(3925) Für unsere Geschäftsstelle in Bonn suchen wir eine/n Referenten/in für Veranstaltungsmanagement und Kommunikation. Die Stellenausschreibung finden Sie hier: Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und des möglichen Eintrittstermins an den Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz, z. Hd. Herrn Hauptgeschäftsführer Simon Schmid
(3926) RS-Mechatronikerin Corinna Frey will Miss Handwerk werden und wir unterstützen sie dabei! Die sympathische 24-Jährige aus Jettingen im Kreis Böblingen hat zunächst im elterlichen Betrieb die Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau abgeschlossen und dann die Ausbildung zur RS-Mechatronikerin draufgesattelt. Zurzeit arbeitet sie an ihrem Meistertitel und ist eine hervorragende Repräsentantin unseres Gewerks. Bei der Wahl liegt Corinna bereits auf einem aussichtsreichen Platz, mit der Hilfe der RS-Familie bringen wir sie ganz nach oben. Bitte stimmen Sie hier für Corinna ab. Das geht übrigens nicht nur einmal, sondern sogar einmal pro Stunde.
(3927) Das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ist verhalten in das Jahr 2026 gestartet. Der Geschäftsklimaindex lag im ersten Quartal bei 87 Punkten und damit unter dem Vorjahreswert von 94 Punkten. Viele Betriebe bewerten ihre wirtschaftliche Lage weiterhin kritisch: 44,8 Prozent stuften ihre Situation als schlecht ein. Trotz der angespannten Rahmenbedingungen hoffen viele Unternehmen auf eine Belebung im weiteren Jahresverlauf. Den vollständigen Konjunkturbericht lesen Sie in Ausgabe 06 der R+S-Fachzeitschrift.
(3928) Unsere BVRS-Konjunkturumfrage ist jetzt noch komfortabler erreichbar: Dank eines größeren Updates kann die Umfrage nun problemlos auch per Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden. Zudem haben wir das Erscheinungsbild modernisiert und die Bedienung weiter verbessert. Bereits heute beteiligen sich rund 13 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe – darüber freuen wir uns sehr! Damit wir ein noch umfassenderes Bild der aktuellen Branchenentwicklung erhalten, freuen wir uns über jede weitere Teilnahme. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Einschätzungen und Erfahrungen einzubringen und so aktiv zur Aussagekraft der Ergebnisse beizutragen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung – jede Teilnahme zählt!
(3929) Eine starke Ausbildung ist das Fundament für die Zukunft des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks. Sie vermittelt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Werte, Verantwortung und Teamgeist. Wer junge Menschen erfolgreich begleitet, schafft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Identifikation mit dem Handwerk – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Um dieses Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen, verleiht der BVRS im Jahr 2026 erneut seinen Ausbildungspreis. Mit dieser Auszeichnung sollen Ausbildungsbetriebe geehrt werden, die mit besonderem Einsatz, innovativen Ideen und einem klaren Bekenntnis zur Nachwuchsförderung überzeugen.
Der Ausbildungspreis würdigt:
Ob kleine inhabergeführte Werkstatt oder mittelständischer Ausbildungsbetrieb – entscheidend ist nicht die Betriebsgröße, sondern das Engagement für junge Menschen.
Gefragt sind kurze Angaben zum Ausbildungskonzept, insbesondere Unterstützungsangebote, kreative Ansätze oder Kooperationen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe des BVRS.
Der ausgezeichnete Betrieb erhält:
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
Interessierte wenden sich bitte an Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, ingo.plueck@rs-fachverband.de).
(3930) Auch auf der R+T 2027 (15. bis 19. Februar 2027) bieten wir wieder auf der Sonderschau Junge Talente die einmalige Möglichkeit, sich mit dem eigenen Gesellen- oder Meisterstück einer Weltöffentlichkeit zu präsentieren – dies natürlich begleitet von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und einer feierlichen Urkundenverleihung.
Junge Talente, die seit der R+T 2024 ihr Gesellen- oder Meisterstück angefertigt haben, wenden sich bei Interesse gerne an Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, ingo.plueck@rs-fachverband.de).
Vielleicht bieten die letzten Wintergesellen- und Meisterprüfungen bzw. die anstehenden Sommerprüfungen einen guten Anlass, sich für eine Bewerbung zu entscheiden.
(3931) Die Haupttagung vom 09. bis 11. Oktober in Leipzig rückt näher und sicher haben Sie sich schon Gedanken zur Anreise gemacht. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn bieten wir dafür erstmals ein Event-Ticket der Bahn an, mit dem Sie bis zu 10 Prozent sparen können. Unter bvrs.info/mit-dem-zug-nach-leipzig kommen Sie günstig und schnell ans Ziel. Unser Tagungshotel The Westin Grand ist übrigens nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Das Beste: Zugtickets für Hin- und Rückfahrt können für den Zeitraum vom 07. bis 13. Oktober gebucht werden und sind damit auch für diejenigen interessant, die ein paar Tage länger in der sächsischen Metropole bleiben wollen.
(3932) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Handwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und April dieses Jahres insgesamt rund 37.400 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von über 1.600 Ausbildungsverträgen bzw. 4,5 Prozent.
(3933) In den kommenden Monaten treten mehrere neue gesetzliche Regelungen für Verbraucherverträge in Kraft, die auch Handwerksbetriebe betreffen. Die neuen Praxis Recht-Informationen unseres Dachverbandes ZDH bieten einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und hilfreiche Praxishinweise:
Die Praxis Recht-Dokumente können auf der ZDH-Webseite heruntergeladen werden.
(3934) Der Deutsche Bundestag vergibt im Rahmen des Parlamentarischen-Patenschafts-Programm 2027/28 Stipendien für Auszubildende und junge Berufstätige im Alter bis zu 24 Jahre. Das Programm beinhaltet ein akademisches Semester an einem US-Collage und ein Praktikum bei einem amerikanischen Arbeitgeber. Junge Menschen können so Kultur und Alltagsleben in den USA kennenlernen sowie Sprachkenntnisse erweitern und Auslandserfahrung sammeln.
Bitte motivieren Sie junge Erwachsene aus Ihrem Umfeld für dieses spannende Programm und tragen Sie dazu bei, dass nicht nur Studierende diese wertvolle Erfahrung machen können.
Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 11. September 2026. Alle Infos finden Sie unter www.bundestag.de/ppp
(3935) Unser Rahmenvertragspartner CarFleet24 bietet im Rahmen seiner BMW-Offensive den Mitgliedsbetrieben noch attraktivere Sonderkonditionen bei Kauf oder Leasing von BMW-Fahrzeugen.
Daneben ist CarFleet24 in die Elektro-Offensive gegangen: Neben attraktiven Leasing- und Finanzierungsraten sowie starken Rabatten profitieren Sie bei vielen Elektrofahrzeugen zusätzlich von attraktiven steuerlichen Vorteilen durch die reduzierten 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent Dienstwagenversteuerung.
Alle Angebote für BVRS-Mitgliedsbetriebe finden Sie unter RS Aktuell Ausgabe 2026 05www.carfleet24.de mit dem Login „rs-fachverband“.
(3936) Frank Wagner, Obermeister und Delegierter der Innung Hessen, feiert am 29. Mai seinen 65. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch nach Erlensee!
(3910) Kurz vor dem R+S-Tag 2026 hat uns unsere Werbeagentur Brandrevier in einem Webinar spannende Einblicke in die neue Kampagne zum Thema Klimavorsorge gegeben. Neben Hintergründen und Ideen blieb auch ausreichend Zeit für Fragen.
Gute Nachrichten für alle, die nicht dabei sein konnten oder die Inhalte noch einmal vertiefen möchten: Wir haben das Video hier zum Download zur Verfügung gestellt. Webinar zur Klimavorsorge
(3911) Zum ersten Mal bietet der BVRS seinen Mitgliedern ein DB-Event-Ticket für die Fahrt zur Haupttagung nach Leipzig an. Unter https://bvrs.info/mit-dem-zug-nach-leipzig können Sie ab sofort Ihre Verbindung nach Leipzig buchen und damit klimafreundlich und bis zu 10% günstiger zur Haupttagung anreisen.
Der Sonderpreis – der sich auch mit BahnCard-Rabatten kombinieren lässt – gilt für Reisen zwischen dem 07. und dem 13. Oktober 2026 und bietet damit auch einen kleinen Puffer für all diejenigen, die mehr Zeit in der sächsischen Metropole verbringen wollen.
Die Haupttagung findet vom 09. – 11. Oktober 2026 in Leipzig statt. Auch die Delegierten, die sich bereits am 08. Oktober in der Messe-Stadt treffen, können das Angebot buchen.
(3912) Die E-Rechnung wird zum Standard: Seit 2025 müssen Unternehmen E- Rechnungen verpflichtend empfangen
und verarbeiten können – und ihre Bedeutung nimmt weiter zu.
Dieses kompakte Webinar gibt Ihnen einen klaren Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie Sie
E- Rechnungen sicher empfangen, prüfen und verarbeiten – heute und mit Blick auf morgen.
Unsere Mitglieder erhalten in den nächsten Tagen eine Einladung zum passenden kostenfreien Workshop der DATEV e.G. per Mail.
(3913) Eine neue Partnerschaft des BVRS mit JOBBEAST bietet echte Vorteile für unsere Mitgliedsbetriebe.
Die Kooperation mit JOBBEAST vereinfacht die Personalsuche deutlich und senkt gleichzeitig Kosten
Für unsere Mitglieder bedeutet das konkret: Ihre Stellenanzeige läuft so lange, bis die Stelle besetzt ist. Und das zu einem fairen Sonderpreis.
JOBBEAST steht für regionale Sichtbarkeit und ist somit der passende Partner für Handwerksbetriebe. Mit über 600 eigenen Jobgruppen und mehr als 2,4 Mio. Mitgliedern bundesweit werden Stellenanzeigen gezielt dorthin gebracht, wo Fachkräfte unterwegs sind.
Das Ergebnis: Mehr Sichtbarkeit für Ihren Betrieb. Mehr passende Bewerbungen.
Wir freuen uns, unseren Mitgliedern diese Möglichkeit im Rahmen unserer Verbandsarbeit anbieten zu können. Alle Mitgliedsbetriebe haben jetzt die Möglichkeit, dieses Angebot für sich zu nutzen.
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu unserem Partner JOBBEAST auf. Ihr Ansprechpartner ist der Geschäftsführer Paul Poulios (paul.poulios@jobbeast.de) direkt.
(3914) Die HWK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld lädt in Kooperation mit dem ZDH zum nächsten bundesweiten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk am 7. Mai 2026 im Campus Handwerk in Bielefeld ein. Mit dabei sind u. a. die Bestatterin und Unternehmerin Jessica Beitzel und die Wirtschaftspsychologin Lisa Schleker. Geplant ist auch ein virtuelles Grußwort von ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Bereits am Vorabend (6. Mai) können Interessierte an einer Fahrt mit dem „Sparrenexpress“ teilnehmen und dabei in entspannter Atmosphäre zusammenkommen.
Den Link zur Veranstaltungswebsite (mit Anmeldemöglichkeit) finden Sie hier.
(3915) Erneut möchten wir Sie auf ein spannendes Webinar von Das-Handwerk-digital.de am 7. Mai von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr aufmerksam machen:
Neue Kunden gewinnen sich heute nicht mehr nur über Empfehlungen oder Zufälle. Wer als Betrieb online sichtbar ist, wird gefunden, angefragt und häufiger beauftragt. Genau hier setzt dieses Seminar an.
Erfahren Sie, wie Sie mit einem professionellen Auftritt auf Facebook, Instagram & Co. gezielt die Menschen erreichen, die Ihre Leistungen wirklich suchen – und bereit sind, dafür zu zahlen.
Das Seminar richtet sich an alle Betriebe, die ihre Neukundengewinnung planbarer gestalten, neue Aufträge gewinnen und sich digital zukunftssicher aufstellen möchten.
In diesem praxisnahen Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie:
Dieses Webinar ist kostenfrei für Verbands- und Innungsmitglieder.
