(3809) Die Anmeldefrist für die Haupttagung in Bremen endet eigentlich am 15. September 2025. Für alle, die noch nicht angemeldet sind, gibt’s jetzt die letzte Chance. Schnell sein und bis Anfang kommender Woche noch anmelden! Alle Informationen und die Broschüre hier https://rs-fachverband.de/fachverband/veranstaltungen/63-haupttagung-des-bvrs-in-bremen/
(3810) Betriebe, die in der Errichterliste der Landeskriminalämter (LKA) als Fachbetrieb für mechanische Sicherungseinrichtungen aufgelistet sind, müssen alle vier Jahre eine Fortbildung in diesem Bereich nachweisen. Als von den LKA anerkannter Anbieter solcher Fortbildungen bietet der BVRS – nach der coronabegingt online durchgeführten Schulung von 2021 – nunmehr wieder in Präsenzform eine solche Schulung an. Sie findet am Freitag, den 7. November 2025 von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im BBZ der HWK Wiesbaden statt.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an alle in der Errichterliste eingetragenen R+S-Fachbetriebe, insbesondere diejenigen, die aktuell oder in der nächsten Zeit ihren vierjährigen Fortbildungsturnus erfüllen müssen. Die Fortbildung eignet sich aber auch für Betriebe, die noch nicht in der Errichterliste eingetragen sind bzw. die sich über Einbruchschutz im R+S-Handwerk informieren wollen. Anders als Schulungen anderer Anbieter zeichnet sich die Turnusmäßige Fortbildung des BVRS auch durch enge Bezüge zum R+S-Handwerk, insb. zu einbruchhemmenden Rollläden, aus. Zu den geplanten Inhalten der Schulung gehören etwa polizeiliche Kriminalstatistik, Nachrüstung, Befestigungstechnik, smarte Nachrüstprodukte, RC-2-Rollläden für bauseitige Sturzkästen, RC-3/4-Rollläden, Sicherheitsgitter sowie ein umfassender Erfahrungsaustausch.
Die Schulung ist vom Fachausschuss Einbruchschutz vorbereitet. Dieser wird sich und seine Arbeit während der Bremer Haupttagung präsentieren – sowohl im Plenum als auch auf einem eigenen Stand im Foyer. Die Ausschussmitglieder stehen dort gern für Gespräche zur Verfügung.
Über die genauen Anmeldemöglichkeiten (bis Mitte Oktober) haben wir unsere Mitgliedsbetriebe bereits unterrichtet.
Bei Interesse fordern Sie bitte die Anmeldeunterlagen per Mail (enno.schaumburg@rs-fachverband.de) an.
(3811) Noch läuft die Umfrage zum R+S-Tag und wir freuen uns über weitere Teilnehmer. Wir wollen die Ergebnisse bald auswerten und auf der Haupttagung präsentieren, deswegen endet die Umfrage am 19. September.
Jetzt noch mitmachen!
Einfach hier klicken und loslegen!
https://forms.office.com/e/G25XVRDN7c
(3812) Der diesjährige Tag des Handwerks am 20. September steht unter dem Motto „Handwerk tut gut“. Er greift damit ein zentrales gesellschaftliches Thema auf: Gesundheit im Arbeitsleben. In verschiedenen Formaten wird verdeutlicht, dass das Handwerk nicht nur zukunftsfähig ist, sondern auch Körper und Seele guttut.
Eine repräsentative Studie der IKK classic in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule Köln zeigt: 84,9 Prozent der Handwerkerinnen und Handwerker bewerten ihre Gesundheit als gut bis sehr gut – deutlich mehr als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung (69,9 Prozent).
Ein zentrales Element der bundesweiten Kampagne rund um den Tag des Handwerks ist ein rund 25-minütiges Talkformat mit der Journalistin und Fernsehmoderatorin Tessniem Kadiri. Sie spricht mit vier Handwerkerinnen und Handwerkern über persönliche Erfahrungen: Welche Rolle spielt das Handwerk für ihr Wohlbefinden? Welchen Einfluss hat ihre Arbeit auf ihr Leben? Das Talkformat wird zum Tag des Handwerks auf dem YouTube-Kanal der Handwerkskampagne in der Langfassung, aber auch in Form von kurzen, unterhaltsamen Socia-Media-Clips auf Instagram und TikTok zu sehen sein.
Neben dem Talk werden auf den Kampagnenkanälen weitere Videoporträts und „Tagebuch-Clips“ von Handwerkerinnen und Handwerkern ausgespielt, die zeigen, welchen positiven Einfluss die Arbeit auf ihr Leben hat.
Auf https://www.handwerk.de/presse-mediathek finden Sie Pressefotos zum Talk und das Key Visual zum Tag des Handwerks zum Download.
(3813) Wie schon in der letzten Ausgabe von RS-Aktuell berichtet, hat sich der Berufsbildungsausschuss in seiner Videokonferenz vom 16. Juli auch mit einem Neuordnungsverfahren der R+S-Mechatroniker-Ausbildung befasst. Die jetzige Ausbildungsordnung ist seit 2016 in Kraft. Wesentliche Bestandteile der damaligen Neuordnung waren die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung, die Einführung eines eigenen Prüfungsbereichs Antriebs- und Steuerungstechnik und die Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Die vorherige Neuordnung von 2004 hatte den Wandel des Berufsbildes vom Rollladen- und Jalousiebauer zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker mit der Einführung der Qualifikation zur Elektrofachkraft zum Gegenstand.
Da sich das gesamte Verfahren über mehrere Jahre hinzieht, ist es angesichts der rasanten technischen Entwicklung in unserer Branche, der Entwicklung neuer Produkte und auch der Abgrenzung zu anderen Gewerken wieder an der Zeit, eine Neuordnung der Berufsausbildung anzugehen. Der erste offizielle Schritt ist ein Antrag, der über unseren Dachverband ZDH beim BMWE zu stellen ist. Dieser muss fachlich fundiert sein und gravierende Gründe für die Notwendigkeit einer Neuordnung aufweisen (wie eben die o.g. drei wesentlichen Gründe für das letzte Neuordnungsverfahren).
Hierrüber sollte in der Branche bzw. unter den Ausbildungsbeteiligten (Betriebe, Berufsschulen, Prüfungsausschüsse) ein breiter Konsens gefunden werden, da mit der neuen Ausbildungsordnung und ggf. einer neuen MeisterprüfungsVO das Berufsbild für die nächsten Jahren geprägt wird und parallel zur Ausbildungsordnung auch der hierauf abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschulausbildung erarbeitet werden muss.
Wir möchten daher von Ihnen wissen, wo Sie konkreten Neuerungsbedarf in der Berufsausbildung sehen, egal, ob es um das Produktportfolio oder das handwerkliche Leistungsspektrum geht. Die nächste Berufsschullehrerfortbildung, an der traditionell immer der Berufsbildungsausschuss teilnimmt, möchten wir nutzen, einen Konsens zwischen betrieblicher und schulischer Seite über die Inhalte der Neuordnung zu finden, um dann zeitnah in das Antragsverfahren einzusteigen.
Die aktuelle Ausbildungsordnung bzw. den aktuellen Rahmenlehrplan finden Sie hier.
Wir bitten Sie daher erneut darum, Ihre Ideen und Vorstellungen an Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (hgf@rs-fachverband.de) zu schicken.
(3814) Die Publikationen „Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ und „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden überarbeitet und sind neu erschienen.
Ab sofort stehen sie zum Download und zur Printbestellung unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen.
(3815) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Handwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und August dieses Jahres insgesamt rund 113.900 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 1.800 Ausbildungsverträgen bzw. 1,6 Prozent.
(3816) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sondersitzung am 4. September 2025 wichtige Beschlüsse für die berufliche Bildung im Handwerk gefasst. Trotz knapper Haushaltsmittel und Sparmaßnahmen in vielen Bereichen konnten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU):
Für das laufende Jahr wurden die Mittel um 5 Mio. Euro erhöht. Diese zusätzlichen Gelder werden voraussichtlich vollständig abfließen können und tragen zur Entlastung der ausbildenden Handwerksbetriebe bei.
Bildungsstättenförderung:
Bereits im Regierungsentwurf war eine Anhebung der Förderung für Bildungsstätten mit Ausbildungsschwerpunkt vorgesehen – von 69,4 Mio. Euro auf 97 Mio. Euro. Nun hat der Haushaltsausschuss zusätzlich beschlossen, auch die Förderung für Bildungsstätten mit Schwerpunkt Weiterbildung von 38 auf 50 Mio. Euro zu erhöhen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung des Investitionsstaus.
Die Beschlüsse müssen noch im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um im Oktober 2025 in Kraft treten zu können.
Für die Folgejahre zeichnet sich ab, dass die ÜLU-Förderung 2026 auf 81,4 Mio. Euro steigen soll. Allerdings fehlen bislang Hinweise auf zusätzliche Mittel für Modernisierungs- und Neubauvorhaben von Bildungsstätten. Hier bleibt der BVRS – gemeinsam mit den Partnern im Handwerk – weiter im Gespräch mit der Politik, um eine angemessene Förderung sicherzustellen.
(3817) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Evaluierung der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum nach § 35c EStG beauftragt.
Die technischen Anforderungen dieser Maßnahmen sind in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ (ESanMV) geregelt. Die Steuerermäßigung gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren.
Für Handwerksbetriebe ist die Regelung relevant, da die begünstigten Maßnahmen regelmäßig handwerkliche Leistungen betreffen. Zudem ist für die Inanspruchnahme der Förderung eine Bescheinigung durch Fachunternehmen erforderlich.
Um eine fundierte Bewertung der bestehenden Regelungen zu ermöglichen und eventuellen Anpassungsbedarf zu identifizieren, ist das BZSt auf Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen. Das BZSt hat dazu Fragebögen für die Betriebe digital als Umfrage bereitgestellt. Eine Teilnahme ist bis zum 30. September 2025 möglich. Es besteht die Möglichkeit den ausgefüllten Fragebogen am Ende zu speichern.
(3818) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Ende August 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorgelegt. Ziel sollte eine Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung sein. Aus Sicht des Handwerks bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.
Geplante Änderungen:
Bewertung:
Der ZDH kritisiert die Änderungen als unzureichend. Anstelle einer echten Entlastung bleibt das LkSG mit seinen Belastungen für die betroffenen handwerklichen Zulieferer weitgehend bestehen. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich sogar die vollständige Abschaffung des Gesetzes vorgesehen.
Über den weiteren Verlauf und die Entscheidung der Bundesregierung wird der BVRS informieren.
(3819) Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative gestartet, um das sogenannte „Gold-Plating“ bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in deutsches Recht zu reduzieren. Konkret soll die Möglichkeit, Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abzumahnen, abgeschafft werden.
Hintergrund: 2020 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) so erweitert, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht als Marktverhaltensregeln gelten. Damit konnten Wettbewerber oder bestimmte Einrichtungen entsprechende Abmahnungen aussprechen. Der BVRS und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatten diese Regelung von Beginn an kritisiert, da Datenschutzrecht in erster Linie dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung dient und keinen Wettbewerbsbezug hat.
Während der Bundesrat diese Argumentation nun ausdrücklich aufgreift, hält die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme weiterhin an der bisherigen Rechtslage fest – obwohl im Koalitionsvertrag eine Reduzierung des Gold-Platings angekündigt wurde.
Der BVRS unterstützt die Initiative des Bundesrats und wird sich im parlamentarischen Verfahren für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
(3820) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen beschlossen. Künftig müssen Arbeitgeber die Führerscheine ihres Fahrpersonals nur noch einmalig kontrollieren. Die bislang übliche regelmäßige Routinekontrolle samt Dokumentation entfällt.
Hintergrund: Auch wenn es bisher keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung gab, hatten sich halbjährliche Kontrollen in der Praxis etabliert, um einer möglichen fahrlässigen Halterhaftung vorzubeugen. Mit der geplanten Anpassung von § 21 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt.
Die Haftung des Halters kann künftig nicht mehr allein darauf gestützt werden, dass nach einer einmaligen Kontrolle keine weiteren Überprüfungen erfolgt sind – es sei denn, es bestehen konkrete Hinweise auf einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Der BVRS begrüßt diese praxisgerechte Entlastung, die auf einen Vorschlag des ZDH zurückgeht. Mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes ist zu rechnen.
(3821) Das Bundeskabinett hat Anfang September 2025 Gesetzentwürfe zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts sowie zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht.
Wesentlich ist: Für das Handwerk ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Referentenentwürfen. Damit bleiben die angekündigten Anpassungen für unsere Betriebe überschaubar.
Mit einer zeitnahen Beratung und Verabschiedung im Deutschen Bundestag ist zu rechnen. Der BVRS wird den weiteren parlamentarischen Verlauf aufmerksam begleiten und Sie über relevante Entwicklungen informieren.
(3822) Tino Steimle, Obermeister und Delegierter der Innung Württemberg, feiert am 18. September seinen 50. Geburtstag.
Ebenfalls ihren 50. Geburtstag feiert Anja Georg-Lochmann, stellvertretende Obermeisterin und Delegierte der Innung Hessen, am 5. Oktober.
Am 9. Oktober vollendet Rolf Hüttebräuker, Mitglied des Technischen Ausschusses, sein 75. Lebensjahr.
Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!
(3793) Mit großen Schritten kommt die Haupttagung näher, in rund zwei Monaten sehen wir uns im Bremen. Die Einladungen sind verschickt. Außerdem gibt es alle Informationen und die Broschüre hier. Anmeldungen sind bis zum 15. September möglich.
Hotelzimmer können Sie schon jetzt direkt beim Maritim Hotel Bremen buchen: https://bvrs.info/Zimmer-HT-Bremen. Die Buchungsfrist läuft bis zum 3. September.
(3794) Der R+S-Tag ist eine Erfolgsgeschichte – das zeigen die Presseauswertungen der vergangenen Jahre. Aber was halten Sie vom R+S-Tag? Machen Sie mit? Sind Sie zufrieden mit unseren Werbemitteln? Und was können wir besser machen? Sagen Sie es uns! Machen Sie mit bei der Umfrage zum R+S-Tag.
Einfach hier klicken und loslegen!
https://forms.office.com/e/G25XVRDN7c
(3795) Betriebe, die in der Errichterliste der Landeskriminalämter (LKA) als Fachbetrieb für mechanische Sicherungseinrichtungen aufgelistet sind, müssen alle vier Jahre eine Fortbildung in diesem Bereich nachweisen. Als von den LKA anerkannter Anbieter solcher Fortbildungen bietet der BVRS – nach der coronabegingt online durchgeführten Schulung von 2021 – nunmehr wieder in Präsenzform eine solche Schulung an. Sie findet am Freitag, den 7. November 2025, von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im BBZ der HWK Wiesbaden statt.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an alle in der Errichterliste eingetragenen R+S-Fachbetriebe, insbesondere diejenigen, die aktuell oder in der nächsten Zeit ihren vierjährigen Fortbildungsturnus erfüllen müssen. Die Fortbildung eignet sich aber auch für Betriebe, die noch nicht in der Errichterliste eingetragen sind bzw. die sich über Einbruchschutz im R+S-Handwerk informieren wollen. Anders als Schulungen anderer Anbieter zeichnet sich die Turnusmäßige Fortbildung des BVRS auch durch enge Bezüge zum R+S-Handwerk, insb. zu einbruchhemmenden Rollläden, aus. Zu den geplanten Inhalten der Schulung gehören etwa polizeiliche Kriminalstatistik, Nachrüstung, Befestigungstechnik, smarte Nachrüstprodukte, RC-2-Rollläden für bauseitige Sturzkästen, RC-3/4-Rollläden, Sicherheitsgitter sowie ein umfassender Erfahrungsaustausch.
Die Schulung wird aktuell vom Fachausschuss Einbruchschutz vorbereitet. Dieser wird sich und seine Arbeit während der Bremer Haupttagung präsentieren – sowohl im Plenum als auch auf einem eigenen Stand im Foyer. Die Ausschussmitglieder stehen dort gern für Gespräche zur Verfügung.
