als Schlüsselinitiative der ersten 100 Tage ihre Mitteilung zur „Union der Kompetenzen“ vorgelegt. Ergänzt wird diese durch einen Aktionsplan für Grundfertigkeiten und einen Strategieplan für MINT-Bildung sowie Datenblätter zur Qualifikationsentwicklung, Arbeitskräfte und Qualifikationsdefizite für alle 27 Mitgliedstaaten. Zudem wurde eine Website der Union of Skills eingerichtet.
Ziel der Union der Kompetenzen ist es, die Entwicklung des Humankapitals der EU zu unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Von Schulkindern bis zu Menschen im Ruhestand sollen Menschen in ganz Europa mit den Fähigkeiten unterstützt werden, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein. Die Union soll auch die Übertragbarkeit von Fähigkeiten durch den freien Verkehr von Wissen und Innovation fördern. Aus Handwerkssicht sind die folgenden Zielsetzungen von Bedeutung:
(3750) Der Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ ist ein Projekt der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“. Die vor dem Hintergrund der migrationspolitischen Debatte in Deutschland zu begrüßende Zielsetzung des Wettbewerbs ist es, Initiativen für die Integration insbesondere von internationalen Fach- und Arbeitskräften in Deutschland zu identifizieren und zu würdigen. Daneben können auch Initiativen zur Ausbildung oder Beschäftigung geflüchteter Menschen benannt werden. Gesucht werden Best-Practice-Beispiele, die aktiv dazu beitragen, dass sich internationale Fach- und Arbeitskräfte und Geflüchtete beruflich erfolgreich in Deutschland integrieren.
Der Wettbewerb wird von BDI, Bertelsmann Stiftung und Stiftung Mercator finanziert und von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ durchgeführt. Weitere Partner des Wettbewerbs sind BDA und ZDH, Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), Landkreistag und Deutschlandstiftung Integration.
Gesucht werden Best-Practice-Beispiele in folgenden fünf Kategorien bzw. Handlungsfeldern:
Bewerben können sich u.a. Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die aktiv dazu beitragen, dass internationale Fach- und Arbeitskräfte und Geflüchtete beruflich erfolgreich in Deutschland bleiben. Alle Beiträge müssen einen konkreten Bezug zur Integration in den Arbeitsmarkt aufweisen.
Das Handwerk versteht sich seit jeher als Motor der Integration ausländischer Beschäftigter. Deswegen wäre es sehr zu begrüßen, wenn zahlreiche Bewerbungen aus dem Handwerk eingehen würden. Die Bewerbungen können hier online eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025.
Eine mit Expertinnen und Experten besetzte Jury wählt die besten Beiträge aus. Sie werden in einer Auszeichnungsveranstaltung am 13. November 2025 prämiert.
(3724) Nach einem schwierigen Vorjahr mit Umsatz- und Beschäftigungsrückgängen zeigt das 1. Quartal 2025 erste Stabilisierungstendenzen im R+S-Handwerk. Der Geschäftsklimaindex stieg auf 94 Punkte, die Auslastung lag bei 84 %. 56 % der Betriebe meldeten zumindest stabile Umsätze. Für das 2. Quartal erwarten 78 % der Betriebe eine zumindest befriedigende Geschäftslage, 34 % davon eine Verbesserung. Auch die Umsatzprognosen fallen positiver aus: 32 % der Betriebe rechnen mit einem Anstieg. Die Investitionsbereitschaft zieht leicht an – 48 % planen Neuanschaffungen. Steigende Kosten durch Löhne, Materialien und globale Unsicherheiten bleiben eine Belastung. Hoffnung macht die wirtschaftspolitische Neuausrichtung der Bundesregierung sowie der saisonale Frühjahrsaufschwung, der traditionell für mehr Bautätigkeit sorgt. Viele Betriebe hoffen auf eine nachhaltige Belebung im weiteren Jahresverlauf.
Den vollständigen Konjunkturbericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe der R+S.
(3725) Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter werden immer häufiger Ziel von Cyberattacken. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann man angegriffen wird – und welche Schutzmaßnahmen Sie im Vorfeld getroffen haben.
Die Initiative Cybersicherheit im Handwerk des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk liefert Antworten, schafft Orientierung und gibt Tipps und Tricks zur Umsetzung. Auf Cybersicherheit im Handwerk finden Sie alles Wichtige auf einen Blick:
Hilfe im Notfall, Kontaktmöglichkeiten für alle Sicherheitsfragen, Tipps zur Prävention und Analyse, Leitfäden, Tools und Unterstützung für die Umsetzung. Als Partner der Initiative Cybersicherheit im Handwerk steht Ihnen Ihr BVRS für Fragen gerne zur Seite.
(3726) Seit fast 27 Jahren begleitet Ampere kleine und mittelständische Unternehmen durch den Dschungel des Energiemarkts – zuverlässig, unabhängig und stets im Interesse der Kunden. Zum 1. April 2025 hat das Unternehmen nun erstmals in seiner Geschichte eine moderate Anpassung seines Honorarsatzes für Neukunden vorgenommen. Die Anpassung beträgt 2,5 Prozentpunkte und betrifft ausschließlich Mitgliedsbetriebe, die sich seit dem 1. April 2025 neu in die Betreuung durch Ampere begeben haben.
Für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2025 mit Ampere einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, bleibt es beim bisherigen Honorarmodell – es ändert sich nichts. Damit bietet Ampere Planungssicherheit und belohnt das Vertrauen seiner langjährigen Kundschaft.
Mit dieser Anpassung reagiert Ampere maßvoll auf die gestiegenen Anforderungen im Energiemarkt, ohne dabei das zentrale Leistungsversprechen – unabhängige und ehrliche Beratung – aus den Augen zu verlieren.
(3727) Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen mittels freihändiger Vergabe oder als Direktauftrag wurden befristet bis zum 31. Dezember 2025 angehoben:
Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Direktauftrag bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
(3728) Eine Überschwemmung von Keller oder Erdgeschoss kann jeden Hausbesitzer oder Mieter treffen. Lebensgefährlich wird es, wenn Gebäude bei Hitzewellen „überhitzen“ – dies zeigen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) deutlich. Bauherren, Investoren und auch Mieter suchen deshalb nach bautechnischen Lösungen, um die Risiken zu minimieren und Schäden zu verhindern. Jeder Starkregen, jede Hitzewelle und jeder Hagelsturm ist ein aktueller Sanierungsanlass für Immobilienbesitzer und eine Chance für Hersteller und Händler von Bauprodukten für attraktive Aufträge.
Die Sonderschau „klima.sicher.bauen – Schutz vor Überhitzung und Überschwemmung als Chance für Gebäudesanierung“ von NürnbergMesse und ift Rosenheim zeigt deshalb vom 24. bis 27. März 2026 auf der Fensterbau Frontale in Nürnberg, wie nachhaltige, klimaresiliente und damit zukunftssichere Bauprodukte aussehen müssen. Zusätzlich werden im Vortragsforum der Messe interessante Vorträge angeboten. Interessierte Firmen können sich auf der Sonderschau „klima.sicher.bauen“ als Mitaussteller präsentieren.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
(3729) Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2024 eine weitgehend stabile Tarifbindung der Betriebe aus. Die Auswertung zur Tarifbindung beruht auf der Verdiensterhebung, die seit Januar 2022 auf Basis einer geschichteten Stichprobe bei rund 58.000 Betrieben durchgeführt wird. Sie unterscheidet dabei zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen und Bundesländern.
Gesamt betrachtet waren im Jahr 2024 rund 21 Prozent der Betriebe mit 49 Prozent aller Beschäftigten unmittelbar an einen Branchen- bzw. Firmentarifvertrag gebunden. Damit weist die Tarifbindung in den letzten Jahren eine Konstante auf.
Damit unterliegen rund 20 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland tarifvertraglichen Regelungen. Bei Einbeziehung der Unternehmen, die sich an Tarifverträgen orientieren, sind deutlich höhere Bindungsquoten an sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen zu verzeichnen. Zur Stärkung und Festigung der Tarifbindung der Betriebe sind moderne und flexible Tarifverträge sowie verlässliche Tarifpartner erforderlich.
Eine erzwungene Tarifanwendung wie sie etwa in Form eines Bundestariftreuegesetzes vielfach diskutiert wird, ist eindeutig der falsche Ansatz auf dem Weg zu einer höheren Tarifbindungsrate. Die Gestaltung von Tarifverträgen und damit einhergehende organisatorische Herausforderungen obliegen den Sozialpartnern. Sie bedürfen keiner politischen Einmischung des Gesetzgebers.
(3730) Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist (Az. IV C 3 – S 2284/20/10002 :005). Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit der entstandenen Krankheitskosten. Dieser Nachweis ist im Falle eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw. durch die Rechnung der Online-Apotheke zu erbringen. Bei Privatversicherten kann der Nachweis alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke erbracht werden. Der Kassenbeleg bzw. die Rechnung der Online-Apotheke muss folgende Angaben enthalten:
Für 2024 wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.
(3731) Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können im Rahmen des bundesweiten Ideenwettbewerbs „49 gewinnt“ kreative Ideen zur Gesundheit am Arbeitsplatz einreichen. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet. Ziel ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Unternehmenserfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Unsicherheiten geprägt sind. Am Ideenwettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die bereits Gesundheitsideen erfolgreich umsetzen. Es können aber auch Ideen eingereicht werden, die bisher noch nicht realisiert wurden. Für Unternehmen, die teilnehmen möchten, aber aktuell noch keine konkrete Idee haben, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des Ideenwettbewerbs zu entwickeln. Um Interessierte bestmöglich zu unterstützen, stehen kostenlose Begleitangebote zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025.
Alle Details zur Teilnahme und ein Online-Formular zur Einreichung der Ideen finden Sie unter: BGF-Ideenwettbewerb 2025
(3732)
07.-10. Mai 2025 |
Jungunternehmertagung bei elero/nice, Italien |
13. Mai 2025 |
Fördermitgliederkonferenz, Königswinter |
14. Mai 2025 |
Industriebeirat, Königswinter |
09. Oktober 2025 |
Delegiertenversammlung mit Präsidiums-/Ausschusswahlen, Bremen |
10.-12. Oktober 2025 |
Haupttagung, Bremen |
08. Oktober 2026 |
Delegiertenversammlung, Leipzig |
09.-11. Oktober 2026 |
Haupttagung, Leipzig |
15.-19. Februar 2027 |
R+T, Stuttgart |
(3710) Derzeit verbreitet ein inhaltlich falscher Artikel zur vermeintlichen Soka-Bau-Pflicht von R+S-Betrieben Verunsicherung unter Innungsmitgliedern. In der aktuellen R+S 3/2025 ist in der Rubrik „Recht unter der Lupe“ ausführlich beschrieben, dass der Artikel tatsächlich eine reine Einzelfallentscheidung des Bundesarbeitsgerichts beschreibt und erklärt, warum die Aussage in der Überschrift „Rollladenbauer sind Soka-Bau-pflichtig“ nicht richtig ist.
Wie Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe betont, werden eingetragene R+S-Betriebe, die arbeitszeitlich überwiegend klassische Tätigkeiten des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks ausüben, nicht von den Soka-Bau-Tarifverträgen erfasst und erhalten auf Anfrage Negativbescheinigungen. Die Betriebe müssten also beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen keine Sorge vor der Soka-Bau haben. Auch eine Mitgliedschaft im Tischler-Verband schütze nicht vor der Soka-Bau-Pflicht, wenn die in der Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassen-Tarifverträge festgelegten Abgrenzungskriterien nicht eingehalten würden.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der BVRS-Geschäftsstelle.