Hier finden Sie alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung..
(3916) Der Informationsbedarf der Handwerksbetriebe im Umgang mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist weiterhin hoch.
Der ZDH hat dies zum Anlass genommen, das Merkblatt ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ neu aufzulegen und zu überarbeiten. Das aktualisierte Merkblatt soll Handwerksorganisation und Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich unterstützen.
(3917) Die Empfehlung Nr. 174 des BIBB-Hauptausschusses zur Teilzeitberufsausbildung gem. § 7a des Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 27b der Handwerksordnung (HwO) wurde aktualisiert.
Die Aktualisierung greift insbesondere die durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in das BBiG und in die HwO aufgenommenen Vorschriften zum gesetzlichen Verkürzungsautomatismus der Gesamtausbildungsdauer einer Teilzeitausbildung auf (vgl. 5.2.3. der Empfehlung). Die Gesamtausbildungsdauer einer Teilzeitberufsausbildung wird automatisch verkürzt, wenn bei einer beantragten Verkürzung die Dauer einer Vollzeitberufsausbildung um nicht mehr als 6 Monate überschritten wird (vgl. § 27c Absatz 1 Satz 2 HwO).
Die neue Empfehlung wurde am 27. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(3918) Am 01. April 2026 ist die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 gestartet. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 würdigt als branchenübergreifender Wettbewerb kreative und nachhaltige Ideen und Projekte, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wirksam stärken – und andere zum Nachmachen inspirieren.
Prämiert werden vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen in den Kategorien:
Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 10.000 € dotiert. Ausrichter sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.
(3919) Jährlich wird der Inklusionspreis für die Wirtschaft 2026 ausgeschrieben. Der Preis wird initiiert von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem UnternehmensForum. Ausgezeichnet werden auch in diesem Jahr herausragende Beispiele unternehmerischer Praxis bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die zum Nachahmen einladen.
Interessierte Betriebe können sich noch bis 30. April bewerben oder vorgeschlagen werden. Nähere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie unter www.inklusionspreis.de.
(3920) Lernaufenthalte im Ausland steigern die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Mehrzahl der einschlägigen Förderprogramme ist allerdings auf Auszubildende ausgerichtet. Das Deutsch-Japanische Austauschprogramm richtet sich darüber hinaus an junge Berufstätige aus allen Branchen zwischen 18 und 30 Jahren.
Neben einem zweiwöchigen Aufenthalt in Japan umfasst das Programm ein Vorbereitungsseminar. Gefördert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie des japanischen Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft u. Technologie (MEXT) bei einer Eigenbeteiligung der Teilnehmer von 800 Euro.
Informationen zur aktuellen Ausschreibung sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB). Bewerbungsschluss ist der 8. Mai 2026.
(3921) Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 eine Neuregelung des § 22 SGB VII, der die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten regelt, beschlossen. Die Vorschrift sah bisher vor, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist.
Mit der nun beschlossenen Neuregelung wird die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten auf Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten angehoben.
Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. Um aber weiterhin dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gerecht zu werden, sieht die Neuregelung vor, dass in Betrieben mit mehr als 20 aber weniger als 50 Beschäftigten die Pflicht zu Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten davon abhängt, ob „unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“. Für Betriebe mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und keiner besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit genügt es künftig, wenn ein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird (bislang wurden oft mehrere Sicherheitsbeauftragte benötigt).
(3922) Am 1. Juli 2026 treten Änderungen der Bestimmungen zur Nutzungspflicht von digitalen Tachographen in Kraft (Vorschriften zu Lenk- und Ruhzeiten), die grenzüberschreitende Beförderungen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse (zHM) betreffen.
Mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat unser Dachverband ZDH eine Interpretation zur Neuregelung – insbesondere in Hinblick auf die Ausnahmebestimmungen – abgesprochen und einige offene Fragestellungen geklärt. Die Erläuterungen finden Sie auf der ZDH-Homepage.
Im Einzelnen:
Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unterliegen ab dem 1. Juli 2026 auch grenzüberschreitende Güterbeförderungen mit Fahrzeugen, deren zHM einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen übersteigt, den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten. Damit verbunden ist grundsätzlich auch die Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers (Tachograph).
Für die Betriebe des Handwerks können Ausnahmen nach Artikel 3 der Verordnung greifen.
Weiterhin gilt die bisherige „Handwerkerausnahme“ in Artikel 3 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006: Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, sowie die Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, jeweils im Umkreis von maximal 100 km, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Der 2020 mit intensivem Engagement des ZDH auf EU-Ebene durchgesetzte neue Artikel 3 Buchstabe ha der Verordnung schafft für den Gewichtsbereich bis 3,5 Tonnen zHM eine weitere Ausnahme:
Ausgenommen sind Güterbeförderungen mit Fahrzeugen mit einer zHM einschließlich Anhänger von mehr als 2,5 aber nicht mehr als 3,5 Tonnen, wenn
Werkverkehr ist der Transport von Gütern, Maschinen, Werkzeugen für eigene betriebliche Zwecke mit eignen oder angemieteten Fahrzeugen und eigenem Personal. Die Güter müssen im Eigentum des Unternehmens sein oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt werden.
Zu beachten ist, dass im Rahmen der Ausnahme keine Personen eingesetzt werden können, für die das Lenken des Fahrzeugs die Hauptbeschäftigung darstellt.
Hervorzuheben ist, dass die Ausnahme in Buchstabe ha ohne Streckenbeschränkung gilt.
Damit dürfte die Ausnahme für die meisten handwerklichen Transporte im grenzüberscheitenden Verkehr im Gewichtsbereich über 2,5 bis 3,5 Tonnen zHM greifen.
Nicht ausgenommen wäre z.B. eine grenzüberschreitende Auslieferung fremder Produkte im fremden Auftrag oder eine grenzüberschreitende Filialanlieferung eigener Produkte mit einem hauptberuflichen Fahrer.
Im Dialog mit dem BMV wurde auch klargestellt, dass die Formulierung „wenn die Beförderung nicht als gewerbliche Beförderung […] erfolgt“ in der deutschen Fassung der Verordnung missverständlich ist. Mit „gewerbliche Beförderung” ist im deutschen Verständnis der „gewerbliche Güterkraftverkehr”, d.h. der genehmigungspflichtige Speditionsverkehr gemeint.
Auf der Homepage finden Sie auch ein aktualisiertes Schaublatt zu Nachweispflichten und Ausnahmen in allen Gewichtsklassen.
(3923) Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) hat auf ihrer Homepage den sog. Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht: Dabei handelt es sich um einen Online-Fragebogen zur Einschätzung, ob eine bestimmte Tätigkeit tendenziell eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Hintergrund ist das sogenannte Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB VI, in dessen Rahmen geprüft werden kann, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Der Selbstcheck findet sich auf der Internetseite der DRV Bund.
Statusfeststellungsverfahren | Selbstcheck Erwerbsstatus | Deutsche Rentenversicherung
Der Selbstcheck enthält mehrere Fragen zur ausgeübten Tätigkeit, zur Eingliederung in den Betrieb und zum Unternehmerrisiko, die aus Auftragnehmer- oder aus Auftraggeber Sicht beantwortet werden können. Die Beantwortung dieser Fragen dauert 10 bis 15 Minuten. Nach der Beantwortung kann eine Einschätzung angefordert werden, ob das Rechtsverhältnis eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Diese Einschätzung basiert nach Angaben der DRV-Bund auf den Angaben zu den einzelnen Fragen und der Bewertung dieser Angaben nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.
Die DRV-Bund betont, dass es sich bei dieser Einschätzung nur um eine erste Tendenz zur Orientierung handelt, die unverbindlich ist und die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens nicht ersetzt.
Der Selbstcheck kann nicht für Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern (GmbH), mitarbeitenden Gesellschaftern (GmbH) und Fremdgeschäftsführern (GmbH) angewendet werden.
(3924) Am 17. April feiert Georg Gögelein, früherer langjähriger Obermeister und Delegierter der Innung Nordbayern sowie Mitglied des AfÖ, seinen 75. Geburtstag.
Am 10. Mai begeht Klaus Braun, Geschäftsführer der Firma ALUKON und Mitglied des Industriebeirats, sein 60. Wiegenfest.
Ebenfalls seinen 60. Geburtstag feiert am 11. Mai Georg Nüssgens, Obermeister und Delegierter der Innung Aachen sowie Ehrenpräsident des BVRS.
Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!
(3891) Mit Wirkung zum 01. März 2026 wurde Simon Schmid zum Hauptgeschäftsführer berufen. Er folgt damit auf Ingo Plück, der dem Verband weiterhin als Justiziar und stellvertretender Hauptgeschäftsführer erhalten bleibt und künftig wieder den Geschäftsbereich Recht und Berufsbildung verantwortet.
Simon Schmid: „Ich danke für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Besonders schätze ich es, dass Ingo Plück dem Verband weiterhin erhalten bleibt und mich auch mit seiner Erfahrung unterstützt. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern werden wir den Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz weiterentwickeln und die Interessen unseres Gewerks vertreten.“
Simon Schmid ist seit Dezember 2023 für den Bundesverband tätig und verantwortete bislang den Bereich Kommunikation und Veranstaltungsmanagement. Im Frühjahr 2025 wurde er zusätzlich zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer bestellt.
(3892) In den Räumen des Bonner Innungsmitgliedes Specht GmbH begrüßte deren Geschäftsführer Thomas Mahlberg die Gäste der Auftaktveranstaltung des Rollladen + Sonnenschutztages 2026.
Als besonderen Gast konnte Thomas Mahlberg gemeinsam mit BVRS-Hauptgeschäftsführer Simon Schmid die Bonner Abgeordnete Katrin Uhlig (Bündnis90/Die Grünen) begrüßen. Uhlig gehört schon seit 2021 dem Deutschen Bundestag an und ist Mitglied in den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie sowie im Haushaltsausschuss.
Bei einem Rundgang durch die großzügige und modern gestaltete Ausstellung erläuterte Thomas Mahlberg die verschiedenen Produkte und unterstrich die Bedeutung des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks für die Klimavorsorge. Klimavorsorge beschreibt einen vorausschauenden Umgang mit den Folgen des Klimawandels im Gebäudebereich, der auf frühzeitige Anpassung, Schutz und eine langfristige Nutzungsqualität abzielt. Im Mittelpunkt stehen dabei Lösungen, die ohne zusätzlichen Energieaufwand wirken und damit eine Alternative zu energieintensiver Klimatechnik darstellen.
Raffstoren, Markisen, Rollläden und andere Produkte die RS-Fachbetriebe schon heute anbieten, können diese Klimavorsorge leisten. Denn am besten ist es, die Hitze gar nicht erst ins Haus zu lassen. Sonnenschutz ist sehr viel mehr als Komfort – er ist ein zentraler Baustein der Klimavorsorge und unverzichtbar für alle, die Ihr Gebäude fit für die Zukunft machen wollen.
(3893) Der Rollladen und Sonnenschutztag 2026 steht unter dem Motto „Sonnenschutz ist Klimavorsorge“.
Gemeinsam mit unserer neuen Agentur Brandrevier haben wir einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung des R+S-Tages gemacht. Statt auf die oft kritisierten Printerzeugnisse Poster und Briefaufkleber setzen wir in diesem Jahr ausschließlich auf digitale Produkte und legen den Schwerpunkt vor allem auf starke inhaltliche Botschaften. Dabei wollen wir weg von Produktwerbung hin zu Themen mit gesellschaftlicher Relevanz. Das Thema Klimavorsorge hilft uns, unsere Lösungen bei Verbrauchern, Bauherren und auch in der Politik weiter – und stärker als bisher – bekannt zu machen. Die Botschaft: Sonnenschutz ist mehr als Komfort – er ist ein zentraler Baustein der Klimavorsorge.
Wir setzen auf faktenbasierte Information ohne „Panikmache“ und weisen darauf hin, dass Gebäude ohne außenliegenden Sonnenschutz künftig zu überhitzen drohen. Unser Ziel ist es, die R+S-Fachbetriebe als verlässliche Ansprechpartner zu positionieren, die Gebäude fit für die Zukunft machen.