Über die genauen Anmeldemöglichkeiten (bis Mitte Oktober) und weitere Informationen halten wir Sie zeitnah unterrichtet. Interessierte Betriebe bitten wir, sich den o.g. Termin schon jetzt vorzumerken.
(3796) Am 30. Juli 2025 hat im Bundesamt für Raumwesen und Raumordnung in Bonn der Arbeitskreis Standardleistungsbuch-Bau LB 030 Rollladenarbeiten getagt. Das Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) dient der standardisierten Beschreibung von Bauleistungen und dem Informationsaustausch der am Bau beteiligten Partner. Die Textsammlungen wurden seit Ende der 60er Jahre für jeden Leistungsbereich als separates Buch in gedruckter Form veröffentlicht. Ab 1996 wurden die Textbausteine als dynamische Datenbank veröffentlicht und die Pflege der gedruckten Ausgaben zu Beginn des neuen Jahrtausends eingestellt.
Gerhard Rommel und Frank Wigger, der auch zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde, nahmen gemeinsam für den BVRS teil. Nach längerer Sitzungspause wurden die aufgelaufenen Anfragen bearbeitet.
Als nächste Projekt sollen die Klapp-, Falt- und Schiebeläden im Standardleistungsbuch ausführlicher behandelt werden. Experten für diese Produktgruppe sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Info und Kontakt über Frank Wigger im Technischen Kompetenzzentrum des BVRS (frank.wigger@rs-fachverband.de).
Die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen soll ebenfalls thematisiert werden. Auch hierfür werden Mitstreiter gesucht.
Die nächste Sitzung findet in Berlin im DIN-Haus Anfang Dezember statt.
(3797) Der europäische Normungsverband SBS hat seinen jährlichen Aufruf zu Bewerbungen von Normungsexperten gestartet. Ziel ist die Anwerbung von erfahrenen Fachleuten zur Vertretung von KMU-Interessen bei der europäischen und internationalen Normung (CEN, CENELEC, ETSI, ISO, IEC). Bis zum 9. September können Bewerbungen für das Jahr 2025 eingereicht werden. Am 29. August findet außerdem ein Onlineseminar statt, um interessierten Kandidaten wichtige Informationen für die Bewerbung zu geben und Möglichkeit zum Austausch mit SBS zu bieten.
Von SBS geförderte Experten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10.500 €. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei physischen Teilnahmen an Sitzungen gezahlt.
Da die EU-Kommission nicht den vollen Betrag finanziert, kann die Unterstützung nur stattfinden, wenn eine entsprechende Kofinanzierung für die Aktivität des Experten sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus kann man auch als nicht bezahlter Experte akzeptiert werden. Daraus ergeben sich für die Fachleute Vorteile (z. B. Zugang zu Normungsgremien, Nutzung des SBS-Netzwerks).
Einige relevante Anforderungen an die Bewerber sind:
Die eingegangenen Bewerbungen werden von SBS entlang eines Kriterienkatalogs geprüft. Aussichtsreiche Bewerbungen werden dann der SBS-Vollversammlung voraussichtlich im Dezember zur Ernennung vorgeschlagen, sodass die Experten ihre Arbeit im Januar 2026 aufnehmen können.
Bei Rückfragen können Sie sich direkt an SBS (info@sbs-sme.eu) oder an Herrn Uebbing (uebbing@zdh.de) im Bereich Europapolitik des ZDH wenden. Für weitere Informationen über den Verband und seine Normungsarbeit, besuchen Sie die neugestaltete Internetseite von SBS. Dort finden Sie auch Informationen über aktuelle und künftige Veranstaltungen sowie Normungsaktivitäten von SBS.
(3798) Der Berufsbildungsausschuss hat sich in seiner Videokonferenz vom 16. Juli auch mit einem Neuordnungsverfahren der R+S-Mechatroniker-Ausbildung befasst. Die jetzige Ausbildungsordnung ist seit 2016 in Kraft. Wesentliche Bestandteile der damaligen Neuordnung waren die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung, die Einführung eines eigenen Prüfungsbereichs Antriebs- und Steuerungstechnik und die Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Die vorherige Neuordnung von 2004 hatte den Wandel des Berufsbildes vom Rollladen- und Jalousiebauer zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker mit der Einführung der Qualifikation zur Elektrofachkraft zum Gegenstand.
Da sich das gesamte Verfahren über mehrere Jahre hinzieht, ist es angesichts der rasanten technischen Entwicklung in unserer Branche, der Entwicklung neuer Produkte und auch der Abgrenzung zu anderen Gewerken wieder an der Zeit, eine Neuordnung der Berufsausbildung anzugehen. Der erste offizielle Schritt ist ein Antrag, der über unseren Dachverband ZDH beim BMWE zu stellen ist. Dieser muss fachlich fundiert sein und gravierende Gründe für die Notwendigkeit einer Neuordnung aufweisen (wie eben die o.g. drei wesentlichen Gründe für das letzte Neuordnungsverfahren).
Hierrüber sollte in der Branche bzw. unter den Ausbildungsbeteiligten (Betriebe, Berufsschulen, Prüfungsausschüsse) ein breiter Konsens gefunden werden, da mit der neuen Ausbildungsordnung und ggf. einer neuen MeisterprüfungsVO das Berufsbild für die nächsten Jahren geprägt wird und parallel zur Ausbildungsordnung auch der hierauf abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschulausbildung erarbeitet werden muss.
Wir möchten daher von Ihnen wissen, wo Sie konkreten Neuerungsbedarf in der Berufsausbildung sehen, egal, ob es um das Produktportfolio oder das handwerkliche Leistungsspektrum geht. Die nächste Berufsschullehrerfortbildung, an der traditionell immer der Berufsbildungsausschuss teilnimmt, möchten wir nutzen, einen Konsens zwischen betrieblicher und schulischer Seite über die Inhalte der Neuordnung zu finden, um dann zeitnah in das Antragsverfahren einzusteigen.
Die aktuelle Ausbildungsordnung bzw. den aktuellen Rahmenlehrplan finden Sie hier.
Schicken Sie Ihre Ideen und Vorstellungen gern an Hauptgeschäftsführer Ingo Plück (hgf@rs-fachverband.de).
(3799) Vom 12.-13. Mai 2026 findet im Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster erneut ein bundesweiter Fachaustausch für Ausbilderinnen und Ausbilder im Rahmen der dritten Ausbilderkonferenz statt.
Ziel der „Ausbilderkonferenz“ ist der fachpraktische Input und der kollegiale Austausch des Ausbildungspersonals bei der modernen Ausrichtung der beruflichen Bildung im Handwerk. Die Konferenz ist ein bewährtes Format, das bereits 2022 am Bildungszentrum in Bayreuth und 2024 in Hof erfolgreich vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk als Kooperation zwischen dem Heinz-Piest-Institut und den Handwerkskammern für Oberfranken und Koblenz veranstaltet wurde und nun zur Verstetigung in die Handwerksorganisationen übergeben wurde.
Unter der Überschrift „Zeitgemäße Kommunikation in der Aus- & Weiterbildung“ wird in Münster ein Bogen gespannt vom
Praxisnahe Workshops und Impulse aus Vorträgen und Diskussionen bieten viel Potenzial zum überregionalen Austausch und Vernetzen.
Eine Führung durch das Demonstrationszentrum Bau und Energie und den historisch einzigartigen Speicher (Fachwerk-Kompetenzzentrum) sowie eine Ausstellung zu digitalen Technologien in der Aus- und Weiterbildung runden das zweitägige Programm ab.
Bitte merken Sie sich den Termin 12.-13. Mai 2026 vor. Sobald das Programm vorliegt, informieren wir Sie wieder. Dann besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung.
Fragen richten Sie bitte an Frau Rosemarie Daniel rosemarie.daniel@hwk-muenster.de.
(3800) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Handwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und Juli dieses Jahres insgesamt rund 91.600 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 4.600 Ausbildungsverträgen bzw. 5,3 Prozent.
(3801) Das Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für Bessere Rechtssetzung im Statistischen Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Projekt zum Thema „Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bausektor“ durch. Ziel des Projekts ist es, bürokratische Hürden im Bereich der Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBBen) zu identifizieren.
Die Teilnahme ist freiwillig, die erhobenen Daten und Angaben werden anonym behandelt und dienen ausschließlich der Auswertung der Befragung in aggregierter Form.
Wir bitten ausdrücklich um eine rege Beteiligung an der Befragung. Denn nur durch eine ausreichende Beteiligung können aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden, die dazu beitragen können, den Prozess und die Ausgestaltung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu verbessern. Die Befragung dauert nach Angaben des Statistischen Bundesamtes je nach Unternehmenskonstellation zwischen 10 und 20 Minuten. Am besten führt sie eine Person aus Ihrem Unternehmen durch, die mit dem Prozess rund um Unbedenklichkeitsbescheinigungen vertraut ist.
Die Umfrage kann über den folgenden Link gestartet werden: https://destatis.sslsurvey.de/Unternehmensbefragung_Projekt_UBB.
Bei Rückfragen stehen unter der E-Mail-Adresse projekt-ubb@destatis.de das Projektteam und weiterhin telefonisch die mit dem Projekt befassten Destatis-Mitarbeiter Jan Schnellbacher (Tel.: +49 611 75 4695) und Carlos Salamanca Davila (Tel.: +49 611 75 2815) zur Verfügung
Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 9. September 2025 möglich.
(3802) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14. Juli 2025 eine geänderte Fassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.
Änderungsbedarf hat sich an einzelnen Stellen u. a. aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1. Januar 2025 ergeben. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen. Ergänzend enthält das Schreiben u. a. Ausführungen zur Aufbewahrung von
Ferner wurden die Anforderungen an den mittelbaren Datenzugriff (Z 2) neu gefasst. „Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er an ihrer Stelle die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet oder von einem beauftragten Dritten maschinell auswerten lässt und der Finanzbehörde die Datenauswertung im maschinell auswertbaren Format zur Verfügung stellt oder anschließend einen Nur-Lesezugriff ermöglicht. Es kann nur eine maschinelle Auswertung unter Verwendung der im DV-System des Steuerpflichtigen oder des beauftragten Dritten vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten verlangt werden.“ Bisher musste der Steuerpflichtige nur einen „Lesezugriff“ ermöglichen.
Die aktualisierte Fassung der GoBD ist seit dem 14. Juli 2025 anzuwenden.
Die Änderungen der GoBD verdeutlichen abermals die Wichtigkeit der Sicherstellung einer maschinellen Auswertbarkeit der strukturierten Daten sowie der Einhaltung der Anforderungen an die Gewährung des Datenzugriffs durch die Finanzverwaltung. Soweit noch nicht geschehen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen, ob Anpassungen bei der Aufbewahrung von Daten und den Rechnungsprozessen vorgenommen werden müssen. Ferner muss eine vorhandene Verfahrensdokumentation aktualisiert werden.
(3803) Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihre Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) veröffentlicht. Der VSME soll als vereinheitlichtes Berichtsformat für KMU, die nicht selbst berichtspflichtig sind, Datenabfragen von Betrieben, die zu ihrer Nachhaltigkeit berichten müssen, sowie Banken bündeln.
Der VSME-Berichtsstandard kann hier gefunden werden und die zugehörigen Leitlinien hier.
Die Schaffung eines freiwilligen KMU-Berichtsstandards, um KMU das Beantworten von Anfragen durch Betriebe oder Banken zu erleichtern, war seit Beginn der Diskussionen zur Schaffung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und -verpflichtungen eine zentrale Forderung des Handwerks, die nun erfüllt ist. Dadurch, dass unser Dachverband ZDH sich insbesondere mit der Unterstützung des Arbeitskreises Transformationsfinanzierung (AK TraFoFi) und durch seinen eigenen Feldtest durchgängig an der Entwicklung des VSME-Standards beteiligt hat, liegt mit dem VSME nun ein Standard vor, der Handwerksbetrieben das Berichten tatsächlich erleichtern kann. Zudem kann nun der Zukunfts-Kompass Handwerk wie geplant ab Herbst online gehen und zukünftig Betrieben als weitere Erleichterung eine Plattform zur Berichterstattung bieten.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
(3804) Die BAMAKA AG ist der zentrale Einkaufspartner für Mitglieder ausgewählter Verbände – auch des BVRS. Von Werkzeugen und Baustellenbedarf über Fahrzeuge, Technik und Bürobedarf bis hin zu Versicherungen, Energie, Lade- und Softwarelösungen – bei der BAMAKA finden Sie attraktive Angebote für nahezu alle Bereiche des Arbeitsalltags. Das spart nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit.
Wie Sie jetzt von attraktiven Sonderkonditionen profitieren können, erfahren Sie hier.
(3805) Die BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet wieder neue, attraktive Aktionsmodelle. Ein Schwerpunkt der aktuellen Leasingaktionen sind Elektrofahrzeuge der verschiedensten Modelle.
Als BVRS-Mitglied gelangen Sie zu allen Angeboten, in dem Sie die Seite www.carfleet24.de besuchen und dort das Passwort „rs-fachverband“ eingeben.
(3806) Viele Gewerbetreibende sollten bis zum 30. September aktiv werden, ihren aktuellen Tarif evtl. kündigen und sich um günstigere Alternativen kümmern, um ab dem 1. Januar 2026 von guten Strom- und Gastarifen zu profitieren.
Gerade in der aktuellen Situation, in der trotz politischer Ankündigungen eine spürbare Entlastung des Mittelstandes noch auf sich warten lässt, ist dies unabdingbar. Die Stromsteuer wird vorerst nicht gesenkt, daher ist es umso wichtiger, kämpfen doch viele Betriebe weiter mit hohen Energiekosten. Wer noch rechtzeitig gegensteuern möchte, sollte sich in den nächsten sechs Wochen mit der Materie befassen und den Energiemarkt genau beobachten. All das ist jedoch nur aufwändig in das Tagesgeschäft integrierbar.
Genau hier setzt der BVRS-Partner Ampere AG an: Das seit 1998 tätige Unternehmen betreut das Energiebezugsmanagement seiner Kunden vollumfänglich – von Ausschreibungen über Preisverhandlungen bis zur Prüfung und Freigabe der Energierechnungen. Dank 27 Jahren Erfahrung in Vertrags- und Preisverhandlungen und einem vertretenen Abnahmevolumen bei Bündelausschreibungen aus dem Kreis von mehr 53.000 Kunden erzielt Ampere deutliche Preisvorteile.
Falls nicht bereits geschehen, wird sich Ampere in Kürze auch bei Ihnen melden, denn jetzt bleibt noch etwas Zeit zu handeln. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und lassen Sie rechtzeitig vor dem 30. September 2025 von Ampere überprüfen, ob in Ihrem Fall Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie nicht warten, sondern aktiv den Kontakt zwecks kostenfreier Analyse Ihrer Energieverträge aufnehmen möchten erreichen Sie Ampere unter Tel. 030 282933800 und unter energie@ampere.de. Fragen Sie dort auch gerne nach der in zahlreichen Bundesländern angebotenen Vor-Ort-Beratung.
(3807) Das kostenfreie Online-Seminar „KI Toolbox für Handwerker – Der digitale Werkzeugkasten“ wurde speziell für Handwerksbetriebe entwickelt und wird von www.das-handwerk-digital.de angeboten:
Am 15. September 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr erfahren Sie in nur 60 Minuten, wie Sie künstliche Intelligenz sofort und einfach im Betriebsalltag nutzen können – ohne technisches Vorwissen, dafür mit praxisnahen, direkt anwendbaren Lösungen
Die KI Toolbox zeigt Ihnen, wie Sie Zeit sparen, Kosten senken und Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen.
Das Seminar ist kostenfrei für Verbands und Innungsmitglieder.
Die offizielle Einladung finden Sie hier. Zur Anmeldung und weiteren Informationen: https://das-handwerk-digital.de/event/
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft zu machen!