(3711) In Berlin verhandeln CDU/CSU und SPD über die Bildung einer Koalition und damit verbunden über die politischen Inhalte für die kommende Legislaturperiode. In einem an die Mitglieder der Arbeitsgruppen „Bauen und Wohnen“, „Klima und Energie“ sowie „Wirtschaft“ übermittelten Papier fordern wir:
Wir verstehen dieses Schreiben als ersten Impuls, um die Beziehungen des Verbandes zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der neuen Legislaturperiode zu verstetigen.
(3712) Die Handwerkskammern warnen vor immer häufiger auftretenden Fällen von Urkundenfälschung. Falsche Meisterbriefe, Gesellenbriefe und Diplome, die im Internet für wenig Geld angeboten werden, sehen oft täuschend echt aus. Um sich vor solchen Fälschungen zu schützen, sollten Arbeitgeber stets die Authentizität der vorgelegten Urkunden bei der jeweiligen Handwerkskammer prüfen – ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Handwerkskammern arbeiten bereits an flächendeckenden Lösungen, wie App-basierte Tools, die Betrieben dabei helfen können, die Echtheit von Dokumenten schnell zu überprüfen.
(3713) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Kreditkonditionen aktualisiert. Die neuen Konditionen können verschiedene Förderprogramme betreffen – von energieeffizientem Bauen und Sanieren über Unternehmensgründung bis hin zu Bildungsfinanzierung, inklusive Meisterbafög. Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Angeboten und Konditionen besuchen Sie bitte https://www.kfw.de. Dort können Sie alle relevanten Informationen zu Zinssätzen, Laufzeiten, Tilgungsbedingungen und Fördervoraussetzungen einsehen sowie prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben am besten geeignet sind.
Möchten Sie wissen, welche KfW-Förderprogramme für Sie besonders interessant sein könnten? Dann nutzen Sie dort den Fördermittelassistenten.
(3714) „Mit dem Handwerk fit für die Zukunft!
Wer im Handwerk anpackt, der hat eine gute Zukunftsperspektive. Handwerkerinnen und Handwerker finden technische und kreative Lösungen, versorgen im Alltag, fördern die Lebensqualität für Menschen jeden Alters und aller Vielfalt, tragen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei – Handwerkerinnen und Handwerker halten unser Land am Laufen und gestalten aktiv seine Zukunft.
Eine duale Ausbildung im Handwerk ist Startpunkt für eine Bildungskarriere mit Sinn, Sicherheit und Zukunft.
Deshalb rufen wir alle Jugendlichen auf: Wenn Ihr Zukunft gestalten wollt, dann liegt Ihr mit einer Ausbildung im Handwerk genau richtig! Informations- und Orientierungsangebote wie der „Berufe-Checker“ zeigen, welcher Ausbildungsberuf im Handwerk am besten zu Euren Talenten, Fähigkeiten und Vorlieben passt. Die digitalen Informations- und Orientierungsangebote wie das Lehrstellenradar sowie die persönlichen Ansprechpartner von Handwerkskammern und Fachverbänden vor Ort unterstützen Euch bei der Suche und Auswahl des Ausbildungsbetriebes, der zu Euch passt. Nutzt die Chance, schnuppert mit Praktika Handwerksluft und lasst Euch für eine Ausbildung begeistern. Und das nicht morgen, sondern bereits heute: Der ideale Zeitpunkt, um den Grundstein für Eure eigene Karriere zu legen, ist jetzt!
Die Betriebe rufen wir auf, ihre Werkstatttüren weit zu öffnen: Geben Sie jungen Menschen die Chance, mit einer Ausbildung in Ihrem Betrieb durchzustarten! Wer seinen Fachkräftenachwuchs durch die Ausbildung im eigenen Betrieb gewinnt, sichert sich motivierte, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bieten Sie jungen Menschen dafür Praktika an, um sie vom Handwerk zu begeistern. Und nutzen Sie Angebote von Handwerkskammern wie das Lehrstellenradar und die Lehrstellenbörsen, um ihre Ausbildungsplätze bekannter zu machen. Über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderinstrumente während der Ausbildung informieren wir Sie auch digital.
Jede erfolgreiche Ausbildung ist ein Gewinn für die Handwerksfamilie: Die Handwerksorganisationen stehen Euch und Ihnen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe zur Seite. Ausbildung lohnt sich – für Jugendliche wie für Betriebe! Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)“
(3715) Die novellierte Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“, der auch in zahlreichen Handwerksbetrieben ausgebildet wird, ist erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Zielstellungen der Neuordnung (u. a. Zusammenführung mehrerer derzeit relevanter Rechtsgrundlagen, Anpassungen an veränderte Rahmenvereinbarungen für Ausbildungsordnungen) sind mit der novellierten Ausbildungsverordnung nun umgesetzt, ohne dass die derzeit gültigen Regelungen zur Bürokaufleute-Ausbildung wesentliche inhaltliche Änderungen erfahren haben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die an der Ausbildungsverordnung vorgenommenen Änderungen in einer Übersicht zusammengestellt.
Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft und löst damit unmittelbar die bis zum 31. Juli 2025 weiterhin gültigen Rechtsgrundlagen ab.
(3716) Grundsätzlich ist eine Abrechnung von Arbeitsstunden eines Auszubildenden möglich, wenn dieser produktiv arbeitet und die Arbeit der Fachkräfte unterstützt. Dabei sollte jedoch ein reduzierter Stundenverrechnungssatz angesetzt werden, um dem Ausbildungsstand Rechnung zu tragen. Transparenz in der Abrechnung vermeidet Missverständnisse und stärkt das Vertrauen der Kunden.
Unabhängig davon sollte jedem Kunden bewusst sein, dass die Ausbildung von Nachwuchskräften eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und in der handwerklichen Praxis auch mit Kosten verbunden ist. Um eine faire und nachvollziehbare Berechnung sicherzustellen, kann eine Staffelung der anrechenbaren Azubi-Leistungen in Anlehnung an den Ausbildungsfortschritt erfolgen:
Vom Gesellenlohn im jeweiligen Gewerk:
Die Abrechnung setzt voraus, dass der Auszubildende aktiv mitgearbeitet und den Auftrag beschleunigt hat. Dies ist der Fall, wenn er regelmäßig Materialien holt oder Werkzeuge anreicht und dadurch die Fachkräfte unterstützt.
Wichtig: Eine Abrechnung kann nicht erfolgen, wenn der Auszubildende nur zuschaut oder lediglich gelegentlich Hilfe leistet, ohne einen regelmäßigen Beitrag zur Effizienz des Auftrags zu leisten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten von Auszubildenden in die Handwerkerrechnung einfließen zu lassen:
Diese Vorgehensweise sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass die Ausbildungsleistung angemessen berücksichtigt wird.
(3717) Unterstützen Sie junge Menschen bei der Berufsorientierung und werben Sie aktiv für Ihre Ausbildungsplätze im R+S-Handwerk!
Ausbildungsbotschafter spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schülern praxisnahe Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten unseres Gewerkes zu geben. Sie vermitteln nicht nur technisches Know-how und berufliche Perspektiven, sondern zeigen auch, wie spannend und innovativ das Arbeiten mit modernen Sonnenschutz-, Steuerungs- und Smart-Home-Technologien sein kann.
Schulen profitieren von einer praxisnahen Ergänzung ihres Unterrichts und erhalten wertvolle Unterstützung in der Berufsorientierung. Gleichzeitig steigern Unternehmen ihre Sichtbarkeit als attraktiver Ausbildungsbetrieb und fördern die persönlichen und fachlichen Kompetenzen ihrer Azubis.
Für die Auszubildenden selbst ist die Rolle des Ausbildungsbotschafters eine einmalige Gelegenheit, erste Erfahrungen in der Vermittlung von Fachwissen zu sammeln. Diese Initiative trägt zur besseren Vernetzung zwischen Handwerk, Bildungseinrichtungen und Nachwuchskräften bei und fördert die berufliche Orientierung junger Menschen.
Warum sollten R+S-Betriebe ihre Auszubildenden als Ausbildungsbotschafter entsenden?
Welche Vorteile haben die Azubis als Ausbildungsbotschafter?
Nutzen Sie die Chance und machen Sie Ihre Azubis zu Botschaftern des R+S-Handwerks!
Jetzt mitmachen und junge Talente für das R+S-Handwerk begeistern!
(3718) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine neue Broschüre zum Thema „Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der im Dezember 2024 novellierten Gefahrstoffverordnung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Branchenlösung zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand überarbeitet. Die neue Broschüre „Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“ steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Webseite der BG BAU zur Verfügung. Die Broschüre der BG BAU erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung. Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519.
(3719) Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen bestimmte Webseiten ab 29. Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Das neue Praxis Recht unseres Dachverbandes ZDH bietet u. a. mittels ausführlicher FAQ hilfreiche Praxishinweise.
(3720) Am 27. Februar 2025 wurde das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz regelt, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Betroffene Frauen können ausdrücklich auf die Inanspruchnahme verzichten. Bisher erfolgte in vielen Fällen eine Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Wählen betroffene Frauen künftig Mutterschutz, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss. Diesen können sich Arbeitgeber aus der U2- Umlage erstatten lassen.
Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen vor und während des Mutterschutzes
(3721) In einem Urteil vom 16. April 2024 (Az.: 9 AZR 165/23) befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Entstehung und dem Verfall von Urlaubsansprüchen vor und während des Mutterschutzes sowie in der Elternzeit. Die Klägerin ging mit einem nicht erfüllten Urlaubsanspruch in den Mutterschutz und dann in Elternzeit. An die Elternzeit schloss sich nahtlos ein neuer Mutterschutz mit anschließender Elternzeit an. Zum Ende der zweiten Elternzeit kündigte die Klägerin. Der Arbeitgeber hatte weder bei der Genehmigung der Elternzeit noch in deren Verlauf auf die Kürzung von Urlaubsansprüchen hingewiesen. Die Klägerin machte Urlaubsansprüche für den gesamten Zeitraum einschließlich der Resturlaubsansprüche vor dem ersten Mutterschutz geltend und bekam Recht. In Zeiten des Mutterschutzes entstehen Urlaubsansprüche. Aufgrund des Mutterschutzgesetzes verschieben sich Urlaubsansprüche, die vor dem Mutterschutz nicht genommen werden konnten auf die Zeit nach Ablauf der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit. In der Elternzeit kann der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, muss aber darauf hinweisen. Eine beabsichtigte Kürzung des Urlaubsanspruchs sollte vom Arbeitgeber zügig nach Eingang des Elternzeitverlangens erklärt werden. Eine Regelung im Arbeitsvertrag mit Hinweis auf die Kürzungsmöglichkeit reicht nicht aus. Der konkrete Hinweis ist unverzichtbar.
(3722) Die Handwerkskampagne ist zum 01. März in den neuen Flight gestartet. Zum ersten Mal hat dabei die Agentur CarlNann den sprichwörtlichen Hut auf. Mit dem selbstbewussten Slogan „Wir können alles, was kommt“ soll die Kampagne vor allem Zuversicht vermitteln. Diese Zuversicht versprühen 15 echte Handwerkerinnen und Handwerker die verschiedene Gewerke in einer bundesweiten Kampagne auf Plakaten, in Anzeigen und Online repräsentieren. Die ersten Motive werden schon ausgespielt und den sehr gelungenen Werbespot gibt’s hier zum Anschauen.