Gemeinsam mit Brandrevier haben wir ein sog. „Whitepaper“ entwickelt, dass Ihnen helfen soll, das Thema Klimavorsorge gegenüber Ihren Kunden zu argumentieren. Dazu erhalten Sie einen Fragebogen, den (Sie mit) ihren Kunden ausfüllen können, um passende, individuelle Lösungen zu finden.
Unser Info- und Grafikpaket zum R+S-Tag finden Sie zum Download hinter diesem Link: https://presseportal.brandrevier.com/wp-content/uploads/2026/03/RS-Tag_Material_Anhang.zip
(3894) Zum oben angesprochenen „Whitepaper“ bietet Brandrevier heute am 16. März 26 um 15:30 h ein Webinar für alle Fragen rund um den R+S-Tag und die neue Kommunikationsstrategie an. Den Link zum Webinar finden Sie hier:
(3895) Die Delegierten unserer Mitgliedsinnungen- und -verbände haben in der Frühjahrsdelegiertenversammlung am 24. und 25. Februar in Fulda die Einladungen der Innungen Saarland und Mecklenburg-Vorpommern für die Haupttagungen 2027 und 2028 angenommen und jeweils einstimmig zugestimmt.
Somit findet die Haupttagung 2027 auf Einladung der Innung Saarland vom 22. bis 24. Oktober 2027 in Saarbrücken statt. Wir bitten Sie, sich diesen Termin schon vorzumerken – eine Übersicht über alle bisher bekannten Termine finden Sie in der Terminvorschau unten.
Die Innung Mecklenburg-Vorpommern lädt für 2028 nach Rostock ein. Hier steht der Termin allerdings noch nicht fest, aber es sind ja auch zweieinhalb Jahre hin.
Wir danken beiden Innungen sehr für ihr Engagement.
(3896) Wir freuen uns sehr, dass an der Handwerkskammer zu Köln nun die sechste Meisterschule des R+S-Handwerks gestartet ist.
Der erste – berufsbegleitende – Kurs beginnt im Januar kommenden Jahres und dauert bis zum Jahresende. Damit werden berufsbegleitende Kurse in unserem Gewerk nun an zwei Standorten – neben Köln ist dies Hamburg – angeboten.
Alle Infos und Anmeldemöglichkeiten zum Kurs finden Sie hier.
Wir danken den Organisatoren aus den beteiligten Innungen – allen voran der Innung Köln – sehr für ihr Engagement und die Vorbereitung. Der Kurs ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Fortentwicklung des R+S-Handwerks insbesondere in NRW.
(3897) Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzt sich unser Dachverband ZDH für eine Stärkung der Berufsorientierung und Besetzung von Ausbildungsplätzen ein. In diesem Kontext wurde die „Woche der Ausbildung“ entwickelt, die die Bundesagentur für Arbeit als Allianzpartner in diesem Jahr vom 16. bis 20. März durchführt. Gemeinsam mit den Partnern vor Ort wird in Print- und sozialen Medien sowie durch Aktionen beispielsweise in Schulen für die duale Ausbildung geworben. Zur Unterstützung Ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Fachkräftenachwuchsgewinnung erhalten Sie nachfolgend den Präsidentenaufruf von ZDH-Präsident Jörg Dittrich:
Zukunftssicher mit dem Handwerk!
Durch Künstliche Intelligenz kaum zu ersetzen, sinnstiftend, innovativ und mit guten Karrierechancen: Das Handwerk bietet sichere und spannende Zukunftsperspektiven für junge Menschen. Denn es sind Handwerkerinnen und Handwerker, die technische und kreative Lösungen umsetzen, im Alltag versorgen, die Lebensqualität für Menschen jeden Alters und aller Vielfalt Förden und die zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit maßgeblich beitragen, kurz: Mit einer Ausbildung im Handwerk gehörst Du zu denen, die unser Land am Laufen halten und gestalten. Mit einer Handwerksausbildung kannst Du zuversichtlich in die Zukunft schauen.
Eine duale Ausbildung im Handwerk ist Startpunkt für eine Bildungskarriere mit Sinn, Sicherheit und Zukunft.
Deshalb rufen wir alle Jugendlichen auf: Wenn Ihr Zukunft gestalten wollt, dann liegt Ihr mit einer Ausbildung im Handwerk genau richtig! Informations- und Orientierungsangebote wie der „Berufe-Checker“ zeigen, welcher Ausbildungsberuf im Handwerk am besten zu Euren Talenten, Fähigkeiten und Vorlieben passt. Und wer sich dem Handwerk zunächst spielerisch und intuitiv nähern will, kann dies mit der neuen App „Handwerk Heroes“ tun. Die digitalen Informations- und Orientierungsangebote wie das Lehrstellenradar sowie die persönlichen Ansprechpartner von Handwerkskammern und Fachverbänden vor Ort unterstützen Euch bei der Suche und Auswahl des Ausbildungsbetriebes, der zu Euch passt. Nutzt die Chance, schnuppert mit Praktika Handwerksluft und lasst Euch für eine Ausbildung begeistern. Und das nicht morgen, sondern bereits heute: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um den Grundstein für Eure eigene Karriere zu legen!
Die Betriebe rufen wir auf, ihre Werkstatttüren weit zu öffnen: Geben Sie jungen Menschen die Chance, mit einer Ausbildung in Ihrem Betrieb durchzustarten! Wer seinen Fachkräftenachwuchs durch die Ausbildung im eigenen Betrieb gewinnt, sichert sich motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bieten Sie jungen Menschen dafür Praktika an, um sie vom Handwerk zu begeistern. Und nutzen Sie Angebote von Handwerkskammern wie das Lehrstellenradar und die Lehrstellenbörsen, um ihre Angebote bekannter zu machen. Über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderinstrumente während der Ausbildung informieren wir Sie auch digital.
Jede erfolgreiche Ausbildung ist ein Gewinn für die Handwerksfamilie: Die Handwerksorganisationen stehen Euch und Ihnen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe zur Seite.
Ausbildung lohnt sich: für Jugendliche und für Betriebe!
Jörg Dittrich
Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)
(3898) Gemeinsam mit der Agentur CarlNann hat der ZDH die App „Handwerk Heroes“ entwickelt und Anfang März zum Download bereitgestellt. In der App sind alle 136 Handwerksberufe abgebildet, die die Spielerinnen und Spieler nach und nach als virtuelle Karten sammeln können. Ziel ist es, junge Menschen über ein niedrigschwelliges Angebot spielerisch auf die vielfältigen Berufe des Handwerks aufmerksam zu machen. Auf der „Young Generation“ im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse in München war der Messestand der Handwerks Heroes die ganze Zeit über bestens besucht und stieß auf sehr positive Resonanz bei der Zielgruppe.
Wer die App selber ausprobieren möchte findet sie hier zum Download: Android oder iOS
(3899) Die Investitionstätigkeit sowie der Zugang zu ausreichend Finanzierungsmitteln sind zentrale Faktoren für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Mit dieser von der KfW gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden, darunter unserem Dachverband ZDH, durchgeführten Befragung sollen daher gezielt Einblicke in die aktuelle Investitionslage und Finanzierungssituation der Unternehmen in Deutschland gewonnen werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen und den kurzen Onlinefragebogen beantworten. Der Zugang zum Onlinefragebogen erfolgt direkt über folgenden Link: KfW – Unternehmensbefragung 2026
Ihre Rückmeldungen helfen uns und dem ZDH, eine sachgerechte Diskussion dieser wichtigen Themen zu ermöglichen. Selbstverständlich werden die erhobenen Daten strikt anonym ausgewertet.
Die Umfrage läuft bis zum 30. April. Betriebe, die an der Umfrage teilnehmen, müssen nur einmal bestätigen, dass sie kein Roboter sind und können dann sofort loslegen. Eine Unterbrechung der Befragung und Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt ist problemlos möglich. Wie das funktioniert, wird auf der Startseite der Umfrage erläutert.
(3900) Im Zuge des „Irankrieges“ kommt es zu Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt und in deren Folge möglicherweise zu Lieferengpässen von Waren für die Verwendung auch in Handwerksbetrieben. Ebenso ist derzeit eine Steigerung der Kosten für Rohöl zu beobachten. In diesem Zusammenhang steigen die Energiekosten derzeit deutlich an.
Aufgrund dieser Krisensituation kann es möglicherweise zu unvermeidbaren Arbeitsausfällen auch in Handwerksbetrieben kommen. Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist aber nur möglich, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind in dem aktuellen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit erläutert. Ebenfalls finden Sie eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der FAQ-Seite der Arbeitsagentur.
(3901) Die BG BAU hat Ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund der Überarbeitung ist die am 20. Dezember 2025 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (BGBl. I 2025 Nr. 337). Die neuen Regelungen betreffen sämtliche Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.
Wesentliche Änderungen laut BG BAU:
Der aktualisierte Leitfaden erläutert die rechtlichen Anforderungen und unterstützt Unternehmen bei der korrekten Vorbereitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.
Die BG BAU betont, dass die geänderte Gefahrstoffverordnung spürbare Anpassungen für Unternehmen mit sich bringt. Der aktualisierte Leitfaden soll dabei helfen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umzusetzen.
Der Leitfaden steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.bgbau.de/leitfaden-asbest.
(3902) Mit RS-Aktuell Ausgabe Februar 2026 hatten wir Sie über das aktualisierte ZDH-Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht“ zum gesetzlichen Mindestlohn informiert. In diesem Merkblatt sind versehentlich nicht die seit dem Jahr 2025 weiterhin geltenden Grenzwerte der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung korrekt wiedergegeben worden. Der ZDH bittet, dies zu entschuldigen.
Das berichtigte ZDH-Merkblatt finden Sie hier.
(3903) Die Europäische Kommission führt bis zum 22. April 2026 eine öffentliche Konsultation zur europäischen Richtlinie (EU) 2019/1937 über den Schutz von Hinweisgebern durch. Ziel der Befragung ist es, eine Bewertung der Richtlinie vornehmen zu lassen, um in Erfahrung zu bringen, ob diese seit ihrer Annahme auf europäischer Ebene im Jahr 2019 in der Praxis ihre beabsichtigte Wirkung entfaltet hat.
Im Rahmen eines Online-Fragebogens können vor allem Institutionen und Betriebe Bewertungen zu Herausforderungen und zur praktischen Anwendung der Richtlinie bis hin zur Einschätzung möglicher zukünftiger Reformbedarfe abgeben.
Die europäische Richtlinie ist mit Wirkung zum 2. Juli 2023 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Mit dem Gesetz sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Gegenstand der aktuellen Konsultation der Europäischen Kommission ist maßgeblich die europäische Richtlinie, nicht aber das nationale Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Europäische Kommission wird nach Ablauf der Konsultationsfrist prüfen, ob eine Vereinfachung der Richtlinie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands infrage kommt und ergänzend eine entsprechende Studie in Auftrag geben.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
(3904) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass die FAQ lediglich als “Orientierungshilfe” dienen und Entscheidungen zu konkreten Einzelsachverhalten dem örtlich zuständigen Finanzamt obliegen.
Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte unser Dachverband ZDH dem BMF zuvor Praxisfragen insbesondere zum Geltungsbereich und zu den Voraussetzungen der Aktivrente, zur lohnsteuerlichen Behandlung, zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, zur Sozialversicherung sowie zu arbeits- und tarifrechtlichen Aspekten übermittelt.
Über etwaige Aktualisierungen oder Erweiterungen des FAQ-Katalogs werden wir Sie informieren.
(3905) Mit RS Aktuell Ausgabe Oktober 2025 hatten wir Sie über den Start der Testphase des Zukunfts-Kompass Handwerk informiert. Inzwischen ist der Zukunfts-Kompass Handwerk in der Early-Access-Version gestartet.