(3808) Auf der vom 20. – 24. April 2026 stattfindenden Hannover Messe ist wieder ein Firmengemeinschaftsstand des Handwerks eingeplant. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produkte, Dienstleistungen und Innovationen einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren.
Sinnvoll dürfte die Teilnahme an dieser Messe insbesondere für Handwerksunternehmen sein, die im gewerblichen Bedarf arbeiten. Die Hannover Messe eignet sich daher insbesondere auch für leistungsstärkere Betriebe aus dem Zulieferwesen zur Industrie.
Für Handwerksbetriebe wird es erneut Sonderkonditionen geben. So können sie die Chance nutzen, neue Industriekunden weltweit zu gewinnen und ihr Netzwerk, um wertvolle Geschäftskontakte zu erweitern.
Des Weiteren ist eine gute und persönliche Beratung bei der Organisation und vor Ort gewährleistet. Der Firmengemeinschaftsstand wird von der Handwerkskammer Münster organisiert.
Für uns als Branche und besonders für unsere norddeutschen Innungsmitglieder bietet die Teilnahme die Möglichkeit, die Region und unser Gewerk auf dieser Messe zu präsentieren.
Bei Fragen oder für nähere Auskünfte können Sie sich gerne an Herrn Dipl.-Ing. Thomas Melchert wenden: Tel: +49 251 5203-123, E-Mail: thomas.melchert@hwk-muenster.de.
Haupttagung 2025 in Bremen(3770) Wie schon mehrfach angekündigt, findet vom 10. bis 12. Oktober 2025 auf Einladung der Innung Niedersachsen/Bremen unsere Haupttagung in Bremen statt. Es erwartet Sie wieder ein vielseitiges Fachprogramm einschließlich spannendem Frühstarterprogramm. Freuen Sie sich auf hochkarätige Referenten, stimmungsvolle Abendveranstaltungen und ein attraktives touristisches Begleitprogramm. Die Einladungsbroschüre nebst den Anmeldeunterlagen wird in Kürze verschickt. Zimmer können Sie schon ab sofort unter diesem Link buchen. Bitte achten Sie darauf, vor der Buchung das genaue An- und Abreisedatum auszuwählen. Bei der Buchung werden Sie aufgefordert, eine Kreditkarte anzugeben. Diese wird 24 Stunden vor Anreise mit dem zu zahlenden Betrag belastet, sodass eine Zahlung vor Ort im Hotel nicht mehr erforderlich ist. Weiterhin Vorsicht bei angeblichen Rechnungen der BG(3771) In den letzten RS-Aktuell hatten wir Sie auf Hinweis der KH Ulm vor gefälschten Schreiben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gewarnt. Derzeit sind die Betrüger wieder sehr aktiv und verschicken „letzte Zahlungsaufforderungen / Vollstreckungsbescheide“. Es soll ein höherer Betrag über ein Präventionsmodul an eine spanische IBAN gezahlt werden. Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Geschäftsführers werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Aktuelle Informationen zum Sachverhalt hat die DGUV nach wie vor hier veröffentlicht. Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen, solche Mitteilungen zu ignorieren und umgehend zu löschen. Bitte bleiben Sie wachsam! Warnung vor betrügerischen Mahnungen im Namen von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH(3772) Aus den Reihen ihrer Mitgliedsbetriebe wurde die KH Ulm darauf aufmerksam gemacht, dass aktuell Zahlungsaufforderungen per E-Mail kursieren, die vermeintlich von dem tatsächlich existierenden Unternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH versendet werden. Die Inkassoschreiben, die angeblich Forderungen von Amazon Deutschland S.a.r.l., Luxemburg geltend machen, sind gefälscht. Die Mails enthalten einen Anhang mit mehreren Schreiben: „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Vollstreckungstitel liegt vor (Anhang)“, „Titel zur Zwangsvollstreckung“ und eine Rechnung. In dieser werden Sie zur Zahlung eines Betrages aufgefordert. Die Überweisung soll auf ein italienisches Konto gehen. Zahlen Sie nicht! Die tatsächlich existierende Firma EOS warnt auf ihrem Serviceportal auf der Startseite vor diesen betrügerischen E-Mails: https://www.eos-serviceportal.de/ Jetzt bewerben: BVRS-Ausbildungspreis 2025!(3773) Der BVRS sucht wieder echte Ausbildungsheldinnen und -helden! Zum elften Mal vergeben wir unseren mit 500 Euro dotierten Ausbildungspreis – für außergewöhnliches Engagement in der Ausbildung junger Talente im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Wen suchen wir? Was zählt? Wer entscheidet? Und wie läuft die Bewerbung? Alle Infos zum Preis, die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular finden Sie hier: Jetzt mitmachen – oder jemanden vorschlagen! Ihr Firmenprofil in der Fachbetriebssuche von rollladen-sonnenschutz.de – mit Stellenbörse(3774) Haben Sie Ihr Firmenprofil im Rollladen- und Sonnenschutzportal aktualisiert? Falls nicht, dann empfehlen wir Ihnen sehr, Ihr Firmenprofil in der Fachbetriebssuche von www.rollladen-sonnenschutz.de mit wenigen Mausklicks zu überarbeiten. Eine werbewirksame Darstellung Ihres Unternehmens führt den Endkunden – oder über unsere Stellenbörse auch potenzielle Auszubildende und Mitarbeiter – direkt zu Ihnen. Sollten Sie Fragen zum Auftritt oder zur Aktualisierung Ihres Firmenprofils haben, so stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bitte wenden Sie sich an Claus Winter unter Telefon 0228 95210-16 oder per E-Mail an claus.winter@rs-fachverband.de. ES-SO Schulung bei Wilhelm Hachtel in Leinfelden-Echterdingen, drei ES-SO Trainer im BVRS(3775) Der BVRS hat jetzt drei ausgebildete Trainer für die ES-SO Schulungen des europäischen Branchenverbandes (Meinhard Berger, Peter Huber und Frank Wigger) und kann demnächst eigene Schulungen anbieten. Weitere Infos folgen. Schulung Einbruchschutz beim IFT(3776) Frank Wigger hat an der Schulung Einbruchschutz beim IFT u.a. mit Josef Moosreiner vom LKA Bayern teilgenommen. Zum Jahresende ist die Turnusmäßige Fortbildung des BVRS für die RS-Fachbetriebe vorgesehen. Nähere Infos folgen. Sitzung des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit(3777) Bei seiner Sitzung am 23. und 24. Juni in Bonn setzte sich der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit Ziele für das aktuelle Jahr. Besonders der R+S-Tag und die Studie des Ingenieurbüro Hauser wurden rege diskutiert. In der Studie werden die Auswirkungen des Klimawandels auf Gebäude in Deutschland dargestellt und wie moderner Sonnenschutz einen großen Beitrag leisten kann, dass Innenräume auch künftig noch erträgliche Temperaturen haben werden. Die Informationen aus der Studie werden nun für den Endverbraucher aufbereitet. Zum R+S-Tag wir es in den kommenden Wochen eine Umfrage geben. Wir freuen uns auf rege Teilnahme! RTG-Politik-Briefings für Mitgliedsbetriebe(3778) Wie über unsere verschiedenen Kanäle berichtet und bei unseren Veranstaltungen vorgestellt, ist der BVRS seit Jahresbeginn Kooperationspartner der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG. Wie in den vergangenen Jahren bietet die RTG vor der politischen Sommerpause und vor Weihnachten Online-Politik-Briefings für die Mitglieder der Verbände an. Diese beinhalten jeweils einen Impuls durch Thomas Drinkuth und Claudia Buggenhagen zur aktuellen politischen Lage, Perspektiven sowie Aktivitäten/Positionen der RTG. Außerdem gibt es ausreichend Zeit für Diskussion und Fragen. Die Teilnahme ist herzlich empfohlen. Die Briefings finden zu folgenden Terminen mit den genannten Einwahllinks statt: · 24. Juli, 16:00 – 17:00 Uhr https://us06web.zoom.us/j/88112999498 · 11. Dezember, 16.00 – 17:00 https://us06web.zoom.us/j/87905804120?pwd=K9ZV6WdzXXx1Ub1C8KUnYoBbc4bxtH.1 Neuer Schwung für die Bauwirtschaft(3779) Die Bauwirtschaft kann durchatmen. Die neue Bundesregierung hat entscheidende Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Vertrauen schaffen und den Sektor unterstützen. Trotz noch offener Punkte signalisieren erste Erfolge eine positive Entwicklung. Investitionen und Förderungen: Der „Investitionsbooster“ ermöglicht bis 2027 eine 30-prozentige Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Eine sinkende Körperschaftssteuer ab 2028 schafft zusätzliche Investitionsanreize. Auch der Haushaltsentwurf für 2025 setzt klare Akzente: · Sozialer Wohnungsbau: Rekordsumme von 23,5 Mrd. Euro bis 2029. · Städtebauförderung: Verdopplung der Mittel. · Sanierung und Energieeffizienz: Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auf 15 Mrd. Euro erhöht. Ergänzende Programme wie „Jung kauft alt“ und „Klimafreundlicher Neubau“ werden ebenfalls unterstützt, finanziert durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Diese Mittel sollen auch Kommunen zugutekommen – etwa für die Sanierung von Schulen und Krankenhäusern. Prozessvereinfachungen: Mit der Novelle des Baugesetzbuches schafft die Bundesregierung Erleichterungen für Kommunen bei der Ausweisung von Baugebieten. Das Ziel ist schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Praxis Recht zur Gewährleistungshaftung nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf(3780) Wird ein Handwerksbetrieb aufgegeben oder verkauft, sollten die Haftungsregeln für etwaige Gewährleistungsansprüche von Kunden bekannt sein. Das neue ZDH-Praxis Recht bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte. Verbrauchervertrag BVB – Haus & Grund, Fassung Mai 2025(3781) Der Musterverbrauchervertrag unseres Dachverbandes Bundesvereinigung Bauwirtschaft BVB und von Haus & Grund wurde überarbeitet und liegt nunmehr als „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ in der Fassung Mai 2025 vor. Insbesondere folgende Neuregelungen sind zu beachten: 1. Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträgen: a. Auch bei der Vereinbarung von Nachträgen – nicht bei der einseitigen Anordnung durch den Bauherrn – kann ein auf den Nachtrag bezogenes Widerrufsrecht bestehen. Diese Nachträge können dann selbständig widerrufen werden. b. Wenn der Bauherr ein vom Auftragnehmer im Vorfeld z. B. schriftlich unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt, besteht kein Widerrufsrecht. c. Bei einer Beauftragung seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese in aller Regel Verbraucherin und auch gerade dann, wenn der Auftrag vom WEG-Verwalter für die WEG erteilt wird. 2. Sicherheiten: Es erfolgte eine Klarstellung zur Sicherheitsstellung seitens des Auftraggebers für die vereinbarte Vergütung. 3. Zahlungen: Aufnahme der Kontoverbindung des Auftragnehmers für Zahlungen Den überarbeiteten Mustervertrag finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der BVB. ZDH-Umfrage zu den Zulieferern im Handwerk(3782) Unser Dachverband ZDH führt derzeit eine bundesweite Umfrage unter Handwerksbetrieben durch, die als Zulieferer für andere Gewerke, die Industrie oder öffentliche Einrichtungen tätig sind – etwa durch die Bereitstellung von Bauteilen oder spezialisierten Leistungen, Elektroinstallationen oder Sonderanfertigungen. Ziel der Umfrage ist es, ein besseres Verständnis für die aktuelle Situation, die Herausforderungen und die Zukunftsperspektiven von Zulieferbetrieben im Handwerk zu gewinnen. Hintergrund sind die zahlreichen aktuellen Belastungen – wie hohe Energiekosten, geopolitische Unsicherheiten, Fachkräftemangel und vielfältige technologische Veränderungen. Mit den Ergebnissen wollen wir gezielte Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe entwickeln und fundierte Empfehlungen an die Politik formulieren. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 10. August 2025 über den Link https://zdh-umfragen.de/zulieferer/ möglich. Was erwartet Sie? · Teil 1: Einblicke in Ihr Zuliefergeschäft und Ihre wichtigsten Abnehmer · Teil 2: Einschätzungen zu aktuellen Herausforderungen und Zukunftsaussichten · Teil 3: Ihre Erwartungen an Politik und Förderinstrumente Ihre Angaben werden ausschließlich anonymisiert verwendet. Die Ergebnisse werden nur zusammengefasst veröffentlicht und fließen in die weitere Arbeit des ZDH und der Handwerksorganisationen ein. UDH-Umfrage zu AU-Zeiten und flexibleren Arbeitszeiten(3783) Unseren Dachverband UDH erreichen über seine Mitgliedsverbände – aber auch über Betriebe direkt – vermehrt Hinweise und Forderungen nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere bei der telefonischen Krankschreibung. Mit einer Umfrage zu diesen Themen will der UDH seine politischen Forderungen mit Daten aus der betrieblichen Praxis untermauern. Bitte unterstützen Sie den UDH durch eine rege Teilnahme an der Umfrage. Die Frist zur Beantwortung endet am 15. August 2025. Umfrage: neue Impulse für eine moderne Ausbildungskultur?(3784) Wie kann die Berufsausbildung im Handwerk besser und zukunftsfähiger werden? Ausbildungsverantwortliche und Lehrlinge können sich an Studie der TU Dortmund beteiligen und Erfahrungen aus der Handwerkspraxis einbringen. Die Ausbildung von Lehrlingen ist der Königsweg der Fachkräftesicherung im Handwerk. Aber wie kann die Ausbildung noch besser, praxisnäher und zukunftsfähiger gestaltet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell eine wissenschaftliche Studie der Technischen Universität Dortmund. Ziel ist es, neue Impulse für eine moderne Ausbildungskultur zu gewinnen – auf Basis der Erfahrungen aus der Handwerkspraxis. Betriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende sind eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten und erfolgt vollständig anonym. Unter anderem gibt es Fragen zu betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Führungsverhalten, zu technologischer Offenheit und Fehlerkultur. Der Aufwand lohnt sich: Die Ergebnisse der Studie liefern nicht nur spannende Einblicke in die aktuelle Ausbildungspraxis, sondern auch konkrete, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen, wie die betriebliche Ausbildung gestärkt werden kann. Wer mitmacht, erhält ein Teilnahmezertifikat des TIE-Instituts und hat die Möglichkeit, sich im Rahmen eines virtuellen Austauschs mit anderen Betrieben zu vernetzen. Auch für Auszubildende bietet die Teilnahme einen Mehrwert – sie können ihre Erfahrungen einbringen und nehmen automatisch an einer Verlosung von 20 Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 Euro teil. Die Studie lebt von echter Praxiserfahrung. Jede Teilnahme hilft dabei, die Ausbildung im Handwerk zukunftsfest zu gestalten. Zusammengefasste Ausbildungsmarktkennzahlen für Juni 2025(3785) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Gesamthandwerk generierten Daten zeigen, dass zwischen Januar und Juni dieses Jahres insgesamt rund 64.600 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 3.100 Ausbildungsverträgen bzw. 5,0 Prozent. Die SIGNAL IDUNA GRUPPE – Kooperationspartner des BVRS – informiert: Gesunde Mitarbeiter, starkes Unternehmen: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)(3786) Betriebliche Krankenversicherung – ein Begriff, der nach Bürokratie klingt? Ganz im Gegenteil! Über das Arbeitgeber-Portal der SIGNAL IDUNA lässt sich die bKV leicht verwalten und ist ein wertvolles Instrument, dass auch Arbeitnehmern attraktive Vorteile bietet. Sie stärkt die Mitarbeiterbindung, fördert die Gesundheit und sorgt für eine bessere Work-Life-Balance. Zudem sind die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar. Das spart zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Arbeitnehmer, die den umfassenden Gesundheitsschutz einer bKV in Anspruch nehmen, profitieren wiederum von Leistungen, die weit über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, z.B. beim Zahnersatz oder bei Chefarztbehandlungen. Kurze Wartezeiten und einem schnelleren Zugang zu Spezialisten sind dabei nur einige der vielen Vorteile. Ein echter Mehrwert ist aber auch die Beitragsersparnis, da sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt oder gänzlich übernimmt. Das über eine bestehende bKV in der Produktlinie „+“ dann auch noch die Familienangehörigen mit abgesichert werden können, ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Ein echtes Highlight sind in dieser Produktlinie aber auch die kostenfreien Assistance-Leistungen, die Versicherten umfangreiche Gesundheitsservices rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr bieten. So kann mit dem Arzttermin-Service schnell und unkompliziert ein passender Arzttermin – auch bei Fachärzten gefunden werden. Die Videoberatung ermöglicht schnelle und professionelle medizinische Hilfe von zu Hause aus. Die Pflege-Assistance unterstützt schnell und zuverlässig bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen. Auch eine psychologische Erstberatung ist in den Assistance-Leistungen enthalten und die Reise- und Impfberatung begleitet bKV-Versicherte der SIGNAL IDUNA in der Reisezeit. Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den BVRS. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de. Mehr Kunden durch Social Media – Exklusives Webinar(3787) Die Nachfrage nach Neukunden und Kundenaufträgen nimmt wieder zu. Umso wichtiger ist es, auch die Generation zu erreichen, die ihre Dienstleister und Lieferanten über digitale Medien sucht. Mit einem professionellen Auftritt in den sozialen Medien sprechen Betriebe gezielt diese Zielgruppen an – und überlassen die Aufträge nicht dem Wettbewerb, der sich längst digital aufgestellt hat. Hierzu bietet Das-Handwerk-Digital.de ein kostenfreies Webinar an. Dort wird Schritt für Schritt gezeigt, wie die Betriebe über Plattformen wie Facebook, Instagram & Co. sichtbar werden, Vertrauen aufbauen und regelmäßig qualifizierte Anfragen erhalten – ohne ständig selbst posten zu müssen. Es ist bestimmt für alle Betriebe, die sich einen planbaren Umsatz wünschen und lukrative Aufträge gewinnen wollen. Die kostenfreie Anmeldung für Verbands- und Innungsmitglieder erfolgt unter: Registrierungslink zur Veranstaltung. Der Einwahllink wird nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt. EU-Kommission veröffentlicht Strategie zu Start-ups und Scale-ups(3788) Am 28. Mai hat die EU-Kommission ihre Strategie für Start-ups und Scale-ups vorgestellt. Ziel ist es, die Innovationslücke zur globalen Konkurrenz zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Strategie ist Teil der EU-Vereinfachungsagenda und soll Bürokratielasten um 25 Prozent für Unternehmen und 35 Prozent für KMU reduzieren. Geplant ist ein Europäisches Innovationsgesetz bis Anfang 2026, das eine einheitliche Definition für Start-ups und Scale-ups liefert sowie regulatorische Sandkästen ermöglicht. Ein sogenanntes 28. Regime soll zusätzlich zu nationalem Recht einheitliche europäische Rahmenbedingungen für Gründung, Wachstum und grenzüberschreitende Tätigkeit schaffen. Außerdem ist bis Ende 2025 eine digitale European Business Wallet zur Vereinfachung von Geschäftsprozessen vorgesehen. Zur besseren Finanzierung soll mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und privaten Investoren ein „Scaleup Europe Fund“ entstehen, um insbesondere Deep-Tech-Unternehmen zu unterstützen. Auch Business Angels sollen stärker eingebunden und staatliche Beihilfekriterien für wachstumsstarke Start-ups überarbeitet werden. Bis 2027 ist zudem ein Rahmen für IP-basierte Finanzierungen geplant. Die ‚Lab to Unicorn‘-Initiative soll Start-up-Zentren in Hochschulnetzwerken vernetzen. Öffentliche Auftragsvergabe soll stärker auf Start-ups zugeschnitten werden; eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist für Ende 2026 angekündigt. Die Initiative „Blauer Teppich“ soll Fachkräfte anziehen. Maßnahmen reichen von unternehmerischer Bildung über steuerliche Harmonisierung bis hin zur Ausweitung der Blauen Karte auf Start-up-Gründer und hochqualifizierte Selbständige. Auch der Zugang zu Infrastruktur und KI-Rechenzentren soll verbessert werden. Das geplante Innovationsgesetz soll zudem den Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen regeln. Bewertung Aufhebung der Verlinkungspflicht auf OS-Plattform ab 20. Juli 2025(3789) Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Verpflichtung für Webseitenbetreiber zur Verlinkung auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Sofern Handwerksbetriebe Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, muss bisher gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) auf der Unternehmenswebseite ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angegeben werden. Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die ODR-Verordnung gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/3228 am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform ab diesem Tag eingestellt. Bisher von der Verpflichtung betroffene Handwerksbetriebe müssen die Verlinkung ab diesem Tag nicht mehr angeben und sollten diese am 20. Juli 2025 von der Webseite entfernen, da ansonsten das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht. Bis zu diesem Tag muss die Verlinkung bestehen bleiben. Die weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind nicht von der Aufhebung betroffen und bestehen weiterhin. Sofern Handwerksbetriebe in der Vergangenheit wegen fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, gegenüber dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich zu erklären, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab 20. Juli 2025 entfällt und diese hilfsweise gekündigt wird. Anderenfalls wirkt die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger auch nach Aufhebung der gesetzlichen Pflicht weiter. EZB senkt Leitzinsen um 0,25 Prozent(3790) Ziel ist es, die Unternehmen zu weiteren Investitionen zu animieren und so die Wirtschaftsleistung zu steigern. Zuletzt waren die Leitzinsen Mitte April gesenkt worden. Die drei Leitzinsen werden zum 11. Juni jeweils um 25 Basispunkte gesenkt und liegen dann bei 2,00 Prozent (Einlagenfazilität), 2,15 Prozent (Hauptrefinanzierungssatz) und 2,40 Prozent (Spitzenrefinanzierungsfazilität). Als Begründung für die Zinssenkungen wird vor allem die sinkende Inflation genannt. Die EZB erwartet im Jahr 2025 eine Inflation von zwei Prozent, 2026 von 1,6 Prozent und im Jahr 2027 wieder zwei Prozent. Zugleich wird weiterhin ein geringes Wirtschaftswachstum erwartet (2025: 0,9 Prozent; 2026: 1,1 Prozent; 2027: 1,3 Prozent). Die EZB sieht weiter Unsicherheit aufgrund der geopolitischen Lage, die die Wachstumsaussichten weiter gefährden könnte. Sinkende Energiepreise, ein starker Euro und Zölle, die EU-Exporte schwächen und zusätzliche Importe würden das Angebot erhöhen und zu einem Rückgang der Inflation führen. Andererseits könnten gestörte Handelsketten zu Preiserhöhungen führen, genauso wie zusätzliche Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Am 24. Juli wird die EZB das nächste Mal über mögliche Zinsanpassungen entscheiden. EU-Kommission wertet nationale Energie- und Klimapläne aus(3791) Auf Grundlage der Pläne geht die Kommission davon aus, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 EU-weit um 54 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Dies läge sehr nahe am festgelegten Ziel, den Ausstoß um 55 Prozent zu verringern. Zugleich stellt die EU-Kommission in verschiedenen Bereichen Lücken fest. Das betrifft auch den von Deutschland vorgelegten Plan. So geht Deutschland davon aus, die nach der Lastenteilung erforderliche Treibhausgasminderung bis 2030 nicht zu erreichen. Auch bei den Vorgaben der Verordnung über Landnutzung und Landnutzungsänderung (LULUCF) bleibt Deutschland hinter den Zielen zurück. Zudem kritisiert die Kommission, dass Deutschland weiterhin Subventionen für fossil betriebene Fahrzeuge vorsieht und dass die Pläne zur Klimaanpassung lückenhaft sind. Europaweit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass das 45-Prozent-Ausbauziel für erneuerbare Energien mit den vorliegenden Ambitionen der Mitgliedstaaten nicht zu erreichen ist. Mit weiteren Maßnahmen wie dem für Ende 2025 angekündigten “Grids Package” soll das geplante Ausbauziel doch noch erreicht werden. Quintessenz für Betriebe des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks: Runder Geburtstag(3792) Am 31. Juli vollendet Reinhard Felser, früherer Obermeister der Innung Südbayern und Vizepräsident des BVRS a.D., sein 80. Lebensjahr. Herzliche Glückwünsche nach München! |
(3751) Über die Thematik des Betrugs mit gefälschten Rechnungen der Berufsgenossenschaft hatten wir auf Hinweis der Kreishandwerkerschaft Ulm bereits berichtet. Von auf einem aufmerksamen Mitgliedsbetrieb hat diese aktuell wieder einen solchen Betrugsversuch gemeldet bekommen. Per E-Mail wird über eine angebliche verpflichtende Teilnahme am neuen digitalen Präventionsmodul der DGUV informiert. Im Anhang befindet sich ein Informationsschreiben mit entsprechender Rechnung.
Die Betrüger gehen äußerst professionell vor. In der E-Mail angegebene Homepage „bgn-rechnungen.de“ wird direkt auf die tatsächliche Seite der Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Über die angegebene Telefonnummer gelangt man immer an ein Callcenter, das sich als angebliche Genossenschaft ausgibt. Die Unterlagen sind jedoch gefälscht. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Berufsgenossenschaft.
(3752) Transfercoup für die Haupttagung! Vize-Weltmeister, Europameister und Werder Bremen Legende ist er schon. Nun wird Marco Bode auch noch Gast-Redner auf der 63. Haupttagung des BVRS, die vom 10. bis 12. Oktober 2025 in Bremen stattfinden wird. Im Anschluss an seinen Vortrag am Freitagnachmittag, steht der Gentleman des deutschen Fußballs für Autogramme und sicherlich auch für ein kurzes, persönliches Gespräch zur Verfügung. Über die Ablösemodalitäten wurde Stillschweigen vereinbart.
(3753) Mit über 1.250 Teilnehmern waren die diesjährigen Bonner Wirtschaftsgespräche ein starkes Zeichen für den Stellenwert von Vernetzung, Standortpolitik und wirtschaftlichem Austausch in der Region. Auch der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz war vertreten und hat wertvolle Impulse aus unserer Branche eingebracht. Gerade in Zeiten des Wandels ist der Schulterschluss von Mittelstand, Politik und Wissenschaft wichtiger denn je. Für den BVRS sind Veranstaltungen wie diese eine großartige Gelegenheit, Themen wie Fachkräftesicherung, Digitalisierung im Handwerk und unternehmerische Rahmenbedingungen in den öffentlichen Diskurs einzubringen und auf die Leistungsfähigkeit unsere Branche aufmerksam zu machen.
(3754) Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Ausgabedatum 2025-07 die DIN EN 12046-2 Bedienkräfte – Prüfverfahren – Teil 2: Türen; Deutsche Fassung EN 12046-2:2025 unter Mitarbeit des BVRS e.V. erschienen ist.
Dieses Dokument kann bei der DIN Media GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin), http://www.dinmedia.de bezogen werden.
(3755) Die IVRSA hat Kurzfilme zur IBH4 Studie als Shorts auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht. Die Studie des renommierten Ingenieurbüros Hauser (IBH) zeigt, wie intelligente Sonnenschutzlösungen Energiekosten und CO2-Emissionen senken und gleichzeitig den Wohnkomfort steigern können.
Interessante Fakten aus der Studie:
Die Kurzfilme sind auf dem YouTube-Kanal des IVRSA als Shorts verfügbar. Für individuelle Anfragen zur Auflösung oder Personalisierung kann man die IVRSA direkt kontaktieren.
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Die Klimaanlage – YouTube
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Die Lösungen – YouTube
IVRSA – Kurzfilm zur IBH4 Studie – Gebäudehülle – YouTube
Weitere Infos könne unter: office@itrs-ev.com erbeten werden.
(3756) Ansprüche auf Elternzeit und auf Eltern-Teilzeit nach BEEG können künftig von den Beschäftigten in Textform geltend gemacht werden. Das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Ebenso kann der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit oder deren Verteilung künftig mit Begründung in Textform ablehnen. Die Anwendbarkeit der neuen Textform gilt indes nur für Geburten oder Adoptionen ab dem 1. Mai 2025. Für die Elternzeit für ältere Kinder bleibt es bei der strengeren Schriftform. Auch für die arbeitgeberseitige Ablehnung der verhältnismäßig selten ausgeübten vorzeitigen Rückkehroption wurde das Schriftformerfordernis beibehalten (§ 16 Abs. 3 S. 2 BEEG). Im Übrigen muss die Elternzeit nach wie vor formlos bestätigt werden.
Die unterschiedlichen Formvorschriften je nach Geburtstermin des Kindes verkomplizieren das Verfahren leider unnötig.
(3757) Mit dieser Kernaussage in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2025 (AZ 2 AZR 68/24) hat das Bundesarbeitsgericht für eine Überraschung gesorgt. Zwar hatte die Arbeitgeberin den Fehler gemacht, auf der Poststelle nicht den Empfänger des Schreibens im Einlieferungsbeleg notieren zu lassen. Die Forderung nach einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs als Zugangsnachweis ist aber schon beachtlich. Dies gilt umso mehr, als dass der Zusteller nur noch scannt und das vom Gericht beschriebene Verfahren zum Aufkleben des Labels in der Zustellung zunehmend nicht mehr zur Anwendung kommt.
Arbeitgebern ist dringend zu raten, in jedem Fall in der Poststelle den Empfänger auf dem Einlieferungsbeleg notieren zu lassen. Außerdem wird empfohlen, sich im Online-Portal von DHL als Geschäftskunde registrieren zu lassen. Dann besteht die Möglichkeit, bis zu 15 Monate nach Einlieferung einen Auslieferungsbeleg anzufordern.
Alternativ kann direkt eine Zustellung im Rahmen eines Postzustellungsauftrags (PAZ, gelber Briefumschlag) gewählt werden. Diese Möglichkeit haben neben Behörden und Gerichten auch Geschäftskunden, sie müssen allerdings einen Gerichtsvollzieher dazwischenschalten. Dies birgt das Risiko der verspäteten Zustellung.
Es kann auch ein Dritter, z. B. ein Mitarbeiter, als Bote eine Zustellung vornehmen.
(3758) Ab 28. Juni 2025 müssen bestimmte Websites barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, was bedeutet, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden müssen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die über eine Website elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Dazu gehören z. B. Onlineshops, Websites zur Buchung von Dienstleistungen, Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.
Wer ist nicht betroffen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro. Auch reine Präsentationsseiten wie z. B. Blogs sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie nicht zu einem Onlineshop gehören.
Was droht bei Nichteinhaltung und wie kann ich vorbeugen?
Das BFSG sieht bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen klare Sanktionen vor. Unternehmen, welche die Vorgaben nicht einhalten, müssen mit behördlichen Anforderungen zur Nachbesserung rechnen. Ferner drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EURO sowie Abmahnungen, zum Beispiel durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen.
Welche Anforderungen gibt es?
Die Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen wie z. B. bei Online-Shops sind umfangreich. Nachfolgend einige Beispiele:
Die Informationen müssen in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, d.h. neben Schrift zum Beispiel über eine Vorlesefunktion verfügen und gut auffindbar sein (Navigation). Letztere muss beispielsweise auch über die Tastatur möglich sein. Multimediale Inhalte (Fotos, Videos etc.) müssen mit Untertitel und Alt-Tag versehen werden.
Die Texte müssen gut lesbar sein (Schriftgröße und Kontrast).
Die Anforderungen für einzelne Dienstleistungen und Produkte finden Sie in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (insb. §12).
(3759) Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Verpflichtung für Webseitenbetreiber zur Verlinkung auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Sofern Handwerksbetriebe Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, muss bisher gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) auf der Unternehmenswebseite ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angegeben werden. Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die ODR-Verordnung gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/3228 am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform ab diesem Tag eingestellt. Bisher von der Verpflichtung betroffene Handwerksbetriebe müssen die Verlinkung ab diesem Tag nicht mehr angeben und sollten diese am 20. Juli 2025 von der Webseite entfernen, da ansonsten das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht. Bis zu diesem Tag muss die Verlinkung bestehen bleiben. Die weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind nicht von der Aufhebung betroffen und bestehen weiterhin.
