Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz durch die BAFA förden lassen wollen, müssen gegenüber dem Energieeffiezienzexperten bzw. der BAFA eine Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht und den Förderbedingungen der BAFA entsprechend ausgeführt wurden. Die BAFA selbst bietet derzeit noch keinen Vordruck an, der verwendet werden kann. Ein entsprechendes Formular hat der BVRS nun selbst erstellt. Es steht seinen Mitgliedern im Ratgeber Technik zum Download zur Verfügung.