Der Zukunfts-Kompass Handwerk bietet die einfache Möglichkeit, Nachhaltigkeitsberichte nach dem freiwilligen europäischen Berichtsstandard zur Nachhaltigkeit (VSME-Standard) zu erstellen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Funktionen, die in der Early-Access-Version zur Verfügung stehen:
Den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht können Betriebe über die Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erstellen und einreichen. Alle Informationen, die bis dahin im Zukunfts-Kompass Handwerk eingetragen wurden, bleiben erhalten.
Zum Hintergrund:
Der Zukunfts-Kompass Handwerk ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Projekt wird durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH).
Die branchenspezifische Lösung wurde speziell für das Handwerk in Kooperation mit dem ZDH und unter Einbindung des E-Tools erarbeitet. Die inhaltlichen Fragestellungen des VSME wurden mithilfe von Experten aus der Handwerksorganisation innerhalb der Technischen Arbeitsgruppe (TAG) Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbereitet. Auf Wunsch können Betriebe ihre Berichte dort künftig auch für interessierte Dritte wie Unternehmen, Banken oder Vergabestellen einsehbar machen.
(3906) Ab sofort profitieren BVRS-Mitglieder vom neuen N-Pay-Rahmenvertrag: Bieten Sie Ihren Kunden maximale Flexibilität mit einem Ratenkauf bis zu 48 Monate oder dem deutschlandweit einmaligen Rechnungskauf mit bis zu sechs Monaten Zahlungsziel. Sie erhalten Ihr Geld sofort, während Ihr Kunde bequem finanziert – und das bei 0,00 Euro monatlicher Grundgebühr und vollem Ausfallschutz für Sie. Digitalisieren Sie Ihr Büro mit dem automatisierten SMS- und Brief-Gateway und nutzen Sie jetzt die sechsmonatige, risikofreie Pilotphase.
Jetzt informieren und Termin vereinbaren: www.national-payment.com
(3907) Die Entwicklungen im Nahen Osten sorgen aktuell für spürbare Unruhe an den Energiemärkten. Viele Unternehmen fragen sich derzeit, wie sich Strom- und Gaspreise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln werden.
Wichtig ist: Die Energieversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Gleichzeitig führen die aktuellen Entwicklungen aber zu mehr Unsicherheit und stärkeren Preisschwankungen am Markt.
Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Vertrags- und Beschaffungssituation jetzt zu überprüfen:
Unser Partner Ampere AG unterstützt unsere Mitglieder dabei, den Markt richtig einzuordnen und passende Lösungen für den eigenen Energieeinkauf zu finden.
Nutzen Sie kurzfristig den unkomplizierten, kostenfreien Ampere Rechnungs-Check, um Ihre Situation einzuordnen und abzuklären, ob für Sie Handlungsbedarf besteht.
Ampere Rechnungs-Check: Anruf unter 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail an energie@ampere.de. Fragen Sie immer auch nach der Ampere Vor-Ort-Beratung, die in vielen Bundesländern verfügbar ist.
(3908) Wir freuen uns sehr, Ihnen im Rahmen unserer Kooperation mit CarFleet24 neue attraktive Angebote sowie aktuelle Informationen zur E-Auto-Förderung 2026 vorstellen zu dürfen.
Mit der neuen E-Auto-Förderung 2026 wird der Einstieg in die Elektromobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp, dem Haushaltseinkommen sowie dem Familienstand ab.
Die Förderung kann bei einem Leasingvertrag als Ausgleich für eine Sonderzahlung (Anzahlung) eingesetzt werden und so die monatliche Leasingrate spürbar reduzieren. Dadurch sinkt die monatliche Belastung. Zu beachten ist jedoch, dass die Förderung zunächst durch den Kunden vorfinanziert werden muss, bis die staatliche Erstattung erfolgt.
Voraussetzung für die Auszahlung ist eine erfolgreiche Antragstellung sowie die Bewilligung durch die zuständige staatliche Förderstelle.
Weitere Informationen zur staatlichen E-Auto-Förderung 2026 können Sie hier herunterladen.
Alle Angebote für BVRS-Mitgliedsbetriebe finden Sie unter www.carfleet24.de mit dem Login „rs-fachverband“.
(3880) Der BVRS sucht für seine Bonner Geschäftsstelle jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen zweiten Technischen Referenten (m/w/d) zur Aufstockung des Technischen Kompetenzzentrums sowie einen neuen Justiziar (m/w/d).
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, hgf@rs-fachverband.de). Bewerbungen schicken Sie gerne per Mail an bewerbungen@rs-fachverband.de.
(3881) Auch auf der R+T 2027 (15.-19. Februar 2027) bieten wir wieder auf der Sonderschau Junge Talent die einmalige Möglichkeit, sich mit dem eigenen Gesellen- oder Meisterstück einer Weltöffentlichkeit zu präsentieren – dies natürlich begleitet von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und einer feierlichen Urkundenverleihung.
Junge Talente, die seit der R+T 2024 ihr Gesellen- oder Meisterstück angefertigt haben, wenden sich bei Interesse gerne bei Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (Tel. +49 228 95210-15, hgf@rs-fachverband.de).
Vielleicht bieten die aktuellen Wintergesellen- und Meisterprüfungen einen guten Anlass, sich für eine Bewerbung zu entscheiden.
(3882) Die 17. Jungunternehmer-Tagung des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz vom 16. bis 18.April 2026 bei heroal in Verl trifft auf eine erfreulich hohe Nachfrage. Nach nur einer Woche sind schon fast alle Plätze ausgebucht. Wer noch dabei sein will, sollte sich schnell unter https://forms.office.com/e/S3WZWhSuXF?origin=lprLink für die Tagung registrieren.
Sollten wir mehr Anmeldungen als Plätze haben, werden wir eine Warteliste einrichten. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an simon.schmid@rs-fachverband.de
(3883) Derzeit sind nach Angaben der Kreishandwerkerschaft Ulm wieder Betrüger aktiv und verschicken eine Betrugsmail, angeblich versandt vom Bundeszentralamt für Steuern. Weder das Finanzamt noch das Bundeszentralamt für Steuern noch die Finanzministerien des Bundes und der Länder verschicken solche Informationen per E-Mail. Die E-Mails erwecken den Eindruck, offiziell und dringend zu sein. Sie enthalten Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen. Sie sollten auf keinen Fall die in diesem Bescheid geforderten Gelder bezahlen.
Es handelt sich bei diesen E-Mails eindeutig um einen Betrugsversuch! Wir empfehlen Ihnen solche Mitteilungen zu ignorieren und umgehen zu löschen. Bitte bleiben Sie wachsam!
(3884) Der Ausschuss 030 Rollladen und Abschlüsse hat in Berlin unter Vorsitz von Frank Wigger getagt. Der Produktbereich Klapp- Falt- und Schiebeläden wird komplett überarbeitet. Für die Werkstoffe Holz und Kunststoff werden noch Mitstreiter benötigt.
(3885) Der gesetzliche Mindestlohn ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben worden. Die Erhöhung geht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 zurück.
Aufgrund des mit der Mindestlohnerhöhung bestehenden hohen Informationsbedarfs der Handwerksbetriebe hat unser Dachverband ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet. Das aktualisierte „Praxis Arbeitsrecht“ soll die Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich unterstützen.
(3886) Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres (18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr).
Zum 01. Januar 2026 stieg die Mindestausbildungsvergütung dementsprechend auf:
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 01. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen.
(3887) Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen.
Der Abgabesatz betrug im Jahr 2025 5,0 Prozent. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026“ 4,9 Prozent.
(3888) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2026 die Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden veröffentlicht.
Gegenüber dem Entwurf vom Juni letzten Jahres enthält die endgültige Fassung lediglich geringfügige Anpassungen.
(3889) Die Energiepreise sind im Laufe des vergangenen Jahres spürbar gefallen auch in 2026 soll sich diese Entspannung fortsetzen: Beim Strom durchschnittlich um 18 Prozent und beim Gas etwa 15 Prozent.
Wichtig für alle Gewerbetreibende: Das kommt nicht automatisch bei Ihnen an. Viele Versorger geben sinkende Einkaufspreise nur verzögert oder gar nicht weiter. Darum lohnt sich ein kurzer Blick auf die Rechnung, selbst wenn Sie bereits eine Preissenkung erhalten haben. Häufig sind andere Tarife trotzdem attraktiver.
Der Tipp des BVRS-Kooperationspartner Ampere: Lassen Sie ihren aktuellen Vertrag professionell und kostenlos prüfen. Ein Wechsel kann je nach Verbrauch mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Außerdem neu für Sie: exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Konditionen.
Lassen Sie Ihre letzte Jahresrechnung unverbindlich prüfen. Kostenfreier Rechnungscheck unter Tel +49 30 283933800 oder unter energie@ampere.de.
(3890) Das-Handwerk-digital.de bietet ein kompaktes, praxisnahes Online-Seminar, das speziell für das Handwerk konzipiert wurde:
„Werkzeugkiste – Controlling“ am Donnerstag, 26. Februar 2026, 11:00 – 12:00 Uhr Ort: Online.
Zur kostenlosen Anmeldung: https://das-handwerk-digital.de/event/werkzeugkiste-controlling-2/
Worum geht es?
Viele Handwerksbetriebe arbeiten auf Hochtouren – und trotzdem bleibt am Monatsende oft zu wenig übrig.
In nur 60 Minuten erfahren Sie:
Ohne Fachchinesisch. Ohne Zahlenchaos. Nur das, was wirklich hilft.
Für wen?
Für alle Betriebe, die mehr Überblick, Klarheit und Gewinn wollen – ohne Bürokratie oder komplizierte Theorie.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
(3862) Der bisherige Justiziar und Referent für Berufsbildung, RA Enno Schaumburg, ist ab sofort nicht mehr für den BVRS tätig.
Selbstverständlich wird die Stelle umgehend neu ausgeschrieben. Bis Herrn Schaumburgs Nachfolge geregelt ist, wird RA Ingo Plück – entsprechend seinem früheren Arbeitsgebiet – den Bereich Recht und Berufsbildung kommissarisch betreuen, soweit dies neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer möglich ist. Hierzu gehören insb. das Sachverständigenwesen in organisatorisch-rechtlicher Hinsicht sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Sachverständigen, der Arbeitskreis Sachverständigenwesen, der Berufsbildungsausschuss und die Berufsschulen sind hierüber bereits informiert worden, ebenso unsere Dachverbände ZDH und BVB, in denen Herr Plück den BVRS übergangsweise auch in den einschlägigen Gremien für Recht und Berufsbildung vertritt.
Da dies bis zur Regelung der Nachfolge alles zusätzlich bewältigt werden muss, bitten wir Sie, rechtliche Anfragen an die entsprechenden Beratungsstellen Ihrer Handwerkskammern und/oder Kreishandwerkerschaften zu richten. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
(3863) Neu ausgeschrieben wird zudem, wie in der letzten Delegiertenversammlung beschlossen, wieder eine zweite Vollzeitstelle in unserem Technischen Kompetenzzentrum. Hiermit soll Frank Wigger zügig in seiner wichtigen Tätigkeit unterstützt werden sowie eine noch bessere Betreuung der Mitgliedsbetriebe, eine effektivere Vertretung des BVRS in technischen Fragen nach außen sowie eine Stärkung der technischen Kooperation mit der IVRSA erreicht werden.
Beide Stellenausschreibungen werden breit über die einschlägigen Medien gestreut.
(3864) Wie schon in der letzten RS-Aktuell sowie in den letzten Hausmitteilungen berichtet, hat sich das neu gewählte Präsidium in seiner Präsenzsitzung am 26. November 2025 in Berlin förmlich konstituiert und dabei seine internen Zuständigkeiten, insbesondere für die Fachausschüsse und weitere Gremien, festgelegt. Daneben hatte es eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten und hat dabei viele Projekte weitergebracht.