Sofern Handwerksbetriebe in der Vergangenheit wegen fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, gegenüber dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich zu erklären, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab 20. Juli 2025 entfällt und diese hilfsweise gekündigt wird. Anderenfalls wirkt die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger auch nach Aufhebung der gesetzlichen Pflicht weiter.
(3760) Wie wir schon berichteten, sind gefälschte Meisterbriefe im Umlauf und tauchen immer häufiger auf. Doch dem wird jetzt ein digitaler Riegel vorgeschoben: Die kostenfreie App „Zeugnischeck“ ermöglicht eine schnelle und einfache Echtheitsprüfung von Meisterurkunden. Entwickelt von Kammern für Kammern, Betriebe und Privatpersonen, hilft sie dabei, Schein-Meister zu entlarven. Der Datenbestand werde kontinuierlich von den teilnehmenden Handwerkskammern erweitert. Ein echter Gewinn für die Integrität im Handwerk.
Weitere Infos sowie die App erhalten Sie bei der Deutschen Handwerkszeitung.
(3761) Unser Dachverband Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat den BVB-Praxisleitfaden „Asbest auf Baustellen“ für Mitglieder veröffentlicht.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung und die neue LAGA-Vollzugshilfe M 23 bringen wichtige Änderungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden und bei der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Der Leitfaden soll dabei unterstützen, die neuen rechtlichen Anforderungen im Betrieb zu erfüllen, bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigt praxistaugliche Lösungswege – ergänzt um Checklisten – auf.
Die Kapitel im Überblick:
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bei Hauptgeschäftsführer Ingo Plück unter hgf@rs-fachverband.de.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch unter www.zdb.de/publikationen/weitere-publikationen
(3762) Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz wurden auch einzelne Vorschriften, die den Berufsausbildungsvertrag betreffen, angepasst. Aus diesem Grund nahm der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in seiner Sitzung vom 26. März eine Anpassung der Empfehlung Nr. 115 zum Ausbildungsvertragsmuster vor. Die aktualisierte Empfehlung wurde am 29. April 2025 im Bundesanzeiger Nr. 115 veröffentlicht.
Folgende wesentlichen Änderungen wurden aufgenommen:
Auch die Erläuterungen zum Vertragsmuster (Merkblatt) wurden z. T. aktualisiert. So wurde insbesondere die Erläuterung zur Mindestausbildungsvergütung (zu § 6) gekürzt, da die Passage zur Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2023 zeitlich überholt war.
Die Handwerkskammern sind vom ZDH mit Rundschreiben vom 21. Mai gebeten worden, die notwendigen Anpassungen in ihren Online-Lehrverträgen und ggf. auch in Printvarianten mit Ihren (IT-)-Dienstleistern zeitnah entsprechend der Empfehlung vorzunehmen.
(3763) Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) betreibt seit vielen Jahren das Beratungsnetzwerk Queraufstieg und bietet darüber u. a. Unternehmen und Beratungsstellen die Möglichkeit, sich als Ansprechpartner für jene Studienzweifler oder Studienabbrecher zu präsentieren, die als Alternative zum Studium ggfs. eine Berufsausbildung in Betracht ziehen.
In Rahmen dieses Projekts möchte das f-bb nun eine bundesweite Online-Befragung von ausbildenden Unternehmen durchführen, um herauszufinden, welche Rolle die Gruppe der Studienabbrecher bei der Nachwuchsgewinnung der Unternehmen spielt. Dabei will das f-bb Erkenntnisse dazu gewinnen, wie Betriebe Studienabbrecher ansprechen, in ihr Betriebspersonal integrieren und welche Potenziale und Herausforderungen sie im Umgang mit ihnen sehen. Daraus sollen für das Beratungsnetzwerk Empfehlungen abgeleitet werden, wie Unternehmen zukünftig noch besser diese Zielgruppe gewinnen können.
An die Online-Befragung soll sich eine qualitative Befragung von Unternehmen, Auszubildenden und Lehrkräften an beruflichen Schulen anschließen, an der Unternehmen, die den Online-Fragebogen beantwortet haben, optional ebenfalls teilnehmen können.
An der Befragung kann online bis zum 15. Juli 2025 teilgenommen werden. Laut f-bb nimmt die Beantwortung der Fragen ca. 20 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist optional und nur dann notwendig, wenn sich Betriebe anschließend für ausführlichere, persönliche Interviews im Rahmen der qualitativen Befragung zur Verfügung stellen wollen.
(3764) Die aus den Meldungen aller Handwerkskammern zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Gesamthandwerk generierten Daten zeigen, dass von Januar bis Mai dieses Jahres insgesamt rund 48.900 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen erfasst wurden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 3.800 Ausbildungsverträgen bzw. 8,4 Prozent.
Die Daten für die neu eingetragenen Ausbildungsverträge stimmen weiterhin optimistisch. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai jedoch noch stark in Bewegung. Die kommenden Monate müssen zeigen, ob sich die positive Tendenz verfestigt.
(3765) Die Praktikumswochen bieten Schülern eine einmalige Gelegenheit, Berufe und Betriebe hautnah kennenzulernen – und das gleich im täglichen Wechsel! In über 200 Regionen deutschlandweit können junge Menschen an mehreren Tagen in den Ferien oder während schulischer Projektwochen unterschiedliche Unternehmen und Berufsfelder entdecken.
Das Besondere: Jeder Tag ein neues Praktikum, jeder Tag eine neue Erfahrung. So gelingt der erste Einblick in die Arbeitswelt praxisnah, abwechslungsreich und ohne lange Verpflichtungen – ideal zur beruflichen Orientierung.
Jetzt Region auswählen und direkt anmelden: www.praktikumswoche.de
(3766) Social Media sind die Nachrichtenquelle Nummer 1 der Generation Z (Jahrgänge 1997 – 2012). Für mehr als 80 Prozent der Generation U30 gehört die Nutzung sozialer Netzwerke zum Alltag dazu. Allerdings googelt die Generation Z kaum mehr, sie sucht News stattdessen bevorzugt über TikTok. Darauf sollten sich Unternehmen einstellen, die Azubis für sich gewinnen wollen.
Gemäß einer gemeinsamen Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln bewerben Unternehmen ihre Ausbildungsplätze nicht immer dort, wo junge Menschen danach suchen. YouTube wird von vielen Unternehmen stark vernachlässigt. Doch fast die Hälfte der Jugendlichen sucht dort nach Ausbildungsstellen. Aber noch nicht einmal jedes fünfte Unternehmen bespielt diesen Kanal. Ähnliche Differenzen zeigen sich in Bezug auf WhatsApp, TikTok und Snapchat. Rund 30 Prozent der Jugendlichen suchen nach Ausbildungsplätzen auf TikTok, dagegen werben dort nur etwa 3,6 Prozent der Firmen.
Facebook hingegen wird nur noch von jedem vierten Jugendlichen, aber von über 70 Prozent der Unternehmen genutzt.
(3767) Seit 2019 ist die Ampere AG Rahmenvertragspartnerin des BVRS. Schon oft haben wir daher in verschiedenster Weise über die Kosteneinsparmöglichkeiten für Mitgliedsbetriebe informiert. Was Ampere leistet und wie die Einsparungen ermöglicht werden erklärt Ampere anschaulich mit diesem Imagevideo.
(3768) Unter www.nachhaltiges-handwerk.de finden Handwerksbetriebe seit Mitte Mai alles rund um nachhaltiges Wirtschaften: von Praxisbeispielen über interaktive Web-Trainings bis hin zum freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht. Highlight ist der direkte Zugang zum neuen Online-Tool Zukunfts-Kompass Handwerk zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, das speziell für Handwerksbetriebe entwickelt wird und schon bald kostenlos zur Verfügung steht.
(3769) Bis zum 31. Oktober 2025 können wieder Bewerbungen für den Seifriz-Preis 2026 eingereicht werden. Neben Preisgeldern von insgesamt bis zu 25.000 Euro erwarten die Preisträger die Einladung zur Teilnahme am Branchenevent „Zukunft Handwerk, im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse (IHM) vom 04. bis 05. März 2026 in München, sowie ein Porträt im „handwerk magazin“.
Handwerksunternehmen und mit ihnen kooperierende Wissenschaftseinrichtungen sind eingeladen, zukunftsweisende Projekte einzureichen. Dabei stehen nicht nur technische Innovationen im Vordergrund. Es können auch innovative Geschäftsmodelle, wegweisende Strategien, effiziente Organisationsstrukturen prämiert werden. Für nachhaltige Innovationen gibt es einen Sonderpreis.
Die Kriterien, die der Auswahl der Projekte zugrunde gelegt werden, sind.
Bewerbungen für den Seifriz-Transferpreis „Handwerk + Wissenschaft“ 2026 können unter www.seifriz-preis.de eingereicht werden. Dort sind auch alle Informationen rund um den Preis zu finden.
(3733) Bei der nächsten Delegiertenversammlung am 9. Oktober 2025 in Bremen steht die Neuwahl des Präsidiums an. Unsere Satzung sieht für Kandidaturen keinerlei Fristen vor; theoretisch können diese auch noch unmittelbar in der Versammlung erfolgen. Wir planen jedoch, in der Doppelausgabe Juli/August von R+S möglichst alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Präsidium der Amtszeit 2025 bis 2029 ausführlich vorzustellen. Insofern bitten wir, dass Kandidaturabsichten für das Präsidium der Geschäftsstelle unter hgf@rs-fachverband.de bis Anfang Juni mitgeteilt werden.
(3734) Ebenfalls in Bremen werden die Fachausschüsse des BVRS turnusgemäß neu besetzt. Auch hier freuen wir uns über ein möglichst großes Interesse an einer aktiven Mitwirkung. Konkret geht es um folgende Ausschüsse:
Wenn Sie Interesse daran haben, in einem der genannten Gremien mitzuarbeiten, bitten wir um Nachricht an die Geschäftsstelle (hgf@rs-fachverband.de).
(3735) Auf Einladung von elero/Nice fand die Jungunternehmertagung vom 7.-10. Mai in Oderzo in der Region Venetien statt. Spannende Vorträge und das Ideensammeln für die Haupttagung 2026 standen dabei im Mittelpunkt. Unter anderem beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit, wie lokales Onlinemarketing gelingen kann, ein weiterer Vortrag beleuchtete die verschiedenen Funkstandards in der Hausautomation und die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Systeme.
Zeit zum Austauschen und Netzwerken war aber genauso eingeplant wie ein tolles Rahmenprogramm. In Treviso mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Stadt-Rallye „Operation Mindfall“ lösen und die Menschheit retten – zum Glück hat das geklappt. Ein weiterer Programmpunkt war eine Schifffahrt rund um Venedig mit anschließender Besichtigung der Lagunenstadt.
Ein herzliches Dankeschön geht an das Orga-Team der Jungunternehmertagung und ganz besonders an Davide Campagnari, Geschäftsführer und Jessica Hanninger, Marketing und Online Kommunikation, bei der elero GmbH für die außerordentliche Unterstützung der Tagung.
(3736) Wir möchten Sie auf aktuelle Warnmeldungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam machen. Seit Ende April werden gefälschte Schreiben mit dem Absender „DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ versendet. Der Betreff lautet beispielsweise: „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“. Diese Schreiben sind Fälschungen.
Die Dokumente wurden mit hoher krimineller Energie erstellt. Sowohl das Anschreiben als auch die beigefügte Rechnung enthalten eine angebliche Telefonnummer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Anrufe unter dieser Nummer werden offenbar an ein Call-Center im Ausland weitergeleitet – ein weiterer Hinweis auf die professionelle Täuschung. Auch die angegebene E-Mail-Adresse ist gefälscht. Die Domain „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ leitet täuschend echt auf die offizielle Webseite der BGN weiter.
Mittlerweile kommen unterschiedliche Domain-Namen zum Einsatz, auf die die BGN bereits reagiert hat. Seit dem 9. April erhalten nicht nur Unternehmen aus dem Gastgewerbe, sondern auch aus anderen Branchen solche Schreiben. Der Betreff kann dabei variieren, etwa:
Bereits zuvor wurden gefälschte Schreiben per Post und E-Mail an BGN-Mitgliedsunternehmen verschickt. Betreffzeilen lauteten beispielsweise:
In einigen Fällen ist den Schreiben eine gefälschte Rechnung beigefügt – neuerdings ergänzt um eine angebliche „Augenspülstation nach DIN-Norm“.
Wichtiger Hinweis:
Bitte leisten Sie keine Zahlungen auf derartige Forderungen. Wenden Sie sich bei Zweifeln an der Echtheit eines Schreibens oder einer E-Mail an die Präventionshotline der BGN unter Tel. 0621 / 4456-3517.
(3737) Aus dem Kreis ihrer Mitgliedsbetriebe wurde die KH Ulm darüber informiert, dass derzeit betrügerische E-Mails im Umlauf sind, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. In diesen E-Mails werden Empfängerinnen und Empfänger unter dem Vorwand einer angeblichen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2023 kontaktiert.
Die E-Mails erwecken den Eindruck, offiziell und dringend zu sein. Teilweise enthalten sie sogar Rechnungen mit Zahlungsaufforderungen oder Links zu vermeintlichen Formularen bzw. Anhängen, die angeblich zur Übermittlung Ihrer Steuerdaten erforderlich seien.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei diesen E-Mails eindeutig um einen Betrugsversuch! Öffnen Sie keinesfalls die enthaltenen Links oder Dateianhänge und überweisen Sie auf keinen Fall Geldbeträge auf angegebene Konten.
Die Täter versuchen gezielt, an Ihre sensiblen Daten zu gelangen oder Schadsoftware auf Ihren Systemen zu installieren. Das Bundeszentralamt für Steuern versendet in der Regel keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail und fordert auch nicht zur Übermittlung von Daten über externe Links auf.
Wenn Sie eine derartige Nachricht erhalten haben, empfiehlt die KH Ulm :
(3738) Nachhaltigkeit wird auch im Handwerk zunehmend zum Erfolgsfaktor – ob bei Energieeffizienz, Materialeinsatz oder Kundenanforderungen. Jetzt ist das Nachhaltigkeitsportal des Handwerks online.
Was bietet das Portal?
Der Zukunfts-Kompass hilft dabei, unsere nachhaltigen Maßnahmen sichtbar und nachvollziehbar zu machen – auch für Kunden und Auftraggeber, die zunehmend Wert auf Umweltverantwortung legen.
Ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – umgesetzt von ZWH und ZDH.
👉 Jetzt reinschauen: www.nachhaltigkeit-handwerk.de
(3739) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet wieder neue Aktionsmodelle. Einfach die Seite www.carfleet24.de aufrufen und das Passwort „rs-fachverband“ eingeben.
(3740) Jetzt bewerben! Sie bilden mit Herz, System und Weitblick aus? Dann zeigen Sie, wie gute Ausbildung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk funktioniert – und bewerben Sie sich jetzt für den Ausbildungspreis 2025 des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e. V.
Ausgezeichnet werden Betriebe, die junge Menschen engagiert begleiten, innovative Ausbildungskonzepte umsetzen oder mit gezielter Förderung und einem wertschätzenden Miteinander überzeugen. Ob kleines Familienunternehmen oder mittelständischer Betrieb – entscheidend ist das persönliche Engagement.
Einsendeschluss ist der 31. August 2025
Die Preisverleihung findet im Oktober 2025 auf der Haupttagung des Bundesverbands in Bremen statt.
Jetzt teilnehmen und Ausbildungsqualität sichtbar machen:
👉 zum Ausbildungspreis
(3741) Machen Sie Ihre Besten sichtbar – bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk 2025!