(3723) Am 29. März vollendet Meinhard Berger, stellvertretende Obermeister und Delegierter der Innung Südbayern und Mitglied des Technischen Ausschusses sowie des AK Sachverständigenwesen, sein 60. Lebensjahr. Die besten Glückwünsche nach Hallbergmoos!
(3688) Simon Schmid ist mit Wirkung zum 1. Februar 2025 zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) ernannt worden. Somit wird er künftig in Ergänzung seiner bisherigen Tätigkeitsfelder Ingo Plück bei der Leitung der Geschäftsstelle und der hauptamtlichen Vertretung des Verbandes nach außen unterstützen.
Der langjährige Büroleiter des früheren EU- und Bundestagsabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff steht seit Dezember 2023 in den Diensten des BVRS und betreut dort die Fachgebiete Kommunikation und Veranstaltungsmanagement. Simon Schmid verfügt über zahlreiche politische Kontakte von der EU bis hin zur kommunalen Ebene.
(3689) Wir begrüßen sehr herzlich die Firmen TS-Aluminium-Profilsysteme GmbH & Co.KG aus Großefehn (www.ts-alu.de) und SOLAN Sonnenschutz GmbH aus Neukirchen (www.solan.de) als neue Fördermitglieder des BVRS. Wir freuen uns sehr auf eine gute Zusammenarbeit. Herzlich Willkommen!
(3690) Der Obermeister der Innung Saarland, Dipl.-Ing. (FH) Martin Hurth, ist von der Handwerkskammer des Saarlandes am 3. Februar als Sachverständiger des R+S-Handwerks öffentlich bestellt und vereidigt worden. Ergänzend zu seinem langen Engagement für den Berufsstand und die Ausbildung leistet er nun auch durch diese verantwortungsvolle Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für den Qualitätserhalt in der Branche. Wir vom BVRS gratulieren sehr herzlich!
(3691) Wer war auf der ersten internationalen Rollladenmesse 1965 in Stuttgart dabei? Das Messe-Team der R+T sucht für ein kleines Interview zum 60. Jubiläum der Messe Zeitzeugen, die die R65 besucht oder sogar dort ausgestellt haben. Wer sich an diese oder eine der frühen Messen in Stuttgart erinnern kann und darüber erzählen möchte, meldet sich bitte bei Simon Schmid simon.schmid@rs-fachverband.de
(3692) Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die eine Erstattung des Rundfunkbeitrages für angeblich zu viel gezahlte Rundfunkgebühren versprechen. Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten warnt davor, diese zu öffnen. Bei den E-Mails mit dem Betreff „Rückerstattungsbenachrichtigung“ oder einem ähnlichen Titel handelt es sich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der E-Mail und geben Sie keine Daten ein!
Weitere Informationen finden Sie beim Beitragsservice.
(3693) Die bisherige Technische Richtlinie (TR) 109 ist inzwischen überarbeitet worden und als TR Schall mit den Untertiteln Regelungen, Schallschutzmaßnahmen veröffentlicht worden. Nachdem motorisch betriebene Abschlüsse und Markisen seit der Neufassung der DIN 4109 als betriebstechnische Anlagen gelten, werden in dieser Richtlinie normative und ordnungsrechtliche Anforderungen beschrieben. Neben einer Beschreibung der wesentlichen Fachbegriffe ist die Verbesserung des Schallschutzes von Fenstern kurz dargestellt. Zu finden ist die neue Richtlinie – wie auch alle weiteren – unter https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/technische-richtlinien/.
(3694) Auch, wenn der Bundestagswahlkampf noch in vollem Gange ist, schafft der ZDH aktuell die Grundlagen, um Sondierungs- und Koalitionsgespräche nach dem 23. Februar 2025 inhaltlich und kommunikativ zu begleiten. Ein Baustein dieser vorbereitenden Maßnahmen ist die Auswertung von Parteiprogrammen. Das Augenmerk liegt dabei auf Parteien, bei denen eine Einladung zu Sondierungs- und Koalitionsgesprächen als politisch realistisch einzustufen ist. Der ZDH hat Kurzbewertungen von Wahlprogrammen erstellt und in einer Cloud abgelegt, auf die Sie auch zugreifen können.
Für die Programme von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP haben die ZDH-Fachbereiche eine kursorische Einschätzung nach dem Muster „Das ist positiv. Das ist negativ. Das fehlt.“ vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei vielen Positionierungen der Parteien naturgemäß um Programmsätze handelt, die vielfach einer Konkretisierung bedürfen und daher nicht abschließend bewertet werden können.
Die internen Kurzbewertungen werden den Handwerksorganisationen in der Bundestagswahl-Cloud zur Verfügung gestellt, zu der sie bitte ihre vorhandenen ZDH-Zugangsdaten verwenden oder einen Zugriff anfordern. Zudem sind dort auch die entsprechenden Programme sowie ergänzende Beschlüsse der Parteien eingestellt. Diese Materialsammlung wird entsprechend bei gegebenen Anlässen aktualisiert.
Darüber gibt es den Hinweis, dass die Parteien um Stellungnahme zum Wahlcheck des Handwerks „25 für 25“ gebeten wurden. Eingehende Antworten sind ebenfalls in die Cloud eingestellt.
(3695) Auch unser zweiter Dachverband, die Bundesvereinigung Bauwirtschaft BVB, hat ihre Wahlforderungen fertiggestellt.
Die Bauwirtschaft ist das Rückgrat des Wohnungsbaus und trägt maßgeblich zur Modernisierung unserer Infrastruktur bei. Ohne die Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes lassen sich die Herausforderungen unserer Zeit – vom Klimaschutz über die Energiewende bis hin zur Wohnraumversorgung – nicht bewältigen. Klar ist: Nur mit der Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der heimischen Bau- und Ausbaubetriebe werden wir echten Fortschritt für unser Land erreichen.
Doch Anfang 2025 ist die Situation alarmierend. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt, während die Unsicherheiten für Bauherren und Unternehmen zunehmen. Hohe Zinsen, steigende Baukosten und unklare politische Rahmenbedingungen bremsen die Bauaktivitäten aus. Gleichzeitig warten unsere Kommunen und das Land auf dringend benötigte Investitionen in Schulen, Krankenhäuser, Brücken, Straßen und Schienen.
Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 appellieren die BVB-Mitgliedsverbände an die politischen Entscheidungsträger: Ermöglichen Sie einen Neustart in der Baupolitik – für eine nachhaltige, zukunftsfähige und wirtschaftlich starke Bauwirtschaft in Deutschland.
Die digitale Version der BVB-Wahlforderungen finden Sie hier.
(3696) Der Verband Fenster + Fassade (VFF) und die febis laden zu einem kostenlosen Webinar am 28. Februar um 10:00 Uhr ein, in dem sie den neu gestalteten Fördermittel-Service vorstellen.
Auf der VFF-Website gibt es bereits umfassende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten, insbesondere zu den derzeit verfügbaren Programmen des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG).
Der Fördermittel-Service ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für nahezu alle Sanierungsvorhaben – mit Ausnahme denkmalgeschützter Objekte. Ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit, Endkunden den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zusätzlichen Fördervorteilen anzubieten.
In diesem Webinar gibt es detaillierte Einblicke in die aktuellen BEG-Programme und es wird vermittelt, wie man den VFF-Antragsservice effektiv nutzen kann, um Fördermittel zu sichern.
(3697) Zuletzt während des Verbandsabends auf der R+T 2024 hat die Qualität im Handwerk Fördergesellschaft qih wieder Siegelträger mit Ehrenurkunden für Bestleistungen ausgezeichnet. Dieses durch seine Neutralität nach wie vor hervorragende Mittel zur Kundenwerbung möchten wir gerne mehr bewerben. Deshalb möchten wir gemeinsam mit der qih-Geschäftsführung Kurzvideos erstellen, in denen sich qih-Siegelträger präsentieren. Wer das qih-Siegel für besondere Kundenzufriedenheit trägt und interessiert ist, melde ich bitte alsbald bei Ingo Plück unter hgf@rsf-fachverband.de.
(3698) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet wieder neue Aktionsmodelle. Einfach die Seite www.carfleet24.de aufrufen und das Passwort „rs-fachverband“ eingeben.
(3699) Wird Energie im Jahr 2025 nun günstiger oder wieder teurer? Genau das fragen sich derzeit viele Gewerbekunden, denn zwischen November und März erhält so mancher Gewerbetreibende Post vom aktuellen Energieversorger mit den Konditionen für das neue Abrechnungsjahr.
Schon im vergangenen Dezember berichteten zahlreiche Strom- und Gasanbieter, dass ihre Tarife im Jahr 2025 sinken werden – trotz steigender Steuern und Abgaben. Vor allem die Netznutzungsentgelte werden 2025 in weiten Teilen Deutschlands für Strompreiserhöhungen sorgen. Im Gas wird der CO2-Preis an die Endverbraucher durchgereicht und verursacht eine ordentliche Erhöhung des Erdgaspreises.
Leider geschieht es immer wieder, dass Preisanpassungen in Werbeanschreiben oder E-Mail-Newslettern verpackt sind. Hier können diese auch mal übersehen werden. Es lohnt sich daher, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht besteht. Denn dieses steht jedem Kunden – privat wie geschäftlich – bei einer Preisänderung zu und gilt auch, wenn der Energiepreis sinkt. Oftmals sind diese gesunkenen Preise aber im Marktvergleich immer noch zu teuer.
BVRS-Mitglieder können ihren aktuellen Tarif – ganz gleich, ob mit oder ohne Preisanpassung – exklusiv von unabhängigen, erfahrenen Fachleuten prüfen. Hierbei helfen die Mitgliedsberater der Ampere AG: Tel.: 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail: energie@ampere.de. Ampere bietet deutschlandweit in vielen Regionen eine Vor-Ort-Beratung an.
(3700) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU hat eine neue Webseite „Zusammen gegen Asbest: Sicher beproben und entfernen lassen“ online gestellt.
Die Webseite gibt einen Überblick zu den wichtigsten Fakten, informiert über den richtigen Umgang mit Asbest sowie über die Risiken, die es zu vermeiden gilt und welche Workshops und Schulungen durch die BG BAU zum Thema Asbest angeboten werden.
Verlinkt sind außerdem das Informationsblatt zu den Neuregelungen der Sozialpartner sowie die Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519, die bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung von Maßnahmen unterstützen soll.
Insbesondere möchten wir auf den Erklärfilm zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung hinweisen, in dem die neuen Regelungen und Anforderungen der Gefahrstoffverordnung kurz zusammengefasst sind (zusätzlich auch über Youtube abrufbar).
(3701) Am 2. Februar 2025 sind erste Regelungen der KI-Verordnung in Kraft getreten, die für Arbeitgeber in KI-einsetzenden Betrieben, dem öffentlichen Sektor und Kammern, relevant sein werden.
Seit 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenzen bei ihrem Personal sicherzustellen. Dies sind die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Beschäftigten ermöglicht, „KI- Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu machen“.
Gemäß der KI-VO haben Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass eigenes Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Die Vorschriften sind dabei wenig konkretisiert. Mögliche Maßnahmen können z. B. sein: Schulungen, KI-Guidelines, Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme bzw. praxisorientiertes Lernen in divers zusammengesetzten Teams etc.