Bereits vorher hatte es seine Arbeit durch Videokonferenzen aufgenommen, die – zusätzlich zu den regelmäßigen Präsenzsitzungen – an jedem zweiten Montag im Monat stattfinden. So ist es möglich, schneller und effektiver zu arbeiten sowie kurzfristig aktuelle Themen aufzugreifen. Vor allem aber können durch diesen Modus engmaschig Anliegen, Wünsche und natürlich auch konstruktive Kritik aus unserem Ehrenamt sowie der Mitgliedschaft aufgegriffen und behandelt werden.
Wenden Sie sich daher bei Bedarf gerne an das Präsidium oder an die Geschäftsstelle.
(3865) Seit dem 01. Januar 2026 arbeitet der BVRS mit der Agentur Brandrevier zusammen. Die auf Bau- und Architektur-Kommunikation spezialisierte Agentur aus Essen arbeitet bereits mit Branchengrößen aus der Industrie zusammen und wird unserer Kampagne neuen Schwung geben. Erste Ergebnisse werden wir auf der Delegiertenversammlung in Fulda vorstellen können.
(3866) Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ist der BVRS Mitglied im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. geworden.
Durch die Mitgliedschaft resultieren diverse Vergünstigungen, angefangen von Preisnachlässen bei der Beteiligung an verschiedenen Ausschüssen bis hin zu wirtschaftlichen Vorteilen, u. a. für den Bezug von Normen. Ein weiterer zu nennender positiver Effekt ist die Steigerung der Einflussnahme. Der BVRS ist nicht mehr Gast beim DIN, sondern Teil des Ganzen.
(3867) Auch in diesem Jahr bietet unser Rahmenvertragspartner CarFleet24 unseren Mitgliedern wieder neue, attraktive Angebote. Diese finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass die Angebote täglich aktualisiert werden.
(3868) Nach einer weiteren Novellierung, mit der in erster Linie Europäische Richtlinien (Asbestrichtlinie EU 2023/2668) umgesetzt werden sollten, ist die Gefahrstoffverordnung nun am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am Tag nach der Veröffentlichung, dem 20. Dezember 2025, in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die vom Bundesrat geforderten Änderungen aus dem Beschluss vom 21. November 2025 (Drucksache 566/25 – Beschluss) umgesetzt. (Die konsolidierte Fassung der neuen Regelung finden Sie hier).
Wesentliche Änderungen sind die Einführungen einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest im niedrigen und mittleren Risikobereich sowie erweiterte Nachweispflichten bei der unternehmensbezogenen Anzeige.
Zuvor hatten sich der BVRS, weitere Verbände des Bau- und Ausbauhandwerks sowie unsere Dachverbände ZDH und BVB massiv für eine Entlastung vor allem von Betrieben mit Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich eingesetzt.
Eine ausführliche Berichterstattung und Bewertung finden Sie demnächst in der R+S.
(3869) Mehrfach wurde in der Presse über die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene föderale Modernisierungsagenda sowie die Modernisierungsagenda der Bundesregierung informiert.
Die Bundesregierung hat nun das im Koalitionsvertrag und in der Bundes-Modernisierungsagenda angekündigte Bürokratiemeldeportal „EinfachMachen“ online gestellt, über das bürokratische Hürden beschrieben und Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können.
Ziel des unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung entstandenen Portals ist die direkte Beteiligung Betroffener am Bürokratierückbauprozess. Das Portal startet zunächst als Beta-Version. Ab diesem Jahr soll ein schrittweiser Ausbau erfolgen. Die Analyse der Eingaben soll zukünftig zunehmend automatisiert durch KI-Unterstützung stattfinden.
Eine Teilnahme ist herzlich empfohlen!
(3870) Am 31. März 2026 endet die Frist zur Abgabe der Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025. Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zu entrichten, die nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Im Jahr 2026 sind erstmalig die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge zu entrichten. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für das Anzeigejahr 2025 fallen monatlich folgende Beträge an:
Arbeitgeber mit mindestens 20 und weniger als 40 Arbeitsplätzen (Kleinstbetriebsregelung) zahlen:
Arbeitgeber mit mehr als 40 und weniger als 60 Arbeitsplätzen zahlen:
Alle übrigen Arbeitgeber zahlen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:
Weitere Informationen zur Ausgleichabgabe finden Sie auf der Webseite www.rehadat-ausgleichsabgabe.de und auf www.iw-elan.de.
(3871) Seit einem Jahr gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen.
Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 01. Januar 2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 01. Januar 2028 auch für alle übrigen Unternehmen.
Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 01. Januar 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können. Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der ZDH auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Vor diesem Hintergrund führt der ZDH eine Umfrage unter den Betrieben zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und der damit verbundenen Probleme durch. Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27. Februar 2026 erreichbar.
Bitte nehmen Sie an dieser Umfrage teil, damit sich unser Dachverband bestmöglich einsetzen kann.
(3872) Die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (§ 48b EStG) ist ein offizielles Dokument, welches Unternehmen im Baugewerbe benötigen, um von Steuerabzügen für bestimmte Bauleistungen befreit zu werden.
Der Antrag sollte künftig frühzeitig gestellt werden, denn diese Freistellungsbescheinigungen können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden (sog. Sofortausstellung). Grund ist die bundesweit einheitliche Umstellung des Verfahrens zur zentralen Speicherung der Freistellungsdaten. D. h., die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen wird künftig bundeseinheitlich maschinell durchgeführt, was einen gewissen zeitlichen Vorlauf bis zur Erteilung der Bescheinigung erfordert. Wegen des Postversands der Bescheinigung wird automatisch eine sog. Vordatierungsfrist von mindestens drei Tagen berücksichtigt, die sich jedoch durch Wochenenden oder Feiertage verlängern kann.
Hinweis: Der Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung sollte möglichst 14 Tage im Voraus bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden – insbesondere dann, wenn ein Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist. Der Antrag (formlos) kann über das elektronische Portal ELSTER oder per E-Mail oder Brief gestellt werden.
(3873) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat seinen Leitfaden „Praxis Recht – Datenschutz bei künstlicher Intelligenz“ aktualisiert. Er bündelt praxisnahe Empfehlungen dazu, wann Datenschutz beim KI-Einsatz relevant wird und wie Betriebe die Nutzung rechtssicher gestalten können. Neu hinzugekommen ist eine Checkliste speziell für Handwerksbetriebe, die Schritt für Schritt bei Rechtsgrundlage, Datenminimierung und dem Verbot automatisierter Entscheidungen, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfaltet, unterstützt. Jetzt informieren und sicher anwenden.
(3874) Am Donnerstag, 23. April 2026, findet der Girls‘ Day- bzw. Boys‘ Day-Zukunftstag erneut bundesweit statt.
Die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen – frei von Geschlechter- und Rollenklischees – steht im Mittelpunkt des Zukunftstags. Adressaten sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, die an diesem Tag jeweils Einblicke in Berufsfelder erhalten, in denen Frauen bzw. Männer bislang unterrepräsentiert sind. Bei Mädchen und jungen Frauen stehen dabei insbesondere Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) im Fokus, bei Jungen und jungen Männern Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich.
Handwerksorganisationen und Handwerksbetriebe können mit eigenen Angeboten zur Berufsorientierung sowohl digital als auch analog am Zukunftstag teilnehmen. Auf den offiziellen Internetpräsenzen, dem Girls’Day-Radar (www.girls-day.de/Radar) bzw. dem Boys’Day-Radar (www.boys-day.de/Radar), wird das jeweilige Berufsorientierungsangebot bundesweit sichtbar gemacht.
Gute Beispiele, Leitfäden für digitale Angebote, Checklisten für Veranstalter, Einwilligungserklärungen für Foto- und Videoaufnahmen und weitere Informationen sind auf der Homepage www.girlsday.de bzw. www.boys-day.de zusammengestellt.
(3875) Wie mehrfach in der Presse berichtet, wird ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt.
Ziel ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 250.000 bis 270.000 Personen im Jahr 2035. Der neue Wehrdienst (FWD) wird als freiwilliges Engagement mit einer Dauer von sechs bis elf Monaten eingeführt. Ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit einen Online-Fragebogen ausfüllen und eine Bereitschaftserklärung abgeben. Die flächendeckende Musterung soll 2027 beginnen. Sollten die Aufwuchsziele für das aktive militärische Personal und die Reserve (§ 91 Soldatengesetz) nicht erreicht werden, oder sollte es die verteidigungspolitische Lage erfordern, kann der Bundestag per Gesetz über die Anordnung einer Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Auch für den FWD sind berufsfördernde Maßnahmen in Anschluss an den Wehrdienst vorgesehen, was aus Handwerkssicht positiv zu bewerten ist. Zudem wird es einen Führerscheinzuschuss für die Klassen B, C und C1 geben. Allerdings führt die bessere Attraktivität des FWD vor allem mit Blick auf die vergleichsweise hohe Grundbesoldung in Höhe von 2.600 Euro brutto pro Monat dazu, dass die Bundeswehr als Arbeitgeber künftig stärker mit dem Handwerk um Fach- und Arbeitskräfte konkurrieren wird. Insoweit setzen wir uns gemeinsam mit dem ZDH gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass für Soldaten nach Ablauf ihrer Bundeswehrzeit attraktive Brücken zurück in den zivilen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ins Handwerk geschaffen werden.
(3876) Die entsprechende Verordnung sieht auf der Grundlage des § 109 Abs. 4 SGB III eine Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate vor. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Bereits im vergangenen Jahr wurde die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, das normalerweise 12 Monate beträgt, befristet für ein Jahr auf 24 Monate verlängert. Nun wurde eine erneute Verlängerung auf 24 Monate befristet für ein Jahr beschlossen.
Der Gesetzgeber begründet dies mit den weiterhin bestehenden handels- und geopolitischen Risiken für deutsche Unternehmen, vor allem in exportorientierten Bereichen des verarbeitenden Gewerbes. Wie bereits im vergangenen Jahr ist diese Maßnahme aus Sicht der Handwerksbetriebe kritisch zu bewerten. Mit einer verlängerten Bezugsdauer dürften in Zukunft vorrangig die Verluste von Arbeitsplätzen, aktuell vor allem in der Industrie, vorübergehend verdeckt werden. In vielen Fällen dürfte hierdurch nur der Eintritt in Arbeitslosigkeit verzögert und damit auch die Arbeitslosigkeitsstatistik geschönt werden. Das verursacht hohe Kosten für die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung und verzögert im Zweifelsfall die Integration in neue Beschäftigung. Auch notwendige betriebliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Strukturwandels werden dadurch im Zweifel verzögert.
Sinnvoller wäre es, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft allgemein und für Beschäftigung, hier vor allem durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge, zu verbessern, um die Weichen für einen konjunkturellen Aufschwung und mehr Beschäftigung zu stellen. Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein gutes Instrument für vorübergehende konjunkturelle Herausforderungen. Es ist teuer und nicht sinnvoll, Kurzarbeitergeld über eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer als Instrument zur Abschwächung der Wirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung einzusetzen.
(3877) Das Aktivrentengesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Steuerfrei bleiben Einkünfte bis zu einem Betrag von 2.000 Euro monatlich, darüberhinausgehende Einkünfte unterliegen der regulären Besteuerung.
Die vom ZDH sowie von weiteren Spitzenverbänden wiederholt vorgebrachte Forderung, die steuerliche Begünstigung auch auf selbstständige Erwerbstätige sowie sogenannte Bestands-Frührentner auszuweiten, wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen. Die Steuerbefreiung bleibt damit weiterhin ausschließlich auf nichtselbstständige Erwerbstätige nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschränkt. Das Gesetz sieht jedoch eine Evaluierung der Aktivrente nach zwei Jahren vor. Im Rahmen der Evaluierung, die bis spätestens Ende 2029 abgeschlossen sein soll, soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die steuerliche Förderung zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze beiträgt und ob Anpassungsbedarf besteht, etwa im Hinblick auf den Kreis der begünstigten Personen.
(3878) Zum 1. Januar 2026 wurden die Wertgrenzen in der VOB/A wie folgt angehoben:
Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.
(3879) Am 31. Januar begeht Wolfgang Dech, Vorstandsmitglied und Ersatzdelegierter der Innung Baden sein 65. Wiegenfest.
