(3880) Der BVRS sucht für seine Bonner Geschäftsstelle jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen zweiten Technischen Referenten (m/w/d) zur Aufstockung des Technischen Kompetenzzentrums sowie einen neuen Justiziar (m/w/d).
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, hgf@rs-fachverband.de). Bewerbungen schicken Sie gerne per Mail an bewerbungen@rs-fachverband.de.
(3881) Auch auf der R+T 2027 (15.-19. Februar 2027) bieten wir wieder auf der Sonderschau Junge Talent die einmalige Möglichkeit, sich mit dem eigenen Gesellen- oder Meisterstück einer Weltöffentlichkeit zu präsentieren – dies natürlich begleitet von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und einer feierlichen Urkundenverleihung.
Junge Talente, die seit der R+T 2024 ihr Gesellen- oder Meisterstück angefertigt haben, wenden sich bei Interesse gerne bei Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, hgf@rs-fachverband.de).
Vielleicht bieten die aktuellen Wintergesellen- und Meisterprüfungen einen guten Anlass, sich für eine Bewerbung zu entscheiden.
(3882) Die 17. Jungunternehmer-Tagung des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz vom 16. bis 18.April 2026 bei heroal in Verl trifft auf eine erfreulich hohe Nachfrage. Nach nur einer Woche sind schon fast alle Plätze ausgebucht. Wer noch dabei sein will, sollte sich schnell unter https://forms.office.com/e/S3WZWhSuXF?origin=lprLink für die Tagung registrieren.
Sollten wir mehr Anmeldungen als Plätze haben, werden wir eine Warteliste einrichten. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an simon.schmid@rs-fachverband.de
(3883) Derzeit sind nach Angaben der Kreishandwerkerschaft Ulm wieder Betrüger aktiv und verschicken eine Betrugsmail, angeblich versandt vom Bundeszentralamt für Steuern. Weder das Finanzamt noch das Bundeszentralamt für Steuern noch die Finanzministerien des Bundes und der Länder verschicken solche Informationen per E-Mail. Die E-Mails erwecken den Eindruck, offiziell und dringend zu sein. Sie enthalten Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen. Sie sollten auf keinen Fall die in diesem Bescheid geforderten Gelder bezahlen.
Es handelt sich bei diesen E-Mails eindeutig um einen Betrugsversuch! Wir empfehlen Ihnen solche Mitteilungen zu ignorieren und umgehen zu löschen. Bitte bleiben Sie wachsam!
(3884) Der Ausschuss 030 Rollladen und Abschlüsse hat in Berlin unter Vorsitz von Frank Wigger getagt. Der Produktbereich Klapp- Falt- und Schiebeläden wird komplett überarbeitet. Für die Werkstoffe Holz und Kunststoff werden noch Mitstreiter benötigt.
(3885) Der gesetzliche Mindestlohn ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben worden. Die Erhöhung geht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 zurück.
Aufgrund des mit der Mindestlohnerhöhung bestehenden hohen Informationsbedarfs der Handwerksbetriebe hat unser Dachverband ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet. Das aktualisierte „Praxis Arbeitsrecht“ soll die Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich unterstützen.
(3886) Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres (18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr).
Zum 01. Januar 2026 stieg die Mindestausbildungsvergütung dementsprechend auf:
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 01. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen.
(3887) Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen.
Der Abgabesatz betrug im Jahr 2025 5,0 Prozent. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026“ 4,9 Prozent.
(3888) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2026 die Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden veröffentlicht.
Gegenüber dem Entwurf vom Juni letzten Jahres enthält die endgültige Fassung lediglich geringfügige Anpassungen.
(3889) Die Energiepreise sind im Laufe des vergangenen Jahres spürbar gefallen auch in 2026 soll sich diese Entspannung fortsetzen: Beim Strom durchschnittlich um 18 Prozent und beim Gas etwa 15 Prozent.
Wichtig für alle Gewerbetreibende: Das kommt nicht automatisch bei Ihnen an. Viele Versorger geben sinkende Einkaufspreise nur verzögert oder gar nicht weiter. Darum lohnt sich ein kurzer Blick auf die Rechnung, selbst wenn Sie bereits eine Preissenkung erhalten haben. Häufig sind andere Tarife trotzdem attraktiver.
Der Tipp des BVRS-Kooperationspartner Ampere: Lassen Sie ihren aktuellen Vertrag professionell und kostenlos prüfen. Ein Wechsel kann je nach Verbrauch mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Außerdem neu für Sie: exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Konditionen.
Lassen Sie Ihre letzte Jahresrechnung unverbindlich prüfen. Kostenfreier Rechnungscheck unter Tel +49 30 283933800 oder unter energie@ampere.de.
(3890) Das-Handwerk-digital.de bietet ein kompaktes, praxisnahes Online-Seminar, das speziell für das Handwerk konzipiert wurde:
„Werkzeugkiste – Controlling“ am Donnerstag, 26. Februar 2026, 11:00 – 12:00 Uhr Ort: Online.
Zur kostenlosen Anmeldung: https://das-handwerk-digital.de/event/werkzeugkiste-controlling-2/
Worum geht es?
Viele Handwerksbetriebe arbeiten auf Hochtouren – und trotzdem bleibt am Monatsende oft zu wenig übrig.
In nur 60 Minuten erfahren Sie:
Ohne Fachchinesisch. Ohne Zahlenchaos. Nur das, was wirklich hilft.
Für wen?
Für alle Betriebe, die mehr Überblick, Klarheit und Gewinn wollen – ohne Bürokratie oder komplizierte Theorie.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
(3862) Der bisherige Justiziar und Referent für Berufsbildung, RA Enno Schaumburg, ist ab sofort nicht mehr für den BVRS tätig.
Selbstverständlich wird die Stelle umgehend neu ausgeschrieben. Bis Herrn Schaumburgs Nachfolge geregelt ist, wird RA Ingo Plück – entsprechend seinem früheren Arbeitsgebiet – den Bereich Recht und Berufsbildung kommissarisch betreuen, soweit dies neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer möglich ist. Hierzu gehören insb. das Sachverständigenwesen in organisatorisch-rechtlicher Hinsicht sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Sachverständigen, der Arbeitskreis Sachverständigenwesen, der Berufsbildungsausschuss und die Berufsschulen sind hierüber bereits informiert worden, ebenso unsere Dachverbände ZDH und BVB, in denen Herr Plück den BVRS übergangsweise auch in den einschlägigen Gremien für Recht und Berufsbildung vertritt.
Da dies bis zur Regelung der Nachfolge alles zusätzlich bewältigt werden muss, bitten wir Sie, rechtliche Anfragen an die entsprechenden Beratungsstellen Ihrer Handwerkskammern und/oder Kreishandwerkerschaften zu richten. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
(3863) Neu ausgeschrieben wird zudem, wie in der letzten Delegiertenversammlung beschlossen, wieder eine zweite Vollzeitstelle in unserem Technischen Kompetenzzentrum. Hiermit soll Frank Wigger zügig in seiner wichtigen Tätigkeit unterstützt werden sowie eine noch bessere Betreuung der Mitgliedsbetriebe, eine effektivere Vertretung des BVRS in technischen Fragen nach außen sowie eine Stärkung der technischen Kooperation mit der IVRSA erreicht werden.
Beide Stellenausschreibungen werden breit über die einschlägigen Medien gestreut.
(3864) Wie schon in der letzten RS-Aktuell sowie in den letzten Hausmitteilungen berichtet, hat sich das neu gewählte Präsidium in seiner Präsenzsitzung am 26. November 2025 in Berlin förmlich konstituiert und dabei seine internen Zuständigkeiten, insbesondere für die Fachausschüsse und weitere Gremien, festgelegt. Daneben hatte es eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten und hat dabei viele Projekte weitergebracht.
Bereits vorher hatte es seine Arbeit durch Videokonferenzen aufgenommen, die – zusätzlich zu den regelmäßigen Präsenzsitzungen – an jedem zweiten Montag im Monat stattfinden. So ist es möglich, schneller und effektiver zu arbeiten sowie kurzfristig aktuelle Themen aufzugreifen. Vor allem aber können durch diesen Modus engmaschig Anliegen, Wünsche und natürlich auch konstruktive Kritik aus unserem Ehrenamt sowie der Mitgliedschaft aufgegriffen und behandelt werden.
Wenden Sie sich daher bei Bedarf gerne an das Präsidium oder an die Geschäftsstelle.
(3865) Seit dem 01. Januar 2026 arbeitet der BVRS mit der Agentur Brandrevier zusammen. Die auf Bau- und Architektur-Kommunikation spezialisierte Agentur aus Essen arbeitet bereits mit Branchengrößen aus der Industrie zusammen und wird unserer Kampagne neuen Schwung geben. Erste Ergebnisse werden wir auf der Delegiertenversammlung in Fulda vorstellen können.