Artikel 4 KI-VO ist allerdings nicht als konkrete Verpflichtung, sondern vielmehr als ein Appell an den Arbeitgeber ausgestaltet. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass ein Verstoß weder bußgeld- noch strafbewehrt ist. Es drohen damit keine unmittelbaren Geldstrafen bei unzureichender Umsetzung. Das Unterlassen von Maßnahmen nach Art. 4 stellt jedoch eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, die bei Eintritt eines Schadens eine Schadensersatzpflicht auslösen könnte.
Ebenfalls seit 2. Februar 2025 sind, gemäß Art. 5 KI-VO, KI-Systeme mit einem unannehmbar hohen Risiko grundsätzlich verboten. Dazu gehören einige bestimmte KI-Anwendungen wie Social Scoring Anwendungen, die Menschen aufgrund ihres Sozialverhaltens oder ihrer persönlichen Eigenschaften bewerten und klassifizieren wie auch die biometrische Identifizierung von Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen in Echtzeit. Dazu gehören grundsätzlich auch alle KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen finden Sie in der kommenden Ausgabe der R+S.
(3702) Der Basiszinssatz ist zum 1. Januar auf 2,27 Prozent gesunken. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB. Er kann sich auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.
Eine Reduzierung des Basiszinssatzes kann zu geringeren Zinsen auf Spar- und Festgeldkonten führen. Sparer könnten also eine schwächere Rendite auf ihre Einlagen erhalten.
(3703) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 31. Januar 2025 mitgeteilt, dass der Bundestag aufgrund der verkürzten Wahlperiode das 5. AFBG-Änderungsgesetz nicht mehr abschließend beraten und das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Damit werden die Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem 5. AFBG-Änderungsgesetz gesetzt hat, nicht erreicht. Das betrifft insbesondere eine weitergehende Entlastung der Fortzubildenden von ihren Fortbildungskosten. Auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber zusätzliche Anreize zur Aufnahme einer Fortbildung durch nicht auf das Aufstiegs-BAföG anzurechnende Zuschüsse setzen können, kann damit keine Wirksamkeit entfalten.
Das Aufstiegs-BAföG ist das wichtigste Förderinstrument im Fortbildungsbereich des Handwerks, insbesondere in der Meisterqualifizierung. Jede Verbesserung des Aufstiegs-BAföG stärkt die Fachkräftesicherung und die Sicherstellung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk. Aus bildungspolitischer Sicht ist dieses ergebnislos ausgelaufene Gesetzgebungsverfahren daher kritisch zu bewerten. Aufgrund der hohen Relevanz soll die neue Bundesregierung den weiteren Ausbau dieses Förderinstruments als Ziel für die kommende Legislaturperiode aufgreift. Hierzu muss insbesondere die Forderung des Handwerks, dass eine zweite Fortbildung auf der gleichen Fortbildungsstufe gefördert wird und dass Fortzubildende weitergehend von ihren Fortbildungskosten entlastet, werden.
(3704) Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung hatte der Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen.
Die einzelnen Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder:
Mitglieder mit 1 Kind:
Mitglieder mit 2 Kindern:
Mitglieder mit 3 Kindern:
Mitglieder mit 4 Kindern:
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern:
Eine ursprünglich für den Herbst angekündigte Pflegereform kann durch den Bruch der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt werden. Jedoch muss diese bis spätestens Ende 2025 erfolgen.
(3705) Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer.
Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sog. Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen. In der „Milderungszone“, die sich an die Freigrenze anschließt, wird die Durchschnittsbelastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung von 5,5 Prozent herangeführt. Dadurch wird beim Überschreiten der Freigrenze ein Belastungssprung vermieden. Erst nach Überschreiten der Milderungszone ist der Solidaritätszuschlag unverändert in voller Höhe zu zahlen.
(3706) Die Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das 2024 mit dem Wachstumschancengesetz nochmals attraktiver ausgestaltet wurde. Auch für das Handwerk in Deutschland ist das ein effektiver, steuerlicher Impuls für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). Handwerksbetriebe können mit der Steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Für kleine und mittlere Unternehmen wurde die finanzielle Unterstützung deutlich erhöht durch einen zusätzlichen KMU-Bonus von 10 Prozent. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
(3707) Die me:works TV-Produktionsfirma aus Köln produziert für das Wissensmagazin Galileo (Pro Sieben) ein junges Job-Fornat und begleitet dafür interessante Menschen mit den unterschiedlichsten Berufen für einen Tag.
Aktuell sind sie auf der Suche nach Menschen, die uns mit in ihre Berufswelt nehmen und darüber berichten, warum sie den Job gerne machen, wer der Mensch hinter dem Job ist und was am Ende vom Monat mit dem jeweiligen Lifestyle (Gehalt, Miete, Hobbies, usw.) zum Leben übrigbleibt.
Nach der Darstellung von me:works ist das Format nicht investigativ oder wertend, sondern begleite die Personen an einem typischen Arbeitstag und nach Feierabend zusätzlich privat. Das Ziel sei es, die Berufswelten möglichst authentisch und interessant vorzustellen und so zu stärken, mit Stereotypen aufzuräumen und die Menschen der Branche kennenzulernen.
Hier können Sie sich einen Eindruck von dem Format machen: https://www.meworks.tv/gehaltscheck-lp
Wer Teil der Produktion werden möchte wendet sich direkt an nils.roemhild@meworks.tv
(3708) Die HWK Dortmund lädt in Kooperation mit dem ZDH zum nächsten bundesweiten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk am 8. Mai 2025 in Dortmund ein. Mit dabei sind u. a. Mona Neubaur, NRW-Wirtschaftsministerin, Katja Lilu Melder, UFH-Bundesvorsitzende, und Tijen Onaran, Bestseller-Autorin, Unternehmerin & Investorin. Geplant ist auch ein virtuelles Grußwort von ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Über diesen Link können Sie sich anmelden. Am Vorabend (7. Mai) findet außerdem ein Netzwerktreffen im Rahmen der Verleihung des Photo.Awards der HWK Dortmund statt. Auch zu dieser Veranstaltung können Sie sich unter dem oben genannten Link anmelden.
(3709) Der ZDH lobt für das Jahr 2026 wieder den Preis für Handwerksgeschichte aus. Bewerben können sich Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen, die ihre eigene Geschichte selbstständig oder in Zusammenarbeit mit der Fachwissenschaft oder wissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen in Form von Chroniken, Dokumentationen, Ausstellungen oder digitalen Formaten aufgearbeitet und dokumentiert haben.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens zum 16. Juni 2025 eingereicht werden unter geschichtspreis@zdh.de oder analog unter folgender Adresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Preis für Handwerksgeschichte 2026
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Die Preisverleihung findet am 30. Januar 2026 im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin statt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
https://rs-fachverband.de/wp-content/uploads/2025/04/RS-Aktuell-Ausgabe-2025-02.pdf
(3670) Wie schon verschiedentlich berichtet, hat Frank Wigger zum 1. Januar 2025 die Nachfolge von Björn Kuhnke als Technischer Referent des BVRS angetreten. Unter anderem erfolgte eine ausführliche Berichterstattung in der R+S Ausgabe Dezember 2024 sowie eine persönliche Vorstellung auf der Ulmer Haupttagung. Für die Obermeister und Delegierten unserer Mitgliedsorganisation besteht auch bei deren gemeinsamen Tagung am 18./19. Februar in Fulda Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen.
In der Geschäftsstelle ist Frank Wigger unter der Telefonnummer 0228-95210-22 sowie – für die persönliche E-Mail-Kommunikation – über die Adresse frank.wigger@rs-fachverband.de erreichbar. Technische Anfragen richten Sie bitte wie gewohnt an technik@rs-fachverband.de.
Das Präsidium und das Geschäftsstellen-Team des BVRS freuen sich sehr über die Neubesetzung.
(3671) Der BVRS unterstützt seit Jahresbeginn in Form einer Partnerschaft die Initiative Cybersicherheit im Handwerk, die unter dem Dach des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk umgesetzt wird. Ziel ist es, ein starkes Netzwerk für das Handwerk zu schaffen, den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu fördern und aus der Vielzahl von Angeboten die für das Handwerk passfähigen Lösungen zu identifizieren und an zentraler Stelle zu bündeln. Hierzu stellt die Initiative Cybersicherheit im Handwerk Ihnen Informationen, konkrete Angebote, Ansprechpartner und Hilfestellungen zur Verfügung, um Sie bei der Stärkung Ihrer Abwehr gegen Hackerangriffe unterstützen. Weitere Informationen zur Initiative und Hilfestellungen erhalten Sie auf der Webseite https://cybersicherheit-handwerk.de.
(3672) Aus dem Kreis ihrer Mitgliedsbetriebe ist die Kreishandwerkerschaft Ulm wieder auf gefälschte Rechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen aufmerksam gemacht worden. Dabei handelt es sich um täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen einer „Zentralen Zahlstelle“ oder anderer Absender – angeblich von einem Amtsgericht, im aktuellen Fall dem Amtsgericht Ulm. Den betrügerischen Schreiben waren stets Änderungen im Handelsregister wie Umfirmierung oder Neueintragungen vorausgegangen.
Die Briefe sind gerichtlichen Schreiben nachempfunden. Der angebliche Sitz der Zentralen Zahlstelle ist unterschiedlich: mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Im aktuellen Fall ist es Frankfurt am Main. Oben auf dem Brief befindet sich sehr auffällig das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Nennung des vermeintlichen Absenders „Amtsgericht Ulm”. In der gefälschten Rechnung werden die Firmen aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von mehreren Hundert Euro für eine „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung” im Handelsregister nach „§ 58 GNotKG, § 1 HregGebV, Nr. 250 GV” zu zahlen. Die Kontoverbindung führt ins Ausland. Unterzeichnet ist das Schreiben von „Dr. Jörg Raupach” oder „Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Ulm. Diese Richter gibt es dort nicht.
Lassen Sie sich nicht täuschen. Zur Überprüfung der Echtheit einer Rechnung für Eintragungen ins Handelsregister achten Sie insbesondere auf die Bankverbindung solcher Schreiben. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Ausländische Bankverbindungen erkennen Sie daran, dass die IBAN nicht mit „DE“ beginnt. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hat aufgrund zahlreicher Beschwerden bereits Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet.
(3673) Die Kreishandwerkerschaft Ulm berichtete in letzter Zeit vermehrt über Betrugsfälle, bei denen per E-Mail versendete Rechnungen abgefangen und manipuliert wurden. Dabei wurden für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen und gelieferte Waren die Kontodaten des Rechnungssteller durch die Kontodaten der Betrüger ausgetauscht.
Verbraucher erkennen diese E-Mails nicht als gefälscht, da Absender-E-Mail-Adresse und die E-Mail selbst unverändert bleiben. Es wird lediglich das PDF-Dokument (die Rechnung) manipuliert. Die Rechnungsempfänger überweisen das Geld dann auf die Konten der Betrüger. Der Betrug fällt leider erst Tage später auf, wenn der Käufer erneut zur Zahlung auffordert.