Am 2. Februar feiert Michael Lindenschitt, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westpfalz (Kaiserslautern) und der Innung Rheinland-Pfalz, seinen 60. Geburtstag.
Herzliche Glückwünsche nach Bruchsal und Kaiserslautern!
(3843) Das neu gewählte BVRS-Präsidium, bestehend aus Präsident Matthias Klenner, den Vizepräsidenten Peter Huber und Nina Kowalewski sowie den weiteren Präsidialmitgliedern Norman Mester und Kathrin Schiller, fand sich am 26. und 27. November in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Hierbei wurde auch die künftige Vertretung in den BVRS-Gremien bzw. Ressortverteilung festgelegt:
(3844) Neben der Bestätigung des ZDH-Präsidenten Jörg Dittrich beim Deutschen Handwerkstag am 4. und 5. Dezember in Frankfurt wurde auch das ZDH-Präsidium neu gewählt. Die Positionen der ZDH-Vizepräsidenten übernehmen künftig Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund, und Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau. Die Vollversammlung bestätigte zudem Carola Zarth, Präsidentin der HWK Berlin, sowie ZVEH-Vizepräsident Thomas Bürkle, die ebenfalls dem engeren Führungszirkel des Geschäftsführenden ZDH-Präsidiums angehören. Auch die weiteren Mitglieder der Kammer- und Verbandsseite sowie die dritte Gruppe wurden neu besetzt. Mit besonderem Dank würdigte der ZDH die ausscheidenden Präsidiumsmitglieder, die ihre Ämter mit großem Engagement geprägt und die Handwerksorganisation verlässlich durch Zeiten des Wandels begleitet haben.
(3845) Für mehr Sichtbarkeit unserer Branche sorgt ab sofort das Berufsinsidervideo auf der Instagram-Seite @dashandwerk. Protagonistin Sandra Mayer-Wörner aus Pfullingen erklärt darin, wie abwechslungsreich der Beruf ist und wie sinnstiftend sie ihn empfindet. Schauen Sie doch mal bei instagram.com/dashandwerk vorbei!
Liken, Kommentieren und Teilen sorgt übrigens dafür, dass viel mehr Menschen das Video zu sehen bekommen und es wäre doch prima, wenn wir über diesen Film die Bekanntheit unseres Gewerkes steigern würden.
(3846) Gemeinsam mit der Agentur Vieregg Design aus Dachau und unterstützt von den Innungen Südbayern und Baden sowie dem Fachverband Berlin/Brandenburg hat der BVRS der Instagram-Kampagne zur Lehrlingswerbung ein Update verpasst. Die neue Optik und eine zeitgemäße Ansprache der Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen sehr gut an, die Reichweite unserer Inhalte konnte – insbesondere bei Menschen, die unsere Seite bisher nicht folgen – signifikant verbessert werden.
Damit wir unsere Inhalte künftig noch weiterverbreiten können, freuen wir uns über ein Follow für die Seite und das Teilen, Liken und Kommentieren unserer Beiträge.
(3847) Die Instagram-Kampagne auf @rsmechatroniker verweist auf die Website rs-mechatroniker.de, auf der neben Informationen rund um den Beruf auch eine Azubi-Stellenbörse zu finden ist. Natürlich wollen wir, dass möglichst viele Interessenten einen Ausbildungsplatz finden können.
Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte tragen Sie Ihre freien Stellen auf rs-mechatroniker.de über Ihren bereits bestehenden Account ein.
Wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an claus.winter@rs-fachverband.de
(3848) Am vergangenen Donnerstag fand per MS-Teams das zweite Politik-Briefing de Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) statt, auf das wir in RS Aktuell hingewiesen hatten.
Wer den Termin verpasst hat oder sich die Präsentation noch einmal anschauen möchte, kann dies unter folgendem Link tun: https://youtu.be/4-GkryRYvLc
(3849) Sie haben es sicher in den Nachrichten verfolgt: Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, die Stromsteuer für alle Stromkunden auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 ct/kWh zu senken.
Beim genaueren Nachrechnen stellte sich jedoch heraus, dass dieses Vorhaben finanziell nicht umsetzbar ist. Daher profitieren nun nur Industrie, produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft von dieser Maßnahme.
Damit Gewerbe-, Handwerksbetriebe und Haushalte nicht gänzlich leer ausgehen, sollen sie ab 2026 durch die Absenkung der Netzentgelte entlastet werden. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass die tatsächliche Entlastung je nach Netzgebiet sehr unterschiedlich ausfallen kann. Außerdem ist die Maßnahme zunächst nur für ein Jahr vorgesehen.
Was bedeutet das für Sie?
Da der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten für 2026 dazu dient, die Strompreise für Verbraucher zu senken, sind Energieversorger dazu verpflichtet, die Reduzierung an ihre Kunden weiterzugeben. Besonders in Regionen mit hoher geplanter Entlastung lohnt es sich daher, Rechnungen zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Der BVRS-Kooperationspartner Ampere AG bietet Mitgliedsbetrieben an:
„Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, lassen Sie uns diese gerne zukommen. Wir überprüfen, ob es zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten für Sie gibt. Ihre Rechnung wird in diesem Zusammenhang von uns überprüft. So stellt sicher, dass Sie automatisch vom besten verfügbaren Tarif profitieren – ganz ohne Aufwand für Sie.
Rufen Sie an unter Tel. 030 283933800 oder schreiben Sie eine E-Mail an energie@ampere.de Fragen Sie auch nach einer Beratung vor Ort, die wir in vielen Bundesländern anbieten.“
(3850) Auf vielfachen Wunsch wurde nun ein vollständiger Prozess für den Verkauf von Altfahrzeugen direkt in das System integriert. Damit werden die Leistungen beim Neuwagenkauf weiter gestärkt.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens kann kostenlos über CarFleet24 gestartet werden. Carfleet24 stellt gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern sicher, dass der gesamte Ablauf reibungslos funktioniert. Sie können die Fahrzeugdaten bequem online erfassen. Die Kooperationspartner von Carfleet24 übernimmt danach die vollständige Prüfung der Angaben, anonymisiert die Fotos und erstellt ein optimal aufbereitetes, professionelles Inserat.
Anschließend startet die Gebotsrunde – und bereits nach drei Werktagen liegen marktgerechte Kaufangebote von registrierten und geprüften Autohändlern vor.
So entsteht für unsere Mitgliedsbetriebe ein transparenter, sicherer und komfortabler Prozess – vom ersten Schritt bis zur finalen Entscheidung.
Infos unter: https://rs-fachverband.de/mitgliederbereich/rahmenvertraege
(3851) Die Überarbeitung der DIN 17213 ist unter unserer Mitarbeit erschienen und kann über DIN-Media bezogen werden. Die Neufassung DIN EN 17213:2020+A1:2025 festigt und erweitert das Regelwerk für Umweltproduktdeklarationen von Fenstern und Türen. Sie sorgt dafür, dass Hersteller, Planer und Bauherren konsequent und nachvollziehbar Umweltinformationen bereitstellen können — und das unter Berücksichtigung moderner Produkteigenschaften wie Brandschutz oder integrierte Rollläden.
(3852) Anfang Dezember besuchte unser Technikreferent Frank Wigger ein Weiterbildungsseminar zum Thema die E-Akte für Sachverständige. Die Präsentation von Kathrin Junkerkalefeld, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, gab einen strukturierten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Aktenführung (E-Akte) und des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Ziel war es, die digitale Transformation in der Justiz verständlich darzustellen und insbesondere die Rolle der Sachverständigen in diesem Prozess zu beleuchten. Ein spannendes Thema, welches der BVRS im nächsten Jahr aufgreifen wird.
(3853) Bekanntlich hat der Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat inzwischen angekündigt, zur Umsetzung der Steuerfreistellung nach dem Aktivrentengesetz einen FAQ-Katalog zu erarbeiten.
Obwohl die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht, sollen fachliche Fragen aus der betrieblichen Praxis bereits jetzt gesammelt werden, da das Gesetz im Falle der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Stellungnahme mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hat der ZDH die Zentralfachverbände um Weiterleitung dieser Information an die Mitgliedsbetriebe gebeten, um eine möglichst umfassende Rückmeldung aus der Praxis zu ermöglichen. Ihre Rückmeldungen benötigt der ZDH allerdings bis spätestens morgen 17. Dezember 2025, 10:00 Uhr, um sie fristgerecht bündeln und in die gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem BMF einfließen zu lassen. Die kurze Frist bittet unser Dachverband zu entschuldigen. Sie ist der knappen Terminsetzung des BMF geschuldet. Bitte richten Sie eventuelle Fragen oder Hinweise direkt an Frau Julia Kuceja vom ZDH unter kuceja@zdh.de.
(3854) Das neue ZDH-Praxis Datenschutz fasst für Handwerksbetriebe die maßgeblichen Datenschutzanforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz zusammen und gibt praxisrelevante Tipps. Es kann hier heruntergeladen werden.
(3855) Der Ausschuss für Mutterschutz, angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, hat eine „Einstiegshilfe für KMU zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“ veröffentlicht. Sie ist hier erhältlich.
(3856) Für das Kalenderjahr 2026 gelten neue maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 26. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt finden hier.
(3857) Die Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein zentraler Baustein des Manipulationsschutzes von elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. v. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV (im Nachfolgenden „Kassen“). Durch die TSE erfolgt die Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit digitaler Grundaufzeichnungen. Das Zertifikat einer TSE ist mit einer vom TSE-Hersteller festgelegten Laufzeit (fünf Jahre, in manchen Fällen bis zu sieben Jahren) versehen. Diese ist in der maximalen Laufzeit begrenzt durch die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung für die Baureihe der jeweiligen TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Ablauf des Zertifikates kann die TSE keine Absicherung von Geschäftsvorfällen bzw. anderen Vorgängen mehr vornehmen und muss ausgetauscht werden. Die Frist bis zum vom Hersteller einer TSE festgelegten „Ablaufdatum“ beginnt mit dem Tag der Herstellung der jeweiligen TSE. Teilweise werden bei manchen TSE-Herstellern für Zeiten des Lagerns bzw. der Logistik noch mehrere Monate zusätzlich bei Bestimmung des „Ablaufdatums“ berücksichtigt. Wichtig ist, dass sich das festgelegte Ablaufdatum nicht durch den Zeitpunkt des Erwerbs der TSE verschiebt. Damit kann es dazu kommen, dass ein Austausch der hardwarebasierten TSE früher als z. B. fünf Jahre nach Anschaffung der TSE erforderlich ist.
Für Hardware-TSEs wurden durch das BSI erstmals Zertifikate am 20. Dezember 2019 ausgestellt, bei cloudbasierten TSEs wurden erste Zertifikate am 18. Februar 2021 durch das BSI ausgestellt. Daher ist vermehrt damit zu rechnen, dass in der Praxis eingesetzte hardwarebasierte TSEs ausgetauscht werden müssen. Bei einer cloudbasierten TSE kann das Zertifikat zentral durch den Cloud-Anbieter aktualisiert werden. Betriebe, die Kassen im Einsatz haben, die mit einer TSE geschützt sind, sollten – so weit noch nicht z. B. im Rahmen der Mitteilung der TSE an das Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO geschehen – ggf. mit ihrem Kassendienstleister das Aktivierungs- und Ablaufdatum der TSE prüfen. Wichtig ist, dass nach dem Austausch der TSE diese zehn Jahre lang GoBD-konform aufbewahrt wird.
Zudem ist an die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO zu denken. Es muss sowohl die Außerbetriebnahme der TSE gemeldet werden als auch die Inbetriebnahme der neuen TSE. Zudem muss daran gedacht werden, dass die Verfahrensdokumentation aktualisiert wird. Empfehlenswert ist die Einbindung des Steuerberaters.
(3858) Der ZDH hat den Rahmenvertrag mit dem Stellenportal StepStone Deutschland GmbH verlängert. Die gesamte Handwerksorganisation kann die Konditionen unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag für die Schaltung von StepStone-Stellenanzeigen nutzen.