(3866) Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ist der BVRS Mitglied im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. geworden.
Durch die Mitgliedschaft resultieren diverse Vergünstigungen, angefangen von Preisnachlässen bei der Beteiligung an verschiedenen Ausschüssen bis hin zu wirtschaftlichen Vorteilen, u. a. für den Bezug von Normen. Ein weiterer zu nennender positiver Effekt ist die Steigerung der Einflussnahme. Der BVRS ist nicht mehr Gast beim DIN, sondern Teil des Ganzen.
(3867) Auch in diesem Jahr bietet unser Rahmenvertragspartner CarFleet24 unseren Mitgliedern wieder neue, attraktive Angebote. Diese finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass die Angebote täglich aktualisiert werden.
(3868) Nach einer weiteren Novellierung, mit der in erster Linie Europäische Richtlinien (Asbestrichtlinie EU 2023/2668) umgesetzt werden sollten, ist die Gefahrstoffverordnung nun am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am Tag nach der Veröffentlichung, dem 20. Dezember 2025, in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die vom Bundesrat geforderten Änderungen aus dem Beschluss vom 21. November 2025 (Drucksache 566/25 – Beschluss) umgesetzt. (Die konsolidierte Fassung der neuen Regelung finden Sie hier).
Wesentliche Änderungen sind die Einführungen einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest im niedrigen und mittleren Risikobereich sowie erweiterte Nachweispflichten bei der unternehmensbezogenen Anzeige.
Zuvor hatten sich der BVRS, weitere Verbände des Bau- und Ausbauhandwerks sowie unsere Dachverbände ZDH und BVB massiv für eine Entlastung vor allem von Betrieben mit Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich eingesetzt.
Eine ausführliche Berichterstattung und Bewertung finden Sie demnächst in der R+S.
(3869) Mehrfach wurde in der Presse über die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene föderale Modernisierungsagenda sowie die Modernisierungsagenda der Bundesregierung informiert.
Die Bundesregierung hat nun das im Koalitionsvertrag und in der Bundes-Modernisierungsagenda angekündigte Bürokratiemeldeportal „EinfachMachen“ online gestellt, über das bürokratische Hürden beschrieben und Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können.
Ziel des unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung entstandenen Portals ist die direkte Beteiligung Betroffener am Bürokratierückbauprozess. Das Portal startet zunächst als Beta-Version. Ab diesem Jahr soll ein schrittweiser Ausbau erfolgen. Die Analyse der Eingaben soll zukünftig zunehmend automatisiert durch KI-Unterstützung stattfinden.
Eine Teilnahme ist herzlich empfohlen!
(3870) Am 31. März 2026 endet die Frist zur Abgabe der Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025. Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zu entrichten, die nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Im Jahr 2026 sind erstmalig die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge zu entrichten. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für das Anzeigejahr 2025 fallen monatlich folgende Beträge an:
Arbeitgeber mit mindestens 20 und weniger als 40 Arbeitsplätzen (Kleinstbetriebsregelung) zahlen:
Arbeitgeber mit mehr als 40 und weniger als 60 Arbeitsplätzen zahlen:
Alle übrigen Arbeitgeber zahlen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:
Weitere Informationen zur Ausgleichabgabe finden Sie auf der Webseite www.rehadat-ausgleichsabgabe.de und auf www.iw-elan.de.
(3871) Seit einem Jahr gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen.
Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 01. Januar 2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 01. Januar 2028 auch für alle übrigen Unternehmen.
Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 01. Januar 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können. Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der ZDH auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Vor diesem Hintergrund führt der ZDH eine Umfrage unter den Betrieben zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und der damit verbundenen Probleme durch. Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27. Februar 2026 erreichbar.
Bitte nehmen Sie an dieser Umfrage teil, damit sich unser Dachverband bestmöglich einsetzen kann.
(3872) Die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (§ 48b EStG) ist ein offizielles Dokument, welches Unternehmen im Baugewerbe benötigen, um von Steuerabzügen für bestimmte Bauleistungen befreit zu werden.
Der Antrag sollte künftig frühzeitig gestellt werden, denn diese Freistellungsbescheinigungen können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden (sog. Sofortausstellung). Grund ist die bundesweit einheitliche Umstellung des Verfahrens zur zentralen Speicherung der Freistellungsdaten. D. h., die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen wird künftig bundeseinheitlich maschinell durchgeführt, was einen gewissen zeitlichen Vorlauf bis zur Erteilung der Bescheinigung erfordert. Wegen des Postversands der Bescheinigung wird automatisch eine sog. Vordatierungsfrist von mindestens drei Tagen berücksichtigt, die sich jedoch durch Wochenenden oder Feiertage verlängern kann.
Hinweis: Der Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung sollte möglichst 14 Tage im Voraus bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden – insbesondere dann, wenn ein Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist. Der Antrag (formlos) kann über das elektronische Portal ELSTER oder per E-Mail oder Brief gestellt werden.
(3873) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat seinen Leitfaden „Praxis Recht – Datenschutz bei künstlicher Intelligenz“ aktualisiert. Er bündelt praxisnahe Empfehlungen dazu, wann Datenschutz beim KI-Einsatz relevant wird und wie Betriebe die Nutzung rechtssicher gestalten können. Neu hinzugekommen ist eine Checkliste speziell für Handwerksbetriebe, die Schritt für Schritt bei Rechtsgrundlage, Datenminimierung und dem Verbot automatisierter Entscheidungen, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfaltet, unterstützt. Jetzt informieren und sicher anwenden.
(3874) Am Donnerstag, 23. April 2026, findet der Girls‘ Day- bzw. Boys‘ Day-Zukunftstag erneut bundesweit statt.
Die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen – frei von Geschlechter- und Rollenklischees – steht im Mittelpunkt des Zukunftstags. Adressaten sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, die an diesem Tag jeweils Einblicke in Berufsfelder erhalten, in denen Frauen bzw. Männer bislang unterrepräsentiert sind. Bei Mädchen und jungen Frauen stehen dabei insbesondere Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) im Fokus, bei Jungen und jungen Männern Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich.
Handwerksorganisationen und Handwerksbetriebe können mit eigenen Angeboten zur Berufsorientierung sowohl digital als auch analog am Zukunftstag teilnehmen. Auf den offiziellen Internetpräsenzen, dem Girls’Day-Radar (www.girls-day.de/Radar) bzw. dem Boys’Day-Radar (www.boys-day.de/Radar), wird das jeweilige Berufsorientierungsangebot bundesweit sichtbar gemacht.
Gute Beispiele, Leitfäden für digitale Angebote, Checklisten für Veranstalter, Einwilligungserklärungen für Foto- und Videoaufnahmen und weitere Informationen sind auf der Homepage www.girlsday.de bzw. www.boys-day.de zusammengestellt.
(3875) Wie mehrfach in der Presse berichtet, wird ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt.
Ziel ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 250.000 bis 270.000 Personen im Jahr 2035. Der neue Wehrdienst (FWD) wird als freiwilliges Engagement mit einer Dauer von sechs bis elf Monaten eingeführt. Ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit einen Online-Fragebogen ausfüllen und eine Bereitschaftserklärung abgeben. Die flächendeckende Musterung soll 2027 beginnen. Sollten die Aufwuchsziele für das aktive militärische Personal und die Reserve (§ 91 Soldatengesetz) nicht erreicht werden, oder sollte es die verteidigungspolitische Lage erfordern, kann der Bundestag per Gesetz über die Anordnung einer Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Auch für den FWD sind berufsfördernde Maßnahmen in Anschluss an den Wehrdienst vorgesehen, was aus Handwerkssicht positiv zu bewerten ist. Zudem wird es einen Führerscheinzuschuss für die Klassen B, C und C1 geben. Allerdings führt die bessere Attraktivität des FWD vor allem mit Blick auf die vergleichsweise hohe Grundbesoldung in Höhe von 2.600 Euro brutto pro Monat dazu, dass die Bundeswehr als Arbeitgeber künftig stärker mit dem Handwerk um Fach- und Arbeitskräfte konkurrieren wird. Insoweit setzen wir uns gemeinsam mit dem ZDH gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass für Soldaten nach Ablauf ihrer Bundeswehrzeit attraktive Brücken zurück in den zivilen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ins Handwerk geschaffen werden.
(3876) Die entsprechende Verordnung sieht auf der Grundlage des § 109 Abs. 4 SGB III eine Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate vor. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Bereits im vergangenen Jahr wurde die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, das normalerweise 12 Monate beträgt, befristet für ein Jahr auf 24 Monate verlängert. Nun wurde eine erneute Verlängerung auf 24 Monate befristet für ein Jahr beschlossen.
