Musterformular zur Hinweispflicht von Betrieben gegenüber Bauherrn gemäß §48 Gebäudeenergiegesetzt (GEG)

Musterformular zur Hinweispflicht von Betrieben gegenüber Bauherrn gemäß §48 Gebäudeenergiegesetzt (GEG)

Seit dem 1.November 2020 sind Betriebe bei Abgabe eines Angebotes zu einem energetisch bilanzierten Sanierungsvorhaben gemäß §48 Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, den Bauherrn darüber zu informieren, dass er einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einer Person, die gemäß §88 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Diese Beratungsleistung muss jedoch kostenlos angeboten werden.

Das Dokument steht für unsere Mitglieder im Ratgeber Technik zum Download bereit.