Mit dem StepStone-Rahmenvertrag hat der ZDH die Möglichkeit für alle Handwerksorganisationen und wirtschaftlichen Einrichtungen des Handwerks geschaffen, Stellenanzeigen bei StepStone zu einem besonders günstigen Preis zu schalten. Damit unterstützt der ZDH die Fachkräftesicherung im Handwerk und schafft einen spürbaren Mehrwert für die Betriebe und Organisationen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Damit bleiben auch die vereinbarten Preise des Rahmenvertrages für das gesamte Jahr gültig – unabhängig von zwischenzeitlich vorgenommenen offiziellen Preisänderungen durch StepStone. Die Sonderkonditionen dieses Rahmenvertrages sind – anders als bei vielen Einzelvereinbarungen – an keinerlei Kontingente oder Abnahmeauflagen seitens des Handwerks gebunden. Die Bestellung der Anzeigen sowie die Rechnungstellung läuft bilateral zwischen dem Inserenten und StepStone.
(3859) Reisezeiten können bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort als Arbeitszeit gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Oktober 2025 festgestellt, dass die Regelung des Art. 2 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 (kurz: Richtlinie) dahin auszulegen sei, dass die Zeit, die Arbeitnehmer zu Beginn und am Ende eines Arbeitstags für die Hin- und Rückfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers von einem vereinbarten Stützpunkt zur Arbeitsstelle, an der sie ihre Aufgaben wahrnehmen, als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 09.10.2025 – C-110/24).
Die neue Entscheidung betrifft Arbeitnehmer, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, sondern sich – wie in den Bau- und Ausbauhandwerken nicht unüblich – auf Weisung des Arbeitgebers an einem von diesem bestimmten Stützpunkt sammeln, um anschließend gemeinsam mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug (oft samt Baumaterial) zur Baustelle und zurückzufahren. Aus Sicht der EuGH-Richter sollen nicht nur die Lenkzeiten des Pkw-Fahrers arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit gelten, sondern auch die der mitfahrenden Arbeitnehmer. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung weitreichende Folgen bei der betrieblichen Kalkulation und der Personaleinsatzplanung haben wird, wenn Reisezeiten bei der Einhaltung der Höchstarbeitszeiten zu berücksichtigen sind.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
(3860) Am 23. Dezember 2025 feiert Rafael Martinez, Delegierter und früherer stellvertretender Obermeister der Innung Hessen, seinen 65. Geburtstag.
Am 12. Januar 2026 vollendet Andrea Brenig, Mitglied des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit, ihr 60. Lebensjahr.
Ausführliche Portraits finden Sie in der aktuellen Dezember-Ausgabe der R+S. Die herzlichsten Glückwünsche nach Karben und Wesseling.
(3861) Wieder geht in wenigen Wochen ein spannendes, ereignisreiches Jahr zu Ende. Die Kriege und Krisen der Welt halten immer noch an, auch wenn es teilweise Lichtblicke und Ansätze für friedliche Lösungen gibt. Die Erwartungen an die neue Bundesregierung haben sich nach acht Monaten Amtszeit noch nicht wirklich erfüllt. Hier warten die Betriebe immer noch auf klare Zeichen des Aufschwungs, der Mittelstandsentlastung und des Bürokratieabbaus. Dementsprechend verhalten zeigt sich die aktuelle Konjunktur. Das muss sich im kommenden Jahr dringend ändern.
Wir in der R+S-Familie lassen uns nicht unterkriegen. Wie packen die Herausforderungen wie immer mit Optimismus und Tatendrang an. Unser neu gewähltes Präsidium sowie unsere neu gewählten Fachausschüsse haben bereits damit begonnen und vieles auf den Weg gebracht. Zudem können wir auch in diesem Jahr auf viele Veranstaltungshöhepunkte wie das 50-jährige Jubiläum der Innung Niedersachsen/Bremen oder die Bremer Haupttagung zurückblicken. Diese und weitere zeugten von dem Gemeinschaftsgeist in unsere Branche und dem großen Wert persönlicher Begegnungen.
Für dieses Miteinander, für Ihre wertvolle Unterstützung, Ihre Mitarbeit in unseren Gremien und auch für Ihre konstruktive Kritik danken wir Ihnen sehr herzlich.
Bevor wir im neuen Jahr die nicht weniger werdenden Herausforderungen anpacken und gemeinsam an der Zukunft unseres Gewerks arbeiten, sollten wir alle etwas zur Ruhe kommen und Kraft schöpfen. Wir – das Präsidium und das Geschäftsstellenteam – wünschen Ihnen hierzu von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr!
Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder für Sie da.
(3831) Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk (DMH) im BBZ der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis in Iserlohn war auch in diesem Jahr ein eindrucksvolles Schaufenster für die Leistungsfähigkeit der besten Nachwuchskräfte im deutschen Handwerk. Das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk war mit herausragenden Talenten vertreten, die ihr Können auf höchstem Niveau unter Beweis stellten.
Anspruchsvolle Gesellenstücke – starke Leistungen
Die Teilnehmer hatten bei ihren Gesellenprüfungen technisch und handwerklich anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen, die aktuelle Entwicklungen im R+S-Handwerk widerspiegelten: moderne Steuerungs- und Antriebstechnik, präzise Montagearbeiten sowie energieeffiziente Beschattungslösungen. Alle angelieferten Landessiegerstücke zeugten von einer beeindruckenden Fachkompetenz, Sorgfalt und Kreativität bei der Umsetzung.
Die Jury lobte insbesondere die strukturierte Arbeitsweise, die professionelle Planung sowie den sicheren Umgang mit komplexen Systemkomponenten – ein deutliches Zeichen für die hohe Ausbildungsqualität in unserem Gewerk.
Besonders freuen wir uns, dass in diesem Jahr Timo Stromberg vom Ausbildungsbetrieb Reckmann + Stromberg aus Hamm den Wettbewerb im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk für sich als 1. Bundessieger entscheiden konnte.
Mit seiner hervorragenden handwerklichen Präzision, seiner ruhigen und methodischen Vorgehensweise sowie einem überzeugenden technischen Verständnis setzte er sich gegen eine starke Konkurrenz durch und holte verdient den Titel des Deutschen Meisters. Die Schlussfeier der Deutschen Meisterschaft im Handwerk findet am 5. Dezember 2025 in Frankfurt am Main statt.
Der BVRS gratuliert Timo Stromberg herzlich zu dieser herausragenden Leistung! Unser Dank gilt ebenso seinem Ausbildungsbetrieb sowie den Ausbildern, die seine Entwicklung über die gesamte Lehrzeit hinweg maßgeblich unterstützt haben.
Ein ebenso herzliches Kompliment gilt selbstverständlich auch den weiteren Bundessiegern:
Sie alle haben mit beeindruckender Fachkompetenz, hoher Präzision und großem Engagement überzeugt und lagen in der Gesamtwertung nur knapp auseinander. Ihre Leistungen zeigen eindrucksvoll, wie stark der Nachwuchs im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk aufgestellt ist. Der BVRS spricht allen Teilnehmern − ausdrücklich auch den Nichtplatzierten − seine Anerkennung aus – sie sind wichtige Botschafter unseres Gewerkes und stärken mit ihrem Einsatz das Bild eines modernen, zukunftsorientierten Handwerks.
(3832) Ampere hat erneut günstige Rahmenverträge für Strom verhandelt, von denen unsere Mitglieder ab sofort profitieren und viel Geld sparen können.
Ein Vergleich lohnt sich:
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ENERGIEPREIS: |
ENERGIEPREISGARANTIE: |
GRUNDPREIS: |
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STROM |
9,625 ct/kWh |
31.12.2026 |
2,- EUR/Monat |
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Belieferungsstart ab sofort, Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Die genannten Preise sind Energiepreise, zzgl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben. Preise nur solange der Vorrat reicht, bei Start außerhalb Q1/2026 abweichende Preise.
Wie stellt Ampere die günstigen Preise sicher?
Ampere verhandelt Sonderpreise, indem die Energie für viele tausende Abnehmer gemeinsam eingekauft wird. So ergeben sich Großabnehmerpreise, die Ampere unseren Mitgliedern exklusiv anbietet.
Besteht ein Kostenrisiko?
Nein. Ampere arbeitet rein erfolgsbasiert. Nur wenn Mitglieder im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz tatsächlich sparen, erhält Ampere im Nachhinein einen Anteil der erzielten Ersparnis als erfolgsabhängiges Honorar. Weitere Kosten entstehen nicht.
Ist der Beitritt einfach?
Ja. Der Beitritt ist ganz einfach. Interessierte melden sich per E-Mail oder Telefon bei Ampere mit dem Stichwort „Bestkonditionen im Rahmenvertrag“.
(3833) Was will ein Azubi? Dies ist eine Frage, die sich sicherlich schon jeder einmal gestellt hat, der entweder ausbildet oder plant Ausbildungsplätze anzubieten. Gemeinsam mit dem itb – Institut für Betriebsführung im DHI e. V ist netxlevelhandwerk.de dieser Frage auf den Grund gegangen. Die Ergebnisse der Studie wurden nun veröffentlicht und können als dreiteiliger Blogeintrag nachgelesen werden. Wenig überraschend ist für Azubis die Bezahlung wichtig, aber das ist längst nicht alles. Azubis wünschen sich vor allem Wertschätzung, Struktur und Entwicklungschancen. Alle Ergebnisse zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.nextlevelhandwerk.de/2025/08/04/was-azubis-wirklich-wollen-teil-3/
(3834) Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235) die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Die Mindestvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
Lehrjahr 1: 724 Euro
Lehrjahr 2: 854 Euro
Lehrjahr 3: 977 Euro
Lehrjahr 4: 1.014 Euro
Diese Vergütungshöhen sind für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen und zur Eintragung in die Lehrlingsrolle eingereicht werden, zu berücksichtigen.
(3835) Die Initiative Klischeefrei hat Methodensets für Kita und Schule sowie weiterführende Materialien für alle Bildungsbereiche zur Unterstützung einer klischeefreien Berufswahl zusammengestellt.
Um den Fachkräftenachwuchs im Handwerk sichern zu können, müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig angesprochen und für das Handwerk interessiert werden. Bei der Ansprache von Mädchen sind dabei zudem auch Geschlechter-Stereotype abzubauen, die der Entscheidung für einen Handwerkberuf im Wege stehen könnten.
Vor diesem Hintergrund informiert die Initiative über die Methodensets zur klischeefreien Bildungsarbeit, auf die Sie im Rahmen Ihrer Schulkontakte aufmerksam machen können. Sie stehen Kindergärten, Kitas und Schulen kostenfrei zur Verfügung und unterstützen pädagogische Fachkräfte dabei, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Geschlechterklischees zu sensibilisieren und ihre individuellen Talente zu fördern. Sie sind unter dem Link Methodensets | Klischeefreie Berufs- und Studienwahl abrufbar.
Aktuell stehen vier Methodensets kostenfrei zur Verfügung:
Darüber hinaus sind in einer Infothek der Initiative Klischeefrei Studien, Praxisbeispiele und weiterführende Materialien für alle Bildungsbereiche zusammengestellt, die eine klischeefreie Berufsorientierung und damit die Arbeit der Ausbildungsberatung unterstützen können: Infothek | Klischeefreie Berufs- und Studienwahl
(3836) Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett ist nun die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
(3837) Wer beim Frühstarter Programm auf unserer Haupttagung dabei war kennt die beiden schon. Wer nicht dabei war, bekommt eine zweite Chance. Kim Cleve und Jenifer Smoch sind nicht nur Juristinnen und in Handwerksorganisationen tätig, die beiden sind auch mit Ihrem Podcast „Werken mit Recht“ erfolgreich. Den Auftritt auf unserer Haupttagung haben Sie aufgezeichnet und er ist in Kürze unter https://werkenmitrecht.podigee.io/ abrufbar.