Der Gesetzgeber begründet dies mit den weiterhin bestehenden handels- und geopolitischen Risiken für deutsche Unternehmen, vor allem in exportorientierten Bereichen des verarbeitenden Gewerbes. Wie bereits im vergangenen Jahr ist diese Maßnahme aus Sicht der Handwerksbetriebe kritisch zu bewerten. Mit einer verlängerten Bezugsdauer dürften in Zukunft vorrangig die Verluste von Arbeitsplätzen, aktuell vor allem in der Industrie, vorübergehend verdeckt werden. In vielen Fällen dürfte hierdurch nur der Eintritt in Arbeitslosigkeit verzögert und damit auch die Arbeitslosigkeitsstatistik geschönt werden. Das verursacht hohe Kosten für die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung und verzögert im Zweifelsfall die Integration in neue Beschäftigung. Auch notwendige betriebliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Strukturwandels werden dadurch im Zweifel verzögert.
Sinnvoller wäre es, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft allgemein und für Beschäftigung, hier vor allem durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge, zu verbessern, um die Weichen für einen konjunkturellen Aufschwung und mehr Beschäftigung zu stellen. Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein gutes Instrument für vorübergehende konjunkturelle Herausforderungen. Es ist teuer und nicht sinnvoll, Kurzarbeitergeld über eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer als Instrument zur Abschwächung der Wirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung einzusetzen.
(3877) Das Aktivrentengesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Steuerfrei bleiben Einkünfte bis zu einem Betrag von 2.000 Euro monatlich, darüberhinausgehende Einkünfte unterliegen der regulären Besteuerung.
Die vom ZDH sowie von weiteren Spitzenverbänden wiederholt vorgebrachte Forderung, die steuerliche Begünstigung auch auf selbstständige Erwerbstätige sowie sogenannte Bestands-Frührentner auszuweiten, wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen. Die Steuerbefreiung bleibt damit weiterhin ausschließlich auf nichtselbstständige Erwerbstätige nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschränkt. Das Gesetz sieht jedoch eine Evaluierung der Aktivrente nach zwei Jahren vor. Im Rahmen der Evaluierung, die bis spätestens Ende 2029 abgeschlossen sein soll, soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die steuerliche Förderung zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze beiträgt und ob Anpassungsbedarf besteht, etwa im Hinblick auf den Kreis der begünstigten Personen.
(3878) Zum 1. Januar 2026 wurden die Wertgrenzen in der VOB/A wie folgt angehoben:
Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.
(3879) Am 31. Januar begeht Wolfgang Dech, Vorstandsmitglied und Ersatzdelegierter der Innung Baden sein 65. Wiegenfest.
Am 2. Februar feiert Michael Lindenschitt, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westpfalz (Kaiserslautern) und der Innung Rheinland-Pfalz, seinen 60. Geburtstag.
Herzliche Glückwünsche nach Bruchsal und Kaiserslautern!
(3843) Das neu gewählte BVRS-Präsidium, bestehend aus Präsident Matthias Klenner, den Vizepräsidenten Peter Huber und Nina Kowalewski sowie den weiteren Präsidialmitgliedern Norman Mester und Kathrin Schiller, fand sich am 26. und 27. November in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Hierbei wurde auch die künftige Vertretung in den BVRS-Gremien bzw. Ressortverteilung festgelegt:
(3844) Neben der Bestätigung des ZDH-Präsidenten Jörg Dittrich beim Deutschen Handwerkstag am 4. und 5. Dezember in Frankfurt wurde auch das ZDH-Präsidium neu gewählt. Die Positionen der ZDH-Vizepräsidenten übernehmen künftig Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund, und Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau. Die Vollversammlung bestätigte zudem Carola Zarth, Präsidentin der HWK Berlin, sowie ZVEH-Vizepräsident Thomas Bürkle, die ebenfalls dem engeren Führungszirkel des Geschäftsführenden ZDH-Präsidiums angehören. Auch die weiteren Mitglieder der Kammer- und Verbandsseite sowie die dritte Gruppe wurden neu besetzt. Mit besonderem Dank würdigte der ZDH die ausscheidenden Präsidiumsmitglieder, die ihre Ämter mit großem Engagement geprägt und die Handwerksorganisation verlässlich durch Zeiten des Wandels begleitet haben.
(3845) Für mehr Sichtbarkeit unserer Branche sorgt ab sofort das Berufsinsidervideo auf der Instagram-Seite @dashandwerk. Protagonistin Sandra Mayer-Wörner aus Pfullingen erklärt darin, wie abwechslungsreich der Beruf ist und wie sinnstiftend sie ihn empfindet. Schauen Sie doch mal bei instagram.com/dashandwerk vorbei!
Liken, Kommentieren und Teilen sorgt übrigens dafür, dass viel mehr Menschen das Video zu sehen bekommen und es wäre doch prima, wenn wir über diesen Film die Bekanntheit unseres Gewerkes steigern würden.
(3846) Gemeinsam mit der Agentur Vieregg Design aus Dachau und unterstützt von den Innungen Südbayern und Baden sowie dem Fachverband Berlin/Brandenburg hat der BVRS der Instagram-Kampagne zur Lehrlingswerbung ein Update verpasst. Die neue Optik und eine zeitgemäße Ansprache der Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen sehr gut an, die Reichweite unserer Inhalte konnte – insbesondere bei Menschen, die unsere Seite bisher nicht folgen – signifikant verbessert werden.
Damit wir unsere Inhalte künftig noch weiterverbreiten können, freuen wir uns über ein Follow für die Seite und das Teilen, Liken und Kommentieren unserer Beiträge.
(3847) Die Instagram-Kampagne auf @rsmechatroniker verweist auf die Website rs-mechatroniker.de, auf der neben Informationen rund um den Beruf auch eine Azubi-Stellenbörse zu finden ist. Natürlich wollen wir, dass möglichst viele Interessenten einen Ausbildungsplatz finden können.
Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte tragen Sie Ihre freien Stellen auf rs-mechatroniker.de über Ihren bereits bestehenden Account ein.
Wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an claus.winter@rs-fachverband.de
(3848) Am vergangenen Donnerstag fand per MS-Teams das zweite Politik-Briefing de Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) statt, auf das wir in RS Aktuell hingewiesen hatten.
Wer den Termin verpasst hat oder sich die Präsentation noch einmal anschauen möchte, kann dies unter folgendem Link tun: https://youtu.be/4-GkryRYvLc
(3849) Sie haben es sicher in den Nachrichten verfolgt: Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, die Stromsteuer für alle Stromkunden auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 ct/kWh zu senken.
Beim genaueren Nachrechnen stellte sich jedoch heraus, dass dieses Vorhaben finanziell nicht umsetzbar ist. Daher profitieren nun nur Industrie, produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft von dieser Maßnahme.
Damit Gewerbe-, Handwerksbetriebe und Haushalte nicht gänzlich leer ausgehen, sollen sie ab 2026 durch die Absenkung der Netzentgelte entlastet werden. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass die tatsächliche Entlastung je nach Netzgebiet sehr unterschiedlich ausfallen kann. Außerdem ist die Maßnahme zunächst nur für ein Jahr vorgesehen.
Was bedeutet das für Sie?
Da der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten für 2026 dazu dient, die Strompreise für Verbraucher zu senken, sind Energieversorger dazu verpflichtet, die Reduzierung an ihre Kunden weiterzugeben. Besonders in Regionen mit hoher geplanter Entlastung lohnt es sich daher, Rechnungen zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Der BVRS-Kooperationspartner Ampere AG bietet Mitgliedsbetrieben an:
„Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, lassen Sie uns diese gerne zukommen. Wir überprüfen, ob es zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten für Sie gibt. Ihre Rechnung wird in diesem Zusammenhang von uns überprüft. So stellt sicher, dass Sie automatisch vom besten verfügbaren Tarif profitieren – ganz ohne Aufwand für Sie.
Rufen Sie an unter Tel. 030 283933800 oder schreiben Sie eine E-Mail an energie@ampere.de Fragen Sie auch nach einer Beratung vor Ort, die wir in vielen Bundesländern anbieten.“
(3850) Auf vielfachen Wunsch wurde nun ein vollständiger Prozess für den Verkauf von Altfahrzeugen direkt in das System integriert. Damit werden die Leistungen beim Neuwagenkauf weiter gestärkt.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens kann kostenlos über CarFleet24 gestartet werden. Carfleet24 stellt gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern sicher, dass der gesamte Ablauf reibungslos funktioniert. Sie können die Fahrzeugdaten bequem online erfassen. Die Kooperationspartner von Carfleet24 übernimmt danach die vollständige Prüfung der Angaben, anonymisiert die Fotos und erstellt ein optimal aufbereitetes, professionelles Inserat.