Werden in Ihrem Namen manipulierte Rechnungen versendet, könnte Ihr E-Mail-Konto / System kompromittiert worden sein. Ziehen Sie bei Verdacht einen Fachmann hinzu, der mit Ihnen gemeinsam das System prüft und ggf. weitere Maßnahmen einleitet oder wenden Sie sich an die Notfall-Hotline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) unter 0800 2741000. Das Cybersicherheitsnetzwerk steht Ihnen Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr kostenlos zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie unter https://cybersicherheit-handwerk.de. Sollte eine Kompromittierung festgestellt werden, so erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
(3674) Vom 13. bis 17. Januar 2025 macht der Innovationsparcours „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Handwerk“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk Station auf der BAU 2025 in München. Betriebe können hier also noch bis Freitag digitale Technologien erleben und neue Lösungen für ihren Alltag im Betrieb entdecken. Spannende Praxisbeispiele aus dem Handwerk für das Handwerk – unter dem Motto „Sehen, Anfassen und Ausprobieren“ zeigen, wie viel Potenzial in Digitalisierung und Technologien der Künstlichen Intelligenz für das Handwerk steckt. Der Innovationsparcour ist zu finden in der Halle C3 auf dem Stand 601.
(3675) Der Standort Deutschland braucht einen Neustart. Die vergangenen Monate haben deutlich gezeigt: Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sind alles andere als selbstverständlich. Dafür muss etwas getan werden. Für einen wirtschaftlichen Aufschwung braucht es mutige und entschlossene Maßnahmen, die im Einklang mit soliden öffentlichen Haushalten stehen.
Das Handwerk ist Motor für die wirtschaftliche Stärke und die Modernisierung unseres Landes – bei Energie, Klimaschutz, Verkehr, Digitalisierung, Gesundheit, Wohnungsbau und vielem mehr. Als standorttreuer Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich ist das Handwerk dabei ganz besonders auf gute und verlässliche Bedingungen angewiesen. Nur so kann es seine ganze Kraft für die Zukunft Deutschlands in einem geeinten Europa entfalten. Zu diesen Standortfaktoren gehören Freiräume für Unternehmertum und Innovation, Impulse für Beschäftigung, gute Arbeitsbedingungen und Fachkräftesicherung, eine starke Bildungsinfrastruktur sowie eine feste Verankerung in Städten und ländlichen Räumen.
Das Handwerk erwartet von den Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl 2025, sich für wichtige 25 Punkte einzusetzen. Den Wahlcheck 25 für 25 finden Sie hier: Wahlcheck des Handwerks zur Bundestagswahl 2025.
(3676) 2025 hat begonnen – und sind damit jede Menge Änderungen und neue Gesetze in Kraft getreten. Die Deutsche Handwerks Zeitung bietet einen Überblick, was für Betriebe und Beschäftigte im Handwerk Neues kommt und was an wichtigen Terminen ansteht. Auch ein Blick auf die ZDH-Internetseiten hilft: Von Neuerungen zur E-Rechnung über das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), neue Pflichten für Verbraucherprodukte in der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Austauschpflichten für Tachografen, dem Start des elektronischen Mitteilungsverfahrens bis hin zum Jahressteuergesetz 2024: Kleinunternehmergrenze und Co. sind hier die anstehenden Änderungen aufgelistet.
(3677) Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind s .g. sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des ZDH unter: E-Rechnung.
(3678) Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 ist im Bundesgesetzblatt zu finden. Auf die Einzelheiten wird verwiesen.
(3679) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zu der Ende 2024 beschlossenen und am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV) eine aktualisierte Weisung veröffentlicht.
Durch die Verlängerung der Bezugsdauer wird die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Die seit Januar 2024 von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 die Kurzarbeit in ihrem Betrieb fortführen. Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen.
Die o.g. Weisung finden sie hier: https://www.arbeitsagentur.de.
Außerdem wurden die FAQs ergänzt. Insbesondere wird die Frage behandelt, welche Auswirkungen Unterbrechungen der Kurzarbeit auf die Bezugsdauer haben:
Bei weiteren Fragen ist der Operative Service (KIA-Team) der zuständigen Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.
(3680) Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die das Produktsicherheitsrecht auf dem gesamten EU-Binnenmarkt harmonisiert. Für Handwerksbetriebe – besonders in Gewerken, die Verbraucherprodukte herstellen oder vertreiben – ergeben sich neue Pflichten, um die Sicherheit von Produkten sicherzustellen. Alle wichtigen Informationen, die genauen Pflichten und die rechtlichen Konsequenzen und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie auf der entsprechenden ZDH-Informationsseite.
(3681) Zum 1. Januar 2025 wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung, sowie für Fach-kräfte über 45 Jahre neu festgelegt. Die Gehaltsgrenzen für 2025 wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 4. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die für 2025 gültigen Mindestbeträge zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung und Studium hat das BMI bereits am 27. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der erforderliche Mindestbetrag zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung für eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung von Ausreisepflichtigen (§ 16g AufenthG) wird entsprechend § 12 BAföG bestimmt. Daraus ergibt sich ein Mindestbetrag für das Jahr 2025 von monatlich 666 €.
(3682) Das Bundeskabinett hat befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie von Bauleistungen bis zum Jahresende 2025 beschlossen.
Anlass für die Erhöhung ist, dass Ende des Jahres die krisenbedingte Anhebung der Direktauftragswertgrenze für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf 5.000 Euro ausläuft.
Die (vorübergehende) Erhöhung der Direktauftragsgrenzen im Liefer- und Dienstleistungsbereich für die Vergabestellen des Bundes auf 15.000 Euro entspricht dabei der von der Bundesregierung im Vergabetransformationspaket vorgeschlagenen Erhöhung. Das Vergabetransformationspaket befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Mit der (erneuten) zeitlichen Befristung soll den Beschlüssen der nächsten Bundesregierung nicht vorgegriffen werden.
Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert.
(3683) Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungsmarktanalyse für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk im Gegensatz zum Gesamttrend leicht zugenommen hat. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden nach diesen Daten 2024 im Handwerk 321 bzw. 0,2 Prozent mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Auf eine ähnliche Entwicklung deuten auch die mit Rundschreiben vom 11. Dezember 2024 berichteten monatlichen Ausbildungsmarktkennzahlen für das Handwerk, die den Zeitraum Januar bis November umfassten (+135 bzw. +0,1 Prozent).
Gesamtwirtschaftlich betrachtet ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Daten des BIBB hingegen leicht zurück (-2.472 bzw. -0,5 Prozent). Mögliche Gründe für die bessere Entwicklung der Neuvertragszahlen im Handwerk können der geringere Rückgang im Ausbildungsangebot und ein gleichzeitig leicht verbesserter Ausbildungsstellenbesetzungserfolg sein.
Das Ausbildungsplatzangebot ist nach Berechnungen des BIBB im Handwerk 2024 lediglich um 1.062 bzw. 0,7 Prozent kleiner als im Vorjahr. Insgesamt nahm es hingegen um 6.510 bzw. 1,2 Prozent ab. Gleichzeitig sank die Zahl der unbesetzt gebliebenen Stellen im Handwerk (-6,7 Prozent) im Vorjahresvergleich stärker als das Ausbildungsplatzangebot und als in der Gesamtwirtschaft (-5,5 Prozent).
Im Handwerk blieben mit 19.075 auch im Jahr 2024 zu viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Bezogen auf das Ausbildungsplatzangebot waren es 12,7 Prozent Prozent. Allerdings ist dieser Anteilswert im Handwerk erstmals seit 2011 kleiner als jener für die Gesamtwirtschaft. Mit Blick auf den gesamten Ausbildungsmarkt lag die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen bei 69.405 und die Nichtbesetzungsquote bei 12,8 Prozent. Erfreulich ist zudem, dass die Nichtbesetzungsquote im Handwerk, die seit 2019 kontinuierlich stieg, in diesem Jahr wieder etwas zurückgegangen ist (von 13,6 Prozent auf 12,7 Prozent). Ob dies nur ein temporärer Rückgang ist, oder der Anfang einer Trendumkehr werden die kommenden Jahre zeigen müssen.
Der leichte Zuwachs bei der Ausbildungsplatznachfrage (+4.218 bzw. +0,8 Prozent) dürfte die skizzierte Entwicklung positiv beeinflusst haben. Allerdings lässt sich, ähnlich wie für die Ausbildungsbetriebsseite auch für die Ausbildungsbewerberseite konstatieren, dass zu viele erfolglos suchen. 70.385 Personen waren zum Stichtag 30. September als noch suchende Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert (davon 31.151 gänzlich unversorgt und 39.234 mit Alternative, aber weitersuchend). Bezogen auf die Ausbildungsstellennachfrage ergibt das eine Quote von 12,6 Prozent erfolglos Suchenden.
(3684) Der Kongress ZUKUNFT HANDWERK bietet – parallel zu den ersten drei Tagen der Internationalen Handwerksmesse – vom 12. Bis 13. März 2025 im ICM in München nicht nur eine Plattform, um sich mit anderen Branchenexperten zu vernetzen, sondern auch ein Programm voller spannender Einblicke, praktischer Lösungen und visionärer Ideen. Ob Sie neue Wege für die Fachkräftegewinnung suchen, sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen oder einfach inspiriert werden wollen – hier finden Sie Impulse, die Sie und Ihr Unternehmen voranbringen. Alle Infos zu Tickets und zum Programm gibt es hier.
(3685) Von Künstlicher Intelligenz (KI) im Handwerk über die Einflussfaktoren von Abiturienten bei der Wahl einer Berufsausbildung bis zu Frauen in der Handwerksorganisation – der aktuelle DHI-Newsletter bietet wieder viele neue Studien und Projekt-News aus der Handwerksforschung. Reinlesen lohnt sich!
(3686) Damit Sie besser langfristig planen können, wollen wir – wie in der letzten RS-Aktuell angekündigt – unseren monatlichen Newsletter nun auch dazu nutzen, Ihnen als feste Rubrik eine Vorschau auf die schon feststehenden Termine und Veranstaltungen zu geben. Bitte beachten Sie vor allem die Termine für die beiden nächsten Haupttagungen.
(3687) Am 25. Januar feiert Gertrud Müller, die frühere Geschäftsführerin des ITRS bzw. BKTex, ihren 70. Geburtstag.
Am 26. Januar wird Manuela Wohlert, Geschäftsführerin der Innung Nordbayern, 60 Jahre Jung.
Ebenfalls ihren 60. Geburtstag vollendet Ursula Beuttler, Vorstandsmitglied und Delegierte der Innung Württemberg, am 27. Januar.
Last but not least begeht Gabriela Glavke-Münkwitz, Geschäftsführerin der Innung Mecklenburg-Vorpommern, am 8. Februar ebenfalls ihren 60. Geburtstag.
(3651) Frank Wigger wird zum 1. Januar 2025 als Technischer Referent in die Dienste des BVRS eintreten. Er folgt damit auf Björn Kuhnke, der den Verband zum 31. Mai 2024 verlassen hat. Der Rolladen- und Jalousiebauermeister und ausgewiesene Praktiker Frank Wigger führte bisher den eigenen RS-Innungsfachbetrieb in Ahaus (Münsterland). Seit 2009 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des R+S-Handwerks und arbeitet seit sechs Jahren im BVRS-Arbeitskreis Sachverständigenwesen mit. Daher ist er vielen in der Branche bereits gut bekannt. Daneben besteht aber auch bei den anstehenden Verbandsveranstaltungen vielfältige Gelegenheit zum Kennenlernen.
Eine ausführliche Vorstellung finden Sie in der aktuellen Dezember-Ausgabe der R+S.
Wir freuen uns sehr über die Neubesetzung und heißen Frank Wigger herzlich bei uns willkommen!