(3838) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte im Sommer den Entwurf eines zweiten Erlasses zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Der ZDH hatte zu dem Entwurf gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft Stellung genommen und darin die Rückmeldungen aus der Handwerksorganisation berücksichtigt. Am 15. Oktober 2025 hat das BMF die endgültige Fassung des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung veröffentlicht. Darin wurden zahlreiche Punkte aus der ZDH-Stellungnahme berücksichtigt. Aufgrund der bedeutsamen Regelungen für Handwerksbetriebe bitten wir ausdrücklich um Kenntnisnahme. Sie finden das BMF-Schreiben hier.
(3839) Mit der am 27. Oktober 2025 in Kraft getretenen zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltsverordnung gelten die bestehenden Aufenthaltstitel fort.
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung regelt, dass alle bereits erteilten und am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG bis zum 4. März 2027 fortgelten. Ein Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde sind dafür im Einzelfall nicht notwendig.
Die Verordnung setzt den Beschluss des Rates der EU vom 13. Juni 2025 um. Mit der Verlängerung wird Planungssicherheit für Ukrainer sowie deren Arbeitgeber geschaffen.
Gemeinsam mit dem ZDH wird sich der BVRS weiterhin dafür einsetzen, rechtzeitig eine geeignete Anschlusslösung – idealerweise auf europäischer Ebene – zu erreichen. Diese muss sicherstellen, dass alle ukrainischen Staatsbürger, die erwerbstätig sind, auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Deutschland weiterarbeiten können. Sollte es für die Personen im aktuellen Recht keinen passenden Titel geben, sollten entsprechende Auffanglösungen geschaffen werden.
(3840) Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfassende Vorhaben zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung vereinbart. Mit der Verabschiedung der Modernisierungsagenda Anfang Oktober wurden diese Vorhaben nochmals verbindlich konkretisiert.
Die Bundesregierung hat am 5. November, wie von Bundeskanzler Merz angekündigt, als sogenanntes Entlastungskabinett getagt. Gegenstand der Kabinettssitzungen waren dementsprechend hauptsächlich Entlastungsmaßnahmen aus nahezu sämtlichen Ressorts. Dies gilt etwa für die weitere Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die Prozessdigitalisierung bei Zwangsvollstreckungen und Immobilienkäufen.
Anders als bei den Bürokratieentlastungsgesetzen der letzten Legislatur werden die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts nicht einheitlich in einem Gesetzespaket, sondern in jeweils eigenständigen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Die verabschiedeten Gesetzentwürfe sollen nach Aussage der Bundesregierung lediglich der Auftakt einer Reihe weiterer Entlastungsvorhaben sein. Weitere Gesetze sollen nach und nach folgen, um die Zielsetzung einer Entlastung der Wirtschaft von 25 Prozent in dieser Legislaturperiode zu erreichen.
Das Vorgehen der Bundesregierung mit einer ambitionierten und verbindlichen Modernisierungsagenda als Zielmaßgabe sowie kontinuierlichen Entlastungsmaßnahmen ist ausdrücklich zu unterstützen. Wichtig ist jedoch nun eine zeitnahe Verabschiedung durch den Bundestag. Unser Dachverband ZDH wird die Bemühungen zum Bürokratieabbau eng begleiten. Wichtig hierfür sind aber weiterhin Entlastungsvorschläge aus der Praxis. Diese nehmen wir von unseren Mitgliedern gerne entgegen (bitte an Ingo Plück, hgf@rs-fachverband.de) und geben sie dem ZDH für dessen wichtige Arbeit weiter. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
(3841) Die ift Akademie weist auf die beiden ift-Online-Expertentage im letzten Quartal hin. Diese beschäftigen sich mit den Themen Einbruchhemmung und Sicherheit sowie Fenstertausch im Bestand. Die kurzen Module sind ideal für eine berufsbegleitende Teilnahme:
Der fachliche Austausch und die Diskussion der Teilnehmer mit den Experten stehen bei beiden Terminen im Vordergrund.
(3842) Daniela Lindecke, Geschäftsführerin der Innung Sachsen-Anhalt und der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis, feiert am 6. Dezember ihren 65. Geburtstag. Die besten Glückwünsche nach Halle!
(3823) Bei der Delegiertenversammlung am 9. Oktober wurden in Bremen das Präsidium und die Ausschüsse neugewählt.
Das Präsidium hat nun folgende Zusammensetzung:
Die Ausschüsse setzen sich künftig wie folgt zusammen:
Eine ausführliche Berichterstattung, auch über die Bremer Haupttagung, erfolgt in den beiden kommenden Ausgaben der R+S.
(3824) Für die große, deutschlandweite ZDH-Handwerkskampagne werden aktuell Handwerkerinnen und Handwerkern gesucht, die Lust haben, ihre Geschichte zu erzählen. Statt auf Schauspielerinnen und Schauspieler setzen die Verantwortlichen auf echte Persönlichkeiten aus dem Handwerk, die Spannendes über Ihr Gewerk und ihre Karriere berichten können. Interessenten wenden sich bis zum 20. Oktober 2025 und unter Angabe von Name, Alter und Gewerk: info@dokucasting.com
(3825) Handwerksbetriebe leisten wichtige Arbeit und tragen Verantwortung. Tagtäglich sind sie im Einsatz für und bei ihren Kunden. Doch selbst bei größter Sorgfalt können Missgeschicke passieren, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung des BVRS-Fördermitglieds und Kooperationspartners SIGNAL IDUNA bietet hierfür die nötige Sicherheit und schützt vor den finanziellen Folgen selbst verursachter Schäden. Die Police deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassend ab. So ist der Betrieb beispielsweise abgesichert, wenn einer seiner Mitarbeiter Arbeitsmaterial liegen lässt und ein Kunde sich beim „Stolpern“ verletzt. Auch wenn Mitarbeiter den Schlüssel eines Kunden verlieren und die Schließanlage ausgetauscht werden muss, greift die Versicherung.
Wer seine Risiken kennt, muss diese absichern.
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist für jeden Betriebsinhaber unverzichtbar. Sie sichert nicht nur die eigene Existenz und am Ende auch die der Mitarbeiter, sondern bietet auch Rechtssicherheit, stärkt das Kundenvertrauen und kann sogar eine Voraussetzung für eine benötigte Finanzierung sein. SIGNAL IDUNA bietet daher mit seinen Deckungskonzepten speziell für Handwerkbetriebe attraktive Absicherungsmöglichkeiten und sichert so gezielt branchentypische Haftungsquellen ab. Kommt es zu einem Schadenfall, prüft der Versicherer die Berechtigung der Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Das spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten. Sind Ansprüche berechtigt, werden die Kosten dafür übernommen und der Kunde davor bewahrt, sein betriebliches Vermögen zu riskieren. Gleichzeitig signalisiert ein Betrieb mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung seinen Kunden, Professionalität und Seriosität und sorgt somit für einen wichtigen Vertrauensgewinn.
Weitere Informationen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.
(3826) Die folgenden Informationen sind wichtig für alle Halter von Firmenfahrzeugen, die Mitarbeitern das Fahrzeug zur Nutzung überlassen:
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind mehr als nur bürokratische Auflagen. Wer die Vorschriften ignoriert, setzt das eigene Unternehmen einem erheblichen Risiko aus. Bußgelder oder Geldstrafen bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers / Inhabers drohen. Eine strukturierte Kontrolle und Dokumentation ist daher unerlässlich.
Die UVV Prüfung des Fahrzeuges muss über eine geeignete Prüfstelle erfolgen.
Der BVRS-Kooperationspartner ComBusiness bietet unseren Mitgliedern eine einfache und rechtssichere Lösung ohne viel Aufwand. Mit dem Rabattcode „combusiness“ sparen Mitglieder und erhalten die digitale Führerscheinkontrolle und UVV-Unterweisung zum Vorteilspreis.
Zur Webseite mit weiteren Informationen und zur Buchung gelangen Sie über diesen Link: https://combusiness-verify.de
Für Fragen steht Ihnen das Team der ComBusiness gerne zur Verfügung (Telefon: 0208 – 451 930 0, E-Mail: bvrs@combusiness.de)
(3827) Verschiedentlich hatten wir schon über den Projektstart zur Erarbeitung einer plattformgestützten Umsetzung des VSME für das Handwerk, damals noch unter dem Namen „KMU-Modul Handwerk“, informiert.
Inzwischen ist der Zukunfts-Kompass Handwerk in der Beta-Version gestartet. Der Zukunfts-Kompass Handwerk bietet die einfache Möglichkeit, Nachhaltigkeitsberichte nach dem freiwilligen europäischen Berichtsstandard zur Nachhaltigkeit (VSME-Standard) zu erstellen.
Nun können sich Betriebe und Berater auf der offiziellen Webseite des Zukunfts-Kompass Handwerk registrieren und die Informationen für Ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard hinterlegen. Die Testphase gestaltet sich wie folgt:
Den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht können Betriebe ab Ende November 2025 über die Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erstellen und einreichen. Alle Informationen, die bis dahin im Zukunft-Kompass Handwerk eintragen wurden, bleiben erhalten.
Damit das Projekt möglichst erfolgreich wird, möchten wir Sie bitten, an der Testphase teilzunehmen und auch andere Betriebe hierauf aufmerksam zu machen, um möglichst viel Feedback zu erhalten und so zur Optimierung und Verbreitung des Zukunfts-Kompass Handwerk beizutragen.
Hintergrund:
Der Zukunfts-Kompass Handwerk ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Projekt wird durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH).
Anfang 2024 beauftragte damals noch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die GIZ, den DNK weiterzuentwickeln und sowohl den gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) direkt berichtspflichtigen Unternehmen als auch den über den „Trickle-Down-Effekt“ betroffenen, aber nicht-berichtspflichtigen Unternehmen eine kostenfreie Plattformlösung (VSME-Mo-dul) an die Hand zu geben, welche Schnittstellenlösungen vorsieht. Die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) wurde in diesem Kontext damit betraut, eine handwerksspezifische Adaption als Anbindung an das VSME-Moduls des DNK zu entwickeln.
Die branchenspezifische Lösung wurde speziell für das Handwerk unter Einbindung des ZDH und des E-Tools in enger Kooperation mit dem DNK erarbeitet. Die inhaltlichen Fragestellungen des VSME wurden mithilfe von Expertinnen und Experten aus der Handwerksorganisation innerhalb der Technischen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbereitet. Alle mit dem Zukunfts-Kompass Handwerk erstellten Berichte werden auf der DNK-Plattform bereitgestellt. Auf Wunsch können Betriebe ihre Berichte dort künftig auch für interessierte Dritte wie Unternehmen, Banken oder Vergabestellen einsehbar machen.
(3828) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 1. Oktober 2025 einen Hinweis zu „Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz“ veröffentlicht. Dieser basierte auf einer Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), wonach das BAFA bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ agieren soll (siehe BMWE-Pressemitteilung).
Nach dem veröffentlichten Hinweis wird das BAFA ab sofort:
Hintergrund der Initiative war, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Änderung des LkSG vorsieht, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
(3829) Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in der Kabinettssitzung am 8. Oktober 2025 zugestimmt. Danach wurden folgende Werte für 2026 festgelegt:
Diese Erhöhungen betreffen ausschließlich die Spitzenverdiener, deren monatliches Entgelt über den bisherigen Grenzen lag. Für sie bedeutet das bis zu 900,- € Beitragssatzsteigerung im Jahr, für den Arbeitgeber Mehrkosten in gleicher Höhe.
Die Erhöhung selber folgt laut Gesetz rechnerisch der Entwicklung der Einkommen (5,16 %), wird also nicht „politisch“ festgelegt.
(3830) Seit 2023 bereiten die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Handwerkorganisationen im Rahmen des Projektes PAM junge Jordanierinnen und Jordanier auf eine Ausbildung in Deutschland vor. Rund 40 haben das Programm bereits abgeschlossen. Auf der ZDH-Infoseite können Sie nun einige dieser jungen Menschen im Porträt kennenlernen und sehen, wer bereits vermittelt wurde. Auch wenn Ihr Betrieb noch Auszubildende sucht, lohnt sich ein Blick auf die Seite.