Anschließend startet die Gebotsrunde – und bereits nach drei Werktagen liegen marktgerechte Kaufangebote von registrierten und geprüften Autohändlern vor.
So entsteht für unsere Mitgliedsbetriebe ein transparenter, sicherer und komfortabler Prozess – vom ersten Schritt bis zur finalen Entscheidung.
Infos unter: https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege
(3851) Die Überarbeitung der DIN 17213 ist unter unserer Mitarbeit erschienen und kann über DIN-Media bezogen werden. Die Neufassung DIN EN 17213:2020+A1:2025 festigt und erweitert das Regelwerk für Umweltproduktdeklarationen von Fenstern und Türen. Sie sorgt dafür, dass Hersteller, Planer und Bauherren konsequent und nachvollziehbar Umweltinformationen bereitstellen können — und das unter Berücksichtigung moderner Produkteigenschaften wie Brandschutz oder integrierte Rollläden.
(3852) Anfang Dezember besuchte unser Technikreferent Frank Wigger ein Weiterbildungsseminar zum Thema die E-Akte für Sachverständige. Die Präsentation von Kathrin Junkerkalefeld, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, gab einen strukturierten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Aktenführung (E-Akte) und des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Ziel war es, die digitale Transformation in der Justiz verständlich darzustellen und insbesondere die Rolle der Sachverständigen in diesem Prozess zu beleuchten. Ein spannendes Thema, welches der BVRS im nächsten Jahr aufgreifen wird.
(3853) Bekanntlich hat der Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat inzwischen angekündigt, zur Umsetzung der Steuerfreistellung nach dem Aktivrentengesetz einen FAQ-Katalog zu erarbeiten.
Obwohl die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht, sollen fachliche Fragen aus der betrieblichen Praxis bereits jetzt gesammelt werden, da das Gesetz im Falle der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Stellungnahme mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hat der ZDH die Zentralfachverbände um Weiterleitung dieser Information an die Mitgliedsbetriebe gebeten, um eine möglichst umfassende Rückmeldung aus der Praxis zu ermöglichen. Ihre Rückmeldungen benötigt der ZDH allerdings bis spätestens morgen 17. Dezember 2025, 10:00 Uhr, um sie fristgerecht bündeln und in die gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem BMF einfließen zu lassen. Die kurze Frist bittet unser Dachverband zu entschuldigen. Sie ist der knappen Terminsetzung des BMF geschuldet. Bitte richten Sie eventuelle Fragen oder Hinweise direkt an Frau Julia Kuceja vom ZDH unter kuceja@zdh.de.
(3854) Das neue ZDH-Praxis Datenschutz fasst für Handwerksbetriebe die maßgeblichen Datenschutzanforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz zusammen und gibt praxisrelevante Tipps. Es kann hier heruntergeladen werden.
(3855) Der Ausschuss für Mutterschutz, angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, hat eine „Einstiegshilfe für KMU zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“ veröffentlicht. Sie ist hier erhältlich.
(3856) Für das Kalenderjahr 2026 gelten neue maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 26. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt finden hier.
(3857) Die Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein zentraler Baustein des Manipulationsschutzes von elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. v. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV (im Nachfolgenden „Kassen“). Durch die TSE erfolgt die Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit digitaler Grundaufzeichnungen. Das Zertifikat einer TSE ist mit einer vom TSE-Hersteller festgelegten Laufzeit (fünf Jahre, in manchen Fällen bis zu sieben Jahren) versehen. Diese ist in der maximalen Laufzeit begrenzt durch die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung für die Baureihe der jeweiligen TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Ablauf des Zertifikates kann die TSE keine Absicherung von Geschäftsvorfällen bzw. anderen Vorgängen mehr vornehmen und muss ausgetauscht werden. Die Frist bis zum vom Hersteller einer TSE festgelegten „Ablaufdatum“ beginnt mit dem Tag der Herstellung der jeweiligen TSE. Teilweise werden bei manchen TSE-Herstellern für Zeiten des Lagerns bzw. der Logistik noch mehrere Monate zusätzlich bei Bestimmung des „Ablaufdatums“ berücksichtigt. Wichtig ist, dass sich das festgelegte Ablaufdatum nicht durch den Zeitpunkt des Erwerbs der TSE verschiebt. Damit kann es dazu kommen, dass ein Austausch der hardwarebasierten TSE früher als z. B. fünf Jahre nach Anschaffung der TSE erforderlich ist.
Für Hardware-TSEs wurden durch das BSI erstmals Zertifikate am 20. Dezember 2019 ausgestellt, bei cloudbasierten TSEs wurden erste Zertifikate am 18. Februar 2021 durch das BSI ausgestellt. Daher ist vermehrt damit zu rechnen, dass in der Praxis eingesetzte hardwarebasierte TSEs ausgetauscht werden müssen. Bei einer cloudbasierten TSE kann das Zertifikat zentral durch den Cloud-Anbieter aktualisiert werden. Betriebe, die Kassen im Einsatz haben, die mit einer TSE geschützt sind, sollten – so weit noch nicht z. B. im Rahmen der Mitteilung der TSE an das Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO geschehen – ggf. mit ihrem Kassendienstleister das Aktivierungs- und Ablaufdatum der TSE prüfen. Wichtig ist, dass nach dem Austausch der TSE diese zehn Jahre lang GoBD-konform aufbewahrt wird.
Zudem ist an die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO zu denken. Es muss sowohl die Außerbetriebnahme der TSE gemeldet werden als auch die Inbetriebnahme der neuen TSE. Zudem muss daran gedacht werden, dass die Verfahrensdokumentation aktualisiert wird. Empfehlenswert ist die Einbindung des Steuerberaters.
(3858) Der ZDH hat den Rahmenvertrag mit dem Stellenportal StepStone Deutschland GmbH verlängert. Die gesamte Handwerksorganisation kann die Konditionen unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag für die Schaltung von StepStone-Stellenanzeigen nutzen.
Mit dem StepStone-Rahmenvertrag hat der ZDH die Möglichkeit für alle Handwerksorganisationen und wirtschaftlichen Einrichtungen des Handwerks geschaffen, Stellenanzeigen bei StepStone zu einem besonders günstigen Preis zu schalten. Damit unterstützt der ZDH die Fachkräftesicherung im Handwerk und schafft einen spürbaren Mehrwert für die Betriebe und Organisationen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Damit bleiben auch die vereinbarten Preise des Rahmenvertrages für das gesamte Jahr gültig – unabhängig von zwischenzeitlich vorgenommenen offiziellen Preisänderungen durch StepStone. Die Sonderkonditionen dieses Rahmenvertrages sind – anders als bei vielen Einzelvereinbarungen – an keinerlei Kontingente oder Abnahmeauflagen seitens des Handwerks gebunden. Die Bestellung der Anzeigen sowie die Rechnungstellung läuft bilateral zwischen dem Inserenten und StepStone.
(3859) Reisezeiten können bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort als Arbeitszeit gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Oktober 2025 festgestellt, dass die Regelung des Art. 2 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 (kurz: Richtlinie) dahin auszulegen sei, dass die Zeit, die Arbeitnehmer zu Beginn und am Ende eines Arbeitstags für die Hin- und Rückfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers von einem vereinbarten Stützpunkt zur Arbeitsstelle, an der sie ihre Aufgaben wahrnehmen, als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 09.10.2025 – C-110/24).
Die neue Entscheidung betrifft Arbeitnehmer, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, sondern sich – wie in den Bau- und Ausbauhandwerken nicht unüblich – auf Weisung des Arbeitgebers an einem von diesem bestimmten Stützpunkt sammeln, um anschließend gemeinsam mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug (oft samt Baumaterial) zur Baustelle und zurückzufahren. Aus Sicht der EuGH-Richter sollen nicht nur die Lenkzeiten des Pkw-Fahrers arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit gelten, sondern auch die der mitfahrenden Arbeitnehmer. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung weitreichende Folgen bei der betrieblichen Kalkulation und der Personaleinsatzplanung haben wird, wenn Reisezeiten bei der Einhaltung der Höchstarbeitszeiten zu berücksichtigen sind.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
(3860) Am 23. Dezember 2025 feiert Rafael Martinez, Delegierter und früherer stellvertretender Obermeister der Innung Hessen, seinen 65. Geburtstag.
Am 12. Januar 2026 vollendet Andrea Brenig, Mitglied des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit, ihr 60. Lebensjahr.
Ausführliche Portraits finden Sie in der aktuellen Dezember-Ausgabe der R+S. Die herzlichsten Glückwünsche nach Karben und Wesseling.