(3652) Damit Sie besser langfristig planen können, wollen wir RS-Aktuell ab nun auch dazu nutzen, Ihnen als feste Rubrik eine Vorschau auf die schon feststehenden Termine und Veranstaltungen zu geben. Bitte beachten Sie vor allem die Termine für die beiden nächsten Haupttagungen.
(3653) Pünktlich zum neuen Jahr startet unser Instagram-Kanal @rsmechatroniker! Mit diesem Projekt möchten wir gezielt für unseren Ausbildungsberuf werben und das RS-Handwerk einem breiteren Publikum näherbringen.
Auf unserem Kanal richten wir uns an Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte, um die Vielseitigkeit und die Karrierechancen in unserem Gewerk zu präsentieren.
Wir suchen motivierte Auszubildende, Gesellen und Meister, die in kurzen Videos aus ihrem Berufsalltag berichten. Erfahrungen aus erster Hand und spannende Einblicke können andere inspirieren, Teil unseres Handwerks zu werden.
Interessiert? Dann bitte eine E-Mail an simon.schmid@rs-fachverband.de. Wir freuen uns darauf!
(3654) Die Agentur CarlNann aus Hamburg übernimmt zum 01. Januar 2025 die Kampagne des ZDH und setzt einen besonderen Impuls. Im besonders bei Jugendlichen populären Spiel Minecraft soll ein „Monument“ gebaut werden. Natürlich in Form eines großen, magentafarbenen Daumens, der deutschlandweit für das Handwerk bekannt ist. Nach und nach werden rund um den Daumen mit Hilfe der Community Häuser errichtet und damit eine Stadt gebaut. Wie in jeder Stadt sollen sich auch virtuell die verschiedenen Handwerksberufe niederlassen. Klar, dass das R+S-Handwerk auch dabei sein soll.
Mit diesem digitalen Gemeinschaftsprojekt schaffen wir einen Social-Space, der tatsächlich im Spiel besucht werden kann und an dem unsere Botschaften erlebbar werden. Seitens des ZDH sind u.a. Events, Gewinnspiele und Challenges geplant, um Spielerinnen und Spieler auf das Handwerk aufmerksam zu machen. Wann genau es losgeht ist noch nicht bekannt, wir halten Sie auf dem Laufenden.
(3655) Eine gute Agentur erkennt man daran, dass sie zukünftige Trends vor allen anderen wahrnimmt. CarlNann scheint eine solche Agentur zu sein. Zum Kampagnenstart im neuen Jahr setzen die Hamburger stark auf das Thema Zuversicht. Mit dem Neuen Claim „Wir können alles, was kommt“ reagieren wir auf die Sorgen und Ängste, die aktuell in der Bevölkerung greifbar sind. Regierungskrise in Deutschland, Kriege und Konflikte in Europa, dem Nahen Osten und weltweit sorgen für Unsicherheit. Das Handwerk hingegen strahlt Verlässlichkeit aus und präsentiert sich als zukunftsfähiger, kompetenter Arbeitgeber und als verlässlicher Partner für die Zukunft. Im Jahresverlauf widmet sich die Kampagne dem Thema Wohlbefinden, das besonders für jüngere Menschen immer mehr zu einem entscheidenden Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes wird. Wir werden in zukünftigen Newslettern darüber informieren.
(3656) Zum Ende der dritten Staffel – also zum 31. Dezember 2024 – laufen bei einigen Werbemitteln der Handwerkskampagne die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus. Generell gilt, wie auch schon in den beiden ersten Kampagnenstaffeln: Der ZDH bzw. DHKT hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Kampagne und der Kreativleistung der Agentur DDB unbefristet erworben. Sämtliche Textmotive sowie grundsätzlich die Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen von der gesamten Organisation des Handwerks und den Betrieben unbefristet verwendet werden.
Einige wenige Materialien, auf denen die Rechte Dritter liegen, zum Beispiel Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, sind dagegen nur befristet nutzbar. Dies betrifft aber deutlich weniger Produkte als in den vorherigen Staffeln.
Im Werbeportal informiert der ZDH auf einer Unterseite detailliert über die Motive, die ablaufen: https://werbeportal.handwerk.de/nutzungsrechte. Alle Werbematerialien, deren Rechte zum 31. Dezember 2024 ablaufen, sind hier ersichtlich. Vorausschauend wurden auch zwei Produkte aufgenommen, die nur noch bis zum 13. Mai 2025 genutzt werden dürfen. Zudem enthält die Übersicht der Vollständigkeit halber auch jene Produkte, deren Lizenzen bereits während der aktuellen Staffel abgelaufen sind. Ergänzend dazu erhalten Sie eine rechtliche Bewertung mit Praxistipps.
Aus dem Werbemittelportal, von den Webseiten www.handwerk.de und www.zdh.de sowie den Social-Media-Kanälen des Handwerks werden bis Ende 2024 sämtliche Materialien entfernt, deren Nutzungs- und Verwertungsrechte mit Ende der dritten Kampagnenstaffel auslaufen.
(3657) Unsere Mitgliedsbetriebe sind wieder dazu aufgerufen, am Donnerstag, den 3. April 2025, am Aktionstag teilzunehmen!
Der Girls’Day vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen und Studienfächern, in denen der Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt. Die Studie zum Aktionstag 2022 hat gezeigt, dass der Girls’Day wirkt: Nach dem Aktionstag 2022 konnten sich z.B. 21 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen vorstellen, einen Beruf in der Informationstechnologie oder Informatik zu ergreifen, vorher waren es nur 12 Prozent. Durch Ihr Engagement beim Girls’Day fördern Sie den weiblichen Nachwuchs im Handwerk. Ergreifen Sie die Chance und machen Sie mit!
(3658) Die Ansprache von Schülern durch Auszubildende, die als Ausbildungsbotschafter über ihren Ausbildungsberuf berichten, ist ein erfolgreicher Berufsorientierungsansatz – auch in unserer Branche. Zahlreiche Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften akquirieren, schulen und begleiten Ausbildungsbotschafter für bzw. bei Berufsorientierungsveranstaltungen. Im Berufsorientierungsunterricht allgemeinbildender Schulen und auf Ausbildungsmessen berichten sie authentisch und auf Augenhöhe mit den Schülerinnen und Schülern über ihren Ausbildungsalltag.
Gefördert vom BMWK wurde vom RKW Kompetenzzentrum eine Website zur Vernetzung der Ausbildungsbotschafter-Initiativen mit umfangreichen Informationen und Kontaktdaten zu mehr als 90 Initiativen eingerichtet: www.ausbildungsbotschafter.online.
Sofern Sie ebenfalls Ausbildungsbotschafter einsetzen und den Wunsch haben, auf der Website genannt zu werden, wenden Sie sich bitte an das RKW-Kompetenzzentrum presse@rkw.de. Durch die Nennung auf der Internetseite sind Ausbildungsbotschafter-Initiativen auch für die Öffentlichkeit sichtbar und können beispielsweise gezielt für Berufsorientierungsveranstaltungen angefragt werden.
(3659) Am 27. November 2024 wurden die Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung und die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 Abs. 1 AufenthG gelten damit bis zum 4. März 2026. Die Betroffenen müssen demnach keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Die Verlängerung bis zum März 2026 gilt für alle vorübergehend Schutzberechtigten aus der Ukraine (ca. 993.000 ukrainische Staatsangehörige sowie 7.000 Drittstaatsangehörige mit unbefristetem ukrainischen Aufenthaltstitel).
Ausgenommen von der Verlängerung sind Drittstaatsangehörige mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel (ca. 22.000 Personen). Für diese Gruppe besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, andere Aufenthaltstitel zu beantragen.
(3660) Das BMBF hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung und Etablierung von Weiterbildungsmentoren veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten durch die Qualifizierung und Etablierung von betrieblichen sowie über- bzw. außerbetrieblichen Weiterbildungsmentoren zu erhöhen. Die Förderrichtlinie des BMBF setzt auf bereits bestehenden, vor allem gewerkschaftsnah ausgerichteten Konzepten zum Weiterbildungsmentoring auf betrieblicher Ebene auf und ergänzt diese um neue Ansätze auf über- bzw. außerbetrieblicher Ebene. Während die vom BMBF geförderten gewerkschaftsnahen Vorläuferprojekte vorrangig Betriebs- und Personalräte in Betrieben adressierte, richtet sich die aktuelle Förderrichtlinie explizit auch an Personen, die einer über- bzw. außerbetrieblichen Struktur angehören, beispielsweise Handwerkskammern und Innungen. Damit richtet sich die aktuelle BMBF-Richtlinie auch an die im Handwerk angesiedelten Weiterbildungsberatungsstrukturen.
Gefördert werden Konzepte zur Etablierung von Weiterbildungsmentoren sowie Konzepte zur Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren, sofern diese in Verbindung mit Maßnahmen zur Etablierung von Weiterbildungsmentoren stehen. Die Projekte, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden, sollen insbesondere geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erreichen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, insbesondere auch Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen, Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen und Überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie bewilligten Projekte werden bis zu 36 Monate gefördert. Verbundprojekte können dabei mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden, Einzelprojekte mit bis zu 400.000 Euro. Der Beginn der Förderung von Projektvorhaben ist für den 1. September 2025 vorgesehen.
Das Antragsverfahren hat das BMBF zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist bis zum 14. Februar 2025 eine Projektskizze einzureichen. Nach positiver fachlicher Begutachtung werden die Skizzeneinreichenden zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert. Die fachliche und administrative Begleitung dieser Förderrichtlinie obliegt dem Bundesinstitut für Berufsbildung. Das BMBF hat angekündigt, dass am 14. Januar 2025 und am 4. Februar 2025 je eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Förderrichtlinie durchgeführt wird und empfiehlt Förderinteressierten eine Teilnahme. Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung und zum Konzept der Weiterbildungsmentoren hat das BMBF auf der Webseite Qualifizierung von Weiterbildungsmentorinnen und –mentoren – BMBF veröffentlicht
(3661) Im kommenden Jahr werden zahlreiche Strom- und Gasanbieter ihre Tarife senken. Dadurch können Unternehmen trotz steigender CO2-Preise und Netzentgelte von sinkenden Einkaufspreisen an den Energiebörsen profitieren.
Ein Vergleich ist dennoch wichtig! Denn auch bei Preisanpassungen nach unten können diese Tarife noch zu teuer sein.
Hier hilft der unverbindliche Energiekosten-Check des BVRS-Partners Ampere – die Experten beraten gern dazu, ob es Sinn macht, von dem bei Preissenkungen möglichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Kontakt unter Tel. 030 283933800 oder per Mail unter energie@ampere.de. Hier gibt es auch Hinweise auf die Beratung vor Ort, die Ampere in vielen Bundesländern anbietet.
(3662) Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (sogen. Viewer). Unser Dachverband ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de
Bitte beachten Sie auch die ZDH-Informationsseite zum Thema E-Rechnung.
(3663) Am 4. Dezember ist die kürzlich vom Bundesrat und Bundeskabinett beschlossene novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.
Die BG BAU hat angekündigt ihre „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ zeitnah zu überarbeiten und an die neuen Regelungen anzupassen. Zudem sind Handlungshilfen zum Umgang mit Asbest und den Neu-Regelungen in der Gefahrstoffverordnung in Arbeit. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie darüber informieren.
(3664) Wir erinnern an die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.