Sie haben in Ihrem Betrieb junge Talente, die in ihrer Ausbildung Herausragendes geleistet haben? Dann geben Sie ihnen die Chance, ihr Können auf Bundesebene unter Beweis zu stellen!
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk 2025 sucht wieder die besten Nachwuchshandwerkerinnen und -handwerker – auch im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk.
Motivieren Sie Ihre Gesellen zur Teilnahme – als Zeichen der Anerkennung und als Karrieresprungbrett.
📆 Jetzt informieren und bewerben: Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills | ZDH
(3742) Der „Sommer der Berufsausbildung 2025“ der Allianz für Aus- und Weiterbildung ist am 5. Mai 2025 mit einer konzertierten Öffentlichkeitsarbeit der Allianzpartner gestartet. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung führen auch im Jahr 2025 einen „Sommer der Berufsausbildung“ von Mai bis Oktober durch. Das bestehende Motto #AusbildungSTARTEN und die dazugehörige Wort-Bild-Marke werden beibehalten. Der „Sommer der Berufsausbildung“ wird sich auch im Jahr 2025 an den folgenden Schwerpunktthemen orientieren:
Der „Sommer der Berufsausbildung“ ist einmal mehr eine hervorragende Chance, um regionale Veranstaltungen, mit denen Jugendliche angesprochen und für eine berufliche Ausbildung gewonnen werden sollen, mit den Aktivitäten auf der Bundesebene zu vernetzen. Es ist damit auch ein Angebot, regionalen Maßnahmen eine besondere Aufmerksamkeit zu verleihen.
(3743) Die neue Bundesregierung plant deutliche Entlastung für Strom- und Gaskunden. Sie plant konkrete Schritte zur Senkung der Energiekosten, sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche Verbraucher. In Summe soll der Strompreis dauerhaft um ca. 5 Cent/kWh über zwei Maßnahmen sinken. Die Stromsteuer sinkt drastisch – von 2,05 auf 0,10 Cent/kWh. Ein zentrales Vorhaben ist die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Für Haushalte und Gewerbekunden bedeutet das konkret: Die Steuer soll von derzeit 2,05 Cent/kWh auf nur noch 0,10 Cent/kWh sinken. Damit wird die Stromsteuer deutlich reduziert. Ein Schritt, der sich direkt auf die Stromrechnung auswirkt.
(3744) Am 29. Juni 2025 treten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft. Diese Vorschriften setzen die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) um. Durch die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen soll die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Wirtschaftsleben gestärkt werden.
Ziel der neuen Regelungen ist es, unter anderem bestimmte Online-Angebote barrierefrei zu gestalten, so dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen des Sehens, des Hörens, der Motorik oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind und ohne Erschwernis genutzt werden können. Schwerpunkt der Vorschriften sind Vorgaben für Hersteller zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte, wie etwa Selbstbedienungsterminals, Smartphones oder Notebooks.
Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus Betreiber von Webseiten zur barrierefreien Gestaltung des Webauftritts, sofern darauf B2C-E-Commerce-Angebote, beispielsweise B2C-Online-Shops oder Buchungen von B2C-Handwerksleistungen, dargestellt werden. Firmenwebseiten von Handwerksbetrieben sind somit grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Vorschriften betroffen, sofern der Webauftritt solche Angebote umfasst. „Kleinstunternehmen“ sind vom Anwendungsbereich der neuen Vorschriften ausgenommen. Betroffene Handwerksbetriebe, die nicht unter die gesetzliche Definition des Kleinstunternehmens fallen, bei denen die Einhaltung der neuen Anforderungen jedoch zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, sind ebenfalls ausgenommen.
Um eine Webseite gemäß den Vorgaben des BFSG und der BFSGV barrierefrei zu gestalten, müssen die Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 beachtet werden, welche auf den internationalen Standard „Web Content Accessibility Guide-lines“ (WCAG) verweist.
Barrierefreiheit Webseiten: FAQ und Praxishinweise | ZDH
(3745) Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat am 14. April formal dem Vorschlag zur Verschiebung der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) zugestimmt (sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie). Damit ist nun klar, dass CSRD-Berichterstattung um zwei Jahre und CS3D-Sorgfaltspflichten um ein Jahr verschoben werden. Die CSRD-Verschiebung gilt für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die erstmals im Jahr 2028 berichtspflichtig sind, sowie für börsennotierte KMU, die ein weiteres Jahr später berichten müssen. Bei CS3D gilt die Verschiebung für die erste Phase der Anwendung (d.h. für die größten Unternehmen).
Nächste Schritte:
Der Rechtsakt ist am 16. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in ihr nationales Recht umsetzen.
Parallel laufen die Arbeiten zu dem Vorschlag mit inhaltlichen Änderungen bei CSRD, CS3D, Taxonomie und CBAM weiter, die ebenfalls als Teil des „Omnibus I“-Pakets vorgeschlagen wurden. Mit einem Abschluss des Verfahrens kann frühestens Ende des Jahres gerechnet werden.
(3746) CDU, CSU und SPD haben im April dieses Jahres ihre Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und eine Vereinbarung vorgelegt. Der ZDH hat den Koalitionsvertrag unter handwerkspolitischen Gesichtspunkten ausgewertet. Die Bewertung erfolgt entlang der strategischen Leitthemen, die das Handwerk in seinem Wahlcheck „25 für 25“ festgelegt hat. Aus der Darstellung wird für jeden Wahlcheck ersichtlich, wo handwerkspolitische Fortschritte erzielt wurden – und wo noch Handlungsbedarf besteht. Zum Koalitionscheck
(3747) Der neueste Jahresbericht der EU-Kommission zur Wettbewerbspolitik vom 25. April 2025 hebt insbesondere die Rolle der Wettbewerbspolitik für eine florierende europäische Wirtschaft und einen funktionierenden Binnenmarkt hervor.
Der Bericht enthält außerdem die wichtigsten Gesetzesinitiativen und politischen Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik sowie eine Auswahl wichtiger Durchsetzungsmaßnahmen.
Vor allem staatliche Beihilfemaßnahmen sowie das Gesetz über digitale Märkte (DMA) und die Verordnung über ausländische Subventionen wurden als Instrumente genutzt, um die industriepolitischen Ziele im Einklang mit den politischen Prioritäten der Kommission (d.h. Wettbewerbsfähigkeit und digitaler sowie grüner Wandel) zu unterstützen.
Ein weiterer Fokus des Berichts ist die Vereinfachung der Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission hat dazu die Wettbewerbsverordnungen, Leitlinien und Bekanntmachungen weiter überprüft, um sie einfacher und klarer zu gestalten.
Jahresberichte – Europäische Kommission
(3748) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge auf seiner Website veröffentlicht.
Ausweislich des Verzeichnisses sind von den aktuell rund 88.000 als gültig in das Tarifregister des BMAS eingetragenen Tarifverträgen zurzeit 221 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt.
Mit dem Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gibt das BMAS Auskunft über die nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sowie die nach §§ 7, 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf Grundlage eines Tarifvertrags ergangenen Rechts-verordnungen. Es führt dabei alle für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in ihrer derzeit gültigen Fassung auf. Das Verzeichnis des BMAS ist hier abrufbar.
(3749) Die Europäische Kommission hat am 5. März 2025 als Schlüsselinitiative der ersten 100 Tage ihre Mitteilung zur „Union der Kompetenzen“ vorgelegt. Ergänzt wird diese durch einen Aktionsplan für Grundfertigkeiten und einen Strategieplan für MINT-Bildung sowie Datenblätter zur Qualifikationsentwicklung, Arbeitskräfte und Qualifikationsdefizite für alle 27 Mitgliedstaaten. Zudem wurde eine Website der Union of Skills eingerichtet.
Ziel der Union der Kompetenzen ist es, die Entwicklung des Humankapitals der EU zu unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Von Schulkindern bis zu Menschen im Ruhestand sollen Menschen in ganz Europa mit den Fähigkeiten unterstützt werden, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein. Die Union soll auch die Übertragbarkeit von Fähigkeiten durch den freien Verkehr von Wissen und Innovation fördern. Aus Handwerkssicht sind die folgenden Zielsetzungen von Bedeutung:
(3750) Der Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ ist ein Projekt der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“. Die vor dem Hintergrund der migrationspolitischen Debatte in Deutschland zu begrüßende Zielsetzung des Wettbewerbs ist es, Initiativen für die Integration insbesondere von internationalen Fach- und Arbeitskräften in Deutschland zu identifizieren und zu würdigen. Daneben können auch Initiativen zur Ausbildung oder Beschäftigung geflüchteter Menschen benannt werden. Gesucht werden Best-Practice-Beispiele, die aktiv dazu beitragen, dass sich internationale Fach- und Arbeitskräfte und Geflüchtete beruflich erfolgreich in Deutschland integrieren.
Der Wettbewerb wird von BDI, Bertelsmann Stiftung und Stiftung Mercator finanziert und von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ durchgeführt. Weitere Partner des Wettbewerbs sind BDA und ZDH, Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), Landkreistag und Deutschlandstiftung Integration.
Gesucht werden Best-Practice-Beispiele in folgenden fünf Kategorien bzw. Handlungsfeldern:
Bewerben können sich u.a. Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die aktiv dazu beitragen, dass internationale Fach- und Arbeitskräfte und Geflüchtete beruflich erfolgreich in Deutschland bleiben. Alle Beiträge müssen einen konkreten Bezug zur Integration in den Arbeitsmarkt aufweisen.
Das Handwerk versteht sich seit jeher als Motor der Integration ausländischer Beschäftigter. Deswegen wäre es sehr zu begrüßen, wenn zahlreiche Bewerbungen aus dem Handwerk eingehen würden. Die Bewerbungen können hier online eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025.
Eine mit Expertinnen und Experten besetzte Jury wählt die besten Beiträge aus. Sie werden in einer Auszeichnungsveranstaltung am 13. November 2025 prämiert.
(3724) Nach einem schwierigen Vorjahr mit Umsatz- und Beschäftigungsrückgängen zeigt das 1. Quartal 2025 erste Stabilisierungstendenzen im R+S-Handwerk. Der Geschäftsklimaindex stieg auf 94 Punkte, die Auslastung lag bei 84 %. 56 % der Betriebe meldeten zumindest stabile Umsätze. Für das 2. Quartal erwarten 78 % der Betriebe eine zumindest befriedigende Geschäftslage, 34 % davon eine Verbesserung. Auch die Umsatzprognosen fallen positiver aus: 32 % der Betriebe rechnen mit einem Anstieg. Die Investitionsbereitschaft zieht leicht an – 48 % planen Neuanschaffungen. Steigende Kosten durch Löhne, Materialien und globale Unsicherheiten bleiben eine Belastung. Hoffnung macht die wirtschaftspolitische Neuausrichtung der Bundesregierung sowie der saisonale Frühjahrsaufschwung, der traditionell für mehr Bautätigkeit sorgt. Viele Betriebe hoffen auf eine nachhaltige Belebung im weiteren Jahresverlauf.
Den vollständigen Konjunkturbericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe der R+S.
(3725) Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter werden immer häufiger Ziel von Cyberattacken. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann man angegriffen wird – und welche Schutzmaßnahmen Sie im Vorfeld getroffen haben.
Die Initiative Cybersicherheit im Handwerk des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk liefert Antworten, schafft Orientierung und gibt Tipps und Tricks zur Umsetzung. Auf Cybersicherheit im Handwerk finden Sie alles Wichtige auf einen Blick:
Hilfe im Notfall, Kontaktmöglichkeiten für alle Sicherheitsfragen, Tipps zur Prävention und Analyse, Leitfäden, Tools und Unterstützung für die Umsetzung. Als Partner der Initiative Cybersicherheit im Handwerk steht Ihnen Ihr BVRS für Fragen gerne zur Seite.
(3726) Seit fast 27 Jahren begleitet Ampere kleine und mittelständische Unternehmen durch den Dschungel des Energiemarkts – zuverlässig, unabhängig und stets im Interesse der Kunden. Zum 1. April 2025 hat das Unternehmen nun erstmals in seiner Geschichte eine moderate Anpassung seines Honorarsatzes für Neukunden vorgenommen. Die Anpassung beträgt 2,5 Prozentpunkte und betrifft ausschließlich Mitgliedsbetriebe, die sich seit dem 1. April 2025 neu in die Betreuung durch Ampere begeben haben.
Für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2025 mit Ampere einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, bleibt es beim bisherigen Honorarmodell – es ändert sich nichts. Damit bietet Ampere Planungssicherheit und belohnt das Vertrauen seiner langjährigen Kundschaft.
Mit dieser Anpassung reagiert Ampere maßvoll auf die gestiegenen Anforderungen im Energiemarkt, ohne dabei das zentrale Leistungsversprechen – unabhängige und ehrliche Beratung – aus den Augen zu verlieren.
(3727) Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen mittels freihändiger Vergabe oder als Direktauftrag wurden befristet bis zum 31. Dezember 2025 angehoben:
Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Direktauftrag bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
(3728) Eine Überschwemmung von Keller oder Erdgeschoss kann jeden Hausbesitzer oder Mieter treffen. Lebensgefährlich wird es, wenn Gebäude bei Hitzewellen „überhitzen“ – dies zeigen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) deutlich. Bauherren, Investoren und auch Mieter suchen deshalb nach bautechnischen Lösungen, um die Risiken zu minimieren und Schäden zu verhindern. Jeder Starkregen, jede Hitzewelle und jeder Hagelsturm ist ein aktueller Sanierungsanlass für Immobilienbesitzer und eine Chance für Hersteller und Händler von Bauprodukten für attraktive Aufträge.
Die Sonderschau „klima.sicher.bauen – Schutz vor Überhitzung und Überschwemmung als Chance für Gebäudesanierung“ von NürnbergMesse und ift Rosenheim zeigt deshalb vom 24. bis 27. März 2026 auf der Fensterbau Frontale in Nürnberg, wie nachhaltige, klimaresiliente und damit zukunftssichere Bauprodukte aussehen müssen. Zusätzlich werden im Vortragsforum der Messe interessante Vorträge angeboten. Interessierte Firmen können sich auf der Sonderschau „klima.sicher.bauen“ als Mitaussteller präsentieren.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
(3729) Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2024 eine weitgehend stabile Tarifbindung der Betriebe aus. Die Auswertung zur Tarifbindung beruht auf der Verdiensterhebung, die seit Januar 2022 auf Basis einer geschichteten Stichprobe bei rund 58.000 Betrieben durchgeführt wird. Sie unterscheidet dabei zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen und Bundesländern.
Gesamt betrachtet waren im Jahr 2024 rund 21 Prozent der Betriebe mit 49 Prozent aller Beschäftigten unmittelbar an einen Branchen- bzw. Firmentarifvertrag gebunden. Damit weist die Tarifbindung in den letzten Jahren eine Konstante auf.
Damit unterliegen rund 20 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland tarifvertraglichen Regelungen. Bei Einbeziehung der Unternehmen, die sich an Tarifverträgen orientieren, sind deutlich höhere Bindungsquoten an sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen zu verzeichnen. Zur Stärkung und Festigung der Tarifbindung der Betriebe sind moderne und flexible Tarifverträge sowie verlässliche Tarifpartner erforderlich.
Eine erzwungene Tarifanwendung wie sie etwa in Form eines Bundestariftreuegesetzes vielfach diskutiert wird, ist eindeutig der falsche Ansatz auf dem Weg zu einer höheren Tarifbindungsrate. Die Gestaltung von Tarifverträgen und damit einhergehende organisatorische Herausforderungen obliegen den Sozialpartnern. Sie bedürfen keiner politischen Einmischung des Gesetzgebers.
(3730) Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist (Az. IV C 3 – S 2284/20/10002 :005). Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit der entstandenen Krankheitskosten. Dieser Nachweis ist im Falle eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw. durch die Rechnung der Online-Apotheke zu erbringen. Bei Privatversicherten kann der Nachweis alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke erbracht werden. Der Kassenbeleg bzw. die Rechnung der Online-Apotheke muss folgende Angaben enthalten:
Für 2024 wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.