(3861) Wieder geht in wenigen Wochen ein spannendes, ereignisreiches Jahr zu Ende. Die Kriege und Krisen der Welt halten immer noch an, auch wenn es teilweise Lichtblicke und Ansätze für friedliche Lösungen gibt. Die Erwartungen an die neue Bundesregierung haben sich nach acht Monaten Amtszeit noch nicht wirklich erfüllt. Hier warten die Betriebe immer noch auf klare Zeichen des Aufschwungs, der Mittelstandsentlastung und des Bürokratieabbaus. Dementsprechend verhalten zeigt sich die aktuelle Konjunktur. Das muss sich im kommenden Jahr dringend ändern.
Wir in der R+S-Familie lassen uns nicht unterkriegen. Wie packen die Herausforderungen wie immer mit Optimismus und Tatendrang an. Unser neu gewähltes Präsidium sowie unsere neu gewählten Fachausschüsse haben bereits damit begonnen und vieles auf den Weg gebracht. Zudem können wir auch in diesem Jahr auf viele Veranstaltungshöhepunkte wie das 50-jährige Jubiläum der Innung Niedersachsen/Bremen oder die Bremer Haupttagung zurückblicken. Diese und weitere zeugten von dem Gemeinschaftsgeist in unsere Branche und dem großen Wert persönlicher Begegnungen.
Für dieses Miteinander, für Ihre wertvolle Unterstützung, Ihre Mitarbeit in unseren Gremien und auch für Ihre konstruktive Kritik danken wir Ihnen sehr herzlich.
Bevor wir im neuen Jahr die nicht weniger werdenden Herausforderungen anpacken und gemeinsam an der Zukunft unseres Gewerks arbeiten, sollten wir alle etwas zur Ruhe kommen und Kraft schöpfen. Wir – das Präsidium und das Geschäftsstellenteam – wünschen Ihnen hierzu von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr!
Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder für Sie da.
(3831) Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk (DMH) im BBZ der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis in Iserlohn war auch in diesem Jahr ein eindrucksvolles Schaufenster für die Leistungsfähigkeit der besten Nachwuchskräfte im deutschen Handwerk. Das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk war mit herausragenden Talenten vertreten, die ihr Können auf höchstem Niveau unter Beweis stellten.
Anspruchsvolle Gesellenstücke – starke Leistungen
Die Teilnehmer hatten bei ihren Gesellenprüfungen technisch und handwerklich anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen, die aktuelle Entwicklungen im R+S-Handwerk widerspiegelten: moderne Steuerungs- und Antriebstechnik, präzise Montagearbeiten sowie energieeffiziente Beschattungslösungen. Alle angelieferten Landessiegerstücke zeugten von einer beeindruckenden Fachkompetenz, Sorgfalt und Kreativität bei der Umsetzung.
Die Jury lobte insbesondere die strukturierte Arbeitsweise, die professionelle Planung sowie den sicheren Umgang mit komplexen Systemkomponenten – ein deutliches Zeichen für die hohe Ausbildungsqualität in unserem Gewerk.
Besonders freuen wir uns, dass in diesem Jahr Timo Stromberg vom Ausbildungsbetrieb Reckmann + Stromberg aus Hamm den Wettbewerb im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk für sich als 1. Bundessieger entscheiden konnte.
Mit seiner hervorragenden handwerklichen Präzision, seiner ruhigen und methodischen Vorgehensweise sowie einem überzeugenden technischen Verständnis setzte er sich gegen eine starke Konkurrenz durch und holte verdient den Titel des Deutschen Meisters. Die Schlussfeier der Deutschen Meisterschaft im Handwerk findet am 5. Dezember 2025 in Frankfurt am Main statt.
Der BVRS gratuliert Timo Stromberg herzlich zu dieser herausragenden Leistung! Unser Dank gilt ebenso seinem Ausbildungsbetrieb sowie den Ausbildern, die seine Entwicklung über die gesamte Lehrzeit hinweg maßgeblich unterstützt haben.
Ein ebenso herzliches Kompliment gilt selbstverständlich auch den weiteren Bundessiegern:
Sie alle haben mit beeindruckender Fachkompetenz, hoher Präzision und großem Engagement überzeugt und lagen in der Gesamtwertung nur knapp auseinander. Ihre Leistungen zeigen eindrucksvoll, wie stark der Nachwuchs im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk aufgestellt ist. Der BVRS spricht allen Teilnehmern − ausdrücklich auch den Nichtplatzierten − seine Anerkennung aus – sie sind wichtige Botschafter unseres Gewerkes und stärken mit ihrem Einsatz das Bild eines modernen, zukunftsorientierten Handwerks.
(3832) Ampere hat erneut günstige Rahmenverträge für Strom verhandelt, von denen unsere Mitglieder ab sofort profitieren und viel Geld sparen können.
Ein Vergleich lohnt sich:
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ENERGIEPREIS: |
ENERGIEPREISGARANTIE: |
GRUNDPREIS: |
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STROM |
9,625 ct/kWh |
31.12.2026 |
2,- EUR/Monat |
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Belieferungsstart ab sofort, Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Die genannten Preise sind Energiepreise, zzgl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben. Preise nur solange der Vorrat reicht, bei Start außerhalb Q1/2026 abweichende Preise.
Wie stellt Ampere die günstigen Preise sicher?
Ampere verhandelt Sonderpreise, indem die Energie für viele tausende Abnehmer gemeinsam eingekauft wird. So ergeben sich Großabnehmerpreise, die Ampere unseren Mitgliedern exklusiv anbietet.
Besteht ein Kostenrisiko?
Nein. Ampere arbeitet rein erfolgsbasiert. Nur wenn Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz tatsächlich sparen, erhält Ampere im Nachhinein einen Anteil der erzielten Ersparnis als erfolgsabhängiges Honorar. Weitere Kosten entstehen nicht.
Ist der Beitritt einfach?
Ja. Der Beitritt ist ganz einfach. Interessierte melden sich per E-Mail oder Telefon bei Ampere mit dem Stichwort „Bestkonditionen im Rahmenvertrag“.
(3833) Was will ein Azubi? Dies ist eine Frage, die sich sicherlich schon jeder einmal gestellt hat, der entweder ausbildet oder plant Ausbildungsplätze anzubieten. Gemeinsam mit dem itb – Institut für Betriebsführung im DHI e. V ist netxlevelhandwerk.de dieser Frage auf den Grund gegangen. Die Ergebnisse der Studie wurden nun veröffentlicht und können als dreiteiliger Blogeintrag nachgelesen werden. Wenig überraschend ist für Azubis die Bezahlung wichtig, aber das ist längst nicht alles. Azubis wünschen sich vor allem Wertschätzung, Struktur und Entwicklungschancen. Alle Ergebnisse zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.nextlevelhandwerk.de/2025/08/04/was-azubis-wirklich-wollen-teil-3/
(3834) Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235) die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Die Mindestvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
Lehrjahr 1: 724 Euro
Lehrjahr 2: 854 Euro
Lehrjahr 3: 977 Euro
Lehrjahr 4: 1.014 Euro
Diese Vergütungshöhen sind für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen und zur Eintragung in die Lehrlingsrolle eingereicht werden, zu berücksichtigen.
(3835) Die Initiative Klischeefrei hat Methodensets für Kita und Schule sowie weiterführende Materialien für alle Bildungsbereiche zur Unterstützung einer klischeefreien Berufswahl zusammengestellt.
Um den Fachkräftenachwuchs im Handwerk sichern zu können, müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig angesprochen und für das Handwerk interessiert werden. Bei der Ansprache von Mädchen sind dabei zudem auch Geschlechter-Stereotype abzubauen, die der Entscheidung für einen Handwerkberuf im Wege stehen könnten.
Vor diesem Hintergrund informiert die Initiative über die Methodensets zur klischeefreien Bildungsarbeit, auf die Sie im Rahmen Ihrer Schulkontakte aufmerksam machen können. Sie stehen Kindergärten, Kitas und Schulen kostenfrei zur Verfügung und unterstützen pädagogische Fachkräfte dabei, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Geschlechterklischees zu sensibilisieren und ihre individuellen Talente zu fördern. Sie sind unter dem Link Methodensets | Klischeefreie Berufs- und Studienwahl abrufbar.
Aktuell stehen vier Methodensets kostenfrei zur Verfügung:
Darüber hinaus sind in einer Infothek der Initiative Klischeefrei Studien, Praxisbeispiele und weiterführende Materialien für alle Bildungsbereiche zusammengestellt, die eine klischeefreie Berufsorientierung und damit die Arbeit der Ausbildungsberatung unterstützen können: Infothek | Klischeefreie Berufs- und Studienwahl
(3836) Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett ist nun die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
(3837) Wer beim Frühstarter Programm auf unserer Haupttagung dabei war kennt die beiden schon. Wer nicht dabei war, bekommt eine zweite Chance. Kim Cleve und Jenifer Smoch sind nicht nur Juristinnen und in Handwerksorganisationen tätig, die beiden sind auch mit Ihrem Podcast „Werken mit Recht“ erfolgreich. Den Auftritt auf unserer Haupttagung haben Sie aufgezeichnet und er ist in Kürze unter https://werkenmitrecht.podigee.io/ abrufbar.