Zum Hintergrund: Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 t (zulässige Gesamtmasse, zGM bzw. zulässige Höchstmasse, entspricht F.2 in der Zulassungsbescheinigung) unterliegen in Deutschland der Pflicht zur Nutzung eines Tachographen zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Ein Großteil des Handwerks ist durch die sogenannte „Handwerkerausnahme“ von dieser Pflicht befreit. Da die Handwerkerausnahme im Tachographenrecht aber beim Transport eigener Materialien nur bis maximal 100 km und für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit nicht mehr als 7,5 t Höchstmasse gilt, gibt es dennoch Betriebe, die für bestimmte Fahrten nachweispflichtig sind und deshalb Tachographen in ihren Fahrzeugen eingebaut haben.
Alle Einzelheiten finden Sie ab S. 37 im offiziellen Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) .
Nach Absprache mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird in Kürze eine neue Fassung des Leitfadens online gestellt, in der auch einige vom Handwerk gewünschte ergänzende Klarstellungen Aufnahme finden sollen. Das Handwerk hat das BMDV ebenfalls gebeten klarzustellen, dass Fahrzeuge im Geltungsbereich der Handwerkerausnahme (innerhalb von 100 km) auch bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht unter Nachrüstpflichten fallen. Hier fehlt noch eine finale Bestätigung.
Der ZDH wird nach der Klärung offener Fragen erneut berichten.
(3665) Microsoft hat den Lebenszyklus von Windows 10 bereits bei der Markteinführung klar definiert. Der Support für Windows 10 endet am 14. Oktober 2025. Es werden keine Sicherheitsupdates oder Fehlerbehebungen für Windows 10 mehr bereitgestellt; auch der technische Support endet. Für Unternehmen als auch Privatanwender ergeben sich daraus mehrere Risiken; insbesondere:
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, sollte zeitnah eine Bestandsaufnahme erfolgen, denn nicht alle Computer unterstützen Windows 11 und müssen ggfs. ausgetauscht werden. Computer, welche die Hardwareanforderungen erfüllen, können auf Windows 11 aktualisiert werden, doch auch hier sollte genau hingeschaut werden, ob die Hardware noch den Ansprüchen genügt. Prüfen sie mit ihrem IT-Dienstleister, welche Auswirkungen eine Migration auf ihr Unternehmen hat und leiten Sie gemeinsam mit ihm die notwendigen Schritte ein. Microsoft stellt auch für weitere, unternehmenskritische Produkte den Support zum 14. Oktober 2025 ein. Welche Produkte betroffen sind, erfahren Sie auf der relevanten Support-Seite von Microsoft unter: https://learn.microsoft.com/de-de/lifecycle/end-of-support/end-of-support-2025.
(3666) Am 22. November 2024 hat der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ beraten. Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat nach dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 6. November 2024 zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Der auf eine Modernisierung und Digitalisierung der Zollverwaltung ausgerichtete Gesetzentwurf sieht in seiner jetzigen Fassung eine Reihe von neu gefassten Konkretisierungen der Befugnisse der Zollverwaltung vor. Dies betrifft insbesondere die geplante Ausgestaltung des operativen Informations- und Datenanalysesystems durch die Generalzolldirektion als Zentralstelle der Zollverwaltung im Rahmen eines neuen § 26 SchwarzArbG.
(3667) Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich eine aktualisierte Ausfüllanleitung zur Mitteilung von Kassen veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der „FAQ Kassen“ auch eine Ausfüllhilfe „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))“ zur Verfügung stellt. Diese soll der Vorbereitung der Betriebe dienen. Zur besseren Lesbarkeit wird im Weiteren statt des elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV der Begriff „Kasse“ verwendet. Das BMF hat mit Datum vom 2. Dezember 2024 eine aktualisierte Fassung der Ausfüllhilfe veröffentlicht. Folgende wesentlichen Änderungen haben sich ergeben:
Es ist zu empfehlen, dass die betroffenen Betriebe mit ihrem Steuerberater und dem Kassendienstleister Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären.
(3668) Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes befasst und die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen. Zur Anpassung des deutschen Produktsicherheitsrechts an die Regelungen der bald unmittelbar geltenden GPSR soll das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) durch den beigefügten Gesetzentwurf geändert werden. Vorgesehen ist insbesondere die Streichung der bisher in § 6 ProdSG geregelten Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten, da sich diese künftig aus der GPSR ergeben werden. Außerdem werden Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Vorgaben der GPSR eingeführt. Darüber hinaus sind Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz vorgesehen.
Es bleibt abzuwarten, ob das parlamentarische Verfahren in der aktuellen Legislaturperiode noch abgeschlossen wird. Sollte dies nicht gelingen, müsste die kommende Bundesregierung aufgrund des Diskontinuitätsprinzips einen neuen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
(3669) In gut zwei Wochen geht das Jahr 2024 zu Ende. Erneut haben Kriege und Krisen die Welt in Atem gehalten und tun es immer noch. In Deutschland war es zumindest eine Regierungskrise, in deren Folge wir in gut zwei Monaten einen neuen Bundestag wählen. Damit verbinden wir im Handwerk die Hoffnung, dass es endlich mit der schwächelnden Konjunktur wieder aufwärts geht, wir deutlich mehr von der Bürokratie entlastet werden und dass es wieder mehr Anreize gibt, als selbständige Unternehmer zu arbeiten – um nur wenige Beispiele zu nennen. Wir wollen arbeiten, gerne auch viel – daran soll es nicht liegen. Aber wir wollen uns dabei nicht weiter lähmen lassen, sondern unsere Kunden und damit auch uns glücklich machen. Dazu muss sich im nächsten Jahr einiges ändern.
Wir in unserer R+S-Familie können trotz aller Schwierigkeiten auf Positives wie die R+T 2024 und die von hier ausgehenden Impulse, aber auch auf Veranstaltungshöhepunkte wie das 60-jährige Jubiläum der Innung Südbayern oder unsere Ulmer Haupttagung zurückblicken. Die dortigen Begegnungen und vieles mehr haben wieder einmal gezeigt, was unsere Branche ausmacht: Wir packen auch in herausfordernden Zeiten gemeinsam tatkräftig an und lassen uns nicht unterkriegen.
Dies geht niemals ohne Ihre wertvolle Unterstützung, Ihre Mitarbeit in unseren Gremien, Ihre konstruktive Kritik und das oft freundschaftliche Miteinander. Hierfür möchten wir uns sehr herzliche bei Ihnen bedanken.
Bevor wir im neuen Jahr die sicher nicht weniger werdenden Herausforderungen anpacken und gemeinsam an der Zukunft unseres Gewerks arbeiten, sollten wir alle etwas zur Ruhe kommen und Kraft schöpfen. Wir – das Präsidium und das Geschäftsstellenteam – wünschen Ihnen hierzu von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr!
Vom 23. Dezember bis zum 3. Januar bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.
(3634) Der bisherige stellvertretende Obermeister der Innung Südbayern, Manfred Müller, ist von den Mitgliedern seiner Innung am 25. Oktober zum neuen Obermeister gewählt worden. Er folgt damit auf Meinhard Berger, der sich nach 15 Jahren Obermeistertätigkeit nicht mehr zur Wahl gestellt hat, aber der Innung als stellv. Obermeister erhalten bleibt.
Die besten Glückwünsche zur Wahl von Präsidium und Geschäftsstelle des BVRS!
(3635) Eine spannende Diskussion erlebten Präsidiumsmitglied Nina Kowalewski und Kommunikations-Referent Simon Schmid beim Parlamentarischen Abend der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle in Berlin. Sandra Weeser (FDP), Christina-J. Schröder (B90/Grüne), Lars Rohwer (CDU), Bernhard Daldrup (SPD) diskutierten mit Thomas Drinkuth (RTG) rund um die Gebäudehülle, über Neubauten und Sanierungen. Alle Panel-Teilnehmenden waren sich einig, dass die Baubranche mehr politische Impulse braucht und die Konjunktur angekurbelt werden muss. Nina Kowalewski und Simon Schmid nutzten die lockere Atmosphäre im „Habel am Reichstag“ zum Netzwerken und Austauschen mit Branchenvertretern.
(3636) Der Kommunikationsausschuss beim ZDH stand dieses Mal ganz im Zeichen zweier Jubiläen. Im Jahr 2025 feiern die Handwerkskammern in Deutschland ihr 125-Jähriges und der Zentralverband des Deutschen Handwerks sein 75-jähriges Jubiläum. Während der ZDH sein Jubiläum mit einem zentralen Festakt in Berlin am 12.06.25 begehen wird, feiern die Handwerkskammern in ihren Regionen.
Erik Staschöfsky, Leitung Kommunikation und Wirtschaftsbeobachtung bei der Handwerkskammer Aachen, präsentierte den Stand der Planungen für das Jubiläumsjahr. Die Aachener setzen dabei darauf, das Handwerk zu den Menschen zu bringen. Unter anderem präsentieren sich beim Weltfest des Pferdesports CHIO verschiedene Gewerke in der Handwerksstraße und geben dabei interessierten Personen einen Einblick in ihre Berufe. Dabei steht der Mit-Mach-Faktor im Mittelpunkt. Die Zuschauer sollen mit Werkzeugen kleine Erinnerungen herstellen können und diese dann stolz mit nach Hause nehmen.
(3637) Bei der Sitzung der Kampagnenbeauftragen beim ZDH in Berlin präsentierte der ZDH Daten und Fakten zum aktuellen Kampagnenflight. Mit 772,4 Millionen Kontakten im Kampagnenjahr 2024 erreicht die Kampagne nach wie vor sehr gute Zahlen. Davon entfielen auf digitale und analoge Außenwerbung – im Fachjargon „(digital) out of home“ (D)OOH genannt – 652 Mio. Kontakte, auf digitale/online Werbung 83,5 Mio. Kontakte und klassische Print-Werbung erreichte 28 Mio. Menschen. Hinzukommen noch 8,9 Mio. Kontakte, die per spezieller Jungendansprache erreicht wurden. Das Budget von 6,2 Mio. Euro verteilt sich mit 47% auf (D)OOH, 38% auf Digitalwerbung, 11% wurden für Printwerbung ausgegeben und 4% für Jungendansprache.
(3638) Die Instagram-Kampagne zum Tag des Handwerks 2024 war ein voller Erfolg. Der ZDH hatte Handwerkerinnen und Handwerker dazu aufgerufen, einerseits ihre Gewerke und andererseits ihr gesellschaftliches Engagement zu präsentieren. Rund 1.200 Mitmachende konnten dabei mit Ihren Reels gut 2 Mio. Menschen erreichen. Der Macherfilm https://www.youtube.com/watch?v=Acn3fI5_OnI erreichte auf dem Instagram-Kanal „dashandwerk“ weit über 5.000 Likes, wurde fast 600-mal geteilt und fleißig und sehr positiv kommentiert. Eine tolle Aktion, die beweist, dass das Handwerk mit Engagement und Zusammenhalt eine enorme Kraft entwickeln kann.