(3731) Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können im Rahmen des bundesweiten Ideenwettbewerbs „49 gewinnt“ kreative Ideen zur Gesundheit am Arbeitsplatz einreichen. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet. Ziel ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Unternehmenserfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Unsicherheiten geprägt sind. Am Ideenwettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die bereits Gesundheitsideen erfolgreich umsetzen. Es können aber auch Ideen eingereicht werden, die bisher noch nicht realisiert wurden. Für Unternehmen, die teilnehmen möchten, aber aktuell noch keine konkrete Idee haben, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des Ideenwettbewerbs zu entwickeln. Um Interessierte bestmöglich zu unterstützen, stehen kostenlose Begleitangebote zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025.
Alle Details zur Teilnahme und ein Online-Formular zur Einreichung der Ideen finden Sie unter: BGF-Ideenwettbewerb 2025
(3732)
07.-10. Mai 2025 |
Jungunternehmertagung bei elero/nice, Italien |
13. Mai 2025 |
Fördermitgliederkonferenz, Königswinter |
14. Mai 2025 |
Industriebeirat, Königswinter |
09. Oktober 2025 |
Delegiertenversammlung mit Präsidiums-/Ausschusswahlen, Bremen |
10.-12. Oktober 2025 |
Haupttagung, Bremen |
08. Oktober 2026 |
Delegiertenversammlung, Leipzig |
09.-11. Oktober 2026 |
Haupttagung, Leipzig |
15.-19. Februar 2027 |
R+T, Stuttgart |
(3710) Derzeit verbreitet ein inhaltlich falscher Artikel zur vermeintlichen Soka-Bau-Pflicht von R+S-Betrieben Verunsicherung unter Innungsmitgliedern. In der aktuellen R+S 3/2025 ist in der Rubrik „Recht unter der Lupe“ ausführlich beschrieben, dass der Artikel tatsächlich eine reine Einzelfallentscheidung des Bundesarbeitsgerichts beschreibt und erklärt, warum die Aussage in der Überschrift „Rollladenbauer sind Soka-Bau-pflichtig“ nicht richtig ist.
Wie Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe betont, werden eingetragene R+S-Betriebe, die arbeitszeitlich überwiegend klassische Tätigkeiten des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks ausüben, nicht von den Soka-Bau-Tarifverträgen erfasst und erhalten auf Anfrage Negativbescheinigungen. Die Betriebe müssten also beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen keine Sorge vor der Soka-Bau haben. Auch eine Mitgliedschaft im Tischler-Verband schütze nicht vor der Soka-Bau-Pflicht, wenn die in der Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassen-Tarifverträge festgelegten Abgrenzungskriterien nicht eingehalten würden.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der BVRS-Geschäftsstelle.
(3711) In Berlin verhandeln CDU/CSU und SPD über die Bildung einer Koalition und damit verbunden über die politischen Inhalte für die kommende Legislaturperiode. In einem an die Mitglieder der Arbeitsgruppen „Bauen und Wohnen“, „Klima und Energie“ sowie „Wirtschaft“ übermittelten Papier fordern wir:
Wir verstehen dieses Schreiben als ersten Impuls, um die Beziehungen des Verbandes zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der neuen Legislaturperiode zu verstetigen.
(3712) Die Handwerkskammern warnen vor immer häufiger auftretenden Fällen von Urkundenfälschung. Falsche Meisterbriefe, Gesellenbriefe und Diplome, die im Internet für wenig Geld angeboten werden, sehen oft täuschend echt aus. Um sich vor solchen Fälschungen zu schützen, sollten Arbeitgeber stets die Authentizität der vorgelegten Urkunden bei der jeweiligen Handwerkskammer prüfen – ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Handwerkskammern arbeiten bereits an flächendeckenden Lösungen, wie App-basierte Tools, die Betrieben dabei helfen können, die Echtheit von Dokumenten schnell zu überprüfen.
(3713) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Kreditkonditionen aktualisiert. Die neuen Konditionen können verschiedene Förderprogramme betreffen – von energieeffizientem Bauen und Sanieren über Unternehmensgründung bis hin zu Bildungsfinanzierung, inklusive Meisterbafög. Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Angeboten und Konditionen besuchen Sie bitte https://www.kfw.de. Dort können Sie alle relevanten Informationen zu Zinssätzen, Laufzeiten, Tilgungsbedingungen und Fördervoraussetzungen einsehen sowie prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben am besten geeignet sind.
Möchten Sie wissen, welche KfW-Förderprogramme für Sie besonders interessant sein könnten? Dann nutzen Sie dort den Fördermittelassistenten.
(3714) „Mit dem Handwerk fit für die Zukunft!
Wer im Handwerk anpackt, der hat eine gute Zukunftsperspektive. Handwerkerinnen und Handwerker finden technische und kreative Lösungen, versorgen im Alltag, fördern die Lebensqualität für Menschen jeden Alters und aller Vielfalt, tragen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei – Handwerkerinnen und Handwerker halten unser Land am Laufen und gestalten aktiv seine Zukunft.
Eine duale Ausbildung im Handwerk ist Startpunkt für eine Bildungskarriere mit Sinn, Sicherheit und Zukunft.
Deshalb rufen wir alle Jugendlichen auf: Wenn Ihr Zukunft gestalten wollt, dann liegt Ihr mit einer Ausbildung im Handwerk genau richtig! Informations- und Orientierungsangebote wie der „Berufe-Checker“ zeigen, welcher Ausbildungsberuf im Handwerk am besten zu Euren Talenten, Fähigkeiten und Vorlieben passt. Die digitalen Informations- und Orientierungsangebote wie das Lehrstellenradar sowie die persönlichen Ansprechpartner von Handwerkskammern und Fachverbänden vor Ort unterstützen Euch bei der Suche und Auswahl des Ausbildungsbetriebes, der zu Euch passt. Nutzt die Chance, schnuppert mit Praktika Handwerksluft und lasst Euch für eine Ausbildung begeistern. Und das nicht morgen, sondern bereits heute: Der ideale Zeitpunkt, um den Grundstein für Eure eigene Karriere zu legen, ist jetzt!
Die Betriebe rufen wir auf, ihre Werkstatttüren weit zu öffnen: Geben Sie jungen Menschen die Chance, mit einer Ausbildung in Ihrem Betrieb durchzustarten! Wer seinen Fachkräftenachwuchs durch die Ausbildung im eigenen Betrieb gewinnt, sichert sich motivierte, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bieten Sie jungen Menschen dafür Praktika an, um sie vom Handwerk zu begeistern. Und nutzen Sie Angebote von Handwerkskammern wie das Lehrstellenradar und die Lehrstellenbörsen, um ihre Ausbildungsplätze bekannter zu machen. Über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderinstrumente während der Ausbildung informieren wir Sie auch digital.
Jede erfolgreiche Ausbildung ist ein Gewinn für die Handwerksfamilie: Die Handwerksorganisationen stehen Euch und Ihnen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe zur Seite. Ausbildung lohnt sich – für Jugendliche wie für Betriebe! Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)“
(3715) Die novellierte Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“, der auch in zahlreichen Handwerksbetrieben ausgebildet wird, ist erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Zielstellungen der Neuordnung (u. a. Zusammenführung mehrerer derzeit relevanter Rechtsgrundlagen, Anpassungen an veränderte Rahmenvereinbarungen für Ausbildungsordnungen) sind mit der novellierten Ausbildungsverordnung nun umgesetzt, ohne dass die derzeit gültigen Regelungen zur Bürokaufleute-Ausbildung wesentliche inhaltliche Änderungen erfahren haben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die an der Ausbildungsverordnung vorgenommenen Änderungen in einer Übersicht zusammengestellt.
Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft und löst damit unmittelbar die bis zum 31. Juli 2025 weiterhin gültigen Rechtsgrundlagen ab.
(3716) Grundsätzlich ist eine Abrechnung von Arbeitsstunden eines Auszubildenden möglich, wenn dieser produktiv arbeitet und die Arbeit der Fachkräfte unterstützt. Dabei sollte jedoch ein reduzierter Stundenverrechnungssatz angesetzt werden, um dem Ausbildungsstand Rechnung zu tragen. Transparenz in der Abrechnung vermeidet Missverständnisse und stärkt das Vertrauen der Kunden.
Unabhängig davon sollte jedem Kunden bewusst sein, dass die Ausbildung von Nachwuchskräften eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und in der handwerklichen Praxis auch mit Kosten verbunden ist. Um eine faire und nachvollziehbare Berechnung sicherzustellen, kann eine Staffelung der anrechenbaren Azubi-Leistungen in Anlehnung an den Ausbildungsfortschritt erfolgen:
Vom Gesellenlohn im jeweiligen Gewerk:
Die Abrechnung setzt voraus, dass der Auszubildende aktiv mitgearbeitet und den Auftrag beschleunigt hat. Dies ist der Fall, wenn er regelmäßig Materialien holt oder Werkzeuge anreicht und dadurch die Fachkräfte unterstützt.
Wichtig: Eine Abrechnung kann nicht erfolgen, wenn der Auszubildende nur zuschaut oder lediglich gelegentlich Hilfe leistet, ohne einen regelmäßigen Beitrag zur Effizienz des Auftrags zu leisten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten von Auszubildenden in die Handwerkerrechnung einfließen zu lassen:
Diese Vorgehensweise sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass die Ausbildungsleistung angemessen berücksichtigt wird.
(3717) Unterstützen Sie junge Menschen bei der Berufsorientierung und werben Sie aktiv für Ihre Ausbildungsplätze im R+S-Handwerk!
Ausbildungsbotschafter spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schülern praxisnahe Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten unseres Gewerkes zu geben. Sie vermitteln nicht nur technisches Know-how und berufliche Perspektiven, sondern zeigen auch, wie spannend und innovativ das Arbeiten mit modernen Sonnenschutz-, Steuerungs- und Smart-Home-Technologien sein kann.
Schulen profitieren von einer praxisnahen Ergänzung ihres Unterrichts und erhalten wertvolle Unterstützung in der Berufsorientierung. Gleichzeitig steigern Unternehmen ihre Sichtbarkeit als attraktiver Ausbildungsbetrieb und fördern die persönlichen und fachlichen Kompetenzen ihrer Azubis.
Für die Auszubildenden selbst ist die Rolle des Ausbildungsbotschafters eine einmalige Gelegenheit, erste Erfahrungen in der Vermittlung von Fachwissen zu sammeln. Diese Initiative trägt zur besseren Vernetzung zwischen Handwerk, Bildungseinrichtungen und Nachwuchskräften bei und fördert die berufliche Orientierung junger Menschen.
Warum sollten R+S-Betriebe ihre Auszubildenden als Ausbildungsbotschafter entsenden?
Welche Vorteile haben die Azubis als Ausbildungsbotschafter?
Nutzen Sie die Chance und machen Sie Ihre Azubis zu Botschaftern des R+S-Handwerks!
Jetzt mitmachen und junge Talente für das R+S-Handwerk begeistern!
(3718) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine neue Broschüre zum Thema „Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der im Dezember 2024 novellierten Gefahrstoffverordnung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Branchenlösung zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand überarbeitet. Die neue Broschüre „Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“ steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Webseite der BG BAU zur Verfügung. Die Broschüre der BG BAU erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung. Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519.
(3719) Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen bestimmte Webseiten ab 29. Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Das neue Praxis Recht unseres Dachverbandes ZDH bietet u. a. mittels ausführlicher FAQ hilfreiche Praxishinweise.
(3720) Am 27. Februar 2025 wurde das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz regelt, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Betroffene Frauen können ausdrücklich auf die Inanspruchnahme verzichten. Bisher erfolgte in vielen Fällen eine Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Wählen betroffene Frauen künftig Mutterschutz, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss. Diesen können sich Arbeitgeber aus der U2- Umlage erstatten lassen.
Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen vor und während des Mutterschutzes
(3721) In einem Urteil vom 16. April 2024 (Az.: 9 AZR 165/23) befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Entstehung und dem Verfall von Urlaubsansprüchen vor und während des Mutterschutzes sowie in der Elternzeit. Die Klägerin ging mit einem nicht erfüllten Urlaubsanspruch in den Mutterschutz und dann in Elternzeit. An die Elternzeit schloss sich nahtlos ein neuer Mutterschutz mit anschließender Elternzeit an. Zum Ende der zweiten Elternzeit kündigte die Klägerin. Der Arbeitgeber hatte weder bei der Genehmigung der Elternzeit noch in deren Verlauf auf die Kürzung von Urlaubsansprüchen hingewiesen. Die Klägerin machte Urlaubsansprüche für den gesamten Zeitraum einschließlich der Resturlaubsansprüche vor dem ersten Mutterschutz geltend und bekam Recht. In Zeiten des Mutterschutzes entstehen Urlaubsansprüche. Aufgrund des Mutterschutzgesetzes verschieben sich Urlaubsansprüche, die vor dem Mutterschutz nicht genommen werden konnten auf die Zeit nach Ablauf der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit. In der Elternzeit kann der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, muss aber darauf hinweisen. Eine beabsichtigte Kürzung des Urlaubsanspruchs sollte vom Arbeitgeber zügig nach Eingang des Elternzeitverlangens erklärt werden. Eine Regelung im Arbeitsvertrag mit Hinweis auf die Kürzungsmöglichkeit reicht nicht aus. Der konkrete Hinweis ist unverzichtbar.
(3722) Die Handwerkskampagne ist zum 01. März in den neuen Flight gestartet. Zum ersten Mal hat dabei die Agentur CarlNann den sprichwörtlichen Hut auf. Mit dem selbstbewussten Slogan „Wir können alles, was kommt“ soll die Kampagne vor allem Zuversicht vermitteln. Diese Zuversicht versprühen 15 echte Handwerkerinnen und Handwerker die verschiedene Gewerke in einer bundesweiten Kampagne auf Plakaten, in Anzeigen und Online repräsentieren. Die ersten Motive werden schon ausgespielt und den sehr gelungenen Werbespot gibt’s hier zum Anschauen.
(3723) Am 29. März vollendet Meinhard Berger, stellvertretende Obermeister und Delegierter der Innung Südbayern und Mitglied des Technischen Ausschusses sowie des AK Sachverständigenwesen, sein 60. Lebensjahr. Die besten Glückwünsche nach Hallbergmoos!
(3688) Simon Schmid ist mit Wirkung zum 1. Februar 2025 zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) ernannt worden. Somit wird er künftig in Ergänzung seiner bisherigen Tätigkeitsfelder Ingo Plück bei der Leitung der Geschäftsstelle und der hauptamtlichen Vertretung des Verbandes nach außen unterstützen.
Der langjährige Büroleiter des früheren EU- und Bundestagsabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff steht seit Dezember 2023 in den Diensten des BVRS und betreut dort die Fachgebiete Kommunikation und Veranstaltungsmanagement. Simon Schmid verfügt über zahlreiche politische Kontakte von der EU bis hin zur kommunalen Ebene.
(3689) Wir begrüßen sehr herzlich die Firmen TS-Aluminium-Profilsysteme GmbH & Co.KG aus Großefehn (www.ts-alu.de) und SOLAN Sonnenschutz GmbH aus Neukirchen (www.solan.de) als neue Fördermitglieder des BVRS. Wir freuen uns sehr auf eine gute Zusammenarbeit. Herzlich Willkommen!
(3690) Der Obermeister der Innung Saarland, Dipl.-Ing. (FH) Martin Hurth, ist von der Handwerkskammer des Saarlandes am 3. Februar als Sachverständiger des R+S-Handwerks öffentlich bestellt und vereidigt worden. Ergänzend zu seinem langen Engagement für den Berufsstand und die Ausbildung leistet er nun auch durch diese verantwortungsvolle Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für den Qualitätserhalt in der Branche. Wir vom BVRS gratulieren sehr herzlich!