(3838) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte im Sommer den Entwurf eines zweiten Erlasses zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Der ZDH hatte zu dem Entwurf gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft Stellung genommen und darin die Rückmeldungen aus der Handwerksorganisation berücksichtigt. Am 15. Oktober 2025 hat das BMF die endgültige Fassung des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung veröffentlicht. Darin wurden zahlreiche Punkte aus der ZDH-Stellungnahme berücksichtigt. Aufgrund der bedeutsamen Regelungen für Handwerksbetriebe bitten wir ausdrücklich um Kenntnisnahme. Sie finden das BMF-Schreiben hier.
(3839) Mit der am 27. Oktober 2025 in Kraft getretenen zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltsverordnung gelten die bestehenden Aufenthaltstitel fort.
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung regelt, dass alle bereits erteilten und am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG bis zum 4. März 2027 fortgelten. Ein Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde sind dafür im Einzelfall nicht notwendig.
Die Verordnung setzt den Beschluss des Rates der EU vom 13. Juni 2025 um. Mit der Verlängerung wird Planungssicherheit für Ukrainer sowie deren Arbeitgeber geschaffen.
Gemeinsam mit dem ZDH wird sich der BVRS weiterhin dafür einsetzen, rechtzeitig eine geeignete Anschlusslösung – idealerweise auf europäischer Ebene – zu erreichen. Diese muss sicherstellen, dass alle ukrainischen Staatsbürger, die erwerbstätig sind, auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Deutschland weiterarbeiten können. Sollte es für die Personen im aktuellen Recht keinen passenden Titel geben, sollten entsprechende Auffanglösungen geschaffen werden.
(3840) Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfassende Vorhaben zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung vereinbart. Mit der Verabschiedung der Modernisierungsagenda Anfang Oktober wurden diese Vorhaben nochmals verbindlich konkretisiert.
Die Bundesregierung hat am 5. November, wie von Bundeskanzler Merz angekündigt, als sogenanntes Entlastungskabinett getagt. Gegenstand der Kabinettssitzungen waren dementsprechend hauptsächlich Entlastungsmaßnahmen aus nahezu sämtlichen Ressorts. Dies gilt etwa für die weitere Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die Prozessdigitalisierung bei Zwangsvollstreckungen und Immobilienkäufen.
Anders als bei den Bürokratieentlastungsgesetzen der letzten Legislatur werden die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts nicht einheitlich in einem Gesetzespaket, sondern in jeweils eigenständigen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Die verabschiedeten Gesetzentwürfe sollen nach Aussage der Bundesregierung lediglich der Auftakt einer Reihe weiterer Entlastungsvorhaben sein. Weitere Gesetze sollen nach und nach folgen, um die Zielsetzung einer Entlastung der Wirtschaft von 25 Prozent in dieser Legislaturperiode zu erreichen.
Das Vorgehen der Bundesregierung mit einer ambitionierten und verbindlichen Modernisierungsagenda als Zielmaßgabe sowie kontinuierlichen Entlastungsmaßnahmen ist ausdrücklich zu unterstützen. Wichtig ist jedoch nun eine zeitnahe Verabschiedung durch den Bundestag. Unser Dachverband ZDH wird die Bemühungen zum Bürokratieabbau eng begleiten. Wichtig hierfür sind aber weiterhin Entlastungsvorschläge aus der Praxis. Diese nehmen wir von unseren Mitgliedern gerne entgegen (bitte an Ingo Plück, hgf@rs-fachverband.de) und geben sie dem ZDH für dessen wichtige Arbeit weiter. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
(3841) Die ift Akademie weist auf die beiden ift-Online-Expertentage im letzten Quartal hin. Diese beschäftigen sich mit den Themen Einbruchhemmung und Sicherheit sowie Fenstertausch im Bestand. Die kurzen Module sind ideal für eine berufsbegleitende Teilnahme:
Der fachliche Austausch und die Diskussion der Teilnehmer mit den Experten stehen bei beiden Terminen im Vordergrund.
(3842) Daniela Lindecke, Geschäftsführerin der Innung Sachsen-Anhalt und der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis, feiert am 6. Dezember ihren 65. Geburtstag. Die besten Glückwünsche nach Halle!
(3823) Bei der Delegiertenversammlung am 9. Oktober wurden in Bremen das Präsidium und die Ausschüsse neugewählt.
Das Präsidium hat nun folgende Zusammensetzung:
Die Ausschüsse setzen sich künftig wie folgt zusammen:
Eine ausführliche Berichterstattung, auch über die Bremer Haupttagung, erfolgt in den beiden kommenden Ausgaben der R+S.
(3824) Für die große, deutschlandweite ZDH-Handwerkskampagne werden aktuell Handwerkerinnen und Handwerkern gesucht, die Lust haben, ihre Geschichte zu erzählen. Statt auf Schauspielerinnen und Schauspieler setzen die Verantwortlichen auf echte Persönlichkeiten aus dem Handwerk, die Spannendes über Ihr Gewerk und ihre Karriere berichten können. Interessenten wenden sich bis zum 20. Oktober 2025 und unter Angabe von Name, Alter und Gewerk: info@dokucasting.com
(3825) Handwerksbetriebe leisten wichtige Arbeit und tragen Verantwortung. Tagtäglich sind sie im Einsatz für und bei ihren Kunden. Doch selbst bei größter Sorgfalt können Missgeschicke passieren, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung des BVRS-Fördermitglieds und Kooperationspartners SIGNAL IDUNA bietet hierfür die nötige Sicherheit und schützt vor den finanziellen Folgen selbst verursachter Schäden. Die Police deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassend ab. So ist der Betrieb beispielsweise abgesichert, wenn einer seiner Mitarbeiter Arbeitsmaterial liegen lässt und ein Kunde sich beim „Stolpern“ verletzt. Auch wenn Mitarbeiter den Schlüssel eines Kunden verlieren und die Schließanlage ausgetauscht werden muss, greift die Versicherung.
Wer seine Risiken kennt, muss diese absichern.
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist für jeden Betriebsinhaber unverzichtbar. Sie sichert nicht nur die eigene Existenz und am Ende auch die der Mitarbeiter, sondern bietet auch Rechtssicherheit, stärkt das Kundenvertrauen und kann sogar eine Voraussetzung für eine benötigte Finanzierung sein. SIGNAL IDUNA bietet daher mit seinen Deckungskonzepten speziell für Handwerkbetriebe attraktive Absicherungsmöglichkeiten und sichert so gezielt branchentypische Haftungsquellen ab. Kommt es zu einem Schadenfall, prüft der Versicherer die Berechtigung der Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Das spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten. Sind Ansprüche berechtigt, werden die Kosten dafür übernommen und der Kunde davor bewahrt, sein betriebliches Vermögen zu riskieren. Gleichzeitig signalisiert ein Betrieb mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung seinen Kunden, Professionalität und Seriosität und sorgt somit für einen wichtigen Vertrauensgewinn.
Weitere Informationen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.
(3826) Die folgenden Informationen sind wichtig für alle Halter von Firmenfahrzeugen, die Mitarbeitern das Fahrzeug zur Nutzung überlassen:
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind mehr als nur bürokratische Auflagen. Wer die Vorschriften ignoriert, setzt das eigene Unternehmen einem erheblichen Risiko aus. Bußgelder oder Geldstrafen bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers / Inhabers drohen. Eine strukturierte Kontrolle und Dokumentation ist daher unerlässlich.
Die UVV Prüfung des Fahrzeuges muss über eine geeignete Prüfstelle erfolgen.
Der BVRS-Kooperationspartner ComBusiness bietet unseren Mitgliedern eine einfache und rechtssichere Lösung ohne viel Aufwand. Mit dem Rabattcode „combusiness“ sparen Mitglieder und erhalten die digitale Führerscheinkontrolle und UVV-Unterweisung zum Vorteilspreis.
Zur Webseite mit weiteren Informationen und zur Buchung gelangen Sie über diesen Link: https://combusiness-verify.de
Für Fragen steht Ihnen das Team der ComBusiness gerne zur Verfügung (Telefon: 0208 – 451 930 0, E-Mail: bvrs@combusiness.de)
(3827) Verschiedentlich hatten wir schon über den Projektstart zur Erarbeitung einer plattformgestützten Umsetzung des VSME für das Handwerk, damals noch unter dem Namen „KMU-Modul Handwerk“, informiert.
