Durch die Corona-Pandemie sind die Zahlen beim Delikt Einbruchdiebstahl zwar leicht rückläufig, der Wunsch nach Sicherheit vor allem in den eigenen vier Wänden ist jedoch nach wie vor sehr hoch.
Bisher waren Tore nur sehr schwer zu klassifizieren, da in der aktuellen Ausgabe der EN 1627-1630 der Anwendungsbereich Tore nicht vorhanden war. Sollten jedoch Tore nach den RC-Klassen klassifiziert sein, so mussten ältere Normen herhalten, nämlich die DIN V ENV 1627:1999! Das Problem bei dieser älteren Norm war jedoch, dass die besonderen Verhältnisse bei Toren nicht wirklich berücksichtigt werden konnte.
Mit der Einführung der DIN/TS 18194:2020-07 ist nun ein Regelwerk verfügbar, das im Konsens zwischen der bayerischen Polizei, Prüfstellen, Torherstellern, dem BVT-Verband Tore und dem Industrieverband Tore Türen Zargen e. V. entwickelt wurde.
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach DIN EN 13241 fest, die für den Einbau in Bereichen für den Zugang von Personen dienen und die hauptsächlich für einen sicheren Zugang für Güter und von personengeführten Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und Wohnbereich gedacht sind.
Zwar orientiert sich die DIN/TS 18194 in großen Teilen an den Normen EN 1627..1630, greift aber die produktspezifischen Besonderheiten von Toren auf, insbesondere in den Anforderungen der Prüfung, aber besonders auch in der Bewertung der Ergebnisse. Sie ist nun auch in die KfW-Förderung einbezogen worden.
Die KfW fördert den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Also auch Nebentüren die sich in der Garage befinden.
Diese müssen:
Diese technischen Mindestanforderungen sind verpflichtend für die Förderung einzuhalten. Die dargestellten Maßnahmen sind einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen förderfähig. Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen.
Je nach Maßnahme kommen folgende Förderprodukte in Betracht:
Bei größeren Renovierungsmaßnahmen empfiehlt sich das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ Er soll dem Abbau von Barrieren dienen und mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz dienen.
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort.
Vor Umbau und/oder Renovierungen sollte man sich gründlich informieren. Hier wartet erhebliches Einsparpotenzial auf den Kunden. Eine gründliche Beratung des Kunden macht sich auf jeden Fall bezahlt!
Wichtig ist: Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen des Handwerks erfolgt und durch die Rechnung des Fachunternehmens nachgewiesen wird. Nicht gefördert werden unter anderem Eigenleistungen des Kunden oder die Leistung privater Helfer. (mb)