(3639) Im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ist normalerweise im Frühjahr und Sommer eine höhere Nachfrage zu erwarten, was zu steigenden Umsätzen führt. 2024 zeigte sich dieser Trend jedoch nur im 2. Quartal, mit einem Anstieg des Geschäftsklimaindex auf fast 100 Punkte. Die Umsätze stiegen laut Statistischem Bundesamt im 2. Quartal um 27,9 % gegenüber dem Vorquartal, blieben aber 5,9 % unter dem Vorjahresniveau. Im 3. Quartal erreichte der Geschäftsklimaindex nur 74 Punkte, und die Nachfrage stabilisierte sich nur bei 63,2 % der Betriebe. Mehr als ein Viertel erzielte geringere Umsätze, die Auftragsreichweite lag bei 6,3 Wochen. Gründe sind gedämpfte Konsumfreude trotz leicht besserer Einkommenserwartungen und sinkender Inflation. Verbraucher zögern vor allem bei größeren Anschaffungen, was durch wirtschaftliche Unsicherheiten verstärkt wird. Die Erwartungen für das 4. Quartal 2024 sind verhalten. 63 % der Betriebe erwarten eine stabile Geschäftslage, und nur noch 4 % rechnen mit Verbesserungen. Auch 2025 bleibt die Lage herausfordernd, jedoch gibt es Hoffnung auf eine Erholung dank EZB-Zinssenkungen und einer möglichen Belebung der Konjunktur. Impulse aus der Politik sind dringend notwendig.
(3640) Die BAU ist international der Treffpunkt für alle, die am Planen, Bauen, Gestalten und Betreiben von Gebäuden beteiligt sind. Vom 13. bis 17. Januar 2025 ist die BAU in München der Hotspot der Baubranche. Informieren, austauschen, Produkte testen und Kontakte knüpfen.
Die Messe München bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die BAU 2025 zu besuchen – mit dem untenstehenden Gutschein-Code ist der Eintritt kostenfrei.
Ihr Gutschein-Code:
WelcometoBAU_23
Einfach den Gutschein-Code kopieren und ihn jeweils hier einlösen.
Das Ticket berechtigt zum Messebesuch an einem Tag Ihrer Wahl. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Neben Ausstellern aus allen Branchen und Gewerken auf hohem internationalem Niveau hält auch das hochkarätige und wegweisende Rahmenprogramm viele Anregungen bereit.
Bei der Planung einer Anreise und Aufenthalts kann folgender Link behilflich sein: Besuch planen
(3641) Opfer einer Abo-Falle warnen aus aktuellem Anlass vor der „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“, Betreiber von „Firmenauskunft24“ bzw. der „Ceotecc“.
Die beiden Gesellschaften versuchen offenbar weiterhin Unternehmen in teure Abo-Fallen für angebliche Suchmaschinenoptimierung und Branchenbucheinträge zu locken. Bei einer ersten Kontaktaufnahme (Cold Call) wird durch die Anrufer suggeriert, dass bereits ein Eintrag in einem Branchenbuch besteht, der lediglich aktualisiert werden muss. In Wahrheit wird aber ein Vertag neu abgeschlossen, für den eine Rechnung über 3.570,00 € ins Haus flattert. Für ein Branchenbuch mit äußerst zweifelhaftem Nutzen.
Die Kosten für den Eintrag können bei Nichtzahlung durch angedrohte und tatsächlich durchgeführte rechtliche Schritte eskalieren. Darüber hinaus sehen die AGB der Firmen auch noch eine automatische Vertragsverlängerung vor, falls nicht fristgerecht gekündigt wird.
Wir raten allen Betroffenen, die Forderung zurückzuweisen, den Vertrag zu kündigen und ihn wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kommt hier nicht zum Tragen; dieses gilt nur für am Telefon abgeschlossene Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Generell gilt, legen Sie sofort auf, wenn Ihnen ein Cold Call suspekt vorkommt, und lassen Sie sich nicht erst in ein Gespräch verwickeln.
(3642) Zum Jahreswechsel wird der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. In vielen Betrieben sind aber immer noch Fragen offen: Betreffen mich die Pflichten auch bei wenig Umsatz? Kann ich die durch die Umstellung entstehenden Kosten steuerlich geltend machen? Und wie viel Digitalisierung muss, wie viel darf sein? Im Interview mit „handwerk.com“ zur Einführung der E-Rechnung haben ZDH-Referatsleiterin Simone Schlewitz und Dr. Markus Peifer, ZDH-Bereichsleiter Organisation und Recht, die brennendsten Fragen beantwortet. Unsere Empfehlung: Unbedingt lesen!
Außerdem hat das BMF eine Verwaltungsanweisung zur E-Rechnung veröffentlicht, in der viele handwerksrelevante Praxisfragen geklärt werden.
(3643) Wer in puncto Digitalisierung noch Inspiration sucht: Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk bietet auch noch in der zweiten Novemberhälfte wieder einen spannenden Veranstaltungskalender vollgepackt mit Fachvorträgen, Workshops, Online-Seminaren und Stammtischen an. Die Angebote sind dabei nicht nur kostenfrei, sondern bieten auch für jede und jeden – ganz unabhängig vom eigenen „Digitalisierungsgrad“ – den passenden Anknüpfungspunkt. Glauben Sie nicht? Dann unbedingt die Veranstaltungs-Highlights für den November checken und selbst überzeugen!
(3644) Sie sind ein leidiges, aber unumgängliches Thema: die unterschiedlichen Informationspflichten, die Betriebe gegenüber Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Das aktuelle „Praxis Recht“ unseres Dachverbandes ZDH macht es ein wenig einfacher, sie zu erfüllen: Es bietet einen Überblick über wichtige, aktuell geltende Informationspflichten und bietet mit zusätzlichen Erklärungen und Musterschreiben Hilfestellung.
(3645) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2025 bekanntgegeben.
Die Beträge sind in allen vier Lehrjahren um mehr als 5 Prozent angestiegen. Sie sind wie folgt festgelegt worden:
Lehrjahr |
Euro |
Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
1 |
Euro |
682,00 |
2 |
Euro |
805,00 |
3 |
Euro |
921,00 |
4 |
Euro |
955,00 |
(3646) Eine zunehmend konfrontative Diskussionskultur und kontroverse politische Auffassungen sind eine Herausforderung für den Ausbildungsalltag. Um Ausbilderinnen und Ausbilder in Bildungsstätten und Betrieben dabei zu unterstützen, angemessen auf Konflikte zu reagieren und eine konstruktive Kommunikation zu fördern, wurde eine Materialsammlung zur Demokratieförderung in der beruflichen Bildung zusammengestellt.
Die Entwicklung der mehrtägigen Qualifizierungskonzepte für das Berufsbildungspersonal und von Lerneinheiten zum Einsatz in Ausbildungsbetrieben erfolgte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch den Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Rassismus e.V. (gelbe Hand)“ unter Beteiligung des Handwerks.
Die entsprechenden Materialien sowie eine Einführungsbroschüre in das Thema können lizenzfrei verwendet werden und sind unter Demokratieförderung in der beruflichen Bildung (gelbehand.de) abrufbar.
(3647) Zwischen den Parteien besteht Streit über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vertraglich vereinbart war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Der Arbeitgeber kündigt mit Kündigungsschreiben vom 28. September zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Nachweislich hat ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG das Kündigungsschreiben am 30. September in den Hausbriefkasten des Klägers eingeworfen. Dieser bestreitet allerdings den Einwurf der Kündigung zu den üblichen Postzustellungszeiten, da der Zugang wohl erst am späten Nachmittag erfolgt sei. Da mit einer Entnahme des Kündigungsschreibens am 30. September nicht zu rechnen gewesen sei und der Zugang daher erst als am 1. Oktober erfolgt gelten könne, sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst am 31. März des Folgejahres eingetreten. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen, auch die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. Das BAG hat mit Urteil vom 20.06.2024 (2 AZR 213/23) entschieden, dass verkörperte Willenserklärungen – und nichts anderes ist ein Kündigungsschreiben – unter Abwesenden als zugegangen gelten, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangen und die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Ein Zugang durch Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgt, wenn mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Entscheidend dabei ist eine generalisierende Betrachtung, auf individuelle Verhältnisse des Empfängers kommt es nicht an. Auch wenn die Postzustellungszeiten inzwischen stark variieren, begründet die Zustellung durch eine bedienstete Person der Deutschen Post AG in den Hausbriefkasten den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Einwurf am Zustelltag innerhalb der üblichen Zeiten und damit eine Zustellung am selben Tag erfolgt ist.
Praxishinweis:
Mit dieser Rechtsprechung erleichtert das BAG Arbeitgebern den Nachweis des Zugangs wichtiger Dokumente am selben Tag, da nunmehr ein Anscheinsbeweis für den Zugang zu den postüblichen Zeiten am selben Tag höchstrichterlich anerkannt ist. Arbeitgeber sollten also für einen Nachweis des Zugangs einer Postsendung grundsätzlich das Einwurfeinschreiben wählen. Unbedingt den Einlieferungsbeleg und den Ausdruck des Zustellungsvermerks aus dem Internet gut verwahren.
(3648) Nachdem der Deutsche Bundestag am 26. September 2024 das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, hat nun der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Die für Handwerksbetriebe relevanten Entlastungsmaßnahmen, wie etwa die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, Erleichterungen im Mess- und Eichwesen, die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung oder die Einführung der Textform im Nachweisgesetz, treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
(3649) Die drei Leitzinsen werden zum 23. Oktober jeweils um 25 Basispunkte gesenkt. Somit liegen sie bei 3,25 Prozent (Einlagenfazilität), 3,40 Prozent (Hauptrefinanzierungssatz) sowie 3,65 Prozent (Spitzenrefinanzierungsfazilität).
Begründet wird die Senkung mit der Inflationsaussicht der EZB. Für September wird diese mit 1,7 Prozent angegeben und liegt somit erstmals wieder unter dem 2,0-Prozent-Ziel, wobei die Kerninflation mit 2,7 Prozent weiterhin den Zielwert übertrifft. Allerdings wird erwartet, dass die Inflation in den kommenden Monaten anzieht, da vor allem durch Lohnanpassungen weiterhin Inflationsdruck besteht. Erwartet wird, dass sie im Laufe des nächsten Jahres auf den gewünschten Wert zurückgeht.
Zudem bestätigt die EZB erneut, dass sie die Wertpapierbestände des Eurosystems aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € reduzieren wird, indem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren nicht mehr angelegt werden. Es wird beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.
Am 12. Dezember wird die EZB das nächste Mal über mögliche Zinsanpassungen entscheiden.
(3650) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 über die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (BR-Drucksache 304/24) abgestimmt. Hierbei standen auch eine Reihe von Änderungsanträgen zur vorgelegten Verordnung mit zur Abstimmung, unter anderem Anträge aus Bayern und Rheinland-Pfalz, die eine stärkere Inverantwortungnahme der Veranlasser von Bautätigkeiten zum Ziel hatte. Leider haben diese Anträge keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Nur der Änderungsantrag zu § 6, durch welchen klargestellt werden soll, dass Erkundung zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, fand eine Mehrheit im Bundesrat. Im Rahmen der Entschließungsanträge bestätigt der Bundesrat, dass sich die vorgesehene Mitwirkungspflicht nur auf die Weitergabe von Informationen beschränkt und „die Verpflichtung der Veranlasser […] damit hinter den Ergebnissen des Asbestdialogs zurück [bleibt], der auch eine anlassbezogene Erkundung und damit Beprobung durch den Veranlasser für angezeigt hielt“ (Seite 11, Ziffer 1 des Beschlusses des Bundesrats). Mit Blick auf die Ergebnisse des Asbestdialogs zu einer Mitwirkungspflicht der Veranlasser bittet der Bundesrat die Bundesregierung Auswertungen zu den asbestbedingten Berufskrankheiten vorzunehmen und zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt sind. Aufgrund der Änderungen, die durch den Bundesrat beschlossen wurden, muss nun das Bundeskabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen. Erst danach kann die Rechtsverordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt der Verkündung steht derzeit noch nicht fest.