Inzwischen ist der Zukunfts-Kompass Handwerk in der Beta-Version gestartet. Der Zukunfts-Kompass Handwerk bietet die einfache Möglichkeit, Nachhaltigkeitsberichte nach dem freiwilligen europäischen Berichtsstandard zur Nachhaltigkeit (VSME-Standard) zu erstellen.
Nun können sich Betriebe und Berater auf der offiziellen Webseite des Zukunfts-Kompass Handwerk registrieren und die Informationen für Ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard hinterlegen. Die Testphase gestaltet sich wie folgt:
Den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht können Betriebe ab Ende November 2025 über die Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erstellen und einreichen. Alle Informationen, die bis dahin im Zukunft-Kompass Handwerk eintragen wurden, bleiben erhalten.
Damit das Projekt möglichst erfolgreich wird, möchten wir Sie bitten, an der Testphase teilzunehmen und auch andere Betriebe hierauf aufmerksam zu machen, um möglichst viel Feedback zu erhalten und so zur Optimierung und Verbreitung des Zukunfts-Kompass Handwerk beizutragen.
Hintergrund:
Der Zukunfts-Kompass Handwerk ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Projekt wird durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH).
Anfang 2024 beauftragte damals noch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die GIZ, den DNK weiterzuentwickeln und sowohl den gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) direkt berichtspflichtigen Unternehmen als auch den über den „Trickle-Down-Effekt“ betroffenen, aber nicht-berichtspflichtigen Unternehmen eine kostenfreie Plattformlösung (VSME-Mo-dul) an die Hand zu geben, welche Schnittstellenlösungen vorsieht. Die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) wurde in diesem Kontext damit betraut, eine handwerksspezifische Adaption als Anbindung an das VSME-Moduls des DNK zu entwickeln.
Die branchenspezifische Lösung wurde speziell für das Handwerk unter Einbindung des ZDH und des E-Tools in enger Kooperation mit dem DNK erarbeitet. Die inhaltlichen Fragestellungen des VSME wurden mithilfe von Expertinnen und Experten aus der Handwerksorganisation innerhalb der Technischen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbereitet. Alle mit dem Zukunfts-Kompass Handwerk erstellten Berichte werden auf der DNK-Plattform bereitgestellt. Auf Wunsch können Betriebe ihre Berichte dort künftig auch für interessierte Dritte wie Unternehmen, Banken oder Vergabestellen einsehbar machen.
(3828) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 1. Oktober 2025 einen Hinweis zu „Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz“ veröffentlicht. Dieser basierte auf einer Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), wonach das BAFA bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ agieren soll (siehe BMWE-Pressemitteilung).
Nach dem veröffentlichten Hinweis wird das BAFA ab sofort:
Hintergrund der Initiative war, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Änderung des LkSG vorsieht, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
(3829) Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in der Kabinettssitzung am 8. Oktober 2025 zugestimmt. Danach wurden folgende Werte für 2026 festgelegt:
Diese Erhöhungen betreffen ausschließlich die Spitzenverdiener, deren monatliches Entgelt über den bisherigen Grenzen lag. Für sie bedeutet das bis zu 900,- € Beitragssatzsteigerung im Jahr, für den Arbeitgeber Mehrkosten in gleicher Höhe.
Die Erhöhung selber folgt laut Gesetz rechnerisch der Entwicklung der Einkommen (5,16 %), wird also nicht „politisch“ festgelegt.
(3830) Seit 2023 bereiten die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Handwerkorganisationen im Rahmen des Projektes PAM junge Jordanierinnen und Jordanier auf eine Ausbildung in Deutschland vor. Rund 40 haben das Programm bereits abgeschlossen. Auf der ZDH-Infoseite können Sie nun einige dieser jungen Menschen im Porträt kennenlernen und sehen, wer bereits vermittelt wurde. Auch wenn Ihr Betrieb noch Auszubildende sucht, lohnt sich ein Blick auf die Seite.
(3809) Die Anmeldefrist für die Haupttagung in Bremen endet eigentlich am 15. September 2025. Für alle, die noch nicht angemeldet sind, gibt’s jetzt die letzte Chance. Schnell sein und bis Anfang kommender Woche noch anmelden! Alle Informationen und die Broschüre hier https://rs-fachverband.de/fachverband/veranstaltungen/63-haupttagung-des-bvrs-in-bremen/
(3810) Betriebe, die in der Errichterliste der Landeskriminalämter (LKA) als Fachbetrieb für mechanische Sicherungseinrichtungen aufgelistet sind, müssen alle vier Jahre eine Fortbildung in diesem Bereich nachweisen. Als von den LKA anerkannter Anbieter solcher Fortbildungen bietet der BVRS – nach der coronabegingt online durchgeführten Schulung von 2021 – nunmehr wieder in Präsenzform eine solche Schulung an. Sie findet am Freitag, den 7. November 2025 von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im BBZ der HWK Wiesbaden statt.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an alle in der Errichterliste eingetragenen R+S-Fachbetriebe, insbesondere diejenigen, die aktuell oder in der nächsten Zeit ihren vierjährigen Fortbildungsturnus erfüllen müssen. Die Fortbildung eignet sich aber auch für Betriebe, die noch nicht in der Errichterliste eingetragen sind bzw. die sich über Einbruchschutz im R+S-Handwerk informieren wollen. Anders als Schulungen anderer Anbieter zeichnet sich die Turnusmäßige Fortbildung des BVRS auch durch enge Bezüge zum R+S-Handwerk, insb. zu einbruchhemmenden Rollläden, aus. Zu den geplanten Inhalten der Schulung gehören etwa polizeiliche Kriminalstatistik, Nachrüstung, Befestigungstechnik, smarte Nachrüstprodukte, RC-2-Rollläden für bauseitige Sturzkästen, RC-3/4-Rollläden, Sicherheitsgitter sowie ein umfassender Erfahrungsaustausch.
Die Schulung ist vom Fachausschuss Einbruchschutz vorbereitet. Dieser wird sich und seine Arbeit während der Bremer Haupttagung präsentieren – sowohl im Plenum als auch auf einem eigenen Stand im Foyer. Die Ausschussmitglieder stehen dort gern für Gespräche zur Verfügung.
Über die genauen Anmeldemöglichkeiten (bis Mitte Oktober) haben wir unsere Mitgliedsbetriebe bereits unterrichtet.
Bei Interesse fordern Sie bitte die Anmeldeunterlagen per Mail (enno.schaumburg@rs-fachverband.de) an.
(3811) Noch läuft die Umfrage zum R+S-Tag und wir freuen uns über weitere Teilnehmer. Wir wollen die Ergebnisse bald auswerten und auf der Haupttagung präsentieren, deswegen endet die Umfrage am 19. September.
Jetzt noch mitmachen!
Einfach hier klicken und loslegen!
https://forms.office.com/e/G25XVRDN7c
(3812) Der diesjährige Tag des Handwerks am 20. September steht unter dem Motto „Handwerk tut gut“. Er greift damit ein zentrales gesellschaftliches Thema auf: Gesundheit im Arbeitsleben. In verschiedenen Formaten wird verdeutlicht, dass das Handwerk nicht nur zukunftsfähig ist, sondern auch Körper und Seele guttut.
Eine repräsentative Studie der IKK classic in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule Köln zeigt: 84,9 Prozent der Handwerkerinnen und Handwerker bewerten ihre Gesundheit als gut bis sehr gut – deutlich mehr als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung (69,9 Prozent).
Ein zentrales Element der bundesweiten Kampagne rund um den Tag des Handwerks ist ein rund 25-minütiges Talkformat mit der Journalistin und Fernsehmoderatorin Tessniem Kadiri. Sie spricht mit vier Handwerkerinnen und Handwerkern über persönliche Erfahrungen: Welche Rolle spielt das Handwerk für ihr Wohlbefinden? Welchen Einfluss hat ihre Arbeit auf ihr Leben? Das Talkformat wird zum Tag des Handwerks auf dem YouTube-Kanal der Handwerkskampagne in der Langfassung, aber auch in Form von kurzen, unterhaltsamen Socia-Media-Clips auf Instagram und TikTok zu sehen sein.
Neben dem Talk werden auf den Kampagnenkanälen weitere Videoporträts und „Tagebuch-Clips“ von Handwerkerinnen und Handwerkern ausgespielt, die zeigen, welchen positiven Einfluss die Arbeit auf ihr Leben hat.
Auf https://www.handwerk.de/presse-mediathek finden Sie Pressefotos zum Talk und das Key Visual zum Tag des Handwerks zum Download.