(3691) Wer war auf der ersten internationalen Rollladenmesse 1965 in Stuttgart dabei? Das Messe-Team der R+T sucht für ein kleines Interview zum 60. Jubiläum der Messe Zeitzeugen, die die R65 besucht oder sogar dort ausgestellt haben. Wer sich an diese oder eine der frühen Messen in Stuttgart erinnern kann und darüber erzählen möchte, meldet sich bitte bei Simon Schmid simon.schmid@rs-fachverband.de
(3692) Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die eine Erstattung des Rundfunkbeitrages für angeblich zu viel gezahlte Rundfunkgebühren versprechen. Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten warnt davor, diese zu öffnen. Bei den E-Mails mit dem Betreff „Rückerstattungsbenachrichtigung“ oder einem ähnlichen Titel handelt es sich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der E-Mail und geben Sie keine Daten ein!
Weitere Informationen finden Sie beim Beitragsservice.
(3693) Die bisherige Technische Richtlinie (TR) 109 ist inzwischen überarbeitet worden und als TR Schall mit den Untertiteln Regelungen, Schallschutzmaßnahmen veröffentlicht worden. Nachdem motorisch betriebene Abschlüsse und Markisen seit der Neufassung der DIN 4109 als betriebstechnische Anlagen gelten, werden in dieser Richtlinie normative und ordnungsrechtliche Anforderungen beschrieben. Neben einer Beschreibung der wesentlichen Fachbegriffe ist die Verbesserung des Schallschutzes von Fenstern kurz dargestellt. Zu finden ist die neue Richtlinie – wie auch alle weiteren – unter https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/technische-richtlinien/.
(3694) Auch, wenn der Bundestagswahlkampf noch in vollem Gange ist, schafft der ZDH aktuell die Grundlagen, um Sondierungs- und Koalitionsgespräche nach dem 23. Februar 2025 inhaltlich und kommunikativ zu begleiten. Ein Baustein dieser vorbereitenden Maßnahmen ist die Auswertung von Parteiprogrammen. Das Augenmerk liegt dabei auf Parteien, bei denen eine Einladung zu Sondierungs- und Koalitionsgesprächen als politisch realistisch einzustufen ist. Der ZDH hat Kurzbewertungen von Wahlprogrammen erstellt und in einer Cloud abgelegt, auf die Sie auch zugreifen können.
Für die Programme von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP haben die ZDH-Fachbereiche eine kursorische Einschätzung nach dem Muster „Das ist positiv. Das ist negativ. Das fehlt.“ vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei vielen Positionierungen der Parteien naturgemäß um Programmsätze handelt, die vielfach einer Konkretisierung bedürfen und daher nicht abschließend bewertet werden können.
Die internen Kurzbewertungen werden den Handwerksorganisationen in der Bundestagswahl-Cloud zur Verfügung gestellt, zu der sie bitte ihre vorhandenen ZDH-Zugangsdaten verwenden oder einen Zugriff anfordern. Zudem sind dort auch die entsprechenden Programme sowie ergänzende Beschlüsse der Parteien eingestellt. Diese Materialsammlung wird entsprechend bei gegebenen Anlässen aktualisiert.
Darüber gibt es den Hinweis, dass die Parteien um Stellungnahme zum Wahlcheck des Handwerks „25 für 25“ gebeten wurden. Eingehende Antworten sind ebenfalls in die Cloud eingestellt.
(3695) Auch unser zweiter Dachverband, die Bundesvereinigung Bauwirtschaft BVB, hat ihre Wahlforderungen fertiggestellt.
Die Bauwirtschaft ist das Rückgrat des Wohnungsbaus und trägt maßgeblich zur Modernisierung unserer Infrastruktur bei. Ohne die Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes lassen sich die Herausforderungen unserer Zeit – vom Klimaschutz über die Energiewende bis hin zur Wohnraumversorgung – nicht bewältigen. Klar ist: Nur mit der Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der heimischen Bau- und Ausbaubetriebe werden wir echten Fortschritt für unser Land erreichen.
Doch Anfang 2025 ist die Situation alarmierend. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt, während die Unsicherheiten für Bauherren und Unternehmen zunehmen. Hohe Zinsen, steigende Baukosten und unklare politische Rahmenbedingungen bremsen die Bauaktivitäten aus. Gleichzeitig warten unsere Kommunen und das Land auf dringend benötigte Investitionen in Schulen, Krankenhäuser, Brücken, Straßen und Schienen.
Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 appellieren die BVB-Mitgliedsverbände an die politischen Entscheidungsträger: Ermöglichen Sie einen Neustart in der Baupolitik – für eine nachhaltige, zukunftsfähige und wirtschaftlich starke Bauwirtschaft in Deutschland.
Die digitale Version der BVB-Wahlforderungen finden Sie hier.
(3696) Der Verband Fenster + Fassade (VFF) und die febis laden zu einem kostenlosen Webinar am 28. Februar um 10:00 Uhr ein, in dem sie den neu gestalteten Fördermittel-Service vorstellen.
Auf der VFF-Website gibt es bereits umfassende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten, insbesondere zu den derzeit verfügbaren Programmen des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG).
Der Fördermittel-Service ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für nahezu alle Sanierungsvorhaben – mit Ausnahme denkmalgeschützter Objekte. Ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit, Endkunden den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zusätzlichen Fördervorteilen anzubieten.
In diesem Webinar gibt es detaillierte Einblicke in die aktuellen BEG-Programme und es wird vermittelt, wie man den VFF-Antragsservice effektiv nutzen kann, um Fördermittel zu sichern.
(3697) Zuletzt während des Verbandsabends auf der R+T 2024 hat die Qualität im Handwerk Fördergesellschaft qih wieder Siegelträger mit Ehrenurkunden für Bestleistungen ausgezeichnet. Dieses durch seine Neutralität nach wie vor hervorragende Mittel zur Kundenwerbung möchten wir gerne mehr bewerben. Deshalb möchten wir gemeinsam mit der qih-Geschäftsführung Kurzvideos erstellen, in denen sich qih-Siegelträger präsentieren. Wer das qih-Siegel für besondere Kundenzufriedenheit trägt und interessiert ist, melde ich bitte alsbald bei Ingo Plück unter hgf@rsf-fachverband.de.
(3698) Der BVRS-Kooperationspartner CarFleet24 bietet wieder neue Aktionsmodelle. Einfach die Seite www.carfleet24.de aufrufen und das Passwort „rs-fachverband“ eingeben.
(3699) Wird Energie im Jahr 2025 nun günstiger oder wieder teurer? Genau das fragen sich derzeit viele Gewerbekunden, denn zwischen November und März erhält so mancher Gewerbetreibende Post vom aktuellen Energieversorger mit den Konditionen für das neue Abrechnungsjahr.
Schon im vergangenen Dezember berichteten zahlreiche Strom- und Gasanbieter, dass ihre Tarife im Jahr 2025 sinken werden – trotz steigender Steuern und Abgaben. Vor allem die Netznutzungsentgelte werden 2025 in weiten Teilen Deutschlands für Strompreiserhöhungen sorgen. Im Gas wird der CO2-Preis an die Endverbraucher durchgereicht und verursacht eine ordentliche Erhöhung des Erdgaspreises.
Leider geschieht es immer wieder, dass Preisanpassungen in Werbeanschreiben oder E-Mail-Newslettern verpackt sind. Hier können diese auch mal übersehen werden. Es lohnt sich daher, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht besteht. Denn dieses steht jedem Kunden – privat wie geschäftlich – bei einer Preisänderung zu und gilt auch, wenn der Energiepreis sinkt. Oftmals sind diese gesunkenen Preise aber im Marktvergleich immer noch zu teuer.
BVRS-Mitglieder können ihren aktuellen Tarif – ganz gleich, ob mit oder ohne Preisanpassung – exklusiv von unabhängigen, erfahrenen Fachleuten prüfen. Hierbei helfen die Mitgliedsberater der Ampere AG: Tel.: 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail: energie@ampere.de. Ampere bietet deutschlandweit in vielen Regionen eine Vor-Ort-Beratung an.
(3700) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU hat eine neue Webseite „Zusammen gegen Asbest: Sicher beproben und entfernen lassen“ online gestellt.
Die Webseite gibt einen Überblick zu den wichtigsten Fakten, informiert über den richtigen Umgang mit Asbest sowie über die Risiken, die es zu vermeiden gilt und welche Workshops und Schulungen durch die BG BAU zum Thema Asbest angeboten werden.
Verlinkt sind außerdem das Informationsblatt zu den Neuregelungen der Sozialpartner sowie die Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519, die bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung von Maßnahmen unterstützen soll.
Insbesondere möchten wir auf den Erklärfilm zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung hinweisen, in dem die neuen Regelungen und Anforderungen der Gefahrstoffverordnung kurz zusammengefasst sind (zusätzlich auch über Youtube abrufbar).
(3701) Am 2. Februar 2025 sind erste Regelungen der KI-Verordnung in Kraft getreten, die für Arbeitgeber in KI-einsetzenden Betrieben, dem öffentlichen Sektor und Kammern, relevant sein werden.
Seit 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenzen bei ihrem Personal sicherzustellen. Dies sind die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Beschäftigten ermöglicht, „KI- Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu machen“.
Gemäß der KI-VO haben Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass eigenes Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Die Vorschriften sind dabei wenig konkretisiert. Mögliche Maßnahmen können z. B. sein: Schulungen, KI-Guidelines, Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme bzw. praxisorientiertes Lernen in divers zusammengesetzten Teams etc.
Artikel 4 KI-VO ist allerdings nicht als konkrete Verpflichtung, sondern vielmehr als ein Appell an den Arbeitgeber ausgestaltet. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass ein Verstoß weder bußgeld- noch strafbewehrt ist. Es drohen damit keine unmittelbaren Geldstrafen bei unzureichender Umsetzung. Das Unterlassen von Maßnahmen nach Art. 4 stellt jedoch eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, die bei Eintritt eines Schadens eine Schadensersatzpflicht auslösen könnte.
Ebenfalls seit 2. Februar 2025 sind, gemäß Art. 5 KI-VO, KI-Systeme mit einem unannehmbar hohen Risiko grundsätzlich verboten. Dazu gehören einige bestimmte KI-Anwendungen wie Social Scoring Anwendungen, die Menschen aufgrund ihres Sozialverhaltens oder ihrer persönlichen Eigenschaften bewerten und klassifizieren wie auch die biometrische Identifizierung von Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen in Echtzeit. Dazu gehören grundsätzlich auch alle KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen finden Sie in der kommenden Ausgabe der R+S.
(3702) Der Basiszinssatz ist zum 1. Januar auf 2,27 Prozent gesunken. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB. Er kann sich auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.
Eine Reduzierung des Basiszinssatzes kann zu geringeren Zinsen auf Spar- und Festgeldkonten führen. Sparer könnten also eine schwächere Rendite auf ihre Einlagen erhalten.
(3703) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 31. Januar 2025 mitgeteilt, dass der Bundestag aufgrund der verkürzten Wahlperiode das 5. AFBG-Änderungsgesetz nicht mehr abschließend beraten und das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Damit werden die Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem 5. AFBG-Änderungsgesetz gesetzt hat, nicht erreicht. Das betrifft insbesondere eine weitergehende Entlastung der Fortzubildenden von ihren Fortbildungskosten. Auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber zusätzliche Anreize zur Aufnahme einer Fortbildung durch nicht auf das Aufstiegs-BAföG anzurechnende Zuschüsse setzen können, kann damit keine Wirksamkeit entfalten.
Das Aufstiegs-BAföG ist das wichtigste Förderinstrument im Fortbildungsbereich des Handwerks, insbesondere in der Meisterqualifizierung. Jede Verbesserung des Aufstiegs-BAföG stärkt die Fachkräftesicherung und die Sicherstellung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk. Aus bildungspolitischer Sicht ist dieses ergebnislos ausgelaufene Gesetzgebungsverfahren daher kritisch zu bewerten. Aufgrund der hohen Relevanz soll die neue Bundesregierung den weiteren Ausbau dieses Förderinstruments als Ziel für die kommende Legislaturperiode aufgreift. Hierzu muss insbesondere die Forderung des Handwerks, dass eine zweite Fortbildung auf der gleichen Fortbildungsstufe gefördert wird und dass Fortzubildende weitergehend von ihren Fortbildungskosten entlastet, werden.
(3704) Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung hatte der Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen.
Die einzelnen Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder:
Mitglieder mit 1 Kind:
Mitglieder mit 2 Kindern:
Mitglieder mit 3 Kindern:
Mitglieder mit 4 Kindern:
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern:
Eine ursprünglich für den Herbst angekündigte Pflegereform kann durch den Bruch der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt werden. Jedoch muss diese bis spätestens Ende 2025 erfolgen.
(3705) Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer.
Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sog. Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen. In der „Milderungszone“, die sich an die Freigrenze anschließt, wird die Durchschnittsbelastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung von 5,5 Prozent herangeführt. Dadurch wird beim Überschreiten der Freigrenze ein Belastungssprung vermieden. Erst nach Überschreiten der Milderungszone ist der Solidaritätszuschlag unverändert in voller Höhe zu zahlen.
(3706) Die Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das 2024 mit dem Wachstumschancengesetz nochmals attraktiver ausgestaltet wurde. Auch für das Handwerk in Deutschland ist das ein effektiver, steuerlicher Impuls für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). Handwerksbetriebe können mit der Steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Für kleine und mittlere Unternehmen wurde die finanzielle Unterstützung deutlich erhöht durch einen zusätzlichen KMU-Bonus von 10 Prozent. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
(3707) Die me:works TV-Produktionsfirma aus Köln produziert für das Wissensmagazin Galileo (Pro Sieben) ein junges Job-Fornat und begleitet dafür interessante Menschen mit den unterschiedlichsten Berufen für einen Tag.
Aktuell sind sie auf der Suche nach Menschen, die uns mit in ihre Berufswelt nehmen und darüber berichten, warum sie den Job gerne machen, wer der Mensch hinter dem Job ist und was am Ende vom Monat mit dem jeweiligen Lifestyle (Gehalt, Miete, Hobbies, usw.) zum Leben übrigbleibt.
Nach der Darstellung von me:works ist das Format nicht investigativ oder wertend, sondern begleite die Personen an einem typischen Arbeitstag und nach Feierabend zusätzlich privat. Das Ziel sei es, die Berufswelten möglichst authentisch und interessant vorzustellen und so zu stärken, mit Stereotypen aufzuräumen und die Menschen der Branche kennenzulernen.
Hier können Sie sich einen Eindruck von dem Format machen: https://www.meworks.tv/gehaltscheck-lp
Wer Teil der Produktion werden möchte wendet sich direkt an nils.roemhild@meworks.tv
(3708) Die HWK Dortmund lädt in Kooperation mit dem ZDH zum nächsten bundesweiten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk am 8. Mai 2025 in Dortmund ein. Mit dabei sind u. a. Mona Neubaur, NRW-Wirtschaftsministerin, Katja Lilu Melder, UFH-Bundesvorsitzende, und Tijen Onaran, Bestseller-Autorin, Unternehmerin & Investorin. Geplant ist auch ein virtuelles Grußwort von ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Über diesen Link können Sie sich anmelden. Am Vorabend (7. Mai) findet außerdem ein Netzwerktreffen im Rahmen der Verleihung des Photo.Awards der HWK Dortmund statt. Auch zu dieser Veranstaltung können Sie sich unter dem oben genannten Link anmelden.
(3709) Der ZDH lobt für das Jahr 2026 wieder den Preis für Handwerksgeschichte aus. Bewerben können sich Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen, die ihre eigene Geschichte selbstständig oder in Zusammenarbeit mit der Fachwissenschaft oder wissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen in Form von Chroniken, Dokumentationen, Ausstellungen oder digitalen Formaten aufgearbeitet und dokumentiert haben.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens zum 16. Juni 2025 eingereicht werden unter geschichtspreis@zdh.de oder analog unter folgender Adresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Preis für Handwerksgeschichte 2026
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Die Preisverleihung findet am 30. Januar 2026 im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin statt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
https://rs-fachverband.de/wp-content/uploads/2025/04/RS-Aktuell-Ausgabe-2025-02.pdf