(3813) Wie schon in der letzten Ausgabe von RS-Aktuell berichtet, hat sich der Berufsbildungsausschuss in seiner Videokonferenz vom 16. Juli auch mit einem Neuordnungsverfahren der R+S-Mechatroniker-Ausbildung befasst. Die jetzige Ausbildungsordnung ist seit 2016 in Kraft. Wesentliche Bestandteile der damaligen Neuordnung waren die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung, die Einführung eines eigenen Prüfungsbereichs Antriebs- und Steuerungstechnik und die Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Die vorherige Neuordnung von 2004 hatte den Wandel des Berufsbildes vom Rollladen- und Jalousiebauer zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker mit der Einführung der Qualifikation zur Elektrofachkraft zum Gegenstand.
Da sich das gesamte Verfahren über mehrere Jahre hinzieht, ist es angesichts der rasanten technischen Entwicklung in unserer Branche, der Entwicklung neuer Produkte und auch der Abgrenzung zu anderen Gewerken wieder an der Zeit, eine Neuordnung der Berufsausbildung anzugehen. Der erste offizielle Schritt ist ein Antrag, der über unseren Dachverband ZDH beim BMWE zu stellen ist. Dieser muss fachlich fundiert sein und gravierende Gründe für die Notwendigkeit einer Neuordnung aufweisen (wie eben die o.g. drei wesentlichen Gründe für das letzte Neuordnungsverfahren).
Hierrüber sollte in der Branche bzw. unter den Ausbildungsbeteiligten (Betriebe, Berufsschulen, Prüfungsausschüsse) ein breiter Konsens gefunden werden, da mit der neuen Ausbildungsordnung und ggf. einer neuen MeisterprüfungsVO das Berufsbild für die nächsten Jahren geprägt wird und parallel zur Ausbildungsordnung auch der hierauf abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschulausbildung erarbeitet werden muss.
Wir möchten daher von Ihnen wissen, wo Sie konkreten Neuerungsbedarf in der Berufsausbildung sehen, egal, ob es um das Produktportfolio oder das handwerkliche Leistungsspektrum geht. Die nächste Berufsschullehrerfortbildung, an der traditionell immer der Berufsbildungsausschuss teilnimmt, möchten wir nutzen, einen Konsens zwischen betrieblicher und schulischer Seite über die Inhalte der Neuordnung zu finden, um dann zeitnah in das Antragsverfahren einzusteigen.
Die aktuelle Ausbildungsordnung bzw. den aktuellen Rahmenlehrplan finden Sie hier.
Wir bitten Sie daher erneut darum, Ihre Ideen und Vorstellungen an Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (hgf@rs-fachverband.de) zu schicken.
(3814) Die Publikationen „Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ und „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden überarbeitet und sind neu erschienen.
Ab sofort stehen sie zum Download und zur Printbestellung unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen.
(3815) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Handwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und August dieses Jahres insgesamt rund 113.900 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 1.800 Ausbildungsverträgen bzw. 1,6 Prozent.
(3816) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sondersitzung am 4. September 2025 wichtige Beschlüsse für die berufliche Bildung im Handwerk gefasst. Trotz knapper Haushaltsmittel und Sparmaßnahmen in vielen Bereichen konnten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU):
Für das laufende Jahr wurden die Mittel um 5 Mio. Euro erhöht. Diese zusätzlichen Gelder werden voraussichtlich vollständig abfließen können und tragen zur Entlastung der ausbildenden Handwerksbetriebe bei.
Bildungsstättenförderung:
Bereits im Regierungsentwurf war eine Anhebung der Förderung für Bildungsstätten mit Ausbildungsschwerpunkt vorgesehen – von 69,4 Mio. Euro auf 97 Mio. Euro. Nun hat der Haushaltsausschuss zusätzlich beschlossen, auch die Förderung für Bildungsstätten mit Schwerpunkt Weiterbildung von 38 auf 50 Mio. Euro zu erhöhen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung des Investitionsstaus.
Die Beschlüsse müssen noch im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um im Oktober 2025 in Kraft treten zu können.
Für die Folgejahre zeichnet sich ab, dass die ÜLU-Förderung 2026 auf 81,4 Mio. Euro steigen soll. Allerdings fehlen bislang Hinweise auf zusätzliche Mittel für Modernisierungs- und Neubauvorhaben von Bildungsstätten. Hier bleibt der BVRS – gemeinsam mit den Partnern im Handwerk – weiter im Gespräch mit der Politik, um eine angemessene Förderung sicherzustellen.
(3817) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Evaluierung der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum nach § 35c EStG beauftragt.
Die technischen Anforderungen dieser Maßnahmen sind in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ (ESanMV) geregelt. Die Steuerermäßigung gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren.
Für Handwerksbetriebe ist die Regelung relevant, da die begünstigten Maßnahmen regelmäßig handwerkliche Leistungen betreffen. Zudem ist für die Inanspruchnahme der Förderung eine Bescheinigung durch Fachunternehmen erforderlich.
Um eine fundierte Bewertung der bestehenden Regelungen zu ermöglichen und eventuellen Anpassungsbedarf zu identifizieren, ist das BZSt auf Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen. Das BZSt hat dazu Fragebögen für die Betriebe digital als Umfrage bereitgestellt. Eine Teilnahme ist bis zum 30. September 2025 möglich. Es besteht die Möglichkeit den ausgefüllten Fragebogen am Ende zu speichern.
(3818) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Ende August 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorgelegt. Ziel sollte eine Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung sein. Aus Sicht des Handwerks bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.
Geplante Änderungen:
Bewertung:
Der ZDH kritisiert die Änderungen als unzureichend. Anstelle einer echten Entlastung bleibt das LkSG mit seinen Belastungen für die betroffenen handwerklichen Zulieferer weitgehend bestehen. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich sogar die vollständige Abschaffung des Gesetzes vorgesehen.
Über den weiteren Verlauf und die Entscheidung der Bundesregierung wird der BVRS informieren.
(3819) Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative gestartet, um das sogenannte „Gold-Plating“ bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in deutsches Recht zu reduzieren. Konkret soll die Möglichkeit, Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abzumahnen, abgeschafft werden.
Hintergrund: 2020 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) so erweitert, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht als Marktverhaltensregeln gelten. Damit konnten Wettbewerber oder bestimmte Einrichtungen entsprechende Abmahnungen aussprechen. Der BVRS und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatten diese Regelung von Beginn an kritisiert, da Datenschutzrecht in erster Linie dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung dient und keinen Wettbewerbsbezug hat.
Während der Bundesrat diese Argumentation nun ausdrücklich aufgreift, hält die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme weiterhin an der bisherigen Rechtslage fest – obwohl im Koalitionsvertrag eine Reduzierung des Gold-Platings angekündigt wurde.
Der BVRS unterstützt die Initiative des Bundesrats und wird sich im parlamentarischen Verfahren für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
(3820) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen beschlossen. Künftig müssen Arbeitgeber die Führerscheine ihres Fahrpersonals nur noch einmalig kontrollieren. Die bislang übliche regelmäßige Routinekontrolle samt Dokumentation entfällt.
Hintergrund: Auch wenn es bisher keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung gab, hatten sich halbjährliche Kontrollen in der Praxis etabliert, um einer möglichen fahrlässigen Halterhaftung vorzubeugen. Mit der geplanten Anpassung von § 21 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt.
Die Haftung des Halters kann künftig nicht mehr allein darauf gestützt werden, dass nach einer einmaligen Kontrolle keine weiteren Überprüfungen erfolgt sind – es sei denn, es bestehen konkrete Hinweise auf einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Der BVRS begrüßt diese praxisgerechte Entlastung, die auf einen Vorschlag des ZDH zurückgeht. Mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes ist zu rechnen.
(3821) Das Bundeskabinett hat Anfang September 2025 Gesetzentwürfe zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts sowie zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht.
Wesentlich ist: Für das Handwerk ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Referentenentwürfen. Damit bleiben die angekündigten Anpassungen für unsere Betriebe überschaubar.
Mit einer zeitnahen Beratung und Verabschiedung im Deutschen Bundestag ist zu rechnen. Der BVRS wird den weiteren parlamentarischen Verlauf aufmerksam begleiten und Sie über relevante Entwicklungen informieren.
(3822) Tino Steimle, Obermeister und Delegierter der Innung Württemberg, feiert am 18. September seinen 50. Geburtstag.
Ebenfalls ihren 50. Geburtstag feiert Anja Georg-Lochmann, stellvertretende Obermeisterin und Delegierte der Innung Hessen, am 5. Oktober.
Am 9. Oktober vollendet Rolf Hüttebräuker, Mitglied des Technischen Ausschusses, sein 75. Lebensjahr.
Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!